Protocol of the Session on March 13, 2015

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 90. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich unserem Kollegen Dr. André Brie ganz herzlich zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gratulationen)

Auch wenn wir das heute nicht persönlich tun können, glaube ich, schließen Sie sich mir an, dass wir auch unserem Kollegen und Minister Dr. Till Backhaus ganz herzlich zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren und ihm beste Genesungswünsche übermitteln.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Wirtschaftlichkeit von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sichern, auf Drucksache 6/3746. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3786 vor.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Wirtschaftlichkeit von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) sichern – Drucksache 6/3746 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/3786 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Eifler für die Fraktion der CDU.

Guten Morgen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit einem Gesamtwirkungsgrad von über 80 Prozent ist die KraftWärme-Kopplung eine der effizientesten Energietechnologien. Durch die gleichzeitige Nutzung von Strom und Wärme werden zum einen Ressourcen geschont und zum anderen CO2-Emissionen reduziert.

Mit dem Absinken der Börsenstrompreise auf aktuell bis zu 2/3 Cent je Kilowattstunde an der Strombörse ist die Wirtschaftlichkeit dieser Hocheffizienztechnologie gefährdet. So sind in der zurückliegenden Zeit die Betriebsstunden der Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, welche einen positiven Deckungsbeitrag aufweisen, stark gesunken. Deshalb wurden bereits Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen heruntergefahren, sodass ihre Beiträge zur Versorgungssicherheit, zur Flexibilitätserhöhung und zur Steigerung der Energieeffizienz der Wohnungswirtschaft verloren gingen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Oktober 2014 das sogenannte Grünbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ veröffentlicht. Die darin enthaltenen Aussagen zur Wirtschaftlichkeit von erd- gasbetriebenen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen unter

scheiden sich diametral von den Ergebnissen der Studie zur Evaluierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes. Insbesondere geht die prekäre Situation der ErdgasKraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen daraus hervor, dass die Leistung von 35 Terrawattstunden vom Jahr 2008 bis zum Jahr 2013 auf 26 Terrawattstunden zurückgegangen ist und weiter fällt.

Aufgrund der Verluste aus dem Stromgeschäft werden vor allem hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen auf Erdgasbasis gedrosselt. Diese Entwicklung steht in vielem der Energiewende entgegen, da ein Ausgleich der volatilen Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien mittels Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen nicht mehr möglich ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind der Auffassung, dass eine Weiterentwicklung von Kraft-Wärme-KopplungsAnlagen zeitnah umzusetzen ist, um weitere Stilllegungen in diesem Bereich zu vermeiden. Bei Stilllegungen von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen wird der Wärmebedarf für die Fernwärme oft durch alternative Energieträger wie Öl beziehungsweise Kohle ersetzt. Aufgrund der aktuellen Situation ist es umso verständlicher, dass Ersatzinvestitionen in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen nicht umgesetzt werden und diese durch Heizkessel auf Öl- oder Kohle- basis ersetzt werden. Die Energieeffizienz des Gesamtsystems und die CO2-Bilanz fallen somit negativ aus.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die KraftWärme-Kopplungs-Anlagen langfristig CO2 vermeiden. So wurden im Jahr 2012 allein 56 Millionen Tonnen CO2 durch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen vermieden. Gleichzei-

tig gibt es ein erhebliches Potenzial für Kraft-WärmeKopplungs-Anlagen in Deutschland. Der derzeitige Beitrag der Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-KopplungsAnlagen könnte durch den Faktor 2 bis 2,5 auf 240 Terrawattstunden erhöht werden.

Des Weiteren bieten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen neben der Deckung des Wärmebedarfs für Wohngebäude auch hervorragende Möglichkeiten, die diskontinuierliche Stromerzeugung von Erneuerbare-Energien-Anlagen zu kompensieren. Gerade im Winter, wenn Solar- und Windkraftanlagen eine geringere Leistung aufweisen, können Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen aufgrund der Wärmenutzung auch zur Stromversorgung beitragen. Die Kraft-Wärme-Kopplung ist somit ein flexibles Bindeglied zwischen Strom- und Wärmemarkt. Sie bietet hervorragende Chancen, enorme Effizienzpotenziale im Wärmemarkt zu heben.

Sehr geehrte Damen und Herren, aus den zuvor genannten Gründen ist es nach Auffassung meiner Fraktion notwendig, die Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzesnovelle zügig umzusetzen und durch geeignete Maßnahmen die Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen in unserem Land, aber auch bundesweit wieder in eine wirtschaftliche Situation zu überführen. Hierzu können unseres Erachtens eine Anpassung der Förderhöhe, eine zeitlich befristete Einbeziehung des Anlagenbestandes in die Förderung gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz oder die Aufstockung der Mittel für den Anlagenbestand zählen.

Insgesamt gilt es, mit dem Kraft-Wärme-KopplungsGesetz eine wirtschaftliche Basis für die hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen im Bestand und im Neubau durch deren Modernisierung zu schaffen. Nur so kann das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ver

ankerte Ziel von 25 Prozent Kraft-Wärme-KopplungsStromanteil bis 2020 sowie das Klimaschutz- und Effizienzziel der Bundesregierung für 2020 erreicht werden. Deshalb stimmen Sie dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen bitte zu! – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Eifler.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Herr Christian Pegel.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen wunderschönen guten Morgen auch von dieser Stelle. Der vorliegende Antrag – Herr Eifler hat es eben komprimiert auf den Punkt gebracht – weist auf zwei ganz wesentliche Fakten bereits in seiner Ziffer 1 hin, die die Kraft-Wärme-Kopplung besonders auszeichnen.

Erstens ist die Kraft-Wärme-Kopplung eine der effizientesten Energieerzeugungstechnologien. KWK-Anlagen weisen einen Gesamtwirkungsgrad von round about 80 Prozent gegenüber dem eingesetzten Primärenergieträger auf, was sie besonders umweltschonend und klimafreundlich machen. Die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme spart in der Tat Schadstoffemissionen, es wird quasi die bei der Stromerzeugung entstehende Wärme ebenfalls immer einer sinnvollen Verwertung zugeführt, statt mit zweifachem Einsatz in zwei getrennten Vorgängen zweimal Energie zu erzeugen.

Die Kraft-Wärme-Kopplung findet sich – deshalb sind wir hier im Lande besonders engagiert und betroffen an der Stelle, in Mecklenburg-Vorpommern wie im gesamten Osten im Übrigen – besonders häufig wieder. Dies ist vor allem auch eine Folge der historischen Entwicklung in den größeren Städten. Nicht selten war es zu DDRZeiten Abwärme aus verschiedensten industriellen Prozessen, die selbstverständlich hinterher für die Wärmenutzung zugeführt wurde.

Nicht wenige dieser Städte – das gehört zu der Entwicklung auch dazu, in Greifswald habe ich es zumindest sehr deutlich vor Augen gesehen – gerieten nach 1990 in einen erheblichen Zugzwang. Wenn nämlich die industriellen Prozesse wegbrachen, die quasi als Abfallprodukt auch noch die Wärme für nicht selten größere Wohnungsbestände erzeugt hatten, dann galt es, schnell wirksamen Ersatz für diese wegbrechende Wärmeversorgung zu schaffen. Das führte häufig zu der sehr klugen Entscheidung, insbesondere bei vielen Stadtwerken hier im Lande, in zumeist gasbefeuerte KWK-Anlagen zu investieren. Viele der betroffenen Städte bei uns im Land machten an dieser Stelle ein Stück weit aus der Not eine Tugend und ließen ihre Stadtwerke hochmoderne KWKAnlagen – insbesondere in den 90er-Jahren – errichten.

Das Ergebnis lässt sich bundesweit gut vorzeigen. 2013 wurden in Kraftwerken für die allgemeine Versorgung in

Mecklenburg-Vorpommern circa 30 Prozent des Netto- stroms und circa 84 Prozent der Nettowärme durch KraftWärme-Kopplung erzeugt. Dies zeigt, welche Bedeutung die Kraft-Wärme-Kopplung bei uns vor allem im Wärmebereich gewonnen hat. Zu den Zahlen gehört allerdings auch das Kohlekraftwerk in Rostock, das natürlich nicht originär als KWK-Anlage errichtet ist, bei dem aber eine erhebliche Wärmeauskopplung gleichermaßen stattfindet. Diesen erreichten Stand – das ist bei der Einbringung eben deutlich vorgetragen worden – gilt es, klug zu pflegen und natürlich auch zu verteidigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber diese sehr positive Entwicklung ist derzeit – auch das ist angeklungen – für eine größere Zahl der Stadtwerke zunehmend schwieriger zu handeln. Die KWK-Anlagen, und zwar vor allem die konventionell betriebenen KWK-Anlagen, leiden unter einer Abnahme der Wirtschaftlichkeit. Die Gründe dafür sind durchaus vielschichtiger, die Wirkungen von zum Beispiel sehr wünschenswerten Sanierungs- und Effizienzmaßnahmen gehören ebenso dazu wie die Energiewende bedingte Entwicklung auf dem Energiemarkt und – wiederum bei nicht konventionell betriebenen KWK-Anlagen – ein Teil der Änderungen im EEG im Jahr 2014.

Aber auch eine gewisse Flucht vieler potenzieller Kunden in die kleinteilige Eigenversorgung macht der KWK das Leben schwerer. In Greifswald und in anderen Städten hat es deshalb bewusst einen Weg in entsprechende Satzungen gegeben, die – auf Stadtteile, auf ganze Ortschaften oder Gemeinden bezogen – über entsprechende Anschluss- und Benutzungszwänge nachdenkt.

Gerade dieser letzte Grund paart sich mit den wohlgemerkt wünschenswerten Effekten durch Sanierungserfolge bei der Energieeffizienz von Gebäuden. Die häufig besonders in Plattenbausiedlungen eingesetzte KWKTechnologie wird in vielen Städten Opfer des Sanierungserfolges. Die Wärmeverbräuche für die Heizungen sind binnen weniger Jahre auf Bruchteile der ursprünglich benötigten Heizungswärme zurückgegangen. Parallel sind die Kundenzahlen aber nicht in dem Maße angestiegen, dass weiterhin die bisher benötigten Wärmemengen abgesetzt werden können, sondern sie sind zuweilen noch zusätzlich eingebrochen.

Die hohen Investitionskosten aus der Zeit von Anfang/Mitte der 90er waren aber vom Volumen her auf die damals benötigten Wärmemengen ausgerichtet. Heute müssen die dafür anfallenden Kapitalkosten und insbesondere der Anlagenwertverzehr durch wesentlich weniger abgenommene Wärmeeinheiten gedeckt werden.

Selbst wenn dieser Trend – auch das muss deutlich gesagt werden zur Verteidigung derjenigen, die Anfang der 90er-Jahre entschieden haben – Anfang der 90er, wenn auch sicherlich nicht in seiner ganz konkreten Dimension, wie wir sie heute sehen, bereits vorhersehbar gewesen sein mag – eine Alternative hat es für die damaligen Entscheiderinnen und Entscheider nicht gegeben. Wer hätte beispielsweise – dann bleibe ich wieder daheim – in Greifswald knapp zwei Dritteln der Menschen in der Stadt erklären mögen, dass sie für eine Übergangszeit von 5 bis 15 Jahren ein wenig frieren müssen,

(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

damit schon vorsorglich damals eine deutlich kleinere KWK-Anlage hätte errichtet werden können, die heute ausreichend wäre und man dann wiederum das Signal gegeben hätte, wir versichern euch, in 10 Jahren, spätestens in 12, haben wir genau so viel Wärme, wie ihr braucht, weil wir ja saniert haben, und dann passt das alles. Das wäre wohl kaum tröstlich für die Betroffenen gewesen. Deswegen waren die Entscheidungen damals vollkommen zutreffend.

Die Wirtschaftlichkeit beruht aber – das gehört auch dazu – selbstredend nicht ausschließlich auf der Wärme oder auf dem Wärmeverkauf, sondern selbstverständlich auch auf dem Strommarkt. Gerade der Strom und damit die Möglichkeit, mit beiden Energielieferungen Einnahmen zu erzielen, macht die KWK vor allen Dingen ökologisch hochattraktiv.

Die Mehrzahl unserer KWK-Anlagen hier im Lande – da bin ich vielleicht bei leicht differierenden Zahlen – wird doch noch konventionell betrieben, soweit ich das wahrnehme – ich war nicht ganz sicher, auf welche Alternative Sie abstellen –, konventionell, also oft Gas und einige wenige Einsatzstoffe mögen sein, aber oft klassisches Erdgas. Die Mehrzahl der KWK-Anlagen ist also konventionell betrieben, insbesondere mit Erdgas und durch das KWK-Gesetz von 2012 gefördert. Teilweise – insoweit bin ich dicht bei Ihnen – wird aber auch in einigen Betrieben eine Anlage mit Biomasse geführt, darunter beispielsweise Pellets, Biogas, Pflanzenöl oder Bioethanol.

Viele konventionell arbeitende KWK-Anlagen stehen zunehmend vor dem Problem, dass ihre jährlichen Volllaststunden, von mir angesprochen, gesunken sind. Dieser Effekt wird verstärkt, weil die Betreiber für ihren Strom nicht mehr die Preise erzielen, die sie in der Vergangenheit kalkuliert haben und gewohnt waren. Auf gut Deutsch und knapp zusammengefasst: Weniger erzeugte Kilowattstunden mal geringerer Preis gleich wirtschaftliches Problem.

Der Zubau Erneuerbarer-Energien-Anlagen im Rahmen der Energiewende führt zu mehr Strom aus Erneuerbaren und damit zu einem Rückgang konventioneller Stromerzeugung, und zwar infolge des Einspeisevorgangs. Das Mehr an Stromangebot auf dem Markt lässt zudem die Preise an der Strombörse deutlich fallen.

Für die konventionellen Anlagen kommt es leider in einem dritten Punkt noch dicker: Diese werden überwiegend mit Erdgas betrieben, ich habe es eben schon erwähnt, und die Gaspreise haben sich nun gerade in den letzten Jahren deutlich anders verhalten. Dadurch sind Braun- und Steinkohlekraftwerke derzeit in der Lage, ihren Strom günstiger als Gaskraftwerke anzubieten. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist dann der Punkt, der bei energiepolitischer Vernunft dafür spricht, dass auch weiterhin KWK-Anlagen im Land breit zur Anwendung kommen sollten und dafür die hier im Antrag geforderte Unterstützung bekommen.

Mit der energiepolitischen Konzeption – vor wenigen Wochen vorgestellt – bekennt sich die Landesregierung im Übrigen ganz ausdrücklich zur Kraft-Wärme-Kopplung und folgt damit auch einem breiten Konsens im Landesenergierat, der gerade dies in den Mittelpunkt einiger Forderungen gerückt hat. So soll der Ausbau von Wärmenetzen und lokalen Anlagen sowie netzintegrierten

Wärmespeichern auch weiterhin gefördert werden, wenn deren Wärme durch KWK-Anlagen erzeugt wird.

Insbesondere durch die Errichtung von Biogasanlagen und Nahwärmenetzen beziehungsweise die Nachrüstung bereits existierender Biogasanlagen mit Nahwärmenetzen nimmt die Bedeutung solcher Anlagen vor allem im ländlichen Raum immer mehr zu. Dadurch entsteht im Übrigen auch – das ist mir wesentlich – eine kleinräumige Wertschöpfungskette. Wenn es gelingt, Erneuerbare einzusetzen in diesem Bereich, haben Sie oft sehr kleinräumige Wirtschaftsketten im ländlichen Raum, die Sie damit generieren.

Deshalb fördern wir über die Klimaschutz-Förderrichtlinie investive Maßnahmen, unter anderem zur energetischen Nutzung von Biomasse, insbesondere bei wärmegeführten Kraft-Wärme-Kopplungen und Heizungsanlagen. Seit 2007 wurden bei uns im Land 50 biomassebasierte Blockheizkraftwerke überwiegend mit Nahwärmenetzen gefördert. Die Zuschusssumme einschließlich der Netze beläuft sich auf knapp 10,5 Millionen Euro und ich empfehle jedem einen Besuch vor Ort, um sich eines Besseren belehren zu lassen, wenn Sie da deutlich kritische Stimmen hören. Mit diesen 10,5 Millionen Euro wur- den im Übrigen Gesamtinvestitionen von rund 40 Millio- nen Euro ausgelöst.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Not der allseits politisch gewollten KWK-Anlagen ist allerdings nicht nur bei uns im Land groß – das werden wir auch mit diesen Förderungen, die ich eben ansprach, nicht bewerkstelligen können –, sondern sie ist ein bundesweites Phänomen. Aufgrund der genannten Probleme soll das KWK-Gesetz noch in diesem Jahr novelliert werden. Das ist ein festes Vorhaben des Bundeswirtschaftsministers und klar skizziert.

Eine im Vorgriff auf diese Gesetzesüberarbeitung seitens des Bundeswirtschaftsministeriums beauftragte Studie bestätigt die gerade geschilderten Wirtschaftlichkeitsprobleme der KWK-Anlagen als bundesweit vorkommend und stellt fest, dass die Kraft-Wärme-Kopplung nach den aktuellen Marktbedingungen bis zum Jahr 2020 stagnieren würde, wenn man nicht gesetzgeberisch interveniert. Die Studie weist aber zugleich auf große Potenziale eines möglichen KWK-Ausbaus hin, insbesondere im Bereich der allgemeinen Versorgung mit Fernwärme und in der Industrie.

Die Studie hat deshalb für die Novellierung des angesprochenen KWK-Gesetzes folgende Marschroute empfohlen: Das aktuelle Förderdesign des Kraft-WärmeKopplungs-Gesetzes mit seiner arbeitsseitigen Förderung sollte in seiner Grundform beibehalten werden. Gleichermaßen, so die Studie, bedürfe es weiterhin der Investitionskostenzuschüsse für den Ausbau der Netze und Speicher. Die Studie regt zudem Überlegungen an, unter den aktuellen und für die nächsten Jahre erkennbaren Marktbedingungen eine Bestandsförderung für Erdgas-KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung in Be- tracht zu ziehen.

Die Studie macht aber auch deutlich, wer den Neubau und die Modernisierung von KWK-Anlagen für die allgemeine Versorgung ermöglichen will – Herr Eifler hatte das 25-Prozent-Ziel angesprochen –, müsse die Zuschlagssätze insbesondere für ins öffentliche Netz eingespeisten KWK-Strom deutlich anheben. Je nach Techno