Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 15, Dringliche Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort.
Ich will noch einmal daran erinnern, dass hier vorne für einen Bericht über das Parlament und den Parlamentarismus Aufnahmen mit einer 360-GradKamera gemacht werden. Wir danken dem Herrn Kollegen Dürr und Ihnen, Herr Grascha, dass Sie das ermöglichen. Es geht um 15 oder 20 Minuten. 360-Grad-Kamera heißt, meine Damen und Herren: Diese Kamera sieht alles.
Guten Morgen! - Für heute haben sich entschuldigt: von der CDU-Fraktion Frau Kollegin Lorberg von 12.45 bis 16.00 Uhr sowie Herr Dr. Matthiesen von 9.45 bis 11.15 Uhr und von der SPD-Fraktion Herr Kollege Bosse.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich im Vorfeld der Dringlichen Anfragen zur Geschäftsordnung gemeldet, weil ich auf einen Umstand aus dem letzten Plenarabschnitt zu sprechen kommen will.
Am 14. Dezember 2016, ebenfalls bei den Dringlichen Anfragen - Seite 11 799 des Protokolls -, hat die Kollegin Jahns gefragt - ich erinnere kurz: es ging unter der Anfrage „Was tut die Landesregierung gegen Asylmissbrauch?“ um den Umstand, dass eine 14-köpfige Familie trotz Ablehnung ihrer Asylanträge und angedrohter Abschiebung nicht ausreist -:
„Ich frage die Landesregierung: Könnte sie sich vorstellen, dass es möglich ist, dass diese Familie Gesundheitsleistungen aus dem 1,5-Millionen-Euro-Programm in Anspruch nimmt?“
Was wir dann bekommen haben, ist eine Unterrichtung unter dem Datum 16. Januar, also etwa einen Monat später. Die Unterrichtung, die wir dann erhalten haben, geht aber ganz haarscharf an der Beantwortung der Frage vorbei. Es wird lediglich allgemein ausgeführt, welchen grundsätzlichen Regeln dieses Programm folgt, und die Unterrichtung endet mit dem Satz:
Die Frage war aber nicht, ob Leistungen beansprucht wurden. Die Frage war, ob Leistungen beansprucht werden könnten: ob genau dieses Programm genau einer solchen Familie möglich
Herr Innenminister, ich möchte Sie daher bitten, bei der Beantwortung Dringlicher Anfragen mehr Sorgfalt an den Tag zu legen
Ich weise daher ausdrücklich darauf hin, dass die CDU-Fraktion noch im Rahmen dieses Plenums eine korrekte Beantwortung der Frage aus der Dringlichen Anfrage erwartet. Um das zu ermöglichen - weil wir ja Ihre Hütchenspielermentalität kennen -,
(Johanne Modder [SPD]: Muss man sich hier eigentlich alles gefallen las- sen? - Petra Tiemann [SPD]: Was ist das für eine Unverschämtheit? - Ulrich Watermann [SPD]: Keine Manieren! - Weitere Zurufe von der SPD)
Weil wir wissen, wie Sie üblicherweise mit Anfragen der CDU-Fraktion umgehen, haben wir eine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung für morgen eingereicht. Wir bitten, hier die korrekte Antwort auf die bislang unbeantwortete Frage aus der Dringlichen Anfrage des letzten Plenarabschnittes nachzureichen.
Vielen Dank, Herr Kollege Nacke. - Sie hatten sich zur Geschäftsordnung gemeldet. Ich weise auf § 75 Abs. 2 der Geschäftsordnung hin:
„Ein Mitglied des Landtages, das das Wort zur Geschäftsordnung erhalten hat, darf sich nur zur verfahrensmäßigen Behandlung des gerade anstehenden oder des unmittelbar vor ihm behandelten Beratungsgegenstandes oder zum Ablauf der Sitzungen des Landtages äußern.“
Ich kann Ihr Petitum - „wenn wir hier fragen, muss hinreichend geantwortet werden“ - allenfalls dem Punkt „grundsätzlicher Ablauf der Sitzungen des Landtages“ zuordnen.
Die Qualität für Antworten können wir hier nie abschließend klären. Dafür gibt es den Staatsgerichtshof. Ich halte es für grenzwertig, dies hier als Geschäftsordnungsthema zu thematisieren.
(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Was ist mit der „Hütchenspielermentalität“? - Johanne Modder [SPD]: Eine solche Beleidigung kann man nicht durchge- hen lassen! - Gegenruf von Jörg Bode [FDP]: Aber wenn es stimmt? - Wider- spruch bei der SPD)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den Wortbeitrag des Kollegen Nacke nur zum Anlass nehmen, um anzukündigen, dass meine Fraktion diesen Beitrag zur Geschäftsordnung in die nächste Sitzung des Ältestenrates ziehen wird, weil das, was Kollege Nacke gerade gemacht hat, ein ganz klarer Missbrauch der Geschäftsordnungsdebatte war.