Thomas Hartung
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Last Statements
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, mit ihrer Ausstellungs- und Vermittlungsarbeit, mit ihren Forschungsprojekten, den pädagogischen und kulturellen Angeboten leistet die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora seit nunmehr 25 Jahren einen herausragenden Beitrag zur Erinnerung an die NS-Diktatur und die in deutschem Namen begangenen Verbrechen. International verfügt die Stiftung daher über ein großes Ansehen und eine exzellente Reputation. Ihre Arbeit und ihr klares Bekenntnis zu unserer demokratisch verfassten Gesellschaft und ihre entschiedene Haltung gegen Volksverhetzer von rechts sind heute wichtiger denn je.
Mit der Stiftung von Anfang an eng verbunden ist ihr Direktor Volkhard Knigge. Er hat ihre Entwicklung wesentlich vorangetrieben und gestaltet, für ihre Verankerung in der internationalen Gedenkstät
tenlandschaft gesorgt und tritt immer wieder mit auch international viel beachteten Impulsen zur Erinnerungskultur, zu historischer Aufarbeitung und zur Gegenwärtigkeit des nur scheinbar Vergangenen in Erscheinung. Thüringen hat daher Volkhard Knigge viel zu verdanken und wir Sozialdemokraten wissen das und schätzen Volkhard Knigges Arbeit überaus, aber – und auch das möchte ich hier mit aller Deutlichkeit sagen – auch Stefan Hördler hat eine entsprechende Arbeit als Leiter der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora abgeliefert.
Stefan Hördler ist ein fachwissenschaftlich exzellenter und international angesehener NS-Experte mit einer Vielzahl von Veröffentlichungen zur SS, zum KZ-System, zur Zwangsarbeit in NaziDeutschland, zur Ausgrenzung, zu Terror und Vernichtung. Ich selbst habe eine ganze Reihe seiner Bücher nicht nur zu Hause stehen, sondern auch gelesen. Er hat in und für die Gedenkstätte hervorragende wissenschaftliche und historisch-pädagogische Arbeit geleistet und insbesondere für deren Vernetzung in der Region gesorgt. Die deutliche Solidarisierung der Netzwerke in der Region ist ein Zeichen, das wir hier nicht ignorieren dürfen. Daher ist es für uns nach wie vor ebenso schwer fassbar wie bitter, dass es zu dem Konflikt zwischen Volkhard Knigge und Stefan Hördler mit dem bekannten Ausgang – zwei Abmahnungen und dann die fristlose Kündigung Hördlers – gekommen ist. Ich persönlich hätte mir in dieser Frage ein deutlicheres Engagement des Stiftungsrats, ein früheres deeskalierendes Eingreifen und eine konsensuale Lösung gewünscht. Dazu ist es leider nicht gekommen. Nun liegt die Entscheidung über die Kündigung beim Arbeitsgericht und wir sind als Landespolitik gut beraten, den Ausgang dort abzuwarten und Forderungen zurückzustellen. Meines Erachtens geht die CDU mit ihrem Antrag völlig an dieser Realität vorbei. Wir müssen hier zielführend erst einmal schweigen, abwarten, wie das Verfahren ausgeht und dann werden die Beteiligten gefragt sein, wie sie mit diesem Urteil umgehen werden. Von dem konkreten Fall Hördler trennen muss man aber meines Erachtens die „Spiegel“-Berichterstattung – hier geht es um die angeblich in der Stiftung herrschende Atmosphäre, Volkhard Knigges Führungsstil und seinen Umgang mit Stiftungsmitarbeiterinnen und ‑mitarbeitern. Ich bin weit davon entfernt, alles in diesem Artikel für bare Münze zu nehmen, dennoch sollte uns diese Berichterstattung als Landespolitik alarmieren, da es um den guten Ruf des Stiftungsdirektors und das Ansehen der Stiftung an sich geht. Wir müssen die Schilderungen und Behauptungen in diesem Artikel ernst nehmen. Es genügt nicht, sie einfach als Teil einer Kam
pagne gegen Volkhard Knigge und bloße Hirngespinste abzutun.
Felix Bohr, der Verfasser des Artikels, hat erst vor wenigen Monaten anlässlich der Verleihung des Hildegard Hamm-Brücher-Preises an Volkhard Knigge die Laudatio auf den Preisträger gehalten. Welche Veranlassung sollte ausgerechnet er haben, hier eine Medienkampagne gegen den Stiftungsdirektor zu inszenieren? Wesentlich realistischer erscheint mir, dass an Felix Bohr Vorwürfe und Schilderungen herangetragen wurden, die er trotz seines eigenen positiven Bildes von Volkhard Knigge für so glaubhaft und schwerwiegend hielt, dass er ihnen journalistisch nachgegangen ist. Damit sage ich – und das ist mir ganz wichtig – nicht, dass ich persönlich diese Einschätzung in dem Artikel teile, ich selbst kann den Wahrheitsgehalt an der Kritik an Volkhard Knigge jetzt nicht einschätzen. Mir ist nur wichtig, dass wir als Landespolitik das Ganze nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es braucht aus meiner Sicht nun einen intensiven Austausch des Stiftungsrats mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stiftung, um Unwahres, Unterstellungen und Übertreibungen von berechtigter Kritik und berechtigter Sorge zu trennen. Völlig abwegig ist es, hier im Plenum darüber zu diskutieren, bevor wir diese Fakten kennen. Es wird weder den Mitarbeitern gerecht, es wird nicht den beteiligten Protagonisten gerecht. Ich möchte mit einem Zitat aus der TA schließen, das sich die CDU bitte ins Stammbuch schreiben sollte: „Eine Schlammschlacht ist der Bedeutung der Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora unwürdig.“ Genau das sollten wir unbedingt vermeiden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es ist hier schon mehrfach angemerkt worden, Thüringens Kulturlandschaft weist eine einzigartige, in vielen Jahrhunderten gewachsene Struktur, einen einzigartigen Reichtum auf. Es sind Schloss- und Parkanlagen, es sind bedeutende Sakralbauten, es
sind beeindruckende Baudenkmale und eine stattliche Anzahl davon von nationalem Rang oder auch von internationalem Rang, also als Kulturwelterbestätte anerkannt. Diese einzigartige Dichte hat natürlich etwas mit der früheren territorialen Zersplitterung zu tun. Es hat etwas damit zu tun, dass jeder Herrscher etwas haben wollte, ein Schloss, eine Burg, eine Residenz. Und so haben wir im Thüringer Denkmalbuch 30.000 Liegenschaften verzeichnet. Wir haben 1.000 Denkmalensembles und 400 Schlösser, Burgen, Herrensitze und Amtshäuser.
31 dieser historischen und kulturell bedeutenden architektonischen Hinterlassenschaften verwaltet die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten. Ich möchte einige aufzählen, es ist keine vollständige Aufzählung, aber einige Bedeutende sollte man doch herausheben: Da ist das Schloss Friedenstein in Gotha,
wir haben das Schloss Heidecksburg in Rudolstadt, die Dornburger Schlösser, Schloss Sondershausen und die Wilhelmsburg in Schmalkalden. Aber auch Park- und Gartenanlagen wie der Altensteiner, der Greizer oder der Gothaer Park gehören dazu. Wir haben Burgen bzw. Burgruinen wie Weißensee, Burg Ranis, wir haben die Brandenburg in Lauchröden oder Burg Gleichen in Wandersleben. Dazu kommen dann Sakralanlagen wie das Kloster Paulinzella, die Peterskirche oder Kloster Mildenfurth.
Die bauliche Wiederherstellung und Pflege, so steht es im Stiftungsgesetz der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten, und denkmalpflegerische Betreuung sind die Hauptaufgaben, aber auch die Öffnung für die Menschen, für die Bevölkerung, denn Kultur ist nicht irgendwas, was auf der Wiese stehen sollte, Kultur sollte erlebbar, erfahrbar sein. Auch das gehört zum Auftrag der Thüringer Stiftung Schlösser und Gärten.
Seit 1994 hat die Stiftung – das ist hier schon verschiedentlich bemerkt worden – insgesamt 240 Millionen Euro in diese Struktur investieren können. Da sind Meilensteine geschaffen worden, zum Beispiel das restaurierte Sommerpalais in Greiz, Schloss Wilhelmsburg in Schmalkalden, Schloss Bertholdsburg in Schleusingen oder der sanierte Ostflügel des Schlosses Friedenstein in Gotha.
Vieles ist erreicht worden, weitere große Sanierungen sind im Bau: Schloss Friedenstein mit einem Volumen von 60 Millionen Euro – ich möchte das hier noch mal anführen –, Schloss Altenstein,
die Peterskirche in Erfurt, das Schloss Schwarzburg und Paulinzella sowie der statisch gefährdete Nordflügel des Schlosses Sondershausen, die jetzt in Baumaßnahmen begriffen sind.
385 Millionen Euro braucht die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten nach eigenen Angaben, um ihre 31 Liegenschaften so zu sanieren, dass sie einer Nutzung – in welcher Form auch immer – zugeführt werden könnten. Da sind ja noch nicht alle Schlösser dabei. Zählen wir zum Beispiel das Schloss Arnstadt mit dazu
oder das Ensemble Altenburg oder Schloss Reinhardsbrunn, dann sind wir locker bei einer halben Milliarde Euro, die wir an Investitionsbedarf hier haben. Wenn wir dann noch betrachten, dass wir jährlich zwischen 5 und 8 Millionen Euro in die Stiftung geben, dann wissen wir ungefähr, wie lange wir brauchen und wie viel bei diesem Tempo möglicherweise verloren gegangen ist, bevor wir tatsächlich mit Sanieren durchkommen.
Vor diesem Hintergrund ist meine Fraktion dem Haushaltsbeschluss des Bundestags – hier namentlich zu erwähnen Carsten Schneider und Johannes Kahrs – außerordentlich dankbar,
dass sie bereit sind, ein Sanierungs- und Investitionsprogramm in Höhe von 200 Millionen Euro auf den Weg zu bringen, übrigens im Bund zusammen mit der CDU.
Ich möchte hier kurz ein paar Eckdaten nennen, denn offensichtlich kann sich nicht jeder – gerade von der CDU – an diese Eckdaten erinnern. Erstens: Der Bund bringt gemeinsam mit den Ländern Thüringen und Sachsen-Anhalt ein Investitionsprogramm auf den Weg, in dem in acht Jahren insgesamt 200 Millionen Euro vom Bund und jeweils 100 Millionen Euro von den mitbeteiligten Ländern einfließen. Die Bedingung des Bundes zum Start des Sonderinvestitionsprogramms ist im Prinzip die Gründung einer gemeinsamen Stiftung. Für die in Gründung befindliche Stiftung, für die dort eingebrachten Objekte, fließt das Geld. Das fließt nicht einfach so in eine Förderstiftung.
Nach Gründung der Stiftung wird sich der Bund an den laufenden Geschäften und an Betriebskosten in Höhe von 15 Millionen Euro beteiligen. Um diese Stiftung auf den Weg zu bringen, sind 10 Prozent des Investitionsprogramms abrufbar und der Rest ist – Zitat – „gesperrt bis zur Gründung der Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten“. 90 Prozent
sind gesperrt. Das heißt, wir reden hier nicht darüber, gib es bitte in eine Förderstiftung oder sonst irgendwas – wir bekommen es nicht, wenn wir es nicht tun. Sie können das gern als Erpressung, als Einmischung in die Kulturhoheit bezeichnen oder was auch immer, aber wir müssen es doch bewerten. Wir müssen jetzt sagen, wollen wir dieses Geld in Anspruch nehmen – die Bedingungen liegen auf dem Tisch –
oder wollen wir es verfallen lassen. Können wir es uns leisten, auf diese 100 Millionen Euro des Bundes inklusive der Verpflichtung für das Land, nämlich auch noch mal 100 Millionen Euro in acht Jahren zu investieren, zu verzichten?
Im selben Zeitraum würden wir sonst nach der jetzigen Haushaltslogik höchstens 40 Millionen Euro in die Stiftung Schlösser und Gärten geben. Das ist doch die Frage. Wir müssen diese eindeutige Positionierung des Bundes bewerten. Unsere Fraktion tut das und die Koalition tut es insgesamt auch. Deswegen liegt hier dieser Antrag auf dem Tisch. Da sagen wir ganz deutlich, wir begrüßen das in Aussicht gestellte Sonderinvestitionsprogramm. Wir sind auch dankbar, dass der Bund eben nicht die bereits getätigten Förderzusagen da mit reinrechnet. Die laufen immer noch on top weiter. Das wird nicht extra berechnet.
Wir sprechen uns in Übereinstimmung mit dem Bund auf eine auf Dauer anzulegende gemeinsame Stiftung aus, in der wir eben auch weitere Förderprogramme und Investitionsprogramme verbauen bzw. auch weiterhin diese 15 Millionen Euro Betriebskostenzuschuss generieren können.
Besonders wichtig ist uns: Kunst- und Kulturgüter in diesen Liegenschaften bleiben im Eigentum und bleiben im Besitz der vor Ort befindlichen Eigentümer. Sie können zwar zu Leih- und Restaurierungszwecken entnommen werden, aber sie bleiben im Besitz und sie kehren dann wieder zurück. Das ist uns wichtig. Denn wir haben genau mit diesem Punkt sichergestellt, dass – Sondershausen ist ein Thema – die kommunalen Akteure, die Eigentümer ein wenig beruhigt sind. Wir haben aber auch sichergestellt, dass wir für andere Schlösser, die jetzt gar nicht in der Stiftung enthalten sind, auch einen Weg öffnen, dass sie in diese neue Stiftung mit einfließen können,
indem wir sie vorher in die Stiftung Schlösser und Gärten mit aufnehmen. Das, was Sie unterstellen,
wir würden das alles weggeben und dann wird es aufgelöst und dann ist es alles eine Stiftung bzw. dann könnten wir einfach unsere Stiftung auflösen und alle Schlösser dort reingeben, wäre völlig widersinnig. Das machen wir gerade nicht. Wir bauen unsere Stiftung aus und geben sie so, wie sie ist, als Stiftung in diese neu zu schaffende Stiftung Schlösser und Gärten. Das ist, glaube ich, der Weg, mit dem wir auf der einen Seite Sorge tragen, dass das Inventar der Einrichtungen in Thüringen bleibt, vor Ort bleibt und dass andererseits die Schlösser und Gärten, die 1994 bei der Gründung der Stiftung nicht mit dabei waren – aus welchen Gründen auch immer, da gab es Gründe, die bei den Kommunen lagen usw., das will ich jetzt gar nicht bewerten –, jetzt eine zweite Chance bekommen, in diese Stiftung reinzukommen und auch mit bedacht zu werden.
Herr Kellner, vorhin hat Herr Mohring etwas sehr Interessantes über Respekt und Zwischenrufe gesagt. Nehmen Sie sich das mal zu Herzen und lesen Sie es noch mal nach.
Ja. Ich sage ja, wir nehmen uns das alle zu Herzen, aber, da es Ihr Fraktionsvorsitzender ist, Sie bitte besonders.
Was hat die CDU dazu beizutragen? Einen Bandwurmantrag mit „erfolgreich“, „bewährt“, „kompetent“ und „bereits vorhanden“ – das könnte auch eine Überschrift im früheren „Neues Deutschland“ gewesen sein.
Es steht, glaube ich, der Landesregierung nicht zu, Zwischenrufe bei einem Abgeordneten zu tun.
Danke schön.
Ich weiß nicht, früher habe ich es nicht abonniert. Wie war es denn bei den CDU-Mitgliedern? Aber es ist egal. Wir diskutieren das mal draußen, das gehört nicht zum Thema.
Jedenfalls ist unser Weg klar: Wir wollen, dass unsere Stiftung genau dieses Sonderinvestitionsprogramm nutzen kann, wir wollen, dass wir diese Bundesmittel generieren. Ich sage Ihnen mal ganz ehrlich: Ich war in der vergangenen Woche bei der Sprecherkonferenz „Kultur“ der anderen kulturpolitischen Sprecher der SPD. Da durfte ich mir anhören, dass der Freistaat Bayern in einem Zeitraum von fünf Jahren in denselben Bereich, über den wir gerade reden, 2 Milliarden Euro investiert. Die sind von der Bevölkerung her nur – in Anführungsstrichen – fünf- bis sechsmal größer als wir.
Wir brauchen uns die Frage, ob wir das Geld haben wollen oder nicht, nicht zu stellen, solchen Stolz muss man sich leisten können. Wir müssen sicher Sorge tragen, dass die Befürchtungen der Leute ernst genommen werden. Ich glaube, mit unserem Antrag tun wir genau das. Ich bitte deswegen um Zustimmung zum Koalitionsantrag und um Ablehnung des Antrags der CDU. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucher, nach diesem erheiternden Vortrag von Herrn Tischner möchte ich bitte feststellen, dass die Generalabrechnung mit der rot-rot-grünen Schulpolitik der letzten fünf Jahre in fünf Minuten in etwa dem Durchdringungsgrad entspricht, den die AfD offensichtlich zu dem Thema hat.
Ich meine, wir haben eben schon gesehen, wie man hier durch das Thema hetzt; ich werde das ein Stück weit auch tun. Entgegen dem, was Herr Tischner sagt, kann ich sehr wohl einen Unterschied in der Personalpolitik des Freistaats in dieser Legislatur und in der letzten feststellen, denn ich war in beiden dabei. Ich habe mit den beiden am Tisch gesessen, während der letzte CDU-Finanzminister, Herr Voß, mir vorgerechnet hat – und ich verweise darauf, dass diese 6 Prozent mehr Kinder, die jetzt in die Schule kommen, damals schon auf der Welt waren –,
dass wir diese ganzen überzähligen Lehrer bis zur Rente bezahlen müssen, wir sie also nicht einstellen können. Wir, Rot-Rot-Grün, haben jetzt angefangen, Lehrer einzustellen. Wir haben insgesamt 4.100 unbefristete Stellen geschaffen. Und das ist eben der Unterschied zwischen Herrn Voß als Finanzminister und Frau Taubert als Finanzministerin.
Denn die hat die Weichenstellung in Abstimmung mit dem Bildungsminister Herrn Holter etwas anders vorgenommen.
Ich glaube, das war eine sehr gute Zusammenarbeit.
Und dass diese gute Zusammenarbeit weitergeht, das erkennen wir daran, dass wir für 2020, also
nach der Wahl, schon wieder 1.200 zusätzliche freie Vollzeitstellen geschaffen haben. Darüber hinaus, das möchte ich hier für meine Partei ankündigen, wird es das Personalentwicklungskonzept im Bildungsbereich bis 2025, das wir von der CDU geerbt haben, sicher nicht mehr geben.
Wir werden dieses Personalentwicklungskonzept mindestens aussetzen, wenn wir es nicht insgesamt für den Bildungsbereich beerdigen.
Darüber hinaus haben wir daran gearbeitet, den Lehrerberuf attraktiver zu machen. Wir haben angefangen, Lehrer bis zum 47. Lebensjahr wieder zu verbeamten. Wir haben die Besoldung der Regelschullehrer in zwei Stufen an die der Gymnasiallehrer angepasst. Das wird weitergehen, das wollen wir auch für die Grundschullehrer. Der Lehrerberuf muss wesentlich attraktiver werden. Auch für die Ein-Fach-Lehrer haben wir Lösungen geschaffen.
Sie merken, ich hetze durch dieses Thema durch, weil es schwierig ist, in fünf Minuten tatsächlich alles darzustellen. Aber das ist ja, glaube ich, der Sinn dieser Debatte, durch die AfD angestoßen.
Wir haben in dem Schulgesetz mitnichten die Förderschulen abgeschafft. Es gibt keine Schulen ohne Schüler mehr. Das haben wir rausgenommen.
Und dass Frau Muhsal das hier weiter aufführt, zeigt, wie wenig sie sich überhaupt mit der Schulgesetzgebung befasst hat. Änderungsanträge: null. Sachgerechter Beitrag: null. Sich jetzt hierherzustellen und die alten Kamellen zu reflektieren, die wir lange rausgestrichen haben, das bringt uns überhaupt nicht weiter.
Wir haben tatsächlich Kooperationsmodelle geschaffen. Das ist, glaube ich, die Antwort auf den Lehrermangel auf dem Land. Die vielen kleinen Schulen, die einen Personaleinsatz haben, von dem jede Stadtschule träumen kann – hier können wir einen effizienteren Lehrereinsatz erwirken.
Die Mitwirkung der Schüler, die Frau Muhsal hier als Ideologiequatsch bezeichnet, ist für uns ganz wichtig. Denn wer als Schüler Demokratie nicht lernt, wird es als Erwachsener schwer haben, die weniger demokratischen Fraktionen von den anderen Fraktionen zu unterscheiden. Und es ist uns als demokratische Partei wichtig, dass wir den Grundstein dafür legen, zukünftig auch ein demokratisch regiertes Land zu haben.
Wir haben in der Kita die beitragsfreien Jahre eingeführt. Wir haben 1.000 neue Erzieherstellen geschaffen. Wir haben ein Bildungsfreistellungsgesetz und ein Erwachsenenbildungsgesetz auf den Weg gebracht. Das bedeutet, dass wir dieses Land zu einem Land des lebenslangen Lernens umgestaltet haben. Für all das gebührt nicht nur dem Bildungsminister Dank, es gebührt Dank dem gesamten Kabinett, denn ich glaube, das ist eine Gesamtleistung.
An dieser Stelle möchte ich meine Ausführungen beenden, denn der Parforceritt, den uns die AfD hier durch dieses Thema aufgenötigt hat, ist, glaube ich, von den anderen schon deutlich vorgeführt worden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es hat ja einen Vorteil, wenn man nach Herrn Möller von der AfD redet. Man ist vom Puls her auf Betriebstemperatur und insofern kann man dann auch mit der richtigen Einstellung reden. Ich glaube, besser kann man Gegenpole nicht darstellen.
„‚Es ist an der hohen Zeit, dass wir den Anspruch, in einem christlichen Europa zu leben, auch humanitär unterfüttern.‘ Dass Menschen auf der Flucht vor Zwangsarbeit, Ausbeutung und Bürgerkrieg ertrinken, ist ‚einer der ganz großen Skandale dieser Zeit.‘ Demokratische Parteien müssten dagegen ein Zeichen setzen. ‚Die Menschenwürde wird auch im Mittelmeer verteidigt.‘“
Lieber Herr Herrgott, das ist jetzt nicht von mir, aber ich zitiere Herrn Zimmer, Bundestagsabgeordneter Ihrer Partei, und nach Ihrer Rede müsste ich eigentlich sagen: Lieber mehr Zimmer als Herrgott. – Aber ich erspare mir das. Ich glaube, manche Mitglieder Ihrer Partei sind deutlich weiter. Sie haben hier die Zahlen der Ertrunkenen referiert, Sie haben
zwar gesagt, jeder Ertrunkene ist einer zu viel. Aber auch hier möchte ich einen Ihrer Parteifreunde, den Oberbürgermeister von Rottenburg, Stephan Neher, zitieren, der gesagt hat: Es reicht nicht aus, gegen das Sterben auf dem Mittelmeer zu sein, man müsse etwas anbieten, das tatsächlich Abhilfe schafft. – Genau das tun wir, genau das wollen wir hier tun.
Und ich bin auch der EKD dankbar – Astrid RotheBeinlich hat das erwähnt –, dass jetzt ein Schiff ausgerüstet wird, dass dort Menschen gerettet werden. Es ist eben nicht so, wie Herr Herrgott gesagt hat, dass das nur Symbolik ist. „Es ist mehr als Symbolik“, sagt Heinrich Bedford-Strohm, „es geht um exemplarisches Handeln. Es werden konkret Menschen gerettet.“ Wenn dort Menschen gerettet werden und wir nicht nur einfach zuschauen und sagen, gut, dass die dort gerettet werden, gut, dass es Leute gibt, die sich einsetzen – mal abgesehen von der AfD, denke ich, tun wir das alle und sind diesen Leuten dankbar –, dann sollten wir eine Kette bilden zwischen den Menschen, die dort im Mittelmeer Ertrinkende retten und vor dem Tod bewahren, und den bislang mehr als 90 Städten, die sich bereit erklärt haben, sicherer Hafen in Deutschland zu werden. In dieser Kette ist die Landesregierung ein wichtiges Glied, das eben genau sagen muss und sagen soll: Wir sind bereit, diese Städte nicht alleinzulassen, wir sind bereit, uns dafür einzusetzen, dass ihr auf der einen Seite diesem Anspruch, den ihr selber formuliert habt, gerecht werden könnt, aber dass ihr mit den Kosten auch nicht alleinsteht. Das ist keine Symbolpolitik, das ist konkretes Handeln, und dafür stehen wir auch.
Da gibt es diese Zyniker, die meinen, wenn man diese Menschen aus dem Mittelmeer holt, dann sollte man die einfach in Libyen wieder abgeben. Man sollte sich einfach mal das eine oder andere Lager in Libyen wenigstens im Bild anschauen. Ich zitiere mal meinen Kollegen Christoph Hey – nicht verwandt und verschwägert –, der die Lager dort gesehen hat. Der ist Beauftragter von Ärzten ohne Grenzen in Libyen. Er spricht davon, dass die Lebensbedingungen entsetzlich sind. Die Menschen werden auf engsten Räumen zusammengepfercht, sie haben weder Frischluftzufuhr noch Tageslicht. Die Ernährung ist mangelhaft. Es gibt keine medizinische Versorgung und die Hygienesituation ist bestenfalls erbärmlich – bestenfalls. Dorthin Menschen zu schicken, ist genauso unethisch und unmoralisch, wie sie ertrinken zu lassen. Denn ob sie
dort bleiben können, ob sie dort überleben oder ob sie einfach in der Wüste ausgesetzt werden, wie es mittlerweile in Marokko, in Libyen, in Algerien passiert, das können wir überhaupt nicht einschätzen. Und wer diese Leute dorthin zurückbringt, muss sich das Schicksal dieser Menschen zueignen lassen. Das ist so. In der Hoffnung kann man sich nicht verbergen.
Lieber Herr Herrgott und liebe CDU, Sie müssen sich überlegen, an welcher Stelle Sie in dieser Debatte stehen,
ob Sie bei Ihren Parteifreunden aus anderen Bundesländern stehen, ob Sie bei der christlichen Kirche, bei der EKD, der evangelischen Kirche, stehen, Sie haben ja ein C im Namen. Zeigen Sie mir bitte eine Stelle in dem Grundlagenwerk Ihrer Religion, aus dem Sie ableiten können, Menschen in Not nicht zu helfen. Sie haben die Wahl, ob Sie eher bei diesen Menschen stehen oder eher bei diesen Verächtern, für die die Menschen, die andere Menschen retten, humanitäre Schleuser und kriminelle Schlepper sind, die davon reden, dass die „Alan Kurdi“ ein humanitäres Schleuserschiff ist. Alan Kurdi, nur zur Erinnerung, ist der zweijährige Junge, der 2015 im Mittelmeer ertrunken ist und dessen Bilder um die Welt gegangen sind. Der ist ja der Auslöser dieser Hilfsaktion gewesen. Und wenn Sie sich mit denen dort gemeinmachen und diesen Antrag ablehnen, dann müssen Sie sich auch zueignen lassen, dass Ihnen eine gewisse Gleichgültigkeit nicht abzusprechen ist, eine Gleichgültigkeit gegenüber den Leiden, eine Gleichgültigkeit aber auch gegenüber den Helfern.
Ich fordere uns alle auf: Lasst uns aus der Komfortzone vor den Fernsehern rauskommen, lasst uns was tun, lasst uns den Städten helfen, in denen Menschen ankommen! Wir haben in Weimar diese Debatte – und es ist ausdrücklich gesagt worden, übrigens auch von der dortigen CDU und vom Bürgerbündnis Weimarwerk: Gibt es ein Signal vom Landtag, dann reden wir darüber, ob Weimar sicherer Hafen wird. Lasst uns dieses Signal geben, lasst es den Städten in Thüringen leichter machen, sicherer Hafen zu werden. Dafür stehen wir ein, und deswegen bitte ich um Zustimmung. Vielen Dank.
Herr Herrgott, das muss ich leider beantworten, das geht nicht anders. Die Menschen ertrinken jetzt und hier. Wir werden mit Sicherheit nicht noch mal in die Debatte einsteigen und das Ganze verzögern. „Jetzt und hier“ ist natürlich im übertragenen Sinne gemeint, ich werde es Ihnen das nächste Mal besser formulieren. Die Menschen ertrinken jetzt und heute. Wir brauchen jetzt und heute Entscheidungen. Dass wir gern über Resettlement reden können, das steht auf einem völlig anderen Blatt. Wir können über alle möglichen theoretischen und praktischen Umgangsformen reden, aber helfen müssen wir vorher. Deswegen bitte ich darum, dass heute dieser Antrag angenommen wird. Und noch mal, Herr Herrgott: Sie können sich jetzt entscheiden, ob Sie mit denen stimmen oder mit uns.
Die Frage, was andere getan haben, ist doch ganz klar. Andere CDU-Abgeordnete haben sich eindeutig positioniert. Der Osterappell ist auch von CDUAbgeordneten unterschrieben worden.
Halten Sie sich doch auch mal an die anderen. Sie müssen nicht auf uns hören. Hören Sie auf Ihre eigenen Parteifreunde. Stimmen Sie dem Antrag zu und dann können wir über alles andere reden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ausnahmsweise stimme ich mal Herrn Tischner vorbehaltlos zu. Wir sollten am Schulgesetz nicht herumkritteln; das ist gut so, wie es jetzt ist. Die Frage, die die AfD jetzt aufwirft, beweist mal wieder, dass sie sich von der Sachpolitik ein ganzes Stück entfernt hat. Wir haben vor einem halben Jahr intensive Debatten über ein Schulgesetz geführt, wir haben ein halbes Jahr und länger in Anhörungen, unterwegs vor Ort, im Ausschuss usw. geredet. Es kam überhaupt nichts von der AfD, nichts zum inklusiven Bildungssystem, was viel wichtiger ist als die Frage des Sexualkundeunterrichts, nichts zum effizienten Einsatz pädagogischen Personals, nichts zur Stärkung der Thüringer Schule als Lernund Lebensort, nichts. Kein Änderungsantrag, kein Beitrag, gar nichts, auch nicht zum Sexualkundeunterricht.
Nichts in dieser Debatte ist von der AfD gekommen. Jetzt kommen Sie plötzlich damit, die Kernfamilie als Leitbild des privaten Zusammenlebens in den Mittelpunkt zu stellen. Mit Verlaub, ist das noch zeitgemäß? Ist das nicht ein Schlag ins Gesicht jeder Patchworkfamilie? Ist das nicht ein Schlag ins Gesicht jeder alleinerziehenden Mutter, jedes alleinerziehenden Vaters? Ist das nicht ein Schlag ins Gesicht zum Beispiel homosexueller Paare, die Kinder aufziehen? Warum soll das denn diskriminiert werden? Warum soll das nicht gleichberechtigt behandelt werden?
Wir leben in einer Demokratie, in der die Gleichheit der unterschiedlichen Lebensentwürfe, die Gleichheit unterschiedlicher Auffassungen und unterschiedlicher Orientierungen respektiert und akzeptiert werden muss. Das muss nicht nur toleriert und ertragen werden, wie es die AfD notfalls tut, sondern es muss respektiert werden. Dazu gehört auch, dass es Eingang in den Unterricht finden kann. Hier ist mit einer Nonchalance alles in einen Topf geworfen worden, der Sexualkundeunterricht zusammen mit der Werbung für Kondome. Werbung für Kondome ist zum Beispiel Werbung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Das ist ganz wichtig, dass wir Menschen, nicht nur Jugendliche, darauf hinweisen, dass ungeschützter Geschlechtsverkehr gefährlich sein kann. Das muss man machen, sonst muss man heilen. Die Zahlen der Entwicklung bei Syphilis und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen zeigen, es muss eigentlich mehr Aufklärung geben anstatt we
niger, und zwar bevor die jungen Leute ihren ersten Verkehr haben. Das ist wichtig und all das will man hier im Prinzip rausstreichen.
Ich persönlich halte diesen Antrag für ziemlich schlecht. Es ist eine Rolle rückwärts in eine Zeit, die wir lange überwunden haben. Wenn ich mir Zitate angucke wie „Früh- und Zwangssexualisierung“, das ist ja schon fast ein Anwurf gegen die Lehrer. Aber auf jeden Fall, wenn hier steht, dass der Sexualkundeunterricht eine Sexualisierung und eine Erotisierung darstellt, dann muss ich sagen: Diese Zwanghaftigkeit, diese Fixierung auf diese negative Darstellung, da wäre ich echt mal gespannt, was Siegmund Freud dazu gesagt hätte. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Muhsal hat hier davon geredet, dass man durchaus ein Leitbild haben kann. Ich habe ein Leitbild. Mein Leitbild heißt, dass Kinder und Jugendliche die Schule verlassen, ohne dass sie in irgendeine Rolle gedrückt worden sind, sondern mit der Fähigkeit, all ihre Potenziale zu entfalten. Sie sollen in der Schule nicht die Angst vermittelt bekommen, dass sie irgendwann feststellen, dass sie vielleicht homosexuell sind, sie sollen nicht eine Angst davor vermittelt bekommen, dass sie vielleicht nicht in das typische Rollenklischee à la AfD passen. Genau das, die Entwicklung der jungen Leute zu selbstbestimmten Menschen, das sollte Schule eigentlich leisten.
Das Leitbild der AfD – Mutter, Vater, Kind, Kinder – ist nicht nur unheimlich bigott und ein Stück weit auch aus der Zeit gefallen, es stößt auch auf praktische Grenzen. Zum Beispiel wenn man sich betrachtet, dass etwa 4 bis 10 Prozent aller Kinder in solch einer Ehe Kuckuckskinder sind, also nicht vom Ehemann stammen, mit dem höchsten Risiko beim ersten und beim letzten Kind, dann muss ich mich fragen: Wie will man das denn in der Schule vermitteln? Wie soll das denn vermittelt werden? Und wenn man weiter geht und sagt: Okay, diese Kuckuckskinder werden in der Regel dann durch Zufall festgestellt und wir müssen den jungen Leuten dann auch irgendwo Rede und Antwort stehen, sie haben am Ende ein Recht zu wissen, wer der Vater ist, dann muss auch hier ein Weltbild ins Wanken geraten, sodass wir den Schülern gar nicht erst beibringen sollten, dass das Richtige Vater, Mutter und Kind ist, sondern ein freies, selbstbestimmtes Leben.
Frau Muhsal hat hier auch noch angesprochen, dass Schwangerschaft nur im Zusammenhang mit Verhütung und der Vermeidung sexuell übertragbarer Krankheiten aufgeführt wird. Das ist richtig und das hat auch seine Gründe. In den USA ist es zum Beispiel anders. Da wird über Sexualität kaum unterrichtet, da wird dieses Weltbild vermittelt. Die Rate der ungewollten Teenager-Schwangerschaften ist in den USA viermal so hoch wie in Deutschland. 4 Prozent aller jungen Frauen, aller heranwachsenden Frauen in den USA werden während ihrer Schulzeit schwanger. In Deutschland ist es nur 1 Prozent. Das ist ein Erfolg. Und wenn wir die sexuell übertragbaren Krankheiten anschauen, dann ist die Rate – zum Beispiel des Trippers oder Gonorrhö – in den USA 50-mal höher als in Deutschland. 50-mal! Und auch das ist meines Erachtens ein Erfolg sexueller Aufklärung. Es ist ein Erfolg der Kampagne, dass man schon Schülern beibringt: Passt auf, das ist nicht ganz ungefährlich. Und am Ende wird das dann hier mit einer lebensfeindlichen Auffassung in Verbindung gebracht. Die Geburtenrate in den USA ist nicht wesentlich höher als in Deutschland. Das heißt, wir bringen unseren jungen Menschen bei, verantwortlich umzugehen, vielleicht später Kinder zu bekommen, nicht ungewollt schwanger zu werden – und das ist ein Erfolg und das kann Schule tatsächlich leisten. Deswegen ist das, was dieses Gesetz von der AfD erreichen möchte, nicht erstrebenswert. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es ist schon einiges gesagt worden. Trotzdem möchte ich mal darauf hinweisen, dass es sich immer mal lohnt, die Fakten anzuschauen, wenn die AfD hier solche Anträge einbringt, denn die werden in der Regel eher nicht dargestellt.
Was ist Fakt? Von den etwa 5.000 mit einer Bürgschaft nach Deutschland gekommenen Personen sind ungefähr 870 in Thüringen gelandet. Für diese 870 Flüchtlingsbürgen haben die Behörden des Freistaats auf unterschiedlicher Ebene insgesamt knapp 70 Erstattungsverfahren eingeleitet. Also es ist nicht so, dass wir überhaupt keine Verfahren hier in Thüringen haben. Es ist nicht so, dass wir das nicht machen. Wenn man das in den Kontext der Bundesrepublik einordnet, dann sind wir im Mittelfeld. Wir haben ein paar Fälle weniger als Hessen oder Niedersachsen, aber wir haben deutlich mehr Verfahren als Rheinland-Pfalz oder Sachsen. Und Sachsen ist nicht unbedingt für flüchtlingsfreundliche Politik bekannt.
So ist es. Also wir sind dort im Mittelfeld, wir sind kein besonders guter oder schlechter Freistaat, wir machen es so wie alle anderen auch.
Warum kommt es dazu, dass viele dieser Rückforderungen nicht zustande kommen oder nicht gestellt werden? Das hat ganz unterschiedliche Gründe. Einmal ist die Rechtslage alles andere als eindeutig. Es gibt beispielsweise Formulare, bei denen wird geschrieben, man bürgt, bis ein Aufenthaltstitel oder ein anderer Aufenthaltszweck erreicht ist. Da konnte man davon ausgehen – und manche sind auch so beraten worden –, dass das bedeutet, dass, wenn das Asylverfahren durch ist und der Schutzstatus anerkannt ist, die Bürgschaft endet. Davon sind viele ausgegangen, bis das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2017 klargestellt hat: Nein, man muss weiter dafür haften und man muss weiter bezahlen. Die rechtliche Klarstellung durch den Gesetzgeber kam erst im August 2016 zustan
de. Aber dabei wurde eben auch die Haftungsdauer deutlich begrenzt.
Darüber hinaus muss man auch anerkennen, dass die Art der Haftung für viele nicht klar war. Viele Bürgschaftsgeber haben geglaubt, dass sie nur für Leistungen im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes bürgen und nicht für Leistungen des SGB II, und die haben dann vor Gericht auch Recht bekommen. Das heißt, die Rechtslage ist durchaus unterschiedlich bewertet worden und sie ist nicht so einfach, wie hier von der AfD mit einer sehr einfachen Weltsicht dargestellt.
Es ist außerdem auch so – und auch das gehört dazu und Herr Herrgott hat ja die Frage von Bürgen angesprochen –, wenn ich eine Bürgschaft annehme, sollte ich auch so viel Sorgfalt walten lassen, um zu schauen, ob derjenige überhaupt bürgen kann. Es gibt eine ganze Reihe von Flüchtlingsbürgen, die selbst Sozialleistungen empfangen, die bei keiner Bank für eine Bürgschaft zugelassen worden wären. Und auch das ist ein Hinderungsgrund, Geld zurückzufordern.
Das bedeutet im Fazit: Es gibt ganz unterschiedliche Gründe, warum solche Rückforderungen nicht vorgenommen werden.
Und jetzt kommt die AfD mit ihrem Antrag und möchte den Rechtsstaat durchsetzen. Aber das genau tun wir doch. Der Bürge kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn unterschiedliche Behörden unterschiedliche Rechtsauffassungen haben. Er kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn Behörden ihrer Überprüfungspflicht nicht nachkommen. Und er ist ausdrücklich davor zu schützen, dass er haftbar gemacht wird für einen Umstand, wenn er selbst von den Behörden nicht angemessen informiert worden ist. Und genau das passiert.
Was die AfD mit ihrem Antrag suggeriert, das ist das ganz Typische: Es werden Unwahrheiten, Halbwahrheiten verbreitet. Es wird versucht, gegen die Flüchtlingsbürgen – wir haben es ja hier gerade von Frau Herold erlebt – Stimmung zu machen. Es wird versucht, eine Neiddebatte aufzubringen, dass nur die wohlhabenden Flüchtlingsbejubler solche Bürgschaften übernommen haben. Das Gegenteil ist der Fall. Es wird hier versucht, die Gesellschaft zu spalten, es wird versucht zu hetzen, es wird versucht zu lügen. All das kann man von Rassisten und Nazis nicht anders erwarten.
Diese Politik, die versucht, die Wurzeln unserer Gesellschaft durch Spaltung, durch Hetze, durch Lügen aufzufressen, die versucht, die Solidarität in unserer Gesellschaft zu diskreditieren, die versucht, die Verbindungen, die die Menschen untereinander haben, aufzufressen und zu zerstören, man könnte fast sagen, die Politik der AfD ist dasselbe für unsere Gesellschaft wie der Borkenkäfer für den Wald. Es zerstört sie nach und nach.
Oder man sagt es anders: Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass von der AfD ein Antrag kommt, der unsere Gesellschaft voranbringt, den Menschen nützt oder einfach mal was Gutes tut.
Ich habe ja die Hoffnung, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass sich das Problem selbst erledigt. Wir sehen das in Rostock, wo sich die AfD gerade gestern aus dem Hauptausschuss rausgewählt hat. Wir sehen es in Sachsen, wo wir gesehen haben, dass sie nicht in der Lage sind, eine demokratische Wahl mit einer Wahlliste am Ende aufzustellen. Und ich hoffe, dass die AfD in Thüringen von ihren Kollegen in Sachsen und MecklenburgVorpommern lernt und genauso klug ist
oder – um das mal zu zitieren, wie ich es zu Hause bei solchen Sachen gelernt habe – genauso dumm ist, dass sie die Schweine beißen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Möller, nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, dass ein Gerichtsurteil auch Teil dieses Rechtsstaats ist. Und wenn Flüchtlingsbürgen bescheinigt bekommen, dass sie zu Recht davon ausgegangen sind, dass sie nur nach Asylbewerberleistungsge
setz und nicht nach SGB II zur Rechenschaft gezogen werden, dann ist auch das ein Urteil.
Dann ist auch das Teil des Rechtsstaats und nicht nur die Teile, die Sie sich rausziehen und da wo Sie Versäumnis erkennen. Das ist nämlich das Problem.
Sie haben gesagt, ich hätte Sie als Borkenkäfer beschimpft. Das habe ich nicht, lesen Sie es bitte im Protokoll nach oder schauen Sie es sich im Stream noch mal an. Ich habe Ihre Politik mit dem Wirken des Borkenkäfers verglichen. Und darüber brauchen Sie sich doch gar nicht aufregen. Hätte ich gesagt, Sie sind ein Borkenkäfer, dann wäre das okay. Aber das würde ich niemals tun. Ich mag Tiere.
Aber Sie können sich dann aufregen, wenn ich sagen würde, was ich natürlich nicht sagen darf, dass Sie ein Nazi sind. Vielen Dank.
Ja, das machen Sie doch selbst. Sie beweisen es doch ständig. Aber ich muss mich jetzt ranhalten, es sind nur 10 Sekunden.
Herr Möller, es ist ganz einfach: Wenn so viele Rechtsstreitigkeiten derart ausgehen wie beschrieben, deswegen gibt es die Verordnung,
dieses Rundschreiben und deswegen machen wir das.
Das schafft Rechtsfrieden und das ist auch im Rechtsstaat wichtig.
Ja, Herr Zippel, ich kann Ihnen unumwunden zustimmen, da ist ein Antrag rausgekommen aus der Beratung, der richtig gut ist. Allerdings glaube ich, wenn wir es uns näher betrachten, ist dies Anliegen des Staatsexamens anstatt der derzeitigen Form der Kenntnisprüfung eher keine Erweiterung des Nadelöhrs. Ich glaube, das wird teilweise ein bisschen schwieriger für die angehenden Mediziner, aber das ist auch richtig so. Also das ist keine Kritik an der Änderung der Formulierung, sondern es ist richtig so, dass wir dann davon ausgehen können, dass die Mediziner, die zu uns kommen, dasselbe Prüfungsniveau haben wie die, die hier ausgebildet worden sind. Das ist völlig in Ordnung, aber es bleibt dabei, die Krux ist weniger die Fachkenntnis – die ist wichtig –, die Krux ist die Sprache. Und nur dann lässt sich ein gutes Arzt-Patienten-Verhältnis, ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis aufbauen, wenn man einander versteht, wenn der Arzt das versteht, was ihm der Patient sagt, und wenn der Patient das Gefühl hat, dass man miteinander vernünftig kommunizieren kann. Das wird immer
das Nadelöhr bleiben und ich bin mir sicher, da werden wir noch eine Weile daran arbeiten.
Ob sich die Verfahren noch weiter beschleunigen lassen – wir haben es ja gehört, ein Großteil des Staus ist abgebaut, man bearbeitet die Anträge just in time, das ist eine gute Nachricht –, ob das noch weiter, noch schneller geht, da muss man mal schauen. Ich finde es auch richtig und wichtig, dass die Einfügung darin besteht, dass wir mit anderen Bundesländern eine Datenbank aufbauen, damit dieses Länderhopping von manchen Personalagenturen aufhört. Ich beschuldige da gar nicht die Ärzte oder die Pflegekräfte, sondern es sind wirklich Personalagenturen, die versuchen, da möglichst schnell auf der Welle zu surfen. Und da, wo es schnell geht, kommen ganz viele Anträge. Also ich glaube, das ist eine sehr gute Einfügung.
Ich bin mir aber auch sehr, sehr sicher, dass wir weiterhin am Anfang eines Weges sind, weil ich glaube, wir haben noch keine endgültige Antwort darauf gefunden, wie wir längerfristig und dauerhaft und ständig mit diesem Bedarf an Fachkräften umgehen sollen und wie das weitergehen soll. Da fehlt uns tatsächlich noch die dauerhaft tragfähige Antwort.
Eines noch, weil es Frau Herold hier sagte – wieder mehr Studienplätze, und das wird es dann schon richten: Das wird so nur eingeschränkt funktionieren. Machen wir mehr Studienplätze in Jena auf, werden diese Studierenden aus der ganzen Bundesrepublik kommen, und die werden möglicherweise dann auch wieder in ihre Heimatbundesländer gehen. Wir müssen leider die Erfahrung machen, dass es uns nur eingeschränkt gelingt, Studierende aus anderen Bundesländern tatsächlich in Thüringen zu halten, weil es eben auch einen Wettbewerb unter den Bundesländern, unter den Regionen gibt. Und da ist es nun einfach mal so: Mehr Studienplätze heißt deswegen nicht automatisch mehr Ärzte in Thüringen. Da sollten wir sehr vorsichtig sein. Am Ende des Tages ist das jetzt aber ein guter Antrag, um den es geht. Ich bitte um Zustimmung, so wie es im Ausschuss auch gewesen ist. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zwei Aussagen des CDU-Antrags kann ich problemlos unterschreiben, zum einen: „Die Regelschule ist ein Grundpfeiler des Thüringer Schulsystems.“ Und zweitens: „Sie ist in einer schwierigen Situation.“ Das ist so. Dann hören die Gemeinsamkeiten aber auch schon auf.
In dem Antrag liest man so ein bisschen verbrämt, die Regelschule sei in den letzten Jahren bei der Landesregierung ein wenig aus dem Blick geraten. Das ist ziemlicher Unsinn. Wir haben für die Regelschulen mehr getan als irgendein CDU-Kultusminister der letzten Jahre.
Wir haben 530 neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt, wir haben die Attraktivität gefördert, indem wir heute gerade beschlossen haben, schrittweise auf die A13 als Eingangsgehalt zu steigen. Wir haben eine unbürokratische Lösung beim Problem der Ein-Fach-Lehrer angestrebt. Verschiedene andere Maßnahmen hat der Kollege Wolf hier schon ausgeführt. Ich will das nicht alles wiederholen, wir haben ja nur eine verkürzte Redezeit.
Aber ich möchte hier mit einer Mär aufräumen. Es wird hier erzählt, wir würden die Thüringer Gemeinschaftsschule so sehr stärken, und das zulasten der Regelschule. Wenn Herr Tischner mal Frau Abgeordnete Rosin befragt, dann soll sie ihm vielleicht mal erklären, warum sie vor ihrem Fraktionswechsel regelmäßig angemahnt hat, dass der Ausbau der Thüringer Gemeinschaftsschule viel zu schleppend vor sich gehen würde und dass da zu wenig passiert. Das hat man jetzt zwar in letzter Zeit weniger von ihr gehört, aber vielleicht kann sie es erklären. Wenn sie es nicht mehr erklären kann, weil sie sich irgendwie nicht mehr daran erinnert, dann soll man sich doch einfach mal die Zahlen anschauen. In der letzten Legislatur, CDU-/SPD-Regierung, wurden 46 Thüringer Gemeinschaftsschulen eingerichtet. In dieser Legislatur unter Rot-Rot-Grün sind
es gerade mal 22. Ein exzessiver Ausbau sieht anders aus.
Nach der Logik, die die CDU hier sieht, müssten wir ja die Schulen zwingen, dass sie zu Gemeinschaftsschulen werden. Das Gegenteil ist der Fall. Der Ausbau ist deutlich gebremst worden. Das spricht jetzt nicht dafür, dass wir da irgendeinen Druck ausüben, dass Schulen sich auf den Weg zur Gemeinschaftsschule machen würden.
An dieser Stelle – und das soll hier auch nicht zu kurz kommen – möchte ich den Lehrerinnen und Lehrern danken, die in der Regelschule ein sehr hohes Unterrichtsniveau aufrechterhalten. Man kann durchaus auch erwähnen, dass wir in den PISA-Auswertungen eine sehr gute Position einnehmen. Ich glaube, das sollte man an dieser Stelle nicht vergessen. Die Regelschule hat Probleme, aber sie ist wesentlich besser, als hier teilweise dargestellt wird. Wenn wir uns die Schwierigkeiten anschauen, unter der die Regelschule oder die Sekundarstufe deutschlandweit leiden, dann hat das auch etwas damit zu tun, dass viele Eltern ihren Kindern einfach alle Möglichkeiten offenhalten wollen. Sie wollen sie, sollte es passen, dazu befähigen, dass sie später studieren können und nicht einen Beruf ergreifen müssen, der ihnen vielleicht weniger gibt, als ihre Möglichkeiten ihnen einräumen würden. Die CDU schreibt zwar in ihrem Antrag etwas von größtmöglicher Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit unter den Schulformen, aber bei den Eltern ist die Realität gefühlt doch ganz anders. Bei den Eltern ist es in der Regel ein empfundener Umweg, wenn man über die Regelschule dann irgendwann zum Gymnasium übertritt. Die meisten Eltern tendieren dann eher dazu, dass sie ihre Kinder sofort auf das Gymnasium schicken. Wenn wir uns die Zahlen, die Übertrittsquoten, anschauen, dann ist das Realität. Pro Klassenstufe, die in Frage kommt, tritt etwa ein Prozent der Schüler von der Regelschule zum Gymnasium über. Die Abschulung im Gegenzug ist etwa zwei- bis dreimal so hoch. Das bedeutet, dass es tatsächlich so ist, dass die Übertrittsquote geringer ist, als man erwarten würde, wenn es tatsächlich eine vernünftige Durchlässigkeit der Schularten gibt.
Die CDU macht das aber nicht besser. In Ihrem Antrag heißt es, „die Regelschule bereitet Schüler optimal auf berufliche Bildungswege vor“ oder „die Regelschule muss die jungen Erwachsenen auf die Anforderungen der späteren Berufs- und Lebenswelt vorbereiten“. Da steht nichts vom Übertritt zum Gymnasium, da steht nichts von Vorbereitung auf Studium und Ähnliches. Tatsächlich wird weiterhin der Eindruck erweckt, dass die Regelschule für die Schüler ist, für die ein Studium nicht infrage kommt.
Genau diesen Eindruck sollten wir eben nicht erwecken.
Die Lösungsansätze, die die CDU uns hier anbietet, sind auch nicht unbedingt das Gelbe vom Ei und wirken insgesamt ziemlich unausgegoren. Da soll der Fächerkanon ausgedehnt werden – und dieser Fächerkanon erweckt so ein bisschen den Eindruck, man hätte ein Gymnasium light, anstatt allen den Übertritt zu erleichtern. Anstatt eine bessere gemeinsame Beschulung zu machen, macht man aus der Regelschule ein Gymnasium light. Zum anderen sollen verschiedene Strukturelemente der Gemeinschaftsschule eingeführt werden, zum Beispiel die kompetenzorientierte Profilbildung ab Klassenstufe 9. Das soll so adaptiert werden – ob das passt, ob man das einfach so in eine andere Schulart übernehmen kann, das bleibt dahingestellt. Da gibt es auch keine vernünftige Erklärung seitens der CDU.
Ich glaube, wenn wir die Probleme der Regelschule tatsächlich lösen wollen, dann sollten wir anfangen, sie weiterzuentwickeln. Wir als Sozialdemokraten haben darauf eine Antwort. Wir wollen die Thüringer Gemeinschaftsschule tatsächlich weiter fördern. Wir wollen tatsächlich eine Umwandlung, wir wollen längeres gemeinsames Lernen. Die allermeisten Eltern wollen das auch. Nach all dem, was man hört, ist das der beste Weg, unser Schulsystem auf einen modernen Weg zu bringen. Deswegen ist dieser Antrag, den die CDU hier vorlegt, verzichtbar, und ich bitte um Ablehnung. Vielen Dank.
Ja, Herr Kollege, ist Ihnen bewusst, dass die Grundlage für die Arztquote im letzten Krankenhausgesetz gelegt worden ist, das vor etwas mehr als fünf Jahren in der letzten Legislatur verabschiedet worden ist, und dass Ihr Vorgänger Herr Gumprecht und ich gemeinsam dort vorn gestanden haben und genau diese Arztquote verteidigt haben? Wir haben sie durchgesetzt gegen Kritik usw., wir haben uns etwas dabei gedacht. Ist Ihnen das bekannt? Und zweitens: Können Sie meine Verwunderung verstehen, wenn jetzt die CDU in der Opposition diese Pirouette dreht?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Zippel, ich glaube, ich werde Sie jetzt einfach mal überraschen. Ich kann Ihre Kritik und auch die Kritik vieler der Angehörten sehr gut nachvollziehen. Ich widerspreche Ihnen hier nicht in Bausch und Bogen, ich kann vieles nachvollziehen. Ich möchte Ihnen aber kurz erklären, warum das deswegen nicht heißt, dass ich Ihnen zustimme.
Erstens ist hier gerade angezweifelt worden, dass diese Arztquote von 5,5 irgendwie belegbar wäre. Das ist belegbar. Ich habe jetzt gerade so ein bisschen ein Déjà-vu. Ich habe das vor 5,5 Jahren hier schon mal vorgerechnet, ich mache es gern noch mal, weil einige von Ihnen offenkundig da noch nicht da waren und nicht nachgelesen haben. Wenn Sie eine Krankenhausabteilung 7 Tage die Woche 24 Stunden am Tag mit einem Arzt besetzen müssen – also der muss da sein –, sind das 168 Stunden. Bei einer Höchstwochenarbeitszeit von 48 Stunden brauchen Sie 3,5 Ärzte, um rund um die Uhr jemanden dazuhaben – und da hat noch keiner Urlaub, keiner ist krank und keiner ist bei einer Weiterbildung. Das heißt, Sie haben die Mindestruhezeiten nicht eingehalten, Sie haben auch immer nur einen da, nicht zwei, also wenn einer im OP ist, ist keiner für die Station da oder sonst wie. Mit 3,5 Ärzten, die Sie Spitz auf Knopf brauchten, um rund um die Uhr einen Arzt dazuhaben, reichen Sie nicht. Deswegen kommen die 5,5 Ärzte für eine Abteilung zustande, die 7 Tage die Woche 24 Stunden am Tag betrieben wird. Herr Gumprecht und ich haben damals – das können Sie nachrecherchieren – immer wieder gesagt: Das ist der Standard für die 24/7-Abteilungen.
Es gibt aber auch andere. Es gibt Abteilungen wie kleine HNO-Abteilungen, kleine Kinderfachabteilungen, die keine 24-Stunden-Besetzung an 7 Tagen in der Woche haben. Für diese Abteilungen war damals, als wir das Gesetz erlassen haben – die damalige Sozialministerin sitzt hier –, immer vorgesehen, dass für sie natürlich spezifische Regelungen gelten.
Sie haben vorhin angesprochen, dass ich bei der AOK war, bevor ich nachgerückt bin. In dieser Funktion war ich bei einer der ersten Beratungen
zwischen AOK und Gesundheitsministerium zu diesem Thema dabei. Damals ist uns auch zugesagt worden: Wir machen jetzt einen allgemeinen Teil, ein allgemeines Kapitel, und dann Stück für Stück die speziellen Kapitel für alle Fachabteilungen, in denen man solche Dinge hätte regeln können. Die haben wir noch nicht, deswegen brauchen wir diese Sondergenehmigungen für all die Abteilungen, für welche die 5,5-Ärzte-Quote keinen Sinn macht – die gibt es. Es macht für diese Abteilungen keinen Sinn, auf dieser Quote zu bestehen. Das heißt, wir brauchen die speziellen Kapitel, die werden irgendwann kommen müssen. Ich gehe mal davon aus, das wird eher schneller als länger dauern. Da ist im Prinzip auf jeden Fall eine Anpassung notwendig.
Frau Präsidentin.
Selbstverständlich.
Herr Zippel, würden Sie bitte diese Frage nicht mir stellen, sondern der Sozialministerin?
Ja.
Wie gesagt, so weit zum Thema „Arztquote“. Deswegen: Es gibt keine Wissenschaft, wir brauchen keinen wissenschaftlichen Beleg, dass die Leute das Arbeitszeitgesetz einhalten sollen, sondern das ist einfach ein Gesetz und danach haben wir diese Quote damals festgelegt.
Jetzt geht es um die G-BA-Anforderungen. Das sind keine reinen Strukturqualitätsanforderungen, es sind aber überhaupt keine Ergebnisqualitätsanforderungen, es sind Prozessqualitätsanforderungen. Es geht darum, wie bestimmte Dinge ausgeführt werden – hier sind überwiegend frauenärztliche und geburtshelferische Fachbereiche betroffen. Es ist eben nicht so, dass ein Nebeneinander hinderlich ist. Es muss aufeinander abgestimmt sein, das ist richtig. Aber es ist nicht hinderlich, das Nebeneinander zu haben, denn die Prozessqualität ist ein unabhängiger Bestandteil in diesem Dreiklang.
Sie haben also die Strukturqualität – Herr Kubitzki hat es schon gesagt –, in der eigentlich festgeschrieben sein sollte: Was sind die Mindestanforderungen für welches Versorgungslevel? So weit sind wir ja noch lange nicht, wir sind noch am Anfang dieses Prozesses. Dann haben Sie die Prozessqualität, die sagt, wie Sie das zu benutzen haben. Und wenn ich eine Anforderung an Prozessqualität stelle, heißt das nicht automatisch, dass die Strukturqualität davon betroffen ist.
Ich gebe Ihnen das an dem Beispiel, das wir die ganze Zeit besprechen, nämlich der Arztquote. Wenn ich sage, der Operateur muss 95 Prozent des Eierstockgewebes, das er der Frau herausschneidet, zur feingeweblichen Untersuchung schicken, dann sagt das noch überhaupt nichts aus, ob dieser Operateur 48 Stunden in dieser Woche arbeitet oder 70 Stunden in der Woche; das ist davon nicht betroffen. Das heißt, es macht sehr wohl Sinn, sowohl Strukturvorgaben als auch Prozessvorgaben zu machen. Das schließt sich nicht aus, das behindert sich nicht gegenseitig. Man muss es harmonisieren, es muss aufeinander abgestimmt sein, darauf kommt es an.
Das ist natürlich Arbeit und das ist der Teil, bei dem wir auch im Antrag stehen haben: Das Ministerium prüft, ist es weiter gehend, ist es nicht weiter gehend? Und dann wird es mit einer Übergangsfrist von einem Jahr umgesetzt. Das ist der Teil mit dieser Prüfung, dafür brauchen wir den. Und am Ende – und jetzt kommt das Problem – werden da noch viele Regelungen kommen müssen. Es kann sogar sein, dass wir als Land Thüringen schneller sind als der G-BA. Das ist möglich. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass wir mal erwarten, dass von dem herausgeschnittenen Gewebe prinzipiell alles in die Untersuchung geht, weil das sinnvoll ist, weil das nämlich einen diagnostischen Benefit bringt, wenn man das alles untersucht – und dann sind wir über das hinausgehend. Das kann passieren. Deswegen brauchen wir diese Prüfung.
Jetzt kommen wir zur Ergebnisqualität. Die ist gar nicht angesprochen. Die Ergebnisqualität können
Sie ganz schwierig festschreiben, weil nämlich jede Klinik ein unterschiedliches Patientenklientel hat. Sie haben in ländlichen Regionen Patienten, die durchschnittlich vielleicht etwas älter sind, als sie in Städten sind. Jetzt könnten Sie das auf das Alter runterbrechen. Wie wollen Sie so was in einer Bundesvorgabe regeln? Die Ergebnisqualität wird der schwierigste Punkt sein in dieser ganzen Situation. Da sind die Kassen jetzt manchmal so ein bisschen auf dem Weg, die sagen: Wenn jemand eine künstliche Hüfte bekommt, die muss mindestens so und so lange halten in einer bestimmten Alterskohorte. Solche Dinge werden mittlerweile überlegt. Aber Ergebnisqualitätsrichtlinien, da bin ich sehr vorsichtig.
Was die Struktur angeht, da sind wir am Anfang eines Prozesses. Wir haben nur den ersten Schritt gemacht und müssen uns bis zu den weiteren Schritten mit Ausnahmeregelungen behelfen. Das gefällt mir auch nicht, das ist aber immer noch besser, als wenn wir gar nichts hätten – das möchte ich ganz klar feststellen. Wir haben erste Schritte gemacht.
Was die G-BA-Vorgaben angeht, haben wir einen guten Kompromiss gefunden zwischen den Forderungen der Kassen und den Forderungen der Krankenhäuser. Die Forderungen der Krankenhäuser sind – also auch der entsprechenden Verbände – relativ leicht nachvollziehbar. Das hat auch was mit diesem Sprichwort von den Fröschen und den Teichen zu tun.
In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich dafür werben, dem Änderungsantrag zuzustimmen und dann mit dem Änderungsantrag dem Gesetz. Ihren Antrag – ich habe es eben begründet – werden wir ablehnen. Der führt uns an dieser Stelle nicht weiter. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste, mit dem Haushalt 2020 baut die Regierungskoalition die Kulturförderung im Land deutlich aus. Hier ist mehrfach von der Aufstockung bei den Musikschulen gesprochen worden. Ich finde – den Ansatz von 3 Millionen Euro fand ich schon beachtenswert –, das Aufstocken durch die Koalitionsfraktionen um weitere 2 Millionen Euro ist das richtige Signal. Damit helfen wir den Kommunen, ihren wichtigen Beitrag im Rahmen der kulturellen Bildung wahrzunehmen und auch dort weiterzuarbeiten.
Aber wir beschränken uns, glaube ich, nicht nur auf die Musikschulen. Wir führen auch den Kulturlastenausgleich so, wie er war, weiter mit 10 Millionen Euro für die Kommunen, die durch ihr reichhaltiges Erbe und/oder durch ihr Engagement im Bereich der Kultur besondere Ausgaben schultern, dass wir diese ein Stück weit zurückgeben.
Ja, mein Fraktionsvorsitzender weiß genau, wovon wir reden, ich im Übrigen auch in meinem Wahlkreis. Das ist ganz klar damals schon ein richtiges Signal der letzten Legislatur gewesen und wir führen das fort. Das ist genau so, wie es sein soll.
Darüber hinaus stellen wir zusätzliche Mittel in der Museums- und Gedenkstättenförderung ein. Wir führen das etablierte und sehr angesehene Volontariats- und Restaurationsprogramm im Museumsbereich weiter. Wir investieren intensiv in die Digitalisierung von Kulturgütern. Wir fördern die Breitenkultur, die Theaterszene etc.
Ich möchte noch mal zwei, drei Sätze zu den Gegenvorschlägen der CDU sagen. Herr Kellner hat ja offensichtlich ein neues Steckenpferd, das heißt: Wie torpediere ich am Besten die Mitteldeutsche Stiftung Schlösser und Gärten?
Wenn ich mir das anschaue, der Änderungsantrag für den Titel 231 03, Kapitel 02 08 – das ist genau der entsprechende Titel – wird als Erstes umbenannt in einen Haushaltstitel „Sonstige Zuweisungen vom Bund für Thüringer Schlösserstiftungen“. Wenn man sich das genau durchliest, weiß man mit ein bisschen Sachkenntnis: Okay, Herr Kellner plant offensichtlich weitere Stiftungen in Thüringen, von denen wir jetzt noch nichts wissen.
Es wäre schön, im Rahmen dieser Debatte darüber Aufschluss zu erhalten, was uns noch so von der CDU erwartet. Aber wahrscheinlich ist es – wie in anderen Politikfeldern auch – eher heiße Luft. Noch absurder wird es dann, wenn wir bei diesem Titel dann einen Haushaltsvermerk einbringen sollen, der da bedeutet: Der Bund möchte bitte das Geld direkt in die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten einbringen.
Genau das ist eben nicht möglich, genau das hat der Bund ausgeschlossen in seiner Zuwendung. Deswegen die Frage: Wie sehr soll diese Stiftung noch weiter torpediert werden?
Bevor jetzt Herr Kellner, Herr Geibert oder Herr Mohring mit dem entsprechenden Bundeshaushalt wedeln: Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat in seiner 26. Sitzung am 08.11.2018 einen Maßgabebeschluss gefasst, wonach die Ausreichung dieser Bundesmittel an die Gründung einer gemeinsamen Stiftung von Sachsen-Anhalt und Thüringen gebunden ist. Damit ist genau dieses Junktim hergestellt, das Herr Kellner, Herr Mohring, Herr Geibert immer wieder bestreiten. Es gibt die Forderung nach einer gemeinsamen Stiftung, sonst gibt es kein Geld.
Das mag uns nicht gefallen, das ist halt so. Aber wir müssen es akzeptieren. Damit heißt es, wenn wir dieses Geld in Anspruch nehmen wollen, dann müssen wir uns diesem Junktim stellen und so ist es eben.
Im Prinzip kann man damit feststellen: Das Kulturland Thüringen ist mit dieser Landesregierung aus Rot-Rot-Grün in sehr guten Händen. Wir haben sehr viel investiert. Wir tun das auch weiter und es ist ein klares Signal an alle Kulturschaffenden: Auch für das Jahr 2020 ist diese Landesregierung für Sie da. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Haushalt werden wir das Thüringer Schulwesen weiter stärken und entschlossen gegen Unterrichtsausfall kämpfen. Das von der CDU geerbte und von vornherein fehlerhafte Personalentwicklungskonzept werden wir für 2019 und 2020 aussetzen, was uns in diesem Jahr 290 unbefristete Stellen zusätzlich bringt, im nächsten Jahr sogar 650 unbefristete Stellen.
Wir werden uns darüber hinaus bemühen, den Stundenausfall aufgrund von Langzeiterkrankungen durch die Schaffung von 700 Vollzeitstellen zu bekämpfen, und werden auch, was die Referendare angeht, nicht nur 200 – wie es die Landesregierung beantragt hat –, sondern auf unseren Antrag hin 500 zusätzliche Stellen schaffen. Wir werden darüber hinaus das Schulbudget in voller Höhe fortführen und damit Projekte des außerschulischen Unterrichts, Arbeitsgemeinschaften und anderes den Schulen in die eigene Hand geben, um ihnen den Gestaltungsspielraum zu geben, den sie brau
chen. Damit werden wir Zug um Zug die Personalprobleme angehen und lösen. Es wird nicht mit einem Haushalt möglich sein, es wird eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Sie haben sich ja auch über längere Zeit aufgebaut. Wer erwartet, dass wir mit einem Handschlag und im Handumdrehen alle Probleme, die wir geerbt haben, lösen können, der ist einfach unredlich. Im Gegenteil, wir legen uns ins Zeug und anders als CDU-Kultusminister reden wir die Dinge nicht schön und legen die Hände in den Schoß. Anders als der Vorgängerminister Voß ist unsere Finanzministerin Heike Taubert nicht bereit, die Schulen kaputtzusparen, sondern sie stellt die Mittel zur Verfügung, die wir brauchen, um zumindest den Einstieg in die Lösung der Probleme zu realisieren.
Das sind die Tatsachen. Wenn wir uns die Vorschläge der Opposition anschauen, dann fällt der AfD gerade mal ein, 60.000 Euro Sachaufwand zu streichen, und die CDU wiederum stärkt die Schulen in Thüringen dadurch, dass sie die Lernmittelbeschaffung um 287.000 Euro kürzen möchte. Die gleiche CDU lehnt in den Haushaltsberatungen die 300 zusätzlichen Stellen, die die Koalitionsfraktionen für das Referendariat beantragt haben, ab, und beharrt darauf, lieber 200 – also 100 Stellen weniger – auf eigenen Antrag zu schaffen. Das ist der Klassiker.
Herr Tischner läuft draußen herum und verkündet und erzählt und verspricht vielen Leuten alles Mögliche, Untersetzung fällt aus. Wir brauchen nur auf den noch im parlamentarischen Gang befindlichen Antrag zur Stärkung der Regelschule zu schauen – nichts, gar nichts davon findet sich in Haushaltsanträgen der CDU wieder. Dieser Antrag ist jetzt schon heiße Luft, weil er mit nichts haushalterisch untersetzt ist. Das sollte Herr Kollege Tischner vielleicht mal dem Thüringer Lehrerverband erklären. Wenn er schon mit Herrn Busch redet, dann sollte er dem auch auseinandersetzen, wie er dazu kommt, die Schulsozialarbeit kürzen zu wollen, weil das ein Kernanliegen des TLV ist. Auch dazu sollte er vielleicht mal Stellung nehmen.
Ich bleibe dabei, dieser Haushalt ist im Bildungsbereich ein sehr verantwortungsbewusster Haushalt. Wir werden damit Probleme lösen können anstatt weitere aufzubauen. Ich bedanke mich für die gute Arbeit der beiden zuständigen Minister, Finanzministerin Taubert, die nach Herrn Voß eine Trend
wende hinbekommen hat, und dem Bildungsminister, der das dann auch umsetzt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nur 2 Minuten, deswegen werde ich nicht alles zum Integrationsetat ausführen. Ich möchte nur – und das hat mich vorgetrieben – ein bisschen von dem Unsinn korrigieren, den Herr Möller hier von sich gegeben hat. Ich fange bei der elektronischen Gesundheitskarte an und schaue mal, wie lange die Zeit reicht.
Die elektronische Gesundheitskarte räumt dem Geflüchteten mitnichten denselben Anspruch auf Be
treuung ein, wie ihn ein Deutscher hat. Das ist einfach die Unwahrheit, man könnte auch draußen vor diesem Haus sagen, das ist eine Lüge, weil die Leistungen, die der Asylbewerber erhalten kann, im Asylbewerberleistungsgesetz festgeschrieben sind – es sind Notfallleistungen. Das Einzige, was diese elektronische Gesundheitskarte macht, ist, dass sie Bürokratie abbaut.
Sie senkt im Notfall die Schranken, eine Leistung zu erhalten, und sie gibt eine gewisse Sicherheit, dass überall dasselbe Recht Anwendung findet.
Nein, ich widerspreche mir nicht, ich widerspreche nur Ihnen.
Ich will das kurz erläutern: Die Kommunen haben also einen deutlich geringeren Aufwand, die Bürokratie abzuwickeln, weil sie nicht mehr für jeden einzelnen Fall einen Behandlungsschein ausstellen müssen. Sie können jetzt im Prinzip diese Sache an die entsprechende Karte abgeben. Die Asylbewerber müssen nicht für jede einzelne Leistung bei der Kommune Schlange stehen. Die Ärzte müssen nicht jeden einzelnen Schein einreichen, sondern sie können das über die Karte abrechnen. Der Leistungsumfang – ich habe es gesagt – bleibt trotzdem derselbe.
Nein, es ist nicht der Regelfall, es ist der Notfall. Nur der Notfall kann behandelt werden, Herr Möller. Schauen Sie ins Gesetz, das soll die Rechtsfindung erleichtern. Das müssten Sie als Jurist eigentlich kennen.
Das Zweite ist, was ich eben schon sagte, dass der Asylbewerber im Prinzip überall gleich behandelt wird. Wir hatten bis zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Landkreise, da war der Sachbearbeiter Diabetiker, da bekam der Asylbewerber auch die Diabetesleistung genehmigt, und in anderen war es Bluthochdruck, da bekam er hierfür die Medikation. Jetzt bekommt er überall dasselbe genehmigt.
Und deswegen ist die eGK eine Verbesserung für alle Seiten. Vielen Dank.
Ich muss noch mal nach vorn kommen, nach dem, was Herr Möller gerade gesagt hat. Herr Möller, Sie haben einfach keine Ahnung. Schauen Sie sich die Verträge noch mal an, die die KV abgeschlossen hat. Schauen Sie sich die Rundschreiben der KV an. Es ist dezidiert niedergelegt, dass das Asylbewerberleistungsgesetz die Grundlage ist.
Es ist sogar so, dass die meisten Leistungen, die etwas aufwendiger sind, weiterhin genehmigungspflichtig sind. Die müssen immer noch genehmigt werden. Es ist nicht so, dass der Asylbewerber mit der eGK einen Zugang zum ganz normalen Gesundheitssystem hat. Den hat er nicht. Er hat einen Notfallzugang. Da wird Bürokratie abgebaut. Das, was Sie hier kundtun, ist eine Lüge. Herr Möller, es ist eine Lüge, es ist Hetze. Und das, was Sie sich zueignen können, können Sie daraus ableiten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, mit der heutigen zweiten Lesung des neuen Schul
gesetzes geht ein fast auf den Tag sechsmonatiges parlamentarisches Verfahren zu Ende. Wir haben intensiv in den zuständigen Ausschüssen darüber beraten. Wir haben zwei Anhörungen gemacht, zunächst eine mündliche Anhörung zum Gesetzentwurf, dann zum Änderungsantrag der Koalition noch eine schriftliche Anhörung. Diese umfangreichen Beratungen sind auch intensiv von den Anzuhörenden wahrgenommen worden und haben zu intensiver Arbeit in den Ausschüssen geführt. Dabei muss man sagen, dass die Qualität dieser Arbeit ziemlich unterschiedlich war. Wir als Koalitionsparteien haben einen fast 60 Punkte umfassenden Änderungsantrag eingebracht. Die Änderungen der CDU-Fraktion oder der AfD suchen wir vergeblich. Heute haben wir einen Entschließungsantrag auf den Tisch bekommen, aber auch der sagt fachlich eigentlich nichts, außer dass wir auf das Gesetz verzichten sollen. Keine Änderungsanträge durch die CDU, kein alternativer Gesetzentwurf, keine Vorschläge, wie es besser gehen soll – nichts.
Das ist im Prinzip genau das, was wir in diesem Verfahren bemängeln müssen: Dass trotz der intensiven Anhörung, trotz der intensiven Beteiligung der Menschen draußen, der Verbände, der Interessenverbände, Gewerkschaften, aller Angehörten keine Alternative außer Kritik aus der Fundamentalopposition gekommen ist. Das ist nichts weiter als populistisches Spektakel.
Ich kann mich noch sehr gut an die letzte Legislatur erinnern. Da war der Kollege Emde der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion. Das war nicht immer einfach. Wir haben miteinander gestritten, wir haben unterschiedliche Auffassungen gehabt, aber am Ende konnten wir diskutieren und sind dabei eigentlich immer zu einem Ergebnis gekommen, wo sich der eine oder andere vielleicht nicht zu 100 Prozent wiedergefunden hat, aber wir haben ein Ergebnis bekommen, wir konnten miteinander reden. Das ist jetzt irgendwie gar nicht mehr der Fall. In der CDU gibt es nur noch das Tischnerische Vakuum und das war’s.
Wir Koalitionsfraktionen haben – glaube ich – mit unserem Änderungsantrag noch mal drei wesentliche Eckpunkte herausgearbeitet. Das Erste ist die Zukunft der kleinen Thüringer Schulstandorte, das Zweite ist die Weiterentwicklung schulischer Inklusion und das Dritte ist der Ausbau von Partizipation an Schulen.
Zunächst zum ersten Punkt: Wir müssen feststellen, dass entgegen aller Prognosen erfreulicherweise die Zahl der Schüler in Thüringen steigt. Bis Mitte der 2020er-Jahre werden wir wahrscheinlich wieder 250.000 Schülerinnen und Schüler in Thüringen haben. Das ist positiv, das ist eine gute Entwicklung, aber leider – und das ist das Problem – werden sich diese 250.000 Schüler sehr ungleich über das Land verteilen. Während wir in Kommunen wie Jena, Erfurt und anderen Städten entlang der Autobahn eine deutliche Erhöhung der Schülerzahlen finden, werden wir einen weiteren Rückgang im ländlichen Raum konstatieren müssen. Herabgebrochen auf die Situation vor Ort bedeutet das nichts anderes, als dass wir in den Städten weiterhin aus den Nähten platzende Schulgebäude haben werden und im ländlichen Raum weiter ausblutende, kleine Schulstandorte.
Wenn wir dem Rechnung tragen wollen, müssen wir notwendigerweise genau darüber nachdenken: Was wird aus diesen kleinen Schulstandorten? Wir als Sozialdemokraten wollen diese kleinen Schulstandorte erhalten, wir wollen uns zu ihnen bekennen und wir wollen ihnen auch eine Entwicklungsperspektive geben. Es kann nicht sein, dass es in kleinen Lehrkörpern drei, vier, fünf Lehrer geradeso schaffen, den Unterricht aufrechtzuerhalten, sie aber für das pädagogische Konzept gar keine Entwicklungsperspektive haben, dass sie geradeso alles aufrechterhalten, aber eben nicht mehr nach rechts oder links denken, sich nicht mehr weiterentwickeln können, sich nicht austauschen können und wenn einer krank wird, ist sofort der Unterricht für ganze Klassen gefährdet. Das ist etwas, dem wir uns widmen müssen, und wir haben als letztes Bundesland in Deutschland jetzt Mindestparameter für die Schulgrößen vorgegeben. Diese Mindestparameter untersetzen wir mit einem Angebot, mit Kooperationsangeboten an den Schulen, damit sich genau diese Schulstandorte entwickeln können, ohne die kleinen Schulstandorte plattzumachen,
damit sich mehrere kleine Schulen zusammenraufen können und ihre Stärken, ihre Qualitäten weiterentwickeln können und damit sie damit erstmals eine Entwicklungsperspektive in diesem Land haben, damit wir erstmals nicht darüber nachdenken, dass das, was klein ist, plattgemacht wird oder auf Teufel komm raus mit einem viel zu geringen Lehrerpool aufrechterhalten werden soll, sondern wir geben eine Perspektive, dass Lehrer über die Schulen hinweg miteinander kooperieren können. Das ist meines Erachtens ein sehr innovatives Konzept und ich glaube, das ist durchaus eine Möglichkeit, die Pro
bleme und Herausforderungen der Zukunft anzugehen und zu lösen.
Der zweite Punkt, die Inklusion, ist da draußen vielen Menschen sehr wichtig. Wir haben – glaube ich – alle in den letzten Tagen und Wochen unheimlich viele Zuschriften von Betroffenen bekommen, die sich große Sorgen machen, und ich möchte auf diese Sorgen durchaus einen Moment eingehen.
Wir haben viele Eltern, die schildern, wie es ihren Kindern ergangen ist, viele Eltern, die Angst haben, dass das jetzt allen Kindern so geht usw. Ich möchte das als Erstes feststellen: Die Eltern, die schildern, wie es ihren Kindern ergangen ist, kritisieren damit nicht den neuen Gesetzentwurf, sondern das bestehende Gesetz. Sie kritisieren das, was jetzt gilt.
Wir haben im Prinzip diesen Sorgen dadurch Rechnung getragen, dass wir zunächst in unseren Koalitionsvertrag aufgenommen haben, dass wir uns eindeutig zum Erhalt der Förderschule bekennen. Wir wollen also alle Schularten erhalten und dazu gehört natürlich auch die Förderschule. Dazu bekennen wir uns und das bleibt auch aufrechterhalten.
Das haben wir auch in unserem Änderungsantrag konsequent umgesetzt. Der Passus, der im Gesetzentwurf enthalten war, die Entwicklung von Förderschulen zu Schulen ohne Schüler, ist raus, ist gestrichen. Es wird keine Förderschulen ohne Schüler geben. Es wird so lange Förderzentren geben, wie es Schüler gibt, die dort gefördert werden müssen.
Das ist unsere Maßgabe, das ist unser Versprechen. Da möchte ich den § 7 a Abs. 1 zitieren: „Förderschulen sind sonderpädagogische Zentren für Unterricht, Förderung und Beratung. Sie kooperieren mit den allgemeinen Schulen, um jeden Schüler zu einem […] bestmöglichen Abschluss zu führen.“ Das ist unser Versprechen, das ist unsere Ansage. Und da steht nichts davon, dass das Förderzentrum, dass die Förderschule geschlossen wird. Das ist nicht Inhalt unseres Änderungsantrags und nicht Inhalt des Gesetzes.
Im Gegenteil, wir haben darüber hinaus den Elternwillen noch einmal in unserem Änderungsantrag gestärkt. Da heißt es jetzt explizit in § 8 a Abs. 3 des neuen Schulgesetzes, dass der Elternwille für
die Lernortentscheidung das entscheidende Kriterium ist. Das steht jetzt mit unserem Änderungsantrag im Gesetz.
Wir haben darüber hinaus festgesetzt, dass die Begutachtung von Kindern mit einem höheren Förderbedarf bereits in der ersten Klasse mit dem ersten Schultag beginnen kann, da, wo es sich andeutet, auch eher, und dass dieses Gutachten in einer überschaubaren Zeit von sechs Wochen vorliegen muss. Das ist ein wichtiges Zugehen auf die Eltern. Im ursprünglichen Entwurf stand drin: am Ende der Schuleingangsphase. Das ist aus unserer Sicht viel zu spät. Wir müssen in dem Moment, in dem wir es erkennen können, den Schülern die Möglichkeit geben, die optimale Förderung zu erhalten.
Der dritte Punkt, den ich hier noch herausheben möchte, ist die Stärkung der Partizipations- und Mitbestimmungsmöglichkeiten in diesem Prozess. Wir sind der Überzeugung, dass es wichtig ist, die Schüler-, Eltern- und Lehrervertretungen zu stärken. Wir schaffen darüber hinaus eine unabhängige, nicht weisungsgebundene Ombudsstelle, an die sich Schüler mit ihren Problemen der Mitbestimmung, aber auch mit Problemen zum Lernablauf wenden können. Wir schaffen eine Stelle, die unabhängig von der Organisation der Schulämter und Ähnlichem eine Möglichkeit gibt, auch Probleme zu klären, ohne damit in jeder Hinsicht anzuecken.
Wir zeigen mit diesem Gesetz gangbare Wege auf, die Schulen in Thüringen für die 2020er-Jahre fit zu machen. Ich glaube, mit unserem Änderungsantrag wird das ein gutes, ein rundes Gesetz. Ich bitte Sie um Zustimmung und denke, dass damit ein langer Prozess einen würdigen Abschluss findet.
Drei Sätze möchte ich noch zu diesem Entschließungsantrag bringen. Ich habe mir das mal durchgeschaut. Das war ja nun relativ kurz und lag jetzt nur auf unseren Bänken. Ich lasse mal hier diese Revolutionslyrik weg und gehe mal auf die Anträge, die da gestellt werden, ein. Die Landesregierung, heißt es in Punkt II.1, soll den Gesetzentwurf zurückziehen. Liebe Kollegen von der CDU, der ist jetzt im parlamentarischen Gang. So einfach geht das nicht mehr. Der Zug ist abgefahren.
Zweitens: Die Ausbildungskapazitäten an Thüringer Universitäten und Studienseminaren sollen erhöht werden. Liebe Kollegen von der CDU, wir haben 300 Stellen mehr für die Ausbildung gefordert, Sie 200. Sie haben unseren 300-Mehr-Stellen-Antrag
abgelehnt. Wo ist da die innere Konsistenz in Ihrer Politik?
Der dritte Punkt, da geht es um das Einstellungsverfahren und die Einstellungsgarantie für Lehramtsanwärter. Da muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Das ist mit dem Beamtenrecht nicht vereinbar. Da gilt nämlich immer noch die Bestenauslese. Insofern erspare ich mir jetzt den Rest. Alles, was Sie hier aufschreiben, hat in etwa das Level, was wir aus der ganzen Zeit kennengelernt haben. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, laut § 93 unserer Geschäftsordnung ist für Aktuelle Stunden ein Thema von aktuellem und allgemeinem Interesse vorgesehen. Aktuell – okay – ist es. Aber ob dieser – ich sage das ausdrücklich – vermeintliche Einzelfall geeignet ist, hier eine Aktuelle Stunde einzuberufen oder ob das nicht im normalen Gang als Kleine/Mündliche Anfrage oder – wegen mir – als Selbstbefassungsantrag im Ausschuss zur Klärung des Sachverhalts gereicht hätte,
das ist ja wohl hier eine ganz klar zu bejahende Frage. Denn – und jetzt kommen wir zum eigentlichen Kernpunkt – das, was wir gerade gehört haben, hat doch so gar nicht stattgefunden. Das ist einfach gelogen, dass sich die Balken biegen.
Dann wird hier ein Sachverhalt thematisiert und skandalisiert, den es nicht gegeben hat.
Fakt ist, dass in Klassenstufe 4 im Unterricht die drei monotheistischen Weltreligionen behandelt worden sind. Fakt ist, dass für alle drei monotheistischen Weltreligionen die Gebetshandlungen vorgeführt wurden. Ja, sie wurden auch von Kindern ausgeführt, aber nicht auf Zwang, nicht weil sie mussten, sondern sie konnten es ausführen. Alle drei, gleichwertig nebeneinander in derselben Stunde, und es ist mitnichten von den Kindern aufgrund von Befragungen berichtet worden, dass dort irgendein Zwang ausgeübt worden ist. Das ist mitnichten bestätigt worden. Wenn wir uns das auf der Zunge zergehen lassen, was tatsächlich stattgefunden hat und was dann hier daraus gemacht wird, dann muss ich ganz ehrlich sagen: Das ist unverantwortlich hoch zehn, wenn hier eine kleine Grundschule und eine Lehrerin – sie ist sicher die einzige Religionslehrerin an der Schule – hier diskreditiert und des Verfassungsbruchs bezichtigt werden.
Das ist an Perfidie kaum zu überbieten. Ich möchte ganz klar sagen: Eine kurze Nachfrage reicht, um hier Klarheit und Wahrheit in die Sache reinzubringen. Das wäre auch der AfD möglich gewesen, wenn sie denn ihre Möglichkeiten genutzt hätte. Das hat sie nicht, denn die Skandalisierung ist ja das Ziel dieses Antrags dieser Aktuellen Stunde. Es geht hier nicht um Aufklärung, es geht hier nicht um die Frage, ob hier gegen Religionsfreiheit, gegen das Grundgesetz verstoßen wird, sondern es geht
hier einzig und allein um den Skandal, um das Instrumentalisieren der vermeintlichen Wählerschicht, weil die das angeblich vielleicht nicht mitbekommen. Das ist Skandalisierung um der Hetze willen.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wer sich mal die Mühe macht, die früheren Blätter aus den 30er-Jahren „Stürmer“ oder „Angriff“ zu lesen, der erkennt genau das: Mittel zum Zweck ist Hetze, ist Skandalisierung. Und genau dafür ist diese Aktuelle Stunde eingebracht. Sie hat mit der Wahrheit nichts zu tun. Sie basiert auf einer Lüge. Genau das muss man hier auch klarmachen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich schließe nahtlos an Herrn Kellner an. In den zuständigen Ausschuss gehört es hin. Das ist ja ein Selbstbefassungsantrag, da wäre es am kommenden Freitag sowieso beraten worden, Sonderplenum hin oder her, es steht auf der Tagesordnung.
Nicht das erste Mal, das stimmt.
Das Angebot der Bundesseite an die beiden mitteldeutschen Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen ist ein Angebot eines Sonderinvestitionsprogramms in Höhe von 100 Millionen Euro vom Bund, 100 Millionen Euro jeweils vom Land, das heißt, 200 Millionen Euro abfinanziert über acht Jahre. Das ist ein ordentlicher Batzen Geld. Der Bund macht so etwas üblicherweise nicht ohne Bedingungen. Der holt nicht die Gießkanne raus und das Scheckbuch
und dann kommt das Geld, sondern er stellt Bedingungen. Bedingung Nummer eins ist die Kofinanzierung, ich habe es schon gesagt. Bedingung Nummer zwei ist das Einbringen der entsprechenden Immobilien in eine Mitteldeutsche Schlösserstiftung. Ich selbst habe meinen zuständigen Abgeordneten im Bundestag dazu befragt. Der hat mir das so bestätigt, dass das die beiden Bedingungen sind.
Ja.
Herr Kollege Mohring, hätten Sie mir bis zum Ende zugehört, wäre das noch angesprochen worden. Die Stiftung ist unter anderem die Bedingung dafür, dass der Bund langfristig in eine institutionelle Förderung der Betriebskosten in Höhe von 30 Millionen Euro einsteigt. Das ist die Bedingung, das ist mir so …
Das mag sein.
Ja, wahrscheinlich ist das etwas, was vielleicht in der Großen Koalition – Moment, wer regiert da noch? Ach so, das ist ja auch die CDU – vielleicht direkter geklärt werden kann. Genauso wie ich es mit meinem Abgeordneten geklärt habe, lade ich Sie ausdrücklich ein, das mit Ihrem Abgeordneten zu klären.
Ja, aber schauen Sie: Von wann ist der Beschluss? Da ist schon ein bisschen Zeit ins Land gegangen. Also wir machen mal weiter. Herr Mohring, es ist genug Redezeit auch für Sie, Sie können sich gern noch mal melden.
Wir müssen nun zumindest abwägen, ob diese Investition im Thüringer Interesse liegt. Meines Erachtens sollten wir uns den Realitäten stellen. Natürlich kann man sich jetzt hinstellen und sagen: Nein, wir wollen jetzt die 100 Millionen Euro am liebsten gleich in die Thüringer Stiftung Schlösser und Gärten reingeben oder eine Dachstiftung zum Abfinanzieren. Ich habe mehrfach dezidiert nachgefragt: Das wird von Bundesseite abgelehnt – von den zuständigen Abgeordneten. Es wird einfach abgelehnt.