Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 106. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/4694 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Die Justizministerin wird in Vertretung die Frage beantworten. Dazu bitte ich den Abgeordneten Herrn Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 1 zu stellen.
1. Welche Planungen hat die Landesregierung in den nächsten Jahren zur Weiterentwicklung der bestehenden Bahnverbindung zwischen Stral- sund und Barth und welche Konsequenzen hat dies für die Wiederbelebung der sogenannten Darßbahn?
Herr Abgeordneter, eine kleine Vorbemerkung: Die Linie Regionalbahn Nummer 25 Barth–Stralsund ist kein Bestandteil des derzeit laufenden Vergabeverfahrens zum Teilnetz Usedom, da unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, verkehrlicher und betrieblicher Aspekte die Zuordnung dieser Linie zum Teilnetz Usedom nicht zweckmäßig war.
Zweitens: Die Entscheidung, im Rahmen der anstehenden Ausschreibung das Teilnetz Usedom auf Verkehrsleistungen auf der Insel Usedom und deren unmittelbare Anbindung zu konsolidieren, hat mit einer Entscheidung zur Darßbahn nichts zu tun. Grundsätzlich besteht nach Auslaufen des bisherigen Vertrages die Möglichkeit, die Regionalbahn Nummer 25 in geeigneten anderen Verkehrsverträgen als Mehrbestellung zu beauftragen. Hierüber ist zu gegebener Zeit unter Berücksichtigung der nach der Novellierung des Regionalisierungsgesetzes für den Schienenpersonennahverkehr in Mecklenburg-Vor- pommern künftig erheblich geringer zur Verfügung stehenden Mittel zu entscheiden. Dabei wird jedoch auch die Inanspruchnahme des bisherigen Angebotes eine Rolle spielen.
Nach der letzten vorliegenden landesweiten Verkehrserhebung 2010 war diese auf dem Streckenast mit circa 350 Fahrgästen pro Tag im Jahresdurchschnitt bei 18 Zü- gen pro Tag eher gering. Inwieweit sich seitdem eine Änderung der Auslastung ergeben hat, werden die Ergebnisse der gegenwärtig laufenden landesweiten Verkehrserhebung 2015 zeigen.
Ungeachtet der zählbaren Ergebnisse ist nachvollziehbar die Verbindung ohne anschließende Darßbahn nur für Pendler auf der Strecke Stralsund–Velgast–Barth attrak
tiv. Daraus resultieren wiederum geringe Nutzerzahlen, denn wer von Stralsund nach Rostock oder weiter fahren möchte, wird in Stralsund sofort den durchgehenden Zug gen Rostock wählen und nicht in Velgast in einen Zug umsteigen, der ebenfalls aus Stralsund kommt und den er gleich dort etwas später hätte besteigen können.
Die Wiedererrichtung der Eisenbahnverbindung zwischen Barth und Zingst ist vom Land Mecklenburg-Vorpommern beim Bund zur Aufnahme in den nächsten Bundesverkehrswegeplan vorgeschlagen worden. Derzeit prüft der Bund, welche der angemeldeten Projekte Aufnahme in dieses Ausbauprogramm der Bundesregierung für die nächsten 15 Jahre finden. Die Entscheidung des Bundes gilt es zunächst abzuwarten. Eine Finanzierung der Bau- maßnahme aus Mitteln des Landes Mecklenburg-Vor- pommern und eine Schienenpersonennahverkehrsbestellung sind jedoch in absehbarer Zukunft nicht ohne Weiteres darstellbar. Ein Zusammenhang dergestalt, dass die jetzige Entscheidung zur Konzentration bei der Ausschreibung für Usedom auf das Kernnetz der Darßbahn entgegenstünde, besteht nicht. Allenfalls lässt sich umgekehrt feststellen, dass das Fehlen der Darßbahn sich als Nachteil der Strecke Barth–Velgast–Stralsund erweist. Sofern die Darßbahn reaktiviert würde, wäre in diesem Zusammenhang auch dieser Streckenabschnitt sinnvollerweise in eine solche Bestellung einzubinden.
Ich möchte gerne eine Nachfrage stellen. Frau Ministerin, auch mit dem Verständnis, dass Sie das vielleicht jetzt nicht beantworten können,
weil es nicht Ihr Fachressort ist, die Frage: Zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt denn die Landesregierung, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob für diese Strecke eine neue Ausschreibung erfolgen soll?
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird in Vertretung die Fragen beantworten. Und dazu bitte ich den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 2 zu stellen.
2. Inwieweit hält die Landesregierung die Einrichtung von Anstalten des öffentlichen Rechts zur Betreuung von Mimikids (unbegleitete minder- jährige Flüchtlinge) durch die Landkreise für sinnvoll?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Abstrakte Aussagen zur Sinnhaftigkeit sind aus Sicht des Sozialministeriums nicht möglich und unbeschadet dieser Tatsache entscheiden hierüber im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ohnehin die örtlichen Träger.
Eine Nachfrage: Da solche Anstalten des öffentlichen Rechts auf Dauerhaftigkeit angelegt sind, kann das Ministerium wenigstens etwas dazu aussagen, ob es den Zustrom unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge für dauerhaft hält?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Andrejewski, da die Landesregierung über keine wahrsagerischen Fähigkeiten verfügt, ist eine sachlich korrekte Aussage dazu nicht möglich.
Es ist a) ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung und b) eine Äußerung, die die Arbeit der Landesregierung in unzulässiger Weise hier bewertet.
3. Welche meldepflichtigen Krankheiten und/oder Krankheitserreger sind im Jahr 2015 bei Asylanten/Asylbewerbern/Flüchtlingen und/oder Personen mit einem anderen Aufenthaltsstatus in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt worden?
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Was ist denn der Unterschied zwischen einem Asylanten und einem Asylbewerber? Erklär mir das mal!)
Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Köster! Es handelt sich seit dem 1. Januar 2015 um insgesamt 55 Fälle und mit Ihrem Einverständnis würde ich davon absehen, die Liste zu verlesen, und Ihnen dieses Dokument einfach aushändigen.
Nächste Frage, der Abgeordnete Herr Udo Pastörs, Fraktion der NPD, den bitte ich jetzt, die Frage 4 zu formulieren.
(Udo Pastörs, NPD: Ja, aber ich stehe jetzt hier, gnädige Frau. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Jetzt stehe ich hier und kann nicht anders.)
4. Welche vor allem finanziellen Auswirkungen sind nach Erkenntnis der Landesregierung für die Kommunen und das Land Mecklenburg-Vor- pommern vor dem Hintergrund einer Feststellung der Bundesagentur für Arbeit, wonach nur 8 Prozent der sogenannten Flüchtlinge/Asylbewer- ber/Asylanten über einen akademischen Abschluss, 11 Prozent über eine berufliche Ausbildung und 81 Prozent über gar keine berufliche Qualifikation verfügen, in den Jahren 2016 und 2017 zu erwarten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Pastörs! Da die Qualifikationen der Geflüchteten bisher ausschließlich im Rahmen von Stichproben ermittelt wurden, ist eine präzise Quantifizierung der finanziellen Bedarfe nicht möglich, schon gar nicht hier im Land, weil wir bisher auch keine abschließenden Erkenntnisse darüber haben, ob Flüchtlinge mit entsprechendem Aufenthaltsstatus in diesem Land bleiben oder in welchem Umfang sie in andere Bundesländer verziehen.
Eine Zusatzfrage: Inwieweit, wenn überhaupt, und wie sind denn Vorbereitungen getroffen, sich in den Besitz realistischer Zahlen zu bringen?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Pastörs, diese Zahlen werden dadurch erhoben, dass die jungen Menschen, die in unserem Lande wohnhaft werden, entsprechende Ausbildungen antreten, sich bei den Einrichtungen melden, und in dem Umfang können wir dann auch Daten zur Verfügung stellen, wer eine Ausbildung und eine Qualifikation aufnimmt und wer nicht. Und auch nur in diesem Umfang werden entsprechende Kosten verursacht.
Gestatten Sie noch eine weitere Zusatzfrage: Inwieweit sind denn die Zahlen, die vom Städte- und Gemeindetag in diese Richtung schon konkret benannt worden sind, realistisch und auf welcher Basis wurden diese dann erhoben? Ist Ihnen das bekannt?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Pastörs, Sie wissen, das ist nicht mein Zuständigkeitsbereich, deswegen sind meine Kenntnisse dort auch überschaubar. Nach meiner Kenntnis ist es aber so, dass es sich um reine Modellrechnungen handelt, die bezogen werden auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland, denen aber keinerlei Erkenntnisse über bindende Wanderungsphänomene für die einzelnen Bundesländer zugrunde liegen, und insofern ist über die Validität dieser Modellrechnungen bisher keine Prognose möglich. Jedenfalls für meinen Geschäftsbereich kann ich sagen, dass die Konsequenzen mit Blick auf das Schulsystem, die sich aus einer solchen Prognoserechnung ergeben, bisher nicht eingetreten sind.