Jens Lipsdorf

Appearances

5/4 5/6 5/8 5/9 5/11 5/15 5/17 5/19 5/20 5/21 5/23 5/26 5/31 5/32 5/37 5/41 5/42 5/44 5/45 5/46 5/49 5/50 5/51 5/52 5/53 5/55 5/58 5/63 5/64 5/65 5/69 5/71 5/72 5/73 5/78 5/82 5/83 5/86 5/89 5/91 5/92 5/94 5/96

Last Statements

Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA hat das Ziel, Handelshemmnisse, Zölle, bürokratische Regelungen und Investitionsbeschränkungen abzubauen. Ohne Frage birgt es Chancen und Gefahren. Für uns Liberale ist aber ganz klar: Die Chancen überwiegen die Gefahren.
Wenn in den Verhandlungen die Belange des Umwelt- und des Verbraucherschutzes sowie Fragen der sonstigen Standards der EU ausreichende Beachtung finden, ist das das, was wir eigentlich wollen. Das umfassende Fachgespräch hat uns darin bestätigt, dass dies der Fall ist. Wobei man natürlich fragen muss: Sind denn die EU-Standards in jedem Fall die höherwertigen? Das sollte man der Ehrlichkeit halber noch einmal überprüfen, meine Damen und Herren.
Die Forderung im ursprünglichen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen war, sowohl im Bund als auch in Brüssel eine Aussetzung der Verhandlungen zu erreichen. Das ist meiner Ansicht nach die falsche Stoßrichtung, und die von rot-rot vorgelegte Beschlussempfehlung verzichtet nun auf diesen Punkt. Trotzdem können wir nicht zustimmen. Wieder wird so getan, als ob das Freihandelsabkommen Regelungen enthält, die den Bereich der Daseinsvorsorge tangieren. Dies wurde zuletzt im Fachgespräch übereinstimmend durch die Vertreter des BMWi sowie der EU-Kommission klargestellt.
Weiterhin enthält der Antrag Formulierungen, die den Status quo wiederholen und somit überflüssig sind. Unter Punkt 1 wird gefordert, Transparenz herzustellen und hierbei sowohl Parlamente als auch Wissenschaft und Zivilgesellschaft einzubeziehen. Im Fachgespräch wurde deutlich, dass beide Punkte derzeit schon praktiziert werden.
Auch Punkt 4 beinhaltet eine Selbstverständlichkeit. Entscheidungsrechte der Parlamente hängen entscheidend davon ab, ob am Ende ein gemischtes Abkommen vorliegt oder nicht. Da davon auszugehen ist, dass dies der Fall ist, werden neben dem Europäischen Parlament auch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen müssen.
Meine Damen und Herren, ich möchte meinen Redebeitrag mit einem Zitat von Benjamin Franklin beenden. Er sagte schon anlässlich der Unterzeichnung der Unabhängigkeitserklärung: Entweder wir ziehen an einem Strang, oder wir enden jeder einzeln am Strang. - Danke schön.
Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben die Überschrift in der Tat geändert, weil einige Kollegen mit dem ursprünglichen Begriff nicht ganz klar kamen. Allerdings halte ich den Begriff „Polenbeauftragter“ für grenzwertig. Vielleicht sollte man stattdessen sagen: Wir brauchen einen neuen Typus des Partnerschaftsbeauftragten, angesiedelt in der Staatskanzlei.
Die Partnerschaft zwischen Brandenburg und Polen hat sich in den vergangenen Jahren ohne Zweifel deutlich weiterentwickelt und ist nach wie vor auf einem guten Weg. In vielen Politikbereichen findet bereits eine Zusammenarbeit der Verwaltungen statt. Im Einführungstext des Antrags wird dies für die wichtigsten Bereiche exemplarisch ausgeführt. In den vergangenen Sitzungen des Landtages ist die wichtige und gute Beziehung zwischen Brandenburg und Polen bereits mehrfach Thema gewesen. Die Qualität der Zusammenarbeit ist unterschiedlich zu bewerten; in einem Großteil befindet sie sich eher auf einem niedrigen Entwicklungsstadium.
Meine Damen und Herren! Mir liegt ein gemeinsamer Letter of Intent des Carl-Thiem-Klinikums und der Universität Zielona Góra über Zusammenarbeit und Ausbildung von Ärzten und sonstigem medizinischen Personal vor. Daraufhin hat der zuständige Woiwode an Ministerin Tack einen Brief geschrieben, der aber bis zum heutigen Tag nicht beantwortet ist.
Das ist vonseiten der Landesregierung eine Fehlleistung, die wir durch Einsetzung eines Beauftragten, angesiedelt in der Staatskanzlei, durchaus beheben könnten. Solche kommunikativen Pannen würde es dann nicht mehr geben.
Die Arbeit der bereits bestehenden Partnerschaftsbeauftragten in Wroclaw und Pozna´n schätzen wir Liberalen sehr. Sie unterstützen vor Ort die Kooperationsprojekte und Kontakte zwischen den Woiwodschaften und den brandenburgischen Partnern. Insgesamt fehlt ihrer Arbeit jedoch ein klares, von der Landesregierung vorgegebenes Aufgabenprofil, an dem sie ihr Handeln ausrichten können. Ich bin gespannt, anhand welcher Kriterien die Evaluation der Arbeit der Partnerschaftsbeauftragten erfolgen soll.
Lassen Sie mich Folgendes noch einmal klarstellen: Wir wollen die bestehenden Partnerschaftsbeauftragten nicht infrage stellen, sondern ihre Tätigkeit durch einen landesweit agierenden Polenbeauftragten - oder: Partnerschaftsbeauftragten neuen Typs -, der in der Staatskanzlei sitzt, ergänzen.
Diskussionen mit betroffenen Verbänden und engagierten Bürgern haben gezeigt, dass über die bestehenden Strukturen hinaus ein solcher, bei der Staatskanzlei angesiedelter Polenbeauftragter des Landes gebraucht wird, um die bestehenden Defizite zu kompensieren. Entsprechend stand anlässlich des zehnjährigen Jubiläums des Beitritts Polens zur EU auch die Forderung nach einem Polenbeauftragten des Landes im Raum - eine Idee, die auch auf einer Veranstaltung in der Brandenburgischen Landeszentrale für Politische Bildung am 20. Mai unterstrichen wurde. Es war übrigens auch eine Mitarbeiterin des MWE anwesend. Herr Minister, ich muss Ihnen sagen: Der Auftritt war, um es gelinde zu sagen, eher peinlich. Sie wusste
nicht, was sie sagte, sie war nicht mit der Materie vertraut. Das, was wir dort erleben mussten, war für Brandenburg keine Glanzstunde.
Hauptaufgaben des Partnerschaftsbeauftragten sollen sein - das ist aus dem Antragstext ersichtlich -:
„a) die Vernetzung deutsch-polnischer Vereine, Projekte und Initiativen im Land Brandenburg untereinander sowie mit entsprechenden Partnern auf polnischer Seite,
b) die Erstellung einer landesweiten Übersicht über deutsch-polnische Projekte und Initiativen im Land Brandenburg,
c) die Stärkung des Austauschs und der Zusammenarbeit Brandenburgs und Polens auf Verwaltungsebene.“
Die/Der Polenbeauftragte des Landes Brandenburg sollte gegenüber dem zuständigen Ministerium weisungsungebunden und - analog den bisherigen Partnerschaftsbeauftragten des Landes Brandenburg - direkt dem Ministerpräsidenten unterstellt sein.
Ein weiterer Bereich, in dem Verbesserungspotenzial besteht, betrifft die praktische Umsetzung der Förderung deutschpolnischer Projekte. Probleme bestehen vielfach bei deren Vorfinanzierung durch die Projektträger. Gerade bei kleinen Vereinen verhindert der begrenzte finanzielle Rahmen häufig den Projektstart.
Im Anschluss. - Dadurch gehen den Beziehungen Brandenburgs und Polens wichtige Impulse verloren. Zwar hat der Ministerpräsident Anfang des Jahres vorgeschlagen, den Projektträgern bei der Vorfinanzierung entgegenzukommen. Allein - passiert ist nichts.
Äußerst kritisch bewerten wir auch die Tatsache, dass die Fördermittel zur Finanzierung von Netzwerkprojekten ausgelaufen sind. Dies ist unserer Ansicht nach der falsche Weg, da gerade Netzwerkprojekte häufig die nachhaltigste Wirkung in den Beziehungen zwischen beiden Ländern besitzen. Daher sollte das Land auch an dieser Stelle nachbessern.
Meine Damen und Herren! Vieles ist im Fluss. Gleichwohl müssen wir einen realistischen, unverklärten Blick auf den Stand der Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern richten. Dieser zeigt, dass es in den genannten Bereichen noch Verbesserungsbedarf gibt. Diesem möchten wir mit unserem Antrag gerecht werden. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Zustimmung. Danke schön.
Ja, bitte.
Ich habe es von dieser Stelle aus schon einmal gesagt: Den Bundesbeauftragten - derzeit der Ministerpräsident des Landes Brandenburg - wird es wahrscheinlich nicht ewig geben, weil sich, wie wir wissen, Regierungen alle vier oder fünf Jahre ändern können. Ob dann noch Herr Woidke Bundesbeauftragter ist, wage ich zu bezweifeln.
Zudem ist es schon eine zwischen Bund und Land zu klärende Frage, wie die konkrete Ausgestaltung erfolgt und wie Kompetenzen verteilt werden. Brandenburg sollte jetzt wirklich die Gelegenheit ergreifen, Polen an sich zu binden - durch neue Strukturen, durch neue Verfahren, durch neue Beauftragte, die ihre Pflicht wahrnehmen. Die beiden Beauftragten, die wir schon haben, sitzen vor Ort, in Wroclaw und Pozna´n. Wir brauchen den Beauftragten aber hier. Die Pannen passieren hier, nicht in Polen. Es reicht offensichtlich nicht aus, wenn sich der Bundesbeauftragte darum kümmert, sondern wir brauchen dafür einen Landesbeauftragten. Die Ergebnisse zeigen es doch. Das habe ich Ihnen gerade gesagt.
Ich mache es ebenfalls ganz kurz. - Wie ich erst am Montag erfahren habe, ist der erwähnte Brief nicht angekommen.
Kenntnis darüber, ob ein Netzwerk vorhanden ist, hat das Land nicht. Sind die Netzwerke wirklich alle miteinander verbunden? Hat man Kenntnis, was in dem Land überhaupt läuft? Das wird bezweifelt. Die Zivilgesellschaft jedoch, Frau Richstein, ruft genau danach. Unter Zivilgesellschaft verstehen wir eben die Dinge, die wirklich von unten her geschehen. Diese wollen unterstützt werden - ganz genau. Deshalb brauchen diese Unterstützung durch einen solchen Partnerschaftsbeauftragten hier im Ministerium, einen sogenannten Polenbeauftragten.
Die Frage ist auch: Wer unterhält sich denn mit wem? Natürlich möchte Warschau informiert werden, auch jeder Woiwode möchte informiert werden. Diese brauchen immer äquivalente Gesprächspartner auf der anderen Seite.
Zur Oder-Partnerschaft: Soviel sie hier auch immer wieder gerühmt wurde, gibt es doch ganz enorme Defizite, Frau Hackenschmidt. Fragen Sie einmal die Handwerkskammern; diese werden Ihnen einige Dinge erzählen, an welcher Stelle es klemmt.
Was die Städtezusammenarbeit betrifft: Guben/Gubin ist ein Beispiel dafür, wie es wirklich danebengehen kann, und dafür, wie es, wenn man einmal die Figuren austauscht, langsam wachsen kann. Das zu lenken und zu befördern, dafür wäre in der Staatskanzlei ein entsprechender Beauftragter sehr sinnvoll. Daher bleibe ich dabei: Wir brauchen ihn.
Ansonsten war das auch meine letzte Rede in diesem Landtag. Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Spaß beim Spiel!
Brandenburg ist das einzige deutsche Bundesland, welches über keine gesetzliche Regelung für das Zulassungsverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen an Hochschulen verfügt. Brandenburg verfügt aktuell nur über eine Hochschulvergabeverordnung - HVV -, in der die Vollregelung durch Rechtsverordnung dem zuständigen Mitglied der Landesregierung überlassen wird. Jedoch bedarf die Regelung über die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen einer konkreten gesetzlichen Grundlage.
Die jetzige Situation führt zu Rechtsunsicherheit an den Hochschulen, da erhebliche Prozessrisiken durch Zulassungsstreitigkeiten drohen und die Folgen bei Negierung der HVV für die Zulassungsverfahren in den kommenden Semestern nicht absehbar sind.
Ich frage die Landesregierung: Besteht nach ihrer Auffassung eine formalrechtlich genügende Grundlage für das Zulassungsverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen?
Frau Ministerin, damit haben Sie meine Frage schon fast beantwortet.
Wir leben nicht in der schönen Welt des Fernsehens, wo - zum Beispiel in der Serie CSI - die Tatortsicherung immer perfekt
läuft und nur Spezialisten zum Einsatz kommen. Im Gegenteil, die Ärzte stehen nicht nur unter zeitlichem Druck, wie Frau Nonnemacher zu Recht sagte, sondern auch unter dem Druck anderer Personen, insbesondere der Beamten, die vor Ort sind. Eine Leichenschau vor Ort ist also auch aus verschiedenen anderen Gründen sehr schwierig, nicht nur wegen mangelnder Qualifikation der Ärzte.
Deshalb frage ich: Inwiefern wird das Innenministerium an den Plänen zur Weiterqualifizierung auch der Tatortbeamten, also der Beamten, die vor Ort sind, beteiligt? Ich glaube, dort gibt es eine heftige Diskrepanz, und da harrt ein Problem der Lösung.
Das war eine Frage. Inwieweit wird das Innenministerium einbezogen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ohne Frage: Brandenburg ist eine selbstbewusste Region in der Europäischen Union und das aus vielerlei Gründen zu Recht. Allein schon die Tatsache, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung auch durch Fördermittel aus Brüssel verbessert hat, ist ein Indiz dafür.
Lassen Sie mich nun aber auch einige Bereiche nennen, in denen wir noch besser werden müssen. Die Beteiligung des Landtags wurde schon angesprochen: Seit der Verabschiedung des Vertrags von Lissabon stehen neben dem Europäischen Parlament auch die nationalen Parlamente, und somit auch der Landtag, im Fokus der europäischen Politik. Zwar ist die Zu
sammenarbeit zwischen Exekutive und Legislative in Brandenburg in Artikel 94 der Landesverfassung verankert; hier ist eine Unterrichtungspflicht an den Landtag bei der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, soweit es um Gegenstände von grundsätzlicher Bedeutung geht, verbrieft. Eine Ausgestaltung hierzu enthält dann die Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung zum Thema.
Wenn man einmal auf die Lösungen in anderen Bundesländern schaut, dann muss man nüchtern feststellen: In Brandenburg ist nicht die für das Parlament beste Lösung gefunden worden.
Beispielsweise fehlt - im Gegensatz zu Artikel 34a der Landesverfassung von Baden-Württemberg - jegliche Aussage zur Bindungswirkung von Stellungnahmen des Parlaments.
Die Schaffung eines Polenbeauftragten bei der Landesregierung: Meine Damen und Herren, schön, dass wir jetzt Herrn Dr. Woidke als Beauftragten der Bundesregierung haben, aber in dreieinhalb Jahren wird das vorbei sein - denn das ist ja an die Legislaturperiode gebunden -, und dann hat Brandenburg keinen Polenbeauftragten. Demzufolge fordern wir Liberale schon lange einen extra Polenbeauftragten vonseiten der Landesregierung, der in der Staatskanzlei angesiedelt sein sollte.
Ein weiteres Thema: Das Freihandelsabkommen der EU mit den USA, derzeit in den Medien sehr kontrovers diskutiert. Verwunderlich ist, dass die Landesregierung zur Frage 31 der Großen Anfrage feststellt:
„Vor dem Hintergrund der Relevanz des amerikanischen Marktes für Brandenburg und der US-Investitionen in Brandenburg wird die Bedeutung der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit den USA als außerordentlich hoch eingeschätzt. … Trotz aller offenen Fragen und Bedenken könnten durch Handels- und Investitionserleichterungen infolge des Abkommens Außenhandel und Investitionen gefördert und neue Arbeitsplätze im Land Brandenburg geschaffen bzw. gesichert werden.“
Richtig! Fraglich ist dann aber, warum Finanzminister Görke nach Presseberichterstattungen bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel geäußert haben soll, dass er nicht verstehe, wozu ein solches Abkommen nötig sei. Vielleicht hat die „böse Presse“ die Linke ja wieder falsch zitiert und interpretiert, aber so wurde es gemeldet. Hier besteht also offensichtlich eine Diskrepanz in den Aussagen der Landesregierung. Man sollte vielleicht einmal darüber sprechen, was man eigentlich möchte.
Noch eine kleine Anmerkung zum Thema Freihandelsabkommen, Freihandelszone: Der „so böse“ Wladimir Putin hatte einmal angeregt, von Spanien bis zum Ural eine Freihandelszone einzurichten; die westliche Welt ist darauf nicht eingegangen. Das wäre auch noch einmal etwas für die Zukunft, wo Brandenburg sich sehr stark machen könnte. Denn Brandenburg ist genau die Region, in der westliche Technologie mit den Bedürfnissen der Osteuropäer transformiert werden kann. Das ist die Chance unserer Wirtschaft und unseres Standorts, und das wird meiner Meinung nach derzeit negiert bzw. gar nicht erst in Angriff genommen, die Chancen werden nicht erkannt.
Auch bei der Europatauglichkeit der Verwaltungen in Verbindung mit dem Bericht zur Internationalisierungsstrategie der Landesregierung wird deutlich, dass Verbesserungen durch Fortbildung erreicht worden sind, es aber noch in folgenden Bereichen weiteren Handlungsbedarf gibt: Schaffung eines englischsprachigen Eingangsportals, international ausgerichtete Kommunikationsstrategie, internationale Veranstaltungen in dieser Hauptstadtregion und natürlich polnischsprachige Führungen in diesem Landtag - da warte ich immer noch auf ein Ergebnis unserer Anregung. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der nächsten EU-Förderperiode wird Brandenburg nur noch ein deutlich verringerter Ansatz an EU-Fördermitteln zur Verfügung stehen. Aber, Frau Kaiser, ich verstehe das „eher“ nicht: Es ist positiv, dass wir Fördermittel bekommen. Ohne diese Fördermittel von der EU hätte sich Brandenburg so nicht entwickeln können. Dass wir jetzt weniger Fördermittel bekommen, hängt natürlich damit zusammen, dass wir nun eine Übergangsregion und nicht mehr eine strukturschwache Region sind. Diese Entwicklung ist positiv - das wurde ja nun zwei Tage lang hier erörtert und immer wieder bejubelt -, ist aber auch eine Konsequenz aus der größeren Anzahl an Mitgliedsstaaten, die weitaus bedürftiger sind als wir hier in Deutschland und in Brandenburg. Als Folge daraus muss Brandenburg hinsichtlich der zu erwartenden EU-Mittel natürlich klare Prioritäten setzen. Das wurde versucht; es ist aber fraglich, ob es von der rot-roten Regierung auch so durchgehalten wird.
Aus dem Bericht wird deutlich, dass die fondsübergreifenden landespolitischen Prioritäten für die nächste Förderperiode durch die Landesregierung in den Bereichen Innovationsförde
rung, Bildung, Fachkräftesicherung sowie schonende und effiziente Ressourcennutzung und erneuerbare Energien gelegt werden. Daneben werden die Querschnittsaufgaben demografischer Wandel, Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen sowie Internationalisierung des Landes fondsübergreifend festgelegt. Das haben wir jetzt, wie gesagt, zwei Tage lang gehört und finden das auch alle ganz toll.
Aber es gibt natürlich einige Dinge, die nicht dabei sind, die aber für unser Land wichtig sind. Das Beispiel Breitband wurde bereits erwähnt. Das ist gerade im ländlichen Raum eine Schwachstelle - hier müssten mehr Mittelinvestitionen erfolgen.
Wir Liberale haben uns immer gegen eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip eingesetzt und ausgesprochen. Das werden wir auch weiterhin tun. Aus diesem Grund ist es richtig, dass 90 % der Mittel auf diese genannten Prioritäten fokussiert werden. Auch die Verwendung der revolvierenden Fonds hat sich in anderen Bundesländern bewährt und wird von uns ausdrücklich begrüßt.
Meine Damen und Herren, in der letzten Ausschusssitzung hat es der Vertreter der EU-Kommission, Herr Dufeil, sehr deutlich gemacht: Die Kommission ist durchaus diskussionsbereit. Das betrifft beispielsweise die Lösung über eine sogenannte Mischachse, die die Landesregierung anstrebt - dies wurde aber insofern problematisiert, als Bedenken hinsichtlich der Umsetzung bestehen -, sowie die Anforderungen der EU, die thematische Konzentration auf Forschung und Innovation, Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie Energieeffizienz für 60 % der Mittel.
Die Effektivität der Fördermittel zu steigern sowie eine kohärente Nutzung der EU-Mittel sind der richtige Weg, um eine zielgenaue Förderung zu erreichen. Dann werden auch entsprechende Ergebnisse folgen. Die Landesregierung sollte diese Anmerkungen vonseiten der EU beherzigen und die verbleibende Zeit bis zum Ende der Einreichungsfrist am 26. Mai dazu nutzen, die hier stets angemahnten Themen wie eben die flächendeckende Breitbandversorgung im Land mithilfe von EUFördermitteln auf den Weg zu bringen. Dies kann auch im ländlichen Raum gelingen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Minister Görke ist zwar nicht anwesend, aber - das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen - der Besuch in Brüssel, war, um dies alles zu erreichen, nicht mehr nötig. Es hätte dieses Antrittsbesuchs so nicht bedurft. Wir hoffen aber, das Bier hat ihm geschmeckt und er hat dort einen schönen Urlaub gehabt. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eigentlich allgemein bekannt, was ich von Rückführung von Kulturgut halte.
- Na, nicht viel, das wissen Sie doch. - Aber an der Stelle, meine Damen und Herren von der CDU, handelt es sich um etwas anderes. Wir haben hier schon zwei Landtagsbeschlüsse vorliegen, in denen sich der Landtag Brandenburg eindeutig dazu bekannt hat, diese Figuren zurückzuführen. Wir stimmen dem Antrag der CDU ausdrücklich zu, weil es nötig ist, dass diese
Landesregierung bei Dingen, die doch schon vor einer ganzen Weile beschlossen wurden, ab und zu einen Zahn zulegt.
Kommen wir aber zu den Figuren. Es handelt sich nicht nur um die acht Figuren, sondern um eine größere Anzahl. Herr Bischoff, mir liegen andere Zahlen vor: Es sind 40 Figuren oder Reste davon, die wir hier in Brandenburg noch haben und die restauriert werden müssen
- das ist immer die Frage -, und das kostet Geld, meine Damen und Herren. Mir liegen Zahlen zwischen zweieinhalb und drei Millionen Euro vor - nur für die Figuren oder Teile davon, die wir jetzt hier haben. Wir reden da noch nicht einmal über die Berliner Figuren. Die haben nicht diese hervorragende Qualität, wie uns gerade gesagt wurde. Sie sind transportfähig, das heißt aber nicht, dass sie nicht restauriert werden müssten. Die Berliner Luft ist nicht die gesündeste - und schon gar nicht für Sandstein.
Das heißt, wir müssen uns hier wirklich deutlich machen, dass die ganze Geschichte Geld kostet. Wir als FDP stimmen dem Antrag zu, stellen aber die Bedingung, dass hier keine Landesmittel hineinfließen - zusätzlich wieder irgendwoher gezaubert werden -, sondern dies, wie das schon in den Beschlüssen vorher gesagt wurde, aus Spendenmitteln finanziert wird. Da ist der Aufruf von Herrn Bischoff richtig, diesen Stadtschlossverein etc. zu würdigen bzw. hier zu Spenden aufzurufen. Dieser Spendenaufruf müsste heute von diesem Landtag ausgehen, verbunden mit der Aufforderung an die Landesregierung, hierüber wirklich mit Berlin zu verhandeln. Wobei ich sagen muss, dass ich die Position des Denkmalpflegers aus Berlin zumindest verstehen kann, wenn er sagt: Die stehen dort eine ganze Weile, gehören mittlerweile zum Bild der Humboldt-Universität und haben dort eine geschichtliche Relevanz. - Das ist nun einmal so. Das ist so, wie wenn Sie eine Farbuntersuchung bei einem Haus machen, fünf verschiedene Farbschichten vorfinden und sich entscheiden müssen, in welcher Farbe Sie das Haus nachher anlegen. Genauso ist es hier. Aber man kann trotzdem verhandeln, denn auch Potsdam bzw. das Land Brandenburg hat ja Figuren, die Berlin gerne haben möchte. Also kann man das vielleicht in einem Tausch regeln.
Das wäre vielleicht auch der Auftrag an die Landesregierung. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegt in der Tat ein neues Gesetz, kein Ablösegesetz vor - das ist schon einmal positiv zu bewerten. Weiterhin positiv ist natürlich zum einen die Beurlaubung; diese ist nun in begründeten Fällen auch außerhalb der Rückmeldefrist möglich. Schön, dass hier einige erkannt haben, dass sich das Leben nicht an Rückmeldefristen hält; dem Leben sind Rückmeldefristen gleichgültig.
Zu den akademischen Mitarbeitern: Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Mindestvertragslaufzeit des Erstvertrags auf zwei Jahre gesetzt wird bzw. Angestelltenverhältnisse, die überwiegend aus den Mitteln Dritter finanziert werden, für die Dauer der Bewilligung der Projektlaufzeit abgeschlossen werden. Das sind positive Punkte, die uns wirklich sehr gefreut haben.
Insgesamt müssen wir allerdings sagen: Das handwerklich initiierte Gesetz ist angefüllt von politisch motivierten Zusätzen. Wir sagen in liberaler Art und Weise: Ein Gesetz muss so viel wie nötig enthalten, aber so wenig wie möglich. Ich verweise hier ausdrücklich auf die Stellungnahme von Prof. Epping Ethikkommission, Zivilklausel etc. -, auf die ich jetzt nicht näher eingehe. Ich verweise weiterhin auf die Frage der Finanzierung. Ja - darauf hat Frau Prof. Dr. Kunst richtig verwiesen -, es gibt mehr Geld für die Universitäten, es soll auch mehr Geld für die Universitäten geben, aber meine Damen und Herren, wenn Herr Görke mir einen Euro gibt und das Brot zwei Euro kostet und ich mit dem Bäcker nicht verhandeln kann, dass er mir doch ein halbes Brot verkauft, verhungere ich vor dem Laden, dann liege ich irgendwo auf der Straße. Das ist das Problem: Wenn wir den Universitäten mehr Aufgaben übertragen, brauchen die auch mehr Geld, und das muss abgesichert sein.
Die FDP-Fraktion hat verschiedene Änderungsanträge eingebracht. Unter anderem sollte durch Einführung des Kaskadenmodells die Gleichstellung von Frauen und Männern gestärkt werden. Der Übergang von Bachelor- zu Masterstudiengängen sollte erleichtert werden. Personen, die Familienzeit genommen haben, sollte kein Nachteil entstehen. Studentische Beschäftigte sollten nicht als Hilfskräfte bezeichnet werden. Der Anteil der durch Lehraufträge abgedeckten Lehre soll 20 % des Gesamtlehrangebots der Hochschulen nicht übersteigen. Das sind alles Anträge, die abgelehnt wurden.
Wir haben auch ausdrücklich den Anträgen der CDU-Fraktion zugestimmt, die sich von dem Gedanken leiten ließ, den staatlichen Einfluss möglichst zurückzudrängen und zu begrenzen,
um die Hochschulautonomie zu stärken und zu erhalten. Eingriffe durch das Land und die Landesregierung sollten also reduziert werden. Natürlich stellt die Abschätzung eines möglichen Einsatzes von Forschungsergebnissen für nichtfriedliche Zwecke auch dort einen Eingriff dar - das wurde deutlich festgestellt. Aber auch diese Anträge wurden abgelehnt.
Wir hatten dann weiterhin die große Diskussion um das Studieren ohne Abitur. Natürlich, meine Damen und Herren, liegt darin ein Gefahrenpotenzial, weil die Gefahr besteht, dass die Lehre verflacht und das Bildungssystem nivelliert wird. Es liegt aber auch eine Chance darin. Die Chance muss genutzt werden, und die Chance kann genutzt werden, wenn die Universitäten frei und autonom agieren können. Dabei sollte nicht der Wettbewerb um die Zahlen der Studienanfänger ausschlaggebend sein, sondern die Ergebnisse, die aus den Universitäten kommen.
Zum großen Thema Gebühren, meine Damen und Herren: Natürlich, wenn Sie die Rückmeldegebühr als Studiengebühr bezeichnen wollen, Herr Jürgens, dann haben wir eine Studiengebühr. Aber die Frage ist in der Tat: Woher nehmen wir sonst das Geld für diesen ganzen Verwaltungsaufwand? Die Frage ist auch nur ein Teil der Gesamtfrage, denn diese lautet doch: Wie begreifen wir unser Bildungssystem, nämlich von der Geburt an bis zum Abschluss des Studiums oder bis zum Abschluss der Berufslehre? Brauchen wir da nicht vielleicht eine bessere Zusammenarbeit der Ministerien bzw. ein großes Kultusministerium, das diese Gesamtfragen betrachtet? Brauchen wir da nicht vielleicht doch einmal folgende Überlegung - das sind die Fragen, die das Leben und die Leute auf der Straße stellen -: Warum bezahlt man für Kindergartenplätze - es gibt Familien, die zahlen 1 400 Euro pro Monat für Kindergartenplätze -, aber das Studieren ist frei?
- Genau, Herr Jürgens. Das ist der Punkt, auf den ich noch zu sprechen kommen wollte. Sie stellen durchaus gute Fragen, Sie geben aber unserer Meinung nach die falschen Antworten. Das ist das Problem!
Oh, das ist richtig, aber so ist das mit den Visionen, Herr Jürgens. Die SPD folgt ihrem Altkanzler, der sagt: Wer Visionen hat, soll zum Arzt gehen. - Aus dem linken Spektrum höre ich: Wer Visionen entwickeln will, muss genug Drogen nehmen. - Wir sagen: Nein, nüchterne Visionen gehören zur Weiterentwicklung der Gesellschaft. - Danke schön, meine Damen und Herren!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es liegt eine Große Anfrage vor. Frau Heinrich, Sie haben eine wunderbare Rede gehalten - eine Antrittsrede als Kulturstaatssekretärin, wie man sagen könnte.
Aber auf die einzelnen Fragen sind Sie hier nicht so richtig eingegangen. Ich möchte trotzdem auf die Antworten eingehen, die uns hier vorliegen.
Ich habe den Eindruck, alles dreht sich um die Frage 45 nach den Voraussetzungen für den Abriss eines Gebäudes. Darauf wird in dieser Antwort hingearbeitet. Da liegt wahrscheinlich auch das Problem einiger Leute.
Am 24.03.1914 ist das Preußische Ausgrabungsgesetz verabschiedet worden. Gestern fand eine Feierstunde dazu statt. Der Kulturausschuss war minimal vertreten - leider -, aber Frau Ministerin hat eine wunderbare Rede gehalten. Auf dieses Preußische Ausgrabungsgesetz gründet sich unser Denkmalschutzgesetz. Das war der Anfang in diesem Bereich.
Wenn in der Antwort auf die Große Anfrage davon gesprochen wird, dass in den 90er-Jahren große Kulturinvestitionsprogramme aufgelegt wurden, kann ich nur voller Stolz sagen: Ja, damals gab es auch einen FDP-Minister, der das initiiert hat.
Ich komme auf die Beantwortung der einzelnen Fragen zu sprechen. In der Antwort auf Frage 11 fehlt mir die Garnisonkirche, Frau Ministerin. Die fehlt dort. Wenn ich auf die Homepage des MWFK schaue, stelle ich fest, dass bereits 2009 2 Millionen Euro für diese Kirche gegeben werden sollten. Dieser Hinweis fehlt mir in dieser Antwort auf die Große Anfrage. Das sollte man noch einmal prüfen. Deswegen gibt es von uns die Kleine Anfrage dazu.
Wobei ich dazu sagen muss: Wiederaufbau ist finsterster Eklektizismus und Historismus. Das ist Legoland. Ich frage mich, ob wir das brauchen oder ob wir das Geld nicht lieber dafür nutzen sollten, die Kirchen, die sanierungsbedürftig sind, endlich zu sanieren.
- Da sind wir einer Meinung, das weiß ich doch.
Zum Förderbedarf - Fragen 23 und 24 - vor allem bei Denkmalen ohne konkreten Nutzungsbedarf: Genau das ist das Problem. Wir müssen Denkmale einer Nutzung zuführen, denn jedes Denkmal, das nicht genutzt wird, wird nicht saniert, ist eine Ruine und wird irgendwann abgerissen. So einfach ist das im Leben. Denn das Denkmalschutzgesetz steht in der Wertigkeit der Gesetze ganz weit unten. Gehen Sie einmal auf eine Baustelle, auf der Archäologen und Denkmalpfleger zugange sind. Sie kommen immer als Letzte dran. Denkmalpflege wird immer zuletzt bewertet.
Zur Antwort auf die Frage 31: Kultureinrichtungen unter Denkmalschutz. Ich hoffe doch, dass unsere Kultureinrichtungen
noch nicht so alt sind, dass sie unter Denkmalschutz stehen. Allerdings ist es in der Tat so, dass gerade unsere Kultureinrichtungen die Gebäude nutzen, die unter Denkmalschutz stehen, damit einen ganz wertvollen Beitrag leisten und diese Gebäude auch retten.
Zu den Fragen 42 bis 44, die die Abrissanträge betreffen. Wer stellt denn diese Abrissanträge, meine Damen und Herren? Das ist doch nicht das Landesamt, auch nicht das Ministerium. Das sind die unteren Denkmalschutzbehörden im Auftrage ihrer Abgeordneten vor Ort.
- Ja, ja, ja, doch! So ist das. Gehen Sie bitte einmal zu den Mitarbeitern der unteren Denkmalschutzbehörde, die schon in Rente sind. Die sagen ihnen nämlich ehrlich, wie oft sie vor ihren Bürgermeister oder Landrat zitiert wurden, damit sie eben genau diesen Antrag stellen.
Was die Probleme der unteren Denkmalschutzbehörden angeht, so müssen wir uns die Frage stellen: Sind untere Denkmalschutzbehörden im Bauamt einer Kreisverwaltung wirklich richtig angesiedelt? Sind die Mitarbeiter so ausgestattet, dass sie ihren Aufgaben nachkommen können?
Wie gesagt, Kern der Großen Anfrage scheint Frage 45 - Abrissanträge für Gebäude - zu sein. Es stellt sich die Frage, wer schuld ist. Darauf komme ich in den nächsten fünf Minuten zu sprechen, wenn es um Ihren Antrag geht, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion.
Die Fragen 50 bis 53 - es geht um die Denkmalschutzstiftung wurden so beantwortet: Wir haben uns noch kein Bild gemacht. Ich wage zu bezweifeln, dass Sie sich wirklich noch kein Bild gemacht haben. Frau Melior hat es im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur gesagt: Ja, das nehmen wir in unser Wahlkampfprogramm auf. Denkmalstiftung - das kommt! Ich lese dort im Regierungsprogramm nach. Da steht etwas von Denkmalfonds. Das ist etwas ganz anderes.
Das ist keine Stiftung. Ein Denkmalfonds ist ein Haushaltsansatz. Das ist das, was Minister Enderlein einmal eingestellt, aber Minister Reiche wieder kassiert hat. Genau das ist ein Denkmalfonds. Genau das wird auch wieder passieren.
Wahlkampfplattitüden ohne Inhalt. Sie machen keine Denkmalstiftung, das haben Sie nicht vor. Damit widersprechen Sie sich selbst. Oder, Frau Melior, haben Sie es bloß nicht in Ihrem Regierungsprogramm durchgesetzt? Ich weiß es nicht.
- Na, wir werden sehen. Ich glaube nicht, dass das wirklich kommt. Ich glaube auch nicht, dass die SPD das machen wird. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bringen wir das alles noch einmal ein bisschen zusammen. Der erste Punkt des Antrags: Die Denkmalstiftung - völlig klar, da sind wir einer Meinung - brauchen wir. Wir, zumindest die Oppositionsfraktionen, sind uns einig, dass wir im AWFK ein bisschen über den Tisch gezogen wurden, als uns gesagt wurde: Ja, ja, das machen wir schon. - Frau Theiss, Sie haben eben nicht Recht. Wir können nicht sagen: Ach, wir haben hier mal ein bisschen Geld, das schmeißen wir in die Luft und gucken, wo es landet. Das ist der Brandenburger Weg der SPD. Aber der ist falsch.
Wir müssen erst einmal ein Konzept haben: Was wollen wir? Und dann müssen wir sehen, wie wir das finanziert bekommen. Das wäre der richtige Weg.
Zu den anderen beiden Punkten muss ich sagen: Die gehören hier nicht hinein. Ich hätte das gern getrennt. Zum einen reden wir über die Denkmalstiftung, zum anderen über das Denkmalschutzgesetz. Was läuft dort wirklich? Und wer ist denn - das hatte ich vorhin schon gefragt - für den ganzen Abriss überhaupt verantwortlich? Wir sollten die Fragen zur Evaluierung, zum Dissensverfahren, zur Benehmensherstellung usw. wirklich einmal im Ausschuss besprechen.
Dann sollten wir klare Forderungen in Richtung der unteren Denkmalschutzbehörden in Verbindung mit dem Landesamt aufmachen. Was brauchen sie? Sie brauchen dringend Leute da sollten wir uns den Sand aus den Augen wischen - mit einem vernünftigen Abschluss, mindestens einen Bachelor im Bereich der Denkmalpflege. Teilweise haben sie dort Kindergärtnerinnen sitzen - Entschuldigung!
Zweitens bedarf es Nachqualifizierungen von vorhandenem Personal. Wir haben ein Landesamt, das Schulungen anbietet; die werden aber nicht angenommen oder zu wenig wahrgenommen, weil die Arbeitgeber, die unteren Denkmalschutzbehörden, die Mitarbeiter dafür nicht freistellen: keine Genehmigung zu einer Dienstfahrt, keine Genehmigung für eine Weiterbildung. - So sieht es aus. Das ist die Realität. Die Mitarbeiter nutzen die Weiterbildungsmaßnahmen des Landesamtes nicht. Wir haben in Brandenburg das Kloster St. Pauli, wir haben die Slawenburg Raddusch. Dort gibt es Räume, und Mitarbeiter des Landesamtes kommen dorthin. Herr Agthe, Gebietsreferent in der Außenstelle Cottbus, bietet die Schulungen auch an der BTU an, aber dann müssen die Bürgermeister und Landräte ihre Mitarbeiter eben auch dorthin schicken.
Wir brauchen weiterhin eine entsprechende Ausstattung der unteren Denkmalschutzbehörde, sprich ein Fahrzeug, damit die Mitarbeiter auch mal zu den Baustellen fahren können. Wissen Sie eigentlich, dass viele Mitarbeiter überhaupt nicht wissen, wie die Baustellen oder Objekte aussehen, über die sie Abrissgenehmigungen erteilen oder Gutachten erstellen? Das ist die Realität, und die muss verändert werden. Das können wir aber gern im Ausschuss besprechen, meine Damen und Herren von der CDU.
- Jederzeit. Es ist ja auch Ihr Antrag - Entschuldigung -, Sie natürlich auch.
Zur dritten Frage: Wie hoch soll der Anteil der Gegenfinanzierung sein? Das steht nicht in Ihrem Antrag. Das ist eine ganz gefährliche Ausdrucksweise. Angenommen es gibt einen Verein, der eine Kirche sanieren will. Der sagt dann: Wir haben hier 500 Euro, buff, das Ding wird nicht abgerissen. - Es ist aber baufällig. Darf es dann nicht abgerissen werden? Hier sind Fragen zu beantworten, die in Ihrem Antrag nicht geklärt sind.
Deswegen, meine Damen und Herren: Ziehen Sie Ihren Antrag bitte zurück und unterstützen Sie unseren Entschließungsantrag, mit dem wir erst einmal die Denkmalstiftung errichten! Über die anderen beiden Punkte unterhalten wir uns im Ausschuss, ganz dezidiert auch mit den Forderungen, und daraus formulieren wir dann einen neuen Antrag. - Danke.
Sie sagen ja, Sie wollen Nachhaltigkeit. Sie sind für eine nachhaltige Denkmalförderung, ja?
Und Sie finden, der Denkmalfonds, der jederzeit wieder eingestellt werden kann, weil er an den Haushalt gebunden ist, wäre nachhaltig - nachhaltiger als eine Stiftung? Wollen Sie uns das jetzt wirklich sagen? Wir hatten in Brandenburg einen Denkmalfonds, das wissen Sie, der wurde kassiert.
Da hat er Recht. - Frau von Halem, die Punkte 2 und 3 sind weder im Ausschuss besprochen noch sonst wie an mich herangetragen worden. Ich habe zu diesen Punkten Klarheit, weil ich weiß, wie die Geschichten im Land Brandenburg laufen. Ich war oft genug dabei und erlebe es immer wieder. Wir können uns, wie gesagt, gern darüber unterhalten. Ich setze das auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung, die im Mai stattfinden wird, und werde auch das Landesamt informieren. Zudem versuche ich, Vertreter der unteren Denkmalschutzbehörden zu bekommen, die sich trauen, Aussagen zu machen zu dem, was wirklich abgeht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es freut mich außerordentlich, dass die Ukraine von Ihnen entdeckt wurde. Als wir noch die Große Anfrage der FDP-Fraktion zu den Nachfolgestaaten der UdSSR behandelt hatten, er
regte das bei Ihnen eher ein Lächeln. Aber es wandelt sich doch einiges in diesem Parlament - dank der politischen Lage in Europa.
Wenn Sie Herrn Steinmeier schon so loben, Frau Melior, müssen Sie natürlich auch sagen, dass der französische Kollege nicht mitgekommen wäre, wenn der polnische Kollege nicht sofort seinen Urlaub abgebrochen und gesagt hätte, ja, da komme ich mit.
Man kann an dieser Stelle vermuten: Rumsfeld hatte vielleicht mehr als die militärische Option im Sinn, als er sagte, wir hätten ein neues und ein altes Europa. Vielleicht müssen wir selbst uns in unserer Denkweise ein bisschen revidieren.
Es irrt, wer hier glaubt, dass die deutsch-polnischen Verhältnisse erst seit der Machtergreifung Hitlers oder seit dem Zweiten Weltkrieg im Argen lägen. Sie müssen schon ein bisschen weiter ausholen. Polen war immer das Land, das ein Keil zwischen russischen und deutschen Interessen war. Die polnische Krone war lange Zeit in deutschen Händen. Sie müssen also über die deutsche Expansionspolitik, die sehr lange zurückreicht, und über gutbürgerliche westliche Vorurteile gegenüber polnischen Bürgern reden. So manch ein großer Mann, den wir so loben, ist in polnischen Fragen nicht zitierfähig.
Ein kleines Gegenbeispiel: Bundesaußenminister a. D. Guido Westerwelle hatte seinen Antrittsbesuch in Warschau. Als Erstes hatte er Warschau besucht, nicht Paris. Er hatte eine Staatssekretärin zur Koordinatorin ernannt. Der amtierende Außenminister Steinmeier ist dem alten Schema wieder gefolgt: Ab nach Paris!
Er hat dann unseren Ministerpräsidenten mehr oder weniger ehrenhalber als Koordinator ernannt und damit auf polnischer Seite für Unmut gesorgt. Das muss man ganz deutlich sagen.
Herr Ministerpräsident, wenn Sie dort Ihren ersten Besuch abgestattet haben, dann ist das lobenswert. Sie haben zugegebenermaßen - mit guter Vorbereitung - auch die richtigen Worte gefunden und dort Wogen geglättet. Das ist sehr gut.
Herr Ministerpräsident, zum Wohle unseres Landes wünschen wir Ihnen in dieser Funktion natürlich Fortune und politisches Geschick, aber es ist ein schwieriger Weg, ein weiter Weg. Wie Sie das trotz der unerledigten Arbeiten in Brandenburg bewältigen wollen, bleibt uns ein Rätsel.
Ein Hauptziel ist laut Presseveröffentlichung der Jugendaustausch bzw. dessen Verbesserung. Natürlich müssen die Fremdsprachenkenntnisse verbessert werden. Das müssen Sie aber auch dem Bildungsministerium sagen. An Cottbuser Schulen, zum Beispiel am Humboldt-Gymnasium, gab es ein so starkes Interesse an Polnisch-Unterricht, dass zwei Klassen hätten gefüllt werden können. Das Schulamt hat es abgelehnt. Also ist noch einiges zu tun, auch administrativ.
Im Übrigen forderten wir Liberalen erst kürzlich, dass im Landtag Brandenburg Führungen auch auf Polnisch abgehalten werden. Ich warte noch auf das Ergebnis.
Wir haben auch ganz konkrete Forderungen - natürlich. Es bedarf großformatiger Visionen für die deutsch-polnische Grenzregion, für das deutsch-polnische Verhältnis, und diese Vision vermisse ich, auch in Ihren Anträgen.
Herr Ministerpräsident, ein guter Gesprächspartner vor Ort wäre vielleicht auch der Gubiner Bürgermeister Bartczak. Er hat nämlich Visionen. Eine davon ist, in diesem Bereich etwas zu etablieren, was Trier ein bisschen entgegenwirkt. Die Porta Nigra wie in Trier haben wir in Guben/Gubin nicht, aber wir haben dort eine Kultur „des neuen Bauens“, Beispiel: Mies van der Rohe. Das könnte man als Aufhänger nehmen - der kulturelle Austausch als Startpunkt.
Ein Thema ist - natürlich die innere Sicherheit, die von Frau Melior so hoch gelobt wurde, es sei doch alles so toll in der Zusammenarbeit. Nein, ist es eben nicht. Im Kleinen hakt es nämlich. Da muss noch etliches getan werden.
Polen ist kein Schurkenstaat und kein Land voller Krimineller, wird aber als Transitland missbraucht; das muss man ganz deutlich sagen. Hierbei müssen deutsche und polnische Teams im Sinne der inneren Sicherheit zusammenarbeiten.
Verkehr und Infrastruktur. Natürlich brauchen wir eine bessere Bahnanbindung: Zweigleisigkeit, höhere Geschwindigkeiten, überhaupt eine Anbindung des BER über Cottbus und Forst nach Wroclaw.
Wir brauchen natürlich auch in der Energiepolitik klare Worte. Wenn der polnische Tagebau bis an die deutschen Ortschaften kommt, dann ist das für die deutsch-polnische Region ein Problem. Das muss man ganz deutlich sagen. Fahren Sie bitte nach Groß Gastrose, die Bürger sind sehr aufgebracht.
Gehen wir weiter: Arbeitsmarktförderung - natürlich, klar, Frau Melior, das ist eine tolle Sache. Aber wie helfen wir denn der deutschen Wirtschaft, in Polen Fuß zu fassen bzw. sich dort wirklich zu etablieren? Das ist im Moment eher eine einseitige Angelegenheit.
Weiterhin ist natürlich die Forschung gefragt. Die Viadrina muss vielmehr gefordert werden, mehr zu tun.
Wir sehen weiterhin die Notwendigkeit, die strukturelle Zusammenarbeit zwischen Polen und Brandenburg zu verändern. Hierzu sollte eine Neujustierung des Aufgabenprofils des Partnerschaftsbeauftragten erfolgen. Diese muss in der Staatskanzlei angesiedelt sein, nicht beim MWE.
Damit vorerst genug. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Gesetz zur Regelung der Rechte der Sorben und Wenden liegt uns vor, ein Gesetz, das für Brandenburg wichtig ist - das haben wir in mehreren Reden gehört -, wichtig auch für die Minderheit, für die Menschen in der Lausitz. Ein Gesetz, das insgesamt gut ist, eingebracht eigentlich von neun Abgeordneten aus der Lausitz. Es ist schon seltsam, wie damit umgegangen wurde - Frau Schier hat es schon gesagt. Das kulminiert darin, dass man abgestufte Redezeiten einsetzt, die den Intentionen der Abgeordneten, die es eingebracht haben, überhaupt nicht entspricht.
- Jawohl! - Uns liegt ein Gesetzentwurf vor, der von Rot-Rot vorgelegt wurde. Das ist kein Gesetzentwurf, den die neun Abgeordneten eingebracht haben, deswegen kann ich auch nicht davon abgehen, Frau Schier. Es ist nicht mein Gesetzentwurf, sorry. Den habe ich nie unterschrieben, deswegen kann ich nicht davon heruntergehen. Ich gehe aber auch nicht rauf; es ist kein Gesetzentwurf, der alle Belange berücksichtigt, die zu berücksichtigen nötig gewesen wäre und deren Berücksichtigung die Sache so gestaltet hätte, dass man ein ordentliches Gesetz hätte, das auch nachhaltig wirkt und die Probleme löst.
Uns als Liberalen geht es vor allem um die Sache, den Schutz der Minderheit unter Wahrung des sozialen Friedens vor Ort und der akzeptierten Standards. Dazu gehört auch die kommunale Selbstverwaltung, die wir in diesen Formulierungen nicht gewahrt sehen.
Meine Damen und Herren vom Rat der Sorben und Wenden, Sie haben sich abdrängen lassen auf die territoriale Frage. Sie haben die Kultur statt der Folklore gewollt, was einige Kommunen - Herr Maresch hat das richtig gesagt - vehement verwechseln. Zur Kultur gehört eben die Sprache, und Sie hätten viel deutlicher fordern sollen: Mehr Investitionen in Sprachausbildung, mehr logistische Förderung, Sprachausbildung vom Kindergarten an, denn mit der Sprache lebt und stirbt die Kultur - so einfach ist das. Ansonsten wird es Folklore - wenn nachher bloß noch das Häubchen in Lübbenau gezeigt wird.
Wir brauchen Arbeitsmaterialien an den Schulen in sorbischer Sprache; heute werden sie teilweise selbst angefertigt, meine Damen und Herren. Hier ist ein Ministerium gefordert, übrigens nicht das Wissenschaftsministerium, sondern ein anderes Ministerium, darauf komme ich gleich noch. Diese Forderungen hätten vehementer kommen müssen, das hätte stärker ins Gesetz hineingemusst. Aber man hat sich, wie gesagt, mehr um zweisprachige Straßenschilder gekümmert als um die eigentlichen Fragen einer Kultur. Hier geht deutliche Kritik auch an diese Kommunen, die glauben, sie würden bankrott gehen, wenn sie ihre Straßen- oder Ortsschilder zweisprachig umschreiben müssten. Es war teilweise schon nahe an der Peinlichkeitsgrenze, was wir in den Anhörungen zu hören bekommen haben.
Wir haben auch gefordert, dass der Beauftragte für sorbische/wendische Angelegenheiten in der Staatskanzlei angesiedelt wird und nicht in einem Ministerium. Denn Letzteres haben wir die ganze Zeit in einem Ministerium gehabt, und das
klappt eben nicht. Wir haben doch gesehen, dass die Vernetzung dieser Ministerien nicht klappt. Bei diesem Gesetz sind doch alle Bereiche aller Ministerien berührt. Warum soll es dann nur im Wissenschaftsministerium angesiedelt sein? Nein, es müssen alle Ministerien eingebunden werden, und zwar fest. Ich denke, Herr Konzack wird dazu noch die eine oder andere Ausführung machen.
Meine Damen und Herren, insgesamt liegt uns ein Gesetzentwurf vor, der gut und richtig ist - trotz der Fehler, die wir darin sehen und die auch in der Folge Diskussionen hervorrufen werden, die nicht unbedingt produktiv sind, sondern auch den sozialen Frieden vor Ort gefährden werden; das sage ich ganz deutlich. Wir von der FDP-Fraktion werden deshalb diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, ihn aber auch nicht ablehnen. Wir werden uns enthalten. - Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Förderung der Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg ist insoweit zu begrüßen, als nun - nach vier Jahren! - endlich eine gesetzliche Anerkennung von Kunstschulen stattfindet. Musik und Kunst sind für die Entwicklung von Kindern speziell in unserem Land wichtig. Daher bleibt nach vier Jahren zu fragen: Mein Gott! Ist das alles, was Sie dafür gemacht haben?
Die „Würze“ des Gesetzes liegt in den Details, aufgrund derer wir dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen können.
Erstens: Die Landesregierung plant, nicht wie bisher nur die Zahl der Unterrichtsstunden als Bemessungsgrundlage für die Landesförderung zu nehmen, sondern zusätzlich die Schülerzahlen heranzuziehen. Dies kann dazu führen, dass zukünftig an den Musikschulen unseres Landes das Motto „Masse statt Klasse“ gilt, was nicht zielführend wäre und nicht Maßstab für dieses Gesetz sein sollte.
Zunächst erscheint die Förderung von Gruppenunterricht, um mehr Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zu Musikschulen zu ermöglichen, gut. Dies wird aber zwangsläufig zulasten des Einzelunterrichts an Schulen gehen. Es wird genau den umgekehrten Effekt haben; denn Einzelunterricht wird immer mehr nachgefragt, was dazu führen wird, dass in der Gesamtzahl noch mehr Gesamtschüler den Unter
richt nicht bekommen bzw. die Anzahl der Musikschüler sogar zurückgeht.
Zweitens, die Höhe der Landesförderung: Die Musikschulen in Brandenburg beklagen die zu geringe finanzielle Ausstattung. Das vorliegende Gesetz regelt vieles und verlangt von den Musikschulen auch so einiges, insbesondere die eingeführten Qualitätsstandards, eine höhere Förderung für Musik- und Kunstschulen legt es jedoch nicht fest. Die finanzielle Förderung seitens des Landes bleibt also exakt die gleiche. Die Verärgerung der Landkreise und Kommunen über die festgelegte Mindestförderhöhe insgesamt ist verständlich. Und jetzt schiebt die Landesregierung wieder einmal die Hauptverantwortung, die Hauptlast auf andere ab, speziell auf die Kommunen. Vor dem Hintergrund dieser finanziellen Ausstattung und Regelung ist es fast schon eine Unverschämtheit der Landesregierung, zukünftig für das Genehmigungsverfahren und die Anerkennung als Musik- und Kunstschule Gebühren erheben zu wollen.
Das Paradoxe daran ist ja eben: Zum einen ist die Anerkennung als Musik- und/oder Kunstschule Grundvoraussetzung für den Erhalt der monetären Zuwendungen, zum anderen werden aber die Gebühren, die eigentlich den Musikschulen zugute kommen sollten, in öffentliche Gelder des Landeshaushalts zurückgeführt bzw. fremd eingesetzt. Das Geld kommt also nicht dorthin, wo es hin sollte.
Aus den hier genannten Gründen können wir als FDP-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen. Allerdings begrüßen wir ausdrücklich den vorliegenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der ergänzt, was die Landesregierung versäumt hat, nämlich: Die Qualität des Unterrichts an Musikund Kunstschulen darf nicht aus Quantitätsgründen leiden. In dem vorliegenden Änderungsantrag wird auf die Schülerzahl an den Schulen als Bemessungsgrundlage für die landesseitige Förderung verzichtet, wie wir das als FDP im Ausschuss auch gefordert haben. Außerdem werden finanzielle Eckzahlen festgeschrieben, die im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung fehlen. Die landesseitige Fördersumme wird ab dem Jahr 2015 um 310 000 Euro erhöht, ohne dabei den aktuell beschlossenen Haushalt zu berühren. Außerdem werden die Förderprogramme „Klasse: Musik“ und „Klasse: Kunst“, die Musik und Kunst unter anderem in Kindertagesstätten und Schulen weiter fördern, im Gesetz festgeschrieben, und die Programme laufen bereits und sind im aktuellen Haushalt festgehalten. Also kann man hier sehr viel mehr machen, als die rotrote Koalition vorlegt. Die Festschreibung im Gesetz garantiert die Fortführung eben dieser Programme in einer hohen Qualität.
Auch den vorliegenden Entschließungsantrag der CDU begrüßen wir als FDP-Fraktion, da er gute und exzellente Leistungen würdigt und die Motivation derjenigen Menschen, die sie erbringen, erhöhen kann. Dies wird in unserem Land viel zu wenig getan. - Recht herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat, ein Gesetzentwurf liegt vor, den wir prinzipiell begrüßen. Ob wir den Gesetzentwurf nun Ablösegesetz oder Neufassung des Gesetzes nennen, sei dahingestellt. Wichtig ist der Inhalt. Ich freue mich ganz genauso wie meine Vorredner bzw. Frau Ministerin auf die Anhörung im Ausschuss, weil in der Tat einige Fragen zu klären sind.
So ist erstens die zukünftige Unterscheidung zwischen Universität und Fachhochschule oder Hochschule zu klären. Unsere Vorstellung von der Unterscheidung ist: Während man sich an Fachhochschulen bei der Ausbildung von Nachwuchskräften sehr viel stärker an den Bedürfnissen des gesellschaftlichen Umfeldes, der Wirtschaft, orientiert, widmet man sich an der Universität verstärkt der Forschung und qualifizierten Arbeit.
Vor diesem Hintergrund müssen wir uns folgende Frage stellen: Was bewirkt die Gleichstellung der allgemeinen Hochschulreife und der Fachhochschulreife? Bisher wurde unterschieden: Personen mit allgemeiner Hochschulreife konnten an Universitäten und Fachhochschulen und Personen mit Fachhochschulreife konnten an Fachhochschulen studieren. Die neue Regelung der Abschlüsse ist zu hinterfragen, da die Leistungsorientiertheit dann per se nicht mehr gegeben ist und keine Stärkung der Hochschulen in Brandenburg automatisch erfolgen wird. Die Begründung mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz ist in diesem Punkt nicht richtig, denn dieser Beschluss vom 6. März 2009 enthält diesen Punkt überhaupt nicht.
Zweitens: Die Zulassung entsprechender beruflicher Qualifikationen. Ja, hier wird sich an den Beschluss der Kultusministerkonferenz gehalten, allerdings wäre eine flexiblere Umsetzung, wie sie in anderen Bundesländern gehandhabt wird, möglich gewesen. So hätte man beispielsweise verpflichtende Beratungsgespräche oder Eignungsprüfungen, wie es bei den Masterstudiengängen der Fall ist, auch für das Bachelorstudium in das Gesetz integrieren sollen.
Drittens: Beschränkung und Befristung von Lehraufträgen. Es ist die Frage, welche konkreten Auswirkungen damit einhergehen.
Viertens: Ethikkommission. Die verpflichtende Einrichtung von Ethikkommissionen an allen Hochschulen in Brandenburg macht keinen Sinn, da die angesprochenen Zuständigkeiten bei weitem nicht alle Hochschulen im Land betreffen. Wir können inhaltlich über die Sinnhaftigkeit solch einer Kommission trefflich streiten.
Wir als FDP-Fraktion sind der Überzeugung, dass die Formulierung von § 64 Abs. 3 nicht in das Hochschulgesetz gehört. Die so genannte Zivilklausel ist einfach nur „Kampfrhetorik“. Ich möchte einmal die Frage nach der Wirksamkeit dieser Zivilklausel stellen. Nehmen wir zum Beispiel Bremen. 1986 trat dort die deutschlandweit erste selbstverpflichtende Zivilklausel in Kraft mit der Zielsetzung, dass jede Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung an der Universität Bremen abgelehnt werden müsse. Als im November 2013 aufgedeckt wurde, dass das US-Militär auch in deutsche Forschung investiert, war die Uni Bremen dabei.
Ein kleines Beispiel aus der Praxis: Wenn wir dem folgen würden, meine Damen und Herren, besonders von der Linken, müssten wir das Landesdenkmalamt entmilitarisieren, weil die nämlich mit Computern arbeiten, die draußen in der Feldforschung verwendet werden. EP 54 ist zertifiziert, das ist ein Ergebnis der US-militärischen Forschung, wir nutzen es aber im zivilen Bereich in Deutschland sehr effektiv.
Danke schön, meine Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen spiegelt in vielen Zahlen und Statistiken die Situation der Hochschulen in Brandenburg wider Zahlen, Statistiken, mit denen man spielen und jonglieren kann.
Kommen wir aber auf den Kern: Ja, Befristungen sind Mist. Befristungen sind Mist für Leute, die vielleicht ausdauernd ein Ziel haben, die vielleicht sesshaft werden wollen. Aber Befristungen im Hochschulbereich haben ihren Sinn und können auch Motivation sein. Sie können Chancen bieten und - wie Prof. Schierack gerade sagte - sind ein Teil der Rotation, des Rotationsprinzips, das dort vorherrschen muss, um auch im wissenschaftlichen Bereich vorwärtszukommen.
Gute Lehre und Forschung zeichnen sich natürlich in großen Teilen durch Beständigkeit aus. Es bedarf der Einarbeitungszeit von Mitarbeitern und der Entwicklung der Mitarbeiter, damit diese ihre Aufgaben adäquat erfüllen können. Bei aller Kritik sollte man doch die Verträge im Einzelnen prüfen. Befristungen bzw. Bindungen an Aufträge sind auch außerhalb von Universitäten alltägliches Geschäft, meine Damen und Herren.
Leuchtturm in Fragen der Befristungen ist die Hochschule für Film und Fernsehen, welche mit 60 Monaten im Durchschnitt und minimal 48 Monaten sehr lang befristete Verträge mit ihren Mitarbeitern schließt. Die Laufzeit von befristeten Verträgen ist nicht nur für die Qualität der Lehre und Forschung von Bedeutung, sie ist auch als Standortfaktor nicht zu übersehen. Wenn wir gutes Personal für unsere Hochschulen wollen, müssen wir den Mitarbeitern auch eine gewisse Planungssicherheit für ihr Leben geben. Dies gilt insbesondere für Jungakademiker, die sich nach abgeschlossenem Studium oft von Beschäftigung zu Beschäftigung oder von Praktikum zu Praktikum hangeln und das eben oft unbezahlt - zum Beispiel auch in einer Staatskanzlei.
Signifikant ist die Situation der studentischen Mitarbeiter. Sie zeigt, dass SPD und Linke ihren eigenen Ansprüchen nicht gerecht werden. Dass die FDP kein Befürworter von Mindestlohn ist, wird Sie, denke ich, alle nicht überraschen. Aber ich kann mich noch gut erinnern, dass sich SPD und Linke im Bundestagswahlkampf bezüglich des Mindestlohns gegenseitig überboten haben - 8,50 Euro, 10,50 Euro, wer bietet mehr? -, und Sie wollen einen flächendeckenden Mindestlohn. Das heißt, dabei müssten auch die studentischen Mitarbeiter einbezogen werden. Das ist in Brandenburg aber nicht der Fall. Also werden Sie Ihren eigenen Ansprüchen nicht gerecht. 8,50 Euro können sich gerade einmal die Hilfskräfte an der Viadrina und der Universität Potsdam zu Buche schreiben.
Um es ganz klar zu sagen: Eine stufenweise Eingruppierung von Beschäftigten ist sinnvoll und nötig, und ob da ein Betrag von 8,50 Euro herauskommen muss, hängt von der Qualität der Leistungen ab, und Leistung muss als grundlegender Faktor mit herangezogen werden. Das muss auch in Brandenburg gelten, und zwar in allen Bereichen, nicht bloß in Hochschulen.
Fragen Sie sich, meine Damen und Herren gerade von der Koalition: Was ist mir die Leistung des anderen eigentlich wert? Fragen Sie sich das selbst, und dann überlegen Sie einmal, was Sie für die Leistung eines anderen bezahlen wollen.
Wir diskutieren hier aber auch über ein Thema, das auch die Hochschulautonomie angeht, und das sollte man nicht vergessen, man sollte es vorsichtig angehen und auch dabei belassen, weil hier Hochschulen ein gewisses Recht auf Eigenverantwortlichkeit haben, mit ihren Geldern umzugehen. Nur, da liegt dann wieder der Hase im Pfeffer - Prof. Schierack hat es gesagt -: Wenn wir eine Ausfinanzierung der Arbeitskräfte haben wollen, brauchen wir auch eine grundlegende Ausfinanzierung der Hochschulen, meine Damen und Herren. Die sehen wir von der FDP ebenfalls nicht gegeben. Wer die Verhältnisse an Brandenburger Hochschulen verbessern will, muss für ein modernes, flexibles Hochschulgesetz eintreten - ich bin froh, dass die Novelle zurückgezogen wurde, dass sie noch einmal grundlegend überarbeitet wird -, der muss die Wirtschaft stärker einbeziehen, der muss mehr duale Studiengänge anbieten als bisher - übrigens eine zentrale Forderung der Wirtschaft. Es ist viel Spielraum im System, es darf aber nicht weiter eingeengt werden. Ein neues Hochschulgesetz muss die Flexibilität und die Qualität erhalten. - Danke schön.
Da ist er schon. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben einiges gehört. Bei einigen Beiträgen habe ich gedacht: Mein Gott! Die wissen nicht, wovon sie reden.
Der Fachkräftemangel in unserer sich immer komplexer gestaltenden Welt ist ein signifikantes Problem - nicht nur der Europäer. Gleiches gilt für den demografischen Wandel. Die Anwerbung von Fachkräften hat neben der wirtschaftspolitischen insbesondere eine europa- und eine entwicklungspolitische Dimension.
Die Arbeitslosigkeit in den Krisenländern der Europäischen Union hat erschreckende Ausmaße angenommen. In Griechenland lag sie im Mai bei 27,6 %, die Jugendarbeitslosigkeit erreichte rund 65 %. In Spanien waren es 26 %; das sind 4,7 Millionen Menschen. Die Jugendarbeitslosigkeit in Italien lag bei 38 %.
Meine Damen und Herren! Die Zahlen belegen mehr als das Vorhandensein wirtschaftlicher Probleme. Die Situation in diesen Staaten stellt eine Belastung für die Demokratie und die europäische Integration dar; denn oft geht eine solche Entwicklung mit einer Radikalisierung der Betroffenen einher. Das können wir fast jeden Tag im Fernsehen sehen. Hinzu kommt der Verlust der ursprünglichen europäischen Idee. Ich sage Ihnen deutlich: Diese basiert primär nicht - ausdrücklich nicht auf ökonomischen Zielstellungen. Dazu können Sie sich gern noch einmal die Reden von Hans-Dietrich Genscher anhören.
In einer solchen Situation ist es nicht nur ein Gebot der Vernunft, sondern auch ein Akt der Selbstverständlichkeit unter Europäern, Menschen, die in ihren Heimatländern keine berufliche Perspektive haben, eine neue Option in einem anderen europäischen Land zu eröffnen. Europa war und ist für uns Liberale immer mehr als eine Wettbewerbsunion. Freiheit und Wettbewerb - um die besten Ideen und die fähigsten Köpfe - sind unabdingbare Grundlagen für den beispiellosen Erfolg unseres Kontinents, den wir seit den 50er-Jahren erleben. Freiheit und Wettbewerb müssen aber, wenn nötig, flankiert werden durch Maßnahmen, die in den Krisenstaaten für Entlastung und mittelfristig für Stabilität in ganz Europa sorgen. Wir können den dort lebenden Menschen Perspektiven geben, ihr Leben in Freiheit und Eigenverantwortung - unabhängig von staatlicher Alimentierung! - zu führen.
Meine Damen und Herren! Wenn wir ein „Brandenburgisches Konzert“ aufführen wollen, dann müssen wir zwar mit den vorhandenen Instrumenten spielen, aber vielleicht auch neue Instrumente hinzunehmen. Dann können wir auch in Europa richtig laut spielen.
Genau hierauf zielt der Antrag unserer Fraktion ab: Die Defizite auf dem hiesigen Arbeitsmarkt sollen durch die Anwerbung ausländischer Fachkräfte verringert, die Sozialsysteme in den betroffenen Staaten durch die Verringerung des Drucks auf die dortigen Arbeitsmärkte entlastet werden. Durch die Anwerbung junger Menschen kann insbesondere verhindert werden, dass ihnen in ihren Heimatländern der Einstieg in das Berufsleben misslingt. Ihnen wird die Möglichkeit geboten, wirtschaftlich unabhängig zu sein und ihre Familienplanung nicht immer weiter nach hinten verschieben zu müssen. Letztlich kann man somit einen europäischen Kreislauf von Arbeitskräften schaffen.
Die von der FDP-Fraktion erhobenen Forderungen zielen nicht auf einen Raubzug durch die Arbeitsmärkte ohnehin schwacher
Staaten, um dort benötigte Fachkräfte abzuziehen. Im Gegenteil, es handelt sich bei den heute diskutierten Vorschlägen um die konsequente Weiterentwicklung der Idee eines gemeinsamen europäischen Arbeitsmarktes. Gegenwärtig beraten wir über das Gesetz zur unbürokratischen Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen. Diese Abschlüsse müssen natürlich entsprechend den in Deutschland geltenden qualitativen Standards eingeordnet werden und dürfen zu keinerlei einseitiger Benachteiligung führen. Im Umkehrschluss werden unsere Qualitätsstandards automatisch in das übrige Europa hinausgetragen und verbreitet. Bislang fehlt die Steuerung der gewünschten - Zuwanderung nach Deutschland, damit diese nicht in die Sozialsysteme erfolgt, sondern - bedarfsgerecht - in den ersten Arbeitsmarkt. Insofern bitte ich Sie nicht nur aus ökonomischen, sondern auch aus originär europa- und entwicklungspolitischen Gründen und im Interesse betroffener Menschen in den Staaten innerhalb und außerhalb der EU, unserem Antrag zuzustimmen. Sorgen Sie dafür, dass Menschen aus europäischen und aus außereuropäischen Staaten eine reale berufliche Perspektive geboten wird!
Herr Minister, nicht nur Lesen, sondern auch Zuhören ist wichtig. Mein Fraktionsvorsitzender hat sehr deutlich gesagt, worum es uns geht: um flexible Beschäftigungsmodelle, um die frühzeitige Berufsorientierung in den Schulen, um das Schließen der Lücke zwischen Schule und Berufsleben. Also: Besser zuhören! - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Großen Anfrage „Brandenburg und die Staaten der ehemaligen Sowjetunion“ wollte unsere Fraktion ein Bild von den Beziehungen unseres Landes zu den Staaten der ehemaligen UdSSR bekommen.
Warum haben wir uns auf die Staaten der ehemaligen Sowjetunion begrenzt? Zum einen spielt die geografische Lage eine Rolle; einige Nachfolgestaaten kann man fast schon als Nachbarn bezeichnen. Zum anderen bieten diese Länder - einige befinden sich noch im Aufbruch, andere verzeichnen schon ein kräftiges Wachstum - Zukunftsperspektiven und wirtschaftliche Chancen für Brandenburg.
Dabei muss selbstverständlich berücksichtigt werden, dass wir es bei den Nachfolgestaaten mit einer Bandbreite institutioneller Ordnungen und Regime zu haben. Einige Staaten sind Mitglied der EU, andere sind davon - nicht nur räumlich - weit entfernt.
Der kulturelle Austausch, insbesondere der Jugendaustausch, mit den Nachfolgestaaten spielt eine große Rolle. Die Konzentration des Jugendaustausches allein auf Polen, wie sie von einigen Mitgliedern der Landesregierung präferiert wird, ist kontraproduktiv und schadet Brandenburg. Es geht uns originär nicht nur um wirtschaftliche Chancen für Brandenburg, sondern auch um eine Art von Solidarität; das haben Sie heute Morgen schon in meinem Redebeitrag zur Aktuellen Stunde gehört. Wir können voneinander lernen, um Win-win-Situationen zu schaffen. So kann das Know-how Brandenburgs für andere Staaten in deren Transformationsprozessen nutzbar gemacht werden, wobei die speziellen slawischen oder kaukasischen Bedürfnisse und Notwendigkeiten zu berücksichtigen sind. Genau das wird übrigens in diesen Ländern erwartet.
Brandenburg kann Schaltzentrale in diesem Prozess sein. Wir dürfen und sollten nicht vergessen, dass die brandenburgische Wirtschaft im Vergleich zu den meisten übrigen Bundesländern immer noch sehr schwach internationalisiert ist. Das hat die Landesregierung selbst in ihrem Bericht vom August 2012 zum Außenwirtschaftskonzept des Landes Brandenburg festgestellt.
Worin liegen die Gründe dafür? Die brandenburgische Wirtschaft ist durch kleine und mittelständische Unternehmen ge
prägt. Diesen ist der Aufwand, Märkte in anderen Staaten zu erschließen, oftmals zu hoch. Da fehlt es zum einen an finanziellen Mitteln und entsprechender personeller Ausstattung; zum anderen fehlt es an dem notwendigen Wissen über die Gegebenheiten und Strukturen potenzieller Märkte in anderen Staaten. An dieser Stelle muss schon einmal nachgefragt werden: Was genau unternimmt die Landesregierung, um das zu ändern? Im Speziellen: Was unternimmt sie im Hinblick auf die Ausweitung der Beziehungen zu den Nachfolgestaaten der Sowjetunion?
Kommen wir zum Inhalt der Antwort auf die Große Anfrage. Beim Lesen fällt schnell auf, dass manchmal so viel Inhalt nicht vorhanden ist; es wird sogar deutlich, dass in weiten Teilen große Unkenntnis herrscht.
Übrigens, meine Damen und Herren von der Landesregierung: Sie meinen sicher die Brandenburgisch-Georgische Gesellschaft; eine Deutsch-Georgische Gesellschaft gibt es in Brandenburg meines Wissens nicht. Auch die Angaben zu in Brandenburg lebenden Bürgern aus diesen Staaten sind eher peinlich.
Selbstverständlich sollen Unternehmen in einer Markwirtschaft selbst entscheiden, welche Länder als Märkte geeignet sind. Daher sollte die Politik keine Ziel- und Schwerpunktländer vorgeben. Aber Aufgabe der Politik ist es auch, Rahmenbedingungen zu setzen, die es den Unternehmen - vor allem den KMU, deren finanzielle und personelle Ausstattung oft gering ist - ermöglichen, Märkte anderer Länder zu erschließen.
Hierfür ist die Clusterstrategie der brandenburgischen Landesregierung sicherlich ein geeigneter Weg - aber ist das ausreichend? Es ist wichtig, die Kompetenz der KMU für andere Märkte zu stärken. Brandenburgische Unternehmen müssen darüber informiert werden, welche Chancen Märkte anderer Staaten - gerade auch die Märkte vieler Nachfolgestaaten - bieten können. Liest man die Antwort auf die Große Anfrage, stellt sich schnell der Eindruck ein: Hier passiert nicht viel. Oder wissen Sie es nur nicht? Und dieser Eindruck, meine Damen und Herren, bestätigt sich, wenn man bei den Kammern nachfragt: Diese Landesregierung hat von vielen Dingen keine Kenntnis.
Ganz allgemein stellt sich die Frage, inwieweit das Außenwirtschaftskonzept des Landes Brandenburg überhaupt für die Nachfolgestaaten greift. Den Antworten der Landesregierung ist zu entnehmen, dass sich ihre Reisen in Nachfolgestaaten im Grunde auf Russland konzentrieren; ein wenig auch auf Weißrussland - der Abgeordnete Platzeck ist gerade nicht da. Von Seiten der Unternehmervertretung in Brandenburg wurde aber ausdrücklich angemerkt, dass mehr politisch begleitete Delegationen in Nachfolgestaaten erwünscht seien. Auf diese Weise schafft man in den brandenburgischen Unternehmen Wissen um diese ausländischen Märkte. Bei einer Konzentration auf Russland und - ein wenig - auf Weißrussland vertun wir jedoch Chancen für unsere Wirtschaft.
Die starke Konzentration auf Russland zeigt sich in fast allen Bereichen. Hier bestehen offensichtlich partnerschaftliche Beziehungen, Kontakte auf föderaler, regionaler und kommunaler Ebene. Die Importquote beträgt 38,8 %; damit hat Russland den größten Anteil an den Importen Brandenburgs. Hierbei handelt es sich jedoch zu 99 % um Öl und Gas. Die Exportquote Brandenburgs nach Russland beträgt nur 2,3 % - die Vorzei
chen stehen deutlich auf minus, es geht an dieser Stelle bergab. Das hat Ursachen.
Vielleicht kann ich der Landesregierung helfen, wenn sie keine anderen Staaten nennt: Ungefähr 1 200 brandenburgische Unternehmen sind in Armenien, Aserbaidschan, Estland, Georgien, Kirgistan, Kasachstan, Litauen, Lettland, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine usw. aktiv. Davon steht jedoch nichts in der Großen Anfrage. Hier liegt also Potenzial brach. Die Ukraine hat sich auf ein EU-Assoziierungs-Abkommen festgelegt, das die Möglichkeit vertiefter Beziehungen mit Brandenburg nach sich ziehen würde. Auch hierzu verliert die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage kein Wort.
Auch im Bereich der erneuerbaren Energien verfügen wir in Brandenburg über viel Know-how, der Landesregierung sind jedoch keine Unternehmenskooperationen bekannt - warum auch? Die Landesregierung begrüßt zwar auf der einen Seite Initiativen der Nachfolgestaaten zur Umstellung ihrer Energieversorgung auf regenerative Modelle und preist das in Brandenburg vorhandene Wissen sowie die Erfahrung bei der Umsetzung der Energiewende, auf der andern Seite verharrt sie aber in Duldungsstarre; Transformation scheint ein Fremdwort zu sein.
Ähnlich sieht es im Bildungsbereich aus: Es besteht großes Interesse an unserem dualen System der Berufsausbildung; es könnte geradezu ein Exportschlager werden. Unsere brandenburgischen Kammern und Verbände haben Überkapazitäten an Ausbildungsmöglichkeiten, meine Damen und Herren. Die Nachfolgestaaten haben gerade dort enormen Bedarf. Unter Nutzung entsprechender Programme des Bundes - die hoffentlich beibehalten werden, meine Damen und Herren von der CDU - könnte Brandenburg für seine Fachkräfte selbst sorgen und zudem - vor der Haustür! - eine intensive Vernetzung mit sich stark entwickelnden Regionen haben.
Wenn ich von Vernetzung rede, meine ich auch die Einbeziehung der Hochschulen und Universitäten, denn es geht auch um die Vermittlung von Sprache und Kultur. Sie muss entsprechend gefördert und gefordert werden. Gehen Sie bitte davon aus: Ich weiß an dieser Stelle, worüber ich rede.
Es stellt sich die Frage, wie die Landesregierung das Interesse an unseren Strukturen nutzbar macht: viel zu zaghaft und offensichtlich mit manchmal zu geringem Interesse. Das Einzige, was lobend erwähnt werden kann: Die Wirtschaftsverbände und Kammern unterhalten Kooperationsbeziehungen zu den meisten Nachfolgestaaten. Aber wie gesagt: Diese Lob gebührt den Kammern und Verbänden. Das Engagement der Landesregierung ist eindeutig zu gering.
Wir werden in vielen Punkten weiter nachfragen und daran erinnern, dass das hier Geleistete einfach zu wenig ist, und selbst mit Konzepten entgegenwirken. - Danke.
Ich habe eine Frage: Wem gehört denn eigentlich Nofretete und wem der Schatz des Priamos?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Ihr Gesprächsangebot nehme ich an, wir werden uns zusammensetzen.
Frau Kaiser, bitte zuhören: Ich habe ganz dezidiert von Transformationsprozessen gesprochen. Es geht darum, Rahmenbedingungen zu schaffen, zu nutzen, und es geht nicht darum, deutsche Werte dort einfach überzustülpen. Im Gegenteil, genau das Gegenteil muss passieren: Es müssen, wie gesagt, eine Win-Win-Situation und ein Miteinander geschaffen werden. Auf beiden Seiten sind Personen, die miteinander agieren können und wollen, und beide kulturelle Bereiche müssen miteinander agieren und dann in einem Transformationsprozess etwas Neues bringen. Das ist es ja: Wenn man zwei Dinge zusammenbringt, die vielleicht auf den ersten Blick gar nicht zusammengehören, dann entsteht etwas Neues. Darum geht es, und das ist hier die Chance. Das könnte man von Brandenburger Seite aus wirklich machen, in vielen Bereichen, zum Beispiel im kulturellen Bereich.
In Bezug darauf will ich mich ausdrücklich noch einmal zur Beutekunst äußern. Ich bin Kunsthistoriker, und ich sage Ihnen: Wenn das passiert, was Sie so einfach wollen, müssen wir aber verdammt viel zurückgeben, gerade in Brandenburg. Dann sind unsere Museen fast leer. Andererseits müssen wir neue Museen bauen, um das ganze Material auch zu pflegen, zu unterhalten usw. Das sind enorme Kosten, über die wir dann hier
auch reden. Da lassen Sie uns lieber einen kulturellen oder einen touristischen Austausch anstreben, dass wir unsere Jugendlichen wirklich einmal dort hinbringen, wo diese Objekte sind, und umgekehrt Jugendliche herbringen. Das ist dann gelebtes Europa. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hochschulplanung, Planung von Wissenschaft: So manchem sträubt sich da das Gefieder bei den Begrifflichkeiten, weil natürlich immer wieder Gefahr gewittert wird bezüglich Hochschulautonomie und Finanzierung. Aber gut.
Meine Damen und Herren, selbst von der Wissenschaft wird eine verlässliche Planung gefordert und gebraucht, und zwar nicht bloß hier in Brandenburg. Es ist international so, dass dies eingefordert wird. Deswegen ist diese Hochschulentwicklungsplanung in der Sache richtig und notwendig.
Dennoch haben wir ein paar Anmerkungen. Es wird geschrieben, die Chancen der Bologna-Reform sollten genutzt werden. Aber es gibt auch Risiken und negative Effekte der BolognaReform. Ich sage hier nur: Die Flexibilität der Studierenden muss erhöht und auch besser ermöglicht werden.