Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 78. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/3364 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport. Und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 1 und 2 zu stellen.
1. Stellt das SOG Mecklenburg-Vorpommern nach Ansicht der Landesregierung eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme von privatem Wohnraum dar, um Asylbewerber unterzubringen, falls diesen Obdachlosigkeit droht?
Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Nein. Das stellt es nicht dar. Die Unterbringung von Asylbewerbern ist umfänglich durch Bundes- und Landesgesetz geregelt, unter anderem durch das Asylbewerberleistungsgesetz und durch das Flüchtlingsaufnahmegesetz. Diese sind als sogenannte Spezialgesetze vorrangig anzuwenden. Die originär zuständigen Behörden haben dafür Sorge zu tragen, dass die spezialgesetzlich geforderte Art der Unterbringung gewährleistet wird über diese beiden genannten Gesetze.
Eine Nachfrage: Falls die Spezialgesetze diese Rechtsgrundlage nicht liefern würden, könnte auf das allgemeine Gesetz aber zurückgegriffen werden?
weil wir Wohnraum zur Verfügung stellen über die Kommunen, was in Absprache mit den Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgt.
Zweite Nachfrage: Es ist aber nach dem SOG möglich, privaten Wohnraum zu beschlagnahmen, wenn Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Ordnung droht?
2. Warum werden drei tschetschenische Familien aus Anklam nicht in andere EU-Staaten oder die Russische Föderation überstellt, obwohl sie nach Auskunft des Landkreises VorpommernGreifswald vollziehbar ausreisepflichtig sind?
Herr Abgeordneter! Bei einer der Familien ist durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Bestandskraft der Abschiebungsverordnung aufgehoben und ein Asylverfahren im nationalen Verfahren eröffnet worden. Diese Familie ist daher seit dem 8. Oktober 2014 im Besitz von Aufenthaltsgestattung. Der Ausgang des Asylverfahrens ist bekanntermaßen abzuwarten, das kann ich nicht voraussagen.
Bei den anderen beiden Familien liegen persönliche Gründe vor, die eine Abschiebung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließen. Eine Nennung der Gründe, und da würde ich um Verständnis bitten, würde eine Identifizierung der Betroffenen ermöglichen und sie in den Persönlichkeitsrechten verletzen. Ich kann die Fragen in Bezug auf diese beiden Familien deshalb auch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantworten.
3. Wie viele Polizeieinsätze hat es in den vergangenen sechs Monaten in den dezentralen Un- terkünften für Asylbewerber beziehungsweise Flüchtlinge in Torgelow, Ueckermünde, Eggesin und Pasewalk gegeben?
Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Im Zeitraum vom 01.04. bis zum 10.10.2014 hat es in den dezentralen Unterkünften für Asylbewerber beziehungsweise Flüchtlinge in Ueckermünde, in Eggesin und in Pasewalk fünf Polizeieinsätze gegeben. In Torgelow gibt es oder gab es bisher keine dezentrale Unterbringung.
4. Wie viele Polizeieinsätze hat es seit Bestehen der Asylunterkunft in Torgelow-Drögeheide gegeben?
Herr Abgeordneter! Im Zeitraum vom 20.11.2013 bis zum 10. Oktober 2014 hat es in der Asylbewerberunterkunft in Torgelow-Drögeheide insgesamt 54 Polizeieinsätze gegeben.
5. Für welche Orte in Mecklenburg-Vorpommern und dort in welchen Ortsteilen sind künftig Sammelunterkünfte und/oder dezentrale Unterbringungen mit mehr als 15 Personen an einem Standort für Asylanten und/oder Personen mit
Herr Abgeordneter! Zunächst verweise ich auf die Antwort zu der Frage 7 in der 75. Ple- narsitzung des Landtages im September. Außerdem wird in Neubrandenburg die Gemeinschaftsunterkunft im Markscheiderweg bis Ende November 2014 um zusätzliche 200 Plätze erweitert. Darüber hinaus werden gegenwärtig zwei Unterkünfte im Landkreis Rostock geplant, das habe ich ja beim letzten Mal schon vorgetragen, auch was die Eröffnung voraussichtlich betrifft.
Die Unterbringung von Asylbewerbern in dezentralen Wohnungen wird ausschließlich durch die Kommunen vorgenommen. Die Anmietung dieser Wohnungen bedarf keiner Zustimmung des Landes. Zu den Planungen der Kommunen, wo möglicherweise mehr als 15 Asylbewerber untergebracht werden, kann ich daher keine Auskunft geben, weil das vor Ort in den Kommunen gemeinsam mit den jeweilig betreffenden Kommunalvertretungen abgestimmt wird.
6. Für welche Örtlichkeiten in Mecklenburg-Vor- pommern gibt es Überlegungen, Gespräche oder Verhandlungen, diese zu Zwecken der Unterbringung von Asylanten und/oder Personen mit Duldungsstatus und/oder einem anderen Aufenthaltstitel zu nutzen?
Herr Abgeordneter! Sofern der zur Verfügung stehende Wohnraum für die Unterbringung von Asylbewerbern in bereits bestehenden Unterkünften nicht ausreicht, sind das Land und die Kommunen stetig bemüht, zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten zu finden beziehungsweise bestehende Einrichtungen zu erweitern. Auf die derzeitigen Planungen habe ich in der vorhergehenden Frage schon verwiesen. Es handelt sich dabei aufgrund der aktuellen Lage um einen ständigen Prozess, der grundsätzlich alle Gemeinden, aber auch das Land betrifft, sofern es die zentrale Aufnahmestelle in Horst oder aber auch die Gemeinschaftsunterkünfte im Land betrifft. Und, ich habe das ja mehrmals erwähnt, da wir davon ausgehen, dass wir auch in Zukunft aufgrund der aktuellen politischen Situation in der Welt weiterhin Asylbewerber erhalten werden, zugewiesen bekommen werden, werden wir auch gemeinsam gewährleisten, dass wir sie dementsprechend vernünftig im Land Mecklenburg-Vorpommern unterbringen können.
Das heißt also, dass es keine Überlegungen, Gespräche oder Verhandlungen über irgendwelche Orte derzeit gibt?
Herr Abgeordneter! Ich habe darauf verwiesen, dass das ein stetig stattfindender Prozess ist, und selbstverständlich sprechen wir mit Kommunen beziehungsweise die Kommunen mit uns, welche möglichen Standorte für sie infrage kommen, wenn wir weiterhin Zuweisungen erhalten. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Da dies aber nur Gespräche sind und keine Planung, kann ich auch weitere Standorte derzeit nicht bestätigen.
Ich habe gesagt, es sind Gespräche, keine Planungen, und deswegen werde ich darüber auch keine Ausführungen machen, weil das die Kommunen mit den jeweiligen örtlichen Eigentümern besprechen und das auch nicht Aufgabe des Landes derzeit ist.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin. Und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Pastörs, Fraktion der NPD, die Frage 7 zu stellen.
(Der Abgeordnete Udo Pastörs, spricht an einem abgeschalteten Saalmikrofon. – Zurufe aus dem Plenum: Mikro! Mikro!)
(allgemeine Unruhe – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sie haben ein Mikrofon vor Ihrem Tisch. Wieso nehmen Sie das nicht?)
(Der Abgeordnete Udo Pastörs, spricht an einem abgeschalteten Saalmikrofon. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)