Protocol of the Session on March 15, 2006

Meine Damen und Herren! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen 23. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich neun Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Ihren Geburtstag feiern heute Annette Watermann-Krass – sie wird 49 Jahre alt; herzlichen Glückwunsch, Frau Kollegin! –

(Allgemeiner Beifall)

und Bernhard Tenhumberg von der CDU-Fraktion. Er wird heute 50 Jahre alt. Herzlichen Glückwunsch!

(Allgemeiner Beifall)

Beiden alles Gute im Namen aller Kolleginnen und Kollegen!

Wir treten nunmehr in die Beratung der heutigen Tagesordnung ein. – Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Remmel.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gemäß § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung beantrage ich im Namen meiner Fraktion, den Tagesordnungspunkt 3 der heutigen Sitzung „Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen (HFGG)“ von der Tagesordnung abzusetzen. Ich möchte das wie folgt begründen:

Meine Fraktion hat am Montag, dem 6. März, den Vorwurf erhoben, Teile des Gesetzentwurfs seien nicht verfassungsgemäß. Sie hat den Vorwurf mit einer gutachterlichen Stellungnahme von Prof. Hermes untermauert, ein ausgewiesener Sachverständiger mit anerkannt hoher Sachkompetenz. Meine Fraktion hat das Gutachten unmittelbar der Landesregierung, dem Ausschussvorsitzenden und den anderen Fraktionen übersandt und darauf in der Ausschusssitzung in der letzten Woche aufmerksam gemacht.

Die Landesregierung hat zugesagt, zu diesem Gutachten Stellung zu nehmen. Wir haben mit Datum vom 9. März ein Schreiben vom zuständigen Minister Pinkwart bekommen, in dem mit einem Satz auf das Gutachten hingewiesen wird – ich zitiere –:

„Soweit der Gutachter im Weiteren verfassungsrechtliche Monita vorträgt, hat die Landesregierung eine dezidiert andere Rechtsauffassung.“

Weitere Ausführungen dazu machen der Minister und die Landesregierung nicht.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Das ist sehr schwach!)

Nun kann man wohlwollend annehmen, dass bis heute keine Zeit war, ausreichend zu diesem Gutachten Stellung zu nehmen, wobei ich davon ausgehe, dass die Landesregierung über juristischen Sachverstand verfügt und diesen nicht verstecken muss. Man kann aber auch die Vermutung aussprechen, dass sich niemand gefunden hat, diese Vorwürfe dezidiert juristisch zu widerlegen oder – noch viel schlimmer – dass man nach dem Motto „Augen zu und durch!“ vorgeht und die Verfassung gebeugt wird. Davor wollen wir das Land schützen. Deshalb beantragen wir heute, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen,

(Beifall von den GRÜNEN)

um der Landesregierung ausreichend Gelegenheit und Zeit zu geben, die erhobenen Vorwürfe zu widerlegen und damit Schaden vom Land, …

Herr Kollege, bitte nur zur Geschäftsordnung!

… von den Einrichtungen des Landes, den Hochschulen, und den Studierenden abzuwenden. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Danke schön, Herr Remmel. – Herr Witzel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann unter Demokraten immer trefflich um die richtige Positionen bei unterschiedlichen Meinungen ringen. Das macht Parlamentarismus aus, aber man sollte sich auf ein ordentliches Verfahren verständigen.

Herr Remmel, ich bin über Ihren Antrag, den sie hier gestellt haben, erstaunt. Sie wissen, dass wir als Koalitionsfraktionen bei den gemeinsamen Beratungen zwischen den Fraktionen ursprünglich einen Terminvorschlag für die zweite Lesung dieses Gesetzentwurfes gemacht haben, der bereits im letzten Monat hätte sein sollen. Wir sind Ihrem Wunsch nachgekommen, die zweite Lesung in

den März zu schieben und in dieser Plenarsitzung durchzuführen.

Insofern erstaunt mich Ihr Antrag, den Sie zu Beginn der Plenarsitzung ad hoc vorgetragen haben. Ich vermute, dass die Gründe, die Sie haben könnten, nicht ausschließlich die sind, die Sie gerade vor dem Plenum vorgetragen haben. Ich vermute vielmehr, dass es die Gründe sind, die Sie am 2. Dezember in Ihrem Newsletter „Plenum aktuell“ verschickt haben. Da heißt es:

„Da der Gesetzentwurf gravierende handwerkliche Mängel aufweist und auch verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, werden wir versuchen, das Gesetz im parlamentarischen Verfahren zu bremsen.“

Ich könnte mir vorstellen, dass eher das Ihre Motivation ist. – Wir lehnen Ihren Antrag ab und werden hier auch so beschließen.

(Beifall von der FDP)

Herr Biesenbach, bitte.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Remmel, die Variante ist nicht schlecht. Aber wenn wir Ihrem Anliegen folgen würden, dann kämen wir zu keinem Punkt, der sich abstimmen ließe. Denn eine juristische Expertise zu finden, die eine ablehnende Meinung zum Untersuchungsgegenstand ausdrückt, finden Sie allemal, und erst Recht, wenn es darum geht, ob etwas verfassungskonform ist oder nicht.

Wir haben uns die Ausführungen des Verfassers gebührend angeschaut. Ich möchte die Expertise nicht schlechtreden, und ich will auch nicht die alte Floskel „zwei Juristen, drei Meinungen“ zitieren. Die Expertise selbst ist allerdings weder überzeugend noch inhaltsschwer. Dass sich die Landesregierung auf die Aussage beschränkt, sie vertrete eine andere Rechtsauffassung, tut sie vielleicht auch deshalb,

(Hannelore Kraft [SPD]: Zur Geschäftsord- nung!)

dass Ihre Rechtsauffassung nicht überzeugend, sondern ausgesprochen dünn ist. Wir warten den Rechtsstreit gerne ab.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Sie bringen kein einziges Argument dagegen!)

Regen Sie sich doch nicht auf! Wenn Sie mich ausreden ließen, wäre ich längst fertig.

Und wenn Sie fundierte Thesen und Expertisen haben, dann werden wir uns gerne darüber unterhalten. Mit der jetzt vorgelegten Expertise haben Sie nicht Überzeugendes vorgelegt.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön. – Meine Damen und Herren! Laut Geschäftsordnung ist es möglich, den Landtag vor Eintritt in die Tagesordnung darüber befinden zu lassen, welche Tagesordnung tatsächlich angenommen wird, sodass der Antrag von Herrn Remmel zugelassen werden kann. Ich lasse deshalb darüber abstimmen.

Wer für den Antrag von Herrn Remmel ist, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Grüne. – Wer ist dagegen? – Das sind CDU und FDP. Ich stelle fest, dass der Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 3 abgelehnt wurde. Wir haben die Lücken in den Fraktionen gezählt und sind einstimmig zu der Auffassung gekommen, dass die Mehrheit für die Ablehnung war.

(Beifall von CDU und FDP)

Wir lassen die Tagesordnung also so, wie sie ausgedruckt ist.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf:

1 Nachwahl eines Schriftführers des Landtags Nordrhein-Westfalen

Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 14/1426

Eine Debatte ist dazu nicht vorgesehen.

Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung über den Wahlvorschlag. – Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 14/1426 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Wahlvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

2 Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen – Drucksachen 14/1 und 14/893

Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 14/1441

Auf Bitten des Ältestenrates haben die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen in den Jahren 2003 und 2004 Empfehlungen erarbeitet, die zu einer Effizienz- und Attraktivitätssteigerung der Parlamentsarbeit führen sollen. Der Ältestenrat hat dieser Empfehlung folgend in seiner Sitzung am 14. Juli 2004 beschlossen, nach der Sommerpause 2004 verschiedene neue Elemente der Plenarsitzung in einer Testphase auszuprobieren.

Als Ergebnis dieser Testphase wurde bekanntlich die Geschäftsordnung mit der Neuwahl des Parlaments im Juni 2005 in verschiedenen Punkten neu gefasst. So wurden neue Fristsetzungen im Bereich der Aktuellen Stunde und der Fragestunde berücksichtigt, die Beratungsfrist für Tagesordnungspunkte neu festgelegt, das Element der Kernzeit eingeführt und ein Eilantrag als neues Element zugelassen.