Gerd Ludwig Will

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gemeinsam legen die Regierungsfraktionen einen Änderungsantrag zu diesem Entwurf eines Niedersächsischen Ingenieurgesetzes vor, und zwar deshalb, weil die Opposition auch hier bei den abschließenden Beratungen eines technischen Gesetzentwurfs noch schnell weitreichende inhaltliche Änderungen durchgestimmt hat, obwohl dazu klare Absprachen bestanden.
Die Landesregierung hat mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf mehr Klarheit und Ordnung in das Gesetz gebracht. Vor allen Dingen ging es aber auch darum, zwingende EU-Vorgaben umzusetzen.
Die plötzlich von den Oppositionsfraktionen initiierte Diskussion um den Mindestanteil von MINTInhalten führte nur dazu, einen Mindestanteil von 70 % förmlich vorzuschreiben - und das entgegen
den Fassungen, die in fast allen Bundesländern gelten; wir haben das gerade schon gehört. Damit treiben Sie bestimmte Ingenieurausbildungen aus Niedersachsen weg, und das ist unverantwortlich. Sie schaden dem Studienstandort Niedersachsen und senken die Chance, den Fachkräftebedarf durch eigene Studierende zu decken und diesen Bereich durch eigene Kraft zu entwickeln.
Die Folgen des erhöhten MINT-Anteils - mit Ausnahmen für bestimmte Studiengänge - sind vorherzusehen. Für zukünftige, neue interdisziplinär ausgerichtete Studiengänge können die Ausnahmen gar nicht gelten. Das Ministerium sieht dabei keine Möglichkeit, durch eine Vorsorgeklausel alle zukünftigen Fälle zu regeln. Die Folge wäre ein neuer Gesetzentwurf oder eine weitere gesetzliche Änderung. Ihre durchgestimmten Änderungen sind der falsche Weg. Das ist unstreitig eine Verschlechterung eines technischen Gesetzes. Dabei ging es Ihnen nie um die Inhalte des Gesetzes, sondern darum, Überläufer-Mehrheiten zu demonstrieren - egal, ob die gesetzlichen Regelungen sinnvoll sind und den interessierten Studierenden in Niedersachsen nützen. Der Mehrheitsempfehlung des Ausschusses können wir daher nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schönecke, aus Ihrem Vortrag sprach ja nur Pessimismus. Ich würde den Antrag am besten gleich zurückziehen; denn nach Ihrem Eindruck kriegen Sie ja sowieso keine Lösung.
Ich will Ihnen aber deutlich zuerkennen: Sie sind Meister der Verdrehung. Denn „Verantwortung“ ist etwas anderes. Denken Sie mal an Buxtehude und die A 26! Wer hat sie denn wieder gängig gemacht? - Unsere damalige Staatssekretärin zusammen mit Petra Tiemann. Die haben dafür gesorgt, dass an der A 26 acht Jahre Stillstand zu Ende gingen.
- Das heißt, man muss sich auch zu seiner eigenen Verantwortung bekennen. Sie haben während Ihrer Regierungszeit nichts gemacht. Sie haben es doch nicht hingekriegt.
Meine Damen und Herren, ein abgestimmtes Verhalten in der Verkehrspolitik und in der Verkehrsentwicklung, wie Sie in Ihrem Antrag begründen,
ist ja gut, findet allerdings auf der Fachebene zwischen Hamburg und Niedersachsen durchaus regelmäßig statt. Sie tun so, als ob man nicht miteinander redet. Das ist doch Quatsch.
Nein, der soll mir doch erst einmal zuhören. Vielleicht erübrigt sich das dann ja.
Gespräche zwischen den norddeutschen Bundesländern werden sowohl projektbezogen auf der Fachebene als auch regelmäßig - jährlich - auf Ebene der Verkehrsminister durchgeführt.
Die Einrichtung zusätzlicher Koordinatorenstellen ist nicht unproblematisch. Denn sie schafft Parallelstrukturen zu den Fachbehörden wie z. B. der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Zuständigkeiten werden vermischt. Es soll nach Ihrem Antrag im Kern um Bundesautobahnen und Bundesstraßen im grenzüberschreitenden Raum gehen, sodass eine klare Zuständigkeit gegeben ist. Zusätzliche - überflüssige - bürokratische Abstimmungsprozesse wären die Folge. Genau die wollen Sie doch immer vermeiden. Was denn nun?
Natürlich macht es Sinn, die einzelnen Verkehrsträger in der Praxis ständig noch besser aufeinander abzustimmen, um Verkehrsengpässe möglichst zu vermeiden. Dazu bedarf es jedoch nicht zusätzlicher Stellen. Damit müssen die zuständigen Behörden fertig werden, weil es ohnehin ihr Auftrag, also Geschäft der laufenden Verwaltung ist.
Im Übrigen sind dabei die Verkehrsverbünde und die Deutsche Bahn einzubeziehen, wenn man das denn schon will. Die sind als verantwortlich Gestal
tende wichtig. Da reichen nicht die einzelnen Nutzer der Netze; nur auf die haben Sie abgehoben. Die Bahn kommt in Ihrem Antrag, glaube ich, überhaupt nicht vor.
Im Übrigen ist die Zusammenarbeit der niedersächsischen Fachbehörden und der Polizei bereits heute klar geregelt.
Meine Damen und Herren, bei der demnächst anstehenden Beratung im Ausschuss werden wir das Ministerium bitten, eine fachliche Beurteilung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der norddeutschen Bundesländer vorzunehmen. Wir brauchen eine Bestandsaufnahme und eine Einschätzung der Dringlichkeit durch die Zuständigen aufgrund der praktischen Erfahrungen hier in Niedersachsen.
Es wird dann die Frage sein, ob die Zusammenarbeit klappt und wie sie weiter verbessert werden kann. Sind wirklich zusätzliche Strukturen quer zur Fachverwaltung sinnvoll? Kann die Arbeit dadurch wirklich weiter verbessert werden? Wird das beabsichtigte Ziel damit erreicht? So, wie Sie es hier vorschlagen, haben wir daran erhebliche Zweifel.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dammann-Tamke, natürlich haben Sie recht: Am Ende ist es immer ein Gemeinschaftswerk. Wenn es erfolgreich ist, sind alle dabei gewesen. Aber wieder flottgemacht nach acht Jahren Stillstand hat es Daniela Behrens, zusammen mit Petra Tiemann. Das bleibt auch so.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu den Unterstellungen hat meine Kollegin Menge schon einiges gesagt. In der Tat geht es nicht um die flächendeckende Einführung von Tempo 30, sondern es geht um die Erprobung und die Auswertung in einem ordentlichen wissenschaftlichen Versuch.
Meine Damen und Herren, bereits 2016 wurde § 45 StVO so erweitert, dass mehr Tempo-30Zonen eingeführt werden können. Wir können uns in vielen Städten und Gemeinden in Niedersachsen davon überzeugen, dass davon reichlich Gebrauch gemacht wird. Der Bedarf ist also unverkennbar vorhanden. Das kann niemand negieren. Es musste nur die Möglichkeit dafür geschaffen werden.
Diese Maßnahme ist an Voraussetzungen gebunden. Tempo 30 kann ja nicht beliebig eingeführt werden, sondern immer nur dort, wo besondere Gefahren durch ein höheres Verkehrstempo entstehen und so die Sicherheit von Kindern, Senioren, Kranken usw. gemindert wird, kann aus solchen besonderen Sicherheitsgründen schon heute Tempo 30 angeordnet werden. Davon wird Gebrauch gemacht, und das ist gut so.
Meine Damen und Herren, auf dieser Basis bereitet das Wirtschaftsministerium nun gemeinsam mit dem Runden Tisch einen Modellversuch Tempo 30 in niedersächsischen Kommunen vor. Danach soll der Modellversuch eine Laufzeit von drei Jahren haben und streckenweise in sechs Kommunen unterschiedlicher Größe durchgeführt werden. Es geht wirklich um Pilotprojekte, nicht um die flächendeckende Anordnung von Tempo 30.
Meine Damen und Herren, Ziel des Projekts ist es, Daten über die Auswirkungen von Tempo 30 innerorts auf Lärm, Luft und Verkehrsfluss zu erhalten. Alle die von Ihnen kritisch angesprochenen Themen sind Bestandteil dieses Projekts und wer
den in diesem Zuge mit geprüft. Eine flächendeckende Anordnung von Tempo 30 oder die generelle Absenkung der innerörtlichen Richtgeschwindigkeit stehen überhaupt nicht an.
Sie lehnen mit Ihrem Antrag nun die Erprobung und die Durchführung dieses Modellversuchs grundsätzlich ab. Dabei wird klar: Sie wollen keine neuen Erkenntnisse. Sie wollen vielmehr ein „Weiter so!“
zulasten von Verkehrssicherheit und besserem Umweltschutz. Warum wollen Sie darüber hinaus z. B. keine weiteren Erkenntnisse über den Verkehrsfluss in den betroffenen Gemeinden sammeln? Wir wollen das.
Mit diesem Verkehrsversuch untersucht das Verkehrsministerium erstmals fundiert und verlässlich, welche Effekte Tempo-30-Strecken tatsächlich auf den Verkehrslärm, die Luftreinhaltung und den Verkehrsfluss haben. Daneben sollen gerade die Akzeptanz der Geschwindigkeitsreduzierung, Auswirkungen auf den Fuß- und Radverkehr und auch auf den öffentlichen Personennahverkehr sowie etwaige Verlagerungseffekte ausdrücklich untersucht werden.
Dazu wollen wir Kommunen gewinnen, die sich an diesem Versuch beteiligen. Die große Nachfrage aus dem kommunalen Bereich des Landes macht bereits seit Wochen deutlich, wie groß das Interesse der Betroffenen ist. Wir können durch diese Projekte sechs Versuchskommunen untersuchen lassen, aber wir haben schon heute mindestens die dreifache Belegung. Wir könnten das Projekt also spielend ausweiten, wenn wir es denn wollten. Aber in diesem Fall geht Qualität vor Menge!
- Ausnahmsweise vor Menge, sonst immer nach Menge.
Um am Ende verlässliche Daten zu erhalten, sollen jeweils zwei Großstädte bzw. Großstadtregionen mit typischen Stadtteilzentren, Mittel- und Kleinstädte, z. B. mit typischen Geschäftsstraßen, sowie kleinere Orte mit typischen Ortsdurchfahren untersucht werden. Voraussetzungen für eine Teilnahme sind neben den genannten Kriterien Überschreitungen von Grenzwerten bei Luftschadstoffen oder Verkehrslärm. Dazu haben Sie nichts
gesagt. Das ist bei Ihnen alles folgenlos. Das wird zulasten der Bevölkerung hingenommen. Wir wollen das nicht.
Als weitere Kriterien können die Verkehrsstärke auf dem entsprechenden Streckenabschnitt sowie die Anwohnerdichte herangezogen werden. Eine aktive Mitarbeit der Kommunen wird dabei erwartet. Der voraussichtliche Projektstart liegt im Jahr 2018.
Nach der Auswahl der Kommunen wird zunächst der derzeitige Zustand erfasst. Danach kommt es zur konkreten Anordnung von Tempo 30. Die Untersuchung wird von einem unabhängigen Gutachterbüro durchgeführt und weiter vom Runden Tisch begleitet. Die Projektverantwortung liegt beim niedersächsischen Verkehrsministerium.
Ziehen Sie Ihren überflüssigen Antrag zurück! Begleiten Sie den Modellversuch endlich konstruktiv im Interesse der Verkehrssicherheit und der Umwelt des Landes Niedersachsen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war ja nun Scheinheiligkeit pur, Herr Toepffer. Gestern haben Sie Fundamentalkritik am Minister geübt, und heute hoffen Sie, dass er sich durchsetzt, und wollen Sie ihn unterstützen.
Gestern hielten Sie ihn nicht für durchsetzungsfähig, und heute setzen Sie wirklich alle Hoffnung in diesen erfolgreichen Minister der jetzigen Landesregierung.
Meine Damen und Herren, es ist ein beliebtes Spielchen, bei angeblicher Uneinigkeit der Landesregierung sofort die Missbilligung, die Rüge oder auch die Entlassung zu fordern.
Es geht in diesem Antrag um eine Positionierung zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes. Sie wissen im Übrigen sehr genau - auch aus Ihrer eigenen Regierungspraxis, nicht nur hier in Niedersachsen -, dass Koalitionen bei einem Dissens die Enthaltung im Bundesrat vereinbaren. Hier kann niemals eine Landesregierung einseitig festgelegt oder ein solch wichtiges Projekt verhindert bzw. ausgebremst werden.
Zur Sache ist jedoch hervorzuheben, dass die beschriebenen Maßnahmen wie A 20, A 33, A 39 oder auch die E 233 zu wichtigen Straßenbaumaßnahmen für Niedersachsen zählen. Sie sind im Übrigen im Bundesverkehrswegeplan von diesem Minister im Wesentlichen im vordringlichen Bedarf mit verankert worden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Bereits begonnene Planungen von Maßnahmen - so, wie das auch zwischen Rot und Grün vereinbart ist - des Bundesverkehrswegeplans wie z. B. die A 20 und die A 39 - Sie haben es gerade selbst zitiert - werden zu Ende geplant und bei Baureife auch gebaut. Darauf können Sie sich verlassen.
- Ja, weil das eine Sache der Umsetzung durch die Exekutive ist. Sie wissen doch genau, wie das läuft.
Der Bund ordnet an, der Bund überweist das Geld, und der Verkehrsminister lässt bauen.
- So einfach ist das. Alle Planungsabschnitte haben einen unterschiedlichen - - -
- In der Sache vielleicht, Herr Birkner.
Alle Planungsabschnitte haben einen unterschiedlichen Planungsstand. Sie werden voraussichtlich zwischen 2018 und 2024 fertig geplant sein. Unter der Voraussetzung, dass einzelne Planungen nicht beklagt werden - auch das ist Ihnen bekannt - und der Bund genügend Geld für den Bau zur Verfügung stellt, kann schrittweise gebaut werden. Das streben wir an.
Konzentrieren Sie sich doch auf die wichtigen Projekte nicht nur im Straßenverkehr hier in Niedersachsen! Entdecken Sie als Opposition doch endlich auch die Wasser- und Schienenwege mit ihren wichtigen Projekten für das Logistikland Niedersachsen und die notwendigen Hafenhinterlandanbindungen! Damit unterstützen Sie die niedersächsische Wirtschaft und das Handeln der Landesregierung wirklich.
Vergeuden Sie nicht unsere gemeinsame knappe Lebenszeit hier mit Nachkarten durch Missbilligungsanträge!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das heute war wirklich das unterste Niveau, das ich bisher in der Auseinandersetzung erlebt habe.
Herr Toepffer, Sie können mehr. Aber Sie können eben auch schlicht. Damit müssen Sie sich dann auseinandersetzen. Sie haben hier ein Zerrbild von Niedersachsen gezeichnet. Das hat mit der Realität überhaupt nichts zu tun.
Meine Damen und Herren, Sie reden unser Bundesland kaputt. Das ist aber nicht die Aufgabe der Opposition. Sie als Opposition dürfen - und das müssen wir auch von Ihnen erwarten - hier Ihren konstruktiven Beitrag leisten.
Aber anscheinend wollen Sie nicht und sehen sich auch nicht in der Lage dazu.
Woran aus unserer Sicht kein Interesse besteht, liebe Opposition, ist rückwärtsgewandter Quengelei. Was wir brauchen, ist inhaltliche Arbeit. Es geht um den Einsatz für Niedersachsen und seine Regionen. Das habe ich in Ihrem ganzen Redebeitrag völlig vermisst. An keiner Stelle haben Sie auch nur einen positiven Vorschlag gebracht.
Meine Damen und Herren, das dürfen, ja, müssen wir auch von Ihnen erwarten. Aber scheinbar können Sie nur quengeln nach dem Motto: Warum sachlich bleiben, wenn’s auch persönlich geht?
Meine Damen und Herren, Sie sind wirklich keine Herausforderung und schon gar keine Inspiration für die erfolgreiche Wirtschaftspolitik dieser Landesregierung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, vielen Dank, sehr geehrter Herr Minister Lies, für die wichtigen Eckpunkte einer zukunftsorientierten Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik für Niedersachsen. Gerade in Zeiten guter Beschäftigung wollen wir gemeinsam an dieser Zukunftsaufgabe arbeiten.
Im Jahr 2016 - Sie haben bereits darauf hingewiesen - hatten wir den Höchststand der Erwerbstäti
gen erreicht. Dieser Trend hat sich in diesem Jahr fortgesetzt. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote 2017 liegt inzwischen unter dem Wert von 1980. So lange hat das gedauert, aber so erfolgreich ist die Landespolitik in Niedersachsen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Gerade jetzt müssen wir Zukunftsimpulse für einen sich weiter gut entwickelnden Arbeitsmarkt geben. Die Qualifizierung von Arbeitsuchenden bleibt dabei eine Daueraufgabe. Dasselbe gilt übrigens auch für die Integration von Migrantinnen und Migranten in unsere Arbeitsmärkte. Dafür ist das dringend benötigte Zuwanderungsgesetz längst überfällig, meine Damen und Herren.
Wir fördern mit dieser Landesregierung eine schnellere und einfachere Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und eine Nachqualifizierung von Zuwanderern. Und wir fördern die Weiterentwicklung des unverzichtbaren dualen Ausbildungssystems - Olaf Lies hat davon gesprochen. Nicht nur in Niedersachsen, sondern auch auf Bundesebene muss angemahnt werden, dass wir dabei gemeinsame Wege beschreiten, um den Stellenwert insbesondere für die kleinen und mittelständischen Unternehmen zu stärken. Auch dadurch sichern wir die zukünftige Deckung des Fachkräftebedarfs, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Einen weiteren Beitrag zu dieser Sicherung leistet gerade auch die IdeenExpo in Hannover, von der vorhin schon gesprochen worden ist, für junge technisch-naturwissenschaftlich interessierte Schülerinnen und Schüler. Das ist der richtige Weg zur Zukunfts- und Standortsicherung in Niedersachsen. Das ist beispielhaft für das gesamte Bundesgebiet; denn wir sind das einzige Bundesland mit einem solchen Projekt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir betreiben Standortsicherung für Niedersachsen, die logistische Drehscheibe für Mitteleuropa, auch durch den Ausbau der Infrastruktur. Dabei geht es in einer großen Aufholjagd vor allem um digitale Autobahnen mit einer verbesserten Ausstattung gerade der ländlichen Regionen im Land mit Breitband. Das große Interesse der Regionen, Landkreise und Kommunen daran zeigt, dass das Land mit seinen Förderprogrammen auf dem richtigen Weg ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Niedersachsen geht es wirtschaftlich wirklich gut. 2016 hatten wir ein gesundes Wachstum von 2,1 % und damit ein Wachstum, das stärker als im Bundesdurchschnitt war. Das alles ist Ihnen, Herr Toepffer, entgangen. Darauf haben Sie auch nicht abgehoben.
Das kann sich im Vergleich zu Spitzenreiter Baden-Württemberg durchaus sehen lassen.
Auch die niedersächsischen Unternehmen beurteilen die wirtschaftliche Lage und die wirtschaftliche Entwicklung im Übrigen sehr positiv, wie man zuletzt der IHK-Presseveröffentlichung von Anfang 2017 entnehmen konnte.
Niedersachsen kann mit den wichtigen Branchen Fahrzeug- und Maschinenbau, Logistik, Ernährungs- und Gesundheitswirtschaft zum Vorreiter beim Thema „Digitalisierung, Industrie und Arbeit 4.0“ werden. Wir stellen fest, dass viele Großunternehmen die Potenziale der Digitalisierung für ihre jeweiligen Geschäftsmodelle aufgreifen und umsetzen. Gerade den kleinen und mittelständischen Unternehmen wollen wir allerdings bei dieser Umsetzung eine besondere Unterstützung geben; denn es ist wichtig, das auch in diesen Bereichen der Wirtschaft voranzutreiben und die Aufholjagd zu gewinnen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat bereits zahlreiche Projekte auf den Weg gebracht. Sie hat z. B. eines der vom Bund geförderten Mittelstand-4.0-Kompetenzzentren für Beratung und Qualifizierung nach Niedersachsen geholt. In der Generalfabrik auf dem Messegelände Hannover werden 4.0-Lösungen gezeigt, die selbst in kleinen Firmen anwendbar sind und ihnen Vorteile verschaffen werden. Die Expertenfabrik am produktionstechnischen Zentrum Hannover bietet gebündeltes Know-how für Industrie 4.0. Die Expertenfabrik Automatisierung und Big Data berät zielgerichtet. Mit derzeit 3 Millionen Euro fördert das Land in Oldenburg OFFIS beim Aufbau einer Testplattform, die KMU hilft, sich auf die Digitalisierung von technischen Verfahren und Prozessen einzustellen.
Und, meine Damen und Herren, das Kompetenzzentrum Digitales Handwerk unterstützt Hand
werksbetriebe in Niedersachsen beim Einsatz digitaler Technologien und der Optimierung innerbetrieblicher Abläufe.
Ich verweise weiter auf regionale Beratungsangebote in Niedersachsen, die zusammen mit den Kammern gemacht werden, und auf die Einrichtung und breite Aufstellung eines Digitalrats Niedersachsen mit allen wichtigen Akteuren im Land.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den von den Regierungsfraktionen gemeinsam mit der Landesregierung zur Verfügung gestellten Mitteln soll in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die Vernetzungsstelle Digitalisierung und gute Arbeit 4.0 aufgebaut werden. Ziel ist es, ein Informations- und Austauschangebot für die betrieblichen Interessenvertretungen zu schaffen; denn das ist überfällig.
Vor allem brauchen wir auf breiter Front eine Lernkultur, in der Unternehmer, Management, Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Chancen der Digitalisierung erkennen. Es bedarf nicht nur des Ziels der Vollbeschäftigung und guter Bezahlung im Rahmen unseres Firmenschilds „gute Arbeit“. Es bedarf auch der Stärkung von Arbeitnehmerrechten und Mitbestimmung. Teilhabe tut not, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wirtschaft 4.0 bedeutet nicht nur eine grundlegende technologische Veränderung, sondern auch eine tiefgreifende soziale Innovation. Wir wollen den Anschluss halten und zu anderen Bundesländern aufholen: bei technologischer und sozialer Innovation, bei Wertschöpfung und Teilhabe. Wir begrüßen die formulierten Ziele der Landesregierung sowie die eingeleiteten Maßnahmen und Zukunftsprojekte. Wir wissen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Das Land und die Menschen in Niedersachsen können damit nur gewinnen.
Lassen Sie mich zum Abschluss sagen: Wenn Sie meinen, durch die Verunglimpfung eines Ministers diese Landesregierung und den Minister persönlich in Schwierigkeiten zu bringen, sind Sie völlig schief gewickelt.
Gehen Sie mal durchs Land! Fragen Sie mal nach der Leistung dieses Ministers in der Wirtschaft, bei den Arbeitnehmern, in den Unternehmen!
Dieser Minister macht einen tollen Job,
und das bleibt auch so! Da mögen Sie von der Opposition noch so viel in diesem Hause quengeln.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Europäische grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist wichtiger denn je. Wer Europa will, muss auch verstärkt daran arbeiten. Gerade aneinander grenzende Länder und Staaten müssen sich aktuell als gemeinsame europäische Region begreifen - ob in den Wirtschafts- und Sozialräumen, bei Umwelt- und Kulturfragen, aber auch verstärkt in Fragen gemeinsamer grenzüberschreitender Mobilität. Das gilt gleichermaßen für den
Transport von Gütern und Dienstleistungen, vor allem aber auch für die Mobilität der Menschen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein gutes Beispiel ist die gemeinsame Erklärung über grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Mobilität und Infrastruktur vom 19. Dezember zwischen den Provinzen Gelderland, Overijssel, Limburg und Nordbrabant sowie dem Land Nordrhein-Westfalen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
In der dazugehörenden Agenda werden allein acht Großprojekte des zum Teil grenzüberschreitenden Eisenbahnausbaus zwischen den Südregionen der Niederlande und Nordrhein-Westfalen vereinbart. Sie betreffen in der Folge zum Teil auch den südwestlichen niedersächsischen Verkehrsraum als angrenzende Region. Wir sind davon also ebenfalls nicht unerheblich betroffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, schauen wir in den Grenzraum Niedersachsens zu den Niederlanden! Auch hier gibt es eine ausgeprägte interregionale Zusammenarbeit auf vielen Gebieten. Hier bietet es sich an, ebenfalls eine gemeinsame Erklärung der niederländischen Provinzen Overijssel, Drente, Groningen und Friesland sowie dem Land Niedersachsen über die Entwicklung grenzüberschreitender Mobilität voranzutreiben. Wir fordern in diesem Zusammenhang den Bund und die Deutsche Bahn auf, endlich Vereinbarungen über den Teilneubau der Friesenbrücke bei Leer zu treffen.
Die lange Wartezeit ist ein Trauerspiel! Wir wollen nicht dauerhaft Schienenersatzverkehr als Zwischenlösung. Das schwächt die gewachsenen Verbindungen und das Projekt Wunderlijn zwischen beiden Ländern.
Minister Lies hat die Bereitschaft des Landes Niedersachsen deutlich gemacht, sich angemessen
an den Kosten zu beteiligen, obwohl das Land eigentlich gar nicht zuständig ist. Hier teilt Herr Busemann im Übrigen unsere Meinung mit Blick auf eine gemeinsame und zügige Neubaulösung.
Meine Damen und Herren, wir begrüßen die Aufnahme des Regionalverkehrs z. B. zwischen Hengelo und Bielefeld ab Winter 2017.
- Ja, das betrifft nicht nur Bielefeld. Dadurch werden noch ein paar mehr Städte verbunden. Aber das geht durchaus auch in den Südraum Niedersachsens.
Dringend benötigen wir endlich eine Verbesserung der ICE-Verbindung Amsterdam–Hengelo–Osnabrück–Berlin. Wir haben das hier wiederholt gemeinsam erörtert. Dazu sind wir sicherlich gleicher Auffassung.
Das gilt sicherlich auch für die von der Deutschen Bahn für 2016/17 längst versprochene und wieder verschobene Einführung moderner Reisezüge; denn sich derzeit häufende Ausfälle und Verspätungen sind wirklich keine Werbung fürs Bahnfahren.
Wir wollen auch mit unseren niederländischen Partnern die Potenziale der Bahnverbindung Emmen–Bad Bentheim–Rheine gemeinsam auf den Weg bringen. Daran hat auch die niederländische Seite großes Interesse.
Und: Wir brauchen einen sinnvollen Rahmen für die Tarif- und Fahrkartengestaltung für den grenzüberschreitenden Bahnverkehr, der für den Fahrgast attraktiv und einfach zugänglich ist.
Wir wollen die Grundlagen für Mobilität und grenzüberschreitende Verkehrsbeziehungen gerade im Bahnverkehr weiter verbessern. Dazu dienen die Denkanstöße dieses Antrags.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das soll auch ein Signal an unsere niederländischen Partner für eine grenzüberschreitende gemeinsame Verkehrspolitik sein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es gerade wieder erlebt: Eine Nummer kleiner geht es bei dieser Opposition wohl nicht. Alles wird sofort über weitergehende Spekulationen skandalisiert - vielleicht, weil man keine eigenen Themen hat.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, die spekulative Überschrift überzieht gnadenlos. Un
bewiesene Vermutungen werden gemacht. Ihnen geht es nicht um Aufklärung, sondern um Skandalisierung und um Mit-Dreck-Werfen nach dem Motto: Es bleibt schon was hängen.
Uns dagegen geht es heute um Fakten, die die Staatssekretärin Ende vergangener Woche bereits auf eigene Initiative im Wirtschaftsausschuss des Landtages selbst eingebracht hat. Es geht um die Neugestaltung einer Internetseite des Ministeriums.
Ausdrücklich wurde von der Staatssekretärin darauf hingewiesen, dass die Agentur, die eine Präsentation mit ersten Entwürfen dazu vorgelegt hatte, den Auftrag nur im Rahmen eines üblichen Ausschreibungsverfahrens bekommen hat.
Es gab ein Gespräch zu Beginn. Das ist im Rahmen einer Markterkundung durchaus zulässig.
Es gab ein zweites, intensiveres Gespräch am Tisch der Staatssekretärin. Das war zu viel. Die Agentur hätte als vorbefasstes Unternehmen eingestuft werden müssen. Es hätte des notwendigen Ausschlusses aus dem weiteren Verfahren bedurft, bzw. die weiteren Mitbewerber hätten vom Inhalt der Vorgespräche informiert werden müssen. Das ist unterblieben. Hier liegt auch der Fehler beim Vergabeverfahren, nicht mehr und nicht weniger.
Fazit: Die Staatssekretärin hat aktiv und umfassend über das Verfahren informiert,
den Fehler eingestanden und versichert, solche Fehler zukünftig zu unterbinden. Sie hat sich dafür entschuldigt.
Meine Damen und Herren, auch möglicher Schadenersatz wird vom MW aktiv geprüft werden. Die schriftlichen Unterlagen dieser Vergabe sind im Wirtschaftsausschuss auf einstimmige Bitte zugesagt worden. Für die Staatssekretärin war die Zurverfügungstellung der Unterlagen selbstverständlich.
Nun fordern Sie die zusammenhanglose Ausweitung der Informationen für alle Vergaben seit Regierungsantritt. Das haben Sie für die Sondersitzung des Ausschusses in dieser Woche gefordert.
Wir werden das gemeinsam im Ausschuss förmlich beschließen.
Allerdings haben Sie noch keine der zugesagten Akten eingesehen und spekulieren und skandalisieren bereits jetzt über Dinge, die in keinem Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren stehen.
Es gibt keine Verstrickungen, es gibt keine Vorabsprache, es gibt kein unredliches Verhalten.
Aber es gibt einen Fehler. Der ist eingeräumt worden, meine Damen und Herren.
Im Mittelpunkt des Bestrebens stand es, ein gutes Instrument des Standortmarketings zu nutzen. Nur zur Erinnerung: Die Vorgängerregierung hat jährlich über 3 Millionen Euro für ein mehr oder weniger erfolgreiches Standortmarketing ausgegeben. Heute wird fokussiert Standortmarketing betrieben. Im Oktober 2014 hatte die Webseite noch eine Zugriffszahl von 427. Im April 2017 waren es 14 000 Nutzer, Tendenz weiter steigend. Die Hälfte der Nutzer kommt aus dem Ausland. Das ist ein sehr hoher Wert. Er hat seinen Grund in einem sehr guten Suchmaschinenmanagement.
Also, meine Damen und Herren, hören Sie auf mit Ihrem unanständigen Verhalten. Der Fehler ist eingeräumt. Die Akten werden vorgelegt. Lassen Sie uns um wichtige Themen streiten.
Ein Hinweis zur Vergabepraxis von Schwarz-Gelb: Ich darf an 2012 erinnern. Herr Bode war Minister. Er hat das Thema „Landesinitiative Mobilität“ ausschreiben lassen. Es gab eine Vergabekommission, die einen einstimmigen Vorschlag gemacht hat.
Sie haben sich darüber zugunsten eines Ihnen von Auslandsreisen sehr gut bekannten Unternehmers hinweggesetzt.
- Ja, natürlich. Dann hat es eine Beschwerde des Erstplatzierten gegeben. Als Folge musste das ganze Vergabeverfahren aufgehoben werden. Wer erinnert eigentlich an Ihre Verantwortung? Wie viel Schaden ist dabei eigentlich entstanden, Herr Bode?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bode, Sie als Zwangsautofahrer sollten vorsichtiger mit Mitarbeitern umgehen, wenn sie ernsthaft erkrankt sind. Ich glaube, das ist wichtig im Umgang mit diesem Ministerium und auch mit diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Gerade Sie als ehemaliger Minister sollten damit - ich sage es einmal so - sensibler umgehen.
In 2016 wurde ja bekanntlich der § 45 der Straßenverkehrsordnung für die Einführung erweiterter Tempo-30-Zonen entsprechend geändert. Danach kann jetzt auch verstärkt an Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 eingeführt werden. Insbesondere vor Kindergärten, vor Schulen, vor Pflege- und Altenheimen und Krankenhäusern kann aus besonderen Sicherheitsgründen für die dort betroffenen Menschen Tempo 30 angeordnet werden.
Ich will einmal anführen, was zurzeit rechtlich möglich ist: Tempo 30 kann dann angeordnet werden, wenn es aus Gründen der Sicherheit und der Ordnung des Verkehrs erforderlich ist, zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum, zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen, zum Schutz der Gewässer und Heilquellen und zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erpro
bung geplanter verkehrssichernder und verkehrsregelnder Maßnahmen.
Um nichts mehr geht es dabei, meine Damen und Herren.
Nun beklagen Sie von der FDP in Ihrem Antrag den Modellversuch „Tempo 30“ - Herr Bode hat das ja mündlich noch einmal unterfüttert - in Niedersachsen, der uns weitergehende Erkenntnisse für mehr Verkehrssicherheit für die Menschen verschaffen soll. Ich halte also ausdrücklich fest: Sie sind nicht für diese Erkenntnisse. Sie wollen nicht mehr Verkehrssicherheit,
sondern Ihnen ist das ausreichend, was bisher passiert, und Ihnen ist auch egal, was mit den Menschen passiert, die an diesen Stellen verunfallen.
Dazu hat das Wirtschaftsministerium übrigens einen Runden Tisch eingerichtet, zu dem Verkehrsfachleute, Kommunalverbände, aber auch die vier Fraktionen des Landtags eingeladen sind. Vielleicht nehmen Sie von der FDP in Zukunft häufiger an den Sitzungen teil. Dann würden sich solche Anträge, wie auch dieser hier, erübrigen.
Meine Damen und Herren, ich will noch einmal wörtlich aus § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO zitieren, in dem es eine Ermächtigungsgrundlage für Verkehrsbeschränkungen gibt „zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens und der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder Maßnahmen“. Es muss eine konkrete Gefahrenlage vorliegen. Die Gefahrenlage darf also nicht nur theoretisch bestehen, sondern sie muss schon konkret vorhanden sein.
Herr Grascha, schauen Sie doch ins Protokoll über die Sitzungen des Runden Tisches. Da werden Sie feststellen, wie häufig Sie nicht da gewesen sind.
Grundsätzlich ist die Teilnahme an diesen Versuchen freiwillig. Niemand wird dazu gezwungen. Allerdings die große Anzahl der Interessierten macht deutlich, dass wir hier einen Bedarf aufgenommen haben. Wir haben inzwischen 14 Interessenbekundungen durch Kommunen, wir haben auch 7 durch Bürgerinitiativen bzw. Einzelpersonen. Die Kommunen machen damit deutlich, dass hier ein klares Bedürfnis vor Ort besteht, mehr Verkehrssicherheit zu organisieren. Sie leben mit Ihrem Antrag eben in einer anderen Welt. Ideologie pur.
Meine Damen und Herren, der Versuch ist befristet, wird ausgewertet und soll uns Hinweise liefern, ob und gegebenenfalls wie Tempo-30-Strecken weiterentwickelt werden können.
Ich will in dem Zusammenhang auch noch auf den Zeitplan eingehen, damit da kein Missverständnis bleibt. Sie sagen ja, der Verkehrsminister ist dagegen und die Fraktionen sind dafür. Das ist alles Quatsch. Die Kommunen werden voraussichtlich Ende Juni aufgefordert, ihre Interessen zu bekunden. Zeitgleich soll das Ausschreibungsverfahren für die Gutachtenvergabe starten. Nachdem sich die Kommunen beworben haben, werden MW und MU die Erfüllung der formalen Kriterien prüfen und dann den Runden Tisch um ein Ranking bitten. So wollen wir diese Zusammenarbeit pflegen. Das ist zielführend für die nächsten Monate.
Nun, meine Damen und Herren, Ihre Hauptkritik richtet sich jedoch gegen das Umweltbundesamt, das Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit
fordert. Dazu sage ich Ihnen: Wir arbeiten in der niedersächsischen Verkehrspolitik sorgfältig. Erst der Modellversuch, der auf sehr positive Resonanz bei den Aufgaben- und Verkehrsträgern vor Ort fällt, dann Auswertung des Versuchs und anschließend gegebenenfalls Anforderungen an die notwendige Fortentwicklung der Straßenverkehrsordnung.
Wenn die FDP wieder einmal nicht mitmachen will und die Arbeit am Runden Tisch parlamentarisch verweigert, werden wir das verkraften können. Ihr Antrag ist nicht zielführend.
Er ist reine FDP-Ideologie und daher abzulehnen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Radverkehr ist insbesondere auf Kurzstrecken in Niedersachsen eine immer stärker genutzte Alternative zum motorisierten Individualverkehr. Ob zur Arbeit, ob bei touristischen Schwerpunkten, ob zum Einkaufen oder auf dem Weg zur Kita oder zur Schule: Radverkehr bekommt immer mehr Bedeutung beim Verkehrsmix in unserem Land. Oft werden Fahrrad und ÖPNV im Übrigen miteinander verbunden, weil die Nutzer auf beides nicht verzichten wollen und Mobilität weiter optimieren. Radfahren fördert die Gesundheit, schont die Umwelt und schafft eine bessere Lebensqualität.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen durch unser Fahrradmobilitätskonzept die verkehrspolitische Bedeutung weiter stärken. Dazu dienen die verstärkten Investitionen nach mehreren Jahren des Nichtstuns der früheren Landesregierung. Wir haben in vielen Bereichen Niedersachsens den Ausbau des Radverkehrs erheblich dadurch vorangebracht, dass wir ihn nach dem Regierungswechsel wieder aufgenommen haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch die Schaffung des Sondervermögens über vier Jahre für Investitionen in Niedersachsens Landesstraßen haben inzwischen 4 500 km von 8 000 km Landesstraßen Radwege. Parallel hat es Investitionshilfen z. B. für die kommunalen Aufgabenträger gegeben, um Investitionen auch in deren Radwege zu unterstützen. Das waren allein 19 Maßnahmen innerhalb eines Jahres. Grundlage für den weiteren Ausbau ist unser Radwegekonzept 2016. Dazu wird es ergänzend ein landesweites Fahrradmobilitätskonzept geben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach einer Bestandsaufnahme kann ich hier Folgendes festhalten: Über 600 Projekte wurden aus den Regionen für den Ausbau angemeldet. Das entspricht ca. 1 700 km Radwege mit einem Investitionsvolumen von mehr als 400 Millionen Euro.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, 144 von den 600 Projekten werden vordringlich bearbeitet und, nach Landkreisen aufgeteilt, geplant und umgesetzt. Damit kommen also auch alle Regionen zum Erfolg. Das geht allerdings nur schrittweise, weil die Mittel natürlich auch dafür begrenzt sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Konzept die Gewichtung zur Radwegesicherheit an Kitas und Schulen verstärkt. Auch Lückenschlüsse zur Verbesserung der Akzeptanz sind uns wichtig. Neben den Investitionen haben wir die Zusammenarbeit allerdings auch durch die Schaffung eines Runden Tisches Radverkehr gefördert. Nennen möchte ich ferner die Förderung der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen und die Weiterentwicklung des Landespreises zur Zertifizierung „Fahrradfreundliche Kommune Niedersachsen“. Im Übrigen haben wir auch die Vereinsbildung der AGFK unterstützt. Gemeinsam mit dem Runden Tisch Radverkehr sowie weiteren Radverkehrsexperten soll ein Fahrradmobilitätskonzept für Niedersachsen weiterentwickelt werden.
Meine Damen und Herren, unser gemeinsamer Antrag fasst in drei Forderungen die weitere Vorgehensweise zur Radverkehrsmobilität wie folgt zusammen:
Erstens: eine Zwischenbilanz zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes, wobei nicht nur Investitionen und der Ausbau der Radwege im Fokus stehen, sondern uns auch Mobilitätskonzepte für den Radverkehr wichtig sind.
Zweitens: Vorbereitung und Durchführung einer Fahrradmobilitätskonferenz zur Weiterentwicklung des Konzeptes im Herbst des Jahres.
Drittens wollen wir natürlich auch auf den Bund einwirken, der erstmals Radschnellwege fördern will - was wir grundsätzlich gut finden -, um diese Mittel auch dauerhaft zu erhöhen und zu verstetigen.
Meine Damen und Herren, das Interesse dafür ist in den verschiedenen Regionen Niedersachsens
übrigens sehr groß. Rückmeldungen bestätigen uns das.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Land verfügt über sehr gute Voraussetzungen, den Radverkehr weiter auszubauen und den Anteil am Gesamtverkehr weiter zu erhöhen. Unsere niederländischen Nachbarn zeigen uns beispielhaft, was da noch möglich ist und welches Potenzial wir noch haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen diesen Ausbau sowohl in den Städten als auch in den ländlichen Regionen Niedersachsens. Für CO2- neutrale und nachhaltige Mobilität ist der Radverkehr eine wichtige Säule unseres Verkehrssystems.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Weil Herr Toepffer ihn angesprochen hat: Der neue Bundesverkehrswegeplan basiert immerhin auf der Anmeldung des Landes Niedersachsen durch diesen Wirtschaftsminister.
- Lassen Sie mich doch ausreden! Ich habe Ihnen doch auch zugehört.
Alle wesentlichen Dinge - ob Straße, Schiene oder Wasserstraße - finden sich im neuen Entwurf wieder und sind auch bestätigt. Die Anmeldung und auch die Bestätigung durch den Bund zeigen doch, dass das Land auf der Fachebene richtig gut aufgestellt ist.
Meine Damen und Herren, Ihr Antrag ist überflüssig. Ich will das auch inhaltlich begründen.
Ein Blick in die Koalitionsvereinbarung von RotGrün hätte gereicht. Die Sanierung der Infrastruktur steht auf Platz 1 in Niedersachsen.
Vielleicht kommen Sie nicht genug durchs Land. Ansonsten würden Sie feststellen, dass überall - - -
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir sind natürlich immer auf sachdienliche Hinweise des Verkehrsspezialisten Hilbers angewiesen.
Meine Damen und Herren, hier macht unsere Landesbehörde für Straßenbau einen guten Job, um das Vermögen des Staates zu erhalten. Sie dagegen haben es in der Vergangenheit bei den Landesstraßen verkommen lassen.
Voraussetzung war allerdings, dass der Bund die überfälligen Mittel endlich zur Verfügung gestellt hat. Das zeigt, dass es keine Notwendigkeit zur Veränderung der Aufgabenstruktur dieser Behörde gibt. Sie ist leistungs- und handlungsfähig. Man muss ihr nur die notwendigen Mittel geben, um die Aufgaben zu erfüllen. Ihr Bundesverkehrsminister leistet sich dagegen den Luxus, bewährte Strukturen zu zerschlagen. Wenn es einen Verhinderer und Entschleuniger wichtiger Bundesfernstraßenmaßnahmen gibt, dann trägt er den Namen Dobrindt und gehört Ihrer Bundestagsfraktion an.
- Aber die haben doch eine gemeinsame Fraktion, oder nicht?
Die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung wird ihre volle Wirkung nicht vor 2023 entfalten können. Wollen Sie während der Entflechtung und Neustrukturierung der Aufgaben die weitere Planung vielleicht auf Eis legen? Was gedenken Sie eigentlich in Richtung Bund zu unternehmen, damit wir in Niedersachsen keine Planungsstillstände und erheblichen Verzögerungen bekommen?
Meine Damen und Herren, bei einem weiteren Blick in die Koalitionsvereinbarung hätten Sie feststellen können, dass die wichtigen Fernstraßenverkehrsmaßnahmen in Niedersachsen alle weitergeplant, weiter auf den Weg gebracht und selbstverständlich nach Fertigstellung der Planung auch gebaut werden.
Warum schüren Sie hier eigentlich Unsicherheit? Anscheinend geht es Ihnen nicht um die Projekte, sondern darum, Stimmung zu machen. Bei der A 20 und der A 39 sind jeweils alle sieben Bauabschnitte in der Planung. Sie werden in den nächsten Jahren schrittweise die Planfeststellung und die Baureife erlangen.
Wir wollen nach ordentlicher Beteiligung möglichst zügig die Baureife erreichen und auch bauen. Zeit
liche Verzögerungen durch weitere Rechtsinstanzen erhöhen nicht unbedingt die Qualität der Bürger- und Verbandsbeteiligung, wohl aber die Baukosten der Projekte, die man nicht aus den Augen verlieren sollte.
Ja, gerne.
Herr Seefried, wenn Sie sich vielleicht daran erinnern, wie lange Sie mit der Planung gebraucht haben und bei welchem Stand Sie die Planung übergeben haben, dann sind wir diejenigen, die etwas geleistet und das konsequent nach vorne gebracht haben.
Wir sind bei beiden großen Autobahnmaßnahmen bei allen sieben Planungsabschnitten voll im Plan. Worauf bezieht sich denn Ihre Kritik? Worauf konkret? Wo findet denn nichts statt?
Natürlich findet die Planung statt, und sie ist von dieser Landesregierung zügig vorangebracht worden.
- Das sagen die, die vorher nichts gemacht haben!
Danken Sie lieber der Landesregierung, dass sie die wichtigen Projekte so konsequent in die Planung gebracht hat.
Ihr Antrag ist sinnlos und völlig überflüssig. Wir wären heute durchaus in der Lage, direkt darüber abzustimmen. Das biete ich Ihnen ausdrücklich an.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Toepffer, der Bundesverkehrswegeplan ist von uns so anerkannt worden. Ich habe von diesem Parlament auch nach der Verabschiedung nichts anderes gehört. Und wir werden das natürlich auch umsetzen. Woher kommt Ihr Kleinmut, dass wir das nicht schaffen?
Sorgen Sie in Berlin dafür, dass Herr Dobrindt mitspielt und die Mittel bereitgestellt werden, wenn wir so weit sind, dass gebaut werden kann!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Entgegen den Interessen und dem erklärten Willen des Landes Niedersachsen
besteht Bundesverkehrsminister Dobrindt auf der Einrichtung einer Bundesinfrastrukturgesellschaft. Er will die langjährige und erfolgreiche Auftragsverwaltung durch die Bundesländer beenden.
Auch wenn diese neue Gesellschaft im Besitz des Bundes bleiben soll, wird weiterhin versucht, bei der Finanzierung von zukünftigen Projekten privates Kapital von Banken, Versicherungen und Investoren einzubeziehen. Hierbei stehen Renditegesichtspunkte und eben nicht Aspekte der Verkehrspolitik im Vordergrund. Interessenkollisionen mit Investoren, die möglicherweise am Bau der Projekte beteiligt sind, sind vorprogrammiert.
Nun will der Bund seine Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen von den Landesbehörden möglichst schnell auf die Infrastrukturgesellschaft des Bundes konzentrieren. Gleichzeitig wird erwartet, dass der Entflechtungsprozess und die Übernahme der zukünftigen Kernaufgaben durch eine Bundesbehörde Jahre dauern werden. Das darf aus unserer Sicht weder zur Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr noch zur Vernachlässigung bzw. Verzögerung laufender Planungen und Baumaßnahmen wichtiger Projekte in Niedersachsen führen. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Interessen der Beschäftigten und damit die volle Handlungsfähigkeit der Landesbehörde gewahrt bleiben. 900 Beschäf
tigte von insgesamt 3 000 Beschäftigten sind immerhin betroffen. Das zieht sich durch alle Ebenen und durch alle Standorte.
In diesem Zusammenhang fordern wir, dass bei den Verhandlungen mit dem Bund zur Reform der Auftragsverwaltung möglichst viele Aufgaben durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr weiterhin erledigt werden, um die Handlungsfähigkeit der Behörde und die bisherige Qualität der Arbeit in Planung, Erhaltung und Betrieb auch langfristig zu sichern. Hierbei ist bei allen vom Übergang in die bundeseigene Verwaltung von Bundesautobahnen betroffenen Beschäftigten darauf hinzuwirken, dass dieser Übergang grundsätzlich freiwillig erfolgt und die erworbenen Ansprüche bestehen bleiben. Wir wollen, dass eine vollständige Übernahme der Kosten der Versorgungslasten durch den Bund erfolgt und keine Altersgrenzen bei Versetzungen zum Bund zur Anwendung kommen. Dazu bedarf es eines Überleitungstarifvertrages für die betroffenen Arbeitnehmer.
Gleichzeitig wollen wir, dass die ortsnahe Weiterbeschäftigung aller Betroffenen erreicht wird und der Bund eine Standortgarantie gibt.
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang erwarten wir vom Bund, dass die genauen Bedingungen des Übergangs sowohl im Grundgesetz als auch in den erforderlichen Begleitgesetzen einvernehmlich getroffen werden. Dazu gehört auch die Festlegung der zukünftigen Standorte der neuen Bundesbehörde einschließlich der Niederlassungen in Niedersachsen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die gewollten und gut funktionierenden vertikalen Kooperationen mit den Kommunen, die auch in Zukunft weiterbestehen sollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen, dass eine indirekte Privatisierung durch ÖPP und eine versteckte Privatisierung durch die Kreditfähigkeit der Gesellschaft durch konkrete grundgesetzliche oder gesetzliche Formulierungen ausgeschlossen bleiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Handlungsfähigkeit unserer Landesbehörde und ihrer bisherigen ausgezeichneten Arbeit gehört auch, dass die Maßnahmen aus dem Bundesverkehrswegeplan, die bereits in Planung sind, im Zuständigkeitsbereich der Landesbehörde verbleiben, auch wenn
das über den gewählten Übergangszeitraum der Reform hinausgehen sollte.
Hierbei weise ich ausdrücklich auf die erreichten Planungsstände für die A 20 und die A 39 in Niedersachsen hin. Diese Planungsstände dürfen durch die Absichten von Herrn Dobrindt nicht infrage gestellt werden.
Last, but not least muss der Bund Sorge dafür tragen, dass eine auskömmliche und bedarfsgerechte Finanzierung für Bundesstraßen in der Zuständigkeit der Auftragsverwaltungen zur Aufgabenerledigung gesichert wird.
Meine Damen und Herren, für den Übergangszeitraum brauchen wir auch die entsprechenden Finanzierungsmittel und die dringend notwendige Erhöhung der Planungsmittel direkt durch den Bund.
Es geht um die Sicherung der Auftragsverwaltung. Es geht um die Sicherung von Landesinteressen. Und es geht vor allem um den Schutz der Mitarbeiter unserer Landesbehörde.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für das Land Niedersachsen haben die ländlichen Räume eine große Bedeutung. Eine Entwicklung, die allein an der Entwicklung der großen Zentren ausgerichtet ist, spiegelt die räumlichen Strukturen unseres Flächenlandes nicht wider.
Daneben führt das gestiegene Umweltbewusstsein der Bevölkerung zu einer gesteigerten Nachfrage nach Mobilitätsangeboten jenseits des Individualverkehrs. Dies gilt sowohl für die städtischen Ballungsgebiete als auch insbesondere für den ländlichen Raum.
Verkehrsminister Olaf Lies hat in einer Pressemitteilung vom 16. Januar 2017 deutlich gemacht:
„Wir machen Niedersachsen mobil. Mit unserem umfangreichen Förderprogramm verbessern wir den öffentlichen Personennahverkehr nachhaltig und sorgen dafür, dass unsere Bürgerinnen und Bürger im ganzen Land mobil bleiben.“
Die öffentliche Hand kann im Sinne einer guten Daseinsvorsorge auf die räumliche Situation angepasste Mobilitätskonzepte anbieten, wobei die Unterschiede der Bedürfnisse in den städtischen Gebieten und dem ländlichen Raum entsprechend zu berücksichtigen sind. Solche Maßnahmen, die der Verbesserung der Mobilität der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen dienen, sind von Bedeutung zum Erhalt der Dörfer und Städte in den ländlichen Regionen.
1. Welche Maßnahmen zur Stärkung der Mobilität im ländlichen Raum hat die Landesregierung seit 2013 bisher ergriffen?
2. Wie wurden die Aufgabenträger für den SPNV und ÖPNV in Niedersachsen durch die Landesregierung seit 2013 einschließlich Infrastrukturmaßnahmen unterstützt?
3. Welche Finanzmittel wurden in welcher Höhe in die Stärkung des ÖPNV/SPNV seit 2013 investiert?
Herr Präsident! Herr Minister, ich frage die Landesregierung erstens: Die Niedersächsische Landesregierung hat die 2005 eingestellte ÖPNV-Omnibusförderung ab 2015 wieder eingeführt. Wie hat sich die ÖPNV-Omnibusförderung seit 2015 entwickelt?
Anschließend die zweite Frage: Inwieweit profitieren auch Unternehmen von dieser Busförderung, die eigenwirtschaftliche Busverkehre betreiben?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Einsatz von Lang-Lkw in Deutschland wurde durch einen fünfjährigen Feldversuch des Bundesverkehrsministeriums in einer Reihe von Bundesländern getestet. Dazu gehörte auch Niedersachsen.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat im Herbst 2016 einen Abschlussbericht zu den Ergebnissen des Feldversuches veröffentlicht. Darin wird dem Lang-Lkw durchaus Praxistauglichkeit bescheinigt. Allerdings werden auch die Risiken benannt.
Nunmehr hat Bundesverkehrsminister Dobrindt die Lang-Lkw ab dem 1. Januar 2017 bundesweit und dauerhaft auf den dafür geeigneten Strecken zugelassen. Zwischenzeitlich haben 14 Bundesländer auf einzelnen Strecken den unbefristeten Regelbetrieb von Lang-Lkw ermöglicht, darunter auch unser Bundesland. Angrenzende Bundesländer - darunter Nordrhein-Westfalen, obwohl es ursprünglich nicht am Feldversuch teilgenommen hat - ermöglichen nun auch den Regelbetrieb. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für das Königreich der Niederlande.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der flächendeckende Einsatz von Lang-Lkw macht nur dann Sinn, wenn sich alle Bundesländer daran beteiligen. Wir können den Verkehr ja nicht an den Landesgrenzen unterbrechen und einen Flickenteppich entstehen lassen. Das gilt insbesondere für Niedersachsen als Logistikdrehscheibe und wichtiges Transitland.