Knut Korschewsky

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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in Drucksache 6/7415 das Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes in den Thüringer Landtag eingebracht. Dieses wurde in der 153. Sitzung des Landtags am 4. Juli 2019 beraten. Dieses Gesetz
wurde dann an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen, ebenfalls am 4. Juli.
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 72. Sitzung am 5. Juli 2019 beraten und hier eine schriftliche Anhörung beschlossen und in seiner 73. Sitzung am 3. September 2019 die Auswertung der Anhörung vorgenommen und diesen Gesetzentwurf ebenfalls beraten. Zu dieser Sitzung am 3. September 2019 haben im Ergebnis der Anhörung die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag eingebracht. An dieser Anhörung haben insgesamt 17 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowohl von den Spitzenorganisationen – sprich Gemeinde- und Städtebund, Landkreistag, Landessportbund – sowie Fachsportorganisationen und die Stadt Jena teilgenommen. Es hat also eine sehr umfangreiche Anhörung gegeben und im Ergebnis der Diskussion im Ausschuss am 3. September 2019 wurde der Gesetzentwurf mit den Änderungen in Vorlage 6/5897 in der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/7637 zur Annahme an den Thüringer Landtag zurücküberwiesen. Danke.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Manfred Grob, ich sage heute an dieser
Stelle auch trotzdem wieder: Es ist ein guter Tag für den Thüringer Sport,
weil ich glaube, dass die Regierungskoalition mit diesem Änderungsantrag und auch mit dem Eingehen auf die Veränderungswünsche der Sportfachverbände – dazu komme ich noch – nämlich etwas macht, um dem Thüringer Sport und vor allem dem Thüringer Nachwuchssport und hier in ganz besonderem Maße dem Thüringer Nachwuchsleistungssport Sicherheit zu geben, um im Thüringer Sportland auch in Zukunft junge Nachwuchsathletinnen und -athleten auf den Sportgymnasien zu fördern, die uns dann auch bei Welt-, Europameisterschaften etc. vertreten sollen. Ich glaube, wir müssen hier einen ganz großen Unterschied machen. Ich gebe gerne zu, dass wir auch hier weiter nachgedacht haben und in den Gesprächen und im Nachgang zur Verabschiedung des Sportfördergesetzes noch einmal zu der Erkenntnis gekommen sind, dass es natürlich zwischen dem Pflichtsport in den Schulen und damit auch in den Sportgymnasien und dem Vereinssport einen großen Unterschied gibt. Dem Vereinssport haben wir in der ersten Lesung mit dem Sportfördergesetz schon die Kostenfreiheit gesichert an dieser Stelle. Es gibt hier kein zusätzliches Geld, was jetzt neu eingestellt werden muss. Es ist eine Präzisierung. Es ist eine Schärfung des Sportfördergesetzes, welches wir im vergangenen Jahr beschlossen haben. Dass die finanziellen Mittel, die nicht im Sportministerium, sondern im Bildungsministerium zur Verfügung standen und stehen, dem Thüringer Sport auch zur Verfügung gestellt werden können, das ist der Hintergrund dieser Schärfung durch diese Gesetzesnovelle, die wir hier an dieser Stelle noch einmal vorgenommen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich muss hier an dieser Stelle noch mal sagen: Mir war es sehr wichtig, dass wir noch einmal eine Anhörung dazu durchgeführt haben. Jeder, der sich die Ergebnisse der Anhörung genau angeschaut hat, wird gesehen haben, dass sich die Sportfachverbände einem Votum des Landessportbundes zu 100 Prozent angeschlossen haben. Wir sind dann dem Votum des Landessportbundes, noch mal eine Schärfung vorzunehmen und ganz klar und deutlich zu sagen, dass nicht die Sportfachverbände oder die Sportschulen Geld bezahlen müssen – die Sportlerinnen und Sportler –, sondern dass das sowohl für die Sportgymnasien, als auch für die Sportfachverbände im Nachwuchsleistungssport vom Land finanziert wird, gefolgt. Lieber Manfred, das betrifft im Übrigen auch den Schwimmverband. Damit werden natürlich auch im Nachwuchsleistungssport des Schwimmverbands diese Trai
ningsstunden in den Schwimmhallen, die für den Nachwuchs gebraucht werden – ich sage bewusst Nachwuchsleistungssport –, abgesichert sein. Ich glaube, das ist an dieser Stelle auch noch mal eine ganz wichtige Verbesserung. Gerade die Frage des Nachwuchsleistungssports ist für mich eine wichtige Frage, die wir hier noch mal zusätzlich geschärft haben. Sowohl der Gemeinde- und Städtebund als auch der Thüringer Landkreistag haben diese Veränderung, die wir jetzt vorschlagen, nicht mit einer Ablehnung versehen. Sie haben gesagt, das ist ein richtiger Weg. Sie sind allerdings in ihren Stellungnahmen leider wieder auf den Urschleim aus dem Sportfördergesetz des vergangenen Jahres zurückgefallen. Ich wünsche mir sehr, dass wir mit dem Sportfördergesetz, mit den jetzt noch gemachten Änderungen und der sicherlich – da gebe ich Ihnen vollkommen recht – nun dringend notwendigen Richtlinie zur Umsetzung des Sportfördergesetzes, einen Markstein für den Thüringer Sport setzen, der in der Bundesrepublik seinesgleichen sucht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich bin froh darüber, dass wir das in dieser Legislaturperiode durchsetzen. Ich hoffe sehr, dass damit dem Thüringer Sport sehr gedient ist. In diesem Sinne wünsche ich allen Sportlerinnen und Sportlern in Zukunft viel Erfolg im Breitensport, im Nachwuchssport, im Nachwuchsleistungssport und natürlich auch im Leistungssport. Danke schön.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, ich will so beginnen: Idee, Diskussion, Umsetzung, das ist die Trias, mit der wir das Sportland Thüringen stärken. Am Anfang stand die Idee, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir wollten die Arbeit in den Vereinen stärken, da das Sportfördergesetz von 1994, was bis dahin noch gegolten hat, nur in der Regel eine Kostenfreiheit vorgegeben hatte und mittlerweile 40 Prozent der Sportvereine in Thüringen keine Kostenfreiheit mehr hatten und Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen zahlen mussten. Wir wollen allen Sportlerinnen und Sportlern gute Bedingungen ermöglichen. Deshalb sollen die Kommunen den Vereinen die Sportstätten ab 2020 – so steht es im neuen Sportfördergesetz – grundsätzlich unentgeltlich zur Verfügung stellen. Jetzt kommt der zweite Punkt: Nach der Idee folgte die Diskussion mit dem Landessportbund und den kommunalen Spitzenverbänden. Bei dieser wurde deutlich, dass den Kommunen Einnahmeverluste entstanden sind und entstehen werden. Deshalb haben wir in der Diskus
sion um das Sportfördergesetz eine Kompensation von 5 Millionen Euro für Einnahmeausfälle zur Verfügung gestellt, die auch beschlossen wurde, die die Kommunen ab dem 1. Januar 2020 abrufen können. Und als Drittes kommen wir nun zur Umsetzung dieser ganzen Frage: Wir haben hier im Thüringer Landtag im November letzten Jahres das neue Sportfördergesetz verabschiedet. Die Resonanz – das können, glaube ich, alle hier im Hohen Haus bestätigen – war sehr positiv. Die Vereine sind froh gewesen, dass sie diese neuen Möglichkeiten hatten und haben und damit auch die Stärkung ihrer Arbeit in den Vereinen weiter vorantreiben konnten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Rot-RotGrün ist aber auch verlässlicher Partner der Kommunen. Wir nehmen Probleme auf und wollen sie lösen und das eben auch jetzt mit dieser ersten Novellierung des Sportfördergesetzes. In den Gesprächen zur Umsetzung des Gesetzes hat sich gezeigt, dass wir für drei Spezialfälle eine Ausnahme von der Entgeltfreiheit brauchen, diese Ausnahme – das will ich hier noch mal ausdrücklich betonen – aber nicht zulasten der Vereine, sondern zugunsten der Kommunen, um den Kommunen an dieser Stelle mehr Einnahmemöglichkeiten zu generieren:
erstens für die Friedrich-Schiller-Universität Jena und die Nutzung der neu zu errichtenden Leichtathletikanlage, zweitens für die Spezialgymnasien in Trägerschaft des Landes und drittens für den Übungsbetrieb im Nachwuchsleistungssport in Verantwortung der Sportfachverbände am Sitz der Spezialgymnasien des Landes. Das ist auch noch mal wichtig zu betonen: am Sitz der Spezialgymnasien. Hier sind ein überdurchschnittlicher Nutzungsumfang sowie ein besonderes Landesinteresse gegeben, welches übrigens schon in § 1 des Sportfördergesetzes deutlich gemacht wurde. Hier brauchen wir deshalb einen Interessenausgleich zwischen Sport und den Kommunen. Diesen Interessenausgleich wollen wir mit dem Sportfördergesetz ermöglichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe es gesagt, ich will es noch mal wiederholen: Diese Koalition – Rot-Rot-Grün – ist verlässlicher Partner und geht diese Probleme eben auch an. Auch hier wieder die klare Trias. Wir haben eine Idee zur Lösung, wir werden diese im Rahmen der Anhörung mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landessportbund diskutieren und dieses dann auch umsetzen. Am Ende steht eines: Wir haben gemeinsam die Entgeltfreiheit für den Thüringer Sport gerade im Nachwuchsbereich aber auch für den Wettkampfbetrieb erreicht. Dies ist in den vergan
genen Jahrzehnten, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, die größte Errungenschaft für den Thüringer Sport, die wir überhaupt erreichen konnten.
Nun wird diese Errungenschaft noch einmal durch die Regierungskoalition nachgeschärft, sodass am Ende diese Errungenschaft allen Vereinen, Sportlern und Kommunen ohne Wenn und Aber zugutekommt. Ich beantrage hier auch die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und hoffe auf eine wirklich breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, von Herrn Höcke habe ich nichts anderes als eine demagogische Rede erwartet. Aber ich will Ihnen eins sagen: Warum hier keine Anträge beschlossen werden oder überwiesen werden der AfD? Weil sie einfach schlecht sind und weil sie nicht überweisungswürdig sind, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Deshalb erspare ich es mir, zu Herrn Höckes Ausführungen hier noch irgendwas zu sagen. Jedes einzelne Teil davon könnte man so was von auseinandernehmen. Das will ich Ihnen aber gar nicht zumuten.
Ich will zum Kollegen Grob etwas sagen: Kollege Grob, ich schätze Sie sehr, Sie waren lange Jahre Präsident des Ringerverbands, Sie waren Mitglied in der Landessportstättenkommission – Sie sind dort überall auch mit dabei gewesen. Deshalb bedauere ich es ein bisschen, dass Sie jetzt genau diese Veränderungen, die wir hier vornehmen wollen, entweder falsch interpretieren oder bewusst falsch nennen, weil ich glaube, Sie wissen, worum es geht.
Es geht hier schlicht und ergreifend darum, erstens: Entgeltfrei bleibt entgeltfrei. Da gibt es auch keine Entgelte für Nebenkosten usw. Das ist das Grundprinzip. Das wird mit diesen Änderungen jetzt sogar noch einmal verstärkt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es geht hier um die Schwimmvereine, die Spezialgymnasien und es geht um die Universität Jena. An den Spezialgymnasien haben wir einen erhöhten Bedarf, das wissen wir alle, weil da nämlich die Sportlerinnen und Sportler zunehmend mehr Sportunterricht als in den normalen Schulen haben. An der Universität Jena ist es nun mal so, dass da auch Sportlehrerinnen und Sportlehrer ausgebildet werden, die auch einen höheren Bedarf haben und dabei mitbedacht werden müssen.
Damit Sie das noch ein bisschen besser verstehen können, möchte ich Ihnen noch mal den Paragrafen aus dem Thüringer Schulfinanzierungsgesetz vorlesen: „Nutzung ist im Landesinteresse gegeben, weil das Land als Schulträger verpflichtet ist, den Schulaufwand einschließlich der Bereitstellung von
Sportstätten zu tragen.“ – Das ist der § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen. Damit ist es natürlich auch so, dass das Land die Kosten für die Spezialgymnasien tragen muss. Das wird mit diesem – wie ich finde – verhältnismäßig kleinen Teil geregelt, dass nämlich das Land die Möglichkeit hat, aus dem Bereich „Schule“ des Bildungsministeriums die Spezialgymnasien und aus dem Wirtschaftsbereich die Ausbildung an der Universität Jena zu finanzieren. Was ist daran so schwer zu verstehen? Das begreife ich schlicht und ergreifend nicht.
Im Übrigen, Kollege Grob, kennen Sie die ganze Diskussion, weil Sie die Schwimmvereine angesprochen haben, auch was den Schwimmsport – gerade das Spezialgymnasium in Erfurt – mit der Roland-Matthes-Schwimmhalle in den vergangenen Jahren betrifft. Mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir die Bedingungen für den Thüringer Schwimmverband, dass er die Ausbildung der Schwimmerinnen und Schwimmer kostenfrei in der Roland-Matthes-Schwimmhalle durchführen kann. Wir schaffen an dieser Stelle Verbesserungen und keine Verschlechterungen.
Das muss man doch einfach hier zur Kenntnis nehmen. Das erregt mich schon ein bisschen, wenn die verbesserten Bedingungen für die Kommunen, die nämlich diese Schwimmhallen oder Freibäder vorhalten, hier an dieser Stelle schlechtgemacht werden.
Es geht hier überhaupt nicht darum, dass wir die Finanzierung an irgendwelche Sportfachverbände weitergeben wollen. Die Sportfachverbände, die ihre Sportlerinnen und Sportler am Sitz der Sportgymnasien haben, werden keine Gebühren zahlen müssen. Sie werden damit entlastet, weil nämlich auch in der Frage von Wettkämpfen, von der Ausbildung der Sportfachverbände keine Gebühren mehr zu zahlen sind, gerade eben auch im Nachwuchsleistungsbereich. Das ist der Hintergrund dieser Gesetzesänderung.
Es tut mir leid: Ich weiß nicht, wie häufig schon auch die CDU-Fraktion in den vergangenen 25 Jahren Gesetzentwürfe beschlossen hat und nach einer gewissen Zeit, wenn man merkt, da gibt es noch etwas nachzuschärfen, nachgeschärft hat. Was ist daran verwerflich, wenn wir im Interesse der Sportlerinnen und Sportler und im Interesse der Kommunen an diesem Gesetzentwurf etwas nachschärfen? – Gar nichts, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst vorangestellt: Die Thüringer Wirtschaft steht gut da,
und das unter anderem auch durch die Haushaltsansätze im Bereich der Wirtschaft, des Einzelplans 07 der vergangenen Jahre 2014 bis 2019.
Ich will das zu Beginn an einigen Beispielen noch einmal deutlich machen: Thüringen ist ein Industrieland und liegt mit dem Anteil des verarbeitenden Gewerbes über dem bundesdeutschen Durchschnitt. Thüringens Industriebetriebe haben im ersten Vierteljahr 2019 erstmals die bundesweit höchste Steigerungsrate beim Umsatz erzielt. Die Umsätze der Betriebe mit mindestens 50 Beschäftigten legten von Januar bis Ende März – man höre und staune – um 5,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu. Wir liegen in Thüringen damit vor Berlin, vor Hamburg. Bundesweit betrug der Zuwachs auch nur 1,3 Prozent. Ich denke, daran wird deutlich, dass wir gerade im Bereich der Wirtschaft in den vergangenen Jahren sehr viel für die Stärkung der einheimischen Wirtschaft getan haben und dabei vor allen Dingen auch für den Mittelstand.
Im Auslandsgeschäft stiegen die Umsätze Thüringer Betriebe im gleichen Zeitraum um 10,6 Prozent. Im Inlandsgeschäft verbesserten sich die Erlöse um 3,3 Prozent. Die Industriebetriebe hatten im ersten
Quartal insgesamt rund 8,3 Milliarden Euro Umsatz zu verzeichnen. Das sind alles Zahlen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die damit zusammenhängen, dass wir in Thüringen leistungsfähige Industriebetriebe haben, dass wir eine leistungsfähige Wirtschaft haben, die immer weiter einen neuen Ausbau erreicht hat und auch immer weiter einen neuen Ausbau erreichen wird. Und da glaube ich eben – ich sage das einmal hier ganz kurz –, Herr Rudy, die Dinge, die Sie hier angesprochen haben, tragen nicht dazu bei, die Industriebetriebe Thüringens zu stärken.
Wir haben hier sehr viel dazu beigetragen, dass das in den letzten Jahren passiert ist. Es geht bei uns in Thüringen eben nicht mehr um Arbeitslosigkeit, sondern bei uns geht es mittlerweile um Fachkräftemangel bzw. demografischen Wandel. Das ist das Wirtschaftsthema der Zukunft, dem wir uns hier in Thüringen stellen müssen. Hier müssen die Weichen gestellt werden, zum einen mithilfe einer an sozial-ökologischen Transformationen, also klimaneutralem Wirtschaften, sowie mit einer an den Kriterien guter Arbeit ausgerichteten Wirtschaftsförderung und zum anderen natürlich mit der Fachkräftegewinnung für unser Bundesland, und das wirklich allumfassend. Dafür legt auch der Haushalt 2020 aus unserer Sicht die weitere Grundlage. Wir haben in Thüringen eine exzellente Forschungs- und Technologieinfrastruktur mit der höchsten Forscherinnendichte pro Einwohner in Deutschland. Nur so können zukünftig die Herausforderungen unseres Jahrhunderts bewältigt werden. Als ein Beispiel hierfür steht die Unterstützung des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung HalleJena-Leipzig, die wir in den kommenden Jahren anstreben.
Ein wichtiges Thema der Wirtschaftsförderung der nächsten Jahre ist selbstverständlich der Ausbau der wirtschaftlichen Infrastruktur. Dazu gehören Breitbandausbau und Digitalisierung. Hierfür wurde beispielsweise das Programm Digitalbonus speziell für KMU aufgelegt, das sehr gut angenommen wird und auch eine Fortführung in den nächsten Jahren erfahren will.
Es gibt aber auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, einige Herausforderungen, die uns in der Wirtschaftsförderung weiter begleiten werden. Dazu zählen unter anderem Anpassungen des auf den Stärken und Schwächen der Thüringer Wirtschaft basierenden Förderprogramms an neue Herausforderungen. Ich sagte schon: Digitalisierung, demografischer Wandel, Globalisierung. Dazu gehören Begleitung des zweiten Strukturwandels in Thürin
gen mit dem Ziel der Stärkung des Unternehmerwachstums, Steigerung der Wertschöpfung und Erhöhung der Produktivität, der Ausbau der integrierten Förderpolitik. Ich spreche hier an dieser Stelle noch einmal von der Investitions- und Innovationsförderung. Sinkenden beihilferechtlichen Möglichkeiten der Regionalförderung muss entgegengewirkt werden. Dem Verwaltungsaufwand für Fördermittelnehmer muss ebenfalls entgegengewirkt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will es deutlich sagen, das Auslaufen der Strukturförderperiode bedeutet für uns im Moment eine unklare Finanzierung. Wir wissen nicht, wie diese Finanzierung in den nächsten Jahren weiter vorangehen wird bzw. wie sie sich entwickeln wird. Hier stehen wir vor Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen.
Anhand dieser Analysen ist der Haushalt von uns aufgestellt worden, damit wir die guten Entwicklungen, die wir mit Rot-Rot-Grün begonnen haben, weiter umsetzen und somit bewährte Programme weiter stärken wollen. Insgesamt erweitern wir den Haushalt 2020 im Vergleich zu 2019 um insgesamt 92 Millionen Euro mit den Prioritäten Breitbandausbau, Tourismusförderung, Förderung von Elektromobilität sowie Innovationsförderung. Und wir verdreifachen beispielsweise die Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände gerade im Bereich der Tourismusförderung. Als Die Linke werden wir uns selbstverständlich weiterhin für die Programme zur genossenschaftlichen Unternehmensnachfolge sowie einer generell verbesserten Förderung von Genossenschaften einsetzen. Wir wollen damit die Wirtschaft stärken, aber auch demokratisieren, beispielsweise über regionale Wirtschafts- und Sozialräte. Darüber hinaus wollen wir in dieser kommenden Legislatur ab 2020 vor allem regionale Wertschöpfungsketten fördern. Alles in allem sind wir in Thüringen mit dem Haushalt jedoch auf einem guten Weg, den es angesichts unserer Schwerpunkte weiter konsequent weiterzugehen gilt, damit Thüringen auch zukünftig gut dasteht und die Thüringer Wirtschaft für uns ein weiteres Mittel ist, den Wirtschaftsstandort Thüringen zu entwickeln. Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Regelungen für den Betrieb von Frei- und Hallenbädern
In der Ordnungsbehördlichen Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten im Freistaat Thüringen (BäderOBVO) ist verankert, dass
der Badebetrieb in Thüringer Badeanstalten von Meisterinnen und Meistern für Bäderbetriebe beziehungsweise Fachangestellten für Bäderbetriebe zu beaufsichtigen ist. Dies hätte zur Folge, dass es Betreibern von Frei- oder Hallenbädern verpflichtend vorgegeben ist, eine Fachkraft für Bäderbetriebe zu beschäftigen. Eine Folge sei, dass damit den Betreibern höhere Kosten entstünden. In anderen Bundesländern würde dagegen ein Bademeister ausreichen. Darüber hinaus sei auch die Zahl der Fachkräfte bei Weitem nicht auskömmlich.
Ich frage die Landesregierung:
1. Bestehen Möglichkeiten, personelle Engpässe durch die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen oder anderem zur Aufrechterhaltung des Badebetriebes zu erteilen?
2. Falls in Thüringer Bädern tatsächlich zwingend Fachkräfte für Bäderbetriebe angestellt werden müssen, unter welchen Voraussetzungen?
3. Welche tariflichen Regelungen existieren in Thüringen für Mitarbeiter in Frei- und Hallenbädern?
4. Welche Stellung kommt den Mitgliedern der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft zu?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und am Livestream! Zunächst zum vorliegenden Zwischenbericht: Der heute vorliegende Zwischenbericht wurde am 26. Februar 2019 mit Mehrheit des Ausschusses beschlossen und am 22. März offiziell der Öffentlichkeit übergeben und damit auch dem Landtag zugeleitet. Der Untersuchungsausschuss 6/3 „Möglicher Amtsmissbrauch“ wurde mit Beschluss des Landtags vom 29.09.2016 auf Antrag der CDU-Fraktion eingesetzt. Vorausgegangen war ab August 2016 eine Presseberichterstattung, in der unterstellt wurde, dass der Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Dieter Lauinger sein Amt für private Zwecke missbraucht habe und damit die Befreiung seines Sohnes von der Besonderen Leistungsfeststellung – BLF – erreicht habe.
Die Berichterstattung erfuhr große regionale und überregionale Resonanz, welche neben einer privaten Pressekonferenz der Familie Lauinger auch in
einer parlamentarischen Befassung mündete. Neben einer Kleinen Anfrage wurden zwei Anträge von CDU und AfD eingereicht und die Landesregierung beantragte, in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport und des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Bericht zu erstatten. Diese Sitzung fand am 23. August 2016 statt. Die Landesregierung berichtete umfassend von den Vorkommnissen, die mit der Befreiung des Sohnes des Justizministers von der BLF zusammenhingen. Einen Tag später fand außerdem ein Sonderplenum statt, welches sich ebenfalls der Thematik widmete. Dem folgte am 21. September 2016 ein Antrag von Mitgliedern der CDU-Fraktion auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, welcher sich nach dem oben genannten Beschluss am 21. November 2016 konstituierte.
Mittlerweile hat der Ausschuss 25 Mal getagt und dabei über 130 Zeuginnen und Zeugen vernommen, einige von ihnen auch mehrfach. 13 Sitzungen befassten sich hierbei mit der Aktenvollständigkeit. Zehn Sitzungen befassten sich mit der eigentlichen Abarbeitung des Untersuchungsauftrags. Eine Sitzung war den dann auch in der Presse thematisierten Anträgen von Zeugen auf Betroffenenstatus vorbehalten. Dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren, werde ich später noch etwas ausführen.
Einbezogen in den Zwischenbericht wurden die Sitzungen bis zum August 2018, also insgesamt 18 Sitzungen. Auf die einzelnen Ergebnisse dieser 18 Sitzungen werde ich nun näher eingehen. Detailliertere Ausführungen können dem nun auch veröffentlichten Bericht entnommen werden, Sie brauchen also keine Sorge haben, dass ich hier die knapp 380 Seiten vorlesen werde.
Aber zunächst einmal zur Aktenvollständigkeit und zur Aktenauthentizität. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier kann ich es nicht verhehlen zu sagen, dass hier der Ausschuss teilweise behindert war und teilweise eine schwere Arbeit hatte, da mehrere Lieferungen aus unterschiedlichen Ministerien angefordert werden mussten, um zu einer klaren Übersicht über die vorhandenen Akten zu gelangen. Das hat die Arbeit des Ausschusses erheblich erschwert und meiner Meinung nach auch in die Länge gezogen. Zur besseren Nutzung aller Akten wurde durch die Landtagsverwaltung eine Digitalisierung vorgenommen und den Abgeordneten zur Verfügung gestellt.
Zur Aktenvollständigkeit, -klarheit und -wahrheit ist besonders ein Aspekt zu benennen, welcher auch schon in der Presse Anklang gefunden hat – die Frage der Presse werde ich heute noch öfter aufru
fen. Es handelt sich um die Herkunft des sogenannten braunen Papiers mit der Zeugnisformulierung, welches nachträglich nach bereits vollzogenen Aktenlieferungen vom Abteilungsleiter 2 des Bildungsministeriums beigebracht wurde verbunden mit einer Aussage, er habe es von Ministerin Klaubert erhalten.
Diese Frage des „braunen Papiers“ wurde auch im Untersuchungskomplex IV des Ausschusses noch einmal aufgegriffen und wird von den Ausschussmitgliedern wie folgt beantwortet: Die Darstellung des Abteilungsleiters kann bislang weder von Zeugen noch durch Spezifika der Aufschrift oder des Papiers selbst bestätigt werden. Die Formulierung auf dem braunen Papier selbst entstammt dem Bescheid der Schule und war allen relevanten Personen bekannt. Nach Aussage der Zeugin Klaubert und ersichtlich aus der Aktenlage beruhte der Textinhalt auf einer zuvor getroffenen Entscheidung der Hausleitung. Der Ausschuss hat hier festgestellt, dass eine Zuordnung des Papiers nicht möglich ist, die Formulierung selbst ist dem Bescheid der Schule entnommen.
Zum ersten Untersuchungskomplex: Der erste Komplex befasste sich mit der Antragstellung und der Entscheidung der Schule des Sohnes von Minister Lauinger. Wenn man so will, begann hier eine Serie unsauberen Verwaltungshandelns, welches sich bis in das Bildungsministerium fortsetzte. Dies beginnt damit, dass ein mündlicher Antrag auf Befreiung vom Unterricht in die Klassenkonferenz eingebracht wurde, obwohl es hierfür eines schriftlichen Antrags bedurft hätte, der dann vor Ausfertigung des Bescheids von den Eltern nachgereicht wurde. Die Klassenkonferenz entschied auf mündlichen Antrag auf Grundlage der Leistungen des Schülers einstimmig, dass die Genehmigung eines Auslandsaufenthalts und eine darauffolgende Versetzung in die Klasse 11 zu erteilen sei. Bezüglich des zuerst nur mündlichen Antrags führten Verantwortliche der Schule vor dem Ausschuss aus, dass es durchaus vorkomme, dass Anträge, die in zeitlicher Nähe zu Klassenkonferenzen erfolgen, auch mündlich eingebracht werden könnten.
Die mündliche Antragstellung ist als Formfehler zu werten, scheint aber einer gängigen Praxis im Schulalltag entsprochen zu haben. Hierzu kommt allerdings, dass die Schule über einen Sachverhalt entschied, über den der Schulträger hätte entscheiden müssen, bestenfalls sogar unter Einbeziehung von Schulamt oder Ministerium. Die Schule hätte sich laut Schulordnung des Bistums Erfurt bei einer Befreiung von länger als 15 Tagen an die Schulabteilung des Bischöflichen Ordinariats wenden müs
sen, welches dann über die Befreiung hätte entscheiden müssen.
Hinzu kommt, dass es sich nicht um einen einfachen Befreiungs- oder Beurlaubungssachverhalt handelte, sondern ebenso um die Nichtteilnahme an der BLF und die Versetzung in die Klasse 11. Im Bereich von Versetzungen, Prüfungen und Zeugnissen müssen sich Schulen in freier Trägerschaft an der staatlichen Schulgesetzgebung orientieren. Dies ist hier aus meiner Sicht nicht erfolgt. Der Ausschuss führt dies insbesondere auf eine mangelhafte Kenntnis der schulgesetzlichen Regelungen aufseiten der Schule zurück. Dies ist auch dem Schulträger, also dem Bistum Erfurt, anzulasten, welches die Schulaufsicht über die Schule führte und bis zu dem hier in Rede stehenden Vorgang in keinem einzigen Fall mit Befreiungstatbeständen befasst worden war, obwohl die Schulordnung des Bistums dieses Jahr Befreiungen über 15 Tage als verpflichtend vorsieht. Es ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, lebensfremd anzunehmen, dass dies die erste Befreiung von der Schulpflicht war, die länger als 15 Tage währte. Der Schulabteilung des bischöflichen Ordinariats wird darum attestiert, dass sie hier ihren schulaufsichtlichen Pflichten, vor allem ihren Informationspflichten zur Schulgesetzgebung nicht nachgekommen ist. Auch die Schule ist ihren aus der Schulordnung des Bistums erwachsenen Pflichten nicht nachgekommen und war sich dessen nicht einmal vollumfänglich bewusst, da den Schulen des Bistums Erfurt die Schulordnung offensichtlich nicht vorlag.
Allerdings – ich will das hier betonen – ist positiv zu bewerten, dass sowohl Schule als auch Schulträger Versäumnisse selbst einräumten und diesen mittlerweile auch abgeholfen haben. Den bereits benannten Unsicherheiten aufseiten der Schule ist es auch zu verdanken, dass sich die Schule stattdessen an das Staatliche Schulamt Mittelthüringen wendete, da man es als zuständig erachtete. Das Staatliche Schulamt wurde nach Auffassung des Ausschusses in unverbindlicher Form mit dem Vorgang befasst. Der Anfrage der Schule waren keine konkreten Informationen durch die Schule beigegeben worden. Es handelte sich deshalb mitnichten um einen Antrag. Infolgedessen sah sich der zuständige Referent des Schulamts auch nur zu einer unverbindlichen Antwort veranlasst, wie er sie nach eigener Aussage täglich mehrfach erteilt. Er zitierte aber dennoch vollumfänglich die Ziffer 13 der Durchführungsbestimmungen, auf deren Grundlage dann auch der Bescheid an die Eltern des betreffenden Schülers erfolgte. Die Antwort des Schulamts mit der Formulierung, dass der Absatz 3 der Ziffer 13 der Durchführungsbestimmungen im Ausnahmefall Anwendung finden könnte, werteten Schulleiter und
Oberstufenleiter nach eigenen Aussagen so, dass eine Genehmigung des Auslandsaufenthalts möglich sei und der Schulgesetzgebung Genüge getan sei.
Daraufhin wurde die Familie kontaktiert und diese darauf hingewiesen, dass ein schriftlicher Antrag gestellt werden müsse, was Frau Lauinger am 23. November 2015 auch tat. Diesem Antrag wurde am 10.12.2015 seitens der Schule durch einen Bescheid stattgegeben, der vom Ausschuss als rechtswidrig, aber bestandskräftig eingeschätzt wird.
Damit folgt der Ausschuss den Bewertungen der im Ministerium und Schulamt tätigen Juristen. Dem Bescheid der Schule kam in der Ausschussarbeit große Bedeutung zu. Dies resultiert zum einen aus dem nicht eindeutigen Regelungsgehalt desselben, vor allem aber aus der unkorrekten Zitierung der Ziffer 13 der Durchführungsbestimmungen, und dies, obwohl das Staatliche Schulamt diese korrekt übermittelt hatte. Die Bescheidersteller gaben hierzu an, den Verordnungstext auf die tatsächliche Situation angepasst zu haben. Sie räumten dies als Fehler ein und begründeten ihr Verhalten unter anderem damit, den Sinngehalt nicht verändert zu haben und noch nie in so einer Situation gewesen zu sein, eine Rechtsvorschrift zitieren zu müssen. Der Ausschuss stellte auch hier einen deutlichen Verfahrensfehler und fehlende Kenntnisse der einschlägigen Rechtslage fest. Wie bereits erwähnt, hat das bischöfliche Ordinariat hier bereits Abhilfe geschaffen und die Zusammenarbeit mit den Schulen vor allem im Fall der Unsicherheit in der Auslegung der Schulgesetzgebung gestärkt.
In diesem Kontext stellt sich als zentrale Frage heraus, inwieweit diesem Bescheid Vertrauensschutz im Sinne des § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz zugebilligt werden muss. Hierbei wurde thematisiert, ob einem Juristen wie Minister Lauinger im Fall eines rechtswidrigen Verwaltungsakts Vertrauensschutz eingeräumt werden kann. Hierzu stellte der Ausschuss fest, dass Minister Lauinger sowohl nach Aktenlage als auch nach Aussagen der beteiligten Personen nicht in das Antragsprozedere involviert war und sich erst einschaltete, als die Schule der Familie mitteilte, dass ihr Sohn kein Zeugnis erhalten würde. Der in das Antragsverfahren involvierten Mutter des Schülers können die für Schulträger und Schule festgestellten Versäumnisse und Verfahrensfehler nicht angelastet werden, da sie in einem berechtigten Vertrauen auf die Kompetenz der handelnden Behörden agierte.
Der Untersuchungskomplex I – als Zusammenfassung – stellt sich gemessen am Untersuchungsauftrag als ausermittelt dar.
Zum Untersuchungskomplex II: Der zweite Untersuchungskomplex behandelte die Frage der Entscheidung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport im Mai 2016. Anfang Mai 2016 erfuhr das TMBJS durch die Beschwerde des Vaters eines Mitschülers von dem Vorgang. Der Vater gab an, dass seinem Antrag auf Freistellung von der BLF durch das Staatliche Schulamt Mittelthüringen nicht stattgegeben worden sei, weshalb er sich nun direkt an das Bildungsministerium wendete. In diesem Kontext führte er auch an, dass ein Mitschüler seines Sohnes eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erhalten hätte. Damit setzte sich im Bildungsministerium fort, was in der Schule und bei dem Schulträger bereits begonnen hatte. Dies beginnt mit den Unsicherheiten in der Verortung der Zuständigkeit für die Schule in freier Trägerschaft.
Im Bildungsministerium gab es mit dem Referat 26 ein Referat, welches für Schulen in freier Trägerschaft die Verantwortung trug. Dieses Referat wurde von einer Juristin geleitet, welche allerdings mehrfach vortrug, für die rechtliche Bewertung in diesem Fall nicht zuständig gewesen zu sein. Sie verwies auf einen Referatsleiter des Referates 25, ebenfalls einen Juristen, welcher wiederum schilderte, nur für die Rechtsfragen staatlicher Schulen zuständig zu sein, und die vollumfängliche Zuständigkeit zurück an die vorgenannte Referatsleiterin verwies.
Ähnliche Zuständigkeitsunsicherheiten bestanden offenbar auch zwischen dem Staatlichen Schulamt und dem Ministerium. Während das Staatliche Schulamt darauf hinwies, dass das Ministerium zuständig sei, sagte die zuständige Referatsleiterin im Ministerium aus, das Schulamt sei zuständig gewesen. Damit entsteht faktisch eine gefühlte Nicht-Zuständigkeit der verschiedenen Stellen, die Probleme hinsichtlich einer möglichen Lösung förmlich herausforderte.
Nachdem die Abteilung 2 des Bildungsministeriums von dem Vorgang um den Sohn des Justizministers erfahren hatte, begann sie Erkundigungen einzuziehen. Sie wendete sich dafür sowohl an den Schulträger als auch an das Staatliche Schulamt Mittelthüringen, von dem die beteiligten Ministerialbeamten des Bildungsministeriums aussagten, dass es vorrangig zuständig gewesen sei. Doch noch bevor eine Antwort des Schulamts überhaupt erfolgt war, wurden die bislang bekannten Informationen der Hausleitung mit einem Verfahrensvorschlag zugeleitet und eine Entscheidung der Hausleitung erbeten. Darüber hinaus fehlten hier auch noch wesentliche Unterlagen wie das Protokoll der Klassenkonferenz. Es lag mithin weder ein schlüssiges Ge
samtbild vor, noch konnte eine ordnungsgemäße Prüfung erfolgt sein.
Es ist mithin sehr kritisch zu sehen, auf welcher sachlichen Grundlage die Leitungsebene informiert wurde und auf welcher Grundlage dann auch die Entscheidung der Leitungsebene des TMBJS erfolgte, dass beide Schüler gleich zu behandeln seien und die BLF zu absolvieren haben. Dazu wurde ein Vermerk verfasst, in dem selbst sogar benannt wird, dass Genaueres noch zu ermitteln sei. Es sagten mehrere beteiligte Beamten aus, der Vorgang sei nicht ausermittelt gewesen, und ein Beamter stellte fest, dass Feststellungen fehl am Platz gewesen seien, solange man nicht über die gesamte Aktenlage verfügt habe.
Dieser Vermerk vom 14.05.2016 wird mithin offensichtlich von einigen beteiligten Beamten selbst und letztlich auch vom Ausschuss nicht als die tragfähige Entscheidungsgrundlage gewertet, als die sie stets dargestellt worden war. Besonders waren der Leitungsebene wesentliche Unterlagen zum Vorgang selbst nicht zur Kenntnis gebracht worden. Dies betrifft den Antrag der Mutter, das Protokoll der Klassenkonferenz und den Bescheid der Schule.
Die von einigen Zeugen als Begründung angeführte Eilbedürftigkeit wird vom Ausschuss verneint, da sich der Schüler bereits im Ausland befand und auch nicht vor Ende des Schuljahres zurückgekehrt wäre. Zwischen dem Vermerk vom 13.05.2016 und der Rückkehr des Schülers lagen zwei Monate. Die Argumentation, dass ein Zeugnis zwingend hätte ausgestellt werden müssen, trägt ebenfalls nicht, da befasste Mitarbeiter an anderer Stelle erklärten, dass es möglich sei, Zeugnisse zurückzudatieren, damit Schülern keine Nachteile erwachsen.
Die Eilbedürftigkeit kann nur aus dem Fall des zweiten Schülers erwachsen sein. Der Ausschuss hat diesbezüglich festgestellt, dass der Vermerk vom 13.05.2016 vorrangig diesem Schüler gegolten haben muss, was sich auch daraus ergibt, dass für diesen auf zusätzliche Informationen in Form von Anhängen konkret im Vermerk hingewiesen wird. Damit erklären sich auch die fehlenden Unterlagen für den Fall des Sohnes von Minister Lauinger. Nach Wahrnahme des Ausschusses sollte für den Schüler gleich mit entschieden werden, wie es auch ein Mitarbeiter der Abteilung 2 formulierte. Es sollte nach dem Gleichheitsgrundsatz für beide Schüler gleich entschieden werden. Nach Auffassung des Ausschusses überwiegt indes die Ungleichheit der beiden Fälle, da im Fall des Sohnes von Minister Lauinger ein Antrag der Eltern, eine zustimmende Befassung der Klassenkonferenz und ein Bescheid der Schule vorlagen. Außerdem differierten die
Gründe für die erbetene Befreiung dergestalt, dass im Fall des zweiten Schülers auch der § 49 Thüringer Schulgesetz infrage gekommen wäre. Wesentlich Ungleiches darf jedoch nicht gleich behandelt werden, wie das Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Urteilen geurteilt hat, zum Beispiel Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012, Aktenzeichen 1 BvL 14/07. In Anbetracht der hier benannten Fakten sind der ursprüngliche Vermerk und damit auch die erste Entscheidung der Leitungsebene deutlich als vorläufig zu charakterisieren, da wesentliche Fakten nicht vorlagen. Besonders kritisch aber wertete der Ausschuss die fehlende Rücknahme des Bescheids, die zwingend aus den Vorgängen im Mai 2016 hätte folgen müssen, um es der betroffenen Familie zu ermöglichen, den Rechtsweg zu beschreiten, der ausdrücklich – das will ich noch mal betonen – für jeden Bürger dieses Landes, ungeachtet seines Ansehens, offensteht.
Warum diese Rücknahme nicht erfolgte, kann mit den nicht klaren Zuständigkeiten der verschiedenen damit befassten Beamten erklärt werden, aber auch mit der Unsicherheit in der Frage, in welcher Form und Deutlichkeit Anweisungen zu erteilen sind. Der Ausschuss geht letztlich davon aus, dass die Rücknahme des Bescheids durch das Ministerium gegenüber dem Schulträger angewiesen hätten werden müssen, und zwar – das betone ich noch einmal – in schriftlicher Form.
Ein zum jetzigen Stand wesentlicher Aspekt dieses Untersuchungskomplexes war auch die Frage, wann der damaligen Ministerin Klaubert der Name des Schülers bekannt war. Hintergrund war, in welchem Kontext die Ministerin ihre Entscheidung getroffen hatte. Der Abgeordnete Geibert stellte diesbezüglich eine uneidliche Falschaussage der Ministerin in den Raum, da es in einer Sitzung die Aussage gab, sie hätte den Namen im Mai bewusst und ein anderes Mal im Juni gekannt. Unter Rückgriff auf die entsprechenden Protokolle stellte sich allerdings heraus, dass zwei verschiedene Sachverhalte adressiert wurden, wobei vonseiten der Ministerin einmal auf die Kenntnis des Namens, das andere Mal auf den Gesamtzusammenhang fokussiert wurde. In diesem Sinne konkretisierte Dr. Klaubert ihre Aussage in der Sitzung vom März 2018. Der für den Untersuchungskomplex II – das ist wieder die Zusammenfassung – zu erwartende weitere Erkenntnisgewinn, kann nach derzeitigem Kenntnisstand als gering eingeschätzt werden.
Zu Untersuchungskomplex III: Der Untersuchungskomplex III, welcher sich mit den Interventionen des
Thüringer Ministers für Migration, Justiz und Verbraucherschutz seit dem 20. Juni 2016 und ihren Auswirkungen befasst, war bis zur Sitzung im August 2018 noch nicht originär Gegenstand der Beweisaufnahme. Zu diesem Komplex werden folglich aktuell keine Einschätzungen getroffen.
Zu Untersuchungskomplex IV: Der Untersuchungskomplex IV befasste sich mit den erneuten Interventionen des Thüringer Ministers für Migration, Justiz und Verbraucherschutz seit dem 24. Juni 2016 und deren Auswirkungen. Dieser Komplex ist in Teilen bearbeitet. Zentral für diesen Komplex ist die Frage nach der Revidierung der bereits dargestellten, ursprünglichen Entscheidung der Leitungsebene am Rande des Plenums im Juni 2016 und die Frage einer Sitzung am 27.06.2016 im Bildungsministerium, bei der das bereits erörterte „braune Papier“ – Sie erinnern sich, ich sprach zu Beginn davon –, übergeben worden sein soll. Damit ist die Frage nach der Formulierung verbunden, die sich auf dem späteren Zeugnis wieder fand. Nach Aktenlage und übereinstimmenden Zeugenaussagen kann als Datum der Abänderung der Entscheidung der 23.06.2016 benannt werden. Die revidierte Entscheidung der Leitungsebene wurde an diesem Tag mehrfach, ausdrücklich, mündlich und per E-Mail in die verantwortliche Abteilung kommuniziert. Außerdem wurde auch auf einem Vermerk entsprechend durch die Hausleitung gezeichnet. Nach Argumentation einiger Beamter wurde dies jedoch nicht berücksichtigt, da nicht auf dem neuesten Vermerk gezeichnet worden war. Daraus begründete die Abteilung auch, warum es ihr an einer schriftlichen Anweisung fehlte. Dieser Argumentation ist der Ausschuss ausdrücklich nicht gefolgt. Selbst wenn man den beteiligten Beamten in der Frage der fehlenden Schriftlichkeit folgen sollte, so ist im Verwaltungshandeln des TMBJS die Erteilung von Anweisungen per E-Mail üblich und vielfältig darstellbar. Auch die befasste Abteilung selbst handelte beispielsweise in Anweisungen an das Schulamt entsprechend. Bezüglich des Gesprächs am 27.06.2016, um 17.00 Uhr, war die zentrale Frage die des angeblich übergebenen „braunen Papiers“. Wie bereits ausgeführt, kann die Aussage des Abteilungsleiters der Abteilung 2 nicht verifiziert werden, weder durch Zeugenaussagen noch durch eine Aktennotiz seinerseits, die der von ihm hervorgehobenen hohen Relevanz des Gesprächs gerecht geworden wäre. Die spätere Zeugnisformulierung entstammte dem Bescheid der Schule und sollte auf Betreiben der Ministerin Klaubert dort niedergelegt werden. Nur angerissen wurde bislang die Frage nach einem Gespräch am 27.06., um 14.00 Uhr, welches die Abteilung 2 des Bildungsministeriums mit Teilen der Leitungsebene führte. Mit
hin ergibt sich für den Komplex IV weiterer Beweiserhebungsbedarf.
Gänzlich unbearbeitet sind die Komplexe V und VI des Einsetzungsbeschlusses. Hierzu liegen auch aktuell keinerlei Anträge vor. Komplex V befasst sich damit, wie die Mitglieder der Landesregierung zu dem Vorfall informiert wurden. Komplex VI befasst sich mit dem Bericht der Landesregierung in der Sitzung der Ausschüsse für Bildung, Jugend und Sport sowie Migration, Justiz und Verbraucherschutz sowie der Plenarsitzung am 24. August 2016.
Wesentlich wäre außerdem eine Einzelfrage – die der schulaufsichtlichen Prüfung. Hierzu hatten Mitglieder der CDU-Fraktion im UA 6/3 mehrmals angekündigt, noch offene Fragen zu haben und auch Anträge stellen zu wollen. Bis heute warte ich hier auf entsprechende Anträge.
Aus dem bis hierher erhobenen Kenntnisstand lässt sich folgendes Fazit ziehen: Nach aktueller Einschätzung des Ausschusses haben überhastetes Handeln, unklare Zuständigkeiten auf allen Ebenen, Unsicherheiten in der Verwendung von Aktennotizen, Vermerken und Weisungen per E-Mail, fehlende Grundlagen in der Anwendung des Schulrechts aufseiten der Schule und letztlich eine unklare Rechtslage zu einer Gemengelage geführt, die ohne Zweifel als äußerst unbefriedigend bezeichnet werden kann. Abschließend möchte ich einige Bemerkungen dazu machen – auch das ist, glaube ich, wichtig –, wie die Arbeit des Ausschusses diskreditiert wird. Auch das gehört meiner Ansicht nach zu den Aufgaben eines Ausschussvorsitzenden, um Schaden von diesem, so wesentlichen Instrument unserer parlamentarischen Demokratie abzuwenden. Wir haben in der Presse lesen können, dass sich die CDU-Fraktion im Zwischenbericht des UA 6/3 inhaltlich nicht berücksichtigt sieht. Die CDU-Fraktion hatte ausreichend Gelegenheit, Kritik oder Änderungsbedarf an den Schlussfolgerungen in – ich sage ausdrücklich – meinem Entwurf zu äußern und inhaltlich zu untermauern. Dies ist nicht geschehen. Änderungsanträge der CDU zum Zwischenbericht wurden nicht vorgelegt. Eine Stellungnahme oder ein Sondervotum sollte nach Äußerungen von Mitgliedern der CDU-Fraktion im Untersuchungsausschuss erst nicht erfolgen und erfolgte dann nicht in der Darstellung einer eigenen Sicht auf den Untersuchungsgegenstand, sondern nur in einer kaum inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem im Ausschuss mehrheitlich beschlossenen Zwischenbericht. Wir haben in der Presse gelesen, dass die CDU sich im Zwischenbericht nicht ausreichend repräsentiert sieht. Nun, sie selbst repräsentiert sich aber leider nicht.
Die hellseherischen Kräfte des Ausschusses und des Ausschussvorsitzenden sind beschränkt. In dieser Hinsicht mangelt es dem Ausschussvorsitzenden tatsächlich an einer entsprechenden Qualifikation. Die in der Presse und sozialen Medien genannte Begründung für die nicht erfolgte Mitarbeit an dem Zwischenbericht war, dass ein Zwischenbericht keinen Wertungsteil enthalten dürfe. Ich möchte an dieser Stelle mal mit den Mythen aufräumen, die hier eventuell im Entstehen begriffen sind.
§ 28 Abs. 5 des Thüringer Untersuchungsausschussgesetzes bildet deutlich die rechtliche Grundlage für die Abfassung eines Zwischenberichts mit Wertungsteil. Ich zitiere: „Der Landtag kann während der Untersuchung jederzeit vom Untersuchungsausschuss einen Bericht über den Stand des Verfahrens verlangen. Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend.“ Der Satz, Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend, verweist hier bereits auf den Modus, nachdem analog zu einem Abschlussbericht ein Zwischenbericht abzufassen ist. § 28 Abs. 1 verlangt hierbei, einen schriftlichen Bericht über den Verlauf des Verfahrens, die ermittelnden Tatsachen und das Ergebnis der Untersuchung. Das Ergebnis der Untersuchung ist zu begründen.
Vor allem im Hinblick auf die vom Gesetzgeber gewollte Analogie eines Zwischenberichts mit einem Abschlussbericht nach § 28 Thüringer Untersuchungsausschussgesetz ergibt sich mithin die Notwendigkeit eines Zwischenberichts mit Wertungsteil, nur eingeschränkt dahin gehend – auch das sage ich ganz ausdrücklich –, dass kein endgültiges Ergebnis ermittelt werden kann, sondern auf der Grundlage der bereits erhobenen Beweise und Zeugenaussagen lediglich vorläufige Wertungen vorzunehmen und diese auch als solche deutlich zu kennzeichnen sind.
Diese Auslegung korrespondiert auch mit den Regelungen im Bundesuntersuchungsausschussgesetz, dem PUAG, dessen Grundsätze des parlamentarischen Untersuchungsrechts nach Kommentierung von Poschmann zu Artikel 64 im Kommentar zur Thüringer Verfassung auf das Thüringer Untersuchungsausschussgesetz übertragbar sind. Glauben/Brocker formuliert hierzu in der Kommentierung zu § 33 PUAG ganz klar, dass eine Bewertung Teil eines Teilberichts, aber ebenso eines Zwischenberichts darstellt, wobei die Minderheitenrechte zu wahren seien, indem ein möglicherweise abweichendes Votum der Minderheit in einem derartigen Bericht zu berücksichtigen ist. Dazu bedarf es aber auch eines entsprechenden Votums der Minderheit.
Eine Einschränkung der Minderheitenrechte ist auch anderweitig nicht festzustellen, da ein Zwischenbericht im Gegensatz zu einem Sachstandsoder einem Abschlussbericht die Beweisaufnahme nicht beendet, sondern – im Gegenteil – die Untersuchungsarbeit ununterbrochen fortsetzt und damit dem Erkenntnisinteresse der Ausschussminderheit vollumfänglich Rechnung trägt. An dieser Stelle verweise ich noch einmal darauf, dass die weiteren Beratungen stattgefunden haben. Es haben weitere zwölf Beratungen stattgefunden.
Ein etwaiges Begehren der CDU-Fraktion, die Öffentlichkeit vor gegebenenfalls vorschnellen und unbewiesenen Wertungen zu schützen, läuft bereits insofern leer, da die Ausschussminderheit das ihr zustehende Minderheitenrecht eines Sondervotums nutzen konnte, um ihr unter Umständen abweichendes Urteil zum bisherigen Ermittlungsstand kundzutun. Ein mögliches Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit ist im Übrigen auch dahingehend unbegründet, da es deutlich im Widerspruch zu § 28 Thüringer Untersuchungsausschussgesetz steht, in welchem – wie bereits ausgeführt – klar geregelt ist, dass der Landtag jederzeit Rechenschaft über die bisherigen Untersuchungsergebnisse eines Untersuchungsausschusses verlangen kann. Dies ist im aktuellen Fall geschehen.
Der Thüringer Landtag beschloss am 30.08.2018, dass der Untersuchungsausschuss 6/3 bis zum 31.03.2019 einen Zwischenbericht vorlegen soll, welcher vorliegt. Letztlich hat das Thüringer Verfassungsgericht in Bezug auf den Untersuchungsausschuss Immelborn, in dem sich die gleiche Frage stellte, per Beschluss vom 13. September 2017 Folgendes ausgeführt: Das Recht der CDU auf eine effiziente Durchführung des Verfahrens – ich zitiere – „[…] wäre durch einen Zwischenbericht mit Wertung auch nicht betroffen, solange gesichert ist, dass hierdurch eine abschließende Beweiswürdigung nicht erfolgt und die Beweisaufnahme fortgeführt wird.“ Das ist im Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses 6/3 vollumfänglich umgesetzt worden. Es ist deutlich darauf verwiesen worden, dass es sich um bislang ermittelte Tatsachen und ein vorläufiges Ergebnis handelt. Es ist am Ende des Berichts auch aufgeführt worden, welche Untersuchungskomplexe nur teilweise oder noch gar nicht abgearbeitet wurden. Es wurde auch innerhalb des Textes – so beispielsweise im Kontext des Untersuchungskomplexes IV – mehrmals darauf verwiesen, wenn ein Komplex als aktuell nicht ausermittelt eingeschätzt werden muss, was ich auch in meinen bisherigen Ausführungen getan habe.
Die CDU monierte außerdem, auch in der Presse, dass Teile der Beweisaufnahme fehlen würden und
Zeugen nicht vollumfänglich befragt worden seien. Da habe ich mal den Duden zu Rate gezogen, da es ja Schwierigkeiten zu geben scheint, die Bedeutung des Wortes „Zwischenbericht“ zu verstehen. Im Duden steht ganz lapidar: ein Zwischenbericht sei ein vorläufiger Bericht. Ich würde mal annehmen, damit wird auch klar, dass die Beweisaufnahme nicht abgeschlossen ist und eventuell sogar Zeugen noch einmal befragt werden müssen. Was ich an dieser Stelle mehr als interessant finde, ist, dass die CDU ihrerseits ja einen Abschlussbericht wünscht, obwohl sie doch zu jeder Gelegenheit argumentiert, dass kein einziger Untersuchungskomplex abgeschlossen sei und zu zwei Untersuchungskomplexen noch überhaupt keine Anträge vorliegen. Dies habe ich mittlerweile hier auch ausgeführt. Nun wird die CDU in ihrem Beitrag heute sicherlich schlüssig erklären können, wie sie zu dieser Auffassung kommt und wie es auch weitergehen soll.
Das bringt mich gleich zu einem weiteren Kommentar, den wir in der Presse lesen durften. Der Obmann der CDU lässt sich mit dem Satz zitieren: „R2G hätte sich statt einem Zwischenbericht zu verfassen, lieber mit voller Kraft einem Abschlussbericht widmen sollen.“ Der von der CDU beantragte Einsetzungsbeschluss des Untersuchungsausschusses 6/3 umfasst insgesamt 85 sehr umfangreiche Einzelfragen und sechs Untersuchungskomplexe. Es war von vornherein klar, dass es sich hierbei um ein sehr ambitioniertes Projekt handelte, welches leider auch noch behindert wurde durch teils überdimensionierte Anträge und ständige Aktennachlieferungen – auch das habe ich schon zitiert.
Die Vorlage 24 beispielsweise erforderte die Einvernahme von 44 Zeugen gestreckt auf sieben Sitzungen. Aktuell hat der Untersuchungsausschuss 6/3 25 Sitzungen absolviert. Mehr als ein Drittel der Zeit wurde also auf einen Aspekt gelegt, der sich tatsächlich vorhersehbar als völlig irrelevant erwies. Problematisch ist außerdem, dass immer wieder Fragen aufgeworfen werden, die eigentlich bereits abgehandelt worden sind. Vor Kurzem waren dann wieder neue Einlassungen in der Presse zu lesen, der Ausschuss habe sich über Beamte des TMBJS hinweggesetzt, indem er deren Anträge auf Betroffeneninhaltsstatus ablehnte. An dieser Stelle, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird das Pferd von hinten aufgezäumt. Denn was tut denn ein Untersuchungsausschuss, was ist denn seine Aufgabe? Er dient der Kontrolle von Regierungsund Verwaltungshandeln. Und diese Aufgabe nimmt dieser Untersuchungsausschuss sehr ernst.
Die CDU wies in der Presse und im Ausschuss auch darauf hin, dass es zu Klagen kommen könnte. Ja, diese Gefahr bestand. Aber die Ausschussmehrheit hatte immer wieder argumentiert, dass sich der Ausschuss nicht gegen die Beamten richte und die Berichte der richterlichen Erörterung nach UAG sowieso entzogen sind. Eine Klage kam, aber das Verwaltungsgericht Weimar entschied für den Untersuchungsausschuss trotz eindringlicher anderer Auffassungen, die im Ausschuss geäußert wurden. Weimar hat damit ganz klar und genau die Punkte, die von den Koalitionsfraktionen angesprochen wurden, bestätigt. Hier gibt es keinerlei Deutungshoheit und keinerlei Auslegungsmöglichkeiten. Ich bedaure sehr – und das will ich ausdrücklich betonen –, dass hier durch die unrechtmäßige Weitergabe des Zwischenberichts unter völliger Ignoranz von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten, und das sage ich ausdrücklich, egal von wem das ist, und das daraus folgende fragmentarische Zitieren in der Presse Spekulationen Raum gegeben wurde, die am Ende keinem der Beteiligten recht gewesen sein können an dieser Stelle, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Es sei mir gestattet, an dieser Stelle auch deutlich zu sagen: Ich wäre froh, wenn wir ermitteln könnten, wer, wann und wo diesen bisher durch den Ausschuss zum damaligen Zeitpunkt nicht autorisierten Bericht und auch nicht anonymisierten Bericht im Vollformat der Presse übergeben hat.
Abschließend bleibt der Eindruck, dass das Vorgehen im Untersuchungsausschuss „Möglicher Amtsmissbrauch“ der gleichen vorgefertigten Strategie folgt wie im Untersuchungsausschuss Immelborn. Die Ähnlichkeiten sind so frappierend, dass ich abschließende Wertungen der Pressestrategie der CDU ruhigen Gewissens der Ausschussvorsitzenden des Untersuchungsausschusses Immelborn, Frau Henfling, überlassen kann. Ich zitiere Frau Henfling aus ihrer damaligen Rede: „Ich möchte deshalb mit Bezug auf meine bereits gemachten Anmerkungen zur Vorläufigkeit von Feststellungen und Wertungen an dieser Stelle festhalten: Unzulässige Wertungen werden von der CDU in ihren Pressemitteilungen, nicht aber von dem Ausschuss in Gänze im Zwischenbericht vorgenommen.“
Ich möchte meinen Bericht nicht schließen, ohne mich aber – und das mache ich mit großer Dankbarkeit – bei der Landtagsverwaltung für die hervorragende Zusammenarbeit zu bedanken.
Ihre Unterstützung, meine sehr geehrten Damen und Herren der Landtagsverwaltung, und Ihr entsprechender Rat sind mir stets sehr willkommen und fachlich höchst qualifiziert und für die Ausschussarbeit unerlässlich gewesen und ich hoffe auch auf eine zukünftige außerordentlich gute weitere Zusammenarbeit. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist in der Berichterstattung schon gesagt worden: Nach wirklich mehr als einem Jahr Beratung liegt nun dieser Gesetzentwurf zur Beteiligtentransparenz mit Blick auf Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags zur abschließenden Entscheidung vor. Es war ein intensiver Beratungsprozess. Das ist wahr. Es hat sehr viele Diskussionen gegeben. Es wird auch schon daran deutlich, dass es zwei Anhörungen gegeben hat, dass wir uns diese Frage nicht leicht gemacht haben, sondern dass wir diese Diskussionen sehr intensiv geführt und versucht haben, hier das Bestmögliche herauszuholen und dem Landtag hier heute einen bestmöglichen Gesetzentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen. Das wird unter anderem daran deutlich, dass es sogar im Namen eine Veränderung gegeben hat – nämlich den Begriffswechsel vom Beteiligtentransparenzregister zur Beteiligtentransparenzdokumentation. Das ist nicht allzu häufig, dass wir im Zuge einer Anhörung zu einem Begriffswechsel auch im Text bzw. im Titel eines Gesetzes kommen.
Kollege Scherer hat hier deutlich gemacht – ich will das sogar ganz positiv sagen, Kollege Scherer –, dass wir da sicherlich unterschiedliche Auffassungen in der einen oder anderen Sache haben, auch in mehreren Sachen grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen. Das ist auch in den Diskussionen im Ausschuss deutlich geworden, dass Sie als Fraktion die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes faktisch überhaupt nicht gesehen haben. Das mache ich Ihnen überhaupt nicht zum Vorwurf – auch wenn Sie gesagt haben, dass der Vorwurf gleich kommen wird –, dass Sie überhaupt keine Notwendigkeit gesehen haben, sich an diesem Gesetz zu beteiligen. Ich hätte mich gefreut, wenn sich auch die CDU-Fraktion an einer Verbesserung oder an
Veränderungen mit beteiligt hätte. Ich glaube, ein Jahr Diskussion wäre genug Zeit gewesen.
Um den Motivationshintergrund für diesen Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen noch einmal zu umreißen, möchte ich auch, man höre, auf eine Aussage des Vertreters von Transparency International Deutschland in der ersten Anhörung zum Gesetzentwurf zurückgreifen. Ich zitiere: „Interessenvertretung ist natürlich ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Parlamentarier können nicht alles wissen. Das ist Teil des Ganzen. Das ist unbestritten. Das heißt auch, Lobbyismus – das ist ein anderes Wort – ist Interessenvertretung. Das sind Unternehmen, das sind Verbände, das sind NGOs, das sind auch private Personen. Problematisch wird es natürlich dann, wenn bestimmte Interessenvertreter viel mehr Einfluss haben, weil sie mehr Geldmittel haben, weil sie mehr personelle Mittel haben und darum bestimmte Gruppen in der Gesellschaft einen größeren Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess ausüben können. Am Ende müssen die Parlamentarier und natürlich auch die Regierung Entscheidungen treffen, die sich am Allgemeinwohl orientieren, in anderen Worten, nicht an Partikularinteressen. Die sind Teil des Allgemeinwohls, sicher. Sicher können Interessen auch so vertreten werden, dass sie entsprechend in Gesetzentwürfen auftauchen. Aber reine Partikularinteressen können nicht Grundlage von Gesetzentwürfen sein.“
Das macht es an dieser Stelle noch einmal deutlich. Hinzuzufügen ist: Interessenvertretung wird dann zum Problem, wenn sie verdeckt und intransparent erfolgt, wenn durch das verdeckte Vorgehen andere berechtigte Interessen keine Chance haben. Deshalb ist es für die Demokratie, den Rechtsstaat und das Vertrauen der Menschen in die Gesetze so wichtig, umfassend offenzulegen, von wem die Gesetze, wie und auch mit welchem Inhalt und aus welchen Motivationen heraus, gemacht worden sind.
Diese Transparenz ist dann auch wichtiger Ausgangspunkt bei Korrekturen, sollte sich herausstellen, dass inhaltliche Regelungen und notwendige Interessenabwägungen nicht zutreffend stattgefunden haben. Um es gleich noch einmal deutlich zu sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die Beteiligtentransparenzdokumentation, die beim Landtag eingerichtet werden soll und die auch – das ist im Gesetz auch festgelegt – mit der schon bestehenden Parlamentsdokumentation verknüpft werden soll, ist viel mehr als nur ein Verbänderegister von Lobbyorganisationen. Diese von uns gewollte Beteiligtentransparenzdokumentation in Thüringen ist daher nicht einfach ein Abklatsch der Verbändelisten aus dem Bundestag oder zum Beispiel
auch aus dem Landtag von Brandenburg. Es ist wirklich mehr als dieses. Es ist – soweit ersichtlich – die erste, das wurde auch von Kollegin MartinGehl schon gesagt, gesetzliche Verpflichtung in Deutschland zur grundsätzlich umfassenden Offenlegung des gesamten Entstehungsprozesses eines Gesetzentwurfs, eingeschlossen die sonst nicht öffentliche Erarbeitungsphase innerhalb der Landesregierung oder einer Fraktion.
In anderen Staaten, zum Beispiel in der Schweiz, gibt es diese Öffentlichkeit der Erarbeitungsphase sogar noch ausgeprägter als im nun vorgelegten Gesetzentwurf, denn dort sind auch die hierzulande nicht öffentlichen Anhörungen der Regierung schon in verschiedener Form zeitgleich öffentlich.
Mit der Beteiligtentransparenzdokumentation in Thüringen wird für die oben genannte Arbeitsphase, zumindest ab dem Zeitpunkt der Zuleitung des Entwurfs zum Landtag der bisherige Entstehungsprozess in Landesregierung und Fraktion öffentlich nachdokumentiert. Das ist im Vergleich zur bisherigen Situation im Thüringer Landtag aus unserer Sicht doch schon ein erheblicher Fortschritt.
Die Beteiligtendokumentation macht zahlreiche Inhalte und Unterlagen öffentlich zugänglich, die bisher nicht öffentlich waren. Das erhöht wesentlich das Transparenzniveau des Thüringer Landtags. Die Thüringer Bürgerinnen und Bürger werden das positiv bewerten, da bin ich mir persönlich sehr sicher. Es ist auch ein Schritt gegen eine immer wieder dargestellte Politikverdrossenheit.
Das ist aus meiner Sicht auch ein ganz wichtiger Punkt dieser Dokumentation. Eines ist aber auch klar: Die Beteiligtentransparenzdokumentation ist kein Ersatz für die Öffentlichkeit der Sitzungen der Fachausschüsse. Die Linke – das kann ich hier sagen – wird sicher weiter eine Änderung von Artikel 62 der Thüringer Verfassung zwecks Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen anstreben.
Die Beteiligtentransparenzdokumentation ist nach Ansicht der Linken-Fraktion auch ein wichtiger Mosaikstein bei der lobbykritischen Ausgestaltung der demokratischen und parlamentarischen Abläufe in Thüringen. In der 5. Wahlperiode hatte die LinkenFraktion einen Gesetzentwurf für ein Thüringer Antikorruptionsgesetz eingebracht. Darin war auch ein Transparenzregister beim Landtag vorgesehen, allerdings mit noch deutlicheren Elementen eines klassischen Lobbyregisters. Das ist nun mit dem jetzigen Gesetzentwurf verändert. Damit ist die Beteiligtentransparenzdokumentation aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Denn es zeigt sich in der gesellschaftlichen Diskussion, dass
immer mehr Menschen das Vertrauen in die Sachlichkeit der politischen Debatte verlieren. Dagegen wollen und können wir mit eigenem Handeln etwas tun und Menschen einbeziehen in die Entwicklung von Politik.
Die inhaltliche Transparenz bei der Entstehung von Gesetzestexten kann hier Akzeptanz und Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sichern bzw. wiederherstellen. Außerdem kann diese Transparenz auch helfen, die Beratung und praktische Umsetzung von Gesetzen auch durch interessierte und sachkundige Bürgerinnen und Bürger zu begleiten. Für eine Demokratie ist es verheerend, wenn die Menschen – ob nun berechtigt oder unberechtigt – den Eindruck gewinnen, die Dinge passieren nur über ihre Köpfe hinweg und sie können nicht wirklich mehr Einfluss nehmen mit ihren Anliegen und mit ihren Vorschlägen.
Diese Transparenz beim Gesetzgebungsverfahren hat auch die wichtige Funktion der inhaltlichen Rechenschaftslegung der Abgeordneten gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern bzw. gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern. Die Bürgerinnen und Bürger sind der Souverän und die Abgeordneten deren Vertretung und Repräsentanten, die im Namen und im Interesse der Bürger arbeiten. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist im Übrigen auch so gewählt, dass es mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten und in ihren Arbeitsabläufen stärker digitalisierten Geschäftsordnung des Landtags harmoniert. Denn um nutzerfreundliche – und das haben wir uns vorgenommen – Synergieeffekte zu nutzen, soll die Beteiligtentransparenzdokumentation auf die schon bestehende bzw. dann überarbeitete Parlamentsdokumentation abgestimmt werden. Ich hatte das zu Beginn schon einmal gesagt.
Auch Fragen der Personal- und Finanzausstattung der Landtagsverwaltung sind zu beachten, natürlich. Was die inhaltliche Ausgestaltung der Dokumentation betrifft, ihre Nutzerfreundlichkeit, vor allem auch Barrierefreiheit, dazu müssen noch Erfahrungen gesammelt werden. Es ist Neuland, wir haben so etwas noch nicht. Das gilt vor allem hinsichtlich der praktischen Fragen zum Verhältnis von Offenlegung von Informationen und Datenschutz bzw. Schutz der Privatsphäre. Es geht konkret um das Einwilligungsmodell für die Veröffentlichung von Beiträgen und das Angebot inhaltlicher Zusammenfassungen von Dokumenten. Wir als Linke sehen diese Beteiligtentransparenzdokumentation für weitere Entwicklungen durchaus offen. Man muss allerdings auch erst die entsprechenden Erfahrungen damit im konkreten Umgang sammeln, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dabei sollten dann auch die Erfahrungen und Entwicklungen in anderen Staaten und auf Ebene der EU in den Blick genommen werden. Auch das EU-Parlament – Kollegin Marx hat darauf hingewiesen – hat mittlerweile für die Einführung des legislativen Fußabdrucks ge
stimmt. Linke, Grüne und SPD im EU-Parlament waren dafür; die CDU hat an dieser Stelle ebenfalls geblockt und die AfD stimmte einfach gar nicht erst mit.
Wir in Thüringen sind dank Rot-Rot-Grün schon ein Stück weiter. Ab 1. März wird es in Form der Beteiligtentransparenzdokumentation beim Landtag erstmals diesen bezeichnenden legislativen Fußabdruck in der praktischen Anwendung geben. Es ist sehr zu wünschen, dass viele interessierte Menschen in Thüringen das zu ihrer Information nutzen, aber auch dafür, sich selbst gesellschaftspolitisch einzumischen.
Ich hoffe, dass wir einen Beitrag dazu leisten, dass sich noch mehr Menschen als bisher beteiligen, Politik in diesem Land zu entwickeln, und hier mithelfen, das Land Thüringen weiterzuentwickeln. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich nicht versäumen, die Vertreter des Thüringer Sports auch heute hier zu dieser etwas fortgeschrittenen Stunde auf der Besuchertribüne zu begrüßen, unter ihnen der Präsident Peter Gösel und der Hauptgeschäftsführer Rolf Beilschmidt.
Herzlich willkommen zu dieser Diskussion heute hier bei uns im Landtag!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Berichterstattung wird ein bisschen länger werden, da dieses Gesetz auch schon eine etwas längere Geschichte hat. Wie sich einige vielleicht auch noch erinnern können, wurde der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion mit zwei anderen Artikeln versehen, die dann hier im Landtag ihre Ablehnung fanden, und der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion dann an den Ältestenrat überwiesen. Durch Beschluss des Ältestenrats vom 01.10.2015 wurde der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 6/1101 gemäß § 57 Abs. 5 der Geschäftsordnung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Aufgrund der Festlegung des Haushalts- und Finanzausschusses dann in seiner 14. Sitzung am 01.10.2015 wurden in den Beratungen zum Landeshaushalt 2016/2017 nur die Artikel 2 und 3, Änderung des Glücksspielgesetzes und Inkrafttretensregelung, einbezogen.
In seiner 21. Sitzung am 11.12.2015 hat dann der Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen, den Artikel 1, Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes, des genannten Gesetzes der CDU-Fraktion an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur endgültigen Beschlussfassung weiterzuleiten.
Der Ältestenrat hat dann in seiner 21. Sitzung vom 19.01.2016 seine gemäß § 57 Abs. 4 Satz 2 der Geschäftsordnung erforderliche Zustimmung hierzu erteilt. Durch Beschluss des Landtags, wiederum vom 23.03.2017, wurde der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/3597 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport federführend sowie den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, den Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat beide Gesetzentwürfe in seiner 41. Sitzung am 25.04.2017, in seiner 43. Sitzung am 13.06.2017, in seiner 59. Sitzung am 18.09.2018 und in seiner 61. Sitzung am 23.10.2018 beraten sowie ein mündliches Anhörungsverfahren zu Artikel 1 des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion sowie zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen durchgeführt. Beide Gesetzentwürfe waren zudem Gegenstand einer Onlinediskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung.
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/3597 wurde zudem ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren unter anderem der kommunalen Spitzenverbände und des Landessportbundes zu Vorlage 6/4595 – Neufassung – durchgeführt. Die Zuschriften im Anhörungsverfahren wurden an die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport und die Fraktionen sowie die Landesregierung verteilt. Das Protokoll der mündlichen Anhörung wurde gemäß § 80 Abs. 2 der Geschäftsordnung ebenfalls verteilt. Sämtliche Beratungsunterlagen wurden ebenfalls im AIS für alle Abgeordneten bereitgestellt.
Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion in der Drucksache 6/1101 wurde durch den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport in seiner 61. Sitzung am 23. Oktober 2018 abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/3597 wurden nachfolgende Empfehlungen bzw. Beschlüsse gefällt: Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat in der 61. Sitzung am 23. Oktober 2018 empfohlen, den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/3597 mit Änderungen anzunehmen.
Der mitberatende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 63. Sitzung am 25. Oktober 2018 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfohlenen Änderungen anzunehmen.
Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 62. Sitzung am 26. Oktober 2018 beraten und empfiehlt ebenfalls, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfohlenen Änderungen anzunehmen.
Und schließlich hat der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz den Gesetzentwurf in seiner 69. Sitzung am 26. Oktober 2018 beraten und empfiehlt ebenfalls, den Gesetzentwurf mit den vom Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfohlenen Änderungen anzunehmen. So weit zur Berichterstattung aus den Ausschuss. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem heutigen Tag und – wie ich hoffe – auch mit einer möglichst großen und breiten Zustimmung zu dem vorliegenden Entwurf der Koalitionsfraktionen dieses Sportfördergesetzes kann man mit Fug und Recht behaupten: Thüringen ist und bleibt ein Sportland, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich will es betonen, das, was auch der Kollege Kobelt schon gesagt hat: Es ist ein guter Tag für den Thüringer Sport, der heutige Tag, und er ist insbesondere ein guter Tag natürlich für den Breitensport – das wurde hier schon gesagt –, aber eben nicht nur für den Breitensport, auch für den Thüringer Leistungssport, meine sehr geehrten Damen und Herren. Denn nur mit einem guten Breitensport wird es auch gelingen, einen noch besseren Leistungssport zu erzielen und damit auch internationale Leistungen für Thüringen weiter erzielen zu kön
nen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen – mit dieser Verabschiedung des heutigen Sportfördergesetzes – unter anderem, dass dieses auch erfüllt werden kann, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich will nur ganz wenig zu der Rede von Herrn Höcke eben sagen. Herr Höcke, es ist eben so, wenn man an den Beratungen nicht teilnimmt, dann kann man vieles auch nicht wissen. Das kann ich ja verstehen. Aber zumindest kann man erwarten, dass man sich kundig macht und dass man dort einige Dinge auch genauer sagen kann. Ich will es Ihnen an zwei Beispielen nur sagen. Das erste Beispiel ist Ihre Sorge, dass das Verfassungsgericht die Pflicht zur Erstellung von Sportstättenleitplänen anfechten könnte. Ich habe eigentlich vermutet, dass Sie die Thüringer Verfassung vielleicht kennen. Aber scheinbar kennen Sie die noch nicht mal. Der Artikel 30 der Thüringer Verfassung besagt das verfassungsrechtliche Fördergebot für Sportstätten, nämlich – ich zitiere –: „Der Sport genießt Schutz und Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften.“
Damit ist es klar und deutlich geregelt, dass die Gebietskörperschaften laut Verfassung schon schlicht und ergreifend auch die Notwendigkeit haben.
Und ein Zweites: Sie zweifeln die 5 Millionen Euro an, die wir als Kompensationsmittel eingestellt haben, damit es einen Ausgleich für die Thüringer Kommunen gibt, die bisher Gebühren erhoben haben, und Sie wissen nicht, woher das kommt. Ein Blick in das Statistische Jahrbuch, in die Jahresrechnung der Statistik 2017 vom Landesamt für Statistik, hätte Ihnen diese Zahl gesagt. Sie ist auf der Webseite des Statistischen Landesamts nachzusehen. Dort werden alle Zahlen aufaddiert, die die Kommunen durch die Vermietung von Sportstätten etc. einnehmen, einschließlich – ich betone: einschließlich – der Summen, die sie auch für die Bäder einnehmen. Die sind hier bei uns gar nicht mit einbezogen worden. Somit haben wir eine sehr realistische Zahl eingestellt, dass wir den Kommunen hier auch deutlich signalisieren: Wir wollen sie nicht schröpfen, sondern wir wollen sie unterstützen.
Nicht umsonst ist in den Übergangsregelungen auch eine Evaluationsregel aufgenommen worden, dass nach einer gewissen Zeit von Jahren dieses Sportfördergesetz einschließlich der eingestellten fi
nanziellen Mittel auch einer Überprüfung unterzogen wird.
Nun will ich deutlich auch noch eins sagen: Sie sprechen hier von einer Ideologisierung des Sportfördergesetzes. Das ist mitnichten so. Der Sport hat einen humanistischen Grundgedanken, sehr geehrter Herr Höcke.
Und diesem humanistischen Grundgedanken folgt auch dieses Thüringer Sportfördergesetz – und nichts anderes ist da dabei.
Ich möchte doch noch einiges zum Zustandekommen dieses Gesetzes sagen, weil ich glaube, das ist eine ganz wichtige Frage, wenn wir heute über dieses Sportfördergesetz reden. Seit 1994 existiert bereits ein Sportfördergesetz, das unter anderem in einem Punkt die Kommunen eigentlich schon heute verpflichtet, die Sportstätten kostenlos für den Trainingsbetrieb zur Verfügung zu stellen. Das ist nämlich gar nichts Neues. Neu an unserem Gesetz ist, dass es verpflichtend für Trainings- und Wettkampfbetrieb ist. In dem jetzigen Gesetz, der bis jetzt noch Gültigkeit hat, steht drin: ist für den Trainingsbetrieb in der Regel kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Und „in der Regel“ heißt für mich, dass es da eigentlich nur Ausnahmen geben kann. Aber diese Ausnahmen sind mittlerweile fast zur Regel geworden. Deshalb ist es notwendig, hier klare Kante zu zeigen, was damit eigentlich gemeint ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Nun muss man auch noch mal sagen, dass – glaube ich – der Thüringer Sport in den Jahren der rotrot-grünen Koalition eine sehr große Unterstützung durch die Thüringer Landesregierung erfahren hat; Kollege Kobelt hat schon einiges angesprochen. Das sind die Punkte, die Kollege Kobelt angesprochen hat – Sportstättenförderung –, das ist auch die Frage des seit vielen Jahren erstmaligen Wiedereinstellens einer Förderung für Thüringer Schwimmbäder. Das ist die Frage, dass dem Landessportbund zur Unterstützung der Sportvereine und Sportverbände über das Glücksspielgesetz jährlich 770.000 Euro mehr zur Verfügung gestellt werden und dass das nicht von Jahr zu Jahr wieder neu aufgemacht werden muss, sondern mit Planungssicherheit auch für den Landessportbund. Das ist unter anderem auch, dass die Thüringer Landesregierung auch die Spitzensportvereine des Thüringer Landes unterstützt und die Hallen den entsprechenden Sanierungen unterzieht. Ich nenne hier nur die Wolfsgrube in Suhl für den VfB Suhl, für die Volleyball-Bundesliga-Mannschaft. Ich nenne hier nur die Halle in Eisenach, die neu gebaut wird. Und ich nenne auch die Halle für die Handballerin
nen des THC. Alles das hat die Landesregierung derzeit für den Thüringer Sport eingestellt und wir werden heute mit dem Sportfördergesetz– ich sage mal – die Krone für den Thüringer Sport aufsetzen. Darauf bin ich stolz, dass uns das gelungen ist.
Ich will aber auch deutlich sagen, mit dem jetzigen Entwurf des Thüringer Sportfördergesetzes sind für mich eigentlich die fünf wichtigsten Punkte die Sportstättenleitplanung, der Kampf gegen Doping, der Landessportbeirat, die Ziel- und Leistungsvereinbarungen für den Thüringer Sport, die auch mit dem Landessportbund abgeschlossen werden sollen, und natürlich die kostenlose Nutzung der Sportstätten für den Trainings- und Wettkampfbetrieb.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesen fünf wichtigen Punkten – und das muss man eben sagen – sind nicht alle Träume gereift, die wir uns hätten vorstellen können. Ich will das ganz deutlich sagen: Mir wäre es sehr recht gewesen, wenn es gelungen wäre, den Sport als Pflichtaufgabe in die Thüringer Verfassung aufzunehmen. Das ist leider nicht gelungen.
Und es ist leider auch nicht gelungen – auch das ist ein Wermutstropfen und den will ich auch ansprechen, den will ich gar nicht verschweigen –, dass wir für die Schwimmvereine und für die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft diese Regelung der grundsätzlichen kostenfreien Nutzung nicht bis zum Ende durchsetzen konnten, sondern dass wir hier leider auf die bisherige Regelung zurückfallen mussten, sodass die Schwimmvereine und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft selbstständig mit den Kommunen die Verhandlungen führen können. Ich hoffe, dass viele, viele Kommunen hier zur Kostenfreiheit für diese Vereine des Schwimmsports beitragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es hat sehr viele Diskussionen im Ausschuss gegeben, es hat die Anhörung gegeben, die sehr emotional war – das will ich auch nicht verschweigen –, die sehr intensiv war, an der sich sehr viele beteiligt haben. Es hat, glaube ich, von allen Fraktionen sehr viele Gespräche mit Sportfachverbänden gegeben, mit dem Landessportbund. Es hat sehr viele Gespräche mit einzelnen Sportvereinen gegeben und wir haben sehr, sehr viel Zustimmung für diesen Entwurf erhalten. Ich will auch einen Dank an die CDUFraktion heute sagen, weil es auch mit der CDUFraktion sehr viele konstruktive Gespräche gegeben hat. Leider ist es uns nicht gelungen, dass wir in allen Punkten zu einer Übereinkunft gekommen sind, was sich sicherlich heute auch noch darstellen
wird. Aber ich will Danke sagen für die Gespräche, die es gegeben hat. Wir haben ja auch einige Ihrer Punkte mit aufgenommen in den Entwurf, den wir heute hier zur Abstimmung als Koalitionsfraktionen stellen.
Aber ich hoffe, sehr geehrte Kollegen von der CDUFraktion und vor allen Dingen natürlich auch verehrter Kollege Grob, vielleicht gelingt es ja doch noch, dass Sie heute unserem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben können, weil ich weiß, der einzige Punkt, der Sie eigentlich davon abhält, ist die Frage der grundsätzlichen Kostenfreiheit, darüber haben wir lange diskutiert. Aber wenn ich Sie, Kollege Grob, aus Ihrer Zeitung, der „Drucksache“, mal selber zitieren darf – ich zitiere: „Keine Gebühren für Sportstätten. Grundsätzlich sollen ortsansässige Sportvereine kommunale Sportstätten zukünftig nutzen können, ohne dafür Gebühren zu entrichten. Das ist eine zentrale Forderung der CDU-Landtagsfraktion in der Debatte über das Sportfördergesetz. Ausnahmen von diesem Grundsatz sollen nur für den Profisport und Sportveranstaltungen möglich sein, für die Eintritt gezahlt wird.“
Sehr geehrter Herr Grob, wenn Sie es damit heute auch so ehrlich meinen, wie es hier drinsteht, dann hoffe ich auch heute noch auf Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Gegensatz zu meinem Kollegen Müller will ich doch einen Satz – der geht einfach nicht anders – zu der hier – ich sage mal – gehaltenen Rede oder auch Nichtrede von Herrn Rudy sagen. Ich sage es wirklich ganz deutlich. Herr Rudy, Sie haben so viel Ahnung und Wissen von Luther und
vom Tourismus wie eine Kuh vom Eierlegen, nämlich gar keins, also beim besten Willen.
Das tut mir ganz herzlich leid. Es ist schon peinlich, wenn man so was hier an dieser Stelle hört.
Wenn alle anderen – ich will noch mal ein bisschen Stimmung hier reinbringen, das ist mir ein bisschen zu langweilig im Moment –
sehr klar und deutlich sagen und sich bei der CDUFraktion für diesen Antrag bedanken, kann ich das auch nur wiederholen, denn besser hätten wir keinen Antrag stellen können für eine Regierungserklärung für unsere Regierung, um die Erfolge dieser Regierung auch deutlich zu machen. Dafür noch mal vielen Dank, Frau Winter, dass Sie dieses an dieser Stelle auch so getan haben.
Ich will noch mal ganz deutlich sagen, dass genau in diesem Antrag der CDU-Fraktion alle Dinge aufgeworfen worden sind, die wir alle in Ausschüssen, aber auch in unterschiedlichen Plenardebatten hier in diesem Haus schon mehrfach auch benannt und darüber diskutiert haben. Es ist wirklich noch mal eine gute Auflistung all dessen, was wir in den letzten vier Jahren im Bereich des Lutherjubiläums oder der Lutherdekade, aber auch der Entwicklung des Tourismus hier als rot-rot-grüne Landesregierung getan haben. Das muss man klar und deutlich an dieser Stelle so sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich möchte noch einmal auf zwei Dinge hinweisen: Diese Entwicklung in der Lutherdekade ist auch an den Zahlen des Statistischen Landesamts noch einmal deutlich geworden. Da wurde nämlich sehr deutlich, dass wir erhebliche Zuwächse in den Tourismuszahlen im Jahr 2016 und vor allem im Jahr 2017 hatten und dass man zwar deutlich merkt, dass es im ersten Halbjahr 2018 wieder zu einem Rückgang gekommen ist, aber gleichzeitig trotz alledem im Vergleich zu den vorausgegangenen Jahren in den einzelnen Destinationen weitere Erhöhungen der Besucherzahlen, der Ankünfte der Gäste usw. zu verzeichnen sind. Ganz besonders möchte ich an dieser Stelle den Hainich herausheben, wo deutlich wird, dass es nicht nur in der Lutherdekade eine Erhöhung der Gästezahlen gegeben hat, sondern dass es auch im Jahr 2018 wieder erhöhte Ankunftszahlen gegeben hat.
Das möchte ich ganz besonders hervorheben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt geht es darum, diesen Schwung zu nutzen, um zukünftig auch den Tourismus als Wirtschaftsfaktor weiter voranzubringen. Ich glaube, daran haben wir eigentlich alle ein großes Interesse. Ich möchte aber auch ganz deutlich sagen, wir werden nicht lange warten. Vor uns stehen große Aufgaben. Ich will hier nur eins benennen: Kultur, Tourismus, Sport. Ich sage bewusst jetzt „Sport“, weil wir vor der Entscheidung stehen, ob es im Jahr 2023 in Thüringen eine Biathlon-Weltmeisterschaft geben wird – am 9. September wird in Porec die Entscheidung dazu gefällt – und ob es auch eine Rennrodel-Weltmeisterschaft im Jahr 2023 geben kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da heißt es für uns alle, dass wir unserer Delegation, die unter Leitung des Ministers für Bildung, Jugend und Sport in Porec daran teilnehmen wird, einfach nur die Daumen drücken und viel Erfolg wünschen können, dass es gelingt, diese Weltmeisterschaft im Biathlon auch nach Thüringen zu holen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Als Letztes: Auch die Entwicklung des Tourismus haben wir deshalb noch weiter im Auge, weil es natürlich nur darum gehen kann, die regionalen Tourismusverbände zu stärken, die regionalen Tourismusverbände auch entsprechend den neuen Aufgaben, die in der heutigen Zeit anstehen, neu aufzustellen. Da sind wir dran. Das haben wir unter anderem auch mit der Haushaltsdebatte für die Jahre 2018 und 2019 schon getan. Ich denke, wir werden das auch mit der Haushaltsaufstellung des Jahres 2020 fortführen. Die regionalen Tourismusverbände sind für uns die schlagkräftigen Institutionen und Zusammenschlüsse im touristischen Bereich. Ich bedanke mich bei der CDU-Fraktion für diesen Antrag und freue mich, diesem Antrag zustimmen zu können. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst wenige Worte, Herr Scherer, zu Ihnen oder zu Ihren Aussagen: Ich glaube, wir haben im Ausschuss sicherlich – und es wurde auch in Berichten aus dem Ausschuss dargestellt – sehr intensiv darüber diskutiert. Natürlich ist es nicht sicher, was nach zwei Jahren oder nach vier Jahren, was bis 2022, wenn die Evaluation ansteht, passiert. Aber habe ich nicht auch schon in der ersten Lesung hier gesagt, es geht nicht darum, jetzt
schon vorhandene Dinge festzulegen, sondern all diesen vorzubeugen? Denn nur die Vorbeugung hilft an dieser Stelle und wir werden sehen, ob es bis dahin einen Fall gibt. Sie wissen ganz genau, Herr Scherer, dass es solche Fälle hier in Thüringen auch schon gegeben hat. Es ist also nicht das erste Mal, ich komme auch noch mal darauf, und deshalb ist es gut, wenn es so ein Gesetz gibt.
Ich will auch deutlich sagen – Sie haben eben gerade noch mal gesagt, man könne es auslegen, ob es nun vom ersten Tag des Ausscheidens an gelte oder erst dann, wenn es angezeigt wird –: Herr Scherer, Sie wissen ganz genau – das haben wir in den Beratungen gesagt und es ist auch von den Koalitionsfraktionen genauso vorgesehen und auch von der Landesregierung reingeschrieben worden –, dass es natürlich mit dem Tag des Ausscheidens beginnt und nicht erst zu einem anderen Zeitpunkt, der irgendwann dann vielleicht mal kommen würde und wo sich dann die Zeiten – ich sage mal – verdoppeln würden etc.
Bei den Karenzzeiten für Ministerinnen und Minister, meine sehr geehrten Damen und Herren – das wurde auch schon gesagt, es geht hier vor allem um die Wirtschaft –, geht es aus Gründen der Demokratie und Transparenz und aus Gründen des Vertrauens und der Akzeptanz der Menschen in Thüringen in Politik und Parlament schlicht um ein Prinzip, nämlich um das Prinzip: gegen jeglichen Lobbyismus. Ich will es noch mal ganz deutlich sagen, es geht bei der Einführung der Karenzzeiten um die vier eben genannten Grundwerte, die ich einfach noch mal nennen will: Demokratie, Transparenz, Vertrauen und Akzeptanz. Es wird nun häufig genug gesagt, dass genau diese vier Grundwerte derzeit nicht gegeben sind. Wir wollen dafür sorgen, dass wir wieder mehr Vertrauen, wieder mehr Akzeptanz in die Politik erreichen.
Das ist völlig unabhängig davon – und das will ich noch mal sagen –, wie viele Fälle in Zukunft tatsächlich akut werden. Das unverzichtbare Signal an die Menschen in Thüringen lautet mit diesem Gesetzentwurf: Nein zu bezahltem Lobbyismus, der Demokratie unterläuft und Transparenz aushöhlt. Deshalb ist es aus unserer Sicht heraus gut, dass heute hier der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Ministergesetzes samt eines Änderungsantrags der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen in Form der Beschlussempfehlung zur abschließenden Beratung und zur Beschlussfassung vorliegt.
Als Kern des Vorhabens ist in den neuen §§ 5 a bis 5 e eine Regelkarenzzeit von bis zu 18 Monaten einzuführen, für problematische Fälle – und ich will es ganz deutlich sagen, das müssen schon sehr problematische Fälle sein – eine Karenzzeit von bis zu 24 Monaten. Die Karenzzeit ist als Untersa
gungsmodell ausgestaltet, das heißt, die Landesregierung prüft und entscheidet die Lobbyproblematik jeweils im Einzelfall. Ich glaube, das ist auch noch mal ein ganz wichtiger Bestandteil, dass es hier nicht über irgendetwas drüberschwebt, sondern dass es Einzelfallentscheidungen gibt, inwieweit es zur Anwendung kommt.
Das Untersagungsmodell entspricht im Grundsatz der auf Bundesebene geltenden Regelung. Die rotrot-grünen Koalitionsfraktionen gehen aber in verschiedenen wichtigen Punkten, die hier auch teilweise schon angesprochen wurden, einen eigenen Thüringer Weg, auch unterstützt durch die Inhalte und Ergebnisse der Anhörung zum Gesetzentwurf im Ausschuss. Das betrifft nicht nur die oben genannte Länge der Untersagungsfrist. Die Landesregierung wird bei der Entscheidungsfindung von einem beratenden Gremium unterstützt, das seine Empfehlung abgibt. Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen, im Änderungsantrag ausgedrückt, sollen in dem beratenden Gremium kompetente Akteure aus der Zivilgesellschaft arbeiten. Das Gremium ist also ausdrücklich – und das will ich hier noch einmal betonen – keine Versammlung von ehemaligen Abgeordneten oder Akteuren aus der Ministerialebene, sondern von angesehenen Personen aus der Zivilgesellschaft. Ich glaube, das bringt doch die Transparenz und das bringt auch die Akzeptanz, dass nicht die Abgeordneten und die Ministerialebene über die eigenen Karenzzeiten, über die eigene Einstufung selber entscheiden.
Zum ersten Mal in Deutschland werden Regelungen zur Karenzzeit mit einer Sanktion versehen, mit einem Ordnungsgeld. Das ist bisher einmalig. Wir gehen hier auch einen Schritt weiter, als es im Bund ist. Wer gegen die Anzeigepflicht, bezogen auf die beabsichtigte Tätigkeitsaufnahme oder gegen das Verbot der vorzeitigen Tätigkeitsaufnahme verstößt, wird zur Kasse gebeten. Und ich glaube, dieses Zur-Kasse-Bitten ist doch ganz deutlich, es ist ein Signal, dass wir hier auch tatsächlich mit Sanktionen arbeiten wollen und nicht bloß mit dem Du-Du-Finger, wenn hier etwas passiert, sondern wir sagen, wenn dagegen verstoßen wird, dann werden auch die Leute, die dagegen verstoßen, zur Kasse gebeten und mit Sanktionen belegt, dass es auch nach außen hin wirksam ist.
Anzuhörende – und ich sage ganz deutlich: nicht nur die lobbykritischen Verbände – wiesen darauf hin, dass ohne spürbare Sanktionen solche Karenzzeitregelungen zum zahnlosen Tiger verkommen können. Und das richtet dann in Sachen Vertrauen und Akzeptanz von Demokratie und Politik erheblichen Schaden an. Rot-Rot-Grün will ernsthafte Regelungen, die in der Praxis tatsächlich Wirkung zei
gen, und deshalb, auch noch einmal gesagt, sind diese Sanktionen richtig und wichtig.
Nun wurde den Koalitionsfraktionen in den Ausschussberatungen mehrfach vonseiten der CDU auch vorgehalten, diese Regelungen seien ein unzulässiger Generalverdacht gegen alle potenziell von der Regelung Betroffenen. Die Regelungen seien überzogener Aktionismus, weil es in Thüringen wahrscheinlich kaum oder gar keine Fälle geben werde – wir sind darauf schon eingegangen. Auf diese, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie ich glaube unberechtigten Behauptungen nur eine kurze Bemerkung: Nein, die Behauptung „Generalverdacht“ ist völlig haltlos. Es geht vielmehr, wie eingangs dargestellt, um das Prinzip, um eine Grundsatzentscheidung. Denn die neue Regelung hat ausdrücklich die intensive und umfassende Prüfung und Entscheidung des jeweiligen konkreten Einzelfalls zum Inhalt. Erst bei Feststellung der entsprechenden Lobbyproblematik durch diese eingehende Einzelfallprüfung kommt es zur Untersagung der angestrebten Tätigkeit, also zur Karenzzeit und somit nicht zu einem Generalverdacht. Da nach den neuen Regelungen die Entscheidung selbst bzw. die Empfehlung des Gremiums unter Beachtung der Grundrechte der betroffenen Personen veröffentlicht werden, ist auch für alle nachvollziehbar – und ich sage bewusst: für alle nachvollziehbar –, wie es zu dieser Entscheidung gekommen ist. Also auch das Verfahren zur Feststellung eines Karenzzeiteinzelfalls genügt lobbykritischem Transparenzmaßstab. Auch die Behauptung, Thüringen sei eine einsame Insel, auf der solche Fälle nicht vorkämen, geht meines Erachtens wirklich an der Realität vorbei. Ich will hier nur einen einzigen Fall sagen: Wie war es denn mit Ministerpräsident Althaus, der um den Erhalt des Opelstandorts Eisenach verhandelt hat und der dann ziemlich bald nach Ausscheiden aus dem Amt als Berater zum größten Opelzulieferer und Bieter in den Standortverhandlungen – man höre! – gewechselt ist. Wie war das denn mit Magna? Haben Sie das völlig vergessen? Wollen Sie allen Ernstes behaupten, dass dieser Wechsel so überhaupt nichts mit Lobbyismus zu tun hatte? Das glaubt, glaube ich, niemand hier in diesem Saal. Aber es soll glaubhaft gemacht werden, dass es solche Fälle hier in Thüringen noch nicht gegeben hat, aber genau dieser Einzelfall ist es doch, dem wir vorbeugen wollen mit diesem Gesetzentwurf und mit den Änderungen, die Rot-Rot-Grün eingebracht hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch in der Anhörung im Ausschuss haben viele Anzuhörende, vor allem die lobbykritischen Organisatio
nen, noch einmal eingehend beschrieben, wie sich die Wirtschaft bzw. einzelne Unternehmen das Amts-Know-how, noch aus Amtszeiten bestehende persönliche Netzwerke und Kontakte ehemaliger Spitzenpolitiker, zunutze machen. Andersherum nutzt der ehemalige Amtsinhaber bzw. die ehemalige Amtsinhaberin diesen sogenannten Drehtüreffekt, um nach dem Ausscheiden aus dem Amt finanziell lukrativ abgefedert zu sein. Hier könnten weitere Beispiele aus anderen Bundesländern genannt werden.
Bei den meisten „normalen Leuten“, die von hohen Pensionsansprüchen nur träumen können, bleibt ein fader, aber bitterer Beigeschmack als Eindruck, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das schadet letztlich der Politik und der Demokratie als Staatsform. Umso wichtiger sind daher wirksame Karenzzeiten, die dem entgegenwirken. Die im Änderungsantrag gewählte Zeitspanne von bis zu 18 bzw. bis zu 24 Monaten entspricht zwar noch nicht den tatsächlich von lobbykritischen Organisationen geforderten Karenzzeiten, aber ich will deutlich sagen, wir sind hier einen Mittelweg gegangen und haben gesagt: Wir gehen einen ersten Schritt und werden sehen, wie dieser erste Schritt sich weiterentwickelt. Und wir werden das auch weiterverfolgen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die im geänderten Gesetzentwurf gewählten Fristen sind aber dennoch eine Art Mindestabkühlzeit zur entscheidenden Schwächung problematischer Lobbyverbandelungen und sie haben sich – und das sei hier auch erwähnt – auf EU-Ebene bereits seit Langem durchgesetzt und sind keine neuen Dinge mehr.
In diesem Zusammenhang sei auf die in der Beschlussempfehlung enthaltenen Ergänzungen zu einer regelmäßigen Berichtspflicht an den Landtag zu den konkreten Fällen und Entscheidungen und noch einmal auf die Evaluierungsklausel verwiesen. Hier ist es so: Wenn es im Landtag einen Bericht gibt, der sagt, es hat keine Fälle gegeben, dann ist das gut so, aber wir haben es öffentlich und transparent gemacht.
Wenn es Fälle gibt, dann müssen die auch öffentlich und transparent hier im Landtag benannt werden. Und die Öffentlichkeit kann sich ein Bild davon machen, inwieweit hier Lobbyverbandelungen zustande gekommen sind. Das bedeutet ganz klar aus meiner Sicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, die jetzigen Änderungen im Ministergesetz sind für Rot-Rot-Grün der Einstieg in Neues, das mit den Jahren aber durchaus noch ausbaufähig ist. Das wird die Evaluation der jeweiligen Gesetze zeigen.
Beim Stichwort „Neues“ bzw. „Im Land noch nicht Vorhandenes“ möchte ich noch einmal auf die Fra
ge des Ordnungsgelds zurückkommen. Ja, im Zusammenhang mit Pflichten und Verboten rund um die Karenzzeit ist die Regelung etwas Neues, aber bezogen auf andere Bereiche des öffentlichen Rechts sind Ordnungs- und Zwangsgelder zur Sanktionierung der Nichterfüllung von Handlungen bzw. Verhaltenspflichten gar nicht so ungewöhnlich. Deshalb verstehe ich auch nicht die Sorge, dass es hier etwas Ungewöhnliches, etwas ganz Neues ist. Es ist nichts ganz Neues, es ist nur in dem konkreten Fall etwas Neues. Wichtig ist, dass das Ordnungsgeld die praktische Wirksamkeit der Karenzzeitregelung auch tatsächlich absichert. Verfassungsrechtlich ist alles in Ordnung mit den Neuregelungen. Rot-Rot-Grün geht damit neue Wege, aber mit verfassungsrechtlichem – und das will ich ausdrücklich noch einmal sagen – Augenmaß und Respekt. Gegen die Entscheidung in der Sache und gegen ein mögliches Ordnungsgeld steht dem Betroffenen jeweils der Rechtsweg offen, da es um hoheitliche Verwaltungsentscheidungen geht.
Das Ordnungsgeld ist nach bestimmten Kriterien abgestuft zu verhängen. Auch das ist ein wichtiger Punkt. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit ist also auch hier an dieser Stelle gewahrt. Betroffene bekommen nach Untersagung der angestrebten Tätigkeit – und falls sie keinen Ersatz finden – für diesen verfassungsrechtlich zulässigen Eingriff eine finanzielle Kompensation in Form eines Übergangsgelds. Die Veröffentlichung der Informationen zum Entscheidungsprozess erfolgt unter Achtung der Grundrechte der betroffenen Personen. Gleichzeitig wird aber auch dem Transparenz- und Informationsinteresse der Öffentlichkeit entsprechend Rechnung getragen.
Wenn Rot-Rot-Grün vorgeworfen wird, die Koalition mache auch in rechtlichen Dingen oft Sachen, die es so noch nicht gibt, ist die Antwort darauf einfach: Es gab auch noch keine rot-rot-grüne Regierungskoalition in Deutschland unter Führung der Linken.
Recht und Gesetz sind in einem Rechtsstaat das stärkste gesellschaftliche Gestaltungsinstrument, das es gibt. Da braucht sich niemand zu wundern, dass Gesetzesvorhaben von Rot-Rot-Grün inhaltlich anders sind als solche der CDU, denn es geht um erkennbar andere gesellschaftliche Inhalte und Projekte. Ich glaube, das wird nicht nur an diesem Gesetzentwurf deutlich, sondern das wird in der Politik von Rot-Rot-Grün in diesem Land Thüringen mehr als deutlich.
Das nächste rot-rot-grüne Projekt – ich will es einfach nur ankündigen – in Sachen Transparenz und Demokratie liegt ebenfalls schon zur Beratung im
Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz. Es ist der Gesetzentwurf für ein Beteiligungstransparenzregister beim Landtag, mit dem offengelegt werden soll, wie und mit welchen Inhalten Dritte von außen Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren nehmen.
Auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir einen weiteren Schritt in Richtung Transparenz, in Richtung Glaubwürdigkeit eines Thüringer Landesparlaments gehen. In diesem Sinne hoffe ich auf eine breite Zustimmung zum Gesetzentwurf. Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident!
Länderübergreifende Zusammenarbeit
Im vergangenen Jahr führten der Oberbürgermeister des bayerischen Neustadt bei Coburg und der Bürgermeister der Thüringer Stadt Sonneberg beim Chef der Thüringer Staatskanzlei Prof. Dr. Hoff ein Gespräch zur Intensivierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit. Der Chef der Thüringer Staatskanzlei wandte sich daraufhin am 15. November 2017 an die Bayerische Staatskanzlei mit der Bitte, in der Bayerischen Staatsregierung die Zusammenarbeit zwischen den beiden Städten zu unterstützen. Am 30. Januar 2018 antwortete die
Bayerische Staatskanzlei und teilte mit, dass die Staatsregierung einem gemeinsamen Regionalmanagement beider Städte und einem grenzüberschreitenden integrierten ländlichen Entwicklungskonzept aufgeschlossen gegenübersteht.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum Stand der Verabredung über das Kooperationsprojekt zwischen dem Regionalmanagement Coburg Stadt und Land Aktiv GmbH und dem Verein Wirtschaft – Innovation – Region – zwischen Rennsteig und Main e. V. mit Sitz in Sonneberg?
2. Mit welchen konkreten Fördermöglichkeiten beabsichtigen die Bayerische Staatsregierung und die Thüringer Landesregierung die Zusammenarbeit zwischen den Städten Neustadt bei Coburg und Sonneberg zu unterstützen?
3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur möglichen Kooperation der beiden Städte in Bezug auf eine weitere länderübergreifende Kooperation von Städten und Gemeinden bzw. Landkreisen?
Mir ist schon klar, dass Sie das jetzt nicht beantworten können, aber für die Landesregierung meine Frage, bitte noch mal mitzunehmen und ich bitte dann im Nachgang dazu noch mal um eine Antwort. Ich stelle, wenn es gestattet ist, Herr Präsident, gleich zwei Fragen. Die erste: Gibt es bereits eine Aussage der Bayerischen Staatsregierung über Möglichkeiten einer finanziellen Förderung der Kooperationsbestrebungen von Sonneberg und Neustadt? Sie sagten in der Beantwortung zu Frage 1, dass noch kein Förderantrag in Thüringen gestellt wurde, aber gibt es vonseiten der Bayerischen Staatsregierung Aussagen dazu, welche Fördermöglichkeiten es gibt, schon konkret? Und zweitens: Sind der Landesregierung weitere länderübergreifende Kooperationsbestrebungen von Kommunen Thüringens und in anderen Ländern bekannt?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst gestatte ich es mir, einige wenige Bemerkungen zu den Ausführungen von Prof. Dr. Voigt hier an dieser Stelle zu machen, weil ich finde schon, Sie waren ein bisschen einseitig, um das einmal vorsichtig auszudrücken.
Zuerst: Sie haben sicherlich zu Recht gesagt, Deutschland geht es so gut wie noch nie. Sie haben aber nicht dazu gesagt, dass es Thüringen auch so gut geht wie noch nie. Das ist eben nicht nur der Bundesregierung zu verdanken, sondern auch dieser jetzigen Landesregierung, nämlich auch dem Wirtschaftsminister Tiefensee.
Und da können Sie so viel schreien, wie Sie wollen. Sie wollen es nicht hören, Sie werden es aber immer wieder von mir hören an dieser Stelle: Das sind die Erfolge dieser Thüringer Landesregierung unter einem Ministerpräsidenten Bodo Ramelow.
Zum Zweiten: Prof. Dr. Voigt, ja, Sie haben recht, die Anhörung des Hochschulgesetzes war eine spannende Anhörung. Sie war in der Hinsicht spannend, dass sich die Begeisterung der Direktoren der einzelnen Hochschulen für das neue Hochschulgesetz sicherlich in Grenzen gehalten hat, um das mal vorsichtig zu sagen.
Aber Sie haben vergessen, hier zu sagen, dass die Seite der Studierenden, dass die Gewerkschaften, dass die weiteren Anzuhörenden genau das Gegenteil gesagt haben und sich ausdrücklich für dieses neue Hochschulgesetz ausgesprochen haben, was derzeitig im parlamentarischen Gang ist. Was mich wirklich ein bisschen geärgert hat, das will ich hier an dieser Stelle sagen, dass eigentlich die Anhörung für Sie schon stattgefunden hatte, bevor sie überhaupt stattgefunden hatte, dass nach drei Anzuhörenden von 24 die Pressemitteilung der CDUFraktion schon draußen war. Dann brauchen wir diese Anhörung scheinbar gar nicht zu machen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Warum haben wir sie dann erst noch gemacht?
Ich denke schon, dass es notwendig gewesen wäre, sich damit auch ein Stück weit mehr zu beschäftigen.