Peter Ritter

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister! In der Tat ist es so, bei der Konversionspolitik sind schnelle Erfolge nicht zu erwarten. Dennoch ist Konversionspolitik in Mecklenburg-Vorpommern ein Erfolg, aber, Herr Seidel, nicht erst seit fünf Jahren. Konversion oder die neue Konversion läuft in diesem Land seit zehn Jahren, nämlich seit 2001 und 2002. Ich komme an anderer Stelle darauf zurück.
Dass sich die Koalition am Ende der Wahlperiode aber mit diesem Erfolg schmückt, ist nachvollziehbar. Allzu viele Erfolge dieser Art gibt es ja nach fünf Jahren nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Erfolgsgeschichte „Konversion in Mecklenburg-Vorpommern“ gäbe es aber nicht, hätte die damalige PDS-Fraktion in den Jahren 2001 und 2002 nicht die Initiative ergriffen und die Weichenstellung für eine moderne Konversionspolitik gestellt.
Erinnern wir uns, liebe Kollegin Schildt: Als der damalige SPD-Verteidigungsminister die Bundeswehrstrukturreform verkündete, war an den betroffenen Standorten das Entsetzen groß, war doch die Bundeswehr in den strukturschwachen Regionen oft der bedeutendste wirtschaftliche und strukturpolitische Faktor.
Die damalige CDU-Fraktion in der Opposition kannte als Reaktion auf diese Entscheidung nur eins: Anträge im Landtag einzubringen, in denen die rot-rote Landesregierung aufgefordert wurde, bei der Bundesregierung auf das Entschiedenste gegen diese Reform zu protestieren. Solche Aufrufe und Anträge seitens der CDU hört man heute nicht, schließlich ist es ja ihr Verteidigungsminister, der die nächste Stufe der Bundeswehrstrukturreform zu verantworten hat. Die Auswirkungen auf die Standorte sind heute jedoch die gleichen wie 2001/2002. Nehmen wir es daher als positiven Fakt, dass die CDU dazugelernt und begriffen hat, dass Strukturentscheidungen der Bundeswehr einer anderen Logik folgen. Landes- oder gar kommunalpolitische Belange spielen dabei jedenfalls keine Rolle.
Und auch bei der SPD, liebe Kollegin Schildt, war ein Erkenntnisprozess notwendig. Ich erinnere mich noch gut, wie sich der damalige Wirtschaftsminister gewehrt hat, als die Zuständigkeit für Konversion vom Innen- ins Wirtschaftsressort übertragen wurde. Aber spätestens als Wirtschaftsminister Ebnet merkte, dass man auch bei Konversionsvorhaben prima Bändchen durchschneiden und Fördermittelbescheide übergeben kann, wuchs
das Verständnis für Konversion als Einheit von ökonomischen, städtebaulichen und landesplanerischen arbeitsmarkt- und umweltpolitischen Zielstellungen. Und, liebe Kollegin Schildt, unbestritten ist, dass der Fakt, dass die SPD-Fraktion einen von Standortschließungen betroffenen Bürgermeister in ihren Reihen hat, diesen Erkenntnisprozess beschleunigte.
Ich möchte mich deshalb in aller Offenheit heute daher recht herzlich beim Kollegen Thomas Schwarz für die kontinuierliche Zusammenarbeit bedanken, sowohl in der Regierungszeit als auch in den letzten fünf Jahren.
Das ist nicht üblich, so etwas.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Fakt ist auch, dass es meiner Fraktion vorbehalten blieb, von Anfang an deutlich zu machen, dass ein Leben in den Kommunen auch nach dem Verlust des Bundeswehrstandortes möglich ist. Im April 2002 führten wir in Stavenhagen die erste Konversionskonferenz in diesem Land durch. Fachleute, die später auch als Konversionsmanager in den Kommunen tätig wurden, verdeutlichten Herausforderung und Dimension der Konversionen und zeigten Lösungswege auf.
Wir wissen, was folgte: Wirtschafts-, Arbeits- und Innenministerium legten trotz angespannter Haushaltslage des Landes – auch das will ich noch mal in Erinnerung rufen – Sonderförderprogramme auf. In Stavenhagen wurde das Modell der sogenannten gleitenden Konversion entwickelt – ein Modell, das man heute durchaus als Exportschlager betrachten kann. Und seinen Höhepunkt – unbestritten – fand dieser Prozess 2006 im Abschluss einer bundesweit bislang einmaligen Konversionspartnerschaft zwischen den Konversionskommunen, dem Land, der Wehrbereichsverwaltung Nord und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Antrag heißt es zu Recht, ich zitiere: „Die Konversionspartnerschaft lebt von Kontinuität und Verlässlichkeit.“ Diese notwendige Kontinuität erlebte aber mit dem Regierungswechsel 2006 – auch das will ich noch mal in Erinnerung rufen – zunächst einen Bruch. Es bedurfte des permanenten Drucks der Konversionskommunen und auch meiner Fraktion, dass die IMAG-Standortkonversion wieder zum Leben erweckt und Konversion fortgesetzt werden konnte. Heute nun stehen wir vor einer weiteren Stufe der Bundeswehrstrukturreform. So sehr sich einige dabei auch wünschen, dass Standorte in MecklenburgVorpommern verschont bleiben, so sehr bleibt dies eine trügerische Hoffnung. Daher ist vorausschauendes Handeln angezeigt.
Ich habe mir deshalb einmal die Wahlprogramme der Parteien angesehen, was unter dem Stichwort „Konversion“ dort so alles zu finden ist. Im Wahlprogramm meiner Partei findet sich ein größerer Abschnitt unter der Überschrift „Konversion als Wirtschaftsfaktor mit sozialer und ökologischer Perspektive“. Ein Landesprogramm für Konversion ist dabei eins unserer Schlüsselvorhaben.
Im Wahlprogramm der CDU findet man zu dem Stichwort „Konversion“ nichts. Auch bei den GRÜNEN herrscht hier Funkstille, eigentümlicherweise. Im Wahlprogramm der FDP heißt es, ich zitiere: „Die FDP setzt sich für die Umnutzung (Konversion) von Orten ein, die ihre eigent
liche Funktion verloren haben beziehungsweise ungenutzt sind, wie zum Beispiel Bahnhöfe, Guts- und Herrenhäuser.“ Zitatende. Von ehemaligen Militärstandorten ist dort nicht die Rede. Na, ja.
Bei der SPD findet man einen Bezug zur Konversion unter dem Punkt „Ausbau erneuerbarer Energien“. Für meinen Geschmack zwar etwas dürftig, aber immerhin, ein wichtiger Punkt wird aufgegriffen. Die SPD, so ihr Wahlprogramm, will prüfen, welche Flächen für Fotovoltaikanlagen geeignet sind, und da, wo es möglich ist, durch Nachnutzung auf vorhandene Konversionsflächen aus wirtschaftlicher und militärischer Nutzung zurückgreifen. Liebe Kollegen der SPD, genau das ist der richtige Weg. Auch wenn dies nur ein Bestandteil einer modernen Konversionspolitik ist, sollten wir in diesem Punkt Nägel mit Köpfen machen und die Herausforderungen der Energiewende mit den Herausforderungen der Konversion in diesem Land verknüpfen.
Dies ist Anliegen unseres Änderungsantrages. Wir schlagen vor, in Punkt 3 des Koalitionsantrages folgenden Satz anzufügen, ich zitiere: „Dabei sind auch die Herausforderungen der Energiewende zu berücksichtigen. Ehemalige militärisch genutzte Flächen sind bei Geeignetheit zu Schwerpunkten der Erzeugung erneuerbarer Energien zu entwickeln.“ Zitatende.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir die Leitlinien für Konversion auf die aktuelle Entwicklung ausrichten wollen, gehört dieser Aspekt unbedingt dazu, wohl wissend, das wir auch dabei kein Neuland betreten. Auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne in Basepohl werden zurzeit die Voraussetzungen für einen Solarpark geschaffen. Neben der Ludwigsluster Energiewende, Kollege Müller, gibt es also auch eine Basepohler Energiewende.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns also diese Initiativen und die neuen Herausforderungen deutlich machen. In Mecklenburg-Vorpommern hat man die Zeichen der Zeit verstanden. Konversion und Energiewende verbinden – das ist Innovation aus Mecklenburg-Vorpommern. Und deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Lieber Kollege Waldmüller, eins passt Ihnen offensichtlich überhaupt nicht in den Kram, nämlich dass die Urheberschaft für die erfolgreiche Konversionspolitik in Mecklenburg-Vorpommern nicht bei Ihnen, sondern bei meiner Fraktion liegt.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch mal zum Änderungsantrag: Ihr Antrag sagt aus, falls Sie ihn gelesen haben, dass die Leitlinien für Konversion fortgeschrieben werden sollen. Der Antrag sagt aber nicht aus, wie das inhaltlich geschehen soll. Unser Antrag ist ein solches inhaltliches Angebot, dass die Leitlinien für Konversion genau um diesen Punkt ergänzt werden sollen. Und da wird der Unterschied zwischen uns und Ihnen deutlich: Sie reden von der Energiewende und wir handeln. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Herr Minister!
1. Wie ist der Erfüllungsstand der Nebenbestimmungen und Auflagen, die dem Investor der Schweinezuchtanlage Alt Tellin auferlegt wurden zum beantragten Baubeginn am 29. Juni 2011?
Darf ich eine Zusatzfrage stellen?
Ist dem Investor jetzt eine neue Frist gesetzt worden, bis wann die Auflagen zu erfüllen sind?
Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. Das ist zwar sonst nicht mein Motto, ich neige eher zu schnellen Entscheidungen, aber in dem hier vorliegenden Fall trifft diese Weisheit zu, zumindest was das Verfahren zu unserem Antrag angeht, den ich hier vor etwas mehr als zwei Jahren an dieser Stelle eingebracht habe.
Wir forderten mit unserem Antrag die Einführung einer Frauenquote von mindestens 40 Prozent in den Aufsichtsräten deutscher Aktiengesellschaften. Damit griffen wir die immer lauter werdenden Forderungen im öffentlichen Raum auf, die sich unter anderem in der Privatinitiative „Nürnberger Resolution zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten und Führungspositionen“ widerspiegelten.
Mit unserer Forderung orientierten wir uns auch an Norwegen, wo bereits 2002/2003 die gesetzliche Regelung für die Quote getroffen wurde und seit 2008 die Frauenquote um 40 Prozent in Aufsichtsräten verbindlich vorgeschrieben ist. Weitere Länder haben in der Zwischenzeit nachgezogen. Das ist uns bekannt und anderen wurde es in den zwei Jahren in Ausschussberatungen bekannt gemacht.
Wir forderten mit unserem Antrag im Jahr 2009 auch die Festlegung von Qualifikationsstandards von weiblichen und männlichen Aufsichtsratsmitgliedern. Geschlechterparität und Qualifikation sind Kriterien für Erfolg. Das können Sie wissenschaftlichen Studien, aber auch Bilanzen von geschlechterparitätisch gekürten Unternehmen entnehmen.
Eines ist sicher, und das möchte ich an dieser Stelle noch einmal unterstreichen: Frauen mit hervorragenden fachlichen Qualifikationen gibt es mindestens genauso viele wie Männer, wenn nicht sogar mehr, nur sind die Frauen noch immer nicht entsprechend in den oberen Führungsebenen vertreten. Das ist paradox und es ist ein gesellschaftliches Grundproblem.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frauen wirtschaften weniger risikofreudig, sie sind insgesamt vorsichtiger, gewissenhafter, verantwortungsbewusster. Ich wage deshalb an dieser Stelle zu behaupten, mit mehr Frauen in Entscheidungspositionen in der Wirtschaft und in der Finanzwelt hätte es die Finanzkrise nicht gegeben
oder zumindest nicht in diesem Ausmaß, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das wäre uns erspart geblieben, hätten wir die Kompetenzen der Frauen viel stärker genutzt.
Eine Frauenquote in Aufsichtsräten,
wie wir sie forderten, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein Puzzelteil zu mehr Gleichstellung. Das mittel- und langfristige Ziel aber ist es, den Frauenanteil in Führungsebenen in der Wirtschaft, aber auch in der Wissenschaft, in der Politik, in der Verwaltung, also überall maßgeblich, das heißt, bis zum Erreichen der Geschlechterparität zu erhöhen.
Dass die Quote wirkt, das kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung sagen. DIE LINKE ist die einzige Partei, die konsequent und in allen Gremien und Ebenen eine Mindestfrauenquote von 50 Prozent umsetzt.
Und es lässt sich aus unserer Erfahrung festhalten, dass Frauen durch diese Quotenregelung ermutigt werden, selbst aktiv zu werden. Zudem wird mit der Quote deutlich gemacht, dass die weibliche Meinung gefragt und die Beteiligung von Frauen in allen Entscheidungsprozessen gewollt ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den zwei Jahren im Wirtschaftsausschuss zur Beratung unseres Antrages wurden Papiere gewälzt und Expertinnen und Experten befragt. Wir haben Expertisen und Stellungnahmen angefordert und die relevanten Stellen der Gesetze der anderen Länder übersetzen lassen, in denen eine Quote in Führungspositionen in der Wirtschaft längst erfolgreich eingeführt wurde. Es sind Länder, die die Zeichen der Zeit erkannt haben und uns weit voraus sind, allem voran Norwegen, aber auch Spanien, Frankreich und die Niederlande. Dort wurden die anfänglichen Kritiker nach und nach immer leiser, als sich herausstellte, dass die Quote wirkt und die Wirtschaft eben nicht zusammenbricht, wenn die Männer auch mal das Steuer aus der Hand geben müssen. Ganz das Gegenteil war der Fall.
Die Bundesfrauenministerin Dr. Kristina Schröder hat sich zu den Vorhaben geäußert beziehungsweise den im schwarz-gelben Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigten Stufenplan als der Weisheit letzter Schluss angepriesen. Dieser Stufenplan liegt seit Anfang Juni 2011 vor. Vorstände und Aufsichtsräte in börsenorientierten und voll mitbestimmten Unternehmen sollen sich demnach selbst eine Quote geben. Eine gesetzliche Pflicht wird aber erst eintreten, wenn es die Unternehmen bis 2013 nicht geschafft haben, den Frauenanteil aus eigenem Antrieb auf 30 Prozent zu erhöhen.
Diese sogenannte Flexiquote der Bundesregierung ist ein halbherziges Unterfangen – entweder ist eine geschlechterparitätische Besetzung von Führungsebenen gewollt oder sie ist eben nicht gewollt. In diesem Fall, im Fall der Flexiquote, ist sie eben nicht gewollt, sonst könnte die Quote gleich deutlich gefordert und beschlossen werden. Offen ist zudem, wie hoch die selbst gesetzte Quote in den Unternehmen mindestens sein muss, wenn die Unternehmen den geforderten Frauenanteil von einem Drittel bis 2013 nicht erreichen konnten.
Zudem sind uns 30 Prozent Frauenanteil auch viel zu wenig. Da bleibt dann nur der hoffungsvolle Blick auf das Jahr 2020, in dem nach den Vorstellungen der EU-Kommission der Frauenanteil in Aufsichtsräten durch eine gesetzliche Quotenregelung auf mindestens 40 Prozent gestiegen sein muss.
Oder, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schauen uns vor der eigenen Haustür um und verlassen uns auf die Aussage von Sozialministerin Manuela Schwesig in einem ihrer vielen ARD-Interviews Ende Januar 2011.
Darin hält sie an der Einführung einer Frauenquote von 40 Prozent fest und untermauert dies mit den Worten, ich zitiere: „Wir wollen sie jetzt, wir warten seit zehn Jahren.“ Zitatende.
Denn seit 2001 werden die Unternehmen schon zu Selbstverpflichtungen und Freiwilligkeitsklauseln angehalten, nur geändert hat sich in der Realität nichts.
Worauf wir nun schon seit Jahren warten und was wir, DIE LINKEN, im Jahr 2009 mit Nachdruck forderten, sehen nach ausgiebigen Ausschussberatungen nun auch zum Glück die anderen Fraktionen im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern als Handlungsnotwendigkeit an. Die Koalitionsfraktionen konnten sich unserem Anliegen nach Einführung einer Geschlechterquote in der Wirtschaft spätestens mit dem Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vor gut einem Monat nicht mehr entziehen.
Und so lautet eben die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses nahezu wortgleich wie der Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, ich zitiere: „dass die Einführung einer bundesgesetzlich geregelten Geschlechterquote für Führungspositionen … dringend geboten ist“, und dass sie „mit Verfassungs- und Europarecht grundsätzlich vereinbar (ist)“.
Immerhin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Paukenschlag und wir brauchen nicht mehr auf die Zeit nach dem 4. September zu hoffen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf Antrag der Koalitionsfraktionen befassen wir uns mit dem Abschlussbericht der Landesregierung zur Umsetzung des Landesprogramms „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“. Ich hätte mir gewünscht, das sage ich Ihnen ganz deutlich, dass auch die demokratischen Oppositionsfraktionen eingeladen worden wären, diesen Antrag gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen in den Landtag einzubringen,
denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Landesprogramm ist ein Gemeinschaftswerk der damaligen Fraktionen von SPD, CDU und PDS. Und die FDP hat sich nach ihrem Einzug in den Landtag diesem Programm angeschlossen. Insofern ist es schade, dass diese Gemeinsamkeit sich nicht in der Antragstellung widerspiegelt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht zuletzt die Vielzahl rechtsextremistischer Übergriffe der vergangenen Jahre zeigen und belegen uns, wie wichtig und richtig es war, das Landesprogramm zu initiieren. Der Opferberatungsverein Lobbi e. V. hat allein im vergangenen Jahr 96 rechtsextremistisch motivierte Übergriffe dokumentiert.
Zum Vergleich: Im Jahr 2009 waren es noch 79 Angriffe.
Zu den Angriffen im Jahr 2010 zählen Anschläge auf die Büros der demokratischen Parteien, zumeist in Form von zielgerichteter Sachbeschädigung, aber auch 30 Fälle von Körperverletzung, 10 Fälle von versuchter Körperverletzung und massiver Bedrohung und eine Brandstiftung, um nur einiges zu nennen.
Mit der NPD sitzen sechs Abgeordnete im Landesparlament, eigentlich fünf Abgeordnete, der Leistungsträger und Freizeitclown Borrmann fehlt ja seit einiger Zeit.
Aber egal, ob fünf oder sechs Abgeordnete, diese Herren gehören maßgeblich zu den geistigen Brandstiftern dieser menschenverachtenden Auswüchse.
Die jüngsten Äußerungen des Fraktionsmitarbeiters und NPD-Landratskandidaten für den Landkreis Südvorpommern Michael Gielnik sind auf der Homepage der NPD nachzulesen. Er formuliert seine Ziele im Falle einer Wahl wie folgt, ich zitiere: „Allein das Wohl und der biologische Fortbestand des deutschen Volkes werden dabei Garant und Richtschnur meines Handelns sein.“
„Allen volksfeindlichen und freiheitszerstörenden Kräften wie den herrschenden etablierten Parteien werde ich mich entschieden und mit aller Kraft widersetzen.“ Zitatende.
Dies ist ein aktuelles Beispiel dessen, was die NPD in den letzten fünf Jahren in diesem Hause angetrieben hat, nämlich eine menschenverachtende, eine rassistische, auf Ausgrenzung basierende Ideologie, die die Gleichwertigkeit aller Menschen und Prinzipien des demokratischen Miteinanders negiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Initiative für das Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ ging doch in der 4. Legislaturperiode von der damaligen PDS-Fraktion aus. Zusammen mit den Fraktionen der SPD und CDU, hier vor allen Dingen in Zusammenarbeit mit Herrn Schlotmann und Herrn Dr. Jäger, haben wir einen Antrag zur Entwicklung eines Landesprogramms zur Stärkung von Demokratie und Toleranz in den Landtag eingebracht.
Ziel war es, dem Rechtsextremismus in MecklenburgVorpommern entschieden entgegenzutreten und mit einem umfassenden Konzept Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Wir haben in dem Landesprogramm Eckpunkte zur Stärkung der demokratischen Kultur und zur Unterbindung einer weiteren Festigung rechtsextremer Strukturen formuliert. Dazu gehörte die Verstärkung von Maßnahmen in den Bereichen bürgerschaftliches Engagement, Familie, Schulen, Hochschulen, Medien, Parteien, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Arbeit und Wirtschaft sowie Polizei, Justiz und Ordnungsbehörden. Das Landesprogramm zieht sich also durch alle Ressorts.
In der Zwischenzeit ist viel passiert, aber immer noch nicht genug. Der Abschlussbericht zeigt, dass die Initiative zur Entwicklung eines Landesprogramms für Demokratie und Toleranz wichtig und richtig war. Auf der Grundlage des Landesprogramms nahmen die fünf Regionalzentren für demokratische Kultur in MecklenburgVorpommern ihre Arbeit auf. Im Namen meiner Fraktion möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Zentren auf das Herzlichste bedanken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist notwendig, die Regionalzentren auch weiterhin bei ihrer Arbeit zu unterstützen und sie finanziell und personell zu stärken. Ebenso muss die Landeskoordinierungsstelle wegen der umfänglichen Aufgabensituation quantitativ und qualitativ gestärkt werden.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Regionalzentren sind nicht der einzige Bestandteil des Landesprogramms. Weitere Initiativen, wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, haben sich bewährt und sind bereits an einigen Orten als Sonderprofil in den Schulen etabliert. Die Schulen leisten Herausragendes und können bereits auf sehr erfolgreiche Projekte zurückblicken, darunter die Reuterstädter Gesamtschule in Stavenhagen, das Schlossgymnasium Gützkow, das GottholdEphraim-Lessing-Gymnasium Neubrandenburg, das Oskar-Picht-Gymnasium Pasewalk, das Elbe-Gymnasium Boizenburg, das Ernst-Barlach-Gymnasium Schönberg und die IGS „Friedensreich Hundertwasser“ in Rostock. Zuletzt hat die Borwinschule in Rostock den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ erhalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Sonderprofil muss ausgebaut und zu einem Normalprofil für unsere Schulen, und zwar für alle Schulen des Landes, entwickelt werden. Vor dem Hintergrund der auch bevorstehenden Kreistagswahlen muss die kommunale Ebene noch stärker befähigt werden, die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus zu führen.
Die demokratischen Leitbilder zur Gestaltung weltoffener Gemeinden, Bestandteil des Landesprogramms, harren noch ihrer Ausarbeitung. Im Programm wird auch gefordert, dass es verlässliche personelle, finanzielle und sächliche Strukturen der Jugendarbeit geben muss. Dazu gibt die Unterrichtung der Landesregierung wenig Zukunftsaussagen. Überhaupt sind aus meiner Sicht die Schlussfolgerungen der Landesregierung zur Fortführung des Landesprogrammes sehr vage formuliert. Auch der durch das Programm für den Landtag angeregte Preis für Zivilcourage ist noch nicht umgesetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Was ich abschließend noch sagen möchte, ist: Das Landesprogramm für Demokratie und Toleranz ist notwendig, solange Menschen in Mecklenburg-Vorpommern rechtsextremistischen Ideologien anheimfallen. So lange ist Bildungsarbeit, Demokratiearbeit sowie Aufklärungsarbeit notwendig. Unverzichtbar ist aber auch, die Strukturen in der Bildungsarbeit, in der Jugendarbeit, in der Kultur und im Sport weiter zu stärken. Wir dürfen nicht nachlassen, entsprechende Angebote vorzuhalten, denn wenn der Rotstift angesetzt wird, das wissen vor allem wir Kommunalpolitiker, wird viel zu unüberlegt in den Bereichen Soziales und Kultur gestrichen, die Folgekosten für die Gesellschaft aber sind enorm. Wenn die Prävention gut funktioniert, wird der Aufwand für Aktion und Reaktion geringer.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts des bevorstehenden Wahlkampfes will ich abschließend an das Leitbild unseres Landesprogrammes erinnern. Dort heißt es, ich zitiere: „Der Zuspruch der extremen Rechten in Mecklenburg-Vorpommern beruht nicht auf der Substanz ihrer Inhalte, sondern resultiert aus vorhandenen Defiziten in der demokratischen Kultur und politischen Handelns. Demokratiefeindliche Ideologien können umso erfolgreicher für ihre Positionen werben, je brüchiger die Bindung an das demokratische Gemeinwesen ist und je schwieriger sich Lebensbedingungen darstellen. Um Rechtsextremismus und ähnlichen Ideologien wirksam begegnen zu können, muss daher eine deutliche Identifikation der Bevölkerung mit dem demokratischen
Gemeinwesen auf der Grundlage gesicherter Lebensverhältnisse angestrebt werden.“ Zitatende.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns daher trotz aller Unterschiede in den Lösungswegen gemeinsam weiter für mehr Demokratie und für gesicherte und gerechtere Lebensverhältnisse in unserem Land streiten. Das Landesprogramm ist dafür eine gute Grundlage. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Herr Müller! Sie leiden offensichtlich wirklich an Verfolgungswahn, wenn man Ihre Reden hört.
Und dass der Krieg in Europa vorbei ist, das haben Sie offensichtlich auch noch nicht gemerkt, indem Sie hier von Zweifrontenkrieg,
und Mittelmeerfront faseln. Also es ist nicht mehr zu toppen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesrepublik Deutschland gewährt Asylrecht auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention aus dem Jahre 1951. Grundrecht auf Asyl hat bei uns Verfassungsrang.
Rechtsgrundlagen sind das Asylverfahrensgesetz, das Aufenthaltsgesetz und das Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Und Grundlage für die Gewährung von Sozialleistungen ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Ich verrate den Demokraten unter uns kein Geheimnis, dass diese Gesetze unter uns eine unterschiedliche Bewertung finden.
Mit dem Asylkompromiss aus dem Jahre 1993 wurde das Grundgesetz dahin gehend geändert, dass politisch Verfolgten zwar weiterhin Asylrecht gewährt wird, der Schutzumfang aber eingeschränkt wurde. Auch dieser Kompromiss wird von uns unterschiedlich bewertet. Nicht umsonst heißt er Asylkompromiss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Gewährung der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt an Asylsuchende wurde im Mai 1993 auch in Mecklenburg-Vorpommern das Sachleistungsprinzip eingeführt, im Jahr 2003 aber auf Initiative meiner Fraktion wieder zugunsten von Geldleistungen für die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen des täglichen Bedarfes umgewandelt. Bis dahin hatten Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern monatlich rund 40 Euro bar ausgezahlt bekommen. Die restlichen Leistungen wurden mit Gutscheinen abgedeckt. Zudem konnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber auch nur in bestimmten Geschäften einkaufen.
Sachleistungen bestehen heute nach wie vor je nach Landkreis und kreisfreier Stadt noch in Bereichen wie Unterkunft, Heizung, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, Hilfen zur Gesundheit und Pflege. Geldleistungen gibt es unter anderem für Ernährung, Gesundheits- und Körperpflege und Kleidung. Letzteres wird allerdings in Schwerin und Ludwigslust auch nur per Sachleistung verwirklicht. Für sonstige Leistungen werden je nach Landkreis und kreisfreier Stadt Wertgutscheine und Geldleistungen gewährt.
Meine Herren von der NPD, ich kann Ihren ganzen Antrag nicht nachvollziehen und auch eine Zuwiderhandlung gegen das Asylbewerberleistungsgesetz nicht feststellen. Der Einsatz von Geldleistungen ist im Paragrafen 3 Absatz 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes sogar als eine Möglichkeit vorgesehen. Ich zitiere aus dem Gesetzestext: „Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 des Asylverfahrensgesetzes können, soweit es nach den Umständen erforderlich ist, anstelle von vorrangig zu gewährenden Sachleistungen nach Absatz 1 Satz 1 Leistungen in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen im gleichen Wert gewährt werden.“ Zitatende. Soweit die Gesetzeslage. Und Sie brauchen mir nicht zu erzählen, die Landesregierung würde nicht dieser Gesetzeslage entsprechend agieren.
Die Geldleistungen, die bereits bestehen, wollen wir beibehalten. Das sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit. Und aus gutem Grund haben auch andere Bundesländer dem Sachleistungsprinzip zumindest teilweise wieder den Rücken gekehrt.
In der Begründung Ihres Antrages schreiben Sie, ich zitiere: „Auch wird dadurch die Attraktivität der Bundesrepublik Deutschland als Zufluchtsort für Wirtschaftsflüchtlinge nicht unwesentlich erhöht.“ Um Ihre Worte einmal zu entwirren:
Die Flüchtlinge finden Ihrer Meinung nach eine Motivation, nach Deutschland zu kommen, also darin, Geldleistungen als Hilfe zum Lebensunterhalt zu bekommen,
Geldleistungen, Herr Müller und Herr Andrejewski, bevor Sie wieder rumkrähen, die noch unter dem Hartz-IV-Satz liegen und bei denen zwangsläufig entschieden werden muss, ob das Wenige nun für eine Monatskarte oder für ein Bekleidungsstück oder eine halbwegs gesunde Ernährung eingesetzt werden soll.
Für alles zusammen, Herr Köster, der Sie jeden Monat ein dickes Portemonnaie fürs Nichtstun nach Hause tragen, reicht es nämlich nicht.
Wer hat das Recht, die Entscheidung für andere zu treffen, ob und in welcher Größenordnung jemand Artikel des täglichen Bedarfes braucht oder wo sie gekauft werden dürfen und wo nicht? Zuallerletzt die Nazis in diesem Landtag!
Das zu entscheiden, steht uns nicht zu, nur der betreffenden Person selbst. Deshalb steht es für uns überhaupt nicht zur Debatte, ob Geldleistungen oder Sachleistungen. Da, wo es geht, muss das Bezahlungsmittel Bargeld sein, um auch eine zusätzliche Stigmatisierung der Betroffenen zu vermeiden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich einmal in die Situation eines Flüchtlings hineinversetzen. Übrigens ist „Flüchtling für einen Tag“ ein Projekt des Flüchtlingsrates des Landes Mecklenburg-Vorpommern, welches ja von der NPD heute schon zutiefst kritisiert worden ist.
Also „Flüchtling für einen Tag“, die Entscheidung fällt oft innerhalb kürzester Zeit. Ich verlasse mein Haus, meine Familie, meine Freunde für unbestimmte Zeit, vielleicht
für immer. Ich habe nur die Möglichkeit, wenn überhaupt, etwas Handgepäck mitzunehmen. Mir wichtige Menschen bleiben zurück. Ich begebe mich auf einen ungewissen Weg in die Fremde.
Die Reise ist gefährlich für meine Gesundheit und für mein Leben. Das können wir tagtäglich im Mittelmeer erleben.
Keinen Moment lang bin ich sicher. Ich habe Angst, verfolgt, entdeckt und zurückgeschickt zu werden. Und dann besteht dort die Gefahr, dass ich inhaftiert, gefoltert oder sogar getötet werde. Wenn ich zurückgeschickt werde …
Herr Köster, hören Sie zu oder machen Sie Ihren Kopf zu, zum letzten Mal!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, und das alles nehme ich in Kauf für ein bisschen Taschengeld, wie es die NPD unterstellt?
Das nehme ich in Kauf, um in Deutschland für Monate und Jahre auf wenigen Quadratmetern mit anderen mir fremden Personen in einem Zimmer, in einer abgelegenen Gemeinschaftsunterkunft zu leben, oft ohne zu wissen, wie es weitergeht, und ohne eine wirkliche Perspektive?
Missbrauch, Zuwanderungsanreize, das ist doch völlig absurd, was die braven Kameraden hier formulieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Asylsuchende fliehen vor Hunger, vor Folter und Tod und suchen Schutz in einem ihnen völlig fremden Land. Sie haben gar keine andere Wahl, außer die zwischen Verfolgung und Leid oder Flucht ins Unbekannte. Was würden Sie da wählen? Flüchtlinge, die zu uns kommen, müssen also Bedingungen vorfinden, die ihnen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Dazu gehört ein Minimum an finanzieller Ausstattung, um auch ansatzweise Selbstbestimmung zu ermöglichen.
Mit dem Urteil vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Absatz 1 des Grundgesetzes anerkannt. Dieses Recht gilt für alle Menschen gleichermaßen, für alle Menschen, die sich in Deutschland aufhalten, seien es Flüchtlinge, Zuwanderer oder eben Einheimische. Der Aufenthaltsstatus ist dabei völlig egal. Zum menschenwürdigen Existenzminimum gehört nicht nur die Befriedigung der Grundbedürfnisse, wie Essen, Trinken und
Schlafen, dazu gehören auch die gesellschaftliche und die kulturelle Teilhabe, die politische Partizipation und zwischenmenschliche Kontakte. Das alles muss möglich sein, auch für die Menschen, die bei uns Zuflucht suchen.
Wir werden auch weiter dafür streiten, dass Flüchtlinge mehr Rechte erhalten, selbstbestimmt leben können und an der Gesellschaft teilhaben können. Das Sachleistungsprinzip lehnen wir ab und damit auch Ihren Antrag. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was das Austauschen anbelangt, bin ich mir eigentlich sicher, dass diese Reihe nach dem 4. September dann nicht mehr so besetzt sein wird.
Auf der Seite im Parlament werden schon noch Abgeordnete sitzen, aber nicht mehr von der NPD.
Und eins will ich Ihnen noch mal deutlich sagen, Herr Müller,
und das ist ja das, was Sie offensichtlich so ärgert: Natürlich habe ich hier auch für die CDU-Fraktion gesprochen, genauso wie ich für die FDP-Fraktion und für die SPDFraktion und für meine Fraktion gesprochen habe.
Weil genau das ärgert Sie ja so, dass es in der Bewertung Ihrer angeblichen Heldentaten
eine Übereinstimmung zwischen den Demokraten hier in diesem Hohen Hause gibt.
Und da können Sie die CDU-Abgeordneten versuchen anzugreifen, es wird Ihnen nicht gelingen.
Es wird Ihnen nicht gelingen, einen Keil in die Front der demokratischen Fraktionen zu treiben,
denn das ist Voraussetzung dafür, dass Sie ab 4. September hier nicht mehr sitzen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Liebe Kollegen der ersten Reihe, es freut mich immer, dass Sie voller Spannung auf meine Redebeiträge hören.
Aber zunächst ein paar Sätze an den geschätzten Innenminister. Herr Minister, Sie haben eine ehrliche Debatte zum Finanzausgleich eingefordert. Da kann ich Ihnen nur sagen: Diese ehrliche Debatte wurde nach der letzten FAG-Novelle hier im Hohen Hause versprochen, aber passiert ist nichts. Ich erinnere an die Absprachen im Innenausschuss, dass wir nach der letzten FAG-Novelle eine ergebnisoffene Debatte über den Finanzausgleich führen, gemeinsam. Passiert ist nichts. Das, was passiert ist, ist die vorliegende FAG-Novelle.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Innenminister hat jetzt in seiner Rede eben wieder seinen alten Witz erzählt: Den Kommunen geht es gut. Nur, auf der kommunalen Ebene kann über diesen Witz schon gar keiner mehr lachen.
Aber wir wissen jetzt, spätestens seit dieser Rede, dass nach Auffassung des Innenministers, die Krise auf dem guten Weg ist, und als ein Beispiel wurde angeführt das Schlaglochprogramm. Da will ich Ihnen mal etwas zur Wirkung dieses Programms erzählen, sehr geehrter Herr Minister. Der Haushalt des Landkreises Demmin zum Beispiel wurde nicht genehmigt und Sie haben uns aufgelegt, Sparbeschlüsse zu fassen. Das Erste, was auf dieser Sparliste stand, war das Angebot des Schlaglochprogramms, weil der Landkreis Demmin sich einfach die Eigenanteile für dieses Programm nicht leisten kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute eine Reihe von kommunalpolitischen Themen hier diskutiert. Das ist für die kommunale Ebene sicherlich interessant und gut. Ich habe aber bei diesen Debatten festgestellt, dass sich die Koalitionäre mal so und mal so verhalten.
Doch, Kollege Renz.
Vor allen Dingen, wenn es darum geht, die Bewertungen der kommunalen Landesverbände als Entscheidungsgrundlage heranzuziehen.
Bei der Schuldenbremse haben die kommunalen Landesverbände klar Kritik geübt. Die Koalition interessiert das nicht.
Bei dem wichtigen Schwarzarbeitszuständigkeitsgesetz haben die kommunalen Landesverbände trotz Probleme bei der Konnexität gesagt, wir sind damit einverstanden. Die Koalition greift das freudig auf und sagt, ja, wir machen das Gesetz so. Bei der Kommunalverfassung gibt es ebenfalls positive Signale seitens der kommunalen Landesverbände. Auch hier greift die Koalition freudig zu.
Und bei der FAG-Novelle, Herr Kollege Renz, Sie werden sich an die Anhörung erinnern,
gab es nicht nur, wenn überhaupt, Zustimmung
seitens der kommunalen Landesverbände.
Aber das interessiert dann an dieser Stelle heute hier wieder nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der Ersten Lesung hat der Vorsitzende meiner Fraktion an dieser Stelle ausgeführt: „… dieser Gesetzentwurf muss nicht abgelehnt werden dafür, was er regelt, sondern er muss abgelehnt werden dafür, was er nicht regeln will“, Zitatende. Und diese Einschätzung bleibt auch und gerade nach der Anhörung richtig und berechtigt.
Im Verband und parteiübergreifend haben die Anzuhörenden zum Ausdruck gebracht, der Landtag verabschiedet mit diesem FAG ein Gesetz, welches die Situation in der Kommune nicht verbessert, sondern verschärfen wird. Anzuhörende und ihre Argumente sollte man ernst nehmen, und nicht nur dann, wenn es einem in den Kram passt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der Anhörung habe ich unter anderem zwei Fragen gestellt, die sich auf das weitere Verfahren bezogen haben:
Erstens. Sind in der verbleibenden Zeit überhaupt noch substanzielle Änderungen an diesem Entwurf möglich?
Antwort: Nein, die verbleibende Zeit ist zu kurz.
Aber den Auftrag für eine grundlegende FAG- Neuausrichtung, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie werden sich erinnern, bei der Sie in der 4. Legislaturperiode schon dabei waren, hatte bereits der Landtag in der 4. Wahlperiode formuliert. Nur passiert ist in der 5. Wahlperiode diesbezüglich nichts.
Zweite Frage: Wäre es sinnvoll, den Gesetzentwurf ruhen zu lassen, bis zur Überprüfung etwa der Verteilungsquote gemäß Paragraf 7 Absatz 3 notwendige Daten des Statistischen Amtes vorliegen, und das Gesetz auf dieser Grundlage im Herbst dieses Jahres durch den neuen Landtag zu verabschieden?
Antwort: Nein, die Kommunen brauchen jetzt Planungssicherheit.
Aber der Landtag bräuchte für eine verantwortungsvolle Entscheidung eigentlich zumindest die Eckwerte der insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzmasse und diese Entscheidungsgrundlage fehlt bis heute.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion hat nicht zu verantworten, dass der vorliegende Gesetzentwurf erst über einen Dringlichkeitsantrag in den Landtag eingebracht wurde. Meine Fraktion hat auch nicht zu verantworten, dass diese, wie es Kollege Müller ausgedrückt hat, „kleine FAG-Novelle“ lediglich rechnerische Verschiebungen beinhaltet, die aus mathematischer Sicht kaum zu beanstanden sein mögen, einer aufgabengerechten Finanzausstattung der Kommunen jedoch in keiner Weise Rechnung tragen. Meine Fraktion hat hierauf bereits bei Verabschiedung des Landkreisneuordnungsgesetzes vor einem Jahr mit einem entsprechenden Änderungsantrag und vor einem halben Jahr mit einem FAG-Antrag aufmerksam gemacht. Das rufe ich deshalb in Erinnerung, bevor der Kollege Renz wieder nach unseren Alternativen fragt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion wird sich für das vorliegende Gesetz nicht politisch in Haftung nehmen lassen. Wir werden diesem Gesetz nicht zustimmen. Meine Fraktion nimmt allerdings auch den kommunalen Wunsch nach Planungssicherheit zur Kenntnis und wird dem nicht entgegenwirken.
Lassen Sie mich hierzu abschließend anmerken, dass meine Fraktion und auch ich persönlich diesem Gesetz eine äußerst kurze Lebensdauer prophezeien, aus kommunal- und aus landespolitischer Verantwortung gleichermaßen. Und deshalb, werter Kollege Müller, ist der Änderungsantrag der Koalition auch nicht zu kritisieren. Ich habe nur Zweifel, ob dieses Gesetz überhaupt die nächsten zwei Jahre übersteht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der Ersten Lesung wurde der eigentliche Gegenstand, nämlich die vorliegende FAG-Novelle, von den Koalitionären nur mit spitzen Fingern angefasst. Das Thema wurde eher umgangen, so als habe man selbst ein ungutes Gefühl bei der Thematik. Der von mir geschätzte Kollege Müller appellierte an uns alle, nicht auf das FAG zu schauen „wie das Kaninchen auf die Schlange“. Das FAG war und ist aber Beratungsgegenstand dieses Antrages. Dann haben Sie beklagt, dass Kollege Holter kein Wort zum Thema „Gemeindefinanzreformkommission des Bundes“ verloren habe.
Das war auch nicht unser Beratungsgegenstand.
Herr Holter ist bei einer Beratung des Flüchtlingsrates, Herr Renz.
Aber vielleicht möchten Herr Müller und Herr Renz heute etwas zu den Ergebnissen dieser Kommission sagen.
Und schließlich hat der von mir geschätzte Kollege Renz in der Ersten Lesung sofort klargestellt, dass er sich zu „inhaltlichen“ Fragen nur „begrenzt äußern“ wolle.
Diese eingeschränkte Bereitschaft, sich zu inhaltlichen Fragen nur „begrenzt äußern“ zu wollen,
trug sich fort, lieber Kollege Renz, bis zur Verabschiedung Ihrer Änderungsanträge.
Die Änderungsanträge, lieber Kollege Renz, trugen die Überschrift „Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD“.
Die Einbringung dieser Änderungsanträge haben Sie aber dem von mir geschätzten Kollegen Müller überlassen. Warum das so ist, mögen Sie bitte selbst bewerten.
Und, lieber Kollege Renz, bei mir, auch wenn Sie das immer wieder nicht wahrhaben wollen, stimmen Wort und Tat überein.
Ja.
Bei Ihnen verhält sich das anders.
Ja, das mache ich.
Die Auseinandersetzung mit Ihnen, lieber Kollege Renz, ist sehr wichtig für die Auseinandersetzung mit der kommunalen Ebene, weil Sie draußen nämlich immer erzählen, im Himmel ist Jahrmarkt, und hier im Landtag ganz anders agieren.
Also: Bei mir stimmen Wort und Tat überein und bei Ihnen verhält sich das anders.
Laut Protokoll der Ersten Lesung, Seite 17, haben Sie hier vollmundig angekündigt, den „kommunalen Konsolidierungsfonds“ in der jetzt vorliegenden FAG-Novelle „festschreiben“ zu wollen. Kollege Renz, Sie haben Ihren Worten allerdings keine Taten folgen lassen. Auch das mögen Sie bitte selbst bewerten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine abschließende Bemerkung zu unserer Landesregierung. Ich zitiere den Innenminister aus seiner Einbringungsrede, wo er sagte: „Die Landesregierung bemüht sich um eine angemessene, aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen.“
Ich glaube, es war auf der letzten Landtagssitzung, wo wir über die Beurteilung „bemüht“ schon gesprochen haben. Wenn es nämlich in einer Beurteilung oder einem Zeugnis heißt, dass er sich bemühte oder dass sie bemüht war, dann wissen wir alle, viel war damit im Ergebnis nicht anzufangen. Doll war es also nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zu einer aufgabengerechten Finanzausstattung – und diese wurde unisono in der Anhörung eingefordert – gibt es prinzipiell zwei Wege: entweder eine aufgabengerechte Ausfinanzierung oder aber eine entsprechende Aufgabenentlastung. Unsere Landesregierung geht einen ganz anderen Weg.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Finanz- und Innenministerium entwerfen eine Broschüre unter der Überschrift „Zur Situation der Kommunalfinanzen in Mecklenburg-Vorpommern“, streuen sie unters kommunale Volk und nennen das Ganze in ihrem Vorwort auch noch „Dialog mit den Kommunen“.
Nun, wieder mal war es ein Monolog und die Situation in der Praxis sieht ganz anders aus.
Ich zitiere hier mal aus einem Schreiben von einer unteren Rechtsaufsichtsbehörde an eine Kommune in unserem Land zum Haushaltssicherungskonzept. Dort heißt es: „Zur Leistung von freiwilligen Aufgaben wird aufgrund der angespannten Finanzsituation der Stadt ange
merkt, dass diese auf Ihre Notwendigkeit hin zu prüfen und auf ein Mindestmaß zu beschränken sind.“ Es heißt weiter: „Zudem sollte es zu keinen weiteren freiwilligen Aufgaben kommen. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass für die Kinderbetreuung nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Elternbeiträge erhoben werden, es erfolgt derzeit eine Bezuschussung durch die Stadt.“
Na, so ein Skandal, wenn sich eine Stadt sozial engagiert!
„Ferner sollte darüber nachgedacht werden, ob dies unter anderem angesichts der finanziellen Situation der Stadt in der tatsächlichen Wirkung weiter angebracht ist.
Drittens. Bezüglich des Stadtbades wird angeraten, über die Einsetzung einer ehrenamtlichen Kraft für die Kassierung oder die Einführung einer Kasse des Vertrauens nachzudenken.
Viertens. Im Bereich der Ausgaben sind alle Positionen daraufhin zu überprüfen, inwieweit auf die Aufgabe gänzlich verzichtet werden kann. Darüber hinaus“ – Stichwort „Stärkung des kommunalen Ehrenamtes“ – „sollte als Zeichen eigener Sparbemühungen der Stadtvertreter über eine Senkung der Sitzungsgelder um 80 Prozent nachgedacht werden.
Sechstens. Weiterhin sollte in diesem Rahmen eine kritische Überprüfung der Organisation der Ausschüsse erfolgen und gegebenenfalls eine Zusammenlegung oder Neustrukturierung vorgenommen werden“ – Stichwort „Stärkung des kommunalpolitischen Ehrenamtes“.
„Siebtens. Ein weiterer wichtiger Aspekt im Rahmen der Konsolidierung ist und bleibt die Erhöhung beziehungsweise Anpassung der Hebesätze der Realsteuern.“
Frau Finanzministerin, Herr Innenminister, das ist die wahre Situation vieler Städte, Gemeinden und Kreise in unserem Land. Und auch Ihre neue, schöne, bunte Broschüre wird daran nichts ändern.
Ich stelle mir wirklich die Frage: Warum lassen Sie eine solche derartige Informationsbroschüre beispielsweise nicht vom FAG-Beirat, also als Gemeinschaftswerk von Landesregierung und Kommunalverbänden, konzipieren? Dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, wären allerdings tatsächlich eine gemeinsame Diskussion und ein wirklicher Dialog zwischen der Landesregierung und der kommunalen Ebene notwendig. Weil Sie darauf verzichtet haben, kann Ihr Werk nur stark propagandistische Züge tragen, nicht mehr und nicht weniger.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich hierzu abschließend aus der Rede von Herrn Dr. Dettmann, Vorsitzender des Städte- und Gemeindetages – ich hoffe, Herr Kreher, oder Herr Roolf war das, hat auch nicht ihn als Funktionär der kommunalen Landesverbände bezeichnet – anlässlich der 12. Mitgliederversammlung am 11. Mai 2011 in Güstrow zitieren: „Wenn die Betrachtung desselben Problems zu so unterschiedlichen Eindrücken führt, kann die Lösung nur darin liegen, dass wir miteinander reden müssen, dass insbesondere die Damen und Herren Abgeordneten mit ihren Kommunalpolitikern zu Hause sprechen und sich die tatsächliche Finanzlage vor Ort einmal ansehen.“
„Unsere Entscheidungsträger dürfen ihre Augen nicht verschließen vor dem, was wir ihnen zeigen, und sich stattdessen in das helle und freundlich gemalte Bild der Landesregierung flüchten.“ Zitatende.
Ende meiner Ausführungen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin dem Kollegen Müller sehr dankbar,
dass er die Novelle der Kommunalverfassung hier erwähnt hat,
auch wenn das Herr Renz nicht ganz verstanden hat, warum das Herr Müller gemacht hat.
Für uns ist die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, die mit der Novelle der Kommunalverfassung ausgebaut werden soll, eine Selbstverständlichkeit.
Herr Müller, was Sie aber nicht gesagt haben, ist, dass bei der Anhörung zu dieser Novelle der Kommunalverfassung auch von einer Orgie der Rechtsaufsicht die Rede war, also alles in Butter ist mit dieser Novelle.
Ja, ja, wir haben ja, wir haben ja. Sie reden seit fünf Jahren, dass wir uns der Situation der kommunalen Finanzausstattung zuwenden wollen, aber passiert ist herzlich wenig.
Aber ich bin dem Kollegen Müller auch dankbar, dass er Herrn Deiters heute aus der Zeitung zitiert hat.
Aber leider hat Herr Müller auch nicht alles vorgetragen, was Herr Deiters gesagt hat.
Deswegen will ich hier fortsetzen. Herr Deiters sagte nämlich, hören Sie jetzt bitte genau zu, ich zitiere: „,Von
jedem eingenommenen Euro bleiben nur 34 Cent in den kommunalen Kassen.‘“
„,Zudem steigen die Sozialausgaben rasant.‘“
„Allein in der Jugendhilfe mussten die Kommunen im vergangenen Jahr Mehrkosten von 22 Millionen Euro schultern.“
Der Städte- und Gemeindetag fordert mit Blick auf die aktuelle Situation über die Finanzausgleichsleistungen aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen.
Deiters wörtlich: ,„Diese Zahlungen des Landes sinken nämlich seit Jahren kräftig.‘“ Das sind die konkreten Punkte in der Kommunalpolitik.
Das ist die Bilanz Ihrer Regierungstätigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und man muss hinzufügen, dass die Anhörung zur Schuldenbremse
und zur FAG-Novelle für die Landesregierung
und für die Koalitionsfraktionen eine einzige Ohrfeige waren, Herr Renz, weil nämlich nichts Konkretes von Ihnen vorgelegt wird, was den Kommunen hilft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen …
Wir verweigern uns der Mitarbeit? Dann können wir mal fragen, wer die meisten Fragestellungen in den Ausschüssen zu den Anhörungen bringt.
Das sind nämlich nicht die Koalitionsfraktionen, das ist meine Fraktion. So sieht Ihre Arbeitsverweigerung aus, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Der Innenminister hat hier dargestellt, die Kommunen haben eine Zukunft. Ich meine, es ist eine düstere Zukunft oder, um mit den Worten von Herrn Renz zu sprechen, der Motor stottert.
Und das liegt vor allen Dingen daran, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie permanent nur die Einnahmeseite betrachten, so, wie erst jüngst die Finanzministerin, die davon sprach, dass die Steuereinnahmen für die Kommunen sprudeln. Was Sie völlig außer Acht lassen, indem Sie hier grüne Landkarten in RUBIKON malen, dass die Ausgaben für die Kommunen permanent angestiegen sind. Ich nenne hier nur KdU, Hilfen zur Erziehung. Die Sozialausgaben hat Herr Deiters in der Zeitung heute benannt: Die Rücklagen der Kommunen sind aufgebraucht, die Kreisumlagen steigen ständig.
Und deswegen will ich Ihnen mal eine Strategie vorstellen, lieber Kollege Renz.
Ihr Fraktionskollege Herr Reinhardt,
der gerade dazwischenruft, in den Kreistag Demmin permanent fährt,
er stellt nämlich immer Anträge, damit die Kreisumlage nicht steigt. Und mit welcher Begründung? Weil die Haushaltssituation der Kommunen angespannt ist. Sie müssen sich nun mal entscheiden, ob die Finanzsituation der Kommunen gut ist oder ob sie angespannt ist,
alles andere ist larifari, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und schließlich und endlich die vielen Hilfsprogramme, die der Innenminister hier dargestellt hat, die aufgelegt beziehungsweise angekündigt sind, diese Hilfsprogramme sind eine klare Aussage dafür, dass die kommunale Finanzausstattung der Kommunen
sich in einer absoluten Schieflage befindet, und deswegen ist die kommunale Selbstverwaltung in unserem Land gefährdet. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich als Mitglied des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge und als Mitglied der VVNBdA begrüße die vorliegende Gesetzesnovelle. Die Fraktion DIE LINKE stimmt dem Entwurf des neuen Grä