Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 63. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.
Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung den Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty zum Schriftführer.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich unserem Kollegen Dr. André Brie ganz herzlich zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren. Kommen Sie bitte zu mir.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gratulationen)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/2785 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 1 und 2 zu stellen.
1. Bestehen Kooperationen zwischen der Stadt Boizenburg und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nostorf-Horst bezüglich eines Fahrdienstes für Flüchtlinge, die am späten Abend oder in der Nacht im Hauptbahnhof Boizenburg ankommen?
Es bestehen derzeit keine Kooperationen zwischen der Stadt oder Vereinbarungen zwischen der Stadt Boizenburg hinsichtlich der Frage des Fahrdienstes in den Abendstunden, weil über den Tag Stunden abgestimmt sind. Insofern gehe ich gleich auf die zweite Frage mit ein, dass wir derzeit vorbereiten, die Regelungen für den Abenddienst abzusichern.
Obwohl die Landesämter wissen, dass sie die Flüchtlinge nur zur gewissen Zeiten an und für sich nach Boizenburg schicken sollen, kommt es immer wieder, insbesondere durch das Landesamt Berlin, vor, dass sie eben zu späten Abendstunden eintreffen. Und deswegen werden wir für die Zukunft absichern, dass ein solcher Fahrdienst
gewährleistet werden kann. Wir sind in Gesprächen mit der Stadt und dem Amt, und ich denke, dass wir in naher Zukunft die Problematik lösen werden.
2. Welche Informationen hat das Ministerium über die Befragung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern durch die Hauptstelle für Befragung?
Herr Abgeordneter, die Hauptstelle für Befragung ist eine Einrichtung auf Bundesebene. Die derzeit durchgeführten Befragungen erfolgen auf freiwilliger Basis. Ich darf in dem Zusammenhang auf die Kleine Anfrage an die Bundesregierung vom 21.11.2012 von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweisen, die in dem Zusammenhang auf die gesamte Problematik der Befragung eingeht und die damit infrage stehenden Fragen ausführlich abhandelt, sodass wir das gleichermaßen zur Kenntnis nehmen auf der Grundlage der Bundesfestlegungen. Ich kann Ihnen die Kleine Anfrage gerne zur Verfügung stellen.
Ich darf jetzt die Abgeordnete Frau Regine Lück, Fraktion DIE LINKE, bitten, die Fragen 3 und 4 zu stellen.
3. Mit welchen Gemeinden im Land schloss das Innenministerium Zuwendungsverträge beziehungsweise Entschuldungsvereinbarungen, die eine Empfehlung zur Prüfung des Verkaufs einer kommunalen Wohnungsgesellschaft oder deren Anteile daran beziehungsweise des Verkaufs kommunaler Wohnungen beinhalten?
Ja, Frau Abgeordnete, entsprechende Empfehlungen wurden mit den Gemeinden Moltzow und Möllenhagen zu den jeweils in Gemeindeeigentum befindlichen Wohnungen abgeschlossenen Konsolidierungsverträgen ausgesprochen. Ich betone noch mal, entsprechende Empfehlungen wurden im Rahmen der Konsolidierungsvereinbarung ausgesprochen. Zu den in der Gemeinde Sundhagen, bezüglich der Wohnungsverwaltungsgesellschaft Moltzow, und mit der Stadt Eggesin, welche einen Eigenbetrieb betreibt, abgeschlossenen Konsolidierungsverträgen wurde jeweils eine Verpflichtung zur Prüfung eines solchen Verkaufes in den Verträgen festgeschrieben.
Die Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Kann ich Ihnen aber gern nachreichen, wenn Sie Interesse haben.
4. Inwieweit bewertet das Innenministerium den Verkauf kommunaler Anteile oder Wohnungen auch langfristig als geeignetes Mittel zur Entschuldung?
Frau Abgeordnete, wenn für den kommunalen Haushalt nachhaltige Entlastungseffekte entstehen und weiterhin ein angemessener Wohnraum in der jeweiligen Region zur Verfügung steht – das sind ja zwei miteinander korrelierende Fragen –, kann die Veräußerung von Wohnungsbeständen ein geeignetes Mittel sein, um eine weitere Sanierung zu verhindern beziehungsweise die Verschuldung von Investitionskrediten abzubauen. Das ist aber nicht das alleinige Mittel, es ist ein Mittel und es betrifft im Land viele Kommunen, die die Problematik der Altschulden auf Wohnungsbestände haben. Aber wie gesagt, besonders wichtig ist die Synthese zwischen dem Vorhalten von Wohnungsbestand einerseits, andererseits dementsprechend die Investitionskredite nicht übermäßig zu belasten.
Ich habe eine Nachfrage dazu: Wäre unter Umständen auch eine Veräußerung unter Wert ohne Gutachten möglich?
Ich bitte nun die Abgeordnete Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 5 und 6 zu stellen.
5. Plant die Landesregierung eine Verlegung des Abschiebungshaftvollzugs von der JVA Bützow in eine spezielle Hafteinrichtung?
Frau Abgeordnete, mit dem Land Brandenburg ist kurzfristig vereinbart worden, dass Fälle aus der Zuständigkeit des Landes in der dortigen Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt untergebracht werden, so, wie es derzeit schon für weibliche Häftlinge seit Jahren gängige Praxis ist. Möglichkeiten und Erfordernisse einer langfristigen Zusammenarbeit
beziehungsweise einer vertraglichen Vereinbarung werden derzeit geprüft und erarbeitet. Trotzdem wird die Nutzung schon in Anspruch genommen. Sie wissen, dass es einen gewissen Anspruch gibt, wie solche Häftlinge unterzubringen sind, und dem kommen wir mit der gemeinsamen Zusammenarbeit mit Brandenburg nach. Ich bin den Brandenburgern auch dankbar, dass wir das gewährleisten können.
Ich habe da eine Nachfrage: Wann rechnen Sie damit, dass ein Ergebnis vorliegt, wie es zukünftig weitergehen soll?
Also wie es zukünftig weitergeht, wissen wir, wir möchten es nur gerne in vertragliche Formen gießen. Und wie Sie wissen, sind Verträge, die mit Verwaltungen gestaltet werden, zumindest nicht ganz kurzfristig möglich. Sie benötigen eine gewisse Konkretheit und Sicherheit und deswegen gehe ich davon aus, dass wir innerhalb des nächsten Vierteljahres zu einer Vereinbarung kommen.