Carsten Hütter

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir als AfD treten seit unserer Gründung für den Erhalt des Sozialstaates ein.
Aber ganz genau das tun wir.
Wir sind für höhere Löhne gerade in unteren und mittleren Einkommensschichten. Wir wollen, dass in Deutschland und Sachsen keiner in Armut leben muss. Insoweit stimmen wir mit der Überschrift des LINKEN-Antrages durchaus überein.
Womit wir nicht übereinstimmen, sind die Forderungen im Antrag. DIE LINKE will unter anderem eine sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von 1 050 Euro im Monat. Das bedeutet nichts anderes als ein hohes bedingungsloses Grundeinkommen. Das wird durch den fehlenden Arbeitsanreiz aber zu weniger Erwerbstätigkeit und zu einem Zusammenbruch des Sozialsystems führen. Die AfD hat sich als Alternativmodell für eine aktivierende Grundsicherung ausgesprochen. Die staatliche Absicherung soll gegeben sein; der Arbeitsanreiz darf aber nicht wegfallen.
Ihr Antrag, werte LINKE, enthält nicht nur utopische Forderungen, er ist auch inhaltlich widersprüchlich. Sie wollen eine Kindergrundsicherung einführen; weiterhin aber soll das Kindergeld erhöht und anrechnungsfrei ausgezahlt werden. Sowohl Kindergeld als auch Kindergrundsicherung sind aber dazu da, die Existenz der Kinder zu decken. Darum wird beides auch derzeit miteinander verrechnet. Sie müssten also erst einmal das Kindergeld neu gestalten, damit es anrechnungsfrei bleiben könnte.
Wir hingegen wollen einen ganz anderen Weg gehen. Wir wollen ein Familiensplitting bei der Einkommensteuer einführen. So haben Familien nämlich mehr Netto vom Brutto und werden deutlich entlastet.
Die Entlastung und der Sozialstaat müssen am Ende des Tages auch noch finanzierbar bleiben, meine Damen und Herren von den LINKEN. Wenn das Sozialsystem auf Dauer nicht zusammenbrechen soll, müssen wir eine Solidargemeinschaft klar umreißen und auch abgrenzen.
Wenn ich mir Ihre Politik der offenen Grenzen so anschaue, werte LINKE, kann das auf Dauer weiß Gott nicht funktionieren.
Deutschland ist schon heute das Land mit der größten Sogwirkung auf Armutsmigration. Dies wird ihr Antrag noch einmal erheblich verschärfen.
Es kann nicht sein, dass all diejenigen, die seit 2015 das Zauberwort „Asyl“ gesagt haben, eine Vollalimentierung in der staatlichen Hängematte ohne jegliche Gegenleistung erhalten. Die amtliche Statistik ist sehr deutlich: Seit 2015 hat sich die Anzahl ausländischer Hartz-IV-Bezieher mehr als verdoppelt.
Ihr Antrag ist nicht nur überzogen und widersprüchlich, er ist auch heuchlerisch. Das betrifft insbesondere Ihre Forderung nach einem angemessenen Landespflegegeld. Sie hatten doch im Herbst letzten Jahres zu unserem gleichlautenden Antrag ausgeführt, dass es falsch sei, die Angehörigenpflege zu stärken.
Angehörige könnten ja schließlich durch ihr fehlendes Fachwissen keine angemessene Pflegequalität gewährleisten.
Das waren Ihre Worte, meine Damen und Herren.
Weiter erachten Sie es als ausreichend, das Pflegegeld zu erhöhen, um die entgangenen Einkommen und Absicherungen der Angehörigen zu ersetzen.
Und nun plötzlich fordern Sie auch ein Landespflegegeld.
Schämen Sie sich. Sie mögen die Bürger für dumm verkaufen wollen. Bei uns schaffen Sie das nicht.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach vier Jahren Tätigkeit der Befragung von 70 Zeugen und der Auswertung von über 1 600 Aktenordnern zieht der NSU-Untersuchungsausschuss im Freistaat Sachsen Bilanz.
Neben dem Abschlussbericht von CDU und SPD liegt ein abweichender Bericht der Fraktionen von den GRÜNEN und den LINKEN vor. Um es vorwegzunehmen: Das von den LINKEN und den GRÜNEN gewünschte Ergebnis – das großflächige Versagen des Inlandsgeheimdienstes – ergibt sich aus der Arbeit des NSU-Untersuchungsausschuss definitiv nicht.
Eine Mitschuld von sächsischen Behörden an den Straftaten des Trios liegt nicht vor, stellte der Ausschussvorsitzende klar fest. So sehe man bei Polizei und Justiz in Sachsen weder Fehler noch Versäumnisse, beim Landesamt für Verfassungsschutz dagegen Unzulänglichkeiten. Ein Verhalten zugunsten des Trios konnte klar ausgeschlossen werden. Diese Einschätzung teilt auch die AfDFraktion. Auffällig war jedoch, dass konkret bei den Vernehmungen von Beteiligten verschiedener Dienststellen klar erkennbar war, dass einzelne Bedienstete sich an Details nicht mehr erinnern konnten oder schlicht wollten. Ein Schuldvorwurf lässt sich hieraus aber nicht konstruieren.
Die Abg. Köditz von den LINKEN, die die Arbeit im Ausschuss oft mit Parteiarbeit verwechselte, musste eine Mitschuld der Behörden ebenfalls verneinen. Weil aber
aus Sicht der LINKEN, außer den Tätern, noch jemand schuld sein musste, spricht sie von Behördenversagen. Wenn der strafrechtliche Schuldvorwurf nicht reicht, dann stellt man eben eine moralische Schuld fest. Hauptsache Haltung; das ist der Sieg der Moral über das geltende Recht.
Die AfD-Fraktion möchte eines an dieser Stelle klarstellen: Es ist unzweifelhaft, dass terroristische Vereinigungen mit den Mitteln des Strafrechts massiv bekämpft werden müssen. Bereits die Bildung von terroristischen Vereinigungen ist strafbar. Erst recht müssen diejenigen vor allem juristisch verfolgt werden, die weitere Straftaten begehen und – wie im Falle des NSU – nicht vor vielfachem Mord zurückschrecken, um ihre verachtende Ideologie zu verbreiten.
Sowohl der Strafprozess in München als auch die verschiedenen NSU-Untersuchungsausschüsse in den Parlamenten konnten nicht zweifelsfrei alle Fragen klären. Die Chronologie der Ereignisse, beginnend beim Untertauchen des Trios bis zu den Morden, weist deutliche Lücken auf. Besonders die Selbsttötung der beiden Haupttäter hinterlässt, was Ablauf und Umstände betrifft, bei mir erhebliche Zweifel. Trotz dieser Ungereimtheiten ergibt sich daraus kein großflächiges Versagen der Behörden, insbesondere nicht des Landesamtes für Verfassungsschutz bei uns hier in Sachsen.
Wenn die GRÜNEN als Ergebnis des Untersuchungsausschuss einen Inlandsgeheimdienst wollen, dann ist das Unfug. Das Landesamt für Verfassungsschutz ist unser Inlandsgeheimdienst. Der Abg. Lippmann verkennt klar die Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz. Diese besteht – wie bei jedem anderen Nachrichtendienst auch – in der Sammlung und Auswertung von Informationen und Sicherheitsüberprüfungen von Personen. Dies kann weder ein wissenschaftliches Institut für Demokratieforschung, noch ein Landesamt mit Restaufgaben leisten.
Zu bemängeln ist schließlich das Verhältnis von Kosten und Nutzen des Untersuchungsausschusses. Der zweite Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex hat seine umfangreiche Arbeit beendet. Der Erkenntnisgewinn ist mehr als überschaubar. Die notwendigen strukturellen und personellen Veränderungen, vor allem beim Landesamt für Verfassungsschutz, wurden bereits getroffen.
Die Extremismusbekämpfung ist mit dem Aufbau des PTAZ gestärkt worden. Ungeachtet dessen wollen aber LINKE und GRÜNE immer neue Einrichtungen.
Das ist meines Erachtens der falsche Weg. Es war festzustellen, dass LINKE und GRÜNE den Ausschuss teilweise für eigene politische Zwecke benutzten. Folgerichtig ist aber deren abweichender Bericht auf 1 200 Seiten aufgebläht, auf das Sechsfache des Abschlussberichtes. Es ist
nicht Aufgabe des Ausschusses, die gesamte rechtsextreme Szene in Sachsen darzustellen und zu durchleuchten. Das bleibt weiterhin die Aufgabe des Verfassungsschutzes.
Ich möchte mich bei allen Beteiligten des Ausschusses, vor allem auch bei der Landtagsverwaltung, recht herzlich für die vielen geleisteten Stunden bedanken. Herzlichen Dank!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE ist ein Paradebeispiel für das politische Ausschlachten eines Ereignisses. Das Ereignis
ist in diesem Fall die Mordserie sowie weitere Straftaten des sogenannten NSU. Wie bereits zum Ausdruck gebracht, verurteilen wir diese Taten aufs Schärfste. Den Angehörigen der Opfer gehört unser Mitgefühl.
Bis hierhin dürfte es bei allen Parteien im Sächsischen Landtag Konsens geben. In der nächsten Antragszeile verfallen Sie ins Moralische und verkünden Weltoffenheit für den Freistaat Sachsen. Was soll das? Unsere Verfassung spricht in Artikel 12 von regionaler Zusammenarbeit, dem Zusammenwachsen Europas und einer friedlichen Welt. Das ist etwas gänzlich anderes als das, was Sie wollen. Im Feststellungsteil Ihres Antrages wird es nicht besser. Sie stellen erhebliche Fehler und Versäumnisse sächsischer Behörden fest, die Sie politisch motiviert vor allem dem Landesamt für Verfassungsschutz in die Schuhe schieben wollen. Im Abschlussbericht wurden Unzulänglichkeiten beim sächsischen Verfassungsschutz festgestellt, vor allem bei der Abstimmung mit anderen Behörden und Diensten. Weitergehende Schlussfolgerungen, wie das Abstellen dieser Unzulänglichkeiten, ergeben sich daraus nicht. Damit geht auch Ihr Maßnahmenteil ins Leere. Sie konstruieren eine Schuld des Freistaates Sachsen, obwohl Ihre Abg. Köditz feststellt, dass ein Verschulden des Freistaates nicht vorliegt.
Aus dieser Schuld – bei Ihnen heißt es fälschlich Verantwortung – soll eine Verpflichtung zur Entschädigung folgen. Wenn sie schon einen Entschädigungsfonds für Betroffene und Hinterbliebene fordern, dann muss dieser unterschiedslos für alle Opfer von Gewalttaten gelten. Andernfalls ist Ihr Antrag heuchlerisch, da er zwischen guten und schlechten Opfern unterscheidet. Ebenso verhält es sich mit den einseitigen Konzepten zur Bekämpfung des Rechtsextremismus. Sie vergessen in Ihren Anträgen immer den Linksextremismus, den religiösen Extremismus und den Ausländerextremismus.
Damit zeigen Sie, dass es Ihnen eigentlich nicht um die Bürger Sachsens, sondern nur im Ihre linke Klientel geht. Die Menschen im Freistaat haben aber ein Recht darauf, vor Extremismus jeglicher Art geschützt zu werden. Unsere Verfassung garantiert das Recht auf Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit. Genau daran sollten Sie sich halten. Im Gegensatz zu Ihnen bekennt sich die AfD zur Sächsischen Verfassung. Wir lehnen daher Ihren Änderungsantrag ab.
Er hat es nicht verstanden! –
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion sieht keine Notwendigkeit, die begehrte Bundesratsinitiative der GRÜNEN zu unterstützen. Wir halten es für falsch, die Gruppe der Berufsgeheimnisträger nach § 53 StPO generell um staatlich anerkannte Sozialarbeiter bei Jugendhilfeträgern auszuweiten.
Des Weiteren schließe ich mich fast zu 100 % den Ausführungen von Herrn Kirmes an. Es ist im Grunde alles gesagt. Wir lehnen Ihren Antrag ab. Den Rest gebe ich zu Protokoll. – Vielen Dank.
Die AfD-Fraktion sieht keine Notwendigkeit, die begehrte Bundesratsinitiative der GRÜNEN zu unterstützen. Wir halten es für falsch, die Gruppe der Berufsgeheimnisträger nach § 53 StPO generell um staatlich anerkannte Sozialarbeiter bei Jugendhilfeträgern auszuweiten.
Natürlich – bestimmte Tätigkeitsfelder von Sozialarbeitern werden vom Zeugnisverweigerungsrecht umfasst. Dies gilt für Drogenberater oder Mitarbeiter im Bereich der Schwangerenkonfliktberatung. Das ist auch nachvollziehbar. Was Sie hier wollen, ist aber völlig überzogen. Wie so oft.
Aus gutem Grund hat die Rechtsprechung eine Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts „durch die Hintertür“, zum Beispiel für Bewährungs- und Gerichtshelfer, ehrenamtliche Opferhelfer, aber eben auch auf die Jugendgerichtshilfe grundsätzlich ausgeschlossen. In diesen Bereichen ist eine Interessenkollision noch viel wahrscheinlicher als bei Sozialarbeitern – zumal im Fanbereich. Gleichwohl wird den Betroffenen kein Zeugnisverweigerungsrecht eingeräumt.
Um mal einen Schwenk zum Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen nach § 52 StPO zu machen: Wie viel größere Konflikte tun sich auf, wenn jemand, der über viele Jahre mit einer anderen Person zusammengelebt und für diese eingestanden hat, ohne verlobt, verheiratet oder verpartnert zu sein, eine Aussage machen soll, die den anderen belasten könnte! Wenn es Ihnen also um die Beseitigung von schweren Konfliktlagen ginge, hätten Sie viel wesentlichere Ansatzpunkte.
Sie verfolgen hier aber ganz andere Ziele. Der Antrag der GRÜNEN „riecht“ nach Klientelpolitik – unter anderem im Nachgang zu den Ermittlungen gegen Fans der BSG
Chemie Leipzig wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.
In dieselbe Richtung wie der GRÜNEN-Antrag zielte ja auch eine Kleine Anfrage der LINKEN auf Bundesebene, Drucksache 19/4371. Man ist geneigt zu sagen: Da wächst zusammen, was zusammen gehört! Ohnehin wird man bisweilen den Eindruck nicht los, dass in einigen Fanprojekten Sozialarbeit mit „Kumpanei“ verwechselt wird.
Die AfD-Fraktion lässt sich jedenfalls keinen Sand in die Augen streuen. Wir lassen uns auch nicht für dumm verkaufen und lehnen Ihren Antrag deshalb ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Köditz, vor 30 Jahren waren wir noch ein Stück weit damit beschäftigt, die Restausläufer der RAF zu bekämpfen – das haben Sie in Ihrem Vortrag vielleicht vergessen.
Und wo ein Christian Klar abgeblieben ist oder auch die Strafverteidiger – das weiß vielleicht Herr Lippmann, und darüber sollte man auch einmal reden.
Meine Damen und Herren,
wieder ein LINKEN-Antrag zum Thema Rechtsextremismus, und täglich grüßt das Antifa-Murmeltier.
Sie zeichnen hier ein permanent braunes Bild von Sachsen. Sie sehen überall Nazis, überall Netzwerke. Das ist permanentes Sachsen-Bashing der Partei DIE LINKE zum Schaden Sachsens, zum Schaden des Freistaates.
Sie sind permanent in der Dauerschleife, bauschen es permanent auf und nutzen die Pressemöglichkeiten. DIE LINKE ist Teil des Problems und nicht die Lösung.
Natürlich muss man gegen tatsächliche Rechtsextremisten vorgehen. Idioten, die heute noch den Führer der NS-Zeit, den Holocaust leugnen und Straftaten begehen, müssen bekämpft werden. Da bin ich bei Ihnen, Frau Köditz.
Aber DIE LINKE hat ja noch nicht einmal ihre eigenen Leute im Griff.
Was ist denn mit Ihren G20-Kampftruppen? Was ist denn mit Ihren Antifa-Extremisten, die Autos abfackeln, Häuser beschädigen und Menschen angreifen? Was ist denn mit diesen Leuten? LINKE machen gemeinsame Sache mit Linksextremisten wie der Roten Hilfe. Frau Köditz, Frau Nagel, Herr Böhme, so sieht es doch aus! Bei der Demo am Montag war Frau Nagel wieder dabei, und dort ging es gegen die Polizei.
Das sind doch beste Beispiele. Daran erkennen wir doch Ihre wahre Gesinnung. Wofür steht denn DIE LINKE, meine Damen und Herren? Ihre Positionen sind scheinheilig und verlogen: Abschaffung des Verfassungsschutzes, Kompetenzbeschneidung bei der Polizei. Gleichzeitig sollen aber die Netzwerke aufgedeckt und zerschlagen werden.
Wie denn, meine Damen und Herren? Mit Ihren linken Vereinen?
Genau das hätten Sie doch gerne: noch mehr Millionen Steuergelder in Ihre linken, bunten Vereine, die letztendlich für Sie die Aufklärungsarbeit machen sollen.
Sie verkaufen doch sämtliche Bürger für dumm. Ihre Politik ist nicht nur Feigenblatt und Moralkeule zugleich, Sie betreiben auch ein groß angelegtes Ablenkungsmanöver.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Lippmann, waren nicht Sie es, der hier mehrfach deutliche, klare Worte der Abgrenzung verlangt hat? Jetzt kommen Sie, und jetzt zerlegen Sie diese. Wo wollen Sie eigentlich hin?
Meine Damen und Herren, nachdem Herr Anton aus dem Beitrag eine Wahlkampfrede gemacht hat: Herr Anton, vielleicht prüfen Sie sich einmal selber. Sie bewegen sich ganz, ganz weit nach links, schmiegen sich an die GRÜNEN, die gerade bequem von den LINKEN unterlaufen werden – Sie werden noch viel Spaß bekommen.
Zum Thema Droese: Wir haben dort intern klare Worte gefunden, davon können Sie ausgehen. Wie Sie zu dieser ganzen Innensicht kommen, die Sie uns vorgestellt haben – sehr interessant.
Für Sie offensichtlich, vielleicht sollten Sie Ihren Fokus einmal schärfen.
Was die Staatsregierung, der Ministerpräsident, in der ganzen Sache macht: Er lässt sich letztendlich vor den Karren der LINKEN spannen. Anstatt hier Tacheles zu reden, wird herumgeeiert und nicht ausreichend gehandelt.
Wo bleibt denn Ihre konservative Politik? Wo bleibt denn Ihr starker Staat? Der ist doch gar nicht mehr erkennbar! Greifen Sie durch bei Frau Köditz – was machen Sie denn gegen diese Netzwerke?
Nichts haben Sie gemacht! Und Ihr lustiger Prüfbericht gegen die AfD – Luftnummer! Nichts ist da! Gar nichts haben Sie auf der Hand! Wenn Sie etwas hätten, wären Sie schon längst damit herausgekommen.
Also sorgen Sie für Ordnung, sorgen Sie für Sicherheit und klären Sie erst einmal die angeblichen oder wirklichen, tatsächlichen extremistischen Übergriffe zum Beispiel auf unsere Büros! Da kommt nichts, da kommt null – fast keine Aufklärungsrate! Fangen Sie doch einmal an zu arbeiten, bevor Sie weiter Wahlkampf machen!
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist vom Grundansatz her gut gedacht, schießt in seiner Umsetzung allerdings weit über das Ziel hinaus, wie so oft bei den GRÜNEN.
Bei den Whistleblowern oder auf Deutsch: Hinweisgebern handelt es sich um Personen, die Informationen aus einem geschützten Zusammenhang an die Öffentlichkeit bringen. Diese Informationen betreffen meistens Straftaten, Missstände oder allgemeine Gefahren. Die Notwendigkeit, in bestimmten Situationen mit vertraulichen Informationen an die Öffentlichkeit zu gehen, dürfte unumstritten sein.
Edward Snowden und die NSA, Facebook-Datenleck oder Panama-Papers sind Beispiele, die den Nutzen von Hinweisgebern zeigen. Die Veröffentlichung des Haftbefehls im Fall der tödlichen Messerattacke in Chemnitz erfolgte auch durch einen Hinweisgeber.
Spätestens daran zeigt sich, dass gut gemeint nicht immer gut gemacht bedeutet. Nicht ohne Grund existieren gesetzliche Vorschriften, die die Beamten grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichten. Eine Aufweichung dieser Vorschriften sollte, wenn überhaupt, nur mit Augenmaß erfolgen. Die GRÜNEN wollen einen § 68 a Sächsisches Beamtengesetz einfügen. Demnach erfolgt behördenintern die Entscheidung, ob die Ermächtigung zur Strafverfolgung gemäß § 353 b StGB erteilt wird oder nicht. Das bedeutet im Klartext: Mit dem Gesetzentwurf
verschiebt man die Zuständigkeit für die Ermittlungstätigkeit von der Staatsanwaltschaft zu Ermächtigungsgebern innerhalb der Behörde.
Bereits aus diesem Grund muss der Gesetzentwurf abgelehnt werden. Die Strafverfolgung obliegt der Staatsanwaltschaft, die Kompetenz zur Verurteilung allein den ordentlichen Gerichten. Eine Vorverlagerung in die Behörde hinein, die die Motivation des Hinweisgebers beurteilen soll, würde Missbrauch nur Tür und Tor öffnen.
Des Weiteren verpflichtet der Gesetzentwurf Unternehmen dazu, ein betriebsinternes Hinweisgebersystem einzurichten. Auf diese Weise will man Missstände innerhalb von Unternehmen aufklären. Unternehmen ohne ein solches Hinweisgebersystem werden als Bieter im Rahmen des Vergabegesetzes von vornherein ausgeschlossen. So gerät der Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Verhinderungsvorschrift für Unternehmen.
Abschließend weist die AfD-Fraktion darauf hin, dass eine Behandlung dieses Themas im nationalen Rahmen, wenn nicht sogar im europäischen Rahmen erfolgen muss. Eine kleinteilige sächsische Lösung führt zu mehr Unsicherheit aufseiten des Rechtsanwenders.
Die AfD-Fraktion wird diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich schließe mich den Kollegen an und gebe meine Rede ebenfalls zu Protokoll.
Vielen Dank.
Die AfD-Fraktion wird sich zu dem von der Staatsregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Nachrichtendienstrechts enthalten. Der Titel des Gesetzentwurfes mag korrekt sein. Er führt gleichwohl etwas in die Irre. In der Substanz geht es vorwiegend nicht um Änderungen im nachrichtendienstlichen Bereich.
Vielmehr besteht der Sinn des Gesetzentwurfes in der Vornahme von Anpassungen aufgrund Inkrafttretens der EU-Datenschutzgrundverordnung zum 25. Mai 2018. Diese ist seither unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
In zwei Artikeln sieht der Gesetzentwurf Änderungen des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes sowie des Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes im Freistaat Sachsen vor. Laut Stellungnahme des Sächsischen Datenschutzbeauftragten vom 18. Januar 2019 geht es um Änderungen, die durch die Reform des Datenschutzrechts zwingend vorzunehmen sind. Weder sei damit eine Befugniserweiterung für sächsische Behörden noch eine Verkürzung der Rechte betroffener Personen verbunden.
Die grundsätzliche Notwendigkeit der Änderungen bedeutet nicht, dass jede einzelne Regelung des Gesetzentwurfes zwingend so ausfallen musste, wie sie geschrieben steht. So fragt das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Stellungnahme, weshalb der Datenschutzbeauftragte das Landesamt für Verfassungsschutz vor Beginn einer Kontrolle von Diensträumen informieren muss. Unangekündigte Inspektionen müssten im Sinne einer effektiven und unabhängigen Datenschutzaufsicht möglich sein.
In der Tat sieht § 26 a des Bundesverfassungsschutzgesetzes in Abs. 3 vor, dass dem Bundesdatenschutzbeauftragten jederzeit Zutritt in alle Diensträume zu gewähren ist. Dies gilt nur insoweit nicht, als das Bundesministerium des Innern im Einzelfall feststellt, dass die Auskunft oder Einsicht die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährden würde. Von einer vorherigen Information durch den Datenschutzbeauftragten ist dort gleichwohl nicht die Rede. Nach allem lässt sich festhalten, dass der Gesetzentwurf notwendige Anpassungen des Verfassungsschutzgesetzes und des Ausführungsgesetzes zum G-10-Gesetz vornimmt. Dennoch ist er nicht frei von kleineren Schwächen. Die AfD-Fraktion wird sich deshalb enthalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe GRÜNE, Sie können sich vorstellen, dass wir Ihrem Klimahype nicht folgen wollen und auch Ihrer fürchterlichen Panikmache nicht und
des Weiteren nicht dem Missbrauch unserer Schüler während der Schulzeit. Deswegen: Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Herzlichen Dank. Den Rest meines Redebeitrags gebe ich zu Protokoll.
Danke schön, Herr Lippmann.
Der vorliegende Antrag der GRÜNEN ist Ausdruck einer in den letzten Monaten eskalierenden Panikmache, die jeglicher rationalen Grundlage entbehrt. Mittlerweile werden sogar unsere Schüler für Ihre Zwecke instrumentalisiert und missbraucht. Sie sehen den angeblichen Klimawandel nun also auch noch als Bedrohung für unser aller Gesundheit an und wollen mit entsprechenden Maßnahmen gegensteuern.
Kommen wir einmal auf die Fakten zurück. Die Anzahl heißer Tage mit Temperaturen über 30 °C hat sich im deutschen Mittel in den letzten 30 Jahren von sechs Tagen pro Jahr auf zehn Tagen pro Jahr erhöht. Wir haben also gerade einmal vier Tage pro Jahr mehr schönes Wetter. Regional sind die heißen Tage aber sehr unterschiedlich verteilt gewesen – auch in den Rekordsommern 2003, 2015 und 2018. Sachsen hat große Gebirgsanteile und war weniger stark betroffen als südliche Bundesländer.
Dann betrachten wir einmal die gesundheitlichen Auswirkungen des Wetters: Vor allem für heiße Tage wird eine massive Auswirkung auf das Herz-/Kreislaufsystem angenommen. Die Wahrheit ist aber, dass die HerzKreislauf-Sterblichkeit in den Wintermonaten am höchsten und im Sommer am niedrigsten ist. Eine Studie des Umweltbundesamtes zeigte, dass Gleiches für die Anzahl der Krankenhauseinweisungen gilt.
Nach Ihrer Logik müssten die südlichen und damit heißen Länder Europas mehr Herz-/Kreislaufkranke haben. Es ist aber genau umgekehrt. Spanien, Italien, Portugal, Griechenland – alle haben eine geringere Anzahl an Kranken und die kühleren Regionen wie Dänemark, Norwegen und Schweden wesentlich mehr als in Deutschland. Warum ist das so?
Das, was Sie und die gängigen Prognosen für die Zukunft völlig außer Acht lassen, ist die Adaption, also die Anpas
sung des Organismus an geänderte klimatische Bedingungen. In Spanien war es schon immer warm, also ist die Bevölkerung entsprechend angepasst. Dass es diese Effekte gibt, zeigte das Robert-Koch-Institut in einer Übersichtsarbeit.
Zu guter Letzt lassen Sie die positiven Auswirkungen von Warmperioden auf die Gesundheit der Bevölkerung völlig außer Betracht. Sogar das Robert-Koch-Institut sieht die positiven Auswirkungen in nicht unerheblichem Maße. Ich zitiere das Robert-Koch-Institut: „Die touristischen Ströme in Richtung Süden sind ein ansehnlicher Beleg für die Sehnsucht des mitteleuropäischen Menschen nach Wärme und Sonnenschein [...]. Diese allgemeine, sicherlich von den meisten Menschen geteilte Lebenserfahrung sollte den Blick öffnen für mögliche positive gesundheitliche Auswirkungen des Klimawandels.“
Warmperioden werden zu weniger psychischen Erkrankungen führen, und Glätteunfälle sowie Verletzungen reduzieren sich. Außerdem wird besseres Wetter zu mehr körperlicher Aktivität führen, was über die verbesserte Fitness allgemein zu weniger Krankheitslasten führen wird.
Ihr Antrag entbehrt also jeglicher Relevanz und ist rational betrachtet überflüssig. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Luft in Deutschland und in Sachsen war noch nie so rein wie heute. Seit Jahren nimmt die Konzentration von Luftschadstoffen beständig ab. Die Reduktion dieser Luftschadstoffe gerade für NO2 – man höre und staune – ist genau wo am meisten gesunken? Richtig, im Straßenverkehr. Der Verkehrsbereich trug über die Maßen zur Reduktion seit 1995 bei. Dennoch wird seit dem Jahr 2017 eine Panikmache betrieben, die ihresgleichen sucht. Man hat in der Stadt förmlich
Angst, den Fuß vor die Tür zu setzen und anschließend an einem Lungenleiden sterben zu müssen. So zum Beispiel in Leipzig. Der Grenzwert für NO2 wurde dort auch im Jahr 2018 überschritten. Damit drohen weitere Einschränkungen wie Fahrverbote.
In der Antwort auf meine Kleine Anfrage argumentiert die Staatsregierung zwar, dass in Sachsen keine Fahrverbote geplant sind, weil die Luftreinhaltepläne dieses nicht vorsehen.
Nicht geplant heißt noch lange nicht, dass es keine geben wird. Was machen Sie, wenn die Fahrverbote durch ein Gericht angeordnet werden? Kein Fahrverbot ist schließlich bisher freiwillig eingeführt worden.
Auch grundsätzliche Fragen bleiben unbeantwortet. Sie kennen noch nicht einmal den Emissionsanteil, der tatsächlich auf den privaten Kraftverkehr zurückzuführen ist. Ebenfalls kennen Sie nicht den Anteil zusätzlicher Emissionen, die aus dem Mehrverbrauch bei Super-E10Betankung resultieren. Auch Flugzeuge, Schiffe, Diesellokomotiven und gewerblich genutzte Pkw werden nicht differenziert betrachtet. Das ist alles in der Drucksache 6/15493 nachzulesen.
Insgesamt gibt es mehr offene Fragen als Antworten. Sicher ist aber jetzt schon, dass den Diesel-Pkw-Besitzern Wertverluste beigefügt und kleine, mittelständische Unternehmen mitunter in den Ruin getrieben werden können. Ganz davon abgesehen, dass es nicht gerade als umweltfreundlich zu bezeichnen ist, wenn drei oder vier Jahre alte Autos in der Schrottpresse entsorgt werden, nur um sich anschließend einen tollen Geländewagen mit Verbrennungsmotor und hohem Verbrauch zu gönnen. Der Wagen hat dann zwar eine bessere Schadstoffklasse, aber dafür 30 % höhere Abgaswerte. So sieht Ihre Politik in der Realität aus, meine Damen und Herren.
Wer mit Fahrverboten agiert, der sollte sicher sein, das Richtige auf einer gesicherten Faktenbasis zu tun. Doch genau das muss bezweifelt werden.
Vielen Dank.
Herr Kollege, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie nur einen Lungenarzt zitieren, der sich angeblich verrechnet hat, und völlig ausblenden, dass
es mehrere Hundert Lungenärzte waren, die genau das gesagt haben,
dass die Grenzwerte, die festgelegt wurden, dringend zu überprüfen sind?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Rohwer! Wo ist er? – Nicht da, schade! E-Autos sind also emotionsfrei? – Stark! Das möchte ich gern einmal von Ihnen bis zum Letzten durchgerechnet haben. Den Beweis treten Sie doch bitte einmal an und vor allem, wie die Fahrzeuge geladen werden.
Ja, das mag so sein. Entschuldigen Sie bitte, das passiert.
Beweisen Sie mir doch erst einmal, dass die Fahrzeuge völlig frei von irgendwelchen Schadstoffen fahren. Es ist kein dummes Zeug, sondern es ist immer die Frage, wie ich die Batterien in diesen Fahrzeugen lade.
Die nächste Geschichte zum Thema Junge Gemeinde. Ich muss ganz ehrlich sagen: Die jungen Gemeinden, die wir kennen, fahren meist S 50 oder S 51 oder vielleicht auch Schwalbe, und das sind meines Erachtens Zweitakter, und was diese in die Luft blasen, ich glaube, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Dazu sollten Sie Ihre Aussagen überprüfen.
Herr Vieweg, schön, dass Sie sich ein E-Fahrzeug gekauft haben. Herzlichen Glückwunsch! Schauen Sie einmal auf die Rechnung, was die Krücke gekostet hat, dann schauen Sie, wie viel ein normaler Golf kostet, und dann fragen Sie sich mal, wer sich so etwas momentan leisten kann. Das wäre auch eine Frage, über die man einmal diskutieren sollte.
Frau Meier, vielleicht ist Ihnen entgangen, dass fast alle Fahrzeuge im öffentlichen Nahverkehr momentan immer noch mit einem Dieselmotor angetrieben werden. Sie
loben gerade den ÖPNV hoch. Noch ist der Diesel dort nicht zu ersetzen, und die Stadtverwaltungen, die versucht haben, Dieselfahrzeuge auf Elektroantrieb umzurüsten, sind im Winter dieses Jahres alle steckengeblieben und aus dem Verkehr gezogen worden.
Nein, das ist kein Quatsch. Lesen Sie sich einfach mal im Internet ein, dann werden Sie genau das finden. Alles gut.
Wir kommen noch einmal zu den Grenzwerten zurück. Die Grenzwerte stammen aus Studien, die allesamt das gleiche methodische Problem haben: Sie können keine Ursachen für die statistischen Zusammenhänge ermitteln. Erst recht kann keine Gesundheitsgefahr durch einzelne Schadstoffe nachgewiesen werden. Wissenschaftler sehen in diesem Bereich erheblichen Forschungsbedarf.
Aber auch die Messstationen liefern alles andere als korrekte Messergebnisse. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Die Messstationen in Sachsen mit den höchsten Messwerten sind komischerweise auch die, die entgegen den Vorschriften aufgestellt worden sind. Beispiel: Leipzig-Mitte. Die Messstation steht direkt am Rand einer viel befahrenen sechsspurigen Kreuzung, die Vorschriften schreiben aber einen Abstand von mindestens 25 Metern zum Fahrbahnrand einer Kreuzung vor.
Zweites Beispiel: Dresden, Bergstraße. Auch hier steht eine Messstation direkt am Fahrbahnrand. Die Vorschriften schreiben aber einen Abstand von mindestens 4 Metern zur Fahrbahnmitte vor. Hinzu kommt, dass die Straße eine starke Steigung hat, eine nahe Ampelkreuzung und einen feststehenden Blitzer sowie zusätzlich eine Bushaltestelle. Es wird praktisch ständig Beschleunigungs- und Stoppverkehr gemessen. Hier hat also das rotrot-grüne Rathaus ganze Arbeit geleistet, meine Damen und Herren.
Das sind doch Tatsachen, Leute! Wenn ich dauernd anhalten und dann wieder beschleunigen muss usw., dann gehen doch die Messwerte hoch. So eine Station ist doch Unsinn! Die Enteignung von Dieselfahrern und Fahrverbote darf es aufgrund dieser Erkenntnis nicht geben. Es besteht kein Anlass zur Eile und zu einer überhasteten Flottenerneuerung. Wir brauchen mehr Sachlichkeit in der Debatte.
Dazu braucht es diesen Antrag.
Vielen Dank.
Ein Unsinn ist das! –
Jörg Urban: So ein Unsinn! – André Barth, AfD: Mal einen
Spiegel vorhalten, Herr Vieweg! –
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, ich bin sehr gespannt, wenn wir uns irgendwann – vielleicht in zehn, zwölf Jahren – die ganze Thematik noch einmal anschauen, ob es dann wirklich so ist, dass, wie Sie es jetzt gerade selbst gesagt haben, ein elektroangetriebenes Fahrzeug mit viel weniger Aufwand hergestellt werden kann. Es gibt weniger Komponenten, viel weniger Bauteile – darin gebe ich Ihnen vollkommen recht. Es ist interessant, wie Sie es trotzdem schaffen wollen, die 95 000 Beschäftigten der Zulieferungsindustrie, die Sie gerade erwähnt haben, in Lohn und Brot zu halten – darüber, denke ich, werden wir noch einmal diskutieren –, denn das kann ich so nicht erkennen, Herr Minister.
Herr Vieweg, mich als Feind der sächsischen Autoindustrie hinzustellen ist an Lächerlichkeit überhaupt nicht mehr zu toppen. So ein Unsinn.
Sie setzen sich doch die ganze Zeit dafür ein, dass Leute nicht entlassen werden usw. Sie sind doch immer derjenige, der mit dem sozialen Hintergrund argumentiert. Überlegen Sie doch einmal, was in der Zulieferungsindustrie bei VW passiert.
Das werden wir in der nahen Zukunft sehen. Dann können wir das sicherlich gern ausdiskutieren.
Zu Ihrer Argumentation, Herr Minister, dass es demnächst ein Fahrzeug von VW für circa 20 000 Euro gibt.
Das sehe ich erst einmal positiv. Diesbezüglich müssten wir aber erst einmal schauen, ob es genau so ist wie bei den anderen Herstellern, die auf einmal ein Elektroauto für 18 000 Euro oder 17 000 Euro anbieten, für das ich monatlich noch 120 oder 150 Euro Leasing für die Batterie bezahle. Das muss man auch dazurechnen. Also: Erst einmal abwarten und nicht schon feiern, bevor das Ganze da ist.
Meine Damen und Herren, noch einmal ganz kurz zu unseren Zielen. Wir wollen mehr Sicherheit für Verbraucher und Industrie. Wir wollen Mobilität erhalten und nicht abschaffen. Wir wollen die Umwelt nicht durch politische Verkürzung der Produktlebenszyklen belasten. Wir wollen keine Fahrverbote für Diesel-Pkws. Wir wollen keine Quoten für die Zulassung von Elektrofahrzeugen. Wir wollen eine gesicherte Faktenbasis. Wir bringen bei der Gelegenheit auch noch unseren Änderungsantrag mit ein. Wir bitten für beide um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Antrag fordern die GRÜNEN die Staatsregierung auf, die Rechtsordnung zu brechen. Sie wollen, dass Vermieter von Neonazis gewarnt und aufgeklärt werden. Sie wollen, dass die Vermietung von Immobilien erschwert wird.
Selbstverständlich ist auch die AfD dafür, dass Extremisten – und zwar alle, Herr Lippmann – keine Plattform für kleine und große Veranstaltungen gegeben wird. Wir
finden es grundsätzlich richtig, vor Extremisten zu warnen. Ein solches Vorgehen muss jedoch mit Recht und Gesetz vereinbar sein. Das ist es aber bei Ihnen nicht. Sie sollten das eigentlich wissen. Immerhin sitzen zwei Juristen in Ihren Reihen. In Deutschland gilt schließlich immer noch die Vertragsfreiheit. Jeder kann Mietverträge über Immobilien gleich welcher Art abschließen. Es spielt keine Rolle, wer die Vertragsparteien sind. Grundsätzlich spielt es auch keine Rolle, für welche Zwecke die angemietete Immobilie genutzt werden soll.
Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, für diese Erkenntnis hätte ein Blick in das Gesetz genügt, und ein weiterer Blick auf die Rechtsprechung hätte Ihnen das auch bestätigt. Die Gerichte haben schon oft über Fälle des Erschwerens oder Verhinderns in Bezug auf Mietverträge geurteilt. Die Richter sahen unzählige dieser Aktionen als rechtswidrig an. Für die Fälle, in denen über die Identität der Mieter getäuscht wurde, gibt es eine ebenso einschlägige Rechtsprechung. Wenn Sie dann noch einen Blick in die Stellungnahme der Staatsregierung geworfen hätten, dann hätten Sie den Antrag eigentlich zurückziehen müssen.
Die Staatsregierung hat in ihrer Stellungnahme unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass eine staatliche Einflussnahme auf die Vermietung oder Nutzung von Immobilien im Privateigentum rechtswidrig wäre. Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, wollen oder können Sie das nicht verstehen? Erst kommt Warnen und Erschweren, dann fordern Sie womöglich noch die Enteignungen. Das hatten wir alles schon einmal. Sie erinnern sich bestimmt an diese Folgen.
Um es auf den Punkt zu bringen: Was Sie fordern, ist schlicht verfassungswidrig. Genau das, was Sie anderen so oft vorhalten. Für uns stellt sich damit abschließend nur noch eine Frage: Wer warnt die Bürger vor den GRÜNEN? – Die AfD wird den vorliegenden Antrag selbstverständlich ablehnen.
Vielen Dank.
Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal vorab: Frau Meier, ich bin ein wenig überrascht über die Argumentationslinie Ihres Redebeitrags: Das Auto wird nur soundso viele Stunden benutzt, ab und zu wird ein
Fahrzeug nur einmal die Woche benutzt, mein Fahrrad habe ich das letzte Mal vor drei Monaten gebraucht, meine Skier ebenfalls. – Was kommt als Nächstes? Ich habe unten im Hausflur eine Standuhr, auf die schaue ich nur alle 14 Tage, welche Uhrzeit angezeigt wird. Wo wollen Sie eigentlich hin? Was soll ich denn als Nächstes abschaffen, damit es Ihnen in den Kram passt? Ich weiß überhaupt nicht, was Sie hier erreichen wollen.
Ich habe auch noch ein Moped und zwei Oldtimer, die schaffe ich dann auch ab, denn ich brauche sie ja nur einmal im Jahr. Ich weiß nicht, wo Sie noch überall eingreifen wollen.
Sehr geehrter Herr Böhme, zu Ihnen: Ja, Carsharing ist im Grundsatz keine schlechte Idee,
aber wir haben halt nur drei große Städte, und wenn Sie mir dann erklären wollen, dass ich in Oberwiesenthal mit einem Mal einen Anbieter habe, der eine Limousine anbietet, einen Kleintransporter, einen Smart oder was Sie noch alles aufgeführt haben, dann müssen Sie mir einmal erklären: Wie viele Anbieter soll es da geben? Wie viele Stationen soll es geben? Wie viele Fahrzeuge auf Vorrat stehen da? Wie viele Fahrzeuge davon werden wie oft in der Woche benutzt? Dann sind Sie nämlich genau wieder bei Ihrem Problem: Das ist Unsinn.
Meine Damen und Herren, wieder zu meinem Redebeitrag. Wir sehen eine große Gefahr, dass hier mit dem verfolgten Konzept regelrechte Kartelle im CarsharingGeschäft in den Kommunen gebildet werden können. Es ist doch mehr als wahrscheinlich, dass sich anfangs zunächst einmal in einer Kommune nur ein Anbieter von Carsharing-Dienstleistungen meldet.
Die Kommune darf nach den Entwurfsbegründungen und dann später unter äußerst zweifelhaften Argumentationen bekannt und bewährt an diesem Anbieter festhalten. Diese Begründung für die Vergabe ist bisher im öffentlichen Recht schon mehr als umstritten.
Wir von der AfD halten eine bevorrechtigte Bereitstellung von Verkehrsflächen für Carsharing-Anbieter nur dann für vertretbar, wenn man Mittel und Wege findet, den Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Anbietern stets aufrechtzuerhalten. Das gewährleistet der vorliegende Gesetzentwurf in keiner Weise. Im Gegenteil: Er zeichnet den Weg in Kartelle zwischen Kommunen und einzelnen privaten Anbietern vor. Wenn die GRÜNEN ihre Ideologie durchsetzen wollen, dann werden Wettbewerb und Verbraucherschutz schon mal bereitwillig über Bord geworfen.
Der vorliegende Entwurf birgt die große Gefahr, dass von Anfang an und dauerhaft in jeder Kommune nur ein Carsharing-Anbieter von den Verbrauchern genutzt werden kann.
Das ist nicht akzeptabel. Wir wollen den Wettbewerb, und wir wollen die Auswahlmöglichkeit für den Verbraucher.
Aber es geht uns nicht nur um den Wettbewerb zwischen den einzelnen Carsharing-Anbietern, sondern auch um den Wettbewerb zwischen den Technologien.
Ja, bitte.
Können Sie mir beantworten, wie viel wir benötigen und in welchem Verhältnis das vorhandene Angebot ausreichen wird, um auch nur annähernd das abzudecken, was wir wollen?
Entschuldigen Sie bitte. – Nein, ich weiß die genaue Anzahl der Anbieter momentan nicht.
So. – Aber es geht uns nicht nur um den Wettbewerb zwischen einzelnen Carsharing-Anbietern, sondern auch um den Wettbewerb zwischen den Technologien. Es darf durch exklusive Vergaben daher auch nicht einseitig die Elektromobilität bevorzugt werden, wie es die GRÜNEN vorsehen.
Das habe ich aus Ihrem Änderungsantrag heraus erkannt.
Gerade mit Ihrem Änderungsantrag lassen Sie doch die Katze aus dem Sack.
Plötzlich wird sogar eine konkrete Antriebstechnologie zu einem Kriterium bei der Vergabe.
Lesen Sie doch Ihren eigenen Änderungsantrag!
Das ist nichts anderes als gesetzlich erlaubte Benachteiligung. Wir werden Ihren Antrag ablehnen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Titel unseres Antrages lautet: „Demokratische Regeln respektieren – Gewalt ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung“. Wir stellen diesen Antrag, weil wir mit Besorgnis eine weitere Zunahme von politisch motivierter Gewalt in unserem Land verzeichnen. Die Gewalt beschränkte sich bislang auf Sachbeschädigung. Die Spirale der Gewalt dreht sich jedoch weiter bis hin zu einer Sprengstoffexplosion und schweren körperlichen Angriffen auf Politiker in ganz Deutschland.
Bevor es auch zu schweren Angriffen auf Leib und Leben in Sachsen kommt, bedarf es eines Umdenkens der politischen Parteien. Bereits 2015 hat die AfD-Fraktion einen Antrag mit dem gleichen Ziel in das Parlament eingebracht, politisch motivierte Gewalt zu verurteilen. Dieser wurde damals aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt. Auch die Erklärungen einzelner Parteien zu ihrem Abstimmungsverhalten waren nicht zielführend.
Der CDU war der Antrag viel zu kurz gefasst. Die gesamte Gesellschaft und die Demokratie müssten vor Gewalt geschützt werden. Wie steht es um die Demokratie drei Jahre später? Wir erleben eine nie gekannte Spaltung der Gesellschaft, die ständig vertieft wird. Das eilig gegründete PTAZ sollte politisch motivierte Gewalt in Sachsen stoppen. Die Aufklärungsquote ist jedoch lächerlich gering. Vor allem bei linksextremen Straftaten hat der Freistaat vollständig versagt.
Die Antifa-Gruppierungen müssen sich geradezu ermutigt fühlen, immer neue Straftaten zu verüben. Büros, Wohnungen, Autos, selbst Gaststätten, die als Versammlungsorte dienen, sind das Ziel diverser Anschläge. Auch Einrichtungen des Staates bleiben nicht verschont, wie der Überfall auf den BGH-Senat in Leipzig zeigt. Kaum eine politische Kundgebung ohne Gewaltakte.
Bei der religiös motivierten Kriminalität herrscht eher Ahnungslosigkeit. Salafistische Vereine breiten sich im Freistaat Sachsen aus. Hier müssen alle gesetzlichen
Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um dies einzugrenzen bzw. zu verhindern.
Die Partei DIE LINKE sagte damals in der Debatte, sie wolle darauf achten, dass ihre Worte und ihr Verhalten zukünftig niemandem Vorwand für Gewalt geben könne. Dem ist DIE LINKE in Sachsen nicht gerecht geworden. Einige ihrer Abgeordneten schwadronieren in einem fort von Faschisten und Nazis.
Gemeint sind damit die konservativen Parteien, die sich gegen die linken Ideologien aussprechen.
Mit dem Begriff „Nazis“ werden inzwischen wahllos Andersdenkende überzogen. NGOs, die Medien und manche Künstler machen munter mit. Diese merken dabei nicht, wie sie dadurch die Verbrechen der Nationalsozialisten verharmlosen.
Massenvernichtung, Zweiter Weltkrieg und die Verfolgung – dafür stand der Nationalsozialismus. Und heute? Heute ist jeder ein Nazi, der die Aussetzung der DublinRegelung einen Rechtsbruch nennt,
Abschiebungen einfordert oder den menschengemachten Klimawandel einfach anzweifelt.
Der Wähler aber, liebe LINKE, hat den Etikettenschwindel längst durchschaut. Die Nazi-Keule funktioniert schon lange nicht mehr. Ihr Kampf gegen imaginäre Nazis ist ein Kampf gegen große Teile der Wählerschaft.
Sie betreiben damit Ausgrenzung und Spaltung pur und fördern die Rechtfertigung linker Gewalt. Resultate davon finden Sie unter anderem im Internet, siehe zum Beispiel Webseite „fight AfD“. Ich weise bei der Gelegenheit auch auf den Film hin, der vorgestern auf Arte lief. Es macht vielleicht Sinn, sich den einmal anzuschauen.
Auch die GRÜNEN haben gelegentlich dunkle Visionen und sehen mitunter Nazis auch im Sächsischen Landtag. Zu unserem Antrag stellten die GRÜNEN damals fest, dass die Gewaltfreiheit eine Selbstverständlichkeit sei. Selbstverständlich konnte man deshalb dem Antrag nicht zustimmen. Das ist einmal mehr grüne Logik, meine Damen und Herren, die kaum nachvollziehbar ist.
Inhaltliche Auseinandersetzung geht anders. Es wird sogar die These aufgestellt, dass gewählte Volksvertreter nicht Teil der Zivilgesellschaft seien. Und wer nicht dazu gehört, der darf natürlich auch nicht mitreden. Meinungsfreiheit ja, aber eben nicht für alle. Wer die Gesellschaft jedoch in zivil und nicht zivil einteilt, der spaltet. Es gibt aber nur eine Gesellschaft, und wir alle sind Teil dieser Gesellschaft, ob es den Damen und Herren von den GRÜNEN nun passt oder nicht.
Die SPD hielt unseren damaligen Antrag für zynisch, weil er nicht alle Opfer von Gewalt einbezogen hat. Unser Antrag war und ist jedoch nur ein erster Vorstoß, um Gewalt zu bekämpfen. Zynisch ist allerdings etwas ganz anderes, nämlich, wenn zum Beispiel Minister Dulig meint, der Sprengstoffanschlag in Döbeln hilft der AfD und schadet der Demokratie.
Wo, bitte, liegt der Nutzen für die AfD? Unterscheidet die SPD in Gewalt, die entweder nutzt oder schadet? Gewalt ist immer schädlich, Herr Minister Dulig.
Nein, werte Damen und Herren von der SPD, ein Antrag für die Verurteilung jeglicher politischer Gewalt ist weder damals noch heute zynisch. Opfer sind nämlich die Akteure aller Parteien und aller ihrer Anhänger.
Vielen Dank.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Für die CDU-Fraktion Herr Kollege Anton, bitte.
Sehen Sie, genau solche Zwischenrufe wie „Der Oberhetzer“ sind das Problem. Sehr geehrter Herr Lippmann, Herr Kasek und sein Benehmen und seine Art des Ausdrucks oder auch Ihre grüne Jugend kann man durch einen guten Redebeitrag nicht übertünchen. Das sage ich mit aller Deutlichkeit.
Und liebe Frau Kuge, Ihre Äußerung in der Sächsischen Zeitung zum Thema „Die AfD gehört nicht zur Mitte der Gesellschaft“ – wunderbar.
Der Sohn von Minister Dulig wurde vorhin schon zitiert.
Herr Richter, die Beispiele von 1990/92, die Sie vorhin gebracht haben, waren sicherlich tiefgreifende und erschütternde Ereignisse, gar keine Frage.
Aber was hat die AfD 2013 mit der Thematik gegründet?
Nein, gestatte ich nicht.
Frau Kliese – ich sehe sie gerade nicht –, ich habe mich vorhin vertan, das ist richtig. Der Kollege hatte Herrn Stegner zitiert, und ich habe gesagt: „Bleiben Sie in Sachsen.“ Das war mein Fehler. Das nehme ich zurück.
So, meine Damen und Herren, es liegt an Ihnen, ob es wieder ein bloßes Bekenntnis hier im Landtag gibt oder ob wir einen Antrag mit einem Zeichen nach außen setzen, ein öffentliches Signal der Parteien an die Bürger, dass man Gewalt gegen den politischen Gegner nicht gutheißt.
Vor drei Jahren fand der Abg. Alexander Krauß von der CDU den Mut, unserem Antrag zuzustimmen. Er begründete dies mit dem Grundkonsens der Demokratie, der Notwendigkeit, politische Auseinandersetzungen gewaltfrei zu führen.
Dem ist in der Sache nichts hinzuzufügen. Zeigen Sie, dass Sie Mut für eigene Entscheidungen haben.
Vielen Dank. Wir wünschen – wie angemeldet – die namentliche Abstimmung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Staatsminister, es geht uns auch um die Knappheit bezahlbaren Wohnraums. Was unternimmt die Staatsregierung, damit die drei großen Städte ihr jeweiliges Umland als gemeinsamen Wohnungsmarkt begreifen und die wachsenden Schwierigkeiten im Grunde gemeinsam angehen?
Herr Staatsminister! Uns geht es noch einmal um selbstgenutztes Wohneigentum, das leider nicht die Regel ist, und damit einhergehend um Vermögensaufbau, der teilweise nicht möglich ist. Welche Miteigentumsformen hält die Staatsregierung für erstrebenswert, und wie setzt die Staatsregierung das Ziel um, dass in den drei großen Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz ein größerer Anteil der Menschen in selbst genutzten Eigentumswohnungen statt in Mietwohnungen leben kann?
Sie
schwindeln es sich zusammen! –
Zurufe von der AfD: Das ist doch Unsinn, was Sie
hier erzählen! Werden Sie doch mal sachlich! –