Matthias Bolte

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Last Statements

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Lamla, wir haben sozusagen bei der Grundfrage, die Ihrem Antrag zugrunde liegt, keinen wirklichen Dissens. Dass der Rundfunkbegriff im Rundfunkstaatsvertrag aus einer anderen Zeit kommt, das ist völlig unbestritten.
Da ist der Antrag durchaus richtig: Jede Person kann heute zum Sender oder auch zur Senderin werden. Diese Entwicklung ist absolut zu begrüßen. Sie bringt uns durchaus weiter. Es ist gut für die Demokratie, wenn mehr Menschen ihre Meinung nicht nur haben, sondern auch äußern und verbreiten können.
Herr Lamla, Sie haben uns eben vielleicht ein bisschen mehr vom Internet erzählt, als man das hier erzählen muss, denn inzwischen wissen sehr viele Leute um die Möglichkeiten der Digitalisierung.
Ich deute das einfach mal so, dass Sie ungebrochen fasziniert von den Möglichkeiten sind, die das Internet bietet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir uns den Antrag anschauen – der Kollege Schick hat das gerade schon angesprochen –, dann stellen wir fest: Das ist im Wesentlichen eine Sammlung von Prüfaufträgen. Es geht darum, eine Entwicklung zu evaluieren, die schon an ganz vielen Stellen besprochen wird. Es gibt zahllose wissenschaftliche Abhandlungen zu den Veränderungen der Medienlandschaft im Zuge der Digitalisierung. Damit lassen sich inzwischen wahrscheinlich Bibliotheken gut füllen.
Es gab in den letzten Jahren zahllose Veranstaltungen und Diskussionen bei allen relevanten Treffen in der medienpolitischen Szene. Das zeigt eigentlich: Wir müssen nicht noch eine Untersuchung machen, die wir neben diese Studien und Dokumentationen ins Regal stellen.
Den zweiten Aspekt hat der Kollege Vogt angesprochen. Die Diskussion um einen zukunftsfähigen Rechtsrahmen läuft schon längst. Insbesondere die Frage, was Rundfunk in unserer Zeit eigentlich ist, ist ein ganz wichtiges Thema in dieser Kommission, die den Medienstaatsvertrag entwickeln soll. Wir wissen nicht genau, mit welchem Ergebnis das geschieht. Ich empfehle allerdings, denjenigen, der diese Frage gelöst hat, als nächstes mit der Lösung des Nahostkonflikts zu beauftragen. So ähnlich kommt es mir jedenfalls manchmal vor, wenn ich mir anschaue, wie schwierig es ist, mit rundfunkrechtlichen Staatsverträgen in den letzten Jahren voranzukommen.
Aber wir bleiben optimistisch: Ich glaube, dass wir dabei auf einem guten Weg sind, etwas zu erreichen. Für uns Grüne ist jedenfalls klar: Die deutsche Medienordnung ist noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen. Wir brauchen einen Rechtsrahmen, der effektiv wirkt und der diejenigen Menschen und Interessen, die geschützt werden müssen, schützt. Aber dieser Rechtsrahmen muss vor allem die Freiheit des Internets in den Mittelpunkt stellen sowie Innovationen fördern und schützen. Er muss diese Freiheiten schützen und zum Wohl unserer Gesellschaft weiterentwickeln. Das ist die Aufgabe für die kommenden Jahre. Wir sollten sie gemeinsam bewältigen, wie wir das an vielen Stellen in den letzten Jahren auch geschafft haben – in großer Gemeinsamkeit und in großem Konsens.
Ich möchte an dieser Stelle dem Kollegen Lamla ausdrücklich danken, weil ich wichtig finde, was Herr Kollege Vogt eben angesprochen hat, nämlich dass Sie sich sehr stark engagiert und konsensorientiert haben bei den Themen, die Ihnen am Herzen liegen, insbesondere beim Freifunk. Da haben Sie tatsächlich sehr viel vorangebracht. Gestern Abend haben wir über freie Lizenzen gesprochen. Das war das zweite große Thema in der Ausschussarbeit. Dafür ganz herzlichen Dank und Ihnen allen alles Gute.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Rickfelder, auch von meiner Seite wünsche ich Ihnen alles Gute. Vielen Dank für die Zusammenarbeit im Innenausschuss, die ja nicht ganz so einfach ist wie beispielsweise die Zusammenarbeit im Ausschuss für Kultur und Medien, der beim Tagesordnungspunkt davor eine Rolle gespielt hat.
Ich muss Ihnen aber trotzdem direkt widersprechen. Ich meine, es ist durchaus sinnvoll, dass die Piratenfraktion im Rahmen von zwei Großen Anfragen auf das Thema „Stille SMS, Funkzellenabfragen, IMSI- und WLAN-Catcher“ aufmerksam gemacht hat, weil das eben durchaus mit Grundrechtseingriffen verbunden ist. Das mögen gegenüber vielen anderen Maßnahmen, die bei den Sicherheitsbehörden auch möglich sind, für den individuell Betroffenen mildere Grundrechtseingriffe sein – das stimmt –, aber es sind eben auch viele Personen betroffen. Insofern ist es durchaus richtig, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Nichtsdestotrotz muss man sich dann auch jeweils die Grenzen vor Augen führen, die das Zahlenwerk, das Sie jetzt zweimal abgefragt haben, hat. Man kann nicht – wie Sie das manchmal suggerieren, Herr Kollege Herrmann – sagen: Es gibt soundso viele Funkzellenabfragen oder soundso viele Stille SMS, und das legen wir neben Ermittlungserfolge. Dadurch haben wir dann eine einfache Gleichung
das kommt manchmal in Ihren Debattenbeiträgen vor –, wie angemessen, wie verhältnismäßig, wie sinnvoll das eine oder andere Mittel ist. – Das ist doch eine etwas komplexere Frage. Nichtsdestotrotz haben Sie durchaus immer wieder Anlass geboten, darüber zu diskutieren.
Ich meine, man sollte diese Debatte auch auf einer übergeordneten Ebene fortführen, wo dann diese Fragen durchaus instruktiv sein können.
Gerne.
Lieber Kollege Herrmann, selbstverständlich erinnere ich mich an alle Anträge der Piratenfraktion, die wir in dieser Legislaturperiode im Innenausschuss beraten haben,
an einige lieber und an andere weniger gerne. – Jetzt konkret zur Erhebungsmatrix: Sie haben den Antrag ja schon nach dem ersten Durchgang dieser Großen Anfrage gestellt, und er ist kürzlich noch einmal aufgerufen worden. Auch das war letzten Endes wieder der Versuch – wenn auch auf einer etwas anderen Datengrundlage, zugestanden –, über quantitative Erhebungen die Wirksamkeit dieser verschiedenen Instrumente, die hier in Rede stehen, jeweils zu beleuchten. Das, glaube ich, geht tatsächlich nicht. Denn bei der Komplexität in so einem Verfahren können Sie nicht sagen: Dadurch, dass wir vielleicht nur 100 Ortungsimpulse geschickt haben, aber nicht 1.000 Ortungsimpulse geschickt haben,
ist das jetzt zu dem einen oder anderen Erfolg gekommen oder nicht gekommen. – Das ist einfach schwierig, zumal man die Realität nicht unter Laborbedingungen untersuchen kann und auch nie die Alternativhypothese verfolgen kann. Von daher: Auch bei anderer Erhebungsgrundlage, muss ich da einfach sagen, ist das schwierig.
Wenn wir uns jetzt die Zahlen im Einzelnen angucken, sehen wir ja auch, dass die Volatilität zum Teil in den einzelnen Bereichen sehr, sehr groß ist. Wir haben uns die Schwankungen gerade bei Funkzellenabfragen angeguckt. Da gibt es eine gewisse Zunahme vom letzten Jahr auf dieses Jahr. Die kann man aber im Grunde genommen an einem Deliktsbereich, nämlich beim Bandendiebstal, festmachen. Bei allen anderen sind die Entwicklungen einigermaßen ausgeglichen. Da bieten sich Nachfragen durchaus an.
Es gibt deutlich weniger Stille SMS. Das lässt sich möglicherweise schlicht durch Veränderungen bei anhängigen Verfahren erklären, gerade die großen Schwankungen in den großen Zahlen. Das zeigt aber nichtsdestotrotz, dass dieses Mittel durchaus verant
wortungsvoll eingesetzt wird bei der nordrhein-westfälischen Polizei, dass man sich eben fragt: Bringt dieses Mittel jetzt etwas oder bringt es nichts?
Es ist ein guter Zeitpunkt, unter dem Aspekt des Datenschutzes zurückzuschauen. Die letzten fünf Jahre waren nach meiner Einschätzung gut für den Schutz der informationellen Selbstbestimmung in unserem Land. Wir haben die LDI weiter gestärkt. Wir haben im Telekommunikationsbereich Freiheiten geschützt. Wir haben an verschiedenen Stellen Klarstellungen gerade in diesem Bereich herbeigeführt. Es hat sich auch gezeigt, dass das durchaus notwendig war, was IMSI-Catcher angeht, was Bestandsdatenabfragen angeht und Ähnliches. Da haben wir die Prüfungsvoraussetzungen hochgesetzt und die Einsatzbedingungen konkretisiert. Ich glaube, das war im Großen und Ganzen durchaus im Sinne der bürgerlichen Freiheitsrechte. Das zeigt aber auch, dass es wichtig ist, diese Debatte stets weiterzuführen.
Die rot-grüne Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben, so glaube ich, in den letzten Jahren gezeigt, dass es auch in sicherheitspolitisch sehr, sehr schwierigen Zeiten möglich ist, einen hohen Grundrechtsschutz und die Verhältnismäßigkeit von Polizeiarbeit zu gewährleisten. – Vielen Dank.
Danke schön. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hegemann, an dieser Stelle auch von meiner Seite einen ganz herzlichen Dank für die spannenden Ausführungen dazu, womit sich der Landtag in Ihrer langen Zeit in diesem Haus politisch beschäftigt hat. Der Präsident hat gerade schon ausgeführt, was für eine lange Zeitspanne das ist. Ich war noch gar nicht auf dieser Welt – wahrscheinlich war ich noch nicht einmal in Planung –, als Sie zum ersten Mal in dieses Haus eingezogen sind.
Deswegen sage ich: Ich habe großen Respekt vor dem, was Sie in diesem Haus bewegt und geleistet haben – auch wenn ich mich nicht an viele Situationen erinnern kann, in denen wir den letzten fünf Jahren, die wir zusammen im Innenausschuss sowie im Kultur- und Medienausschuss verbracht haben, einer Meinung waren. Dennoch herzlichen Dank, alles Gute und Gottes Segen!
Von hier aus zum Thema „maschinenlesbare Daten“ zu kommen – das ist jetzt allerdings ein sehr großer Schritt.
In der ersten Lesung haben wir über die Defizite dieses Gesetzentwurfs der Piratenfraktion gesprochen und dass wir an vielen Stellen nicht ganz nachvollziehen konnten, warum es kurz vor Toresschluss noch dieses Gesetzentwurfs bedurfte und was durch ihn verbessert werden könnte.
Diese Bedenken sind durch die antragstellende Fraktion im Innenausschuss nicht ausgeräumt worden. Insofern bleibt es bei den aus der ersten Lesung bekannten Argumenten, dass wir den Gesetzentwurf in dieser Form nicht brauchen.
Ich möchte aber an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mich ganz herzlich bei dem Kollegen Herrmann und auch seiner Fraktion für die vielen Impulse in der parlamentarischen Arbeit zu bedanken. Sie haben es uns nicht immer leicht gemacht. Ich habe eben schon gesagt, dass ich mich an sehr viele Ihrer Anträge erinnere, weil ich – zumindest gefühlt – einen großen Teil der Anträge, die aus der Piratenfraktion kamen, bearbeiten durfte und auch immer zuständig war, wenn meiner Fraktion niemand anderes einfiel. Als Netzpolitiker ist man da relativ nah dran.
Insofern vielen Dank für Ihre Impulse für unsere Arbeit und auch Ihnen alles Gute. Viele von Ihnen haben ihre Reden in den letzten Tagen mit „Auf Wiedersehen!“ beendet – möglicherweise, darüber entscheidet der Souverän in diesem Haus. Wenn nicht hier, dann mit Sicherheit an anderer Stelle. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Schick, wenn Sie sagen, dass die Union bei digitalen Themen in irgendeiner Form an der Spitze sei, habe ich immer das Problem, darauf nicht mit einem ungefähr dreistündigen Koreferat darüber, wo die Union nicht in der digitalen Realität angekommen ist, zu antworten.
Ich will es an der Stelle lassen und mich stattdessen dem Antrag zuwenden, weil es für die Piratenfraktion – das hat uns die ganze Legislaturperiode hindurch begleitet –ein wichtiges Anliegen war, auf die Relevanz von Creative-Commons-Lizenzen hinzuweisen. Das hat uns an vielen Stellen und in vielen Kontexten beschäftigt, und wir Grüne haben immer darauf hingewiesen, wie wichtig dieses Thema für uns ist. Ich habe mich natürlich danach umgeschaut, welche grünen Erzeugnisse jeweils unter CreativeCommons-Lizenzen stehen. Davon gibt es einige.
Die Frage ist: Brauchen wir einen solchen Förderpreis bzw. ist der Preis tatsächlich das richtige Mittel? – Ich habe versucht, mir zu vergegenwärtigen, was für Kulturpreise es gibt. Es gibt Preise, die für Sparten oder Themen oder Werkstoffe oder Genres – wie auch immer – vergeben werden, aber ich finde, Lizenz und Preis beißen sich ein Stück weit. Außerdem frage ich mich – da muss ich dem Kollegen Schick tatsächlich auch einmal Recht geben –:
Sind Creative-Commons-Lizenzen etwas so Exotisches, dass man Förderpreise dafür vergeben muss? – Ich glaube, das sind sie nicht mehr. Ich sage gerne: Gott sei Dank sind sie das nicht mehr.
Das Thema muss natürlich an vielen Stellen noch unterstützt werden, in der Künstlerausbildung, bei Fortbildungen und auch im Rahmen des Kulturförderplans. Das ist völlig klar. Aber diese Form des Preises brauchen wir nicht. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ereignisse der Kölner Silvesternacht – ich glaube, das ist in allen Redebeiträgen deutlich geworden – haben uns alle in diesem Haus tief betroffen gemacht. Sie haben das Vertrauen der Öffentlichkeit und insbesondere der Opfer der Übergriffe in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates erschüttert. Sie haben die Debatte über die Zuwanderung in eine falsche Richtung abgelenkt und gerade die Geflüchteten, die bei uns im Nordrhein-Westfalen Schutz vor Verfolgung und Not suchen, oftmals einem Generalverdacht – zum Teil auch aus den Reihen dieses Hauses – ausgesetzt.
Die Fraktionen dieses Hauses haben den Ausschuss einmütig eingesetzt. Wir haben viele Erkenntnisse gemeinsam zutage gefördert, aber es war dennoch nicht möglich, zu gemeinsamen Bewertungen und Schlussfolgerungen zu kommen. Dass dies nicht möglich war, bedauere ich ausdrücklich.
Der Untersuchungsausschuss hat sich vordringlich mit der Eskalation der Ereignisse in der Silvesternacht 2015/16 beschäftigt. Wir haben dabei herausgearbeitet, dass es basierend auf dem Kenntnisstand vom 9. Dezember 2015, als der Einsatzbefehl verfasst wurde, mit der entsprechenden Lagebewertung sachgerecht war, mehr Polizei zur Verfügung zu stellen, wie es dann auch geschehen ist. Insofern kann man da noch von einer lagegemäßen Einsatzplanung sprechen.
In der Nacht selbst wurden dann aber massive Fehler begangen, die wir im Ausschuss einmütig herausgearbeitet haben. Kommunikationswege wurden, sofern sie überhaupt vorhanden oder bekannt waren, nicht genutzt. Bei allen beteiligten Behörden gab es Defizite in der Führung des Einsatzes. Die Situation wurde zu spät erkannt, notwendige Konsequenzen wurden nicht gezogen. Es fehlte an Vorfeldaufklärung. Es fehlte an frühzeitigem Einschreiten, und es hätten Kräfte nachgefordert werden müssen.
Das schlimmste Versäumnis aller beteiligten Behörden – die Untersuchung hat ergeben: aller beteiligten Behörden – lautet: Man hatte Sexualdelikte für diese Nacht schlichtweg nicht auf dem Zettel. – Dieses Versäumnis darf sich niemals wiederholen.
Der Ausschuss hatte auch weitere Sachkomplexe zu bearbeiten. Es zeigte sich: Die Personalentwicklung bei der Polizei ist positiv. Rot-Grün hat so viele Polizistinnen und Polizisten eingestellt wie keine Regierung zuvor. Dadurch schaffen wir mehr Präsenz und Ansprechbarkeit. Das schafft echte Sicherheit und nicht die Pseudosicherheit durch mehr Überwachung.
In NRW gibt es keine No-go-Areas. Es gibt keine Gebiete, in denen die Polizei nicht mehr für Sicherheit sorgen würde. Die CDU hat lange gesucht, aber doch keine gefunden.
Alle Zeugen haben gesagt: Ja, bei uns gibt es Brennpunkte. Ja, bei uns gibt es Kriminalität. Aber sie haben auch ganz klar gesagt: Wir gehen überall hinein. – Denn das ist die Aufgabe der Polizei in unserem Land. Dafür haben wir sie, und dafür rüsten wir sie aus. Dafür bilden wir sie aus, dafür statten wir sie aus.
Wir haben festgestellt, dass wir die Gewalt gegen Polizeibeamte weiter im Auge behalten und Situationen analysieren müssen, in denen es zu Eskalationen gekommen ist. Wir werden das nüchtern, sachlich und erfolgsorientiert tun.
Nordrhein-Westfalen ist ein sicheres Land. Das galt vor der Kölner Silvesternacht, und das gilt nach der Kölner Silvesternacht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist richtig, dass der Ausschuss Handlungsempfehlungen entwickelt hat, die die notwendigen Konsequenzen benennen. Alle beteiligten Behörden bei Großlagen müssen besser kooperieren. Das gilt in der Vorbereitung und in der Nachbereitung. Es reicht nicht, sinnvolle Maßnahmen zu thematisieren, sie müssen auch umgesetzt werden. Denn da wurden Chancen vertan, um die Ereignisse der Silvesternacht zu verhindern oder zumindest ihre Auswirkungen möglicherweise abzumildern. Das haben wir einmütig festgestellt.
Die Dynamik einer Einsatzlage muss genauer beobachtet werden. Wenn im Einsatz gehäuft Delikte oder Muster auftreten, muss man das nicht nur zur Kenntnis nehmen, wie es geschehen ist, sondern man muss aktiv handeln. Wir benötigen auch ausreichendes und für Führungsaufgaben qualifiziertes Personal bei den kommunalen Ordnungsbehörden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen, wie von der Landesregierung zugesagt, in den kommenden Jahren die hohen Einstellungszahlen halten und mit einer Weiterentwicklung der BKV auch dafür sorgen, dass die Polizei da ankommt, wo sie wirklich gebraucht wird. Wir werden die sozialraumorientierte Polizeiarbeit ausbauen; denn gerade hier gilt: Ansprechbare Polizisten vor Ort helfen mehr als jede Haudraufrhetorik, wie sie hier in den letzten Jahren von CDU und FDP präsentiert wurde.
Einen wichtigen Teil der Handlungsempfehlungen nehmen bei uns Maßnahmen zur Verhinderung sexualisierter Gewalt ein. Wir wollen eine Dunkelfeldstudie zu Sexualstraftaten auflegen, und wir wollen deren Berücksichtigung bei der Polizeiarbeit. Wir wollen, dass Sexualstraftaten als solche erkannt werden und Defizite bei der deliktischen Einordnung beseitigt werden. Wir wollen die operativen Kräfte für den Umgang mit Opfern sexualisierter Gewalt sensibilisieren. Taten müssen erkannt und Opfer ernst genommen werden.
Wir stehen zum Ausbau der Netzwerke mit Angeboten der freien Frauenhilfestrukturen. Ich muss an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, dass wir die unter Schwarz-Gelb vorgenommenen Kürzungen in diesem Bereich umgehend korrigiert haben.
Meine Damen und Herren, wenn wir auf die Ausschussarbeit zurückblicken, dann sehen wir ein großes Versäumnis. Dieses große Versäumnis der Ausschussarbeit ist, dass wir zu oft die eigentliche Frage aus dem Blick verloren haben. Diese Frage lautet nicht: „Wer hat wann was gesagt?“ oder: „Wer hat wann telefoniert?“ Die Frage, die der Ausschuss zu klären hatte, war: Wie verhindern wir in Zukunft sexualisierte Gewalt gegen Frauen? – Die Opposition hat diese Frage so gut wie nie gestellt. Das zeigt, Ihnen ging es nicht um die Betroffenen der Silvesternacht.
Das halte ich für beschämend. Dass der Vorsitzende in seiner Berichterstattung nicht einen Satz zu diesem Thema verloren hat, dass die FDP es in der letzten Sommerpause, in der es genau um dieses Thema ging, teilweise nicht einmal nötig hatte, teilzunehmen, illustriert ihr Desinteresse in ganz dramatischer Weise.
Das ist eine Missachtung der betroffenen Frauen. Das ist der eigentliche Skandal dieses Ausschusses.
Auch wenn eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen die Ausschussarbeit retrospektiv als positiv bewertet hat, möchte ich doch daran erinnern, dass sie schwierig war. Sie war geprägt vom Wahlkampf und von Indiskretionen. Ich hätte mir gewünscht, mehr die eigentlichen Fragen der sexualisierten Gewalt in den Blick zu nehmen. Das wäre der Ausschuss den betroffenen Frauen schuldig gewesen. Aber das hat die Opposition an vielen Stellen verhindert.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich abschließend appellieren: Nutzen wir als Parlament nach der Wahl die Gelegenheit, uns intensiv in der gebotenen Sachlichkeit und Ernsthaftigkeit
mit der Prävention zur Verhinderung sexualisierter Gewalt auseinanderzusetzen. Köln war in dieser Form ein singuläres Ereignis. Aber das, was dort erkennbar wurde, geschieht tausendfach fast immer im unmittelbaren Umfeld der Opfer, und zwar nicht nur in Nordrhein-Westfalen, oft im Verborgenen und ohne dass Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Dabei darf es nicht länger bleiben.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Schick, das war jetzt tatsächlich ein Musterbeispiel dafür, wie man die Torpfosten in fünf Minuten in der Hoffnung verschieben kann, dass man doch noch irgendwie einen Ball ins Netz bekommt. Aber so richtig geklappt hat das bei diesem bunten Durcheinander, das Sie hier zum Besten gegeben haben, nicht.
Ich versuche, es ein bisschen aufzudröseln:
Erster Punkt ist die Ausbaudynamik. Sie haben immer bemängelt, dass es Ihnen nicht schnell genug vorangeht. Jetzt zeigt die Entwicklung über das letzte Jahr, dass die Breitbandversorgung in NordrheinWestfalen um fünf Prozentpunkte angestiegen ist. Das liegt Ihrer Meinung nach daran, dass die Kabel schon in der Erde liegen. Wenn im letzten Jahr nichts passiert wäre, wäre die Versorgungsquote nicht angestiegen. Insofern zieht dieses Argument schon einmal nicht.
Ihr zweiter Punkt betraf das Bundesprogramm und die Frage, wie viele Mittel aus dem Bundesprogramm nach Nordrhein-Westfalen fließen. Das haben wir Ihnen jetzt eigentlich schon so oft erklärt, dass ich die Hoffnung hatte, dass es möglicherweise angekommen sein könnte. Das ist es aber nicht.
Wie ist dieses Bundesprogramm gestrickt? – Es ist nicht zum Vorteil Nordrhein-Westfalens gestrickt. Es ist unter anderem deshalb nicht zum Vorteil Nordrhein-Westfalens gestrickt, weil es überproportional die Länder berücksichtigt, die eine übermäßig schwache Breitbandversorgung haben. Das heißt also, dadurch, dass wir im Ländervergleich an ganz vielen Stellen immer noch eine relativ gute Versorgung haben, haben wir damit neben den ganzen anderen Themen mit der Topografie etc. Schwierigkeiten. All das sind Punkte, die wir hier ausführlich besprochen haben. Nur, weil es Ihnen nicht passt, dass sich Nordrhein-Westfalen unter einer rot-grünen Landesregierung stetig verbessert, wird das, was Sie hier erzählen, nicht richtig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eigentlich wollte ich mich zu Anfang meiner Rede gerne beim Kollegen Dr. Paul bedanken. Die Legislaturperiode geht dem Ende entgegen. Sie haben uns hier Gelegenheit gegeben, Bilanz zu ziehen. Die Bilanz der letzten fünf Jahre ist eine sehr erfolgreiche. Wir haben unseren
Spitzenplatz im Ländervergleich verteidigt. Wir haben an Ausbaudynamik zugelegt. Wir haben vor allem das geschafft, von dem wir immer gesagt haben, dass es passieren muss. Wir haben Bewegung ins System bekommen. Diese 5 % zusätzlich in der Ausbaudynamik sind nicht vom Himmel gefallen, sondern sie kommen aus konkreten Schritten, die wir miteinander vorangebracht haben.
Ich erinnere nur an die einzelnen Maßnahmen, die wir entwickelt haben, etwa die Förderrichtlinie zur Erstellung von NGA-Konzepten und die Breitbandbeauftragten sowie die eigenen Mittel, die NordrheinWestfalen seit Langem bereitstellt, besonders die Mittel aus der Digitalen Dividende. Sie dienten im Übrigen für eigene Programme und nicht zur Co-Finanzierung des Bundesprogramms, um uns dem Ziel von 50 Mbit/s für alle Haushalte im Jahr 2018 zu nähern. Auch das ist etwas, was die Opposition immer wieder falsch darstellt. Wir greifen dafür auf alle Möglichkeiten zurück, die es gibt. Das ist nicht nur die Wirtschaftlichkeitslückenförderung – das wurde eben nachgefragt –, sondern das sind beispielsweise auch Genossenschaftsmodelle. Diese haben wir von RotGrün neu eingeführt. Sie sind aus meiner Sicht sehr, sehr zukunftsträchtig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte der Piratenfraktion an einer Stelle durchaus recht geben. Es kann nicht bei dem Ziel von 50 Mbit/s bleiben. Daraus ziehen wir aber durchaus eine unterschiedliche Konsequenz. Wir als regierungstragende Fraktionen sagen, dass es richtig ist, diesen Zwischenschritt zu gehen, weil wir damit in der Regel ein bedarfsdeckendes Angebot für die Haushalte und Endverbraucher unterbreiten. Aber natürlich müssen wir darüber hinauskommen und Mitte des nächsten Jahrzehnts flächendeckend eine Glasfaserversorgung anbieten. Das ist die Zielvorgabe. Dafür haben wir eine GigabitStrategie entwickelt. Diese gilt es jetzt, mit Leben zu füllen. Da ist das „Aktionsbündnis Gigabit“ des Wirtschaftsministers mit Sicherheit ein sehr guter und sehr vernünftiger erster Schritt.
Ich freue mich, dass wir hier in fünf Jahren wieder eine erfolgreiche Regierungsbilanz vorlegen können. Die Breitbandversorgung ist bei Rot-Grün in guten Händen. Das soll auch so bleiben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich tue heute zwei ungewöhnliche Dinge: Ich beschäftige mich nämlich erstens ausschließlich mit dem Gesetzentwurf und zweitens versuche ich mich kurzzufassen.
Lieber Kollege Herrmann, in Ihrem Antrag stellen Sie unter dem ersten Punkt die Frage nach natürlichen versus juristischen Personen als Antragsberechtigte im IFG. Mir ist ehrlich gesagt die Praxisrelevanz nicht wirklich klar geworden, weil es letzten Endes beispielsweise dem Vorsitzenden eines Vereins zuzumuten ist, in seiner Eigenschaft als natürliche Person einen IFG-Antrag zu stellen. Warum es einen Mehrwert bringt, dass er in Person des Vereins einen solchen IFG-Antrag stellt, hat sich mir nicht erschlossen.
Lieber Kollege Herrmann, dass Sie behaupten, Sie dürften als Abgeordneter keine IFG-Anfragen stellen, stimmt nicht. Sie dürfen als Frank Herrmann – der Sie neben ihrer Existenz als Abgeordneter auch noch sind – natürlich jede IFG-Anfrage stellen, die Sie stellen möchten.
Zu dem zweiten Punkt, den Daten, die in maschinenlesbarer Form vorliegen. Sofern Daten vorliegen – Sie beziehen sich ja ausschließlich auf vorliegende Daten –,
ist der Antragsteller bzw. die Antragstellerin frei darin, zu wählen, in welcher Form er/sie die Daten abfragen möchte. Kollege van den Berg hat ausführlich dargestellt, wie der Rechtsrahmen in Nordrhein-Westfalen durch das auch bundesweit vorbildliche E-Government-Gesetz gestaltet ist. Ergänzend dazu sorgen wir mit der Open.NRW-Strategie dafür, dass es in Zukunft noch mehr maschinenlesbare Daten geben wird.
In Bezug auf den dritten Punkt habe ich mich gewundert, warum das aus Ihrer Sicht ein Thema ist. Ich habe diese Regelung immer so verstanden, dass es eigentlich eher einen Schutz für die Betroffenen darstellen soll, im Zweifelsfall zu klagen. Warum man diese Schutzfunktion abbauen soll – so habe ich das verstanden –, kann man in der Ausschussdebatte noch klären.
Das hat sich mir nicht erschlossen. Sie haben im Ausschuss die Chance, uns Ihre Punkte noch einmal darzulegen.
Ich muss sagen, dass ich mich über das Verfahren gewundert habe. Herr Kollege Herrmann, Sie haben im Innenausschuss bisher immer darauf bestanden, dass wir zu jedem Thema, das Sie eingebracht haben, mindestens eine Anhörung durchführen. Sie haben uns völlig unabhängig davon, ob es inhaltlich geboten oder gar im Sinne der Betroffenen war, mit Verfahrensfragen zum Teil wirklich malträtiert. Warum Sie kurz vor Toresschluss noch mit einem Gesetzentwurf um die Ecke kommen, von dem Sie wissen, dass er kein ordentlich parlamentarisches Verfahren mehr bekommen kann, wird Ihr Geheimnis bleiben.
Ab damit in den Ausschuss, und dort diskutieren wir weiter. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst natürlich alles Gute zu Ihrem Ehrentag, Herr Präsident!
Es ist ja schön, dass wir – nachdem beim letzten Mal die Kolleginnen und Kollegen aus dem Schulbereich sich in unsere Breitbanddebatten einmischen durften – jetzt in unserer parlamentarischen Freundschaftsgruppe Breitband wieder in der alten Zusammensetzung debattieren dürfen. An einigen Stellen haben wir die gar nicht so unbekannten Aussagen aus der Opposition, was alles schlecht und furchtbar läuft im Land, wieder gehört. Es wird Sie jetzt auch nicht überraschen, dass wir den bekannten Anwürfen aus der Opposition die bekannten Gegenargumente entgegenhalten werden – etwa, dass es gar nicht so schrecklich sein kann, wenn wir Spitzenreiter bei der Breitbandversorgung sind.
Die Förderung der Gewerbegebiete – Kollege Schick, möglicherweise haben wir uns deswegen da unterschiedlich verstanden, Sie fühlen sich angesichts unseres Entschließungsantrages ja nicht richtig verstanden – war aus meiner Lesart jedenfalls die
zentrale Problembeschreibung Ihres Antrags. Insofern scheint es gar nicht schlecht zu sein, dass wir noch einmal im Ausschuss über den Antrag diskutieren wollen.
Nichtsdestotrotz ist es auch an dieser Stelle wichtig festzuhalten, dass wir mit unseren Konzepten nicht nur die Förderung von Gewerbegebieten auf dem Zettel haben, sondern tatsächlich eine gute, breit angelegte Strategie hier in Nordrhein-Westfalen, wie wir unsere Ziele erreichen wollen, bis 2018 flächendeckend 50 MBit als Versorgung zu haben, und das auch als Rückgrat für den weiteren Ausbau Richtung Gigabit. Kollege Vogt hat gerade schon die GigabitStrategie angesprochen, dass wir eben Mitte des kommenden Jahrzehnts auch flächendeckend beim Glasfaserausbau sind. Das unterstützen wir durch eine ganze Reihe von verschiedenen Angeboten, zum einen natürlich durch eigenes Landesgeld.
Darin unterscheiden wir uns durchaus von anderen Ländern. Eigenes Geld zur Kofinanzierung der verschiedenen Programme von Bundesebene und von Landesebene, eigene Programme aus der digitalen Dividende für sowohl den Anschluss von Haushalten in der Fläche als auch den Glasfaseranschluss von Gewerbegebieten: Alles das sind verschiedene Maßnahmen, bei denen Ausbauprogramme auch tatsächlich mit Geld hinterlegt werden.
Die Erfahrung hat aber auch gezeigt, dass wir darüber hinaus nicht unbedingt die neuen Förderprogramme brauchen oder nicht darüber diskutieren müssen, sondern vor allem darüber reden müssen, wie wir dafür sorgen können, dass das Geld auch vor Ort ankommt. Da war es ein ganz wichtiger Schritt, dass wir im letzten Jahr noch ein neues Förderprogramm für die Entwicklung von NGA-Konzepten vor Ort und die Einrichtung von Breitbandkoordinatorinnen und Breitbandkoordinatoren aufgelegt haben. Mit diesen Programmen sind wir im Moment auf einer sehr guten Fährte.
Jetzt haben wir uns durchaus mit der Frage auseinandergesetzt, was es nützt, einen solchen Gutschein-Topf aufzulegen. Das klingt erst einmal gut. Aber wenn man sich das genauer anschaut und neben ein Konzept zum flächendeckenden Ausbau legt, stellt man zunächst einmal fest, dass solche Gutscheinsysteme immer die Gefahr bergen, dass es zu Mitnahmeeffekten kommt. Wenn man das in diesem Modell ernsthaft machen will, müssen möglicherweise auch andere Betriebe andere Beträge hinterlegen.
Ich habe einmal ein bisschen darüber nachgedacht. Würde man es ernsthaft so machen, wie Sie das vorschlagen, und einen 10-Millionen-€-Topf für 188.000 Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen vorsehen, dann blieben 53 € pro Betrieb übrig. Ich weiß nicht, ob das wirklich seriös ist.
Das wird durch die Finanzierung, die Sie in Ihrem Antrag vorgeschlagen haben, auch nicht besser; denn diese 10 Millionen € sind nicht seriös hergeleitet. Sie versprechen regelmäßig die Fantastilliarden aus den Steinkohlesubventionen. Das sind aber zweckgebundene Mittel aus der Rahmenvereinbarung „Sozialverträgliche Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland“. An diese zweckgebundenen Mittel kommen Sie nicht einfach dran. Sie versprechen an dieser Stelle Luftbuchungen.
Natürlich ist es auch nicht so, dass wir nicht in die Gewerbegebiete hinein fördern würden; denn wir können sowohl mit dem Bundesprogramm als auch mit dem Landesprogramm auch in die Gewerbegebiete hinein fördern.
Ehrlich gesagt, glaube ich auch nicht, dass, wie Sie es hier als Idee formuliert haben, in einem solchen Gutscheinsystem auf jeden Fall immer das günstigste Angebot gewinnt. Meines Erachtens trifft diese These, dass das noch günstiger und noch besser als mit einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung wird, also nicht zu.
Wenn Sie mich nach meiner ehrlichen Meinung zu diesem Modell fragen, sage ich Ihnen, dass dabei eher ein Flickenteppich herauszukommen droht, wenn man es so macht, wie Sie es vorhaben. Meines Erachtens brauchen wir in NRW zur Erreichung unserer Ziele einen Ausbau aus einem Guss und nicht einen Ausbau aus Ihrer löchrigen Gießkanne. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich habe mich gerade nur etwas darüber gewundert, dass Sie Breitbandausbau in Genossenschaftsform hier als die große Innovation präsentieren. Das ist eine Geschichte, die schon sehr lange läuft. Ich würde Sie gerne fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass a) die NRW.BANK intensiv damit beschäftigt ist, dieses Modell zu promoten, und b) wir bereits aus dem Landeshaushalt mehrere Breitbandgenossenschaften fördern.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mir ging es, als ich den Antrag der Piratenfraktion gelesen und bearbeitet habe, ähnlich wie dem Kollegen Stotko, der sich auch gefragt hat: Was sind denn eigentlich die konkreten Forderungen dieses Antrags? Ich kann erst einmal aus grüner Sicht sagen: Die Überschrift ist gut. Dass wir uns für Datenschutz einsetzen sollen, finden wir auch ganz okay. Das machen wir seit sieben Jahren sehr konsequent. Insofern arbeiten wir genau an dem, was Sie uns da aufgeschrieben haben. Eine wirklich konkrete Forderung daraus abzuleiten, ist aber ein bisschen schwierig.
Sie haben in Ihrem Redebeitrag das sogenannte Videoüberwachungsverbesserungsgesetz angesprochen. Wir wissen nicht, was am Ende des Gesetzgebungsprozesses auf der Bundesebene dabei herauskommen mag.
Der erste Durchgang war letzte Woche im Bundesrat. Wir Grüne – das hat sich auch in der ersten Runde im Bundesrat ja schon gezeigt – nehmen die kritischen Anmerkungen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die sie ja in den letzten Monaten immer wieder vorgebracht haben, sehr, sehr ernst. Der Ball liegt jetzt im Deutschen Bundestag. Ich bin mir sehr sicher, dass die Grünen-Bundestagsfraktion diese Bedenken dann auch in den Gesetzgebungsprozess sehr, sehr intensiv einbringen wird.
Ja, Herr Herrmann, hören Sie mir mal zu. Wir haben unsere Möglichkeiten ja schon genutzt. Letzten Freitag im Bundesrat hat Nordrhein-Westfalen einen Antrag unterstützt. Der kam aus dem Rechtsausschuss aus Hamburg. Hamburg hat einen grünen Justizsenator. Dieser Antrag setzte sich kritisch mit dem Vorhaben des Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes auseinander und hat da auch eine Initiative gestartet, die wirklich problematischen Stellen, wo wir inhaltlich durchaus beieinander sind, ein Stück weit wenigstens zu entschärfen, soweit das in diesem Setting Bundesrat möglich ist. Denn inhaltlich ist es tatsächlich durchaus ein schwieriges Vorhaben, das die Bundesregierung da auf den Weg gebracht hat.
Ich finde es, ehrlich gesagt, ein bisschen anstrengend, lieber Kollege Herrmann, wie Sie die verschie
denen Sachverhalte – auch in Ihrem Antrag im Übrigen – immer wieder in einer völlig unzulässigen Art und Weise vermischen.
Denn es ist ja tatsächlich so – das sehe ich ganz genauso wie Sie –, dass wir bei der Videoüberwachung durch Private, bei der Videoüberwachung im Rahmen von § 6b Bundesdatenschutzgesetz durchaus in den letzten Jahren eine schwierige Tendenz hatten. Gerade dann ist es aber aus meiner Sicht total falsch und total unzulässig, immer die zunehmende Videoüberwachung beispielsweise beim ÖPNV und die Bodycams zu vermischen. Das steht bei Ihnen im Antrag.
Gucken Sie sich mal an, wie die Videoüberwachung auf Basis von § 6b BDSG in den letzten Jahren ausgeufert ist und wie maßvoll Videotechnik bei der nordrhein-westfälischen Polizei eingesetzt wird! Das zeigt: Sie haben eine völlig verzerrte Wahrnehmung von dem, was Rot-Grün in den letzten Jahren hier gemacht hat.
Ich teile durchaus das, was die Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten vorgebracht haben, dass es schwierig ist, diesen Abwägungsprozess jetzt um eine weitere Dimension zu erweitern. Wir haben in § 6b Bundesdatenschutzgesetz einen Abwägungsprozess, der bisher immer von dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung dominiert war. Jetzt droht die Gefahr – wie gesagt, wir wissen nicht, was am Ende herauskommen wird –, dass diese Dimension aufgeweicht wird. Da haben wir tatsächlich eine Schwierigkeit.
So. – Was haben wir gemacht?
Gerne.
Herr Kollege Herrmann, ich kann nicht alle Probleme nachvollziehen, die Sie haben.
Fachlich und inhaltlich kann ich mir das hier durchaus vorstellen. Aber erstens wissen wir nicht, was am Ende bei dem Gesetzgebungsverfahren herauskommen wird.
Zweitens haben wir es hier mit einem Antrag zu tun, der sich mit diesen Fragen eigentlich nicht in der gebotenen Art und Weise auseinandersetzt, weil da im Prinzip nur drin steht: Datenschutz ist irgendwie auch wichtig. – Da muss man sich sehr konkret anschauen: Was dient eigentlich dem Datenschutz?
Sie haben eben in Ihrem Wortbeitrag ja die Datenschutzbehörden angesprochen, denen ja eine Aufsichtsfunktion zukommt. Da muss man sich dann einfach angucken: Wer hat denn in den letzten Jahren immer wieder den Datenschutz und die Landesdatenschutzbeauftragte in ihrer Funktion, in ihrer Arbeit gestärkt? – Das waren wir. Wir haben da für einen erheblichen Stellenaufwuchs gesorgt.
Das ist kein Ergebnis, das Frank Herrmann herbeigezaubert hat, sondern das ist eine Tatsache, die sich durch die ganzen sieben Jahre rot-grüner Regierungszeit durchgezogen hat, weil wir wissen, dass die Landesdatenschutzbeauftragte und ihre Behörde eine extrem wichtige Arbeit machen. Deshalb haben wir da für einen massiven Stellenaufwuchs gesorgt. Die Vorgängerregierung – daran darf ich noch einmal erinnern – hat da Stellen zusammengestrichen. Wir haben dafür gesorgt, dass dieses Streichkonzert nicht nur beendet wurde, sondern wir haben einen massiven Stellenaufwuchs geschaffen, weil wir eben aus den Beratungen auch wissen, dass die Videoüberwachung ein viel nachgefragtes Thema ist. Das ist ein wirklich konkreter Gewinn für den Datenschutz, der auch nicht in Berlin passiert, sondern der hier bei uns in Nordrhein-Westfalen stattfindet.
Um zu diesem Ergebnis zu kommen, lieber Kollege Herrmann – als letzter Satz –, brauchen wir auch keine Studie. Dass wir diese wichtige Behörde in ihrer wichtigen Funktion stärken mussten, das haben wir ganz alleine herausgefunden. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben in den letzten Monaten schon einige Breitbanddebatten geführt. Da ging es immer munter hin und her. Heute geht es mal nicht um den 15. Aufguss des ewig gleichen Breitbandantrags der CDU, sondern es geht nach vorne mit unserem Antrag, den wir heute vorlegen.
Wir gestalten den Weg in die mobile Zukunft. Natürlich setzt das – das ist die Verbindung zu den Diskussionen, die wir in der Vergangenheit geführt haben – eine leistungsfähige Infrastruktur mit Glasfaser voraus. Kollege Vogt hat es gerade schon angesprochen. Aber es geht eben auch darum, dass wir einen neuen leistungsfähigen Mobilfunkstandard in unserem Land ausrollen wollen, denn alle Studien zeigen deutlich: Der Trend geht unaufhaltsam in diese Richtung.
Schon durch den Mobilfunkstandard LTE, also den jetzt aktuellen, wurde die digitale Mobilität revolutioniert. LTE hat diesen Wandel eigentlich erst ermöglicht. Heute ist es selbstverständlich, was vor einer, jedenfalls vor zwei Dekaden noch fernste Zukunftsmusik war, dass jeder von jedem Ort aus auf alle Daten zugreifen kann.
Die nächste Mobilfunkgeneration soll nun ab dem Jahre 2020 eingeführt werden. Bundesweit soll 5G nach den Vorstellungen der Bundesregierung im Pilotbetrieb bis 2025 realisiert werden. Und auf dem Weg dahin soll es Testfelder geben.
Wir setzen uns mit dem heutigen Antrag dafür ein, ein solches Testfeld zu uns nach Nordrhein-Westfalen zu holen. Das tun wir nicht ohne Grund, denn kein Land bietet für diesen Testbetrieb so attraktive Bedingungen wie unseres, wie Nordrhein-Westfalen mit seiner Siedlungsstruktur, der leistungsfähigen Wirtschaft, einer vielfältigen Forschungslandschaft, über die wir heute Morgen schon sehr viel gehört haben, und natürlich auch mit dem Sitz der großen Telekommunikationsunternehmen. Deshalb machen wir mit dem Antrag heute klar: Ein Testfeld gehört nach NRW, zu uns nach Nordrhein-Westfalen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, 5G wird erhebliche Verbesserungen bringen. Der Energieverbrauch soll massiv gesenkt, die übertragenen Datenmengen und Datenübertragungsgeschwindigkeiten massiv gesteigert werden. Wir haben im Antrag die Zahlen von Fraunhofer aufgeführt. Einige will ich heute gern noch einmal auch in dieser Debatte erwähnen, etwa die Steigerung bei den Spitzenraten auch bis zu 10 Gbit/s oder 50 Mbit/s als garantierte Verfügbarkeit im Regelbetrieb. Das sind schon Hausnummern, meine Damen und Herren, für die es sich auch zu kämpfen lohnt.
5G wird neue Geschäftsmodelle ermöglichen und unterstützt strategisch wichtige Entwicklungen in Industrie und Wirtschaft. Das wird aber nicht im Allein
gang gelingen. Deshalb ist unser Antrag auch so angelegt, dass er strategische Partnerschaften ermöglichen und gestalten soll. Die Landesregierung wird hierfür nicht nur die moderierende, sondern auch die treibende Rolle einnehmen.
Unser rot-grüner Antrag fordert daher die Landesregierung auf, mit Vertreterinnen aus der Telekommunikationswirtschaft und Forschung Gespräche zu führen und Testfelder bei uns im Land für 5G vorzubereiten und zu implementieren.
Die Landesregierung hat bereits im letzten Jahr eine Glasfaserstrategie vorgelegt, die Gigabit-Strategie. Das war ein sehr wichtiger erster Schritt, weil eben diese leistungsfähige Infrastruktur die notwendige Bedingung für die Einführung von 5G ist. Und in dieser Woche hat der Wirtschaftsminister alle relevanten Akteure im Gigabit-Bündnis an einem Tisch versammelt, um den Weg Nordrhein-Westfalens in die Gigabit-Gesellschaft zu gestalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es immer wieder gern: NRW ist heute schon heute Spitzenreiter der Flächenländer bei der Breitbandversorgung. Wir investieren bis 2018 eine halbe Milliarde € für schnelle Netze flächendeckend und bauen bis 2026 Glasfaser flächendeckend aus.
Zu Hause, im Betrieb und unterwegs – die Menschen im Land können darauf vertrauen, dass sie dank RotGrün schnelle Zugänge zum Internet erhalten. Wir freuen uns natürlich – das kann ich an dieser Stelle wieder einmal sagen – über alle, die an der Gestaltung dieses Weges und ganz speziell an der Gestaltung von 5G mitwirken wollen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich habe mich, lieber Herr Kollege Bayer, ein bisschen gefragt, als ich Ihren Antrag gelesen habe, was wir damit anfangen sollen. Der Antrag hat mich ein bisschen ratlos zurückgelassen. Ich habe mich gefragt, ob Sie in der Piratenfraktion noch miteinander reden, ob Sie die Initiativen, die es in diesem Bereich längst gibt, kennen, ob Sie von Ihren Kollegen aus dem Innenausschuss beispielsweise schon mal von Open.NRW und vergleichbaren Initiativen gehört haben. Ihr Antrag liest sich ein Stück weit so – auch Ihre Rede hörte sich so an –, dass Sie sich in den Weihnachtsferien mal damit beschäftigt haben, was es so alles im Internet gibt, und dann auf die Idee gekommen sind: Mensch, Mängelmelder sind eine feine Sache.
Ich teile die Einschätzung, dass Mängelmelder eine gute Sache sind. Aber sie sind nicht besonders neu. Wir haben uns in den letzten Jahren – das haben Sie möglicherweise zur Kenntnis genommen – als grüne Fraktion sehr intensiv mit den kommunalen Angeboten im Netz beschäftigt. Dass Bonn gut ist, haben wir vor drei Jahren schon zum ersten Mal herausgefunden. Das haben wir im letzten Jahr beim GRÜNE Online-Check 2016 noch einmal bestätigt.
All das sind keine wirklich neuen Fakten. Wir haben nachgezählt: In 159 Kommunen von 396 Kommunen
gibt es – Stand: Anfang 2016 – Mängelmelder bzw. Anliegenmanagementsysteme. Das bedeutet, einen gewissen Bedarf vor Ort gibt es durchaus. Es gibt aber nicht den Bedarf für die eine große Masterplattform, die Ihnen vorschwebt.
Man kann erkennen, dass es Unterschiede zwischen den Mängelmeldersystemen gibt. Einige sind aus kommunaler Eigeninitiative entstanden. Einige sind selbst gebaut. Einige sind mit kommerziellen Anbietern gemeinsam entstanden, einige auch im Kreisverbund oder mit den öffentlichen IT-Dienstleistern. Man kann natürlich auch feststellen, einige Systeme sind besser und einige sind schlechter. Man kann aber nicht allen Mängelmeldern pauschal unterstellen, wie es Ihr Antrag tut, dass sie den Datenschutz verletzen. Diesen Vorwurf finde ich nicht statthaft. Das stimmt so pauschal weder bei kommerziellen noch bei kommunalen Mängelmeldern. Da gibt es jeweils große Unterschiede. Das kann man alles nicht so pauschal beurteilen, wie Sie das in Ihrem Antrag dargestellt haben.
Ich frage mich: Warum soll das Land jetzt eine zusätzliche Plattform, die irgendwie obendrüber oder quer zu allem liegt, aufbauen und dafür Ressourcen bereitstellen? Denn das Instrument „Anliegenmanagement“ oder eben, griffiger formuliert, „Mängelmelder“ ist breit eingeführt und verankert. Kommunen, die das machen wollen, machen das. Kommunen, die das nicht in ihren Workflow integrieren wollen, haben das bisher nicht getan. Es macht Sinn, die Ressourcen des Landes nicht für Systeme einzusetzen, die schon längst eingeführt sind, sondern dass man sich sehr genau anschaut: Wie sieht die Landschaft aus, und wie können wir Innovationen in die Landschaft tragen?
Dazu haben wir uns im letzten Jahr auf den Weg gemacht. Wir haben nicht nur ein bundesweit vorbildliches E-Government-Gesetz im Landtag beschlossen, sondern auch ein Landesprogramm E-Government auf den Weg gebracht, das ein Förderprogramm enthält, das Kommunen im Bereich E-Government, Open Government und Open Data voranbringen soll.
Dieses Jahr stellen wir dafür 2,5 Millionen € im Landeshaushalt bereit, die in eine Beratungsstruktur für Kommunen gehen, die sich in diesen Bereichen auf den Weg machen wollen. Sie fließen in den Aufbau von Servicekonten und – das finde ich besonders wichtig – in die Förderung innovativer Projekte in den Bereichen E-Government, Open Government oder Open Data. Allein für den letzten Block stehen 500.000 € bereit. Ich freue mich sehr auf die Projekte, die aus den Kommunen kommen; die unterstützen wir sehr gerne.
Für das, was Sie gerade neu entdeckt haben, gibt es aus unserer Sicht keinen Bedarf. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja nicht das erste Mal, dass wir hier über die Vorratsdatenspeicherung debattieren. Die Positionen sind weitgehend ausgetauscht. Herr Kollege Herrmann hat bereits daran erinnert. Bündnis 90/Die Grünen, die Piratenfraktion, die FDP und einige Teile der Sozialdemokratie sind gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, andere Teile der Sozialdemokratie und die CDU sind für die Vorratsdatenspeicherung. Das haben wir hier oft genug miteinander besprochen.
Ich finde den Sound der heutigen Debatte durchaus wohltuend anders als in der Vergangenheit, und zwar insofern, als wir beispielsweise festgestellt haben, dass uns über die verschiedenen Sichten zum Thema „anlasslose Vorratsdatenspeicherung“ hinweg immerhin eint, dass wir beispielsweise Freifunkinitiativen unterstützen und das gemeinsam tun wollen.
Wenn wir uns das EuGH-Urteil anschauen und uns fragen, was sich substanziell geändert hat, dann ist es tatsächlich folgendermaßen: Die ersten Überschriften lasen sich – jetzt aus Sicht eines Gegners der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung – recht vielversprechend, nämlich so, als hätte der Europäische Gerichtshof die anlasslose Vorratsdatenspeicherung endgültig beerdigt. Nach dem zweiten Lesen ist das aber nicht mehr ganz so eindeutig. Das Urteil scheint eher die Linie von 2014 zu bestätigen.
Insofern muss man sehr genau hinschauen, ob diese Linie eher ein „Nein, aber“ oder eher ein „Ja, aber“ ist. Sowohl das EuGH-Urteil aus 2014 als auch das EuGH-Urteil aus 2016 schließen die Vorratsdatenspeicherung nicht kategorisch aus. Nach Einschätzung renommierter Juristen in Deutschland sind aber wesentliche Aspekte der deutschen Gesetzgebung mit diesen Anforderungen nicht oder nur schwer vereinbar, wenngleich ich weiß, dass die Bundesregierung zumindest in ihren ersten Äußerungen eine andere Position vertreten hat.
Der EuGH ordnet beispielsweise an, dass nur Kommunikationsdaten von Menschen gespeichert werden dürfen, wenn sie mit einer schweren Straftat im Zusammenhang stehen. Wenn man die deutsche Regelung daneben legt, dann stellt man fest, dass danach anlasslos und allgemein Daten erhoben werden sollen. Das beißt sich natürlich.
Wir als Grüne haben in der Vergangenheit immer wieder betont, dass aus unserer Sicht allenfalls ein Quick-Freeze-Verfahren denkbar wäre, auch wenn man sich – das ist jetzt wirklich nur noch etwas für die Fachdebatte – immer darüber unterhalten muss, ob das grundrechtlich verhältnismäßig ist. Dabei kommt es dann darauf an, wie das ausgestaltet ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen – gerade diejenigen, die sich nicht jeden Tag mit innenpolitischen und datenschutzpolitischen Fragen beschäftigen –, dass die Materie komplex ist. Deshalb ist aus meiner Sicht die Bundesregierung jetzt dringend gefragt, das Urteil sehr gründlich auszuwerten und die notwendigen Konsequenzen daraus zu ziehen.
Die sinnvollste wäre aus meiner Sicht der Verzicht auf die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Sollte sie diese Konsequenz nicht ziehen, dann wird eben Karlsruhe diese Frage klären.
Wie sich das Bundesverfassungsgericht entscheidet, lieber Kollege Herrmann, bleibt abzuwarten. Ich bin immer im Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht als dem höchsten deutschen Gericht so unterwegs, dass ich mich mit Prognosen zurückhalte. Aber ich tendiere in eine ähnliche Richtung wie Sie. So vorsichtig will ich es sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns Grüne ist klar: Wir lehnen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab. Wir stehen zu unserem Wort, sie an keiner Stelle politisch zu unterstützen. Es ist ja der Bundesregierung nur mit einigen Verrenkungen gelungen, einen Gesetzentwurf zu schreiben, der im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig war. Das hatte natürlich damit zu tun, dass im Bundesrat grün mitregierte Länder sitzen.
Wir werden uns auch keinen Forderungen anschließen, wie sie aus der CDU immer wieder formuliert werden, beispielsweise auf eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Messenger-Dienste, eine
Verlängerung der Speicherfristen und Ähnliches, weil wir das für unverhältnismäßig halten; denn das wäre ein noch krasserer Grundrechtseingriff als das, was heute schon normiert ist.
Darüber hinaus schaffen wir auch keine landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlagen für den Zugriff auf die anlasslos und massenhaft erhobenen Daten; denn das wäre jedenfalls nach meiner Lesart des EuGH-Urteils damit definitiv nicht vereinbar, weil man so die Auflage verletzten würde, dass die Daten, wenn überhaupt, nur bei schweren Straftaten zugänglich gemacht werden dürfen und eben nicht bei weniger gravierenden Straftaten.
Statt anlassloser Massenüberwachung haben wir sinnvoll in die Sicherheitsbehörden investiert mit guter Ausstattung und mit so viel Personal bei der Polizei wie noch keine Regierung zuvor.
Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Ball für eine Neugestaltung oder hoffentlich das Ende der Vorratsdatenspeicherung liegt in Brüssel und in Berlin. Was das Land angeht, betone ich gerne noch einmal, …
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Stein, der Kollege Kossiski hat schon sehr viel zu den inhaltlichen Forderungen Ihres Antrags gesagt. Deswegen kann ich mich auf einige Ergänzungen beschränken.
Ich habe mich beim Lesen zunächst einmal gefragt. Was haben Sie eigentlich für ein Bild von der Polizei in Nordrhein-Westfalen? – Denn dieses Bild, was Sie am Anfang aufzeichnen, beinhaltet die Überschriften, die Sie irgendwo aufgeschnappt haben. Aber es ist nicht das, was die Polizei in Nordrhein-Westfalen tatsächlich bewegt.
Sie sind, lieber Kollege Stein, selber im Untersuchungsausschuss, der sich in den letzten Wochen intensiv mit der Suche nach No-go-Areas beschäftigt hat. Ohne eine unzulässige Beweiswürdigung vorwegzunehmen, müssen Sie mir doch zustimmen, dass Sie niemanden gefunden haben – weder auf der Ebene der Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten noch auf Ebene derjenigen, die täglich auf der Straße sind – der gesagt hat: Bei mir vor Ort ist ein Gebiet, in das sich die Polizei nicht mehr hineintraut.
Man muss einfach festhalten, was Sie da für ein Bild von Polizei zeichnen. Das geht an der Realität vorbei. Es geht auch an der Realität vorbei, zu sagen: Polizei hat so furchtbar knappe Ressourcen.
Ja, das steht unter Punkt I, Kollege Lürbke. – Wir haben mit Rot-Grün doppelt so viel Polizei eingestellt. Die Ressourcenknappheit gab es unter Schwarz-Gelb.
In einem der weiteren Punkte bemühen Sie Herrn Münch vom BKA mit diesem Zitat der „cyberfähigen Polizei“. Herr Kollege Herrmann würde sich wahrscheinlich genauso an diesem seltsamen Begriff gestoßen haben, wie ich das tue. Ich finde es zumindest gewöhnungsbedürftig, etwas als „cyberfähig“ zu deklarieren. Natürlich stellt sich Polizei den Fragen des digitalen Zeitalters, aber der Begriff „cyberfähig“ ist viel zu kurz gesprungen.
Die Bandbreite von einem kriminologisch relativ einfachen Betrug bei Ebay hin zu koordinierten Hackerattacken ist riesengroß. Die beschäftigt die Sicherheitsbehörden, die sich damit auch in angemessener Weise auseinandersetzen. Das zeigt auch
schon alleine das Abwehrzentrum beim LKA, das wir unter Rot-Grün aufgebaut haben.
Dann möchten Sie gerne – das fand ich besonders spannend – „noch zu schaffende Datenbanken“ vernetzen. Das heißt, Sie wissen eigentlich noch gar nicht so genau, was Sie an Daten gerne hätten,
aber dass die vernetzt werden sollen, das wissen Sie schon.
Ich gebe ohne Weiteres zu, lieber Kollege: Datenaustausch zwischen Behörden ist an vielen Stellen sinnvoll, wenn er verhältnismäßig ist und sich auf klaren rechtlichen Grundlagen bewegt. Aber nicht alle Daten, die es gibt oder die es geben könnte, müssen pausenlos durch alle Sicherheitsbehörden kursieren. Rechtsgrundlagen fehlen für einiges von dem, was Sie sich da ausgedacht haben, auch. Und der wesentliche Unterschied ist, dass man die Daten, die noch nicht erhoben werden, auch nicht „auf Teufel komm raus“ erheben muss. Das gilt natürlich auch – das kennen Sie aus den Debatten – für Themen wie Vorratsdatenspeicherung; deren Ausweitung beispielweise auf Messenger-Dienste brauchen wir an dieser Stelle auch nicht.
Jetzt geht es zur Unterüberschrift „Digitalisierung der Polizeiarbeit“. Sie haben das so ein bisschen in technischer Hinsicht skizziert nach dem Motto: Jetzt geben wir jedem Polizisten ein Tablet in die Hand, und dann wird alles gut. – Diese technische Hinsicht ist, so wie Sie das sehen, deutlich verkürzt. Es wird aber natürlich niemand etwas dagegen haben, gute technische Rahmenbedingungen für eine digitale Polizeiarbeit zu schaffen. Kollege Kossiski hat eben schon angesprochen, dass das auch Thema auf der letzten IMK war, weil es ein wichtiges Thema für die Polizei in Deutschland insgesamt und natürlich auch für die nordrhein-westfälische Polizei ist.
Ich kann für unsere Fraktion sagen: Wichtig sind bei solchen Debatten immer ein hohes Maß an Sicherheit, ein hohes Maß an Datenschutz und Manipulationssicherheit. Für uns ist auch wichtig, dass wir eine Beteiligung der Betroffenen sicherstellen, dass dann, wenn sich Arbeitsabläufe an diesen Stellen ändern, auch Betroffene zu Beteiligten gemacht werden.
Ich glaube, der Antrag selbst ist an vielen Stellen unzureichend. Nichtsdestotrotz kann man ihn als Aufhänger für eine spannende Debatte im Ausschuss nehmen. Darauf freue ich mich und wünsche Ihnen, auch wenn ich schon sehe, dass eine Kurzintervention kommt, jetzt schon ein erstes Mal schöne Feiertage.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Lieber Kollege Stein, ich glaube, beim ersten Teil Ihrer Kurzintervention haben wir uns schlicht und ergreifend missverstanden.
Dass Sie Einbruchsopfer geworden sind, haben Sie an anderer Stelle in einer Diskussion, an der wir beide beteiligt waren, schon einmal erwähnt. Dafür habe ich auch schon mein kollegiales und persönliches Bedauern ausgedrückt.
Dass so eine Erfahrung mit Sicherheit für unsere parlamentarische Arbeit Erkenntnisse bringt, will ich überhaupt nicht anzweifeln. Mir ging es, als ich gefragt habe: „Was haben Sie eigentlich für ein Bild von der Polizei in Nordrhein-Westfalen?“, um den ersten Satz Ihres Antrags, in dem sofort wieder von „No-goAreas“ und „Angsträumen“ die Rede ist. Alles sei ganz katastrophal in NRW.
Da war mein Appell, ein bisschen Maß in der innenpolitischen Debatte zu halten. Das tut uns allen gut, und es nützt den Richtigen, wenn wir uns daran halten.
Der zweite Punkt, den Sie gerade aufgegriffen haben, war, so schlimm sei die CDU gar nicht.
An der Stelle habe ich mich auch an einer Formulierung aus Ihrem Antrag gestoßen. Unter III.2 heißt es: „vorhandene sowie noch zu schaffende Datenbanken“. Sie können nicht sagen, die Daten und die Datenbanken seien sowieso bereits vorhanden, wenn Sie selbst sagen, wir wollen noch Datenbanken schaffen.
Sorry, dieses Thema können wir gern im Ausschuss diskutieren, nämlich was vorhanden ist und was Sie noch schaffen möchten.
Nochmals: Frohe Feiertage und herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Studie, die den Anlass für diese Aktuelle Stunde hergeben musste, passt ziemlich genau in die Geschichte, die von CDU und FDP immer wieder erzählt wird. Interessant fand ich in der Berichterstattung die Einschätzung unter anderem in der „Kölnischen Rundschau“ – Zitat –:
Die Studie dürfte auch vom Wahlkampf beeinflusst sein. Ausgerechnet jene Felder, in denen NRW gar nicht so schlecht abschneidet, wurden nur kurz angerissen oder kleingeredet, etwa die Breitbandversorgung.
Das fand ich ganz interessant für die Einordnung in Anbetracht der Geschichte, die CDU und FDP hier im Haus immer wieder mit viel Verve und viel Betroffenheit und immer knapp am Thema vorbei erzählen, nämlich dass die Zustände in Nordrhein-Westfalen furchtbar seien – womit sie unser Land richtig schlechtreden.
Herr Wüst hat gesagt, schlimmer als „keine Lust“ sei „keine Idee“. – Herr Wüst, ich habe mir mal Ihre aktuellen Beschlüsse angesehen. Das sind ziemlich schlimme Beschlüsse. Gute drei Seiten zur Wirtschaftspolitik stehen im Beschluss vom Juni. Die erste Seite widmen Sie einzig und allein dem Schlechtreden. Auf der dritten Seite steht im Wesentlichen, dass Sie das Tariftreue- und Vergabegesetz sowie das Klimaschutzgesetz abschaffen wollen.
Dazwischen steht eine halbe Seite, wo es konkret wird, wo Sie etwas Konkretes vorschlagen. Da fordern Sie digitale Hubs, da fordern Sie Inkubatoren, und da fordern Sie die Vernetzung etablierter Betriebe mit innovativen Start-ups. Das ist die einzige konkrete Forderung, die die CDU aktuell zur Wirtschaftspolitik erhebt.
Das ist genau das, was wir machen. Man kann also sagen, dass Ihre einzige konkrete wirtschaftspolitische Forderung lautet: Die Landesregierung muss ihre Strategie für die digitale Wirtschaft fortsetzen. – Das machen wir. Das machen wir gern. Und das machen wir auch nach dem 14. Mai 2017.
Das ist Ihr erstes Problem. Sie haben keine Probleme. Es wird nichts mit Hashtag „#durchstarten“. Ich habe bei diesem Motto gedacht: Jetzt will sich Armin Laschet wieder zum Mond schießen lassen.
Warum eigentlich? Weil Sie inzwischen selbst an Ihre Katastrophengeschichten glauben? Weil Sie Ministerpräsident werden wollen, aber Ihnen nichts mehr einfällt als drei abgekupferte Zeilen und ein paar warme Worte? Dieses Raumschiff, lieber Kollege Laschet, wird nicht abheben.
Ihr zweites Problem ist, dass Sie offenbar gar nicht mehr an der Realität der Betriebe dran sind. In der Sommerpause sind die Kollegin Dr. Beisheim und ich durch das Land gefahren. Wir haben Handwerksbetriebe besucht, solide Betriebe, digital-innovativ gut aufgestellt.
Am Abend eines dieser Tourtage lese ich eine Pressemitteilung der CDU, dass sie jetzt endlich wisse, worin das größte Problem des Handwerks liege; sie kenne dieses größte Problem jetzt endlich. Das seien nämlich die Straßen in Nordrhein-Westfalen.
Meine Damen und Herren, wir tourten mehrere Tage durch das Land. Wir besuchten eine zweistellige Zahl von Betrieben von Aachen bis Minden.
Es geht um Fachkräfte. Es geht um Digitalisierung. Es geht um den Support durch die Handwerksorganisationen. Kein einziger Betrieb hat uns von Straßenproblemen berichtet.
Da klaffen doch die Realität der Betriebe und Ihre Realität meilenweit auseinander.
Beim dritten Punkt unterscheiden sich CDU und FDP nicht voneinander: Sie sehen die Trends für die Zukunft des Standorts NRW nicht.
Ich lese das Papier der CDU „Vorwärtsgang für Nordrhein-Westfalen“ und frage: Wohin wollen Sie denn? – Sie sagen doch nur: Wir wollen wieder zurück in die Industriepolitik der 50er- und 60er-Jahre.
Stichwort: Energiewende. Sie verschließen komplett die Augen davor, dass die Energiewirtschaft in den nächsten Jahren völlig anders aussehen wird. Kein Satz dazu, dass es in dieser Zeit doch nur noch darum gehen kann, die alten Großstrukturen zu transformieren. Es ist doch klar, dass dieser Markt ganz anders aussehen wird, wenn die Energie dezentral erzeugt wird.
Wer wird denn von diesem Wandel profitieren? Das sind diejenigen, die in Zukunft die Anlagen steuern. Das sind diejenigen, die die Anwendungen für die privaten und auch für die Großverbraucher bauen. Das sind die Handwerksbetriebe, die das alles zu den Kunden bringen. Zu alldem gibt es keinen Satz von Ihnen.
Das sind die Veränderungen, die das digitale Zeitalter für die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen bringt. Wir sind es, die sie dabei unterstützen, damit weiterzukommen.
Stichwort: Digitalisierung. Die CDU sagt hierzu immer, sie habe dazu furchtbar viele Plenaranträge geschrieben. – Ja, es ist total super, dass Sie Plenaranträge schreiben können.
Aber Digitalisierung bedeutet mehr, als Plenaranträge zum Breitband zu schreiben. Da haben Sie nichts zu bieten. Die Fantastilliarden, die Sie regelmäßig für den Breitbandausbau versprechen, sind zweckgebundene Mittel aus Steinkohlesubventionen, zweckgebundene Mittel aus der Rahmenvereinbarung „Sozialverträgliche Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland“. Sie versprechen nichts als Luftbuchungen.
Ich sage es gerne noch einmal – ich habe das vorgestern schon in der Haushaltsdebatte gesagt –: Keine Regierung zuvor hat jemals so viel Geld in den Breitbandausbau investiert wie Rot-Grün. Das ist richtig so, denn das ist die Infrastruktur, die wir brauchen. Deswegen ist es richtig, dass wir da hinein investieren. Da frage ich Sie: Wo ist denn Ihr Plan? Wo ist Ihre Strategie für die digitale Wirtschaft, die so viel
besser als unsere sein soll? Davon habe ich nichts gehört.
Das ist bei uns anders: Wir haben Ideen nach vorne.
Wir wissen: Der Mittelstand als tragende Säule unserer Wirtschaft muss beim digitalen Wandel unterstützt werden.
Wir bringen ihn zusammen mit den innovativen Startups, mit den Innovationen, die wir nach Kräften und mit großem Erfolg unterstützen. Kollege Sundermann hat Ihnen die Zahlen gerade vorgelesen. Wir denken auch die Bereiche zusammen: Die Digitalisierung ist für uns der Motor der ökologisch-industriellen Revolution.
Deshalb sind die Initiativen, die wir ergriffen haben, für die Förderung der Industrie 4.0 so wichtig. Deshalb ist es so wichtig, dass wir „it’s OWL“ jetzt schon mit erheblichen Beträgen unterstützen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir diese Strukturen fördern und dass wir uns darum kümmern, dass es auch in Zukunft Strukturen gibt – auch in den anderen Regionen –, wo das gemacht wird, was in Ostwestfalen so gut klappt, nämlich Kooperationen bei der Digitalisierung voranzubringen. Denn da ist die Digitalisierung unser Partner, nicht nur bei der Energie, sondern auch bei der Ressourcenwende. Dort sind für uns die Potenziale der Zukunft, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wenn man sich anhört, dass Sie, Herr Bombis, jetzt wieder anfangen wollen, Kohle zu verfeuern,
und dass die CDU hierzu – abgesehen von den ollen Kamellen, von denen Sie seit Jahren erzählen – gar nichts zu bieten hat, zeigt nur: Sie wollen Politik von gestern mit Ideen von vorgestern machen. Wir machen Wirtschaftspolitik für morgen:
erneuerbar, digital und zukunftsfähig. Das wird von den Menschen in unserem Land honoriert. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach diesem nicht unbedingt an Fakten reichen Wortbeitrag des Kollegen Sieveke darf ich feststellen: Wir bringen heute einen Gesetzentwurf zum Abschluss, der der Polizei in Westfalen guttun wird, der die Polizei in Nordrhein-Westfalen voranbringen wird, der den Menschen in unserem Land hilft, weil sie sicher leben können und weil ihre Rechte besser geschützt werden.
Dieser Gesetzentwurf enthält zwei große Punkte. Der erste betrifft § 15c, Bodycams, ein Thema, zu dem wir schon viel Dampfplauderei von der CDU gehört, aber nie einen konkreten Entwurf gesehen haben, wie das in Gesetzesform gebracht werden soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss bei so einem Gesetz immer abwägen. Das haben wir in letzten Monaten sehr intensiv getan, inhaltlich und grundrechtlich.
Zur inhaltlichen Abwägung erinnere ich daran: Wir haben lange Zeit – auch mit Recht – eine skeptische, abwartende Haltung gegenüber den Modellversuchen gehabt, insbesondere dem Modellversuch in Hessen. Denn bei diesem Versuch ging es eher um Symbolpolitik und weniger um tatsächliche Verbesserungen.
Dann haben wir uns den Versuch in Rheinland-Pfalz sehr genau angeschaut und festgestellt: Es scheint tatsächlich eine präventive Wirkung von Bodycams auszugehen. Aus diesem Modellversuch gibt es Erfahrungswerte, die wir sehr ernst nehmen. Es gibt weniger Solidarisierungseffekte, bei denen sich Unbeteiligte in kritische Situationen einmischen. Das sind erste Erfahrungswerte, auf deren Basis wir uns zu einem eigenen Modellversuch entschlossen haben. Aber wir machen ihn richtig und nicht nur als populistische Symbolik.
Die grundrechtliche Abwägung haben wir im Ausschuss sehr lange und ausführlich behandelt. Bodycams stellen natürlich einen Eingriff in Grundrechte dar. Bei jedem Grundrechtseingriff muss man abwägen: Ist das verhältnismäßig? In diesem Fall
wägen wir ab gegenüber dem Schutzgut „Unversehrtheit von Polizeivollzugsbeamten und Dritten“.