Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 26. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort. Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung die Abgeordnete Frau Dr. Ursula Karlowski zur Schriftführerin.
Die Fraktion DIE LINKE hat einen Dringlichkeitsantrag zum Thema „Asylbewerberleistungsgesetz aufheben – Bundesratsinitiative unterstützen“ vorgelegt, der Ihnen auf Drucksache 6/1194 verteilt wird. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach Verteilung an die Mitglieder des Landtages sowie einer angemessenen Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 15 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/1161 vor.
Ich rufe zunächst auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 1 und 2 zu stellen.
1. Wie viele Schülerinnen beziehungsweise Schüler haben jährlich seit dem Schuljahr 2004/2005 das Gymnasium nach der 10. oder 11. Klasse ohne Abitur verlassen (bitte für jedes Schuljahr und jede Klassenstufe in absoluten Zahlen und prozentual angeben)?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, diese Frage, vielleicht erlauben Sie das zur Einleitung, wäre vielleicht geeignet gewesen für eine Kleine Anfrage an die Landesregierung. Warum, werden die Kolleginnen und Kollegen gleich merken. Die erste Feststellung gilt allerdings der Tatsache, dass in den Jahrgangsstufen 10 und 11 keine Schülerin und kein Schüler die Schulart ohne Abschluss verlassen hat.
die Schule ohne Abitur verlassen, das ergibt einen Anteil von 2,46 Prozent. Im Schuljahr 2005 und 2006 waren es 118 Absolventinnen und Absolventen mit einem Anteil von 1,73 Prozent. Im Schuljahr 2006/2007 waren es 207 Absolventinnen und Absolventen, das ergibt einen Anteil von 3,56 Prozent. Im Schuljahr 2007/2008 waren es 96 Absolventinnen und Absolventen, das ergibt einen Anteil von 2,44 Prozent. Im Schuljahr 2008/2009 waren es 87 Absolventinnen und Absolventen, was einem Anteil von 2,45 Prozent entspricht. Im Schul- jahr 2009/2010 waren es 89 Absolventinnen und Absolventen, dies entspricht einem Anteil von 2,46 Prozent. Im Schuljahr 2010/2011 waren es 103 Absolventinnen und Absolventen, die die Schule ohne Abitur verlassen haben, das ergibt einen Anteil von 2,69 Prozent. Im Schuljahr 2011/2012 waren es 101 Absolventinnen und Absolventen, das ergibt einen Anteil von 2,46 Prozent.
Leider haben wir ja jetzt erst die Jahrgangsstufe 10 absolviert, also nun müssen wir zu Jahrgangsstufe 11 übergehen. Dort haben im Schuljahr 2004/2005 106 Ab- solventinnen und Absolventen die Schule ohne Abitur verlassen, das ergibt einen Anteil von 1,74 Prozent. Im Schuljahr 2005/2006 waren es 91 Absolventinnen und Absolventen, das ergibt einen Anteil von 1,56 Prozent. Im Schuljahr 2006/2007 waren es 111 Absolventinnen und Absolventen, das ergibt einen Anteil von 1,79 Prozent. Im Schuljahr 2007/2008 waren es 105 Absolventinnen und Absolventen und das entspricht einem Anteil von 1,74 Prozent.
(Minister Harry Glawe: Können Sie die ganzen Zahlen behalten? – Peter Ritter, DIE LINKE: Na, na, na!)
Im Schuljahr 2008/2009 waren es 142 Absolventinnen und Absolventen, das ergibt einen Anteil von 3,41 Prozent. Im Schuljahr 2009/2010 sind es 82 Absolventin- nen und Absolventen gewesen, damit ein Anteil von 2,24 Prozent. Im Schuljahr 2011 waren es 125 Absol- ventinnen und Absolventen, das ergibt einen Anteil von 3,36 Prozent. Und im Schuljahr 2011/2012 waren es 204 Absolventinnen und Absolventen, das entspricht einem Anteil von 5,28 Prozent. Ich hoffe, dass ich Ihre Frage hiermit exakt beantwortet habe.
2. Welche Perspektiven sieht die Landesregierung, um auch in Zukunft die verfassungsmäßig gebotenen Aufgaben und Vorhaben zur Pflege der niederdeutschen Sprache und Kultur, die bisher durch den Landesheimatverband wahrgenommen wurden, realisieren zu können, ohne in eine kleinteilige Förderpraxis zu verfallen?
Frau Abgeordnete Berger, die wesentliche Voraussetzung dafür, um in diesem Kulturbereich die Förderung aufrechtzuerhalten, ist die Bereitstellung der auch bisher vorhandenen Fördermittel. Dies ist gewährleistet. Es ist nicht die Aufgabe des Bildungsministeriums, einzelne Verbände sozusagen zum Jagen zu tragen oder sie aufzubauen, sondern das ist die Aufgabe der Verbände selbst. Das Bildungsministerium befindet sich allerdings in entsprechenden Gesprächen, auch mit dem Landesheimatverband, um eine entsprechende Reorganisation zu befördern, aber es bleibt dabei, die Hauptvoraussetzung ist das Bereitstellen der Fördermittel, und dies ist in diesem Jahr gegeben ge-
Ich darf nun die Abgeordnete Frau Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bitten, die Frage 3 zu stellen.
Aufgrund der zahlreichen, vielfältigen und zum Teil erheblichen Feststellungen konnte für das Jahr 2011 nicht von einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung ausgegangen werden, die eine Bewilligungsvoraussetzung darstellt. Somit musste die Fördersumme in Höhe von 185.000 Euro für das Jahr 2011 zurückgefordert werden und dies ist mit einem Rückforderungsbescheid am 14. September 2011 geschehen.
Ich bitte nun den Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Frage 4 zu stellen.
4. Wie entwickeln sich die aktuellen Einschreibezahlen von Studienanfängern im ersten Hochschulsemester sowie im ersten Fachsemester an den Landeshochschulen für das Wintersemester 2012/2013?
Sehr geehrter Abgeordneter Saalfeld, die Entwicklung der Einschreibezahlen von Studienanfängerinnen und Studienanfängern im ersten Hochschulsemester sowie im ersten Fachsemester an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das Wintersemester 2012/2013 lassen zurzeit nur erste Trends erkennen. Belastbare amtliche Daten liegen der Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Stichtag der amtlichen Statistik für das jeweilige Wintersemester ist Anfang November eines Jahres. Bei den Universitäten des Landes sind sowohl die Einschreibungen als auch die Nachrückverfahren gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Dementsprechend können momentan keine stichhaltigen Aussagen über die neuesten Einschreibezahlen an den Landeshochschulen getroffen werden. Und ich bitte um Verständnis dafür, dass ich diese Stichtage, die gesetzlich auch vorgesehen sind, abwarten möchte, bevor Zahlen veröffentlicht werden, um nicht gegebenenfalls in der Öffentlichkeit einen fal
Ich hätte eine Nachfrage: Können Sie etwas über die Einschreibezahlen an den Fachhochschulen sagen? Dort ist das ja schon abgeschlossen, das Einschreibeverfahren.
Also, Herr Saalfeld, auch dort gilt der Regelfall, dass es eine amtliche Statistik gibt, die dazu da ist, auch gemeldete Zahlen noch einmal zu validisieren und entsprechend zu bereinigen, denn dort schleichen sich bisweilen auch Fehler ein. Und nach meiner Kenntnis liegen auch diese Daten amtlich bereinigt noch nicht vor und sobald sie vorliegen, werden sie der Öffentlichkeit natürlich zugänglich gemacht.
Jetzt kommt die Frage 5 und ich bitte den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, diese Frage zu stellen.
5. Besteht nach Rechtsauffassung der Landesregierung aufgrund Ihrer Auslegung des Schul- gesetzes Mecklenburg-Vorpommern zwischen einem Vertretungslehrer und seinen minderjährigen Schülern ein Obhutsverhältnis, sodass gegebenenfalls eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener zumindest nicht an dessen Fehlen scheitern würde, so, wie es in Rheinland-Pfalz geschehen ist?
Herr Abgeordneter Andrejewski, zwischen den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern in Mecklenburg-Vorpommern besteht ein Obhutsverhältnis, welches die Lehrkräfte zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz verpflichtet. Sexuelle Handlungen zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern verletzen die seelische und körperliche Integrität von Schülerinnen und Schülern und den Anspruch und das Vertrauen der Erziehungsberechtigten darauf, dass eine achtsame Persönlichkeitsentwicklung im Rahmen des Erziehungsauftrages der Schule gewährleistet wird. Dies gilt grundsätzlich auch für Lehrkräfte, die im Vertretungsunterricht eingesetzt sind. Davon unabhängig ist die gerichtliche Bewertung strafrechtlich relevanten Verhaltens in jedem Einzelfall auf der Grundlage der tatsächlichen Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Lehrkraft und Schülerin oder Schüler vorzunehmen.
Eine Nachfrage: Woran hat es Ihrer Meinung nach verglichen mit den Bestimmungen in Mecklenburg-Vorpommern in den gesetzlichen Regelungen in Rheinland-Pfalz gefehlt, dass es zu so einem Urteil kommen konnte?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Andrejewski, ich muss gestehen, ich habe lediglich meine Mitarbeiter gebeten zu prüfen, ob eine solche Rechtslücke gegenüber Rheinland-Pfalz in unserem Lande besteht. Die Hausjuristen haben dies verneint und ich bin nicht der hermeneutischen Frage nachgegangen,
was Rheinland-Pfalz tun muss, um sein Schulgesetz zu reparieren. Das ist Aufgabe der dortigen Regierung, der dortigen Abgeordneten.