Tino Müller
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits in der Antwort der Landesregierung zu einer Kleinen Anfrage der NPD-Fraktion, Drucksache 5/3931, ist ersichtlich, dass spätestens seit 2002 im Prinzip alle kommunalen Unterbringungsbehörden dazu übergegangen sind, bei der Versorgung von Asylbewer
bern das Geldleistungsprinzip anzuwenden. In der Praxis erhalten Asylanten neben Geldleistungen für Ernährung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege ebenfalls ein Taschengeld. Diese Verfahrensweise widerspricht aber dem Grundsatz,
wie er sich aus Paragraf 3 Asylbewerberleistungsgesetz ergibt. In diesem ist nämlich festgelegt, Herr Ritter,
dass Grundleistungen für Asylanten in erster Linie als Sachleistungen zu erbringen sind.
Das mittlerweile auch in Mecklenburg-Vorpommern praktizierte Prinzip, Geldleistungen auszureichen, ist nicht mehr und nicht weniger eine unverhohlene Aufforderung an weitere Scheinasylanten und Wirtschaftsflüchtlinge
aus aller Herren Länder, in die Bundesrepublik Deutschland zu kommen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an einen Beitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, Herr Nieszery,
vom 26. Januar 2010. Danach stieg die Zahl der sich in Deutschland aufhaltenden Ausländer zwischen 1970 und 2003 von 3 auf 7,3 Millionen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Tätigen unter den Fremden hingegen
blieb mit 1,8 Millionen konstant. Der Großteil der Einwanderung ist also am Arbeitsmarkt vorbei mitten hinein in unser Sozialsystem erfolgt.
Laut Pressemitteilung der Bundesregierung vom 9. Februar des Vorjahres betrug der Anteil der sogenannten Migranten unter den Hartz-IV-Empfängern sage und schreibe 40 Prozent. Der überwiegende Teil dieses Personenkreises hat die Eintrittskarte für die Bundesrepublik Deutschland über das nach wie vor windelweiche Asylrecht oder auch mit den immer wieder veränderten Bleiberechtsregelungen gelöst.
Der vorliegende Antrag erfolgt also zu einem Zeitpunkt, da Mittel- und Westeuropa sich de facto einem Angriff von zwei Fronten her ausgesetzt sehen.
Erinnern wir uns, Herr Nieszery,
am 21. Dezember 2007 entfielen an den Grenzen zu Polen und zur Tschechei die stationären Kontrollen.
Schengen II trat in Kraft.
Die Außengrenzen der EU verschoben sich nach Osten,
wo eine technisch relativ schwach ausgerüstete und miserabel bezahlte Polizei mit der Aufgabe, die neuen EU-Außengrenzen wirksam zu schützen, sichtbar überfordert ist.
Der Chef der europäischen Grenzagentur Frontex warnte schon vor der Grenzöffnung,
dass sich die Flüchtlingsströme weg vom Mittelmeer hin nach Osteuropa verlagern würden. Tatsächlich verzeichneten wir eine stetige Zunahme der Asylbewerberzahlen,
weil gerade Deutschland offen steht wie ein Scheunentor.
2009 wurden beim Bundesamt für Migration rund 28.000 Erstanträge gestellt, was einer Steigerung von 25 Prozent gegenüber den Vorjahren,
Herr Nieszery, entsprach.
Wie das Landesinnenministerium mit Schreiben vom 17. September 2010 informierte, sei die Zahl der Asylbewerber, sprich der Erstantragsteller, in der BRD im ersten Halbjahr 2010 um 25,2 Prozent gestiegen. Auch habe sich diese Entwicklung in den Monaten Juli und August verstärkt fortgesetzt. Landkreise und kreisfreie Städte erhielten aus Schwerin die Anweisung, bestehende Gemeinschaftsunterkünfte stärker auszulasten und neue Heime zu errichten. Zwischen Januar und Oktober 2010 wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 624 Asylbewerber auf die Landkreise und auf die kreisfreien Städte verteilt.
253 allein stammen aus Afghanistan.
Bei ihrem Wunsch, sich gen Osten aufzumachen, stoßen die Migranten aus Afghanistan, dem Irak oder Somalia wegen der durchlässigen Grenzen nur auf geringen Widerstand. Alles in allem lässt sich sagen, Millionen kosten uns Milliarden, wie die NPD eine ihrer Kampagnen genannt hat.
Hier in Mecklenburg-Vorpommern beliefen sich die Ausgaben, Herr Nieszery,
für Asylanten im Jahr 2009 auf 14,3 Millionen Euro. 2008 waren es zwar noch 16,3 Millionen, doch hat die Zahl der unwillkommenen Fremden, wie gezeigt, im Jahr 2010 wieder eine deutliche Zunahme erfahren. Mittlerweile erfolgt wegen der Unruhen im Norden Afrikas und den damit verbundenen Flüchtlingsströmen ein weiterer Angriff von der Mittelmeerfront.
Aus dem Gesagten ergibt sich für uns zum einen die Forderung,
im Land Mecklenburg-Vorpommern bei der Versorgung von Asylanten zum Sachleistungsprinzip zurückzukehren, wie es sich aus Paragraf 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes ergibt. In diesem Zusammenhang setzt die Landesregierung den Anspruch, Grundleistungen für Asylbewerber vorrangig als Sachleistung zu erbringen, gegenüber den kreisfreien Städten und Landkreisen durch.
Zum Zweiten sind alle landesseitig erteilten Zustimmungen zur Änderung der Leistungsform zu überprüfen, was immer mit dem Ziel verbunden zu sein hat, innerhalb der nächsten sechs Monate in M-V zum Sachleistungsprinzip zurückzukehren.
Und drittens soll sich die Landesregierung mithilfe einer Initiative im Bundesrat dafür einsetzen, dass das Sachleistungsprinzip bei der Versorgung von Asylbewerbern wieder bundesweite Anwendung findet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Ich bezweifle, dass Sie, Herr Ritter, auch im Namen der CDU-Fraktion gesprochen haben.
Lassen Sie mich nämlich an dieser Stelle und im Zusammenhang mit Asylbewerbern einen weiteren Antrag vorstellen. Er stammt aus der vorherigen Legislaturperiode und trägt den Titel „Wiedereinführung der uneingeschränkten Residenzpflicht und des Sachkostenprinzips für Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern“. Da werden vor allem diejenigen Deutschen, die mit dem augenblicklichen System unzufrieden sind und deren Zahl sich von Monat zu Monat erhöht, sehr hellhörig werden. Die Begeisterung dürfte bei vielen sicherlich wieder verschwinden, wenn sie hören, von wem der Antrag stammt, nämlich von der CDU.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Schwarzen die nationale Trumpfkarte spielen. So forderte der CDU-Fraktionsvorsitzende Herr Glawe kürzlich,
bei der Behebung des Fachkräftemangels nicht zu sehr auf Ausländer zu schielen, sondern sich unter den über 100.000 Arbeitslosen hier im Land umzuschauen.
Oder denken wir auch an das jüngst von der LandesCDU geforderte Kopftuchverbot für hiesige Schulen. Auch hat Innenminister Lorenz Caffier, der auch aus dem CDU-Reitstall stammt, mit einem Mal entdeckt,
dass es infolge der offenen Grenzen zu einer gestiegenen Kriminalität mit überwiegend osteuropäischen Tatverdächtigen gekommen ist. Wir wissen jedoch, dass im Vorfeld der anstehenden Landtagswahl dies alles nichts anderes ist als Wahlkampfgetöse, denn es ist klar, und dies hat sich in der Vergangenheit allzu oft bewahrheitet, dass ein paar Töne von der CDU noch lange kein Konzert ergeben. In den Achtzigern, als die BRD von der Regierung Kohl geführt wurde,
sind Hunderttausende von Asylschnorrern, Frau Borchardt, in die Bundesrepublik eingewandert.
Da haben die sogenannten Familienzusammenführungen ein neues Ausmaß erfahren.
Auch sind die Christdemokraten bei sämtlichen Diskussionen, welche die Gestaltung der Zuwanderung betrafen …
Auch sind die Christdemokraten bei sämtlichen Diskussionen, welche die Gestaltung der Zuwanderung betrafen, vor der rot-rot-grünen Zuwanderungslobby wie ein zu schwach geratener Baum im Ostseeraum eingeknickt. Wer die Schwarzen deshalb in die Schublade Überfremdungspartei steckt, der sagt nichts Falsches.
Die vom nationalen Lager geforderte Rückkehr zum Sachleistungsprinzip ist nur ein Mosaikstein im Kampf gegen die fortschreitende Aussaugung und Überfremdung unseres deutschen Vaterlandes.
Ein sofortiger Zuwanderungsstopp, die ersatzlose Streichung des sogenannten Asylparagrafen Artikel 16a Grundgesetz, der zu einem unvorstellbaren Missbrauch geführt hat, gehören ebenso in ein Maßnahmenpaket wie beispielsweise die Ausweisung krimineller und dauerhaft auf Sozialleistung angewiesener Ausländer oder die konsequente Abschiebung geduldeter Scheinasylanten und natürlich auch die von uns hier im Landtag erhobene Forderung nach Rückkehr zu stationären Grenzkontrollen.
Statt den Fremden die Gelder in den Rachen zu werfen,
sind die so frei werdenden Mittel für den Fortbestand unseres Volkes im Sinne familienpolitischer Maßnahmen einzusetzen.
Ich erinnere an von uns erhobene Forderungen wie ein Landesbegrüßungsgeld für deutsche Neugeborene
in Höhe von 1.000 Euro, die Erhöhung des Kindergeldes auf 500 Euro sowie ein Ehestandsdarlehensprogramm.
Mit Politikern, die noch die Entmündigung und den Untergang des eigenen Volkes vorantreiben,
kann jedoch keine aktive Bevölkerungspolitik gemacht werden. Deshalb gehören Sie, Damen und Herren Abgeordnete der Ausländer verhätschelnden Parteien, ausgetauscht, bevor unser Volk durch eine Masse von Fremden ausgetauscht wird. Im Namen meiner Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits in der Ersten Lesung zum vorliegenden Gesetzentwurf habe ich die Grundzüge zur Einführung einer Ehrenrente für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren dargelegt. Dieses Zusatzrentensystem hätte die Leistung von ehrenamtlichen Feuerwehrleuten und ihren oftmals lebensgefährlichen Einsatz für das Gemeinschaftswohl auf angemessene Weise würdigen können. Auch hätte ein Beitrag zur Erhörung der Attraktivität des Ehrenamtes geleistet werden können. Des Weiteren hatte ich in der Ersten Lesung bereits ausgeführt, dass sich diese Ehrenrente sich ähnelnde Regelungen in anderen Bundesländern zum Vorbild gemacht hatte, wo Derartiges längst praktiziert wird.
In Mecklenburg-Vorpommern ist die Einführung einer Ehrenrente jedoch allein aus dem Grund nicht möglich, weil der Vorschlag von der NPD-Fraktion unterbreitet worden ist. Die in diesem Landtag vertretenen Fraktionen der Altparteien konnten sich nicht einmal dazu durchringen, den NPD-Gesetzentwurf in die Fachausschüsse zur Beratung zu überweisen.
Es wurde mit unsachlichen, teils gar absurden und schäbigen Pseudoargumenten versucht, den Gesetzentwurf lächerlich zu machen. Der damalige Gegenredner, so wie heute, Heinz Müller von der SPD verstieg sich sogar dazu zu behaupten, dass alles bei den Freiwilligen Feuer wehren im Land zum Besten stünde,
derselbe Heinz Müller, der jüngst in Pasewalk zu einer Gesprächsrunde zwischen seiner Landtagsfraktion, eini
gen Kommunalpolitikern und vielen Wehrführern einlud. Notwendig wurde dies, da anscheinend entgegen den Behauptungen Heinz Müllers doch nicht alles bei den Wehren
so in Ordnung ist.
Unter dem Arbeitstitel „Zukunft der Freiwilligen Feuerwehren im Zusammenhang mit der bevorstehenden Kreisgebietsreform“ stand mit zur Diskussion das Positionspapier vom Kreisbrandmeister Marko Stange, dessen Forderungen in puncto Ausrüstung, Weiterbildung, Organisation und Finanzmittel wohl mittlerweile jedem bekannt sein dürften. Heinz Müller, der nicht zum ersten Mal konstruktive NPD-Forderungen als Humbug abtat, wurde im Rahmen der Diskussionsrunde von den anwesenden Feuerwehrleuten angesprochen, wie er sich denn die Zukunft der Wehren im Lande vorstelle. Nun verwechselt Heinz Müller allzu oft Geschwätzigkeit mit Kompetenz,
doch hierzu schien er sprachlos.
In der „Pasewalker Zeitung“ vom 8. Juni 2011 hieß es unter anderem zu seinen Antworten, Zitat: „Obwohl er mit im Regierungsboot sitzt, konnte Müller den Anwesenden nicht sagen, was die SPD in der neuen Legislaturperiode für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung unternimmt. Die Probleme vor Ort werden auch künftig dieselben bleiben.“ Zitatende.
Heinz Müller sagte gegenüber der Zeitung wörtlich: „,Die reale Situation widerspricht der Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren durch die Politik.‘“ Zitatende.
Ist das so, Herr Müller? Und trotz alledem besitzen Sie weiterhin die Unverschämtheit, Anträge und Gesetzentwürfe zur Verbesserung der Missstände abzulehnen. Sie werden nicht einmal selbst aktiv, um den Freiwilligen Feuerwehren und deren Ehrenamtlichen zu helfen. Ich bin mir sicher, dass Sie für diese verbrecherische
Politik früher die Quittung erhalten, als Ihnen lieb sein wird.
Ich beantrage im Namen meiner Fraktion namentliche Abstimmung.
Frau Ministerin!
1. Wie stellt sich aus Sicht der Polizeikräfte der Vorfall dar, dass von Teilnehmern der Gegenveranstaltung zum Demminer Trauermarsch am 8. Mai 2011 ein Trauerkranz aus der Peene geholt und im Rahmen der Gegenveranstaltung, bei der neben einigen Landespolitikern ebenfalls die Landtagspräsidentin und Mitglieder der Landesregierung anwesend waren, auf einer Bühne zur Schau gestellt und angezündet worden ist?
Also hat sich meine zweite Frage insofern auch erübrigt? Es liegen keine Erkenntnisse vor vonseiten der Landesregierung?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch die Einführung des EU-Führerscheins ist es mit der Klasse B nicht mehr erlaubt, Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen zu führen. Während noch ältere Wehrkameraden von ihrem DDR-Führerschein profitieren können, der ihnen auch die Führung eines Lkw über 3,5 Tonnen erlaubt, wird ansonsten hierfür ein Führerschein mindestens der Klasse C1 benötigt. Die Einsatzfähigkeit freiwilliger Hilfsorganisationen wurde dadurch massiv eingeschränkt.
Ergebnis: Der stellvertretende Kreisführer der Kreisfeuerwehr Ostvorpommern Heiko Burgas schätzte jüngst ein, dass sich schon fünf Prozent aller Einsätze nur aufgrund der Tatsache verzögern, dass kein Fahrer für ein Einsatzfahrzeug mit einer dementsprechenden Fahrerlaubnis anwesend ist. Die vom Bundesgesetzgeber durch Änderung des Straßenverkehrsgesetzes herbeigeführte beziehungsweise geplante Vereinfachung mit dem kleinen und bald mit dem großen Feuerwehrführerschein scheinen
zwar Abhilfe zu schaffen, auch können nach Inkraft treten des Gesetzes die Landesregierungen die Ausstellung der Fahrerlaubnis, Fahrberechtigungen entsprechend ihrer regionalen Bedürfnisse selbst ausgestalten.
Doch so löblich solche Maßnahmen auch sein mögen, so untauglich erweisen sich solche Spezialführerscheine oftmals in der Praxis. Einerseits werden die Einsatzfahrzeuge immer schwerer und überschreiten leicht das Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen. Viele größere freiwillige Feuerwehren im Land unterhalten Einsatzfahrzeuge mit bis zu 11 Tonnen Gesamtmasse. Beispielsweise führten verschärfte Abgasvorschriften und ein verbesserter Unfallschutz dazu, dass Fahrgestelle, zum Beispiel des Tankkraftspritzenfahrzeuges, schwerer geworden sind,
sodass die Einsatzwagenhersteller nur noch wenige Fahrzeugtypen mehr unter 7,5 Tonnen, Herr Müller, bauen können. Für ihre Bedingungen müssten die Fahrer auch weiterhin die erforderlichen Führerscheine der C-Klasse erwerben.
Zumindest für solche Einsatzfahrzeuge geht daher der vorliegende Antrag ins Leere. Zudem gelten der kleine und der große Feuerwehrführerschein nur für Einsatzzwecke im Katastrophenschutz und sind als Notlösung gegenüber der EG-Führerscheinrichtlinie gedacht. Vor allem sollte mit ihnen vordergründig dem Mangel an Fahrern in Feuerwehren und bei Rettungsdiensten begegnet werden.
Die CDU-FDP-Bundesregierung hat es übrigens jüngst abgelehnt, auch den großen Feuerwehrführerschein als vollwertige Fahrerlaubnis anerkennen zu lassen. So lautete die Antwort auf eine diesbezüglich im Bundestag eingereichte Kleine Anfrage: „Warum lehnt es die Bundesregierung ab, den Ehrenamtlichen einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, indem sie den jungen Menschen die Möglichkeit bietet, nach einer Frist von zwei Jahren bei einer Mitgliedschaft in einer Organisation ihre Sonderfahrberechtigung in einen regulären C1-Führerschein umschreiben zu lassen?“, die Antwort: „Die 2. und 3. EGFührerscheinrichtlinie legen die Ausbildungs- und Prüfinhalte für die Fahrerlaubnisklasse C1 verbindlich fest. Eine Umschreibung nach einer internen Ausbildung und Prüfung stellt nicht hinreichend sicher, dass diese Vorgaben in ausreichendem Maß berücksichtigt werden.“ Zitatende.
Somit ist klar, dass auch der Wunsch, den großen Feuerwehrführerschein nach einiger Zeit als vollwertige Fahrerlaubnis anzuerkennen, an bundes- und EU-politischen Hürden scheitern wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir Nationalen uns erst einmal an einem Thema festgebissen haben, lassen wir so schnell nicht mehr los.
Die freiwilligen Feuerwehren im Land gehören ohne Wenn und Aber dazu. Ich erinnere an dieser Stelle noch einmal an das Vorhaben Caffiers, künftig nur noch Stütz- oder Schwerpunktfeuerwehren mit Fördermitteln zu bedenken, die unter anderem eine 24-Stunden-Einsatzbereitschaft vorweisen können. Eine Unverschämtheit, die ihresgleichen sucht, da viele Wehren nicht rund um
die Uhr einsatzbereit sein können, eben weil die Angehörigen wegen der katastrophalen Politik der Altparteien oft in der Ferne arbeiten müssen.
Dieser Plan stößt bei uns auf eine ebenso scharfe Ablehnung wie der Erlass des Herrn Caffier, wonach Kreis-, Stadt-, Amts-, Gemeinde- und Ortswehrführer quasi einem politischen Gesinnungstest unterzogen werden können. Für uns zählen Leistung und persönliche Fähigkeiten und nicht die politische Gesinnung.
Nachdem wir kürzlich per Antrag eine ungeschminkte Darstellung der Lage der freiwilligen Feuerwehren im Lande gefordert haben, folgt heute nun ein erneuter Vorstoß unserer Fraktion, dieses Mal in Gestalt eines Gesetzentwurfes – Thema: die Einführung einer zusätzlichen individuellen Altersversorgung, auch Ehrenrente genannt, für die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren.
Im Endeffekt braucht man über dieses Anliegen keine großen Diskussionen zu führen. Die Mitglieder der freiwilligen Wehren nehmen nicht nur einfach ein Ehrenamt wahr, das zu den kommunalen Pflichtaufgaben gehört. Der Beitrag, den die Kameradinnen und Kameraden zum Schutz der Gesundheit der Bürger und ihres Eigentums leisten, kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Das Ehrenamt in einer freiwilligen Wehr ist geprägt von einem festen Dienstregime zulasten der Freizeit, einem streckenweise hohen Einsatzaufkommen und nicht zuletzt vom persönlichen Einsatz, von Gesundheit oder gar Leben. Ebenso ist bekannt, dass die Wehren vielerorts ein fester Bestandteil der jeweiligen Dorfgemeinschaft und darüber hinaus sind. So können Dorffeste in kleinen Gemeinden nur noch mithilfe der örtlichen Wehren durchgeführt werden.
Für einen wirksamen Brandschutz ist neben einer modernen technischen Ausstattung und einer grundsoliden Ausbildung eine höchstmögliche Motivation der Einsatzkräfte vonnöten. Entsprechend soll der Dienst am Gemeinwesen eine besondere Würdigung erfahren, wobei auch an die langfristige Sicherung des personellen Bedarfs gedacht werden muss. Ich erinnere daran, dass wir hier im Lande 2006 1.096 freiwillige Wehren mit 28.222 Mitgliedern hatten. 2009 waren es nur noch 1.043 Wehren mit 27.890 Mitgliedern. Zwischen 1994 und 2006 lösten sich sogar nahezu 200 Wehren auf.
Es ist damit an der Zeit, für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren im Zusammenspiel von Land und kommunalen Aufgabenträgern eine zusätzliche individuelle Altersversorgung zu schaffen. Diese soll eine durch nichts zu ersetzende Tätigkeit für die Gemeinschaft auf angemessene Weise würdigen und einen Beitrag zur erhöhten Attraktivität des Ehrenamtes leisten. Die Ehrenrente wird bei dem Kommunalen Versorgungsverband eingerichtet, dessen Rücklagen mit Stand vom 12. Mai 2010 über 60 Millionen Euro betrugen. Gespeist werden soll die Zusatzversorgung aus einem gleich hohen Beitrag der Kommunen und des Landes.
Zum Verfahren und zur Höhe des monatlichen Beitrages wird Näheres in Form einer Rechtsverordnung des Innenministeriums im Einvernehmen mit dem Finanzministerium geregelt, womit wir bei den Kosten angelangt wären. Diese hängen ab von der Höhe des monatlichen Beitrages von Land und Kommunen. Legt man bei aufgerundet 28.000 Angehörigen der freiwilligen Wehren
einen monatlichen Beitrag von jeweils 6 Euro des Landes und der Kommunen zugrunde, entstehen Kosten in Höhe von 4.032.000 Euro. Ferner ist ein noch nicht genau bezifferbarer Verwaltungsaufwand für die Meldung der Feuerwehrangehörigen an den Kommunalen Versorgungsverband und die Anweisung der Geldbeträge zu berücksichtigen. Der finanzielle Mehrbedarf der Kommunen wird im Zuge des kommunalen Finanzausgleiches berücksichtigt.
Die zusätzliche Altersversorgung wird nach Vollendung des 65. Lebensjahres oder nach dem späteren Ausscheiden aus der Einsatzabteilung monatlich an den Feuerwehrangehörigen oder dessen Hinterbliebene gezahlt. Hat die zusätzliche Altersversorgung weniger als 15 Jahre bestanden, kann der Angehörige der freiwilligen Wehr oder können dessen Hinterbliebene das angesparte Kapital samt Zinsen auch als einmalige Zahlung zum Rentenbeginn erhalten.
Vorbild bei der auch als Ehrenrente bezeichneten Zusatzversorgung ist Thüringen. Dessen Landtag verabschiedete 2009 eine entsprechende Regelung, die Eingang in das dortige Brand- und Katastrophenschutzgesetz gefunden hat.
Nun wird sich der eine oder andere unter Ihnen gewiss fragen, warum eine Ehrenrente nicht auch für andere Ehrenamtliche. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass allein die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren eine Pflichtaufgabe der Kommunen erfüllen. Des Weiteren entsteht durch die Tätigkeit der Kameradinnen und Kameraden eine ungeheure Ersparnis für die Kommunen. Hinzu kommt die Bereitschaft, zu jeder Tages- und Nachtzeit für einen Einsatz bereit zu sein und gegebenenfalls alles stehen und liegen zu lassen.
Dementsprechend wäre es ein richtiges Zeichen, eine zusätzliche individuelle Altersversorgung für Angehörige der freiwilligen Feuerwehren als ein Zeichen von Wertschätzung und Respekt ihrer oftmals gefahrvollen Arbeit einzuführen. Diese Ehrenrente wäre ein Stück Anerkennung für einen wertvollen Dienst für die Gemeinschaft.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns, was die Einführung einer Ehrenrente betrifft, ruhig einen Blick über die Landesgrenzen hinaus werfen. In Brandenburg stellte DIE LINKE im
Sommer 2009 zumindest den Antrag, die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Ehrenpension zugunsten der Angehörigen der freiwilligen Wehren zu prüfen und – Zitat – „einen Vorschlag für diese Form der Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Land Brandenburg vorzulegen“. Zitatende.
In Brandenburg gab es zum damaligen Zeitpunkt, Herr Müller, 47.000 Mitglieder in den freiwilligen Feuerwehren. Innenminister Jörg Schönbohm, CDU, lehnte den linken Vorstoß ab mit der Begründung, dass er dafür keine Notwendigkeit sehe. Er setzte lieber auf eine verstärkte Nachwuchsarbeit in den Jugendabteilungen, um so den Mitgliederschwund aufzuhalten. Wenige Monate darauf unternahm die SPD einen entsprechenden Vorstoß. Der damalige Regierungspartner CDU signalisierte nunmehr Zustimmung. Im Innenausschuss einigten sich CDU, SPD und LINKE dann auf die Zahlung der Ehrenrente. Dann kam die Landtagswahl und seitdem hat man von diesem Vorhaben allerdings nichts mehr gehört.
Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen war es vor zwei Jahren die SPD, die sich für eine Ehrenrente starkmachte und sich dabei am Thüringer Vorbild orientierte.
In der Stadt Hürth im Rheinland gibt es das lokale Modell einer Ehrenrente. Erwacht ist man diesbezüglich auch in Niedersachen. DIE LINKE in Erlangen im bayerischen Regierungsbezirk Mittelfranken beantragte im März 2009 gleich die Einführung einer Ehrenpension. Der Vorstoß wurde abgelehnt, wobei die Verwaltung den Vorschlag unterbreitete – ich zitiere –, „eine solche Ehrenpension nicht im Alleingang einzuführen“. Zitatende. Stattdessen wollten die Stadtoberen eine landesweite Regelung abwarten. Der Landesfeuerwehrverband Bayern arbeitete seinerzeit an einer entsprechenden Initiative. Mittelfristig sollte ein Treffen mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Staatsministerium des Inneren und dem LFV anberaumt werden.
Sie sehen daran, meine Damen und Herren, dass uns Parteienhickhack im Endeffekt scheißegal ist. Vielmehr geht es uns um die Sache.
Und da wir eine Ehrenrente für ein taugliches Mittel halten, haben wir Ihnen diesen Gesetzesentwurf vorgelegt.
Im Freistaat Thüringen war zunächst angedacht, das Thema Ehrenrente über ein Versicherungsunternehmen abzuwickeln. Dazu wäre allerdings nach den jetzigen Vorschriften eine europaweite Ausschreibung vonnöten gewesen. So weit aber reichte die Europafreundlichkeit des Thüringer Landtages dann andererseits doch nicht, sodass die ganze Angelegenheit bei dem Kommunalen Versorgungsverband angesiedelt wurde. Und als das für das Gewähren der Ehrenrente geänderte Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz das Hohe Haus einstimmig passiert hatte, sprach ein Abgeordneter gar von einer Sternstunde des Parlaments.
So viele Sternstunden scheint es also auch im Thüringer Parlament nicht zu geben. Tatsächlich kam es in Thüringen zu einer ziemlich raschen Einigung über Parteigrenzen hinweg. Fast gewann man den Eindruck, als wären die sogenannten demokratischen Parteien nicht mehr vorhanden gewesen.
Sorgen auch Sie, ganz besonders Sie, Herr Müller, für eine Sternstunde hier im Hohen Hause! Leisten Sie Ihren Beitrag für eine Erhöhung der Attraktivität des Ehrenamtes in den freiwilligen Wehren und stimmen Sie unserem Gesetzesentwurf zu!
Herr Minister!
8. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist es gängige Praxis der polizeilichen Ermittlungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern, für Wahllichtbildvorlagen bei Zeugenvernehmungen auf andere Bildquellen, zum Beispiel des Passfotos vom Personalausweis, zurückzugreifen als auf reguläre von Identitätsfeststellungen/ erkennungs dienstliche Behandlungen?
Kurze Nachfrage: Was bedeutet „in der Regel“?
Nachfrage: Welche Rechtsgrundlagen gibt es für Ausnahmen und wie beurteilen Sie das datenschutzrechtlich?
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Recht plump und allzu offensichtlich läutet die SED-Nachfolgepartei mit dem vorliegenden Antrag den
Landtagswahlkampf ein. Dass gerade aber aus der linken Ecke harsche Kritik an den Äußerungen der der Bundeskanzlerin über Mecklenburg-Vorpommern kommt,
mutet wie ein Treppenwitz an, denn gerade die Linkspartei scheint das Volk für dumm verkaufen zu wollen, wenn sie mit dem Finger auf andere zeigt.
Der Partei der Mauermörder sollte an dieser Stelle mal der Spiegel vorgehalten werden. Erinnert sei beispielsweise an den Abgeordneten Torsten Koplin, der zu DDRZeiten unter dem Decknamen „IM Martin“ Stasikarriere machte.
Einige interessante Einzelheiten seiner Karriere im DDRUnrechtsstaat konnten in der jüngsten Vergangenheit ja rekonstruiert werden.
Als freiwilliger inoffizieller Mitarbeiter des MfS bescheinigten ihm seine Führungsoffiziere immer wieder eine effektive und fruchtbare Zusammenarbeit. Quittiert wurde dies auch mit dem einen oder anderen Geldschein. Trotz erwiesener Spitzeltätigkeit darf er weiter ungestraft Lobeshymnen auf die DDR, auf die SED-Diktatur singen. So verstieg sich Koplin im Oktober 2008
inmitten seiner Genossen auf einem Landesparteitag zu der Behauptung,
dass es in der DDR Recht gegeben habe und dieses Recht auch noch verlässlich gewesen wäre.
Auch Sie, Herr Holter,
auch Sie, Herr Holter …
Nein, bin ich nicht.
Auch Sie, Herr Holter, schlagen in die gleiche Kerbe. So brachten Sie vor nicht allzu langer Zeit die DDR in Zusammenhang mit Diktatur, Verbrechen und Unrecht. Nicht wenige ehemalige Bürger der DDR fragen sich natürlich, warum Sie in DDR-Zeiten nicht gegen dieses Unrecht gekämpft haben, Herr Holter.
Hatten Sie damals etwa hundertprozentige Angst um Ihre politische Karriere? Oder hatten Sie, Herr Holter, etwa Angst vor der Stasi und ihren Zuträgern, wie Ihr Parteigenosse Torsten Koplin einer war?
Sie verhöhnen weiterhin ungestraft die zahlreichen Opfer des DDR-Regimes und erhalten auch noch Rückendeckung vom Ministerpräsidenten des Landes, der ebenfalls die DDR verklärt und ihre Verbrechen relativiert. Dies werden die Menschen im Land nicht vergessen. Auf Ihre gespielte Empörung und Ihre heuchlerische Entrüstung über verächtliche Äußerungen der Bundeskanzlerin kann deshalb getrost verzichtet werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle Jahre wieder wird die polizeiliche Kriminalstatistik der Öffentlichkeit vorgestellt. Und alle Jahre wieder kann der oberste Dienstherr der Landespolizei Lorenz Caffier zufrieden auf eine positive Bilanz in der Kriminalitätsentwicklung blicken und gebetsmühlenhaft verkünden, unser Bundesland wird immer sicherer, in nahezu allen Bereichen geht die Kriminalität zurück, während gleichzeitig die Aufklärungsrate von Straftaten steigt.
So auch bei der polizeilichen Kriminalstatistik 2010, in der festgestellt wurde, dass die Zahl der angezeigten Straftaten unter 130.000 gesunken sei. Somit könne im Vergleich zum Vorjahr ein allgemeiner Rückgang der Kriminalität verzeichnet werden, und dies trotz offener Grenzen im Zuge von Schengen II, trotz des kontinuierlichen Personalabbaus bei der Landespolizei und trotz der Polizeistrukturreform, die die Anzahl der Polizeibehörden im Land massiv schrumpfen ließ. Lediglich eine leichte Zunahme bei der Anzahl nicht deutscher Tatverdächtiger um 464 auf 3.308 schmälert den allgemeinen Positivtrend.
Und leider ließ sich auch ein Anstieg beim Autodiebstahl nicht mehr leugnen. Gegenüber 2009 nahmen diese Straftaten um 20 Prozent zu. Laut offizieller Statistik aus dem letzten Jahr ging der Autoklau gegenüber 2008 noch leicht um 2,9 Prozent zurück. Alarmierende Werte wie in Brandenburg, wo die Autodiebstähle in einem Zeitraum von gerade einmal zwei Jahren um 250 Prozent zunahmen, gebe es in unserem Land jedoch nicht.
Während dort und in Sachsen Sonderkommissionen mit dem Namen „Grenze“ gegründet wurden und der Fokus polizeilicher Ermittlungen auf osteuropäische Banden gelegt wurde, scheint die ausufernde Grenzkriminalität einen großen Bogen um Mecklenburg-Vorpommern zu machen. So will es Caffier jahrein, jahraus einer staunenden Öffentlichkeit weismachen. Nach Angaben der Bundespolizei verschwinden aber 60 bis 80 Prozent aller gestohlenen Fahrzeuge, so auch die in Mecklenburg-Vorpommern, in Richtung Polen. Überall entlang der Oder-Neiße-Linie wird ein Zusammenhang zwischen den offenen Grenzen und einem Anstieg der Kriminalität erkannt, nur nicht hier im Nordosten der Republik.
Die Bürger in Mecklenburg und Vorpommern jedenfalls haben bereits frühzeitig mit dem Wegfall der Schlagbäume und Passkontrollen ihre Schlüsse bei der Entwicklung der Grenzkriminalität gezogen. Viele fühlen sich nach Schengen II und insbesondere nach der Neuorganisation der Landespolizei vom Staat einfach im Stich gelassen. Eine deutliche Zunahme von grenzübergreifender Kriminalität bei gleichzeitiger Ausdünnung der Lan
despolizei erzeugt insbesondere im ländlichen Raum ein latentes Gefühl von Angst und Hilflosigkeit. Immer mehr Bürger wollen nicht weiter tatenlos zusehen. Immer mehr geben sich mit der offiziellen Schönwetter- und Eitelsonnenscheinrhetorik zum Thema Grenzkriminalität nicht mehr zufrieden. Immer mehr wollen selbst aktiv werden und in ihrer Gemeinde einen Beitrag für die innere Sicherheit und öffentliche Ordnung leisten.
Ein Blick zum Nachbarbundesland Niedersachsen zeigt, dass für Bürger dort die Möglichkeit besteht, ihren Teil dazu beizutragen, dass ihr engeres Wohnumfeld sicherer wird. Das Projekt „Freiwilliger Streifen- und Ordnungsdienst“, initiiert vom Niedersächsischen Innenministerium, gibt es seit 2007 landesweit in mehreren Gemeinden. Wie das Pilotprojekt im Einzelnen umgesetzt ist, ist von Ort zu Ort unterschiedlich und Aufgabe der Kommunen.
In Stade beispielsweise bezeichnen sich Teilnehmer am freiwilligen Streifen- und Ordnungsdienst als „Bürger im Dienst“. Dort ist ein Schichtwechsel erarbeitet worden, wobei die Ehrenamtlichen fast jeden Abend, immer zu zweit und in zwei Schichten zu je drei Stunden in zugeteilten Straßenzügen Streife laufen. Die Bezeichnung „Bürger im Dienst“ ist auf ihren Jacken für jedermann sichtbar. Alle Teilnehmer am Freiwilligendienst erhalten ein Notfalltelefon, um die Polizei bei Bedarf kontaktieren zu können.
Die Freiwilligen, die in der Bürgerstreife tätig sind, tragen keine Waffen und genießen gegenüber anderen Bürgern keine Sonderrechte. Sie dürfen sich auch beispielsweise keine Personalausweise zeigen lassen. Ihre Aufgabe ist vielmehr, gezielt Verstöße und Missstände in ihrer Stadt zu dokumentieren, Ordnungswidrigkeiten festzustellen und gegebenenfalls auf offizielles Fehlverhalten zu reagieren.
Bei Einführung dieses Projekts war es allen Akteuren wichtig, dass die Bürger eng mit der Polizei in Kontakt stehen. Die Bewerber für den Bürgerstreifendienst mussten ein Auswahlverfahren durchlaufen und wurden an der Polizeifachhochschule geschult. Die Ausbildung von etwa 40 Stunden ist Bestandteil des Projekts. Da wie alle Bürger auch die Freiwilligen sogenannte Jedermannsrechte besitzen, werden die Bürgerstreifen auch dafür ausgebildet, dass beispielsweise in Ausnahmefällen Tatverdächtige festgehalten werden können, bis die Polizei vor Ort eintrifft.
Zwei Jahre nach Einführung des freiwilligen Streifen- und Ordnungsdienstes in Projektgemeinden ergab nach Angaben der niedersächsischen Polizeiakademie eine Umfrage, dass ein großer Teil der Einwohner sich inzwischen sicherer fühlt. Auch ein Bericht des Innenministers stellte dem Freiwilligendienst ein gutes Zeugnis aus.
In Niedersachsen ging der freiwillige Ordnungs- und Streifendienst mit dem Ziel an den Start, die dortige Polizeiarbeit zu unterstützen, nicht zu ersetzen. Auch in Bayern und Hessen wird den Bürgern die Möglichkeit eingeräumt, aktiv die öffentliche Sicherheit zu festigen und auszubauen. Somit können entsprechende Erfahrungen außerhalb Mecklenburgs und Vorpommerns genutzt werden, um einen freiwilligen Streifen- und Ordnungsdienst für die Bürger hierzulande anzubieten. Insbesondere in Grenznähe dürften sich nicht wenige Einwohner interessiert zeigen, auf freiwilliger Basis die Bekämpfung der Kriminalität zu unterstützen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Herr Leonhard, Sie wissen, dass die ausufernde Grenzkriminalität keine subjektive Wahrnehmung, sondern Realität ist. Sie wissen, dass Sie es versäumt haben, für eine vernünftige Polizeidichte in unserem Land zu sorgen, und wollen trotzdem die Bürger mit der problematischen Sicherheitslage alleinlassen.
Nach nunmehr drei Jahren Schengen II wäre es höchste Zeit gewesen, ohne Vorbehalte und ohne ideologische Scheuklappen zu diskutieren, wie die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Land auch in Zukunft gewährleistet werden kann. Wie wir ja gerade hören mussten, wird es aber den Bürgern vorenthalten, dass zumindest geprüft wird, ob die Einführung eines freiwilligen Streifen- und Ordnungsdienstes in Mecklenburg und Vorpommern sinnvoll und notwendig wäre. Somit liegt der etablierten Landespolitik nichts daran, dass alle gesellschaftlichen Kräfte in der Bekämpfung der Kriminalität eingebunden werden.
Auch die grenznahen Gemeinden, die eigentlich einen wichtigen Beitrag zur Gefahrenabwehr und zur Bekämpfung der Kriminalität tragen sollen, bleiben somit den organisierten Banden aus Osteuropa weiterhin schutzlos ausgeliefert. Immer mehr Bürger bekommen ein unkontrolliertes Anwachsen der Grenzkriminalität am eigenen Leib zu spüren.
Jüngst fand beispielsweise im Seebad Bansin auf der Insel Usedom eine Podiumsdiskussion zum Thema Grenzkriminalität statt.
Unter den etwa 100 anwesenden Bürgern meldeten sich etwa 80 Prozent auf die Frage hin,
ob sie schon einmal von grenzüberschreitenden Straftaten betroffen waren. Bekanntlich ist gerade die Insel Usedom seit dem Wegfall der stationären Grenzkontrollen 2007 zum Einzugsgebiet, Herr Ritter, polnischer Einbrecher, Räuber und Metalldiebe geworden.
Detlef Kern, Erster Kriminaloberhauptkommissar und vor Ort neuer Revierleiter,
beschwichtigte umgehend und meinte wörtlich, Zitat: „Dass die grenzüberschreitende Kriminalität eine gewisse Rolle spielt, können wir nicht leugnen. Sie ist aber nicht gestiegen.“ Ungläubig und kopfschüttelnd quittierten die Anwesenden diese Verharmlosung der Sicherheitslage.
Im Gegenzug äußerte sein polnischer Kollege aus Swinemünde, dass die Kriminalität dort im Gegensatz zu der deutschen Seite kein Stück zugenommen habe. Die anwesenden polnischen Polizeibeamten führten aus, dass auf polnischer Seite 99 Prozent der Straftäter auch Polen sind und lediglich 1 Prozent deutsche Täter wären, die nur bei Tabak- und Verkehrsdelikten auffallen.
Es ist daher ein spezifisch deutsches Problem, mit der Grenzkriminalität umgehen zu müssen. Nicht nur für die Einheimischen auf der Insel Usedom, sondern für alle Deutschen, die in der Grenzregion leben und mittlerweile regelrecht leiden, ist es ein sprichwörtlicher Schlag ins Gesicht, ihnen die Möglichkeit zu Bürgerstreifen zu verwehren.
Wenn es die Landespolitik jedoch den Opfern von Straftaten untersagt, Mithilfe bei der Kriminalitätsbekämpfung zu leisten, werden viele einfach zur Selbsthilfe greifen müssen. Landsleute werden sich zum Selbstschutz organisieren müssen, um der schrankenlosen grenzübergreifenden Kriminalität etwas entgegensetzen zu können. Deshalb fordere ich Sie noch mal auf: Stimmen Sie unserem Antrag zu!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Ankündigung der Regierung Italiens, Tausenden Flüchtlingen aus Nordafrika eine vorübergehende Aufenthalts
genehmigung zu geben, mit der sie durch die grenzkontrollfreie Schengen-Zone reisen können, besteht die Gefahr, dass diese auch nach Mecklenburg-Vorpommern kommen.
Dementsprechend ist die Landesregierung aufgefordert, im Interesse des Landes den Bund aufzufordern,
zumindest eine temporäre Wiedereinführung der Grenzkontrollen zu erwägen. Nach dem „Schengener Grenzkodex“ ist es einem EU-Mitgliedsstaat erlaubt, seine Land- und Seegrenzen sowie die Flughäfen zeitweise grenzpolizeilich zu kontrollieren. Die Durchführung von nationalen Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen für einen begrenzten Zeitraum kann von einem Mitglied der Europäischen Union einseitig erklärt werden. Bereits in der Vergangenheit wurde von diesem …
Die begründe ich gerade, ja.
Ja.
Dringlich ist der Antrag, weil bereits in der Vergangenheit diese Praxis durchgeführt wurde. Das geschah zum Beispiel bei Fußballeuropa- und Fußballweltmeisterschaften sowie im Vorfeld des G8-Gipfeltreffens in Genua 2001 und Heiligendamm 2007. Angesichts einer drohenden Masseneinwanderung nordafrikanischer Flüchtlinge …
Angesichts der drohenden Masseneinwanderung ist unser Antrag dringlich
und die Außengrenzen müssen geschützt werden. Deshalb bitte ich, der Dringlichkeit unseres Antrages zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die statistische Auswertung im Tätigkeitsbericht belegt, dass die Anzahl der Petitionen im Berichtszeitraum 2010 mit 1.193 vom Ausschuss behandelten Petitionen einen neuen Höhepunkt erreicht hat. Gegenüber dem Vorjahr 2009 stellte dies einen Anstieg von 87 Prozent dar. Dies unterstreicht, dass viele Probleme im Land akut sind und die Bürger in vielen Fällen konkrete Lösungen zu ihren Anliegen erwarten. Deshalb ist es manchmal sinnvoll und richtig, bei berechtigten Anliegen von Bürgern, so, wie es in einer Beschlussempfehlung heißt, die Petition der Landesregierung als Material zu überweisen, um zum Beispiel zu erreichen, dass die Landesregierung sie in Verordnungen oder andere Initiativen oder Untersuchungen mit einbezieht.
Es verwundert daher, dass trotz einer starken Zunahme der Bürgeranliegen im Verlauf dieser Legislatur auf gerade eben diese Beschlussempfehlung meistens verzichtet wurde. Auch die Anzahl der Bitten und Beschwerden, denen entsprochen werden konnte, blieb gegenüber dem Vorjahr nahezu gleich, obwohl sich die behandelten Petitionen mehr als verdoppelt haben.
Hinzu kommt, dass die Petitionen, von deren Behandlung oder sachlichen Prüfung abgesehen wurde, im Berichtszeitraum enorm zunahmen. Waren es 2009 noch 29, so waren es ein Jahr später bereits 113. Vom nationalen Standpunkt aus ist jedoch gerade die Behandlung von Sorgen und Nöten unserer Landsleute ein wichtiger Gradmesser, ob politische Entscheidungen zum Wohle der Bürger getroffen worden sind.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Petitionen, wie beispielsweise Beschwerden zum KAG oder demnächst über die Umrüstung- und Anpassungspflicht bei Abwasserentsorgungsanlagen in Kleingärten, belegen, dass eine fatale Fehlpolitik die Bürger schädigt.
Petitionen sollten daher eigentlich von den Herrschenden als Korrekturhilfe behandelt werden, um ihren politischen Kurs zu ändern.
Oftmals landen aber Bürgeranliegen, die einen gewissen Bezug zur aktuellen politischen Entwicklung aufweisen, eben nicht auf die Schreibtische
des Regierungskabinetts und der fachlich zuständigen Minister.
Da sich auch im Petitionsausschuss die parteipolitische Mehrheit des Landtags widerspiegelt,
ist es in seiner Beratungs- und Beschlusspraxis eher eine Seltenheit, dass Petitionen der Landesregierung vorgelegt werden können. Manchmal werden sogar Ausschusssitzungen unterbrochen, um extra abwesende Mitglieder holen zu lassen, damit die Regierungsparteien über eine künstliche Stimmenmehrheit verfügen können.
Dabei sollte es eigentlich allgemeines Verständnis der Landespolitik sein, Dienst am Volke zu leisten und die Problemlagen der Bürger ernst zu nehmen.
Ausgangspunkt unseres nationalen Denkens und Handelns ist und bleibt stets das Volk. Auf diesen Grundsatz baut die NPD ihr politisches Selbstverständnis auf, und dies gilt zu jedem Zeitpunkt in allen politischen Vertretungen und Gremien, so auch im Petitionsausschuss. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle Jahre wieder also das Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Wiederholt stellt die Fraktion der FDP zu diesem Thema einen Antrag und erneut wird die Forderung erhoben, die Landesregierung möge Bericht erstatten oder etwas überprüfen.
Diesmal wurden gleich zehn Aspekte ins Feld geführt, deren Überprüfung durchaus sinnvoll erscheinen mag. Wie dem auch sei, macht es sich die FDP erneut etwas einfach. Über das Rettungsdienstgesetz im Allgemeinen und das Thema Luftrettung im Besonderen haben wir uns hier auch im März 2010 auf Antrag der FDP im Kern ergebnislos unterhalten. Aus unserer Sicht hätte die FDP gut daran getan, einen eigenen qualifizierten Gesetzentwurf einzubringen, der dann die umsetzungswürdigen Punkte umfasst und über den dann auch entsprechend im Parlament diskutiert und abgestimmt werden kann.
Es bringt eben nichts, eine Debatte über das Rettungsdienstgesetz in Gang zu setzen, bei der uns die Landesregierung ohnehin erklärt, es sei alles in bester Ordnung. Auch für das Rettungsdienstgesetz gilt sicher, es gibt nichts, was man nicht überprüfen und gegebenenfalls besser machen sollte. In diesem Sinne werden wir auch heute dem Antrag der FDP, der einen Bericht der Landesregierung zu einem möglichen Änderungsbedarf beim Rettungsdienstgesetz einfordert, unsere Zustimmung geben. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf den Internetseiten der Landes-CDU gibt es eine Serie „Die CDU im Landeskabinett“. Im Einleitungstext begrüßt die CDU dort den freudigen Leser und unterstellt, man habe sicherlich schon gespannt auf den dritten Teil der Serie gewartet. Immerhin würde man heute mehr über die Justizministerin Frau Kuder erfahren.
Nachdem die Frage geklärt war, ob der Ministerin noch Zeit für die Freizeitgestaltung bliebe, kommt man im Verlauf der Vorstellung auch zum Thema Opferschutz, ich zitiere: „Das Thema Opferschutz ist ein sehr diffiziles und emotionales.“ „Sind sie generell“, wurde die Ministerin gefragt, „für härtere Strafen und Maßnahmen für Sexualstraftäter oder wie können Ihrer Meinung nach die Opferzahlen von Gewalt und Sexualverbrechen gesenkt werden? Wirken harte Strafen präventiv und abschreckend? Welche weiteren Maßnahmen und Projekte halten Sie für geeignet, um potenzielle Straftäter erst gar nicht zu solchen werden zu lassen?“
Die Ministerin antwortete unter anderem wie folgt, Zitat: „Härtere Strafen tragen allerdings nur in sehr begrenztem Umfang dazu bei, präventiv beziehungsweise abschreckend zu wirken.“
„Im Regelfall rechnet der Täter nämlich nicht damit, erwischt zu werden, denn sonst würde er die Tat nicht begehen.“
„Abschreckend wirkt daher viel mehr die deutliche Erhöhung des Risikos für den Täter, für seine Tat tatsächlich auch zur Rechenschaft gezogen zu werden.“ Zitatende.
Ich glaube hingegen, härtere Strafen hätten sehr wohl ihre Wirkung.
Solange sich jemand für die Verbreitung von Kinderpornografie von einer Mindeststrafe von drei Monaten bedroht sieht,
wirkt dies nach aller Erfahrung offenbar ja nicht abschreckend, zumal man bei einem solchen Strafmaß noch nicht einmal als vorbestraft gilt. Für den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen ist ebenfalls nur eine Mindeststrafe von drei Monaten vorgesehen.
Abschreckend? Wohl eher Fehlanzeige.
Bei sexuellem Missbrauch von Kindern ist die Mindeststrafe sechs Monate. Bei schwerem sexuellem Missbrauch, also Vergewaltigung von Kindern, liegt die Mindeststrafe bei zwei Jahren. Erst wenn das Kind in die Gefahr des Todes gebracht wurde, erhöht sich das Mindeststrafmaß auf fünf Jahre.
Von echter Abschreckung kann also keine Rede sein und es dürfte auch eine Fehleinschätzung der Ministerin sein, wenn sie meint, ein Täter gehe bei seiner Tat immer davon aus, nicht erwischt zu werden. Gerade Sexualstraftäter sind Triebtäter und wohl kaum vernunftgesteuert. Einen perversen Triebtäter interessiert es bei Tatausübung wohl kaum, ob er irgendwann erwischt wird. Und auch ein Drogenabhängiger wird sich bei der sogenannten Beschaffungskriminalität erst in zweiter Linie Gedanken darüber machen, ob er irgendwann erwischt wird oder auch nicht.
Die Ministerin meint, abschreckend wirke vielmehr die Erhöhung des Risikos, erwischt zu werden. Wie diese Einschätzungen mit dem Handeln der Regierung in Einklang gebracht werden kann, bleibt dabei ihr Geheimnis. Polizeistrukturreformen, Abbau von Polizeipersonal und -dienststellen, also die Ausdünnung der Polizeipräsenz, führt wohl kaum zu einer Erhöhung des Risikos, erwischt zu werden.
Die Abschaffung von Grenzkontrollen macht nicht nur Mecklenburg und Vorpommern zum Eldorado für Kriminelle aller Art.
Wo ist hier das erhöhte Risiko für Straftäter, …
… tatsächlich erwischt zu werden?
Der wirksame Opferschutz …
Ich komme zum Schluss.
Wirksamer Schutz, um gar nicht erst Opfer zu werden, kann nur darin bestehen, Verbrechen so weit wie möglich zu verhindern und Verbrecher knallhart zu bestrafen.
Alles andere ist eben doch Täterschutz und kein Opferschutz.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE sorgt sich mal wieder um das Wohlergehen unserer derzeitigen und zukünftigen ausländischen Mitbürger. Diesmal geht es also darum, die Umwandlung Deutschlands in eine Art „Migrantenstadl“ auf dem Gebiet der Bildungs- und Berufsabschlüsse voranzubringen.
Nicht die Sorge um die viel zu hohe Zahl der Schulabbrecher im eigenen Land treibt unsere Ausländerfreunde um, sondern die selbstbestimmte Lebensweise von Migrantinnen und Migranten. Diese, so erfahren wir, kann nur gewährleistet werden, wenn ausländische Bildungs- und Berufsabschlüsse möglichst problemlos in Deutschland anerkannt werden.
Wenn dieses Zwischenziel erreicht ist, dann ist es für Ausländer noch einfacher, auf dem hiesigen Arbeitsmarkt in Konkurrenz zu den Deutschen zu treten. So soll für Ausländer ein Rechtsanspruch auf die Anerkennung ihres Bildungs- oder Berufsabschlusses geschaffen werden.
Das ganze Verfahren darf natürlich nur unter dem Verzicht von Gebühren abgewickelt werden, um keine finanziellen Hürden für Migranten zu errichten.
Die Proletarier aller Länder sollen sich vereinen.
Diese Lehre ist Ihnen, meine Damen und Herren, Herr Ritter, von der Linkspartei, offenbar nicht auszutreiben.
Nur, warum diese Vereinigung unbedingt in Deutschland stattfinden soll, können Sie am Ende wohl selbst nicht glaubhaft erklären.
Und es ist ja auch nicht so, als wäre die Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen in Deutschland nicht geregelt. Über die Einzelheiten hierzu können Sie sich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gerne noch mal selbst erkundigen –
ein Bundesamt, welches nach Durchsetzung unserer Auffassung übrigens ganz andere Zielsetzungen verfolgen würde.
Sie wollen Ausländern den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt so leicht wie möglich machen, wir wollen genau das nicht. Wir wollen deutsche Arbeitnehmer vor Konkurrenz auf dem eigenen Arbeitsmarkt möglichst wirksam schützen, und darum lehnen wir Ihren Antrag ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Bundesratsdrucksache 460/03 liegt seit nunmehr mehr als sieben Jahren eine Initiative des Bundesrates auf Eis, zu prüfen, ob der 5. August zu einem bundesweiten Gedenktag für die Opfer der Vertreibung erhoben werden kann. Im Dezember 2010 brachten Abgeordnete der CDU und FDP im Deutschen Bundestag endlich einen Antrag mit der Nummer 17/4193 ein, diese Bundesratsinitiative wenigstens zu prüfen – zu prüfen, wohlgemerkt –, vom Beschließen ist auch nach sieben Jahren noch immer nicht die Rede. Die Opposition von SPD, Grüne und Linkspartei reagierte mit den bekannten Reflexen und lehnte das ganze Ansinnen empört ab. So weit die unmittelbare Vorgeschichte zu unserem heutigen Antrag.
Die Ihnen vorliegende Antragsbegründung beginnt mit folgendem Abschnitt, Zitat: „Das millionenfache Leid der Vertreibung wird auch über 65 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges nur unzureichend in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Über 15 Millionen Deutsche wurden aus ihrer angestammten Heimat vertrieben, über 3 Millionen Deutsche kamen dabei zu Tode. Diesem millionenfachen Unrecht gilt es mit einem besonderen Tag zu gedenken.“ Zitatende.
Ich rufe Ihnen diese Sätze nochmals in Erinnerung, weil sich viele von Ihnen von eben diesem Unrecht an den Heimatvertriebenen bereits geistig verabschiedet haben. Zur regelmäßigen Verharmlosung dieses Verbrechens dient bestimmten Leuten wohlweislich der Holocaust, die deutsche Kriegsschuld, der Überfall auf Polen oder auf die friedliebende Sowjetunion oder am besten gleich alles zusammen.
Dabei hat der Bundesrat in seinem Beschluss vom 11. Juli 2003 in seiner Entschließung unmissverständlich festgestellt, Zitat: „Die Tragödie von Deportation, Flucht und Vertreibung von rd. 15 Millionen Deutschen aus ihrer Heimat in der Folge des Zweiten Weltkriegs zählt zu den folgenschwersten Einschnitten in der Geschichte unseres Volkes überhaupt.“
Zwei Sätze weiter heißt es: „Unrecht und Tragödie dieses Ausmaßes werden auch dadurch nicht geringer, dass vorher schweres Unrecht von deutscher Seite geschehen ist. Jedes Unrecht ist für sich allein zu bewerten.“ Zitatende.
Abschließend „fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, den 5. August … zum ,Nationalen Gedenktag für die Opfer von Vertreibung‘ zu bestimmen.“ So weit also die Entschließung des Bundesrates zum Thema.
Meine Damen und Herren, Sie haben mit dem 27. Januar einen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus eingeführt.
Sie haben den 8. Mai in einen Tag der Befreiung umgemünzt.