Ingo Wolf
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der Grünen will eine unkonditionierte Aufhebung der Gebietsbeschränkung für Stadtwerke – und das im Wege billiger Effekthascherei und Rosinenpickerei. Man fragt sich schmerzlich: Warum haben Sie das alles nicht bis 2005 längst durchgesetzt, wenn Sie das für so wichtig erachtet haben? Schließlich ist die Liberalisierung der Energiemärkte bereits in den 90er-Jahren geschehen. In der Zeit bis 2005, als Sie regiert haben, ist nichts da gewesen. Deswegen haben Sie lange gewartet, habe ich gerade von einem Abgeordneten der SPD gehört. Sie hätten es längst tun können, Herr Börschel. Sie hatten bis 2005 alle Zeit, das zu ändern, wenn es so richtig und wichtig ist.
Ich erwähne nur am Rande, dass die Gebietsbeschränkung, die jetzt lauthals beklagt wird, nicht nur in allen Gemeindeordnungen in Deutschland zu finden ist, sondern auch zu Ihrer Zeit immer bestanden hat, und dass die Formulierungen, die wir jetzt haben, bereits zu Zeiten von Johannes Rau in der Gemeindeordnung standen.
Reine Geschichtsklitterung! – Das heißt, die historische Rechtfertigung, die Sie damals für die Gebietsbeschränkung gesehen haben, die heute auch noch in den Gemeindeordnungen gesehen wird, besteht darin, dass es um die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaften und – das darf man ruhig erwähnen; Herr Brockes hat es getan – um die Überschaubarkeit des zu tragenden Risikos geht.
Herr Börschel, jetzt wollen wir nicht so tun – Sie kennen sich ja mit solchen Dingen gut aus in Köln –, dass es nicht auch gefährliche Geschäfte geben kann, die man in den Städten tätigt. Ich sage nur Cross Border und Swaps, all diese Dinge hat es gegeben. Deswegen ist hier Vorsicht an der Bahnsteinkante angesagt.
Es geht gerade darum, dass die Stadtwerke nicht die großen Player sein sollen.
Meine Damen und Herren, wenn es dann um das Burgi-Gutachten geht, ist in der Tat festzuhalten: Es ist ein Gutachten, aus dem sich dann auch noch die Grünen das rausgepickt haben, was sie gerne haben wollten, ein selektives Aufgreifen der Problematik, ohne die Dinge anzusprechen, die Herr Burgi sehr wohl thematisiert hat. Hierbei geht es nämlich auch um Verfassungsrecht. Hier geht es um die Frage, ob man nicht eine Besserstellung will, obwohl in Wahrheit Gleichbehandlung reklamiert wird. Gleichzeitig die Privilegien einzustreichen und an
anderer Stelle Vorteile zu kassieren, das, glaube ich, kann nicht richtig sein. Hier wird einfach zu schnell agiert und auch nicht sauber argumentiert. Es bedarf einer gründlichen Klärung dieser Problematik.
Herr Börschel, schreien Sie hier nicht herum.
In anderen Bundesländern sind die Fassungen genauso. Wenn, dann ist das ein Bundes- und ein Europa-Thema. Wenn Sie wettbewerbliche Unwucht reklamieren, dann müssen Sie auch die Frage stellen: Warum tun die Gemeinden nicht das, was sie längst tun können? Sie können sich heute schon als Stadtwerke mit ihrem Nachbarn zusammentun. Es ist gar nicht einzusehen, dass sie zwingend in anderen Bundesländern, am besten noch internationale Beteiligungen eingehen. Hier sind schlagkräftige EVU sehr wohl …
Von Herrn Jäger? – Gut, meinetwegen.
Frau Wirtschaftsministerin und ich haben in der gesamten Diskussion immer die Auffassung vertreten, dass die Dinge sehr sorgfältig abgewogen werden müssen. Ich habe Ihnen, nachdem wir von so einem Experten wie Herrn Börschel einige Argumente gehört haben, gesagt, dass es keine einfache Problematik ist.
Die Grünen haben das Burgi-Gutachten nicht abgeschrieben, sondern selektiv dort etwas herausge
nommen. Wenn Sie zugehört hätten, Herr Jäger – Sie lesen ja die ganze Zeit –, dann wüssten Sie, was ich gesagt habe: Wenn man über wettbewerbliche Unwucht spricht, dann muss man auch der entsprechenden Notwendigkeit Rechnung tragen, nicht nur Privilegien einzufordern, sondern auch darüber zu debattieren, ob man nicht an anderer Stelle auch Privilegien abgeben muss. So einfach ist das Ganze. Das steht in dem Burgi-Gutachten. Dazu sagen die Grünen keinen Ton.
Wir wissen natürlich auch, warum. Es ging Ihnen um einen populistischen Aufschlag.
Für uns geht hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Die komplexe und komplizierte Materie lässt es nicht zu, hier einen Schnellschuss zu starten. Sie haben die Problematik nicht durchdrungen.
Es geht um verfassungsrechtliche Fragestellungen, die Sie alle negieren. Sie wollen hier nur mal kurzfristig einen Aufschlag machen. Dieser kann nicht durchgreifen, weil Sie in der Sache nicht sauber arbeiten.
Und wer keine sauberen Gesetzentwürfe abliefert, der muss damit rechnen, dass sie abgelehnt werden. – Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Priggen wird sich daran gewöhnen müssen, dass wir noch mehr Reden von hier vorne in der gleichen Konstellation halten.
Das ist schade für Sie. Aber Herr Papke hat Ihnen ja heute Morgen schon das Nötige gesagt, was die Position in Ihrer eigenen Partei betrifft. Ich würde mich an Ihrer Stelle schämen, wenn ich von meinen eigenen Leuten so gesenkelt würde. Aber trotzdem noch den Mund aufreißen, das können Sie.
Jetzt zum Thema, meine Damen und Herren! Die Zuständigkeit für die Änderung des § 107 der Gemeindeordnung
liegt im Innenministerium. Es ist völlig klar, dass das gilt, was ich gesagt habe: Sie betreiben reine Schaumschlägerei. Bis 2005 haben die Sozialdemokraten das Innenministerium besetzt. Es hat zu dieser Zeit einen liberalisierten Strommarkt gegeben. Es hat von Ihnen niemals einen Gesetzentwurf gegeben, der die Gebietsbeschränkung aufgehoben hätte, eine Regelung, die in allen Bundesländern so gilt, meine Damen und Herren.
Nein!
Von Frau Löhrmann bestimmt nicht!
Frau Löhrmann ist ja keine Fachfrau. Das brauchen wir nicht.
Meine Damen und Herren, es geht um eine Diskussion, die da heißt: Wettbewerbliche Unwucht! Das ist gerade noch einmal sehr deutlich geworden. Eine solche wettbewerbliche Unwucht – wenn sie denn besteht – besteht in ganz Deutschland zwischen den Stadtwerken und den privaten Energieversorgern. An der Stelle Änderungen herbeizuführen, ist, wie ich Ihnen in meinem ersten Redebeitrag gesagt habe, schwierig, weil die Gebietsbeschränkung natürlich eine historische Begründung und Rechtfertigung hat. Es geht um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Ort vor Investitionen, die nicht überschaut werden können, vor finanziellen Risiken. All das gilt auch in anderen Bundesländern.
Wenn man hier etwas ändern wollte, müsste man an die Wurzeln des kommunalen Wirtschaftsrechtes herangehen. Das alles muss man sehr gut überlegen. Das kann man nicht tun, wie es die Grünen wollen, ohne das zu berücksichtigen, was Herr Burgi an anderer Stelle als Ausgleich vorgesehen hat.
Das Ganze sieht aus nach dem Motto: Ranbaggern an die Stadtwerke kurz vor dem Wahlkampf! Noch einmal einen Gesetzentwurf raushauen! – So macht man keine seriöse Politik, meine Damen und Herren. Wenn dann am Schluss – wie es der Kollege Engel schon ausgeführt hat – bei der Gelegenheit noch alles einkassiert werden soll, was wir gerade an sinnhaften Begrenzungen vorgesehen haben, um die mittelständische Wirtschaft zu schützen, sieht man, wes Geistes Kind Sie sind. Sie werden hier nicht regieren. Wir werden das sachgerecht lösen, auch in der nächsten Legislatur. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag des Abgeordneten ist ein Ausbund von Unkenntnis und Unverfrorenheit.
Wenn Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen bestehen, dann sicherlich bei der SED/PDSNachfolgepartei des Antragstellers. Die Verfassungsschützer im Bund und zahlreiche Länder halten deswegen die Beobachtung für gerechtfertigt. Das ist auch richtig so, meine Damen und Herren. Die Linke muss beobachtet werden.
Es geht um Zusammenarbeit mit Kommunisten. Das Ziel ist die Überwindung des Systems, eine andere Republik. Wenn Sie an dieser Stelle noch eine Bestätigung für das haben möchten, was ich gesagt habe, will ich gerne auf eine unparteiische Expertise des OVG Münster vom Februar 2009 verweisen – Zitat –:
Nach diesen Maßgaben deutet bei vernünftiger Betrachtung die Gesamtschau aller vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte darauf hin, dass die Parteien PDS, Linkspartei.PDS und heute DIE LINKE Bestrebungen verfolgten und weiterhin verfolgen, die darauf gerichtet sind, die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung sowie das Recht des Volkes, die Volksvertretung in allgemeiner und gleicher Wahl zu wählen, zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Eine weitere Aufklärung durch das BfV erscheint deshalb erforderlich.
Die Auswertung der dem Senat vorliegenden Unterlagen ergibt … bei einer Gesamtschau …, dass durchaus namhafte Teile der Partei eine politische Umgestaltung der Bundesrepublik Deutschland verfolgen,
die mit den entscheidenden Merkmalen eines freiheitlichen demokratischen Staates im Sinne des Grundgesetzes unvereinbar ist.
Das ist die Linke, meine Damen und Herren.
Gestatten Sie mir mit Blick auf die entsprechenden Ausführungen meiner Vorrednerin noch eine kurze Bemerkung: Was wir gerade an Solidarisierung mit der Linken erlebt haben, ist natürlich für diejenige bezeichnend, die nach der Landtagswahl eine rotrot-grüne Regierung beabsichtigen.
Das ist der erkennbare Versuch, zu spalten und dabei auch die eigene Vergangenheit kurzerhand beiseite zu schieben. Wenn es neben der Linken eine Partei gibt, die ein verqueres Verhältnis zum Gewaltmonopol des Staates hat, ist es sicherlich die grüne Partei, die immerhin solche Leute wie ihren Politguru, den Studienabbrecher und Steinewerfer – so der „Spiegel“ –, Fischer, der bei der Putztruppe in Frankfurt mitgemischt hat, in ihren Reihen hat.
Wer solche Leute in seinen Reihen hat, sollte sich nicht über andere Parteien erheben, meine Damen und Herren.
Wer mit Ströbele einen Menschen im Bundestag sitzen hat, der wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung rechtskräftig verurteilt ist, hat überhaupt kein Recht, auch nur ansatzweise über andere zu urteilen.
Wer mit Trittin jemanden hat, der im Zusammenhang mit dem Meskalerobrief genannt wird, der sich darüber gefreut hat, dass im Rahmen des Terrorismus unschuldige Menschen umgekommen sind, hat
jegliches Recht verwirkt, hier überhaupt Stellung zu nehmen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Opposition und insbesondere der Abgeordnete Rudolph haben natürlich die Gelegenheit genutzt, wieder einmal zu beweisen, dass der Brandstifter die Feuerwehr ruft.
Meine Damen und Herren, wer hat denn, nachdem wir 2005 die Regierung übernommen haben, hier dafür gesorgt, dass die Polizei gestärkt wird? Wer hat letztlich die kw-Stellen, die Sie geschaffen haben, zurückgenommen und 841 Stellen erhalten? Wer hat hier in diesem Hause die Anzahl der Neueinstellungen von 500 auf 1.100 erhöht? – Das war diese Regierungskoalition. Sie sind an dieser Stelle natürlich ein bisschen neidisch auf unsere Erfolge, und das muss man Ihnen nachsehen. Wir werden allerdings nicht zulassen, dass Sie Ihre Fehlleistungen bis 2005 hier schönreden und dass Sie uns erklären wollen, dass Sie die entsprechenden kwStellen nicht ausgebracht und die Anzahl der Neueinstellungen auch nicht heruntergefahren haben.
Das haben Sie getan trotz der Tatsache, dass unsere Polizei natürlich Unterstützung und Stärkung braucht.
Wir haben auf den Altersstrukturbericht reagiert, in dem deutlich wurde, dass es gerade bei einer Polizei, die an vielen Stellen auf Präsenz angewiesen ist, nicht angehen kann, dass wir nur mit älteren Kollegen arbeiten. Wir brauchen jüngere Kollegen, die nachrücken, um die schwierige Arbeit insbesondere im Wach- und Wechseldienst oder auch in den Kriminalwachen zu leisten.
Das ist eine Strukturänderung, die wir vorgenommen haben, Herr Rudolph, obwohl Sie genau wussten, dass dieser Alterungsprozess bereits bis 2005 eingetreten war. Sie tun so – ebenso die Grünen –, als ob das erst 2005 erfunden worden wäre. Wir haben gesagt: Die oppositionelle Erweckung nach dem Verlust der Regierungsmacht ist scheinheilig, und wir werden unsere Handlungen an die Stelle dessen setzen, was Sie versäumt haben.
Nun zum Thema Gewalt! Meine Damen und Herren, es ist völlig klar, dass es ein bedrückendes Phänomen ist, dass Polizisten geschlagen, bespuckt und getreten werden. Hier werden die Beschützer der Bürger zu Gewaltopfern. Das ist inakzeptabel und verabscheuungswürdig, und deswegen setzen wir alles daran, um unsere Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu schützen.
Es geht sicherlich darum, in der Gesellschaft ein Klima zu schaffen, in dem Gewalt geächtet wird, in dem Gewaltfreiheit als Erziehungsziel erreicht wird; das ist bildungspolitisch ein ganz entscheidender Faktor. Wir brauchen aber auch – das ist völlig klar – den Schutz der Polizisten durch eine bessere Ausstattung. Diese haben wir ihnen geboten; das ist auch von Herrn Engel zu Recht geschildert worden. Das kann sich sehen lassen, und es ist bundesweit vorbildlich, was wir an dieser Stelle geleistet haben.
Wir benötigen allerdings auch eine klare Ursachenforschung; diese betreiben wir mit der NRW-Studie. Denn wir wollen genau wissen, was passiert, wo es passiert und was die Hintergründe sind. Das wird in diesem Jahr auch empirisch untersucht. All das haben Sie in früheren Zeiten Ihrer Regierungsverantwortung nie zustande gebracht.
Letztendlich diskutieren wir auch über die Frage, ob Generalprävention durch Strafandrohung einer Veränderung bedarf. Hier ist sicherlich darauf hinzuweisen, dass die allgemeinen Normen bei brutalen Akten, die gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten ausgeübt werden, einen entsprechenden Strafrahmen bieten. Wir haben die Vorschriften der Körperverletzung. Wir haben die Vorschriften des Totschlags und des Mordes; es gibt jeweils auch
Strafrahmen für den Versuch. Das sind Strafrahmen, die durchaus beachtlich sind, und ich wünsche mir manchmal, dass diese letztendlich stärker ausgeschöpft werden. Bei allem Respekt vor der Unabhängigkeit der Richter meine ich, dass solche Taten im entsprechenden Strafrahmen geahndet werden müssen und dass es somit zu einem Stück Abschreckung kommt.
Soweit es um die Spezialnorm des § 113 StGB geht, sagt der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sehr deutlich, dass geschaut werden muss, ob Ergänzungsbedarf besteht, insbesondere auch unter Berücksichtigung anderer Hoheitsträger; Feuerwehr und Rettungsdienste sind genannt worden. Wir unterstützen es, dass dieser Paragraf auf Bundesebene in Kürze in Angriff genommen wird. Wir müssen alles tun, damit die Sicherheit unserer Polizistinnen und Polizisten vor Ort gewährleistet wird. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, wir alle sind uns einig, dass sich die Kommunen wie auch das Land und der Bund in einer schwierigen finanziellen Lage befinden. Das ergibt die Analyse zweifelsfrei.
Allerdings wird die Frage, wer die Verantwortung an dieser Stelle trägt, deutlich unterschiedlich beantwortet. Ich möchte dem Redner der SPD nur ein Zitat zurufen, das man der Presseerklärung der Kommunalen Spitzenverbände vom 10. März entnehmen kann:
Wir haben ein größeres Ausgaben- als ein Einnahmeproblem, und das trotz intensiver Sparpolitik in den Kommunen seit Jahren. Insbesondere müssen Lösungen gefunden werden, um die Dynamik der steigenden Sozialausgaben zu stoppen.
Das sehen die Kommunalvertreter selber als das Kernproblem an.
Daran zeigt sich eben auch, dass es nicht an den fehlenden Landeszuwendungen liegt. Hier ist oft von mir vorgetragen worden – ich will es gerne wiederholen –, dass zwischen 2006 und 2010 10 Milliarden € mehr in die Kassen der Kommunen geflossen sind als zwischen 2001 und 2005, also in der Periode, in der Sie noch die Verantwortung getragen haben. Sie sehen also, in dieser Periode ist mehr gekommen. Aber es reicht bei den Kommunen nicht, weil sie im Zusammenhang mit den Sozialausgaben explosionsartige Kostensteigerungen haben.
Das haben wir nun, neben der wichtigen Frage der Gewerbesteuerpflicht, zum Thema gemacht. Es ist vieles Richtige zur Volatilität und Konjunkturreagibilität dieser Steuer gesagt worden. Bundesweit lag das Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2008 bei 31,1 Milliarden €, 2009 bei 26,4 Milliarden €. Das entspricht in etwa dem – das haben auch andere heute vorgetragen –, was in Nordrhein-Westfalen herausgekommen ist. Welcher Haushalt soll so etwas verkraften können? Also muss hier auf Dauer Remedur her. Das haben wir seit vielen Jahren gesagt.
Herr Jäger, nur ganz am Rande – zugleich auch für den geschätzten Kollegen Moron, der ebenfalls ans Pult treten wird –: Als Sie Anfang des Jahrtausends die damaligen Steuererleichterungen beschlossen haben,
die sich natürlich auch unmittelbar auf die Gewerbesteuer ausgewirkt haben, kann ich mich nicht entsinnen, dass damals unter sozialdemokratischer Verantwortung irgendetwas passiert ist.
Wir haben jetzt die Gemeindefinanzkommission eingerichtet, um zum einen die Frage der strukturellen Verteilungsgerechtigkeit zu klären – die Herr Jäger zu Recht angesprochen hat –: ob nämlich der Bund mit seinen Leistungsgesetzen nicht mehr verspricht, als er durch Zahlungen nach unten weiterreicht.
Zum anderen geht es um die Frage, inwieweit wir mit möglichen Hilfestellungen über die Soziallasten
finanzierung den Kommunen die notwendigen Mittel geben können.
Das heißt, bei der Gewerbesteuer diskutieren wir über einen Ersatz, nicht über ihre Abschaffung. Bei jeder Diskussion, die Rot-Grün anzettelt, wird Schwarz-Gelb vorgehalten, wir wollten sie abschaffen. Das ist mitnichten die Wahrheit, sondern wir wollen einen planbaren, verlässlichen Ersatz. Natürlich muss der Bund dazu Hilfestellung leisten; denn dabei geht es um Modelle, die sich letztlich um eine bessere Beteiligung an der Mehrwertsteuer drehen. Da ist der Bund natürlich mit im Boot.
Auch bei den Soziallasten ist er mit im Boot. Wenn man – wie es der Kollege Lux vorgetragen hat – bei den KdU, bei der Eingliederungshilfe und der Grundsicherung für ältere Menschen explosionsartige Steigerungen hat, hat das nichts, aber auch gar nichts mit der Gesetzgebung des Landes zu tun. Nichts ist durch dieses Parlament und durch die diese Regierung tragenden Koalitionsfraktionen verursacht.
Übrigens sind diese Dinge strukturell in Ihrer Regierungszeit im Bund angelegt worden. All das – Hartz IV – ist beschlossen worden, als Rot und Grün mit sozialdemokratischen Finanzministern die Verantwortung getragen haben.
All dies wird jetzt korrigiert, und ich hoffe, dass wir entsprechende Ergebnisse erreichen können. Dass dies in einer Zeit, in die die schwerste Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg fällt, natürlich schwierig ist, darüber sind wir alle uns im Klaren. Ich habe schließlich gerade gesagt, auch die anderen Haushalte sind in Not.
Mir wäre es lieb, wenn sich auch die sozialdemokratischen Vertreter in der Gemeindefinanzkommission für dieses Thema engagieren würden. Das habe ich nicht erlebt. Das lief nach dem Motto „Nichts hören, nichts sehen, nichts sprechen“.
Als wir, Herr Linssen und ich, die Soziallasten dort nachhaltig thematisiert haben, waren Ihre Vertreter ganz still. Da war nichts zu hören, da war Schweigen angesagt.
Ich meine, das steht im Widerspruch dazu, wenn Herr Gabriel auf öffentlichen Plätzen erklärt, es müsse etwas passieren. Dann soll er mal seinen Leuten in der Kommission sagen, dass wir den Bund von der Länderseite nachdrücklich auffordern müssen, etwas für unsere Kommunen zu tun; denn wir treten für dieselben ein.
Es sind einige Dinge angesprochen worden, die nicht unwidersprochen bleiben dürfen. Das Thema Ausbildungsverbot ist von Ihnen schlichtweg in falscher Weise interpretiert worden. Wenn es um den
eigenen notwendigen Bedarf geht, zum Beispiel um Nachwuchs bei der Feuerwehr, gibt es überhaupt keine Schwierigkeit, auszubilden.
Aber es kann nicht sein, dass Kommunen, die über Jahre hinweg im Vergleich zu ähnlich gestellten Kommunen einen zu hohen Personalbestand hatten und jetzt schreiben, sie müssten Personal reduzieren, dann über Bedarf ausbilden. Das kann nicht funktionieren. Wenn jemand überschuldet ist, wenn jemand pleite ist, kann es nur um den notwendigen Bedarf gehen.
Über all das haben wir uns, auch mit den Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände, x-mal ausgetauscht. Insofern ist der Weg vorgezeichnet. Natürlich darf ausgebildet werden, um Personal zu ersetzen.
Lassen Sie mich noch zwei, drei Sätze zu den sogenannten Rettungswegen sagen, die von der SPD und auch von den Grünen jedes Mal präsentiert werden.
Wenn die SPD einen Rettungsschirm von 5 Milliarden € zulasten des Landes vorschlägt, steht das in eklatantem Widerspruch zu den Krokodilstränen, die sie ständig über die Verschuldung des Landes vergießt. Das heißt, wir müssen gemeinsam Wege finden, wie wir auch unter Beachtung dessen, was Herr Engel gesagt hat – eigene Anstrengungen und eine Verbesserung der Lage betreffend die Bundesebene –, zu tragfähigen Lösungen kommen.
Wenn am Ende nur noch die Forderung nach Auflösung des Solidarpakts bleibt: Wer glaubt denn, dass so etwas, wofür man laut Grundgesetz notwendige Mehrheiten braucht, ernstlich geschehen wird? Das ist eine Forderung, die man erheben kann; das passiert auch allenthalben. Aber sie ist unrealistisch, sie ist aus meiner Sicht chancenlos. Diejenigen, die bislang von dem Pakt profitieren, werden eine entsprechende Sperrminorität ausüben, und dann wird das nichts werden.
Wir müssen auf die machbaren Punkte gehen, die in der Gemeindefinanzkommission angesprochen worden sind. Das ist das Thema der planbaren dauerhaften Finanzierung der Kommunen im Rahmen des Ersatzes der Gewerbesteuer. Wir müssen auch das Thema der besseren Dotierung der Sozialleistungen der Kommunen angehen. Das, was heute die Kommunen vor Ort leisten müssen, ist nicht ihre originäre Aufgabe.
Für die allgemeinen gesamtgesellschaftlichen Lebensrisiken muss der Bund stärker in Haftung genommen werden. Dafür wollen wir kämpfen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, im Anschluss an die Rede von Herrn Vizepräsidenten Moron ihm herzlichen Dank für die gute kommunalpolitische Zusammenarbeit in den letzten Jahren zu sagen. Auch die Ausschussführung war immer sehr angenehm und sachgerecht. – Herzlichen Dank von meiner Seite, aber sicherlich auch von unserer Seite insgesamt.
Nichtsdestotrotz wollen wir uns die inhaltliche Auseinandersetzung nicht ersparen. Weil der Abgeordnete der Grünen wieder mit Falschmeldungen aufgewartet hat, möchte ich noch einmal festhalten, dass wir jederzeit anerkannt haben, wenn es irgendwo Schwierigkeiten gab. Der Finanzbericht des Landes hat immer zum Ausdruck gebracht hat, wenn die Finanzlage der Kommunen angespannt und schwierig war. Ich möchte sie nur daran erinnern, da das eine oder andere von den Oppositionellen auch nicht gesagt wird, dass Duisburg bereits im Jahr 2005, als Sie noch zum Abschluss regierten, 2,6 Milliarden € Schulden hatte, Oberhausen 1,2 Milliarden € und Wuppertal auch 1,2 Milliarden €.
Ich frage mich schon, was Sie getan haben, als die Grundlagen der Misere gelegt worden sind, um hier Verbesserungen herbeizuführen, nicht zuletzt weil in den elf Jahren zwischen 1998 und 2009 sozialdemokratische Finanzminister, unter anderem der ehemalige Ministerpräsident dieses Landes, agiert haben. Ich kann nur feststellen: Außer heißer Luft ist nichts passiert. Deswegen sind die Vorwürfe alle substanzlos.
Wir haben immer gesagt, dass die Gewerbesteuer keine ausreichende Sicherung der planbaren Ausgaben für Kommunen ist. Wir brauchen eine Einnahmequelle, die letztendlich trägt. Hier muss eine Veränderung erfolgen. Es ist völlig falsch, dass die Wirtschaft dabei aus der Verantwortung entlassen werden soll, Herr Moron. Alle Modelle, die diskutiert werden, sind immer unter Einschluss der Wirtschaft. Daher ist dieser Vorwurf ungerechtfertigt.
Sicherlich ist aber auch eins richtig: Die Kommunen müssen ihre eigenen Anstrengungen erbringen. Konsolidierung muss her; Herr Engel hat es ausgeführt. Das ist nicht nur Klein-Klein, meine Damen und Herren. Wenn die Gemeindeprüfungsanstalt, die in Ihrer Regierungszeit gegründet worden ist, beispielsweise für eine Stadt wie Oberhausen im Wege des interkommunalen Vergleichs – also ein Vergleich mit gleichartigen Städten – ein Potenzial
von 90 Millionen € ermittelt, dann halte ich es schon für den Schweiß der Edlen wert, hier etwas zu tun.
Es beginnt bei der Anpassung der Infrastruktur, die bei stark rückläufigen Einwohnerzahlen natürlich noch angepackt werden muss, aber selbstverständlich – Herr Körfges kennt das auch aus Mönchengladbach – nicht angepackt wird, weil es unangenehm ist,
weil man damit Entscheidungen treffen muss. Vor der Kommunalwahl machen wir so etwas schon mal gar nicht. Deswegen haben wir es erlebt, dass all die Jahre nichts passiert ist, gerade in den Städten, die besonderen Anlass dazu gehabt hätten.
Die interkommunale Zusammenarbeit ist kein Peanut. Sie birgt erhebliche Synergieeffekte und Möglichkeiten der Kostensenkung und auch des verstärkten bürgerschaftlichen Engagements. Niemand von dieser Seite des Plenums hat behauptet, dass damit die rasant gefallenen Einnahmen auszugleichen sind und insbesondere das Problem der Soziallastensteigerung 1:1 erledigt werden könnte.
Genau aus diesem Grund gehen wir mit dem Bund daran, das Thema Verteilungsgerechtigkeit im Rahmen der Soziallastentragung zu diskutieren. Eine Kommission soll sich damit auseinandersetzen und am Ende – das ist jetzt auch von einigen auf Bundesebene begrüßt worden – zu dem Bekenntnis durchringen, dass wir die Kommunen an dieser Stelle bundesseitig allein gelassen haben. Hier kann nicht die Landesverantwortung zitiert werden, sondern es geht ausschließlich darum, dass bundesseitig veranlasste Gesetze Ausgaben nach sich ziehen, die von den Kommunen allein nicht getragen werden können. Daher werben wir in Berlin für eine bessere Unterstützung unserer Kommunen in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Falschbe
hauptungen werden durch Wiederholungen nicht richtiger. Die Kommunen hatten in den Jahren von 2006 bis 2010 10 Milliarden € mehr und nicht 3 Milliarden € weniger zur Verfügung. Herr Becker, ich weiß nicht, ob Sie das jemals zur Kenntnis nehmen werden.
Zum Thema Rettungsschirm möchte ich nur eines sagen: Herr Körfges, Sie vergleichen dort wieder einmal Äpfel mit Birnen. Der Rettungsschirm, der für die Banken erstellt worden ist, wird auf Bundesebene mittlerweile mit 440 Millionen € durch die Banken bezahlt, die gerettet worden sind. Ich glaube, das hatten die sich nicht so vorgestellt. Sie haben einfach eine eindimensionale Betrachtungsweise: Das Geld muss raus, das Land muss zahlen – egal, was es kostet. Das kann im Hinblick auf eine solide Finanzführung – auch des Landeshaushaltes – natürlich nicht gehen.
Wir haben heute gemeinsam festgestellt, dass es sich um eine strukturelle Unterfinanzierung insbesondere im Bereich der Soziallasten handelt. Das kann – auch mit Blick auf die unsichere Gewerbesteuereinnahme – so nicht bleiben. Deswegen muss es ein Mehrklang sein, der hier Platz greift.
Wir müssen auf der einen Seite bei den Einnahmen die Gewerbesteuer ersetzen, müssen aber auf der anderen Seite schauen, dass die Soziallasten anders finanziert werden. Es ist aber auch richtig, dass in den Jahren der sozialdemokratischen Finanzministerschaft – insbesondere auch unter Steinbrück – nichts passiert ist. Das müssen Sie sich natürlich entgegenhalten lassen.
Ein weiterer Aspekt, den auch Herr Engel dargestellt hat, ist, dass natürlich alles unter dem Vorbehalt der Eigenkonsolidierung steht. Wenn Städte mehrere Jahre keine Haushaltssicherungskonzepte vorlegen oder in den Städten – wie gerade eben geschildert – überhaupt keine Anstalten gemacht werden, in einen entsprechenden selbstveranlassten Ausgabenabbau einzutreten, bei dem es um gesetzliche Aufgaben geht, die man auch wirtschaftlicher wahrnehmen könnte, dann ist es natürlich schwierig, zu vermitteln, dass Dritte dafür bezahlen sollen.
Zum letzten Punkt: Das Thema Steuersenkung war ja wieder einmal offensichtlich – insbesondere von den Grünen – nicht zu vermeiden. Darf ich Sie nur ganz am Rande daran erinnern, dass ein Großteil der Steuersenkungen, der zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, mit SPD-Beteiligung durchgeführt worden ist?
Hier haben wir doch wieder einmal den Ruf „Haltet den Dieb!“ von Leuten, die selber dabei gewesen sind. Die Grünen haben damals selber an den Steuersenkungen mitgewirkt. Auch das hat natür
lich ein Stück weit zur strukturellen Unterfinanzierung beigetragen.
Wenn wir dann noch auf das Lieblingsthema Hotelsteuer zu sprechen kommen, das Sie immer wieder anführen, dann wissen Sie doch längst – das ist schon öfter von dem Kollegen Stahl vorgetragen worden –, dass dieser Punkt in den Programmen, nahezu aller Parteien enthalten war.
Es hat sich in vielen Landesverbänden, bis in die Bundesparteiprogramme hineingeschlichen. Es ist einfach Unsinn, an der Stelle etwas zu skandalisieren.
Viel wichtiger ist, dass wir zum 1. Januar 2010 für 4,6 Milliarden € Familien entlastet haben – Familien, denen wir entsprechende Hilfe haben zukommen lassen. Das ist die große Leistung dieses neuen Gesetzespaketes aus Berlin. Wir haben die Familien entlastet, wir haben die Ungereimtheiten bei der Erbschaftssteuer beseitigt und insbesondere für die mittelständige Wirtschaft Entlastungen geschaffen.
Es geht nicht ohne Wirtschaftswachstum, und deswegen sind die Steuersenkung und die Konsolidierung zwei Seiten einer Medaille. Sie müssen vernünftig eingesetzt werden, damit letztendlich die Wirtschaft wieder in Gang kommt. Denn nur dann haben wir Chancen, die Einnahmen an anderer Stelle wieder zu erhöhen, und zwar dort, wo die Kommunen in der Finanzierung gefordert sind. Aber das alles geht nicht ohne eine vernünftige Neuregelung im Rahmen der Gemeindefinanzkommission. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Beginn der Legislaturperiode hat es drei Bleiberechtsregelungen gegeben: 2006, 2007 und auch 2009. Die Zahl der in Nordrhein-Westfalen geduldeten Ausländer hat sich von etwa 57.000 im Jahr 2006 auf 27.000 im Jahr 2009 reduziert. Aufgrund der Bleiberechtsregelungen 2006 und 2007 sind allein in Nordrhein-Westfalen rund 23.500 Aufenthaltserlaubnisse erteilt worden. Durch die IMK-Regelung aus dem Jahr 2009 wird der Aufenthaltsstatus zahlreicher Ausländer gesichert.
Die Lebensunterhaltssicherung der Betroffenen war und ist Kern jeder Bleiberechtsregelung und muss es auch künftig grundsätzlich bleiben. Die in dem vorliegenden Antrag aufgestellten Forderungen würden den gesellschaftspolitischen Konsens über ein Bleiberecht für integrationswillige langjährige Geduldete infrage stellen und sind daher abzulehnen. Dies gilt insbesondere für die Forderung nach Beendigung der Kettenduldung.
Das Aufenthaltsgesetz folgt bereits dem Grundsatz, dass derjenige, der schutzbedürftig ist oder unverschuldet nicht in sein Heimatland zurückkehren kann, regelmäßig ein Aufenthaltsrecht erhält. Kettenduldungen für anerkannt schutzbedürftige Personen gibt es grundsätzlich nicht.
Kein Aufenthaltsrecht hat der Gesetzgeber allerdings für diejenigen vorgesehen, denen die Erfüllung ihrer Ausreisepflicht grundsätzlich möglich ist, die sich aber nicht rechtstreu verhalten haben. Das sollte Frau Düker ab und an zur Kenntnis nehmen. Da geht es um rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte, wonach die Ausreise zu erfolgen hat.
Die gesetzliche Verpflichtung der Ausländerbehörden, die Ausreisepflicht durchzusetzen, muss in der Praxis oft ausgesetzt werden. Wenn und solange der Heimatstaat die Betroffenen nicht zurückzunehmen bereit ist oder die Beschaffung von Einreisedokumenten aufgrund fortgesetzter Identitätstäuschung unmöglich ist, erhalten die Betroffenen eine Duldung. Wer diese aber als Kettenduldungen bezeichnet, die abzustellen seien, verkennt, dass die gesetzliche Ausreiseverpflichtung in diesen Fällen bestehen bleibt.
Allerdings finden sich in dieser Gruppe auch Ausländer, deren längerer – auch geduldeter – Aufenthalt zu einer faktischen Integration in die hiesigen Verhältnisse geführt hat. Die Kinder besuchen Kindergarten oder Schule; die Erwachsenen üben eine erlaubte Erwerbstätigkeit aus. Mit dieser zunehmenden Verwurzelung geht oft eine Entfremdung vom Heimatstaat einher.
Hier kann es keine bloße NRW-Lösung geben. Die Landesregierung unterstützt die Bemühungen des Bundes, diesen Ausländern eine verlässliche Aufenthaltsperspektive zu vermitteln. Die politische Grundentscheidung in dieser komplexen Materie muss aufgrund ihrer Reichweite aber der Bundesgesetzgeber treffen. Die Bundesregierung will die Problematik noch in dieser Legislaturperiode angehen.
Die von den Antragstellern weiter geforderte Einbeziehung von Probetitelinhabern ist überflüssig; denn der jüngste IMK-Beschluss enthält bereits eine sachgerechte Anschlussregelung. Denjenigen, die die gesetzlichen Verlängerungskriterien zum Jahresende 2009 nicht erfüllt haben, bietet er für zwei weitere Jahre eine Aufenthaltsperspektive.
Schon mit Blick auf die Akzeptanz von Bleiberechtsregelungen in der Öffentlichkeit ist auch die geforderte Absenkung der Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung nicht akzeptabel. Zudem würde dies zu einer nicht zu rechtfertigenden Privilegierung gegenüber allen anderen Ausländern führen.
Entsprechend gesetzlicher Vorgaben sollten durch die IMK-Regelung von 2006 und die gesetzliche Altfallregelung des Bundes nur diejenigen begünstigt werden, die auf Dauer eine vollständige und nachhaltige wirtschaftliche Integration erwarten lassen. Den aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise erschwerten Bedingungen für die Aufnahme und Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit trägt der jüngste IMK-Beschluss Rechnung.
Zur Forderung nach einem Aufenthaltsrecht für Personen mit Schulabschluss seien die Antragsteller darauf hingewiesen, dass die nordrheinwestfälische Bleiberechtsanordnung aus dem Jahr 2009 für gut integrierte junge Ausländer mit Schulabschluss unter bestimmten Voraussetzungen bereits ein Aufenthaltsrecht vorsieht. Zudem ist bundesgesetzlich geregelt, wie beruflich qualifizierte Geduldete einen rechtmäßigen Aufenthalt zur Ausübung einer der Qualifikation entsprechenden Beschäftigung erlangen können.
Auch das von den Antragstellern geforderte erleichterte Aufenthaltsrecht nach zehnjährigem Aufenthalt ist abzulehnen. Ziel der Bleiberechtsregelung war es, den seit Jahren hier gut integrierten ausreisepflichtigen Ausländern eine dauerhafte Perspektive zu geben. Deshalb sind an das Aufenthaltsrecht zu Recht Bedingungen, wie etwa das Beherrschen der deutschen Sprache, regelmäßiger Schulbesuch der Kinder oder das Fehlen erheblicher Straftaten, geknüpft. Hieran ist festzuhalten. Der Antrag der SPD geht weit darüber hinaus und ist deswegen abzulehnen. Dies gilt in gleicher Weise für den Entschließungsantrag der Grünen. Auch hierzu habe ich schon alles erklärt.
Allerdings weise ich die Unterstellung, die Information über die Fristen nach der Anordnung der Innenministerkonferenz von Dezember 2009 sei den Flüchtlingsberatungsstellen überlassen worden, entschieden zurück. Die Betroffenen hatten einen auf den 31. Dezember 2009 befristeten Titel und waren deshalb gehalten, sich von sich aus bei den Ausländerbehörden zu melden. Angesichts der breiten öffentlichen Diskussion über die Verlängerung der gesetzlichen Altfallregelung kann sich niemand glaubhaft darauf berufen, unwissend gewesen zu sein.
Auch ist die Antragsfrist 10. Februar 2010 in der Anordnung bereits großzügig bemessen. Die Anordnung vom 17. Dezember 2009 sieht zudem vor, dass jeder Antrag auf Verlängerung zugleich im Sinne der neuen Anordnung verstanden werden sollte. Eine Fristverlängerung ist daher nicht angezeigt. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit „Im Westen nichts Neues“ kann man diesen Antrag überschreiben. Ich denke, Herr Rudolph hat auch nicht ernstlich erwartet, dass ihm diese Debatte in irgendeiner Weise hilft. Es ist völlig klar, dass wir eine Verharmlosung der Rockerkriminalität in keiner Weise zulassen, sondern dass wir sie als Teil einer Gesamtkriminalität verfolgen. Die nordrhein-westfälische Polizei ist da wachsam und analysiert und wertet das Ganze ständig aus. Wir sind auch erfolgreich gewesen. Das haben sowohl Herr Clauser als auch Herr Engel vorgetragen.
Es ist klar: Hundertprozentige Sicherheit gibt es in keinem Bereich potenzieller Kriminalität. Wir dulden aber auch keine rechtsfreien Räume. Wir haben – an der Stelle bin ich Frau Düker ausnahmsweise einmal dankbar – völlig klare Einschätzungen – jedenfalls bei drei meiner Vorredner –, dass ein Verbot dann aussichtslos ist, wenn es eben erkennbar nicht die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt. Hier hilft ein Blick ins Gesetz und beflügelt die Rechtsfindung. Da ist sicherlich der Gaul mit Ihnen
durchgegangen, Herr Rudolph. Es gibt keine Ansätze für einen vernünftigen Verbotsantrag und damit erst recht nicht für eine Verbotsaussprechung.
Dass Sie auch diesen Antrag wieder dazu genutzt haben, zu beklagen, was Sie immer beklagen, dass nämlich die nordrhein-westfälische Polizei personell und sachlich nicht ordentlich ausgestattet sei, ist einfach Ihr persönliches Drama: Sie müssen sich jedes Mal wieder vorhalten lassen – Herr Clauser hat es getan; ich will es gerne wiederholen –, dass wir die unselige Entwicklung in der Polizei Nordrhein-Westfalens umgekehrt und eben nicht abgebaut haben, wie der sozialdemokratische Innenminister in Brandenburg es übrigens gerade mit Verve wieder tut, sondern letztlich diejenigen im System gelassen haben, die Sie abbauen wollten. Dadurch, dass die Einstellungszahlen mit 1.100 mehr als verdoppelt wurden, werden im Jahr 2011 2.400 junge Polizisten mehr im System sein, als Sie jemals geplant hatten.
Alles das spricht eine eigene Sprache. Ich denke, wir sollten die Diskussion mit Blick auf die Zeit nicht weiter verlängern. Wir sind hier, glaube ich, richtig aufgestellt. Sie müssen sich fragen, was Sie alles in 40 Jahren Regierungszeit alles unterlassen haben. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Parteienfinanzierung betrifft Bundesrecht. Es obliegt den dort vertretenen Parteien, entsprechende Initiativen zur Änderung von Bundesgesetzen zu ergreifen. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, dieser Willensbildung vorzugreifen. Im Übrigen wird das auf Bundesebene ja bereits diskutiert.
Das Abgeordnetengesetz behandelt ausschließlich interne Angelegenheiten des Landtags. Aus Gründen der Gewaltenteilung nimmt die Landesregierung hierzu nicht Stellung. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist immer wieder spannend, wenn Themen erst in der Opposition entdeckt werden. Zwei Oppositionelle haben sich gerade hoffnungstrunken gegenseitig in den Armen gelegen. Man muss schon fragen, was Sie eigentlich in den Jahren 1995 bis 2005, als Sie regiert haben, eigentlich gemacht haben.
Für uns war von Anfang an eine bessere Gesetzgebung ein wichtiges Thema. Deswegen haben wir es auch in den Koalitionsvertrag aufgenommen, insbesondere unter dem Aspekt Bürokratieabbau und bessere Gesetzgebung insgesamt. Die Normprüfstelle ist eingerichtet worden, gerade um zu klären, ob Gesetze tatsächlich notwendig sind und in welcher Form.
Für uns gilt Montesquieu: Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. – Das haben wir auch gezeigt. Das heißt, die Punkte Regelungsnotwendigkeit, Zweckmäßigkeit, Wirksamkeit, Regelungsqualität und Kostenwirksamkeit sind ganz entscheidend. Das haben wir in all den Jahren gezeigt. Das Befristungsmanagement ist beispielsweise Ausfluss dieses Grundsatzes.
Wir haben gerade auch deswegen – das ist mehrfach erwähnt worden – eine entsprechende ressortübergreifende Normprüfstelle eingerichtet. Es sind weniger Stammnormen als früher; das ist evident. 420 Stück haben wir beseitigen können. Wir haben Vorschriften abgeschafft, die nicht zwingend notwendig sind, bürokratische Erschwernisse beseitigt.
Das Interessante war, dass bei denjenigen, die heute Vereinfachung und Unterstützung fordern, wie etwa die Grünen, jedes Mal, wenn wir beispielsweise Gesetze 1:1 auf vergleichbare andere Gesetze bzw. auf die Umsetzung von bundesrechtlichen Vorschriften zurückgeführt haben, das Gezeter riesengroß war. Bei der Verwaltungsstrukturreform, wenn es um bürokratische Vereinfachung geht, war jedes Mal der oppositionelle Widerstand gesichert. Das Ganze zeigt: Es ist natürlich nicht so ernst gemeint, aber ein schönes Thema für heute Abend um 21 Uhr.
Wir haben uns an vielen Stellen von Genehmigungserfordernissen getrennt und in Anzeige umgemodelt. Das hat jedes Mal dazu geführt, dass Sie das abgelehnt haben. Wir haben das Streichen bürokratiesteigernder Abstimmungsregelungen aufgegriffen und die ständige Streitigstellung aller Subventions- und Ausgabentatbestände.
All das zeigt: Die Zahl der neuen Gesetze, Verordnungen und Erlasse sowie der Normen im Bestand und auch der Vorschriften im Einzelnen, was Erschwernisse im bürokratischen Bereich anbetrifft, haben wir gesenkt. Das ist der Weg, den wir gemeinsam weitergehen wollen. – Herzlichen Dank.
Ist das hier Ihr Stift, Herr Becker?
Es ist aber ein schwarzer, Herr Becker, okay.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von der Opposition haben wieder einmal die Brandstifter gesprochen, die die Feuerwehr rufen. Ich möchte mich auf das Thema konzentrieren, die Verabschiedung eines Gesetzes, was in den Beiträgen der Opposition nur noch am Rande besprochen worden ist.
Ich stelle fest: Keiner der Sachverständigen hat Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes behauptet. Das wird nur von Ihnen forsch behauptet, aber allenfalls schlapp begründet. Es gibt keine Berechnungsmöglichkeit exakter Natur; das haben alle so festgestellt. Das heißt, wir haben eine Abrechnungsmethode zu wählen, die nicht festgeschrieben ist. Auch da, Herr Becker, haben Sie wieder falsch vorgetragen. Das Gericht hat gerade keinen Modus vorgegeben. Wir bewegen uns zwischen den Gutachten Lenk und Färber. Herr Engel hat zu dem Thema Niveausprung vorgetragen.
Am Ende ist es eine Abwägung, ein gesetzgeberisches Ermessen. Wir haben es in angemessener Art und Weise ausgeübt. 900 Millionen € fließen den Kommunen zu. Ich denke, das ist eine gute Botschaft. Was daraus in der Zukunft erwächst, ist von der Entwicklung der Kosten der deutschen Einheit abhängig, die logischerweise nicht absehbar sind, sodass an dieser Stelle jedes Horrorszenario natürlich verblasst.
In der Sache selber muss man festhalten, dass die von der Opposition behauptete Ungerechtigkeit und fehlende Solidarität im Gemeindefinanzausgleich eine reine Schimäre ist. Meine Damen und Herren, allein von den 7,6 Milliarden € des GFG entfallen 84 % auf den Ausgleich von den Reichen zu den Armen; die Schlüsselzuweisungen erhalten bekanntlich nur diejenigen, die das nicht aus eigenen Einnahmen erwirtschaften können. Das ist solidarisch. 90 % des fiktiven Bedarfs wird durch das GFG ausgeglichen. Von daher ist jeglicher Aufstand, glaube ich, schon im Ansatz zusammengebrochen.
Nun zu den von Herrn Becker schon wieder falsch vorgetragenen Zahlen: Von 2001 bis 2005 betrugen die Landeszuweisungen 57,8 Milliarden €, von 2006 bis 2010 sind es 68,5 Milliarden € gewesen. Das macht, soweit Sie noch mitrechnen können, für die Kommunen ein Plus von 10 Milliarden €. Das ist ein deutlicher Zuwachs gegenüber der Zeit, in der Sie Verantwortung getragen haben. Ich wiederhole: 10 Milliarden € mehr zwischen 2006 und 2010 als zwischen 2001 und 2005, den letzten Regierungsjahren von Rot-Grün.
Dies zeigt sehr deutlich: Die Kommunen sind in den letzten Jahren besser ausgestattet worden. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen verkennen natürlich nicht, dass es Ausgabensteigerungen gerade bei den Soziallasten gegeben hat – wir wissen das –: Hartz IV, Grundsicherung, Eingliederungshilfe. Das hat aber nichts damit zu tun, dass das Land seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen sei. Vielmehr wollen wir hier – das ist ja bekannt – in Gesprächen mit dem Bund versuchen, die erkennbar vom Bund in erhöhtem Maße zu tragenden Lasten dann vernünftigerweise auch dorthin zu verlagern. Das ist richtig so; dafür steht diese Landesregierung, und damit werden wir in den im März beginnenden Gesprächen anfangen.
Entscheidend ist für uns jedenfalls, dass wir in all den Jahren mit historisch höchsten Zahlungen den Kommunen in der Abwägung, die die Verfassung vorgibt, das auch ausgekehrt haben, was ihnen in der Tat zusteht. Das ist eine Abwägungsfrage nach der Verfassung, die der Verfassungsgesetzgeber so vorgesehen hat. Ich möchte jedenfalls an dieser Stelle sehr deutlich sagen: Die Kommunen sind von uns fair behandelt worden.
Wir werden dieses Gesetz, so hoffe ich, in der dritten Lesung beschließen. Ich möchte hinzufügen, zwei Lesungen hätten es auch getan. Denn neue Argumente sind heute nicht mehr vorgetragen worden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die erfolgreiche Arbeit der nordrhein-westfälischen Polizei stützt sich auf die Eingriffsbefugnisse des Polizeigesetzes – und das schon eine ganz lange Zeit. Ich darf nur einmal daran erinnern, dass SPD und Grüne das jetzt geänderte Polizeigesetz zu verantworten haben und sich überwiegend damals auch an den Musterentwurf der Landespolizeigesetze gehalten haben. Das gilt bis heute.
Es hat von Herrn Rudolph öfter das Angebot gegeben, auch überparteilich zusammenzuarbeiten, um entsprechende Novellierungen hinzubekommen. Ich erinnere nur an die „große Bereitschaft“ von Ihnen, nämlich der SPD, bei der entsprechenden Verlängerung der Videoüberwachung auch mitzumachen. Das war dann die Enthaltung. Die Grünen haben dagegen gestimmt, obwohl der Wortlaut identisch war und es von daher unverändert verlängert wurde. Das hat die ganze Ehrlichkeit Ihrerseits gezeigt, sich dem Thema zuzuwenden.
Stattdessen gibt es einen SPD-Entwurf, der von Frau Düker zu Recht kritisiert worden ist, der natürlich von den Sachverständigen entsprechend schlecht bewertet worden ist und deswegen nicht zustimmungsfähig ist.
Wir haben mit unserem Gesetzentwurf bereits unter Rot-Grün notwendige Neuregelungen wegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ebenso vorgenommen sowie die einschlägige Verfassungsgerichtsrechtsprechung der letzten Jahre berücksichtigt. Zudem – das ist gesagt worden – sind der finale Rettungsschuss und die öffentliche Ordnung mit aufgenommen worden.
Es ist deutlich geworden – in der Diskussion ist ja auch noch einmal das Verfahren angesprochen worden –, dass dieses kein einfaches Unterfangen war. Es ist eine komplexe und komplizierte Materie gewesen. Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, wie viele Konkretisierungen von Schutznotwendigkeiten im Zusammenhang mit der informationellen Selbstbestimmung immer wieder gekommen sind. Das alles musste verarbeitet werden. Von daher ist es, denke ich, auch nachvollziehbar, dass man Zeit braucht, um es am Ende zu einem vernünftigen Abschluss zu bringen. Insofern freuen wir uns, dass Frau Düker zugesteht, dass gerade das, was die Kernbereichsschutzregelungen betrifft, sehr gut gelungen ist.
Die SPD arbeitet mit Herrn Rudolph wieder mit der üblichen Mischung aus Unrichtigkeiten und Unverschämtheiten. Wir beantworten das gewohnt gelassen. Herr Rudolph, ich kann nur sagen: Wer Ihren Zickzackkurs der letzten Jahre verfolgt hat, der weiß, dass es einen gibt, bei dem die innere Sicherheit nicht in guten Händen ist, und das ist bei Ihnen: diesen Schlingerkurs, den Sie hier zur Online-Durchsuchung hingelegt haben, und immer wieder den fehlerhaften Vorwurf, wir hätten Online
Durchsuchungen in unserem Gesetz gehabt. Das ist nicht der Fall. Auch durch Wiederholungen wird das Ganze nicht besser. Wir haben uns an der Stelle ganz klar zu einer schlanken Version bekannt, die in der Tat allerdings – und da hat Frau Düker ihren Kritikpunkt gesetzt – die öffentliche Ordnung mit aufnimmt.
Frau Düker, ich darf Sie nur ganz am Rande daran erinnern, dass in Hamburg, wo die Grünen mitregieren, die öffentliche Ordnung auch im Polizeigesetz steht. Das ist in 14 Bundesländern so. Es scheint nicht der Untergang des Abendlandes zu sein, wie Sie das hier skizzieren, sondern es ist ein Hinweis dafür, dass sich sowohl Ordnungsbehörden als auch Polizei jeweils um ihre Zuständigkeiten kümmern und letztendlich auch gemeinsam agieren sollen.
Wir haben eine ganze Reihe von Ordnungspartnerschaften, die das tun. Insofern weiß ich nicht, was da sozusagen an den Haaren herbeigezogen wird, um letztendlich unserem Entwurf nicht zustimmen zu können.
Die Frage der Neuregelung des Verfassungsschutzgesetzes hat zunächst mit der Korrektheit dieses Gesetzes überhaupt nichts zu tun. Sie haben erkennbar einen Punkt gesucht, um nicht mitstimmen zu müssen. Das ist auch nicht weiter tragisch, dann machen wir das eben alleine.
Es ist von uns ganz deutlich gemacht worden, dass das Verfassungsschutzgesetz in verfassungskonformer Weise angewandt wird. Wir wissen, dass es da Notwendigkeiten gibt, etwas zu verändern. Für alle aus der Opposition, die immer sehr laut schreien: Schauen Sie sich einmal an, wie viele Länder – das gilt auch für den Bund – an dieser Stelle noch Renovierungsbedarf haben. Das ist komplex und kompliziert. Hier gilt immer: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Wir wenden das Verfassungsschutzgesetz in verfassungskonformer Weise an. Von daher ist das auch der richtige Weg.
Wir haben – und darüber bin ich sehr froh – uns mit dem Kernbereichsschutz in der Anhörung sehr gut präsentieren können. Ich finde, hier ist ein vorbildlicher Kernbereichsschutz geleistet worden. Gerade die vielen komplizierten Regelungen, die eben durch eine sensiblere Betrachtung auch der Schutzrechte des Einzelnen notwendig geworden sind, wurden gut umgesetzt.
Wir haben, meine Damen und Herren, auch den Schutz der Berufsgeheimnisträger in vorbildlicher Weise gelöst. Da ist Herr Rudolph, der uns leider nicht mehr beehrt – doch da ist er, Entschuldigung –, mit seinem Änderungsantrag nicht so weit gegangen wie wir. Da ist unser Beispiel sicherlich vorbildlich.
Ein paar letzte Worte noch. Der Herr Präsident hat ja gemahnt, dass wir uns ein bisschen kürzer fassen; die Argumente sind ja auch schon x-mal ausgetauscht worden.
Herr Rudolph, ich rate einfach immer nur an – wir haben das ja heute mit der Schule auch schon in der Zeitung lesen können –: Wenn man mit solchen Bilanzen aufzuwarten hat, dass man ständig in alten Zeiten die Stellen zurückgefahren hat und jetzt erlebt, dass wir das, was Sie an schlimmen Taten begangen haben – zum Beispiel Stellenklau bei der Polizei –, rückgängig gemacht und die Zahlen der Neueinstellungen mehr als verdoppelt haben, sollte man einfach ein bisschen leiser sein.
Ich finde, es ist sehr deutlich geworden, dass wir – und Herr Engel hat es gesagt – eben nicht den Weg gehen, den viele gerade auch sozialdemokratisch mit- oder alleinregierte Länder gehen, nämlich die Polizei zurückzufahren. Wir wollen in der Personalstärke eben nicht rückläufig werden, anders als Sie das insinuieren.
Genauso wird Ihr ständiger Vorwurf nicht richtiger, dass wir uns in nicht um die OK kümmern. Sie greifen dann immer die Mafia heraus. Sie arbeiten mit falschen Zahlen, werfen Irreführung vor. Meine Herren! Das führt nicht dazu, dass sich die Menschen in irgendeiner Weise sicherer fühlen; vielmehr verunsichern Sie die Menschen. Das ist einfach falsch. Wir arbeiten auch mit statistischen Zahlen und einer Basis, die Sie auch benutzt haben. Wenn unsere Ergebnisse besser werden, ärgert Sie das. Und im Wege eines Rundumschlages versuchen Sie dann, die Menschen zu täuschen. All das verfängt nicht.
Nordrhein-Westfalen hat in den letzten Jahren die innere Sicherheit als Schwerpunkt gewählt. Wir haben den Etat aufgestockt. Wir haben die Polizei gestärkt. Wir stellen wieder junge Leute ein, und wir haben gute Zahlen, auch was die Frage der Entwicklung gerade bei einigen ganz schwierigen Fragestellungen wie Wohnungseinbruch, der sehr belastend ist, angeht. Wir haben gute Zahlen auch im Bereich der Gewaltdelikte. Bei allem, was wir an Problemen haben, sind die Ergebnisse so, dass sie gut präsentiert werden können.
Sie versuchen das zu diskreditieren. Wir können Ihnen dann immer Ihre eigenen Zahlen vorhalten. Aber wichtig ist, dass wir mit diesem Gesetz einen weiteren Schritt nach vorne machen. – Ich bitte um Zustimmung.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Ich stelle zunächst einmal fest, dass wir erneut unseren Koalitionsvertrag umsetzen und damit das tun, was wir vorher gesagt haben. Das ist ein Markenzeichen dieser Regierung. Rot-Grün hat immer das eine gesagt und das andere getan. Wir stehen zu dem, was wir vereinbart haben, und das ist auch bei diesem Gesetz so geschehen.
Herr Rudolph beschäftigt sich immer so gerne mit dem Verfassungsgericht. Ich kann ihm etwa zehn Fälle aufzählen, in denen die SPD beim Bundesverfassungsgericht unterlegen ist. Das Bundeswahlgesetz von SPD und Grünen, die Regelung zur Vergabe von Führungsämtern in Beamtenverhältnissen auf Zeit von SPD und Grünen, das Transsexuellengesetz der SPD, der Einsatz deutscher AwacsFlugzeuge in der Türkei durch die SPD, Hartz IV von SPD und Grünen: Zu all dem gibt es Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht, in denen Maßnahmen von Ihnen aufgehoben worden sind.
Durch Wiederholung wird nichts besser. Wir haben von Anfang an deutlich gemacht, dass wir Kommunikationsdaten überwachen wollten und nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung getroffen, in der es ein neues Grundrecht entwickelt hat, das vorher weder Sie noch wir noch sonst jemand kannte. Entsprechend ist das Polizeigesetz angepasst worden.
Bei der SPD sind innenpolitische Geisterfahrer unterwegs, die nicht wahrhaben wollen, was richtig ist.
Der finale Rettungsschuss ist in den Polizeigesetzen fast aller Bundesländer verankert, also auch eine sinnvolle Ergänzung des Polizeigesetzes NRW. Die Polizisten vor Ort wollen diese Änderung, und dafür stehen wir ein.
Nachdem Herr Stotko wieder Gegenteiliges behauptet hat, ist es mir wichtig, noch einmal zu sagen, dass Sie nicht nur bei den Lehrern, sondern auch bei den Polizisten den Stellenabbau eingeleitet haben.
Sie wollten einen massiven Stellenabbau. Sie haben sich gebrüstet, dass statt 24.000 nur noch 16.000 Lehrerstellen abgebaut werden sollten. Bei der Polizei waren 841 Stellen zum Abschuss freigegeben. Wir haben sie gerettet, im System belassen und darüber hinaus die Einstellungszahlen mehr als verdoppelt.
Das ist Sicherheitspolitik im bestverstandenen Sinne. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dieser Aussprache und auch der Sachverständigenanhörung möchte ich zur Klarstellung noch einmal festhalten: Keiner der Sachverständigen hat das Gesetz für verfassungswidrig gehalten.
Das ist eine deutliche Aussage. Lediglich Herr Prof. Hellermann hat von verfassungsrechtlichen Risiken gesprochen, die es bei jedem Gesetz gibt, solange eine Entscheidung des entsprechenden Verfassungsgerichtshofs oder des Bundesverfassungsgerichts aussteht. Diese Risiken sind mit letzter Sicherheit nicht auszuschließen.
Ein Weiteres gilt es festzuhalten: Der Verfassungsgerichtshof hat keine feste Vorgabe im Hinblick auf eine Berechnungsmethodik gemacht. Das heißt, es ist aufgegeben, eine solche zu entwickeln. Das ist sehr sorgfältig in einem Abwägungsprozess geschehen. Es gibt – und das ist auch wiederum ein Faktum – keine exakte Bemessungsmöglichkeit auf Heller und Pfennig. Darin waren sich alle Sachverständigen einig. Auch alle Gutachten sagen das aus.
Wir wissen, dass es bei den Kosten der deutschen Einheit um den Länderfinanzausgleich und auch um den Fonds der Deutschen Einheit geht, aber in keinem Fall – das ist die Idee, die die Opposition über die Kommunalen Spitzenverbände sozusagen vorschlägt – eine Art Bemessung an den Zahllasten. Es mag, Herr Becker, Sie schon die Tatsache überzeugen, dass Niedersachsen bei der Anknüpfung an Zahllasten keine Einheitslasten hätte, obwohl die Kommunen in Niedersachsen nach dem Bundesrecht selbstverständlich eine erhöhte Gewerbesteuerumlage leisten. Da die erhöhte Gewerbesteuerumlage 50 % der kommunalen Einheitslastenbeteiligung ausmachen soll, fragt man sich, woher die andern 50 % kommen sollen.
Meine Damen und Herren, zum Thema Lenk und Gutachten. Herr Becker, Sie haben zum wiederholten Male hier falsch vorgetragen.
Natürlich. Der Vorschlag Lenk ist aus den Reihen der Kommunalen Spitzenverbände gekommen. Wir haben uns dem angeschlossen. Ich habe ein Schreiben, in dem alle drei Kommunalen Spitzenverbände diesen Vorschlag unterstützt haben. Erst als das Ergebnis nicht passte, wurde ein Gegengutachten erstellt. Sie wissen ebenso, dass auch Frau Prof. Färber einen Niveausprung anerkannt hat. Das heißt, gerade das, was Lenk als Grundlage
genommen hat, ist anerkannt. Es ist dann über die Frage, wie groß dieser Niveausprung ist, gestritten worden. Wir haben versucht, an der Stelle einen Kompromiss zu finden, weil eine exakte Berechnung eben nicht möglich ist.
Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass dieses ein schwieriges Unterfangen ist, bei dem mit Blick auf die unterschiedlichen Vorgaben der Sachverständigen eine hundertprozentig eindeutige Lösung nicht erfolgen kann. Es ist wie natürlich immer mit Risiken behaftet, wenn man versucht, einen Kompromiss zu schließen. Wir finden aber, dass wir gerade mit Blick auf den fairen Ausgleich zwischen Land und Kommunen ein Ergebnis bekommen haben, das sich sehen lassen kann.
Es ist deutlich gesagt worden: Über 900 Millionen € für die Kommunen für die Jahre des Abrechnungszeitraums. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir im Rahmen dessen, was sich aus den unterschiedlichen Auffassungen herauslesen ließ, eine möglichst sorgfältig abgewogene Entscheidung getroffen haben, die den Kommunen auch Sicherheit gibt.
Nun haben wir gerade Differenzen zwischen den beiden Rednern der Opposition gehört: Während der eine ausführte, die Vorgabe für die nächsten Jahre bis 2019 sei schon gegeben, hat der andere gesagt, die Vorgabe sei nicht bis 2019 gegeben.
Es ist völlig klar: Wir haben jetzt für diese drei Jahre abgerechnet. Wir werden uns dann mit dem nächsten Abrechnungsgesetz zu beschäftigen haben. Wir sind jedenfalls den Anforderungen gerecht geworden, die an eine faire und sorgfältige Abwägung gestellt werden. – Ich bitte, diesem Gesetz zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Rudolph betätigt sich wieder einmal und bläst sich auf als Hüter der inneren Sicherheit, als oberster Mafia-Bekämpfer. Meine Damen und Herren, einerseits betreibt er eine unverantwortliche Panikmache beim Thema „Mafia“, anderseits betreibt er eine unverschämte Verharmlosung bei der Alltagskriminalität. O-Ton Rudolph: „Kleine Verbrechen“! Meine Damen und Herren, Verbrechen sind Straftaten, die mit Mindestfreiheitsstrafen von einem Jahr geahndet werden. Da fragt man sich schon: Was sind „kleine Verbrechen“? Offensichtlich braucht Herr Rudolph Nachhilfe in Sachen StGB, um den Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen zu verstehen. – Das aber nur am Rande, meine Damen und Herren.
In der Pressekonferenz hat Herr Rudolph Kleinkriminelle sozusagen als harmlos bezeichnet. Er meint sicher Räuber, Schläger und Einbrecher. Das sind nämlich diejenigen, die für die Sorgen und Nöte der Menschen stehen. Er aber tritt die Sorgen und Nöte der Menschen mit Füßen. Das ist eine ungeheure Verniedlichung der Alltagskriminalität, die die Menschen unmittelbar berührt. – Fakt ist: NordrheinWestfalen ist seit 2005 sicherer geworden.
Herr Rudolph, Sie greifen die Polizisten in dreister Weise an. Diese leisten alle hervorragende Arbeit. Ihnen gebührt unser aller Dank und Anerkennung.
Wir haben natürlich Schwerpunktsetzungen. Verschiedene sind schon genannt worden. Natürlich gehört die Gewalt- und Eigentumskriminalität zu einem der Schwerpunkte. Das ist doch selbstverständlich. Ich habe noch gut die Debatten im Ohr, in denen Sie sich hier erregt und gesagt haben, wir müssten gegen Gewaltkriminalität vorgehen. Aber wenn wir das dann tun, ist das auch wieder falsch.
Meine Damen und Herren, seit 2005 verzeichnen wir trotz signifikant höherer Anzeigebereitschaft einen Rückgang der Zahl der Straftaten um 5 %. Die Aufklärungsquote wurde von ihrem Tiefststand mit 46,6 % im Jahr 2002 unter rot-grüner Regierung auf jetzt stabile fast 50 % gesteigert. Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist um 21 % gesunken auf das niedrigste Niveau seit 25 Jahren. Offensichtlich ärgert Sie das. Sie möchten gerne schlechte Zahlen. Wir bieten Ihnen aber zu Ihrem Ärger diese guten Zahlen an.
Wir nehmen die organisierte Kriminalität sehr ernst; Herr Kruse hat das Problem hier dankenswerterweise objektiv aufgezeigt. Wir sind auf keinem Auge blind. Die OK wird in NordrheinWestfalen von 700 Experten bekämpft. Meine Damen und Herren, eines ist doch klar: Wenn wir alle an eine Stelle setzten, käme von Frau Düker der Vorwurf: Das ist nicht übers Land gezogen. Da gibt es keine Dezentralität. Die können das nicht wissen. – Wir leisten gute und vernetzte Arbeit.
Frau Düker, wenn Sie wieder einmal über die Polizeistrukturen räsonieren möchten: Wir haben sie von 50 auf 47 verringert. Sie haben in Ihren zehn Jahren Regierung nichts, aber auch gar nichts gemacht.
Wir haben darüber hinaus noch die Bezirksregierungen herausgenommen. Das sind alles Sachen, die Sie nie geschafft haben. Sie haben immer nur Maulheldentum betrieben. Deswegen sind solche Vorwürfe allesamt nur Luftnummern.
Zu der Frage der Übereinstimmung zwischen Bund und Ländern. Meine Damen und Herren, wie kommt denn das BKA zu einem Lagebild OK? Doch nicht dadurch, dass ein Beamter dort sitzt
und sich etwas ausdenkt. Die Bilder aus den Ländern werden vielmehr zusammengefasst. Das heißt, wir haben selbstverständlich eine gemeinsame, faktenbasierte Darstellung.
Herr Rudolph, im Übrigen sind die Kriterien alle unverändert. Unter Ihrer Regierung waren es dieselben Kriterien. Ich hoffe, Sie wollen sie jetzt nicht nachträglich in Zweifel ziehen. Hier wird natürlich ganz einvernehmlich miteinander gearbeitet und auch ausgewertet.
Die Bewertung der SPD zur Bedrohung durch die Mafia ist schlichtweg eine unerträgliche Mischung aus Unterstellung und Spekulation. Damit lassen sich natürlich gut Schlagzeilen machen. Die Bewertung ist aber – Herr Engel hat darauf hingewiesen – ein Zerrbild unseres Gemeinwesens.
Herr Rudolph, bei Ihnen könnte man glauben, Sie wollten nachträglich in die Musikband Erste Allgemeine Verunsicherung eintreten: Das Böse ist immer und überall. – Natürlich gibt es Probleme; das leugnet doch niemand. Aber Sie versuchen an dieser Stelle, die Menschen in einer Weise zu verunsichern, wie es einfach nicht angängig ist.
Die voreilige, substanzlose Kritik und die Beschimpfung der Arbeit der Polizei gehören zu Ihrem Standardrepertoire. Kaum war das furchtbare Verbrechen in Duisburg geschehen, haben Sie, genau wie Ihr Kollege Jäger, den Polizisten die Kompetenz abgesprochen, den sechsfachen Mord aufzuklären. Ergebnis: Tat geklärt, Täter festgenommen.
Meine Damen und Herren, wir brauchen also keine Unwissenheits- und Falschheitserklärungen. Die sind bei Ihnen an der Tagesordnung. Frau Düker hat einen Punkt aufgelistet. Ich kann das nahtlos fortsetzen: Sie wussten nicht, dass es eine G-10Kommission gibt. Sie wussten nicht, wann das BKA zuständig ist – Stichwort: Sauerlandgruppe. Der Gipfel ist in der Tat, wenn Sie, wie jetzt, Gesetzesänderungen einfordern, die gar nicht notwendig sind, weil das Gesetz diese Punkte schon enthält.
Wenn Sie jetzt auch noch mit der OnlineDurchsuchung um die Ecke kommen – das ist Ihr Lieblingssteckenpferd –: Ursprünglich hat die SPD das als „staatlich organisierten Hausfriedensbruch“ bezeichnet; inzwischen ist das ein gängiges Mittel, und Sie wollen es überall haben. Einigen Sie sich einfach mal, ob Sie rechtsstaatlich einwandfrei arbeiten oder nur Schlagzeilen produzieren wollen.
Meine Damen und Herren, die Vorschläge der selbst ernannten Mafiaexperten laufen im Kern im Übrigen darauf hinaus, die Grundfesten unseres Rechtsstaates über Bord zu werfen. Wir haben die Unschuldsvermutung und nicht die Sippenhaft. Wie müssen sich unsere italienischen Mitbürger fühlen, wenn sie alle mit den Mafiosi in einen Topf geworfen werden? Oder wollen Sie, Herr Rudolph,
vorsichtshalber alle festnehmen lassen? Wir arbeiten faktengestützt. Wir sind selbstverständlich wachsam – das ist die nordrhein-westfälische Polizei immer –: gegenüber der OK insgesamt, insbesondere aber gegenüber der Mafia.
Und wir sind kooperativ – auch international. Natürlich werden Informationen ausgetauscht. Wenn allerdings ihre Kronzeugin, die italienische Abgeordnete, einräumen muss – Zitat –: „Von zwölf in Deutschland festgenommenen Mitgliedern des San-Luca-Clans sind allein sieben in NordrheinWestfalen festgesetzt worden“, dann empfinde ich das eher als Auszeichnung. Das heißt, hier wird etwas getan.
Hier passiert etwas. Hier wird gearbeitet. Hier wird nicht nur erzählt. Das heißt, Untätigkeit und Blauäugigkeit finden sich weiß Gott nicht auf unserer Seite. Im Gegenteil: Das ist anscheinend eher bei Ihnen der Fall.
Mein Fazit ist daher: Die nordrhein-westfälische Polizei arbeitet faktenorientiert, rechtsstaatlich, professionell und erfolgreich bei der Bekämpfung der OK und auch – und gerade – in der Alltagsarbeit, die der SPD offensichtlich keine Mühen wert ist. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin Herrn Kutschaty dankbar, dass er etwas zur Versachlichung der Debatte beigetragen hat. Ich will nur noch im Hinblick auf den Erlass, der mehrfach angesprochen wurde, sagen: Solche Erlasse sind kein Geheimnis. Das wurde von Herrn Rudolph hier so triumphierend hervorgehoben.
Es ist doch völlig klar, dass jede Regierung – das galt auch zu Ihrer Zeit –daran interessiert ist, dass sich die Fallzahlen verbessern. Das zeigt, dass Aufklärung funktioniert, dass auch Abschreckung funktioniert und dass man letztendlich die Kriminalitätslage besser gestaltet. Das steht völlig außer Zweifel. Aber Sie glauben doch nicht ernsthaft, Herr Kutschaty, dass jemand, der den Wunsch hört, er möge dafür sorgen, dass die Fallzahlen sich verbessern, dann bei der OK nicht weiter ermittelt. Die Leute, die sich professionell damit beschäftigen – das sind die, die auch zu Ihrer Zeit schon in Diensten waren –, werden natürlich an ihrer Arbeit dranbleiben.