........................................................................................................ 7394, 7400, 7401, 7402 Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............................................................................................. 7425 Abg. Dr. Rosenbauer, CDU:.............................................................................................................. 7412, 7418 Abg. Dr. Schmitz, FDP:............................................................................................................ 7416, 7420, 7429 Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD:..................................................................................................... 7408, 7412 Abg. Frau Grosse, SPD:.................................................................................................................... 7395, 7397 Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU:..................................................................................................................... 7403 Abg. Frau Leppla, SPD:............................................................................................................................... 7426 Abg. Frau Mangold-Wegner, SPD:.............................................................................................................. 7400 Abg. Frau Morsblech, FDP:............................................................................................................... 7406, 7411 Abg. Frau Schäfer, CDU:................................................................................................................... 7423, 7428 Abg. Frau Schleicher-Rothmund, SPD:............................................................................................. 7413, 7419 Abg. Frau Thelen, CDU:.................................................................................................................... 7394, 7395 Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............................................................................. 7414, 7420 Abg. Hohn, FDP:.......................................................................................................................................... 7425 Abg. Lelle, CDU:...................................................................................................................... 7407, 7408, 7411 Abg. Marz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................................................................................ 7392, 7393, 7426 Abg. Schmitt, CDU:...................................................................................................................................... 7401 Abg. Schnabel, CDU:................................................................................................................................... 7403 Abg. Schweitzer, SPD:............................................................................................................ 7397, 7398, 7402 Abg. Stretz, SPD:......................................................................................................................................... 7424 Abg. Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............................................................................... 7405, 7410 Bruch, Minister des Innern und für Sport:........................................7397, 7398, 7399, 7400, 7401, 7402, 7403 Frau Ahnen, Ministerin für Bildung, Frauen und Jugend:............................................................................ 7409 Frau Conrad, Ministerin für Umwelt und Forsten:....................................................................................... 7421 Frau Dreyer, Ministerin für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit:.....7392, 7393, 7394, 7395, 7397, 7430 Mertin, Minister der Justiz:........................................................................................................................... 7417 Präsident Grimm:.............................................................................7423, 7424, 7425, 7426, 7428, 7429, 7430 Prof. Dr. Zöllner, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur:................................... 7403 Vizepräsidentin Frau Grützmacher:...................7392, 7393, 7394, 7395, 7397, 7398, 7400, 7401, 7402, 7403
Meine Damen und Herren, ich eröffne die 111. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz. Bei 111 – dreimal eins – denkt man natürlich an etwas anderes, aber ich meine, die rote Nase sparen wir uns für den nächsten Mittwoch auf.
Meine Damen und Herren, wir haben am Mittwoch die Tagesordnung einschließlich der gestern beschlossenen Ergänzung festgestellt, dass nach der Aktuellen Stunde eine Regierungserklärung zur aktuellen Entwicklung bei der Vogelgrippe von der Ministerin für Umwelt und Forsten abgegeben wird. Dazu ist eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart.
Zu schriftführenden Abgeordneten berufe ich Beate Reich und Christian Baldauf. Die Rednerliste führt Frau Abgeordnete Beate Reich.
Entschuldigt sind für heute Staatssekretär Dr. Karl-Heinz Klär, die Abgeordneten Anne Kipp, Guido Ernst, Thomas Weiner, Elke Kiltz und Dr. Thomas Gebhart.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reiner Marz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Erhöhung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre und tatsächlicher Eintritt in den Ruhestand in RheinlandPfalz – Nummer 6 der Drucksache 14/4970 – betreffend, auf.
1. Bis zu welchem Alter sind Arbeiterinnen und Arbeiter und Angestellte in Rheinland-Pfalz nach den letzten verfügbaren Zahlen im Durchschnitt berufstätig (Renteneintritt bzw. Verweilen in Langzeitar- beitslosigkeit)?
2. Wie viele der Arbeiterinnen und Arbeiter und Angestellten im Prozentsatz gehen in Rheinland-Pfalz derzeit im Alter von 65 Jahren in den Ruhestand?
4. Beabsichtigt die Landesregierung im Zuge der Erhöhung des Renteneintrittsalters auf das Lebensalter 67 diese Regelung auch auf die Pensionierung von Beamten anzuwenden? Wenn ja, mit welchen finanziellen Auswirkungen?
Guten Morgen, sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Herren, meine sehr verehrten Damen! Die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Reiner Marz beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Zum Austrittsalter aus Erwerbstätigkeit liegen der Landesregierung keine Daten vor. Allerdings können Tendenzen aus dem Anteil der erwerbstätigen Personen an der Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe, der so genannten Erwerbstätigenquote, abgeleitet werden.
Im März 2004 lag nach dem Mikrozensus die Erwerbstätigenquote der 55- bis 60-Jährigen in Rheinland-Pfalz bei etwa 60 %, der 60- bis 65-Jährigen nur noch bei knapp 26 %.
Im Jahresdurchschnitt 2005 waren in Rheinland-Pfalz von 54.225 Langzeitarbeitslosen 598 Personen in der Altersgruppe zwischen 60 und 64 Jahren.
Soweit es um den Renteneintritt geht, ziehe ich zur Beantwortung die Rentenzugangsstatistik 2004 heran, die diejenigen Rentenfälle enthält, die im Jahr 2004 neu entstanden sind.
Männer gingen in Rheinland-Pfalz in der Arbeiterrentenversicherung im Jahr 2004 im Durchschnitt mit 58,89 Jahre in Rente, Frauen mit 62,17 Jahren. In der Angestelltenversicherung beträgt dieses Durchschnittsalter für Männer 61,20 Jahre und für Frauen 60,74 Jahre.
Bei der Interpretation dieser Zahlen ist Folgendes zu beachten: Neben den Altersrenten sind in der Auswertung auch die Erwerbsminderungsrenten enthalten. Die entsprechenden Durchschnitte allein für die Altersrenten, also ohne Erwerbsminderungsrenten, liegen in der Arbeiterrentenversicherung für Männer bei 62,93 Jahren und bei Frauen bei 64,13 Jahren. In der Angestelltenversicherung liegt dieses Durchschnittsalter für Männer bei 62,90 Jahren und für Frauen bei 63,04 Jahren.
Zu Frage 2: Die folgenden Zahlen beziehen sich wieder auf den Rentenzugang des Jahres 2004 in RheinlandPfalz.
In der Arbeiterrentenversicherung gingen rund 42,26 % der Renterinnen und Rentner mit 65 Jahren in den Ruhestand. In der Angestelltenversicherung waren es
36,61 %. Diese Anteile beinhalten das Verhältnis der Altersrenten, die mit 65 Jahren begonnen wurden, zu allen Zugangsrenten wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit.
Um Doppelzählungen zu vermeiden, wurden nur Neurenten berücksichtigt. Altersrenten, die unmittelbar auf eine Erwerbsminderungsrente folgen, sind deshalb nicht enthalten.
Betrachtet man in der Grundgesamtheit nur die Altersrentnerinnen und Altersrentner und nimmt man die Erwerbsminderungsrenten vollständig aus der Betrachtung heraus, liegen die Anteile naturgemäß höher. Danach begannen in der Arbeiterrentenversicherung im Jahr 2004 rund 54 % und in der Angestelltenversicherung rund 43 % aller Altersrentnerinnen und Altersrentner ihre Rente mit 65 Jahren.
Rechnet man zusätzlich die Renterinnen und Rentner ein, die ihren Renteneintritt über das 65. Lebensjahr hinaus aufgeschoben haben, steigen diese Anteile nur geringfügig.
Zu Frage 3: Über die Berufsgruppe der Dachdecker liefert der Mikrozensus keine Aussagen. Nach einer Auswertung der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahr 2004 durchschnittlich 239 langzeitarbeitslose Dachdecker, darunter einen Dachdecker in der Altersgruppe zwischen 60 und 64 Jahren. Insgesamt waren in Rheinland-Pfalz im ersten Quartal 2005 3.100 Dachdecker sozialversicherungspflichtig beschäftigt, darunter 35 in der Altersgruppe zwischen 60 und 64 Jahren.
In Rheinland-Pfalz gingen im Jahr 2004 insgesamt 53 Dachdecker in Rente. Hiervon bezogen 33 eine Erwerbsminderungsrente und 20 eine Altersrente.
Bei der Berufsgruppe der Dachdecker unterscheidet die uns vorliegende Rentenversicherungsstatistik nur nach Rentenarten, sodass eine Untergliederung nach dem Zugangsalter nicht möglich ist. Abgestellt wird ausschließlich auf den Beruf, der unmittelbar vor Renteneintritt ausgeübt wird.
Zu berücksichtigen ist ferner, dass bei einem beträchtlichen Teil der Zugangsrentner die zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit nicht feststellbar war.
Zu beachten ist auch, dass die Statistik an dieser Stelle den erstmaligen Bezug einer Altersrente auch dann mitzählt, wenn diese Altersrente unmittelbar auf eine Erwerbsminderungsrente folgt. Zudem haben selbstständige Dachdecker zwar in der Regel einen Anspruch auf Altersrente, können aber meistens aus versicherungsrechtlichen Gründen keine Erwerbsminderungsrente beziehen. Die Aussagekraft der Rentenversicherungsstatistik ist an dieser Stelle deshalb sehr begrenzt.
Zu Frage 4: Die Landesregierung tritt dafür ein, dass grundsätzlich alle Bevölkerungsgruppen gleichmäßig ent- und belastet werden. Die Landesregierung legt Wert auf die Berücksichtigung auch individueller Zumutbarkeitskriterien. Dies hat sie schon in der Vergangenheit im Beamtenrecht bewiesen und wird dies auch weiterhin tun. Im Übrigen hat die Landesregierung den Beamten
und Beamtinnen schon eine Reihe von Belastungen zugemutet, wie zum Beispiel die Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche im Jahr 1997 und die mit der Einführung der jährlichen Sonderzahlung im Jahr 2003 verbundenen Abstriche beim bisherigen Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Frau Ministerin, ich habe eine Frage zu den von Ihnen vorgetragenen Zahlen hinsichtlich der Dachdecker. Wie würden sich diese bei den Dachdeckern aus Ihrer Sicht verändern, wenn auf der einen Seite das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre erhöht würde, bzw. auf der anderen Seite die Dachdecker aus der Erhöhung des Renteneintrittsalters herausgenommen würden.
Herr Abgeordneter Marz, diese Frage passt vielleicht ganz gut zur 111. Landtagssitzung am heutigen Tag. Ich habe deutlich dargestellt, dass die Zahlen unzulänglich sind, weil die Berufsgruppe der Dachdecker nicht getrennt erhoben wird.
Ich möchte einen Hinweis geben. Der Vorschlag des Ministerpräsidenten, Überlegungen anzustellen, ob es Ausnahmen für besonders belastete Berufsgruppen gibt, hat sich nicht nur auf die Dachdecker bezogen. Die Dachdecker waren ein Beispiel unter vielen, wie beispielsweise Bauarbeiter und Krankenschwestern. Es ging insbesondere um die körperlich besonders belasteten Berufe. Der Dachdecker ist dabei ein besonders gut anschauliches Beispiel.
Ich kann das jetzt im Kopf nicht errechnen. Ich habe Ihnen bestimmte Zahlen vorgelesen. Wir sind gern bereit, auf dieser unzulänglichen Datengrundlage noch die Hochrechnung zu machen, die Sie wünschen.
Das ist eine Frage, die auch, wenn es sie gäbe, für die 112. Landtagssitzung geeignet wäre. Ich nehme an, dass der Ministerpräsident bezüglich der Dachdecker noch vertiefte Erkenntnisse hat.
Ich habe noch eine andere Frage. Sie haben bezüglich des realen Renteneintrittsalters Zahlen genannt. In der Gruppe der 60- bis 65-Jährigen sind nur noch 26 % erwerbstätig. Bei den 55- bis 60-Jährigen sind es nur noch 60 %. Welche Auswirkungen hätte eine gesetzliche Erhöhung des Renteneintrittsalters konkret auf diese Zahlen?
Wir sprechen bei der Erhöhung des Renteneintrittsalters davon, dass das Ganze erst in ein paar Jahrzehnten stattfindet. Wir gehen davon aus, dass sich bis dahin die Arbeitsmarktsituation vollkommen verändert hat.