Martina Tegtmeier

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja kein Geheimnis, dass sich die Innenminister der CDU und der SPD, was die Abschiebung nach Syrien betrifft, unterscheiden.
Und dass es hier einen ganz klaren Dissens gibt, das wird öffentlich hier ausgetragen. Wer das Tagesgeschehen verfolgt, weiß das auch in der ganz aktuellen Auseinandersetzung. Davon war hier eben auch schon die Rede.
Ich bedanke mich erst mal bei Herrn Ritter, dass er noch mal so ein bisschen die Aussagen von Herrn Förster hier auch relativiert hat und das in einen vernünftigen Rahmen gebracht hat. Gleichwohl haben wir natürlich auch zur Fraktion DIE LINKE keine hundertprozentige Übereinstimmung in dieser Frage, sondern wir sind durchaus dafür, dass wir Straftäter und Gefährder, wo es möglich ist und geboten ist, abschieben – wo es möglich und geboten ist und wo es auch aus humanen Gründen vertretbar ist. Für Syrien ist das unserer Meinung nach eben nicht der Fall.
Und wenn Herr Förster hier anführt, es ist so ein bisschen wieder die Diskussion, warum können wir nach Afghanistan in manche Gebiete abschieben, warum nach Syrien nicht, für uns ist die Sachlage ganz klar eine andere. Herr Ritter hat auf den Bericht des Auswärtigen Amtes hingewiesen, das die Gefährdungseinschätzung ja regelmäßig vornimmt. Es gibt natürlich auch im Netz schon wieder andere Berichte. Da wurden in Damaskus irgendwelche Bereiche festgestellt, wo die Lage doch nicht ganz so unsicher sein soll, wo der Zugriff der Assad-Regierung wohl nicht funktioniert, aber das sind für mich mehr oder weniger Nebelkerzen.
Und, Herr Förster, der Hinweis darauf, dass man ja – weil Sie ja wissen, dass wir keine diplomatischen Beziehungen zu Syrien pflegen, und es gibt auch keine Direktflüge von Deutschland nach Syrien –, dass wir einen Drittstaat bräuchten, um überhaupt Abschiebungen vornehmen zu können, dass Sie uns hier praktisch empfehlen oder nahelegen, hier vor Erdoğan wieder zu kriechen, ihn zu bitten, hier auch noch mal behilflich zu sein, also das finde ich auch schon ein ziemlich starkes Stück.
Auf jeden Fall steht vor allem unsere Rechtsstaatlichkeit. Und aus den schon genannten Gründen, die der Minister, aber auch Herr Ritter angeführt hat, ist es aus diesen Gründen zurzeit eben nicht geboten, so sinnvoll uns das erscheinen mag, Abschiebungen vorzunehmen. Es kann durchaus sein, dass die Innenministerkonferenz zu einem anderen Ergebnis kommt und die Befristung nicht verlängert. Dann kann sich natürlich jeder, der das möchte, auf die Schulter klopfen, aber das Problem ist damit keineswegs gelöst, denn jeder einzelne Fall muss ja natürlich überprüft werden. Rechtlich sind klare Grenzen gesetzt. Deutsche Verwaltungsgerichte müssen jede einzelne Rückführung auf den Weg bringen. Das sind unsere rechtsstaatlichen Anforderungen, und das ist auch gut so. Also jeder, der jetzt glaubt, das ist einfach mal so hinzukriegen, die Innenministerkonferenz braucht das eben nur mal zu beschließen, der dürfte auch da auf dem Holzweg sein.
Für mich ist da eine Menge Populismus im Spiel. Wir haben keine Lust darauf, wir gehen nach humanitären Gesichtspunkten vor, und deswegen werden wir selbstverständlich Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal, als Europäerinnen und Europäer ist für die SPD-Landtagsfraktion
die Istanbul-Konvention selbstverständlich zu unterstützen, weil wir schauen nicht nur, wie sieht es bei uns aus, sondern auch, wie sieht es bei unseren Nachbarn und Nachbarinnen aus.
Nachdem Frau Friemann-Jennert und Minister Pegel in diesem Fall hier ausführlich über die Maßnahmen bei uns im Land vorgetragen haben, könnte man ja sagen, ich schließe mich dem an
und das reicht mir jetzt,
aber dafür ist mir das Thema viel zu wichtig.
Zu früh gefreut, zu früh gefreut!
Als ich mich 1994
das erste Mal gegen Gewalt gegen Frauen engagiert habe, war die Vergewaltigung in der Ehe noch kein Straftatbestand. Das ist ja erst 1997 eingeführt worden. Mir kommt es noch gar nicht so lange vor, und deswegen muss man auch immer schauen, wo kommen wir eigentlich her, wenn wir hier von häuslicher Gewalt, in erster Linie auch von Opferschutz sprechen, was uns ja besonders am Herzen liegt. Da muss man natürlich resümieren, dass in Deutschland sehr, sehr lange Zeit das Opfer überhaupt nie im Fokus stand. Das war immer so eine Randfigur, wenn es um Täter ging. Die Opfer kamen nur in den Blick, wenn es um Zeugenaussagen ging,
aber auf ihnen selbst lag der Fokus nicht,
und da wird sich Herr Förster auch noch ganz genau dran erinnern.
Er hat ja darauf hingewiesen,
dass er als Richter oft genug mit solchen Sachverhalten zu tun hatte. Erst in den …
Ach so, man kann natürlich noch weiter gehen: In der DDR gab es ja gar keine häusliche Gewalt, wenn man so den Staatsorganen Glauben schenken durfte. Das ist natürlich alles Quatsch.
Erst in den letzten Jahrzehnten kamen die Opfer wirklich mal als Opfer in den Fokus und Opferrechte wurden als Menschenrechte anerkannt und an etlichen Stellen in der
Strafprozessordnung auch verankert. Das war gut so und das war lange, lange überfällig.
Ja, danke, mein Fraktionsvorsitzender, dass du das hier so anerkennst.
Frau Bernhardt, nachdem Sie die Grundintention der Istanbul-Konvention, die hier, glaube ich, hinlänglich bekannt ist, vorgetragen haben,
haben Sie darauf hingewiesen oder haben Sie auch selbst an einer anderen Stelle darauf hingewiesen, dass es ja nicht nur Land und Kommunen betrifft, sondern eigentlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, darauf hinzuwirken. Und nur so funktioniert das ja auch. Das können wir hier alles nicht umsetzen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen, auch die Strafprozessordnung, das Strafgesetzbuch und so weiter, uns keine Möglichkeiten an die Hand geben. Also es ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, der selbstverständlich weiterentwickelt werden muss und weiterentwickelt wird.
Aber wenn Sie dann in Ihrem Antrag feststellen, dass die Istanbul-Konvention ja nun seit 2018 bei uns in Kraft ist und sich hier nichts getan hat, also dann sträuben sich mir natürlich die Nackenhaare, muss ich mal so sagen.
Es ist ja mitnichten so, dass wir bei null angefangen haben, sondern wir kommen hier von einem sehr hohen Niveau und haben hier tatsächlich viele Standards bereits gesetzt und haben viel vorzuweisen. Und diese Relation muss man ja auch mal mit in Betracht ziehen. Viele Punkte aus der Konvention spielen zum Glück bei uns keine Rolle mehr, weil für mich hier Forderungen gestellt werden, die tatsächlich selbstverständlich bei uns schon sind, aber natürlich haben wir auch Dinge, die sich weiterentwickeln müssen und wo noch Handlungsbedarfe bestehen.
Aber ich möchte auch darauf hinweisen, das hat Frau Friemann-Jennert teilweise auch schon getan, dass wir hier gerade in Mecklenburg-Vorpommern auch Vorreiterrollen eingenommen haben, wenn es um den Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt ging und um Opferschutz ging insgesamt. Frau Friemann-Jennert hat ja schon so eine kleine Aufzählung gemacht, auch was die Opferschutzbeauftragten angeht, die der Polizei, jetzt hier noch gar nicht genannt, die gibt es ja mittlerweile aber auch. Wir haben auch seinerzeit das Wegweisungsrecht ins SOG eingeführt. Das war damals zu dem Zeitpunkt auch nicht selbstverständlich. Also wir haben tatsächlich einiges vorzuweisen gehabt.
Oder aber auch das Modell der psychosozialen Prozessbegleitung, Frau Bernhardt.
Das haben Sie selbst ja auch sehr geschätzt und schätzen es immer noch eigentlich
und möchten das eigentlich so auch wiederhaben. CDUHäuser und trotzdem sehr, sehr fortschrittlich teilweise, was eben diese sensible Thematik anging.
Also hier so zu tun, als hätten wir nichts getan, also das finde ich ehrlich gesagt schon ganz schön, schon ganz schön dreist.
Selbstverständlich sind immer noch Baustellen vorhanden. Aber Sie haben vorhin viele Punkte angesprochen, und viele Punkte finden sich genau oder genau diese Punkte finden sich in dem Aktionsplan wieder. Und Sie wissen ganz genau, wie der aufgebaut ist, weil Sie ja diese Aktionspläne auch durchforsten, würde ich mal behaupten. Das ist ja auch gut so! Und Sie wissen ganz genau, dass jeder Aktionsplan ausgewertet wird. Er wird evaluiert, es werden davon Handlungsbedarfe abgeleitet. Und genau die Zielgruppen, die Sie auch angesprochen haben, die kommen da ja alle drin vor. Die kommen da alle drin vor.
Und da drin kommt auch vor Fort- und Weiterbildung für Berufsgruppen zum Beispiel, die hiermit zu tun haben,
und das auch bei Polizei und Justiz übrigens. Und da sind in der Tat sehr große Bedarfe.
Und wenn Herr Förster vorhin hier von Verhandlungen sprach – ja, ich sehe bei der Justiz sehr viel Bedarf, weil mir da doch mitunter die Sensibilität dem Opfer gegenüber vollkommen fehlt. Ich habe einige Prozesse begleitet in Opferentschädigungsangelegenheiten und habe mich sehr gewundert, und habe mich sehr gewundert, wie man da mit traumatisierten Opfern teilweise umgeht und nicht wirklich darauf eingestellt ist, darauf einzugehen. Und ich glaube, zu erbringende Glaubwürdigkeitsgutachten, die für die Opfer schrecklich sind, die sind nicht gerade selten. Ja, wir haben noch viel zu tun. Wir tun stets etwas und entwickeln das weiter. Und Ihren Antrag brauchen wir dazu nicht und wir lehnen ihn auch ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Pr…
Hier stehen schon über zwei Minuten.
Ich wollte doch meine Redezeit mal ausschöpfen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, der Minister hat schon die richtigen Worte gefunden. Wir müssen auf die Verhältnisse Rücksicht nehmen, aber wir müssen auch noch viel tun. Und das Anliegen ist ein richtiges und wichtiges Anliegen. Dessen ungeachtet halte auch ich es für nicht umsetzbar, und das aus Gründen, die ich Ihnen gleich vortragen werde.
Also die Barrierefreiheit der Wahllokale liegt erst mal in der Zuständigkeit der Gemeinden, also der Kommunen, und die Gemeindewahlbehörde bestimmt für jeden Bezirk, für jeden Wahlbezirk einen geeigneten Wahlraum. So ist das ja festgelegt. Und Wahlbezirke sollen nicht mehr als 2.500 Menschen sein oder Wählerinnen und Wähler, nein, Menschen, Einwohner, hier geht es um Einwohner. Und in der Realität ist es natürlich so, dass wir die ganz überwiegende Anzahl der Wahllokale für wesentlich weniger Einwohner haben, weil wir haben eigentlich in allen Gemeinden Wahllokale.
Aber wir haben ja ganz viele Gemeinden, die kommen an 2.500 Einwohnerinnen und Einwohner überhaupt nicht ran. Und wir haben sogar kleinere Gemeinden, die haben zwei Wahllokale, weil die halt örtlich so seltsam zuge
schnitten sind, weil nämlich es auch im Sinne der Wahlgesetze ist – das wurde auch schon gesagt –, dass die Wahllokale gut erreichbar sein sollen für alle. Die sollen gut erreichbar sein, und das spielt auch dabei eine Rolle, und deswegen dürfen alle Bemühungen dahin, mehr Barrierefreiheit zu schaffen, nicht dazu führen, dass Wahllokale reduziert werden. Dann hätten wir, glaube ich, allen Wählerinnen und Wählern einen Bärendienst erwiesen.
Und genau das, fürchte ich, würde passieren, wenn wir an jedes Wahllokal die absolute Barrierefreiheit ansetzen würden als Maßstab. Und das sind für mich zwingende Gründe, nicht mit der Brechstange vorzugehen, sondern das weiterzuentwickeln – behutsam, aber ständig. Und mit jedem Lokal, das neu geschaffen wird – ich meine, Wahllokal, nicht Kneipe oder so was –, als Wahllokal hergerichtet, da kann man diesen Maßstab getrost schon ansetzen, aber all die Räumlichkeiten, jetzt hauptsächlich Räumlichkeiten im Eigentum der Gemeinde, die ja bevorzugt dafür auch genutzt werden sollen, die eben nicht barrierefrei, ohne unüberwindbare Hindernisse praktisch hergerichtet werden können, müssen nach wie vor weiter zu nutzen sein.
Und, Herr Koplin, Sie sprachen eben vom ÖPNV, Erreichbarkeit und Parkplätze. Ich glaube, in der Fläche, so bei den kleineren Gemeinden haben wir mit den Parkplätzen keine Probleme, mit dem ÖPNV allerdings schon. Am Sonntag findet der ganz einfach nicht statt. Und da ist es mitunter wesentlich besser für alle, einen Fahrdienst gegebenenfalls zu organisieren für Menschen, die halt so schwer behindert sind, dass sie auch körperliche Beeinträchtigungen in Bezug auf ihre Fortbewegung haben, als dass wir überall Wahllokale errichten und die müssten dann neu errichtet werden, die eben barrierefrei zugänglich sind.
Also, lieber kleine Schritte zielgerichtet als mit der Brechstange, weil das kriegen wir, glaube ich, nicht hin. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Islamistischer Terror – Wen schützt der Verfassungsschutz?“ – ja, na den islamistischen Terror jedenfalls nicht, das war den Worten des Innenministers und übrigens auch dem Verfassungsschutzbericht, der seit geraumer Zeit vorliegt, ziemlich klar zu entnehmen. Herr Ritter hat noch mal ganz neue Schwerpunkte in Bezug auf den Verfassungsschutz unseres Landes hier gelegt. Die AfD hat sich hauptsächlich auf das Attentat am Berliner Breitscheidplatz bezogen.
Die Frage, wen der Verfassungsschutz schützen soll, ist natürlich klar zu beantworten: „Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder.“ Also er hat de facto zur Aufgabe, den Staat vor allen staatszersetzenden Elementen zu schützen.
Natürlich,
das Landesverfassungsschutzgesetz ist hier im Hohen Haus sehr gut bekannt. Die AfD will jedoch die Frage, ob der Verfassungsschutz womöglich Informationen zur Aufklärung des Anschlags auf den Breitscheidplatz nicht weitergeleitet hat, für ihre Zwecke instrumentalisieren.
Ich will mich gar nicht weiter bei den möglichen Unterlassungen in Bezug auf den Attentäter Anis Amri aufhalten,
nur so weit, dass hier ja auch von einem V-Mann unseres Verfassungsschutzes die Rede ist, der 2017 Informationen unabhängig vom Verfassungsschutz geliefert haben soll. Auf dieser Grundlage wurde in Berlin-Neukölln eine Familie überwacht, und zwar ungefähr bis neun Tage vor dem Anschlag. Man fand keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass hiervon eine tatsächliche Gefahr ausging, und hat die Überwachung eingestellt.
Aber die gegenwärtige Diskussion oder diese Diskussion gibt der AfD natürlich die Möglichkeit, einmal mehr zwei ihrer Feindbilder in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken: den Islamismus und den Verfassungsschutz.
Dass die AfD-Fraktion der Frage „Wen schützt der Verfassungsschutz?“ das Stichwort „islamistischer Terroris
mus“ voranstellt, suggeriert natürlich auch, dass der Verfassungsschutz nicht nur vor islamistischem Terrorismus schützt, oder nicht nur nicht davor schützt, sondern den möglicherweise sogar befördert durch sein Verhalten. Ginge es der AfD aber tatsächlich um die Sicherheitslage und etwaige Versäumnisse, wäre zunächst eine Sachverhaltsdarstellung durch das Innenministerium mit anschließender Diskussion im Innenausschuss der richtige Weg.
Das ist uns angekündigt worden,
das wird stattfinden.
Ja, und das findet statt,
das hat man Ihnen eben gerade noch mal gesagt. Aber das ist natürlich,
das ist natürlich nicht so medienwirksam, als wenn man es hier im Landtag jetzt noch mal breitwalzt.
Islamisten, das ist leider so, wollen eine Gesellschaftsordnung errichten, in der islamische Rechtsnormen durchgesetzt werden und die Anwendung der Scharia durchgesetzt wird.
Damit würde in der Tat die freiheitlich-demokratische Grundordnung außer Kraft gesetzt. Es gibt im Bereich des Islamismus terroristische Gruppierungen, deren Ziel die Propagierung, Androhung und der Einsatz von Gewalt ist. Vor diesem Hintergrund beobachtet der Verfassungsschutz religiös motivierte extremistische Bestrebungen, die sich insbesondere gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung richten. Und hier sind die Salafisten hervorzuheben, die eine Ideologie und besonders radikale Bewegung innerhalb des islamistischen Extremismus darstellen.
Übrigens verurteilen wir nicht nur extremistische Auswüchse des Islam, auch andere Religionen bringen extremistische Auswüchse hervor, die vielleicht nicht so offensichtlich sind, aber allemal dazu geeignet, unsere Grundwerte und unsere Grundrechte anzugreifen. Wir lehnen alle Formen des religiösen Extremismus ab.
Die tatsächlich registrierten Straftaten, die in MecklenburgVorpommern dem islamistischen Extremismus zuzuord
nen sind, sind zum Glück überschaubar und im einstelligen Bereich. Zum islamistischen Terrorismus heißt es im Verfassungsschutzbericht von 2019: „Der islamistische Terrorismus stellt weiterhin eine sehr große Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik dar. Allerdings gab es auch“ – und das ist, worauf es wirklich ankommt – „2019 keinen islamistischen Anschlag mit Todesfolge in Deutschland.“ Diese Aussage verdeutlicht zum einen, dass der Verfassungsschutz sich der Gefährlichkeit des islamistischen Extremismus wohl bewusst ist und Personen, die ihm zugeordnet werden können, im Auge behalten wird, und andererseits stellt er klar, dass die Anzahl gelungener islamistisch-terroristischer Straftaten in Deutschland vergleichsweise sehr gering ist. Und meine Fraktion ist der Meinung, das soll auch unbedingt so bleiben.
Dass die AfD den Verfassungsschutz diskreditieren und in ein schlechtes Licht rücken will, ist aber klar, denn der Verfassungsschutz befasst sich nicht nur mit religiös motivierten extremistischen Bestrebungen, sondern natürlich auch mit dem Rechtsextremismus. Und hier kommt die AfD natürlich besonders ins Spiel. Die AfD selbst ist zwar kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes, man könnte sich allerdings schon fragen, wie lange das noch der Fall ist. 2018 hatte der Verfassungsschutz unter Federführung des Bundesamtes für Verfassungsschutz eine Prüfung zu der Frage eingeleitet, ob vielleicht tatsächlich Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung in der AfD oder ihren Teilorganisationen erkennbar sind. In das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz sind dabei auch Sachverhalte und Zitate von Teilstrukturen und Personen der AfD aus MecklenburgVorpommern eingeflossen.
Ergebnis der Prüfung war, dass der AfD-interne Personenzusammenschluss – der Minister hat es schon erwähnt – „Der Flügel“ sowie die offizielle Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland“ zu rechtsextremistischen Verdachtsfällen erklärt wurden.
Im März 2020 erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz, den „Flügel“ nicht mehr lediglich als Verdachtsfall, sondern als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung zu führen. Der als rechtsextremistisch eingestufte „Flügel“ hat sich dann offiziell aufgelöst, doch gewinnt er innerhalb der AfD laut Bundesamt an Einfluss, denn die Mitglieder des „Flügels“ sind ja nicht einfach weg, sie mischen munter weiter in der AfD mit.
Ebenfalls im März 2020
stufte der Thüringer Verfassungsschutz den dortigen AfD-Landesverband zum Verdachtsfall für extremistische Bestrebungen hoch. Im Juni 2020 stufte der Verfassungsschutz Brandenburg den örtlichen Landesverband als Verdachtsfall für eine rechtsextremistische Bestrebung ein. Die Behörde begründete diesen Schritt mit dem Landesverband zurechenbaren extremistischen Positionen von Mitgliedern, dem starken Einfluss der
Parteiströmung „Der Flügel“ und Verbindungen zu rechtsextremistischen Bestrebungen und Verdachtsfällen wie der Identitären Bewegung.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, wie die AfD von ihrer politischen Konkurrenz gesehen wird. Da haben wir von der NPD, von dem NPD-Landesverband Erstaunliches lesen können, auch im Verfassungsschutzbericht 2019 auf Seite 31 dokumentiert. Da möchte ich jetzt gar nicht näher drauf eingehen, weil die Zeit leider sehr knapp ist.
Es ist also insgesamt gesehen nicht verwunderlich, dass die AfD ein gestörtes Verhältnis zum Verfassungsschutz hat und warum sie immer nervöser reagiert. Vielleicht erinnern sich noch einige hier im Haus an diese Textpassage, ich zitiere: „Das Landesamt für Verfassungsschutz hat sich längst zu einem staatlichen Spitzeldienst entwickelt, der im Auftrag der herrschenden Systemparteien die politische Opposition überwacht und öffentlich denunziert. Die Dokumentation in den entsprechenden Berichten bewirkt eine systematische Ausgrenzung politischer Opponenten im Land“ und so weiter und so fort. Das Zitat stammt aus einer Begründung, aus der Begründung eines Antrags zur Auflösung des Verfassungsschutzes, hier im Landtag von der NPD-Fraktion gestellt.
Aber so weit muss man ja nicht zurückgehen, denn im Januar dieses Jahres wurde von dem ehemaligen AfDMitglied, dem fraktionslosen Abgeordneten, der Antrag „Landespolizei stärken – Verfassungsschutz abschaffen“ in den Landtag eingebracht. Der Antrag hat natürlich mehrheitlich Ablehnung gefunden, aber die AfD hat eine Zustimmung und Enthaltungen, also die AfD hat ihn nicht durchweg abgelehnt.
Es versteht sich von selbst, dass der Verfassungsschutz als Nachrichtendienst weder seine Arbeitsmethoden noch alle gewonnenen Erkenntnisse offenlegen kann. Dies würde den beobachteten Personen beziehungsweise Objekten und Personen ermöglichen, ihre Beobachtungen zu erschweren oder gar zu verhindern. Da kann man als Verfassungsschutzgegner natürlich eine mangelnde Transparenz beklagen. Aber auch, wenn wir anerkennen, dass eine völlige Transparenz des Verfassungsschutzes nicht möglich ist, vertreten wir die Auffassung, dass etwaige Missverständnisse und mögliches Fehlverhalten innerhalb des Verfassungsschutzes unbedingt aufgeklärt werden müssen.
Sie haben die verschiedenen Ausschüsse schon angesprochen, auch hier im Landtag ist ja im NSUUntersuchungsausschutz einiges zutage getreten und im Innenausschuss wird das weiterverfolgt. Meiner Überzeugung nach geht es der AfD jedoch nicht um die Sachaufklärung. Hauptanliegen ist es, den Verfassungsschutz, der der AfD aus den vorgenannten Gründen ein Dorn im Auge ist, zu diskreditieren, und auch diese Aktuelle Stunde zeigt, besonders Verfassungsfeinde haben Interesse an einem schwachen Verfassungsschutz. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes liegt uns hier ein sehr, sehr schlanker Gesetzentwurf auf dem Tisch, nur eine DIN-A4-Seite, aber für eine kleine Gruppe der Betroffenen ein außerordentlich wichtiger Gesetzentwurf.
Wie Sie alle wissen, hat Anfang letzten Jahres das Bundesverfassungsgericht eine Regelung im Bundeswahlrecht gekippt. Das war der Ausschluss, der Wahlrechtsausschluss für betreute Personen. Wir haben das hier seinerzeit zügig nachvollzogen und diese eine entsprechende Passage aus unserem Landes- und Kommunalwahlgesetz auch herausgenommen, und zwar, um diesen betroffenen Menschen schon die Möglichkeit zur Wahl bei den Kommunalwahlen 2019 einzuräumen. Wir haben seinerzeit auch schon verabredet, dass wir Assistenzregeln, die der Bundestag neu fassen wollte – gesetzeskonform –, dass wir die, wenn das so weit ist, übernehmen wollten, damit wir gleiche Verhältnisse haben, weil Wahlen nun mal oftmals auch zeitgleich stattfinden in verschiedenen Ebenen, also Europa-, Kommunalwahlen, Bundestags-, Landtagswahlen, Kommunalwahlen, sodass es nur Sinn macht, gleiche Regelungen dafür auch zu finden.
Die Regelungen sind durch den Bund auf den Weg gebracht worden. Wir vollziehen das mit diesem Gesetzentwurf nach, mussten allerdings im Innenausschuss, damit das auch wirklich wortgleich stattfindet, noch eine kleine Änderung vollziehen. Die ist auch einvernehmlich beschlossen worden. Bei Enthaltung der AfD insgesamt zu diesem Gesetz ist auch der Gesetzentwurf einvernehmlich beschlossen worden. Damit gehe ich davon aus, dass auch hier und heute dieses Gesetz eine große Mehrheit findet, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf eines Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie hat ja schon im Vorfeld die Wellen hochschlagen lassen
und für einige Aufregung gesorgt. Zurzeit sind wir in einer Situation, dass die kommunalen Vertretungen, wie wir auch, erst mal in die Winterpause gehen. Die meisten kommunalen Vertretungen tagen zwar alle zwei Monate, manche nicht mal ganz so häufig, sodass man vielleicht sogar die Hoffnung haben kann, dass dieses Gesetz vielleicht in dieser Pandemie gar nicht zur Anwendung kommt.
In dem Gesetz geht es natürlich darum, das hat der Innenminister vorhin ausgeführt, Optionen zu schaffen für die Gemeinden, Beschlüsse zu fassen, auch wenn die Gemeindevertretung aus ganz realen Gründen besser nicht physisch zusammenkommt, um Menschen nicht zu gefährden. Und, Herr Schneider, auch heute schon gibt es Einschränkungen, was die Möglichkeit der Öffentlichkeit an der Teilnahme von Sitzungen angeht, weil Sie können nicht Ihren Parteitag mit jeder Gemeindevertretung vergleichen.
Viel zu unterschiedlich sind die Situationen, die wir hier vorfinden.
Und ich finde auch, alle einzeln aufgeführten Punkte sind durchaus dazu geeignet, hier Fragen aufzuwerfen, Fragen aufzuwerfen, was die Umsetzbarkeit dieser ganzen Regelungen überhaupt betrifft. Ich will da nur mal einen einzigen Punkt aufgreifen. Der Innenminister hat uns vorhin gesagt, dass ein besonderer Schwerpunkt für ihn in der Übertragung von Aufgaben oder Entscheidungen auf den Hauptausschuss besteht. Und wenn ich mir mal angucke, was wir hier für Regelungen treffen, wir machen, wollen hiermit ermöglichen, dass Gemeindevertretungen auch anders als in der gewohnten Form Be
schlüsse fassen können, damit trotzdem die Öffentlichkeit irgendwie beteiligt werden kann, und wenn ich hier davon ausgehe, wie schwierig es ist für Gemeindevertretungen, diese technischen Möglichkeiten umzusetzen, fällt es nicht schwer, darauf zu kommen, dass, je kleiner so eine Gemeindevertretung ist, umso größer ist vielleicht das Problem, das technisch auch alles so hinzukriegen. Und gerade diese Gemeindevertretungen – und davon haben wir fast ja noch 250, die unter 500 Einwohner haben, also mit sieben Gemeindevertretern inklusive Bürgermeistern –, die sind überhaupt nicht dazu verpflichtet, einen Hauptausschuss einzurichten, und viele haben auch gar keinen.
Also für die fällt das schon mal flach.
Also etliche Fragen, die sich da auftun. Wir haben ja schon für heute Abend eine Innenausschusssitzung einberufen, in der wir Verfahrensfragen ja klären werden. Deswegen werbe ich natürlich für die Überweisung in den Innenausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Also, Herr Förster, was Sie eben auf die Kurzintervention des zu Recht von Herrn Koplin hier Gesagten ausgeführt haben, das war ja noch jämmerlicher als Ihr Beitrag selber.
Wissen Sie, was ich davon mitgenommen habe?
Solange wir nicht eine erkleckliche Anzahl von Toten hier vorweisen können, muss man unsere CoronaMaßnahmen nicht so ernst nehmen. Es gibt ja nicht
genug Betroffene mittlerweile. Und dass die CoronaVerordnungen und die Maßnahmen eben Tote verhindern, das akzeptieren Sie einfach nicht. Und wenn Sie hier von Abwägen sprechen, ja, wir wägen ab. Jeder Tote, der verhindert werden kann, muss verhindert werden. Das ist unsere Abwägung. Und 500 …
Ja, vielen Dank!
Außerdem haben Sie uns hier gesagt, dass neue technische Möglichkeiten Sie erst mal so ein bisschen einschüchtern. So habe ich das verstanden. Sie sprachen hier von nicht gewohnten Videokonferenzen. Und davon abgeleitet haben Sie gesagt, dass unbedingt Präsenzveranstaltungen notwendig sind,
auch damit Sie Auge in Auge den Bewerbern halt gegenüberstehen können, die anschauen können und so weiter.
Wir reden hier über diesen Gesetzentwurf, von einer Ausnahmesituation, die gar nicht mal so unwahrscheinlich ist, seitdem wir mit der Pandemie leben und Versammlungsfreiheiten ja immer wieder eingeschränkt werden, und das vollkommen zu Recht. Und wenn wir hier uns im Wahlrecht und in Wahlen bewegen, sprechen wir natürlich von Grundrechten, die gesetzlich geschützt sind, und deswegen kann man hier auch nur Veränderungen herbeiführen, indem man das Gesetz als solches angeht.
Und ich will hier auch nicht Herrn Ehlers oder auch den Minister hier noch mal wiederholen und auf die Einzelheiten eingehen, sondern ich möchte nur noch mal sagen, dass die angedachten Möglichkeiten, die gegebenenfalls per Verordnung eingeführt werden können, ja unter ganz entscheidenden Vorbehalten stehen. Nämlich der Landtag bleibt von Anfang an Herr des Verfahrens. Er entscheidet, ob überhaupt eine Situation vorliegt, die eine Verordnung erforderlich macht, und er muss einer danach erlassenen Verordnung des Ministeriums für Inneres und Europa zustimmen, bevor diese überhaupt in Kraft treten kann. Er hat auch die Möglichkeit, anstelle der Feststellung, dass die Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz unmöglich ist, zugleich einen Antrag zur Ände
rung des Gesetzes zu beraten und zu beschließen. Er hat es also stets in der Hand, ob er die erforderlichen Gesetzesänderungen selbst vornimmt oder den Weg zur Verordnungsregelung öffnet, der er dann auch noch zustimmen muss.
Von daher sind da, glaube ich, viele Schutzmaßnahmen eingezogen. Und deswegen werden wir selbstverständlich der Überweisung gleich auch zustimmen, da wir diesen Gesetzentwurf selbstverständlich mittragen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen!
Frau Bernhardt, ich finde Ihren Antrag sehr sympathisch,
aber wir werden auch der Überweisung und dem Antrag nicht zustimmen.
Und wir befassen uns hier mit der Kommunalverfassung, und ich habe gedacht, na ja, gut, Frau Bernhardt ist ja sonst immer nicht für die Kommunalverfassung zuständig, aber hier stehen ja Behinderten- und Kinderrechte im
Vordergrund. Aber, Frau Bernhardt, Sie sind Juristin, und deswegen kann ich Ihnen das auch nicht durchgehen lassen, weil Sie wissen, Paragraf, nein, Artikel 28 Grundgesetz, Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet“ werden, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft … in eigener Verantwortung zu regeln.“ Und wenn Sie dann hier sagen, wir schieben die Verantwortung auf die kommunale Ebene, es ist Ermessen der kommunalen Körperschaften, Beiräte einzurichten und so, dann sage ich, ja, genau so ist das.
Und ich weiß nicht, wer sich noch daran erinnert, als wir seinerzeit in die Hoheitsrechte der Kommunen eingegriffen haben, in die Organisationshoheit, um genau zu sein, als wir hier die Gleichstellungsbeauftragten verpflichtend für Gemeinden über 10.000 Einwohner vorgeschrieben haben, der weiß noch, was das für ein Kraftakt gewesen ist.
Und wir haben ihn gewonnen und wir haben aber …
Herr Ritter, deswegen habe ich das eben gesagt. Das ist für Gemeinden vorgeschrieben, die mehr als 10.000 Einwohner haben, und es war nicht einfach.
Der Antrag oder der Gesetzentwurf von Ihnen sieht für alle Gemeinden und die Landkreise gleichermaßen vor, hier Regeln einzuführen, die in die Organisationshoheit eingreifen. Und wenn man sich mal hier unsere geschützten Gemeindestrukturen anguckt, sprechen wir hier auch, ich habe es vorhin schon mal angesprochen, von Gemeinden, fast 250 Stück noch, die weniger als 500 Einwohner haben, also inklusive Bürgermeister sieben Gemeindevertreter, die manchmal nur die Pflichtausschüsse haben und nicht mal einen Hauptausschuss und auch keine Beiräte haben, und für alle gleichermaßen wollen wir diese Verpflichtung einführen. Das ist die eine Seite. Von daher, wir halten viel davon, dass die Gemeindevertretungen ihre Aufgaben so strukturieren und die Ausschüsse bilden, die hilfreich sind für die Entscheidungsfindung vor Ort.
Außerdem haben Sie vorhin auch noch gesagt, Frau Bernhardt, dass Kinder und Jugendliche keinerlei Rechte haben.
Das kann ich so auch nicht stehen lassen
und das wissen Sie auch besser.
Wir haben Rechte für Einwohnerinnen und Einwohner ab 14 Jahre, also Jugendliche, Kinder nicht. Das ist so, da haben Sie vollkommen recht, aber das in einem Abwasch mal so eben zu sagen, das lasse ich Ihnen auch nicht durchgehen.
Sie sprachen vorhin auch von einem Flickenteppich, was die Jugend- und Kinderbeiräte in den Gemeinden angeht. Da haben Sie vollkommen recht. Und viele Gemeinden gestehen den Kindern und Jugendlichen mehr Rechte zu, als kommunalverfassungsmäßig überhaupt zulässig ist. Deswegen hat meine Fraktion auch selbst einen Gesetzentwurf erarbeitet Anfang des Jahres, der nämlich genau das vorsieht, wonach im Sinne einer verbesserten Jugendbeteiligung in den Kommunen zum einen die Möglichkeit ‒ allerdings die „Möglichkeit“ ‒ der Bildung von Jugendbeiräten ausdrücklich in der Kommunalverfassung verankert werden sollte. Und um eine effektive Beteiligung an politischen Verfahren ermöglichen zu können, sollte es den Gemeinden darüber hinaus freigestellt werden, in der Hauptsatzung Regelungen zu treffen, die für den Jugendbeirat ein Teilnahme-, Rede- und Antragsrecht in der Gemeindevertretung und in den Ausschüssen vorsehen sollte, soweit kinder- und jugendrelevante Angelegenheiten betroffen sind. Eine entsprechende Möglichkeit hatten wir auch für die Landkreise bezogen auf die Ausschüsse des Kreistags vorgesehen. Dieser Entwurf für eine Änderung der Kommunalverfassung wurde aber von unserem Koalitionspartner leider nicht mitgetragen, sodass er nicht das Licht dieses Saals erblickt hat.
Und aus diesen Gründen
werden wir auch heute Ihren Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau …
Ach, nee, Moment mal!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen!
Herr Grimm, dass die AfD das Wahlalter 16 ablehnt, Jugendbeteiligung ablehnt,
politische Bildung von Kindern ablehnt,
haben Sie uns hier ja immer wieder gesagt.
Das ist nichts Neues, da bleiben Sie ja Ihrer Linie treu.
Und langsam wird es auch ein bisschen langweilig, immer wieder dieselben Argumente zu hören,
dann ist man froh, wenn man irgendwo etwas Neues entdeckt.
Zu Recht haben Sie darauf hingewiesen, dass hier jetzt das dritte Mal in Folge praktisch dieser Antrag oder dieser Gesetzentwurf – das ist ja ein Gesetzentwurf – eingebracht wurde. Und in Ihrer Begründung haben Sie denn tatsächlich ja mal etwas Neues hinzugefügt.
Es macht natürlich Ihnen als Oppositionspartei Spaß, unterschiedliche Auffassungen von Koalitionären hier immer vorzuführen.
Sie wissen, dass wir seit längerer Zeit für die Absenkung des Wahlalters sind. Das haben wir hier oft schon gesagt,
und Sie haben das ja auch zitiert, dass es gerade noch mal kürzlich in der Presse erschienen ist, diese Aussage.
Und in der Tat ist es so. Das war auch nicht immer so bei uns in der Fraktion, wir waren anfangs auch skeptisch, aber nicht zuletzt „Jugend im Landtag“ und auch „Jung sein in M-V“ haben uns von der Tatkraft, haben uns von
dem Vermögen junger Leute, politische Entscheidungen sehr wohl abgewogen zu treffen, überzeugt, sodass ich sagen kann, die SPD-Fraktion stimmt mit ganz großer Mehrheit oder wird dem mit ganz großer Mehrheit nicht im Wege stehen, sage ich mal, weil wie Sie ja wissen, haben wir hier unterschiedliche Auffassungen zu unserem Koalitionspartner.
Der Minister hat schon auf die gescheiterte Befragung hingewiesen, die ja an ihm gescheitert ist letztendlich. Und so war ich ein bisschen erstaunt zu lesen, dass Sie in Ihren Gesetzentwurf hineingeschrieben haben, dass Sie sehen, dass jetzt Mehrheiten dafür zustande kommen könnten, unter anderem auch, weil die CDU-Fraktion im Hinblick auf ein aktuelles Rechtsgutachten prüfen wolle, ob aus verfassungsrechtlichen Gründen Handlungsbedarf bestehe. Das muss ja wohl ein großes Missverständnis sein. Was der Minister eben zu diesem Gutachten gesagt hat,
lässt mich eher vermuten, dass diese Absicht, das überhaupt zu prüfen, überhaupt nie bestanden hat.
Übrigens, das muss ich Ihnen allerdings auch sagen, die SPD-Fraktion hält unser Gesetz an der Stelle nicht für verfassungswidrig. Wir halten es für verfassungskonform, dass wir die Altersbegrenzungen im Gesetz haben, sodass das für uns jetzt kein Prüfkriterium war. Hätte unser Koalitionspartner uns jetzt damit überrascht – vielleicht kommt ja gleich noch was –, dass hier tatsächlich diese Prüfung stattgefunden hat und zugunsten der Aufhebung unserer Altersbegrenzung führen würde, was mich jetzt sehr wundern würde, dann hätten wir natürlich ganz neue Optionen.
Aber ich gehe mal davon aus, wir haben sie nicht.
Und daher werden wir uns heute auch wie im letzten und im vorletzten Jahr verhalten. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Bereits in der Ersten Lesung haben wir eigentlich die Argumente hier ausgetauscht. Hinzugekommen ist das, was der Kollege Reinhardt ja auch schon betont hat und Herr Dr. Jess eben auch noch mal aufgegriffen hat. Allerdings möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass die Regelung in Paragraf 27 Absatz 6 ja als großer Vorteil gerade mit dem Übergangszeitraum verankert worden war und wir mit diesen Änderungsanträgen zwei Situationen Rechnung tragen: zum einen mal, dass die Schuldenlast, die die Kommunen drückt, mit gelindert werden kann, jetzt schon dadurch, dass wir das Verfahren zur Gewährung der Zuweisung bei den Wohnungsbaualtschulden praktisch zur Norddeutschen Landesbank durch Rechtsverordnung geben, damit die dazu berechtigt werden, diese Auszahlungen, diese Abarbeitung der Anträge vorzunehmen.
Und zum anderen geht es hier ganz klar um die Gemeinden, die ihrer Verantwortung vor Ort, ihren Unternehmen gegenüber gerecht werden wollen, aber selber in einer schlechten Haushaltslage sind. Für die war es ja bis jetzt so, also immer, wenn eine Gemeinde Haushaltsüberschüsse hatte, also schwarze Zahlen schrieb, hat ihnen auch niemand reingeredet, was sie mit ihrem Geld tun, aber wenn eine Gemeinde Zuwendungen zum Haushaltsausgleich benötigt, dann guckt der Zuwendungsgeber natürlich ganz genau hin, ob die Gemeinde auch ihre Möglichkeiten in vollem Umfang ausschöpft. Und in diesem Fall, unter dieser besonderen Situation, um den Gemeinden auch Spielräume zu lassen, nehmen wir heute diese Änderung vor mit Annahme dieses Gesetzentwurfes, und ich bitte möglichst um einhellige Zustimmung. Unsere Gemeinden haben sich das wirklich verdient. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Interessant, was Herr Kramer hier in Richtung Innenminister platziert hat.
Ich habe da eine etwas andere Wahrnehmung gehabt, aber es liegt, glaube ich, auch in der Natur der Sache.
Und als die Wogen besonders hoch schlugen und die öffentlichen Anprangerungen besonders hart ausfielen, hat der Innenminister, finde ich, eine gute Entscheidung getroffen, indem er diese Kommission eingesetzt hat, von der er eben auch berichtet hat. Und es waren ja Vorschläge dieser unabhängigen Expertenkommission, die jetzt in diesen Gesetzentwurf eingeflossen sind. Und diese unabhängige Expertenkommission ist offensichtlich eben nicht zu dem Ergebnis gekommen, Friede, Freude, Eierkuchen, alles prima, alles toll, sondern sie hat kon
krete Vorschläge für notwendig gehalten, die jetzt in diesem Gesetzentwurf halt teilweise auch ihren Niederschlag gefunden haben, mit zwei Schwerpunkten. Da ist der Innenminister schon sehr weit drauf eingegangen: einmal auf den Polizeibeauftragten, den die AfD natürlich überhaupt gar nicht will, und zum anderen auf die Umstrukturierung. Wir haben das ja bereits mit der Entschließung zum SOG kundgetan, dass wir diesen unabhängigen Beauftragten für eine sehr sinnvolle Einrichtung halten.
Letztendlich wird natürlich über die Details im Ausschuss zu beiden Punkten noch heftig diskutiert werden, der Teufel steckt ja im Detail. Und auch das hat der Innenminister selber schon vorgetragen, es gibt ja schon bereits zahlreiche Kritiken an der einen oder anderen Ausgestaltung dieses Gesetzestextes, sodass ich im Einzelnen da jetzt auch gar nicht weiter drauf eingehen will. Wir werden natürlich der Überweisung in die zuständigen Ausschüsse zustimmen und uns auf eine rege Diskussion freuen, und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Jess hat eben richtig dargestellt, wo unser Konnexitätsprinzip verankert ist, was zwischen Land und kommunalen Landesverbänden dazu verabredet ist, dass es stetiges gemeinsames Ziel ist, die Kommunen vor einer Aufgabenüberforderung zu schützen. Und spätestens seit dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes vom 26. November 2009 ist zwischen Sachaufgaben, einschließlich reiner Finanzierungsaufgaben einerseits und Organisations- und Existenzaufgaben andererseits zu unterscheiden. Bei auftretenden Mehrbelastungen im Rahmen der Wahrnehmung zugewiesener Aufgaben geht es stets um den Zusammenhang zwischen Aufgabenwahrnehmung und Kostenlast. Eine Ausgleichspflicht des Landes ist dann begründet, wenn die Kostenverursachung die Erheblichkeitsschwelle überschreitet.
Insgesamt ist es natürlich so, dass Konnexitätsverhandlungen immer ein gegenseitiges Abwägen beinhalten, dass die Auffassungen unterschiedlich sind, vor allen Dingen, wenn es darum geht, Bundesgesetzgebung über das Land auf die kommunale Ebene wirken zu lassen und entsprechende Ausführungsgesetze zu verabschieden.
Zu Recht haben Sie das Bundesteilhabegesetz angesprochen. Den Sachstand finde ich auch sehr unzufriedenstellend. Das empfinden wahrscheinlich viele hier anwesenden Abgeordneten ganz genauso. Aber warum Sie ausgerechnet jetzt diesen Gesetzentwurf einbringen, erschließt sich mir nicht. Sie wissen ganz genau, dass zurzeit der Landesrechnungshof die Konnexitätsanforderungen für den übertragenen Wirkungskreis überprüft und dass diese Ergebnisse aller Voraussicht nach dann dazu führen werden, dass diverse Rechts- und Verfahrensfragen zu klären sind. Deswegen muss aus meiner Sicht unbedingt abgewartet werden, wie das Ergebnis hier aussieht.
Und außerdem, Sie haben hier ja auch darauf hingewiesen, dass Sie sich am Konnexitätsausführungsgesetz Schleswig-Holstein orientiert haben. Ob sich die Streitanfälligkeit hinsichtlich der Höhe der zu erstattenden Kosten dadurch reduzieren lässt, das würde ich auch erst mal in Zweifel ziehen. Auf jeden Fall lehne ich einen Vorgriff auf die Ergebnisse des Landesrechnungshofes hier ab. Aus diesem Grund werden wir auch die Überweisung des Gesetzentwurfes der AfD ablehnen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Den Antrag der LINKEN heute werden wir ablehnen. Den werden wir nicht ablehnen, weil es nicht erforderlich wäre, eine Richtlinie aus dem Jahr 2001 mal zu überarbeiten und zu schauen, ob das noch der jetzige Standard ist, sondern weil ich ihn auch für sachlich nicht korrekt halte.
Erst mal: Wie ist die Situation insgesamt? Wir haben in der Bundesrepublik Deutschland die Situation, dass sieben von den Bundesländern keinerlei Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen haben, neun haben das, davon allerdings sechs nur verbindlich. Und von diesen sechs haben, glaube ich, zwei Bundesländer einen anderen Standard als die Mindestfestlegungen für den persönlichen Wohn- und Schlafbereich von 6 Quadratmetern. Das eine ist Baden-Württemberg, die haben seit 2016 eine andere Regelung, da haben sie 7 Quadratmeter festgelegt, und die hatten vorher 4,5 Quadratmeter, also lausig, lausig. Das andere Bundesland, das 7 Quadratmeter vorsieht, da hat das empfehlenden Charakter. Also von daher könnte man sagen, wir sind doch im Durchschnitt, ist doch alles gut.
Natürlich ist es nicht gut und wir sprechen hier von Mindeststandards, aber Mindeststandards sind das Minimum, was einzuhalten ist, und die sind bei uns festgelegt, weil wir hier in Mecklenburg-Vorpommern eine Vollausstattung haben und da legt man natürlich auch Mindeststandards fest, um letztendlich auch die Kosten kalkulieren zu können. Dass das für viele nicht befriedigend ist, das liegt in der Natur der Sache.
Ich habe mich aufgrund des Antrags noch mal mit dem Einrichtungsleiter der Haffburg in Wismar unterhalten. Wenn man die Kleine Anfrage von Herrn Förster sich anschaut, müsste da auch viel Leerstand sein, ist es aber nicht, weil wir zwischenzeitlich auch die eine oder andere Außenstelle wieder geschlossen haben. Wir haben Wohnungen abgemietet, die mal angemietet worden waren, weil wir in den Gemeinschaftsunterkünften nicht genug Platzkapazitäten haben und, und, und.
Aber bei uns in der Haffburg sieht das folgendermaßen aus: Da gibt es Wohneinheiten, und eine vierköpfige Familie, die hat im Durchschnitt mindestens 32 Quadrat
meter zur Verfügung, also über unserem Standard, eindeutig über unserem Standard von 6 Quadratmetern. Und Einzelpersonen – und es gibt viele, die aus bestimmten Gründen allein untergebracht werden können und auch müssen, weil wir haben ja viele Menschen, die haben bestimmten Schutz, besonderen Schutzstatus noch mal bei den Flüchtlingen, die noch mal herausstechen – haben sogar in der Regel 12 Quadratmeter zur Verfügung. Also könnte man auch sagen, ja, dann ist es doch überhaupt gar kein Problem, diese Mindeststandards, wenn wir sowieso Platzkapazitäten haben, nach oben zu schrauben. Das kann so sein. Ich finde auch, man sollte durchaus diese Richtlinie oder diese Vorgaben mal wieder überprüfen. Wie gesagt, die sind fast zwei Jahrzehnte alt, da kann man wirklich mal einen Blick drauf werfen.
Aber warum wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE hauptsächlich ablehnen: Zum einen sind die Schlussfolgerungen und die konkreten Änderungsvorschläge, die sind, finde ich, nicht unbedingt stimmig, aber da könnte man natürlich drüber diskutieren. Aber woran ich mich am meisten störe, das ist die Feststellung unter Nummer 1. Und um das noch einmal ganz deutlich zu machen, der Besuch der Fraktionen in der Erstaufnahmeeinrichtung Stern Buchholz wurde hier von mehreren schon angesprochen, und als man nach diesem Besuch die Pressemitteilungen aller Fraktionen sich anschaute, da konnte man ja wirklich nur mit den Ohren schlackern.
Die Meinungsbildung beziehungsweise die Auffassung aller Teilnehmenden war vollkommen unterschiedlich. So habe ich seinerzeit festgestellt, dass, wie in Stern Buchholz unter Pandemie-Bedingungen gearbeitet wird, gut ist, dass man sich alle Mühe gibt, dass man konkrete Verdachtsfälle und Gefahrenquellen so schnell wie möglich halt auch beseitigt, dass die Weichen richtig gestellt wurden, habe aber allerdings auch angemerkt, dass die Menschen – aber das hatte gar nichts mit der Pandemie zu tun, sondern das war im Zusammenhang mit einem bestimmten Block, in dem halt besonders frustrierte Menschen waren, weil sie nämlich wissen, die werden hier niemals Fuß fassen, sondern die werden abgeschoben, die warten auf ihre Abschiebung –, die sind da halt unter Mindeststandardbedingungen untergebracht.
Dass es dann natürlich Unmut gibt aus der Perspektivlosigkeit heraus, habe ich seinerzeit gesagt. Also da könnte ich mir vorstellen, wenn die Leute nicht innerhalb einer angemessenen Zeit wirklich abgeschoben werden können, fände ich es vertretbar, wenn man die auch so unterbringt, dass sie sich besser aus dem Wege gehen können. Da stehe ich auch nach wie vor zu. Aber die Feststellung im Absatz 1 als Begründung praktisch oder mit Begründung für diese Vorschläge halte ich für nicht richtig, und unsere Fraktion wird diesen Antrag daher auch ablehnen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, das Thema Badestellen, das hat unsere Fraktion häufiger bewegt über einen langen Zeitraum. Und tatsächlich ist die Forderung nach einer rechtlichen Regelung, einer eindeutigen, leicht gesagt. Und ich habe sie tatsächlich auch mir gewünscht, habe aber durch tiefgründige Ermittlungen, sage ich mal, mittlerweile auch ein bisschen, ein bisschen anderes Bild der Gesamtlage erhalten.
Und das, was der Innenminister eben hier von Herrn Weidemann zitiert hat, daran war ich nicht ganz unursächlich beteiligt.
Weil, dieser Artikel erschien, nachdem ich mit Herrn Weidemann aufgrund des Rundschreibens des Innenmi
nisteriums mich eine Stunde zu der Problematik auseinandergesetzt habe. Das ist nämlich der Bürgermeister meiner Gemeinde. Und die Badestelle betrifft mich ganz persönlich, weil das eine sehr gut hergerichtete Badestelle der Gemeinde ist, die wird gepflegt, da wird der Müll entsorgt und so weiter, und da gibt es einen Steg. Und da gibt es einen Steg, und deswegen habe ich mich auch immer persönlich betroffen gefühlt, wenn solche Urteile – und wir sprechen ja von zwei Urteilen in diesem Zusammenhang – Bürgermeister in die Haftung nahmen, und ja, sogar im Urteil von diesem Jahr wegen Totschlags. Das ist ja eine, eine richtig schwere Anschuldigung mit sehr, sehr starken Konsequenzen.
Trotzdem kann man sich natürlich ein bisschen wundern. Wir haben hier viel vom Kommunalen Schadenausgleich gehört. Frau Rösler hat da sogar vorgelesen und gesagt, also wenn das da so ist, wie das da steht, brauchen unsere Bürgermeister ja eigentlich gar keine Angst zu haben. Da ist ja praktisch drin verbrieft, dass auch, wenn sie fahrlässig handeln, wenn sie nicht ausdrücklich vom KSA darauf hingewiesen worden sind, dass sie das abreißen sollen, dann treten die trotzdem ein.
Na ja, was ist denn dieser KSA? Das ist ein Zusammenschluss ostdeutscher Gemeinden. Aus MecklenburgVorpommern sind da 1.065 Gemeinden, Zweckverbände, Kreise und so weiter organisiert, um eben Schadenersatzleistungen zu erbringen, falls es denn erforderlich ist, also Sicherheit zu schaffen. Und dieser KSA hat 2017, nachdem das erste Urteil ergangen war in diesem Zusammenhang, diese Abhandlungen geschrieben. Und die haben das ja nicht aus dem hohlen Bauch gemacht. Die haben eine Mitgliederversammlung, die haben eine Geschäftsführung, und wenn eine Vereinigung von Gemeinden diese Erklärung auf den Weg bringt oder ausführt, dann sollte man ja davon ausgehen, dass die Mitgliedsgemeinden die auch zur Kenntnis nehmen.
Und in diesen Ausführungen ist ja eigentlich genau das auch ausgeführt, was der Innenminister in seinem Schreiben noch mal auf den Punkt gebracht hat. Und wenn man sich das alles anguckt, das gibt da ja Gerichtsurteile über eine halbe Seite praktisch, unterschiedliche Urteile, die alle sich auf dieselbe Quelle im Grunde genommen beziehen, auf das BGB, und die Verkehrssicherungspflicht immer dem zuordnen natürlich, der eine Gefahrenquelle schafft. Und einen Steg zu errichten und damit de facto eine Gefahrenquelle zu schaffen, wird immer im Zusammenhang mit einer bestimmten Pflicht, dann auch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, verbunden. Also wenn diese ganzen 1.065 Gemeinden, Zweckverbände, Verwaltungen unseres Landes diese Ausführungen eigentlich kennen müssten, dann frage ich mich allen Ernstes: Warum ist nicht schon viel länger beanstandet worden, dass man mit diesen Ausführungen nichts anfangen kann, dass sie zu unkonkret sind, dass man da nichts ableiten kann, wie auch immer, wie auch immer?
Also das hat mich jetzt ein bisschen erschreckt. Und das hat mich denn auch ganz schnell noch mal Revue passieren lassen, was Frau Oldenburg ja von uns eigentlich vorhin verlangt hat. Sie hat von uns verlangt, dass man die kommunale Selbstverwaltung in Bezug auf die Schulträgerschaft aushebelt, indem man halt einen Beschluss der Gemeindevertretung – in diesem Fall NeuburgSteinhausen – einfach mal durch eigene Maßnahmen ersetzt. Und wenn die beschließen, sie wollen da keinen
Lift einbauen, dann sollen wir das von Landes wegen eben doch machen, weil sich das einfach so gehört und das halt der Konvention gerecht werden würde.
Also man muss, glaube ich, auch immer mal die Kirche im Dorf lassen.
Viele Gemeinden haben im letzten Jahrzehnt immer wieder für die Eigenständigkeit gekämpft, aus gutem Grund, und das macht auch allen Kämpfern Ehre. Aber dann muss man die Eigenverantwortung dabei auch immer mit im Blick haben.
Und wenn ich schon einen Verband habe, der sich um solche Haftungsfragen wirklich kümmert und intensive ausführliche Ausarbeitungen dazu macht, dann muss ich die aber auch wenigstens zur Kenntnis nehmen und kann dann nicht so tun, als würde es so was alles nicht geben. Wie gesagt, der KSA hat es ja schon 2017 – das hatten Sie ja auch gesagt, Frau Rösler – auf den Weg gebracht und diese Ausführungen dazu gemacht.
Eigentlich hatte ich auch gedacht, nachdem der Innenminister am 03.09. dieses Rundschreiben rausgeschickt hat und Sie den, Ihren Antrag ja am 26.08. praktisch vorgelegt haben, dass damit Ihrer Forderung eigentlich Genüge getan ist, dass nämlich genau das eigentlich ja damit abgearbeitet ist. Der Kommunale Schadenverband, der Kommunale Schadenausgleich ist eine Einrichtung der Gemeinden und hat mit dem Innenministerium zusammen dieses Schreiben abgestimmt. Und gut, das haben Sie jetzt vollkommen anders bewertet. Das hätte ich jetzt, ehrlich gesagt, auch nicht vermutet.
Aber ich bin davon tatsächlich überzeugt, so ein Placebogesetz wie in Schleswig Holstein, das sagte der Innenminister auch, hilft nicht wirklich weiter, weil die weisen ja in ihrem Gesetz an verschiedenen Stellen auch sogar darauf hin, dass das Gesetz hier keine andere Rechtsauffassung hat, sondern gerade der Umfang der aus Paragraf 823 BGB abgeleiteten Verkehrssicherungspflichten legt die Rechtsprechung einzelfallbezogen anhand der örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Badestellen fest, also mit anderen Worten, dass man das gar nicht für jede Badestelle festlegen kann. So ein Gesetz kann es ja gar nicht geben.
Aber das hat die Ermächtigung, die diese Verkehrssicherungspflicht ausgibt, bestimmen zu können. Also rein theoretisch könnten die auf Verordnungswege sagen, wenn da ein Steg ist, dann muss da entweder eine Aufsicht mit Zeiten festgelegt werden, wo eine Aufsicht da zur Verfügung steht, oder wie auch immer. Aber die rechtliche Regelung geht auf diesem Wege – nicht die Verkehrssicherungspflicht aushebeln, die Bürgermeister dahin gehend entlasten. Das wird tatsächlich nur über den Bund funktionieren.
Und ich kann es mir ehrlich gesagt schwer vorstellen, dass eine Verkehrssicherungspflicht für einen ganz kleinen Teil der möglichen Gefahrenquellen geschaffen wird, weil dann wird, glaube ich, die Büchse der Pandora damit auch aufgemacht. Ich meine, der Versuch ist aller Ehren wert, unterstützen wir gern, ich kann es mir bloß zurzeit noch nicht wirklich vorstellen, dass das funktionieren kann. Also so gern ich hier diese Rechtssicherheit für unsere Bürgermeister noch ein bisschen schärfen würde
und vor allen Dingen dazu beitragen würde oder können würde, dass Stege und andere Einrichtungen an Badestellen eben nicht rückgebaut werden, fürchte ich doch, dass uns die Hände da zurzeit ziemlich gebunden sind. Und deswegen werden wir Ihrem Antrag auch nicht zustimmen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf vollziehen wir das, was wir im letzten Jahr angekündigt haben. Als das Bundesverfassungsgericht seinen Urteilsspruch verkündete und wir aus Paragraf 5 die entsprechende Passage hinausgestrichen oder herausgestrichen haben, haben wir bereits darauf hingewiesen, dass wir die Regelungen von Bundes-, Landes- und Kommunalwahlgesetzen an dieser Stelle gern harmonisieren möchten, auch, weil die Wahlen oftmals in unmittelbarem Zusammenhang durchgeführt werden.
Wir haben seinerzeit eine Missbrauch abwehrende Regelung mit aufgenommen, weil seinerzeit auch schon die Befürchtung im Raum stand, dass dieses pure Streichen Missbrauch Tür und Tor öffnet. Herr Förster hatte darauf im letzten Jahr schon mehrfach hingewiesen, gerade auf die Situation auch in den Pflegeheimen.
Insgesamt muss ich sagen, dass ich es gut finde, dass Sie sich heute doch ein bisschen auf die tatsächlichen Fakten und die Auslegung und Aussagen des Bundesverfassungsgerichtes konzentriert haben, weil wir in diesem Zusammenhang leider auch immer wieder feststellen, und Herr Kramer hat das heute Morgen ja in seiner Rede auch schon getan, dass das Thema Inklusion für die AfD kein Thema ist
und das eben nicht daran liegt, dass Menschen, die eben nicht das Glück hatten, ohne jedwede Beeinträchtigung das Leben selbstständig meistern zu können, einbezogen werden in allen Lagen.
Deswegen wird dieser Gesetzentwurf heute auch überwiesen in den Innen- und Europaausschuss. Wir werden ihn dort noch einmal vertiefend in den Ausführungen beraten. Gleichwohl setzen wir damit lediglich das um, was wir bereits angekündigt hatten, folgerichtig, und sprechen über die Passage, die der Bundestag im Bundesgesetz aufgenommen hat. – Vielen Dank!
Na selbstverständlich möchte ich antworten.
Das ist eine sehr gewagte Auslegung. „Inklusion“ heißt Einbeziehen,
nicht Separieren, und alle Menschen insgesamt auf einem Weg zu begleiten, zu fördern. Das ist der einzig richtige nach dem Inklusionsgedanken und nicht das Separieren, Aussortieren, wie Sie das gerade wieder dokumentiert haben, dass es für Sie das einzig Wahre ist. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Herr Ritter, sie wird! Sie wird!
Den Ausführungen des Innenministers ist auch gar nicht so viel hinzuzufügen. Es gibt ganz klare Zeitkorridore. Es gibt natürlich auch noch andere Dinge, die zu bedenken sind, aber die Wahrscheinlichkeit, oder es ist gar nicht mal so unwahrscheinlich, dass die Termine in der Tat zusammenfallen werden, wenn man sich die Korridore mal anguckt. Die Überlappung ist ja, der Überlappungszeitraum ist ja gar nicht mal so klein. Aber es gibt natürlich auch andere Rahmenbedingungen, die bedacht werden müssen.
Ihren Antrag lehnen wir aber trotzdem ab, weil wir ihn für populistisch halten. Und hiermit zu suggerieren, dass unsere Landesregierung auf den Bundestagswahltermin überhaupt keine Rücksicht nimmt oder den gar nicht mitdenkt, das geht ja voll daneben, und deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein sehr kleiner Antrag mit einer guten, positiven Wirkung, ein kleiner Baustein, den wir hier dazu beitragen können, dass unsere Gemeinden gut durch diese Krise kommen. Die Steuerausfälle für die gemeindliche Ebene werden enorm sein. Der Bund hat bereits ein Paket wegen der Gewerbesteuerausfälle geschnürt. Wir können hier das beitragen, was wir hier leisten können. Die Systematik des FAG diesbezüglich haben wir vor einigen Monaten mehrfach ausgiebig erörtert, auch heute haben Herr Reinhardt und der Minister das ebenfalls noch einmal getan. Ich glaube, wir haben hier ein großes Einvernehmen, was das betrifft.
Ich freue mich insbesondere, dass Dr. Jess eben gesagt hat, eine Regelung, die problematisch sein könnte. Wir haben über viele Regelungen ja im Vorfeld diskutiert, als wir über das FAG in Gänze diskutiert haben. Und Sie haben ja bei einigen anderen Punkten auch immer versucht, die kommunale Ebene so ein bisschen an die Hand zu nehmen, aber das Regelwerk des FAG ist sorgfältig ausdiskutiert und verhandelt zwischen Land und kommunaler Ebene, sodass ich feststelle, noch mal feststelle, dass es ein sehr gutes Regelwerk ist, das erstmals auch wichtige Aspekte hat, um die Kommunen in eine Entschuldung zu führen. Corona ist dazwischengegrätscht. Lassen Sie uns das tun, was wir tun können, um die Folgen abzumildern!
Selbstverständlich werden wir den Antrag überweisen und ihn letztendlich positiv entscheiden. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete!
Frau Larisch, die ersten Sätze konnten wir tatsächlich mit unterstreichen, aber beim Aufnahmeprogramm hatte sich das schon geändert, denn wir haben in der Tat eine andere Rechtsauffassung zu dem, was Sie zum Artikel, nein, zum Paragrafen 22 Aufenthalts…, nein, zum, Entschuldigung, jetzt habe ich mich hier verlesen, zum Paragrafen 23 Absatz 1 natürlich, Aufenthaltsgesetz, und die Interpretation, was das Einholen des Einvernehmens des Bundesinnenministeriums angeht.
Aber der Reihe nach: Sie haben hier angesprochen, dass Sie ja nicht nur die Eingaben kennen, sondern auch unsere Antworten, haben der Reihe nach hier vorgetragen, wie Ihrer Meinung nach die Positionen der einzelnen hier vertretenen Fraktionen sind, und haben direkt auch aus unserem Antwortschreiben, das Ihnen ja offensichtlich vorliegt, zitiert. Das nur mal vorangestellt.
Herr Förster hat eben die Gelegenheit noch einmal genutzt, das wieder vorzutragen, was er zu jedem Antrag,
der sich mit Flüchtlingen befasst beziehungsweise mit der Aufnahme von Flüchtlingen, an Positionen hier herauszuarbeiten,
nicht nur herauszuarbeiten, sondern zu wiederholen. Er hat deswegen, meiner Auffassung nach, was den konkreten Antragstext hier angeht, auch mit den Nebelkerzen in alle Richtungen geworfen.
Und, Herr Förster, wenn Sie sagen, dass Sie lediglich für eine maßvolle und geordnete Zuwanderung sind, ansonsten überhaupt nicht für eine, dann frage ich Sie: Ist die nicht gerade mit einem eigenen Programm am wahrscheinlichsten? Da kann man das ja direkt beeinflussen und bestimmen, wie das vonstattengeht.
Und was Sie hier wieder bedient haben, dieses Überzeichnen des Antrags, das möchte ich Ihnen auch nicht so durchgehen lassen. Hier ist überhaupt, in dem Antragstext selber überhaupt nicht von Zahlen die Rede, im Gegenteil, hier ist ja eigentlich die Rede davon, was man sich vorstellt, was so ein Programm, um das vernünftig durchzuführen, enthalten soll.
Aber wir haben zurzeit natürlich, was die Versorgung der Flüchtlinge in den Flüchtlingslagern angeht, eine wirklich unsägliche Situation. In Griechenland ist das besonders schlimm. Es ist kein europäisches Ruhmesblatt, was da abgeht. Griechenland kann man als Paradebeispiel dafür nehmen, was eigentlich nicht passieren sollte.
Wir hatten hier in mehreren Landtagsdebatten uns über die Situation vor Ort auseinandergesetzt, auch gerade in Hinsicht auf in Deutschland aufzunehmende Kinder, das will ich auch überhaupt gar nicht alles noch mal wiederholen. Und der Beschluss des Koalitionsausschusses, Griechenland bei der schwierigen humanitären Lage durch die Aufnahme von bis zu 1.500 Kindern auf den griechischen Inseln im Rahmen einer europäischen Initiative zu unterstützen, ist ja im Ansatz gelungen. Deutschland, die Zahl wurde eben genannt, mit mindestens 350 Kindern, vorwiegend in besonders schwierigen Situationen, also behandlungsbedürftige Kinder, einschließlich ihre Kernfamilien aufzunehmen, ist natürlich auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber selbst dieser Minimalkonsens war schon ein echter Kraftakt. Gerade auch der SPD auf Bundesebene hat das sehr viel Überzeugungsarbeit und Beharrlichkeit abverlangt.
Auch vor diesem Hintergrund ist natürlich so ein Aufnahmeprogramm der Bundesländer, dessen Ausarbeitung Sie ja vorschlagen, grundsätzlich ein Weg, um weiteren Geflüchteten zu helfen. Und ich betone noch mal: Sie haben nicht allein auf Griechenland fokussiert und auch nicht auf eine bestimmte Gruppe. Allerdings sind in der Tat, und da komme ich zum Anfang meiner Ausführungen noch mal zurück, für uns die Landesaufnahmeprogramme oder die Voraussetzungen dafür doch sehr klar geregelt.
Und nach Paragraf 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz kann eben die oberste Landesbehörde aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen,
dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmte Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Aber eben nach unserem Verständnis ist das in jedem Fall mit dem Einvernehmen des Bundesinnenministeriums verbunden. Also da folgen wir Ihrer Begründung auch nicht. Das halten wir rechtlich eben nicht für sicher, wie Sie das hier annehmen. Also Landesaufnahmeprogramme können unserer Meinung nach tatsächlich nicht ohne das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums implementiert werden. Also sind sie eigentlich auch kein geeignetes Mittel, das Sie uns hier vorlegen, zusätzlich Geflüchtete aufzunehmen.