Horst Metz
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Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Staatsregierung hat in ihrem Schreiben vom 26. August 2007 an den Landtagspräsidenten um die Einberufung dieser heutigen Sondersitzung gebeten. Hintergrund ist die am Sonnabend, dem 26. August 2007, geschlossene Grundlagenvereinbarung zum Verkauf der Sachsen LB durch die Anteilseigner Freistaat sowie Sachsen-Finanzgruppe an die Landesbank BadenWürttemberg, nachdem die zuständigen Gremien einstimmig – das will ich betonen – zugestimmt hatten.
Die Staatsregierung folgt damit dem Auftrag aus § 65 Abs. 5 Sächsische Haushaltsordnung. Danach bedarf die Veräußerung von besonders bedeutenden Unternehmensbeteiligungen der Einwilligung des Landtages – ich zitiere –, „soweit nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme geboten ist. Ist die Einwilligung nicht eingeholt, so ist der Landtag alsbald von der Veräußerung zu unterrichten“. Diese Unterrichtung erfolgt jetzt durch meine Regierungserklärung, und zwar zeitnah, da es sich beim Verkauf der Sachsen LB gewiss um eine wirtschaftlich und – ich betone – auch politisch bedeutende Unternehmensveräußerung handelt.
Wiederholt konnte ich in den letzten Tagen durchaus kritische Äußerungen hinsichtlich des gewählten Verfahrens vernehmen. Nach § 65 Abs. 5 SäHO ist eine Vorabgenehmigung des Landtages unstrittig der im Gesetz vorgesehene Regelfall. Die sogenannten zwingenden Gründe, die zu einer Ausnahme berechtigen, ergeben sich
jedoch meines Erachtens hinlänglich aus den Sachverhalten, die ich Ihnen nun darlegen will.
An dieser Stelle sei aus einem Schreiben des Präsidenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht an den Ministerpräsidenten vom 25. August 2007 zitiert, aus dem die gebotene Eile ebenfalls hinlänglich hervorgeht. Ich zitiere: „… in dem ich Ihnen dargelegt habe, dass sich die Sachsen LB in einer kritischen, ihre Existenz bedrohenden Lage befindet. Die Bank steht hierbei auch aufgrund der anstehenden Ad-hoc-Meldepflicht unter einem hohen Zeitdruck, eine tragfähige Lösung zu finden. Sollte die Bank nicht sehr schnell auf eine neue wirtschaftliche Basis gestellt werden, würde sich die Frage bankaufsichtlicher Maßnahmen stellen.“
Und weiter: „In der jetzigen Situation kommt es entscheidend darauf an, dass die in Aussicht genommene Grundlagenvereinbarung kurzfristig von allen Beteiligten rechtlich wirksam unterzeichnet werden kann, um die unter starkem Druck stehende Sachsen LB zu stabilisieren.“
Nochmals weiter: „Da eine Alternative zu der jetzt angestrebten Lösung nicht sichtbar ist, sollte die Vertragsunterzeichnung nicht durch eine sich länger hinziehende Genehmigungsprozedur verzögert werden.“
Meine Damen und Herren! Dieser Auffassung, eine schnelle, wirksame Lösung ohne Zeitverzug zu realisieren, war auch die Staatsregierung aufgrund der Bewertung der sich darstellenden Sachlage. Sie hat entsprechend gehandelt, um auch in einer schwierigen Lage die Chancen für eine positive Entwicklung der Sachsen LB – und natürlich für die dort Beschäftigten – zu nutzen und Schaden vom Freistaat abzuwenden.
Meine Damen und Herren! Die Grundlagenvereinbarung sieht die Zukunft der Sachsen LB als rechtlich unselbstständige Tochter der LBBW vor. Sie folgt damit elementaren sächsischen wirtschaftlichen und politischen Interessen. Lassen Sie mich die entscheidenden Vertragsregelungen hervorheben.
Die LBBW übernimmt zunächst treuhänderisch die Führung der Sachsen LB. Die Sachsen LB soll ab dem 01.01.2008 nach Einbringung der Anteile der Sachsen LB in die LBBW in Form einer unselbstständigen Anstalt als Tochterunternehmen der LBBW geführt werden. Im Gegenzug ist vorgesehen, dass die derzeitigen Anteilseigner der Sachsen LB Anteile an der LBBW erhalten. Für die Übergangszeit bleiben die derzeitig zuständigen Gremien erhalten, um formal die notwendigen Beschlüsse fassen zu können.
Außerdem ist vorgesehen, den gegenwärtig laufenden Umwandlungsprozess in eine Aktiengesellschaft zu prüfen.
Der Firmenname „Sachsen LB“ bleibt erhalten. Das Tochterunternehmen soll also – dies wurde von der LBBW ausdrücklich gewünscht und gefordert – als regional verankertes Unternehmen mit sächsischer Identität geführt werden.
Der Sitz des Unternehmens bleibt Leipzig. Ich meine, das ist eine gute Botschaft an die Leipzigerinnen und Leipziger.
Eine Schwächung des Bankenplatzes Leipzig mit all seinen Verflechtungen und Synergien für die ansässige Wirtschaft wird es nicht geben.
Schließlich darf nicht übersehen werden, dass die Sachsen LB ein Tochterunternehmen der stärksten deutschen Landesbank wird, die kürzlich mit einer Steigerung ihres Konzernüberschusses im ersten Halbjahr um immerhin 21,9 % in Deutschland Schlagzeilen machen konnte.
Die Geschäftsfelder werden so gestaltet und im Wettbewerb möglichst ausgeweitet, dass die Sachsen LB eine nachhaltige, zukunftsorientierte Entwicklungsmöglichkeit erhält.
Sie wird unter anderem die dauerhafte Funktion als Sparkassenzentralbank und Girozentrale im Freistaat Sachsen behalten. Sie wird als Kompetenzzentrum der LBBW-Gruppe für die Auslandsmärkte in Osteuropa, insbesondere Tschechien, Slowakei und Polen, einschließlich der Übernahme von konzernweiten Zentralfunktionen in diesen Märkten ausgebaut.
Die Geschäftsfelder, meine Damen und Herren, sind entscheidend für die Beschäftigungsentwicklung am Standort Leipzig. Das Geschäftsmodell der Sachsen LB soll so ausgestaltet werden, dass der Umfang der Beschäf
tigung im neuen Geschäftsmodell erhalten bleibt. Dies bezieht sich – davon gehe ich aus – wenigstens auf die 360 Arbeitsplätze am Standort Leipzig. Selbstverständlich war dies einer der Hauptpunkte, um den ich heftig bei den Verhandlungen gerungen habe.
Nein, ich möchte meine Regierungserklärung vortragen.
An dieser Stelle danke ich besonders Herrn Kollegen Pecher, der mich auch in diesem Punkt während der Verhandlung durchaus unterstützt hat.
Ich sage Ihnen deutlich: Die LBBW sucht am Standort Leipzig nicht den Misserfolg, sondern den Erfolg. Gesagt werden muss aber, dass diese Verpflichtung nicht jeden Arbeitsplatz in Leipzig garantiert, sondern das Niveau, die Beschäftigungsstruktur, wird sich ändern.
Viel wurde in den vergangenen Tagen über einen möglichen Verkaufspreis gesprochen, meine Damen und Herren. Dabei ist festzustellen, dass die Grundlagenvereinbarung ein faires Verfahren vorsieht. Es muss erst eine Unternehmensbewertung sowohl der LBBW als auch der Sachsen LB durch eine Prüfungsgesellschaft erfolgen. Die Prüfungsgesellschaft wird von den Eigentümern beider Landesbanken einvernehmlich ausgewählt, beauftragt und finanziert.
Die Bewertung wird zum Stichtag 31.12.2007 erfolgen und nach anerkannten Unternehmensbewertungsverfahren durchgeführt. Auch das entspricht durchaus sächsischen Interessen. Hätte nämlich die LBBW darauf bestanden, eine aktuelle Unternehmensbewertung durchzuführen, so würde dies auf eine Ausnutzung der gegenwärtigen schwierigen Lage der Sachsen LB hinauslaufen. Diese Forderung wurde jedoch von den Vertretern der LBBW zu keinem Zeitpunkt der Verhandlung erhoben, und dies bestärkt mich in der Überzeugung, dass die LBBW eine gute Partnerschaft für den Freistaat Sachsen und seine Kommunen anstrebt.
Ein weiterer Gesichtspunkt bestärkt meine Auffassung: Von dem zum Stichtag 31.12.2007 ermittelten Unternehmenswert werden jene 250 Millionen Euro nicht abgezogen, die die LBBW als eine Art Soforthilfe in das Unternehmen einbringt. Erst wenn für die Sachsen LB ein Unternehmenswert von über 900 Millionen Euro ermittelt würde, käme der darüber hinausgehende Betrag den derzeitigen Eigentümern nur hälftig zugute. Die Untergrenze der Preisbindung zur Berechnung der Anteilswerte liegt bei 300 Millionen Euro fest.
Diese garantierte Bewertungsuntergrenze in Höhe von 300 Millionen Euro gilt für den Fall der bei Vertragsabschluss abschätzbaren Risiken. Sollte sich jedoch vor der rechtswirksamen Anteilsübernahme eine unwahrscheinli
che Extremsituation ergeben, so gilt eine andere Verfahrensweise. Diese möchte ich kurz darstellen.
Unterschreitet die Kernkapitalquote den Wert von 4,5 %, so ist gleichzeitig der zum 31.12.2007 ermittelte Unternehmenswert null oder gar negativ, dann haben die Anteilseigner, also der Freistaat und die SachsenFinanzgruppe, ein Wahlrecht: entweder Rückabwicklung oder Zuzahlung aus Eigenmitteln, bis 300 Millionen Euro erreicht sind, bei Erhalt dann allerdings entsprechende Anteile an der LBBW oder reiner Verlustausgleich. In diesem Fall wäre weder der Freistaat noch die SachsenFinanzgruppe an der LBBW beteiligt.
Bis zum Zeitpunkt der Einbringung der Anteile – also die nächsten Monate bis zum Jahresende, vielleicht noch ein Stück darüber hinaus, bis die Bewertung vorliegt – gilt Folgendes: Sinkt die Kernkapitalquote unter 4 %, wurde vereinbart, dass sich die Vertragsparteien bemühen werden, eine einvernehmliche Lösung zur Abwendung dieser Krise zu finden. Dies belegt auch den partnerschaftlichen und fairen Charakter der Vereinbarung. Erst wenn dieses Bemühen scheitern sollte, kann die LBBW die Grundlagenvereinbarung kündigen.
Meine Damen und Herren! Diese Regelungen geben Ihnen auch eine Antwort auf die Frage der Inanspruchnahme öffentlicher Haushalte, auch hier im Freistaat. Nach derzeitiger Erkenntnis wird das nicht der Fall sein. Sollte wider Erwarten eine Extremsituation auftreten, so wird jedoch ein Nachschuss von uns entschieden werden müssen, da eine Rückabwicklung – jedenfalls aus meiner Sicht – kaum infrage kommt. Ich halte allerdings eine solche Situation, die zurzeit weder ich noch sonst jemand wirklich ausschließen kann, für mehr als unwahrscheinlich. Gleichwohl habe ich für diese Regelung Verständnis.
Der Regelfall einer Betriebsübernahme sind eine eingehende Unternehmensbewertung sowie eine detaillierte Aufarbeitung der Risiken. Dies kann aber nicht in zwei oder drei Tagen erfolgen. Dazu braucht es Zeit, die nicht vorhanden war. Daher, meine Damen und Herren, wurde diese Sicherheitsklausel in den Vertrag eingebaut.
Die LBBW kann im Extremfall noch eine Reißleine ziehen. Bildlich gesprochen, haben wir also die Sachsen LB sozusagen in einen sicheren Hafen eingefahren. Zu hoffen bleibt nun,
dass dieses Schiff auch ohne Schwierigkeiten ab dem 01.01.2008 an der Kaimauer festmachen kann, um Ihnen das einmal bildlich zu verdeutlichen.
Ich möchte nun auf einen weiteren Eckpunkt der Grundlagenvereinbarung eingehen.
Dies ist die Übernahme der Folge der Gewährträgerhaftung durch
die LBBW nach dem 31.12.2010. Es war für uns nicht akzeptabel, dass der Freistaat nicht mehr Teileigner der Sachsen LB ist, jedoch die Erfüllung der Altverbindlichkeiten bis 2015 gewährleisten soll. Wir konnten in den Verhandlungen erreichen, dass der Freistaat ab dem 31.12.2010 im Innenverhältnis durch die LBBW von den finanziellen Folgen der Gewährträgerhaftung freigestellt wird.
Ich rufe in Erinnerung, dass zur deutschen Tradition der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, also auch der Landesbank, die Gewährträgerhaftung und Altstandslast gehörte. Die EU stellt diese Art von Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt als nicht mehr vereinbar fest. Sie forderte den Wegfall der Gewährträgerhaftung und der Altstandslast. Beides ist zum 19. Juli 2005 weggefallen, wie Sie wissen.
Dies ist auch in Sachsen in unserem Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe festgelegt. Aber, meine Damen und Herren, die Gewährträgerhaftung fiel nur für die Zukunft weg, allerdings nicht für die bis zum 18. Juli 2005 vorhandenen Verbindlichkeiten. Dies ist verständlich, da die Gewährträgerhaftung die Rechtsgrundlage seit Gründung der Sachsen LB 1992 war. Die vorhandenen Verbindlichkeiten wurden im Vertrauen auf diese Rechtsgrundlage eingegangen. Im Sinne eines Vertrauensschutzes läuft die Gewährträgerhaftung für diese Verbindlichkeiten erst Ende 2015 aus. Jetzt ist also gültige Rechtslage, bei uns normiert im § 67 des einschlägigen Gesetzes, dass die Gewährträgerhaftung für die Altverbindlichkeiten fortbesteht.
Insofern halte ich die Freistellung von den Lasten aus diesen Verpflichtungen ab Ende 2010 durchaus für einen Erfolg im sächsischen Interesse.
Einzig für das Engagement Ormond Quay wurde am 17. August 2007 – das wissen Sie – eine Poollösung aller deutschen Landesbanken geschaffen, für die die Gewährträgerhaftung bis Ende des Poolvertrages wirkt. Insofern würde die LBBW gegenüber anderen am Pool beteiligten Landesbanken schlechter gestellt, sollte der Poolvertrag über 2010 hinaus laufen.
Die Grundlagenvereinbarung stellt insofern die Gleichbehandlung der LBBW mit den anderen am Pool beteiligten Landesbanken sicher.
Außerdem haben wir unsere Haftungsposition nach Einbringen der Anteile der Sachsen LB in die LBBW ab 2008 natürlich deutlich verbessert. Zunächst muss nämlich das Unternehmen alles tun, um diese Verbindlichkeiten zu erfüllen, und dieses Unternehmen ist ab 01.01.2008 nicht mehr die Sachsen LB, sondern die wirtschaftlich wesentlich stärkere LBBW.
Meine Damen und Herren! Auch wenn die politische Bewertung höchst unterschiedlich ausfallen mag, steht fest: Durch die Grundlagenvereinbarung vom 26. August 2007 haben wir Schaden vom Freistaat Sachsen abgewendet.
Die Alternative, das Unternehmen allein weiterzuführen, stellt sich nicht.
Es war für die Bank wegen der historisch einmaligen Bankstörung infolge der Krise am US-Immobilienmarkt nicht mehr möglich, die notwendige Liquidität vollständig aus eigener Kraft sicherzustellen.
Es stand ab dem 22. August 2007 ein Eigenkapital belastender Wertverlust in Höhe von 250 Millionen Euro bevor. Ich will zwei Punkte anmerken.
Ohne die Solidarität der anderen Landesbanken vom 17. August 2007 in Frankfurt am Main hätte die Liquidität für Ormond Quay in Höhe von 17,3 Milliarden Mark nicht sichergestellt werden können.
Euro, Entschuldigung.
Zweitens. Ohne die Überführung der Sachsen LB in den starken LBBW-Konzern durch die Grundlagenvereinbarung vom 26. August 2007 hätten meiner Meinung nach enorme Verluste in Milliardenhöhe anstehen können. Auf den Freistaat als Gewährträger wären massive Forderungen zugelaufen. Dieses Szenarium, meine Damen und Herren, ist abgewendet.
Stattdessen gibt es positive Zukunftsperspektiven für die Bank und ihre Beschäftigten. Das ist Kern und Ergebnis des schnellen Eingreifens der Staatsregierung im Interesse des Landes. Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass durch die erreichten Ergebnisse eine schwere Krise abgewendet werden konnte.
Dennoch erlaubt es der Gesamtzusammenhang nicht,
selbstgefällig zufrieden zu sein.
Langsam – die Ereignisse haben mich schon sehr betroffen gemacht.
Ja, die vergangenen Tage und Wochen – das will ich durchaus anmerken – gehörten nicht zu den leichtesten meines Lebens.
Meine Damen und Herren! In den letzten Wochen hatten wir es mit Lösungen von zwei großen Problemfeldern zu tun: mit einer reinen Liquiditätskrise, deren Lösung am 17. August 2007 gelang, und einer Eigenkapital verzehrenden Situation, die den Bestand des gesamten Unter
nehmens gefährdete und die durch die Grundlagenvereinbarung gelöst wurde.
Seit einigen Wochen lesen und hören wir von einer erheblichen Krise der Finanzmärkte, und zwar weltweit. Auslöser hierfür sind vor allem tiefgreifende Marktstörungen auf dem US-Immobilienmarkt. Sie werden fragen: Was hat die Krise am US-Immobilienmarkt mit der Sachsen LB in Leipzig bzw. mit der Sachsen LB Europe in Dublin zu tun?
Die Aufbaukredite wurden von den Kredit gewährenden US-Banken in Anleihen verpackt und weltweit an Banken und andere Investoren zur Refinanzierung veräußert. Die Banken haben sich alle untereinander durch die Überlassung derartiger Anleihen Kredite gewährt. In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ war vergangene Woche zu lesen, dass nach Angaben der Fachleute dieser Markt allein in Europa ein Volumen von 280 Milliarden Euro hat. Festzuhalten ist, dass die Finanzierung von langfristigen Verbindlichkeiten durch kurzfristige Anleihen im Kern nicht das eigentliche Problem darstellen. Jedoch führten diese eklatanten Marktstörungen zum Abreißen der Finanzierungsströme, und dies führte zu Liquiditätsproblemen.
Gelöst wurde dieses Problem, wie ich schon sagte, mit der Bereitstellung der Kreditlinie durch die bundesweite Sparkassen-Finanzgruppe in Höhe von 17,3 Milliarden Euro.
Die Sachsen LB ist über ihre Tochter im irischen Dublin seit März 2004 mit der Gesellschaft Ormond Quay auf diesem Markt aktiv. Worum handelt es sich bei Ormond Quay?
Ormond Quay wurde im März 2004 als Zweckgesellschaft gegründet. Die Gesellschaft Ormond Quay Funding ist keine Tochter der Sachsen LB Europe in Dublin, sondern beide sind über ein Vertragswerk miteinander verbunden. Die zuständigen Gremien der Sachsen LB wurden mit der Gründung von Ormond Quay befasst.
Gesellschaftszweck von Ormond Quay ist der Ankauf von langfristigen Wertpapieren sowie deren Finanzierung durch die Aufnahme von kurzfristigen Darlehen. Bei Ormond Quay handelt es sich fachlich um eine sogenannte Assed Backed Commercial Paper Refinanzierungsstruktur, bei der eine Refinanzierung am Kapitalmarkt zu einem von der Sachsen LB unabhängigen Rating erfolgt.
Erst anlässlich einer kurzfristig angesetzten Kreditausschusssitzung am 14. August 2007 wurde uns in aller Deutlichkeit vom Vorstand diese Liquiditätskrise offenbart. Der Markt stellte nicht genügend Geld zur kurzfristigen Finanzierung bereit und kam im Grunde genommen vollständig zum Erliegen.
Der Markt hat nicht mehr unterschieden zwischen sehr guten Papieren – AAA geratet –, guten oder schlechten Bonitäten. Der Markt existierte nicht mehr. Der Markt ist ausgetrocknet. Diese Form des Marktversagens ist, glaube ich, in dieser Form bisher einzigartig.
Damit habe ich Ihnen die Dramatik der Situation, wie sie sich am 14. August 2007 darstellte, beschrieben. Unmittelbares und konsequentes Handeln war gefordert.
Die am Freitag, dem 17. August 2007, gefundene Lösung bedeutet nun die Sicherstellung der erforderlichen Liquidität durch die einspringende Sparkassen-Finanzgruppe. Ein Verkauf unter Wert, der dramatisch gewesen wäre, wurde damit vermieden.
Ich möchte von dieser Stelle aus allen Beteiligten, die bei dieser Lösung geholfen haben, ganz herzlich danken.
Mein besonderer Dank gilt dem Präsidenten des DSGV, Herrn Haasis, dem Präsidenten des BaFin, Herrn Sanio, und dem Präsidenten der Deutschen Bundesbank, Herrn Prof. Weber.
Natürlich ist die Frage berechtigt, ob die Risiken dieses Modells richtig eingeschätzt und frühzeitig erkannt wurden.
Dies wird sicherlich auch noch in den nächsten Wochen und Monaten umfassend diskutiert werden.
Meine Damen und Herren! Ich komme jetzt zur Lösung des zweiten Problems. Trotz der am Freitag, dem 17. August 2007, erreichten Poollösung im Umfang von 17,3 Milliarden Euro meldete die Sachsen LB in der darauffolgenden Woche leider weitere Probleme.
Dabei handelte es sich nicht um Liquiditätsprobleme, sondern um ein Ausfallrisiko. Für jeden nachvollziehbar ist, dass Ausfälle unmittelbar das haftende Eigenkapital der Banken mindern.
Unterschreitet das haftende Eigenkapital eine bankaufsichtliche Mindestgrenze, erfolgen bankaufsichtliche Maßnahmen durch die BaFin. Diese können bis zur Schließung der Bank reichen. Dies hat sich im Zeitverlauf der letzten Woche zunehmend herauskristallisiert.
Aufgrund dieser Situation habe ich vom Vorstand tägliche Berichte eingefordert. Spätabends am 21. August 2007, das war am Dienstag voriger Woche, meldete die Landesbank weitere Risiken an. Diese zweite Hiobsbotschaft war für mich – ich gestehe es – ein Schock.
Diese Situation ließ nunmehr dem Eigentümer der Sachsen LB zwei Handlungsalternativen: Die erste Möglichkeit war das Nachschießen eigener finanzieller Mittel der Eigentümer, also des Freistaates und der SachsenFinanzgruppe.
Die zweite Möglichkeit war die wie auch immer geartete Anlehnung an eine andere Landesbank, damit diese die Eigenkapitalbasis und damit die Handlungsfähigkeit sicherstellt.
Ein Nachschießen von Geldern in nicht fassbaren Beträgen – das sage ich deutlich – wollte ich weder Ihnen, dem Sächsischen Landtag, noch den sächsischen Bürgern zumuten. Also kam für mich und auch für die SachsenFinanzgruppe nur die Anlehnung an eine andere Landesbank in Betracht, die von ihrer finanziellen Kraft her in der Lage war, die Realisierung weiterer Eigenkapital verzehrender Verluste abzufedern.
Meine Damen und Herren, wie allgemein bekannt ist, wurden seit Monaten – um nicht zu sagen, seit zwei Jahren – die Möglichkeiten einer strategischen Partnerschaft sowie einer unternehmensrechtlichen Verbindung mit der WestLB intensiv geprüft, und wir waren auf dem Weg von der Verlobung, dem Letter of intent, im Oktober 2005 bis zur Hochzeit schon ziemlich weit gekommen. Über die Gründe hierfür und deren personelle Folgen sowie darüber, dass sich die Rahmenbedingungen inzwischen geändert haben, haben die Medien ausführlich berichtet. Ich brauche mich damit also nicht zu beschäftigen. Danach war eine zeitnahe Lösung mit der WestLB nicht mehr zu erwarten.
Angesichts dieser Lage haben wir uns zusammen mit der Sachsen-Finanzgruppe kurzfristig zu folgender Vorgehensweise entschlossen: Über ein Investmenthaus als Beratungsunternehmen wurden Kontakte mit anderen potenziellen Interessenten – sprich: anderen Landesbanken – aufgenommen. Als potenzielle Interessenten für ein Zusammengehen kristallisierten sich schließlich zwei Landesbanken heraus: Das waren die Landesbank BadenWürttemberg und die NordLB.
Am 24. August erfolgten eingehende Sondierungsgespräche mit Vertretern dieser beiden Institute, die auf der Ebene der Vorstandsvorsitzenden vertreten waren. So führten wir am Freitagvormittag ab 10:00 Uhr Gespräche mit der LBBW und nachmittags ab 15:00 Uhr mit der NordLB. Danach wurde das Gespräch mit der NordLB bis tief in die Nacht fortgesetzt, da dieser Partner ein verstärktes Interesse zu erkennen gab.
Eine wichtige Rolle spielte für uns dabei – das will ich nicht verheimlichen – die sogenannte sächsische Liste, in der wir die Interessen des Freistaates zusammengefasst hatten.
Im Ergebnis der Gespräche am Freitag, dem 24. August, mit der LBBW und der NordLB entsprachen die Vorstel
lungen und Möglichkeiten der LBBW am ehesten den Interessen und den Handlungsbedarfen der Eigentümer der Sachsen LB. Hinzu kam, dass die NordLB in der Nacht zum Samstag, dem 25. August, ihr Interesse zurückgezogen hatte. Infolgedessen wurden am Samstag die Vertragsverhandlungen zwischen der LBBW und den Anteilseignern der Sachsen LB geführt.
Wir haben am Sonntagmorgen gegen halb drei mit der LBBW eine Einigung über diese von mir bereits vorgestellte Grundlagenvereinbarung erzielt. Besonders danken möchte ich hier unserem Ministerpräsidenten Prof. Milbradt, der in der letzten Runde der sogenannten Nachtgespräche am Samstag hinzukam. Die Vertragsverhandlungen konnten also am 26. August mit der Grundlagenvereinbarung abgeschlossen werden.
Meine Damen und Herren, zeitlich parallel erfolgten am Samstag, dem 25. August, 10:00 Uhr, Informationen meinerseits an die Kabinettsmitglieder im Rahmen einer informellen Sondersitzung. Am folgenden Sonntag um 10:00 Uhr wurden unter Leitung des Ministerpräsidenten die Vorsitzenden der im Landtag vertretenen Fraktionen und deren finanzpolitische Sprecher außer der NPDFraktion informiert. In der anschließenden Kabinettssitzung erläuterte ich den in der Nacht zum Sonntag ausgehandelten Grundlagenvertrag. Das Kabinett stimmte dem Vertrag einstimmig zu.
Ich bin für diese Unterstützung all meiner Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar. Sie haben Geschlossenheit in einer schwierigen Situation bewiesen.
Die darauf folgende Anteilseignerversammlung der Sachsen-Finanzgruppe und der entsprechenden Gremien der Sachsen LB schlossen sich diesem einstimmigen Votum an. Das gilt auch für die Trägerversammlung der LBBW.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einige Anmerkungen zum Thema Steuerung und Kontrolle bei der Landesbank Sachsen machen.
Dabei ist zunächst auf das Gesetz über die öffentlichrechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe hinzuweisen. Danach bestehen bei der Bank drei Organe: Das sind der Vorstand, der Verwaltungsrat und die Anteilseignerversammlung.
Wie bei jedem Kreditinstitut liegt das operative Geschäft in den Händen des jeweiligen Vorstandes, der in eigener Verantwortung handelt. Demgegenüber hat der als Kollegialorgan verfasste zwanzigköpfige Verwaltungsrat insbesondere die Aufgabe, die Tätigkeit des Vorstandes zu überwachen.
Neben diesen landesrechtlichen Regelungen ist bei Kreditinstituten zusätzlich das Kreditwesengesetz, also Bundesrecht, zu beachten. Das Kreditwesengesetz steckt den rechtlichen Rahmen für die geschäftliche Tätigkeit
der Kreditinstitute ab, ohne in die unternehmerische Einzelentscheidung einzugreifen. Weiterhin ist im Kreditwesengesetz geregelt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen die Aufsicht über die Kreditinstitute wahrnimmt. Das BaFin hat nach § 6 KWG Missständen im Kreditwesen entgegenzuwirken. An dieser Aufsicht wirkt auch die Deutsche Bundesbank mit.
Weiter ist nach dem Kontrollsystem des Aktiengesetzes die regelmäßige Prüfung des Jahresabschluss- und Lageberichtes durch einen Abschlussprüfer vorgesehen. Zusätzlich dazu wird vom Abschlussprüfer eine Prüfung nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz durchgeführt, wonach zusätzliche Prüfungen durch den Abschlussprüfer vorgeschrieben sind. Dazu zählen auch die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft sowie die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems.
So viel zum allgemeinen rechtlichen Rahmen. Mir kam es darauf an, dies einmal kurz darzustellen.
Nun konkret zur Steuerung und Kontrolle im Zusammenhang mit dem durch die aktuellen Kapitalmarktstörungen in die Schieflage geratenen Ormond Quay. Der Kreditausschuss der Sachsen LB hat sich wiederholt mit diesem Engagement befasst. Die erste Befassung des Kreditausschusses mit Ormond Quay erfolgte am 10. Oktober 2003. Nach schrittweisen Erhöhungen hat der Kreditausschuss in der Sitzung am 16. Juni 2005 die Liquiditätslinie für das Konstrukt schließlich auf 1,7 Milliarden Euro erhöht, wobei Ormond Quay ermöglicht hat, diese Investition auf 17,3 Milliarden Euro auszubauen.
Auch dem Verwaltungsrat wurde in der Folgezeit wiederholt über die weitere Entwicklung berichtet. Darüber hinaus waren die Aussagen der mit der Abschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wesentliche Informationsgrundlagen der Gremien. Diese prüfte die Sachsen LB und erteilte stets uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Ihre Prüfungen erstreckten sich dabei auch konkret auf Ormond Quay, zu dem sie zuletzt im Rahmen der Berichterstattung zum Jahresabschluss 2006 keine Beanstandungen feststellte.
Neben der Begleitung durch die Gremien und der regelmäßigen Jahresabschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragte die BaFin im Jahre 2004 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit der Prüfung des Geschäftsberichtes der Sachsen LB nach § 44 Abs. 1 Satz 2 Kreditwesengesetz. Es handelte sich um eine routinemäßige und nicht um eine anlassbezogene Prüfung. Prüfungsgegenstand waren die Überwachung und Steuerung der mit der Auslagerung des Geschäftsfeldes Synthetic Esset der Sachsen LB Europe verbundenen Risiken, die Ordnungsmäßigkeit der Verfahren zur frühzeitigen Erkennung von Beteiligungsrisiken sowie die Einzelfallprüfung ausgewählter Kredit- und Beteiligungsverhältnisse.
Die KPMG hat die Prüfung in der Zeit vom 4. Oktober 2004 bis zum 29. April 2005 in Leipzig und in Dublin durchgeführt. Aus dem Bericht geht hervor, dass im
Geschäftsbereich Synthetic Esset Defizite im internen Kontroll- und Risikofrüherkennungssystem bestanden. Zum Prüfungszeitpunkt existierte keine transparente Dokumentation zur Beurteilung des Risikogehalts der Finanzierungsprodukte durch Dritte. Die Beanstandungen der Prüfer richteten sich – das ist ein Zitat aus diesem Bericht – ausdrücklich nicht gegen die strategische Sinnhaftigkeit des Geschäftes, welches auch nicht Prüfungsgegenstand war.
Ja, man hätte ja prüfen können! – Ormond Quay wurde in dem Bericht mehrfach ausdrücklich erwähnt.
Nach Übersendung des Berichtes erfolgte die Auswertung durch die BaFin. Es wurden Konsequenzen gezogen und die festgestellten Mängel abgestellt. Darüber wurden die BaFin und der Verwaltungsrat unterrichtet. In der Sitzung des Verwaltungsrates am 9. Oktober 2006 legte der Vorstand dar, dass sämtliche von der BaFin aufgegriffenen Feststellungen des Sonderprüfers bis zum 30.06.2006 erledigt worden sind.
Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen darzulegen versucht, dass auch bei dem hier in Rede stehenden Engagement die Aufsichtsgremien ihre Aufgabe mit besonderer Sorgfalt praktiziert haben. Dies ist selbstverständlich nachprüfbar. Weder wir noch die fachlichen Berater haben letztendlich eine derart historische einmalige Marktstörung vorausgesehen. Dass wir trotzdem in diese große Krisensituation gelangt sind, wirft auch für mich Fragen auf.
Die Diskussion, welche Lehren daraus zu ziehen sind, wird in den nächsten Wochen sicherlich deutschlandweit passieren.
Ich möchte Ihnen vor diesem Hintergrund mitteilen, dass seitens des Finanzministeriums ein Auftrag an eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ergehen wird. Gegenstand des Prüfauftrages wird es sein, eine umfängliche und vertiefte Aufarbeitung sowohl der Entwicklung und Praktizierung des Geschäftsmodells als auch der Steuerungs- und Kontrollsysteme einschließlich bankinterner Gremien, also auch die Umstände der aktuellen Krisenbewältigung, darzustellen. Die Ergebnisse werde ich dem Haushalts- und Finanzausschuss zuleiten. Dann können wir gern darüber sprechen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Derzeit wird auch über den Sinn der Landesbank philosophiert. Meines Erachtens sollten wir uns noch einmal vergegenwärtigen, warum wir die Bank als einziges selbstständiges Institut überhaupt in Ostdeutschland errichtet haben. Dies kann nur zu einer Bewertung führen, nämlich dass der Freistaat in den schwierigen Aufbaujahren einen durchaus potenten und verlässlichen Partner hatte, der seine Aktivitäten auf
eine positive wirtschaftliche Entwicklung des Freistaates Sachsen ausgerichtet hat.
Ein Blick zurück. Die Gründung einer eigenen Landesbank nur für Sachsen war ursprünglich nicht das Anliegen der Sächsischen Staatsregierung. Das möchte ich deutlich sagen. Wir wollten damals ein gemeinsames Institut für alle fünf neuen Bundesländer. Eine solche Lösung – diejenigen, die damals in den Gremien in Berlin saßen, wissen das – sah auch der Einigungsvertrag vor.
Dies wurde hinfällig, nachdem die anderen neuen Länder Kooperationen mit westdeutschen Landesbanken eingegangen sind. Die Entscheidung für die eigene Landesbank haben wir im Dezember 1991 im Landtag gemeinsam auf den Weg gebracht. Am 01.01.1992 konnte die Landesbank ihr Geschäft aufnehmen.
Meine Damen und Herren! Die Bank war in all den Jahren ein wichtiger Ansprechpartner für größere Unternehmen, die in Sachsen entweder neu investieren oder schon vorhandene Betriebe ausbauen wollten. Nicht nur bei großen Investitionen wie AMD, Infineon, Porsche oder BMW mit vielen Tausend Arbeitsplätzen hat die Landesbank als Finanzierungspartner, als Projektentwickler, als Berater, als Ansiedlungsunterstützer oder als Gründungsfinanzier nachhaltig und erfolgreich mitgewirkt. Die Erfolge der Sachsen LB für den wirtschaftlichen Aufbau unseres Landes sind unbestritten.
Meine Damen und Herren! Diese Rolle wird die Landesbank auch als Tochter der LBBW weiterhin wahrnehmen. Das ist sichergestellt und Anliegen unseres neuen Partners in Baden-Württemberg. Dauerhaft werden die guten Beziehungen zwischen den sächsischen Sparkassen und der Landesbank vorhanden sein. An dieser Stelle lassen Sie mich ausdrücklich feststellen: Die Spareinlagen der Sparkassen sind sicher.
Auch heute bin ich der Meinung, dass die Entscheidung von 1991 richtig war. Die Sachsen LB hat sich als positiver Standortfaktor für unser Land erwiesen. Sie hat die auf wirtschaftliche Entwicklung und technologischen Fortschritt basierende Aufbaustrategie für den Freistaat unterstützt, und dies wird sie auch künftig tun.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir abschließend noch ein Wort in eigener Sache. In all den Jahren meines politischen Wirkens im Freistaat habe ich stets versucht, den Sachsen und den Interessen des Freistaates zu dienen. Dies gilt auch für die Jahre als Sächsischer Staatsminister der Finanzen und gerade jetzt im August 2007. Mit Unterstützung des Parlamentes – mit Ihrer Unterstützung, insbesondere der Unterstützung meiner CDU-Fraktion – können wir insgesamt gute Erfolge vorweisen. Ich danke Ihnen allen
für das kollegiale Miteinander. Wer mich wirklich kennt, der weiß, dass es für mich sehr schmerzlich ist, dass die einzige ostdeutsche Landesbank unter den gegebenen Umständen nicht mehr eigenständig erhalten werden kann. Vielleicht mag es antiquiert klingen, aber wer sich in der Politik in die Verantwortung nehmen lässt, muss bereit sein, immer das Ganze im Blick zu haben.
Ich halte inne und ich habe gerade in den letzten Tagen schwerer Arbeit innegehalten und für mich eine persönliche Entscheidung getroffen, eine rein persönliche Entscheidung, denn auch jetzt will ich mich nicht aus der Verantwortung stehlen. Ich beabsichtige, zur Aufarbeitung des Verkaufs der Sachsen LB und zum möglichst reibungslosen Einstieg der LBBW beizutragen sowie gemeinsam mit unseren sächsischen Kommunen die noch offenen Fragen einer schnellen Lösung zuzuführen. Zum 30. September 2007 stelle ich mein Amt zur Verfügung.
Den Ministerpräsidenten habe ich darüber informiert.
Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zu dieser Problematik will ich mich ausdrücklich für die Ausführungen von Herrn Prof. Bolick und Herrn Pecher bedanken.
Es ist alles dazu gesagt. In Vertretung des Innenministers gebe ich die Rede zu Protokoll.
ÖPPModelle (Öffentlich-Private Partnerschaft), englisch PPP interjection: (Public Private Partnership) , sind individuelle Lösungen.
Mit diesen Modellen wird die Realisierung von Aufgaben bzw. die Durchführung von Investitionen aus dem öffentlichen Bereich auf private Partner übertragen, ohne dass der öffentliche Partner die Gesamtverantwortung aus der Hand gibt. Ziel ist ein Effizienzgewinn gegenüber den Kosten einer herkömmlichen Realisierung.
Der Bitte der Koalitionsfraktionen, über die wesentlichen Eckpunkte des im Jahr 2005 beschlossenen ÖPPBeschleunigungsgesetzes des Bundes sowie gegebenenfalls über weitere Entwicklungen auf Bundesebene zu berichten, möchte ich an dieser Stelle in aller Kürze nachkommen:
Das ÖPP-Beschleunigungsgesetz sieht Änderungen im Bereich des Vergaberechts, im Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz, in der Bundeshaushaltsordnung sowie im Investmentgesetz vor.
Überdies sind Neuregelungen vorgesehen, wonach Grund- und Grunderwerbsteuer nicht erhoben werden, wenn das Grundstück im Rahmen von ÖPP-Projekten zwar zunächst auf den privaten Investor übertragen wird, aber die öffentliche Zweckbindung des Grundstücks bestehen bleibt.
Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird die Abgrenzung zwischen Lieferungen, Dienst- und Bauleistungen erleichtert.
Als neues eigenständiges Vergabeverfahren wird der „wettbewerbliche Dialog“ eingeführt.
Darüber hinaus wurde die „Projektantenproblematik“ geregelt, das heißt, der Umgang mit Unternehmen und Beratern, die den öffentlichen Auftraggeber im Vorfeld des Vergabeverfahrens beratend unterstützt haben und später selbst als Bewerber am Vergabeverfahren teilnehmen.
Durch die Einführung einer privaten Entgeltregelung im Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz soll privaten Betreibern die Möglichkeit der Refinanzierung beim Ausbau von Bundesfernstraßen ermöglicht werden.
In der Bundeshaushaltsordnung soll nunmehr die Möglichkeit der Veräußerung unbeweglicher Vermögensgegenstände vorgesehen sein, selbst wenn diese zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes noch benötigt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Nutzung durch den Bund langfristig vorgesehen ist und die Aufgaben des Bundes auf diese Weise nachweislich wirtschaftlicher erfüllt werden können. Des Weiteren soll der Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Eigenrealisierung der öffentlichen Hand und ÖPP künftig die Risikoverteilung berücksichtigen.
Zurzeit wird am ÖPP-Beschleunigungsgesetz II gearbeitet.
Hinsichtlich der Frage, ob eine Änderung der bestehenden haushaltsrechtlichen und sonstigen Vorschriften, insbesondere der VwV KommInvest, geboten ist, kann ich hier ein klares Nein sagen. Die Verwaltungsvorschrift enthält bereits grundlegende und verständliche Handlungsanleitungen für an ÖPP interessierte Kommunen, Unternehmer und für die Rechtsaufsichtsbehörden.
Dies hat das federführende sächsische Innenministerium bereits in seiner Stellungnahme vom 9. Dezember 2005 gegenüber dem Sächsischen Landtag ausgeführt. Hierauf möchte ich gern verweisen. An dieser Einschätzung hat sich zwischenzeitlich nichts geändert.
Im Hinblick auf die Einrichtung einer zentralen kommunalen Anlaufstelle bestehen aus meiner Sicht Bedenken, ob Bedarf für eine solche Stelle besteht, zumal die Realisierung von ÖPP-Projekten auf kommunaler Ebene bereits seit Jahren erfolgt. Dies wurde von der Staatsregierung in der Drucksache 4/3734 bereits dargelegt.
Der Meinungsbildungsprozess auf kommunaler Ebene in dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf den vom Ostdeutschen Sparkassenverband unter intensiver Mitwirkung des sächsischen Innenministeriums erarbeiteten Leitfaden für ÖPP-Projekte, der der kommunalen Ebene bereits eine wichtige und aus meiner Sicht ausreichende Hilfestellung gibt.
Nun möchte ich noch einige Anmerkungen zum Antrag der Fraktion der FDP machen:
Wir brauchen keine Modellprojekte auf kommunaler Ebene, weil es bereits seit einigen Jahren entsprechende ÖPP-Projekte im Freistaat Sachsen gibt.
Auch ist es nicht sinnvoll, eine bestimmte Zahl zu realisierender Projekte vorzugeben. Selbst in Großbritannien geht man davon aus, dass allenfalls 10 bis 15 % aller Bauvorhaben als ÖPP-Projekte geeignet sind. In Sachsen muss dabei die besondere Situation vieler Kommunen berücksichtigt werden, denn ein Großteil ist vom Demografiewandel betroffen. ÖPP-Projekte verlangen jedoch eine langfristige Bestandsgarantie. Der Anteil geeigneter Projekte dürfte also eher niedriger anzusetzen sein.
Auf staatlicher Ebene existieren derzeit mit Ausnahme des Modellprojektes in Chemnitz auch keine weiteren Bauvorhaben, welche sich als ÖPP-Projekte eignen würden. Hier muss berücksichtigt werden, dass der SIB schon heute selbst den Lebenszyklusansatz berücksichtigt. Bau und Betrieb eines Gebäudes sind schon heute in großen Teilen im SIB vereint. Reinigungs- und Facilitymanagementleistungen sind bereits zu einem wesentlichen Teil auf Private übertragen.
Das Pilotprojekt ist auch noch lange nicht abgeschlossen; es wurde gerade mit dem Bau begonnen.
Deshalb kann noch nicht hinreichend beurteilt werden, ob sich diese Verfahrensweise am Schluss auch tatsächlich als wirtschaftlich herausstellt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gehen wir allerdings von einem wirtschaftlichen Erfolg dieses Projektes aus.
Als Mittel zur Förderung des sächsischen Mittelstandes und des sächsischen Handwerks sind ÖPP-Projekte nicht geeignet. Sie haben ein Volumen, welches die wirtschaft
liche Leistungsfähigkeit mittelständischer Bauunternehmen oft überfordert.
ÖPP-Projekte sind keineswegs das Allheilmittel. Eine solide Haushaltspolitik, welche es hinreichend ermöglicht, Investitionen in die Infrastruktur zu tätigen, ist mit Sicherheit der bessere Weg. Das hat der Freistaat Sachsen in den vergangenen Jahren bewiesen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte heute aus Anlass der Beratung des Umwandlungsgesetzes ausdrücklich wieder Folgendes feststellen: Die strategische Neuaus
richtung der Sachsen LB als Verbund- und Spezialbank ist auch im Jahre 2006 sehr gut vorangekommen, und das spiegelt sich im Ergebnis der Bank wider.
Die Sachsen LB konnte, wie Sie wissen, den Jahresüberschuss deutlich auf 53 Millionen Euro steigern. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken bei allen, die daran mitgewirkt haben: bei den Vorständen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei allen, die dort Verantwortung getragen haben.
Meine Damen und Herren! Das ist das beste Ergebnis seit Gründung der Bank im Jahre 1992. Ich bin stolz auf unsere Landesbank und auf ihre Leistung, auch nach allem, was ich in den letzten fünf Jahren erlebt habe.
Dies wird nachdrücklich dadurch bestätigt, dass uns neben anderen Ratingagenturen nunmehr die entscheidende Ratingagentur Standard & Poor’s beim langfristigen Rating wieder in den A-Bereich angehoben hat.
Ich finde, dieses Ergebnis spricht für sich. Das ist eine eindrucksvolle Bestätigung der Arbeit der Mitarbeiter, des Vorstandes und der Eigentümer.
Die geplante Umwandlung der Sachsen LB in eine AG soll zur weiteren Stärkung des Geschäftsmodells beitragen und natürlich auch die Möglichkeiten erweitern, strategieadäquate Partner für unsere Landesbank zu gewinnen, und – dies möchte ich besonders betonen – deren Wettbewerbsfähigkeit mittel- und langfristig zu sichern ist mir wichtig.
Diese Sicherung hat eine ganz besondere Bedeutung: Die Sachsen LB als öffentliches Kreditinstitut hat und behält einen öffentlichen Auftrag – Herr Dr. Rößler wies darauf hin. Die öffentlichen Banken insgesamt haben gerade im Bereich der Wirtschaftsförderung natürlich eine Schlüsselrolle – das hat bei uns in Deutschland eine gute Tradition – und sie stabilisieren die Wirtschaft, gerade auch hier im Freistaat Sachsen. Deshalb steht die Staatsregierung natürlich zu diesem öffentlichen Auftrag. Umso mehr müssen wir uns mit der Zukunft unserer Bank befassen und deren Marktposition ausbauen. Das gilt für die Landesbank, aber auch für alle Sparkassen im Freistaat Sachsen. In diesem Kontext, in diesem Umfeld bewegt sich dieser Gesetzentwurf zur Umwandlung der Sachsen LB in eine Aktiengesellschaft. Mit der Aktiengesellschaft können wir natürlich attraktive Partner für die Sachsen LB besser gewinnen. So kann die Bank ihren Auftrag besser erfüllen. Vor allem gehört hierzu die Versorgung des Mittelstandes – ich kann es nicht oft genug betonen; Herr Pecher und Herr Rößler haben nachdrücklich darauf hingewiesen – und der Sparkassen mit Bankdienstleistungen.
Auch die derzeit aktuelle Diskussion um einen Einstieg der Landesbank Baden-Württemberg in die West-LB, die Sie in den Medien verfolgen, macht doch für uns alle eines deutlich: dass nicht nur bei anderen Bankengruppen – damit meine ich zum Beispiel auch private –, sondern auch auf der Ebene der Landesbanken Konsolidierung notwendig ist und angestrebt wird, natürlich auch, um künftig auf dem nationalen und internationalen Finanzsektor an diesen Geschäften teilzunehmen.
Die Sachsen LB als derzeit kleinste noch unabhängige – darauf kommt es mir an – wird sich dieser Entwicklung auf Dauer nicht entziehen können. Bereits im Jahr 2005 wurde daher, wie Sie wissen, mit der West LB AG eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Auf dieser Basis, meine Damen und Herren, entwickelte sich eine sehr erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den beiden Instituten. Auch dies ist ein Baustein für unsere gute Bilanz im Jahre 2006.
Es fanden erste Gespräche mit der West LB statt über ein mögliches weiteres Zusammengehen und wie sich dieses gestalten könnte. Wohin diese Gespräche im Endergebnis führen werden, ist derzeit noch offen. Wir sind auch mit anderen Landesbanken in Gesprächen. Allerdings möchte ich an dieser Stelle versichern, dass eine Beteiligung Dritter allein deshalb in Erwägung gezogen wird, um der Bank für die Zukunft einen starken Partner an die Seite zu stellen. Dieser Aspekt wird insbesondere auch vom Ostdeutschen Sparkassenverband geteilt: dass attraktive strategische Partner für die Landesbank nach der Umwandlung besser zu gewinnen sind und dies mit einer Aktiengesellschaft die Wettbewerbsposition verbessert. Eine weitere Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit liegt gerade auch im Interesse qualifizierter Bankarbeitsplätze in Sachsen. Ich möchte Leipzig und dem Freistaat Sachsen diesen Bankenstandort nicht nur erhalten, sondern ihn ausbauen.
Wir haben hervorragend ausgebildete Spezialisten in der Sachsen LB, und wir haben hervorragende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sparkassen. Lasst uns diese Kräfte bündeln und den Weg gehen, der in eine gute Zukunft auch für den Standort Leipzig führt! Darum bitte ich Sie. Voraussetzung hierfür ist – neben der Zustimmung der Anteilseigner der Sachsen LB –, dass auch zukünftig der Erhalt der Sachsen LB mit Sitz in Leipzig gewährleistet ist und wir alle wirksame Einflussmöglichkeiten zum Erhalt unserer sächsischen Interessen haben. Diese Strategie wird auch durch die Funktion der Sachsen LB als Sparkassenzentralbank und als Girozentrale unterstrichen. Insofern verweise ich hier auf den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU- und der SPD-Fraktion. Auch durch diese Funktion wird der Verbund zwischen der Sachsen LB und den sächsischen Sparkassen noch einmal besonders deutlich hervorgehoben.
Den gemeinsamen Entschließungsantrag der CDU- und der SPD-Fraktion begrüße ich ausdrücklich. Ich werde das Parlament weiterhin insbesondere über den Fortgang
der Umwandlung, den Stand der Satzungsregelung und der Suche nach strategischen Partnern sowie geeigneten Geschäftsmodellen informieren.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin überzeugt, dass wir die Sachsen LB als Aktiengesellschaft in eine gute Position bringen, damit sie auch zukünftig zum Nutzen unseres Landes arbeiten kann. Ich bitte Sie daher sehr herzlich um die Zustimmung zu dem Gesetz. – Ich bin aber gern bereit, Herr Morlok, Ihre Frage zu beantworten.
Ja, gern.
Es ist ein wichtiger Satz, den Sie hier prägen, Herr Morlok. Natürlich, ich habe das auch getan; die Sächsische Haushaltsrordnung § 65 legt mich darauf fest. Ich werde dies zumindest unter Teilnahme des HFA nicht nur beraten, sondern auch Entscheidungen treffen.
Ja, ich werde die Aspekte in den HFA einbringen und wir werden dort gemeinsam darüber diskutieren und einen gemeinsamen Weg finden, wie wir die Dinge angehen. Natürlich.
Gern.
Meiner Meinung nach ja; das kann ich ganz klar beantworten.
Noch einmal herzlichen Dank, meine Damen und Herren, für Ihre Aufmerksamkeit.
Natürlich ist das eine Sache, die die Staatskanzlei zu vertreten hat. Ich stelle fest, dass ich diesen Part gern übernehme.
Zu Ihrer Information: Wir haben am 16. dieses Monats eine Anteilseignerversammlung. Heute haben wir den 4. Juli. Deshalb würde ich Sie herzlich darum bitten, dass wir das Gesetz bis dahin ausgefertigt haben, damit wir in der Anteilseignerversammlung über die Satzung diskutieren und gegebenenfalls darüber eine Entscheidung herbeiführen können. Ich wäre Ihnen sehr zu Dank verpflichtet, wenn Sie dem zustimmen würden. – Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche in Stellvertretung des Justizministers, denn eigentlich hätte er heute hier sprechen müssen.
Die Fraktion der FDP ersucht die Staatsregierung mit ihrem Antrag, einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Ruhegehalts von Mitgliedern der Staatsregierung vorzulegen. – Es ist schon darauf hingewiesen worden: Ein Gesetzentwurf der FDP hätte ja auch kommen können. – Durch diesen soll zum einen die Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt schrittweise von 55 auf 67 Jahre angehoben werden. Zum anderen soll die für die Pensionsberechtigung erforderliche Mindestamtszeit von knapp vier Jahren nunmehr auf fünf Jahre erhöht werden.
Die mit dem Antrag beabsichtigte Gleichbehandlung von Mitgliedern der Sächsischen Staatsregierung mit sächsischen Beamten und Arbeitnehmern in Bezug auf die Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt ist ein legiti
mer Zweck. Allerdings existieren solche Altersgrenzen derzeit noch nicht. Für Arbeitnehmer ist, wie Sie wissen, bundesweit eine schrittweise Erhöhung der Regelaltersgrenze erst ab dem Jahr 2012 vorgesehen und erst im Jahre 2029 wird das Ziel der Rente ab 67 erreicht sein.
Für die sächsischen Beamten prüft derzeit die Staatsregierung, wie man diese Regelung wirkungsgleich übertragen kann. Dabei werden auch die durch die Föderalismuskommission eröffneten Möglichkeiten einbezogen. Ziel der Staatsregierung, meine Damen und Herren, ist hierbei die Vorlage eines sachgerechten Gesamtkonzepts. Bei dieser Prüfung ist selbstverständlich auch zu berücksichtigen, welche Regelungen zum Beispiel auf Bundesebene und in den anderen Ländern getroffen werden.
Die gleiche sachliche Prüfung wie bei der Altersgrenze werden wir auch in Bezug auf die Altersversorgung der Mitglieder der Staatsregierung durchführen. Dabei müssen die Regelungen des Ministergesetzes zum Ruhegehalt im Zusammenhang mit den sonstigen Versorgungsansprüchen in eine Gesamtbetrachtung einbezogen werden, denn all diese Regelungen bilden ein in sich geschlossenes Alterssicherungssystem der Regierungsmitglieder, auf dessen Integrität eine Verlängerung zum Beispiel von Fristen und Wartezeiten erhebliche Auswirkungen haben kann.
Vor diesem Hintergrund, Herr Zastrow, wäre es nicht sachgerecht, punktuelle Änderungen vorzunehmen und den Gesamtzusammenhang der Regelungen zur Altersversorgung dabei außer Acht zu lassen. Im Versorgungsrecht ist eine isolierte Änderung von Einzelfaktoren wenig Erfolg versprechend und meiner Meinung nach auch nur begrenzt möglich. Sie birgt die Gefahr, ein in sich stimmiges Gesamtkonzept aus dem Gleichgewicht zu bringen. Eine Erhöhung sowohl der Altersgrenzen als auch der Mindestamtszeit für Mitglieder der Staatsregierung bedarf aller Voraussicht nach der Anpassung weiterer versorgungsrechtlicher Bestimmungen. Ob dies angezeigt ist und auf welche Weise dies geschehen kann und soll, ist daher meiner Meinung nach erst nach genauer Prüfung des gesamten Regelkomplexes zu entscheiden.
Lassen Sie mich noch eines feststellen: Die Staatsregierung ist zu jeder Zeit ihrer sozialen und politischen Verantwortung gerecht geworden. Sie hat in der Vergangenheit in Eigeninitiative die Einschnitte bei der Besoldung und Versorgung der Beamten stets wirkungsgleich auch auf die Mitglieder der Staatsregierung übertragen. Zuletzt war dies die Abflachung des Renten- und Versorgungsniveaus durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ministergesetzes, aber auch die erhebliche Reduzierung der Sonderzahlung im Beamtenbereich.
Ferner haben die Mitglieder der Staatsregierung seit 2002 auf jegliche Bezügeerhöhung verzichtet. Auch das will ich hier mal ganz deutlich sagen.
Die Staatsregierung wird die derzeit diskutierten künftigen Einschnitte bei den Alterssicherungssystemen – wie auch in der Vergangenheit – analysieren und entsprechend initiativ werden. Dabei wird selbstverständlich ein fach
lich ausgewogenes Konzept vorgelegt werden, das den Anforderungen Rechnung trägt, meine Damen und Herren.
Ein Wort an die FDP: Lieber Herr Zastrow, wer schnell schießt, schießt auch schnell über das Ziel hinaus. Das gilt für diesen Antrag in ganz besonderem Maße, denn um einen Schnellschuss handelt es sich bei diesem Antrag der FDP-Fraktion.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Eine Nachfrage in den Justizvollzugsanstalten hat ergeben, dass im Zeitraum 2005 bis 30. April 2007 48 Fälle des Einschmuggelns von illegalen Drogen durch Besucher
registriert wurden, davon zehn Fälle im Jugendstrafvollzug.
Im selben Zeitraum wurden im Erwachsenenstrafvollzug jeweils ein Fall des Einschmuggelns von Alkohol, Nikotin und Medikamenten durch Besucher sowie ein Fall des Einbringens von Alkohol durch einen Bediensteten erfasst.
Alle Anstaltsleiter sprechen darüber hinaus von einer sehr hohen Dunkelziffer.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit der Neuregelung des Energiewirtschaftsrechtes im Jahre 1998 sowie der Bekanntmachung des SMWA im Dezember 1999 ist im Freistaat Sachsen der Bezug von Elektroenergie von öffentlichen Auftraggebern auszuschreiben, um das ganz deutlich zu sagen.
Das Finanzministerium gründete dazu im Herbst 2000 die Leitstelle für Energie, die nunmehr dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement angegliedert ist. Diese Leitstelle hat die Aufgabe, den gesamten Elektroenergiebedarf der Liegenschaften des Freistaates Sachsen auszuschreiben und weitere Energiesparpotenziale zu erschließen. Diese Leitstelle für Energie ist mit den Aufgaben der rationellen Energieverwendung und Energieeinsparung im Klimaschutzprogramm des Freistaates Sachsen verankert.
Die Ausschreibung von Stromlieferungen – um nur einige Werte zu nennen – von durchschnittlich 170 bis 185 Gigawattstunden pro Jahr ist auf der Grundlage des Vergaberechts bereits mehrfach erfolgt. Bei europaweiten Ausschreibungen wurden für die Jahre von 1999 bis 2007 jeweils für zwei Jahre die Lieferleistungen an Elektroenergie zentral und – ich glaube – mit sehr gutem wirtschaftlichem Ergebnis realisiert. So gelang es in diesem Zeitraum – was wichtig ist für uns –, circa 8,5 Millionen Euro gegenüber den Marktpreisen einzusparen. Ich
glaube, dass man eine Einsparung von 8,5 Millionen Euro in den Jahren von 1999 bis 2007 positiv anerkennen sollte.
Für die Jahre 2008 und 2009 befindet sich zurzeit eine erneute europaweite Ausschreibung im Vergabeverfahren, wobei auch Unternehmen mit Beteiligung des Freistaates sowie alle zivilen Bundesliegenschaften im Freistaat Sachsen einbezogen sind. Der politische Wille, verstärkt ökologisch verträgliche sowie erneuerbare Energien anzuwenden, wird mit Gesetzen, wie zum Beispiel dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, dem ErneuerbareEnergien-Gesetz, sowie Förderprogrammen auch im Freistaat Sachsen unterstützt. Die Stromerzeuger werden in die Lage versetzt, Strom aus erneuerbaren Energien marktgerecht anzubieten. Die Energieversorger werden verpflichtet, diesen Ökostrom nach festgelegten Preisen abzunehmen und zu vergüten. Das wissen Sie alles.
Mit diesem EEG hat der Bundestag die Förderung erneuerbarer Energien durch eine Einspeisevergütung geregelt. Dass dies Erfolg hat, lässt sich daran erkennen, dass der derzeitige Anteil von sogenanntem Ökostrom bereits 12,5 % der normalen Stromerzeugung beträgt. Das heißt, bereits jetzt bezieht jeder Abnehmer in Deutschland – logischerweise auch der Freistaat Sachsen – diesen Anteil von sogenanntem grünem Strom. Mit dem EEG wird das Ziel verfolgt, den Anteil der erneuerbaren Energien bis zum Jahre 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen.
Im Übrigen ist festzuhalten – das ist bei einer öffentlichen Ausschreibung zu beachten –, dass eine Verknüpfung mit politischen Zielen als vergabefremd und damit als vergaberechtlich unzulässig – ich drücke mich ganz vorsichtig aus – bewertet werden kann. Das trifft auch auf den Antrag – Herr Weichert, ich muss das leider so sagen – der GRÜNEN zu, wonach die Elektrizität des Anbieters vorrangig auf der Basis erneuerbarer Energien und/oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugt werden soll. Wenn das für den Landtag so ist, dann ist das okay. Vergabefremde Zwecke sollten in einer öffentlichen Ausschreibung grundsätzlich nicht enthalten sein. Darauf kann ich nur hinweisen, weil sie den Wettbewerb verfälschen und in der Regel vom Auftraggeber nicht überprüft werden können.
Eine Quotenregelung in der Stromausschreibung würde zudem – hierauf wiesen bereits meine Vorredner hin –, sobald Ökostrom geliefert wird, der durch das EEGGesetz wegen der Abnahme- und Vergütungspflicht bereits gefördert wurde, eine doppelte Förderung bedeuten. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz dürfen in diesem Fall die gesetzlich festgelegten Vergütungen, die wesentlich über den marktüblichen Strompreisen liegen, nicht zum Ansatz gebracht werden.
Meine Damen und Herren! Damit will ich es bewenden lassen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit will ich keine weiteren Ausführungen machen.
Haben Sie herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Ausführungen meines Kollegen Rößler habe ich nichts hinzuzufügen.
Deswegen will ich mich nur darauf beschränken, einmal ganz kurz aus der Anhörung der Sachverständigen zu zitieren.
Frau Lay, ich habe viele Anhörungen hier in diesem Parlament erlebt, aber ein derartiger Zerriss eines Gesetzentwurfes einer Fraktion von den geladenen Sachverständigen ist mir in den 16 Jahren noch nicht untergekommen. Das möchte ich erst einmal bemerken.
Jetzt möchte ich einmal zitieren.
Ja, Herr Porsch, Sie kommen doch gleich dran. Ich möchte nämlich einen Herrn Porsch zitieren, allerdings nicht einen Prof. Porsch, nein, einen Herrn Dr. Winfried Porsch, der dort geladen war. Den möchte ich zitieren, was auch ein Porsch so von sich gibt.
Er fing an: „Grüß Gott, meine Damen und Herren!“ Das würde ich mir auch von Ihnen wünschen. Jetzt hat er wie folgt ausgeführt, meine Damen und Herren, jetzt wird es ernst:
„Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung fußt in der Menschenwürde. Es ist also ein hohes Gut. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil auch Eingriffe unter strenge Schranke gestellt. Es ist nicht schrankenlos gewährleistet. Aber wenn man eingreift, dann nur nach strenger Verhältnismäßigkeitsprüfung und aus gewichtigem öffentlichem Interesse. Die Gemeinwohlziele, die der Gesetzentwurf benennt, sind verkürzt gesagt ein angebliches öffentliches Informationsbedürfnis, vor allem durch die Transparenz. Vor allem durch die Transparenz – das ist wohl der einzige tragfähige Grund – will man offensichtlich eine Kontrolle der Öffentlichkeit, eine mäßigende Einwirkung auf die Gehaltsentwicklung erzeugen.“
Jetzt sagt Herr Dr. Porsch wie folgt, Herr Prof. Porsch: