Reiner Marz

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Last Statements

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Auch allen anderen wünsche in einen schönen guten Morgen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Bis zu welchem Alter sind Arbeiterinnen und Arbeiter und Angestellte in Rheinland-Pfalz nach den letzten verfügbaren Zahlen im Durchschnitt berufstätig (Renteneintritt bzw. Verweilen in Langzeitar- beitslosigkeit)?
2. Wie viele der Arbeiterinnen und Arbeiter und Angestellten im Prozentsatz gehen in Rheinland-Pfalz derzeit im Alter von 65 Jahren in den Ruhestand?
3. Welche Zahlen liegen bezüglich der Fragen 1 und 2 für die Berufsgruppe der Dachdecker vor?
4. Beabsichtigt die Landesregierung im Zuge der Erhöhung des Renteneintrittsalters auf das Lebensalter 67 diese Regelung auch auf die Pensionierung von Beamten anzuwenden? Wenn ja, mit welchen finanziellen Auswirkungen?
Frau Ministerin, ich habe eine Frage zu den von Ihnen vorgetragenen Zahlen hinsichtlich der Dachdecker. Wie würden sich diese bei den Dachdeckern aus Ihrer Sicht verändern, wenn auf der einen Seite das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre erhöht würde, bzw. auf der anderen Seite die Dachdecker aus der Erhöhung des Renteneintrittsalters herausgenommen würden.
Das ist eine Frage, die auch, wenn es sie gäbe, für die 112. Landtagssitzung geeignet wäre. Ich nehme an, dass der Ministerpräsident bezüglich der Dachdecker noch vertiefte Erkenntnisse hat.
Ich habe noch eine andere Frage. Sie haben bezüglich des realen Renteneintrittsalters Zahlen genannt. In der Gruppe der 60- bis 65-Jährigen sind nur noch 26 % erwerbstätig. Bei den 55- bis 60-Jährigen sind es nur noch 60 %. Welche Auswirkungen hätte eine gesetzliche Erhöhung des Renteneintrittsalters konkret auf diese Zahlen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ – mit der Berufstätigkeit – hat im engeren oder weiteren Sinn dieses Parlament in den vergangenen Jahren sehr oft beschäftigt. Daher ist es wohl angemessen, dass es das auch zum Schluss tut. Es ist auch deshalb angemessen, weil ein Durchbruch in dieser Hinsicht bisher nicht erzielt werden konnte.
Ein Durchbruch wäre dann erzielt, wenn wir davon ausgehen könnten, dass Menschen in unserem Land, die vor der Frage stehen, ob sie Kinder haben wollen oder nicht, eine tatsächliche Wahlfreiheit hätten. Diese Wahlfreiheit haben sie im Moment nicht.
Wer ein Kind bekommt – das muss man sich einmal vorstellen –, für den bedeutet das, dass er über viele Jahre hinweg 24 Stunden pro Tag 365 Tage im Jahr die Verantwortung dafür trägt und im Grunde genommen präsent sein müsste. Das lässt sich mit einer Berufstätigkeit nicht vereinbaren.
Es geht darum, jeden Tag, das über viele Jahre hinweg, so viel Zeit zu bekommen, in der man die Kinder nicht selbst betreuen muss, dass man arbeiten gehen kann. Das ist eigentlich der Kern des Ganzen.
Vor diesem Problem stehen viele. Viele beantworten für sich diese Frage so, dass sie sagen, es gibt da große Unsicherheiten. Wenn wir einige Jahre aus dem Beruf heraus müssen, könnte es uns passieren, dass wir nicht mehr hineinkommen. Das ist gerade in Anbetracht der Arbeitsmarktsituation eine sehr wichtige Frage.
Deshalb reicht es nicht, Familien mit Kindern eine finanzielle Unterstützung zu geben. Deshalb reicht es nicht aus, Ihnen Verständnis in vielen Reden entgegenzubringen, sondern es ist ein ganzes Maßnahmenbündel erforderlich, um zu helfen und damit auch zu bewirken, dass die Menschen, die einen Kinderwunsch haben, diesen realisieren und auch mit einer Berufstätigkeit in Einklang bringen können.
Wir haben dazu einen Antrag vorgelegt, der sozusagen interdisziplinär das Ganze aufrollt. Wir sagen, wir benötigen nicht nur auf der Seite der Kinderbetreuung, und zwar auch der Kleinstkinderbetreuung – das ist auch an anderer Stelle ein Thema –, einen Durchbruch und auch wesentlich mehr Betreuungsplätze für Klein- und Kleinstkinder, sondern darüber hinaus müssen wir auch auf der Arbeitgeberseite einiges tun. Dabei muss der öffentliche Dienst Vorbild werden. Er ist es noch nicht – zumindest noch nicht in ausreichendem Maß.
Ferner müssen wir in die Privatwirtschaft Impulse geben, damit dort erkannt wird, welchen Gewinn die Wirtschaft hat, wenn mehr Menschen Kinder bekommen und wenn sich mehr Menschen sicher sein können, dass während ihrer Berufstätigkeit ihre Kinder gut untergebracht und betreut werden.
Das ist der Kern dessen, was wir wollen.
Sofern mir mehr Zeit zur Verfügung stehen würde, könnte ich Ihnen auch erzählen, was die Kollegin und der Kollege von den Koalitionsfraktionen sagen werden. Sie werden sagen, das machen wir alles bereits oder wir werden es tun. Das ist dann die Argumentation B, wie sie Bernhard Braun gestern referiert hat. Das werden wir auch noch ertragen. Dennoch meine ich, dass unser Antrag ein guter Impuls wäre und diesem Landtag zum Abschluss der Wahlperiode gut zu Gesicht stehen würde.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Herr Dr. Enders hat davon gesprochen, das wäre eine theoretische Diskussion. Allerdings wird in Berlin und in einigen Bundesländern diese Diskussion sehr praktisch geführt, indem – das hat er heute auch getan – im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft eine Sicherheitslücke suggeriert wird.
Ich sage Ihnen ganz offen: Damit soll die Fußballweltmeisterschaft als Türöffner benutzt werden, um den Einsatz der Bundeswehr im Innern zu ermöglichen. Ich halte das angesichts der Sachlage für eine nicht gerechtfertigte Methode. Die Argumentation von Herrn Dr. Enders ist sehr brüchig. Wenn Sie den Anschlag bei den Olympischen Spielen 1972 in München nehmen, kann man nur fragen, was dort passiert ist. Wo hätte die Bundeswehr in München helfen können? Das ist doch absurd.
Die Konsequenz, die aus dem Anschlag von München 1972 gezogen wurde, war eine polizeiliche Konsequenz. Es wurden die GSG 9 und entsprechende Spezialeinsatzkräfte der Polizeien auf Länderebene gebildet, die durchaus erfolgreich entsprechende Einsätze gefahren haben. Das haben wir später gesehen. Der Grenzschutz – heute Bundespolizei – ist Polizei und kein Militär. Von daher greift das nicht.
Viele Argumente sind schon genannt worden. Die Ausbildung fehlt. Es wäre völlig sachfremd, Soldaten im Innern einzusetzen. Ich würde es auch mit großer Sorge sehen, dass beispielsweise Wehrpflichtige Hooligans gegenübergestellt werden sollen. Wie soll das gehen? Etwa mit einer kurzen Crashausbildung für Wehrpflichtige, die dann in einen solchen Einsatz gestellt werden? Das kann ich mir nicht vorstellen und sehe es mit Sorge.
Sie bauen eine Sicherheitslücke auf, die es nicht gibt. Sie sagen, die Länder bzw. die Polizei seien nicht in der Lage, Einheimische und Gäste zu schützen. Sehr viele Experten sagen Ihnen, dass das Unsinn ist. Natürlich sind diese dazu in der Lage. Die Polizei sagt das selbst. Im Übrigen ist das Militär aus guten Gründen auch nicht so sehr darauf erpicht, im Innern eingesetzt zu werden.
Es gibt auch historische Gründe. Die Väter und Mütter unserer Verfassung und unseres gesamten Rechtssystems haben sich sehr bewusst für eine klare Trennung des Militärischen und des Polizeilichen ausgesprochen und das niedergeschrieben. Unser Föderalismus ist auch in dieser Hinsicht eine Antwort auf historische Erfahrungen, dass man keinen zentral organisierten Sicherheitsapparat im Innern haben wollte und will.
Die klare Grenze muss dort sein, wo es um die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols nach innen geht. Diese Durchsetzung ist der Polizei vorbehalten und kann und darf niemals mit militärischen Mitteln erfolgen. Wo sind wir denn? Das sind ganz andere Aufgabenstellungen. Wir haben es mit ganz anderen Voraussetzungen zu tun.
Verfassungsrechtlich ist die Sache klar. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe ich gestern und heute Äußerungen verschiedener Unionspolitiker gelesen, man müsse nun für eine klare Rechtslage sorgen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich nicht nur mit der Frage auseinander gesetzt, ob man Zivilflugzeuge abschießen darf, wenn sie eine Bedrohung darstellen, sondern auch mit dem Einsatz der Bundeswehr im Innern.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine sehr klare Sprache gesprochen. Wer heute noch davon ausgeht, man müsse die Verfassungsrechtslage klären, soll sich dieses Urteil einmal anschauen und anhören, was die Richter gesagt haben.
Hier brauchen wir keine Klärung. Was vorhin bemerkt wurde,
dass natürlich der Einsatz der Bundeswehr bei Angriffen von außen gerechtfertigt, notwendig ist, das ist ihre Aufgabe, das ist doch vollkommen selbstverständlich. Ob ein Angriff von außen von einem Staat oder einer terroristischen – – –
Ja, ich weiß.
Herr Präsident, ich wollte damit sagen, ich bemühe mich, danach zu handeln.
Ein letzter Satz: Das ist selbstverständlich. Die Bundeswehr verteidigt nach außen nach ihrem Defensivauftrag. Das hat aber überhaupt nichts mit der aktuellen Diskussion zu tun.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Mertes, vielleicht ist der Panzer am Betzenberg wirklich nicht so fair, aber die Diskussion draußen wird im Moment von anderer Seite auch nicht sehr fair geführt.
Die Union ist heute vergleichsweise moderat, vielleicht steckt Ihnen die Diskussion von gestern noch in den Knochen.
Ich will Ihnen einmal sagen, wie die Diskussion von Ihrer Seite draußen geführt wird.
Hören Sie einmal zu.
Der bayerische Innenminister Beckstein sagt – –
Würde ich auch nicht gern hören wollen an Ihrer Stelle.
zur Diskussion um eine mögliche Änderung des Grundgesetzes: „Der Schutz von Hannover oder Hindelang hat Vorrang vor dem Schutz und der Sicherheit am Hindukusch“, Herr Schmitt aus Fisch.
Ist das sachlich? Ist das vergleichbar? Wie bewerten Sie die Arbeit deutscher Soldaten in Afghanistan?
Das war nicht Ihre Partei, das war die CSU. Ich kann Ihnen aber auch jemanden aus Ihrer Partei zitieren, der auch immer für ein Zitat gut ist: Brandenburgs Innenminister Schönbohm sagt, es müsse darauf geachtet werden, dass die deutschen Interessen nicht nur im Himalaya oder Kathmandu verteidigt werden, sondern in erster Linie in der Bundesrepublik selbst. Was sind das denn für Argumente?
Es geht noch besser weiter. Er tritt nicht nur die Soldaten, die im Auslandseinsatz sind, sondern auch die Kräfte, die im Inneren dafür sorgen, dass Katastrophen abgewendet oder bewältigt werden; denn er fährt fort: „In der Katastrophe können wir nicht Laienschauspieler zusammenbringen.“
Wo sind wir denn? So wird die Diskussion von Ihrer Seite draußen geführt.
Mit einem grenzenlosen Populismus gehen Sie auf Stimmenfang und versuchen, Sicherheitslücken zu suggerieren, die keine sind, und vergreifen sich wirklich richtig im Ton. Das sollten Sie langsam unterlassen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden dem vorliegenden Antrag zustimmen, um das gleich vorwegzunehmen.
Wir sind in der Diskussion der vergangenen Jahre immer davon ausgegangen, dass wir das Netz der Interventionsstellen bis hin zu einer flächendeckenden Versorgung ausbauen müssen. Das, was wir jetzt haben, und die Erkenntnisse, die wir haben, belegen dies, und der
Antrag, der vorliegt, ist ein weiterer Schritt in diese richtige Richtung.
Dass das Thema „Gewalt in engen sozialen Beziehungen“ dennoch immer noch ein Tabuthema ist, ist unbestritten, wenngleich es in den letzten Jahren ein Stückchen aus dem Tabubereich herausgeholt wurde. Das ist auch und vor allem denjenigen zu verdanken, insbesondere den Frauen, die sich im Bereich der Notrufe, Frauenhäuser und Interventionsstellen engagiert haben. Man muss an dieser Stelle auch sagen, die sich in sehr starkem Maß ehrenamtlich engagiert haben. Hier hat sich auch wieder gezeigt, dass allein über hauptamtliches und staatliches Handeln noch nicht viel gewonnen ist. Es ist ihr Verdienst, in großem Maß ihr Verdienst, den wir hier zu verzeichnen haben.
Frau Kohnle-Gros, es ist sicherlich richtig, dass es – ich nenne es jetzt einmal so – das Phänomen „Gewalt in engen sozialen Beziehungen“ im häuslichen Bereich schon immer gegeben hat, und die Tatsache, dass es nun offenbarer wird, hängt natürlich auch mit der Arbeit derjenigen zusammen, die sich in den vergangenen Jahren oder seit Jahrzehnten in diesem Bereich engagieren. Man darf es auch nicht so abtun nach dem Motto, das gab es schon immer. Das könnte leicht etwas Bagatellisierendes haben, und zum Bagatellisieren eignet sich dieses Thema nun weiß Gott nicht; denn es handelt sich um sehr ernst zu nehmende Gewalt, um sehr ernst zu nehmende Bedrohung.
Man muss sich auch einmal vergegenwärtigen, Gewaltdelikte, normale Gewaltdelikte finden dadurch statt, dass Täter und Opfer zusammenkommen und der Täter in der Regel einmal dem Opfer Gewalt zufügt. Im Bereich der Gewalt in engen sozialen Beziehungen ist es allzu häufig so, dass zum Teil über Jahre hinweg Gewalt und Terror von einem Täter an einem Opfer ausgeübt werden. Das ist eine ganz andere Dimension, und die betroffenen Frauen leben oft über Jahre hinweg in Angst und Schrecken.
Ich will keine andere Gewalttat herabreden. Aber es ist eine ganz andere Dimension. Es sind zum Teil Horrorlebensgeschichten, die erlebt werden müssen.
Deswegen ist es in diesem Zusammenhang wichtig, darauf hinzuweisen, dass 80 % der Opfer von Gewalt in engen sozialen Beziehungen Frauen sind. Der Hinweis darauf, dass das auch andersherum geht, dass natürlich auch Frauen gewalttätig sein können, sollte nicht davon ablenken, dass 80 % Frauen sind, und 99,5 % der Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind ebenfalls Frauen, das heißt, hier ist der Männeranteil nun wirklich zu vernachlässigen. Dies heißt, wir wissen, in welche Richtung es geht, aus welcher Gruppe die Opfer kommen. Wir wissen, aus welcher Geschlechtergruppe die Täter kommen. Das sollten wir auch ganz eindeutig so benennen.
Die fünf rheinland-pfälzischen Interventionsstellen sind in den Dienstbezirken der Polizeipräsidien angesiedelt.
Studien und Gespräche zeigen, dass sie eine gute Arbeit leisten und sich das vernetzte Konzept bewährt hat. Wir wissen, dass es Freiflächen gibt, die noch nicht ausreichend betreut werden oder nicht betreut werden können. Das sind Lücken auf der Landkarte, die geschlossen werden müssen.
Das Herzstück der Arbeit der Interventionsstellen ist der interdisziplinäre Ansatz. Das ist das eigentlich Neue. Dadurch können alle, die etwas damit zu tun haben, dass es Gewalt im engen sozialen Bereich gibt, im Interesse der Opfer und des Opferschutzes zusammenarbeiten. Zusammen mit der Gesetzgebung des Bundes, die in den vergangenen Jahren einige Fortschritte gemacht hat, ist es nun erstmals möglich geworden, dass wir eine strafrechtliche Verfolgung ermöglich können, dass wir es ermöglichen, dass diese Frauen zumindest zum Teil aus dem Angstbereich herausgeholt werden können oder sich heraustrauen und alle Beteiligten versuchen, an einem Strang zu ziehen, um diesen Frauen sehr schnell und effektiv zu helfen. In der Vergangenheit hat das recht wenig genutzt; denn die Schwelle für eine Anzeige bei der Polizei war relativ hoch. Es gab sehr wenige Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen. Heute gibt es wesentlich mehr Instrumentarien. Über die Interventionsstellen, über die Notrufe und über die Frauenhäuser wird gut beraten, sodass die betroffenen Frauen in der Lage sind und auch die Zeit gewinnen, um zu entscheiden, wie sie vorgehen wollen. Dafür sind die bereits erwähnten zehn Tage enorm wichtig, weil die Frauen während dieser Zeit die Möglichkeit haben, sich das einigermaßen in Ruhe und mit Beratung zu überlegen.
Im Bereich der Kooperationen der Interventionsstellen gibt es insbesondere im Bereich der Jugendämter und der Justiz noch Lücken. Auch diese Lücken müssen geschlossen werden. Wenn man berücksichtig, wie es in den Kommunen funktioniert, in denen es wirklich gut funktioniert, dann muss schleunigst dafür gesorgt werden, dass die Vernetzung flächendeckend und unter Beteiligung aller Institutionen funktioniert.
Noch ein abschließendes Wort: Wenn es allgemeiner Tenor ist, dass die Arbeit der Interventionsstellen so wichtig ist, dass sie ausgebaut werden sollen, dann müssen wir auch daran erinnern, dass wir im Bereich der Notrufe, die Teil der Unterstützungskette sind, noch erhebliche Lücken haben. Diese Lücken bestehen vielleicht nicht auf der Landkarte, aber diese Lücken bestehen insoweit, als dass den Notrufstellen zu wenig finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um ihre Vernetzung untereinander und mit den anderen beteiligten Institutionen wie der Polizei, Justiz usw. zu organisieren. In dieser Hinsicht fehlt es noch an Mitteln, mit denen auch Personal zur Verfügung gestellt werden kann bzw. das vorhandene Personal in diesem Bereich weiter arbeiten kann; denn es ist eindeutig festgestellt worden, dass der eindeutig qualitative Fortschritt nicht in der gesetzlichen Änderung, sondern in der Vernetzung aller beteiligten Institutionen besteht.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Wir erleben auch heute wieder, wie ein zentrales Wahlkampfthema der CDU immer stärker in sich zusammenbricht. Seit Monaten müssen wir uns anhören, wie Sie Ängste schüren. Vorhin haben wir gehört, wie Sie gegen Minderheiten polemisieren und wie Sie Gefahren heraufbeschwören. Diese Strategie bricht immer mehr in sich zusammen. Davor wird Sie auch kein Herr Bosbach bewahren. Niemand kann Sie davor bewahren. Sie trudeln da immer mehr hinein.
Das hat damit angefangen, dass Sie eine Umfrage in Auftrag gegeben haben, im Rahmen derer Sie insbesondere unter Ihrer eigenen Klientel Fragen der Inneren Sicherheit abgefragt haben. Anhand dieser Umfrage haben wir sehen können, dass Ihre eigenen Leute das alles nicht so aufgeregt sehen, wie Sie das gern hätten, um Ihr Wahlkampfsüppchen kochen zu können.
Dann haben Sie mit großem Getöse den Innenausschuss zu einer Sondersitzung zusammengetrommelt,
aber es ist nichts, aber auch gar nichts von dem herausgekommen, was Sie sich davon erhofft hatten. Heute versuchen Sie das fortzusetzen.
Bei einer solchen CDU-Opposition macht es vielleicht kein Vergnügen, Innenminister zu sein, aber es ist auf jeden Fall relativ einfach, Innenminister zu sein, wenn man es mit einer solchen CDU-Opposition zu tun hat.
Dadurch wird jede Regierungskoalition in die Lage versetzt, sich mit einfachsten Mitteln bei einem Thema durchzufeiern, das Sie für sehr ernst halten, das Sie aber nicht ernsthaft betrachten.
Ich will es einmal anders versuchen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Land Rheinland-Pfalz ist weiß Gott nicht so unsicher, wie Sie tun. Gehen Sie einmal raus und fragen Sie die Menschen, wie sie sich fühlen. Das, was Sie versuchen in die Welt zu setzen, ist doch Unsinn.
Es ist aber auch nicht alles in Ordnung.
Man muss das etwas differenzierter betrachten.
Wo wäre das der Fall? Herr Hartloff, Sie haben sogar Recht.
Unsere Polizei leistet eine gute Arbeit. Ich trage Ihnen jetzt ein paar Dinge vor, bei denen ich meine, da muss sie noch besser werden. Dabei müssen wir unsere Polizei auch unterstützen. Dabei wird sie zum Teil politisch nicht genug unterstützt. Das geht aber nicht mit dem Draufhauen, das Sie probieren.
Wir müssen die Polizei in die Lage versetzen, in den Bereichen Wirtschaftskriminalität, Korruption, Internetkriminalität als neue Herausforderung und bei allen Straftaten gegen Leben und körperliche Unversehrtheit besser zu werden, die Menschen besser zu schützen und Kriminalität besser abzuwehren. Wie können wir das tun? Wir können natürlich jenseits jeder seriösen Haushaltspolitik 1.000, 2.000 oder sogar 5.000 – die Zahlen sind beliebig – Polizisten mehr fordern. Ist es das aber wirklich? Ich sage Ihnen, wenn es gelingt, die 9.000 Polizeibeamtinnen und -beamten, die wir haben, zu halten, und wenn es gelingt, diese 9.000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auf polizeiliche Kernaufgaben zu beschränken – dies nicht im Sinne einer Beschränkung, sondern dass sie sich auf diese Arbeiten konzentrieren können –, haben wir ungeheuer viel gewonnen. Dann können sie in den wichtigen Bereichen aktiver werden. Da muss man einiges machen.
Das ist natürlich Klein-Klein und eignet sich nicht für irgendwelche populistischen Angstkampagnen.
Darüber hinaus darf man Privatisierungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit nicht das Wort reden. Das tun Sie aber an anderer Stelle. Das tun Sie sehr gern in den Kommunen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, das ist doppelzüngig. Natürlich wertet man die Arbeit der Polizei ab, wenn man versucht, öffentliche Sicherheit zu privatisieren. Man wertet sie auch dann ab, wenn man völlig unqualifizierte und unsinnige Diskussionen über Polizeieinsätze der Bundeswehr im Inneren heraufbeschwört.
Wenn man das tut, negiert man völlig, welche spezielle Ausbildung und welche hohe Qualität die Ausbildung unserer Polizeibeamtinnen und -beamten aufweist. Ich sage es einmal überspitzt: Dann kann das jeder machen. – Nur weil Polizeibeamtinnen und -beamte so wie Soldaten zum Tragen von Waffen in der Lage sind, kann man nicht den Schluss ziehen, Soldaten im Innern einsetzen zu können. Dies einmal unabhängig von den ganzen verfassungsrechtlichen Problemen, die es gibt.
Sie tun der Sicherheit im Land und der Polizei keinen Gefallen. Einfache Strickmuster, wie Sie sie verwenden, helfen da nicht. Wie gesagt, Sie geben dieser Regierung, dieser Koalition, die Möglichkeit, sich in hellem Licht darzustellen; denn wo viel Schatten ist, ist natürlich auch relativ viel Raum für Licht.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will nur noch zu einem Punkt etwas sagen.
Frau Kohnle-Gros, wenn wir uns darauf einigen könnten, dass die Frage, wie viel Polizistinnen und Polizisten wir haben, eigentlich zuerst einmal zweitrangig ist, hinsichtlich der Frage, wie sicher dieses Land ist und wie belastet die Polizei ist, dann wären wir in der Diskussion schon viel weiter. Ich verstehe, 800 Polizisten oder die 2.000 der FDP von vor fünf Jahren, das geht leichter auf Plakate. In der Sache bringt uns das natürlich nicht weiter. Wir müssen vielleicht über die Kleinigkeiten sprechen.
Angenommen, wir hätten die 10.000 Polizisten der FDP und diese Polizei wäre technisch schlecht ausgestattet.
Was die technische Ausstattung unserer Polizei angeht, haben wir einen erheblichen Nachholbedarf, Herr Minister, das wissen Sie auch. Diskutieren Sie doch einmal darüber, statt über Ihre statistischen Verrenkungen, die Sie machen. Es nützt für die Sicherheit in diesem Land überhaupt nichts, wenn die 10.000 Polizisten technisch schlecht ausgestattet sind.
Zweites Beispiel: Warum müssen Polizistinnen und Polizisten die Geschwindigkeitsüberwachung bei uns machen? Warum können das nicht andere machen? – Das könnte zum Beispiel kommunalisiert werden. Das hat nichts mit Kriminalitätsbekämpfung oder nur in seltenen Fällen zu tun. Das ist eine Möglichkeit, um die Polizistinnen und Polizisten und die Polizeiarbeit insgesamt zu entlasten.
Lassen Sie uns darüber diskutieren. Ich denke, natürlich ist die Frage der Zahl der Polizisten wichtig, und zwar insofern, als es irgendwo eine kritische Masse nach unten gibt, wo es wirklich nicht mehr zu vertreten ist. Ich denke, diese Zahl liegt irgendwo im Bereich dieser 9.000. Sie sollte nicht unterschritten werden, sie sollte gehalten werden.
In diesem Rahmen – wir reden auch über Geld; wir können nicht sagen, in diesem Bereich spielt Geld keine Rolle – müssen wir die Polizei so ausstatten und so entlasten, dass sie ein sicheres Rheinland-Pfalz gewährleisten kann, nicht mehr und nicht weniger.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Die Umstellung auf eine kaufmännische Buchführung ist ein wichtiger und eindeutiger Fortschritt.
Die Haushalte der Kommunen werden endlich nach wirtschaftlichen Kriterien dargestellt.
Das könnte auch ein Anlass sein, einmal einen großen Schritt in Richtung kommunaler Bürgerhaushalte zu gehen. Die Landesregierung könnte dies in wesentlich stärkerem Maß fördern. Wenn sie das später macht, wird es teurer und schwieriger werden.
Man darf aber die Auswirkungen der Doppik nicht falsch verstehen. Durch die Doppik werden die Kommunen nicht zu Aktiengesellschaften. Die Bürgermeister werden nicht zu Managern, auch wenn sich manche dafür zu halten scheinen. Die Kommunen werden dadurch auch nicht reicher oder weniger arm, so würde ich es eher sagen, sondern das Vermögen bzw. die Haushaltslage der Kommunen werden nur transparenter dargestellt.
Herr Kollege Mertes hat die Erwartung, dass sich irgendjemand dann noch stärker aufblasen kann. Ich weiß nicht, wen er meint.
Die Kämmerer? Wir werden das sehen. Wir werden auf jeden Fall eine ehrlichere Haushaltsführung und eine ehrlichere Haushaltsrechnung haben. Dann werden wir
auch im politischen Bereich besser über die Haushaltslage der Kommunen insgesamt diskutieren können.
Es gibt einen Punkt, weshalb uns die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf nicht leicht gefallen ist. Dieser Punkt berührt die Frage der Konnexität. Die Einführung der Doppik ist nämlich für die Kommunen mit Kosten verbunden. Das Land will diese Kosten nicht tragen.
Das Land will diese Kosten nicht tragen. Es ist ein Landesgesetz mit finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen. Nun gut, wir werden sehen, ob das gegebenenfalls irgendwann einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Das vermag ich nicht zu sagen.
Ich möchte aber eines zum Abschluss sagen: Es führt zu absurden Konsequenzen, und zwar bereits jetzt, bevor dieses Gesetz verabschiedet und in Kraft getreten ist.
Kürzlich hat es die ADD in Kaiserslautern der Stadt verweigert, dass sie die notwendigen zusätzlichen Stellen einrichtet, um die Umstellung auf die kommunale Doppik zu realisieren. Es kann natürlich nicht sein, dass es ein Landesgesetz gibt, das die kommunale Doppik ermöglicht, und die Kommunen dann zuerst einmal wieder finanziell nicht in die Lage versetzt werden, das umzusetzen. Wenn sie es versuchen, kann die Kommunalaufsicht ihnen das nicht verweigern. Wir werden sehen, wie das weitergeht.
Im Grundsatz ist es aber ein wichtiger Schritt. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Man könnte fast den Eindruck haben, heute Abend würde noch einmal ein Meilenstein für die Kommunen gelegt. Ich will es einmal ein bisschen herunterhängen.
Herr Schweitzer, vielleicht beruhigen Sie sich, wenn ich Ihnen sage, dass wir dem Gesetzentwurf in aller Gelassenheit zustimmen.
Danke.
Herr Schweitzer regen Sie sich nicht auf: Die Mehrheit ist damit gesichert.
Deshalb können wir das in aller Ruhe in den verbleibenden Minuten diskutieren.
Dieser Gesetzentwurf muss und sollte heute verabschiedet werden, am Ende einer Wahlperiode, in der fünf Jahre benötigt wurden, um in Rheinland-Pfalz etwas neu zu erfinden, was in anderen Bundesländern längst Praxis ist, nämlich die Konnexität. Dass wir so lange dafür benötigt haben, liegt nicht an der Trägheit dieses Parlaments, sondern an der Trägheit der Koalitionsfraktionen und der Landesregierung. Ich erinnere mich noch, dass das Wort „Konnexität“ zu Beginn dieser Wahlperiode im Landtag ein Tabuwort war. Heute steht es in der Verfassung, und das ist auch gut so.
Was heute auf den Weg gebracht wird, ist lediglich die Ausführung der Konnexität. Dies ist notwendig. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Mechanismen, die eingeführt werden, um zu überprüfen, ob die Konnexität im Einzelfall eingehalten wird, sich in der Praxis bewähren werden. Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Regelungen für so genannte Bagatellfälle tatsächlich nur dazu führen, dass es nur bei Bagatellen bleibt. Das wird die Praxis aber zeigen. Dann kann man gegebenenfalls nachbessern. Das heißt für heute, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen, Herr Schweitzer.
Frau Ministerin, Sie haben in Ihrer Antwort davon gesprochen, es gäbe in Rheinland-Pfalz eine Reihe gut geführter Krankenhäuser, in denen sowohl die Interessen der Patientinnen und Patienten als auch der Ärztin
nen und Ärzte berücksichtigt werden könnten. Können Sie mir sagen, welcher Anteil der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser aus Ihrer Sicht in diesem Sinn gut geführt ist?
Frau Ministerin, bevor ich diesen Tag ratlos verbringe, können Sie mir erklären, weshalb die Ärzteproteste vor dem Landtag und vor Ihrem Ministerium stattfinden? Nach dem, was Sie gesagt haben, müssten die Ärzte eigentlich vor die Kassenärztliche Vereinigung gezogen sein.
Herr Minister, habe ich es richtig verstanden, dass die Zuschüsse des Landes im Jahr 2005 bei 6,2 Millionen Euro gelegen haben und der Umsatz in diesem Zeitraum weit unter den Erwartungen geblieben ist, sodass es statt über 6 Millionen Euro nur 4 Millionen Euro waren? Wenn das so ist, wie bewerten Sie das?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Hätte ich meine Vorredner verstanden, könnte ich vielleicht etwas entgegnen.
Aber das hält sich in Grenzen, genauso wie es sich in Grenzen hält, wie viel Redezeit ich noch habe. Wir werden sehen, wie gut das geht.
Frau Kohnle-Gros, ich sage immer, was ich sowieso sagen wollte. Nur manchmal passt es ganz gut, was die Vorredner gesagt haben. Aber nun müssen wir so durchkommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
ich habe einige Male das Stichwort von der großen Bedeutung ehrenamtlichen Engagements gehört. Ich kann das nur unterstreichen.
Ich habe gehört, dass der Kollege Ernst davon gesprochen hat, dass die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements immer weiter steigt. Da hat er Recht. Relativ steigt sie. Sie war aber schon immer absolut sehr hoch.
Ich will ein paar Gedanken dazu loswerden. Vielleicht versteht das nur die Dame vom Stenographischen Dienst. Aber dann kann man es immerhin nachlesen. Das ist der Vorteil.
Zum einen ist das ehrenamtliche Engagement dadurch geprägt, dass es die unmittelbarste Form bürgerschaftlicher Beteiligung ist.
Diese drückt sich nicht nur in der Teilnahme an Wahlen, Abstimmungen usw. aus, sondern im praktischen Tun.
Das ist ehrenamtliches Engagement. Das ist erlebte und erlebbare, greifbare Demokratie.
Zum Zweiten erfüllt sie eine enorme soziale Funktion, wenn wir an Integrationsfunktion und kommunikative Funktion von Ehrenamt denken.
Wenn wir uns überlegen, wie das gegebenenfalls ersetzbar sein sollte, wird wahrscheinlich die Phantasie versagen. Ehrenamtliches Engagement ist im hohen Maß solidarisch: etwas für andere tun, sich für andere und für die Gemeinschaft einsetzen.
Ehrenamtliches Engagement ist natürlich volkswirtschaftlich enorm bedeutsam. Stellt man sich vor, alle Menschen in diesem Land, die sich ehrenamtlich engagieren, würden von heute auf morgen ihr Engagement einstellen, wäre nicht nur ein enormer kultureller und sozialer Schaden entstanden, wir könnten uns das schlichtweg nicht leisten.
Es hat eine riesige Bedeutung. Es ist richtig, sie wird noch steigen.
Wenn wir uns an bestimmte Herausforderungen erinnern, zum Beispiel – die Diskussion hatten wir schon – an die Frage der Pflege und Betreuung von betreuungsbedürftigen Menschen in der Zukunft, dann wissen wir, wenn wir ehrlich sind, dass wir ohne ehrenamtliches Engagement solche Aufgaben nicht werden lösen können.
Nun ist die Aussprache verknüpft mit der Großen Anfrage zum Thema „Feuerwehr“ und einem entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion. Die Feuerwehr ist ein hervorragendes Beispiel für die Bedeutung des Ehrenamts in unserem Land.
Sie ist, wenn wir an Jugendfeuerwehren denken, ein Lernfeld für junge Menschen, in dem sie spürbar und greifbar erlernen können, wie es ist, sich für die Gemeinschaft zu engagieren, sich in der Gemeinschaft zu engagieren und wie es ist, für ein solches Engagement Anerkennung zu bekommen; denn in der Feuerwehr Anerkennung zu bekommen, das gelingt noch einigermaßen. In anderen Bereichen ehrenamtlichen Engagements ist es mit der Anerkennung leider nicht so gut bestellt.
Das sind alles Gründe genug, das ehrenamtliche Engagement nachdrücklich zu fördern. Das fordern alle.
Wenn man sieht, dass es Bereiche gibt, in denen ehrenamtliches Engagement zurückgeht, so zum Beispiel wenn man sich die Gründe noch einmal vor Augen hält, die das ehrenamtliche Engagement volkswirtschaftlich gesehen hat, dann muss das natürlich alarmieren. Dann muss man gehörig gegensteuern.
Rückgänge können demografiebedingt sein. Ich will nicht sagen, dass man dagegen nichts tun könnte, aber es wirkt zumindest nicht so unmittelbar. Die Rückgänge können aber auch andere Gründe haben. Auf diese
anderen Gründe kann man natürlich schon in wesentlich stärkerem Maß einwirken.
Man kann Dinge tun, um Menschen für ehrenamtliches Engagement zu gewinnen, die man vielleicht bisher nicht gewinnen konnte. Ich möchte im Zusammenhang mit der Feuerwehr zwei Beispiele nennen. Das eine ist das Engagement von Frauen in der Feuerwehr. Wenn wir sehen, dass im Bereich der Jugendfeuerwehren der Frauenanteil im Vergleich zur Vergangenheit deutlich gestiegen ist, wir jedoch im Bereich der Erwachsenenfeuerwehren im Vergleich dazu einen sehr geringen Anteil haben, müssen wir uns fragen, wie dies zustande kommt. Gerade im Bereich der Feuerwehr spielen ähnliche Gründe für den Rückgang von Engagement eine Rolle, wie dies auch bei Berufstätigkeit der Fall ist.
Wir müssen uns die Frage stellen: Ist das ehrenamtliche Engagement ein Karrierehindernis? Sind Kinder ein Hindernis für ehrenamtliches Engagement? – Oder anders herum: Ist ehrenamtliches Engagement ein Hindernis für – – –
Kinder?
Sie als Frau müssen das ja wissen, Herr Kollege Wirz.
Die Gründe sind ähnlich wie bei der Entscheidung zwischen Kindern und Beruf. Darauf muss man eingehen.
Wenn ich feststelle, dass bundesweit das Engagement in Feuerwehren zurückgeht und wenn ich die Gruppe der Frauen gern stärker gewinnen möchte, so muss ich auf diesen Punkt ein besonderes Augenmerk legen.
Das Zweite ist die Frage der Integration von Migrantinnen und Migranten im Bereich der Feuerwehr. In diesem Bereich wird hervorragende Arbeit geleistet. Dies ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie Integration funktionieren kann und dass Integration ein Geschäft auf Gegenseitigkeit ist.
Herr Kollege Wirz, wenn ich einen türkischen Feuerwehrmann habe, der seine Freizeit opfert, um in der Feuerwehr in unserer Gemeinschaft tätig zu sein, so brauche ich keinen Gesinnungstest mehr, um zu wissen, ob er sich integrieren möchte.
Dies ist gelebte praktische Integration. Sie läuft in unserem Land hervorragend, und dazu brauchen wir solche Dinge nicht.
Was wir ebenfalls nicht brauchen, sind Anträge wie die von der CDU gestellten. Dies trifft nicht grundsätzlich zu, aber wenn ich mir anschaue, was Sie uns vorgelegt haben, so ist dies für uns nicht zustimmungsfähig. Ich
möchte Ihnen dies an einigen wenigen Beispielen erläutern.
Wir sollen beispielsweise über den Satz abstimmen: „Kurz und zusammenfassend können sie“ – also die Aufgaben der Feuerwehr – „in den Stichworten ‚löschen, bergen, retten und schützen’ beschrieben werden.“ – Ja, und? Gehört das in ein Parlament? Das sind Basics. Darüber brauchen wir nicht abzustimmen.
Eine weitere Weisheit lautet: „Die Kameradschaft unter den Feuerwehrangehörigen ist sehr ausgeprägt.“ – Schön, aber darüber brauchen wir nicht abzustimmen.
Das Nächste sage ich auch an die Adresse der Koalition: Muten Sie uns doch nicht zu, irgendwelche Landesregierungen – seien sie in Mainz oder sonst wo – zu loben. Das tun wir doch auch nicht. Das haben wir auch nie getan, auch nicht zu den Zeiten, als wir noch in der Regierung gesessen haben. Nun sollen wir die Hessen loben, weil sie so gute Erfahrungen mit irgendetwas gemacht haben. Nein, das geht auch nicht. Das können Sie uns nicht zumuten. Über die Prosa könnte man noch hinwegsehen, wenn Sie wenigstens einen anständigen Forderungskatalog aufgestellt hätten. Dies sind jedoch viele Punkte und viele Allgemeinplätze.
So sollen beispielsweise Anstrengungen unternommen werden, den hohen Leistungsstand der Feuerwehren zu erhalten. – Was bedeutet das? Was bedeuten die Anstrengungen? – Dies muss man konkretisieren, um politisch darüber diskutieren zu können.
Zusätzlich sollen Anstrengungen unternommen werden, den Frauenanteil bei der freiwilligen Feuerwehr zu erhöhen. – Wie denn? - Herr Kollege Wirz bringt es bei dieser Frage nur zu irgendwelchen Zwischenrufen.
Nach meiner Uhr bin ich drüber, Sie haben Recht.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wenn Sie sich auf die Zehenspitzen stellen, können Sie die Uhr erkennen. Frau Präsidentin, ich sehe also, Sie haben Recht.
Der Antrag wimmelt nur so von Allgemeinplätzen. Ich weiß nicht, weshalb Sie ihn gestellt haben. Das Grundanliegen teilen alle, aber so kann man eigentlich keine Politik machen.
Herzlichen Dank.
Zur „Abzocke“ beim Verkauf von WM-Eintrittskarten für FIFA und DFB frage ich die Landesregierung:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um gegen die Vorkasse bei der Bestellung von Eintrittskarten und die Bearbeitungsgebühr von 5 Euro, die auch dann fällig wird, wenn man keine Karten erhält, vorzugehen?
2. Welche Sponsoren haben wie viele Tickets für welche Spiele erhalten?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dass die WM-Spiele in Kaiserslautern vor einem voll besuchten Station stattfinden, und ist eine LastMinute-Ticketbörse vorgesehen, die Karten an Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer kurzfristig verkauft?
4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung gegenüber dem vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar kritisierten Vorhaben des Deutschen Fußballbundes, bei ca. 220.000 an der WM 2006 beteiligten Menschen eine „Regelanfrage“ beim Verfassungsschutz zu stellen?
Herr Stadelmaier, der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat eine Klage gegen das jetzige Ticketverkaufsverfahren angekündigt. Der Europa-Abgeordnete Alexander Graf Lambsdorff spricht von Abzocke der Fans und einer arroganten Haltung.
Halten Sie das jetzige Verfahren für in Übereinstimmung stehend mit EU-Recht, was monopolrechtliche Fragen angeht?
Herr Stadelmaier, 555.000 Tickets sind an Sponsoren gegangen, wie Sie eben ausgeführt haben. Es hat bei anderen Fußballweltmeisterschaften aufgrund dieser Ticketvergabe an Sponsoren das Problem gegeben, dass die Stadien zum Teil bei einigen Spielen leer waren, weil die Tickets zwar vergeben wurden, aber nicht gebraucht wurden. Inwiefern ist Ihnen bekannt, dass Kaiserslautern oder die anderen Stadien bei dieser WM aus den Fehlern früherer Weltmeisterschaften gelernt haben?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Beteiligung des Regionalträgers an der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung wurde vom Landtag mit Beschluss vom 12. Oktober 2005 an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat diesen Gesetzentwurf eingehend beraten, und zwar in seiner 38. Sitzung am 10. November 2005, und der Rechtsausschuss in seiner 42. Sitzung am 29. November 2005. Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Namen meiner Fraktion beantrage ich die namentliche Abstimmung über den Entschließungsantrag betreffend Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs sicherstellen – Regionalisierungsmittel für Rheinland-Pfalz erhalten – Drucksache 14/4731 –.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrte Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass das Parlament dem wichtigen Thema „Diabetes“ einen so breiten Raum an dieser Stelle gibt. Neben den dargestellten Problemen, die damit verbunden sind, gibt es auch erhebliche Probleme, was die versicherungswirtschaftliche Seite und die volkswirtschaftliche Seite angeht. Sie wachsen uns auch in Zukunft in erhöhtem Maß zu.
Wenn man sich vergegenwärtigt, dass Diabetes und Folgeerkrankungen jährlich mehr als 60 Milliarden Euro an Kosten verursachen, zum Teil direkte Kosten in der Krankenversicherung, in der Pflegeversicherung, zum Teil volkswirtschaftliche Kosten, und wenn wir sehen, dass sich das noch ausweiten wird, wenn nichts dagegen getan wird, wenn nicht Maßnahmen im Präventionsbereich erfolgreich sind, dann zeigt das, dass die Problematik der Diabetes gewaltig ist und zunimmt.
Die meisten Kosten entstehen nicht durch Diabetes selbst, sondern durch Folgeerkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall und durch sehr viele Amputationen. Jährlich entstehen allein durch Amputationen wegen Diabetes Kosten in Höhe von 800 Millionen Euro in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist schon darauf hingewiesen worden, weitere Erkrankungsfolgen sind Nierenerkrankungen und Augenerkrankungen bis hin zur Erblindung. Auch auf das diabetische Fußsyndrom ist hingewiesen worden.
Die Dunkelziffer wird als sehr hoch angenommen. In der Beantwortung der Großen Anfrage wird davon ausge
gangen, dass auf zwei erkannte Diabeteserkrankungen eine unerkannte kommt. Man kann sagen, dass es auch Schätzungen gibt, die sagen, es entspricht einem Verhältnis von 1 zu 1, das heißt auf jede Erkrankung kommt noch einmal eine unerkannte dazu. Man sieht dann, dass man in der Diagnose und in der Begleitung erheblich nachbessern muss.
Man muss auch sehen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen diabetische Erkrankungen haben. Ich möchte dazu ein paar Zahlen nennen. Diabetiker sind zehn Prozent mehr krank als Nichtdiabetiker und haben eine 4,7-fach höhere Zahl an Krankentagen. Die Kosten steigen entsprechend. Das wäre nun alles eine kalte nüchterne Zahlendarstellung, damit allerdings unvollständig, wenn man sagen müsste, dass dies unbeeinflussbar ist.
Natürlich ist die massenhafte Erkrankung mit Diabetes nicht unbeeinflussbar. Das hat etwas mit Ernährung zu tun. Das hat etwas mit Bewegung zu tun.
Eine steigende Zahl von Kindern ist zu dick. Damit ist die körperliche Disposition für eine spätere Diabeteserkrankung gelegt. Wenn wir das sehen, muss man sagen, uns steht eine breite Palette von Möglichkeiten zur Verfügung, um Diabetes zu erkennen und Diabetes-Kranken zu helfen, um sie zu schulen, um Behandelnde zu schulen und um Vorsorge zu treffen. Das geht bis in den Schulunterricht hinein. Dazu gehört Bewegung und gesunde Ernährung.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Solange sich diese Debatte noch im Kammerton bewegt, möchte ich aufrichtigen Dank zunächst einmal an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, an Michael Hörter, unseren Vorsitzenden,
dies verbunden mit den besten Genesungswünschen von mir und meiner Fraktion,
und auch an Carsten Pörksen für die überraschend unparteiische Übernahme des Amtes von Michael Hörter loswerden. Es gab da keinen stilistischen Bruch. Herzlichen Dank dafür.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kollege Schweitzer hat vorhin eine Vorstellung abgegeben, bei der er mich an ein kleines Kind erinnert hat, das vor dem Süßigkeitenregal steht und wütend mit den Füßen aufstampft, herumschreit und die Realität nicht erkennen will. Herr Kollege Schweitzer, ich will nicht in diesen Stil verfallen, aber alles Geschrei nutzt nichts und wird entlarvt, wenn man sich eine Tatsache vor Augen hält. Diese Tatsache lautet, diese Enquete-Kommission hatte von diesem Parlament 13 Aufträge erhalten, aber sie hat noch nicht einmal einen ganz erfüllt.
Diese Tatsache macht Ihren gesamten Redebeitrag zunichte. Den können Sie in die Tonne stampfen. Das, was der Kollege Schweitzer an Kronzeugen angeführt hat, um seine verwegene Argumentation zu belegen, ist abenteuerlich.
Er nennt Professor Dr. Friedrich Schoch als Kronzeugen – vor ein paar Monaten hat er geholfen, ihn aus der Enquete-Kommission herauszuekeln – und bringt von ihm ein Zitat.
Selbst die GRÜNEN waren als Kronzeugen dabei. Ich weise das zurück. Herr Schoch kann es leider nicht zurückweisen. Ich glaube, er würde es tun. Das ist wirklich unglaublich.
Von den 13 Aufgabenpunkten wurde nur einer halbwegs erfüllt. Das lag nicht an der Faulheit von Kommissionsmitgliedern und an der mangelnden Qualität von Vorschlägen, die eingebracht worden sind, sondern einzig und allein an der Verweigerungshaltung dieser Koalition und dieser Landesregierung.
Herr Kollege Hohn, nun hören wir uns an, wie Sie den einzigen Punkt, der umgesetzt wurde, feiern. Ob man das als Feier bezeichnen kann, weiß ich nicht. Auf jeden Fall haben Sie sehr viel Zeit für die Konnexität verwendet und gesagt, wie stolz Sie darauf sind.
Ich habe schon einmal an dieser Stelle gesagt, dass diese Enquete-Kommission – das bewahrheitet sich heute – eher eine gruppentherapeutische Veranstaltung war, um die Koalition dazu zu bringen, wenigstens die
Konnexität in der Verfassung zu verankern, und sonst nichts. Wir mussten es Ihnen erklären und Sie langsam dahin tragen. Heute sagen Sie, wir waren vorn und sind froh, dass wir es erreicht haben, egal wie die Geschichte letztendlich war. Es geht ein bisschen zu weit, dass Sie sich dafür feiern lassen.
Ich sagte, auch das ist nicht ganz gelungen; denn wir haben die Konnexität zwar verabschiedet, aber es gab aufgrund eines Vorschlags des von Ihnen herausgeekelten Sachverständigen Schoch den Vorschlag weiterzugehen und sich mit der Frage einer finanziellen Mindestausstattung der Kommunen zu beschäftigen.
Ich kreide Ihnen nicht an, dass man bei der Beschäftigung mit einem solchen Vorschlag zu unterschiedlichen Schlüssen kommen kann. Das ist politisches Geschäft. Ich kreide Ihnen an, dass Sie sich verweigert haben, sich damit überhaupt zu befassen. Das zieht sich wie ein roter Faden durch das, was Sie sich in dieser Kommission geleistet bzw. nicht geleistet haben. Das war eine stringente Verweigerungshaltung und nicht mehr.
Deshalb ist diese Enquete-Kommission exakt an dieser Stelle fast auseinander gebrochen, und die Sachverständigen haben sich verabschiedet. Dazu gleich mehr.
Ich komme zur Konnexität. Sie haben einen Gesetzentwurf zur Konnexitätsausführung vorgelegt, der mitberaten wird. Das werden wir noch in den Ausschüssen zu beraten haben. Ich will Ihnen an dieser Stelle an zwei Punkten deutlich machen, wie schlimm es ist, dass Sie Sachverstand von außen so in den Wind schlagen.
Ich weiß, dass die kommunalen Spitzenverbände mittlerweile einigermaßen mit diesem Entwurf zufrieden sind. Man kann auch sagen, wenn es eine Notgemeinschaft gibt, der es so schlecht geht, akzeptiert sie natürlich das eine oder andere, was sie unter anderen Umständen vielleicht nicht tun würde. In diesem Parlament kann man noch einige andere Sachen sagen.
Ich möchte Ihnen zwei Dinge vortragen. Wenn es darum geht, ob Mehrkosten ausgeglichen werden sollen, muss es – das ist Gesetzestext – erhebliche Abweichungen von den ursprünglichen Maßnahmen geben, zusätzlich eine unangemessene Mehrbelastung der Kommunen, und der Mehrbelastungsausgleich muss auch noch unangemessen sein.
Das bietet in mehrfacher Hinsicht Schlupflöcher, um der Konnexität zu entgehen. Das ist gegenüber den Kommunen nicht großzügig. Das ist sehr misstrauisch und mit dem Deckel drauf. Es muss noch geprüft werden, ob dieser Gesetzentwurf tatsächlich dem Konnexitätsprinzip selbst entspricht, also verfassungsgemäß ist. Das wird noch Gegenstand einer Prüfung sein müssen.
Auch der zweite Punkt, den ich in diesem Zusammenhang nennen will, ist erheblich, nämlich die so genannte Bagatellregelung, die ich im Grundsatz begrüße. Sie kann aber im Ergebnis zu erheblichen Mehrbelastungen der Kommunen führen. Statt der Regelung, die Sie vor
geschlagen habe, wäre es eher notwendig, eine Jahresobergrenze für die Bagatelldinge festzulegen als das in dieser Form zu machen; denn – man muss noch nicht einmal den schlechten Willen der Regierung voraussetzen – die jetzige Regelung kann dazu führen, dass die Kommunen doch über die Bagatellregelung in erheblichem Maß belastet werden.
Hätten Sie in der Enquete-Kommission den Sachverstand, der zweifelsohne zur Verfügung gestanden hat, im Sinn der Kommunen genutzt, hätten wir in Fragen der kommunalen Finanzen, der Konnexität, des kommunalen Finanzausgleichs und aller Dinge, die damit zusammenhängen, weiterkommen können. Sie haben sich überhaupt nicht bewegen wollen. Das ist sehr deutlich geworden.
Ich habe gesagt, Sie haben sich umfassend verweigert. Ich könnte das für alle zwölf Punkte, die nicht abgearbeitet wurden, belegen. Ich will das an einigen wenigen Punkten tun. Sie haben sich einer Diskussion über die Standardflexibilisierung verweigert.
Sie haben sich dieser Diskussion mit dem Hinweis verweigert, die Landesregierung habe eine Methode entwickelt, die Sie für die einzig richtige halten. Sie haben sich unter Hinweisen verweigert – das ist der einzige Punkt, bei dem ich Ihnen zustimme –, dem Gesetzentwurf, der aus den Reihen der CDU gekommen ist, zuzustimmen. Diesen halte ich auch für verfassungswidrig.
Sie haben sich aber auch dem Angebot von Sachverständigen in dieser Kommission verweigert, eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, die verfassungskonform ist und weiter reicht als das, was Sie als Regierung bzw. Koalition versuchen. Sie wollten noch nicht einmal darüber diskutieren. Das ist das Bedenkliche daran.
Ich sage an dieser Stelle auch ganz offen, dass ich Standarddiskussionen für grandios und grundsätzlich überhoben halte. Wenn man nicht politisch sagt, an welche Standards man heran oder nicht heran will, kann man auch die finanzielle Dimension nicht abschätzen, die damit zu bewegen ist. Ich sage Ihnen auch ganz offen, dass ich es für richtig halte, dass es politisch gewollte Standards gibt, an denen wir nicht rühren dürfen, beispielsweise im Bereich der Erziehung und der Bildung. Das ist völlig richtig.
Standards sind auch ein Mittel zur Qualitätssicherung. Auch das unterschreibe ich gern. Dennoch kann man versuchen, eine offene Diskussion von der Methode her über die Festlegung, Flexibilisierung oder den Abbau von Standards zu führen. Dieser Diskussion haben Sie sich verweigert und dadurch die Arbeit der Kommission blockiert.
Sie haben jede Diskussion über die Frage einer Verwaltungs- und Gebietsreform verweigert und blockiert. Hier wurde sehr deutlich, dass das für die Koalition ein Tabuthema sein musste. Diese Diskussion ist kein Luxus. Die Kommunen sind in Not und erwarten, dass es hier Ver
Wenn man auf diese Diskussion ein Tabu legt, wie Sie es getan haben, ist es kein Wunder, dass solche absurden Vorschläge aus den Reihen der FDP, – –
Hören Sie doch einmal zu!
wie zur Abschaffung der Verbandsgemeinden, plötzlich nach oben getrieben werden. Setzen Sie sich einmal mit solchen absurden Vorschlägen auseinander, die im Ergebnis nicht mehr bringen werden als die mit großem Getöse durchgeführte so genannte Abschaffung der Bezirksregierungen.
Das ist reine Wahlkampfschaumschlägerei auf Kosten der Kommunen. Da haben Sie offensichtlich keine Aktien. Diese Schaumschlägerei kann nur dann gedeihen, wenn man versucht, solche Diskussionen, wie ich sie erwähnt habe, von Anfang an auszutreten.
Dass es Ihnen reicht, kann ich mir vorstellen. Mir reicht das, was Sie machen, auch schon lange.