Protocol of the Session on August 29, 2012

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 22. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 22., 23. und 24. Sitzung liegt Ihnen vor.

Im Benehmen mit dem Ältestenrat ist vereinbart worden, die Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts, Drucksache 6/781, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 6/1059, als Zusatztagesordnungspunkt 1 sowie die Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes, Drucksache 6/791, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 6/1060, als Zusatztagesordnungspunkt 2 in die heutige Tagesordnung aufzunehmen.

Gleichzeitig ist vereinbart worden, diese Zusatztagesordnungspunkte nach dem Tagesordnungspunkt 13 aufzurufen sowie eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wird der so geänderten vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Auch hierzu sehe ich keinen Widerspruch. Damit gilt die Tagesordnung der 22., 23. und 24. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung als festgestellt.

Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die 22., 23. und 24. Sitzung die Abgeordneten Vincent Kokert und Dietmar Eifler zu Schriftführern.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Ministerpräsidenten und des Ministers für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 43 Ziffer 3 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema: Aktuelle Situation der P+S-Werften in Stralsund und Wolgast.

Bericht des Ministerpräsidenten und des Ministers für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 43 Ziffer 3 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema: Aktuelle Situation der P+S-Werften in Stralsund und Wolgast

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort gebeten hat zunächst der Ministerpräsident des Landes Herr Sellering.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie alle werden

es schon gehört haben, seit heute Morgen ist es traurige Gewissheit, die Insolvenz der P+S Werften in Stralsund und Wolgast war nicht mehr zu vermeiden.

(Regine Lück, DIE LINKE: Ja, ja.)

Diese Insolvenz schmerzt uns alle sehr.

Hart betroffen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werften und ihre Familien, aber auch die Zuliefererbetriebe und ihre Beschäftigten. Und auch viele Bürgerinnen und Bürger, die nicht direkt betroffen sind, nehmen großen Anteil, sind in Gedanken bei den Mitarbeitern. Gut, dass dieses Thema gleich zu Beginn der Landtagssitzung heute auf der Tagesordnung steht.

Meine Damen und Herren, wir alle wissen, die Werften in unserem Land, in Deutschland, in ganz Europa befinden sich seit Jahren in einer schwierigen Lage. Dafür gibt es verschiedene Ursachen. Der Wettbewerb auf dem Schiffbaumarkt ist in den letzten Jahren sehr viel härter geworden. Im Containerschiffbau ist es deutschen Werften kaum mehr möglich, preislich mit der Konkurrenz aus Asien mitzuhalten. Die Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren ab 2008 hat die Lage für die Werften weiter verschärft. Nicht nur, dass die Nachfrage nach Schiffen drastisch zurückging, die Krise war auch mit dem Rückzug einiger wichtiger Banken aus der Schiffbaufinanzierung verbunden. Nur noch wenige Geschäftsbanken sind bereit, den Bau von Schiffen vorzufinanzieren. Und das führt dazu, dass immer häufiger der Staat einspringen muss, um Schiffbaufinanzierungen mit Bürgschaften und Krediten überhaupt noch zu ermöglichen.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat sich gleich zu Beginn der Werftenkrise eingedenk der negativen Erfahrungen aus früheren Jahren darauf verständigt, alle wichtigen Schritte immer nur gemeinsam zu gehen und in dieser für das Land existenziellen Frage keinerlei parteipolitisches Taktieren untereinander zuzulassen. SPD und CDU stehen in diesen wichtigen Fragen zusammen und lassen sich nicht auseinanderdividieren. Das ist so und das bleibt so.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Vincent Kokert, CDU: Sehr gut.)

Es gibt klare Zuständigkeiten für die Werften. Sie liegen seit jeher beim Wirtschaftsministerium, wenn es um Bürgschaften und Kredite geht, gemeinsam mit dem Finanzministerium. Diese beiden Ministerien sind für alle ausführenden Maßnahmen zuständig. Ich füge aber hinzu: Alle wichtigen Entscheidungen der letzten Wochen und Monate, die entscheidenden Weichenstellungen haben wir gemeinschaftlich getroffen. Und da war ich als Ministerpräsident selbstverständlich beteiligt genauso wie der stellvertretende Ministerpräsident, immer gemeinsam mit den beiden zuständigen Fachministern. Auch das war so und bleibt so. Das waren sehr verantwortlich getroffene Entscheidungen und wir alle stehen auch heute noch zu dieser Verantwortung.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig.)

Meine Damen und Herren, bei allen Maßnahmen der letzten Jahre haben wir uns an drei Grundsätzen orientiert:

Erstens. Das Land tut alles rechtlich Mögliche und wirtschaftlich Vertretbare, um den Werften zu helfen, einmal natürlich, um Tausende wichtige Arbeitsplätze auf den Werften selbst und bei den Zulieferern zu erhalten, im Interesse der Beschäftigten und ihrer Familien, aber auch, um diesen für das Land existenziell wichtigen Bereich maritimer Industrie zu erhalten. Wir sind davon überzeugt, dass Schiffbau in Europa weiter möglich sein muss. Und dafür haben wir uns massiv eingesetzt, in Brüssel wie in Berlin.

Klar war immer, wir als Land können nur zeitlich begrenzt, nur gemeinsam mit dem Bund helfen und auch nur so weit, dass die notwendigen Umstrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden, damit die Werften wieder am Markt wettbewerbsfähig werden. Eine dauerhafte Subventionierung kann es nicht geben.

Ganz entscheidend für unsere Unterstützungsmaßnahmen war die Überzeugung, dass unsere Werften von Kompetenz und Know-how her marktfähig sind, dass sie den nötigen Umstrukturierungsprozess vom Containerschiffbau zum Spezialschiffbau bewältigen können, wenn wir ihnen finanziell durch die Krise helfen.

Der zweite Grundsatz: Helfen kann das Land immer nur Seite an Seite mit dem Bund, und das aus zwei Gründen – um finanziell einen Partner zu haben und dadurch eine Überforderung des Landes zu vermeiden, zum anderen aber auch, um bei der Frage, welches Engagement der öffentlichen Hand ist denn überhaupt noch vertretbar, dass wir da bei der Entscheidungsfindung eine kritische und bei der Begründung dann hinterher, zum Beispiel in Brüssel, unterstützende zweite Stimme haben. Und auch da können wir sagen, die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Land und Bund besteht nach wie vor.

Und der dritte Grundsatz unseres Handelns war selbstverständlich, das Parlament, Sie, meine Damen und Herren, immer frühzeitig in geeigneter Weise zu informieren und sich der Unterstützung möglichst auch der demokratischen Opposition zu versichern. Die Landesregierung hat auch in den letzten Wochen und Monaten das Parlament jeweils informiert.

(Regine Lück, DIE LINKE: Nicht über die Managementfehler.)

Darüber hinaus haben Minister Glawe und ich die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Oppositionsfraktionen bei neuen Entwicklungen und Entscheidungen der Landesregierung persönlich unterrichtet, wenn es zeitlich möglich war, im direkten Gespräch, sonst am Telefon.

Und es ist ja auch gar nicht so lange her, dass die Opposition den Kurs der Landesregierung und der Regierungsfraktionen ausdrücklich mitgetragen hat. Ich erinnere an den weitgehenden Konsens im Finanzausschuss am 31. März 2012. Und noch am 19. Juni heißt es in einer Pressemitteilung der LINKEN: „Nach Ansicht des Vorsitzenden … der Linksfraktion, Helmut Holter, war die heutige Entscheidung des Kabinetts, den P+S-Werften Rettungsbeihilfen zu gewähren, ein wichtiger und richtiger Schritt, um die Standorte und die Arbeitsplätze in Stralsund und Wolgast zu sichern.“

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das stimmt.)

Vielen Dank für diese unterstützenden Worte, Herr Holter. Heute allerdings wollen Sie mit alledem nichts mehr zu tun haben, Sie machen sich eiligst als Erster von Bord

(Regine Lück, DIE LINKE: Stimmt ja gar nicht.)

und das macht Sie unglaubwürdig, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Meine Damen und Herren, Minister Glawe hat bereits in der vergangenen Woche den Wirtschaftsausschuss, den Finanzausschuss über die Maßnahmen der Landesregierung der letzten Wochen informiert und er hat dargelegt, warum wir der Forderung nach einer Aufstockung der Rettungsbeihilfe über die 152 Millionen hinaus nicht nachkommen können. Und er hat dargelegt, warum die Auszahlung weiterer Tranchen gestoppt werden musste. Wir haben jetzt für die heutige Sitzung diesen Bericht angemeldet, um diese Informationen, die Herr Glawe im Ausschuss gegeben hat, auch dem Landtag und damit auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Hm, unter Druck.)

Ich will mit dem Bericht heute früher ansetzen, nämlich auf dem Höhepunkt der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren 2009/2010. Damals standen vor allem die Wadan-Werften in Rostock und in Wismar im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Sie mussten im Juni 2009 Insolvenz anmelden und hatten dann unter dem neuen Eigentümer zunächst große Schwierigkeiten, neue Aufträge einzuwerben.

In Stralsund und in Wolgast hatten wir eine gänzlich andere Situation. Diese Werften hatten Aufträge. Allerdings ergaben sich für diese inhabergeführten, eher mittelständisch eingestellten Werften zunehmend Probleme, diese Aufträge zu finanzieren. Am Ende drohte die Insolvenz, und deshalb haben wir die Notwendigkeit gesehen zu helfen. Als eine der ersten Grundsatzentscheidungen ist damals die Zustimmung zu der Treuhandlösung gegeben worden. Das ist ein gängiges Modell für die Sanierung inhabergeführter Unternehmen und war damals die einzige Möglichkeit, das Einverständnis des Eigentümers für eine Umstrukturierung zu bekommen, eine Umstrukturierung mit neuem Sachverstand, mit Sachverstand von außen, und so die Werften vor der Insolvenz zu bewahren. Dazu wurde von einem darauf spezialisierten Unternehmen ein Sanierungsplan erstellt.

Im Zusammenhang mit diesem Plan wurde durch Bund und Land gemeinsam ein Bürgschaftsrahmen in Höhe von 326 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um den Bau bestellter Schiffe finanziell abzusichern. Hinzu kam ein Darlehen über 48 Millionen Euro. Dadurch konnten in den Jahren 2010 und 2011 eine Reihe von Aufträgen erfolgreich abgeschlossen werden und neue Projekte in Angriff genommen werden. Die Sanierungsmaßnahmen sind fortlaufend von einem fachkundigen Controlling begleitet worden. Der Wirtschaftsminister wird darauf gleich noch eingehen, die Maßnahmen im Einzelnen darstellen.

Ende 2011 ergaben sich Hinweise auf erneute Liquiditätsengpässe. Die wurden im Laufe des ersten Halbjah

res 2012 noch bedrohlicher und deshalb wurde die Entscheidung getroffen, in Brüssel eine Rettungsbeihilfe zu beantragen und ein langfristiges neues Umstrukturierungskonzept, vor allem in Bezug auf die Finanzierung, zu erarbeiten. Der Wirtschaftsminister wird das gleich noch im Einzelnen schildern, auch wie letztlich der erforderliche Finanzbedarf von 152,4 Millionen ermittelt worden ist.

Es ist dann in sehr schwierigen Gesprächen in Brüssel mit engagierter Unterstützung des Bundes gelungen, eine Rettungsbeihilfe in dieser Höhe tatsächlich genehmigt zu bekommen. Die Landesregierung hat die zuständigen Ausschüsse hier ausführlich informiert über die Pläne, die erforderlichen Beiträge Dritter, die Risiken. Als Ergebnis hat der Ausschussvorsitzende damals eine einhellige politische Zustimmung festgehalten. Dafür noch einmal vielen Dank.

Die Gespräche in Brüssel waren sehr schwierig. Eine Rettungsbeihilfe in dieser Höhe, vor allem im Verhältnis zu der Höhe der nachfolgenden Umstrukturierungsbeihilfe, das hatte es noch nicht gegeben. Außerdem konnte die rechtlich festgeschriebene Beteiligung privater Dritter, die auf 50 Prozent angesetzt ist, die konnte runterverhandelt werden auf 40 Prozent, und dabei wurde – auch ein großer Verhandlungserfolg – grundsätzlich als privater Beitrag akzeptiert: die Leistung von Zulieferern, die Leistung der Belegschaft und der Banken. Das war insgesamt ein großer Verhandlungserfolg und ich sage ausdrücklich Dank an die Bundesregierung, die uns politisch und mit sehr viel fachlichem Sachverstand unterstützt hat. Ohne die Unterstützung des Bundes hätten wir diesen Versuch nicht unternehmen können und ohne die Unterstützung des Bundes hätten wir keine Chance auf Realisierung gehabt.

Dennoch, dass wir in der Kabinettssitzung am 19. Juni den Weg für eine Rettungsbeihilfe von 152,4 Millionen Euro frei gemacht haben, das war weiß Gott keine einfache Entscheidung, denn natürlich war uns allen klar, dass damit erhebliche finanzielle Risiken für den Landeshaushalt verbunden waren. Minister Glawe und ich haben das in unseren Pressestatements im Anschluss an die Kabinettssitzung am 19. Juni ausdrücklich klargemacht. Die Risiken bestanden einmal darin, dass das Land sofort mit der Auszahlung der Rettungsbeihilfe beginnen musste, und zwar, ohne dass es zu diesem Zeitpunkt schon Klarheit gegeben hätte, ob die Gespräche mit den Zulieferern, die Gespräche mit der Belegschaft, die einen ganz erheblichen finanziellen Beitrag leisten sollten, ob die erfolgreich verlaufen würden. Wir haben deshalb der Werftleitung Fristen für diese Gespräche gesetzt und wir haben von diesen Fristen die vollständige Zahlung der Rettungsbeihilfe abhängig gemacht.

Das zweite Risiko war die große Gefahr, dass es aufgrund von Verzögerungen bei den Schiffen, die in Auftrag gegeben waren, beim Bau dieser Schiffe, dass es aufgrund dieser Verzögerungen zu neuen Liquiditätsengpässen kommen könnte. Die Landesregierung hat deshalb, weil diese Risiken noch einmal vergrößert waren, die Bereitstellung der jeweils im Baufortschritt benötigten Mittel, also 152 Millionen bewilligt, und dann, je nachdem, wie der Baufortschritt ist, muss das Geld da sein. Das haben wir von einer positiven Plausibilitätsprüfung der PwC abhängig gemacht.

Die PwC sollte prüfen, liegt die Werft noch im Plan, liegt sie so zeitlich im Plan, dass die Rettungsbeihilfe aus

reicht, um die Umstrukturierung zu erreichen, die frühestens in einem Jahr möglich ist, und sie sollte prüfen, ob die Werft noch so im Plan liegt, dass eine erfolgreiche Umstrukturierung überhaupt noch möglich erscheint.

Von diesem Sicherungsinstrument mussten wir leider von Anfang an immer wieder kurzzeitig Gebrauch machen. Als Hauptproblem erwies sich rasch, dass entgegen den Erwartungen die aus den 152 Millionen vorgenommenen Leistungen an die Zulieferer – neben den Löhnen war das die Hauptleistung –, dass die Leistungen an die Zulieferer nicht den gewünschten Effekt hatten. Die Zulieferer haben das Geld genommen, aber sie haben nicht, wie wir erwartet haben, die Arbeiten nun rasch wieder aufgenommen und mit allem Nachdruck dafür gesorgt, dass die Arbeiten abgeschlossen werden konnten.

Man muss ganz klar sagen, eine Rettung der Werften war nur möglich bei einem engagierten Einsatz der Zulieferer, und zwar nicht nur in der Weise, dass sie ihre Zurückhaltung bei der Erfüllung der Auftragsarbeiten hätten aufgeben müssen, sondern es kommt ja noch hinzu, dass von Anfang an klar war, dass sie darüber hinaus ihr Vertrauen in den Fortbestand der Werft hätten manifestieren müssen, indem sie gemeinsam – in welcher rechtlichen Form auch immer – 20 Millionen zur Verfügung stellen. Das ist natürlich eine große Summe. Allerdings im Vergleich zu dem, wozu die Belegschaft sich bereit erklärt hat, ist das eher klein. Deren vorgesehener Beitrag belief sich auf 68 Millionen. Sie haben sich dazu bereit erklärt.

Meine Damen und Herren, der zögerliche Fortgang der Arbeiten führte bei den beiden wichtigsten Schiffen, den Scandlines-Fähren, zu weiteren zeitlichen Verzögerungen. Und diese Verzögerungen waren Anfang August so groß, dass die PwC der Landesregierung mitteilte, dass die Liquidität für den geplanten Bauablauf – das Geld je Baufortschritt zur Verfügung zu stellen –, dass die nur noch knapp gesichert sei und dass es keine weitere Verzögerung geben dürfe, sonst sei der ganze Plan nicht mehr einzuhalten. Die Landesregierung sah deshalb in der Kabinettssitzung am 7. August noch keinen Anlass, von der beschlossenen Rettungsbeihilfe abzurücken. Der Dienstantritt des neuen Geschäftsführers am selben Tag, der ist allerdings zum Anlass genommen worden, um eine Stellungnahme dazu zu erbitten, ob die Einhaltung des Zeitplanes für die Fertigstellung der ScandlinesFähren noch möglich sei. Gleich am ersten Tag ist er damit konfrontiert worden.

Der neue Geschäftsführer hat mit einem ersten Blick Zweifel geäußert und dann eine umgehende genauere Prüfung zugesagt. Durch die PwC ist er zwei Tage später schriftlich um entsprechende detaillierte Aussagen gebeten worden. Daraufhin hat der neue Geschäftsführer eine Woche nach seinem Dienstantritt – eine Woche sehr intensiver Prüfung –, am 13.08. erklärt, der Zeitplan für die Ablieferung der Scandlines-Fähren ist nicht einzuhalten. Er hat außerdem erklärt, er sei der Auffassung, die Bauablaufpläne der Werft seien insgesamt zu ehrgeizig und er wolle diese Pläne neu aufstellen und ganz erheblich strecken, zeitlich verlangsamen. Auf diese Mitteilung hin haben wir vonseiten der Landesregierung alle Beteiligten noch am selben Tag eingeladen für den folgenden Donnerstag, 16. August, um zu erörtern: Welche Auswirkungen haben denn solche Planänderungen auf die Liquiditätsplanung? Wie ist das denn mit dem Geld, reicht das aus? Sind die bisherigen Rettungs- und Umstrukturierungsplanungen dann noch realistisch?

An diesem Donnerstag, 16. August, hat der Geschäftsführer seine Analysen und Pläne erläutert. Diese Verlangsamung beim Bau der Schiffe führte natürlich auch zu Einsparungen, aber wenn die Kosten für die Belegschaft immer weiterlaufen, war ganz klar, dass sich trotzdem sehr nachdrücklich die Frage stellt: Wie lange lässt sich dieser zeitlich jetzt gestreckte Prozess mit dem vorher für einen deutlich kürzeren Zeitraum berechneten Geld, 152 Millionen, finanzieren? Dem neuen Geschäftsführer wurde deshalb aufgegeben, klar zu sagen, ob die Mittel ausreichen. Und wegen des Zeitdrucks haben wir hart verhandelt, bis wann kann man sagen, zwar nicht genau ausrechnen, wie es aussieht, aber deutlich sagen, ob es nicht ausreicht. Wir haben uns auf den folgenden Montag verständigt und gesagt, dann müssen wir zusammensitzen. Und es ist eben an diesem Donnerstag schon klar gesagt worden, wenn du mehr Geld brauchst, eine Erhöhung der Rettungsbeihilfe ist europarechtlich ausgeschlossen.