Sebastian Ehlers
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Corona-Pandemie hat sich nicht nur für unser Gesundheitssystem, sondern auch für unser politisches System zu einer Herausforderung entwickelt. Ich glaube, das ist unbestritten, egal, wie man jetzt zu dem Gesetzentwurf steht. Und die Pandemie – und das sehen wir ja in diesen Tagen wieder – erfordert natürlich auch oft flexible Reaktionen und Aktionen dort. Von daher ist es, glaube ich, auch ein wichtiger Fakt, der hier zu betonen ist.
Die Maßnahmen hier im Land – und darüber reden wir ja – wurden bis dato per Verordnung durch die Landesregierung ohne Beteiligung des Parlaments erlassen. Das ist in anderen Bundesländern auch so, und es findet eine Beteiligung, eine Diskussion über die Beteiligung der Landesparlamente und auch des Bundestages seit einigen Wochen in der Öffentlichkeit statt. Und aus meiner Sicht ist das auch sehr vernünftig, denn neben den sehr irrationalen Positionen, die von einer „CoronaDiktatur“ sprechen oder gar die Existenz des Virus insgesamt leugnen, gibt es natürlich auch einige ernst zu nehmende Kritikpunkte an den aktuellen Maßnahmen. Das habe ich auch schon häufiger an der Stelle hier betont. Und ich finde, das ist dann auch der Ort hier, wo man darüber reden muss. Und es ist wichtig, dass man sich damit auseinandersetzt.
Und wir haben ja die letzten Tage beobachtet, nachdem man sich ja auf einen bestimmten Kurs festgelegt hat bis Weihnachten, bis zum Jahreswechsel, gibt es jetzt ja quasi täglich einen Überbietungswettbewerb einzelner Protagonisten auf den einzelnen Ebenen – Länderebene, Bundesebene –, und da entsteht bei vielen Menschen, so ist zumindest meine Wahrnehmung, schon der Eindruck, dass dort dieser klare Kompass, der seit März geherrscht hat, ein Stück weit verloren gegangen ist. Und so ist es, glaube ich, richtig, dass man sich mit der Frage auseinandersetzt.
Aber ich bin schon etwas erstaunt, meine sehr verehrten Kollegen von der AfD, dass wir heute hier diesen Gesetzentwurf oder diesen Antrag auf einen Gesetzentwurf vorliegen haben, denn der Landtag hat sich am 27. November ja mit der Beteiligungsfrage des Parlamentes befasst und hat hier einen mehrheitlichen Beschluss, der zumindest von drei Fraktionen getragen wurde, getroffen an der Stelle. Über das Verfahren haben meine Vorredner bereits etwas gesagt.
Und wir haben – und das war auch Konsens – am 2. Dezember in der vergangenen Woche im Rechtsausschuss, finde ich, ein sehr gutes, konstruktives Expertengespräch durchgeführt. Und da war ich schon etwas überrascht, dass Sie eine Woche vor diesem Gespräch quasi schon wussten, was das Ergebnis ist, und uns diesen Antrag schon auf den Tisch gelegt haben. Ich finde das dann einen etwas schwierigen Stil im Umgang miteinander, weil wir haben genau dort diese Frage diskutiert, wie kann man das Parlament stärker einbinden, was macht Sinn, was ist auch praktikabel. Und wenn man sich die einzelnen Stellungnahmen anschaut, wenn man auch dabei gewesen ist, die einzelnen Beiträge sich angehört hat – nun war das ja durchaus sehr differenziert, ich glaube, da kann man jetzt nicht sagen, das war hundert zu null für eine Beteiligung des Parlaments über verschiedene Maßnahmen.
Und von daher waren für mich folgende Punkte auch in der Anhörung ganz spannend – und das will ich gerne auch an der Stelle noch mal betonen –, erstens der Punkt, dass eine Maßnahme nicht unbedingt höher legitimiert ist, wenn sie durch das Parlament beschlossen ist. Natürlich hat genauso die Regierung auch eine Legitimation, genau wie die anderen Gewalten auch, so wie Justiz auch und die Gerichte, die ja auch sich mit den Maßnahmen auseinandersetzen, den Corona-Maßnahmen, die natürlich auch eine Legitimation haben. Deswegen sollte man nicht so tun, als ob alles, was von der Regierung kommt, per se irgendwo nicht legitimiert ist, denn natürlich ist die Regierung auch legitimiert. Die Ministerpräsidentin ist hier von diesem Haus gewählt worden, die Minister sind hier ernannt worden. Und es ist auch rechtlich abgesichert über das Infektionsschutzgesetz.
Da, meine sehr verehrten Damen und Herren, fand ich nur sehr spannend – und die Zahlen hat ja der Professor Muno von der Universität Rostock geliefert, die ForsaZahlen –, dass das Vertrauen in die politischen Institutionen, und es wird ja bei dieser Debatte auch immer ein Stück weit suggeriert, die Menschen haben weniger Vertrauen, ja in den letzten Monaten eher zugenommen hat. Er hat die Forsa-Zahlen aus dem Mai 2020 genommen und verglichen mit denen aus dem Januar. Wir sehen einen Zuwachs bei der Bundeskanzlerin um 22 Prozent auf 72 Prozent, bei der Bundesregierung um 26 Prozent auf 60 Prozent, beim Bundestag um 13 Prozent auf 54 und auch bei den Parteien insgesamt um 9 Prozent auf 25. Sie sehen also, trotz der, ja, vielleicht nicht ausreichenden Beteiligung des Parlamentes steigt in dieser Krise das Vertrauen in die demokratischen Institutionen. Und ich glaube, das ist eigentlich auch ein gutes Zeichen für unseren demokratischen Rechtsstaat.
Und wenn man sich auch mal die Zuarbeit dort angeschaut hat der Uni Rostock, des Instituts für Politik und Verwaltungswissenschaften, über die einzelnen parlamentarischen Aktivitäten, das empfehle ich Ihnen wirklich
mal, was die einzelnen Landtage, was der Bundestag gemacht hat, dann zeigt das ja auch, dass hier durchaus eine Beteiligung stattfindet. In Mecklenburg-Vorpommern wurden dort 167 Vorgänge aufgezeichnet, unter anderem Befragungen, zwei Gesetzentwürfe, 89 Kleine Anfragen und so weiter und so fort. Also das Thema findet statt. Das ist nicht das, was Sie wollen, das weiß ich auch, aber wir können ja trotzdem an der Stelle mal festhalten, dass hier eine parlamentarische Beteiligung in allen Landesparlamenten stattfindet.
Deswegen würde ich sehr dafür werben, dass man sich jetzt noch mal anschaut, was haben die Experten wirklich vorgeschlagen. Das ist dann, glaube ich, fair, dass man sich das in Ruhe noch mal anschaut. Wir haben ja gesagt, das Modell aus Baden-Württemberg – hat der Kollege Manthei ja auch betont, den haben Sie ja zitiert – ist ein Modell, was man sich mal anschauen kann. Was ist das? Wie ist das praktikabel? Ist das umsetzbar auch für unser Land? Denn, wie gesagt, einerseits müssen wir – und da bin ich voll und ganz bei Harry Glawe –, muss man natürlich auch flexibel sein in solchen Situationen. Und natürlich, ich glaube, es war ein SPD-Kollege auf Bundesebene, der gesagt hat, unsere Verfassung sieht die Runden der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin nicht vor.
Da kann man auch sagen, Ähnliches gilt auch für den MV-Gipfel hier im Land, wobei ich sage, es ist richtig, auch mit den Kommunen und mit den Betroffenen das zu diskutieren,
so wie heute Vormittag, und nicht über die Köpfe hinweg das zu diskutieren. Und genauso wichtig, und die Forderung ist ja immer, auf Bundesebene auch zu sagen, bekommt da doch mal eine gemeinsame Linie hin! Wieso gibt es da dieses Konzert der 16 Länder und des Bundes?! Deswegen ist es ja auch richtig, dass sich die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten da austauschen. Und das ist natürlich völlig unvorstellbar, wenn quasi 16 Landesparlamente parallel irgendwie tagen würden. Das ist ja auch gar nicht umsetzbar. Und deswegen, glaube ich, ist dieses Format auch richtig.
Dann ist halt die Frage, und das sage ich auch mal als Parlamentarier ganz deutlich, wenn ich für etwas die Hand hebe, dann möchte ich natürlich ehrlicherweise auch vorher darüber mitreden und nicht im Nachgang etwas legitimieren. Deswegen ist es, glaube ich, auch gut, dass wir dann wahrscheinlich nächsten Dienstag uns hier zusammen treffen werden, um über die aktuellen Maßnahmen dann auch hier zu beraten.
Ich glaube, das ist auch vernünftig. Ansonsten werbe ich sehr dafür, dass man jetzt keine vorschnellen Schüsse macht, sondern dass man das wirklich jetzt in Ruhe sich mal anschaut, das auswertet mal über die Feiertage, über den Jahreswechsel, was in dem Expertengespräch vorgeschlagen wurde, was machen andere Länder, was kann man davon auch übernehmen,
und sich dann weiter zu verständigen, weil, wie gesagt, ich glaube, es ist wichtig für die Akzeptanz der einzelnen Corona-Maßnahmen, dass sie eine breite Öffentlichkeit haben, dass wir darüber breit diskutieren, auch kontrovers diskutieren. Das, glaube ich, gehört in der Demokratie dazu. Diese Diskussionen sollten wir auch nicht scheuen, egal, von welcher Seite. Und von daher würde ich sehr dafür werben, dass wir das dann, diesen Weg, den ich beschrieben habe, weitergehen, aber heute Ihren Antrag hier ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in Zweiter Lesung über die Vierte Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes. In der Ersten Lesung haben wir schon viele Argumente gehört. Und zur Begründung: Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Januar 2019 wurde der Ausschluss von Bundes- und Kommunalwahlen für betreute Personen aufgehoben. Im Bundeswahlrecht aufgenommen wurden dann Assistenzregelungen für Menschen mit Behinderungen. Wegen der häufigen Verbindung von Bundes- und Kommunalwahlen werden die Assistenzregelungen nun in das Landes- und Kommunalwahlrecht übernommen.
Klargestellt wird künftig in Paragraf 23, dass jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben darf. Die Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter ist unzulässig. In Paragraf 29 werden die Möglichkeiten der Assistenz festgeschrieben und es wird klargestellt, dass jede missbräuchliche Hilfeleistung unzulässig ist, die nicht dem Willen oder der Entscheidung des Wahlberechtigten entspricht. Außerdem wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit der Änderung des Gesetzes berücksichtigt. So wird die festgestellte Ungleichbehandlung von betreuungsbedürftigen Personen im Wahlrecht beseitigt.
Der Beschluss im Innenausschuss sieht vor, in Paragraf 29 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzentwurfs den Wortlaut der landesgesetzlichen Regelung zur Assistenz an die Regelungen bei Bundestags- und Europawahlen an
zupassen. Die Gesetzesänderung sollte mit Blick auf die für den Herbst vorgesehenen Wahlen – und ich habe gerade gelesen vor zwei Minuten, dass der Bundespräsident jetzt den Wahltermin für die Bundestagswahl festgesetzt hat, von daher passt das auch – in Kraft treten, denn die Landes- und Kommunalwahlordnung muss noch angepasst werden. Die Ausgestaltung der Assistenz wird dann in der Landes- und Kommunalwahlordnung entsprechend der Bundeswahlordnung erfolgen.
Ich bitte Sie daher nach der Zustimmung im Ausschuss hier heute auch um Zustimmung im Plenum. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wage mal die Prognose, dass wir die 58 Minuten Redezeit hier nicht brauchen werden.
Und wahrscheinlich hätte sich das Leben in unserem Land auch weitergedreht ohne dieses Gesetz, sage ich auch mal an der Stelle so ganz deutlich.
Aber wir haben es jetzt hier vorliegen, wir haben es in der Landesregierung auf den Weg gebracht. Wir hatten eine erste Aussprache dazu, wir hatten eine Debatte im Rechtsausschuss, wo ich erwartet hätte, Herr Kollege Förster, dass Sie genau diese Fragen stellen. Und da war ich schon ein bisschen überrascht, dass Sie in den Beratungen dort mucksmäuschenstill dasaßen. Und ich habe jetzt schon gedacht, dass Sie da die große Genderkeule herausholen
und uns erst mal erklären, was das alles für ein Schwachsinn hier ist.
Das haben Sie nicht getan. Und dann musste ich noch mal gestern im Protokoll nachschauen, und da haben Sie wirklich dem Gesetzentwurf so zugestimmt. Und jetzt hier die Pirouette zu drehen und zu sagen, nur, weil die LINKEN eine Aussprache beantragen, haben wir noch mal diskutiert und uns ist gestern 17.00 Uhr noch ein Änderungsantrag eingefallen, also das ist schon eine Pirouette, Herr Kollege Förster, die hätte ich Ihnen nicht zugetraut. Sagen Sie einfach, das ist Ihre Arbeitsweise, erst zustimmen, keine großen Fragen stellen zu dem Thema, und dann hier kurz vorher fällt Ihnen ein, dass man doch noch mal ein bisschen politischen Saft hier rausziehen kann aus dem Thema, wo aus meiner Sicht nicht viel Saft rauszuziehen ist.
Wir haben hier einen soliden Gesetzentwurf. Ich habe es gerade gesagt, man hätte auch mit der alten Version eventuell weiterleben können. Jetzt gibt es an der Stelle diesen Entwurf. Ich finde es auch nicht verkehrt. Wir hatten eine Anhörung gehabt, alle haben sich da auch
positiv zu geäußert in der Verbandsanhörung. Wir haben es im Ausschuss diskutiert, und deswegen finde ich es einfach auch vom Verfahren her schwierig, jetzt hier Dienstagnachmittag dann mit so einem Änderungsantrag zu kommen, werte Kollegen von der AfD. Das ist aus meiner Sicht auch kein guter politischer Stil.
Wie gesagt, diese Fragen hätten Sie stellen können. Ich glaube, das ist ein solider, vernünftiger Gesetzentwurf. Die Welt wird davon nicht untergehen. Was jetzt jeder Einzelne an Vorlieben hat, wo er seinen Orden tragen will, das ist sicherlich jedem selbst überlassen an der Stelle. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, man trägt den Orden, glaube ich, auch nicht täglich, ist jedenfalls meine Erfahrung von denjenigen, die ich kenne, die diesen Orden bekommen. Von daher, finde ich, sollten wir da auch ein bisschen Luft rausnehmen. Wir haben ein klares Votum aus dem Ausschuss, und da sollten wir auch drauf vertrauen. Das ist gut dort vorbereitet worden, deswegen werden wir uns dem Votum aus dem Ausschuss auch anschließen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stärken wir die Handlungsfähigkeit der Kommunen in der Pandemie. Die meisten bei uns sind ja auch kommunalpolitisch tätig und wir haben es im ersten Lockdown erlebt und erleben es ja auch jetzt wieder, dass viele Kolleginnen und Kollegen dort Sorgen haben.
Und, Herr Kollege Schneider, da kann man sich natürlich hier hinstellen und das alles abtun und sagen, solange da Busse fahren und solange die Shoppingcenter geöffnet sind, sollen die sich mal nicht so anstellen, aber ich bin auch im Ehrenamt Stadtpräsident von der Landeshauptstadt, wie Sie vielleicht wissen, und da habe ich schon regelmäßig diese Sorgen auf dem Tisch, von Mitgliedern aller Fraktionen, die sich Gedanken machen, ob die Stadtvertretung so stattfinden kann, ob die Ausschüsse so tagen können – da gehen die Sitzungen ja teilweise auch über mehrere Stunden –, ob Ortsbeiräte, andere Gremien so tagen können. Das nehme ich sehr ernst. Und da gab es häufiger mal die Frage, wieso ist es nicht möglich, hier Sitzungen, wo auch Beschlüsse zu tätigen sind, als Videokonferenz durchzuführen. Bisher musste ich immer sagen, das lässt leider die Landesregelung nicht zu. Künftig kann ich sagen, wir haben die Möglichkeit geschaffen, und wenn ihr das möchtet als Gemeindevertretung, als Kreistag, dann könnt ihr das tun.
Und hier wird keiner dazu gezwungen. Und der Minister hat es ja auch ganz klar und deutlich gesagt, wenn sich Gemeinden und Kreistage dazu entscheiden, Aufgaben zu delegieren, an den Hauptausschuss oder Kreistag, brauchen sie dafür eine Zweidrittelmehrheit. Das ist ein sehr hohes Quorum, das muss erst mal erreicht werden. Denn wir haben es, glaube ich, alle im März/April gesehen, das Thema Umlaufverfahren, wir haben es in Schwerin einmal praktiziert, das hat natürlich seine Tücken, weil man kann dort an der Stelle nur schwierig
Änderungsanträge bringen, man kann schwierig nachvollziehen, wer hat wie abgestimmt. Ich war auch viele Jahre Fraktionsvorsitzender, da will man auch schon mal ganz gerne wissen, wie seine eigenen Schäfchen dann abstimmen an der Stelle. Und von daher hat das auch so seine Tücken.
Von daher, glaube ich, ist das jetzt hier der richtige Ansatz, auf der einen Seite zu sagen, wir ermöglichen die Öffentlichkeit, beispielsweise durch das Thema Livestream – da gibt es ja viele Kommunen, die da seit vielen Jahren mit gutem Beispiel auch vorangehen, das ist ja auch eine Form der Öffentlichkeit, der Transparenz –, und haben halt dann die Möglichkeit, eventuell Zuschauerkapazitäten einzuschränken. So haben wir es in Schwerin beispielsweise am Montag auch gemacht, dass wir gesagt haben, wir wollen in Präsenz tagen, aber wir müssen dann leider Zuschauerkapazität ein Stück weit runterfahren, bieten dafür einen qualitativ guten Livestream an.
Und die Dinge sind befristet auf drei Monate, darauf ist der Minister eingegangen, und auch beim Thema Haushaltssicherung ist das jetzt ja kein Paradigmenwechsel, da wird auch der neue Innenminister sehr darauf achten, dass die Kommunen hier weiter ihre Hausaufgaben machen, aber in der speziellen Situation, in der wir sind, wo die Kommunen Ausfälle haben im Bereich Gewerbesteuer, wo bestimmte Einrichtungen geschlossen sind, wo der Nahverkehr, andere Bereiche dort finanzielle Schwierigkeiten haben, ist es, glaube ich, auch vernünftig und möglich, diese Dinge dort zu ermöglichen. Und da wir die Kommunalverfassung nicht ändern wollen, um für diese Phase jetzt des Übergangs, für diese Phase der Pandemie bestimmte Regelungen zu treffen, liegt Ihnen hier dieses schlanke Gesetz vor.
Wir wollen in der Tat zügig diskutieren, das Thema, und der Innenausschuss wird sich ja bereits heute Abend auch mit Verfahrensfragen beschäftigen. Deswegen würde ich sehr dafür werben, dass wir das zügig im Innenausschuss diskutieren, werbe für die Überweisung.
Und noch mal die ganz klare Botschaft, hier wird nicht irgendwo eine Öffentlichkeit,
hier wird nicht Transparenz eingeschränkt, es wird weiter den direkten Kontakt geben, es muss nachvollziehbar sein für die Bürgerinnen und Bürger, wie haben ihre Vertreter in den Kreistagen, in den Gemeindevertretungen abgestimmt. Da muss eine Teilhabe stattfinden können, aber ich finde, wir müssen auch dem Rechnung tragen, dass es viele Ehrenamtler im Land gibt, die sich Sorgen machen um ihre Gesundheit, Sorgen sich machen, vielleicht noch vor Weihnachten in Quarantäne gesteckt zu werden, weil sie noch Sitzung haben in der nächsten Woche, und ich finde, dem allen muss man irgendwo Rechnung auch tragen, und deswegen ist das, glaube ich, eine Möglichkeit. Wir geben jetzt den Gemeinden das Instrument an die Hand.
Ob sie es nutzen, ist dann ihre Aufgabe vor Ort. Da haben Sie auch Ihre Mandatsträger, können Sie vor Ort dann mit denen das klären. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wahlen im kommenden Jahr werfen ihre Schatten voraus. Ich habe es in der vorangegangenen Debatte gesagt, es gibt ja zumindest auf Bundesebene Entscheidungen zum Wahltermin. Den hat der Bundespräsident heute festgelegt, und ich denke, in Mecklenburg-Vorpommern wird es dazu auch kurzfristig eine Entscheidung geben. Und bei allen Vorbereitungen, das erleben wir ja gerade auch bei Kandidatenaufstellungen, bei Nominierungsparteitagen, Listenparteitagen, bei der Vorbereitung, hier leben wir natürlich in ganz besonderen Rahmenbedingungen, in ganz besonderen Umständen. Einige Veranstaltungen – ich glaube, es betrifft alle hier im Saal anwesenden Parteien – mussten in den vergangenen Wochen abgesagt werden.
Und von daher legen wir Ihnen heute hier einen Gesetzentwurf als Koalition vor, wo wir auf die aktuelle Situation eingehen, denn eins, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat für uns immer die oberste Priorität, und das ist der Gesundheitsschutz aller Beteiligten, in erster Linie mal der Wählerinnen und Wähler, die sich sicher sein sollen, dass sie in der Pandemie auch sicher ihre Stimme abgeben können, aber natürlich auch der vielen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die wir dann am Wahltag brauchen werden. Und wie die Situation im Herbst ist, das weiß keiner, denn eine Glaskugel haben wir ja alle miteinander nicht, aber wir wollen die Möglichkeiten geben, und deswegen legen wir Ihnen heute hier diese Fünfte Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes vor, denn es gibt einen strengen Zeitplan in diesem Gesetz zur Durchführung der Wahlen. Das ist dort alles klar geregelt, und in solchen Situationen wie jetzt, in Zeiten einer Pandemie oder bei Naturkatastrophen muss es auch Möglichkeiten geben, davon abzuweichen.
Und ich kann mir vorstellen, dass es gleich schon wieder Kritik hageln wird. Das war ja schon in der Rede zu einem vorhergegangenen Tagesordnungspunkt vom Kollegen Schneider zu hören, dass jetzt hier komplett auf Briefwahl umgeschaltet werden soll, Demokratie außer Kraft gesetzt werden soll.
Da würde ich eins schon mal ganz klar sagen, und Sie werden ja morgen einen Antrag einbringen, wo drinsteht, der Landtag soll stärker beteiligt werden, das steht ja hier ganz konkret drin, dass alles mit Zustimmung des Landtages hier zu erfolgen hat: Ich glaube, das ist auch ganz, ganz wichtig, dass der Landtag feststellen soll, ob so
eine Situation feststeht, und dann auch, dass die Landesregierung dort an der Stelle auffordern soll.
Und es gibt einige Dinge, die erleichtert werden, beispielsweise bei der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten. Da soll es also künftig auch andere Formate geben. Das Thema Unterstützungsunterschriften, da wird es Erleichterungen geben. Das hilft vor allem ja den kleineren Parteien, den Parteien, die bisher noch nicht in den Parlamenten sind. Und von daher wird es also künftig hier Aufgabe des Parlamentes sein zu entscheiden, ob diese Notlage vorliegt und ob die erforderlichen Änderungen des Gesetzes notwendig sind und ob hier gehandelt werden muss, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Der Bund hat bereits gehandelt und hat das Bundeswahlgesetz entsprechend angepasst. Und da ich davon ausgehe, dass es einen gemeinsamen Wahltermin geben wird, macht das aus meiner Sicht auch Sinn, die Bundesregelungen jetzt auch hier in das Landesrecht zu übernehmen, weil das wäre ja völlig unlogisch, wenn die Bundestagswahl und die Landtagswahl unter verschiedenen rechtlichen Voraussetzungen laufen würden. Ich glaube, das, meine sehr verehrten Damen und Herren, würde hier niemand verstehen. Und deswegen, glaube ich, ist es sinnvoll. Niemand von uns will wahrscheinlich eine komplette Briefwahl hier durchführen, weil das natürlich schon auch den Wahlkampf komplett verändert. Und ich glaube, es ist auch ein hohes Gut, das man dort am Wahltag selbst mit allen Informationen, die man auch bis zum Wahltag gesammelt hat, dann an die Urne schreitet zur Wahl.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stellen ja auch jetzt schon fest, außerhalb von Corona, dass es viel mehr Menschen gibt, die Briefwahl nutzen aus verschiedensten Gründen. Die Zahlen in den letzten Jahren sind immer mehr gestiegen, was dazu führt, dass die Wahlkämpfe früher beginnen als in der bekannten Sechswochenfrist, dass man sich sehr viel Gedanken machen muss. Und ich glaube, dieser Trend wird sich eher noch verstetigen, meine sehr verehrten Damen und Herren, und von daher ist das jetzt hier nicht irgendwie ein Versuch, komplett auf Briefwahl umzuschalten, sondern es ist die Möglichkeit, hier quasi auch ein Instrument an der Hand zu haben, wenn es die Situation erfordert, im kommenden Jahr dann auch Möglichkeiten zu geben, dass eine sichere Wahl möglich ist, dass wir den Gesundheitsschutz der Wählerinnen und Wähler garantieren, der ehrenamtlichen Helfer und am Ende natürlich auch der Kandidatinnen und Kandidaten.
Von daher freue ich mich auf die Diskussion, werbe um Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss, beantrage das hiermit und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Frau Kollegin Bernhardt, ich finde es ja gut, wenn man für ein Thema brennt. Dann, finde ich, kann man das auch dreimal hier in fünf Jahren in den Landtag einbringen, wohl wissend, dass es keine politische Mehrheit in dieser Wahlperiode für das Vorhaben gibt. Das wissen
Sie auch, trotzdem bringen Sie es hier ein, um natürlich auch ein Stück weit wieder die SPD vorzuführen. Das sei Ihnen ja gegönnt, aber es gibt natürlich die Gelegenheit, hier mit einigen Legenden mal aufzuräumen.
Ich finde es ganz spannend, in Ihrer Begründung haben Sie ja die Pro- und Kontraargumente mal aufgelistet, das habe ich auch noch nicht gesehen beim Gesetzentwurf.
Und ich will Ihnen eines ganz klar und deutlich sagen, weil Sie uns dann auch in einen Topf mit der AfD zusammenschmeißen: Von uns haben Sie noch nie gehört, dass wir 16- und 17-Jährige nicht für politisch reif halten. Das Argument werden Sie hier in diesem Parlament von uns, von mir in dieser Wahlperiode nicht gehört haben, weil ich das auch nicht teile. Ich habe selbst mit 15 angefangen, mich zu engagieren bei mir im Schülerrat als Schülersprecher, hier in der örtlichen Jungen Union, und ich kenne viele 16-/17-Jährige, die politisch sehr, sehr reif sind. Und ich teile auch nicht den Eindruck hier, den Sie vermitteln, das Argument, Jugendliche sind leichter zu manipulieren. Auch das, würde ich sagen, kann man hier streichen. Und auch das Thema, dass sie eher zu extremen Positionen, zu radikalen, populistischen Parteien neigen, ich glaube, auch das kann man hier nicht so stehen lassen. Das ist also nicht unser Hauptgegenargument.
Aber was sind denn unsere Hauptgegenargumente? Das will ich hier noch mal klar und deutlich sagen, das habe ich schon häufiger getan, aber wiederholen festigt ja durchaus. Aus meiner Sicht gelten da folgende Punkte:
Erstens. Die Volljährigkeit ist in Deutschland aus gutem Grund an bestimmte Rechte und Pflichten gebunden. Das ist nicht willkürlich, wie Sie gesagt haben, 18. Genauso könnte ich sagen, 16 ist willkürlich. Sie können auch 14 nehmen oder 12, oder wir machen Familienwahlrecht. Das würde mir mit meinen Kindern durchaus helfen, da hätte ich ein paar Stimmen mehr bei der nächsten Wahl,
ein paar andere vielleicht dann ein paar weniger. Aber das ist aus guten Gründen an bestimmte Rechte und Pflichten gekoppelt.
Außerdem sind wir dafür, dass das aktive und passive Wahlrecht nicht entkoppelt wird,
weil ich finde es auch schwierig, wenn man dann wählen darf, wie es bei der Kommunalwahl ist, aber nicht gewählt werden darf. Das halte ich persönlich auch für problematisch.
Und der dritte Punkt: Es gibt Unterschiede zwischen Kommunalvertretungen und gesetzgeberischen Parlamenten – Landtag, Bundestag –, und das wissen Sie auch. Das ist immer noch, aus meiner Sicht, auch ein Unterschied, ob ich eine Gemeindevertretung wähle oder ob ich ein Wahlrecht habe zum Deutschen Bundestag und zum Landtag.
Und von daher, meine sehr verehrten Damen und Herren von den LINKEN, sind das unsere Hauptargumente. Und auch das strategisch Taktische, da gibt es Umfragen. Da hat jeder auch ein paar andere Zahlen hier. Ich habe mir das von der Juniorwahl, letzte Bundestagswahl 2017 rausgezogen. Da lag die Union bei 27 Prozent,
DIE LINKE nur bei 7,3 Prozent, die SPD bei 19,3, die AfD bei 6,0. Da könnte man doch jetzt sagen, liebe CDU, schlag doch endlich ein, dann habt ihr bei der nächsten Bundestagswahl noch ein paar Prozente mehr, könnt ihr euch einen neuen Koalitionspartner vielleicht noch aussuchen an der Stelle. Aber darum geht es ja nicht, weil das für mich eine grundsätzliche Erwägung an der Stelle ist. Und von daher wird es, wie gesagt, in dieser Wahlperiode dazu auch keine andere Positionierung hier mehr ergeben.
Es gibt hier auch einen Dissens mit dem Koalitionspartner. Das ist ja auch bekannt, auch hinlänglich ausdiskutiert. Der Generalsekretär, der Kollege Barlen, hat ja schon im September erklärt, das ist ein Muss für den nächsten Koalitionsvertrag. Meine politische Lebenserfahrung sagt mir, wenn man ein Jahr vor der Wahl schon solche roten Linien einzieht, ist es immer ein bisschen schwierig. Man weiß nicht, mit wem man da irgendwann mal verhandeln muss, worüber man verhandelt und welche Punkte vielleicht noch dort strittig sind. Aber sei es, wie es sei, das will ich an der Stelle gar nicht bewerten, das muss jede Partei für sich bewerten, was die Essentials sind für mögliche Sondierungen und für mögliche Koalitionsverhandlungen.
Ich hätte es gut gefunden, wenn wir in dieser Wahlperiode – und Harry Glawe ist darauf eingegangen – die Umfrage gemacht hätten, wenn wir das Volk auch befragt hätten zu dem Thema. Das wollten Sie nicht. Vielleicht hatten Sie Angst vor dem Ergebnis gehabt. Und das wäre, glaube ich, auch noch mal ein gutes Argument gewesen, weil, ich finde, man kann das nicht so vom Tisch wischen und sagen, es ist uns egal, was die Mehrheit der Menschen in unserem Land sagt. Das ist nicht unser politischer Ansatz.
Und deswegen bleiben wir bei unserer Grundsatzposition, die ist gut begründet. Wir haben nichts gegen politische Partizipation von jungen Leuten. Wir fördern das, wir freuen uns über jeden jungen Menschen, der sich engagiert. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, sich einzubringen, ob im Jugendbeirat vor Ort, ob in den politischen Jugendverbänden, in den Kreis-/Stadtschülerräten, in allen möglichen Organisationen. Und mit 18 darf man dann auch wählen. Aus unserer Sicht hat sich das bewährt. Deswegen lehnen wir auch Ihren Vorschlag hier ab. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach 60 Sitzungen und 55 Zeugenvernehmungen schließt der Erste Parlamentarische Untersuchungsausschuss heute mit der Landtagsdebatte seine Arbeit ab. Ausgangspunkt waren die seit 2016 medial bekannt gewordenen Vorwürfe gegen verschiedene Verbände der Arbeiterwohlfahrt hier in Mecklenburg-Vorpommern.
Und es gab ja schon vorhin den Vorwurf in anderen Debatten, dass diese Diskussion heute hier zur parlamentarischen Primetime stattfindet, quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Meine Kollegen von der AfD, ich war auch ein bisschen überrascht. Ich habe dann gleich meinen PGF gefragt. Ich sage, hat der PGF der AfD das im Ältestenrat denn nicht moniert. Nein, das war nicht der Fall. Also so viel noch mal zum Thema Legendenbildung.
Ich hätte gerne zu einer anderen Uhrzeit über das Thema diskutiert, weil dann hätte man noch mal ein bisschen mit ein, zwei anderen Legenden aufräumen können. Jetzt ist das wahrscheinlich an der Stelle etwas schwierig. Denn bereits mit Ihrem Einsetzungsantrag, der relativ stümperhaft war, meine Herren, haben Sie deutlich gemacht, worum es Ihrer Fraktion geht: Diskreditierung und Profilierung auf Kosten der Wohlfahrtsverbände hier in Mecklenburg-Vorpommern. Und schon in Ihrem Wahlprogramm 2016 hatten Sie Ihr Urteil über Wohlfahrtsverbände gefällt. Und ich glaube, das gehört auch zur Wahrheit mit dazu. Und ich zitiere, in MecklenburgVorpommern habe sich eine – in Anführungsstrichen – „Sozialindustrie mit Selbstbedienungsmentalität“ entwickelt. Ich glaube, das ist schon bei der Einsetzung deutlich geworden, Ihre Position.
Das hat sich wie ein roter Faden durch den gesamten Untersuchungsausschuss gezogen.
Und das ist sehr deutlich geworden auch. Sie haben ja vor persönlichen Beschuldigungen und Diffamierungen auch anderer Fraktionen nicht zurückgeschreckt. Auch der Ausschussvorsitzende wurde von Ihnen durch den Kakao gezogen öffentlich. Das hat sich also durchaus gezeigt, dass es Ihnen dort in erster Linie um Klamauk und um Polemik ging. Und es geht um eine Vorverurteilung, Pauschalisierung einer – und das gehört auch zur Wahrheit dazu – verfassungsrechtlich geschützten, überaus bedeutsamen Säule unseres Sozialstaates, nämlich den Trägern der Wohlfahrtsverbände.
Meine Herren der AfD, die Trägervielfalt der Freien Wohlfahrtspflege und die Leistungen, die tagtäglich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einem sehr fordernden Berufsumfeld – das sehen wir gerade in Zeiten der Pandemie – vollbracht werden, haben Sie dadurch in Misskredit gebracht, und ich denke, das werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Ehrenamtlichen dort auch nicht vergessen.
Und Sie haben immer wieder abwegige Behauptungen aufgestellt, dass wir den Untersuchungsgegenstand einschränken würden, dass wir irgendwie Ihre Arbeit
blockieren würden. Das Gegenteil war natürlich der Fall, meine sehr verehrten Herren von der AfD, denn am Ende war es so, dass Sie eine Reihe von Beweisanträgen eingebracht haben, die einfach nicht vom Untersuchungsgegenstand gedeckt waren. Und Sie haben ja keinerlei Bewegungen unternommen, um den Untersuchungsgegenstand auszuweiten.
Meine Herren, darauf haben wir Sie im Ausschuss mehrfach hingewiesen. Sie waren ja teilweise noch nicht mal in der Lage, Ihre eigenen Anträge zu begründen. Da wurde teilweise schon Rederecht für den Referenten beantragt, was in unseren Ausschüssen Gott sei Dank nicht möglich ist. Ich schätze die Referenten, aber in den Ausschüssen, meine Damen und Herren, sollen dann doch die Abgeordneten ihre Anträge begründen. Das finde ich dann sehr vernünftig. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns von Anfang an, das habe ich immer wieder betont, sehr kritisch und konstruktiv an der Aufarbeitung beteiligt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, und es ist auch klar, und das haben wir auch im Abschlussbericht festgehalten, dass die Vorgänge rund um die AWO Müritz zu einem riesigen Imageschaden für die Wohlfahrt insgesamt geführt haben, meine sehr verehrten Damen und Herren, und Maß und Mitte dort in vielen Bereichen verlorengegangen sind. Wenn ich mir dort Geschäftsführergehälter anschaue, die dort gezahlt werden, Abhängigkeiten, die dort geschaffen wurden, das ist aus meiner Sicht völlig kontraproduktiv. Das hat der Wohlfahrt insgesamt geschadet. Und das beschädigte Vertrauen wieder aufzubauen, das wird, glaube ich, auch nur sehr mühsam gelingen.
Und deswegen ist es, glaube ich, sehr wichtig, dass dort auch juristische Auseinandersetzung weiter stattfindet. Die politische Aufarbeitung endet heute hier, zumindest für diesen Komplex im Landtag, aber die juristische Aufarbeitung muss aus meiner Sicht weitergehen, denn da liegt vieles im Argen. Und da habe ich großes Vertrauen, dass die Gerichte dies klären werden.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist wichtig, glaube ich auch, das haben wir gesehen, dass bei den Spitzenverbänden ein Umdenken stattgefunden hat. Es gab zunächst selbstverpflichtende Initiativen einzelner Verbände, dann eine gemeinsame Transparenzinitiative, weil man, glaube ich, auch gemerkt hat, dass einzelne schwarze Schafe dort einen gesamten Bereich in Misskredit bringen. Und das ist ganz wichtig.
Weitere Themen, mit denen sich der Ausschuss beschäftigen musste, war beispielsweise das Thema „Die Entstehung des sogenannten viel zitierten LIGA-Schlüssels“. Hier konnte in Auswertung der Zeugenaussagen bilanziert werden, dass die LIGA zwar über einen internen Verteilungsschlüssel über die Fördermittel verfügte, dieser allerdings bei der tatsächlichen Förderpraxis eine untergeordnete Rolle gespielt hat. Das ist in den Befragungen sehr deutlich geworden.
Und der Ausschuss hat sich auch mit dem Vorwurf auseinandergesetzt, ob die Landesregierung auf Steuerungsfunktionen bei der Verteilung von Fördermitteln verzichtet hat. Diese Frage kann aus Sicht unserer Fraktion mit Nein beantwortet werden, denn die Verteilung
der Mittel war durch Richtlinien verbindlich geregelt. Das, glaube ich, können wir hier mal ganz deutlich zur Kenntnis nehmen.
Als weiteres Steuerungsinstrument haben die sogenannten Freitagsgespräche, die Fachgespräche mit der LIGA, dort stattgefunden. Kritisch anzumerken ist – das habe ich auch im Ausschuss gesagt und wiederhole es hier noch mal –, dass bestimmte Informationen über die LIGA-Schlüssel erst auf Bitten des Sozialministeriums herausgegeben wurden von der LIGA. Das ist aus meiner Sicht kein Zustand.
Wer Fördermittel bekommen will, der muss dort auch Transparenz walten lassen, der muss dort auch mit offenen Karten spielen. Da ist jetzt nachgesteuert worden. Gleichzeitig sind dort die finanziellen Steuerungsmöglichkeiten durch die Förderung der Wohlfahrtspflege mit den letzten Doppelhaushalten auch noch mal geklärt worden.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben als Koalition ja bereits in der Wahlperiode die richtigen Konsequenzen ‒ aus unserer Sicht jedenfalls ‒ gezogen. Wir haben Ende 2019 das Ihnen bekannte Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz verabschiedet, wodurch auch etwaige Fragen des Untersuchungsausschusses gesetzlich aufgegriffen wurden.
Welche Schlussfolgerung ziehen wir aus den vergangenen Jahren hier im Untersuchungsausschuss, aus der Arbeit und der Zeugenbefragung? Die Vorwürfe, die der Landesrechnungshof in seinem Landesfinanzbericht aufgegriffen hat, können aus unserer Sicht nicht vollumfänglich bestätigt werden. Einige Anregungen – das ist, glaube ich, positiv auch noch mal zu vermerken – wurden bereits umgesetzt, auch seitens des Ministeriums und seitens des LAGuS, bevor überhaupt der Ausschuss seine Arbeit aufgenommen hat. Also sind dort ein Stück weit die Anregungen aufgegriffen worden des Rechnungshofes, aber ein Teil der Feststellungen können aus unserer Sicht nicht bestätigt werden.
Eine Zweckentfremdung von Landesmitteln konnte der Ausschuss nicht feststellen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, das will ich auch noch mal ganz deutlich sagen, durch das Handeln einzelner Personen ist ein gewaltiger Imageschaden entstanden. Und das muss aus meiner Sicht von allen Beteiligten durch konsequentes und auch nachvollziehbares Handeln wieder aufgearbeitet werden. Und deswegen ist die juristische Aufarbeitung gegen einzelne Akteure der AWO Müritz auch noch nicht abgeschlossen.
Und uns war wichtig noch mal auch als Fraktion, in den Bewertungsabschnitt mit reinzubringen, dass aus unserer Sicht die innerverbandliche Aufsicht und Prüfung gestärkt werden muss. Denn es kann aus meiner Sicht nicht sein, und wir reden ja hier nicht über einen kleinen Verein mit zehn Mitgliedern, es sind Millionen Unternehmen, wenn Sie so wollen, in einzelnen Bereichen auf jeden Fall, und da ist es, glaube ich, schwierig, wenn das an einem Nachmittag bei einer Tasse Tee und ein paar Keksen ehrenamtliche Revisoren dann prüfen sollen. Das kann man auch keinem mehr zum Vorwurf machen, der Damen und Herren, die wir hier vernommen haben. Ich glaube, da muss man zu professionelleren Strukturen kommen. Das ist, glaube ich, auch im Ehrenamt irgend
wann nicht mehr leistbar. Und deswegen sollte es hier aus meiner Sicht Verbesserungen geben. Und ebenso aus meiner Sicht gibt es auch Optimierungen im Rahmen der Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung und bei den Bearbeitungszeiten.
Das, aus meiner Sicht, sind die Konsequenzen, die wir aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses ziehen wollen. Ich will das gar nicht weiter bewerten. Es ist das gute Recht, wenn man das nötige Forum hat, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Ich glaube, es war wichtig, dass auch einige Fragen hier geklärt wurden. Ich erwarte, dass die notwendigen Konsequenzen auch aus dem Fehlverhalten in einzelnen Bereichen dort gezogen werden. Ich glaube, Transparenz ist das Gebot der Stunde. Wer öffentliche Mittel bekommt, muss dort auch transparent sein. Das ist die ganz klare Positionierung unserer Fraktion, egal, um welchen Verband es geht, egal, wem der vielleicht politisch nahesteht oder nicht. Das ist uns an der Stelle ziemlich egal, da gehen wir mit allen gleich um. Da muss es aus unserer Sicht volle Transparenz geben. Da gibt es gute Initiativen, die müssen aus unserer Sicht ausgebaut werden, das können wir ja sehen. Aber unterm Strich ist es, glaube ich, auch noch mal wichtig festzuhalten, dass das Land der Steuerungsfunktion nachgekommen ist, dass Landesmittel nicht zweckentfremdet wurden. Das ist, glaube ich, auch die wichtige Botschaft und das Ergebnis.
Und da möchte ich mich ganz herzlich auch bedanken bei den Kolleginnen und Kollegen und auch im Ausschuss, der Vorsitzende hat es ja eingebracht. Und das ist ja oft so, als Vorsitzender kriegt man ja selten Dank, weil man dankt immer anderen und kriegt keinen Dank. Und deswegen, Herr Kollege Schulte, darf ich den Dank auch mal zurückgeben. Sie haben das, glaube ich, sehr umsichtig hier geführt. In dieser nicht ganz einfachen Gemengelage mussten Sie sich ja auch harten Anwürfen aussetzen. Aber ich glaube, damit können Sie auch umgehen als erfahrener Parlamentarier. Und von daher auch noch mal von mir und unserer Fraktion da ganz herzlichen Dank, auch an das Sekretariat, das war ja in vielen Bereichen auch eine Fleißarbeit. Und von daher wird uns das Thema Wohlfahrtsfinanzierung, denke ich mal, weiter auch begleiten.
Heute bitte ich darum, dass wir der Beschlussempfehlung hier zustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Kollege Koplin, ich glaube, ich darf mich erst mal bei Ihnen für die faire Herangehensweise bedanken. Es ist, glaube ich, kein Geheimnis, dass Sie den Antrag hier auch den Koalitionsfraktionen im Sommer angeboten haben für eine gemeinsame Initiative. Und da wir dies abgelehnt haben, ist es natürlich folgerichtig, dass Sie den Antrag heute hier alleine einbringen.
Richtig ist, dass es solche Initiativen in anderen Landtagen gab, durchaus auch mit CDU-Beteiligung, in Hessen beispielsweise. Dort waren die GRÜNEN in der Koalition der Initiator dieses Themas. Aber, Herr Kollege Barlen, es gibt ja auch innerhalb der SPD ein buntes Meinungsbild zu einzelnen Themen,
und von daher haben wir als eigenständige Fraktion logischerweise auch eine eigene Position zu dem Thema. Und ich glaube, das ist auch vernünftig.
Auch im Bund, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat sich die CDU/CSU-Fraktion gegen eine Gesetzesänderung des Transfusionsgesetzes artikuliert. Dort gab es ja von den GRÜNEN entsprechenden Änderungsbedarf.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde das Transfusionsgesetz im Mai um folgenden Passus ergänzt, ich zitiere: „Die Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von bestimmten Personengruppen von der Spende führt, ist im Fall
neuer medizinischer, wissenschaftlicher und epidemiologischer Erkenntnisse zu aktualisieren und darauf… zu überprüfen, ob der Ausschluss oder die Rückstellung noch erforderlich ist, um ein … Gesundheitsschutzniveau von Empfängerinnen und Empfängern von Blutspenden sicherzustellen.“
Auf Bundesebene – und das ist auch schon mehrfach erwähnt worden – gibt es zudem eine Risikobewertung der Selbstverwaltung als Richtlinie der Bundesärztekammer. Und das ist die maßgebliche Fachmeinung, meine sehr verehrten Damen und Herren, die wir auch hier ein Stück weit zur Kenntnis nehmen sollten. Dort, glaube ich, sitzt da auch eine gewisse Kompetenz.
Inhaltlich, das will ich auch sagen, scheint mir eine Liberalisierung allerdings auch nicht ganz unplausibel. Diskriminierungen – und da sind wir uns hoffentlich hier im Haus alle einig – sind natürlich abzulehnen. Und deswegen sind wir auch froh, dass wir beim Abbau der Diskriminierung gegenüber Homosexuellen, glaube ich, auch hier im Land in den letzten Jahren und Jahrzehnten sehr gut vorangekommen sind. Das Blutspendeverbot ist schon ein Relikt aus den 80er-Jahren, als Aids unkontrollierbar war und auch keine hinreichenden Präventions- und Kontrollmöglichkeiten vorhanden waren.
Andererseits ist es aber nach wie vor auch so, dass das Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragene schwere Infektionskrankheiten trägt. Der Gesundheitsminister ist darauf eingegangen. Das Infektionsrisiko könnte aufgrund mittlerweile erhöhtem Testaufwand bei der Konserve zwar weitgehend umgangen werden, aber ein überschaubares Restrisiko ist nicht auszuschließen, meine sehr verehrten Damen und Herren, denn wenn es signifikante Unterschiede zwischen zwei Testreihen von Menschen mit jeweils unterschiedlicher sexueller Präferenz gibt, reicht eine sehr wahrscheinlich vorhandene menschliche Fehlerquote bei den Testungen aus, damit dieses Risiko weiter abgebildet wird.
An dieser Stelle könnte man entweder sagen, dass es sich um solch einen verschwindend geringen Promilleanteil an Konserven handelt, dass dieses Restrisiko auszublenden sei und zudem eine Diskriminierung Homosexueller nicht rechtfertigt – das ist ja ein Stück weit die Argumentation der Antragsteller –, oder man stellt sich auf den Standpunkt, dass der Schutz des Blutempfängers unbedingt vollumfänglich zu gewährleisten ist.
Ich und meine Fraktion, wir tendieren hier eher zu Letzterem, vor allem auch aufgrund der soeben zitierten Gesetzesänderung beim Bundestransfusionsgesetz. Hier ist ja die Möglichkeit einer Liberalisierung bewusst offengelassen worden. Abseits dessen hielt ich eine Liberalisierung auch nur für den Fall gerechtfertigt, in dem nicht ausreichend Blutkonserven zur Verfügung stünden. Letzteres besteht aus meiner Sicht nicht. Die Gefahr, auch in der aktuellen Pandemie sehe ich diese Gefahr nicht.
Man darf es sich, meine sehr verehrten Damen und Herren – und das merken Sie hoffentlich an meinen Ausführungen –, nicht leichtmachen. Das sehen Sie in der Abwägung, spricht in unseren Augen aber mehr gegen als für diesen Antrag. Und deswegen werden wir ihn ablehnen. Ich bedanke mich aber für diese sachliche und, ich finde, auch sehr konstruktive Debatte bei diesem sehr wichtigen Thema. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! DIE LINKE fordert hier, das Ziel der Resozialisierung im Strafvollzugsgesetz konsequenter umzusetzen. Dazu sollen das Aufnahmeverfahren, das Diagnoseverfahren und die Vollzugs- und Eingliederungsplanung beschleunigt werden. Sozialdienliche Kontakte zur Außenwelt und Entfaltungsregelungen innerhalb des Vollzugs sollen erweitert und die Vergütungsregelungen angepasst werden. Für das Diagnoseverfahren, das sich an das Aufnahmeverfah
ren anschließt und das in die Erstellung der Vollzugs- und Eingliederungsplanung mündet, bestehen keine gesetzlichen Vorgaben.
Der Vollzugs- und Eingliederungsplan ist regelmäßig innerhalb der ersten acht Wochen nach der Aufnahme zu erstellen. Aus der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage aus Juni 2020, Frau Kollegin Bernhardt, wissen Sie, dass für die Jahre 2016 bis 2019 im Gesamtdurchschnitt 56,32 Tage für die Erstellung des Vollzugs- und Eingliederungsplans notwendig waren, also innerhalb der genannten Frist.
Die zügige Umsetzung von Aufnahme- und Diagnoseverfahren und die fristgemäße Erstellung der Vollzugs- und Eingliederungsplanung liegen ausdrücklich im Interesse auch der Koalition. Die tatsächliche Dauer der Verfahren hängt aber entscheidend auch von der Mitarbeitsbereitschaft der Gefangenen ab, dem Umfang der zu beschaffenden und zu verarbeitenden Daten, der rechtzeitigen Übersendung erforderlicher Unterlagen und der Verfügbarkeit von ausreichend Personal.
Zur Überwachung und Optimierung stehen den Anstaltsleitungen elektronische Controllingverfahren zur Verfügung. So kann zum Beispiel drohenden Fristüberschreitungen kurzfristig mit geändertem Personaleinsatz begegnet werden. Die Ergebnisse des Controllings und die bestehenden Steuerungsmöglichkeiten werden im Rahmen von Dienstbesprechungen auf der Anstaltsebene sowie zwischen den Anstaltsleitungen und der Aufsichtsbehörde regelmäßig thematisiert. Der Vollzug selbst hat ein großes Interesse daran, Arbeitsplätze zu schaffen und die Abläufe zu strukturieren. Es bedarf daher aus unserer Sicht keines gesetzlichen Zwanges. Und auch das wissen Sie aus der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage aus dem Juni 2020.
Das Strafvollzugsgesetz bei uns im Land beruht auf einem Musterentwurf von zehn Bundesländern unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, des Erfahrungswissens der Praxis und kriminologischen Erkenntnissen. Mir ist noch mal an der Stelle auch ganz wichtig zu betonen, dass es neben dem Ziel der Resozialisierung der Straftäter natürlich auch und vor allem um die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung und um den Opferschutz gleichermaßen gehen muss, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zu den Kosten schreiben Sie: „Die Umsetzung des Gesetzes erfordert einen höheren Personalaufwand. Eine genaue Veranschlagung ist nach einer Evaluierung des konkreten Personalbedarfs möglich.“ Wie die Kosten und der Personalaufwand angesichts der Situation auf dem Arbeitsmarkt und der sehr angespannten Haushaltssituation realisiert werden können, dazu verlieren Sie leider in Ihrem Entwurf kein Wort.
Und auch aus diesen Gründen und auch aus den inhaltlichen Gründen, die ich genannt habe, lehnen wir eine Überweisung des Gesetzentwurfes an dieser Stelle ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben gestern am späten Nachmittag über das Thema Debattenkultur gesprochen, und ich hatte aber bei meinen Ausführungen, als ich gesagt habe, wir müssen aufpassen, dass wir auch beim Thema Corona nicht nur in Schwarz-WeißKategorien hier diskutieren, so leichtes Nicken – zumindest im Augenwinkel – der AfD gesehen und eine gewisse Zustimmung da auch für meine Worte gefunden. Wenn ich jetzt allerdings den Redebeitrag, die Einbringung von Professor Weber hier gehört habe, ist er natürlich wieder klar in dieses Schwarz-Weiß-Denken verfallen. Und am Ende ist es schon sehr grenzwertig: Wenn hier nur auf einen Wissenschaftler Bezug genommen wird, andere wissenschaftliche Meinungen komplett ausgeblendet werden, dann hat das aus meiner Sicht wenig mit einer lebendigen und guten Debattenkultur zu tun.
Dass das Thema in Ihrer Fraktion nicht ganz unumstritten ist, das durften wir alle der Presse entnehmen – knappe Abstimmung zu dem Thema. Wenn man hier auf der Seite sitzt, ist der Vorteil, dass man auch mal hört, was so zwischen den Fraktionsbänken gesprochen wird.
Als das der Kollege Barlen oder Koplin, glaube ich, zitiert hat, drehte sich der Parlamentarische Geschäftsführer um und fragt in die Reihe, Zitat: „Was hat Nikolaus da für einen Sch… erzählt?“ Also klären Sie doch mal, wie das Abstimmungsverhalten in Ihrer Fraktion zu dem Thema war! Aber die Teilnahme zeigte zumindest, dass nicht alle hier heute der Meinung sind. Und wenn ich mir das Agieren auch der AfD anschaue, da brauche ich gar nicht Frau Weidel zu zitieren aus dem Frühjahr, da kann ich mir nur anschauen, was Herr Kramer als Fraktionsvorsitzender am 11. März hier in diesem Haus geäußert hat, Zitat: „Vorweg möchte ich sagen, dass das Wirtschaftsministerium/Gesundheitsministerium in persona des …ministers Harry Glawe hier ganz hervorragende Arbeit geleistet hat in der Vergangenheit,“
„der schon Ende Januar und Anfang Februar vor dem Ausbruch des Coronavirus hier in Deutschland und insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern gewarnt hat.“ Man könnte jetzt noch weitere Nachrichten aus den Corona-Tagebüchern auf Facebook zitieren. Das erspare ich mir.
Und als wir dann am 01.04. zusammensaßen hier – Sondersitzung des Landtages –, die Fernsehkameras hier auf uns alle gerichtet waren, da gab es nur noch wenige, die hier mit Maske herumgelaufen sind, aber die AfD natürlich vorneweg,
Kollege Schneider mit Maske und Handschuhen, Herr de Jesus Fernandes mit Maske. Zwei Wochen später war das alles nicht mehr wahr und Sie waren die größten Maskengegner. So viel zum Thema Gradlinigkeit, so viel zum Thema Aufrichtigkeit der AfD-Fraktion.
Hier wackeln Sie schlimmer als jeder Wackeldackel.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe es gestern gesagt und wiederhole es gern noch mal: Natürlich kann man über einzelne Maßnahmen diskutieren, Herr Professor Weber, das können wir an der Stelle gerne tun, ich mache es mal jetzt am Beispiel gerade der aktuellen Debatte hier in Schwerin zum Thema Weihnachtsmärkte fest, wenn beispielsweise die Frage ist, wie gehen wir mit dem Thema Maske um. Wenn ich jetzt durch die Mecklenburgstraße laufe, brauche ich keine Maske, wenn dann der Weihnachtsmarkt ist und ich gar nicht auf den Weihnachtsmarkt möchte, nur einmal quer rübergehe, brauche ich eine Maske. Das sind natürlich Diskussionen, die in der Tat etwas schwierig sind.
Und auch beim Thema „Fiebermessen in Schulen und Kitas“ bin ich froh, dass man sich erst mal auf ein Pilotprojekt dort verständigt hat, weil ich da auch schon zumindest aus Schulen und Kitas sehr kritische Positionen gehört habe, was dann auch die Umsetzbarkeit und was die Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme angeht. Deswegen ist, glaube ich, die Entscheidung jetzt richtig, hier zunächst mit Modellprojekten zu arbeiten.
Und eins, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird in der Debatte immer wieder deutlich: Ich habe ja fast den Eindruck, wir müssen uns für die guten Zahlen hier entschuldigen. Ich weiß nicht, was Ihnen lieber wäre: Dass wir Dutzende und Tausende von Erkrankten hätten, Tote hier in Mecklenburg-Vorpommern, überfüllte Leichenhäuser, wäre das vielleicht die bessere Alternative? Dann würden Sie hier stehen, wären die Ersten, die sagen würden, diese Landesregierung hat komplett versagt, hat alles falsch gemacht.
Mein Eindruck ist, wir müssen uns hier entschuldigen. Ich kann klar sagen, wir müssen uns nicht dafür entschuldigen, dass wir hier als Bundesland bisher am besten durch diese Krise gekommen sind.
Sie tun ja auch so, als wenn wir hier in der Welt völlig isoliert wären. Da wird Schweden gezeigt, als das Beispiel natürlich, das leuchtende Beispiel der Freiheit, aber schauen Sie sich doch mal die anderen Länder an! Ich habe viele Kontakte nach Lateinamerika. Schauen Sie sich mal an, was da los war während des Lockdowns! Die kamen einmal die Woche raus an festgelegten Tagen zum Einkaufen, um mal kurz rauszugehen, ansonsten waren die bei sich zu Hause. Gucken Sie sich die Maßnahmen an, die in Frankreich ergriffen wurden, in Spanien! Das kann ich alles weiter ausführen. Und Sie tun so, als wenn wir in Deutschland alle völlig wahnsinnig wären, einen Sonderweg gegangen sind. Das ist nicht so. Diese Maßnahmen in Deutschland, finde ich, auch im Rückblick betrachtet, waren verhältnismäßig und sie wurden immer auch begründet.
Umso wichtiger ist es jetzt auch an der Stelle, dass die Lockerungen jetzt natürlich auch kommen. Und wenn jetzt in den letzten Monaten immer wieder einzelne Maßnahmen dort gelockert wurden, müssen wir aber auch zur Kenntnis nehmen, werte Herren von der AfD, es gibt immer wieder auch Diskussionen und Debatten darüber.
Und es ist nämlich nicht so, dass die Bevölkerung in ihrer Gesamtheit jetzt sagt, tolle Geschichte, alle rein ins Fußballstadion, alle rein zum Volleyball, Weihnachtsmärkte wieder aufmachen, sondern die Reaktionen sind doch so, wie sie sind, dass es auch viele Menschen gibt, die sagen, da haben wir kein gutes Gefühl bei, wenn sich jetzt wieder Menschen irgendwo treffen, versammeln, zusammenkommen, sei es im Fußballstadion, sei es in anderen Bereichen. Da gibt es viele Menschen, die sagen, das lehnen wir ab, das sehen wir sehr kritisch. Und deswegen ist es doch dieser Balanceakt, der jetzt hier seit einigen Monaten vollzogen werden muss.
In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns doch, dass es immer noch viele Menschen gibt, und deswegen gibt es bei dem Thema auch kein schwarz-weiß und man kann nicht sagen, alle finden die Maske schlecht. Also ich habe in meinem persönlichen Umfeld auch jüngere Leute, die sagen, unsere Eltern, unsere Großeltern, die haben viel größere Opfer in ihrem Leben gebracht, die haben Kriege, die haben Flucht, Vertreibung erlebt, da werde ich es wohl mal aushalten, einmal die Woche im Supermarkt mir eine Maske aufzusetzen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Auch das gehört, glaube ich, zur Wahrheit mit dazu.
Und am Ende, glaube ich, ist der Weg doch auch richtig, der jetzt hier gegangen wird, sehr frühzeitig. Da findet ja auch ein gewisser Prozess statt. Anfangs haben wir es nicht verstanden, warum gibt es keine bundeseinheitliche Regelung für alle möglichen Dinge. Sie haben ja Herrn Lauterbach zitiert mit seinen Forderungen, kann er ja gerne für Bereiche fordern, ich sage nur, dieser Weg, der jetzt gegangen wurde seit einigen Monaten hier auch seitens der Regierungskoalition, der ist doch der richtige, zu sagen, wir packen das lokal, regional an. Wenn es regional Ausbrüche gibt, dann handeln wir regional, machen aber keinen landesweiten Lockdown. Ich finde diesen Weg sehr vernünftig und er lässt sich auch erklären.
Natürlich führt es dann zu Diskussionen, wenn in München keiner ins Stadion darf und in Rostock 7.500 und in Hamburg 11.000. Natürlich führt das irgendwo zu Debatten und Diskussionen, aber am Ende ist, glaube ich, der Weg vernünftig zu sagen, wo gibt es lokal Probleme, und dort wird lokal gehandelt. Und deswegen, glaube ich, sind wir hier einen sehr verantwortbaren Weg bisher gegangen. Wie gesagt, über einzelne Maßnahmen kann man immer diskutieren, aber jetzt hier schwarz-weiß zu sagen, der Landtag wird aufgefordert, alle Verbote und Einschränkungen aufzuheben, das halte ich für nicht verantwortbar, vor allem, weil wir jetzt in der Tat vor einer Grippesaison stehen. Und, meine sehr verehrten Herren von der AfD, das ist nun mal keine normale Grippe.
Und wenn Sie mir nicht glauben, wenn Sie dem Minister nicht glauben, wenn Sie den anderen Kollegen nicht glauben, schauen Sie sich den „Nordmagazin“-Beitrag an! Dort wurde ja ein guter Bekannter von mir vor Kurzem interviewt, der mittlerweile im Ausland lebt. Der hatte Covid, der ist nicht in der Risikogruppe auf den ersten Blick und er hat erzählt, wie die Krankheit gewirkt hat, wie sie ihn auch nach Monaten noch beschäftigt, wie sie auch heute noch sein Leben negativ beeinflusst. Und, wie gesagt, da empfehle ich, schauen Sie sich das in der
Mediathek an, wenn Sie uns das hier nicht glauben, dass das keine einfache Grippe ist, die man so einfach mal in ein, zwei Wochen hier wieder auskuriert und dann wieder auf den Damm kommt. Schauen Sie sich das an! Es ist wirklich sehenswert.
Ihren Antrag kann man so nur ablehnen, und ich würde mir, wie gesagt, wünschen, dass wir auch bei dem Thema nicht nur schwarz-weiß diskutieren, sondern dass wir auch die gesamte Palette der Diskussion hier mitnehmen und dass wir weiter verantwortungsvoll handeln. Wir sind auf jeden Fall als CDU-Fraktion weiterhin dazu bereit. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Gerne.
Also ich glaube, die guten Zahlen, die wir im Land haben, lassen sich sicherlich auch auf die Maßnahmen, die getroffen wurden, zurückführen – nicht nur, das ist, glaube ich, auch klar. Ich glaube, auch die gute Durchimpfungsrate in den neuen Bundesländern ist auch eine Ursache dafür, warum es vielleicht in den neuen Bundesländern glimpflicher abgelaufen ist. Andere Ursachen wird es auch gegeben haben.
Und was Sie eingangs gesagt haben, habe ich hier schon im März gesagt, 80 Prozent sind symptomfrei abgelaufen. Das ist auch eine Tatsache, die sich an der Stelle auch nicht leugnen lässt. Aber, wie gesagt, trotzdem halte ich es für einen Fehler, jetzt zu sagen, alles aufzuheben, was Ihre Schlussfolgerung aus diesen Zahlen ist. Und natürlich ist es auch logisch, wenn mehr getestet wird, habe ich am Ende auch mehr Fälle. Das ist, glaube ich, auch jedem normal denkenden Menschen irgendwo sehr erklärlich.
Und jetzt kommt ja nur die Frage, welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus. Wir als Fraktion ziehen die Schlussfolgerung daraus, dass bestimmte Lockerungsmaßnahmen möglich sind. Also ich habe vor Wochen noch nicht davon träumen können, dass wir wieder zu Sportveranstaltungen gehen können, weil die Aussagen waren, das wird bis Ende des Jahres sowieso nichts. Und deswegen sagen wir, da Lockerungen durchsetzen, wo es möglich und verantwortbar ist, den Weg, den wir jetzt beschreiten, weiter zu lockern, aber jetzt nicht zu sagen, wir machen jetzt von null auf hundert und es wird wieder ein ganz normales Leben von heute auf morgen sein.
Aber ich glaube, wir haben in vielen Bereichen jetzt vernünftige Lockerungen auf den Weg gebracht. Gerade der Bereich „Veranstaltungen“, das ist der Bereich, glaube ich, der im Moment noch am meisten betroffen ist, aber
ich glaube, da sehe ich jetzt überhaupt gar keinen Widerspruch an der Stelle. Und von daher kann ich eigentlich auch nicht mehr dazu sagen, außer, dass wir da unterschiedliche Rückschlüsse aus den von Ihnen genannten Fakten ziehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich hatte mich natürlich gefreut auf eine sehr lebendige Debatte mit dem Kollegen Koplin, aber es gibt in der Tat Wichtigeres in diesem Leben als eine Landtagsdebatte. Und auch von unserer Stelle natürlich wünschen wir den werdenden Eltern alles Gute und Gottes Segen für den dann hoffentlich zu erwartenden Erdenbürger.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kolbe, jetzt haben Sie natürlich die Aufgabe hier, die Gegenreden hier zu empfangen.
Das Thema Impfen beschäftigt uns ja nicht zum ersten Mal hier in dieser Wahlperiode. Wir haben im Jahr 2017 auf unsere Initiative hin eine Aussprache gehabt zum Thema „Prävention stärken – Kampagne für das Impfen“. Da gab es dann positive Rückmeldungen, auch aus der Opposition. Wir haben dann einen Monat später einen gemeinsamen, übergreifenden Antrag hier formuliert und haben die Impfkampagne, die der Minister angesprochen hat, hier auf den Weg gebracht. Wir haben uns 2019 mit dem Thema „Impfpflicht gegen Masern“ – seinerzeit auch unter Begleitung der LINKEN und der BMV – hier auf den Weg gemacht und haben uns Anfang dieses Jahres mit dem Thema „Impfschutz in stationären Altenpflegeeinrichtungen“ auseinandergesetzt. Sie sehen, das Thema Impfen liegt uns sehr am Herzen.
Die Kampagne wurde zwischenzeitlich auch prämiert, und bei Durchimpfungsraten, das haben einige Vorredner gesagt, gehören wir in M-V weiterhin zu der Bundesspitze. Und ich habe es heute Morgen bereits in der Debatte zum Thema Corona angemerkt, die Durchimpfungsraten und die sogenannte Kreuzimmunität könnten auch eine der Ursachen dafür sein, für den relativ milden Verlauf der Corona-Pandemie bisher in Mecklenburg-Vorpommern.
Deswegen stelle ich fest, es war richtig, dass wir mit allen Akteuren, die auch im vorliegenden Antrag der LINKEN aufgezählt werden, immer im Gespräch waren, es immer noch sind und dass sie eingebunden sind. Und ich glaube, das hat auch etwas mit dem starken Signal zu tun, das wir interfraktionell aus diesem Haus hier gesendet haben, und das war auch die Basis für die Impfkampagne der Landesregierung. Warum die LINKEN jetzt diesen interfraktionellen Weg verlassen, das bleibt ihnen überlassen, damit will ich mich gar nicht länger auseinandersetzen. Wir haben die Akteure längst an einen Tisch geholt, und zwar auch dank vergleichsweiser geschlossener Aufforderung hier aus diesem Haus.
Und jetzt habe ich lange nach dem Neuigkeitswert auch gesucht dieses Antrages und gedacht, Mensch, habe ich da etwas übersehen in den letzten Wochen beim Thema Impfen, ist uns irgendwas durchgerutscht, was jetzt diesen Antrag notwendig macht. Da steht zwar irgendwo das Wort „Corona“ auch drin – damit kann man natürlich hier in diesen Tagen und Wochen alles begründen –, aber einen wirklichen Neuigkeitswert habe ich nicht gefunden. Vielleicht kommt da noch etwas in der Aussprache zu.
Dabei gäbe es, Herr Kollege Kolbe, durchaus nennenswerte neue Anknüpfungspunkte, zum Beispiel, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung der internationalen Impfstoffinitiative insgesamt 230 Millionen Euro zusätzlich für die internationale Impfstoffentwicklung gegen SARS-CoV-2 zur Verfügung gestellt hat. Zur Stärkung und Beschleunigung der Entwicklung von Impfstoffen wurde darüber hinaus ein nationales Sonderprogramm im Umfang von bis zu 750 Millionen Euro gestartet. Beteiligten Firmen wird ermöglicht, gleichzeitig ihre Produktionskapazitäten zu steigern und die klinischen Prüfungen der Impfstoffkandidaten durchzuführen. Das alles zielt natürlich auf die in dem Antrag der LINKEN etwas nebulös umschriebene Verfügbarkeit von und Nachfrage nach Impfstoffen ab.
Ich stelle fest für unsere Fraktion, das Land ist bereits auf einem guten Weg beim Thema Impfen und der Bund hat die Handlungsnotwendigkeit auch mit Blick auf Corona erkannt. Der Handel stellt dort Mittel zur Verfügung. Daraus ziehe ich den Schluss, dass der Antrag sich nicht unbedingt in die gemeinsamen Initiativen, die wir entwickelt haben, einfügt, da er aus unserer Sicht keinen Neuigkeitswert hat. Vielleicht hängt das mit dem Beschluss des Parteivorstandes der LINKEN vom Mai 2019 zusammen, in dem von einer Pharmalobby schwadroniert wird, die sich an Impfungen bereichern würde.
Aber ich finde es wie gesagt schade, dass wir den gemeinsamen Konsens hier an der Stelle verlassen. Das wäre jetzt auch nicht weiter schlimm, wenn der Antrag der LINKEN wenigstens etwas Neues oder Gehaltvolles hier vorgetragen hätte. Das ist aber nicht der Fall. Ich glaube, wir brauchen hier keine weiteren Gipfel, da wir bereits bei dem Thema gut aufgestellt sind, unterwegs sind, der Minister/die Ministerpräsidentin bei dem Thema auch in Gesprächen sind mit den notwendigen Akteuren. Alle sind am Tisch, alle sind eingebunden, deswegen brauchen wir, glaube ich, dort keine neuen Gipfelgespräche, und deswegen lehnen wir Ihren Antrag auch ab. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bewahrung der Grundrechte und die Verteidigung der Meinungsfreiheit sollte für alle Demokraten in unserem Land selbstverständlich sein und an höchster Stelle stehen.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn die AfD ja nur eine Überschrift geliefert hat für die Aussprache und keine Begründung, war natürlich relativ klar, dass die Vorgänge in Berlin rund um die AntiCorona-Demo dort natürlich hier der Auslöser für die heutige Debatte sind. Wir haben ja bereits im Juni über das Thema Verschwörungstheorien hier diskutiert, ich glaube, seinerzeit auf Antrag der LINKEN. Ich könnte meine Rede jetzt von damals eigentlich wiederholen, will natürlich sie aber auch den aktuellen Ereignissen anpassen, denn aus meiner Sicht – und einige Vorredner haben es gesagt – ist Berlin eigentlich das Paradebeispiel dafür, dass unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung funktioniert, denn auch ich gehörte zu denjenigen, die die Entscheidung des rot-rot-grünen Senats nicht verstanden haben, die Demo abzusagen. Ich glaube, das ist in dieser Situation das falsche Signal gewesen, das dort ausgesendet wurde. Und deswegen war ich froh, dass das Verwaltungsgericht Berlin die Entscheidung dort des Senats gekippt hat und die Demo stattfinden durfte.
Und deswegen sind die Vergleiche, die hier auch gezogen wurden, auch von einigen Demonstrationsteilnehmern, was man auch öffentlich sehen kann, und wie sie ja teilweise auch von der AfD hier gezogen werden, die Vergleiche, wir haben es heute Morgen in der Aktuellen Stunde hier am Rande gehört, Vergleiche mit dem SEDRegime und der DDR-Diktatur, völlig unangebracht.
Denn solche Dinge hätte es in der DDR nicht gegeben, dass dort Gerichte Versammlungen genehmigen, dass Menschen frei demonstrieren können. Das hat es vor 1989 nicht gegeben, und das nehmen Sie bitte auch mal zur Kenntnis, meine sehr verehrten Herren von der AfD!
Und zur Meinungsfreiheit gehört und zu einer Demokratie, dass auch diejenigen, die sich kritisch äußern zu den Corona-Maßnahmen der Bundes-, der Landesregierung, dieses auch tun können. Und auch wenn man die Inhalte nicht teilt – und ich habe mir mal angeschaut, was beispielsweise auf dem Demo-Aufruf in Schwerin im Juli stand, dort wurde unter der Überschrift „Coronapanik frisst Grundgesetz“ festgestellt, dass die Epidemie vorbei ist. Die aktuellen Zahlen, glaube ich, belegen das Gegenteil. Und dort stand auch, ich zitiere: „Hinter den Kulissen werden die Weichen für nie geahnte gesellschaftliche Veränderungen gestellt.“ Also da muss man mir die Kulisse mal zeigen, hinter der so etwas passiert! Aber auch das ist alles möglich und das muss man als Demokrat auch aushalten, sich das alles anzuhören.
Deswegen, Frau Kollegin Larisch, bin ich auch nicht bei Ihnen, wenn Sie behaupten, alle, die dort in Berlin beispielsweise mitgegangen sind, sind Esoteriker und Rechtsextremisten. So einfach sollten wir es uns dann an der Stelle auch nicht machen
und hier einmal mit dem Kamm über alle Demonstranten scheren und damit auch über alle Menschen, die vielleicht eine andere Meinung haben, auch, und das will ich ganz klar und deutlich sagen, wenn es natürlich auch dazugehört – und das erwarte ich auch, wenn ich auf eine Demonstration gehe –, dass ich mich dann auch klar von den Menschen distanziere, die entweder den Judenstern dort in Abwandlung tragen, die Fahndungsfotos dort von Bundespolitikern, von Herrn Drosten, von wem auch immer dort hochhalten, die dort Nazis akzeptieren auf der Demo. Da erwarte ich eine ganz, ganz klare Distanzierung an der Stelle auch von denjenigen, die dort demonstrieren gehen. Aber trotzdem müssen wir aufpassen, dass wir nicht alle, die dort auf der Straße sind, als Rechtsextremisten pauschal hier abstempeln.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, Meinungs- und Versammlungsfreiheit gelten nicht uneingeschränkt, und das Verfassungsgericht hat den Eingriff in die Versammlungsfreiheit, beispielsweise zum Schutz des Grundrechts Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit, ja bereits gerechtfertigt. Und es dürfen auch versammlungsbeschränkende Maßnahmen ergriffen werden, um den Schutz vor Infektionsgefahren zu gewährleisten. Also sind im Einzelfall auch Grundrechtseinschränkungen während der Verbreitung einer Pandemie zulässig. Das haben wir auch bereits im Juni hier diskutiert. Und deswegen ist es aus meiner Sicht auch falsch, die notwendigen Einschränkungen hier als Angriff auf die Demokratie, unsere Grundrechte zu bewerten. Im Einzelfall ist das möglich und wird ja auch umgesetzt, das haben wir bereits mehrfach hier ausgeführt.
Ein Punkt der Diskussion – das ist der Vorteil, wenn man am Ende der Debatte reden kann, da kann man ein bisschen darauf eingehen, was die Vorredner gesagt haben –,
mangelnde Debattenkultur wurde gerade auch hier beklagt. Die beklage ich auch und ich habe es immer an einigen Beispielen festgemacht. Das fing beim Thema Flüchtlingsdebatte 2015 an, wo es nur noch die Einordnung gab, bist du für oder gegen Flüchtlinge.
Das erleben wir jetzt auch gerade im Zusammenhang mit Moria, was wir uns da auch als Christdemokraten teilweise anhören müssen, weil wir da nicht der Meinung sind, dass man beispielsweise jetzt alle Flüchtlinge nach Deutschland holen kann. Man kann also auch humanitär handeln, man kann menschlich agieren und trotzdem sagen, es gibt nur eine begrenzte Zahl, die wir aufnehmen können. Ich finde, das ist auch kein Widerspruch, und ich glaube, das muss man auch hier diskutieren können.
Man kann auch für den Klimaschutz und für Nachhaltigkeit aus meiner Sicht sein und trotzdem sagen, dass Klimanotstände und überzogenes Agieren und Steuern auf Lebensmittel, auf Fleisch, auf was auch immer, Autofahrverbote völlig überzogen sind, ohne damit gleich ein Leugner des Klimawandels zu sein. Das ist nämlich so ein zweites Beispiel, wo wir sehr, sehr schwarz-weiß diskutieren.
Und wir müssen jetzt beim Thema Corona auch aufpassen, dass wir nicht auch dort abdriften, nachdem es ja eine relativ geschlossene Position gibt, und ich vernehme die immer noch, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen hier auch den Kurs der Regierung unterstützt. Aber ich finde, wir müssen auch bei dem Thema aufpassen, dass wir jetzt nicht sagen, es gibt nur Gut oder Böse, Richtig oder Falsch, diejenigen, die dort Zweifel haben an einzelnen Entscheidungen, sind gleich irgendwo Esoteriker oder Skeptiker, Verschwörungstheoretiker oder sonst was, sondern dass wir die Dinge auch ernst nehmen an der Stelle und dass wir bei dem Thema aufpassen.
Deswegen, in der Tat, Debattenkultur hat ja nicht zwingend was mit Meinungsfreiheit zu tun, denn es kann auch Meinungsfreiheit herrschen und trotzdem eine unterirdische Debattenkultur,
aber da müssen wir in der Tat aufpassen,
und da wäre ich sehr dafür, dass man dort den Dialog pflegt. Ich finde es immer besser, miteinander als übereinander zu reden. Das ist eigentlich mein politisches Credo gewesen und damit bin ich eigentlich auch immer in den letzten Jahren ganz gut gefahren.
Und Meinungsfreiheit, und das ist natürlich auch völlig klar, endet dort, wo die Würde anderer Menschen untergraben wird und wo Straftatbestände erfüllt werden. Und deswegen gibt es natürlich auch Einschränkungen bei der Meinungsfreiheit. Das ist da natürlich auch sehr vernünftig, denn die Würde des Menschen ist unantastbar. Das steht im Grundgesetz über allem und deswegen können Verleumdungen, Beschimpfungen, Volksverhetzungen jeglicher Art dort nicht unter die freie Meinungsäußerung fallen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich hoffe, wir sind uns bei dem Thema alle einig.
Deswegen, finde ich, kann man auch solche Ereignisse, wie rund um den Reichstag dort geschehen sind, nicht bagatellisieren und verniedlichen, so, wie Sie es getan haben, Herr Förster. Und auch wenn man vielleicht in der Flaggenkunde etwas beschlagener ist und gesehen hat, dass da keine Hakenkreuzfahnen unterwegs sind, aber wenn dort schwarz-weiß-rote Fahnen vor dem Reichstag unterwegs sind, auf dem viermal Schwarz-Rot-Gold weht, habe ich persönlich kein gutes Gefühl dabei, denn das letzte Mal, als diese Farben vor dem Reichstag getragen wurden, das hat nicht gut geendet, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Da sollten wir aufpassen und da sollten wir uns auch gemeinsam dagegen wehren.
Und deswegen können wir es auch nicht zulassen, wenn das Symbol unserer Demokratie, unser Deutscher Bundestag, dort angegriffen wird, von wem auch immer, mit welchen Fahnen auch immer – dass Sie türkische Fahnen und Regenbogenfahnen auf einmal jetzt gut finden, wenn die auf den Reichstag strömen, ist für mich auch was Neues gewesen, das für mich nur am Rande –,
und da müssen wir gemeinsam auch uns dafür einsetzen, dass so was nicht mehr vorkommt.
Und, meine sehr verehrten Herren von der AfD, auch das kann ich Ihnen nicht ersparen, es geht auch nicht, dass man sich hier einfach als Opfer darstellt. Sie haben Frau Weidel genannt mit irgendwelchen Äußerungen über sie, die aus meiner Sicht auch nicht gehen, was in der politischen Debatte auch nichts zu suchen hat, jemanden so zu beschimpfen. Aber wenn Frau Weidel sich dann ja im Bundestag hinstellt und von „Kopftuchmädchen“, „alimentierten Messermännern“ und „sonstigen Taugenichtsen“ spricht, dann müssen Sie auch aufpassen, dass Sie hier nicht Ursache und Wirkung miteinander vertauschen. Frau Weidel ist nämlich nicht nur Opfer, sie ist vor allem auch Täterin mit ihren Worten, die sie immer wieder wählt, meine sehr verehrten Herren von der AfD.
Und, meine sehr verehrten Herren,
wenn Sie das Thema Grundrechte hier so hochhalten, dann bitte – das habe ich im Juni gesagt, aber ich wiederhole es gern noch mal, denn Wiederholen festigt –, dann bitte die volle Palette, dann nicht nur die Rosinen herauspicken, dann auch sagen: Ja zum Grundrecht auf Asyl, Ja zur Religionsfreiheit! Das vermisse ich von Ihnen hier komplett,
und deswegen nehme ich es Ihnen auch nicht ganz ab, dass Sie jetzt mit allen Grundrechten so hochhalten. Sie picken sich hier einzelne raus, versuchen sich als Opfer wie immer darzustellen. Da sollten Sie so offen und ehrlich sein, dass Sie bei ein, zwei Grundrechten auf jeden Fall noch Erörterungsbedarf haben intern, dass es da scheinbar unterschiedliche Positionen zu gibt, und dann bin ich sehr dafür, dass man über die Positionen diskutiert, wie gesagt, mit Anstand und mit Niveau, ohne den anderen hier zu beleidigen und zu beschimpfen.
Aber eine Demokratie muss auch aushalten, wenn man auch mal in der Sache hart miteinander diskutiert, wenn man die Positionen austauscht. Wir als CDU-Fraktion sind dazu weiter bereit und suchen deswegen logischerweise auch den Dialog mit denjenigen, die dort im Rahmen der Corona-Maßnahmen Sorgen haben, die Ängste haben um ihre Existenz, um ihre Freiheit. Den Dialog sollten alle hier im Hause gemeinsam führen, und dann ist mir auch nicht so sehr bange darum, dass wir vielleicht unsere Debattenkultur im Land wieder etwas nach vorne bringen, denn sie ist in den letzten Jahren aus meiner Sicht nicht gerade besser geworden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem sehr umfangreichen Bericht meines Ausschussvorsitzenden Dietmar Eifler und den Ausführungen des Kollegen Barlen kann ich meine Rede etwas einkürzen.
Ich glaube, wir sind uns einig in dem Ziel der Schulgeldfreiheit für die nicht akademischen Gesundheitsberufe. Ich finde es auch gut, dass mit der Debatte heute dieses Thema ein Stück weit auch noch mal mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt wird, denn diese Berufe kommen auch mir in der Debatte, wenn wir oft über Ärztemangel et cetera reden, doch oft etwas zu kurz, denn sie sind am Ende auch die stützenden und tragenden Säulen des Gesundheitssystems, und deswegen ist es, glaube ich, gut, dass wir darüber reden.
Die Diskussion in den Gremien war jetzt in der Tat etwas länger, weil sich der Ausschuss auch darauf verständigt hat, dass man die Ergebnisse der Bund-LänderArbeitsgruppe, die bis Ende 2019 getagt hat, abwarten
wollte, und, das ist auch schon angesprochen worden, dass wir mit unserer Haltung als Land – und es geht ja jetzt um die Frage, wer finanziert die ganze Sache – ja nicht alleine sind, denn die Bundesländer MecklenburgVorpommern, Baden-Württemberg, Bremen, NordrheinWestfalen, Sachsen und, sehr geehrter Herr Koplin, auch Thüringen, das von Ihnen so geschätzte Thüringen, haben im Rahmen einer Protokollnotiz zum Eckpunktepapier darauf hingewiesen, dass die mit dem Konzept verbundenen hohen Kosten ein Finanzierungskonzept unter Beteiligung des Bundes und der Sozialversicherungsträger erfordern. Und von daher ist das die Position, der sich ja auch der Ausschuss angeschlossen hat. Ich glaube, das ist eine vernünftige Position an der Stelle.
Und wichtig ist auch, noch mal zu betonen, dass wir einem Drittel der Auszubildenden in den Gesundheitsberufen, die an den staatlichen Schulen sind, ohnehin eine kostenfreie Ausbildung ermöglichen. Und es gibt halt die an den freien Schulen, wo natürlich auch durch Entscheidungen der letzten Jahre, die gut waren, gerade im Bereich Pflege, dort die Schulgeldfreiheit zu ermöglichen, aber dann ja schon die Frage, so ging es mir vor einigen Monaten bei einem Besuch, wo dann die Pflegehelfer fragen, warum kriegen wir die Schulgeldfreiheit nicht, also man natürlich da auch ein Stück weit neue Ungerechtigkeiten geschaffen hat, die aus meiner Sicht abgebaut werden müssten. Und deswegen ist es, glaube ich, vernünftig, dass die Schulgeldfreiheit für andere Bereiche wie Logopäden, Ergotherapeuten, Diätassistenten und andere Berufe jetzt geplant werden soll. Ich glaube, das ist ganz wichtig, um die Berufe auch attraktiver zu gestalten.
Und jetzt geht es in der Tat nur noch um die Frage, wer bezahlt es. Und da die Zahlen, die genannt wurden, die Ausbildungskosten nun auch nicht gerade Peanuts sind, finde ich, muss das jetzt vernünftig geregelt werden. Und ich bin bei den Vorrednern, die auch gesagt haben, es muss nach Möglichkeit eine bundeseinheitliche Lösung dort geben, dass wir da keinen Flickenteppich in dem Bereich bekommen, weil die Herausforderung, vor der wir stehen, die haben nicht nur wir als Bundesland, sondern die haben wir insgesamt als Bundesrepublik Deutschland. Und von daher, glaube ich, sollten wir diesen Weg, den auch der Ausschuss ja auch mit Stimmen aus der Opposition gegangen ist, sollten wir diesen Weg gehen. Und deswegen werbe ich ausdrücklich auch dafür, der Beschlussempfehlung des Ausschusses hier zuzustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu meinem großen Bedauern hat der Antragsteller sehr wenig zum vorliegenden Gesetzentwurf gesagt. Vielleicht tut er das ja noch mal in seinem zweiten Redebeitrag.
Ich habe am 18. Mai im Rahmen der Ersten Lesung schon auf die Unzulänglichkeiten des Gesetzentwurfes hingewiesen, und da Wiederholen bekanntlich festigt, nicht nur in der Schule, möchte ich das hier auch noch mal kurz tun: Erster Punkt, systematisch hätte man natürlich die Zuständigkeit für das Landeskurzarbeitergeld bei der BA lassen müssen. Da ist der Kollege Brade auch schon drauf eingegangen, das hat dann die AfD in der Debatte sogar selbst eingeräumt. Warum jetzt kein Änderungsantrag vorliegt, lasse ich mal im Raum stehen. Dann habe ich angesprochen, dass die Kosten, die angesetzt sind, viel zu niedrig prognostiziert sind und deswegen – drittens – auch die Gegenfinanzierungsquelle, nämlich der beliebte Strategiefonds, natürlich hier auch gar nicht passt, weil da gar nicht ausreichend Mittel drin wären.
Und was ist jetzt passiert in der Zwischenzeit? Man hätte ja denken können, vielleicht, dass sich die AfD mal die eine oder andere Kritik zu Herzen nimmt. Das ist natürlich nicht passiert, bis dato jedenfalls liegt mir kein Änderungsantrag vor zum Gesetzentwurf. Das hätte man dann ja, wenn man es ernst gemeint hätte und es hier nicht nur um Politklamauk gehen würde, uns hier heute vorlegen können. Das liegt nicht vor, von daher bleiben wir dort auch bei unserer Position.
Und, Herr de Jesus Fernandes, da gebe ich dann den Vertretern der Medien recht, die Sie gefragt haben, ob es nicht sinnvoll wäre, den Antrag vielleicht zurückzuziehen. Spätestens nach der Entscheidung des gestrigen Abends, der heutigen Nacht im Koalitionsausschuss in Berlin, glaube ich, wäre es auch vernünftig gewesen zu sagen, jawohl, das ist eine gute Entscheidung dort auch in Berlin. Das Kurzarbeitergeld – und das eint uns wahrscheinlich alle hier im Saal – hat sich bewährt als Instrument, auch in der Krise, und es wird fortgeführt die Erhöhung des Kurzarbeitergelds von 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und dann 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat, wird verlängert bis zum 31.12.2021.
Ich glaube, das ist die gute Botschaft hier an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass der vom gestrigen Koalitionsausschuss in Berlin ausgegangen ist. Der Beschluss ist sehr umfangreich, hat auch noch weitere Punkte. Das überreiche ich Ihnen gerne, werte Kollegen von der AfD. Und von daher hat sich, glaube ich, auch der Ansatz hier mit dem Gesetzentwurf dann auch erledigt, und von daher sollten wir uns darauf konzentrieren, die Maßnahmen auf Bundesebene entsprechend zu begleiten und zu flankieren. Wir stehen hier entschlossen auch weiter an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und deswegen unterstützen wir das, was gestern Abend in Berlin vereinbart und beschlossen wurde. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin!
Herr Kollege Förster, aus zwei Gründen bin ich nach vorne gekommen. Erstens, wir reden bisher nur über die
Richterin Frau Borchardt. Mit Ihrem Redebeitrag haben Sie jetzt eigentlich das Landesverfassungsgericht und sämtliche Verfassungsgerichte dieses Landes komplett diskreditiert,
indem Sie hier unterstellt haben,
indem Sie unterstellt haben, es ginge hier nur um Parteienproporz, es geht nicht um Kompetenz. Dagegen verwahre ich mich. Vor allem für die Wahlvorschläge, die wir als CDU-Fraktion eingebracht haben,
verwahre ich mich entschieden dagegen, dass wir dort nicht kompetente Richterinnen und Richter, die seit vielen Jahren in diesem Land hier tätig sind, aufgestellt haben. Das weise ich hier an der Stelle ganz entschieden zurück!
Und wenn, Herr Förster, Sie der Meinung sind, dass Fraktionen hier keine Vorschläge machen sollen, dann hätten Sie doch 2017 auf Ihren Wahlvorschlag verzichten können. Dann hätten Sie sagen können, wir als AfD halten nichts von diesem System, der Platz, der uns zusteht,
den kriegt eine andere Fraktion. Aber 2017, da war es dann nun mal so weit, auch Sie durften an den Trog der Macht, durften da ein bisschen mitschlabbern an der Stelle, und da war Ihnen jedes Mittel recht.
Da haben Sie also auch einen gemeinsamen Wahlvorschlag,
einen gemeinsamen Wahlvorschlag unterschrieben, hier gemeinsam mit allen Fraktionen.
Und der letzte Punkt, Herr Förster, damit auch hier keine Legendenbildung entsteht: In der ersten Beratung über das Thema im besonderen Ausschuss war Konsens zwischen den Fraktionen,
dass wir gesagt haben, diejenigen, die wir schon mal gehört haben vor drei Jahren, wo es im Übrigen – und da zitiere ich jetzt mal aus dem Nähkästchen – um keinerlei Fragen ging in Richtung Verfassungstreue von Frau Borchardt, da gab es auch den Konsens zwischen den Fraktionen, dass wir diejenigen, die schon mal gehört
wurden, unter anderem jetzt die Präsidentin, nicht noch einmal hören.
Später kamen Sie dann mit dem Vorschlag,
aus fadenscheinigen Gründen. Also, Herr Förster, bleiben Sie da bei der Wahrheit! Auch im ersten Anlauf hatten Sie gar kein Interesse daran gehabt, Frau Borchardt hier noch mal zu hören. Bitte bleiben Sie auch an der Stelle bei der Wahrheit! – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der 23. Mai, der vor wenigen Wochen war, ist aus vielerlei Hinsicht ein wunderschöner Tag: in erster Linie natürlich, weil meine älteste Tochter an dem Tag geboren wurde, aber auch unsere geschätzte erste Vizepräsidentin, unsere Ministerpräsidentin und auch das Grundgesetz an dem Tag ja Geburtstag haben, und von daher macht es ja auch Sinn, wenige Wochen nach diesem Ereignis über das Grundgesetz zu reden.
Und klar ist auch, wir erleben aktuell in diesem Teil unserer Bundesrepublik, in Mecklenburg-Vorpommern die größten
Freiheitsbeschränkungen seit der friedlichen Revolution vor 30 Jahren, und da wäre es doch verwunderlich, wenn es dazu keine Diskussionen geben würde. Ich würde mir ernsthaft Sorgen machen um unser Land, um unsere Demokratie, wenn wir darüber keine Diskussionen und keine Debatten führen würden. Und durch diese erste Pandemie hier bei uns im Land ergibt sich natürlich auch verfassungsrechtlich eine Ausnahmelage. Dennoch – und das ist auch bekannt – gelten auch in normalen Zeiten die Grundrechte nicht vollkommen unbeschränkt, das hat der Verfassungsgeber hier bereits auch deutlich gemacht an der Stelle.