Protocol of the Session on January 25, 2002

.......................................................................................................................1090, 1096 Abg. Dr. Rosenbauer, CDU:...............................................................................................................1100 Abg. Dr. Schiffmann, SPD:........................................................................................................1095, 1102 Abg. Dr. Schmitz, FDP:................................................................................................... 1091, 1097, 1101 Abg. Franzmann, SPD:.............................................................................................................1081, 1082 Abg. Frau Baumann, SPD:.................................................................................................................1077 Abg. Frau Elsner, SPD:.............................................................................................................1109, 1110 Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:..........................................................................1079 Abg. Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.............................................................................1087, 1088 Abg. Frau Kipp, SPD:.........................................................................................................................1103 Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU:........................................................................1075, 1076, 1077, 1078, 1104 Abg. Frau Morsblech, FDP:................................................................................................................1107 Abg. Frau Schleicher-Rothmund, SPD:...............................................................................................1089 Abg. Frau Thelen, CDU:.....................................................................................................................1081 Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:......................... 1075, 1076, 1078, 1088, 1094, 1099, 1105 Abg. Hohn, FDP:................................................................................................................................1074 Abg. Jullien, CDU:..............................................................................................................................1085 Abg. Marz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.............................................................................................1081 Abg. Rösch, SPD:..............................................................................................................................1080 Abg. Schmitt, CDU:......................................................................................................... 1085, 1086, 1087 Abg. Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:..........................................................................1078, 1079 Abg. Wirz, CDU:.......................................................................................................................1083, 1084 Bauckhage, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:......................... 1083, 1084, 1085 1086, 1087, 1088 Frau Ahnen, Ministerin für Bildung, Frauen und Jugend:.......................................................................1110 Gerster, Minister für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit:....................................................1080, 1081 Mertin, Minister der Justiz:..................................................................................................................1098 Präsident Grimm:.................................................................................1089, 1090, 1091, 1092, 1094, 1095 Prof. Dr. Zöllner, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur:.............. 1076, 1077, 1078 1079, 1092 Vizepräsident Dr. Schmidt:..............................1074, 1075, 1076, 1077, 1078, 1079, 1080, 1081, 1082, 1083....................................................................................................................1084, 1085, 1086, 1087, 1088 Vizepräsidentin Frau Hammer:.........................1096, 1097, 1098, 1099, 1100, 1101, 1102, 1104, 1105, 1107...................................................................................................................................... 1109, 1110, 1111 Zuber, Minister des Innern und für Sport:................................................................. 1074, 1075, 1081, 1082

18. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 25. Januar 2002

Die Sitzung wird um 10:05 Uhr von Vizepräsident Dr. Schmidt eröffnet.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 18. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz und begrüße Sie recht herzlich. Das gilt zumindest für diejenigen, die im Moment anwesend sind.

Zu schriftführenden Abgeordneten berufe ich Barbara Schleicher-Rothmund und Erwin Rüddel.

Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 14/659 –

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hohn (FDP), Bekämpfung häuslicher Gewalt – Nummer 5 der Drucksache 14/659 – betreffend, auf.

Herr Hohn, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, mit dem zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetz ist der zivilgerichtliche Schutz bei Gewalttaten und Nachstellungen verbessert sowie die Überlassung der Ehewohnung bei Trennung erleichtert worden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Überlegungen bestehen auf Landesebene, um den Schutz der zumeist weiblichen Opfer vor Gewaltanwendung zu verbessern?

2. Hält die Landesregierung zur wirksamen Bekämpfung der häuslichen Gewalt eine Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes für erforderlich?

Vielen Dank, Herr Hohn.

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatsminister Zuber.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Hohn wie folgt:

Zu Frage 1: Mit dem In-Kraft-Treten des Gewaltschutzgesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt erreicht worden.

Gewalt in Partnerschaften, insbesondere männliche Gewalt gegen Frauen, ist noch immer ein Tabuthema. Deshalb hat der rheinland-pfälzische Landtag im August 1999 beschlossen, das Thema zur öffentlichen Aufgabe zu machen.

Unter Federführung des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend soll ein umfassendes Präventions- und Interventionskonzept eine effizientere Bekämpfung des Gewaltproblems als bisher ermöglichen. Dies erfordert ein konsequentes Zusammenspiel aller gesellschaftlich verantwortlichen staatlichen und nicht staatlichen Einrichtungen.

Das rheinland-pfälzische Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Bindungen, kurz RIG genannt, hat Ende 2000 seine Arbeit aufgenommen.

Eine Koordinierungsstelle in der Trägerschaft des Sozialplanungsbüros Schneider & Kappenstein leitet das Projekt und begleitet und dokumentiert insbesondere die Zusammenarbeit in und zwischen den Gremien landesweiter runder Tisch, Fachgruppen und regionale runde Tische.

Seit Sommer vergangenen Jahres haben acht Fachgruppen, die mit Expertinnen und Experten aus staatlichen und nicht staatlichen Einrichtungen besetzt sind, ihre Arbeit aufgenommen. Sie haben insbesondere die Aufgabe, neue Materialien, Handlungsanweisungen, Fortbildungskonzepte, Öffentlichkeitsmaterialien, ergänzende Unterstützungsangebote usw. zu erarbeiten.

Fachgruppen wurden zu den Themen „Optimierung des Hilfesystems für betroffene Frauen“, „polizeiliche Intervention“, „Strafrecht“, „Zivilrecht“, „Prävention“, „Täterarbeit“, „Gesundheitswesen und Optimierung des Hilfesystems für Kinder und Jugendliche, deren Mütter von männlicher Gewalt betroffen sind“, gebildet.

Ein wichtiger Bestandteil des RIG sind die mittlerweile 15 regionalen runden Tische in Rheinland-Pfalz, die insbesondere die Aufgabe haben, die Kooperation der Einrichtungen bei der Bekämpfung von Beziehungsgewalt vor Ort zu verbessern, Probleme an den landesweiten runden Tisch als oberstes Entscheidungsgrem ium zurückzumelden sowie die Wirkung der neuen Maßnahmen vor Ort zu erfassen.

Durch die regionalen runden Tische ist eine landesweite Ausrichtung des Interventionsprojekts erst möglich. Dies ist bundesweit einmalig; denn die anderen in Deutschland bestehenden Interventionsprojekte sind auf Städte bzw. einzelne Regionen beschränkt. Darüber hinaus beabsichtigt das Frauenministerium, Interventionsstellen mit einem pro-aktiven Angebot als Ergänzung zu dem bestehenden Beratungs- und Frauenhausangebot einzurichten.

Zu Frage 2: Im Interesse einer möglichst opferorientierten Problemlösung sollen nach Auffassung der Landesregierung die polizeirechtlichen Maßnahmen und die verbesserte zivilgerichtliche Hilfe nach dem Gewaltschutzgesetz weitgehend aufeinander abgestimmt werden, um einen möglichst lückenlosen Schutz zu gewährleisten. Da gerichtlicher Schutz nach dem neuen

Gewaltschutzgesetz auch im Eilverfahren in aller Regel nicht unmittelbar nach einem Gewaltakt erreichbar sein wird, werden flankierende Maßnahmen auf polizeirechtlicher Grundlage daher für unerlässlich anges ehen.

Das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz enthält mit der Platzverweisung und dem Unterbindungsgewahrsam bereits zwei geeignete Instrumentarien, die wegen ihrer nur geringen zeitlichen Reichweite jedoch nicht als hinreichend angesehen werden können, um den angestrebten lückenlosen Schutz zu gewährleisten. Mögliche Schutzlücken können deshalb nur durch eine Änderung des Polizeirechts geschlossen und beseitigt werden.

Im Rahmen der anstehenden Novellierung des Polizeiund Ordnungsbehördengesetzes ist deshalb vorges ehen, die bereits genannten polizeilichen Standardmaßnahmen – die Platzverweisung und den Unterbindungsgewahrsam – entsprechend zu erweitern. Bei Gewaltkonflikten in engen sozialen Beziehungen eignet sich dabei insbesondere eine zeitlich befristete Wegweisung (Platzverweis) des Täters aus der gemeinsamen Wohnung, um die zumeist weiblichen Opfer stärker als bislang vor wiederholter Gewaltanwendung zu schützen und ihnen zugleich die Inanspruchnahme der verbesserten zivilgerichtlichen Hilfe zu ermöglichen.

Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei sollen durch die angestrebte Rechtsänderung deshalb in die Lage versetzt werden, auch mehrtägige Platzverweise aussprechen zu können. Neben der akuten Krisenintervention durch die Polizei kommt einer gleichzeitigen Opferberatung eine besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grund ist weiterhin vorgesehen, die rechtlichen Möglichkeiten zur Weitergabe von personenbezogenen Daten an Beratungsstellen zu verbessern.

So weit meine Antwort.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kohnle-Gros.

Herr Staatsminister, die Landesregierung hat eine Änderung des POG mehrfach angekündigt, zuletzt für den November letzten Jahres. Wie weit sind die Beratungen inzwischen gediehen?

Frau Abgeordnete Kohnle-Gros, der Referentenentwurf wird derzeitig noch mit dem Justizministerium abgestimmt. Ich gehe davon aus, dass wir diesen Entwurf in den nächsten sechs bis acht Wochen zur ersten Beratung in die Kabinettssitzung geben können. Von der zeitlichen Dimension wird es so sein – Sie kennen das Prozedere –, dass wir noch vor der Sommerpause den Regierungsentwurf zur Verfügung stellen können.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thomas.

Herr Staatsminister Zuber, in welcher Art und Weise unterstützen Sie und Ihr Ressort die Überlegungen, die im Frauenministerium angestellt werden, pro-aktiv wirkende Interventionsstellen einzurichten?

Wir sind in entsprechenden Gesprächen, die allerdings noch nicht so weit gediehen sind, dass ich Ihnen dazu heute schon eine konkrete Auskunft geben kann. Wir sind jedoch gern bereit – sowohl die Kollegin Ahnen als auch ich –, darüber in einigen Wochen in den zuständigen Ausschüssen zu berichten.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kohnle-Gros.

Herr Staatsminister, andere Bundesländer haben schon entsprechende Regelungen in ihren Polizeigesetzen verankert. Gibt es schon Erfahrungsberichte zum Beispiel der Innenministerkonferenz, wie sich diese Maßnahmen bewährt haben?

Nachdem noch keine lange Zeit verstrichen ist, gibt es noch keine umfassenden Erfahrungsberichte. Das, was man im Kollegenkreis miteinander austauscht, sieht so aus, dass es sich um sehr positive Erfahrungsberichte handelt. Im Übrigen wissen Sie sicherlich, dass dies in Österreich schon seit geraumer Zeit praktiziert wird. Dort sind ebenfalls sehr positive Erfahrungen gemacht worden, was uns in unseren Auffassungen unterstützt, dies soweit als möglich auch in unserem Polizeigesetz vorzusehen, auch was die Dauer anbelangt.

Weitere Fragen sehe ich nicht.

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ise Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) , Mangelnde personelle Ausstattung für Lehramtsstudiengänge an der Universität Koblenz-Landau – Nummer 6 der Drucksache 14/659 – betreffend, auf.

Bitte schön, Frau Thomas.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Aussagen des Wissenschaftsrats in seiner Stellungnahme zur Ausbauplanung des Standorts Landau der Universität Koblenz-Landau, dass er (der Wissenschafts- rat) „mit Sorge die personelle Ausstattung der Fächer in den Lehramts- und Magisterstudiengängen betrachte, die sich in vielen Fällen unterhalb der sonst üblichen Mindestausstattung für geistes- und naturwissenschaftliche Fächer bewege. Im Vergleich mit anderen Universitäten seien die einzelnen Fächer nicht in voller Breite und ausreichender Tiefe vertreten“?

2. In welcher Weise will die Landesregierung im Rahmen des Doppelhaushalts 2002/2003 die personelle Ausstattung insbesondere für die Lehre in den Lehramtsstudiengängen verbessern?

3. Wie viel Lehrpersonal fehlt der Universität KoblenzLandau zur „sonst üblichen Mindestausstattung für geistes- und naturwissenschaftliche Fächer“ (Wis- senschaftsrat), insbesondere auch in den Lehramtsstudiengängen?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage des Wissenschaftsrats, dass sich „als weitere Folge der geringen personellen Ausstattung für die Studenten in einigen Fächern eine Überlastung ergibt und damit ungünstige Betreuungsrelationen von Professoren zu Studierenden“, insbesondere vor der bevorstehenden Einführung des von Minister Zöllner vorgestellten Studienkontenmodells und der dabei vorgesehenen „Weiterbildungsprämie“ für Studierende in der Regelstudienzeit und den Studiengebühren für so genannte Langzeitstudierende?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatsminister Professor Dr. Zöllner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Stellungnahme des Wissenschaftsrats zur Entwicklungsplanung für den Standort Landau der Universität Koblenz-Landau wurde von der Landesregierung initiiert. Die Stellungnahme wurde in ihren Formulierungen mitgestaltet und mitgetragen. Insofern überrascht die Formulierung über die Sorge zur personellen Ausstattung nicht.

Um die Stellungnahme des Wissenschaftsrats bewerten und einschätzen zu können, ist es notwendig, nicht nur einzelne Sätze aus dem Zusammenhang zu zitieren, sondern die Stellungnahme in ihrem Tenor insgesamt darzustellen. So stellt der Wissenschaftsrat ausdrücklich fest, dass die Universität Koblenz-Landau auf eine lange Tradition in der Lehrerausbildung zurückblicken kann und als einzige Hochschule des Landes mit einem An