Reinhold Hohn
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Last Statements
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, es ist eigentlich alles gesagt worden.
Frau Conrad hat die Situation sehr ausführlich dargelegt. Lassen Sie mich für unsere Fraktion nur einige wenige Anmerkungen machen. Ich möchte einige Punkte aufgreifen, die unsere Fraktion für wichtig hält.
1. Eine direkte Übertragung von infizierten Tieren auf Menschen – zumindest bei unseren Lebensgewohnheiten – erfolgt nach menschlichem Ermessen nicht.
2. Vorsicht ist allemal am Platz, vor allem dann, wenn irgendwo ein verendetes Stück Geflügel gefunden werden sollte.
3. Personen- und Gepäckkontrollen am Flughafen Hahn sollten intensiviert werden, um illegale Geflügelimporte zu unterbinden. Von Importen geht nach unserer Einschätzung ein sehr hohes Risiko aus.
4. Mit Hochdruck muss an der Entwicklung eines Impfstoffes gegen H5N1 gearbeitet werden. Es ist aber nicht sinnvoll, Impfstoff zu horten; denn eine prophylaktische Impfung ist wirkungs- und damit auch sinnlos.
5. Wildtiere können sich nicht infizieren. Daher sind Jäger bei der Ausübung der Jagd nicht infektionsgefährdet. Jäger und Naturschützer sollten aber verstärkt Wasserflächen und verendete Vögel beobachten, was sie zum Teil schon tun.
6. Es ist seitens der Landesregierung durch entsprechende Krisenpläne Vorsorge für den Fall getroffen worden, falls trotz der Gegenmaßnahmen die Vogelgrippe nach Rheinland-Pfalz käme.
Meine Damen und Herren, wenn man ein Resümee zieht, würde ich Folgendes sagen: Vorsicht ist geboten. Grund zur Panik besteht nicht. Die Landesregierung ist für alle Fälle gerüstet.
Frau Ministerin, ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Braun, ich bin schon ein bisschen verwundert, um nicht zu sagen irritiert, dass Sie an
der FDP hier in Rheinland-Pfalz bei dieser Frage zweifeln. Ich denke, wir kennen uns lange genug aus dem Umweltausschuss, dass Sie eigentlich wissen müssten, dass die FDP hier im Landtag, insbesondere auch die FDP-Fraktion, schon eine sehr eigenständige Meinung vertritt.
Insofern war das schon etwas irritierend.
Herr Kollege Licht, ich habe sehr aufmerksam zugehört, aber zum speziellen Thema „Biblis“ hat sich mir jetzt nicht erschlossen, wie Ihre Meinung dazu ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das AKW Biblis ist wieder ins Gerede gekommen, und zwar – das muss man sagen – nicht zum ersten Mal. Im Jahr 2004 gab es in den 17 deutschen AKWs insgesamt 154 meldepflichtige Ereignisse. Herr Kollege Dr. Braun, Ihre Zahl kam mir ein bisschen hoch vor. Ich spreche jetzt von den meldepflichtigen Ereignissen. Sie waren zum überwiegenden Teil von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, aber jedes fünfte Ereignis – insgesamt 31 – wurde in Biblis registriert. Vor drei Wochen sind erneut Bedenken aufgetreten, ob Biblis so wenig sicher sei, dass es sofort abgeschaltet werden müsse.
Umweltminister Gabriel hat laut „SPIEGEL“ von mangelnder Sicherheit in Biblis gesprochen. So soll der Block A von Biblis keine unabhängige und gebunkerte Notstandswarte haben, um die Anlage bei einem Störfall von außen betreiben zu können. Er hat aber auch gesagt, dass es Einvernehmen von Bund, dem Land Hessen und dem Betreiber gebe, dass die vereinbarte Nachrüstung von Biblis ausreiche, allerdings nur bis zum Ende der vereinbarten Restlaufzeit in 2008 für den Block A in Biblis.
Meine Damen und Herren, unsere Fraktion ist der Auffassung, dass Sicherheit vor Profit geht.
Dies gilt allgemein und auch in diesem speziellen Einzelfall.
Herr Kollege Dr. Braun, ich verstehe Ihre Aufregung nicht. Mit der Angst der Bevölkerung darf unter keinen Umständen und von niemandem Politik gemacht werden, Herr Kollege Dr. Braun.
Nach dem, was die Experten festgestellt haben, besteht für die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz keine Gefähr
dung durch den Betrieb von Biblis A, jedenfalls – wie gesagt – nicht bis zum Jahr 2008.
Meine Damen und Herren, Biblis ist dadurch wieder in den Vordergrund gerückt, weil der Betreiber von Biblis – Herr Kollege Dr. Braun hat das schon erwähnt –, die RWE, darüber nachdenkt, ob sie einen Antrag auf Verlängerung der vereinbarten Restlaufzeit stellt. Ein solcher Antrag müsste beim Bundesumweltministerium gestellt werden und vom Umweltminister Gabriel ohne – das wurde hier auch schon gesagt – die Mitwirkung des Landes Hessen entschieden werden. Das bedeutet eine Verlagerung, aber keine Ausweitung der Atomstromproduktion.
Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz hat nicht die Atomaufsicht über ein hessisches AKW. Herr Kollege Dr. Braun, da teilen wir voll und ganz die gleiche Meinung. Insofern ist das Thema von Ihnen natürlich etwas an den Haaren herbeigezogen. Ich sage aber einmal, die Gründe sind erkennbar. Selbstverständlich kann man auch in Rheinland-Pfalz zu Biblis eine Position und eine Meinung haben. Herr Kollege Dr. Braun, wie die Position unserer Fraktion aufgrund der speziellen Gegebenheiten aussieht, werde ich Ihnen im zweiten Teil meiner Rede noch einmal genau erläutern.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schon sehr doppelzüngig, was Sie sagen nach dem Motto: Der Ministerpräsident hat das mit Mülheim-Kärlich
ausgehandelt, und Herr Trittin war nicht dabei. – Das ist doch ein schlechter Treppenwitz.
Nein, das hat er gesagt.
Meine Damen und Herren, unbeschadet der grundsätzlichen Position der FDP-Fraktion zur Energiepolitik, die auf einen Energiemix setzt und in diesem Zusammenhang und vor dem Hintergrund der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und aus Umweltschutzgründen die Option zur künftigen Nutzung der Kernenergie offen hält – – –
Herr Kollege Dr. Braun, diese Diskussion führen wir doch permanent. Uns geht sehr wohl Sicherheit vor Profit. Genau aus diesem Grund sagen wir, dass wir uns diese Option offen halten müssen. Wir haben doch schon oft genug darüber diskutiert. Es macht doch keinen Sinn, sichere Atomkraftwerke abzuschalten und dann den Strom aus den benachbarten Ländern, zum Beispiel aus der Tschechei, zu importieren, wobei deren Kernkraftwerke weitaus nicht so sicher sind wie Kernkraftwerke in Deutschland.
Wir wissen doch beide ganz genau, und diese Diskussion haben wir auch schon oft geführt, dass es noch 20 bis 25 Jahre dauern wird, bis der Anteil erneuerbarer Energien auf dem gewünschten Niveau von 20 % oder 30 % liegt. Sie können doch nicht so tun, als würden Sie in einer heilen Welt oder unter einer heilen Glocke leben. Sie müssen doch schon zumindest ein bisschen die Realität ins Auge fassen.
Vor dem Hintergrund, dass Sicherheit vor Profit geht, ist die FDP-Fraktion in dem speziellen Fall Biblis anderer Auffassung.
Meine Damen und Herren, ich habe über die lange Folge und hohe Zahl meldepflichtiger Störfälle beim Kernkraftwerk Biblis gesprochen. Daraus leitet unsere Fraktion erhebliche Zweifel an der langfristigen Sicherheit von Biblis ab. Bis zum Jahr 2008 sehen wir und auch der Bundesumweltminister keinerlei Gefährdungen für die rheinland-pfälzische Bevölkerung. Eine weitere Verlängerung der Laufzeit von Biblis A lehnt unsere Fraktion allerdings ab. Dabei sind wir uns voll und ganz mit der Landesregierung einig.
Meine Damen und Herren, daraus folgt, dass die Übertragung von Reststrommengen auf Biblis A nicht in Betracht kommen kann.
Es wäre geradezu widersinnig, Produktionskapazitäten von moderneren Anlagen mit höheren Sicherheitsstandards auf ältere Anlagen mit schlechterem Sicherheitsstandard zu verlagern, um deren Laufzeit zu verlängern.
Meine Damen und Herren, aus unserer Situation heraus können wir es verantworten, dass Biblis A bis zum ver
einbarten Ende im Jahr 2008 laufen kann. Dann allerdings muss Biblis A abgeschaltet werden.
Liebe Kollegin Thomas.
Sie ist jetzt enttäuscht, dass nicht der Kollege Creutzmann kommt.
Liebe Kollegin Thomas, auch wenn Sie hier versuchen, die Kollegin Elsner in puncto parlamentarischer Abläufe zu belehren, muss ich ihr Recht geben. Über Verbraucherschutz haben Sie so gut wie kein Wort in Ihrer Rede verloren. Das ist Fakt. Ich denke, das ist ein sehr wichtiger Punkt. Den darf man nicht einfach wegen – ich will jetzt nicht sagen wegen ideologischer Verklärtheit, aber wegen – ideologischer Prioritäten im Bereich der grünen Gentechnologie vergessen.
Meine Damen und Herren, Lebensmittelkontrolle ist Verbraucherschutz. Verbraucherpolitik ist Bestandteil moderner Wirtschaftspolitik und damit ein wichtiger Bestandteil der Daseinsfürsorge.
An erster Stelle geht es darum, die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, Frau Thomas. Die Aufgaben der Lebensmittelkontrolle sind seit 1995 kommunalisiert. Seit dem Jahr 2000 sind die Angelegenheiten der Lebensmittelkontrolle und des Veterinärwesens beim Landesuntersuchungsamt in Koblenz gebündelt. Auch diese organisatorische Entscheidung der Landesregierung hat sich bewährt.
Sagen Sie mir ein Argument, wieso nicht.
Herr Kollege Billen, das hat sich bewährt, auch wenn Sie das so nicht wahrhaben wollen.
Meine Damen und Herren, einige Zahlen mögen den quantitativen Umfang der Lebensmittelkontrollen für das Jahr 2004 beleuchten. Rund 93.500 Betriebe unterliegen der Lebensmittelüberwachung. In mehr als 25.000 Betrieben wurden mehr als 37.000 Kontrollen durchgeführt. Das sind Zahlen, ohne die Weinkontrollen, Herr Kollege Billen. Die Kontrollintervalle liegen zwischen zwei Monaten und zwei Jahren. Die Kontrollfrequenz ist abhängig vom Risiko und dem Risikopotenzial des einzelnen Betriebs. Meine Damen und Herren, unsere Fraktion begrüßt es, dass die risikoorientierte Überprüfung nunmehr auch gesetzlich festgeschrieben ist.
Selbstverständlich können beim Vorliegen besonderer Risiken jederzeit außerhalb des üblichen Rhythmus Sonderprüfungen stattfinden. Auffällige Betriebe – auch das ist klar – werden zusätzlichen Kontrollen unterzogen.
Meine Damen und Herren, das Ministerium für Umwelt und Forsten hat eine Qualitätsoffensive bei der Lebensmittelüberwachung begonnen, die es ermöglicht hat, den Behörden Unterlagen für ein Qualitätsmanagement an die Hand zu geben. Auch die leistungsfähigste Lebensmittelkontrolle kann nicht alle Betriebe kontrollieren. Es kann sich immer nur um Stichproben handeln.
Meine Damen und Herren, als Ergebnis der Kontrollen ergaben sich in einer Zeitreihe von mehreren Jahren in ca. 20 % der kontrollierten Betriebe Beanstandungen. Die Sanktionen reichen vom Strafgeld bis zur gänzlichen Schließung eines Betriebs im Ernstfall.
Im Ergebnis ist die Lebensmittelkontrolle in RheinlandPfalz in der Lage, für die grundlegende Sicherheit – Herr Kollege Billen, hören Sie zu –
der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Diesen Erfolg von Frau Ministerin Conrad erkennt unsere Fraktion gern an, meine Damen und Herren.
Aber hallo.
Frau Thomas, noch ein kurzes Wort zur grünen Gentechnik. Ich will für unsere Fraktion vier Punkte nennen, auf die es uns besonders ankommt:
1. Überwachung der Kennzeichnungsvorschriften bei Lebens- und Futtermitteln,
2. das öffentliche Anbauregister als Grundlage für das Monitoring von Anbauflächen,
3. die Fortsetzung der Förderung der Biotechnologie durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau im Rahmen der Technologie- und Wirtschaftsförderung,
4. mit der Einrichtung der RLP Agroscience GmbH in Neustadt wurde ein Schwerpunkt in der agrarökologischen Forschung eingerichtet.
Meine Damen und Herren, unsere Fraktion hat die Hoffnung, dass die große Koalition in Berlin die Restriktionen, die bei Ihrer Regierungsbeteiligung in Berlin bei der Gentechnik geschaffen wurden, zurücknimmt und die Bremsen auf diesem wichtigen Feld lockert und Deutschland auch in diesem Bereich wieder wettbewerbsfähig macht, Frau Thomas.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Friedel Grützmacher, auch ich möchte Dir im Namen der FDP-Fraktion alles Gute auf deinem künftigen Lebensweg wünschen, vor allem Gesundheit, alles Gute.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, seit den Terroranschlägen von New York, Madrid und London hat sich weltweit die Bedrohungslage dras
tisch verändert. Einiges an Lebensqualität und vor allem Unbefangenheit ist verloren gegangen.
Ein Bangen weht um den Erdball infolge der permanenten Angst und Ungewissheit, wo der Terrorismus das nächste Mal zuschlägt.
Das gilt grundsätzlich auch für Deutschland und für Rheinland-Pfalz, insbesondere wegen der zahlreichen amerikanischen Einrichtungen, die wir in unserem Land haben.
Aus diesem Engagement Deutschlands zum Beispiel im Interesse der Inneren Sicherheit in Afghanistan, wegen der Ausbildung von Polizisten im Irak sowie die Mitwirkung Deutschlands im Abwehrkampf gegen Terror leiten islamistische Terroristen die Berechtigung oder sogar die nach ihrer Auffassung heilige Pflicht zum Dschihad, also dem gewaltsamen Kampf, ab.
Das ist, mit knappen Worten, die Situation, in der wir uns befinden. Der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz hat sich einen guten Überblick über die Vereine und Organisationen mit islamistischen Bezügen einschließlich deren Standorten und Mitgliedern verschafft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegt auf der Hand, dass sich aus der geschilderten Lage große Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder ergeben und neue Aufgaben bei der internationalen Zusammenarbeit zur Abwehr von Anschlägen zu bewältigen sind.
Der Antrag der CDU beschreibt die Lage so, als wären bisher alle unternommenen Anstrengungen, alle Konzepte und Maßnahmen der Landesregierung in keiner Weise ausreichend, als wären sie insoweit erfolglos.
Wenn die CDU ausführt, die Landesregierung müsse Maßnahmen ergreifen, um die Bürgerinnen und Bürger effektiver zu schützen, so will sie offenbar bei der Bevölkerung den Eindruck erwecken, als sei bisher nichts geschehen. Herr Kollege Baldauf, das ist ein Spiel mit den Ängsten der Bevölkerung und damit nach unserer Auffassung ein böses Spiel.
Herr Kollege Baldauf, meine Antwort darauf ist, die Landesregierung hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Bürgerinnen und Bürger effektiv zu schützen. Der Antrag der CDU dagegen beschränkt sich darauf, Defizite, die es gar nicht gibt, darzustellen und erschöpft sich in einer Aufstellung allgemeiner Forderungen.
Meine Damen und Herren, auch im Interesse der Information der Öffentlichkeit möchte ich nur einige Schwerpunkte der von der Landesregierung tatsächlich durchgeführten Maßnahmen vorstellen:
Im Bereich des Verfassungsschutzes sind personelle Verstärkungen vorgenommen und Mitarbeiter eingestellt
worden, die türkisch und arabisch sprechen. Ein eigenes Islamismusreferat wurde eingerichtet.
Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz wurde weiter intensiviert. Im Bereich der Polizei wurden neue Schwerpunkte bei Terrorismusbekämpfung und Terrorismusabwehr gesetzt.
Gemeinsam mit den Polizeistellen des Bundes und der Länder wurden Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige operative Bekämpfung des islamistischen Terrorismus entwickelt und umgesetzt. Im gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum, GTAZ genannt, arbeitet die Landesregierung durch Entsendung von polizeilichen und nachrichtlichdienstlichen Mitarbeitern aktiv mit.
Des Weiteren hat sich die Landesregierung beim Antiterrorgesetz eingebracht. Besondere Sicherheitsmaßnahmen werden bei der Fußball-WM nötig sein. Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat sowohl den Verfassungsschutz, als auch die Polizei aufgerüstet und gut darauf vorbereitet.
Im Interesse einer beschleunigten Abschiebung und Ausweisung gefährlicher Ausländer wurde eine ständige Arbeitsgruppe aus Vertretern der Ausländerbehörden, der Polizei und des Verfassungsschutzes eingerichtet. Vor den Einbürgerungen wird mit einer obligatorischen Sicherheitsabfrage beim Landeskriminalamt und dem Verfassungsschutz geprüft, ob Verfassungsgründe oder Sicherheitsrisiken vorliegen.
Meine Damen und Herren, ich denke, der Katalog von Maßnahmen macht sehr deutlich, wie ernst die Landesregierung die terroristischen Bedrohungen nimmt und wie konsequent sie darauf reagiert.
Sie tut dies gestützt auf eine angemessene personelle und materielle Ausstattung. Nichts von alledem findet sich im Antrag der CDU.
Herr Baldauf, man möchte nicht glauben, dass wir über Angelegenheiten in ein und demselben Land diskutieren, wenn ich Ihren Antrag lese.
Nichts ist so gut und so vollständig, dass es nicht noch verbessert werden könnte, meine Damen und Herren. So ist das auch hier. Deswegen ist in dem Alternativantrag der Fraktionen der SPD und FDP eine Reihe von Bitten an die Landesregierung formuliert, mit denen eine weitere Optimierung der Arbeitsbedingungen für Polizei und Verfassungsschutz möglich erscheint. Ich möchte daraus einige Beispiele nennen:
Personalbedarf und technische Ausrüstung sollen auf einem Stand gehalten werden, der zielorientiertes Handeln ermöglicht, – weitere Aufrechterhaltung der intensiven Zusammenarbeit insbesondere von Polizei und Verfassungsschutz, – personelle Präsenz im GTAZ und Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern,
Hinwirkung auf rasche Umsetzung von EURatsentschließungen zur Terrorismusbekämpfung, – Nutzung aller Möglichkeiten zur raschen Ausweisung von Hasspredigern, – Dialog mit muslimischen Organisationen als vertrauensbildende und vor allem präventive Maßnahme, – Aufklärung der Bevölkerung über bestehende Gefahren und – Unterrichtung des Landtags über die Entwicklung des islamistischen Terrorismus und über die ergriffenen Maßnahmen.
Meine Damen und Herren, der Alternativantrag der Fraktionen der SPD und FDP will deutlich machen, wie Wachsamkeit und Kampf gegen Terrorismus und Extremismus aussehen soll. Ich denke, dies ist mit dem Antrag sehr gut gelungen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch einschlägige Presseberichte verbunden mit anonymen Anschuldigungen sollte das Programm der Landesregierung „Rückkehrinitiative 2005“ in Misskredit gebracht werden. Der Grund dieser Presseberichte liegt auf der Hand. Das ist auch nicht das Problem; denn dies ist klar erkennbar. Herr Kollege Hartloff hat schon ganz klar die Dinge auf den Punkt gebracht: Wahlkampf lässt grüßen!
Meine Damen und Herren, das Problem ist, dass dadurch die schwierige Arbeit derer, die sich in der Rückkehrhilfe engagieren, in unverantwortlicher Weise beschädigt wird.
Mitte 2005 befanden sich über 7.100 ausreisepflichtige Personen in Rheinland-Pfalz, und bei rund 6.800 Personen bestand Duldung. Das heißt, aus den verschiedensten Gründen wurde ihre Abschiebung ausgesetzt.
Meine Damen und Herren, die Durchsetzung der Ausreisepflicht gehört zu den schwierigsten Aufgaben der
Ausländerbehörden. Ich denke, dies ist Ihnen bekannt. Der Ausreisepflichtige muss selbst mitwirken, und das Heimatland muss aufnahmewillig sein. In diesem Spannungsfeld entsteht zwangsläufig eine Unzahl von Problemen.
Man muss auch wissen, was die Alternative zu einer erfolgreichen Abschiebung ist, nämlich zuerst 18 Monate Abschiebehaft. Danach bleibt die Person im Land und erhält ohne zeitliche Begrenzung Sozialhilfeleistungen. Herr Kollege Hörter, ich hoffe, das ist Ihnen nicht entgangen.
Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion unterstützt das Bestreben der Landesregierung, den betroffenen Personen eine Ausreise in Würde zu ermöglichen. Große Sensibilität und hohes Einfühlungsvermögen sind erforderlich, um den richtigen Ton und die richtigen Worte zu finden, damit eine freiwillige Ausreise stattfindet.
Damit wird den unterschiedlichen Interessen des Rückkehrers, des Herkunftslandes und des Aufnahmelandes, also Rheinland-Pfalz, entsprochen.
Meine Damen und Herren, die Landesinitiative „Rückkehr 2005“ wurde aus diesen Erwägungen ins Leben gerufen. Sie verstärkt die bereits bestehenden Maßnahmen der Rückkehrförderung durch Beratung und finanzielle Hilfe für die Kommunen. Auch ich möchte unterstreichen, insbesondere gilt dies für die Kommunen.
Die Landesinitiative bietet den Kommunen den bisher nicht vorhandenen Vorteil, angemessen, flexibel und vor allem einzelfallorientiert zu reagieren. Damit werden bestehende Möglichkeiten ergänzt und erweitert.
Damit die Kommunen mit der Landesinitiative richtig umgehen und alle Optionen anwenden können, ist eine Beratungsstelle für die Kommunen beim Diakonischen Werk Trier eingerichtet worden, die bereits von den Kommunen in Anspruch genommen wird.
Damit kann nicht nur ein ausländerrechtliches Problem gelöst und können Lebenswege von ausreisepflichtigen und ausreisewilligen Personen in positive Bahnen mit Zukunftsperspektiven gelenkt werden.
Meine Damen und Herren, auch die Kommunen werden von den Kosten der hier lebenden ausreisepflichtigen Personen entlastet. Man darf nicht vergessen, dass auch Zwangsmaßnahmen Geld kosten und nicht zu 100 % erfolgreich sind.
Die Details werde ich Ihnen im zweiten Teil meiner Rede noch einmal erläutern.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte weitestgehend auf das verzichten, was ich in meinem zweiten Beitrag noch loswerden wollte. Im Grund genommen ist alles gesagt.
Herr Minister Bruch, vielleicht noch ein Beispiel: Wenn man bei einer sechsköpfigen Familie mit 1.800 Euro Sozialhilfe im Monat dies auf zehn Monate, 20 Monate und weiter hochrechnet, kommt man sehr schnell zu Zahlen,
wie Sie sie an dem Beispiel Bayern dargestellt haben.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich abschließend nur noch dem anschließen, was Frau Abgeordnete Grützmacher und Herr Abgeordneter Hartloff gesagt haben.
Herr Kollege Hörter, ich frage mich, ob nach dem, was Sie im zweiten Teil Ihres Beitrags von sich gegeben haben, das C im Logo ihrer Partei bei Ihnen wirklich für christlich steht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Über die Bedeutung und Bewertung der Aufnahme des strikten Konnexitätsprinzips hat das Parlament in der vergangenen Plenarsitzung debattiert. Artikel 49 Abs. 5 Satz 3 der Landesverfassung ermächtigt und verpflichtet den Landesgesetzgeber, ein Ausführungsgesetz zu erlassen. Dadurch erhalten die Kommunen den angesichts der schwierigen Haushaltssituation notwendigen Schutz vor weiteren Aufgabenübertragungen oder -ausweitungen durch das Land ohne Ausgleich der zusätzlichen finanziellen Belastung.
Das Gesetz leistet einen Beitrag für geordnete Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Das ist wichtig, weil das Grundgesetz bekanntlich keine Regelungen über einen Belastungsausgleich zugunsten der Kommunen bei Aufgabenübertragungen durch die Europäische Union oder den Bund vorsieht. Herr Kollege Marz, ich bin in dieser Hinsicht nicht so pessimistisch wie Sie. Ich denke, es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Das sollte man lobend erwähnen.
Meine Damen und Herren, weisen die Europäische Union oder der Bund den Kommunen eine mit Kosten verbundene Aufgabe zu, so ist das Konnexitätsprinzip der Landesverfassung nicht anwendbar, soweit das Land seinerseits keinen Einfluss auf den Inhalt der Aufgabe nimmt. Nimmt das Land dagegen Einfluss, so wirkt das Konnexitätsprinzip im Verhältnis der vom Land verursachten Belastungen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Entschließung des Landtags vom 27. Mai 2004.
Meine Damen und Herren, der Landtag hat auf die unter Umständen erheblichen Kostenfolgen für die Kommunen durch Entscheidungen der Europäischen Union und des Bundes hingewiesen. Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Anwendung des Konnexitätsprinzips besteht darin, dass die Gesamtheit der betroffenen Kommunen eine unabweisbare und wesentliche Mehrbelastung erfährt. „Wesentlich“ bedeutet landesweit bei 25 Cent je Einwohner eine jährliche Mehrbelastung von ca. 1 Million Euro.
Meine Damen und Herren, abschließend will ich auf zwei wichtige Regelungen des Ausführungsgesetzes hinweisen: Zum einen auf die zweistufige Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, die ein Konsensgespräch mit einschließt, zum anderen weise ich darauf hin, dass die Haushaltsmittel des Landes für den Mehrbelastungsausgleich nicht dem kommunalen Finanzausgleich entnommen werden dürfen. Der Mehrbelastungsausgleich ist also insofern eine unabhängige und eigenständige finanzielle Ausgleichsregelung.
Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion hält das Ergebnis der Enquete-Kommission „Kommunen“, nämlich die Aufnahme des Konnexitätsprinzips in die Landesverfassung, für einen großen Erfolg. Herr Kollege
Schnabel, Sie kritisieren, das sei zu wenig gewesen, wir hätten über Standardabbau usw. sprechen und entscheiden müssen. Ich denke, nun hat auch die CDU in Berlin die Möglichkeit, eine Gemeindefinanzreform auf den Weg zu bringen, die diesen Namen verdient, damit wir unsere Kommunen in Zukunft mit einer auskömmlichen Finanzausstattung versehen können.
Meine Damen und Herren, wir sind der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung das Konnexitätsprinzip entsprechend umsetzen wird. Die FDP-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Deutschland hat mit dem Zuwanderungsgesetz Migranten ein Angebot zur Integration gemacht. Jeder Einwanderer kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen deutscher Staatsbürger werden.
Wer aber Bürger dieses Landes werden will, sollte Grundsätzliches über das Leben dieses Landes wissen und seine Regeln und Gesetze akzeptieren. Er sollte sich zur Verfassung dieses Landes bekennen.
Es gibt keinen Automatismus, Deutscher zu werden, sondern es ist ein Angebot. Dies ist an die Zustimmung
zu der Grundordnung gebunden, die sich unser Land selbst gegeben hat.
Meine Damen und Herren, das Staatsangehörigkeitsgesetz verlangt:
1. Das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes erfolgt mit einer Loyalitätserklärung.
2. Jede Person über 16 Jahre, welche die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit anstrebt, muss diese Erklärung höchstpersönlich abgeben und unterschriftlich anerkennen.
3. Im Verfahren der Bekenntnisprüfung wird die einzubürgernde Person über die Bedeutung der Loyalitätserklärung belehrt.
4. Obligatorisch ist die Befragung, ob die einzubürgernde Person Handlungen vorgenommen hat, die der Einbürgerung entgegenstehen.
Meine Damen und Herren, die rheinland-pfälzischen Einbürgerungsbehörden besitzen eine Erläuterung zu dem Begriff „freiheitlich-demokratische Grundordnung“. Diese Praxis hat sich seit dem Jahr 2000 bewährt. Bewährtes sollte nicht ohne Not geändert werden.
Ergänzend wird in Rheinland-Pfalz noch eine Anfrage an die Verfassungsschutzbehörde gerichtet, um auszuschließen, dass dort Erkenntnisse vorliegen, die der abgegebenen Loyalitätserklärung entgegenstehen.
Meine Damen und Herren, dieses Verfahren gilt in Rheinland-Pfalz für jede Person – ich sage ausdrücklich: für jede Person –, die eine Einbürgerung beantragt. Es gibt keine Abstriche bei der Anwendung dieser Regelung auf eine oder mehrere Religionsgruppen.
In der Gesetzesbegründung zu § 85 des Ausländergesetzes, heute § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, ist ausgeführt, dass bei acht Jahren Aufenthaltsdauer im Inland der Grundtatbestand der Anspruchseinbürgerung gegeben ist.
Meine Damen und Herren, auf den baden-württembergischen Vorschlag eines Gesprächsleitfadens für Muslime möchte ich im zweiten Teil meiner Rede eingehen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der baden-württembergische Innenminister hat einen so genannten Gesprächsleitfaden mit 30 Fragen herausgegeben, der dazu geeignet sein soll, in Zweifelsfällen die geforderte innere Hinwendung zur Bundesrepublik Deutschland zu klären.
Dieser Gesprächsleitfaden soll im Einbürgerungsverfahren bei Muslimen Anwendung finden.
Meine Damen und Herren, zweifelsohne sind in dem Fragenkatalog Fragen enthalten, die der badenwürttembergische Innenminister nach unserer Auffassung besser nicht hineingeschrieben hätte. In diesem Punkt teilt unsere Fraktion voll und ganz das, was Herr Kollege Klöckner und auch Sie, Herr Minister Bruch, vorgetragen haben.
Frau Grützmacher, eines müssen wir aber auch festhalten: Justizminister Goll in Baden-Württemberg hat sich von diesem Fragenkatalog ganz klar distanziert.
Deshalb verstehe ich Ihre Ausführungen nicht ganz.
Meine Damen und Herren, gravierender als die Frage selbst ist für unsere Fraktion der Adressatenkreis. Nur Personen der muslimischen Religionsgemeinschaft sollen diesem Gesinnungstest unterzogen werden. Das empfinden wir gegenüber den Muslimen als diskriminierende Regelung.
Herr Minister Bruch, ich kann Sie da auch nur in Ihren Ausführungen unterstützen.
Meine Damen und Herren, gegen die Intention, vor Aushändigung eines deutschen Passes die Haltung des Bewerbers zum Grundgesetz abzuprüfen, ist nach unserer Auffassung grundsätzlich nichts einzuwenden. Darüber kann man sich in der Tat Gedanken machen. Dann muss eine solche Prüfung aber für alle Personen gelten, die eingebürgert werden sollen.
Meine Damen und Herren, deshalb ist die Fokussierung auf eine einzige Religionsgemeinschaft für unsere Fraktion in keiner Weise akzeptabel.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Maß an bürgerschaftlichem Engagement ist ein guter Indikator dafür, wie intakt, wie lebendig, wie aufgeschlossen, wie hilfsbereit und letzten Endes wie demokratisch eine Gesellschaft ist. Ehrenamtliches Engagement beruht auf Freiwilligkeit, Eigeninitiative und auf dem Bewusstsein, dass der Staat nicht für alles zuständig sein kann und muss, Herr Kollege Ernst.
Meine Damen und Herren, unsere Fraktion unterstützt die Landesregierung darin, dass sie das bürgerschaftliche Engagement und die lebendige Bürgergesellschaft – ich betone – zu einem Schwerpunkt ihrer Politik erklärt hat.
Im Rahmen der heutigen Debatte kann ich aus Zeitgründen nur wenige Beispiele aus der Vielzahl der Aktivitäten und Programme aufgreifen. Zunächst ist das zahlenmäßige Ergebnis trotz allem – finde ich – beeindruckend. Fast 40 % der Bevölkerung sind freiwillig in den verschiedensten Bereichen engagiert. Das sind rund 1,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Nur 27 % der Bürgerinnen und Bürger sind nicht ehrenamtlich engagiert. Die Zunahme älterer Menschen von 14 % im Jahr 1999 auf heute 29 % ist nicht nur ein Ausfluss des Demografiewandels, aber gerade vor dessen Hintergrund, finde ich, besonders wertvoll.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat in den folgenden Bereichen einen besonderen Bedarf eines bürgerschaftlichen Engagements gesehen: Zum einen sind dies Gesundheitswesen, Betreuung und Pflege. Diese Bereiche sind wegen der veränderten Familienstruktur und der demografischen Entwicklung von zentraler Bedeutung. Zum anderen sind die Bereiche Bildung, Weiterbildung und Kultur weitere Schwerpunkte.
Meine Damen und Herren, von Interesse scheint mir in der Antwort der Landesregierung die Feststellung zu sein, dass es sich bei dem bürgerschaftlichen Engagement nicht um Laienhilfsdienste handelt, sondern vielmehr sind dort oft hoch qualifizierte Personen tätig, die professionelle Leistungen erbringen. Das wird besonders deutlich bei dem Komplex Pflege und Betreuung.
Meine Damen und Herren, bei dem in der Antwort der Landesregierung mitgeteilten Fördervolumen handelt es sich nicht nur um finanzielle Förderung, sondern noch mehr um eine Vielfalt von Veranstaltungen, Projekten, Initiativen und Angeboten.
Auch überrascht es nicht, dass der Schwerpunkt des bürgerschaftlichen Engagements im kommunalen Bereich liegt. Meine Damen und Herren, die Ortsgemeinden sind auch die Plattform unserer Feuerwehren. Die Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr einschließlich der Jugendfeuerwehr stellt eine besonders wertvolle,
notwendige und anerkennenswerte Form des bürgerschaftlichen Engagements dar.
Die Feuerwehr ist das Kernstück der zivilen Gefahrenabwehr. Sie spielt eine herausgehobene Rolle bei der Wahrung der Inneren Sicherheit.
Meine Damen und Herren, unsere Feuerwehr in Rheinland-Pfalz leistet diesen schützenden Dienst für die Allgemeinheit mit rund 60.000 ehrenamtlichen Feuerwehrleuten und rund 14.000 Mitgliedern bei der Jugendfeuerwehr. Im Jahre 2004 hat die Feuerwehr in ca. 41.500 Einsätzen ihre Leistungsstärke eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Ich denke, hierfür gebührt ihr ein besonderer Dank auch dieses Hauses.
Meine Damen und Herren, neben der Gefahrenabwehr unterstützen viele Feuerwehren ihre Heimatgemeinden durch Absicherungsmaßnahmen bei Sportveranstaltungen, Begleitung von Umzügen und Prozessionen und Straßenreinigung nach Unwettern und auch Hochwässern. Ich denke, ich weiß, wovon ich rede.
Meine Damen und Herren, die Jugendfeuerwehr besitzt eine ganz besondere Bedeutung für das Gemeinwohl aller Bürgerinnen und Bürger. Bei der Jugendfeuerwehr werden der Teamgeist, die Kameradschaft, die Einsatzbereitschaft, das soziale Verhalten und das Verantwortungsbewusstsein der Jugendlichen gefördert. Ich denke, das ist gerade in der heutigen Zeit mehr als wichtig.
Meine Damen und Herren, unserer Fraktion liegt am Herzen, dass die interkommunale Zusammenarbeit der Feuerwehr noch weiter intensiviert wird. Auch die Kooperation der Feuerwehr über Landes- und Bundesgrenzen hinaus würde unsere Fraktion gern weiter verstärkt sehen, wobei wir durchaus anerkennen, dass es dafür schon ermutigende Beispiele gibt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Feuerwehr ist eine kommunale Aufgabe. Die Landesregierung hat günstige Rahmenbedingungen für die Feuerwehren geschaffen, insbesondere durch die Förderung von Fahrzeugen und Geräteausstattungen. Die Landesregierung trägt auch Sorge für die psychologische Betreuung der Feuerwehrleute durch präventive und therapeutische Maßnahmen.
Die Regelung für die Freistellung von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen hält unsere Fraktion für vorbildlich.
Herr Kollege Wirz, das ist der Unterschied zur Opposition, die sich mehr mit sich selbst beschäftigen muss als mit den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land.
Meine Damen und Herren, damit dokumentiert die Landesregierung eindrucksvoll, dass sie sich der gesell
schaftspolitischen Bedeutung der Feuerwehr bewusst ist. Ich denke und bin der Meinung, das ist auch gut so.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für Menschenhändler und Schleuser war der 1. Mai 2004 ein bedeutendes und gleichermaßen erfreuliches Datum. Mit diesem Datum wurden die westeuropäischen Länder für die kriminellen Machenschaften von Menschenhändlern und Schleusern aus mittel- und osteuropäischen Staaten deutlich attraktiver. Sie haben nunmehr die Möglichkeit, sich legal über einen längeren Zeitraum im gesamten Bereich der EU und damit auch in der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten.
Rheinland-Pfalz ist auf diese veränderten Rahmenbedingungen mit dem Kooperationskonzept zur Bekämpfung des Menschenhandels in Rheinland-Pfalz bereits hinreichend vorbereitet. Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz ist im Vergleich mit anderen Ländern bei der Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution sowie im Hinblick auf den Schutz der Opfer dieser Kriminalitätsformen gut aufgestellt. Das rheinland-pfälzische Kooperationskonzept zur Bekämpfung des Menschenhandels hat in der Fachpresse allergrößte Anerkennung gefunden. Erlauben Sie mir, hierzu aus der Zeitschrift „Die Kriminalpolizei“, Heft 3 des vergangenen Jahres, folgendes Zitat:
„Das in Rheinland-Pfalz verfügbare Handlungsinstrumentarium erscheint im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes zur Bekämpfung des Phänomens Menschenhandel nahezu vollständig und damit ein durchaus Erfolg versprechender Weg, der weitergegangen werden sollte.“
Meine Damen und Herren, als erstes Bundesland hat Rheinland-Pfalz mit besagtem Konzept den Schutz von Zeuginnen und Zeugen, die selbst Opfer geworden sind, erweitert und ergänzt, nachdem bereits mit der Einbringung des Zeugenschutzharmonisierungsgesetzes wichtige Initiativen zum Schutz der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ergriffen wurden. Gleichzeitig wurde mit dem Schutzprogramm der Kampf gegen die Organisierte Kriminalität im Bereich des Menschenhandels bundesweit vorbildlich intensiviert und ausgeweitet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zahlreiche Gespräche mit verschiedenen, an dem Konzept beteiligten Stellen haben mir gezeigt, dass die praktische Umsetzung des Kooperationskonzepts bislang ebenso reibungslos erfolgt wie die Zusammenarbeit und Vernetzung von Strafverfolgungsbehörden, Ausländerbehörden, Sozialämtern, Fachberatungsstellen für Opfer des
Menschenhandels und anderen mitbetreuenden Einrichtungen. Nicht zuletzt deshalb interessiert man sich zwischenzeitlich auch über die Grenzen unseres Landes hinaus für den rheinland-pfälzischen Weg zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution.
Meine Damen und Herren, auch hier gilt der Slogan für Rheinland-Pfalz und diese Landesregierung: Wir machen es einfach.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Braun, Sie werden es mir nachsehen, der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringt in der Energiefrage aus meiner Sicht keinerlei Neuigkeiten. Gebetsmühlenhaft wiederholen Sie in weiten Teilen Ihren so genannten Masterplan, den das Parlament erst vor drei Monaten mehrheitlich abgelehnt hat.
Ich denke, nach den Beratungen in den Ausschüssen wird es diesem Antrag vermutlich nicht anders ergehen.
Meine Damen und Herren, nach Auffassung unserer Fraktion liegt die Aufgabe des Staates in der Energiepolitik darin, die Energieversorgung langfristig zu sichern sowie alle technischen, ökonomischen, ökologischen und politischen Optionen offen zu halten und nicht stur nur in eine Richtung zu rennen.
Die Energiepolitik bewegt sich in einem Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltverträglichkeit. Diese Forderungen sind gleichzeitig der Prüfstein für die einzelnen Technikoptionen. Unsere Fraktion unterstützt eine Energiepolitik, die einen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz leistet. Mehr erneuerbare Energien bedeutet für ein ländlich geprägtes und wald
reiches Land wie Rheinland-Pfalz die Nutzung heimischer Ressourcen, das heißt, insbesondere der Biomasse, der Geothermie, der Solarenergie und der Wasserkraft.
Herr Kollege Braun, Sie selbst wissen doch auch – wir haben schon unendlich über diese Dinge diskutiert –, dass wir uns erst am Anfang einer Entwicklung befinden und nicht von heute auf morgen den Schalter umlegen können, weg vom Öl hin zu erneuerbaren Energien. Deshalb lassen Sie uns diese Diskussion sachlich führen.
Meine Damen und Herren, wir begrüßen die Entwicklung des zunehmenden Einsatzes regenerativer Energien auch deswegen, weil sie uns zu einer weniger starken Abhängigkeit vom Öl verhelfen können.
Meine Damen und Herren, die Schwerpunkte unserer Fraktion in Sachen Energiepolitik lassen sich an folgenden Punkten festmachen:
1.: Vorrang des Marktes bei der Lenkung von Energieverbrauch und Energieangebot.
2.: Energiepolitik ist Standortpolitik und damit auch ein wichtiger Garant für die Erhaltung bestehender und für die Schaffung neuer Arbeitsplätze in diesem Land.
3.: Meine Damen und Herren, preisgünstige Energie ist ein entscheidender Kostenfaktor für die Produktion von Waren und Dienstleistungen.
4.: In dem nach unserer Auffassung anzustrebenden Energiemix haben alle diejenigen regenerativen Energien ihren Platz, die ich genannt habe.
5.: Wir treten für die Förderung von regenerativen Energien ein, und zwar in der Weise, wie die Landesregierung ihr Förderprogramm fährt, nämlich marktkonform und als Anschubfinanzierung.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Dr. Braun, die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geforderte Energieagentur hält unsere Fraktion schlicht und einfach für überflüssig, und zwar aus folgendem Grund:
Seit 1997 existiert die Effizienzoffensive Energie Rheinland-Pfalz. Sie übernimmt als informierende, koordinierende und vermittelnde Plattform Aufgaben von der Erstberatung der Verbraucher bis hin zur Ausrichtung von Veranstaltungen.
Darüber hinaus bedarf es nach unserer Auffassung keiner weiteren Einrichtung. Für überflüssige Bürokratie ist in unserem Land kein Raum.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Dr. Braun, ich finde, Ihr Antrag geht nicht in die richtige Richtung. Er hat schlicht und einfach planwirtschaftliche Ansätze. Ich vermute einmal, in den Ausschüssen werden Sie hierfür, für Ihren Antrag, auch keine Mehrheit finden.
Vielen Dank.
Vor dem Hintergrund der Fahrplanänderung der Deutschen Bahn AG zum 11. Dezember 2005 frage ich die Landesregierung:
1. Wurden zusätzliche ICE-Verbindungen am ICEBahnhof in Montabaur aufgenommen?
2. Wie hoch ist das tägliche Fahrgastaufkommen in Montabaur zurzeit?
3. Wie haben sich die Fahrgastzahlen in Montabaur seit Inbetriebnahme der ICE-Strecke vor drei Jahren entwickelt?
4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwieweit die Stadt Montabaur vom ICE-Halt profitiert hat?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den ausführlichen Worten der Herren Kollegen Dr. Altherr und Hartloff kann ich mich meiner Meinung nach kurz fassen. Die Lage am heutigen Tag ist folgende: Zahlreichen Medienberichten zufolge sollen
Geheimdiensttransporte von Gefangenen durch die CIA unter Nutzung von Flughäfen in Deutschland durchgeführt worden sein. In Rheinland-Pfalz soll die US-Airbase in Ramstein betroffen sein.
Meine Damen und Herren, wir sollten aber an dem bewährten Grundsatz festhalten, dass eine Vorverurteilung der amerikanischen Seite nicht in Betracht kommen kann, solange die offenen Fragen nicht eindeutig in die eine oder andere Richtung geklärt worden sind.
Drei Dinge sind aus der Sicht unserer Fraktion zweifelsfrei:
1. Die Menschenrechte und die völkerrechtlichen Regelungen müssen ohne Wenn und Aber von jedermann im In- und Ausland respektiert und eingehalten werden.
2. Es besteht Besorgnis in Deutschland und in anderen europäischen Staaten wegen dieser Angelegenheit.
3. Es besteht aufgrund der Berichterstattung akuter und – ich betone – vollständiger Aufklärungsbedarf.
Unsere Fraktion tritt dafür ein, dass alle Stellen – egal ob national oder international –, die zur Aufklärung dieser undurchsichtigen Angelegenheit beitragen können, dies auch mit allem Nachdruck und aller gebotenen Offenheit tun.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Überwachung von Lebensmitteln ist eine der tragenden Säulen rheinland-pfälzischer Verbraucherschutzpolitik.
Der Anlass, aus dem wir uns heute im Parlament mit Fragen der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes beschäftigen, hat heute den konkreten Hintergrund von Fleischskandalen in Bayern, Niedersachen und in Nordrhein-Westfalen, dort mit überlagertem bzw. verdorbenem Fleisch in großen Mengen.
Das Ausmaß der jüngsten Fleischskandale hat eine Dimension erreicht, die man nur noch als verbrecherisch und kriminell bezeichnen kann.
Die Drahtzieher dieser Machenschaften nehmen offenbar in Kauf, dass der nichts ahnende Verbraucher Gefahr läuft, gesundheitliche Schäden zu erleiden. Vor diesem Hintergrund muss die Verbraucherschutzpolitik entschlossen und konsequent alles unternehmen, um den schwarzen Schafen unter den Fleischproduzenten und -händlern das Handwerk zu legen.
Meine Damen und Herren, die Forderungen der Landesregierung, diejenigen Betriebe, denen schwer wiegende Verstöße gegen das Lebensmittelrecht nachgewiesen werden, an den Pranger zu stellen und die Namen zu veröffentlichen, können wir uneingeschränkt unterstützen. Auch die Frage der Einführung des Verbraucherinformationsgesetzes tritt wegen der skandalösen Ereignisse wieder in den Vordergrund.
Offensichtlich kann es nicht nur Angelegenheit der Produzenten bleiben, ihre Produktverantwortung ausschließlich selbst wahrzunehmen. Ein Verbraucherinformationsgesetz könnte hier zu Verbesserungen bei der Sicherheit von Lebensmitteln, insbesondere bei leicht verderblichen Waren wie zum Beispiel Fleisch führen.
Meine Damen und Herren, eine gesetzliche Regelung könnte auch die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Zoll, Lebensmittel- und Strafverfolgungsbehörden intensivieren. In Rheinland-Pfalz existiert bereits eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bündelung von Verfahren. Ich denke, hier hat Rheinland-Pfalz eine eindeutige Vorreiterrolle.