Angelika Klein
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie brauchen keine Angst zu haben, es wird nicht so lang wie bei den üblichen Berichterstattungen zum Haushalt.
Aber gestatten Sie mir doch ein paar Worte. Ich habe mein Mandat noch nicht niedergelegt und werde auch noch zwei Ausschusssitzungen leiten. Aber es ist heute meine letzte Plenarsitzung. Daher bin ich Ihnen sehr dankbar dafür, dass ich einige wenige Worte außerhalb der Tagesordnung sagen darf.
Zwölf spannende Jahre Landtag liegen hinter mir. Mich erwarten sieben Jahre als Landrätin, die mindestens genauso abwechslungsreich und spannend werden. Die Ankündigung von weiteren geplanten Kürzungen der Kommunalfinanzen lassen mich Schlimmes ahnen.
- Ja, doch, ich bin voll eingestellt. - Ich weiß, dass die Landesregierung und insbesondere der Finanzminister gern mit Durchschnitten und mit Benchmarking arbeiten.
Sicherlich ist das ab und zu notwendig. Aber Sie wissen: Der Teich ist zwar im Durchschnitt nur einen halben Meter tief, aber die Kuh ist trotzdem ertrunken. Insofern wünschte ich mir doch eine bedarfsgerechtere Finanzierung der Kommunen, die nicht so sehr am Durchschnitt orientiert ist.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der bevorstehenden Haushaltsberatungen kann ich Ihnen nur ans Herz legen, denken Sie daran: Das Parlament hat die Budgethoheit
Die Landesregierung hat die Aufgabe, uns einen Entwurf des Haushaltsplans vorzulegen. Aber die Entscheidung über das Was und das Wie liegt bei Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Es kann nicht sein, dass die Landesregierung Landtagsbeschlüsse einfach aushebelt, um sie als Druckmittel zu benutzen, wie es jüngst bei der Sanierung der Zahnklinik geschehen ist.
Ja, beim Geld hört die Freundschaft auf. Aber wenn in einem demokratischen Prozess nach langen Verhandlungen ein Beschluss durch das demokratische Organ gefasst wurde, dann muss die Exekutive dies wenigstens akzeptieren und umsetzen.
Ich werde mich aufgrund des bevorstehenden Seitenwechsels auch dem stellen müssen, dass ich als Exekutive zu handeln habe. Aber ich denke, das ist auszuhalten und ein Grunderfordernis des demokratischen Miteinanders.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen persönlich alles Gute und politische Entscheidungen im Interesse unseres Landes, der Kommunen und seiner Bürgerinnen und Bürger.
Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit. Ich gebe zu, es war eine schöne Zeit.
Herr Harms, Sie haben mich jetzt etwas verwirrt, weil Sie meinten, Haushaltskonsolidierung müsse
im Mittelpunkt stehen, was sicherlich notwendig ist. Das betrifft den Schuldenabbau.
Ich frage Sie deshalb: Warum wurden die Anträge der Fraktion DIE LINKE, einen umfangreicheren Schuldenabbau vorzunehmen, abgelehnt? Stattdessen wurden Gelder in die Steuerschwankungsreserve gesteckt, wo das Geld schlicht und ergreifend gebunkert wird.
Schade, dass Sie meine Frage nicht beantwortet haben.
Danke, Herr Präsident. - Die Landesstraße L 152 ist seit dem 1. Januar 2011 zur Kreisstraße herabgestuft. Das Land hat allerdings noch die Schäden des Hangrutsches beseitigt. Außerdem ist der Ersatzneubau der Wipperbrücke Aufgabe des Landes.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie weit sind die Planungen für den Ersatzneu
bau der Wipperbrücke?
2. Ist mit dem Ersatzneubau der Wipperbrücke
erneut eine vollständige Sperrung der Kreisstraße geplant?
Danke, Herr Präsident. - Herr Minister, wenn sich das Vorhaben jetzt in der Vorplanung befindet, frage ich Sie: Mit welchem Zeitraum ist zu rechnen, wann sind die Planungen beendet und wann kann gebaut werden? - Falls Sie das beantworten können.
Danke.
Herr Präsident, nach diesen grundsätzlichen Aussagen ist es natürlich schwer, meine Frage zu stellen, wobei ich immer davon ausgegangen bin, dass das Beamtenrecht im Bereich des Finanzministeriums angesiedelt ist.
Das muss ich einmal so sagen. Denn wir als Finanzausschuss müssen es letztlich ausbaden. Meine Frage ist aber eine andere: Sie haben sehr mystisch beschrieben, was mit den Revieren und Kommissariaten passiert, dass da noch welche drinsitzen. Nun habe ich gehört, dass sie da drinsitzen müssen, damit das BLSA weiterhin seine Miete bekommt. Es handelt sich im Bereich der Polizei um 13,6 Millionen €, die als Mietzahlungen an das BLSA vorgesehen worden sind. Stimmt das, Herr Minister?
Schauen wir mal.
Sehr geehrter Herr Minister, wir haben im Ergebnis der Haushaltsberatungen in den Einzelplan 20 Barmittel in Höhe von 7 Millionen € für das Haushaltsjahr 2014 für die Zahnmedizin eingestellt. Der Finanzausschuss hat die Sperre aufgehoben und hat die Mittel freigegeben. Man hätte also bereits im Januar, Februar oder März mit dem Bau beginnen können. Das Geld ist da.
Es ist keine VE im eigentlichen Sinne. Zu den VE wurde uns im vorigen Jahr erklärt, die VE sei eigentlich keine VE; es sei kein richtiges Geld da. Sie erinnern sich daran.
Eigentlich hätte an dieser Stelle der Aufstand des Landtages kommen müssen; denn das Haushaltsgesetz, das wir im Dezember 2013 beschlossen haben, wurde in dem Fall für nichtig erklärt. Damit wird Druck auf die medizinischen Fakultäten ausgeübt nach dem Motto: Wenn ihr nicht willig seid, brauche ich Gewalt und nehme euch das Geld weg.
So kann man doch mit uns als Landtag nicht umgehen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es war keine Frage, sondern eine Zwischenintervention. Ich bitte um Entschuldigung für meinen Tonfall. Aber wir sitzen zwölfmal zusammen, um über den Haushalt fraktionsübergreifend zu beraten, und dann werden wir hier weggewedelt, als hätte es das seitens der Landesregierung nicht gegeben. Das kann es nicht sein.
Ja, natürlich. Sie ist doch durchgeführt worden.
Aber wir hätten das ausschreiben können.
Kann ich noch einmal, Herr Präsident?
Wir haben eine HU Bau beschlossen. Das ist also schon durch - einstimmig. Nun frage ich mich, warum diese HU Bau nicht umgesetzt wird, Herr Minister. Sie beginnt natürlich mit Planungen - das ist logisch -, aber ich brauche sie doch nicht zu stoppen, wenn ich sie schon habe. Das ist alles freigegeben. Das verstehe ich wirklich nicht.
Nun ist das sicherlich ein sehr schwieriges Thema. Abgesehen davon, bei dem Besuch des Technischen Polizeiamtes, auf den Frau Edler Bezug genommen hat, war kein einziger Abgeordneter dabei, der selbst kandidieren wollte. Insofern ist die politische Beeinflussung obsolet.
Aber wie ist es, wenn Regierungsmitglieder auf Einladung eines Abgeordneten, der für diverse Gremien kandidiert, in den Kreis kommen? Ist das nun politische Einmischung oder nicht?
Laut einem Artikel in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 31. März 2014 soll die Landesbühne Eisleben
einen neuen Namen erhalten. Im Rahmen eines Wettbewerbes sind die Bürger aufgefordert, Namensideen einzubringen, die die Begriffe „Bühne“ und „Theater“ nicht mehr enthalten. Laut dem „MZ“-Artikel hat das Kultusministerium diese Begriffe bei der Namensneufindung verboten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Mit welchem Recht bestimmt die Landesregie
rung über die Namensgebung, wenn sie weder Träger noch Hauptfinanzier des Unternehmens ist?
2. Würde es aufgrund der Namensfrage zu Rück
forderungen von Landesmitteln kommen?
Danke, Herr Präsident. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich etwas dazu sagen, warum sich unsere Fraktion bei der Entlastung des Landeshaushalts 2011 der Stimme enthalten wird. Diesbezüglich gab es in diesem Jahr viel Ärger; vielleicht erinnern Sie sich.
Es gab 45 zusätzliche Stellen am Landeshaushalt vorbei. Es gab massive Kritik der EU am Umgang mit den EU-Geldern, und es gab einen Nachtragshaushalt, der die Steuermehreinnahmen nachträglich großzügig verteilte, insbesondere auch im Kulturhaushalt, in den Stiftungen sowie im Landesamt für Denkmalschutz und Archäologie, und die Möglichkeiten zur Absenkung der Schulden nicht voll nutzte.
Aber ich werde nichts dazu sagen; denn seit zwei Tagen werde ich als Ausschussvorsitzende damit genervt, dass die Beschlussempfehlung für die
Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2011 zurückzuziehen ist. Frau Feußner hat in ihrer Berichterstattung den strittigen Punkt genannt.
Ein Kollege - schön, dass sich noch einer für den Rechnungsprüfungsbericht interessiert - hat entdeckt, dass es einen Beschluss der beiden Ausschüsse gibt, der seiner Meinung nach nicht stimmt.
Nun liegt uns der Prüfbericht des Landesrechnungshofs seit dem Jahr 2012 vor. Wir haben sehr lange darüber diskutiert. Abschließend haben wir den Beschluss am 10. April 2013 gefasst. Gestern hieß es: April, April! - So können wir damit jedoch nicht umgehen.
Es ist auch schön, dass die Koalitionsfraktionen darüber geredet haben - schon vor eineinhalb Wochen. Es wäre schön gewesen, man hätte in dem Fall auch einmal der Opposition signalisiert: Leute, wir haben an dieser Stelle ein Problem.
Ich bin nur als Ausschussvorsitzende gefragt worden. Als Ausschussvorsitzende sage ich: Na gut, dann machen wir das so. - Aber wir hätten natürlich auch fraktionsübergreifend sagen können, dass wir das noch einmal diskutieren. Das hätte ich darunter verstanden, wenn wir sagen, wir leben Demokratie wirklich. Aber nein, mir wurde gestern mitgeteilt: Wir ziehen den Beschluss jetzt zurück.
Wir haben noch versucht, eine Möglichkeit zu finden, nicht den ganzen Beschluss zurückziehen zu müssen, sondern nur einen Punkt, damit das Thema vom Tisch ist; denn sonst schleppen wir das Thema noch bis ins Jahr 2015, wenn es so weitergeht. Das muss nicht sein.
Wie gesagt, es wäre sehr schön, wenn zukünftig alle in die vorliegenden Prüfberichte schauen könnten, ob sie vielleicht den einen oder anderen Punkt finden, für den man sich in ihrer Fraktion interessieren könnte, den man gemeinsam in den beiden Ausschüssen diskutieren kann - möglicherweise auch im Fachausschuss, wenn er mehr dazu zu sagen hat -, und wir dann gemeinsam eine Regelung finden, wie wir mit solchen Dingen umgehen. - Danke schön.
Ich habe nur eine Verständnisfrage. Unter Punkt 3 Ihres Alternativantrages heißt es:
„In der Europäischen Union geltende Standards, wie in Punkt 2 aufgeführt …“
Worauf bezieht sich das? Wo finde ich diesen Punkt 2? Unter Punkt 2 Ihres Alternativantrags ist das nicht enthalten.
Danke, Frau Präsidentin. - Es ist eine Zwischenbemerkung und eine Frage. Herr Minister, schön, dass Sie den Landesrechnungshof von Niedersachsen zitieren und ihn hier als Autoritätsbeweis aufführen.
In anderen Fragen werden wir darauf zurückkommen; denn wir haben Themen, bei denen der Landesrechnungshof unsere Landesregierung in die Kritik nimmt. Diese Kritik wird immer scharf zurückgewiesen. Wir werden das schon in der nächsten Woche erleben.
Eine Frage: Sie sagten soeben, wir werden uns die erste Phase anschauen. Heißt das, dass die Mindestzahl von 80 Schülerinnen und Schülern für das Jahr 2017 infrage gestellt wird? - Denn in unserem Schulentwicklungsplan steht, dass die Gemeinden im Jahr 2017 zwingend den Beschluss fassen müssen, die Schulen zu schließen, die keine 80 Schülerinnen und Schüler mehr haben.
Das war nicht eindeutig.
Danke, Herr Präsident. - Herr Staatsminister, Sie sprachen über den Rückgang der EU-Mittel. Wir haben seit Jahren immer wieder Minderausgaben bei den EU-Mitteln zu verzeichnen. Wenn ich den vorläufigen Haushaltsabschluss 2013 nehme, wird dort festgestellt, dass die geplanten Ausgaben nur zu etwa 60 v. H. geleistet worden sind. Langsam muss ich mich fragen: Brauchen wir das Geld wirklich noch, wenn wir unfähig sind, entsprechende Programme aufzulegen, um die Mittel, die wir bekommen, auch auszugeben?
Wir hatten schon scharfe Kritik von der EU-Ebene.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:
Die Geschäftsführung der Landesarbeitsgemeinschaft Mädchenarbeit nimmt das Landesjugendamt wahr. Mit welchen Stellenteilen (VZE) ist die Wahrnehmung dieser Aufgabe untersetzt und in welcher Höhe sind Personal- und Sachkosten dafür veranschlagt?
Danke, Herr Präsident. - Eine Vorbemerkung zu Ihrer letzten Bemerkung. Sie kennen doch das Sprichwort: Der Teich ist im Durchschnitt einen halben Meter tief, und die Kuh ist trotzdem ersoffen. - So viel dazu, was den Finanzbericht betrifft.
Meine Frage ist: Sie haben gesagt, dass die Verordnung mit Augenmaß durchgesetzt wird. Nun halte ich das schon für problematisch - eine Verordnung ist eine Verordnung. Betrifft das Augenmaß die Ausnahmegenehmigung für die Grundschule Wippra, die bei uns im Kreistag in der vergangenen Woche von meinem Kollegen Norbert Born, den ich sehr schätze, angekündigt worden ist? Wenn ja: Warum wurde das für Wippra, nicht für Sandersleben, für Stollberg oder für Siersleben vorgesehen?
Darf ich Nachfragen, Herr Präsident?
Meines Erachtens kommt man in Wippra nicht auf 60 Schüler; die Schülerzahl liegt haarscharf darunter. Meines Erachtens steht auch keine konkrete Wegezahl in der Verordnung, das heißt, wie viele Kilometer es sein müssen, um ausgenommen zu werden.
Ich bin absolut für den Erhalt der Grundschule Wippra, zumal sie eine energetisch sanierte Schule ist und alles vorliegt; aber das betrifft andere auch. Wir haben zum Beispiel in Sandersleben und in der Stadt Arnstein das Problem, dass Bürgerinnen und Bürger, Eltern, Gemeinderäte beschlossen haben, auf Fördermittel zu verzichten, damit beide Standorte erhalten werden. So weit geht inzwischen auch schon die Solidarität miteinander.
Das mit der Verordnung ist mir noch zu unklar. Einen Antrag hat der Kreis, soviel ich weiß, noch nicht gestellt.
Dann werden wir das für die anderen Schulen aber auch prüfen müssen.
Herr Präsident, es ist keine Frage, sondern eine Zwischenintervention. - Ich habe versucht, mich sachkundig zu machen, was die Einbeziehung des Kreistages in die Verteilung der Gelder betrifft. Die Vorsitzende des Kinder- und Jugendhilfeausschusses hat mir gesagt, dass sie von dem Verein noch nie etwas gehört hat, dass es also unabhängig vom Kreistag passiert sein muss. Weil Sie sagten: Der Kreistag muss es wissen. - Er ist nicht mit einbezogen worden. Das möchte ich nur klarstellen.
Danke, Herr Präsident. - Herr Minister, mich hat die scharfe Kritik an unserem Antrag etwas verunsichert. Denn es gab in der vergangenen Woche im Rechnungsprüfungsausschuss eine ziemlich lange Diskussion zum Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes zum Thema „Gravierende Mängel bei der Erhebung von Herstellungsbeiträgen im Bereich der Abwasserbeseitigung“.
Es wurde unter anderem festgestellt, dass es für einen Teil der Abwasserzweckverbände, gerade für den Bereich der Gebührenerhebung, keinerlei Dokumentation gibt und dass es keine Unterlagen gibt, um nachzuvollziehen, wie bestimmte Abwasserzweckverbände zu bestimmten Ergebnissen
gekommen sind. Wenn keine Dokumentation vorliegt, können auch keine Ergebnisse konstatiert werden.
Mir fehlt an dieser Stelle die Nachvollziehbarkeit. Insofern bin ich sehr verunsichert, inwieweit der Bericht des Landesrechnungshofes, der recht umfangreich ist, mit Ihren Aussagen in Übereinstimmung zu bringen ist. Als einwandfrei habe ich die Arbeit der Abwasserzweckverbände, ausgehend von diesem Bericht und den Darlegungen des Berichterstatters, nicht einschätzen können.
Danke, Herr Präsident. - Frau Kollegin, Sie sprachen sich jetzt gegen die Formulierung in unserem Änderungsantrag aus, die Programme zu bündeln, und betonten die Wichtigkeit der einzelnen Programme. Wir haben gerade bei der letzten Haushaltsdebatte über diese mysteriöse Titelgruppe 89 im Einzelplan 06 gesprochen, mit der wir außerhalb der bestehenden Programme fördern. Die Programme werden nicht mehr gefördert bzw. auf die Hälfte reduziert. Insofern widersprechen sich hier sozusagen Aussage und Realität, die von Ihnen geschaffen worden ist. Wie können Sie das erklären?
Aber dann wäre doch die Forderung nach Bündelung der jetzt vorhandenen Projekte und Programme sinnvoll, wenn ich diese sowieso nicht mehr haben will.
Danke, Herr Präsident. - Herr Schröder, Sie haben mich soeben verunsichert. Sie verwiesen auf die Änderung bei Kapitel 03 63, dass 5 Millionen € für die Willkommenskultur bereitgestellt würden. Wir haben erläutert bekommen, dass das die Mittel für die ZASt in Halberstadt sind. Das ist auch nicht so viel. Das ist, wenn überhaupt, 1 Million €. Habe ich das jetzt falsch verstanden?
Danke, Herr Präsident. - Herr Minister, Sie sagen jetzt, dass alles auf die nächste Förderperiode verschoben wird. Wenn ich mich recht erinnere, hat der Finanzminister gesagt, bis 2016 seien alle Schulen gestrichen. Das hat er gestern in seiner Rede gesagt. Ich frage mich, wie schnell das dann gehen soll. Denn das hieße ja, wir hätten nur noch zwei Jahre Zeit.
Nein. Gestern hat er eindeutig 2016 gesagt.
Herr Präsident! Herr Minister, Sie haben die Gelder aufgezählt, die wir für diverse Kunst-, Kultur- und sonstige Projekte ausgeben. Nun habe ich zwei Nachfragen.
Die erste lautet - Sie konnten sie mir im Ausschuss nicht beantworten, vielleicht können Sie es jetzt -: 2,1 Millionen € sind für das Landesamt für Denkmalschutz und Archäologie veranschlagt. Davon sind 400 000 € klar, das ist der Aufwuchs an Miete für das BLSA. Aber wozu werden die 1,6 Millionen € gebraucht? Die Antwort lautete damals: Für das Personal. - Für das Personal ist es definitiv nicht. Die Personalkosten beim Landesamt sinken. Ich würde gern wissen, wofür der Aufwuchs gebraucht wird.
Meine zweite Frage lautet: Herr Minister, geben Sie mir Recht, dass die 12 Millionen € für die Ausstellungshalle Bauhaus ein idealer Puffer im Haushalt sind? Denn das Geld kommt nur, wenn der Bund seine 12 Millionen € zahlt, und 24 Millionen € Baukosten innerhalb eines Jahres zu verbauen sind wir, glaube ich, nicht in der Lage. Geben Sie mir da Recht?
Das möchte ich gern einmal nachprüfen.
Danke, Herr Barthel, für Ihren Dank. - Ich möchte intervenieren. Es geht noch einmal um das Problem der globalen Minderausgabe. In dem Haushaltsplanentwurf, der Ihnen vorliegt, haben wir drei globale Minderausgaben. Einmal gibt es eine globale Minderausgabe im Einzelplan 08 in Höhe von 10 Millionen €. Im Einzelplan 13 gibt es zwei globale Minderausgaben bei den Titeln 426 01 und 426 02. Die globale Minderausgabe bei Titel 426 01 im Bereich Personal ist als ein Spitzausgleich genommen worden.
Sie haben dankenswerterweise Bezug genommen auf meine Kleine Anfrage, die der Kollege Knöchel in den Haushaltsberatungen wiederholt zitiert hat. Ich hatte bereits im Jahr 2012 eine Kleine Anfrage dazu gestellt, wie sich die Ausgabenreste im Jahr 2011 darstellten. Damals hatten wir Aus
gabenreste in Höhe von 405 Millionen €; davon sind 362,9 Millionen € bewilligt worden. Es gab also einen Spielraum von 38 Millionen €.
Im Jahr 2012 - ich habe noch einmal nachgeschaut - waren Ausgabenreste in Höhe von 328,3 Millionen € beantragt worden, von denen 236,6 Millionen € genehmigt worden sind. Damit ist auch hier ein Spielraum für eine globale Minderausgabe ohne Probleme gegeben.
Frau Präsidentin! Herr Miesterfeldt, ich bringe eine Zwischenintervention, weil uns das Problem der Stiftung im Finanzausschuss in den letzten Wochen, Monaten umgetrieben hat, insbesondere was bezüglich der Beschlüsse des Ausschusses passiert und wie die Landesregierung darauf reagiert.
Die Bauhausstiftung ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung. Es hätte die Möglichkeit gegeben, dass der Beschluss des Ausschusses sich in der Satzung wiederfindet. Die Satzung kann bei einer öffentlich-rechtlichen Stiftung geändert werden. Das ist der Unterschied zu einer privatrechtlichen Stiftung, wo es auch einen Ausschussbeschluss dazu gab - sogar im Vorfeld der Satzung. Insofern hätte man, wenn es denn gewollt wäre, dass dieser Ausschussbeschluss Wirklichkeit wird, ohne Weiteres die Satzung ändern können. Das ist nicht passiert. Insofern ist dieser Ausschussbeschluss de facto wirkungslos.
Wir haben es bei anderen Stiftungen gehabt, Frau Feußner, wenn ich nur an die Stiftung Memleben denke. Da ging es längst nicht um solche Dimensionen, wie uns mit Vehemenz von der Landesregierung erklärt wurde. Diese Beschlüsse des Finanzausschusses sind völlig wirkungslos. Das wollte ich nur noch einmal sagen. Es wird also sehr unterschiedlich mit Ausschussbeschlüssen umgegangen. Hier hätte man eine echte Chance gehabt, diese Realität werden zu lassen. Sie ist verpasst worden.
Herr Minister, was sind „gesunde Strukturen“ im Kulturbereich?
Können sich Kultur und Kunst selbst tragen? Wir haben die Diskussion auch im Ausschuss gehabt. Ja, es gibt Bereiche, die sich selbst tragen. Ein Rockkonzert, bei dem eine Eintrittskarte 120 € kostet, ist inzwischen völlig normal. Oder wenn man ins Musical nach Hamburg fährt und ähnliche Preise bezahlt, kann man das auch machen.
Es gibt die Tendenz: Wer ein gutes Ballett sehen will, soll nach Moskau fliegen. Wer eine gute Opernaufführung sehen will, soll nach Mailand fliegen, und damit war es das. Wozu brauchen wir Kunst und Kultur hier in diesem Land? Normalerweise werden sich Kunst und Kultur, wenn man es ernst nimmt, nie rechnen können. Es wird immer ein Zuschussgeschäft bleiben.
Herr Minister, Sie kennen die mittelfristige Finanzplanung. Sie wissen, dass im Jahr 2025 genau ein solcher Haushaltsumfang vorgesehen ist, wie wir in diesem Jahr haben, nämlich 10 038 000 000 €. Das ist die mittelfristige Finanzplanung.
Dabei gibt es ganz entscheidende Veränderungen in einigen Bereichen. Ich würde mir wünschen,
dass die Landesregierung endlich einmal in Berlin massiv Stimmung macht. Ihre Partei verhandelt gerade über die Koalition.
Wann kommt endlich die Übernahme der Eingliederungshilfe durch den Bund? Die Sozialhilfe explodiert in diesem Zeitraum von rund 500 Millionen € auf 942 Millionen €. Deshalb müssen wir woanders sparen. Warum kann sich nicht auf Bundesebene etwas bewegen? Denn wir sind gesetzlich verpflichtet zu zahlen. Da bewegt sich im Augenblick nichts. Ich war gestern bei einer Tagung der Liga, wo das ausführlich diskutiert wurde.
Ja, Entschuldigung. - Ich wollte die Frage stellen: Was ist eine „gesunde Struktur“?
- Sie haben wirklich Ahnung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Rahmen des Stark-III-Programms wurde 2012 die Grundschule „Am Regenstein“ in Blankenburg von einer Jury als Modellvorhaben empfohlen und deshalb in die Liste der zu fördernden Grundschulen aufgenommen. Das Gebäude der Grundschule sollte als Passivhaus errichtet werden. Ebenfalls neu gebaut werden sollten Hort und Turnhalle. Dementsprechend wurde der Fördermittelantrag eingereicht. Blankenburg ging mit Planungsleistungen und Ähnlichem in Vorleistung. Am 1. Juli 2013 teilte das BLSA mit, dass das Projekt nach der EU-Richtlinie nicht förderfähig ist. Der Baukostenindex sei zu niedrig, der Passivhausnachweis sei fraglich und ein Ersatzneubau ist im Rahmen von Stark III nicht förderfähig.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie ist der gegenwärtige Sachstand bei der Einbeziehung des Modellvorhabens Grundschule „Am Regenstein“, Blankenburg in das Stark-III-Programm?
2. Gab es bereits vor dem 1. Juli 2013 einen Bewilligungsbescheid für den Ersatzneubau der Grundschule? Wenn ja, warum wurde dieser geändert und wer trägt die Folgekosten für die erneuten Planungsleistungen und die Erhöhung des geplanten Budgets?
Genau!
Ich danke Ihnen. - Also: Wir haben genau die 7 Millionen € mit dem Nachtragshaushalt beschlossen. 500 000 € für das Jahr 2012, 3 Millionen € für das Jahr 2013 und 3,5 Millionen € für das Jahr 2014 als VE. So ist es im Einzelplan 20 vorgesehen. Wir haben nicht gerätselt, woher das Geld kommt. Wir haben zwar nachgefragt, aber wir haben die Notwendigkeit und die Aufteilung eingesehen.
Da ich lange daran gebastelt habe, jetzt noch einen Änderungsantrag zu machen, kann ich es Ihnen ganz genau sagen.
Es gibt einen Beschluss des Finanzausschusses dazu. Ich kann Ihnen leider nicht aus dem Kopf sagen, wann, aber wir haben es im Finanzausschuss ausdrücklich beschlossen. In diesem Zusammenhang gab es auch die Diskussion über die Versicherungssumme der Zahnklinik, wenn sich die Mitglieder des Finanzausschusses erinnern, weil die Zahnklinik das einzige Gebäude der Universitäten und Hochschulen unseres Landes ist, das versichert ist, aus welchen Gründen auch immer. Aber diese Summe sollte mit aufgenommen werden. Diese Diskussion gab es. Es gab auch einen eindeutigen Beschluss des Finanzausschusses.
Herr Präsident, ich möchte eine Richtigstellung vornehmen. Es waren sechs Fragenkomplexe, die die LINKE vorgetragen hat, die zum Teil inhaltlich mit fünf bis sechs Fragen untersetzt waren. Die Landesregierung, insbesondere der Staatssekretär beim Ministerium der Finanzen, hat dann gesagt, es tue ihm leid, er habe nur bis Frage 4 mitgeschrieben und müsse die Antworten schriftlich nachreichen.
Er ist dem Verlauf der Fragestellung also gar nicht mehr gefolgt, sondern er hat von vornherein gesagt, er werde es schriftlich nachreichen. Insofern wurden unsere Fragen wirklich nicht beantwortet.
Danke, Frau Präsidentin. - Herr Thomas, Sie haben eben die hervorragende Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden geschildert. Wer hat eigentlich die Klage beim Landesverfassungsgericht eingereicht?
Danke.
Danke, Herr Präsident. - Ich habe nur eine Verständnisfrage. Es gibt - er ist relativ neu - einen Bericht des Finanzministeriums in der Drs. 6/2254, in dem alle Förderprogramme des Landes aufgeführt und evaluiert worden sind. Auf Seite 130 ist das ESF-Programm genannt. Dort steht aber: Programmlaufzeit 2007 bis 2015.
Nun bin ich etwas irritiert. Ist das ein Druckfehler oder läuft das Programm wirklich bis 2015? Denn dann hätten wir die Mühe der Weiterführung in dem Sinne nicht. Wir könnten also zwei Jahre hinzurechnen.
Danke, Herr Präsident. - Frau Budde, darüber kann man sich wirklich streiten. Wir haben als Land mehr als 1 Milliarde € Geldvermögen in diversen Fonds angelegt. Im Altlastensanierungsfonds sind auch Mittel des Bundes enthalten. Man muss sich noch einmal ausführlich darüber unterhalten, inwieweit man nur die Zuweisung der Ressorts hin
zuzieht oder auch die Pauschalzuweisung. Das ist zum Beispiel das Problem. Es stellt sich die Frage, ob die Pauschale noch überwiesen werden muss. Aber darüber kann man streiten.
Mit Blick auf die Steuerschwankungsreserve gibt es nun den neuen Vorschlag, dass man die Ausgabenreste der Ressorts im nächsten Jahr aus der Steuerschwankungsreserve bezahlen soll. Dies ist der Seite 29 der jüngsten Kabinettsvorlage zu entnehmen. Dies soll auch gesetzlich geregelt werden.
Man benötigt wirklich keine Steuerschwankungsreserve mehr, wenn man das Geld, was darin enthalten ist - im Augenblick sind es, glaube ich, 55 Millionen € -, für Ausgabenreste verwendet. Dann kann ich auch weiter darüber diskutieren, ob wir es mithilfe einer globalen Minderausgabe finanzieren. Das funktioniert nicht. Dann ist es keine Steuerschwankungsreserve. Insofern stellen wir sie unter diesem Gesichtspunkt auf den Prüfstand.
Danke, Herr Präsident. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In den gegenwärtigen Zeiten ist es sicherlich nicht ganz einfach, über ganz normale Dinge wie einen Nachtragshaushalt zu sprechen. Das merkt man auch an den Kollegen der CDU. Der haushaltspolitische Sprecher ist noch nicht einmal anwesend; vielleicht kommt er noch.
- Er kommt noch. Es wäre ganz gut gewesen, wenn er meine Worte - warum und weshalb - gehört hätte. Ich weiß zwar jetzt schon, dass die Fraktion diesen Antrag ablehnen wird, aber das sind wir schon gewöhnt.
Wir haben den Antrag vor dem Hochwasser formuliert. Ich glaube aber, wir hätten den Antrag auf jeden Fall gestellt. Nach der heutigen Regierungs
erklärung stellt sich für mich die Frage, inwieweit wir die Ansage ernst nehmen, dass das Parlament die Budgethoheit hat oder zumindest haben sollte oder nicht; denn die Konsolidierung des Haushaltes und alles andere geht eigentlich nur mit dem Parlament und nicht, so wie es jetzt erscheint, nach Gutsherrenart: Wir sind die Regierung, und wir bestimmen, was zu tun ist.
Ausgangspunkt für unsere Forderung nach einem Nachtragshaushalt war das Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2013. Sie sieht für das Land Steuermindereinnahmen von 162 Millionen € vor.
Ich muss sagen, dass wir schon wegen weniger Geld Nachtragshaushaltpläne aufgestellt haben. Ich denke beispielsweise an den Nachtragshaushalt des vergangenen Jahres. Damals ist der Haushalt um 127 Millionen € aufgestockt worden.
- Ja, technisch. Aber auch das muss für alle nachvollziehbar sein. - Ich bin im Augenblick nicht in der Lage nachzuvollziehen, an welcher Stelle die 162 Millionen € im Haushaltsplan berücksichtigt werden und an welcher Stelle gekürzt wird, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.
Wir haben im vergangenen Jahr mehrfach Diskussionen über die hausgemachten Steuerschätzungen des Finanzministeriums geführt, die gegenüber den bundesweiten Steuerschätzungen meist mehr nach oben ausgeschlagen sind, als es gerechtfertigt war.
- Kollege Finanzminister, Sie müssen nur in die Protokolle der letzten Ausschusssitzungen schauen.
- Nie wieder, gut. Wir werden sehen, wie es bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2014 aussieht.
Die Landesregierung war und ist meist sehr optimistisch. Sie merken dies auch an den Reaktionen von Herrn Bullerjahn. Er hat lieber immer etwas mehr veranschlagt, als dann letztlich gekommen ist.
Das kann man machen, aber man sollte dann den Haushaltsplan zu einem bestimmten Zeitpunkt entsprechend korrigieren und zumindest deutlich machen, wie man zu einem ausgeglichenen Haushaltsplan kommt,
zumal der Haushalt mit dem Nachtragshaushalt für das Jahr 2013 auf sehr wacklige Füße gestellt wurde.
Wir haben es durchaus begrüßt, dass die Kommunen mehr Mittel erhalten. Darüber hinaus gab es noch Mehrausgaben für den Bereich Wirtschaft und Wissenschaft; auch das ist machbar. Aber die Gegenrechnung, also die Einnahmenseite, war mehr oder minder sehr, sehr dünn.
Bisher wurde noch nicht signalisiert, ob beispielsweise die PMO-Mittel in Höhe von 40 Millionen € in diesem Jahr zur Verfügung gestellt werden oder ob wir sie wieder verschieben müssen. Wir wissen auch nicht, ob wir zusätzliche Gelder vonseiten der EU bekommen. Das ist immer das ganz große Mysterium, vor dem wir stehen: Kommt noch etwas oder kommt nichts mehr und können wir es zur Gegenfinanzierung verwenden oder nicht. All das war mehr oder weniger wacklig.
Wir hatten nach dem endgültigen Jahresabschluss 2012 - Sie erinnern sich - Mehreinnahmen in Höhe von 50,3 Millionen € - toll. Davon sind 25 Millionen € in die Tilgung der Nettoneuverschuldung geflossen und 25,3 Millionen € sind der Steuerschwankungsreserve zugeführt worden.
Im März kam dann aber die Ansage, dass wir 102 Millionen € aus dem Länderfinanzausgleich zurückzahlen müssen. Somit standen die Steuermehreinnahmen in Höhe von 50 Millionen € nicht zur Verfügung. Vielmehr ist ein Minus in Höhe von 50 Millionen € entstanden. Diese Summe ist natürlich in den 162 Millionen € enthalten, aber es ist ein ernsthaftes Problem.
Mit Blick auf die Auswirkungen aus dem Zensus für den Länderfinanzausgleich hat der Finanzminister von 25 Millionen €, vielleicht 45 Millionen € für das Jahr 2013 gesprochen. An dieser Stelle gibt es in Bezug auf die Berechnungen Differenzen. Wir müssen sehen, was kommt.
Diese Mittel könnten das Minus bei den Steuermindereinnahmen etwas verringern, müssen aber ebenfalls in den genannten Größenordnungen im Haushaltsplan veranschlagt werden. Wie gesagt: Schon allein deshalb würde es sich lohnen, einen Nachtragshaushalt aufzustellen.
Dank der neuen Art der Haushaltsaufstellung, also dem Top-down-Prinzip, hat die Landesregierung keine Chance mehr, mit der globalen Minderausgabe zu hantieren.
Ich weiß, die Landesregierung wird und möchte das alles irgendwie glattziehen. Doch, verehrte Kolleginnen und Kollegen, nach wie vor - ich sage es noch einmal - hat das Parlament die Budgethoheit, obwohl die Realität gegenwärtig manchmal anders aussieht.
Damit bin ich beim nächsten Problem. Ich habe lange überlegt, ob ich das in dieser Art und Weise
anspreche. Es geht darum, dass zumindest der Finanzausschuss zeitnah darüber hätte informiert werden müssen, dass die Landesregierung plant, 20 Millionen € für die Flutopfer auszugeben.
- Nein, wir als Finanzausschuss sind nicht zeitnah darüber informiert worden. Der Finanzausschuss wäre auch zusammengekommen.
Wir haben heute eine Vorlage bekommen - sie lag heute im Postfach -, über die in der nächsten Woche beraten werden soll. Laut Haushaltsgesetz ist die Landesregierung im Katastrophenfall ermächtigt, 5 Millionen € auszureichen. Bei Kapitel 1302 Titel 681 03 steht eindeutig, dass die Landesregierung im Katastrophenfall bis zu 5 Millionen € ausgeben kann. So steht es dort.
Diese Katastrophe war nicht absehbar, aber das Parlament hätte vor 14 Tagen informiert werden müssen. All das bedarf der Zustimmung des Parlaments; denn das Parlament ist der Haushaltsgesetzgeber.
Wir wurden aus der Presse informiert. Langsam wünsche ich mir auch, einen heißen Draht in das Ministerium der Finanzen zu haben, so wie ihn unsere Presse hat. Ich bin oft sehr dankbar, dass ich von der Presse etwas erfahre; denn, wie gesagt, von der Regierung erfahren wir es meist nur mit Verzögerung.
Den Verlautbarungen in den Zeitungen war nicht zu entnehmen, ob die Soforthilfe in Höhe von 20 Millionen € zu dem Paket gehört, über das die Länder und der Bund verhandelt haben. Wenn sie nicht dazu gehören, dann müssten sie im Nachtragshaushalt veranschlagt werden. Ich bin der Meinung, dass dies nicht mit einer außerplanmäßigen Ausgabe, die wir genehmigen sollen, möglich ist. Eine ordentliche Veranschlagung wäre kein Problem.
Die Koalitionsfraktionen haben gestern in der Diskussion über ihren Antrag mit der Überschrift „Investitionen und Standards zukunftsfähig gestalten“ von finanziellen Spielräumen gesprochen, aber leider haben sie nicht gesagt, wo diese gegenwärtig zu finden sind. Wenn diese mit der Schließung des Theaters Eisleben und der Kürzung der Zuweisungen für das Theater Dessau in Verbindung stehen, dann sind das für mich keine Spielräume.
Ich würde die Spielräume in diesem Haushalt gern sehen. Das wäre auch für uns interessant. In diesem Sinne und im Sinne von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit fordert die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung nachdrücklich auf,
einen Nachtragshaushalt aufzustellen. - Danke schön.
Danke, Herr Präsident. – Ja, ein Nachtragshaushalt ist logischerweise ein Problem der Landesregierung. Logischerweise tauchen dann alle Ressorts mit ihren Forderungen auf, was sie gern noch machen möchten. Das haben wir bei dem Nachtragshaushalt im Jahr 2011 und bei dem Nachtragshaushalt im Jahr 2012 gesehen. Es war eigentlich ganz erstaunlich, was da an Wünsch-dirwas alles so kam. Ich habe mich über die Geduld der Koalition gewundert, dass Sie das so mitgetragen haben.
Ich kann mich daran erinnern, dass wir im Jahr 2012 eine ganze Reihe Vorschläge gemacht haben, wie man Geld einsparen kann, wo wir Schulden tilgen oder abbauen könnten. Auch zur Neuverschuldung von 2011 haben wir Vorschläge gemacht. Aber das war nicht gewollt. Nun gut, das ist so.
Ich bedanke mich bei Ihnen für die Information zu den Bund-Länder-Gesprächen. Das war den Pressemitteilungen wirklich nicht zu entnehmen. Deswegen war es für uns eine echte Frage, ob wir das zusätzlich draufpacken müssen oder ob das Bestandteil des ganzen Pakets ist. Denn es ist ein Unterschied, ob man 7 Millionen € oder 47 Millionen € verkraften muss. Das war einfach nicht bekannt.
Ich weiß aber immer noch nicht so richtig, wie wir die 161 Millionen € gedeckt kriegen. Das ist mein Problem.
Das haben Sie nicht gesagt. Sie haben zwar über die EU-Gelder gesprochen. Aber wir wissen doch, wie es mit den EU-Geldern ist, wann sie kommen,
wie sie kommen und wofür sie gerade gebraucht werden. Das ist nicht so das Problem.
Auch mit dem Zensus werden wir schauen - der Stichtag sollte der 30. Juni sein -, ob das Geld kommt oder ob es nicht kommt. Aber das sind eigentlich auch Sachen, die den Haushalt in seiner Ausführung sehr ungewiss machen.
Herr Barthel, wie gesagt, wir haben im vergangenen Jahr einen Nachtragshaushalt für 127 Millionen € aufgelegt. Das war wesentlich weniger als 162 Millionen €. Und da gab es keine Diskussion vonseiten der Koalitionsfraktionen darüber, ob wir den brauchen.
Die Steuerschätzung war im vergangenen Jahr sehr positiv ausgefallen, da wir den Haushalt auf der Steuerschätzung der Landesregierung aufgebaut haben, die von erheblich mehr Einnahmen ausgegangen ist, als wir sie dann hatten.
Zum Pensionsfonds. Wir haben eine Versorgungsrücklage und einen Pensionsfonds. Beide werden aus den Ressorts gespeist. Dazu gibt es noch eine Pauschalabführung an den Pensionsfonds aus dem Einzelplan 13 in Höhe von 20 Millionen €. Um diese 20 Millionen € geht es uns, weil der Sinn und Zweck des Pensionsfonds auch bei uns in der Fraktion sehr umstritten ist.
Aber wenn ich sowohl die Ressorts für ihre Beamten zur Kasse bitte, warum brauche ich dann noch einmal eine Pauschalzuführung?
Wir haben ja auch noch die Versorgungsrücklage. Insgesamt haben wir inzwischen ein Paket von mehr als 500 Millionen € dafür angespart. Wie gesagt, es ist ein Unterschied, ob ich jetzt anspare für Leute, die im Jahr 2041 in Rente gehen, oder - die Rentenzahlung ist ja für Leute, die derzeit schon in der Rente sind, weil es eben ein Umlagesystem ist - ob ich meinen Rentenbeitrag zahle und der andere, der in Rente ist, kriegt das Geld.
Aber noch einmal zum Verständnis: Es geht nicht um die Gelder aus den Ressorts, es geht um diese 20 Millionen €, die aus unserer Sicht für das nächste Jahr als Einsparmaßnahme dienen.
Zur Steuerschätzung. Wir werden sehen, was der November bringt. Ich befürchte, dass wir für unser Land aufgrund der Katastrophe weniger Steuereinnahmen haben werden. Wenn der private Verbrauch nicht absolut ansteigt, wird es möglicherweise weniger Umsatzsteuer geben.
Es könnte bei den Handwerkern mehr Geld geben. Bei den Baumärkten könnte mehr umgesetzt werden. Aber wenn Sie dann die Einnahmeausfälle in der Landwirtschaft und in der Industrie einrechnen,
was traurig genug ist, werden wir es hier mit etwas weniger zu tun haben.
Über den Bodensatz ist schön gestritten worden. Die einen reden davon, dass wir ihn haben, die anderen sagen, den haben wir nicht mehr. Wir haben ihn aber doch. Hier muss man sehen, wie man damit umgeht, ob man dann mit überplanmäßigen Ausgaben arbeitet.
Mein Problem bei der Steuerschwankungsreserve ist nicht nur, dass man für schlechte Zeiten vorsorgt. Nur, Herr Barthel, wenn Sie aus der Steuerschwankungsreserve künftig die Ausgabenreste des vergangenen Haushaltsjahres zahlen, so wie es von der Landesregierung geplant ist - Entschuldigung, dann brauche ich keine Steuerschwankungsreserve mehr.
Wenn ich sage, ich zahle die Ausgabenreste, wenn ich Dinge von einem Haushaltsjahr ins andere schiebe, aus der Steuerschwankungsreserve als Gegenfinanzierung - also nein, das kann es nicht gewesen sein.
Dann machen Sie eine echte daraus, aber nicht solch ein Hin-und-her-Geschiebe. Das verschleiert dann nämlich wirklich, wie der Haushalt aufgestellt ist.
Schauen Sie sich einmal das Haushaltsjahr 2012 an. Wir haben im Ausschuss ausführlich darüber diskutiert, wo die Ausgabenreste sind. Da haben wir zum einen die EU-Gelder, die wie eine Bugwelle vor uns her fließen, und nicht nur, weil die EU nicht zahlt, sondern weil in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Programmen hat umgestrickt werden müssen, weil sie eben nicht den Erfordernissen des Landes entsprachen und deswegen die Gelder nicht abgerufen wurden.
Es gibt also eine ganze Menge zu tun. Ich werbe noch einmal für unseren Antrag. - Danke schön.
Das habe ich Ihnen ja gesagt, es waren voll und ganz die Wünsche der Koalitionsfraktionen und der Landesregierung, die damit realisiert wurden. Es fand sich dann noch Geld, um das umzusetzen. Es wurde hart gezerrt. Aber dafür hat man einen Nachtragshaushalt gemacht.
Danke, Frau Präsidentin. - Herr Minister, wenn es jetzt diese Änderung beim Länderfinanzausgleich gibt, hat das Auswirkungen auf den Königsteiner Schlüssel? Müssten wir mehr bezahlen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Seit einigen Wochen bzw. Mo
naten, nämlich seit Januar 2013, spielt das Ministerium für Justiz und Gleichstellung mit dem Parlament „Schraps hat den Hut verloren“ und hofft, dabei zu gewinnen.
So wie es aussieht, wird die Landesregierung letztlich einem Vorschlag zustimmen, den das Parlament heute hoffentlich unterbreiten wird; denn es ist eigentlich eine originäre Aufgabe der Landesregierung, Dienstleistungsverträge abzuschließen, zu verlängern, zu kündigen oder nachzuverhandeln. Aber bei dem Theater in den letzten Wochen und Monaten blieb zumindest aus der Sicht meiner Fraktion eine ganze Menge auf der Strecke.
Auf der Strecke bleibt das letzte bisschen Vertrauen in die uns von der Verwaltung zugearbeiteten Zahlen für die Aufstellung des Haushaltes. Auf der Strecke bleibt auch das Vertrauen in die Seriosität der Aufforderung, Ankündigung, Drohung der Landesregierung, den Haushalt konsolidieren zu wollen.
In diesem Zusammenhang fallen gewaltige Worte; eine Ministerin muss gehen, nur weil sie sich dem Spargelübde nicht ungeprüft anschließen wollte. All das kann eine Landesregierung tun. Doch manchmal muss man offenbar nicht so genau hinschauen, wenn es um das Sparen geht, nämlich dann, wenn es entweder um private Betreiber geht oder wenn es um Personal geht. Und das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, macht eigentlich alles Geschrei und Getöse um die Haushaltskonsolidierung zumindest für meine Fraktion unglaubwürdig.
Die Wirtschaftlichkeit des PPP-Projektes Justizvollzugsanstalt Burg ist von Anfang an umstritten gewesen. Schon der Wirtschaftlichkeitsnachweis aus dem Jahr 2006 konnte nicht so richtig überzeugen; doch der drohende Anstieg der Gefangenenzahlen überzeugte damals zumindest die Koalitionsfraktionen von der Notwendigkeit des Projektes.
Nun haben wir die Anstalt und müssen dafür auch bis zum Jahr 2034 zahlen. Der Zuschuss an den Betreiber wird weiter wachsen; denn er ist vertraglich festgelegt. Er ist eigentlich an eine vollständige Auslastung der JVA Burg gebunden. Eine Summe von einer halben Milliarde Euro ist dafür bis zum Jahr 2034 zu zahlen. Darin sind andere Kosten, nämlich für Personal, für Nebenkosten, für Strom, für Wasser, noch nicht enthalten.
Der einzige direkte Einsparfaktor in diesem bis zum Jahr 2034 bestehenden Konstrukt sind die am 19. Dezember 2006 mit dem Betreiber abgeschlossenen Dienstleistungsverträge. Diese haben seit Mai 2009 eine Laufzeit von fünf Jahren und können, soweit das gewollt ist, mit der Frist von einem Jahr vor Ablauf der fünf Jahre gekündigt werden. Ansonsten verlängern sie sich erneut um fünf Jahre.
Im Rechnungsprüfungsausschuss kam von der Landesregierung der Vorwurf, das Parlament hätte während der Haushaltsberatungen einen Sperrvermerk aussprechen müssen, wenn es denn Einfluss auf die Verlängerung der Verträge hätte nehmen wollen.
Ja, das hätten wir tun sollen. Ich glaube - ich habe noch einmal nachgeschaut -, dass wir im Finanzausschuss am 4. Dezember 2006 darüber informiert worden sind, dass es diese Verträge geben wird. Aber von Laufzeiten habe ich im Protokoll nichts gefunden.
Auch in den Haushaltsverhandlungen ging es immer nur um den Zuschuss als kompakte Masse. Es gab die klare Ansage: Verringern sich die Gefangenenzahlen in Burg, so bleiben die Kosten bestehen.
Vielleicht erinnert sich der eine oder andere auch noch an die Debatte in der vergangenen Legislaturperiode, Anfang 2010, als es um die Schließung der Justizvollzugsanstalten in Halberstadt und Stendal ging. Diese Justizstrukturreform war übrigens auch damals schon alternativlos. Ausschlaggebend für diese alternativlose Justizstrukturreform waren die Kosten für Burg sowie die fehlenden Gefangenen und das fehlende Personal für Burg.
Gut, ich gebe zu, die Protokolle des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung habe ich nicht noch einmal gelesen. Vielleicht stand dort etwas von den Dienstleistungsverträgen und ihren Laufzeiten. Wenn ich etwas nicht weiß, dann kann ich es auch nicht sperren. Insofern haben wir einen Fehler gemacht. Aber das ist noch lange kein Grund dafür, uns in den Ausschüssen seit Januar mit nichtssagenden Aussagen abzuspeisen.
Erst mit dem Jahresbericht 2012 des Landesrechnungshofes war das Thema für uns als Parlamentarier wieder aktuell. Seitdem haben wir versucht, Auskunft zu erhalten, sowohl im Finanzausschuss wie auch im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung und im Rechnungsprüfungsausschuss. Diese bekamen wir aber nicht.
Bestehende Verträge müssten erst evaluiert werden - das war im Dezember 2012. Ursprünglich war aber eine Evaluierung schon für das Jahr 2011 vorgesehen. Sie war dringend notwendig, da zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge niemand wissen konnte, wie sie umgesetzt werden können. Es gab keine Kennzahlen, es gab keine Erfahrungen damit, ob und wie solche Verträge in einer Einrichtung wie der JVA Burg funktionieren.
Am 3. April 2013 sollte die Frage nach den Verträgen im Ausschuss für Finanzen eigentlich abschließend behandelt werden. Doch es gab nur die
Auskunft, dass nichts vorliege, worauf das Justizministerium aufbauen könne. Wir verabredeten als letztmöglichen Termin die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 10. April 2013.
Zu dieser Sitzung kamen zwar viele Beamte des MJ - wir waren nur vier Abgeordnete in dem Ausschuss und es waren mehr Beamte -, aber sie sagten eigentlich nichts. Das Gutachten wäre ein erster Entwurf und man könne und man wolle … - aber na ja. Der schließlich noch herbeizitierte Staatssekretär rettete das Ganze dann auch nicht mehr.
Es wurde dann schließlich vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE unverzügliche Akteneinsicht gefordert und beschlossen. Die Akten sollten uns bis Mittwoch, den 17. April 2013 vorliegen, damit wir noch einen Blick hineinwerfen konnten, um notfalls am Donnerstag, dem 18. April 2013 noch einen Antrag abgeben zu können. Antragschluss war am Donnerstag um 12 Uhr.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt: Die Akten kamen am Donnerstag, dem 18. April 2013 um 15.20 Uhr. Also mussten wir quasi einen Antrag ins Blaue stellen. Die Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben dasselbe getan.
Der Umgang mit Beschlüssen des Landtages - das haben wir in der letzten Zeit des Öfteren gemerkt - ist für die Landesregierung anscheinend nur dann wichtig, wenn diese Beschlüsse von ihr selbst initiiert worden sind.
Es gab keinen Grund, die Akten auch nur einen Tag später zu schicken; denn zumindest irgendetwas Aktenähnliches wurde den Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen zu ihrer Klausur vorgelegt, wie ich der Presse entnommen habe. Die Endfassung des Gutachtens trägt das Datum 28. Februar 2013 - wohlgemerkt die Endfassung, nicht irgendein erster Entwurf.
Frau Ministerin, für uns ist das ganze Geeiere um das Gutachten zu den Dienstleistungsverträgen absolut nicht nachvollziehbar.
Es gab und gibt hierbei nichts, aber auch gar nichts in diesem Gutachten, das man verbergen müsste. Die Aussagen sind überschaubar: Danach sollte ein Vertrag, und zwar der über die Verpflegungsdienstleistungen, auf jeden Fall gekündigt werden; der Vertrag über die EDV-Betreuung sollte grundsätzlich weitergeführt werden. Die anderen könnte man ebenfalls grundsätzlich weiterführen, es seien hierzu lediglich Nachverhandlun