Andreas Trunschke
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Staatstheater Cottbus und die Kunstsammlungen in Cottbus in eine Stiftung überführen soll.
Der Begriff Stiftung hat bekanntlich einen ganz guten Klang und verleitet nicht unbedingt sofort zu Misstrauen oder gar Kritik. Aber wie so oft in der Politik kommt es darauf an, was man daraus macht. Wenn man sich dann die Details der Kulturstiftung ansieht, stellt man sehr schnell fest: Kulturstiftung möglicherweise, diese Stiftung bitte nicht! Mit ihr droht ein schleichender Abbau des Cottbuser Theaters als Staatstheater. Allein die Tatsache, dass die ganze Idee ein Resultat der Sparbemühungen aus der Staatskanzlei und nicht Resultat kulturpolitischer Überlegungen ist, lässt einen doch einen Moment innehalten und aufmerksam werden.
Die Begründung für diesen Gesetzentwurf kann ich noch einigermaßen nachvollziehen. Die Stiftung - das hat die Ministerin auch gesagt - bringt durchaus etwas Flexibilität mit sich, die sich innerhalb der bisherigen Konstruktion so nicht finden lässt, aber bei genauerem Hinsehen sieht man doch: Der Teufel steckt im Detail.
Ein Hauptproblem sind die zugewendeten Summen, die gedeckelt sind und sogar abgesenkt werden. Frau Ministerin, Sie behaupten immer, wenigstens die Ost-West-Angleichung werde durch das Land übernommen. Das steht in der Tat so in der Einführung zur Gesetzesinitiative. Das Problem ist: Es steht nur dort. Im Gesetzestext selbst findet sich nichts. Das Finanzierungsabkommen, wo das möglicherweise auch stehen könnte, haben Sie uns bisher nicht vorgelegt. Folglich haben wir nur eine löbliche Absichtserklärung, aber keine verbindliche Zusage. Daraufhin sollen wir eine Stiftung gründen?
Ein anderes wesentliches Problem ist der Haushaltsvorbehalt. Ich habe volles Verständnis dafür, dass der Intendant des Staatstheaters, Herr Schüler, das als erheblichen Unsicherheitsfaktor empfindet. Wenn der Haushaltsvorbehalt, wie von Ihnen gelegentlich geäußert, nur eine formale Sache wäre, könnte man darauf verzichten. Nicht hinnehmen will ich allerdings Ihren Vorwurf in der letzten Ausschusssitzung, Sie müssten einen Haushaltsvorbehalt aufnehmen, weil die Finanzhoheit beim Parlament läge. Wenn das wirklich ein Argument wäre, dürfte die Landesregierung überhaupt kein Haushaltsgesetz vorlegen. Ich erinnere Sie daran, dass auch aus Ihrem Haus bereits Gesetze ohne Haushaltsvorbehalt vorgelegt wurden, die ganz konkrete Zahlen enthielten, zum Beispiel das Musikschulgesetz.
Drittens wären da die angeblichen Privilegien. Frau Ministerin, Sie betonen immer wieder und haben es auch gerade gesagt, dass das Staatstheater und die Kulturstiftung mit der Stiftung privilegiert würden. Gegen eine Privilegierung hätte ich überhaupt nichts einzuwenden. Das wäre eines Staatstheaters und der Staatlichen Kunstsammlungen durchaus angemessen. Allerdings ist es schon merkwürdig, dass das den Betroffenen überhaupt nicht wie eine Privilegierung vorkommt. Das scheint Ihnen, wenn ich an das Denkmalschutzgesetz denke, öfter zu passieren.
Uns bleibt nichts weiter übrig, als in diesem Punkt auf eine Anhörung zu bestehen, und wenn dadurch am Ende der Legislaturperiode Zeitprobleme entstehen, ist das ganz gewiss nicht Schuld der Opposition. Vielleicht wäre es ganz gut, zu der Anhörung auch Prof. Hegemann einzuladen, der das Gutachten geschrieben hat. Wir könnten dann noch einige Fragen diskutieren, die in dem Gutachten vorgeschlagen wurden, im Gesetz aber nicht enthalten sind, wie die Ausgründungsmöglichkeit von Einrichtungen.
Im Übrigen kann ich die Privilegierung, die Sie immer wieder erwähnen, überhaupt nicht erkennen. Andere Staatstheater werden in ganz anderem Umfang durch den Staat finanziert: von 51 % bis zu über 90 % durch das Land. In anderen Kulturstiftungen - ich denke insbesondere an Stuttgart - sitzt per Gesetz die Kulturministerin persönlich, auch die Finanzministerin. Dort sind Landtagsabgeordnete und Stadtverordnete Mitglieder. Das alles ist in diesem Gesetz nicht geregelt. Wo liegt da die Privilegierung?
Ihre gesamte Privilegierung scheint darin zu bestehen, dass das Theater vor den jährlichen Haushaltskürzungen geschützt werden sollte. Aber wer kürzt denn eigentlich? - Im Kern ist es doch Ihre Regierung. Das heißt, die gesamte Argumentation läuft doch darauf hinaus, Frau Ministerin, dass Sie das Staatstheater vor der Landesregierung schützen müssen und dass Sie das nur können, indem Sie eine Stiftung gründen. Aber wenn Ihre Kollegen solche Kulturbanausen sind, müsste man dann nicht mehr über die Regierung reden als über eine Kulturstiftung?
Wie sieht die so genannte finanzielle Privilegierung tatsächlich aus? 230 000 Euro weniger Zuschuss, dazu erhebliche Mehrkosten: für Versicherungen 170 000 Euro, für Steuerberatung 200 000 Euro, für Lohn- und Gehaltsabrechnung 40 000 Euro, für die Unfallkasse 50 000 Euro, für die kaufmännische Buchführung 6 000 Euro und dann noch ein paar Kleinigkeiten, summa summarum 700 000 Euro Mehrbelastung. Dem steht möglicherweise eine Entlastung von 200 000 Euro dadurch gegenüber, dass, wie Sie erwähnt haben, die Gelder aus dem Solidartarifvertrag nicht mehr an das Finanzministerium abgeführt werden müssen. Bleibt per saldo eine halbe Million Euro weniger für Kunst und Kultur. Dumm für eine Einrichtung, die so „privilegiert“ wird.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie, ungeachtet der Wahlkampfzeiten die Kraft aufzubringen, dieses Gesetz im Interesse der Kultur im Süden Brandenburgs, im Interesse der Stadt Cottbus, im Interesse der Kunst überhaupt zu verändern. Wenn Sie das nicht können, dann bitte ich Sie: Verschieben Sie dieses Gesetz in die nächste Wahlperiode! Es ist überhaupt sehr
merkwürdig, ein derart wichtiges zentrales Gesetz am Ende der Legislaturperiode auf diese Weise durchzupeitschen. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es also um die 2. Lesung des Gesetzes zur Neuregelung des Denkmalschutzrechts im Lande Brandenburg. Das ist nach der Anhörung, die wir im Kulturausschuss erleben konnten, überraschend, um nicht zu sagen: beschämend. Gewöhnlich ist es bei einer Anhörung so, dass sich ein Teil der Anzuhörenden zu dem Gegenstand der Anhörung zustimmend und ein anderer Teil der Anzuhörenden dazu ablehnend äußert. In der Anhörung, die wir im Kulturausschuss zu dem neuen Denkmalschutzgesetz erlebt haben, war das anders. Es gab ausschließlich - ausschließlich! - Ablehnung, und zwar mit ganz klaren Worten, klaren Argumenten und deutlichen Formulierungen. Ich zitiere nur einige:
„Dieses Gesetz schafft Rechtsunsicherheit“, „Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung“, „Fahrlässig“, „Bürgerfern“, „Zutiefst undemokratisch“, „Wird Denkmale vernichten“, „Hilft nicht, die Probleme des Landes Brandenburg zu lösen“, „Missachtet das bürgerschaftliche Engagement“, „Wir empfehlen grundsätzliche Überarbeitung“; ein Anzuhörender sagte sogar: „Verfassungsfeindlich“.
Ich habe hier nicht etwa einen Anzuhörenden zitiert, sondern diese Zitate stammen von verschiedenen Anzuhörenden.
Frau Ministerin, Sie haben mit Ihrem Gesetzentwurf etwas Herausragendes geschafft. Niemand vor Ihnen hat es nämlich erreicht, Wirtschaft und Denkmalpfleger tatsächlich in dieser Form auf eine Seite zu bekommen.
Inzwischen haben sich auch noch die Landeshauptstadt Potsdam und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder), letztere sogar einstimmig, also mit den Stimmen der SPD und der CDU, gegen den Gesetzentwurf gewandt.
Fakt ist, Frau Ministerin, Sie wollen hier ein Gesetz gegen den Rat aller Fachleute machen. Haben Sie nicht Anfang 1989 im Rahmen der Bürgerbewegung gegen solche Arroganz von Politik gekämpft?
Man macht nicht ein Gesetz gegen alle, und zwar selbst dann nicht, wenn man von der Richtigkeit seines eigenen Tuns unerschütterlich überzeugt ist. Frau Ministerin, überzeugen Sie die Fachleute oder machen Sie ein anderes Gesetz.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie also, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Welches sind die Punkte, die für das Gesetz entscheidend sind
und auf die alle Experten bei ihrer Ablehnung ausnahmslos verweisen?
Erstens geht es, wie meist in solchen Fällen, natürlich um das Geld. Ich erinnere mich sehr gut daran, Frau Ministerin Wanka, dass Sie, als die Diskussion zu dem neuen Denkmalschutzgesetz begann, mehrfach geäußert haben, eine Gesetzesnovelle mache nur dann Sinn, wenn wir einen Denkmalfonds bekämen. Heute entgegnen Sie allen Fachleuten und der PDS-Fraktion, wenn diese einen solchen Denkmalfonds fordern, dass sie immer nur Geld forderten. Was denn nun? - Sie bieten stattdessen eine unverbindliche Absprache unter Kollegen an, die bei jeder Wahl oder bei jedem Ministerwechsel wieder obsolet sein kann. Das erinnert ein bisschen an den Fuchs und die sauren Trauben.
Zweitens wurde die Änderung des Verfahrens vom konstitutiven hin zum deklaratorischen Prinzip kritisiert. Alle Anzuhörenden sahen darin eine Verringerung der Rechtssicherheit. Die Beschleunigung bei der Eintragung in die Denkmalliste, die damit erreicht werden soll, ist im Übrigen mehr behauptet als bewiesen und sie ist nach eigenem Eingeständnis auch eher marginal. Die Stadt Brandenburg hat vorgemacht, wie es selbst beim konstitutiven Prinzip gelingen kann, alle Denkmale auf die Liste zu bekommen. Allerdings braucht man dazu eine entsprechende Förderung.
Drittens wurde immer wieder heftig kritisiert, dass künftig die obere Denkmalfachbehörde für die Eintragung in die Denkmalliste zuständig sein soll, wobei Sie, nebenbei bemerkt, dieser Behörde gleichzeitig die Personalmittel beschneiden. Eine solche Funktionsverlagerung widerspricht vor allem den Prinzipien der Funktionalreform, die Sie selbst ja eingebracht haben.
Außerdem widerspricht sie der Forderung nach Bürgernähe. Hierzu haben wir Ihnen heute noch einmal einen Entschließungsantrag vorgelegt. Es sollte Ihnen zu denken geben, wenn der von allen Fraktionen geschätzte Denkmalpfleger Prof. Karg zustimmt, dass die untere Denkmalbehörde dafür zuständig sein soll.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie noch einmal, den Gesetzentwurf abzulehnen. Falls Ihnen die Wahrung des Gesichts der Ministerin wichtiger ist als die Denkmalpflege, dann stimmen Sie zumindest unserem Entschließungsantrag zu, mit dem wir im Kern fordern, dass das Gesetz so schnell wie möglich einer Evaluation unterzogen wird. Sie sind ja sonst auch immer für die Bewertung von Gesetzen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, zum Schluss habe ich noch eine Bitte an Sie. Ich habe erwartet, dass in der Anhörung die CDU wenigstens einen Experten benennt, der zumindest annähernd für dieses Gesetz ist. Ich habe Sie in der Ausschusssitzung in der letzten Woche zweimal gefragt, ob Sie uns nicht wenigstens den Namen eines Experten, der dafür steht, nennen können. Nun weiß ich, dass Sie sich immer gründlich vorbereiten, und ich gehe davon aus, dass Sie uns heute einen solchen Namen nachreichen werden. Aber ich bitte Sie, uns noch einmal zu erklären, wie das Gesetz vorbereitet werden kann, ohne dass Ihnen sofort eine solche Unterstützung einfällt - oder dass wenigstens Ihre Mitarbeiter, die im Ministerium sitzen, Ihnen sol
che Namen sofort von hinten zuflüstern können. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, Sie haben sehr für die soziale Gerechtigkeit geworben. Wie wollen Sie verhindern, dass wir in Brandenburg in eine ähnliche Situation kommen? Wir bauen zwar zurzeit an den Hochschulen nicht ab - das ist richtig -, müssten aber eigentlich weiter aufbauen, da wir weit unter den Berliner Verhältnissen sind. Wie wollen Sie verhindern, dass wir in eine ähnliche Bredouille geraten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bürgerbeteiligung am Haushalt - wer die Debatten in unserem Haus und die Notlage der Kommunen kennt, kann den Anspruch kaum verstehen. Worüber soll man entscheiden, wenn es nichts zu verteilen gibt? Wozu gibt es im Übrigen Parlamente, die dafür zuständig sind? - So oder ähnlich lauten die Vorwürfe, die gegen entsprechende Forderungen immer erhoben werden. Es kommt das Argument hinzu: Wir haben doch zahlreiche Mitsprachemöglichkeiten.
Die Antwort der Landesregierung zeigt deutlich: Bürgerbeteiligung am Haushalt gibt es in Brandenburg bisher fast nicht. Dennoch behaupte ich: Bürgerbeteiligung am Haushalt oder, in einem umfassenderen Sinne gesprochen, partizipative Demo
kratie wird eines der zentralen Themen der nächsten Zeit sein vielleicht noch nicht morgen, aber ganz sicher übermorgen.
Wie komme ich darauf? Zum einen macht mich die internationale Entwicklung sicher. Seit in der südbrasilianischen Stadt Porto Alegre vor fast 15 Jahren zum ersten Mal der Organamento Participativo, der partizipative Haushalt, eingeführt wurde, hat er sich nicht nur dort zu einem Erfolgsmodell entwickelt, sondern sich rasant weltweit ausgebreitet, dies zunächst natürlich in Brasilien, wo inzwischen über 200 Kommunen ein ähnliches Verfahren anwenden, aber auch in Neuseeland hat fast jede Stadt den partizipativen Haushalt. Man muss aber gar nicht in die südliche Hemisphäre gehen; man kann auch nach Europa schauen. Ich nenne St. Denis, eine Vorstadt von Paris, kommunistisch regiert. Sie müssen aber nicht erschrecken, denn ein weiteres Beispiel für einen solchen Haushalt ist Barcelona, das anders regiert wird.
Auch in Deutschland finden wir inzwischen erste Ansätze. So gibt es einen Modellversuch in Nordrhein-Westfalen. Man kann nun wirklich nicht behaupten, Nordrhein-Westfalen werde kommunistisch regiert. Offensichtlich gibt es also ein darüber hinausgehendes Interesse. Selbst in unserer großen Nachbarstadt Berlin ist inzwischen die Entscheidung gefallen, dass mehrere Stadtbezirke einen solchen Haushalt einführen. Auch für Gesamtberlin ist eine entsprechende Initiative gestartet worden. Die Initiative ist dort von unten gewachsen. Inzwischen beschäftigen sich aber alle - ich sage ausdrücklich: alle Parteien damit und die parteinahen Stiftungen arbeiten sogar gemeinsam daran, was in der Bundesrepublik wirklich nicht gerade üblich ist.
Bürgerhaushalte finden also Anerkennung und das sogar von links bis rechts. Nach Porto Alegre hat sich inzwischen eine regelrechte Pilgerfahrt entwickelt. Partizipative Demokratie war ein zentrales Thema sowohl auf dem europäischen Sozialforum als auch auf dem Weltsozialforum. Die weltweite Suche nach Ergänzungen - ich sage ausdrücklich: nach Ergänzungen, nicht: nach Ersatz - zur parlamentarischen Demokratie ist im Gange. Im Kern geht es um die moderne Umsetzung einer bekannten Forderung von Willy Brandt: „Mehr Demokratie wagen“.
Der Weltwährungsfonds lobt die Effizienz des partizipativen Haushalts von Porto Alegre als herausragenden Standortvorteil. Er fordert Unternehmen ausdrücklich auf, in Städten zu investieren, in denen es ein solches Haushaltsmodell gibt. Da frage ich Sie: Warum sollten wir nicht mehr Demokratie wagen? Warum sollten wir uns einen solchen Effizienzvorteil entgehen lassen? - Deshalb hat die PDS die Große Anfrage gestellt.
Sehen wir uns nun die Antwort der Landesregierung an. Sie fällt sehr dürftig aus. Ich akzeptiere das - denn ich habe ja eingangs gesagt, wir haben in Brandenburg in der Hinsicht wirklich noch nicht viel zu bieten - mit Ausnahme des ersten Teils, in dem es darum geht, was Sie wissen und wie Sie das ausgewertet haben. Ich glaube der Landesregierung einfach nicht, dass sie nicht in der Lage ist, internationale Erfahrungen auszuwerten. Sie müssten wenigstens vorliegen. Das Internet ist voll davon. Die Goethe-Institute berichten darüber und auch Stiftungen wie die Konrad-Adenauer-Stiftung und andere beschäftigen sich damit.
Noch weniger nehme ich der Landesregierung ab, dass sie das
Modell von Nordrhein-Westfalen nicht kennt. Auf die entsprechende Frage antwortet sie:
„Der Landesregierung liegen keine Informationen über Erfahrungen mit dem partizipativen Haushalt vor. Daher können auch keine Angaben zu eventuellen Auswertungen vorgenommen werden.“
Ich habe hier das Schreiben aus dem Innenministerium, mit dem die Landräte und Oberbürgermeister aufgefordert wurden, ihre Informationen und Vorhaben mitzuteilen. Dort heißt es wiederum:
„In Nordrhein-Westfalen gibt es seit fast drei Jahren das Projekt Bürgerhaushalt, das mit bisher positiver Resonanz in dafür ausgewählten Modellkommunen erprobt wird.“
Was denn nun? Dafür, dass Sie keine Informationen haben, wissen Sie erstaunlich gut Bescheid, dass es erfolgreich ist. Ich frage mich nun: Haben Sie seitens der Landesregierung die Landräte und Oberbürgermeister belogen oder haben Sie uns belogen? Oder sagen Ihnen die Mitarbeiter nur nicht, was Sache ist?
Falls Sie wirklich unwissend sind, kann ich Ihnen gern Kopien der Zwischenberichte der Bertelsmann-Stiftung - davon gibt es inzwischen zwei - zur Verfügung stellen. Sie können aber auch gern ins Internet gucken. Unter www.buergerhaushalt.de finden Sie die entsprechenden Informationen. Sie können auch gern auf die Website der Rosa-Luxemburg-Stiftung Brandenburg gucken. Die ist allerdings noch im Aufbau. Dort finden Sie unter www.buergerhaushalt-Brandenburg.de auch einige Informationen.
Ungeachtet dieser kleinen Kritik bin ich durchaus geneigt, die Antwort der Landesregierung positiv zu sehen, weil ich glaube, dass wir gemeinsam der Auffassung sind - egal, wie wir sonst positioniert sind -, das Vertrauen zwischen Bürgern und Politikern, zwischen Bürgern und Parteien muss wieder gestärkt werden. Bürgerhaushalte und Elemente partizipativer Demokratie sind eine Möglichkeit dazu. Deshalb freue ich mich, dass in der Antwort der Landesregierung auch zum Ausdruck kommt, dass man für solche Entwicklungen offen ist. Unsere Anfrage und die Antwort der Landesregierung sind nur ein Anfang.
Ich akzeptiere des Weiteren, dass die Landesregierung zurückhaltend ist. Wir müssen in Brandenburg einen eigenständigen Weg finden. Einfache Kopien werden uns nicht helfen.
Einverstanden bin ich auch damit, dass die Initiative von den Kommunen ausgehen soll; denn dort ist das Hauptbetätigungsfeld dafür.
Problematisch finde ich allerdings, dass die Landesregierung solche Modellvorhaben nicht anregen und fördern will, wie es eben in Nordrhein-Westfalen geschieht. Ich bestreite, dass es daran liegt, dass wir zu wenig finanzielle Spielräume haben. Keine der Städte in Deutschland, die sich daran beteiligt, hat einen ausgeglichenen Haushalt. Sie versuchen es gerade deswegen, weil sie darüber nicht verfügen. Auch von Berlin, wo eine solche Entwicklung in Gang gekommen ist, kann man nun nicht behaupten, dass es dort einen ausgeglichenen Haushalt gibt.
Sie werden sicherlich auch nicht erwarten, dass es in einer Stadt in Südbrasilien wie Porto Alegre anders ist.
Unbefriedigend ist die Antwort auf die Frage 12, was wir mit dem Landeshaushalt machen können, um dort mehr Transparenz hineinzubekommen. Niemand will die Budgethoheit des Landtags irgendwie einschränken, auch wenn ich mir manchmal gewünscht hätte, die Koalitionsfraktionen hätten diese in etwas stärkeren Maße gegenüber der Regierung wahrgenommen. Die Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten bei haushaltspolitischen Fragen, beim Haushalt sind mit dem, was wir bisher längst nicht haben, ausgeschöpft. Ein Beispiel für mehr Information, für mehr Transparenz im Haushalt wären die so genannten Budgetanalysen, wie man sie inzwischen weltweit finden kann, zum Beispiel in den USA. Es geht darum aufzuzeigen wie sich so ein Haushalt für bestimmte Lebenslagen tatsächlich auswirkt. Erst das macht den Haushalt verständlich, erst das schafft tatsächlich Transparenz.
Fragen wir uns zum Beispiel einmal: Was bedeutet unser Landeshaushalt über alle Einzelpläne, über die Ministerien, über alle Kapitel und Titel hinweg für Kinder? Das ist gar nicht so einfach herauszubekommen. Deshalb haben wir noch eine Anfrage gestellt - die müssten Sie heute in den Fächern gefunden haben -, nämlich genau danach: Was bedeutet der Landeshaushalt 2004 für Kinder?
Wir kommen auf das Thema, das wir heute behandeln, also noch in dieser Legislaturperiode zurück.
Bürgerbeteiligung ist ein kommendes Thema. Davon bin ich überzeugt. Ich freue mich, dass die PDS das wenigstens ins Wahlprogramm geschrieben hat. Aber ich glaube, das gilt für uns alle. Sehen wir uns genau an, was in der Landeshauptstadt Potsdam, die so etwas als erste und einzige Kommune in Brandenburg beschlossen hat, passieren wird. Sehen wir uns auch an, was im weiten Land noch passiert. Auch dort sind mir einige Überlegungen bekannt, zum Beispiel in Vetschau, in Königs Wusterhausen und anderen Kommunen. Ich glaube, das wird noch eine sehr spannende Sache. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die PDS findet, dass es Zeit ist, die Hochschulplanung auf den Prüfstand zu stellen. Grundlage unserer Forderung ist eine Aussage des Ministerpräsidenten aus seiner Regierungserklärung vom November 2002. Ich habe sie schon oft zitiert, ich zitiere sie noch einmal:
„Bildung ist der kostbarste Rohstoff, von dem im 21. Jahrhundert fast alles andere abhängen wird. Die Zukunft des modernen Brandenburg steht und fällt mit unserer Fähigkeit, dieser fundamentalen Einsicht Taten folgen zu lassen.“
Dem können wir nur zustimmen. Allerdings verstehen wir diese Aussage nicht nur als für den Tag gemacht, sondern als Aufforderung zur Veränderung.
Im Jahr 2001, also schon vor einiger Zeit, wurde die weitere Hochschulentwicklung bis 2015 in einer Kabinettsvorlage festgelegt und war bislang Basis des Regierungshandelns.
In der Zwischenzeit hat sich allerdings noch etwas getan: Die bisherigen Prognosen können den tatsächlichen Entwicklungen nicht mehr uneingeschränkt standhalten. Selbst die optimistischste Variante aus der Hochrechnung, also die höchste Prognose an Studierendenzahlen, die wir jetzt für das Jahr 2005 hätten, ist schon heute erreicht worden. Im Wintersemester 2003/04 gibt es in Brandenburg 39 446 Studierende. Das ist eine erfreuliche Zahl. Das ist auch schön für die Brandenburger Hochschulen, die sich wachsender Nachfrage erfreuen und Qualität in der Lehre bis heute noch bereitstellen, jedenfalls in Grenzen. Gleiches gilt auch für die Studienanfängerzahlen in Brandenburg.
Der Zuspruch ist enorm, aber die sich daraus ergebenden Bedingungen für Lehrende und Lernende sind nicht nur schwierig, sondern werden in einigen Studienrichtungen zum Hindernislauf. Situationen, wie man sie bislang nur von Hochschulen aus dem Westen kannte, halten jetzt auch bei uns Einzug. Studierende sitzen oder stehen nicht nur im, sondern auch vor dem Hörsaal. Kontakt und eventuelle Betreuung der Studierenden durch Hochschullehrer gestalten sich immer weitläufiger, sofern sie überhaupt stattfinden. Mit anderen Worten: Die Bedingungen haben zu großen Teilen mit den tatsächlichen Studierendenzahlen nicht mitgehalten.
Deshalb sind wir der Auffassung, dass die Prognosen den Realitäten angepasst werden müssen. Jedoch geht es uns nicht einfach um eine Zahl auf dem Papier. Um auf den Ministerpräsidenten zurückzukommen: Es muss zu weiteren Konsequenzen kommen. - Aus unserer Sicht heißt das konkret:
Erstens: Die Hochschulen brauchen eine Kapazitätserweiterung.
Zweitens: Die Überlastsituation an den Hochschulen sollte nicht weiter verschärft werden. Das war 2001 richtig - ich zitiere aus der Kabinettsvorlage - und ist natürlich auch heute richtig.
Drittens: Die Zahl der personal- und flächenbezogenen Studienplätze muss sich erhöhen und damit den tatsächlichen Entwicklungen angepasst werden.
Viertens muss sich das natürlich in der jeweiligen Finanzausstattung der Hochschulen widerspiegeln. Über dieses Thema haben wir vor drei Wochen in der Aktuellen Stunde diskutiert. Verlässlichkeit ohne Haushaltssperren ist dabei das entscheidende Stichwort.
Fünftens: Die Erweiterung des Studienplatzangebots sollte natürlich nicht gleichmäßig erfolgen, sondern sich vor allem auf den innovativen Bereich und - wenn ich Herrn Reiche folge auf die Lehrerausbildung konzentrieren.
Sechstens: Aus unserer Sicht reicht auch der kürzlich geschlossene Hochschulpakt nicht aus, um die Probleme der Hochschulen zu lösen. Dabei sind wir uns mit vielen - nicht nur in den ASten und bei den Grünen - einig.
Siebtens unterstützen wir die mit den Hochschulen abgeschlossenen Zielvereinbarungen, die ein Anreizsystem für die Hochschulen einschließen.
Achtens ist bis zum Jahre 2015 wiederum ein Rückgang der Studierendenzahlen vorausgesagt. Trotz darauf folgender niedrigerer Jahrgangszahlen muss das nicht unbedingt eintreten. Jedenfalls bedarf es auch hier einer präziseren Vorausschau.
Da die Grunddaten aus dem Jahr 2000/2001 stammen, ist es ganz normal, dass jetzt eine Anpassung erforderlich ist, zumal es Anzeichen dafür gibt, dass sich Veränderungen ergeben haben.
Aus diesen Gründen halten wir eine Überarbeitung der Hochschulplanung des Landes für notwendig. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Niekisch, Sie sind doch Historiker. Wissen Sie noch, wer in der Zeit Verantwortung getragen hat, als das große Haushaltsdefizit in Berlin entstanden ist? Wissen Sie noch, wer von 120 000 auf 85 000 Studienplätze abgebaut hat? Es war nämlich nicht die PDS, sondern war die CDU, die damals den Senator gestellt hat. Wissen Sie auch, dass Brandenburg eine ganz andere Lage hat? Wir müssten aufbauen. Wir haben unseren Aufbau irgendwann abgebrochen. Ich bin nicht für den Abbau in Berlin. Aber Berlin ist in einer historisch anderen Situation. Es kommt von oben.
Der Ministerpräsident hat heute so schön von Koalitionspflichten geredet. Natürlich haben wir in Berlin auch einen Koalitionspartner; vergessen Sie das bitte nicht.
Frau Ministerin, wenn Sie sagen, es lägen nur 100 Studienplätze darüber, dann ist das nur die halbe Wahrheit. Es sind 120 Studienplätze über der oberen Prognose. Ihre Kapazitätsplanungen orientieren sich aber an der unteren Prognose. Da ist es dann schon eine ganze Menge mehr.
Ich will noch auf zwei Argumente eingehen. Sie sagten, Differenzen zwischen Studienplatzzahlen und Studenten seien normal. In gewissem Sinne trifft das zu, aber eine Kapazitätsüberlastung von 1 : 2 halte ich für völlig unnormal. Das ist nicht akzeptabel. Wir hatten aus gutem Grund Anfang der 90er Jahre in Brandenburg einen ganz anderen Anspruch. Wir wollten kleine aber feine Hochschulen. Dafür gab es Gründe.
Sie sagten des Weiteren, man solle jetzt keine Überkapazitäten schaffen. Erstens würde man keine Überkapazitäten schaffen, wenn man die Zahl der Studenten und der Studienplätze in ein Verhältnis von 1 : 1 brächte. Dann hätten wir am Ende die Kapazitäten, die wir tatsächlich brauchten.
Ich will als Zweites noch vor etwas anderem warnen. Das hat man schon einmal versucht: Wir wollen keine Überkapazitäten schaffen. - Ich erinnere an den so genannten Öffnungsbeschluss. Wir wollten die Zahl sozusagen untertunneln. Das ging gründlich schief.
Abschließend noch etwas zu Ihnen, Frau Müller. In der Aktuellen Stunde hatten Sie es noch ein bisschen anders gesehen, wenn ich Sie daran erinnern darf. Da waren wir uns noch einig, dass wir die Situation an den Hochschulen ein wenig verändern können.
Zum Wahlkampf: Erstens haben wir Wahlkampf, zweitens bin ich der Meinung, das Thema Hochschulen gehört in den Wahlkampf, weil das ein wichtiges Thema für das Land ist. Warum sollte man ein wichtiges Thema aussparen? Ich finde, es kann dem Land nichts Besseres passieren, als wenn die Parteien dies wirklich in den Wahlkampf hineinbringen und sich nach der Wahl auch noch an ihr Wort erinnern können. - Danke.
Die Europa-Universität Viadrina gewinnt einen großen Teil ihres Charmes vor allen Dingen durch den hohen Anteil ausländischer, insbesondere polnischer Studierender. Das wurde bisher unter anderem dadurch ermöglicht, dass dafür Stipendien bereitgestellt wurden. Diese sollen nun wegfallen.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie diese Tatsache, insbesondere angesichts der bevorstehenden EU-Osterweiterung?
Frau Ministerin, die erste Frage ist, da Sie das Alleinstellungsmerkmal Brandenburgs bei der Zahlung der Stipendien mit einem leichten negativen Unterton erwähnt haben: Wäre dies nicht eigentlich ein Grund, einmal stolz darauf zu sein, dass wir etwas mehr tun als andere Länder?
Zweitens: Wie verändert sich die soziale Zusammensetzung der ausländischen Studierenden, die nicht nur wegen der zugegebenermaßen attraktiven Angebote der Viadrina dort studieren wollen, sondern auch eine soziale Basis dafür brauchen, die anders nicht geschaffen werden kann?
Drittens: Wie beurteilen Sie die Gefahr, dass die Curricula so verändert werden, dass in zunehmendem Maße darin ursprünglich geforderte Sprachanteile ausgegliedert und damit plötzlich kostenpflichtig werden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Es stimmt: Die Hochschulen sind auf Innovationskurs. Und das ist erstaunlich bei Ihrer Politik!
Die eigentlich interessante Frage ist nämlich nicht - jedenfalls nicht die interessante Frage für uns hier -, ob die Hochschulen auf Innovationskurs sind, sondern ob die Hochschulpolitik auf Innovationskurs ist. Diese Frage kann man hier und heute ganz klar beantworten - allerdings anders, als uns Herr Niekisch das weismachen wollte -, nämlich mit Nein.
Die Hochschulpolitik des Landes ist nicht nur nicht auf Innovationskurs, sondern sie stellt ein großes Hindernis dafür dar, dass die Hochschulen auf Innovationskurs bleiben.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich glaube Ihnen wirklich, dass Sie mit innovativen Ideen Hochschulpolitik betreiben wollen. Aber was letztendlich nur zählt, ist das Ergebnis. Tatsache ist: In Ihrer Amtszeit haben sich die Rahmenbedingungen für Hochschulen und für Forschung und Lehre überwiegend weiter verschlechtert.
Gehen wir das jetzt mal Punkt für Punkt durch und fangen mit den Hochschulbibliotheken an. Die Bundesförderung ist ausgelaufen, ohne dass die Bibliotheken einen ausreichenden Grundbestand sichern konnten. Das Problem kennen Sie.
Schuld daran sind nicht die Hochschulen, sondern schuld ist die Landesregierung, die zu keinem Zeitpunkt ausreichende Mittel dafür bereitgestellt hat.
Auch Sie haben in Berlin über Jahrzehnte die Verantwortung dafür getragen, und das kann man nicht so schnell aus der Welt schaffen.
- Wer hat den Bankenskandal in Berlin verursacht? - Doch nicht die PDS!
Wie sieht Ihre innovative Lösung für dieses Problem der Hochschulen aus? - Hochschulen seht zu, wie ihr mit dem bisherigen Geld klarkommt! Meinen Sie wirklich, man könne durch geschicktes Herumdrehen von 10 Euro plötzlich Bücher für 1 000 Euro kaufen?
Sehen wir uns als Nächstes die Ausstattung der Hochschulen mit Computern, Geräten und Möbeln an. Anfangs konnten die Hochschulen ganz gut moderne Sachen einkaufen. Aber das, was vor zehn Jahren noch neu und modern war, ist heute einfach alt, marode, verschlissen oder kaputt. Deshalb ersetzt man normalerweise solche Ausstattungen nach und nach. Doch dafür gab es niemals das Geld, und aus den Hochschulen mit den modernsten Geräten in der Bundesrepublik haben Sie Hochschulen mit zunehmend veraltenden Geräten werden lassen. Wir schieben inzwischen einen Investitionsstau in dreistelliger
Millionenhöhe vor uns her, der allein ausreicht, um die Wettbewerbsfähigkeit der brandenburgischen Hochschulen künftig zu beseitigen.
Wie lautet hier Ihre innovative Lösung? - Ein leerer Haushaltstitel, nichts drin, null Cent! Aber wenn der liebe Gott doch mal etwas vorbeischicken sollte, wissen Sie wenigstens, wo Sie es verbuchen können.
Glauben Sie wirklich, Sie können die Hochschulen so auf Innovationskurs halten?
Nehmen wir als Nächstes die Tarifvereinbarung mit den Beschäftigten des Landes. Arbeitszeit und damit Arbeitslohn sollen reduziert werden. Das Problem ist nur: Für Wissenschaftler gibt es eine geregelte Arbeitszeit, die man reduzieren könnte, allenfalls auf dem Papier. Das heißt für die meisten Hochschulbeschäftigten: weniger Geld für die gleiche Arbeit. Glauben Sie wirklich, das motiviert?
Nehmen wir das neue Hochschulgesetz, das Sie heute verabschieden wollen. Sie führen dort eine Experimentierklausel ein, mit der neue Leitungsmodelle ermöglicht werden sollen. Klingt innovativ, ist es aber nicht. Faktisch ist es eine Ermächtigung für nur zwei Personen, das Leitungsmodell und damit die Hochschule zu verändern, nämlich für den jeweiligen Präsidenten der Hochschule, der den Vorschlag ganz allein unterbreiten kann, und für die Ministerin, die diesem Vorschlag zustimmen soll. Den ganzen Rest der Hochschulen degradieren Sie zu Statisten, die Sie allenfalls mal fragen, deren Meinung aber nicht wirklich gebraucht wird.
Schluss mit Demokratie heißt das, Schluss mit der Gemeinschaft von Lernenden und Lehrenden. Der gute alte Humboldt dürfte im Grab rotieren.
Sehen wir uns einmal eine einzige Hochschule genauer an, beispielsweise die Viadrina mit ihrer internationalen Ausrichtung. Immer mehr Sprachkurse werden kostenpflichtig. Die Stipendien für die ausländischen, insbesondere polnischen Studierenden sind weitgehend gestrichen. Sie hauen der Viadrina schlichtweg das Standbein weg. Ist Ihnen das überhaupt klar?
Sehen wir uns die Hochschulplanung an. Die Studierendenzahlen steigen und steigen, sie schlagen alle Rekorde, und das ist gut so. Aber sie schlagen auch alle Prognosen, und das ist schlecht; denn Sie halten für Ihre Planung stur an der niedrigsten Prognose überhaupt fest, an einer Prognose, die vom Leben längst überholt ist. Die 3 500 zusätzlichen Studienplätze sind letztlich nicht mehr als der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Für wie innovationsfreundlich halten Sie es denn, wenn inzwischen in Brandenburg zwei Studierende auf einen Studienplatz kommen? Frau Ministerin, in Ihrer Amtszeit - das ist sicherlich nicht nur Ihre Schuld - sind wir in dieser Position von einem Spitzenplatz bundesweit ans Ende gerutscht.
Die gegenwärtige Hochschulplanung beruht auf überholten Annahmen. Sie ist auf Sand gebaut, und sie gehört längst überarbeitet.
Herr Niekisch hat den Hochschulpakt erwähnt, den Sie kürz
lich beschlossen haben. Ich muss sagen, ich verstehe wirklich nicht, warum der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, Prof. Loschelder, diesen Placebo-Vertrag unterschrieben hat. Der Pakt enthält schlicht nichts, was die Hochschulen nicht schon vorher hatten. Ihr Hochschulpakt ist garantiert wirkstofffrei. Vielleicht hofft Herr Prof. Loschelder dennoch, dass er einige Wirkungen entfaltet, wie das bei Placebos ja gelegentlich vorkommen soll. Wirkungen natürlich bei der Landesregierung! Ich kann nur sagen: Glücklich, wer nach so vielen Jahren noch hoffen kann.
So könnte ich Problem für Problem fortfahren. Hinter den meisten steckt ein Hauptproblem, nämlich der unzureichende Anteil der Hochschulen am Landeshaushalt. Frau Ministerin, Sie werfen der PDS ja immer vor, wir könnten immer nur mehr Geld fordern, während Sie versuchten, mit dem vorhandenen Geld mehr zu machen. Doch ich sage Ihnen: In einer Situation, in der wir die Ausgaben für Hochschulen verdoppeln könnten und immer noch Schlusslicht in der Bundesrepublik wären, kommt es nicht in erster Linie auf die bessere Verwaltung des Mangels an, sondern der Mangel muss beseitigt werden.
Sagen Sie mir doch ein einziges Mal, warum Sie nicht können, was jede andere Landesregierung in Deutschland kann, nämlich mehr Geld für Hochschulen aufzubringen. Herr Niekisch, waren Sie es nicht, der einmal eine Verdoppelung der Ausgaben für Hochschulen gefordert hat? - Sehr erfolgreich waren Sie da nicht.
Frau Ministerin, ich erwarte ja nicht, dass Sie der PDS zustimmen. Das hat Ihre Partei, die CDU, gleich zu Beginn der Legislaturperiode verboten, egal, was wir sagen und wann wir es sagen. Das ist also Innovation à la Schönbohm, obwohl ich mir vorstellen könnte, dass ein General nicht so viel Angst vor den Argumenten anderer hätte.
Aber Sie könnten auf den Landeshochschulrat hören, Frau Ministerin. Die PDS hat nicht ein einziges Mitglied für diesen Rat vorgeschlagen und es hat - soweit ich weiß - auch kein einziges Mitglied des Landeshochschulrates das Parteibuch der PDS. Er fällt also nicht unter Ihr CDU-Zustimmungsverbot. Der Landeshochschulrat sagt Folgendes:
„Eine lediglich auf die Erschließung von Reserven gerichtete Strategie“
- also Ihre Strategie, Frau Ministerin -
„kann den weiteren Ausbau der Hochschulen und dessen angemessene Finanzierung nicht ersetzen. Wenn es dem Land nicht gelingt, trotz notwendiger Haushaltskonsolidierung Haushaltsmittel schrittweise zugunsten von Hochschulbildung und Forschungsleistungen umzulenken, dann werden die Hochschulen qualitativ ausbluten. Oder es ist die Schließung einer Hochschule als harte Konsequenz zu erwägen.“
Also, Herr Niekisch, die Schließung von Hochschulen ist noch nicht aus der Debatte heraus. Klarer als der Landeshochschulrat kann man es nicht sagen. Es reicht nicht, die Hochschulen
von Streichungen auszunehmen, sondern die Hochschulen brauchen mehr Geld. An dieser einfachen mathematischen Tatsache kommen Sie nicht vorbei.
Wozu haben Sie die Experten des Landeshochschulrates eigentlich eingesetzt, wenn ihn nur die PDS ernst nimmt? Das ist ja ein Beraterskandal.
Sehr geehrte Frau Ministerin, in der Presse war zu lesen, eine Band soll einstmals eine Hymne auf Sie gesungen haben und soll diesen Song jetzt nicht mehr singen. Ich weiß das nicht, aber wenn es stimmen sollte, hätte es einen gewissen Symbolwert. Die Hoffnungen, die einst mit Ihnen verbunden waren, sind nicht mehr da.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ich freue mich, dass Sie wieder da sind. Sie erinnern sich sicherlich an Ihre Worte aus Ihrer ersten Regierungserklärung. Ich zitiere das trotzdem noch einmal für die anderen:
„Bildung ist der kostbare Rohstoff, von dem im 21. Jahrhundert fast alles andere abhängen wird. Die Zukunft des modernen Brandenburg steht und fällt mit unserer Fähigkeit, dieser fundamentalen Einsicht politische Taten folgen zu lassen.“
Besser könnte auch ich Ihr Versagen nicht beschreiben. Auf Ihre fundamentale Einsicht folgen Worte und Worte und Worte und Lächeln und Lächeln.
Meine Damen und Herren, lassen Sie Taten folgen! Ändern Sie die Hochschulpolitik! Herr Niekisch, hören Sie auf, sich die Welt schönzureden! Beseitigen Sie den Mangel an den Hochschulen! Werfen Sie Humboldt nicht weg! Geben Sie den Hochschulen die Chance, auf Innovationskurs zu bleiben! Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte eigentlich wörtlich meine Rede zur 1. Le
sung zum Hochschulgesetz wiederholen; denn erstens haben Sie nichts geändert und zweitens wurden unsere Auffassungen seitens der Angehörten entweder vollständig oder zum überwiegenden Teil bestätigt. Dabei meine ich gar nicht so sehr die Regelungen, die wir aus dem Bundesrecht zu übernehmen haben; die kann ich gut oder schlecht finden, die müssen wir übernehmen. Ich meine auch nicht die Regelungen, von denen es auch eine ganze Menge gibt, zu denen wir der gleichen Auffassung sind, die also vollkommen unstrittig sind. Ich rede von den Regelungen, die Sie - entschuldigen Sie das Wort - aus ideologischen Gründen einführen wollten. Mit Fug und Recht kann ich bei meiner Einschätzung aus der 1. Lesung und von der Aktuellen Stunde von vorhin bleiben: Sie haben sich von der humboldtschen Idee einer Hochschule als einer Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden verabschiedet.
Selbstverständlich werde ich nicht meine Rede wiederholen, sondern ich konzentriere mich auf die Begründung der Anträge, die wir Ihnen jetzt noch einmal vorgelegt haben.
Der erste Antrag bezieht sich auf die Frage: Wem sind die Gesamtlehrberichte der Hochschule zu überreichen, wie bisher dem Landeshochschulrat oder, wie jetzt vorgeschlagen, der Landesregierung, also dem Ministerium? In der erwähnten Anhörung plädierten ausnahmslos alle Seiten für die Beibehaltung der bisherigen Regelung, also dafür, es nicht dem Ministerium zu übergeben.
Der zweite Antrag beabsichtigt, die bereits mit der vorhergehenden Novellierung wieder eingeführten Semesterrückmeldegebühren zurückzunehmen. Diese Gebühren sind unsozial und ungerecht; denn sie belasten weniger Verdienende weit mehr als die, die sich das besser leisten können. Außerdem finde ich, Sie haben kein moralisches Recht; da wiederhole ich mich durchaus. Wenn Sie nämlich die Hausaufgaben machen würden, wenn Sie den Hochschulen ausreichend Geld zur Verfügung stellen würden, wie es alle anderen Bundesländer tun, dann hätten wir überhaupt keine Veranlassung, über Semesterrückmeldegebühren zu reden.
Da Sie neuerdings so gern nach Berlin zeigen, will ich diejenigen, die nicht so sehr in der Materie stecken, darauf hinweisen, dass die Studienkonten, über die gerade in Berlin diskutiert wird, nur sehr wenig mit Semesterrückmeldegebühren zu tun haben. Über Studienkonten kann und muss man diskutieren. Da habe ich eine eigene Auffassung. Aber Studienkonten zielen ganz eindeutig auf Langzeitstudierende, während Ihre Semesterrückmeldegebühren alle Studierenden vom ersten Tag an belasten.
Mit dem dritten Antrag wollen wir das politische Mandat der Studierendenschaft ausdehnen. Wir schlagen dieselbe Regelung vor, die es in Berlin gibt. Schauen Sie auf diese Stadt, dann können Sie sehen, dass mit dem politischen Mandat der Studierenden nicht gleich die Welt untergeht!
Mit dem vierten Antrag werden die Unterschiede zwischen der Landesregierung und der Koalition auf der einen Seite und uns auf der anderen Seite besonders deutlich. Wir sind uns gerade noch einig, dass wir für die Hochschulen neue Leitungsstrukturen gut brauchen könnten und dass dazu eine Experimentierklausel ein Weg sein könnte. Aber während wir die ganze
Hochschule oder wenigstens die gewählten Gremien in die Entscheidung einbeziehen wollen, wollen Sie - ich habe es in der Aktuellen Stunde schon gesagt - das zu einer Sache von zwei Leuten machen. Wenn Sie, Frau Ministerin, sagen, Eliteuniversitäten erzwingen die Einzelleitung, so sage ich Ihnen, ich will keine Elite ohne Demokratie.
Darüber hinaus bezweifle ich entschieden, dass das geht, was Sie vorhin gesagt haben, Elite und die Breite gleichzeitig zu fördern. Sie können der einen nur geben, was Sie entweder der anderen vorenthalten oder sogar wegnehmen. Außerdem: Welche Elite meinen Sie eigentlich? Die, die einfach mystisch starr ist und die man dann sozusagen in der Förderung hochhebt, oder eine Elite, die durch Förderung entsteht? Das ist durchaus ein Unterschied.
Im Übrigen halte ich es für eine Verschleierungsaktion, wenn Elite mit Leistung gleichgesetzt wird, was man schon rein semantisch sehen kann.
Elite ist ein Verhältnisbegriff. Man ist es im Vergleich zu anderen. Leistung ist ein absoluter Begriff. Man erbringt die Leistung oder man erbringt sie nicht. Früher wussten Sozialdemokraten das, heute sind sie eine moderne Partei.
Lassen Sie mich abschließend noch eine Bemerkung zur Frage der Verbeamtung machen. Vor allen Dingen Sie, meine Damen und Herren von der SPD, wollten das endlich anders machen. Nachdem Sie 13 Jahre lang wie wild drauflos verbeamtet haben, anders, als wir das vorgeschlagen hatten, fällt Ihnen jetzt plötzlich ein, dass das vielleicht nicht der richtige Weg ist. Sie proben den Aufstand gegen die CDU, Sie starten als Tiger, verzögern mutig die Verabschiedung des Gesetzes und landen anschließend als Bettvorleger.
Was wäre denn eigentlich passiert, wenn das Gesetz verabschiedet worden wäre? Ihnen nichts, den Hochschulen nichts, allenfalls der CDU etwas. Sie hatten alle Trümpfe in der Hand und trauten sich nicht, sie auszuspielen.
Die PDS lehnt diese Novelle ab und empfiehlt Ihnen, sie ebenfalls abzulehnen. Diese Novelle wird in den von mir kritisierten Teilen weder den Hochschulen noch den Ansprüchen der Wissensgesellschaft gerecht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! „Was lange währt, wird gut“, sagt der Volksmund. Demnach müsste das neue Denkmalschutzgesetz, so lange, wie das gedauert hat, super sein. Aber ich bezweifle genau das. Ich habe eher den Eindruck, dass das Gesetz das Gegenteil ist. Es enttäuscht und schafft nicht das, was es nach den Darlegungen von Frau Wanka leisten soll.
Natürlich ist unser Land reich an Denkmalen und das bedeutet eine enorme Verantwortung, die uns die Verfassung aufbürdet. Es bedeutet aber auch eine große Chance und angesichts der finanziellen Situation natürlich auch eine große Herausforderung.
Die Hauptfrage ist sicherlich: Können Denkmale mit dem neuen Gesetz schneller eingetragen werden? Nun bin ich kein Denkmalschutzexperte und muss mich auf die Angaben der Experten verlassen. Diese sagen aber übereinstimmend und eindeutig, dass das kaum der Fall ist, sondern nur in sehr begrenztem Maße eintreten wird. Im Jahr 2013 hätten wir nach dem bisherigen Verfahren ungefähr 12 700 Denkmale eingetragen; man schätzt, dass es nach dem neuen Verfahren 14 200 sein werden, also in ungefähr 10 Jahren immer noch erst die Hälfte der Denkmale.
Rechtfertigt das wirklich die Umstellung des Verfahrens? Mit einer Eintragung ist noch kein einziges Denkmal wirklich gesichert. Viel entscheidender ist die Frage: Welche praktischen Möglichkeiten haben wir, Denkmale zu erhalten und Denkmalschutz zu betreiben? Wird also den Besitzern von Denkmalen und den Kommunen, auf deren Boden die Denkmale stehen, mit dem neuen Gesetz tatsächlich geholfen?
Aber immer.
Die letzte Frage kann ich Ihnen natürlich nicht beantworten; denn ich habe gesagt, dass ich kein Experte für Denkmale bin. Wenn Sie Experten wollen, dann fragen Sie die verschiedenen Denkmalschutzbeauftragten der Kommunen, die das berechnet haben. Es gibt auch eine Expertise von der Universität Bonn, glaube ich. Das ist das, worauf ich Sie verweisen kann. Wenn Sie wollen, kann ich es Ihnen noch genauer geben.
Als Antwort auf die Frage, ob das Gesetz den Besitzern von Denkmalen tatsächlich nutzt, muss ich sagen, dass das natürlich am Geld hängt, an dem Personal, das die Denkmale eintragen kann, und an dem Geld, das für den Erhalt der Denkmale tatsächlich vorhanden ist. Mehr Personal wird es natürlich nicht geben und Standards können aufgrund der Konnexität nicht festgeschrieben werden - daran ist nicht die Konnexität schuld -, wenn wir nicht bereit sind, mehr Geld dafür aufzuwenden. Den Denkmalfonds - das haben Sie gesagt, Frau Ministerin - wird es ja nicht geben.
Nun haben Sie Ersatz gefunden. Aber wenn Sie den Ersatz, die 4 Millionen Euro, wirklich haben, dann können Sie doch auch den Denkmalfonds einführen. Wie weit trägt dieser Ersatz? Sie haben doch einmal gesagt, das Gesetz mache nur Sinn, wenn es den Denkmalfonds gebe. Nun gibt es den Denkmalfonds nicht und ich frage Sie: Macht das Gesetz trotzdem Sinn?
Bedeutet wenigstens die vorgesehene Verkürzung der Beteiligungspflicht der Denkmalfachbehörde von drei Monaten auf einen Monat - Sie haben es angesprochen - eine Verbesserung? Ich bezweifle, dass das im Interesse der Denkmalpflege ist. Da die Anhörung der Besitzer von Denkmalen im Verfahren wegfällt, fällt natürlich gleichzeitig auch die Beratung dieser Besitzer weg.
Was die Rechtssicherheit betrifft: Klar ist es eine gewisse Verbesserung, wenn man weiß, dass man auf der Liste steht. Aber den eigentlichen Verwaltungsakt haben Sie herausgenommen. Das ist auf der einen Seite eine Verbesserung und auf der anderen Seite eine Verschlechterung; denn die Denkmalfachbehörde hat erst auf Antrag des Verfügungsberechtigten eines eingetragenen Denkmals die Eigenschaft als Denkmal durch Verwaltungsakt festzustellen, also im Nachhinein.
Stärkt der Gesetzentwurf wenigstens das Bürgerengagement? Auch daran glaube ich nicht; denn er bietet gerade keine finanziellen Anreize. Außerdem sollen die Beiräte und Beauftragten künftig nicht mehr festgeschrieben werden. Wenn zudem Kommunen und private Eigentümer aus dem nachrichtlichen Verfahren eventuell sogar durch Zufall erfahren, ob es sich um ein Denkmal handelt oder nicht, kann man nur schwer davon ausgehen, dass damit Interesse, Engagement und auch finanzieller Einsatz gestärkt werden.
Verbessert das Gesetz den rechtlichen Stand des Denkmalschutzes? Auch das glaube ich nicht. Andere dem Denkmalschutz entgegenstehende Belange - Sie haben es auch ausdrücklich gesagt, Frau Ministerin - sollen gestärkt werden, und das, obwohl der Denkmalschutz eh schon das schwächste Glied in der Kette ist. Wenn die Beteiligung der Denkmalfachbehörde eingeschränkt wird, wenn die Denkmalfachbehörden eventuell sogar, wie es zum Teil vorgesehen ist, den Bauämtern zugeschlagen werden, dann befürchte ich tatsächlich Schlimmstes. Wir müssen also damit rechnen - zumindest müssen wir es einkalkulieren -, dass dieses Gesetz durchaus dazu beiträgt, weniger Denkmale zu erhalten.
Schafft dieses Gesetz mehr Zentralisation oder mehr Dezentralisation? Bisher waren die Kommunen enorm beteiligt; Sie haben die Denkmalliste geführt und sie haben den Verwaltungsakt durchgeführt. Das fällt weg. Künftig sind die Kommunen außen vor.
Angesichts dieser Sachlage verwundert es nicht, dass es kaum Befürworter dieses Gesetzes gibt. Wir haben in der PDS-Fraktion im Vorfeld der heutigen Beratung schon eine kleine Anhörung durchgeführt. Wir hatten Denkmalschützer da - Herr Niekisch, das noch einmal zu Ihrer Frage -, wir hatten Vertreter der Kommunen da, also eigentlich ein ziemlich breites Spektrum. Die Ablehnung des bis dahin bekannten Entwurfs - das ist auch der Entwurf, der nun eingereicht wurde - war vehement, sie war eindeutig. Es gab keine Befürworter - das muss ich so eindeutig sagen - und das war auch argumentativ gut untersetzt.
Auch sonst ist mir bisher niemand außerhalb der Landesregierung bekannt geworden, der dieses Gesetz unbedingt will. Dass wir ein neues Gesetz wollen, ist unbestritten.
Deshalb, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie: Prüfen Sie dieses Gesetz ganz genau, fragen Sie in Ihren Landkreisen und Kommunen nach, was es bedeutet. Denkmale, die einmal weg sind, kommen nämlich nicht wieder. Das haben wir bitter erfahren müssen. - Danke schön.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hatte ich für unseren Antrag, regelmäßig einen Innovationsbericht des Landes Brandenburg zu erstellen, ein wenig Bewunderung erwartet. Ich gebe gern zu: Der Bericht ist mit seinen drei Jahren schon etwas älter. Allerdings ist der Beschluss der CDU, ihn abzulehnen, noch älter; denn das hatten Sie schon zu Beginn der Legislaturperiode beschlossen. Egal, was kommt: Ist es von der PDS, muss es abgelehnt werden.
Also erwarte ich auch nicht unbedingt die Bewunderung für den Inhalt. Aber was Sie zur Kenntnis nehmen könnten, ist unser perfektes Timing. Vor drei Jahren den Antrag eingebracht zu einem Zeitpunkt, als der Herr Kanzler noch nicht wieder an Innovation dachte -, und genau in der Woche, in der der Kanzler einen Innovationsgipfel durchführt und das Jahr der Innova
tion ausruft, steht der Antrag der PDS zur Debatte. Punktgenauer geht es nicht. Das müssten Sie der PDS über eine Distanz von drei Jahren erst einmal nachmachen!
Allerdings - da unterscheiden wir uns dann doch etwas vom Kanzler - verstehen wir unter Innovation nicht allein Innovation in Wissenschaft und Wirtschaft, sondern durchaus auch in der Gesellschaft. Wir teilen jedoch den Ansatz, dass Brandenburg als rohstoffarmes Land ein Klima gesellschaftlicher und natürlich dabei technologischer, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Innovation braucht, und meinen, ein Innovationsbericht könnte dabei durchaus Unterstützung bringen.
Was sollte er enthalten? Er sollte einen Überblick über die Innovations-, Forschungs- und technologiepolitischen Initiativen des Landes geben und die Entwicklung entsprechender Einrichtungen dokumentieren. Er sollte Transparenz bezüglich der ausgereichten Fördermittel bieten sowie die Landesprogramme, die EU- und Bundesprogramme regelmäßig evaluieren. Darüber hinaus könnte der Bericht über die Abstimmung mit Berlin berichten und vor allen Dingen Schlussfolgerungen aus dem Abschneiden des Landes Brandenburg in Bundeswettbewerben auf diesem Gebiet ziehen.
Welche Vorteile böte ein solcher Innovationsbericht für das Land Brandenburg? Ich finde, eine Menge, möchte aber nur fünf Punkte nennen. Erstens könnte er uns helfen, den Stand, den wir auf dem Weg in die Wissensgesellschaft erreicht haben, zu bestimmen. Solche Berichte wären sozusagen die Meilensteine auf unserem Weg in die Wissensgesellschaft.
Zweitens würde ein solcher Bericht helfen, Stärken und Schwächen in diesem Zusammenhang deutlicher zu erkennen. Drittens würde er einen gewissen Ansporn bedeuten; denn wenn man Erfolge und auch Misserfolge klar benennt, ist das eine andere Situation, als wenn man das mehr oder weniger ahnt.
Da der Bericht klar auf die Region Berlin-Brandenburg zielt und es in Berlin auch einen entsprechenden Bericht gibt, stelle ich mir vor, dass er viertens auch Impulse für das Zusammengehen in unserer Region auf einem der wichtigsten Felder bietet.
Fünftens wären solche Berichte auch eine Werbung für unser Land, entsprechende Leistungen vorausgesetzt - aber ich glaube, davon können wir ausgehen -, und zwar Werbung gegenüber der eigenen Bevölkerung, indem gesagt wird: Seht her, was wir aus dem Geld machen! Das geben wir nicht umsonst aus, wenn wir es in diese Bereiche stecken. Aber dies wäre auch Werbung im Vergleich mit anderen Bundesländern und schließlich Werbung gegenüber der Wirtschaft, um zu zeigen, dass es sich lohnt, hier zu investieren.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie haben natürlich schon die Ablehnung unseres Antrages beschlossen - und das auch in Unkenntnis unseres Antrages. Deshalb, gebe ich zu, bin ich auch nicht so sonderlich auf die Ablehnungsgründe gespannt, die jetzt noch gesucht werden. Um eines würde ich jedoch bitten - ich weiß, das wird auch nicht passieren -: Reden Sie nicht immer von besserer Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft, wenn Sie nicht bereit sind, sich ernsthaft mit Vorschlägen anderer auseinander zu setzen. - Vielen Dank.
Herr Werner, da ich Ihre CDU-Kollegen in Berlin nicht so gut kenne, wie Sie sie vermutlich kennen, frage ich: Können Sie mir mitteilen, warum Ihre Kollegen dort, als sie noch in Regierungsverantwortung standen, solche Innovationsberichte unterstützt haben?
Herr Präsident, für diese Einführung bedanke ich mich ausdrücklich. - Frau Ministerin, ich habe zwei Fragen. Erstens: In welcher Größenordnung können Sie sich durch solche Veränderungen überhaupt Einspareffekte vorstellen?
Die zweite Frage: Wie soll gesichert werden, dass die möglichen Einspareffekte tatsächlich den Kultureinrichtungen zugute kommen und nicht der Sanierung des Landeshaushalts dienen, damit die Einrichtungen hinterher nicht in denselben Schwierigkeiten stecken, die Frau Konzack beschrieben hat, sondern ihr Angebot tatsächlich auf gleichem Niveau und finanziell gesichert unterbreiten können?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 1985 oder kurz davor hatte die damalige griechische Kultusministerin Melina Mercouri die Idee der europäischen Kulturstädte. Seitdem gibt es eine große Zahl von Städten, die zeigen, dass die Vielfalt und die Einheit der europäischen Kultur durchaus attraktiv und darstellbar ist, angefangen mit Athen, das die erste europäische Kulturhauptstadt war, bis zu der, die es dieses Jahr ist, nämlich Graz.
Die Mitglieder unseres Kulturausschusses hatten ja im letzten Jahr Gelegenheit, sich in Brügge anzusehen, welche Attraktivität damit verbunden ist, und ich glaube, wenigstens uns wundert es nicht, dass es doch sehr viele Städte gibt, die sich um den Titel bewerben. Nun also auch die brandenburgische Landeshauptstadt, die 2010 europäische Kulturhauptstadt werden will, wenn deutsche Städte wieder am Zuge sind. Allerdings ist die Konkurrenz ziemlich groß, denn neben Potsdam bewerben sich 15 weitere Städte, darunter Augsburg, Bremen, Braunschweig, Görlitz - gemeinsam mit ihrer polnischen Schwester -, Dessau gemeinsam mit Wittenberg, Freiburg, Karlsruhe, Kassel, Köln, das Ruhrgebiet, Lübeck und Münster/Osnabrück.
Wir können also feststellen: Unsere Landeshauptstadt wird - ungeachtet ihrer reichen kulturellen Potenziale - jede denkbare Unterstützung brauchen können. Deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht. Wir erwarten, dass der Landtag signalisiert, dass er hinter dieser Bewerbung steht. Wir erwarten natürlich auch das Engagement der Landesregierung.
Ich finde, Potsdam hat diese Unterstützung verdient. Ich brauche hier kaum zu erwähnen, wie reich Potsdam mit historischer Kultur gesegnet ist. Ich will deshalb mehr darauf hinweisen, dass Potsdam auch über ein aktuelles, gegenwärtiges kulturelles Potenzial verfügt. Dem folgen im Übrigen auch die Leitpro
jekte im Bewerberkonzept, also Schiffbauergasse, Alter Markt, Alltagskultur, Medien und Film sowie Kultur und Landschaft. Potsdams Architektur, aber auch seine Natur und Kultur ziehen Menschen an und bilden geradezu einen Kristallisationspunkt, der europäische Dimensionen hat - in der Vergangenheit, aber auch in der Gegenwart. Dies ist geeignet, Brücken von Ost nach West und umgekehrt zu schlagen.
Für Potsdam selbst ist diese Bewerbung nicht nur eine Chance, sondern auch ein Prozess mit größter Langzeitwirkung und von grundlegender Bedeutung für die künftige Entwicklung.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Stadt selbst gibt es inzwischen zahlreiche Aktivitäten und auch Gremien, die versuchen, diese Anliegen auf den Weg zu bringen. So hat sich die Stadt Potsdam sehr erfolgreich darum bemüht, bei den Landräten und den anderen Oberbürgermeistern Unterstützung zu finden. Sie hat es auch in Berlin versucht und immer diese Unterstützung gefunden, und das ist keineswegs, wie wir wissen, selbstverständlich.
Die Potsdamerinnen und Potsdamer selbst - jedenfalls ist das mein Eindruck - zeigen durchaus Aufgeschlossenheit gegenüber dem Projekt und identifizieren sich damit mit der Charakterisierung Potsdams als „Kulturstadt“. Ich weiß auch, dass Vertreter der Landesregierung längst in entsprechenden Gremien mitarbeiten, sodass auch von der Seite her ganz gute Voraussetzungen gegeben sind.
Dennoch ist bis zum Zeitpunkt der Bewerbung, nämlich im Jahre 2005, noch intensive Arbeit zu leisten. Diese Arbeit bedarf der aktiven Unterstützung durch die Landesebene. Es geht hier nicht nur um Potsdam, sondern diese Bewerbung soll ein positives Licht auf das ganze Land Brandenburg werfen. Es geht auch nicht darum, im Jahre 2010 irgendein Feuerwerk kultureller Höhepunkte abzufeuern, sondern darum, einen langfristigen, kontinuierlichen und in der Wirkung nachhaltigen Kulturentwicklungsprozess in Gang zu setzen, dessen Schwerpunkt die junge Generation sein soll.
Unter dem Arbeitsmotto „Europa bewegt Potsdam“ und der Grundphilosophie „Toleranz“ läuft die Bewerbung, die dann auf nationaler Ebene zu bewerten ist. Aus diesem Grunde ist es wichtig, dass diese Bewerbung im engen Kontakt auch mit der Bundesregierung und der Bundesebene erfolgt. Genau dafür wird die Unterstützung durch die Landesregierung gebraucht. Ich will es einmal positiv ausdrücken: Wir sehen die Landesregierung in dieser Hinsicht als ersten Botschafter Potsdams in Sachen Kulturhauptstadt 2010.
Eine entscheidende Voraussetzung, damit diese Bewerbung auch eine Chance hat, ist allerdings der Hauptstadtvertrag. Da irritiert es dann doch, dass ausgerechnet die Partei, die die Kulturministerin stellt, den Hauptstadtvertrag immer wieder infrage stellt. Ich kann nur sagen: Hören Sie damit auf!
Selbstverständlich kann nicht nur staatliches Geld eingeworben werden, sondern es ist auch privates Geld einzuwerben, damit das alles funktionieren kann.
Ich will auch darauf hinweisen, dass ein solches Projekt wie das einer europäischen Kulturhauptstadt ein Projekt von inter
nationaler Bedeutung ist und damit eher einem Marathonlauf als einem kurzen Sprint vergleichbar.
Der Zeitplan sieht Folgendes vor: Bis Ende März 2004 ist das Bewerberkonzept der Stadt an die Landesregierung einzureichen. Bis Ende Juni leiten dann die Landesregierungen ihre Vorschläge aus den eingereichten Bewerbungen an das Auswärtige Amt weiter. Von dort werden alle Vorschläge, die aus den Bundesländern kommen, dem Bundesrat übermittelt, der bis Ende 2005 eine Stellungnahme abgibt und eine oder mehrere Städte vorschlägt. Ende des III. Quartals 2005 werden den Gremien der EU der oder die deutschen Bewerber mit den zugehörigen Stellungnahmen benannt. Daraus erarbeitet eine Jury aus europäischen Gremien eine Empfehlung an den EU-Ministerrat und an die Kommission. Das Europäische Parlament hat dazu Stellung zu nehmen. Voraussichtlich Ende 2006/Anfang 2007 erfolgt dann die Nominierung durch den Europäischen Rat.
Die Stadt Potsdam muss also einen langen Atem haben, um all diese Hürden nehmen zu können. Damit ihr die Luft nicht ausgeht, bedarf es der Kraft des ganzen Landes.
Dass die Bewerbung nicht chancenlos ist, zeigt beispielsweise eine Umfrage im Internet, nach der Potsdam unter allen möglichen Bewerberstädten auf Platz 3 steht. Platz 3 heißt aber auch: Es ist noch eine ganze Menge zu tun, damit man auf Platz 1 kommt.
Ich finde, in schwierigen Zeiten muss man auch einmal ungewöhnliche und besondere Entscheidungen treffen. Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich entschieden. Sie hat sich entschieden, sich als europäische Kulturhauptstadt 2010 zu bewerben. Ich bitte Sie: Entscheiden wir als Parlament uns dafür, sie zu unterstützen. Europäische Kulturhauptstadt Potsdam im Jahre 2010 bedeutet natürlich einen Imagegewinn für unsere Landeshauptstadt, aber auch einen Imagegewinn für das ganze Land Brandenburg.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Konzack, könnten Sie sich vorstellen, dass wir den Antrag in den Kulturausschuss überweisen und dann zu dem von Ihnen genannten Zeitpunkt beschließen?
Herr Niekisch, ich möchte Sie fragen, ob Sie sich vorstellen können, dass ein solches Projekt europäischer Dimension nicht einfach durch eine Stadt entwickelt, sondern nur im Dialog auch mit der Landesregierung vorangebracht werden kann.
Zweitens möchte ich Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass es einen Brief des Oberbürgermeisters an die Ministerin gibt, der genau dieses Anliegen verfolgt, nämlich um Unterstützung hierfür zu werben.
Frau Ministerin, ich stelle nicht in Abrede, dass für beide Kirchen und für christliche Einrichtungen generell Zahlungen zu tätigen sind, frage Sie aber: Halten Sie es für angemessen, dass für die weltanschaulichen Vereinigungen, die in Brandenburg schließlich die Mehrheit vertreten, im Haushalt für das kommende Jahr nur noch 3 000 Euro vorgesehen sind?
Ich frage nach dem Dokumentationszentrum für Alltagskultur der DDR in Eisenhüttenstadt. Das Dokumentationszentrum ist in der Kulturkonzeption der Landesregierung von vor einem Jahr mehrfach gewürdigt worden. Es wurde betont, dass es ein herausragendes Interesse des Landes und des Bundes gibt, was durch Förderzuschüsse dokumentiert wurde. Das Dokumentationszentrum ist in die aktuelle 2. Auflage des Blaubuches zur Kultur aufgenommen worden. Dennoch müssen wir feststellen, dass die Landesregierung in diesem Bereich gekürzt hat. In der Presse war von 51 000 Euro zu lesen; ich habe andere Informationen, die von 6 100 Euro sprechen. Die Frage ist zunächst einmal: Welche dieser Zahlen ist korrekt? Mir ist die Auskunft gegeben worden, dass - unabhängig davon, welche Zahl korrekt ist - die Existenz des Zentrums infrage steht, da der Kreis und die Stadt den Kürzungen folgen.
Ich frage die Landesregierung: Was wird sie unternehmen, um dieses wichtige Dokumentationszentrum zu erhalten?
Aufgrund der Haushaltspolitik des Landes sind zahlreiche kulturelle, insbesondere soziokulturelle Einrichtungen des Landes in Finanznöte geraten. Ich nenne die Hauhaltssperre, die globale Minderausgabe oder auch die späte Ausreichung der Mittel. Ich erspare mir die Aufzählung der Einrichtungen und will nur darauf verweisen, dass gestern die Meldung über den Ticker ging, dass in der Uckermark gleich mehrere Kultureinrichtungen betroffen sind.
In der Hoffnung, dass die Ministerin das ähnlich korrigieren kann wie das bei der Frage bezüglich Eisenhüttenstadt geschehen ist, frage ich die Landesregierung: Was unternimmt sie, um den soziokulturellen Einrichtungen über diese Dürreperiode hinwegzuhelfen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat auftragsgemäß ihren Dritten Bericht zur Entwicklung der Hochschulen vorgelegt. Ich orientiere mich im Folgenden an den vier Schwerpunkten, die darin enthalten sind, die ich im Übrigen für sehr angemessen halte.
Erstens zur Lehrerbildung: Manches im Bericht hätte ich mir konkreter gewünscht, dennoch - das will ich betonen - wird deutlich, dass etwas in Bewegung gekommen ist und dass das durchaus in eine Richtung geht, die auch wir von der Opposition teilen. Dafür sehe ich - die Anmerkung gestatten Sie mir über einige Ungenauigkeiten hinweg, zum Beispiel über die, dass das vorgesehene Zentrum für Lehrerbildung nicht, wie im Bericht erwähnt, im Januar gegründet wurde, sondern erst sechs Monate später, am 13. Juni.
Vor allen Dingen sind wir nun natürlich gespannt, wie die Ziele, die formuliert sind und die wir auch teilen, tatsächlich umgesetzt werden. Ich halte es für ganz wichtig in der Lehrerbildung, dass die Abstimmung mit allen, die an Lehrerbildung beteiligt sind, in Berlin und Brandenburg endlich in Gang kommt.
Ich wünsche mir sehr, dass das Potsdamer Modell der integrativen Lehrerausbildung dabei dominiert.
Zweitens zu den Studienbedingungen: Positiv möchte ich auch hier vermerken, dass das Studienangebot attraktiver geworden ist, dass Bachelor- und Masterstudiengänge in Gang gekommen sind und dass die Studentenwerke gute Arbeit leisten. Dass heute mehr Studierende BAföG empfangen, ist allerdings eine Sache, die dem Bund zu verdanken ist.
Negativ sehe ich, dass sich viele Studierende nach wie vor ihren Lebensunterhalt nebenbei verdienen müssen und damit natürlich kaum eine Chance haben, wirklich in der Regelstudienzeit mit dem Studium fertig zu werden. Dazu kommt, dass die Betreuungsrelation in Brandenburg in einigen Bereichen schon jetzt unter dem an sich ja schlechten Durchschnitt in der Bundesrepublik liegt und die Tendenz leider auch noch etwas fallend ist.
Ich möchte auch erwähnen, dass sich aus meiner Sicht das Bibliotheksproblem trotz des vorliegenden Konzepts noch nicht erledigt hat und jetzt die Hochschulen damit belastet werden sollen.
Drittens zur Stärkung der Hochschulautonomie: Auch hier finde ich die Tendenz eigentlich richtig und unterstütze die einzelnen Maßnahmen mit den Einschränkungen, die ich bereits gestern erwähnt habe. Aber ich möchte auch anmerken, dass es laut Hochschulgesetz im Kern natürlich ein Stück weit darauf hinausläuft, die Autonomie der Hochschulleitung, des Präsidenten, und weniger die der Hochschule als Ganzer zu stärken. Ich meine, insgesamt geht es dann aber doch noch in die richtige Richtung.