Kerstin Nicolaus

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Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie heute hier um die Aufhebung meiner Immunität bitten. Das hat vielerlei Gründe, die ich nur kurz erläutern möchte.
Zuerst einmal möchte ich hier keinen Präzedenzfall schaffen. Es wäre in Deutschland einmalig, wenn die Immunität nicht aufgehoben werden würde. Ich möchte nicht, dass dann ganz Sachsen auf den Sächsischen Landtag und mich schaut. Ebenso wenig möchte ich, dass ich mich möglicherweise auf der ersten Seite der „Bild“Zeitung und anderer Medien wiederfinde. Ich möchte vor allem nicht den Eindruck erwecken, dass ich mich hinter der Immunität verstecke.
Das habe ich auch nicht nötig. Ich habe es deswegen nicht nötig, da ich der Meinung bin, dass die im Raum stehenden Dinge ausgeräumt werden können.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass die Diskussion von gestern Abend Anlass sein soll, über das Thema Immunität in Gänze nachzudenken. Ist es ein Vorteil für einen Abgeordneten, die Immunität zu genießen? Oder ist es nicht eher ein Nachteil, wenn erst durch die Medien eine Vorankündigung kommt, ein Schreiben in Richtung Landtag sei unterwegs? Dann trifft dieses Schreiben ein, und deren Genehmigung wird veröffentlicht. Danach geht es immer wieder weiter. Jedes Mal hat man einen Presseaufschlag. Man kann sich aber überhaupt nicht mehr wehren, egal, welchen Abgeordneten es nun betrifft. Darüber muss meiner Ansicht nach gründlich nachgedacht werden, da man am Ende schon vorverurteilt ist. Man bekommt vielleicht hinterher gar kein Urteil und es kann sich alles in Luft auflösen, aber rein durch die Presse ist man vorverurteilt.
Ich denke, die gestrige Diskussion sollte auch in Richtung Justiz einen Denkanstoß geben, wie Dinge geschehen und geschehen können.
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir einfach an dieser Stelle, zum Vergangenen etwas zu sagen. Ja, ich hatte 90 Tagessätze bekommen. Aber wofür? Ich habe ein weggespültes Sozialgebäude – einen Container – in Festbauweise für meinen Sportverein „Blau-Weiß Hartmannsdorf“ errichtet. Nach dem Inkrafttreten des Strafbefehls habe ich von der jetzigen Landesdirektion Chemnitz einen Verwendungsnachweis bekommen, dass der Verwendungszweck der Mittel erfüllt ist. Ich möchte dies einfach einmal klarstellen, da es in den Medien immer wieder anders dargestellt wird. Für mich war es Pech, dass der Nachweis erst hinterher kam. Darüber kann ich mich nun aufregen. Ich habe es aber akzeptiert und muss damit leben.
Nun noch ein Wort zu meiner Gemeinde: Ich lebe dort mit den Menschen, für die Menschen und vor allen Dingen in einem guten Miteinander. Wir sind in Hartmannsdorf eine familien- und sportfreundliche Gemeinde. Wir haben die höchste Geburtenrate. Ich bin stolz auf meine Leute und meine Leute sind stolz auf mich.
Wenn dann in der Zeitung steht, es gibt Untreuetatvorwürfe in erheblichem Ausmaß – das war die Vorverurteilung –, von denen am Ende nur noch Fahrtkosten übrig bleiben, frage ich mich: Wo ist Recht und Unrecht?
Aber beim Thema Recht, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte ich darum, dass in diesem Verfahren Fairness waltet und mein Verteidiger nun wirklich die Möglichkeit bekommt, Dinge einzubringen und Gehör zu finden. Um diese Fairness bitte ich.
An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen allen in diesem Hohen Hause für die Fairness bedanken. die Sie mir entgegengebracht haben. Bei all den Unwägbarkeiten, die ich vielleicht diesem Hohen Haus bereitet habe, ist mit mir immer ein fairer Umgang gewesen. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht leicht für mich, heute vor Ihnen zu stehen. In 15 Jahren Mitgliedschaft im Sächsischen Landtag habe ich in vielen Reden in diesem Haus nur zu fachpolitischen Themen gesprochen. Nie habe ich bisher in eigener Sache gesprochen, und heute würde ich lieber schweigen, wenn es nicht nur um mich ginge. Aber ich habe mich entschlossen, das Wort zu ergreifen, weil es hier einen Angriff auf das Parlament, auf die Freiheit des Mandates abzuwehren gilt, der jeden Abgeordneten, die Kolleginnen und Kollegen in den Koalitionsfraktionen ebenso wie die von der Opposition, jederzeit treffen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Staatsanwaltschaft Zwickau möchte Ihre Genehmigung, um gegen mich Strafbefehl wegen vermeintlichen Betruges zu beantragen. Bei der Aufhebung der Immunität wird ja in der Öffentlichkeit gern übersehen, dass diese nicht nur der Würdigung der Tatvorwürfe dient, sondern die Funktionsfähigkeit des Parlamentes muss gewährleistet sein, und vor willkürlicher Strafverfolgung muss der Abgeordnete geschützt werden. Parlamentarier sind der Justiz nicht generell entzogen, aber sie dürfen nicht unter dem Vorwand strafbaren Handelns quasi schachmatt gesetzt werden.
Normalerweise ist die Aufhebung der Immunität eine Formalie. In meinem Fall sehe ich aber Anhaltspunkte für eine sachwidrige, politisch motivierte Strafverfolgung und für eine gesteuerte öffentliche Demontage einer Abgeordneten, also Zwecksetzungen, für die die Immunität nicht aufgehoben werden darf.
Die die Ermittlungen leitende Staatsanwältin hat schon sehr früh gegenüber meinem Verteidiger offen eingeräumt, dass sie unter dem Druck interessierter Kreise stehe, denen am Ende des Verfahrens eine Anklage und eine Verurteilung vorschwebe. Tatsächlich geschehen in Vollziehung solch offenkundiger Vorhaben und Erwartungen im bisherigen Verfahrensgang einige merkwürdige Dinge. Ich kann aufgrund der begrenzten Redezeit hier nicht alles ausführen, aber vielleicht können dazu Fragen gestellt werden. Ich denke hierbei an die Hausdurchsuchung im vergangenen Jahr, die öffentlich angekündigt wurde, was meiner Ansicht nach ein Novum war. Nach der Hausdurchsuchung hat die Staatsanwaltschaft noch eine Pressemitteilung herausgegeben.
Es war klar, dass die Schlagzeilen vorprogrammiert waren nach dem Motto: „Razzia bei Nicolaus!“ Das ist doch klar. Aber es gibt auch Mitglieder der Regierung, nicht nur der Justizminister, sondern auch andere, die mich detailliert auf die Vorwürfe angesprochen haben. Auch das Timing war sehr toll, was die Aufhebung der Immunität betraf.
Dem bösen Anschein nicht zufällig war pünktlich vor der anstehenden Nominierung das Ermittlungsergebnis da und natürlich rechtzeitig vor meinem Nominierungstermin. Als mein Verteidiger die zuständigen Oberstaatsanwältin ersuchte, seine Stellungnahmefristen so zu bemessen, dass nicht der Eindruck einer politischen Beeinflussung dieser politischen Veranstaltung entstehe, antwortet sie – man höre –: „Natürlich reden wir über die Nominierung.“ – Wer hätte das gedacht?
Ich möchte hier an dieser Stelle noch auf einen Brief des Herrn Bundestagsabgeordneten Kolbe verweisen, den er an den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen sendete, weil nicht nur ich mich über diese Abläufe wundere, sondern auch andere. Ich hoffe, dass ich die Zeit habe, das zu verlesen. Wörtlich heißt es in diesem Schreiben an den Herrn Ministerpräsidenten: „Der augenblicklich diskutierte Fall Kerstin Nicolaus ist auch ein weiterer Fall der ständigen unbefugten Offenbarung von Dienstgeheimnissen im Freistaat Sachsen. In der ‚Leipziger Volkszeitung’ am 8. Juni 2009 wurde unter der Überschrift ‚Schwere Vorwürfe gegen CDU-Abgeordnete Nicolaus’
von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zwickau gegen Kerstin Nicolaus berichtet. Zitiert wurde ein internes Papier der Staatsanwaltschaft, das der Zeitung vorliege.
Die ‚Leipziger Volkszeitung’ hat dann in der Tat die detaillierte 31-seitige geplante Anklageschrift gegen Kerstin Nicolaus ins Internet gestellt, wo sie jeder ausdrucken konnte. Ohne mich weiter zu den Anschuldigungen von Frau Nicolaus äußern zu wollen, die ich nicht abschließend beurteilen kann, muss ich jedenfalls feststellen, dass die Veröffentlichung der komplett geplanten Anklageschrift in der ‚Leipziger Volkszeitung’ einen schweren Fall von unbefugter Offenbarung von Dienstgeheimnissen nach § 353b des Strafgesetzbuches darstellt. Dies passiert leider ständig in Sachsen, wie erst jüngst bei dem Fall Karl Nolle und anderen. Die Veröffentlichung ist in allen diesen Fällen nur möglich gewesen, weil offenbar gezielt aus Polizei und Justiz Dienstgeheimnisse an die Presse weitergegeben wurden. Besonders bemerkenswert ist, dass das Durchstechen im Fall Nicolaus ausgerechnet zeitlich vor der entscheidenden CDU-Landesvorstandssitzung am gleichen Tag erfolgte, wo das Thema auf der Tagesordnung stand. Dieser im Freistaat Sachsen herrschende Zustand ist im Interesse eines Rechtstaates nicht hinnehmbar.“
Ja, ich komme zum Ende. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was auch immer Sie von mir und meiner Politik und den Vorwürfen halten mögen: Ich bitte Sie, dafür einzutreten, dass über die Zusammensetzung dieses Hauses weiterhin das Volk entscheidet und niemand anderes.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.
Es kommt eine Frage.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte das Hohe Haus, dass das, was ich zuletzt gesagt habe, dass über die Zusammensetzung dieses Hauses weiterhin das Volk entscheiden soll und niemand anderes, berücksichtigt wird.
Danke.
Es ist von der Sache her bedauerlich, dass ich nicht mehr Redezeit hatte. Darf ich noch etwas klarstellen bezüglich des Antrages zur Aufhebung der Immunität? – Die Mitglieder des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten hatten das Schreiben der Staatsanwaltschaft vorliegen. Da waren – das war aufgrund der Kürze der Zeit nicht mehr ausführbar – zwei Punkte angehängt, die angeblich abgekoppelt waren.
Es ging um zwei Sachverhalte. Das war einfach nicht richtig. Man hat eine Woche später beide Sachverhalte
nach § 170 eingestellt. Das bedeutet Freispruch, wie vor Gericht. Meiner Ansicht nach wollte man bewusst den Abgeordneten suggerieren, dass noch etwas dahinter kommt, was ganz schwierig wäre, und hat das aufgebauscht. Das finde ich natürlich nicht in Ordnung und wollte es noch einmal klarstellen. Diese Sachverhalte sind nach § 170 eingestellt, wie ein Freispruch vor Gericht.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Behandlung des Gesetzes zu den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und zum öffentlichen Gesundheitsdienst
findet eine sehr intensive und umfangreiche Auseinandersetzung mit diesem Thema ihren Abschluss.
Vorwiegend möchte ich an dieser Stelle meine Ausführungen besonders auf die Schwangerschaftskonfliktberatung konzentrieren. Man muss sich zunächst fragen: Warum ist sie überhaupt notwendig geworden? Grundlage dieses Ausführungsgesetzes ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das zum Hintergrund hat, dass Förderanträge, die abgelehnt werden, eine gesetzliche Grundlage haben müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, wir alle sind uns der Bedeutung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bewusst. Nicht umsonst haben wir uns in diesem Hohen Hause wiederholt mit dieser Thematik auseinandergesetzt und deutlich gemacht, dass die Beratungsstellen sehr wichtige Aufgaben für den Freistaat leisten.
Mit dem heute zu behandelnden Gesetzentwurf in Form der Beschlussempfehlung des Ausschusses wird diesen Tätigkeiten im Besonderen Rechnung getragen. Gleichzeitig werden auch einige Vorschläge, welche sich aus der öffentlichen Anhörung ergeben haben, die sehr angeregt vollzogen wurde, umgesetzt. Zu nennen ist hierbei an erster Stelle die Präzisierung des Gesetzeszweckes. So soll zukünftig neben dem Schutz des ungeborenen Lebens, der natürlich zuvorderst zu benennen ist, auch die Bewältigung aller die Schwangerschaft betreffenden Fragen im Gesetz verankert sein und sich darin widerspiegeln.
Ein zweiter wichtiger Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, – –
Trotz der Tatsache, dass ein wenig die Luft heraus ist und wir einen Ministerpräsidenten gewählt haben, worüber wir sehr glücklich sind, wäre es schön, wenn der eine oder andere noch zuhören würde, da es doch ein sehr wichtiges Gesetz ist.
Danke schön. – Dieses Ausführungsgesetz soll zuvorderst natürlich allen Belangen der Schwangerschaft gerecht werden. Wir möchten in den Beratungsstellen auch zwei weitere Punkte anführen: Zum einen sind es die Fragen, die mit der pränatalen Diagnostik im Zusammenhang stehen. Zum anderen sollen sich die Beratungsstellen den lokalen Netzwerken, die mit dem Kinderschutz zu tun haben, öffnen. An dieser Stelle möchte ich nochmals die Rolle der beiden Punkte näher ausführen, da dies die Punkte waren, die in der öffentlichen Anhörung eine sehr wichtige Rolle gespielt haben. Gerade im Bereich der pränatalen Diagnostik ist der psychische Druck auf die Frauen sehr groß. Zum momentanen Zeitpunkt ist es so, dass wir besonders die Spätgebärenden im Fokus haben. Es ist allen Frauen über 35 Jahren angeraten, wenn sie schwanger sind, eine pränatale Diagnostik durchzuführen. Es ist eine sehr gute Sache.
Auf der anderen Seite ist es so: Wenn das Ergebnis lautet, dass man schwanger ist mit einem behinderten Kind, dann ist es natürlich sehr schwierig für die Frau, die es betrifft, die Entscheidung zu treffen, ob man das Kind behält oder nicht. Da gibt es sehr viele Konflikte.
Es ist nicht immer so, dass dann der Ehemann oder Lebensgefährte oder Partner diesbezüglich der richtige Beratungspartner für die Frau ist. Dann haben die Schwangerschaftsberatungsstellen und deren Mitarbeiter
eine besondere Rolle, die sie auch wahrnehmen sollen und gern wahrnehmen.
Natürlich ist das Gleiche mit den lokalen Netzwerken zu verzeichnen. Gerade in der Schwangerschaftsberatung ist es so, dass dort zuerst erkannt wird: Hat die Frau an sich Schwierigkeiten? Lebt sie vielleicht in einem nicht so guten Umfeld? Hat sie finanzielle Probleme? Oder sollten den Frauen andere Hilfen angediehen werden?
Wenn sich eine Frau dann für ihr Kind entscheidet und sich vielleicht – ich sage es jetzt noch einmal – in einem nicht so guten Umfeld befindet, sollte man dort die Verbindung zu diesen lokalen Netzwerken aufnehmen, sodass die Frau in verschiedene Hilfen eingebettet ist, um letztendlich ihrer Situation gerecht zu werden.
Wir haben uns hier in diesem Hohen Hause bereits im März vergangenen Jahres über die Arbeit der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen auseinandergesetzt und deutlich gemacht, dass diese Beratungsstellen gute Ansatzpunkte bieten, um in den meisten Fällen den Frauen Sorgen abzunehmen und Beratungen zum Kind durchführen zu können.
Um diese Mehraufgaben auch finanziell untersetzen zu können, haben wir uns in der Koalition dazu entschlossen, fünf zusätzliche Vollzeitstellen zur Verfügung zu stellen, die über das Beratungsnetz im Freistaat verteilt werden.
Natürlich ist es uns im Besonderen wichtig, dass die Beratungsstellen, die momentan existieren, sichergestellt werden. Denn es muss möglich sein, dass eine Frau, die in einer solchen Notsituation ist und sich bedrängt fühlt und Hilfe suchend ist, in Wohnortnähe auch Beratung erhalten kann. So stehen wir auf dem Standpunkt, dass es einer Frau möglich sein muss, innerhalb eines Tages mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zumindest zwei Beratungsstellen erreichen zu können. Ich denke, das ist auch der richtige Weg.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle zum Schluss kommen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in Form der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend werden die Grundlagen geschaffen, dass wir ab 01.01.2009 die Arbeit der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen auf eine effiziente und zukunftsorientierte Grundlage stellen können.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch auf den Änderungsantrag einzugehen, der mehr oder weniger redaktionelle Ursachen hat und gerade auf das Inkraftsetzen des Gesetzes reflektiert. Das ist eine kleine redaktionelle Änderung. Vielleicht können wir das an dieser Stelle noch mit beschließen und dann eventuell nicht nur die 2. Lesung, sondern auch die 3. Lesung durchführen. Ich denke, wenn wir uns alle darüber einig werden, wäre das eine gute Sache.
Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung und zu den kleinen redaktionellen Änderungen.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin.
Ich hatte vorhin schon ausgeführt, auf welchem Standpunkt wir dazu stehen. Ich kann den Antrag der GRÜNEN, dass man sich auf sechs Stunden festlegen möchte, zwar verstehen; es ist aus meiner Sicht aber nicht praktikabel. Gerade bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann man es nicht mit der Stoppuhr nachvollzie
hen, ob eine Schwangere dies in sechs Stunden umsetzen kann oder nicht. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass eine Schwangere die Möglichkeit haben muss, innerhalb ihres Wohnumfeldes zwei Beratungsstellen aufsuchen zu können, und das im Rahmen eines Tages.
Deswegen möchten wir diesen Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Frau Schütz, ich hatte Sie schon heute Morgen im Flug gefragt: Was soll eigentlich die Debatte? Wollen Sie uns jetzt für das loben, was wir alle gemeinsam für die Familien getan haben?
Aber Sie haben mich auf die Annonce verwiesen, die ich durchgelesen habe. Dazu muss ich natürlich sagen: Oh Gott, oh Gott! Ich bin beschämt von dem, was da steht.
Was Sie für die FDP-Fraktion jetzt ausgeführt haben, Frau Schütz, darüber bin ich auch etwas bestürzt, denn Familie ist nicht nur die Betreuung von Kindern, ist nicht nur das Landeserziehungsgeld und es sind auch nicht nur die minderjährigen und erwachsenen Kinder, die in der Familie leben. Es geht natürlich bei Familie auch um die Großelterngeneration, um Mehrgenerationen und es geht darum, wie wir diese zum Beispiel betreuen.
Aber lassen Sie mich auf das eingehen, worauf Sie reflektiert haben. Sie haben uns als Koalition zumindest zugestanden, dass wir einiges im Bereich der Betreuung von Kindern getan und etwas vorwärtsgebracht haben. Sie meinen, wir würden jetzt stagnieren.
Landeserziehungsgeld ist Ihnen auch nicht so ganz recht. Aber an der Stelle muss man einfach einmal ausführen, dass wir nur eines von wenigen Ländern überhaupt sind, die Landeserziehungsgeld zahlen.
Die Eltern nehmen das sehr dankbar an. Sicher besteht ein Zwiespalt, ob man sein Kind zu Hause erzieht oder in die Kindertagesstätte bringt. Zumindest haben Sie uns aber zugestanden, dass es eine positive Sache ist, und dazu stehen wir auch. Wir werden das im nächsten Haushalt weiterentwickeln, aber dazu werden wir bei den Haushaltsverhandlungen mehr sagen.
In Ihrer Annonce stand weiterhin die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Auch darüber kann man sich streiten. Wir haben einen Rechtsanspruch im Kindergartenbereich, trotzdem gehen nicht alle Kinder mit dem dritten Lebensjahr sofort in eine Kindertagesstätte. Man kann sich darüber streiten, ob das richtig ist oder nicht, auf jeden Fall ist es so. Daraus leite ich ab, auch wenn der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz kommt – und er wird kommen, denn die Bundesebene hat es bereits festgeklopft –, dass es dahingestellt bleibt, ob alle Kinder sofort in die Krippe strömen werden.
Ein Problem haben wir beim Bundeselterngeld, doch darauf haben wir schon reagiert. Die Eltern werden ihre Kinder eher in die Einrichtung bringen, aber wir haben die Investitionsbeträge stabil gehalten und nehmen zusätzlich das Geld vom Bund für die Krippen. Die Kommunen reagieren auch darauf. Sie können uns nicht vorwerfen,
dass wir die Sache nicht ernst nähmen und nicht reagiert hätten – im Gegenteil.
Es gibt viele positive Dinge im Bereich der Vorschule. Hier haben wir einiges Vorbildliches getan, zum Beispiel den Bildungsplan. Wir können stolz darauf sein, dass er angenommen und vor Ort umgesetzt wird. Für die Zukunft werden wir für eine noch bessere Verzahnung im Übergang vom Kindergarten zur Grundschule sorgen, der sich wie ein roter Faden durchziehen soll.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir dürfen uns nicht die Augen zukleistern lassen. Familienfreundlichkeit ist ein großes gesamtgesellschaftliches Thema. Dazu zählt, dass man in eine Gaststätte kommt und vielleicht schief angesehen wird, weil man zwei kleine Kinder mithat. Das können wir mit allem Geld der Welt nicht regeln, sondern wir müssen alle dafür Sorge tragen, dass man Familien gesellschaftlich aufwertet, indem man deren Ansehen aufwertet. Hier meine ich im Speziellen die Familien mit kleinen Kindern, aber auch die Familien, die sich der Aufgabe stellen, ihre Eltern zu betreuen. Das ist ein sehr großes Thema, meine sehr verehrten Damen und Herren. Daran werden wir weiter arbeiten müssen. Wir als CDU-Fraktion haben viel dafür getan, dass Sachsen familienfreundlich ist. Die Bestrebungen der Ministerin, die sie in der Regierungserklärung am 6. April genannt hat und auf die Sie eingegangen sind, wurden aus meiner Sicht umgesetzt. Wir arbeiten in der Fraktion natürlich weiter daran und begleiten das Ministerium flankierend, damit diese Dinge weiter fortgeschrieben werden können.
Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben mich wieder erstaunt, Frau Schütz; aber vielleicht muss man sich auch nicht mehr darüber wundern. Sie hatten in Ihrem ersten Redebeitrag auf die Regierungserklärung der Staatsministerin reflektiert, aber Sie haben sie wahrscheinlich nicht ganz durchgelesen; denn ich hatte bereits in meinem ersten Statement gesagt, Familie fokussiert sich eben nicht nur auf die Betreuung von Kindern und auf Eltern, die ihre Kinder betreuen. Zur Familie gehören auch die Enkel, Schwiegerkinder, Großeltern, vielleicht auch die zu betreuenden Eltern. Der Begriff ist allumfassend. Sicherlich kann man das immer wieder auf die Betreuung und Erziehung von Kindern fokussieren. Es ist Ihr gutes Recht, wenn Sie als Fraktion das so sehen. Aber für mich bleibt letztendlich stehen, dass die FDP-Fraktion Familie nur so definiert, dass man minderjährige Kinder – wie auch immer – erzieht.
Aus meiner Sicht gehört viel mehr dazu; ich wiederhole mich an dieser Stelle.
Nun zu dem, was Sie hier angesprochen haben. Ich möchte gern darauf reagieren. Vielleicht auch an Sie, Herr Neubert: Anscheinend ist Ihnen einiges entgangen; denn wir haben den Erzieherinnen in den Kindergärten die Möglichkeit gegeben, sich mit dem Sächsischen Bildungsplan auseinanderzusetzen, Familienbildung durchzuführen, mit dem Frühwarnsystem zu korrespondieren, weil die Erzieherinnen dabei eine herausragende Bedeutung haben, wenn Vernachlässigungen angezeigt werden.
Es gibt pro Kindergartenjahr pro Woche eine Stunde für die Erzieherinnen. Sicher kann man immer sagen, es bedarf mehr; keine Frage. Wenn wir den Schlüssel von 1 : 13 auf 1 : 12 im Kindergartenbereich im neuen Doppelhaushalt verändern, dann wird es jetzt schon schlechtgeredet, so habe ich es zumindest verstanden, Herr Neubert. Ich weiß nicht, in welcher Situation Sie
sich hier befunden haben. Wollten Sie gleich der Staatsministerin attestieren, dass sie eine schlechte Politik gemacht hat, und die Debatte dazu nutzen?
Damit bin ich nicht einverstanden. Wir haben so viel geleistet, wir haben ein so hohes Niveau erreicht, und sicher kann man von einem solch hohen Niveau aus als Opposition immer wieder sagen: Das reicht noch nicht, wir brauchen noch mehr. Natürlich arbeiten wir daran, unsere Familienpolitik immer wieder weiterzuentwickeln. Aber dafür gibt es eine Grundlage: die Regierungserklärung; und an diese halten wir uns. Wir haben einen Fahrplan, in diesem sind wir bereits sehr weit fortgeschritten. Wir haben den Zug aufs Gleis gestellt und sind schon fast am Ziel. Es ist natürlich keine Frage, dass wir uns darüber freuen, dass viel mehr Kinder geboren werden; und darauf muss reagiert werden, das ist keine Frage. Dies tun wir auch.
Noch ein Wort zu den Ganztagsangeboten. Ich bin schon der Meinung, dass diese eine gute Lösung sind, für Kinder am Nachmittag eine sinnvolle Betreuung zu haben. Ich denke, es ist nicht richtig, wenn man diese nur auf den Grundschulbereich fokussiert, sondern man muss dies auch darüber hinaus – im Hortbereich – tun. Wir haben die Ganztagsangebote im Mittelschulbereich sowie an den Gymnasien und werden natürlich auch dies fortschreiben.
Einige Worte zu den Elternbeiträgen für das Vorschuljahr. Wir haben diesen Einstieg gewählt. Das scheint aber einigen überhaupt nicht zur Kenntnis gelangt zu sein. Erstens wird ein Drittel der Elternbeiträge ohnehin von den Kommunen übernommen, sodass die Betreuung im Grunde genommen für die Eltern kostenlos ist, weil sie eben finanzielle Probleme haben. Es müssen nicht unbedingt die Hartz-IV-Empfänger sein, sondern auch diejenigen, die im Grenzbereich liegen und einen geringeren Lohn erhalten – wie auch immer. Ihnen werden die Elternbeiträge erstattet.
Zweitens ist es im Vorschuljahr so, dass wir als Freistaat den Kommunen diese „Last“ abnehmen und diese Kosten ersetzt werden. Also ist dieser Einstieg in die Elternbeitragsfreiheit für das Vorschuljahr bereits gewählt; aber das scheint von Ihnen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen zu werden. Ich bedauere dies sehr.
Wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben einiges an Errungenschaften vorzuweisen, was andere Bundesländer nicht haben, und das lassen wir uns von Ihnen nicht streitig machen.
Wenn Sie als FDP-Fraktion hier auftreten, um die Familienfreundlichkeit der Sachsen infrage zu stellen, dann bin ich der Meinung: Machen Sie
ihre Hausaufgaben, bringen Sie gute Vorschläge und ein Konzept, und dann können wir darüber diskutieren. Wir meinen, wir sind auf dem richtigen Weg und haben viel dafür getan.
Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Sächsische Landtag hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv mit dem Thema Kinderschutz und Kinderbildung auseinandergesetzt. Es waren nicht die tragischen Fälle des kleinen Mehmet in Zwickau bzw. Kevin in Bremen oder ein Fall in Kirchberg, gleich in meiner Nachbarschaft. Dort starb Robin in einem Mehrfamilienhaus und keiner hat etwas bemerkt. Diese Vorkommnisse aus der Vergangenheit haben auf drastische Art und Weise deutlich gemacht, dass Kinderschutz eine gesamtgesellschaft
liche Aufgabe ist, an deren Verwirklichung wir alle teilhaben und an der wir uns messen lassen müssen.
Ich denke, ich spreche hier im Namen aller, wenn ich sage, dass Fälle von Kindesmisshandlung oder gar -tötung in unserem Land nicht vorkommen dürfen. Ich will nicht verschweigen, dass es solche Dinge schon immer gab, aber in einer zivilisierten Welt, die aufgeklärt ist und viele Dinge im Überfluss hat, dürfte es so etwas nicht geben.
Die zu Kinderschutz und -bildung geführten Debatten sind aber auch aus einem anderen Grund von immenser Wichtigkeit. Wir alle sind uns der demografischen Entwicklung im Freistaat Sachsen und in der gesamten Bundesrepublik bewusst. Es kommen Probleme auf uns zu, welche nicht leicht zu handhaben sind. Wir schaffen es aber nur dann, sie zu lösen, wenn wir unseren Kindern das entsprechende Rüstzeug in die Hand und auch in den Kopf geben. Ich möchte an dieser Stelle eine Aussage auf der Fachtagung zum Aktionsplan „Kindgerechtes und familienfreundliches Sachsen“ wiedergeben. Henry Ford
sagte einst: „Die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes beginnt nicht in der Fabrikhalle oder im Forschungslabor, sie beginnt im Klassenzimmer.“ Lebte Henry Ford jetzt, so würde er es bestimmt so formulieren, dass die Leistungsfähigkeit eines Landes in der Kita beginnt.
Meine Damen und Herren! Damit komme ich zur heutigen Aktuellen Debatte. Gestatten Sie mir, dass ich verstärkt auf die Problematik des Kinderschutzes eingehe, während sich meine geschätzte Kollegin Frau Dr. Schwarz intensiv mit dem Thema Kinderbildung auseinandersetzen wird.
Im Freistaat Sachsen wurde in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen und durchgeführt, um einen besseren Kinderschutz umzusetzen. Die heutige Debatte soll Anlass sein, diese näher vorzustellen, über sie zu berichten und sie gegebenenfalls auszuwerten. Gleichzeitig sollte man diese Debatte aber auch dazu nutzen, um neue Ideen und Anregungen vorzubringen.
Eine solche Anregung wäre beispielsweise die Novellierung der Vorsorgeuntersuchungen. Dies ist ein schwerwiegendes Thema beim Kinderschutz, aber sicherlich nicht das einzige Mittel, um Vernachlässigung entgegenzutreten. Wir alle, meine Damen und Herren, sind uns der Wichtigkeit der Untersuchung wohl bewusst, stellt sie doch eine Möglichkeit dar, Gefährdungen von körperlichen, psychischen und geistigen Entwicklungen von Kindern frühzeitig zu erkennen und Defiziten entgegenzuwirken. Wir regen zum Beispiel an, die Intervalle zu überprüfen. Diese sollten kürzer und zielgenauer ausgerichtet werden. Ferner sollten auch die bisher nicht klar beschriebenen Anforderungen an die Ärzte definiert und abschließend klar formuliert werden, um so die Qualität der Vorsorgeuntersuchungen weiter auszubauen.
Eine weitere Anregung in diesem Zusammenhang wäre, das Einladungswesen neu zu gestalten. In Betracht käme ein Bonus-Malus-System oder nur ein Bonussystem, bei dem die Eltern belohnt werden, wenn sie die Untersuchungen für ihre Kinder wahrnehmen. Aber auch ein verbindliches Einladungswesen wäre eine Möglichkeit, diese Vorsorgeuntersuchungen zu präferieren. In Bayern wird zum Beispiel das Landeserziehungsgeld nur dann ausgezahlt, wenn die Vorsorgeuntersuchungen nachgewiesen werden können. Sicherlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es ein Spagat zwischen Fürsorge und Bevormundung der Eltern zum Wohle der Kinder, aber in einigen Fällen müssen die Kinder vor ihren Eltern geschützt werden, weil die Eltern entweder mit der Erziehung oder mit dem täglichen Klein-Klein überfordert sind oder es trifft beides zu.
Die Jugendhilfe im Freistaat Sachsen, die von den Kommunen umgesetzt wird, leistet hier schon Enormes. Es bedarf aber in der Zukunft neuer Mechanismen, vernetzter Strukturen und einer besseren Durchlässigkeit der einzelnen Maßnahmen,
um den Erfordernissen gerecht zu werden. Wir wollen uns dieser Aufgabe stellen.
Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Neubert, ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, dass Sie ein bisschen neidisch sind auf unsere Kandidatin für die Oberbürgermeisterkandidatur in Dresden.
Das kann ich auch gut verstehen, weil sie beliebt ist, weil sie engagiert ist und weil Sie wahrscheinlich niemanden dagegenstellen können.
Ansonsten ist Ihr Beitrag auch etwas dünn gewesen – so darf ich das wohl mal ausdrücken – bezüglich dessen, was Sie hier gebracht haben, um Kinderschutz umzusetzen. Dazu habe ich fast nichts gehört.
Sie haben bemängelt, dass die Untersuchungen im vierten Lebensjahr in den Kindertagesstätten noch nicht in Gänze vollzogen werden. Das wissen wir, dort haben wir ein Problem. Wir arbeiten aber daran. Es geht jedoch nicht nur um die Untersuchungen im vierten Lebensjahr. Die Vorsorgeuntersuchungen gibt es generell von den Kassen und damit bei den ambulanten, den niedergelassenen Ärzten. Diese Untersuchungen können alle Eltern wahrnehmen und sie können auch einmal öfter hingehen. Das will ich noch einmal klar betonen, sonst bleibt vielleicht der Eindruck bei den Besuchern, bei den Zuhörern, dass man überhaupt keine Möglichkeit hätte, seine Kinder untersuchen zu lassen. Dem ist nicht so.
Vieles, was das Modellprojekt betrifft, ist von meinen Vorrednerinnen und -rednern schon ausgeführt worden. Das will ich hier nicht noch einmal in Gänze darstellen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle noch auf ein weiteres wichtiges Maßnahmenpaket näher eingehen. Es handelt sich hierbei um den im Januar dieses Jahres stattgefundenen Kinderschutzgipfel auf der Kommunalkonferenz, auf dem der Ministerpräsident – aber auch die Frau Staatsministerin – ein Handlungskonzept zum präventiven Kinderschutz verkündet hat. Ich möchte an dieser Stelle der Ministerin nicht die Möglichkeit nehmen, dieses Konzept in seiner
Gesamtheit näher vorzustellen, sondern möchte mich auf zwei Punkte konzentrieren, die ich im Zusammenhang mit dem sozialen Frühwarnsystem als wesentlich erachte:
Das ist zum einen die Sensibilisierung aller Beteiligten hinsichtlich der Problematik des Kinderschutzes. Hebammen, Kinderärzte oder zum Beispiel Erzieherinnen sind ein Teil der Erstbetroffenen, wenn es um Kindesmisshandlungen oder Vernachlässigungen geht. Andererseits sind sie oft die Personen, welche Einfluss auf die Eltern nehmen und natürlich auch ein Bindeglied darstellen. Um in dieser Situation richtig zu handeln, ist es notwendig, eine Qualifizierung und Sensibilisierung umzusetzen. Es ist daher auf der Landesebene geplant, unterschiedliche Fortbildungsmaßnahmen, die finanziell und organisatorisch unterstützt werden, umzusetzen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Öffentlichkeit – das ist schon des Öfteren angesprochen worden – dementsprechend sensibilisiert wird. Wir wollen, dass eine entsprechende Kampagne in naher Zukunft umgesetzt wird.
Eine Debatte in diesem Hohen Haus ist aber auch eine Botschaft an die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, damit diese sehen, dass wir uns dieses sensiblen Themas annehmen, das immer wieder auf die Tagesordnung gerufen werden muss. Deshalb verstehe ich nicht, dass von einigen Vorrednern diese Aktuelle Debatte infrage gestellt wird. Wir müssen immer wieder darüber sprechen, damit auch die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass wir uns mit diesem Thema befassen und dass nicht weggesehen wird, wenn solche Dinge in der Nachbarschaft bekannt werden. Diesbezüglich haben wir noch einiges zu tun.
Wir wissen auch, dass die Erziehungskompetenz ein wesentlicher Faktor ist, um mit den gegebenen Vernachlässigungen umzugehen. Ich hatte in meinem ersten Redebeitrag bereits ausgeführt, dass viele Eltern entweder die Erziehungskompetenz nicht mehr haben oder mit dem täglichen Klein-Klein nicht mehr umgehen bzw. es koordinieren können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vernachlässigungen und Misshandlungen gibt es in allen Schichten der Bevölkerung. Es geht nicht allein darum, dass Kinder verprügelt werden, sondern auch darum, dass Kinder mit psychischem Druck und physischen Attacken misshandelt werden und Vernachlässigungen eintreten.
Wir wollen in diesem Hohen Haus mit dieser Debatte eine weitere Sensibilisierung der Bevölkerung erreichen. Es ist wichtig, dass wir uns hier weiterhin mit diesem Thema befassen.
Ich möchte Sie alle auffordern und einladen, sich diesem Thema zum Wohle unserer Kinder auch weiterhin zu stellen.
Danke.
Herr Dr. Friedrich, ich möchte gern wissen, wo Sie die Weisheiten mit den Bürgermeisterwahlen herhaben. Mir ist keine Kommunalaufsicht bekannt, die – vor den Bürgermeisterwahlen oder wenn welche anstanden – dies nicht in die Haushaltsauflagen, wenn es erforderlich war, hineingeschrieben hat. Aus meiner Sicht – ich bin Bürgermeisterin – weiß ich das
besser, und aus meiner Sicht können Sie diese Erkenntnisse nur aus der hohlen Hand geholt haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Zastrow, an Sie gerichtet: Ich denke, wir sollten uns hier nicht daran ergötzen, wer wo welchen Auftritt hat:
das ist hier nicht das Thema. Das Thema Ihrer Debatte ist sicher ein heikles. Ich möchte das Wort noch einmal an Sie richten: Wir verniedlichen die Dinge nicht. Ich denke, das haben auch alle Vorredner dokumentiert. Es gibt Schwierigkeiten bei der Versorgung. Die Staatsministerin hat umfänglich die Maßnahmen erläutert, dem entgegenzutreten. Das sollten Sie akzeptieren und nicht alles, was die Regierung tut, für gut und toll befinden, und das war es. Es ist Ihre Aufgabe als Opposition herauszufinden, wie wir es anders machen können und wie es besser werden soll.
Aber das haben Sie in keinem der Beiträge hier erläutert – ich habe zumindest nichts gehört. Aus meiner Sicht müssen wir die Probleme, die angegangen worden sind, weiter fortschreiben, sodass wir am Ende, vielleicht in
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Neubert, ich denke, ich kann Ihnen ein wenig Nachhilfe bezüglich der Instrumentarien geben, was das Begegnen und Vermeiden von Armutsrisiken im Freistaat Sachsen betrifft. Sie wissen bestimmt auch – ich denke, lesen können Sie durchaus –, dass es eine Konzeption der Sächsischen Staatsregierung gibt, die diese Dinge aufgegriffen hat und die ihnen entgegenwirken soll und das auch tun wird.
Wir wissen in diesem Hohen Hause sehr wohl, dass das nicht einfach ist. Gerade das Thema Kinderarmut ist eines der sensibelsten Themen, die dieses Hohe Haus zu beraten hat. Das ist keine Frage. Aber wir müssen gleichzeitig die Dinge objektiv betrachten, sachlich betrachten, um Lösungsmöglichkeiten zu offenbaren und diese den Menschen anzubieten.
Fakt ist eines: Kinderarmut ist ein Übel, welches schlimmer nicht sein könnte. – Ich denke, darüber sind wir uns alle hier im Hohen Hause einig. – Diese zu bekämpfen ist eine Aufgabe, die uns weiterhin im Bewusstsein sein muss und, denke ich, auch sein wird. Aber ich habe mich wieder des Eindrucks nicht erwehren können – gerade bei Ihnen, Herr Neubert, und das werden vielleicht auch nachfolgende Redner noch tun –, dass man das so darstellt, als ob wir uns mit diesem Thema nicht auseinandersetzen würden.
Aber – das habe ich Ihnen eingangs schon präsentiert – wir tun dies und wir werden das auch weiterhin tun.
Es gibt vielfältige Politikfelder, die hierbei mitwirken müssen, und das ist auch in dieser Konzeption der Staatsregierung dokumentiert. Es bedarf vieler Politikfelder, nicht nur der Sozialpolitik, sondern allumfassend eingreifend der Bildungspolitik, der Sozial- und Gesundheitspolitik. Aber auch die Stadtentwicklung und die Wohnungspolitik müssen mitwirken, um diesen Armutsrisiken entgegenzuwirken. So sind die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die Schaffung neuer Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die Unterstützung einer sich selbst tragenden Wirtschaft politische Anliegen der Staatsregierung. Auch hier in diesem Hohen Hause ist das so zu sehen.
Genügend Ausbildungs- und Arbeitsplätze sind die wichtigste Voraussetzung, um Kindern und deren Eltern die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Das ist ganz klar. Wenn die finanzielle Grundlage vorhanden ist, dann haben die Kinder die bestmöglichen Chancen, nicht in Armut zu geraten.
Aber und vor allen Dingen schwerpunktmäßig muss man die Bildungschancen betrachten, die die Kinder momen
tan haben und in Zukunft haben sollen. So haben Menschen mit geringen Bildungsabschlüssen geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt und dementsprechend ein niedriges Arbeitseinkommen.
Ja. Bitte, Herr Prof. Porsch.
Herr Prof. Porsch, ich habe die Äußerung von Herrn Colditz nicht gehört.
Dazu kann ich jetzt wirklich nichts sagen, tut mir leid.
Ich denke – um noch einmal darauf zu reflektieren –, dass wir gerade in der Schulpolitik eine Vernetzung haben und dass bestimmte unterstützende jugendpolitische Maßnahmen durchgeführt werden in der Vernetzung zwischen jugendpolitischen Aufgaben – – Sie hören mir gar nicht zu, Herr Prof. Porsch!
Wenn Sie mir den Rücken zuwenden? Dann werde ich Ihre Fragen in Zukunft nicht mehr beantworten.
Ehrlich? Na gut. Ich bin tief beeindruckt. – Ich möchte meinen Faden noch einmal aufgreifen, was die Bildungspolitik betrifft:
Wir haben in diesen Bereich viel investiert. Gerade im frühkindlichen Bereich ist es enorm wichtig, dass die Kinder gestärkt werden, damit sie zeitig an den bildungspolitischen Maßnahmen des Freistaates teilhaben können, um dementsprechend gut auf die Grundschule vorbereitet zu sein und ihr weiteres bildungspolitisches Bestreben dann weiter fortsetzen zu können. Wir haben hier angesetzt und werden dies auch weiter tun, damit eine Chancengleichheit für alle Kinder in diesem Freistaat vorhanden ist. Wir haben viel Geld in die frühkindliche Ausbildung investiert, sowohl qualitativ als auch quantitativ. Das haben wir gestern schon vorgetragen
und das ist in diesem Hohen Haus schon oft – auch von den anderen Fraktionskollegen – bestätigt worden. Aber wir müssen noch einmal, auch was den Bildungsbereich
betrifft, im Besonderen und offensiv für die Zukunft ansetzen. In den nächsten Jahren stehen 120 Millionen Euro für Bildungsprogramme zur Verfügung, um eine Chancengleichheit herzustellen.
Das sind nur einige Beispiele aus dem Konzept der Staatsregierung. Wir wissen wohl, dass wir uns diesem Problem in der Zukunft noch stellen müssen und auch stellen wollen. Aber wir haben hier ein handfestes Handwerkszeug, um den Dingen entgegentreten zu können, damit die Armutsrisiken zurückgedrängt werden.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der freundlichen Ansprache von Herrn Dr. Pellmann – –
Natürlich, wir sind doch gute Partner.
Genau. Jetzt können Sie nachdenken, Herr Herbst.
Mir war es wichtig, hier noch einmal bestimmte Dinge darzustellen. Es ist immer von allen Oppositionskollegen gesagt worden, was alles nicht passiert. Das ist auf der einen Seite opportun, aber andererseits müsste man den Besuchern und Zuhörern sagen, was alles im Freistaat Sachsen passiert; Ansätze hatte ich bereits vorgebracht.
Aber noch einmal an Sie, Frau Schütz: Die Schülerbeförderungskosten im ländlichen Raum sind höher. Im städtischen Gebiet gibt es sie nicht. Aber auch Sie wissen, dass die Schülerbeförderungskosten gar nicht zum Ansatz gebracht werden, wenn die Familien nicht in der Lage sind, diese zu bezahlen. Da gibt es bestimmte Grenzen. Dann wird nämlich die Schülerbeförderung von den Landkreisen erstattet oder gar nicht erst erhoben. Das gehört auch zur Wahrheit.
Gleiches, meine Damen und Herren, gilt für die Musikschulen in diesem Freistaat. Wenn ein Kind eine Musikschule besuchen möchte oder das tut und die finanziellen Grenzen der Eltern vorhanden sind, der Finanzrahmen also angespannt ist, werden auch dort die Elternbeiträge entweder gar nicht erst erhoben oder sie werden erstattet. Somit kann jedes Kind eine Musikschule besuchen.
Wir wollen es gar nicht verhehlen und ich habe das eingangs auch gesagt: Es gibt hier und da Probleme, die organisatorisch auf die Reihe zu bringen sind. Das betrifft beispielsweise die Bildung oder die Chancengleichheit. Deswegen gibt es ja das entsprechende Konzept der Staatsregierung. Wir haben da auch noch einiges zu tun. Aber es gehört auch zur Ehrlichkeit, dass man Dinge, die dankenswerterweise schon vorhanden sind, aussprechen kann und darf.
Gleiches gilt für die Elternbeiträge in Kindertagesstätten. Wenn die Eltern nicht in der Lage sind, die Elternbeiträge zu zahlen, werden diese erstattet. Das ist eine Leistung der Kommunen. Dafür dürfen wir dankbar sein, dass das so gewährleistet wird.
Einen kleinen Augenblick, Herr Dr. Pellmann.
Auch mir gefallen die Bedarfsbeschlüsse in den jeweiligen Kommunen vor Ort nicht. Das ist keine Frage. Deswegen haben wir, wie es Martin Dulig ausgeführt hat, das Programm eingeführt, dass die Landkreise praktisch Anreize haben, diese Bedarfsbeschlüsse wieder abzu
schaffen. Nur dann erhalten sie vom Freistaat die Elternbeiträge erstattet. Das ist ein Anreiz, das ist ein Einstieg – das habe ich gestern schon gesagt – in das kostenlose Vorschuljahr, wobei alle anderen Leistungen des Vorschuljahres sowieso schon elternbeitragsfrei sind, was die Vernetzung zwischen Kita und Grundschule betrifft. Das ist eine herausragende Leistung – das ist hier auch schon mehrfach gewürdigt worden –, um den Kindern eine Chancengleichheit zu bieten.
Jetzt zu Ihnen, Herr Dr. Pellmann.
Das ist Ihre Lesart, wenn Sie nichts erkennen können. Die Ministerin wird mit Sicherheit dazu noch Ausführungen machen. Wir sehen darin die Ansätze dafür, Armutsrisiken zu beseitigen. Ich denke, es ist lobenswert, dass dieses Konzept auf die Beine gestellt wurde. Wir wollen ja fleißig mitarbeiten, dieses Konzept umzusetzen und die dementsprechenden finanziellen Hintergründe zu schaffen.
Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe schon den Standpunkt, dass wir vieles getan haben, aber noch nicht alles so vorfinden, damit wir voll zufrieden sein können. Aber eines muss man festhalten: Selbst wenn wir in der Zukunft alle Elternbeiträge für Kindertagesstätten übernehmen und wenn wir kostenloses Essen zur Verfügung stellen, wird es trotzdem immer wieder Kinder geben, die leider in Armut leben, einmal in einer sozialen Armut, aber auch in einer seelischen Armut. Es wird eine Aufgabe für die Zukunft sein, diese in der Zukunft zu beseitigen. Es muss in die Köpfe hineinkommen, dass wir hier und da einfach im Miteinander eine entsprechende Armut zu verzeichnen haben. Auch wenn beide Eltern arbeiten und ein geringes Einkommen haben, gibt es durchaus Mehrkinderfamilien, in denen den Kindern trotzdem ermöglicht wird, aufs Gymnasium zu gehen. Dafür gibt es auch gute Beispiele. Wir müssen uns darüber im Klaren sein: Das eine bedingt das andere nicht. Wir können nicht Geld nach unten geben und glauben,
damit wären alle Dinge beseitigt. Es gibt da viel mehr Ansätze, die wir umsetzen müssen. Daran müssen wir auch in der Zukunft arbeiten.
Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns liegt der Änderungsan
trag zum sächsischen Landeserziehungsgeld vor. Gestatten Sie mir, eingangs noch einmal kurz auf das Landeserziehungsgeld näher einzugehen, um anschließend die im Gesetz vorgenommenen Änderungen genauer darstellen zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Landeserziehungsgeld gibt es bereits seit 1992. Vor allem hat es das Ziel, die Wahlfreiheit über die Erziehung von Kindern zu unterstützen und zu verbessern. Als Familienleistung des Freistaates dient es besonders der finanziellen Unterstützung von Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, welche ihr Kind zu Hause betreuen möchten. Gleichzeitig ist es ein Zeichen des Ausdrucks der Anerkennung für diejenigen Eltern, welche ihre Kinder häuslich betreuen. Die vorliegende Gesetzesänderung ist vor allem nötig, um das bisher geleistete Erziehungsgeld an das am 1. Januar eingeführte Bundeselterngeld anzupassen. Hierzu gab es auch viele Anfragen von der Öffentlichkeit, ob wir als Land hierauf reagieren. Wir tun dies mit diesem Änderungsantrag.
Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass das Bundeselterngeld eine ganz andere Zielrichtung hat als das Landeserziehungsgeld. Das soll hier nicht unerwähnt bleiben. Das Bundeselterngeld ist vorrangig eine Lohnersatzleistung und fördert insbesondere die rasche Rückkehr der Mütter oder Väter in ihr Berufsleben. Gleichzeitig soll aber auch – und das finde ich eine sehr gute Geschichte und es wird auch angenommen – die Möglichkeit eingeräumt werden, dass Väter dieses Bundeselterngeld in Anspruch nehmen. Ich möchte es noch einmal kurz darstellen.
Wenn man das Bundeselterngeld über zwölf Monate in Anspruch nehmen will und danach das zweite Elternteil auch eine Erziehungsleistung vollbringt, dann wird das Bundeselterngeld weitere zwei Monate gezahlt.
Natürlich kann man das Bundeselterngeld auch weiter splitten – darauf werde ich in meinen Ausführungen noch eingehen –, sodass man es 24 Monate in Anspruch nehmen kann, dann aber als gedeckelte Leistung.
Mit dem Landeserziehungsgeld wird insbesondere die Wahlmöglichkeit für Eltern angestrebt, die ihre Kinder zu Hause erziehen wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was ist das Wesentliche bei den Änderungen zum Landeserziehungsgeld? Zum einen wird die Leistung stärker nach der Kinderzahl und der Dauer der häuslichen Betreuung gestaffelt. So können Eltern in Zukunft bereits im zweiten Lebensjahr des Kindes, das heißt unmittelbar im Anschluss an die Zahlung des Bundeselterngeldes, für das erste Kind fünf Monate lang 200 Euro, für das zweite Kind sechs Monate 250 Euro und für das dritte Kind sieben Monate 300 Euro geltend machen.
Aber man kann dies natürlich auch im dritten Lebensjahr in Anspruch nehmen. Dann bedeutet das beim ersten Kind neun Monate lang 200 Euro, für das zweite Kind neun
Monate lang 250 Euro und für das dritte Kind zwölf Monate lang 300 Euro.
Ich hatte eingangs erwähnt, dass das Bundeselterngeld zwölf bzw. 14 Monate in Anspruch genommen werden kann. Aber man kann es auch auf 24 Monate splitten und danach das Landeserziehungsgeld im dritten Lebensjahr in Anspruch nehmen. Gerade Familien mit mehreren Kindern werden so stärker entlastet und damit wird ihre Erziehungsleistung unterstützt.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Öffnungsklausel hinsichtlich des Besuchs der Kinderkrippe und der Inanspruchnahme von Landeserziehungsgeld. Über dieses Thema kann man sicher streiten. Das wird wohl bei den nachfolgenden Rednern eine Rolle spielen. Es ist zukünftig in bestimmten Fällen möglich, Landeserziehungsgeld zu beziehen und trotzdem die Kindertagesstätte zu besuchen. Wenn zum Beispiel Kindesvernachlässigung amtlich festgestellt wird oder das Kindeswohl gefährdet ist, kann das Kind in die Kindertagesstätte gebracht werden. Damit reagieren wir auch auf die Diskussionen darüber, dass Eltern zu Hause sitzen, das Geld hinter die Binde gießen und die Kinder vernachlässigt würden. Dem wollen wir entgegenwirken.
Abschließend sollte man nicht unerwähnt lassen, dass die Einkommensgrenzen, welche für den Bezug des Landeserziehungsgeldes entscheidend sind, angehoben werden. Das ist ein großer Zugewinn, denn dadurch können mehr Eltern davon profitieren. Die neuen Einkommensgrenzen betragen bei Ehepaaren und eheähnlichen Gemeinschaften 17 100 Euro und bei Alleinerziehenden 14 100 Euro. Damit ist es möglich, dass ein größerer Anteil der Eltern in den Genuss von Landeserziehungsgeld kommt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch den vorliegenden Änderungsantrag ist Planungssicherheit für alle Familien mit Kindern in Sachsen geschaffen worden. Gleichzeitig machen wir aber auch deutlich, dass wir zu unserer Verantwortung stehen, Familien und dabei insbesondere Mehrkindfamilien zu unterstützen. Ich will hier auch daran erinnern, dass wir eines der nur drei Bundesländer sind, die Landeserziehungsgeld zahlen. Das ist eine beachtliche Leistung, und ich bin dem Sächsischen Landtag und natürlich insbesondere der Koalition sehr dankbar, dass die finanziellen Ressourcen dafür zur Verfügung gestellt werden. Das sind für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 jeweils 30 Millionen Euro. Das ist eine beachtliche Leistung für ein neues Bundesland.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Landeserziehungsgeld ist aber nicht die einzige Maßnahme, welche im Freistaat Sachsen umgesetzt wird, um Familien aktiv zu unterstützen. An dieser Stelle ist auch die Kinderbetreuung zu nennen.
Im Freistaat wurde und wird seit Beginn der ersten Legislaturperiode die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen gefördert. Allein im Jahr 2006 haben wir über 300 Millionen Euro in die Betreuungsstrukturen investiert.
Ich denke, dass dies wirklich einen Applaus verdient.
Natürlich muss man sich an dieser Stelle auch bei den Kommunen bedanken, die dieses Geld vom Freistaat abfordern, mit ihren eigenen Mitteln kumulieren und die entsprechende Kinderbetreuung absichern sowie in die jeweiligen Einrichtungen investieren.
Wir werden mit Sicherheit, bedingt durch das Bundeselterngeld, zunehmend Plätze für das Kleinkindalter zur Verfügung stellen müssen, weil die Eltern eher in den Beruf zurück wollen.
Mit Stolz kann man an dieser Stelle verkünden, dass wir im Kindergartenbereich eine fast hundertprozentige Versorgung gewährleisten können und bei den unter Dreijährigen eine 40-prozentige Betreuungsquote verzeichnen, und zwar mit steigender Tendenz.
Neben dem quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung wurden auch vielfältige qualitative Maßnahmen durchgeführt. Ein Beispiel dafür ist der Sächsische Bildungsplan. Auf diesen können wir wirklich stolz sein. Damit will ich deutlich machen, dass das Landeserziehungsgeld nicht nur eine Einzelmaßnahme darstellt, sondern in viele weitere Maßnahmen eingebettet ist, die unsere Familienfreundlichkeit dokumentieren. Dabei ist auch der Einstieg in das kostenlose Vorschuljahr zu benennen, den wir mit einem Beschluss zum letzten Haushaltsplan ermöglicht haben.
Weiterhin stellen wir uns der Aufgabe, die Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, von Erzieherinnen und Erziehern und von Tagesmüttern auch künftig abzusichern. Auch hier investieren wir in Qualität und damit natürlich in unsere Kinder und Familien.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die finanzielle Unterstützung von Familien. Ich habe bereits das Bundeselterngeld und das Landeserziehungsgeld angesprochen. In diesem Zusammenhang sollen aber auch die Maßnahmen erwähnt werden, welche diejenigen Eltern unterstützen, die ihr Kind in den ersten Lebensjahren zu Hause betreuen und einen Wiedereinstieg in den Beruf anstreben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Arbeitsleben wandelt sich ständig. Die Anforderungen werden immer höher. Das Programm „Qualifizierung von Personen in Elternzeit“, finanziert aus Mitteln der Europäischen Union, gibt den Eltern während der Elternzeit die Möglichkeit, sich weiterzubilden und ihr Wissen aufzufrischen, um relativ problemlos den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu finden.
Eine sinnvolle und richtungweisende Familienpolitik kümmert sich jedoch nicht nur um die Eltern und ihre Kinder. Vielmehr muss auch gesehen werden, dass Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel, also unterschiedliche Generationen, welche füreinander Verantwortung tragen und sich dieser stellen, seitens des Freistaates unterstützt werden müssen. Daher werden nicht nur Maßnahmen
ergriffen, um die Kinderbetreuung zu verbessern, sondern auch Maßnahmen, um insbesondere den älteren Familienmitgliedern die aktive Teilnahme am Familienleben zu ermöglichen.
Ich möchte an dieser Stelle an das Mehr-GenerationenWohnen erinnern und an viele Dinge mehr, die inzwischen Akzeptanz gefunden haben.
Zum Schluss möchte ich sagen: Ich sehe, dass in Sachsen vielfältige Maßnahmen unternommen wurden und auch in der Zukunft unternommen werden, um zum einen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser zu ermöglichen und ein gutes Familienklima zu sichern. Zum anderen werden auch die Familien gestärkt und gestützt. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag zum Landeserziehungsgeld wird die Zukunft zeigen, dass wir hier den richtigen Weg eingeschlagen haben.
Ich bitte um Unterstützung unseres Änderungsantrages zum Landeserziehungsgeld.
Danke.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Schütz, ich hätte mich nicht noch einmal zu Wort gemeldet, aber es muss richtiggestellt werden, was Sie gesagt haben. Die Besucher auf der Tribüne bekommen sonst den Eindruck, als wenn wir familienunfreundlich wären, indem wir Landeserziehungsgeld zahlen.
Das kann so nicht stehen bleiben. Es ist ein Beweis der Familienfreundlichkeit, dass wir Landeserziehungsgeld zahlen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über alle Fraktionen hinweg sind wir uns also einig, dass wir bei der Essensversorgung in den Kindertagesstätten und in den Schulen zwar ein flächendeckendes Netz besitzen, aber ein Qualitätsproblem haben. Dass das Essen in erster Linie schme
cken muss, ist ganz klar. Aber das allein macht es ja nicht, sondern das Essen muss ausgewogen und ernährungswissenschaftlich sinnvoll sein.
Die Schlagzeilen in den letzten Wochen haben es verdeutlicht: Die Deutschen sind die Dicksten in Europa. Bundesweit sind 37 Millionen Menschen zu dick, davon zwei Millionen Kinder. Das ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar. Das liegt auf der einen Seite an der fehlenden körperlichen Betätigung. Diesbezüglich gebe ich dem Herrn von der FDP-Fraktion recht. – Es wäre schön, Herr Herbst, wenn Sie zuhören würden. – Wir haben natürlich ein Problem, was die sportliche Betätigung betrifft.
Bei den Kindertagesstätten ist es so – das kann ich an dieser Stelle sagen –, dass in den größeren Kindertagesstätten in jedem Fall Bewegungsräume angeboten werden. Das ist eine Pflichtvoraussetzung und es ist auch Bestandteil der Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen in den Kindertageseinrichtungen, dass sportliche Aktivitäten angeboten werden.
Das Gleiche gilt für die Schulen. Dass das eine oder andere am Sportunterricht zu bemängeln ist, haben wir heute schon gehört. Es ist noch einmal anzumahnen, dass der Sportunterricht in Gänze durchgeführt werden muss.
Aber kommen wir zurück zur Ernährung. Was kosten die Bundesrepublik die Fehlernährung und das Übergewicht? Es sind sage und schreibe 70 Milliarden Euro im Jahr. Das ist aus meiner Sicht unannehmbar.
Wir sollten die Augen aber auch nicht vor der Tatsache verschließen, dass es in Deutschland und im Freistaat Sachsen nicht nur zu dicke Menschen gibt, sondern auch
zu schlanke. Wir haben auch ein Heer von magersüchtigen Menschen, vor allen Dingen von magersüchtigen jungen Frauen. Das ist genauso wie bei den zu dicken Menschen auf bestimmte Bestandteile von Sucht zurückzuführen, der entgegengewirkt werden muss. Auch hier brauchen wir präventive Maßnahmen.
Einen Teil davon betrifft unser Antrag. Wir wollen, was die Kindertagesstätten, aber auch die Schulen betrifft, Qualitätskriterien festschreiben. Ich bin der Ministerin sehr dankbar für das, was sie ausgeführt hat, was inzwischen in Gang gekommen ist und was man seitens der Regierung noch plant. Was die Ganztagsangebote in den Schulen betrifft, ist für mich besonders wichtig, dass man dort die Möglichkeit hat, das Essen gemeinsam mit den Lehrerinnen und den Erzieherinnen, aber auch den Kindern oder Jugendlichen zuzubereiten.
Ich bin aber auch der Meinung, dass wir in speziellen Unterrichtsfächern noch einmal speziell auf gesunde Ernährung hinweisen sollten. In diesem Sinne möchte ich Sie dafür erwärmen, dem Antrag der Koalition zuzustimmen. Wir sind der Meinung, dass er zukunftsorientiert ist zum Wohle unserer Menschen.
Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Zastrow, bei Ihnen kann mich ja nichts mehr erschüttern. Zum wiederholten Male wollen Sie mit – aus meiner Sicht – relativ populistischen Debatten und Anträgen die Bevölkerung nicht ganz richtig – ich will nicht sagen: falsch – informieren. Sie wollen das eigentliche Bild etwas trüben.
Sicher wollen wir nicht die Situation verharmlosen. Momentan ist die Versorgung gewährleistet. Das ist keine Frage; das haben Sie ja auch ausgeführt. In den nächsten Jahren werden wir uns damit auseinandersetzen müssen, dass viele von den Kinder- und Jugendärzten in den Ruhestand gehen werden. Aber die Regierung war nicht untätig, im Gegenteil. Es gibt viele Maßnahmen, um dem gegenzusteuern.
In den bereits unterversorgten Gebieten gibt es Darlehen von 60 000 Euro, wenn man eine Praxis übernehmen oder neu gründen möchte und dann zehn Jahre an dem jeweiligen Ort bleibt. Es sind noch weitere Dinge zu benennen, und zwar die Weiterbildungsassistenten im Freistaat Sachsen. Hier hat sich das Ministerium, speziell die Ministerin, darum bemüht, mit den anderen Bundesländern Vereinbarungen zu treffen. Es ist eine Vereinbarung geschlossen worden, dass Weiterbildungsassistenten, die von den Kassen bezahlt werden und als Stellen abgekauft worden sind, hier etabliert werden. Hier gibt es 50 Stellen für Ärzte mehr zu verzeichnen.
Sicherlich kann man sagen, das ist ein Tropfen auf den heißen Stein; denn man könnte sich vorstellen und wünschen – das würde ich mir persönlich auch wünschen –, dass die jungen Leute, die im Freistaat Sachsen auf unsere Kosten studieren, hier festgenagelt werden und in Sachsen bleiben.
Das wäre alles wünschenswert, aber es entspricht nicht der Verfassung. Wir müssen also versuchen, Dinge und Wege für eventuell andere Vereinbarungen zu finden, um die jungen Ärzte hier im Freistaat Sachsen zu halten – ob als niedergelassener Arzt, in den jeweiligen Anstellungsverhältnissen in den Krankenhäusern oder – dazu kommen wir heute in einem weiteren Antrag der FDPFraktion – bei den kinder- und jugendärztlichen Diensten. Dazu gibt es sicher das eine oder andere zu berichten, wo
gegengesteuert werden muss. Das ist gar keine Frage und das wollen wir auch nicht verniedlichen.
Bei Ihnen, Herr Zastrow, fehlte mir jedoch die Antwort auf die grundlegende Frage: Wer ist denn eigentlich verantwortlich? Das ist nicht die Ministerin und nicht die Regierung, um die Landschaft und die Palette der Kinderärzte vorzuhalten, sondern der Sicherstellungsauftrag liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Das ist Bundesgesetz.
Dann müssen wir einfach das Bundesgesetz ändern. Das haben Sie unter den Tisch fallen lassen. Die Kassenärztliche Vereinigung ist eine Selbstverwaltung der Ärzte. Der Sicherstellungsauftrag wird auch von jenen gern wahrgenommen, sonst könnten wir ja einmal Frau SchneefeldSchraffke herzitieren, die Ihnen das sicher anders erklären würde, dass man nämlich daran festhalten will und muss.
Hier geht es natürlich auch um das Honorar. Es ist nur das lohnenswert, was richtig honoriert wird. Hierzu gab es vom Freistaat Sachsen bei der Änderung des Gesetzes zur Gesundheitsreform eine Initiative, um die Honorare der Ärzte in den neuen Bundesländern zu stärken. Es hat aber nicht alles gefruchtet, weil man eine Mehrheit im Bundesrat benötigt; denn nur mit einer Mehrheit kann man Dinge verändern. Die Honorierung ist zwar etwas verbessert worden, aber sie ist noch nicht ausreichend.
Ich wollte hier nur noch einmal sagen, dass wir nicht untätig sind und dem tatenlos zusehen. Im Gegenteil. Wir haben viel getan, und es hat vieles gefruchtet. Wir sind in jedem Fall auf gutem Weg. Das Ziel haben wir nicht aus den Augen verloren.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Herr Zastrow, ich bleibe dabei, dass Sie Populismus an den Tag legen. Ich denke zum Beispiel an Ihre Annoncen zum Mammo-Screening oder zu fehlenden Krippenplätzen. Sie lassen nichts aus, um die Bevölkerung zu verunsichern. Aus meiner Sicht ist es nicht seriös, das so zu betreiben. Durch die Annoncen entsteht der Eindruck, als ob die kinderärztliche Versorgung momentan total gefährdet sei und die Kinder gar
nicht mehr medizinisch betreut werden könnten. So kann man das nicht tun. Ihre Annonce habe ich hier vor mir liegen, Herr Zastrow.
Ja, lesen kann ich gerade noch.