Birgit Schwebs
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erst mit der förmlichen Entlastung der Landesregierung durch den Landtag ist der Haushaltskreislauf beendet, also jener Prozess von der Haushaltsaufstellung über das Haushaltsgesetzgebungsverfahren, die Ausführung des Haushaltes bis hin zur Kontrolle des Haushaltes einschließlich Rechnungslegung, Prüfung und Entlastung. Mit den beiden der Beschlussempfehlung vorausgegangenen Rechnungslegungen und Anträgen der Finanzministerin hat die Finanzministerin den Landtag um Entlastung für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 gebeten. Der Landesrechnungshof hat die Rechnungslegung der Finanzministerin geprüft und dem Landtag über das Ergebnis seiner Prüfung in seinem Jahresbericht 2010 berichtet.
Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Landesrechnungshof und Finanzministerium ist es zum ersten Mal gelungen, die Prüfungsergebnisse des Landesrechnungshofes auch für die Haushaltsrechnung des Vorjahres und damit gleichzeitig für die beiden Haushaltsjahre 2008 und 2009 vorzulegen. Mit diesem zeitnahen Vorliegen der Prüfungsergebnisse wird die Wirksamkeit der Finanzkontrolle erhöht und eine zeitnahe Entlastung der Landesregierung für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 durch den Landtag ermöglicht.
In seinem dem Landtag übermittelten Prüfungsbericht hat der Landesrechnungshof der Landesregierung eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 bescheinigt, obgleich er an zahlreichen Stellen wieder Fehler, Mängel oder Verstöße gegen Haushaltsgrundsätze und Haushaltsvorschriften aufgedeckt hat. Der Finanzausschuss ist einer Vielzahl dieser aufgedeckten Mängel beigetreten und schlägt vor, eine Reihe von Empfehlungen und Ersuchen an die Landesregierung zu richten, mit deren Befolgung künftiges Fehlverhalten der öffentlichen Verwaltung zulasten des Landeshaushaltes verringert und letztlich ganz vermieden werden soll. Wie schon das Verfahren der Haushaltsgesetzgebung, so ist auch das Verfahren zur Entlastung der Landesregierung sehr arbeits- und zeitintensiv und verlangt von allen Beteiligten viel Kraft und Disziplin.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich mich als Vorsitzende des Finanzausschusses ganz herzlich bei den vielen Beteiligten, die den Finanzausschuss bei seiner Arbeit unterstützt haben, bedanken, namentlich bei den Vertretern des Senates und dem Präsidenten des Landesrechnungshofes sowie den Vertretern des Finanzministeriums und der übrigen Ressorts der Landesregierung sowie bei den Fachausschüssen für ihre mitberatenden Stellungnahmen. Sie alle haben die Entscheidungsfindung im Ausschuss kompetent und argumentationsreich begleitet und die Mitarbeiterinnen des Ausschusssekretariates waren wie immer kompetent, hilfsbereit und vor allen Dingen auch schnell. Für diese große Unterstützung gebührt Ihnen allen der Dank des Finanzausschusses.
Leider, meine Damen und Herren, muss ich meinen Dank an die Beteiligten ein wenig einschränken. Einem Ressort ist es erneut nicht gelungen, der vom Finanzausschuss vorzubereitenden Haushaltskontrolle und Haushaltsentlastung die nötige Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, wenngleich sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialministeriums redlich mühten, zum Geschäftsbereich ihres Ministeriums Rede und Antwort zu stehen. Ihnen, meine Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Mühe! So war die Hausspitze wieder nicht im Finanzausschuss vertreten.
Ob aus Desinteresse oder fehlendem Verständnis für die Arbeit des Parlamentes und dem Verhältnis Parlament und Regierung – ich weiß es nicht.
Doch wie schon die Verabschiedung des Haushaltes mit Haushaltsgesetz und dazugehörigen Haushaltsplänen, so ist auch die Kontrolle der Landesregierung durch den Landtag eine der wichtigsten Aufgaben des Parlamentes. Und nicht nur als Vorsitzende des Finanzausschusses kann ich erwarten, dass dieser Kontrolle angemessen Rechnung getragen wird – durch Teilnahme der Hausspitze des betroffenen Ressorts an den Beratungen in den Fachausschüssen.
Nicht umsonst, meine Damen und Herren, wird der Zeitplan für die Beratungen zur Haushaltsentlastung, ebenso wie für die Haushaltsberatungen, lange im Voraus bekannt gegeben, damit alle Beteiligten genügend Zeit haben, sich auf die Beratungen im Finanzausschuss vorzubereiten. Gleiches gilt übrigens auch für den Zeitplan des Landtages, der ebenso lange im Voraus und für ein ganzes Jahr Auskunft darüber gibt, wann die Ausschüsse tagen und wann der Landtag zusammenkommt. Doch auch dieser Umstand scheint im Sozialministerium noch nicht hinreichend bekannt zu sein. Anders lässt es sich nicht erklären, dass genau an einem lange feststehenden Sitzungstag der Fachausschüsse das gesamte Ministerium – am 12. Mai 2011 – einen Betriebsausflug macht und für Fragen während der Ausschussberatung nicht zur Verfügung steht.
Für die künftige Arbeit des Finanzausschusses, aber auch die der anderen Fachausschüsse, wünsche ich mir, dass das Sozialministerium der Arbeit in den Ausschüssen mehr Beachtung schenkt.
Meine Damen und Herren, mit der vorliegenden Beschlussempfehlung liegt Ihnen nun das Ergebnis der im Finanzausschuss vorgenommenen Prüfung der Rechnungslegung zu den Haushaltsjahren 2008 und 2009 vor. Die Beschlussempfehlung ist in vier Bereiche aufgeteilt: Der erste Teil enthält die Vorschläge des Ausschusses zu den Empfehlungen und Beanstandungen des Landesrechnungshofes sowie Entschließungen, in denen die Landesregierung um ein bestimmtes Tun und um Prüfungen ersucht wird. Die Teile 2 bis 4 befassen sich mit der Entlastung der Landesregierung und der Entlastung des Landesrechnungshofes für die Haushaltsjahre 2008 und 2009.
Meine Damen und Herren, der Landeshaushalt 2008 und 2009 hat sich in dem schwierigen finanzwirtschaftlichen Umfeld in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise gleichwohl insgesamt positiv entwickelt. Die Konsolidierungsmaßnahmen der Landesregierung haben ihre Wirkung gezeigt. Dennoch empfiehlt der Finanzausschuss im Ergebnis seiner Beratungen die konsequente Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung, um den künftig abzusehenden Haushaltsproblemen vorzubeugen und den Landeshaushalt krisensicher aufzustellen.
Weitere Schwerpunkte der Beratungen im Ausschuss waren unter anderem
die flächendeckende Gewährleistung des Brandschutzes im Land und die Fortsetzung der Imagekampagne Feuerwehr,
die Abführung von Überschüssen der Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung an den Landeshaushalt,
die verstärkte Einbeziehung der zuständigen Bauverwaltung bei den Vorbereitungen und Aufstellungen der Bauunterlagen,
die Erarbeitung und Überarbeitung von Förderrichtlinien und
die Novellierung des Landeswassergesetzes und die Erarbeitung eines Regelwerkes zum Küstenschutz.
Ferner hat sich der Finanzausschuss mit der Situation der Flughäfen im Land befasst und empfiehlt im Ergebnis seiner Beratungen die Fortschreibung des Luftverkehrskonzeptes durch die Landesregierung.
Der Landesrechnungshof hatte im Ausschuss zum einen vorgeschlagen, die finanziellen Hilfen des Landes auf einen Flughafen zu konzentrieren und von weiteren Investitionen in die übrigen Flughäfen abzusehen. Zudem hatte der Landesrechnungshof vorgeschlagen, die Zweckbindungsfristen für die ausgereichten Fördermittel zu verkürzen, um so den kommunalen Gesellschaftern angesichts der sonst drohenden Rückzahlungsverpflichtungen zeitnah die Entscheidung zu ermöglichen, einen Flughafenbetrieb einzustellen und die Folgekosten einzugrenzen. Auch muss nach Ansicht des Landesrechnungshofes die Finanzierung der Flughäfen durch die Einbeziehung der umliegenden Gemeinden auf eine breitere Grundlage gestellt werden und schließlich müsse über eine Beteiligung des Landes am Verlustausgleich
nachgedacht werden, so der Landesrechnungshof. Dass dies auch andere so sehen, meine Damen und Herren, wird Ihnen nicht verborgen geblieben sein. Vor wenigen Tagen schickten sich Vertreter aus der Politik in der Presse an, beispielsweise über eine kontrollierte Insolvenz für den Flughafen Rostock-Laage und die künftige Verteilung der Fördermittel laut nachzudenken.
Meine Damen und Herren, hier bleibt noch viel zu tun. Nicht nur die Landesregierung mit ihrem zu überarbeitenden Luftverkehrskonzept, auch der neue Landtag wird sich bekennen müssen, in welchem Umfang das Land künftig an das Luftverkehrsnetz angebunden sein soll und wie diese Anbindung finanziell gewährleistet werden soll.
Meine Damen und Herren, dies soll an dieser Stelle als beispielhafte Aufzählung von Schwerpunkten der Ausschussberatungen genügen. Ohne Anspruch auf Wertigkeit und Vollständigkeit habe ich nur einige wenige angesprochen. Zu den weiteren Beratungsthemen und deren Einzelheiten verweise ich auf den vorliegenden schriftlichen Bericht.
Neben den Haushaltsrechnungen der Landesregierung hat sich der Finanzausschuss auch mit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landesrechnungshofes in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 befasst. Hierzu haben die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen – bei Abwesenheit der Fraktion der NPD – in den Räumen des Landesrechnungshofes in Schwerin dessen Rechnungslegung geprüft und zusammen mit dem Präsidenten des Landesrechnungshofes neben der eigentlichen Prüfung auch noch beispielsweise die Unterbringung und den Sanierungsbedarf in der Liegenschaft Schwerin erörtert. Im Ergebnis der Prüfung haben die finanzpolitischen Sprecher keine gravierenden Fehler und kein unwirtschaftliches Verhalten feststellen können und dem Finanzausschuss daher empfohlen, dem Landesrechnungshof für die Haushalts- und Wirtschaftsführung in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 die Entlastung zu erteilen. Der Finanzausschuss ist dieser Empfehlung einstimmig gefolgt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Finanzausschuss unterbreitet Ihnen mit der vorliegenden Beschlussempfehlung eine Reihe von Vorschlägen, wie mit den vom Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht ausgesprochenen Empfehlungen und Beanstandungen umgegangen werden sollte. Zum anderen empfiehlt der Finanzausschuss eine Vielzahl von Handlungs- und Prüfaufträgen, die sich an die Landesregierung richten, und schließlich die Entlastung sowohl der Landesregierung als auch des Landesrechnungshofes für die Haushaltsjahre 2008 und 2009. Die Fraktion der NPD war bei der abschließenden Beratung und Erarbeitung der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung nicht anwesend.
Ich bitte um die Annahme der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses entsprechend den Ziffern 1 bis 4. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wieder einmal haben wir uns mit einer Reihe von Ineffizienzen und Risiken beschäftigt, die der Landesrechnungshof uns sorgfältig dargelegt
hat. Und mit der Hilfe des Hofes, das lässt sich zweifellos feststellen, wird die Landesverwaltung effektiver und unser Blick auf die Verwendung der öffentlichen Mittel kritischer.
Auch ist es mittlerweile üblich, dass viele Beanstandungen sich bereits vor der Befassung im Finanzausschuss oder in den Fachausschüssen erledigen beziehungsweise konstruktiv angegangen worden sind. Nach meiner Wahrnehmung war das bei der diesjährigen Beratung auffallend oft so. So war es nicht selten, dass uns erläutert werden konnte, inwiefern schon durch die Prüfungstätigkeit des Landesrechnungshofes eigenes Verwaltungshandeln in den Ministerien infrage gestellt wurde, eigene Verfahren verbessert wurden, optimiert oder gar geändert wurden.
Allerdings, und dies ist auch kritisch anzumerken, haben nicht alle Feststellungen des Rechnungshofes wirklich Folgen. Viele, auf die im diesjährigen Bericht hingewiesen wurde, sind durch den Landesrechnungshof auch in den Vorjahren schon moniert worden. Ich meine, und das ist uns sehr wichtig, dass hier verstärkt daran zu arbeiten ist, die Berichte nicht in der Schublade verschwinden zu lassen, sondern dass die Fehler, so gut es geht, behoben werden müssen. Dies ist umso wichtiger, als dass ja die festgestellten Fehler und die Beanstandungen erst mit einigem Zeitverzug mit dem Bericht des Landesrechnungshofes das Licht der Welt erblicken und dann unter Umständen zum wiederholten Male öffentlich diskutiert werden. Es liegt eine relativ große Spanne zwischen Ursache, Wirkung und dann letztendlich der öffentlichen Befassung und gerade das kann durch die Öffentlichkeit oftmals nicht nachvollzogen werden.
Meine Damen und Herren, für meine Fraktion will ich an dieser Stelle auf ein paar wenige Punkte eingehen, die bei der Beratung des Rechnungshofberichtes von Relevanz waren und, nimmt man die Ablehnung einiger unserer Vorschläge im Haushalts- und Finanzausschuss als Maßstab, sicher auch strittig zwischen den Fraktionen sind.
Der Kritik des Hofes zur Zukunftsfähigkeit und Förderung der Flughäfen im Land etwa konnten wir uns zum großen Teil anschließen, vor allem der Tatsache, dass der Aufwand und Nutzen oftmals in einem völlig ungesunden Verhältnis stehen. Die kommunalen Träger sind mit der Mitfinanzierung von Flughäfen längst überfordert. Immer mehr werden die Flughäfen zum riesengroßen Klotz am Bein der Kommunen und es gibt auch durchaus Kommunen, die hier gern aussteigen würden, dies aber aufgrund drohender Rückzahlungspflichten nicht tun.
Klar wurde nicht erst durch den Bericht des Landesrechnungshofes, so manche in der Vergangenheit getätigte öffentliche Investition ist schon sehr fragwürdig und, mehr noch, sehr unvernünftig und auch unangemessen, vor allem dann, wenn die Projekte sich als dauerhaft unwirtschaftlich erweisen. Ich denke dabei etwa auch an die Förderung des Landes zum Ausbau des Flughafens Barth, die wir im Finanzausschuss diskutiert haben. Mecklenburg-Vorpommern hat sich auf dem Gebiet der Flughafenförderung und gar der Fluglinienförderung ohnehin nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Aus unserer Sicht ist die Anzahl der Regionalflughäfen viel zu hoch, das haben wir aber schon mehrfach zum Ausdruck gebracht. Bei der notwendigen Fortschreibung des Luftverkehrskonzeptes in der nächsten Legislatur sollten unbedingt auch die Empfehlungen des Landesrechnungshofes berücksichtigt werden.
Nicht ganz teilen konnten wir die Kritik in Bezug auf die Landesfeuerwehrschule, die Förderung des Brandschutzes und die Imagekampagne der Feuerwehren. So stehen wir weiterhin hinter der Imagekampagne, auch wenn nur schwer zu belegen ist, ob dadurch die Feuerwehren tatsächlich mehr Zulauf bekommen. Dies heißt natürlich nicht, dass wir Beanstandungen des Hofes zum Vergabeverfahren und zur Umsetzung der Kampagne nicht ernst nehmen. Das tun wir schon, aber wir erwarten einfach, dass die Landesregierung dafür Sorge trägt, dass die Gelder für solche Kampagnen sinnvoll und wirkungsvoll zugleich eingesetzt werden, und zwar ganz im Sinne einer Stärkung der Freiwilligen Feuerwehren.
Meine Damen und Herren, interessant war auch die Debatte über die Zuwendungen für das Agrarmarketing im Landwirtschaftsausschuss, die zum Teil auch recht emotional geführt wurde.
Einzelne Fehler im Verfahren hat das Ministerium eingeräumt und zugesagt, 66 Förderfälle zu überprüfen sowie aufgetretene Mängel abzustellen.
Das zeigt aber auch, dass der Landesrechnungshof in diesem Falle zu Recht den Finger auf der Wunde hatte.
Spektakuläre Enthüllungen gab es im Rahmen der Befassung mit dem Bericht des Landesrechnungshofes aber nicht. Der Hof ist wieder seiner Aufgabe gerecht geworden, der Landesverwaltung und auch dem Parlament zum Teil bekannte und zum Teil neue Verfehlungen ins Stammbuch zu schreiben. Diese gilt es künftig zu minimieren beziehungsweise ganz zu vermeiden, auch wenn manche Empfehlungen aus dem Hof übertrieben sind, wie den Verkauf von Weihnachtsbäumen und Schmuckreisig durch die Forstämter des Landes zukünftig unbar abzuwickeln.
Nichtsdestotrotz möchte ich an dieser Stelle abschließend dem Landesrechnungshof im Namen meiner Fraktion für die umfangreiche und intensive Prüfungstätigkeit danken und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bescheinigen, dass sie wie immer gute Arbeit geleistet haben. – Dafür herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende schriftliche Bericht zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses gibt den Beratungsverlauf detailliert wieder und ich möchte daher in Anbetracht der fortgeschrittenen Stunde nur einiges kurz hervorheben.
Der Finanzausschuss hatte sich vorausschauend …
Ja, im Gegensatz zur NPD-Fraktion haben wir auch daran gearbeitet, Herr Andrejewski.
Der Finanzausschuss hatte sich vorausschauend, schon bevor ihm der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung im April überwiesen worden war,
mit der Gestaltung des Beratungsverfahrens und einer möglichen Hinzuziehung externen Sachverstandes befasst. So konnten die Sachverständigen unmittelbar nach der Überweisung des Gesetzentwurfes angeschrieben und um die Erarbeitung einer Stellungnahme gebeten werden.
Bereits in der ersten grünen Woche nach der Landtagssitzung und den Osterferien fand dann die öffentliche Anhörung statt, an der auch fast alle eingeladenen Sachverständigen teilgenommen haben. Mit diesem zügigen und vorausschauenden Beratungsbeginn konnte Zeit eingespart werden, die dann angesichts der nahenden Sommerpause und der zeitlichen Vorgaben durch die Geschäftsordnung letztlich allen am Verfahren Beteiligten, einschließlich der beiden Mitberater, zugute kam, und wir den Gesetzentwurf gründlich beraten konnten.
Eine solche gründliche Beratung war auch unerlässlich, denn der Gesetzentwurf und die dahinter stehenden Rechtsänderungen waren auch auf den zweiten Blick nicht so ohne Weiteres gleich zu erfassen und zu verstehen. Dies zeigt auch schon der, wie ich finde, recht schwierige Zitiername des Gesetzes.
Angesichts der Fülle der zu ändernden einzelnen Gesetze, neun an der Zahl sind es, verwundert es dann eigentlich nicht, dass die Sachverständigen Kritik am Gesetzentwurf geübt haben, auch wenn sie an sich die Schaffung eigenständiger landesrechtlicher Vorschriften im Bereich der Besoldung und der Versorgung grundsätzlich begrüßt haben. So kritisierten die Sachverständigen, dass, anders als es die Landesregierung plant, nicht schon früher und noch vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode landeseigene Vollgesetze zur Beamtenbesoldung und Beamtenversorgung geschaffen werden beziehungsweise geschaffen worden sind. Die Sachverständigen befürchten, dass mit dem anstehenden Legislaturwechsel und einer sich anschließenden Einarbeitungszeit der neuen Regierung und des neuen
Parlamentes sich die notwendige Überarbeitung des landeseigenen Besoldungs- und Versorgungsrechtes auf ungewisse Zeit weiter verzögern wird.
Inhaltlich geht es im Kern des Gesetzentwurfes und der Beschlussempfehlung darum, im Bereich der Besoldung und Versorgung der Beamten eigenständige landesrechtliche Vorschriften zu schaffen. So werden die Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes und des Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes durch jeweilige Überleitungsgesetze in eigenständiges Landesrecht überführt und schließlich am übergeleiteten Recht noch Änderungen vorgenommen.
Der Finanzausschuss hat sich sehr intensiv mit dem Gesetzentwurf und den dazu abgegebenen Stellungnahmen der Sachverständigen befasst. Auch sind die Stellungnahmen und Prüfaufträge der Mitberater ausdrücklich und zusammen mit der Landesregierung erörtert worden. Hervorheben möchte ich an dieser Stelle einen wohl nicht häufig vorkommenden Umstand, nämlich, dass die im Laufe der Beratungen im Ausschuss beantragten Gesetzesänderungen der Koalitionsfraktionen den Sachverständigen ebenfalls zur Stellungnahme übersandt worden sind und deren Meinungen noch in die Beratungen mit einfließen konnten.
Im Ergebnis seiner Beratungen empfiehlt der Finanzausschuss, den Gesetzentwurf mit einigen wenigen Änderungen anzunehmen. So soll vor dem Hintergrund einer kürzlich ergangenen, aber noch nicht begründeten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu Paragraf 46 Bundesbesoldungsgesetz rein vorsorglich und nicht auf Dauer angelegt auf die Möglichkeit der Zulagengewährung bei vorübergehend vertretungsweiser Wahrnehmung von Aufgaben eines höherwertigen Amtes verzichtet werden, sprich, Paragraf 46 Besoldungsgesetz in der vom Bundesverwaltungsgericht behandelten Fassung nicht in das Landesrecht übergeleitet werden – nicht auf Dauer deswegen, weil nach der Begründung der Gerichtsentscheidung das Urteil ausgewertet und letztlich geprüft werden soll, ob eine solche oder ähnliche Zulage rechtssicher in das Landesbesoldungsgesetz aufgenommen werden kann.
Der Finanzausschuss empfiehlt ferner aus Klarstellungsgründen, dass die Wartefristregelung für die Versorgungswirksamkeit von Bezügen aus einem höheren Amt dann keine Anwendung finden soll, wenn die höhere Besoldung auf einer strukturellen Besoldungsanpassung durch Gesetz oder Rechtsverordnung beruht.
Die Kritik des Richterbundes Mecklenburg-Vorpommern und die Stellungnahme des Europa- und Rechtsausschusses aufnehmend hat sich der Finanzausschuss einstimmig darauf verständigt, dem Landtag eine den Artikel 7 des Gesetzentwurfes betreffende Entschließung zu empfehlen. In diesem Artikel 7 geht es um eine Anpassung des Landesrichtergesetzes an die Regelungen des Landesbeamtengesetzes zur Beurteilung von Richtern und Staatsanwälten. Diese Gesetzesänderung ist für den Richterbund nicht nachvollziehbar, da es laut Gesetzesbegründung in erster Linie um die Schaffung eigenständiger landesrechtlicher Vorschriften zur Besoldung und Versorgung der Beamten gehen soll und nicht um die dienstliche Beurteilung von Richtern und Staatsanwälten durch ihre Vorgesetzten.
Mit der vom Finanzausschuss empfohlenen Entschließung nimmt der Landtag zu den mit dem Besoldungs- und Versorgungsrechtüberleitungsänderungsgesetz
be ab sichtigten Änderungen des Landesrichtergesetzes Stellung und spricht sich für entsprechende Beteiligungsrechte für Richter- und Staatsanwaltsvertretungen in Mecklenburg-Vorpommern sowie eine grundlegende Modernisierung des Landesrichtergesetzes aus – also eine hervorragende Aufgabe für die Kollegen der nächsten Legislaturperiode.
Die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP zum Gesetzentwurf haben im Ausschuss keine Mehrheit gefunden. Für die Einzelheiten zu diesen Anträgen, den Austausch der Argumente, aber auch zu der Beratung aller letztlich beschlossenen Änderungen verweise ich auf den schriftlichen Bericht. Dort sind die Argumente für und wider ausführlich wiedergegeben.
Die Beschlussempfehlung ist insgesamt einvernehmlich bei Stimmenthaltung seitens der Fraktion DIE LINKE und der FDP sowie bei Abwesenheit der Fraktion der NPD angenommen worden.
Deshalb bitte ich Sie nun im Namen des Finanzausschusses um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe lange überlegt, was ich zu diesem Antrag sagen werde, denn beim Thema Feuerwehr kann man ganz schnell im Fettnäpfchen landen.
Dieser Antrag ist im Grunde genommen eine vorgezeichnete Rutschbahn dorthin, wenn Sie denn sagen, dass Sie ihn ernst meinen. Ich würde mich dann lieber auf den Wahlkampf zurückziehen.
Zum Punkt 2 Ihres Antrages hat der Minister etwas gesagt, der erübrigt sich eigentlich. Deswegen will ich mich auf den Punkt 1 konzentrieren. Denn mit dem Gesetz vom 17. Juli 2009 hat der Bundestag ja die Voraus setzungen für die Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge, und darauf hat Herr Stein hingewiesen, nicht nur der freiwilligen Feuerwehren, sondern auch der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste sowie der Technischen Hilfsdienste geschaffen. So weit, so gut, in der Theorie jedenfalls.
Die Praxis sieht hingegen komplizierter aus. Und nicht umsonst hat wohl die Mehrzahl der Bundesländer von der Möglichkeit noch keinen Gebrauch gemacht. Und der Teufel liegt in diesem Fall im Detail, beziehungsweise es gibt verschiedene Punkte, warum der Antrag der FDPFraktion abzulehnen ist:
Zum Ersten. Die bestehende Regelung für den sogenannten Feuerwehrführerschein ist bereits eine Ausnahmegenehmigung – der Minister hat darauf hingewiesen –, die darin besteht, dass Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren oder der Technischen Hilfsdienste, die den Führerschein der Klasse B besitzen, mehrere Jahre Fahrpraxis und nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben, Einsatzfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von 4,75 Tonnen führen dürfen, mehr eigentlich nicht, ohne zuvor den Führerschein der Klasse C1 erworben zu haben.
In Wirklichkeit, Herr Leonhard, und das wissen die Kameraden auch sehr gut, sind die geführten Fahrzeuge aber mit gefüllten Wassertanks auch bis zu 8 Tonnen schwer.
Wird diese Ausnahmegenehmigung noch auf das Führen von Fahrzeugen außerhalb von Einsätzen, sozusagen als vollwertige C1-Fahrerlaubnis übertragen, dann wird die Ausnahme in diesem Fall so noch verdoppelt und damit zum Regelfall. Das führt aber unweigerlich zur Abwertung oder zur Nivellierung der jetzigen C1-Erlaubnis beziehungsweise der Ausbildung, die dafür notwendig ist.
Der zweite Pferdefuß liegt in der Qualität der Ausbildung. Ich habe mir einmal die bayerische Landesverordnung angesehen, die liegt nämlich vor. Da besteht der Umfang der Ausbildung zum Feuerwehrführerschein aus mindestens vier Einheiten zu je 45 Minuten. Das heißt, nach 240 Minuten Theorie und Praxis plus 45 Minuten theoretischer und praktischer Prüfung dürfen die Kameraden der Feuerwehr diese Einsatzfahrzeuge fahren im öffentlichen Straßenverkehr.
Eine durchschnittliche Ausbildung zum Lkw-Führerschein, also zum C1-Führerschein, dauert ungefähr 40 Stunden. Und wenn Sie dann noch sagen, Herr Leonhard, wenn Sie das wirklich allen Ernstes meinen, dass sich die Feuerwehrkameraden mit dem Feuerwehrführerschein sozusagen um einen Job in der Wirtschaft bewerben wollen,
das kann überhaupt nicht funktionieren. Das ist lebensgefährlich, was Sie da fordern.
Die Ausbildung der Kameraden für den Feuerwehrführerschein erfolgt in jedem Fall organisationsintern. Das sagt auch das Gesetz, das heißt, ohne ausgebildete Fahrlehrer und mit Fahrzeugen ohne doppelte Pedalen …
Dazu kommen wir noch
… und ohne doppelte Außenspiegel, sodass der Ausbilder auch gar nicht direkt in die Ausbildungs- und in die Prüfungsfahrt eingreifen kann. Und die „Fahrlehrer“ der Kameraden sind selbst Kameraden, die durch den Fahrschullehrerverband fortgebildet, nicht ausgebildet, sondern fortgebildet wurden. All das geht selbstverständlich zulasten der Qualität der Ausbildung und letztlich zur Verkehrssicherheit, und zwar nicht nur der Kameraden, die diese Einsatzfahrzeuge fahren, sondern aller anderen, die am Straßenverkehr beteiligt sind. Denn die können nicht damit rechnen, dass jemand nach vier Stunden Ausbildung und einer Stunde Prüfung so ein Fahrzeug wirklich verantwortungsvoll und noch dazu mit Sondersignal führen darf.
Der Feuerwehrführerschein an sich beinhaltet auch keine Ausbildung für Fahrten mit dem Sondersignal, sondern dazu braucht es eine Extraausbildung. Von daher ist dieser Feuerwehrführerschein unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit auch sehr kritisch zu betrachten. Das muss man einfach wissen.
Nein, das ist keine Einzelmeinung.
Sprechen Sie einmal mit dem Fahrlehrerverband.
Es gibt noch einen Grund, der uns den Antrag ablehnen lässt: Die Aufwertung des Feuerwehrführerscheins zu einer vollwertigen Fahrerlaubnis greift nämlich offensichtlich in die Wirtschaft ein, denn die Fahrschulen verlieren die Kunden und damit auch Einkommensmöglichkeiten. Sie können sich mal erkundigen, wie viel Fahrschulen an der Prüfung für einen C1-Führerschein...
Das mag sein, dass Sie das so sehen. Trotzdem greifen Sie damit in wirtschaftliche Zusammenhänge ein.
Und selbstverständlich, liebe Kollegen von der FDP, sehen wir auch das Nachwuchsproblem bei den Feuerwehren und den Technischen Hilfsdiensten. Aber dieser Feuerwehrführerschein ist wirklich nur eine Krücke, mit der das Problem nicht gelöst werden kann, das die Feuerwehren mit dem Nachwuchs haben. Und weil dieser Feuerwehrführerschein eben keine vollwertige Ausbildung ist, keine vollwertige Prüfung beinhaltet und die Verkehrssicherheit damit erheblich negativ beeinflusst werden kann, lehnen wir Ihren Antrag ab. Das sage ich jetzt noch einmal ganz deutlich: Die Anerkennung des Feuerwehrführerscheins als vollwertige C1-Erlaubnis, das lehnen wir ab, ganz klar gesagt. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich bin ich bei diesem Thema völlig leidenschaftslos und könnte es mir deshalb auch ganz leicht machen. Mir ist es sozusagen auch egal, was für ein Kennzeichen an meinem Auto hängt, vorne oder hinten. Ich kann es beim Fahren sowieso nicht sehen. Allerdings sind die Unterscheidungskennzeichen in den Kfz-kennzeichnenden Zeiten geplanter und ungeliebter Kreisgebietsreformen ein hoch emotionales Thema, und im Unterschied zu mir bewegt es wohl offensichtlich doch viele Autofahrer.
Der vorliegende Antrag der FDP greift deshalb eine Stimmung auf, die nicht nur bei uns im Land herrscht. Bundesweit wird vor allem im Zuge von Gebietsreformen diskutiert, ob man nicht die gesetzlichen Regelungen für Unterscheidungskennzeichen in Kfz-Kennzeichen weitgehend liberalisieren sollte.
Aber, Herr Leonhard, Ihnen und der Fraktion ist ja vielleicht entgangen, und deswegen möchte ich das hier doch noch einmal vortragen: Mein Fraktionskollege Peter Ritter hat Anfang April dieses Jahres eine Kleine Anfrage zum Thema „Kfz-Kennzeichen in den neuen Landkreisen“ an die Landesregierung gerichtet. Und die Antwort liegt ja schon eine Weile vor auf der Drucksache 5/4230.
Und der ist zu entnehmen, dass die Landesregierung zusammen mit den anderen Bundesländern hier bereits aktiv geworden ist. Dort steht nämlich Schwarz auf Weiß, und das möchte ich zitieren und damit eigentlich das unterstützen, was der Minister Schlotmann ja hier kurz angedeutet hat, hier steht: „Die Landesregierung unterstützt Bestrebungen zur Liberalisierung des Kfz-Kennzeichenwesens.“ Und wiederum: „Die Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, bei der Festlegung des eigenen Kennzeichens zukünftig so viel Freiraum wie möglich zu lassen. Ein entsprechender Antrag auch des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf der Verkehrsministerkonferenz vom 6./7. April 2011 ist von den Ländern angenommen worden. Nunmehr liegt es am Bund, eine entsprechende Änderung auf den Weg zu bringen.“ Zitatende.
Die Landesregierung muss man in diesem Falle nicht mal zum Jagen tragen, Herr Leonhard, weil der Bock ist quasi schon erlegt.
Und ich weiß nicht, warum wir darüber heute noch abstimmen müssen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es kürzer machen als der Minister. Er hat eigentlich ausführlich dargelegt, was dazu zu sagen ist. Von unserer Seite ist noch anzumerken, dass dieser Antrag ja sowieso der Diskontinuität anheimfallen würde,
da Sie ja auch keine Terminierung gesetzt haben. Ich denke mal, es ist ein Antrag für die Galerie, ein schöner Schaufensterantrag,
und deshalb werden wir ihm nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Also das letzte Wort, Herr Backhaus, das lasse ich mir von Ihnen nicht nehmen. Und schade, dass Sie es nicht gehört haben, ich habe Ihren Ausführungen sogar weitgehend zugestimmt. Aber so ist das, man hört eben nur, was man hören will.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Dem Bericht des Agrarausschusses konnten Sie entnehmen, dass sich meine Fraktion intensiv mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung auseinandergesetzt hat.
Sowohl in der Erarbeitung der Fragen, der Auswahl der Sachverständigen, externen Beratungen und Gesprächen vor Ort als auch in der aktiven Beteiligung in der Anhörung sowie letztlich in zahlreichen Änderungsanträgen haben wir unser großes Interesse am Wald und seiner Perspektive bekundet.
Im Gegensatz zu anderen Eilverfahren, auch das möchte ich an dieser Stelle sagen, wie zum Beispiel beim Landeswassergesetz, hatten wir eine qualifizierte Grundlage, auf der wir diskutieren konnten, und einen ausreichenden Zeitraum für Diskussionen zur Verfügung.
Dieser wurde durch die Fraktionen der Regierungskoalition im Verlaufe der Beratung dann noch großzügig ausgeweitet, weil sie sich offensichtlich in wesentlichen Fragen nicht einigen konnten. Immerhin konnten wir im Ergebnis zur Kenntnis nehmen, dass sich die Koalitionäre zu mehreren rechtsförmlichen und redaktionellen Änderungen zusammenraufen konnten und sogar eine inhaltliche Änderung in Paragraf 11 erreichten, in dem das ursprüngliche Wort „Betriebskonzept“ gegen das Wort „Forsteinrichtungswerk“ getauscht wurde, was ja in der Anhörung insbesondere von den Privatwaldbesitzern moniert worden war, in der Angst davor, ihre Betriebsdaten könnten damit öffentlich werden – wer auch immer
aufgrund dessen in ihre privatwirtschaftliche Waldbewirtschaftung eingreifen könnte. Der Agrarausschuss konnte dann in diesem Fall wieder einmal erleben, wie der Berg kreißte und ein ganz kleines Mäuslein gebar.
Kraftvolle Einigkeit herrschte bei der Koalition jedoch in der Frage des Umgangs mit den Änderungsanträgen der demokratischen Opposition und damit auch den zahlreichen und begründeten Vorschlägen, Hinweisen und Kritiken der angehörten Sachverständigen. Sie wurden generell abgelehnt,
ohne auch nur den erkennbaren Versuch zu unternehmen, diese zu hinterfragen oder Argumentationen wirklich zur Kenntnis zu nehmen. Ich hatte deshalb durchaus Verständnis für die Reaktionen meiner Kollegin Frau Reese von der FDP, die in Kenntnisnahme der generellen Unzugänglichkeit der Koalition für Vorschläge der Opposition auf die Begründung ihrer Änderungsanträge verzichtete.
Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen heute trotzdem die Änderungsanträge vorgelegt, die uns für das Landeswaldgesetz wichtig erscheinen und die ich Ihnen kurz erläutern möchte.
Den ersten unserer Anträge hat bereits mein Kollege Fritz Tack in der vergangenen Landtagssitzung angekündigt. Wir befassten uns an der Stelle mit der Frage, ob man am besten Landeswald gegen großherzogliche Kunstgegenstände tauschen sollte. Wie Sie im Änderungsantrag auf der Drucksache 5/4354 erkennen können, soll der Paragraf 6 Absatz 1 unter anderem die Formulierung erhalten, dass Wald im Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich nicht veräußert oder gegen andere Werte getauscht werden soll. Dass unser Antrag nicht so aus der Luft gegriffen ist, zeigt der praktizierte Umgang mit dem Landeswald, also doch dem Eigentum des Landes, wenn es um Begehrlichkeiten einzelner Waldbesitzer geht, denen private Arrondierung und Waldbesitz allemal näherstehen als das Gemeinwohl oder auch das öffentliche Interesse.
Wir begründen unsere Ablehnung von Tausch und Verkauf des Landeswaldes auch mit der Zielsetzung des Landeswaldgesetzes, das da vorschreibt, den Staatswald in seinem Bestand und seiner Flächenausdehnung zu erhalten, nach Möglichkeit zu vermehren und zu verbessern. Angesichts des Verlaufs und der möglichen Folgen des Tauschvorhabens Wald gegen Kunst kann man mit so einer Festschreibung im Gesetz außerdem künftige Regierungen davor schützen, nicht in Versuchung zu kommen.
Trotzdem, meine Damen und Herren, wird zu den wenigen bleibenden Erinnerungen an diese Regierung das Übermaß an Dilettantismus gehören, mit dem dieses Tauschgeschäft angegangen wurde, aus dem nun wahrscheinlich auch noch Schadensersatzforderungen für das Land entstehen. Nun werden der Bildungs- und der Agrarminister vor das Loch geschoben, um den Ministerpräsidenten vor Beschädigungen zu schützen. Wenn Sie so etwas künftig verhindern wollen und Ihnen das Wohl und Gedeihen des Landes und seines Waldes am Herzen liegt, stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu.
In Paragraf 12 Absatz 1 wollen wir eine weitere Änderung des Gesetzes zugunsten des Waldes erreichen. Mit
der Formulierung, dass auf solche Wilddichten hinzuwirken sei, dass natürlich vorkommende Hauptbaumarten sich natürlich und ohne künstliche Schutzmaßnahmen vor Wild verjüngen können, wird die Perspektive für die zu hohen Wilddichten in Teilen des Landeswaldes deutlich. Der Maßstab ist einfach gesagt: Bäume müssen ohne Zaun aufwachsen können, dann haben wir die richtige Wilddichte erreicht. In diesem konkreten Falle, wenn es um die natürliche Verjüngung des Waldes geht, dann muss der Grundsatz „Wald vor Wild“ Priorität haben. Ich weiß, dass diese Position nicht durchgehend konsensfähig ist, aber wer wirklich eine natürliche Verjüngung der vorkommenden Hauptbaumarten im Wald haben will, wird entweder in Schutzmaßnahmen oder in Personalkosten investieren müssen.
Es gibt bald Gesetze in anderen Bundesländern wie beispielsweise in Bayern, die das durchaus anders berücksichtigen als der vorliegende Entwurf. Damit wäre eine klare Antwort für die breite Diskussion zum Verhältnis und dem Problem von Wald und Wild gegeben.
Meine Damen und Herren, die Ansprüche der Gesellschaft an den Wald wachsen beständig. Nicht nur wachsende Holzmengen sollen produziert werden, der Wald soll auch mehr Klimaschutzfunktionen übernehmen, den Wasserhaushalt stärker stabilisieren und darüber hinaus auch für die Freizeit und Erholung stärker genutzt werden. Reiter, Fahrradfahrer und Spaziergänger entdecken zunehmend wieder den Wald und wollen ihn möglichst ungestört nutzen. Auch Elektroradfahrer, so hört man, dringen dank der Technik immer tiefer in die Wälder ein.
Das kann man, so glaube ich, noch tolerieren. Jedoch beim Paragrafen 28 Absatz 7, der den Motorsport im Walde erlaubbar machen soll, schließen wir uns der Auffassung des Landkreistages an. Dieser meint auch, dass das bestehende Verbot des Motorsports als nicht waldtypische Veranstaltung mit hohem Störpotenzial beibehalten werden sollte. Denn, meine Damen und Herren, das weiß doch jedes Kind: Offenes Feuer und Autofahren sind im Wald verboten. Das sollte es unserer Überzeugung nach auch bleiben. Deshalb unser dritter Änderungsantrag.
Zur Kenntnis genommen haben wir, meine Damen und Herren, dass viele Anregungen aus der Anhörung nicht konsensfähig waren und dass die Koalitionäre auch in diesem Gesetz Deregulierung ganz großgeschrieben haben. Das mag an der einen oder anderen Stelle ganz sinnvoll sein, ob aber damit die Ziele und der Zweck des Gesetzes, wie in Paragraf 6 beschrieben, besser erreicht werden, sei dahingestellt.
Es ist jedenfalls nicht nachvollziehbar, warum die Kriterien der naturnahen Forstwirtschaft nur über eine Rechtsverordnung bestimmt werden sollen. Auch dafür gibt es inzwischen weit bessere Ausgestaltungsmöglichkeiten als in dem jetzt zur Abstimmung stehenden Beschlussvorschlag.
Alles in allem, meine Damen und Herren, bleibt zu sagen, dass der ursprüngliche Anspruch des Gesetzentwurfes, nämlich zukunftsfähige Weichen für die Entwicklung des Landeswaldes zu stellen, durch die Ignoranz gegenüber den Argumenten der Sachverständigen und der hartleibigen Verweigerung gegenüber berechtigten Ände
rungen durch die Koalitionäre beschädigt wurde. Damit wird der vorliegende Gesetzentwurf weder dem eigenen Anspruch noch künftigen Anforderungen gerecht. Deshalb werden wir ihm auch nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir sind dafür, dass endlich Klarheit geschaffen wird. Das Gezerre der Länder um die Zukunft des Glücksspielmonopols muss ein Ende haben. Allerdings verheißen die aktuellen Diskussionen dazu nichts Gutes. Deshalb bin ich froh, dass die Koalition hier ein deutliches Zeichen setzen will und sich klar zur Beibehaltung des staatlichen Lotteriemonopols bekennt. Dem können wir uns nur anschließen.
Wir können nur davor warnen, einen anderen Weg zu gehen. Die Einführung eines Konzessionsmodells, bei dem staatliche Lizenzen an private Anbieter vergeben werden, lehnen wir ab, denn das ist reine Klientelpolitik.
Spielsucht und kriminelle Beeinflussung der Wetten können aus unserer Sicht nur beschränkt werden, wenn der Staat unmittelbaren Zugriff auf die Lotto- und Spielsysteme hat. Das zeigen auch die bisherigen Erfahrungen
anderer europäischer Länder bei der Liberalisierung des Glücksspiels. Und da ist es aus unserer Sicht schon zu bedauern, dass durch die Grundsatzentscheidung der Ministerpräsidenten vom 10.03.2011 die Öffnung der Sportwetten für private Anbieter quasi vorprogrammiert ist, weil damit das Monopol doch angekratzt wird.
Und die Öffnung wird natürlich auch erleichtert, wenn man es erst einmal in einem Bereich aufmacht. Das kann man bedauerlich finden, wie Frau Polzin das hier gesagt hat, aber die Grundsatzentscheidung unter den Ministerpräsidenten ist eben schon gefallen. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bezüglich der Ziffer 2 auch enthalten und logischerweise werden wir dann den Änderungsantrag der FDP-Fraktion ablehnen.
Meine Damen und Herren, natürlich wissen wir, dass das Monopol bei Glücksspielen in der Realität heute schon gar nicht mehr existiert. An jeder Ecke sind Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten zu finden und gerade diese haben ein extrem hohes Suchtpotenzial. Sie sind mittlerweile fester Bestandteil von Kneipen und Imbissbuden – ein Trend, so finden wir, der dringend gestoppt werden muss.
Das Spielbedürfnis bei den Menschen ist aber nur natürlich und kann weder umfassend kontrolliert noch verboten werden. Aber, meine Damen und Herren, es muss in geordnete Bahnen gelenkt werden. Frau Finanzministerin hat darauf hingewiesen und hat aufgezählt, welche Vorschläge es dazu gibt.
Und auf alle Fälle brauchen wir endlich einen präventiven und einen wirksamen Jugendschutz in der Praxis. Aber das funktioniert nicht, wenn private Glücksspielangebote in irgendeiner Weise zugelassen oder der Zugang zu ihnen erleichtert wird. Stattdessen muss das staatliche Glücksspielmonopol endlich auch im Bereich der Geldspielautomaten durchgesetzt und deren Spielrisiko gesenkt werden.
Meine Damen und Herren, wir sehen also ganz erhebliche Risiken, die mit einer Aufgabe des Monopols verbunden wären oder verbunden sind. Wir sehen auch keinen Nutzen für die öffentlichen Einnahmen. Für uns steht das Allgemeinwohl in jedem Fall höher als die Gewinne der privaten Anbieter, denn darauf läuft eine Öffnung des Lotteriemonopols unweigerlich hinaus. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Ja, ja, Herr Dr. von Storch, die Mär muss wirklich wieder mal herhalten, um von verfehlter Politik abzulenken, nämlich die Mär vom bösen schwarzen Vogel,
von den Krähen,
den Elstern, die die Gelege plündern.
Dieses Mal sind es eben die Rabenvögel, die als Schuldige ausgemacht sind und für lokal riesige Verluste und die Tierseuchen der letzten Jahre büßen sollen.
Nichts Neues, könnte man meinen. Für mich ist allerdings neu, dass eine Landesregierung, die in Sonntagsreden immer betont, dass in Mecklenburg-Vorpommern der Umwelt- und Naturschutz einen großen Stellenwert genießt, ohne Not und ohne jegliche Datengrundlage nur auf der Grundlage einer politischen Vereinbarung einen solch starken Eingriff in den Naturhaushalt will. So sieht Politik aus, die nur den Rufen von Lobbyisten folgt.
Und ich möchte in diesem Zusammenhang auch einmal näher auf die Begründung des Verordnungsentwurfes eingehen, Herr Kokert.
Eine der wesentlichen Begründungen des mit den Trägern der öffentlichen Belange diskutierten Entwurfes war, dass regional bedeutende Schäden in der Landwirtschaft durch Rabenvögel verursacht werden. Dass die Landesregierung dazu keine Unterlagen hat,
nicht in der Lage ist, diese Behauptung zu untermauern, hat mir der Herr Minister in der Antwort auf meine Kleine Anfrage selbst geschrieben.
Bisher galt es, dass für den Abschuss von Aaskrähen und Elstern Einzelgenehmigungen eingeholt werden mussten. Wenn es also solch enorme Schäden gab, dann frage ich mich doch, warum es in den letzten Jahren nach Auskunft des LUNG nur einen, einen einzigen, meine Damen und Herren, einen Antrag auf Abschuss von Saatkrähen gab,
und das,
und das auf einem Golfplatz, Herr Kokert.
Große landwirtschaftliche Schäden auf einem Golfplatz!
Des Weiteren gab es noch Abschussanträge vom Flugplatz Laage zur Flugsicherung. Gegen derartige Einzelfallgenehmigungen – und das möchte ich hier betonen – haben wir absolut nichts einzuwenden. Darüber hinaus wurden in den letzten sechs Jahren weder für Nebelkrähen noch für Elstern Abschussanträge gestellt und da sehe ich den hohen wirtschaftlichen Druck, dem die Landwirte und Gärtnereibetreiber ausgesetzt sind, nicht dahinter.
Ebenso wird in der Begründung darauf abgehoben, dass vielerorts der zu beklagende und wahrzunehmende Rückgang einzelner Singvogelarten
und der Druck bei einigen Niederwildarten ursächlich mit den Krähenvögeln in Mecklenburg-Vorpommern zusammenhängen.
Woher nimmt die Landesregierung diese Überzeugung, wenn sie keine konkreten Erkenntnisse darüber hat?
Oder haben Sie welche, Herr Backhaus, und wollten mir nicht antworten auf meine Frage?
Wenn so verantwortungsvolles Regierungshandeln aussieht,
dass bekannte Einzelfälle verallgemeinert werden und zur Begründung von Verordnungen herangezogen werden, dann verstehe ich irgendwie die Welt nicht mehr.
Denn nach allem, nach allem, was mir bekannt ist, meine Damen und Herren, führen unter anderem die derzeitige Intensivierung der Landnutzung, die eng verbunden ist mit einer Verarmung der Landschaft, die Reduzierung der Fruchtfolgen, der Einsatz von hochwirksamen Schädlingsbekämpfungsmitteln, die fortschreitende Versiegelung der Böden und der stetig wachsende Flächenverbrauch zur Dezimierung der Nahrungsgrundlagen und des Lebensraumes von Singvögeln und Niederwild.
Sind denn dafür die Krähenvögel verantwortlich? Oder sind sie verantwortlich dafür, dass Hecken und Sölle, Einzelgehölze und Gehölzgruppen aus unseren Landschaften verschwinden?
Herr Dietrich Sellin,...
... der Herr Dietrich Sellin hat im Auftrag der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern
in der Broschüre „Krähenvögel in MV“ geschrieben – und ich zitiere an dieser Stelle –: „Die Familie der Krähenverwandten wird in Mecklenburg-Vorpommern durch acht Arten vertreten... Fast allen ist gemein, dass sie von einem Teil der Menschen als viel zu häufig und auf Grund (ur)alter Vorurteile für schädlich gehalten werden.... In Mecklenburg-Vorpommern haben die Krähen mittlerweile... den ,Sprung‘ ins politische Tagesgeschäft geschafft. Sie wurden hier Bestandteil des Koalitionsvertrages der... CDU und SPD –“
„mit dem erklärten Ziel, die sogenannte ,Regulierung‘ ihrer Bestände zu beschließen.“ Zitatende – aus der Schrift der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern.
Wie der Minister gesagt hat: Die Öffentlichkeit ist schon daran interessiert, wie wir mit der Natur umgehen. Und ich, meine Damen und Herren, kann an dieser Stelle nur davor warnen, einen derartigen Eingriff in die Natur ohne sachliche Gründe vorzunehmen. Das würde unweigerlich und zu Recht zu Protesten bei Umwelt- und Naturschutzverbänden führen und ich bin davon überzeugt, dass es dem Image des Landes schaden würde.
Ich möchte Sie nur mal daran erinnern, wie oft, wie oft noch hochgeholt wurde, ja, die Sache mit den toten Kormoranen im Anklamer Stadtbruch
und wie lange das in der Öffentlichkeit verankert blieb, wie lange das dem Image Mecklenburg-Vorpommerns als Tourismusland, als Naturschutzland,
als Land der sanften Erholung auf die Füße gefallen ist.
Das weiß ich, wer das genehmigt hat.
Aber ich sage Ihnen auch, wir werden dann genauso wie bei den Kormoranen
Proteste von Natur- und Umweltschützern haben.
Und das wird die Öffentlichkeit nicht nachvollziehen können, dass hier ohne konkrete Grundlagen solche Verordnungen aufgelegt werden. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun haben wir ihn also auf der Tagesordnung, den Antrag, mit dem die Koalitionsfraktionen begehren, eine Schuldenbremse in die Landesverfassung unseres Landes aufzunehmen. Als der Bundestag und der Bundesrat mehrheitlich die Implementierung der Schuldenbremse in das Grundgesetz beschlossen haben, sprach sich der Ministerpräsident dieses Landes im Bundesrat klar dagegen aus.
Er handele, so ließ er uns wissen, im Interesse des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Aber in wessen Interesse handeln die Koalitionsfraktionen heute, nicht einmal zwei Jahre später, frage ich mich. Was hat sich verändert seit dem Jahr 2009? Die Fragen stehen und wir hätten gern eine überzeugendere Antwort darauf.
Sei es, wie es sei, kurz nach dem Beschluss des Bundesrates beschlossen die finanz- und rechtspolitischen Sprecher/-innen der demokratischen Fraktionen dieses Landtages, sich in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe darüber zu verständigen, wie wir mit der vom Bundestag und Bundesrat geschaffenen Situation hier in Mecklenburg-Vorpommern umgehen wollen. Ich kann mich an interessante Gesprächsrunden mit Ihnen erinnern, meine Herren aus den Koalitionsfraktionen, die daran beteiligt waren,
Gesprächsrunden, bei denen wir uns einig waren, wie wir mit der Problematik der Schuldenbremse in unserem Land umgehen wollen.
Wir brauchen sie nicht, war der Grundtenor. Mecklenburg-Vorpommern spart erfolgreich, sei es unter Rot-Rot oder in der jetzigen Koalition. Der Bund greift mit seiner Schuldenbremse in das Budgetrecht der Länder ein. Das können wir doch so nicht hinnehmen.
So lautete eine zweite, empörte, aber dennoch felsenfeste Überzeugung.
Das Handeln des Bundestages, ja, der eigenen Parteikollegen auf der Bundes- und Ministerpräsidentenebene sei nicht akzeptabel. Dagegen könne man, ach was, dagegen müsse man doch klagen.
Meine Fraktion und ich teilen dieses Unverständnis, greift die Schuldenbremse doch ziemlich tief in die parlamentarische Zuständigkeit der Länder ein. Ich, meine Damen und Herren aus der CDU-Fraktion, ziehe den Hut vor Ihrem Parteikollegen Martin Kayenburg aus Schleswig-Holstein, der nicht nur rumgemosert hat, sondern die Klage des Landtages Schleswig-Holstein gegen den Willen, gegen den Willen der eigenen Landesregierung auf den Weg gebracht hat. Er hat im Gegensatz zu Ihnen gezeigt, dass sein parlamentarisches Rückgrat in Ordnung ist.
Hier aber, meine Damen und Herren, beginnt heute dasselbe Verfahren wie auf der Bundesebene. Die Schuldenbremse soll in die Verfassung implementiert werden, um die Ausgaben des Landes zu begrenzen. Das bedeutet ganz klar auf Deutsch, das Land wird sich aus der Finanzierung bestimmter Aufgaben zurückziehen. Und in erster Linie bedeutet das weniger Geld für die Kommunen, weniger Geld für Bildung, weniger Geld für die Ausgestaltung von sozialen Leistungsgesetzen.
Und alles das wird auf den Weg gebracht, Herr Müller, ohne mit den Betroffenen, also zum Beispiel den Kommunen, über die Folgen zu diskutieren.
Genau wie auf der Bundesebene,
wo die eigentlich Betroffenen, die Länderparlamente, ausgebremst wurden, so bremst diese Koalition hier im Land die Kommunen aus. Wie sich doch die Verfahren gleichen! Was ist denn mit dem Brief des Städte- und Gemeindetages?
Ich komme noch dazu, Herr Liskow.
Die dritte gemeinsame Überzeugung der Koalitionäre in der Arbeitsgruppe war die Suche nach einer maßvollen und langsamen Umsetzung der Schuldenbremse in die Landesverfassung. Denn immerhin ist das Ergebnis der Klage des Landtages Schleswig-Holstein noch offen. Wir haben bis zur nächsten Legislatur Zeit, eine für das Land akzeptable Formulierung in der Umsetzung der Schulden bremse zu finden.
Wir lassen uns nicht von Sachzwängen treiben, so war die dritte gemeinsame Überzeugung der Herren Koalitionäre in Mecklenburg-Vorpommern,
denn die Schuldenregelung soll ja erst ab 2020 für die Länder gelten. Aber was schert mich mein Geschwätz von gestern, so dachte und handelte bereits Adenauer, denn in Sachen Schuldenbremse sind die Koalitionäre einschließlich des Ministerpräsidenten würdige Nachfolger des damaligen Bundeskanzlers.
So liegt uns nun der Gesetzentwurf,
so liegt uns nun der Gesetzentwurf vor, mit dem die Schuldenbremse auch in der Landesverfassung festgeschrieben werden soll, noch in dieser Legislatur, also in wenigen Wochen, meine Damen und Herren. Woher die Eile, frage ich mich, wenn der entsprechende Paragraf in der Landesverfassung doch erst ab 2020 gelten soll, den wir jetzt verankern wollen.
Auch die kommunalen Verbände finden keine Antwort auf diese Frage, nicht der DGB, nicht die GEW und auch nicht die vielen ehrenamt- und hauptamtlichen Bürgermeister in Mecklenburg-Vorpommern. Auch nicht nachvollziehbar ist diese Eile offensichtlich den Jusos in Mecklenburg-Vorpommern und dem Landesparteitag der SPD, der am vergangenen Wochenende tagte und dem SPD-Landesvorstand – mit dem Landesvorsitzenden Erwin Sellering an der Spitze – und der Landtagsfraktion den Hinweis auf den Weg gab, in dieser Sache mit Ruhe und Sachverstand zu handeln
und eine derartige Verfassungsänderung auch aus ordnungspolitischen Gründen nicht zu überstürzen.
So richtig ernst genommen werden die jungen Genossen in der SPD aber wohl nicht, denn dieser Koppheistersprung mit der Schuldenbremse in die Verfassung
geht so kurz vor dem Ende der Legislatur nur, weil die Landesregierung auf das zeitaufwendige Diskutieren und Abwägen in der Öffentlichkeit und insbesondere mit den kommunalen Verbänden verzichtet hat. Dafür holen die Mitglieder der Koalitionsfraktionen für die Landesregierung die Kohlen aus dem Feuer. Das ist ein wirklich beispielhaftes Demokratieverständnis, welches hier praktiziert wird – und nicht mit irgendeinem Gesetz, meine Damen und Herren, sondern mit unserer Landesverfassung.
Bedenken hinsichtlich dieser Vorgehensweise hat ganz offensichtlich auch der Städte- und Gemeindetag unseres Landes, der als Interessenvertreter der fast 800 Städte und Gemeinden in einem Brief an die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen darum bittet, in die Debatten um die geplante Verfassungsänderung einbezogen zu werden, der anmahnt, dass die geplante Festschreibung der Schuldenbremse allein in der jetzt vorliegenden Fassung in die Landesverfassung zulasten der Kommunen gehen wird, es sei denn, so fordert er, es werden gleichzeitig die erforderlichen Mittel für die Durchführung gesetzlicher Aufgaben unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Landes garantiert oder das Land verzichtet auf die Erfüllung übertragener Aufgaben.
Dass die Befürchtungen der Kommunen nicht so falsch sind, zeigt sich dann auch in der Begründung des Gesetzentwurfes durch die Koalitionsfraktionen. Denn dort steht, so als seien die Kommunen nur lästige Kostgänger des Landes, und ich zitiere: „Die Schuldenregel gilt nur für den Landeshaushalt, spezifische finanzielle Auswirkungen für die Kommunen ergeben sich daraus nicht.“ Zitatende.
Das ist so aberwitzig, meine Damen und Herren, dass ich das – mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident – mit einem schon etwas älteren Witz illustrieren möchte. Es geht nämlich ein junger Mann mit seiner Braut zum Standesamt und sagt ihr auf dem Weg dorthin: „Du, also ich muss dir jetzt ein Geständnis machen. Ich verdiene nur 800 Euro im Monat. Wirst du damit auskommen?“ Antwortet die Braut nach langem Überlegen: „Zur Not schon, doch wovon willst du leben?“ Und der Kern dieses Witzes, meine Damen und Herren, den sollten wir uns mal auf der Zunge zergehen lassen.
Wir hier im Parlament, wir können eben nicht so reagieren wie die Braut und so tun, als hätten wir im Land keine Verantwortung auch für unsere Kommunen. Selbst der Landrat Christiansen (SPD) forderte jüngst im Namen der
Landräte und Landrätinnen des Landes, die Schuldenbremse nur zu akzeptieren, wenn sie kommunalfreundlich sei. Dass diese Befürchtungen nicht mit öffentlichen Versprechungen auszuräumen sind, weil sie eben nicht nur Befürchtungen sind, sondern ganz schnell Realität werden können, zeigen die Debatten in unserem Nachbarland Schleswig-Holstein.
Nachdem die Schuldenbremse für das Land in der Verfassung festgeschrieben steht, diskutiert man jetzt un geniert darüber, diese auch auf die Kommunen auszudehnen.
Aber, meine Damen und Herren, es gibt noch weit mehr Gründe, die Schuldenbremse abzulehnen,
und zwar prinzipiell und ganz konkret in unserer Landesverfassung. Das Deutsche Institut für Urbanistik schätzt allein den Investitionsbedarf im Bereich der kommunalen Infrastruktur bundesweit auf 700 Milliarden Euro. Die Befriedigung dieses Bedarfs ist aber mit einer Schuldenbremse, die direkt auf die Investitionsbereitschaft der öffentlichen Hand wirkt, nicht zu bewältigen. Ausgabenkürzungen im Bereich der kommunalen Infrastruktur auch in unserem Land sind vorprogrammiert und die Wirtschaft wird diese nicht ohne Weiteres ersetzen können. Die Folge wird sein, dass sich die kommunale Infra struktur weiterhin verschlechtert und nachfolgende Generationen damit fertigwerden müssen.
Das ist weder ökonomisch sinnvoll noch generationengerecht.
In der Begründung zum vorliegenden Gesetzentwurf heißt es weiterhin, dass die Schuldenbremse die Voraussetzung für eine „zuverlässige, nachhaltige Finanzpolitik ohne neue Schulden“ sei. Wir, und nicht nur wir, sehen das ganz anders, meine Damen und Herren.
Die Schuldenbremse bremst ganz eindeutig die Zukunft unseres Landes für eine notwendige Entwicklung aus. Sie nimmt dem Land, dem Parlament und der Regierung, aber auch den kommunalen Vertretungen wesentliche Möglichkeiten der Gestaltung der Lebensverhältnisse hier im Land. Die Politik verkommt damit noch mehr zur Verwaltung der vorhandenen finanziellen Mittel. Politisch ist das eine Bankrotterklärung, denn die Schuldenbremse geht zulasten der Spielräume in der Landespolitik, der Spielräume für eine sozial gerechte oder ökologisch nachhaltige Politik in diesem Land.
Wer die Schuldenbremse will, meine Damen und Herren, sei es auf Bundesebene oder auf Landesebene, nimmt den Magerstaat als Ergebnis des Ausgabenverzichts billigend in Kauf. Verlierer auch in unserem Land werden die Kommunen sein, Normalverdiener und sozial Schwache. Es wird weniger Geld für Bildung und Kultur zur Verfügung stehen, an die Stelle der öffentlichen Investitionen werden die für die öffentliche Hand langfristig teureren PPP-Projekte treten, die Lebensqualität wird sinken und die Lebenshaltungskosten für den Einzelnen werden steigen.
Sicher ist es so, meine Damen und Herren, das wissen wir alle, dass die Einnahmen der öffentlichen Hand auf allen Ebenen in den letzten 20 Jahren um zig Milliarden Euro zurückgegangen sind
und die Ausgaben exorbitant gestiegen sind. Aber diese Entwicklung ist nicht vom Himmel gefallen, sondern die Grundlage waren konkrete Gesetzesänderungen der Regierung Kohl, der Regierung Schröder mit Beteiligung der Grünen und auch die CDU und FDP haben jeweils ihren Teil zur Verkürzung der Steuereinnahmen beigetragen.
Und dort gilt es anzusetzen. Das Steuersystem muss umgebaut werden, die Einnahmeseite muss endlich wieder gestärkt werden. Und auch, wenn wir es schon mehrfach von dieser Stelle gefordert haben, will ich es Ihnen nicht ersparen: Höhere Einkünfte und Vermögen müssen stärker besteuert werden, die Unternehmen müssen stärker in die Finanzierung des Staates einbezogen werden und Finanztransaktionen der Steuer unterfallen.
Und dann können wir uns eine solche Wachstums- und Investitionsbremse – ich komme auch zu meinen letzten Satz, Herr Präsident –, wenn das alles passiert, dann können wir uns eine Wachstums- und Investitionsbremse, wie sie heute vorgeschlagen wird, sparen.
Weil wir davon ausgehen, dass die Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung MecklenburgVorpommern die Verfasstheit dieses Landes erheblich verändern wird, und wir die nicht akzeptieren können, werden wir heute einer Überweisung nicht zustimmen.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nur kurz das Recht der Klarstellung analog zum Ministerpräsidenten auch nutzen. Es ist nicht wahr, dass ich gefordert habe, das Land solle neue Schulden aufnehmen bis 2019.
Ich habe lediglich die ablehnende Position der Aufnahme der Schuldenbremse
in unserer Landesverfassung für meine Fraktion begründet.
Und das ist etwas ganz anderes, als Schulden neu aufzunehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Insel Usedom strebt an, eine europäische Modellregion zu werden, eine Modellregion, in der sich nachhaltige Mobilität und Tourismus ergänzen. Die Inselgemeinden, das Bundesverkehrsministerium und das Landratsamt haben sich deshalb gemeinsam ein integriertes Verkehrskonzept unter der Losung „Usedom und Wollin 2015 – Gut erreichbar, verkehrsarm, aber sehr mobil“ erarbeitet. Und das Sahnehäubchen auf der praktischen Umsetzung dieses Verkehrskonzeptes wäre der Wiederaufbau oder besser gesagt der Neubau der Karniner Brücke mit der Wiederbelebung der dazugehörigen Eisenbahnstrecke von Berlin über Pasewalk nach Usedom.
Und alle sind dafür – der Ministerpräsident, der Verkehrsminister, der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Bundes- und Europaabgeordnete unterschiedlicher Couleur, auch die LINKEN, selbstverständlich die Region, die Bürgerinnen und Bürger in der Mehrzahl, die Parteien, die Verwaltung. Es gibt immerhin einen einstimmigen Kreistagsbeschluss im Landkreis Ostvorpommern und auch, was nicht so selbstverständlich ist, das haben wir heute schon zweimal gehört, eine Bürgerinitiative, die sich engagiert, die von der Wirtschaft aus der Region, aus Polen, aus Berlin, aus Sachsen und wer weiß woher noch unterstützt wird. Also auch die LINKEN unterstützen das Vorhaben, und das nicht erst seit gestern oder seit dem letzten Jahr, sondern seitdem dieses Vorhaben diskutiert wird.
Dennoch, meine Damen und Herren, muss man zu dem Antrag einige aufklärende Worte verlieren. Der Verkehrsminister sprach ja auch von offenen Worten, denn das Ziel dieses Antrages heute, meine Damen und Herren, ist klar. Es geht um die beste Ausgangsposition im Wahlkampf in der Region Ostvorpommern. Während vor Ort die SPD im Schulterschluss mit dem Minister das Geschehen dominiert, hat auf der parlamentarischen Ebene mit diesem Antrag die CDU jetzt die Nase vorn. Und damit komme ich zum Inhalt des Antrages.
Seit eine Bürgerinitiative 1990 den Abriss der Brücke verhindert hat, und das haben sie gut gemacht, wird regelmäßig über den Wiederaufbau der Brücke diskutiert, so, wie Sie es in Punkt 1 fordern. Das wäre natürlich verkehrspolitisch sinnvoll, insbesondere wenn es dabei um Personen- und Güterbeförderung auf der Schiene geht. Das hätte positive Auswirkungen für die wirtschaftliche Entwicklung der Insel Usedom und auch der Region ÂwinoujÊcie. Aber auch die Tourismuswirtschaft und die auf der Insel Usedom in diesem Bereich Beschäftigten hätten durchaus Vorteile, wenn sie ihren Arbeitsweg mit der Bahn bewältigen könnten, denn immerhin arbeiten gut 16.000 Menschen im Hotel- und Gaststättengewerbe auf Usedom und ökologisch sinnvoller als ein Stop-andGo Tausender Pkws in der Urlaubssaison auf den Straßen Usedoms wäre eine zweite Zuganbindung sowieso.
Aber, meine Damen und Herren Koalitionäre, warum soll der Aufbau der Karniner Brücke da nicht Priorität unter allen Verkehrsprojekten in Mecklenburg-Vorpommern haben? Wer alles will, meine Damen und Herren, so wie Sie, wer keine Prioritäten setzt, wird am Ende gar nichts bekommen. „Wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht nass!“, heißt hier wohl das Hintertürchen für die Koalitionäre bei den abzusehenden Nachfragen der Wählerinnen und Wähler in den nächsten Jahren, wenn sich in der Sache nichts bewegt.