Stefan Grüttner

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will meine Ausführungen beginnen mit einem herzlichen Dankeschön an Sigrid Erfurth. Sie hat gesagt, sie hätte sich manches nicht vorstellen können. Ich finde, das ist in den vergangenen Jahren ausgesprochen spannend und gut gelaufen. Ich bedanke mich auch seitens der Landesregierung für eine stets konstruktive und nach Lösung suchende Zusammenarbeit. Wenn man Monty Python gese
hen hat und weiß, dass dieser Film endet mit dem Song „Always look on the bright side of life“, dann ist das das Beste, was man dir mitgeben kann. Vielen herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit.
Zum Ausführungsgesetz. Ich möchte auf zwei Punkte eingehen, zu denen ich gefragt worden bin. An einer Stelle möchte ich Herrn Kollegen Merz recht geben, aber auch widersprechen. Ich habe im Rahmen der Diskussion um das Hessische Krankenhausgesetz an einem Punkt gesagt, dass wir dafür die Opposition nicht brauchen.
An zwei Punkten. Gut. Dann brauchen wir sie an zwei Punkten nicht.
An der Stelle, als es um den Änderungsantrag zum BTHG ging, danke ich für ein aufmerksames Lesen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit bezüglich des Fehlers, der sich in die Begründung eingeschlichen hat.
Deswegen will ich nun noch auf zwei Fragen Auskunft geben, die Sie gestellt haben. Erstens geht es um die Frage der Fachaufsicht. Ihnen ist hinlänglich bekannt, dass es sich bei der Fachaufsicht des Landes nicht um Neuland handelt, sondern dass wir bereits seit 13 Jahren im Bereich des SGB II dies stets tun und die Zusammenarbeit auch bei kritischen Themen gut gewesen ist. Bei der Fachaufsicht geht es nicht darum, bestimmte Verfahren zu bewerten, ohne zu prüfen. Die Vertragsfreiheit ist im BTHG genannt. Vielmehr geht es um grundsätzliche Ausführungen und Klarstellungen. So hat das Land in der Vergangenheit die Fachaufsicht ausgeübt und wird das auch in Zukunft tun.
Nun zur Frage der anlassunabhängigen Prüfung. Die Prüfung von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungserbringung betrifft unmittelbar und primär lediglich die Rechtsbeziehung zwischen dem Leistungserbringer und dem Träger der Sozialhilfe. Diese wird durch Vereinbarungen ausgestaltet. Es handelt sich somit um eine effektive Kontrolle des in den Gesetzesvollzug eingebundenen Leistungserbringers.
Ich denke, bei den Milliarden an Volumen, die an dieser Stelle bewegt werden, sind beide Regelungen sachgerecht und hilfreich.
Weitere Ausführungen gegenüber den vorherigen Debatten erübrigen sich an dieser Stelle. Ich bin froh, wenn dieser Gesetzentwurf heute die Mehrheit des Hessischen Landtags findet.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist ein guter Gesetzentwurf. Ich bedanke mich für die Einbringung und für die Beratungen. Gegenüber der letzten Beratung am Dienstagnachmittag gibt es keine neuen
Erkenntnisse; insofern verweise ich auf meine dortigen Ausführungen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind nicht zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode dabei, uns über die Frage von Kinderbetreuung und den richtigen Weg dafür auseinanderzusetzen. Ich habe heute wieder einige neue Erfahrungen gemacht, etwa dass Frau Schott zum pädagogischen Mittel der dauernden Wiederholung greift. Ich wusste nicht, dass Frau Schott das pädagogisch meint. Das Wiederholen von inhaltsleeren Sätzen bringt möglicherweise die Debatte inhaltlich nicht voran.
Das Zweite, was ich heute gelernt habe, ist, dass Selbstsuggestion durchaus etwas Spannendes ist. Das war der Beitrag von Herrn Merz, der noch einmal seinen Gesetzentwurf bzw. denjenigen der SPD dargestellt, aber vergessen hat, die entscheidende Frage zu beantworten, wie er die Milliarden, die dieses Wunschkonzert kostet, überhaupt finanzieren will und woher er sie bekommt.
Auch dies wird immer wieder unterschlagen.
Das Dritte ist, dass die FDP auf Qualität setzt. Herr Kollege Rock sagt, über die 700 Millionen € könnten am 28. Oktober die Menschen in Hessen entscheiden. – Das meiste, das in diesem Gesetzentwurf steht, tritt allerdings erst im Jahr 2024 in Kraft. Das ist in der übernächsten, nicht jedoch in der nächsten Legislaturperiode.
In dem Moment, wenn 2024 die Erhöhung des Fachkraftschlüssels in Kraft treten soll, sollen die 10 % Leitungsfreistellungen, die bis 2063 sukzessiv eingeführt werden sollen, also die 2 % pro Jahr, wieder abgeschafft werden. Nach dem Gesetzentwurf läuft das im Jahr 2023 aus. Deswegen ist es in der Tat eine völlig – –
Ich verstehe das. Nicht jeder Abgeordnete kann jeden Gesetzentwurf seiner eigenen Fraktion inhaltlich durchdringen und ihn entsprechend darstellen. – Aber das ist der Fall; das ist Fakt.
Da komme ich nicht mit. Deswegen sage ich: Man versucht durch Qualitätsdebatten ein Feld zu besetzen. Wenn das der Gegenstand der gesamten Debatte ist, werden die Eltern am 28. Oktober darüber abstimmen, dass sie in Zukunft in den Jahren, in denen sie ihre Kinder im Kindergarten haben, mindestens 5.000 € sparen. Die können sie für ihre Kinder entsprechend investieren.
Gleichzeitig steigern wir den Ansatz für Qualität im Doppelhaushalt um 50 Millionen €. Ab dem Jahr 2020 gibt es 50 Millionen € jährlich, sodass wir uns in Fragen der Qua
lität, der Weiterentwicklung, aber auch der Wertschätzung gegenüber denjenigen, die Erziehungsarbeit leisten, nichts erzählen lassen müssen.
Das alles ist Gegenstand der Arbeit von Regierung und Koalition. Wir sind auf einem guten Weg und brauchen keine Debatte darüber zu fürchten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie schon anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs von den Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gesagt wurde, ist die Landesregierung sehr dankbar für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs, auch für die Präzisierung durch den Änderungsantrag im Nachgang zu der Anhörung, die im Ausschuss stattgefunden hat. Insofern kann ich mich für die Landesregierung den Ausführungen der Kollegin Erfurth und des Kollegen Reul vollinhaltlich anschließen.
Ich denke, dass wir weitere Möglichkeiten zur Diskussion haben werden, da eine dritte Lesung beantragt worden ist, gehe aber davon aus, dass im Sinne der Menschen mit Behinderungen mit dem Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz ein Weg beschritten worden ist, der eine Gleichartigkeit der Leistungsgewährung unter gleichzeitiger Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen vorsieht, aber unter Berücksichtigung dessen, dass Leistungen sachgerecht oder auch finanzgerecht gewährt werden können. Ich denke, insofern ist dieser Gesetzentwurf ein gutes Zeichen für die Menschen mit Behinderungen, um ihnen den Weg aus der Fürsorge zur Teilhabe zu ermöglichen, so, wie es im Gesetzentwurf steht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin als Allererstes ausgesprochen dankbar, dass alle Redner aus den unterschiedlichen Fraktionen, die vor mir das Wort ergriffen haben, denjenigen, die den Dienst an der Allgemeinheit tun, Menschen Hilfestellungen leisten – häufig auch unter Einsatz ihrer eigenen körperlichen Leistungsfähigkeit – und Gefahren ausgesetzt worden sind, Dank gesagt haben.
Ich denke, das es ein gutes Zeichen ist, wenn der Hessische Landtag mit den in ihm vertretenen Fraktionen jegliche Übergriffe auf Rettungsdienstkräfte, die wir in den letzten Wochen und Monaten erleben mussten, verurteilt und sagt, wer Rettungskräfte daran hindert, anderen Menschen zu helfen, ist nicht Teil unserer Gesellschaft.
Das bis zum Ende dieses Jahres befristete Rettungsdienstgesetz ist von den Regierungsfraktionen novelliert und mit einem Änderungsantrag präzisiert worden. Hinter diesem steht die Hessische Landesregierung.
Ich möchte noch einmal auf den einen Punkt, der eben angesprochen worden ist – das Brand- und Katastrophenschutzgesetz, das ohne jegliche Diskussionen behandelt und verabschiedet worden ist –, verweisen. Wir finden, dass es einen Vorrang für diejenigen geben muss, die auch am Katastrophenschutz teilnehmen und die Gemeinnützigkeit ihrer Arbeit unter Beweis gestellt haben.
Das bedeutet aber nicht einen grundsätzlichen Ausschluss, dass, wenn Bewerbungen oder Ausschreibungen von Kommunen stattfinden, sich auch gewerblich tätige Anbieter entsprechend bewerben können. Sollte aber von der EUVorschrift, die eine Ausnahmestellung vorsieht, abgesehen werden und es eine bevorzugte Beauftragung geben, dann sollten diejenigen, die sich auch um den Katastrophenschutz verdient gemacht haben, eine entsprechende Bevorzugung erhalten. – Nichts anderes besagt dieser Änderungsantrag, der damit eine Wertschätzung gegenüber den gemeinnützig tätigen Organisationen im Katastrophenschutz ist.
Diese Präzisierung des Gesetzes zeigt meines Erachtens, dass Hessen hinsichtlich der Frage des Rettungsdienstes im Verhältnis zu anderen Ländern in der Bundesrepublik einen deutlichen Vorsprung hat. Den wollen wir auch entsprechend bewahren, im Interesse der Menschen, die dieser Hilfe bedürfen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu drei, vier Punkten, die angesprochen worden sind, ein paar Bemerkungen machen, damit man sieht, dass gewisse Auffassungen, die seitens der Oppositionsfraktionen vorgetragen worden sind, nicht unbedingt von tief greifender Kenntnis sprechen.
Erstens. Es ist überhaupt kein Problem, beispielsweise einen Verbund zwischen der Gesundheit Nordhessen und den Städtischen Kliniken in Darmstadt einzugehen, auch wenn das nicht mit 30 Minuten Fahrzeit zu verbinden ist. Das Gesetz sieht ausdrücklich eine Fahrzeit von 30 Minuten vor, wenn es außerhalb des Bundeslandes ist. Deswegen ist diese 30-Minuten-Frist neu mit hineingekommen.
Ich will Ihnen noch einen Grund sagen, warum wir es mit aufgenommen haben, nämlich weil wir eine Verbundlösung in Hessen an dieser Stelle zwischen dem Universitätsklinikum in Heidelberg und dem Kreisklinikum an der Bergstraße haben. Das ist für die Bergstraße ein sehr guter Verbund, der die medizinische Versorgung an der Bergstraße ausdrücklich gestärkt hat. Es wäre nicht gut, wenn wir die Kreiskliniken an der Bergstraße dafür verantwort
lich machen würden, im Sinne einer Sanktion nicht in die Regelungen einer Verbundlösung hineinzukommen, nur weil sie mit Heidelberg eine Kooperation eingegangen sind. – Insofern: Schauen Sie nach. Dann bekommen Sie auch eine entsprechende Information.
Punkt zwei. Wenn wir bundesgesetzliche Vorgaben in das Hessische Krankenhausgesetz mit übernehmen, dann müssen wir sehen, dass in dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz, also dem Krankenhausstrukturgesetz, der Punkt des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung eine ganz entscheidende Rolle im Hinblick auf die Frage der Nachprüfung von Qualität in Krankenhäusern gespielt hat. Wenn wir diesem Gesetz Folge leisten, brauchen wir in dem hessischen Gesetz eine Ermächtigungsgrundlage, die es uns ermöglicht, den MDK auch in Hessen damit zu beauftragen. Ob wir es tun, ist vollkommen dahingestellt. Das Einzige, was wir in diesem Gesetz haben, ist eine Ermächtigungsgrundlage, es machen zu können. Aber damit ist bei Weitem noch keine Entscheidung getroffen worden, ob wir das machen.
Dritter Punkt. Wir haben – auch unter Beteiligung des Landes Hessen – sehr intensiv und sehr lange in einer Pflegepersonalkommission auf Bundesebene gesessen, in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, in der auch der Deutsche Pflegerat und viele andere inklusive ver.di vertreten waren. Wir sind zu einem Ergebnis im Hinblick auf die Frage gekommen, wie wir in Zukunft personalintensive Pflegebereiche in Krankenhäusern definieren und dort Pflegepersonaluntergrenzen festsetzen. Dieses haben wir vor über einem Jahr mit der Maßgabe vereinbart, dass sich die Selbstverwaltungskörperschaften – in diesem Fall die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die gesetzliche Krankenversicherung – auf ein System einigen. Dies wurde angekündigt mit der Drohung: Wenn sie sich nicht einigen, dann wird der Bundesgesetzgeber tätig werden. – Die beiden haben sich nicht geeinigt. Der Bundesgesetzgeber wird nun durch eine entsprechende Verordnung auf Bundesebene tätig; sie ist ergänzt durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz.
Dies hat auch Wirkung auf die hessischen Krankenhäuser. Deswegen brauchen wir keine separate Regelung im Hessischen Krankenhausgesetz. Wir werden dies auch umsetzen, auch wenn uns Krankenhäuser sagen: Wir haben dann möglicherweise ein Problem, weil uns die Fachkräfte fehlen, sodass wir das eine oder andere Intensivbett in Zukunft nicht mehr betreiben können. – Dann möchte ich von Ihnen aber nicht hören, wenn es beispielsweise eine Grippewelle oder etwas anderes gibt: Warum werden Intensivbetten zugemacht? – Das eine bedingt das andere. Wir sind an der Stelle im Gespräch.
Wir sind in Hessen in der Situation, dass wir, was die Notfallversorgung anbelangt, eine Richtung eingeschlagen haben, die den Kliniken letztendlich eine Existenzsicherung ermöglicht, die diese auch dringend brauchen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn bei einer Schließung mindestens 5.000 Menschen Fahrzeiten von mehr als 30 Minuten zu einem alternativen Krankenhaus hätten, in dem betroffenen Gebiet aber eine zu hohe Bevölkerungsdichte vorherrscht. Das kann auch der Fall sein, wenn ein alternatives Krankenhaus in einem anderen Bundesland liegt und wir keinerlei Einfluss darauf haben, ob dieses Krankenhaus Notfallstandort ist, bleibt oder wird.
Deswegen ist mit der vorgesehenen Verordnungsermächtigung in diesem Gesetz die Voraussetzung dafür geschaffen, eine flächendeckende Versorgung zu erhalten. Ich sage ganz ausdrücklich: Alle aktuellen Diskussionen, auch was Bad Schwalbach oder Sonstiges anbelangt, sehen vor, dass keine Klinik, die in der Vergangenheit geschlossen worden ist, davon betroffen ist. Aber es gibt eine Planungssicherheit für die hessischen Krankenhäuser im Sinne der Notfallversorgung.
Ein Letztes, um auch diesen Punkt noch einmal anzusprechen: Das Thema der Geriatrie ist die Folge eines Urteils des Bundessozialgerichts im Hinblick auf die Schlaganfallversorgung. Es ist überhaupt keine Frage, dass jede bisherige Klinik, die einen geriatrischen Versorgungsauftrag hatte, auch in Zukunft die Geriatrie in dem gleichen Umfang anbieten und OPS-mäßig abrechnen kann. Aber wir kommen an den gesetzlichen Grundlagen nicht vorbei, dass jede Klinik, die eine Innere Medizin hat, in Zukunft den OPS-Code für die Geriatrie anwenden kann. Wir sind aber in der Diskussion mit den Krankenhäusern – dafür brauchen wir die Opposition nicht –,
wie wir in Zukunft in der Krankenhausplanung – Herr Schmitt, wir brauchen die Opposition dazu wirklich nicht – den Punkt der Geriatrie – – Da ist Hessen seit vielen Jahren ein Beispiel, auch lange bevor die jetzige Landesregierung die Verantwortung hatte. Wir sind in einer guten Fortführung dessen, was wir in Hessen angestoßen haben, nämlich der fallabschließenden Behandlung mit all den Problemen, die damit zusammenhängen, und der Frage, wie wir das in Zukunft gestalten können. Das ist aber Gegenstand der Diskussion über die Krankenhausplanung und nicht über das Krankenhausgesetz. Insofern ist das, was die Regierungsfraktionen eingebracht haben, ein gutes Gesetz, und es ist mit den Änderungsanträgen entsprechend präzisiert. Die Landesregierung unterstützt das vollumfänglich.
Herr Abgeordneter, bei dem vorliegenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes handelt es sich um einen aus der Mitte des Landtags eingebrachten Gesetzesentwurf, zu dem die Landesregierung nach den Vorschriften der Gemeinsamen Geschäftsordnung eine Stellungnahme abgegeben hat. Eine Evaluation von Gesetzentwürfen der Landesregierung wäre nach dem Gemeinsamen Runderlass des Ministerpräsidenten und der Ministerinnen und Minister zur Einführung eines Leitfadens für das Vorschriften-Controlling vom 13. Dezember 2017 bei befristeten Gesetzen vor Ablauf der Geltungsdauer erforderlich. Das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz wurde durch Art. 64 des Gesetzes zur Entfristung und zur Veränderung der Geltungsdauer von befristeten Rechtsvorschriften vom 13. Dezember 2012 entfristet. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen war eine Evaluation des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes nicht vorzunehmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Inklusion und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist für die Landesregierung ein ganz wesentliches und wichtiges Anliegen, das alle Mitbürgerinnen und Mitbürger betrifft. Behinderung ist nicht nur eine gesundheitliche Einschränkung, sondern sie steht auch in Wechselwirkung mit sozialen Barrieren.
Der Schutzbereich der UN-Behindertenrechtskonvention gilt für „Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben“, sofern sie von Teilhabehindernissen betroffen sind. So heißt es in Art. 1 der UN-BRK. Dabei wird Behinderung – so steht es sinngemäß in der UN-BRK – als Konzept verstanden, welches sich ständig weiterentwickeln kann. Die vielfältigen Erscheinungsformen von Behinderungen erfordern dann auch eine angemessene Reaktion der Verwaltungen. Damit sind wir im Geltungsbereich des Hessischen BehindertenGleichstellungsgesetzes, das sich in Analogie zum Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes auf das allgemeine Verwaltungsverfahren der Landesbehörden beschränkt und keine Ausstrahlungswirkungen auf den privatrechtlichen Raum hat.
Der Charakter des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes als Rahmen- oder Postulationsgesetz hat sich bewährt. Wenn inklusives Denken schon in der Verwaltung ansetzt, werden ausgrenzende oder diskriminierende Strukturen vermieden oder zumindest sukzessive abgebaut. Dabei ist es erforderlich, dass bei den Lebenssachverhalten auch die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden und dass diese insgesamt dort geregelt werden, wo das für die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich geregelt wird, nämlich in den jeweiligen Fachgesetzen, aber nicht in einer Spezialgesetzgebung für Menschen mit Behinderungen. Würden wir das so machen, bestünde die Gefahr der Exklusion. Das Verwaltungsverfahren muss deshalb für alle Beteiligten transparent sein.
Im Sinne der Präambel der UN-Behindertenrechtskonvention wird in § 1 des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes mit der Übernahme der Worte „volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe“ signalisiert, dass es auf das Ergebnis ankommt, nämlich auf die Überwindung von Zugangsbarrieren, die die Teilhabe einschränken. Die zentralen Leitprinzipien der UN-BRK, wie Selbstbestimmung, Zugänglichkeit, Partizipation und Achtung der Menschenwürde, werden damit auch Bestandteil des Gesetzesziels.
Die UN-BRK verpflichtet dazu, alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in der UN-BRK niedergelegten Rechte zu treffen. Es ist schon mit der im Jahr 2016 erfolgten Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung sichergestellt worden, dass Gesetze und Verordnungen anhand des Maßstabs der UN-BRK überprüft werden. Insoweit wird auch dafür Sorge getragen, dass bei Regelungen von unterschiedlichen Lebensbereichen die berechtigten Interessen von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich mit bedacht werden.
Das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz kann in dem Sinne heute schon als eine Umsetzung der UN-BRK ausgelegt werden; denn es sorgt für Transparenz und eine einheitliche Rechtsanwendung und hilft, Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung in der Praxis zu beheben. Das Bundes-Gleichstellungsgesetz verpflichtet nur die Bundesbehörden oder in den Ländern die Behörden, die Bundesaufgaben wahrnehmen. Die Landesgleichstellungsgesetze sind fortzuentwickeln, um dem Diskriminierungsverständnis und den zentralen menschenrechtlichen Prinzipien der UN-BRK Rechnung tragen zu können. Das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz enthält daher allgemeine Regelungen, Definitionen und Verfahrensweisen. Ebenfalls analog zum Bundesgleichstellungsgesetz wird das Konzept der angemessenen Vorkehrungen mit diesem Gesetz implementiert.
Da reicht es nicht, nur die Kommunen mitzunehmen. Es ist wichtig, sie mitzunehmen, aber dabei nicht vorzuschreiben, wie sie die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in ihren Zuständigkeitsbereichen umsetzen. Insofern ist dort eine entsprechende Freiheit gegeben. Möglicherweise gibt es im Hessischen Landtag aber einige andere Vorstellungen.
Das Ziel der Herstellung von Barrierefreiheit wird durch das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz in den Bereichen, für die das Land selbst verantwortlich ist, konkretisiert. In § 10 „Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr“, § 11 „Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikations
hilfen“, § 12 „Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken“ und § 12a „Verständlichkeit und Leichte Sprache“ werden den Trägern öffentlicher Gewalt des Landes nunmehr konkrete Vorgaben gemacht. Die Kommunen bleiben für die UN-BRK-konforme Gestaltung ihrer Verwaltungsverfahren zuständig. Das ist im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auch der richtige Weg.
Der vorgelegte Gesetzentwurf findet die ungeteilte Zustimmung der Hessischen Landesregierung.
Ich bin sehr dankbar, dass die Fraktionen ihn eingebracht haben. Bei gutem Willen ist dieser Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode mit einer Beschlussfassung des Hessischen Landtags, des Gesetzgebers, zu versehen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! – Herr Merz, dazu bedarf es keiner Regierungserklärung.
Das, was ich gestern in der Regierungserklärung gesagt habe, stelle ich jetzt an den Anfang meiner Ausführungen: Es ist die ureigene Aufgabe der Gemeinden, für die Kinderbetreuung verantwortlich zu sein. Die Folge der Verantwortung für diese Aufgabe ist letztendlich auch die Finanzierungsverantwortung. Somit sind für Fragen des Kostenausgleichs die Gemeinden die richtigen Ansprechpartner.
Die Genese des § 28 im HKJGB liegt in einer Klage der Stadt Wetzlar vor vielen Jahren. Insofern ist das ein altes FDP-Thema. In diesem Kontext haben die Gerichte geurteilt, dass es für Eltern ein Wahlrecht gibt. Dieses Wahl
recht wird seitens der Landesregierung immer flankiert, und dieses Wahlrecht wird auch nicht infrage gestellt.
Zweiter Punkt. Es wird hier immer das Beispiel „Frankfurt und Offenbach“ aufgeführt, unter dem Gesichtspunkt, dass die Stadt Frankfurt freien Trägern verbieten würde, Kinder in ihre Kindertagesstätten aufzunehmen. Dass das jemand aus Offenbach gesagt hat, heißt nicht, dass es einen Konflikt zwischen Frankfurt und Offenbach gibt. Als Offenbacher darf ich so viel Lokalpatriotismus haben.
Im Übrigen verbietet die Stadt Frankfurt den freien Trägern nicht die Aufnahme von Kindern. Sie geht einen etwas anderen Weg, der damit zu tun hat, wie groß der Bedarf ist und wie viele Plätze da sind. Bei einer Stadt, die eine hohe Einpendlerzahl hat, ist das auch verständlich. Sie bezahlt den freien Trägern für diese Kinder keine Betriebskostenzuschüsse. So ist es.
Wenn sie keine Betriebskostenzuschüsse leistet, hat sie auch keinen Anspruch auf einen Kostenausgleich. Sie hat dann überhaupt keinen Anspruch auf einen Kostenausgleich. Der freie Träger hat dann aber noch eine ganze Reihe von Möglichkeiten, auch im Hinblick auf die Herkunftsgemeinde.
Wir haben an dieser Formulierung, die nunmehr in § 28 HKJGB festgelegt ist, gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden ungefähr drei Jahre lang gearbeitet. Damals war Herr Rock noch Mitglied einer Fraktion, die in Regierungsverantwortung gewesen ist. Er hat somit noch sehr genau mitbekommen, welche Gespräche geführt worden sind und zu welchem Ergebnis dies geführt hat. Wenn wir uns die Evaluation ansehen, stellen wir fest, dass sich die Kostenausgleichsregelung in § 28 bewährt hat; denn sie hat dazu geführt, dass es ortsübergreifende Bedarfsplanungen gegeben hat. Sie hat auch dazu geführt, dass es zwischen den Gemeinden Vereinbarungen über Kostenausgleiche gegeben hat. Letztendlich stellte sich seit der Aufnahme in § 28 HKJGB heraus, dass kein Gerichtsverfahren mehr anhängig gewesen ist. Im Vorfeld der Aufnahme der jetzigen Regelung in den § 28 HKJGB war dies häufiger der Fall gewesen. Deshalb ist es sachgerecht, dass es bei dieser Regelung bleibt. Eine andere Regelung wird seitens der Landesregierung nicht als notwendig angesehen. Damit wird auch deutlich, wie die Stellungnahme der Landesregierung zu diesem Gesetzentwurf aussieht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Redebeiträge haben gezeigt, dass dieser Gesetzentwurf möglicherweise ohne Gegenstimmen in der zweiten Le
sung verabschiedet werden kann. Ich will an dieser Stelle sagen, dass es nicht die Intention der Landesregierung ist, mit diesem Gesetzentwurf den Fachkräftemangel in der Altenpflege zu beheben. Den haben wir. Da sind viele Maßnahmen notwendig. Es sind Fragen im Zusammenhang mit dem Tarif und der Wertschätzung dieses Berufs zu klären. Ich denke, das eint uns.
Wir müssen dafür Sorge tragen, dass wir jungen Flüchtlingen, die eine Bleibeperspektive haben – der Zielgruppe –, eine Berufsausbildung ermöglichen. Damit leisten wir einen Beitrag zur Integration. Wenn wir ihnen den Berufseinstieg ermöglichen, werden wir zwei Dinge beachten müssen, erstens, dass diese Menschen während der Berufsausbildung ein Bleiberecht haben, und zweitens, dass diese Berufsausbildung ein Niveau hat, das den Qualitätsansprüchen Rechnung trägt.
Ansonsten müssen wir sehen, was momentan in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe auf Bundesebene passiert. Letzte Woche ist die entsprechende Entscheidung getroffen worden. Wir werden uns morgen und übermorgen in der Gesundheitsministerkonferenz damit auseinandersetzen. Wenn wir noch einen Anpassungsbedarf haben sollten – aufgrund der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe auf Bundesebene im Hinblick auf die Generalistik –, werden wir diesen natürlich berücksichtigen.
Ebenfalls ein Beitrag ist – das finde ich ganz entscheidend –, dass junge Menschen, die noch keinen Hauptschulabschluss haben, die Chance bekommen, einen qualifizierten Berufsabschluss zu erhalten, und das in einem Bereich, in dem tatsächlich ein Bedarf besteht. Insofern: Ich bedanke mich für die konstruktiven Beratungen und Anregungen. Ich hoffe, dass wir mit dem Modellversuch, der mit diesem Gesetzentwurf ermöglicht wird, Erfolg haben werden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich schließe mich dem letzten Satz des Herrn Kollegen Bocklet an: Das Armutsrisiko muss bekämpft werden, und die Armut muss bekämpft werden – an jeder Stelle. Das ist ein Dauerthema der Politik. Ich denke, dass sich jeder von uns dieses Themas entsprechend annimmt.
Wir müssen in diesem Zusammenhang aber auch konstatieren: Gäbe es eine einfache Antwort, gäbe es eine einfache Lösung, dann hätten wir sie schon längst umgesetzt. Es gibt an dieser Stelle aber keine einfache Lösung. Deswegen ist einer der wesentlichen Befunde des zweiten Landessozialberichts, dass Armut nicht gleich Armut ist, dass man z. B. zwischen Familienarmut und Kinderarmut zu unterscheiden hat, dass Armut viele Gesichter hat. Weil sie viele Gesichter hat, hat sie auch viele Ursachen. Man wird deswegen nicht alle Probleme lösen können, aber man muss an dieser Stelle ansetzen und versuchen, Entwicklungen, die sich als Fehlentwicklungen oder als schwierige Entwicklungen darstellen, abzuschwächen.
Hier stellt sich die Frage: Wie bekommen wir das hin? – Ich finde schon, dass der zweite Landessozialbericht an dieser Stelle eine ganze Reihe von Maßnahmen und Lö
sungsansätzen darstellt, die derzeit mit Blick auf ihre Konsequenzen mit den sozialpolitischen Akteuren diskutiert werden. Die Vorschläge richten sich auf gezielte Hilfen finanzieller Art, auf mehr Familienorientierung in der Arbeitswelt, auf den Ausbau der Kinderbetreuung und -förderung. Es geht aber auch um die Justierung des Verhältnisses von Geld-, Dienst- und Sachleistungen in der Familienund Kinderpolitik auf allen Ebenen öffentlichen Handelns.
Meine Damen und Herren, wir haben am 4. Dezember 2017 – und damit entsprechend der Beschlussfassung des Hessischen Landtags rechtzeitig innerhalb der Fünfjahresfrist – den zweiten Landessozialbericht gemeinsam mit dem Beirat vorgestellt. Der Bericht wurde gegenüber der Vorgängerversion, die noch in der Form einer Gesamtschau angelegt war, grundlegend neu konzipiert sowie thematisch fokussiert, und wesentliche Details in diesem Bericht wurden überarbeitet. Insbesondere konnten einzelne Lebenslagen – z. B. in den Bereichen Bildung, Erwerbstätigkeit, Gesundheit, Wohnen und Partizipation – in unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen vertieft ausgewertet werden. Da Kinder einer besonderen Fürsorge bedürfen, ist das Thema Kinderarmut ein Schwerpunkt des Berichts.
Ich will, weil möglicherweise nicht jeder den Bericht so präsent hat wie diejenigen, die dazu gesprochen haben – oder wenigstens der überwiegende Teil derer, die dazu gesprochen haben – –
Wer von „Zwangsarbeit“ redet, hat diesen Bericht nicht gelesen. Sonst würde er eine solche Aussage nicht treffen.
Ich möchte noch einmal darstellen, wie dieser Bericht erarbeitet worden ist. Der überwiegende Teil des Berichts besteht aus einer wissenschaftlichen Erarbeitung durch Wissenschaftler, die beauftragt worden sind und ihren Teil in wissenschaftlicher Freiheit erarbeitet haben – ohne entsprechende Hinweise, dass das eine oder andere vielleicht eleganter oder geschmeidiger formuliert werden sollte. Hier hat ein Expertenbeirat aufgepasst, der benannt worden ist, der aber nicht aus Mitgliedern der Landesregierung und der Politik bestückt wurde, sondern überwiegend aus Experten. Die Experten haben einen eigenen Teil in diesem Berichts erarbeitet – beispielsweise die Liga, die einen besonderen Schwerpunkt gesetzt hat. Die Landesregierung hat die Maßnahmen und Empfehlungen kommentiert, die daraus abgeleitet worden sind.
Deshalb sage ich: Es ist gut, dass dieser Landessozialbericht im politischen Raum diskutiert wird, aber die Erstellung des Berichts war nicht in der Form eines breiten partizipativen Prozesses angelegt, der letztendlich auch die Fraktionen im Hessischen Landtag umfasst hätte. Dafür besteht jetzt die Möglichkeit der Auseinandersetzung über den Bericht.
Es ist selbstverständlich richtig, dass die Perspektiven der Betroffenen in Zukunft stärker in den Fokus genommen werden müssen. Die Tatsache, dass Handlungsempfehlungen erarbeitet und auch dargestellt worden sind, ist aber keine Selbstverständlichkeit. An der Stelle will ich an die Diskussion von vor fünf oder sechs Jahren bei der Vorlage des ersten Landessozialberichts erinnern, als das Thema Handlungsempfehlungen ein großes Diskussionsthema war. Ich gebe unumwunden zu, dass ich damals ausgesprochen skeptisch gewesen bin, was diesen Teil anlangte.
Aber in der prozesshaften Gestaltung, die zur Erstellung des zweiten Landessozialberichts geführt hat, hat das einen wichtigen Platz und ist ein Punkt, mit dem man sich intensiv auseinandersetzen kann.
Das ist insofern spannend, und insoweit hat die Diskussion schon längst begonnen. Ich erinnere an den parlamentarischen Abend der Liga am 20. März dieses Jahres. Damals war der Landessozialbericht Gegenstand der Gespräche bei diesem parlamentarischen Abend, und über ihn ist auch entsprechend diskutiert worden. Dass sich der eine oder andere möglicherweise nicht ausreichend zu Wort gekommen gefühlt hat, liegt nicht an denen, die damals das Wort ergriffen haben, sondern an denen, die den Abend gestaltet haben. Insofern war es eindeutig so, dass auch eine Diskussion über den Landessozialbericht stattgefunden hat.
Deswegen will ich ein paar Konsequenzen aufzeigen, die die Hessische Landesregierung bereits gezogen hat, und in dem Zusammenhang auf Bildungs-, Wohnraum-, Familienund Arbeitsmarktpolitik hinweisen. Ich brauche das, was Kollege Bocklet dargestellt hat, jetzt nicht zu wiederholen. Wir haben gewaltige Anstrengungen unternommen, aber immer unter dem Gesichtspunkt, dass das, was wir tun, nur ein Beitrag sein kann; denn Armutsbekämpfung ist keine Aufgabe für die Landespolitik allein, sondern es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb müssen wir schauen, an welchen Stellen wir unseren Beitrag leisten können.
Der zweite Landessozialbericht zeigt uns, dass die Reduzierung des Armutsrisikos vor allem bei Kindern weiterer Anstrengungen bedarf und sich vor allem auf eine bessere Erwerbsintegration von Eltern bezieht. An der Stelle ist deutlich geworden: Das Armutsrisiko von Kindern korreliert eindeutig mit der Erwerbsfähigkeit von Eltern, seien es Alleinerziehende oder seien es Zwei-Eltern-Familien – egal, wie es ist.
Deswegen ist die aktive Arbeitsmarktpolitik der Versuch, diejenigen, die in Langzeitarbeitslosigkeit sind, in ein Beschäftigungsverhältnis zu bringen. Das, was wir mit unserem Programm KoPe in Hessen auf den Weg gebracht haben, bei dem wir 10 Millionen € in die Hand genommen haben, um Langzeitarbeitslosen den Weg in die Erwerbstätigkeit zu eröffnen, ist ein ganz wesentlicher Beitrag zur Reduzierung von Kinderarmut.
Ich bin gerne bereit, mich mit den Beratungs- und Hilfestellungsangeboten und mit der Frage, welche Rolle Familienzentren spielen können, auseinanderzusetzen. Wenn wir die Ergebnisse der Kommission „Hessen hat Familiensinn“ Revue passieren lassen, stellen wir fest, in den unterschiedlichsten Bereichen wurde immer wieder formuliert – sei es in der Verbraucherberatung oder in der Sicherheitsberatung, aber auch in anderen Bereichen –, dass Familienzentren in ihren Arbeiten gestärkt werden müssen.
Wir sind dort auf dem Weg. Wir haben in Hessen in der Zwischenzeit 140 Familienzentren. Wir haben zudem eine ganze Reihe, die sich auf den Weg gemacht hat. Wir müssen uns auch damit auseinandersetzen, wie wir deren Arbeit stärken können, auch im Hinblick auf die Vermeidung von Armut oder die Minimierung von Armutsrisiken. Ich
will jetzt gar nicht auf die Kinderrechtsbeauftragte eingehen, die sich sehr intensiv mit diesen Fragen auseinandersetzt. Ja, wir müssen weiter über die Wohnungslosenstatistik reden. Wir müssen sehen, welche Anhaltspunkte wir haben; denn letztendlich ist die Wohnungslosigkeit ein entscheidendes Armutsrisiko.
Aber noch einmal: Wir haben bei der Erstellung des zweiten Hessischen Landessozialberichts nach der Vorgabe des Landtagsbeschlusses alle relevanten Bereiche und Ebenen einbezogen und untersucht. Klar und unbestritten ist auch – damit will ich schließen –: Je früher wir in der Erziehung mit Bildung anfangen können – das ist auch ein Befund aus dem Hessischen Landessozialbericht –, je früher wir also Bildungsangebote machen, desto besser ist es. Damit sind wir jetzt ganz klar im Elementarbereich angekommen.
Ich beantworte die nicht gestellte Zwischenfrage des Abg. Rock an Abg. Bocklet:
Ja, wir führen die qualifizierte Schulvorbereitung im Rahmen unseres Bildungs- und Erziehungsplans fort, wir stärken die Übergänge von der Kindertagesstätte in die Grundschule, und wir stärken die Arbeit der Tandems, weil es ein wesentlicher Bestandteil ist, wenn es darum geht, Bildungschancen so früh wie möglich zu stärken. Wir werden an dieser Stelle nicht in unseren Bemühungen nachlassen, wir brauchen allerdings die Schulen und die Kindertagesstätten dazu. Wir dürfen – das will ich zum Schluss sagen – auch die Eltern nicht aus der Verantwortung entlassen. Sie müssen ein gehöriges Maß dazu beitragen, dass die Bildungschancen ihrer Kinder gewahrt bleiben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie merken, dass das Thema Einwanderungsgesetz immer wieder die Gemüter bewegt – ich denke, auch mit Recht. Denn über kaum einen Tatbestand ist in den letzten 20 Jahren so viel diskutiert worden wie über das Thema eines Einwanderungsgesetzes.
Natürlich überrascht der Antrag der FDP-Fraktion schon, weil sich die Koalitionspartner auf Bundesebene erst vor wenigen Wochen in dem Koalitionsvertrag, den sie gemeinsam geschlossen haben, sehr ausführlich mit der Thematik der Erwerbsintegration beschäftigt haben. Insofern ist der Antrag heute eigentlich auch schon überholt.
Wenn wir jetzt Herrn Di Benedetto gehört haben, der mit einer Verve seine Auffassungen oder die der SPD-Landtagsfraktion vorgetragen hat, stellt man sich schon folgende Frage: Wenn ich mich recht entsinne, gab es vor nicht allzu langer Zeit einen Mitgliederentscheid bei der SPD über den Abschluss eines Koalitionsvertrages. 66 % – das ist im Moment sozusagen eine Zahl, die bei der SPD eine Rolle spielt – haben entsprechend zugestimmt. Das sind also round about zwei Drittel.
Wenn ich jetzt in die Reihen der SPD schaue, die frenetisch Beifall geklatscht hat, als Herr Di Benedetto gesagt hat, dass das alles nicht ausreicht, was im Koalitionsvertrag steht, müssten rein statistisch zwei Drittel von Ihnen, die Sie heute geklatscht haben, eigentlich gegen Ihre Überzeugung gestimmt haben, als Sie dem Koalitionsvertrag zugestimmt haben. Denn die Regelungen zum Einwanderungsgesetz stehen dort drin.
Nein, Sie haben ja keinen Mitgliederentscheid gemacht, Herr Greilich, das hat ja die SPD gemacht. Sie haben Jamaika mitgemacht bzw. verhindert, das hat Ihnen Kollege Bocklet schon gesagt.
Ich finde es nur spannend, dass man hier im Hessischen Landtag eine Regelung beklagt, der man auf Bundesebene zugestimmt hat und der wahrscheinlich zwei Drittel aus dieser Fraktion bei dem entsprechenden Mitgliederentscheid auch zugestimmt haben.
Deswegen ist das, was in dem FDP-Antrag steht, an einer Stelle eindeutig richtig: Wir werden im Jahr 2030 einen erheblichen Fachkräftemangel in Hessen haben.
Was auch wieder erstaunlich ist: Wenn man den Fachkräftemangel differenziert betrachtet, werden auch an dieser Stelle wieder zwei Drittel – irgendwie verfolgen uns diese 66 % – der Berufe, die wir bei den Facharbeitern brauchen, im Bereich der dualen Berufsausbildung sein und nur ein Drittel bei den Akademikern. Also nach wie vor ein deutliches Plädoyer für die duale Berufsausbildung. Man darf an keiner Stelle vernachlässigen, das immer wieder zu sagen.
Deswegen sage ich an dieser Stelle: Ja, wir haben eine ganze Reihe von Arbeitsmarktintegrationsinitiativen in Hessen ergriffen. Ich will nur einmal zwei nennen, damit man einfach weiß, worüber wir heute, im Jahr 2018, diskutieren und was wir bereits auf den Weg gebracht haben. Im Februar 2016 hat der Asylkonvent – im Übrigen eine einmalige Einrichtung in Deutschland, das gibt es nur in Hessen – die Initiative „Gemeinsam aktiv für die Integration von Flüchtlingen in die Arbeitswelt“ beschlossen. 13 Partner haben diese Initiative unterschrieben, und wir sind sehr erfolgreich auf diesem Weg. Genauso erfolgreich sind wir mit dem Programm „Wirtschaft integriert“ auf dem Weg, und wir bauen es sukzessive aus, beispielsweise mit „Pflege integriert“, mit vielen Punkten, mit denen wir versuchen, die festgestellten Mängel im Bereich der Facharbeiterschaft zu beheben.
Natürlich haben wir an dieser Stelle eine sehr spezifische Beschäftigung auch mit Einwanderung, seitdem eine große Zahl von Zuflucht suchenden Menschen zu uns gekommen ist. Deswegen haben wir uns auch dafür eingesetzt, auf bundesgesetzlicher Ebene einiges auf den Weg zu bringen. Nur haben wir es nicht Einwanderungsgesetz genannt, sondern Integrationsgesetz. Das ist nur viel zu kurz gekommen. Im Rahmen dieses Integrationsgesetzes gibt es eine ganze Reihe von Änderungen, z. B. im Aufenthaltsrecht, im Asylgesetz, im Asylbewerberleistungsgesetz, in den Sozialgesetzbüchern II, III und XII und im AZR-Gesetz.
Hierzu gehören beispielsweise auch Maßnahmen, die wir in Hessen eingeführt haben: das Aussetzen der Vorrangprüfung, die Erleichterungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber „mit guter Bleibeperspektive“, bzw. „bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“, wie es in den Gesetzen formuliert ist. Zudem können sie bereits nach drei Monaten Aufenthalt bei Bedarf ausbildungsbegleitende Hilfen in Anspruch nehmen oder an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen. Positiv hervorzuheben ist außerdem die Einführung der sogenannten 3+2-Regelung, die wir auf den Weg gebracht haben. Im Aufenthaltsgesetz ist die Abschaffung von bisher vier Arten von Aufenthaltsgenehmigungen zugunsten von zwei Aufenthaltstiteln vorgenommen worden, nämlich die Niederlassungserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis. Wir haben die Einführung von Integrationskursen und deren Besuch als verpflichtend deklariert. Wir haben eine gesetzliche Grundlage zur Einführung von Härtefallkommissionen auf Länderebene geschaffen, und Arbeitserlaubnisse werden jetzt von der Ausländerbehörde – unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit – erteilt.
Wir haben also eine ganze Reihe von Maßnahmen, die in der Zwischenzeit schon umgesetzt worden sind. Insofern
sind wir an diesem Punkt schon längst unterwegs. Wir haben eine Reihe von Maßnahmen – das wiederhole ich jetzt nicht – durch die Stabsstelle Fachkräftesicherung und auch insgesamt, es sind weitaus mehr als 100 in Hessen, umgesetzt, um einem in der Tat drohenden Fachkräftemangel vorbeugen zu können. Ein Einwanderungsgesetz hilft an dieser Stelle nicht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung teilt die Intention des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion. Die Erziehung von Kindern ist das natürliche Recht von Eltern. Bildung und Erziehung fangen in der Familie an. Die Familie ist der erste, der umfassendste und der am längsten und am stärksten wirkende Bildungsort von Kindern. Schlicht und einfach: Familien und
Eltern sind Experten für ihre Kinder. Ihr Wissen über ihr Kind, diese Ressourcen und Vorerfahrungen können dann für pädagogische Fachkräfte gut eingesetzt werden und gewinnbringend sein. Insofern ist die Frage der Vertretung von Eltern ausgesprochen wichtig. Das berücksichtigt auch das hessische Landesrecht zur Kindertagesbetreuung.
In § 26 HKJGB wird dies mit der Mitwirkung der Erziehungsberechtigten umgesetzt, die dort normiert ist. Wir haben im Landesrecht einen Elternbeirat für jede Tageseinrichtung zwingend vorgeschrieben. Verpflichtend ist außerdem mindestens einmal jährlich eine Elternversammlung.
Die Rechte der Elternbeiräte sind im Hessischen Kinderförderungsgesetz weiter gestärkt worden – Anhörungsrechte und Vorschlagsrechte gegenüber Einrichtungsträgern sind eingeräumt worden. Der Evaluationsbericht hat an dieser Stelle sehr deutlich gezeigt, dass erst nach dieser gesetzlichen Regelung in vielen Einrichtungen erstmalig Elternbeiräte überhaupt eingerichtet worden sind. Ich denke, das ist in einem ersten Schritt durchaus schon als Erfolg zu verzeichnen.
Insofern haben wir das in der Zwischenzeit bei allen Einrichtungen. Aber die Frage ist: Wie geht es weiter beim Thema kommunale Vertretungen oder Vertretungen auf Landesebene? Nach unserem Kenntnisstand fehlen solche kommunalen Strukturen weitestgehend. Es gibt zwar in einigen Kommunen Gesamtelternbeiräte, die sich aber lediglich mit den kommunalen Kindertagesstätten beschäftigen.
Wenn wir aber über Kindertagesstätten reden, müssen wir auch die Kindertagesstätten der freien Träger mit einbeziehen. Dort fehlt es momentan noch an einer entsprechenden Elternvertretung. Sie fehlt im Übrigen gänzlich auch auf der Kreisebene, wie das vorgesehen wird. Deswegen ist das Thema Jugendhilfeträger durchaus eines, das man diskutieren muss. Aber dort fehlt, wenn man über Jugendhilfeträger diskutiert, auf Kreisebene bisher jegliche Struktur, was solche Elternbeiräte anbelangt.
Insofern sind wir als Landesregierung auch der Auffassung, dass man anfangen muss, diese Strukturen zu schaffen. Das ist ja keine Absage gegenüber Elternvertretungen – ganz im Gegenteil. Das kann allenfalls eine Stärkung sein. Dieses Schaffen von Strukturen wird letztendlich auch die Akzeptanz erhöhen, die solche Elternvertretungen haben. Deswegen unterstützen wir im Übrigen schon seit langer Zeit und schon lange vor diesem Gesetzesvorhaben der FDP die Landesarbeitsgemeinschaft Kita-Eltern Hessen. Sie hat sich im Übrigen auch erst im März 2017, also erst vor einem Jahr, als Verein gegründet.
Wir haben mit dem Beginn des Haushaltsjahres 2018 eine finanzielle Unterstützung zugesagt und bewilligt für den Aufbau einer Geschäftsstelle in Gießen, damit an der Stelle auch aus der Sicht der Eltern heraus eine entsprechende Struktur geschaffen wird, sodass ich davon ausgehe, dass wir in der Tat, wenn wir gemeinsam an diesem Ziel festhalten, die Unterstützung an dieser Stelle auch gewährleisten und bald eine sehr lautstarke – das meine ich an dieser Stelle gar nicht negativ, sondern durchaus positiv – Elternvertretung auch für Kindertagesstätten haben werden.
Aber wir müssen erst die Strukturen schaffen. Deswegen muss der erste Schritt vor dem zweiten gemacht werden. Aus unserer Sicht macht der Gesetzesentwurf den zweiten Schritt vor dem ersten Schritt, und deswegen ist er heute nach unserer Auffassung nicht zustimmungsfähig.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Frankfurter Oberbürgermeister Feldmann
erklärte, dass er die Kindergärten ab August beitragsfrei stellt. Das hat er damit begründet, dass die Pauschalen, die das Land bezahlt, so auskömmlich sind, dass die Stadt Frankfurt diesen Schritt gehen kann.
Das habe ich Ihnen schon zweimal gesagt. Möglicherweise hören Sie es auch noch ein drittes Mal, möglicherweise auch noch ein viertes Mal.
Ich bin dem Kollegen Bocklet sehr dankbar, dass er die Geschichte der Gesetzentwürfe noch einmal dargestellt hat. Herr Kollege Merz hat ja gesagt, die Regierungsfraktionen seien auf der Grundlage des SPD-Gesetzentwurfs zum Jagen getragen worden. Ich glaube, es war eher umgekehrt.
Doch, das haben Sie gesagt. – Es ist eher umgekehrt. Ich glaube, nachdem die Regierungsfraktionen ihren Gesetzentwurf vorgelegt haben, musste die SPD-Fraktion noch etwas draufsetzen und hat gesagt: drei beitragsfreie Kindergartenjahre, Freistellung der Leitungskräfte, mehr Zeit für die mittelbare pädagogische Arbeit und Ausweitung der Regelungen auf Kindertagesstätten. Wo das Geld für die Mehrkosten in Höhe von 1 Milliarde € herkommen sollte, haben Sie schlicht und einfach verschwiegen.
Das ist der Unterschied zu dem Gesetzentwurf, den die Regierungsfraktionen vorgelegt haben. Er ist solide finanziert, und er ist auch solide vorbereitet worden. Frau Schott, selbstverständlich muss man vorher Erhebungen machen, selbstverständlich muss man nachfragen. Insofern ist das ein Gesetzentwurf, der den Ansprüchen genügt. Das hat weiß Gott auch etwas mit Glaubwürdigkeit zu tun; denn das, was in dem Gesetzentwurf steht, ist eben umsetzbar und kein Wolkenkuckucksheim, das irgendjemandem versprochen worden ist.
Ich will, ohne die gesamte Debatte zu wiederholen, auf zwei Punkte eingehen, die ich nach wie vor als ausgesprochen problematisch ansehe und die Herr Rock hier gebetsmühlenartig wiederholt. Er stellt sich hierhin und behauptet, dieser Gesetzentwurf werde keine positiven Effekte für die Kinder haben. Herr Rock, jeder Euro, den eine Familie sparen und in ihre Kinder investieren kann, kommt den Kindern zugute.
Den Kindern kommt auch das zugute, was an Qualitätsverbesserungen erreicht wird. Wir setzen ja auf Maßnahmen auf, die schon bisher die Qualität bestimmt haben.
Wenn Sie sagen, davon stehe nichts im Gesetzentwurf, dann muss ich Ihnen antworten: Sie haben ihn nicht gelesen. Die Anforderungen an die Gewährung einer Qualitätspauschale werden im Hinblick auf die Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher und auf die externe Fachberatung deutlich erhöht, z. B. in der Hinsicht, wie viele Kindertageseinrichtungen an einer Fachberatung teilnehmen müssen und wie viele Erzieherinnen und Erzieher sich qualifizieren müssen. Das ist eine Frage der Prozessqualität, nicht nur der Strukturqualität. Was den Gesetzentwurf der SPDFraktion ausmacht, muss man sagen: Er ist an dieser Stelle schlicht und einfach durchgefallen.
Ich könnte es Ihnen aus der Anhörung zitieren, Herr Merz.
Das ist eben Ihre selektive Wahrnehmung. Dafür kann ich nichts.
Insofern wird dieser Gesetzentwurf, wenn er verabschiedet wird, etwas sein, was die Eltern unterstützt. Insofern ist das ein guter Tag in Hessen, ein guter Tag für die Familien, ein guter Tag für die Eltern und ein noch besserer Tag für die Kinder.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Unzweifelhaft ist ja, dass, wenn man alles umsetzen könnte, was so darin steht, es sicherlich eine spannende Angelegenheit gewesen wäre. Was übrig bleibt: Es ist nicht umsetzbar, weil es nicht finanzierbar ist.
Deswegen wird damit den Menschen auch Sand in die Augen gestreut. Ich finde, das ist keine solide Politik.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt hat auch die FDP innerhalb kurzer Zeit einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs vorgelegt mit einer Reihe von Änderungsvorschlägen, die überaus plakative, aber für die aktuelle Kita-Praxis eben wirkungslose Regelungen vorsehen und daher eher den Eindruck eines Schnellschusses vermitteln. Das will ich Ihnen an ein paar Beispielen deutlich machen.
Der erste Punkt ist die avisierte Erhöhung der Fachkraftfaktoren ab dem Jahr 2024. Sie haben diese Regelung weit in die Zukunft geschoben. Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf auch, es gebe derzeit einen Fachkräftemangel, deswegen müssten wir es später machen. – Das zeigt einerseits zumindest ein bisschen Augenmaß. Andererseits erstaunt es mich schon sehr, dass die FDP weiß, welche Fachkraftrelation im Jahre 2024 die richtige und notwendige sein wird, und dass sie diese bis zum Jahre 2028 fortschreibt, also von heute an zehn Jahre lang. Das ist meines Erachtens keine zukunftsfähige Regelung.
Zudem haben die Ergebnisse der Evaluation des Hessischen Kinderförderungsgesetzes gezeigt, dass die tatsächliche Personalausstattung in der überwiegenden Mehrzahl der hessischen Tageseinrichtungen oberhalb des Mindeststandards liegt. Somit läuft Ihre plakative Ankündigung für 2024 bereits heute ins Leere.
Das Zweite ist – das ist auch wenig überzeugend – die Einführung eines zusätzlichen Zeitkontingents von 10 % für die mittelbaren pädagogischen Aufgaben bis 2023. Das „bis zu …“ ist ein guter Regelungstatbestand – das habe ich gestern schon erklärt –, wenn man es vernünftig macht. In diesem Gesetzentwurf ist dies als erster Schritt bezeichnet; langfristig seien 15 % erstrebenswert. Näheres dazu lässt der Gesetzentwurf aber vollkommen offen.
Es findet sich kein Wort dazu, wie diese Zeiten ab 2024 bis zum 31.12.2028 bei der Berechnung des personellen Mindestbedarfs in den Kindertagesstätten gehandhabt werden sollen. Außerdem verpufft die beabsichtigte Verbesserung des Mindestpersonalbedarfs bei der Mehrzahl der Kindertagesstätten völlig wirkungslos. Sie birgt eher die Gefahr einer Verschlechterung. Die Evaluation zum Hessischen Kinderförderungsgesetz hat gezeigt, dass nach Angaben der Kindertagesstättenträger die überwiegende Zahl der Einrichtungsträger – Stand 2016, also vor zwei Jahren – bereits eine Freistellung für diese Zeiten zwischen 15 und 16 % vornehmen. Ihr Vorschlag einer gesetzlichen Regelung könnte in der Praxis also tatsächlich Reduzierungen bewirken, weil es dann gegenüber dem jetzigen Zeitraum eine gesetzliche Regelung ist.
Nein, da brauchen Sie nicht den Kopf zu schütteln; es ist vollkommen falsch, was Sie an dieser Stelle schreiben. Leider haben Sie es nicht durchdacht.
Die Notwendigkeit einer landesgesetzlichen Regelung, auch zur Wahrnehmung von Leitungstätigkeiten, ergibt sich ebenfalls nicht zwingend aus den Evaluationsergebnissen zum Hessischen KiföG. Bereits jetzt haben 80 % der Träger trägerspezifische Regelungen zu Zeitkontingenten für Leitungsaufgaben und stellen in fünfgruppigen Kindertagesstätten ihre Leitungen durchschnittlich mit 94 % einer Vollzeitstelle frei – nur um Ihnen ein Beispiel zu nennen.
Die Mitglieder der FDP-Fraktion scheinen auch vollkommen zu ignorieren, was zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der Liga im Hinblick auf die Betreuung der Kinder mit Behinderungen in Kindertagesstätten vereinbart wurde. Wir haben eine Vereinbarung, die neben anderen wichtigen Voraussetzungen, die zur gemeinsamen Betreuung der Kinder mit und ohne Behinderungen notwendig sind, auch Näheres zur Anzahl der Kinder mit Behinderungen pro Gruppe regelt.
Eine zusätzliche Regelung, wie sie in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen wird, ist überhaupt nicht sinnvoll. Denn bereits jetzt sieht die Vereinbarung vor, dass nicht mehr als zwei Kinder mit Behinderungen in Krippengruppen aufgenommen werden sollen. Bei den sogenannten integrativen Gruppen sind es fünf Kinder mit Behinderungen mit maximal zehn Kindern ohne Behinderungen pro Gruppe. Ich sage ausdrücklich, dass sich die Arbeit in diesen integrativen Gruppen im Sinne der Integration bewährt hat. Wenn der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion Realität würde, wäre das nicht mehr möglich.
In dem Gesetzentwurf steht: In einer Gruppe dürfen maximal drei Kinder mit Behinderungen sein.
Nein, das ist ein klarer Regelungstatbestand. An dieser Stelle ist keine Ausnahme vorgesehen. Insofern ist das nicht sinnvoll.
Nein, Sie haben nicht verstanden, was Sie geschrieben haben.
Herr Kollege Rock, das kann manchmal passieren. Das ist nicht schlimm. Ich bin hier, um Ihnen zu erklären, was Sie da geschrieben haben.
Das ist an der Stelle relativ einfach.
Nein, das hat auch gar nichts mit Demut und Sonstigem zu tun. Vielmehr hat es damit zu tun – –
Das ist auch nicht respektlos. Herr Greilich, vielmehr habe ich gelesen, was Sie geschrieben haben.
Ich erkläre Ihnen, welche Wirkungen das hat.
Herr Rock hat mehrfach versucht, das zu erklären. Das weiß ich schon. Er wird uns im Übrigen dann auch erklären, was eine landesweite Planung beinhaltet. Er wird mir erklären, was das für die Kindertagesstätten bedeutet. Denn aus gutem Grund ist die Kinderbetreuung eine Aufgabe der Kommune. Das ist schlicht und einfach der Fall. Sie wird auch in Zukunft eine kommunale Aufgabe bleiben.
Der Bedarf wird vor Ort festgestellt. Das liegt an Folgendem: Habe ich viele Eltern, die einpendeln, weil ein großer Arbeitgeber da ist? Habe ich besondere Strukturen? – Ich muss das dem Bedarf entsprechend anpassen. Das kann weder mit einer Landesplanung noch mit einer Bundesplanung geschehen.
Deswegen lautet mein Petitum immer: Wenn die Zuschüsse des Bundes mit bundesweiten Planungen verbunden sind, wird das Land Hessen nicht mitmachen. Denn wir machen keine landesweiten Planungen. In Bad Karlshafen ist die Situation anders als in Darmstadt.
In Fulda ist sie anders als in Lorsch. Wer meint, das mit einer landesweiten Planung regeln zu können, liegt falsch. Das wäre auch ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
Als Nächstes komme ich zu den Fragestellungen hinsichtlich der Qualitätspauschalen. Ich wundere mich schon, dass man nach dem Evaluationsbericht nicht feststellt, dass die Verdreifachung bis zum Jahr 2020 den Trägern Möglichkeiten gibt, die bisher ungenutzt sind. Wahrscheinlich ist Ihnen nicht bekannt gewesen, dass bei den Qualitätspauschalen die qualifizierte Schulvorbereitung ein möglicher Bestandteil ist, damit man die Qualitätspauschale bekommt. Wir haben in unser Fortbildungsmodul alles hineingenommen, was in der qualifizierten Schulvorbereitung war.
Das ist ein langer Gesetzentwurf. Man muss denjenigen, die ihn geschrieben haben, erklären, was sie damit machen. Deswegen muss ich dazu noch ein bisschen ausführen.
Man muss an der Stelle noch einmal daran erinnern, was damals zur qualifizierten Schulvorbereitung geführt hat und welche Kosten mit 30 Modellversuchen damit verbunden waren. Das war der Abfangjäger gegen die Kinderschule. Das war der Abfangjäger gegen den verpflichtenden Kindergartenbesuch. Das würde natürlich alles landesweit dirigistisch geplant. Das passt aber eigentlich nicht zur FDP.
Ein Letztes möchte ich noch sagen. Das betrifft den Kinderbetreuungs- und Bildungsbericht. Kein Bereich ist so gut mit Daten bestückt wie dieser. Kein anderer Bericht hat eine so gute Datenlage. Denn die Einrichtungen müssen zu Stichtagen Daten liefern, die bundesweit erhoben werden. Sie werden dann auch veröffentlicht. Ich gehe einmal davon aus, dass er Ihnen bekannt ist. Beispielsweise umfasst der Bericht „Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege“ mit Stand 1. März 2017 120 Seiten Daten. Ich denke, das reicht. Wenn man das liest, muss man sich fragen, warum es die Forderung nach einem weiteren Bericht gibt.
Vor diesem Hintergrund sage ich: Das ist ein Schnellschuss. Das ist der Versuch, auf einen fahrenden Zug aufzuspringen. Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, der morgen beschlossen wird, ist derjenige, der in die richtige Richtung weist. Dieser Gesetzentwurf geht vollkommen ins Leere.
Herr Abgeordneter, zur Feststellung des Bedarfs muss die einzelne Gemeinde bei der Bedarfsplanung im Prinzip auch ortsübergreifenden Bedarf berücksichtigen. Die Gemeinden bedienen sich zur Deckung des festgestellten Bedarfs auch freier Träger von Tageseinrichtungen und unterstützen diese finanziell. Das wird in der Regel in sogenannten Betriebskostenverträgen zwischen den Gemeinden und den freien Trägern festgehalten. Wenn eine Gemeinde einem freien Träger Betriebskosten für die Betreuung auswärtiger Kinder zahlt, kann sie die Erstattung dieser Kosten nach § 28 HKJGB von der Wohnsitzgemeinde des Kindes verlangen.
In Frankfurt ist es nach Kenntnis der Landesregierung so, dass die Stadt den freien Trägern nicht verbietet, auswärtige Kinder aufzunehmen, jedoch leistet sie für deren Betreuung keine Betriebskostenzuschüsse. Ob diese Praxis letztendlich zulässig ist, ist gerichtlich zu klären. Der Landesregierung liegt hierzu keine Rechtsprechung hessischer Gerichte vor.
Gerade vor dem Hintergrund, dass sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Frankfurt ihrer Tätigkeit nachgehen und dort gleichzeitig nach Betreuungsplätzen für ihre Kinder fragen, erscheint die Praxis der Stadt Frankfurt zumindest hinterfragungswürdig.
Herr Abgeordneter, das wäre dann der Fall, wenn es eine Aufnahmepflicht gäbe. Aber nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Januar 2017, Aktenzeichen 10 B 2923/16, besteht keine Pflicht zur Aufnahme von gemeindefremden Kindern. Insofern besteht an dieser Stelle auch kein Aufnahmeanspruch gegen die Stadt. Es besteht daher auch keine Möglichkeit eines kommunalaufsichtlichen Handelns.
Herr Abgeordneter, diese Frage lässt sich letztendlich nur gerichtlich klären. Insofern wäre es durchaus interessant, eine Entscheidung eines Gerichts auf der Grundlage entweder einer Klage von Eltern oder der eines freien Trägers zu erfahren, um an dieser Stelle Rechtsklarheit für aufsichtsrechtliches Verhalten zu haben.
Den Vorschlag zur Schaffung eines Landesgremiums für die weitere Umsetzung der neuen Ausbildung sieht die Landesregierung sehr positiv. Bereits 2016 hat die damals
zuständige Fachabteilung des Ministeriums mit der Arbeitsgemeinschaft Altenpflegeausbildung in einem Workshop einen Vorschlag mitsamt einer Struktur einer solchen Arbeitsgruppe und vielem anderen mehr unterbreitet.
Sie hat diesen Vorschlag mit allen Ausbildungspartnern in der Altenpflegeausbildung diskutiert. Da jedoch bisher keine Meinungsbildung zu einem solchen Gremium aufseiten der Krankenkassen, der Krankenhäuser oder der Krankenpflegeschulen erfolgt ist, müsste als Allererstes diese Seite noch eingebunden werden, um sich dann auf eine gemeinsame Arbeitsstruktur und die konkreten Aufgaben eines Landesgremiums zu vereinbaren, d. h., welche Struktur, welche Besetzung und welche Geschäftsordnung. Vorschläge dazu gibt es bereits. Die Gespräche mit den Partnern werden aufgenommen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ab dem 1. August 2018 wird die Stadt Frankfurt den Kindergartenbesuch für alle Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren kostenfrei stellen. Laut Auskunft des SPD-Oberbürgermeisters von Frankfurt, Peter Feldmann, sind die Pauschalen, die das Land der Stadt gewährt, so auskömmlich, dass keine Mehrkosten für die Stadt entstehen werden.
Ich habe heute an keiner Stelle Kritik an der Qualität der Arbeit in den Frankfurter Kindertagesstätten gehört. Da muss also irgendetwas nicht stimmen.
Zu dem Gesetzentwurf der FDP, den der Kollege Rock gerade vorgestellt hat – über den wir morgen noch diskutieren werden –, möchte ich nur zwei Sätze sagen. Erstens. Die FDP ist einer der Väter des Hessischen Kinderförderungsgesetzes mit den Qualitätspauschalen.
Zweitens. Er sagt – das ist schlicht und einfach eine Tatsache –, dass noch eine ganze Menge Geld in den Ausbau der Kindertagesstätten investiert werden muss. Wir stellen den Kommunen 86 Millionen € zur Förderung des Ausbaus der Kindertagesstätten zur Verfügung; ganze 4 Millionen € sind momentan gebunden. Wo sind die 82 Millionen €, die da noch fehlen?
An dieser Stelle muss sich die FDP die Frage gefallen lassen, wie sie damit umgeht, dass Mittel zur Verfügung stehen, aber nicht abgerufen werden.
Einen einführenden Satz möchte ich zu den Bemerkungen des Kollegen Merz sagen: Hätten Sie, wie es bei einem anderen Gesetzentwurf der Fall war, die Hilfe der Hessischen Landesregierung in Anspruch genommen, wäre er besser geworden. So ist er schlicht und einfach nicht tragbar.
Die Wahrheit ist, dass Sie, trotz der Anhörungen, eine selektive Wahrnehmung haben. Herr Kollege Bocklet hat schon darauf hingewiesen. Was die selektive Wahrnehmung betrifft, will ich Ihnen ein paar Sachen sagen. Es wurde mehrfach moniert, dass die Finanzierbarkeit des Gesetzentwurfs ungeklärt sei. Das ist eines der Kernprobleme Ihres Gesetzentwurfs. Im Doppelhaushalt des Landes Hessen für die Jahre 2018 und 2019 stehen insgesamt 1,5 Milliarden € zur Verfügung.
Mittlerweile bilden Ihre Vorstellungen im Hinblick auf Freistellungen für die Leitungstätigkeit und für mittelbare pädagogische Arbeit sowie die Beitragsfreistellungen auch bei der Betreuung der unter Dreijährigen ein Milliardenprogramm, das nicht finanzierbar ist. Wer jedem alles verspricht, kann kein Versprechen halten.
Deshalb ist der Vorschlag der SPD, alles auf einmal zu machen, als unrealistisch bewertet worden. Die Streichung der BEP-Qualitätspauschale und der Schwerpunkt-Kita-Pauschale – das berührt die qualitative Stellung – wurde in der Anhörung abgelehnt. Die Wissenschaftler haben dargelegt, dass die für den Bildungserfolg der Kinder so wesentliche Prozessqualität im SPD-Gesetzentwurf fehle und daher der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, der dies berücksichtige, vorzuziehen sei.
Die Rückkehr zur gruppenbezogenen Berechnung des Personals und der Förderung wird zum Teil abgelehnt.
Ja, zum Teil. Aber Sie haben so getan, als ob Ihr Gesetzentwurf einhellige Zustimmung erfahren hätte. Das hat er aber nicht.
Er ist vielmehr in großen Teilen abgelehnt worden. Wenn ich früher meinen Kindern, als sie einen Wunschkatalog für Weihnachten aufgestellt haben – damals, als sie noch nicht volljährig waren –, versprochen hätte, ihnen jeden Wunsch zu erfüllen, den sie aufschreiben, hätte ich totale Zustimmung erfahren. Aber ich hätte das nicht realisieren können. Das geht jedem Familienvater so, und so ist es auch hier.
Deshalb ist das einer der entscheidenden Punkte, warum der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion keine Zustimmung erfahren kann: Er führt letztendlich zu einer Verstaatlichung der Kinderbetreuung in unserem Land Hessen.
Ja, das mag die LINKEN freuen, und das mag die anderen etwas entsetzen. Aber es ist so. Man verkennt dabei die Freiheit der Träger in den Kommunen, man verkennt die
ursprüngliche Verantwortlichkeit für einen solchen Gesetzentwurf, und man verkennt letztendlich auch die soliden Finanzierungsmöglichkeiten.
Ihr Gesetzentwurf ist auch praktisch nicht umsetzbar. Um nur ein Beispiel zu nennen: Die parallele Umsetzung von jeweils umfangreichen Maßnahmenpaketen in der Kinderbetreuung in einem Zeitraum von lediglich zwei Jahren würde die in der Praxis Tätigen nicht nur vor immense Herausforderungen stellen, sondern sie wäre, realistisch gesehen, auch nicht umsetzbar. Sie schlagen eine komplette Beitragsfreiheit vor. Sie ist letztendlich nicht finanzierbar.
Die Umstellung der Personalberechnung von der kindbezogenen Berechnung auf eine Gruppenberechnung wird die Träger vor unglaubliche bürokratische Herausforderungen stellen. Neue Personalverordnungen wären notwendig.
Letztendlich scheint Ihnen aber all dies nicht interessant genug zu sein, um darüber nachzudenken, in welche Richtung Sie gehen. Ich werde beim nächsten Tagesordnungspunkt noch einmal Stellung dazu beziehen. Dann werde ich auch noch einmal darauf eingehen, wie man die Kinderbetreuung in unserem Land realistisch organisieren kann. Das, was die SPD vorschlägt, ist letztendlich unrealistisch, unfinanzierbar und ein „Wünsch Dir was“-Katalog.
Das kann man machen, wenn man in der Opposition ist, aber nicht, wenn man verantwortungsvolle Regierungspolitik betreibt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt, Herr Feldmann, SPD,
hat erklärt, dass ab August alle drei Kindergartenjahre beitragsfrei sind, und er hat es damit begründet, dass auf die Stadt Frankfurt keine neuen Kosten zukommen, weil die Pauschalen des Landes Hessen, noch nicht einmal abgerufen, mehr als auskömmlich sind.
An keiner Stelle habe ich heute gehört, dass die Qualität in Frankfurter Kindertagesstätten schlecht sei.
Ein Punkt, den ich gehört habe, trifft mich allerdings wirklich; ich kann das gar nicht anders sagen. Wenn ein Abgeordneter des Hessischen Landtags hier erklärt, dass man sich für eine Elternentlastung zu schämen habe und diese Entlastung keinem Kind zugutekomme, dann hat er ein vollkommen falsches Verständnis von der Erziehungsverantwortung der Eltern.
Das ist grundfalsch; denn jeden Euro, den eine Familie spart, kann sie in ihr Kind investieren.
Die Investition in ein Kind muss in allererster Linie von der Familie kommen und nicht vom Staat.
Wer so versucht, einen Gesetzentwurf, den wir morgen noch im Detail auseinandernehmen werden, zu begründen, hat keinerlei Ahnung, was Familien in diesem Land brauchen.
Deswegen begrüßt die Landesregierung den von den Regierungsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf, weil er wichtige Investitionen im Bereich der frühkindlichen Bildung vornimmt – im Gegensatz zur Opposition, dazu gehört auch die FDP –, ein verantwortungsvolles und schrittweises Vorgehen hat, Anregungen aus den parlamentarischen Anhörungen aufgenommen hat, eine Dynamisierung enthält und den Kommunen ein gutes Angebot für Beitragsfreistellung unterbreitet. Sehr dankbar bin ich im Übrigen dem Präsidenten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, der gesagt hat, die hessischen Städte und Gemeinden werden einen entsprechenden Antrag auf Landesförderung stellen.
Wir haben eine Zusage eingelöst. Wir halten an unserer Priorität der schrittweisen Beitragsfreistellung fest. Träger und Kommunen sind für Qualität verantwortlich, und wir als Land helfen ihnen massiv mit mehr als 1,5 Milliarden € im Doppelhaushalt 2018/2019. Es geht nicht allein um Beitragsfreistellung, es geht auch um eine massive Erhöhung der Pauschalen für die Qualität in unseren Kindertagesstätten.
Deswegen bleibt der Dreiklang, den wir uns vorgenommen haben: Ausbau der Zahl der Plätze, Steigerung der Qualität und herunter mit den Beiträgen. Das sind die Ziele, die diese Hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen erfüllen.
Eines will ich noch sagen. Ich habe in der Ausschusssitzung Herrn Merz gesagt, er bekomme im Plenum eine Erklärung, was die Fragestellung mit den sechs Stunden anbelangt. Er hat jetzt das Beispiel aus Ginsheim-Gustavsburg genannt.
Beide Regelungen sind von den Regierungsfraktionen mit Bedacht gewählt worden. Ziel ist es einerseits, den Regeltatbestand und damit die Voraussetzung für die Förderung durch das Land, also die Freistellung von Beiträgen für
sechs Stunden, festzulegen. Andererseits soll mithilfe der Begründung eine Auslegung ermöglicht werden, die in abweichenden Fällen die kommunale Satzungshoheit achtet und nicht in die Gestaltung der Angebotsstruktur eingreift.
Genau das erfüllt dieser Gesetzentwurf. Deswegen sage ich Ihnen: Wenn die Stadt Ginsheim-Gustavsburg eine Satzung mit fünf Stunden macht und anschließend mehr Geld verlangt, wird sie das nicht machen können, weil sie die sechste Stunde beitragsfrei stellen muss. Denn das besagt der Gesetzentwurf. Für die siebte und die achte Stunde gibt es eine entsprechende Regelung, die die Beiträge begrenzt, die von den Eltern erhoben werden dürfen.
Wenn Sie den Gesetzentwurf nicht nur mit der Brille der Opposition, sondern unter dem Gesichtspunkt eines normalen Menschen lesen würden, der einen Gesetzentwurf liest, würden Sie feststellen, dass die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf sehr zufrieden ist. Denn die Regierungsfraktionen haben sehr deutlich – –
Die Landesregierung ist mit diesem Gesetzentwurf sehr zufrieden. Denn die Regierungsfraktionen haben einem Auswuchs der kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten Einhalt geboten, letztendlich auf Kosten der Eltern keine Beitragsfreistellung zu machen, sondern eher mehr Gebühren zu verlangen. Insofern ist das ein guter Gesetzentwurf, der von der Landesregierung vollumfänglich unterstützt wird.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man die Beiträge der Redner der Oppositionsfraktionen hört, könnte man den Eindruck gewinnen, dass wir in Deutschland ein schlecht funktionierendes, das Leben gefährdendes und in den Kinderschuhen steckendes Gesundheitswesen hätten. Wir haben in Hessen, in Deutschland und im internationalen Vergleich ein großartiges Gesundheitswesen, eine hervorragende Medizin. Dazu tragen viele Tausende Menschen bei, die in Krankenhäusern, in Praxen und in der Pflege tätig sind. Zuallererst gilt es, ihnen ein herzliches Dankeschön auszusprechen.
Das bedeutet aber nicht, dass man die Augen vor den Arbeiten und den Aufgaben verschließen sollte, die man angehen muss, um die Strukturen zu verbessern.
Dann wird so getan, als ob das Thema neu wäre und die Opposition es gerade erfunden hätte. Die vorherige Landesregierung hat bereits 2011 – diese Landesregierung hat es 2014 fortgesetzt – mit allen Beteiligten in Hessen einen Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, geschlossen.
Frau Dr. Sommer, Sie wollen ein paar Zahlen und Antworten hören. Dann sage ich Ihnen einmal, was wir machen.
Wir fördern das sogenannte Praktische Jahr im Wahlfach Allgemeinmedizin sowie das Absolvieren der Famulatur in Lehrpraxen mit rund 600 € im Monat. Wir fördern über das Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin mit einem Gehaltszuschuss von 4.800 € monatlich. Wir sind diejenigen, die an den Universitäten Marburg und Frankfurt Kompetenzzentren Weiterbildung Allgemeinmedizin eingerichtet haben, die wir mit 250.000 € per annum fördern.
Wir fördern die Ansiedlung in Gebieten mit einem besonderen Versorgungsbedarf, indem wir je Praxis rund 66.000 € Investitionskostenzuschuss gewähren. Die KV gibt Honorarumsatzgarantien; wir übernehmen die Kinderbetreuungskosten und gewähren Umzugskostenzuschüsse.
In der Pflege haben wir die anteilige Übernahme der Finanzierung der schulischen Ausbildung. Gleichzeitig beteiligt sich das Land Hessen an der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege des Bundes. Wir haben einen generellen Neuzuschnitt bei den Gesundheitsberufen und den Fachberufen zu verzeichnen. Er ist auch notwendig, damit die qualitativen Anforderungen berücksichtigt werden. Deswegen haben wir in den Koalitionsvereinbarungen auf der Bundesebene verabredet, dass umgehend ein neues Pflegeberufegesetz auf den Weg gebracht wird.
Zur Förderung von sektorenübergreifenden Kooperationen stellten wir im Zeitraum von 2014 bis 2017, also in dieser Legislaturperiode – weil Sie gesagt haben, wir müssten anfangen –, insgesamt 2,4 Millionen € zur Verfügung, die eingesetzt werden können. Gleichzeitig haben wir in dem gemeinsamen Gremium nach § 90a SGB V eine Arbeitsgruppe zur sektorenübergreifenden Bedarfsplanung und zur Neustrukturierung der Notfallversorgung eingerichtet.
Wir haben am Klinikum Frankfurt-Höchst gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung einen Modellversuch eingerichtet, bei dem es um eine zentrale Anlaufstelle und das Weiterleiten von Patienten geht, wobei diese Frage eine Rolle spielt: Ist das ein Notfall, der klinisch versorgt werden muss, oder ist das ein Notfall, der ambulant versorgt werden kann? Diesen Modellversuch fördern wir in den nächsten drei Jahren mit mehreren Hundertausend Euro. Wir haben eine ganze Reihe von Partnerpraxen gewonnen, die an diesem Modellversuch teilnehmen.