Protocol of the Session on March 12, 2010

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 92. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

(allgemeine Unruhe – Heinz Müller, SPD: Kann hier mal ein bisschen Ruhe einkehren?)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Wahl des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 68 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Wahl des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes MecklenburgVorpommern gemäß Artikel 68 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Wahlvorschlag der Landesregierung: Wahl des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes – Drucksache 5/3271 –

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen eine geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Gemäß Artikel 68 Absatz 2 unserer Landesverfassung wird der Vizepräsident des Landesrechnungshofes auf Vorschlag der Landesregierung vom Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages ohne Aussprache auf die Dauer von zwölf Jahren gewählt. Auf Drucksache 5/3271 liegt Ihnen der Wahlvorschlag der Landesregierung vor.

Wir kommen jetzt zur Wahl.

Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Mitgliedes des Landtages nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Ich bitte jetzt die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführerin überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Vielen Dank.

Ich bitte die Schriftführer und deren Vertreter, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen, und ich bitte die Schriftführerin jetzt, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 9.22 Uhr

Wiederbeginn: 9.26 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Wahl bekannt. Für die Wahl des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes wurden insgesamt 65 Stimmen abgegeben, davon waren 65 Stimmen gültig. Mit Ja stimmten 41 Mitglieder des Landtages, mit Nein stimmten 23 Mitglieder des Landtages, ein Mitglied enthielt sich der Stimme.

Die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes gemäß Artikel 68 Absatz 2 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern gefordert wird, lag demnach bei 44 Stimmen. Ich stelle fest, dass Herr Reinhard Arenskrieger die nach Artikel 68 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages nicht auf sich vereinigen konnte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung für zehn Minuten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der CDU hat darum gebeten, die Unterbrechung auf 20 Minuten zu verlängern. Wir werden also unsere Beratungen um 9.50 Uhr fortsetzen.

Unterbrechung: 9.27 Uhr

(Die Dauer der Unterbrechung wird zwischenzeitlich verlängert.)

Wiederbeginn: 10.42 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Wir befinden uns im Tagesordnungspunkt 28: Wahl des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 68 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Da die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes gemäß Artikel 68 Absatz 2 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern gefordert war, nicht erreicht wurde, wiederhole ich die Wahl des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes und eröffne den zweiten Wahlgang. Es gilt das gleiche Prozedere wie im ersten Wahlgang.

Wir kommen zur Wahl.

(Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

Den für den zweiten Wahlgang allein gültigen blauen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich

hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Mitgliedes des Landtages nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Ich bitte jetzt die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführerin überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Das ist der Fall.

Ich bitte nun den Schriftführer und die Schriftführerinnen, die vereinbarten Positionen einzunehmen und die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollten, ihre Stimme abgegeben? – Das ist der Fall. Ich schließe also die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 10.58 Uhr

Wiederbeginn: 11.02 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Wahl im zweiten Wahlgang bekannt. Für die Wahl des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes im zweiten Wahlgang wurden 65 Stimmen abgegeben, davon waren 65 Stimmen gültig. Mit Ja stimmten 44 Mitglieder des Landtages, mit Nein stimmten 21 Mitglieder des Landtages, kein Mitglied des Landtages enthielt sich der Stimme.

Die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes gemäß Artikel 68 Absatz 2 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern gefordert wird, lag demnach bei 44 Stimmen. Ich stelle fest, dass Herr Reinhard Arenskrieger die nach Artikel 68 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Ich gratuliere Herrn Arenskrieger im Namen des Hohen Hauses.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der CDU hat eine Unterbrechung der Sitzung für 20 Minuten beantragt. Wir setzen unsere Beratungen um 11.25 Uhr fort.

Unterbrechung: 11.03 Uhr

Wiederbeginn: 11.30 Uhr

Meine Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Maßnahmen gegen Spekulationen auf den Finanzmärkten und

ungerechtfertigte Banker-Bonuszahlungen, Drucksache 5/3290. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3325 vor.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD: Maßnahmen gegen Spekulationen auf den Finanzmärkten und ungerechtfertigte Banker-Bonuszahlungen – Drucksache 5/3290 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/3325 –