Meine Damen und Herren! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen, 24. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich acht Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.
Auch heute haben wir wieder Geburtstagskinder unter uns. Geburtstag feiert der Kollege Norbert Römer. Er wird heute 59 Jahre alt. Herzlichen Glückwunsch, Herr Römer!
Meine Damen und Herren, vor Eintritt in die Tagesordnung erteile ich dem parlamentarischen Geschäftsführer der CDU, Herrn Biesenbach, für einen Antrag zur Tagesordnung das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gemeinsam für die Fraktionen der FDP und der CDU beantrage ich die Ergänzung der heutigen Tagesordnung, und zwar unter Punkt 3, um eine dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Drucksache 14/725: Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die inhaltliche Position der SPD-Landtagsfraktion zu diesem Studiengebührengesetz ist klar. Wir lehnen das Studiengebührengesetz ab, weil es sozial ungerecht ist,
bildungs- und wirtschaftspolitisch unsinnig und verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig ist. Als Opposition in diesem Haus werden wir alle parlamentarischen Instrumente ausschöpfen, um die Mehrheit in diesem Haus davon zu überzeugen, dass mit diesem Studiengebührengesetz der völlig falsche Weg beschritten wird.
Deshalb haben wir gestern die Rücküberweisung und die dritte Lesung beantragt, unter anderem auch deshalb, weil die gestrige Debatte zur zweiten Lesung eindrucksvoll deutlich gemacht hat, dass sie es wert ist, ausgewertet zu werden, und das auch in den Ausschüssen.
Aber das alles wollen Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU und von der FDP, nicht. Deshalb soll die Tagesordnung heute geändert werden. Damit wird die von uns beantragte und von Ihnen nicht zu verhindernde dritte Lesung zur Alibiveranstaltung in diesem Haus oder gar zur parlamentarischen Fingerübung. Das machen wir nicht mit.
Eine parlamentarische Fingerübung bei einem so wichtigen Gesetz, das über die Zukunft junger Menschen in diesem Land entscheidet, tragen wir auf keinen Fall mit. Deshalb lehnen wir die Änderung der Tagesordnung ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum dritten Mal an der gleichen Stelle, aber die Argumente sind die gleichen. Gestern in der Debatte haben die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung unsere Argumente hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes nicht widerlegen können.
Eine dritte Lesung macht deshalb Sinn – so jedenfalls ist sie in der Geschäftsordnung auch vorgesehen –, damit man zwischen der zweiten und der dritten Lesung noch einmal nachdenkt. Offensichtlich reicht dafür eine Nacht nicht aus. Daher sprechen wir uns gegen die Aufnahme in die heutige Tagesordnung aus, um den Koalitionsfraktionen und der Landesregierung mehr Zeit zum Nachdenken über die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes zu geben, weil sie offensichtlich mit uns im Ausschuss darüber nicht mehr diskutieren wollen. Deshalb sage ich eindeutig: Wir sind gegen die Aufnahme in die heutige Tagesordnung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie es Peter Biesenbach gesagt hat, schließen wir uns dem hier Vorgetragenen an: Wir kommen heute zur Abstimmung und zur Entscheidung. Das ist auch das in den letzten Wochen in den Gremien abgestimmte Verfahren gewesen. Auch auf Ihren Wunsch hin haben wir die zweite Lesung gestreckt. Wir haben monatelange Beratungen hinter uns liegen.
Deshalb sage ich Ihnen, Herr Remmel: Ich glaube, nicht Sie entscheiden, wie Verfassungsrecht in Nordrhein-Westfalen aussieht.
(Beifall von CDU und FDP – Rainer Schmelt- zer [SPD]: Aber Sie! Was maßen Sie sich ei- gentlich an?)
Frau Gödecke, Parlamentsberatungen und Entscheidungen über Gesetzesbeschlüsse sind auch keine Fingerübung. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion haben gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung die Ergänzung der heutigen Tagesordnung um eine dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Drucksache 14/725, Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen, beantragt. Eine solche dritte Lesung des genannten Gesetzentwurfs war gestern von der Fraktion der SPD gemäß § 73 der Geschäftsordnung beantragt worden.
Ich rufe zur Abstimmung über diesen Antrag auf und bitte um das Handzeichen dafür, wer dieser dritten Lesung zustimmen möchte.
Ich lasse über die Ergänzung der Tagesordnung abstimmen. Wer ist für diese Ergänzung der Tagesordnung? – Wer ist dagegen? – Die Mehrheit ist für die Ergänzung der Tagesordnung. Damit ist so beschlossen und die Tagesordnung um die dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Drucksache 14/725 ergänzt.
Fall der Ergänzung der Tagesordnung darauf verständigt, die dritte Lesung als neuen Tagesordnungspunkt 3 mit einer Redezeit nach Block I vorzusehen. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte würden sich dann entsprechend verschieben. – Ich sehe keinen Widerspruch, deshalb werden wir so verfahren.
Die Fraktionen haben außerdem vereinbart, die Beratung des Tagesordnungspunktes 8, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 14/1028, auf die nächste Sitzung zu verschieben. – Auch hier sehe ich keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren.
Meine Damen und Herren, wir treten nunmehr in die Beratung der heutigen Tagesordnung ein. Ich rufe auf:
Thema: Das Beispiel Heitkamp-DeilmannHaniel verdeutlicht die struktur- und beschäftigungspolitischen Konsequenzen der Steinkohleförderung
Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 14. März 2006 zu der genannten aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner der SPD Herrn Römer das Wort. Bitte schön.
(Minister Karl-Josef Laumann: Wenn ich Ge- burtstag hätte, würde ich jetzt nichts sagen, sondern feiern!)
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Während wir in die Aktuelle Stunde eintreten, versammeln sich vor dem Landtag Bergleute. Mehrere hundert Bergleute sind hier in Düsseldorf, weil sie Angst um ihre berufliche Existenz, weil sie Angst um ihren Arbeitsplatz haben. Das hat es in Nordrhein-Westfalen lange nicht gegeben.
Ich erinnere mich gut daran, dass ich gestern vor neun Jahren, zwei Tage nach dem sogenannten Kohlekompromiss mit der damaligen Bundesregierung unter Kanzler Helmut Kohl, vor mehreren Tausend Bergleuten gestanden und gesprochen habe, um den Bergleuten Mut zu machen, den damals verabredeten rasanten Schrumpfungspro
zess anzugehen. Ich wollte ihnen Mut machen, nicht in dem Bemühen nachzulassen, die rasante Personalanpassung hinzubekommen, ohne dass jemand ins Bergfreie fällt, und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die Bergwerke, die Betriebe, intakt bleiben, damit wir eine vernünftige und verabredete Kohleförderung zustande bringen können.
Das haben die Bergleute deshalb gut tun können, weil sie damals wussten, dass sie in Düsseldorf, in Nordrhein-Westfalen eine Landesregierung an ihrer Seite haben, die auch, wenn es schwierig wird, bei ihnen ist und dafür sorgt, dass alles, was verabredet worden ist, eingehalten wird. Das Entscheidende war vor allem, meine Damen und Herren, dass die Landesregierung mit den Bergleuten der festen Überzeugung war, dass es eine Perspektive für eine gute Zukunft für den Steinkohlebergbau geben muss. Das ist heute nicht mehr der Fall.
Draußen versammeln sich nicht nur die Bergleute von Bergbauspezialgesellschaften – von Deilmann-Haniel und von Thyssen Schachtbau. Bei ihnen sind auch Bergleute der deutschen Steinkohle AG, die Angst haben, weil sie ganz genau wissen: Das kann insgesamt in einen dramatischen Sinkflug übergehen. Das ist das Entscheidende in diesen Tagen. Deshalb sind viele so verzweifelt. Deshalb wissen viele, dass von der nordrhein-westfälischen Landesregierung in dieser schwierigen Situation nur wenig Hilfe zu erwarten ist.