Thomas Spies

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Last Statements

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich komme aus Marburg, und Marburg ist eine Stadt mit einer sehr ausgeprägten Kneipenkultur,
mit einer ausgeprägten gastronomischen Kultur, die sich insbesondere durch kleine Kneipen auszeichnet. Meine Gänge durch die Marburger Innenstadt können dieses Lamento, dieses laut vorgetragene Wehklagen der FDP in keiner Weise verifizieren.
Herr Rentsch, ich weiß nicht, in welche Kneipen Sie gehen. Die, in die ich gehe, haben Ihr Problem nicht.
Es gibt ohne Zweifel ein paar kleine gastronomische Betriebe, die im Oktober geringe, maßvolle Umsatzeinbußen zu verzeichnen hatten. Frau Schulz-Asche hat darauf hingewiesen.
Jeder hat es vorher gewusst. In allen Ländern, in denen zuvor Nichtraucherschutz eingeführt wurde, ist ein solches vorübergehendes kurzfristiges Phänomen eingetreten.
Man muss sich die Geschichten ein bisschen genauer betrachten.Auch ich habe so einen Brief von einem Gastwirt bekommen, der mir schildert, wie fürchterlich der Nichtraucherschutz seinem gastronomischen Betrieb geschadet habe. Er habe 300.000 c investiert, vor Einführung des Nichtraucherschutzes habe er 10.000 c Umsatz gemacht, nachher 3.000 c. Dann habe ich genauer hingesehen und festgestellt, dass er erst am 1. September eröffnet hat. Im ersten Monat hat er den Laden voll gehabt, und im zweiten ist keiner mehr hingegangen.
Meine Damen und Herren, das sind ganz fragwürdige Beispiele. Die Wahrheit lautet: Das muss man in Ruhe betrachten, und man muss schauen, ob es solche Probleme tatsächlich gibt, die von nachhaltiger Bedeutung sind. Zum jetzigen Zeitpunkt muss man tief durchatmen, denn bis die Nichtraucher – das wussten zuvor alle – die ehemals so verqualmten Kneipen wieder aufsuchen, kann ein paar Tage dauern. Ich bin aber sicher, dass wir zuversichtlich sein können.
Herr Rentsch,was ist das für ein Freiheitsbegriff? Ich sage Ihnen, die FDP ist die Partei der Freiheitseinschränker. Sie schränkt die Partei der Nichtraucher, der Kinder, der Schwangeren und all derjenigen ein, die gern eine Kneipe aufsuchen würden, dies aber aus guten Gründen nicht können. Die FDP ist die Partei der gesunden Besserverdiener und sonst gar nichts. Das ist der Punkt.
Meine Damen und Herren, wir stellen fest: Das ist ein erfolgreiches Gesetz und hat sich in den öffentlichen Gebäuden bewährt. Es ist in allen Speisegaststätten erfolgreich. Es gibt an einer Vielzahl von Orten eine große Zu
friedenheit mit diesem Gesetz – mit nur ganz wenigen Ausnahmen.
Wenn wir Plakate anbringen, dann sollten es die richtigen sein, und zwar mit dem folgenden Warnhinweis: Diese FDP gefährdet Ihre Gesundheit! – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei einer so schwerwiegenden Frage muss ich gestehen, ich kann Ihnen keine fertig ausformulierte Rede zu Protokoll geben.
Lassen Sie es mich auf den Punkt bringen: Das Gesetz ist ganz passabel, wir stimmen zu. Die Regierung ist schlecht, wir wählen sie ab. – Glück auf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist, wie bereits hinreichend deutlich gemacht wurde, unzureichend. Wir werden ihn ablehnen.
Die Änderungsanträge der GRÜNEN und der FDP klingen reizvoll. Sie könnten eine Chance für eine erhebliche Verbesserung bieten. Aber um eine solch komplexe Materie unter dem Gesichtspunkt grundsätzlicher Veränderungen adäquat zu prüfen, sind 48 Stunden kein angemessener Zeitraum.
Einer der Kerngedanken des Public-Health-Konzepts ist es, einen Beitrag zur Prävention zu leisten. Lassen Sie mich deshalb heute einen Beitrag zur Stressprophylaxe leisten und Ihnen allen noch einen schönen Abend wünschen. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach dieser gedrängten Wochenübersicht der FDP über alles,worüber man einmal reden könnte, kommen wir zum Thema zurück.
Herr Kollege Rentsch, erlauben Sie mir eine Bemerkung zu dem Zusammenhang, den Sie zwischen – vielleicht auch ungeschickten und unnötigen – Briefen der Selbstverwaltung das Jahr 2005 betreffend und einem Gesetz aus dem Jahr 2006 hergestellt haben. Wenn Sie die Frau Ministerin deswegen hätten kritisieren wollen – als Mitglied der Opposition bin ich immer dabei, die Landesregierung kritisch zu überprüfen –, hätten Sie der Landesregierung vorwerfen müssen, dass sie das KV-Problem und seine neuesten Blüten nicht im Griff hat und sich nicht einmal konsequent damit auseinandersetzt.
Aber was diesen Zusammenhang betrifft, Herr Rentsch: Wir alle wissen,dass Sie es besser können.Gönnen Sie uns das doch.
Lassen Sie mich zum Kindergesundheitsschutzgesetz zurückkommen. Es gibt ein Zitat der Massai, wonach man ein ganzes Dorf braucht – –
Herr Kollege Hahn,vielleicht können wir das Thema mit der gebotenen Ernsthaftigkeit behandeln.
Es gibt ein Zitat der Massai, das sagt, man braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind großzuziehen.
Meine Frau stammt aus einem oberfränkischen Dorf, das – als sie Kind war – knapp 200 Einwohner hatte.In diesem oberfränkischen Dorf mit seinen knapp 200 Einwohnern hatte meine Frau zwei biologische und noch ungefähr 15 soziale Großeltern. Sie hatte zwei echte Eltern und vier echte Onkel und Tanten und noch ungefähr 30 soziale Onkel und Tanten – denn in kleinen Gemeinschaften gelingt die ganz besonders schwierige Aufgabe, aus Eltern eine Familie werden zu lassen,ohne Weiteres,indem diese Aufgabe auf zahlreiche Schultern verteilt wird.
Genau das gelingt heute in unseren wuchernden Großstädten, in unseren Hochhaussiedlungen nicht mehr. Meine Damen und Herren, wenn wir über das Thema Kindesvernachlässigung und -misshandlung sprechen, dann sprechen wir doch in Wahrheit über den gescheiterten Versuch eines Paares, eine Familie zu werden.
Das hat allerdings mit diesem Gesetz nicht sehr viel zu tun. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Landesregierung die seit 30 Jahren als Konzept der Public Health etablierte, die einzige in Deutschland wirklich erfolgreich umgesetzte Präventionsmaßnahme, nämlich die Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis U 9, mit mehr Nachdruck versorgen möchte.
Ich begrüße das ausdrücklich. Es ist richtig, wir möchten, dass alle Kinder an allen U-Untersuchungen teilnehmen.
Ich begrüße ausdrücklich, dass die Landesregierung vorschlägt, die Stoffwechselfrüherkennung verbindlich zu machen. Man kann darüber streiten, ob das bei einer Teilnahme von über 99 % unbedingt sein muss.Wir reden hier über eher exotische Ideen,warum Leute das nicht machen wollen. Aber ohne Zweifel ist diese Stoffwechselfrüherkennung richtig.
Frau Ministerin, ich war ein bisschen verwundert über diesen Grad an staatsmedizinischem Rigorismus. Man könnte fast eine bislang völlig unbekannte Regulierungswut, geradezu einen Regulierungsrausch bei der Regierung erkennen – wenn sie eine Untersuchung zur Pflicht machen möchte. Aber das ist ohne Zweifel eine sinnvolle Sache.Vielleicht tragen tatsächlich verbindliche U-Untersuchungen zu einem gesteigerten Gesundheitsbewusstsein bei.
Frau Ministerin, ich begrüße ausdrücklich Ihren Vorschlag zur Impfprüfungspflicht – das ist es ja eigentlich.
Allerdings entbehrt der Blick in § 33 des Infektionsschutzgesetzes, auf den Sie Bezug nehmen, nicht einer gewissen Pikanterie. Denn der Gesetzentwurf der Landesregierung schreibt vor, dass Kinder, die Einrichtungen im Sinne dieses § 33 besuchen, nachweisen sollen, dass sie alle Impfungen haben, oder erklären, dass sie sie nicht wollen.Welche Einrichtungen sind das?
Das sind Einrichtungen, in denen Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, und zwar Krippen, Kindergärten, Tagesstätten, Horte, Schulen und andere Ausbildungseinrichtungen. Meine Damen und Herren, da verstehe ich jetzt überhaupt nicht, warum wir seit einem halben Jahr im Sozialpolitischen Ausschuss die Frage einer von der STIKO besonders empfohlenen Impfung diskutieren, ohne dass die CDU es mitmachen will. Jetzt aber empfiehlt die Landesregierung in einem Gesetz genau diese Pflicht.
Ich begrüße diesen Sinneswandel und sehe mit großem Interesse der Einigung im Sozialpolitischen Ausschuss zum Gebärmutterhalskrebs entgegen.
Meine Damen und Herren, was aber Ihr deklamatorisches Ziel angeht, das Sie mit diesem Gesetz verfolgen, nämlich die Verhinderung von Kindesmisshandlung, damit sind Sie auf dem Holzweg. Bilden wir uns nicht ein, wir würden mit diesem Gesetz auch nur eine Misshandlung verhindern.
Lassen Sie mich mit dem Problem anfangen, sie überhaupt zu erkennen. Das ist schon erwähnt worden. Ich kenne Fälle, in denen Säuglinge mit Oberschenkelfrakturen gebracht wurden – es gibt überhaupt keinen zufälligen Weg, überhaupt keinen nicht wenigstens einer Prüfung zugänglich zu machenden Weg, auf dem ein Säugling eine Oberschenkelfraktur bekommen kann – und die vom be
handelnden Arzt,mit Gips versorgt,nach Hause geschickt wurden.
Meine Damen und Herren, wenn wir über die Früherkennung von geprügelten Kindern reden – wer wäre denn so blöd,mit vielen blauen Flecken zum Kinderarzt zu gehen?
Wenn wir über das Problem der Schweigepflicht reden – meine Damen und Herren, die Schweigepflicht ist das vorrangige Recht. Dann müsste man die Frage prüfen, ob in diesen Fällen das Recht der Schweigepflicht zu ändern ist. Allein mit der Aufforderung, man möge das tun, ist es nicht getan.
Meine Damen und Herren, wenn wir uns die Masse der Kindesmisshandlungen ansehen, dann sind das nicht die körperlichen, sondern die seelischen Vernachlässigungen. Glauben Sie nicht ernsthaft, das Erkennen von sozialen Auffälligkeiten könnte in der Kinderarztpraxis adäquat geleistet werden.
Ihr Gesetz ist nicht falsch. Aber diesen Zweck wird es in keiner Weise erfüllen. Da überschätzen Sie den Wert dieses Gesetzes enorm.
Meine Damen und Herren, schauen wir uns doch einmal die Wirklichkeit an. Die Zahl der Kindesmisshandlungen mit Todesfolge – jedenfalls die, die in der polizeilichen Kriminalstatistik auftauchen, und das wird in diesem speziellen Fall eine ganz große Mehrheit sein – ist in den letzten 25 Jahren um 50 % zurückgegangen. Das sind immer noch viel zu viele. Wir wollen keinen Fall akzeptieren. Aber entgegen der veröffentlichten Meinung geht der Trend in die andere Richtung.
Tatsächlich aber findet sich nur jeder 400. Fall von körperlicher Kindesmisshandlung am Ende tatsächlich in der Kriminalstatistik.
Was heißt das? Wenn wir eine 90-prozentige Erfolgsrate der U-Untersuchungen haben, dann haben wir offenkundig immer noch 360 von 400 Fällen überhaupt nicht entdeckt – denn in all diesen Fällen sind Kinder zum Kinderarzt gegangen,haben Eltern die U-Untersuchungen wahrgenommen, ohne dass das zu einer Entdeckung geführt hat, zu einem Kontakt mit dem Jugendamt oder was auch immer.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle wird doch deutlich: Angesichts der grotesken Dunkelziffer werden Sie, indem Sie die letzten 10 % zum Kinderarzt bringen, bei der Entlarvung von Kindesmisshandlungen keinen Millimeter weiterkommen. Frau Ministerin, all die Fälle, auf die Sie verwiesen haben, all diese schweren Fälle, die in der Zeitung standen und bei denen Sie gesagt haben, diese Kinder waren häufig niemals bei einer U-Untersuchung – ja, aber die waren alle schon lange vorher dem Jugendamt bekannt. Deshalb werden Sie an dieser Stelle auch keinen Erfolg haben. Das aber mindert nicht den Gewinn der vorgesehenen Regelung.
Diese Regelung aber gehört ins Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst. Genau dort passt sie hinein. Denn es handelt sich um Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Verbesserung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung und gerade nicht um eine Maßnahme, die Kindesmisshandlung verhindert.
Meine Damen und Herren, es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind großzuziehen. Genau das ist der Kernsatz, wenn wir darüber reden, wie wir Kindesmisshandlungen verhindern. Tatsächlich ist das Großziehen von Kindern
kein Privatproblem. Kinder sind kein Privateigentum, sondern dass unsere Kinder ordentlich, zufrieden, wohlgenährt, optimal gebildet, großzügig versorgt und mit Liebe aufwachsen, ist eine gesellschaftliche Verantwortung, die uns alle betrifft. Wir alle müssen wieder lernen, dass wir alle für jedes einzelne dieser Kinder Verantwortung tragen. Es gibt nicht immer ein Einmischungsrecht, aber wir tragen Verantwortung.
Meine Damen und Herren, wir müssen durch präventive Maßnahmen an diesem Bewusstsein arbeiten – und die fangen in der Schule an,indem man Kindern erklärt,wenn sie in das entsprechende Alter kommen, wie sie später mit Kindern umgehen.
Das betrifft Eltern, Schulen und Beratung. Meine Damen und Herren, an dieser Stelle war die „Operation düstere Zukunft“ mit ihren Kürzungen bei den Erziehungsberatungsstellen nicht hilfreich, wahrlich nicht hilfreich – wenn wir darüber reden, wie man Eltern dabei hilft, Familie zu werden.
Meine Damen und Herren, deshalb greift an dieser Stelle auch der sehr hübsche, deklamatorische Antrag der CDU viel zu kurz. Er beschreibt ein paar Einzelpunkte und tut so, als wären die vollständig. Die Ideen sind gar nicht so falsch, aber sie greifen viel zu kurz.
Dieser Gesetzentwurf, den wir beraten werden, ist nicht falsch.Aber er greift viel zu kurz. Meine Damen und Herren, am Ende bleibt eine Kontrollnorm, wo Hilfe und vor allen Dingen Verantwortung gefordert wären.
Wir sehen den Beratungen in der Anhörung und im Ausschuss mit Interesse entgegen. Vielleicht kann man noch etwas Vernünftiges daraus machen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ohne Zweifel gilt es anzuerkennen, dass die Landesregierung es geschafft hat, als Letzte aller Landesregierungen in Deutschland – aber das wollen wir ihr nicht zum Vorwurf machen; das war
immer mal abwechselnd, je nachdem, wer in Hessen regiert hat – doch zu guter Letzt ein Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst vorzulegen. Mit diesem Gesetz werden Regelungen ersetzt, die ihren Ursprung im Jahr 1934 haben, und das ist allerdings ein Fortschritt.
Leider – das hat die Anhörung zu diesem Gesetzentwurf gezeigt – endet alles Lobenswerte an diesem Gesetz an just dieser Stelle. Denn auch wenn die Landesregierung damit erstmals in Hessen überhaupt ein einheitliches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst vorgelegt hat, so hat uns doch die Anhörung zu diesem Gesetzentwurf sehr deutlich gezeigt, dass das Gesetz auf dem Stand der Fünfziger- oder Sechzigerjahre stecken geblieben ist. Alles, was an innovativen Herausforderungen in der Gesundheitspolitik auf den öffentlichen Gesundheitsdienst zukommt und von ihm zu leisten wäre, findet sich in diesem Gesetz leider nicht wieder.
Meine Damen und Herren, ich war versucht, zur Beurteilung dieses Gesetzentwurfs heute einfach ein paar Passagen aus den Stellungnahmen der Wissenschaft vorzulesen, deren Urteil nun wirklich vernichtend war. Es ist schade, dass hier eine Gelegenheit vertan wurde, statt ein innovatives Gesetz vorzulegen, mit dem man den öffentlichen Gesundheitsdienst – d. h. nicht nur eine Verwaltungseinheit, sondern die Gesundheit der Menschen in Hessen – wesentlich voranbringen könnte. Diese Gelegenheit wurde vertan mit einem Entwurf, der brav, bieder und kleinmütig ist, der, statt Bürokratie abzubauen, schon in seiner ganzen Denkungsart bis in die Formulierungen hinein bürokratisch ist.Wenn man Letzter ist, sollte man von den anderen lernen. Leider war auch das hier nicht der Fall.
All das, was an diesem Gesetz auf den ersten Blick modern aussieht und was sich den Herausforderungen unserer Zeit stellt, kommt bestenfalls als Deklaration oder als Kannleistung vor. Überall da, wo das Land gefordert wäre, klare Auflagen zu machen, beschränkt es sich auf Deklarationen.
Das gilt für die Prävention und den sozialen Auftrag, den sogar das SGB V kennt; ich komme noch einmal darauf zurück. Das gilt für die Frage, ob wir öffentliche Ansätze des Public-Health-Verständnisses auf dem Stand der Wissenschaft diskutieren oder doch Gesundheit ausschließlich als einen medizinisch-technischen Diskurs betrachten. Das gilt für die Gesundheitsförderung, den Umgang mit Kindern, die Einbeziehung der demografischen Entwicklung usw. All das findet in diesem Gesetzentwurf als Kannleistung deklaratorisch statt, aber das war es auch. Nein, meine Damen und Herren, damit ist die Aufgabe vollständig verfehlt. Das gilt auch für Hilfen für besondere Gruppen, für die der öffentliche Gesundheitsdienst eine kurative Rolle einnimmt, beispielsweise für nicht versicherte Obdachlose oder in Bereichen der Sozialpsychiatrie, in denen auch kurative Aufgaben wahrzunehmen wären.All diese Fragen sind nicht gelöst.
Meine Damen und Herren,wenn man sich ansieht,wie gerade das außerordentlich aktuelle Thema Kindergesund
heit behandelt wird – Kindergesundheit ist mehr als Impfschutz und die Pflicht zur Vorsorge, es ist viel, viel mehr –, wenn man betrachtet, in welchem Umfang gesundheitliche Auswirkungen heute Lebenschancen von Kindern betreffen und wie stark unterschiedliche Lebenschancen bereits in den sozialen Ausgangslagen und ihren gesundheitlichen Konsequenzen angelegt sind, dass Kinder, die aus armen Verhältnissen kommen, mehr als doppelt so häufig eine unzureichende Entwicklung der Sinnesfunktionen haben, dass sie viermal so häufig eine unzureichende Sprachentwicklung haben, wenn sie in die Schule kommen – das ist ganz klar eine Frage sozialer Herkunft –, dann wird ganz klar, dass man, wenn man Kindergesundheit ernst nimmt,gerade den Aspekt des Umgangs mit Armuts-Settingansätzen im öffentlichen Gesundheitsdienst hätte angehen müssen.An dieser Stelle hat die Landesregierung die Aufgabe verfehlt, und auch das wurde in der Anhörung sehr deutlich.
Meine Damen und Herren, wenn man denn Impfen für den einzigen Teil des öffentlichen Gesundheitsschutzes in Bezug auf Kinder hält, dann wäre es schön, wenn man wenigstens das machen würde und damit ganz deutlich den Ort zu Hilfe nehmen würde, an dem wir alle Kinder finden, nämlich die Schule. Aber auch da, in Bezug auf eine zeitgemäße,konsequente schulärztliche Versorgung:Fehlanzeige.
Die Herausforderungen der Zeit sind eben nicht mehr nur die Infektionskrankheiten, wie das vor 50 oder 100 Jahren der Fall war. Aber wenn wir über chronische Erkrankungen reden, wenn wir über Herz-Kreislauf-Erkrankungen reden, wenn wir über Fehlernährung reden, wenn wir über chronisch-degenerative Erkrankungen reden, die das Leben nicht verkürzen, aber außerordentliche Belastungen und volkswirtschaftliche Schäden nach sich ziehen, wenn wir über bösartige Erkrankungen reden – in all diesen Fragen, in denen der öffentliche Gesundheitsdienst über die Prävention, über Aufklärung, aber auch über umweltmedizinische Maßnahmen eine zentrale Rolle spielen könnte: Fehlanzeige.
Das Thema demografischer Wandel kommt nicht vor. Wenn wir über die Steuerungsfunktion des öffentlichen Gesundheitsdienstes reden – auch den sieht man in diesem Gesetz überhaupt nicht.
Tatsächlich ist der öffentliche Gesundheitsdienst nicht nur Moderator. Er kann auch nicht nur Moderator sein in einem Feld, in dem es sich strukturell nicht lohnen kann, aktiv zu werden. Präventive Medizin lohnt sich für den Betroffenen nur sehr mittelbar. Deshalb ist sie immer dem Problem ausgesetzt, dass in ihrer Breitenwirkung das Marktversagen prädestiniert ist. Sie bietet Leistungen an, die man im Grunde gar nicht haben will. Man will keine Behandlung haben, man möchte nämlich die Krankheit, die dazu führt, gar nicht erst bekommen.
An dieser Stelle liegt ein grundsätzlicher Irrtum, der die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen betrifft. Wenn wir noch in dieser Legislaturperiode des Bundestages ein Bundespräventionsgesetz bekommen,was wir alle hoffen, und wenn es denn einigermaßen gelingt, dieses so umzusetzen, dass Lebenswelt-Setting-bezogene Ansätze umgesetzt werden können, was doch alle wollen und worüber es eigentlich keinen Streit gibt, dann muss doch irgendjemand lokal, kommunal in der Pflicht sein, sich darum zu kümmern.
Die Steuerungsaufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes kommt in diesem Gesetz auch bei der regionalen
Organisation und bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen nicht vor. Nein, meine Damen und Herren, der öffentliche Gesundheitsdienst müsste Motor für die präventive Versorgung der Menschen in Hessen sein. Diese Aufgabe wird mit diesem Gesetz beileibe nicht erfüllt.
Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen und nächstes Jahr einen ordentlichen machen, damit die Entwicklung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Hessen in die richtige Richtung vorangebracht werden kann.
Erlauben Sie mir an der Stelle noch eine Bemerkung zu den zwei Änderungsanträgen, die uns heute auf den Tisch geflattert sind. Das nehme ich nun schon mit Interesse zur Kenntnis.Es ist gar nicht so ganz falsch,was man beim ersten Überfliegen darin sieht. Aber wer sich der Frage der Strukturierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes ernsthaft stellen will und uns eine komplette Neufassung des Gesetzes vorlegt, die binnen 48 Stunden zu beschließen ist, der kann das nicht ernst gemeint haben. Der kann nicht ernst gemeint haben, dass wir eine so komplexe Materie, wie sie sich aus den beiden Änderungsanträgen ergibt, so einmal nebenbei in diesem Hause beschließen sollen. Nein, meine Damen und Herren, dazu wäre doch zumindest eine neue Anhörung erforderlich. Dazu wäre doch eine sehr differenzierte Prüfung der Auswirkungen erforderlich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Initiative mehr ist als ein bisschen Showfeuer. Das hat der öffentliche Gesundheitsdienst an dieser Stelle nicht verdient.
Angemessen gewesen wäre: Wir schicken dieses Gesetz so, wie es ist, zurück an die Landesregierung und machen nächstes Jahr in Ruhe, gründlich und ordentlich ein Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst in Hessen, das dem öffentlichen Gesundheitsdienst in Hessen Ruhm beschert und nicht peinlich ist. – Vielen Dank.
Frau Ministerin, ich möchte mich ausdrücklich für Ihren Beitrag bedanken.
Denn Sie haben ein Zitat gebracht, von dem ich glaube, dass es so was von bezeichnend für dieses Gesetz ist, dass ich uns das nicht vorenthalten möchte.
Die Gesundheitsämter... informieren und beraten, wie Gesundheit gefördert, Gefährdungen vermieden und Krankheiten verhütet werden können. Dies gilt insbesondere für sozial benachteiligte oder besonders schutzbedürftige Personen,...
Meine Damen und Herren, wenn es eines Beweises bedurfte, dass sich diese Landesregierung im sozialpolitischen Mittelalter befindet,
dann ist er mit diesem von der Frau Ministerin ganz besonders herausgehobenen Punkt geliefert. Denn wenn Sie allen Ernstes glauben, Sie könnten soziale Unterschiede im Gesundheitsverhalten, also die Frage, dass arme Menschen in diesem Land acht Jahre kürzer leben als reiche Menschen,
damit lösen, dass die Gesundheitsämter Beratungsstunden anbieten, dann sind Sie in Ihrem Amt fehl. Aber das wird sich in vier Monaten regeln.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, in den umfänglichen Debatten
seit November letzten Jahres sind all die Überlegungen, die zu dieser Beschlussempfehlung geführt haben, in diesem Hause hinreichend ausgeführt worden. Es gibt meines Erachtens keine Notwendigkeit, noch einmal zu erläutern, warum das Haus zu dieser Empfehlung kommt.
Es gibt allerdings einen Punkt, den man an dieser Stelle nur erwähnen kann, denn mit dem heutigen Beschluss wird eine erhebliche Zahl von Kollegen in diesem Hause jenseits aller Fraktionsgrenzen einem Beschluss folgen,
der ihr eigenes unmittelbares Handeln nicht unerheblich tangiert.
Meine Damen und Herren, die Tatsache, dass wir aus Gründen der Gesunderhaltung der Menschen in Hessen zu diesem Ergebnis kommen, dass insbesondere Kollegen, die darin selbst in ihrer Gestaltung beeinträchtigt werden, indem sie in diesem Hause zukünftig einem Rauchverbot unterliegen, verdient unseren besonderen Respekt. Das ist nicht ganz selbstverständlich und kommt nicht immer vor. Ich glaube, diesen Punkt darf man zum Abschluss eines solchen Prozesses durchaus einmal ansprechen.
Ich möchte mir deshalb erlauben,mich zum Abschluss der Debatte ganz herzlich bei all denen zu bedanken, die heute diesem Gesetzentwurf zustimmen werden, weil ich glaube, dass wir damit der Gesundheit der Menschen in Hessen einen wesentlichen Nutzen erweisen.
Ich möchte diesen Dank in eine praktische Form kleiden.
Das möchte in eine praktische Form kleiden, indem ich Ihnen diesen Moment der Entscheidung ein wenig versüße mit Cigarettes Russes, hochgradig suchtgefährdend, vollkommen rauchfrei, vollkommen intentionsfrei. Ich danke all denen, die heute zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Rentsch, ich danke Ihnen außerordentlich für Ihren letzten Redebeitrag. Denn damit wurde noch einmal ganz eklatant klar, dass Sie die ganze Debatte nicht verstanden haben.
Sie haben sie von Anfang bis Ende nicht verstanden.
Die Gefährdung der Versorgung mit Suchtmitteln kann erhebliche Erregung auslösen. Das wissen wir. Aber vielleicht können wir uns in diesem Saal einen Moment lang sammeln.
Handle so,dass die Maxime deines Handelns jederzeit zur Grundlage einer allgemeinen Gesetzgebung gemacht werden kann.– Eigentlich ist die Regel doch ganz einfach. Aber weil das mit dem Handeln so nicht klappt, sehen wir uns gezwungen,mit einer allgemeinen Gesetzgebung tätig zu werden.
Eigentlich müsste es doch völlig selbstverständlich sein, dass wir niemanden einer derart toxischen Substanz, wie
es Tabakrauch ist, als Passivraucher, also jemanden, der gar keinen möglichen Nutzen von der Nikotinaufnahme hat, aussetzen. Eigentlich müsste es doch völlig selbstverständlich sein, dass, wenn wir das überhaupt tun, es nur tun, wenn wir die Gefährdung unserer Mitmenschen dabei auf null herabsetzen können. Eigentlich ist es doch eine Frage der guten Kinderstube, dass man sich an die Regel hält, dass man da, wo andere Menschen in die Situation geraten könnten, gegen ihren Willen Tabakrauch ausgesetzt zu sein, das Rauchen unterlässt.
Eigenartigerweise ist es der Tabaklobby über einen langen Zeitraum sehr erfolgreich gelungen, dass es zu der völlig absurden gesellschaftlichen Einigung kam, dass das Aussetzen der Nichtraucher dem Tabakrauch ein akzeptabler Anspruch, quasi ein Grundanspruch oder menschenrechtlicher Anspruch der Raucher sei. Wenn man sich anschaut,wie heftig die Reaktionen auch noch jetzt in diesem Saal ausfallen, kann man feststellen, dass der Effekt tief sitzt, den diese Lobby verursacht hat.
Die Wahrheit aber ist: Wer sich an einem öffentlich zugänglichen Ort aufhalten möchte – dazu gehören die Gaststätten –, hat ein tief verwurzeltes Recht darauf, an diesem Ort keinem Tabakrauch ausgesetzt zu sein. Er hat ein Recht darauf, darum nicht bitten zu müssen.
Herr Rentsch kommt dann mit seinen kleinen roten und grünen Schildern. Er wollte uns erklären, das alles könne auf der Ebene der Freiwilligkeit erfolgen.Zehn Jahre lang wurde das auf freiwilliger Basis ausprobiert. Es hat nichts gebracht.
Hören wir auf, zu glauben, mit freiwilligen Erklärungen von Kneipenbesitzern, ihr Geschäft solle eine Raucheroder Nichtraucherkneipe sein, wäre etwas gewonnen.
Das ist doch völlig logisch. Ich bin immer wieder vollkommen darüber überrascht, warum ausgerechnet die Mitglieder der FDP so elementare Effekte wirtschaftlichen Handelns nicht begreifen.Wenn heute ein Gastwirt einer dieser zahllosen kleinen Kneipen, die Herr Rentsch täglich aufsucht,
erklären würde: „Meine Kneipe ist jetzt eine Nichtraucherkneipe“, würden die Raucher natürlich in eine Raucherkneipe gehen. Herr Rentsch, natürlich würden in diese Kneipe nicht sofort massenweise Nichtraucher strömen. Genau deshalb ist es zum Wohle der Gastwirte erforderlich, vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für alle zu erzeugen.
Herr Rentsch, ich finde es doch ein wenig unangemessen, dass Sie das alles auf die Erziehung reduzieren wollen und dem die Freiheit gegenüberstellen.
Herr Rentsch, wir reden bei der Frage, welche Folgen das Einatmen von Tabakrauch haben kann, nicht über Petitessen. Wir reden über außerordentlich ernste Krankheiten.
Wenn Sie uns hier erzählen wollen, dass die Freiheit des Tabakrauchens in Kneipen ein angemessenes Gegenstück zu Lungenkrebs, Raucherbeinen und Ähnlichem wäre, dann, so glaube ich, ist in dieser Debatte allerdings das Maß ein Stück weit verloren gegangen.
Das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben – und das findet eben auch in der Kneipe statt –, darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass man, aus welchen Gründen auch immer, Tabakrauch nicht ausgesetzt sein mag.
Das ist eine elementare Regel. Genau das wird der Hessische Landtag heute und, so vermute ich, auch am Donnerstag ein zweites Mal einmütig beschließen. Damit tut er recht.
Wir, die Mitglieder der SPD-Fraktion, freuen uns außerordentlich, dass diese Initiative, die von uns, lange bevor sich irgendeiner heraustraute, angestoßen wurde, die Grundlage umfangreicher Beratungen und Erörterungen war. Wir freuen uns außerordentlich, dass die Ergebnisse der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf so umfänglich in den Gesetzentwurf der Regierung eingeflossen sind, dass man an ihm tatsächlich nicht mehr viel beanstanden kann. Wir freuen uns außerordentlich, dass das, was das Ziel einer sozialdemokratischen Initiative war, in diesem Haus umgesetzt wird.
Seien wir doch einmal ganz ehrlich:Wenn es in der Sache am Ende richtig wird, dann soll es uns doch völlig egal sein, wessen Name oben im Kopf steht.
Weil das, was Ziel der SPD-Fraktion war, heute beschlossen wird, stimmen wir dem Gesetzentwurf der Landesregierung nicht nur zu. Er entspricht den Ergebnissen unserer Beratung. Vielmehr gab es jetzt auch keine Notwendigkeit mehr, über den eigenen Gesetzentwurf der SPDFraktion abschließend zu entscheiden.
An dieser Stelle soll aber doch noch einmal daran erinnert werden, dass wir das, was heute in zweiter Lesung beschlossen wird und zum 1. Oktober 2007 in Kraft treten soll, auch schon vor zwei Monaten hätten haben können, wenn es anderen Leuten nicht so sehr darauf angekommen wäre, wessen Name im Kopf des Papiers steht.
An dieser Stelle möchte ich auch ganz ausdrücklich den Sinneswandel der Mitglieder der CDU und der Landesregierung begrüßen. Wenn man sich anschaut, welche außerordentlich positive und erfreuliche Entwicklung die Mitglieder der CDU-Fraktion während dieser Debatte genommen haben – auf einen Antrag, der vor über einem Jahr eingebracht wurde, kam noch als Reaktion, dass es auf gar keinen Fall zu gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich einer Beschränkung kommen dürfte –, kann man nur sagen, dass das wirklich eine Sternstunde des Parlamentarismus ist.
Nach der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf und nach umfänglichen Beratungen sind Sie zu dem Schluss gekommen, dass wir ein solches konsequentes Gesetz zum Nichtraucherschutz brauchen.
Zu guter Letzt haben Sie sich sogar an die Spitze der Bewegung gesetzt. Deshalb sind wir nicht nur bereit, das zu akzeptieren. Nein, gerne gönnen wir Ihnen Ihren Namen auf dem den Prozess abschließenden Gesetz. Denn in der Sache sind wir sehr weit gekommen.Auch deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Lassen Sie mich einen letzten Punkt ansprechen. Dann komme ich auch zum Schluss meiner Rede.
Natürlich ist es hinsichtlich der Frage, wie man mit dem Tabakrauch umgehen soll, mit diesem Gesetz nicht getan.
Vielleicht können wir uns noch einmal für einen Moment einem ernsthaften Aspekt dieses Themas zuwenden.
Tatsache ist, dass das durchschnittliche Alter, zu dem die Tabaksucht eintritt, zwischen elf und zwölf Jahren liegt. Tatsache ist – das wissen wir alle –, dass dem Tabak Stoffe beigemischt werden, die das Risiko der Entstehung einer Sucht deutlich erhöhen. Tatsache ist, dass wir davon ausgehen müssen, dass bei 50 bis 70 % aller Raucher eine echte Abhängigkeit besteht. Tatsache ist, dass es wirklich ein Unding ist,dass gezielt Werbung gemacht wird,die auf Minderjährige abzielt. Tatsache ist, dass der Fortschritt, der mit der auf Bundesebene getroffenen Regelung, das Rauchen auf Menschen mit einem höheren Alter zu beschränken, eintritt, zugleich vielfältiger Bemühungen um Prävention bedarf.
Meine Damen und Herren, wenn wir die Botschaft dieses Gesetzes, das wir heute beschließen wollen, konsequent zu Ende denken, dann allerdings müssen wir unsere Anstrengungen in der Prävention einer Rauchergewöhnung, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, intensivieren. Mit dem Beschluss eines Gesetzes, das Nichtraucher vor Passivrauchen schützt, ist es keineswegs getan. Dieses Gesetz kann nur der Einstieg und die Gelegenheit sein,
uns mit aller Entschlossenheit der Prävention zukünftiger Nikotinsüchtiger zuzuwenden.
Ja, Herr Rentsch, allerdings ist das der Einstieg in Prävention,
damit Menschen davor geschützt werden, der Tabaksucht überhaupt anheimzufallen.
Ich freue mich, dass wir heute in so großer Übereinstimmung und nur mit einem kleinen Abweicher dieses Gesetz beschließen werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vielleicht darf ich mich den Danksagungen des Vorsitzenden, Herrn Dr. Müller, an dieser Stelle anschließen und sie um eine ergänzen, die man selbst nun einmal nicht aussprechen kann. Ich glaube, ich kann das im Namen aller Mitglieder der Enquetekommission tun. Ich möchte auch Ihnen, lieber Herr Dr. Müller, für die Art und den Stil, mit dem Sie diese Enquetekommission über einen so langen Zeitraum geleitet haben, ganz herzlich danken.
Sie haben es nämlich verstanden, an Punkten, die keineswegs unstrittig waren und manchmal durchaus lebhaft dis
kutiert wurden, immer dafür Sorge zu tragen, dass es zu Deeskalation und zu einer außerordentlich konstruktiven Zusammenarbeit kam. Ich glaube, es gibt wenige, die das so souverän und erfolgreich zustande gebracht hätten. Deshalb glaube ich, dass wir Ihnen zu ganz besonderem Dank verpflichtet sind. Dass wir dieses umfassende Produkt zustande gebracht haben, hat ganz sicherlich auch mit der Person des Vorsitzenden zu tun.
Demografischer Wandel findet in Generationen, also in langen Zeiträumen, statt. Einer der besonderen Reize, die diese Arbeit in der Enquetekommission mit sich gebracht hat, war für mich gerade die Beschäftigung mit Kategorien, die wir im Tagesgeschäft nicht immer so deutlich vor Augen haben, nämlich nicht in Legislaturperioden, sondern in Generationen zu denken und dabei das Zusammenwirken nahezu aller Bereiche – der Landes- und der Kommunalpolitik – in einer Einheit zu sehen.
Der Ausblick in die längerfristige Zukunft und die Auswirkungen einer sich ändernden Bevölkerungsstruktur in der längerfristigen Zukunft verlangt einen umfassenden und einen durchaus interdisziplinären Blick auf die Landespolitik. Ich für meinen Teil habe dabei sehr viel über die Bereiche gelernt, mit denen man sich sonst vielleicht nicht so viel beschäftigt.
Es gibt, wenn man in Kategorien langer Zeiträume denkt, einen Aspekt, den ich als Schlussfolgerung voranstellen möchte. Der demografische Wandel macht uns deutlich, welche Verantwortung Landespolitik besitzt und dass sie gerade die Kategorien, die ihre Wirkung über Generationen entfalten, immer im Blick haben muss.Wir haben einmal die Frage diskutiert: Braucht nicht jede landes-, aber auch jede kommunalpolitische Entscheidung einen Demografiecheck? Ich glaube, das braucht sie.
Wenn wir über Verantwortung reden, geht es doch eigentlich um den gerechten Umgang der Generationen miteinander, also den verantwortungsvollen Blick in die Zukunft. Der Bremer Philosoph Nullmeier hat dazu zwei Kriterien entwickelt, von denen ich glaube, dass sie sehr hilfreich sind.
Das erste ist: Gerechter Umgang der Generationen miteinander bedeutet, das weiterzugeben, was man selbst bekommen hat, und möglichst noch ein bisschen mehr.
Die zweite Regel lautet, allen nachfolgenden Generationen größtmögliche Entscheidungsspielräume zu hinterlassen. Weil wir nicht wissen, was kommt, müssen wir dafür eintreten, der jeweils nächsten Generation möglichst viele eigene Entscheidungen zu ermöglichen. Unter diesen zwei Leitsätzen will ich noch einmal einen Blick auf die Ergebnisse der Enquete werfen.
Meine Damen und Herren, zuallererst hat das, auch wenn der Begriff der Generationengerechtigkeit vorrangig in der Frage des pekuniären Austauschs zwischen Generationen gebraucht wurde, sehr wenig mit Geld zu tun. Er hat mit Substanz und Struktur zu tun, nicht so viel mit einem relativen Maßstab, wie es Geld in seinem Wert ist. Er hat etwas damit zu tun, ob Substanzen erhalten bleiben, also natürliche Ressourcen,Bodenschätze – die Dinge,die unwiederbringlich sind und die, wenn wir sie verbraucht haben, für zukünftige Generationen nicht mehr da sind.
Er hat damit zu tun, ob wir das, was uns übergeben wurde, in einem so ordentlichen Zustand weitergeben, wie man es angemessenerweise von uns erwarten kann. Er hat damit zu tun, ob wir lebendige, funktionstüchtige, gewach
sene Strukturen erhalten, denn nur lebendige, langsam entwickelte und erhaltene Strukturen sind in sich stark.
Ich will deshalb im Folgenden nicht im Detail auf den Text eingehen, sondern einige Punkte ansprechen, die zwischen den Fraktionen in der Beurteilung durchaus unterschiedlich waren. Ich glaube, das sollte man hier tun.
Die erste Bemerkung bezieht sich auf die Frage der Geburtenrate.Was wir nicht brauchen, ist der Ruf nach mehr Kindern.Wir brauchen den Ruf danach, dass jede und jeder die Kinder bekommen soll, die sie und er möchte.
Denn wir reden in der Frage der sinkenden Geburtenrate über den Effekt einer fundamentalen zivilisatorischen Leistung, weil Frauen über ihren Körper und die Zahl der Kinder, die sie bekommen möchten, selbst bestimmen dürfen. Deswegen gibt es auch eine geringere, nämlich eine selbst bestimmte Geburtenrate. Länder, in denen die Geburtenrate noch weitaus höher ist, sind in der Regel solche, die auf diesem Weg noch etwas zu leisten haben.
Meine Damen und Herren,eine zweite Bemerkung – vielleicht sollten wir an dieser Stelle den Blick ein bisschen über die Grenzen des wunderschönen Hessenlandes hinausrichten –: Würde es gelingen, weltweit eine Geburtenrate von 1,5 Kindern pro Frau zu erreichen, dann würde die Bevölkerung der Erde bis zum Jahr 2050 nur auf 7,7 Milliarden Menschen ansteigen. Das ist eine Zahl, die nur mit Mühe zu erfassen ist.
Aber lassen Sie mich gleich sagen:Wenn sich an der weltweiten Geburtenrate nichts ändert, endet die Zahl bei weit über 10 Milliarden Menschen. Man muss sich klarmachen: Wenn wir uns so ernähren, wie Amerikaner sich ernähren,reicht es nur für 2,5 Milliarden Menschen.Wenn wir uns wie Europäer ernähren, können wir vielleicht 5 Milliarden Menschen ernähren, aber viel mehr werden es nicht sein.
Meine Damen und Herren, die heutige Geburtenrate zu beklagen ist möglicherweise der falsche Ansatz. Tatsächlich haben wir ein Stadium nachhaltiger Bevölkerungsentwicklung erreicht, das an vielen Stellen dieser Erde noch zu erreichen ist.
Lassen Sie mich einen zweiten Punkt ansprechen, der die Beeinflussung des demografischen Wandels angeht, nämlich die Frage der Migration und Integration. Ich für meinen Teil glaube,dass wir uns,wenn wir in langfristigen Perspektiven denken, klarmachen müssen, dass Integration nicht Assimilation und Sprachkurse heißt, sondern dass Integration eine gemeinsame Leistung aller daran Beteiligten ist.
Und der Anspruch an Integrationsleistungen muss sich besonders stark an diejenigen richten, die sie am besten bringen und die am stärksten dazu beitragen können. Die Stärksten aber in der Frage der Integration sind diejenigen, die schon da sind, nicht diejenigen, die eine Veränderung und eine Bewegung hinter sich haben. Integration bedeutet, dass vor allen Dingen wir, die wir schon da waren, einen besonderen Beitrag dazu leisten müssten, das friedliche Zusammenleben in den Griff zu bekommen.
Meine Damen und Herren, demografischer Wandel betrifft, auch das war eine Erkenntnis dieser Enquete, ganz besonders die Landes- und Kommunalpolitik weit mehr als möglicherweise bundespolitische Ebenen. Lassen Sie mich das in einem Wort zusammenfassen.Wir können da
für ein Akronym finden.Wenn wir „BINGO“ zum demografischen Wandel begriffen haben, werden wir unter diesem Akronym alle Fragen lösen, um die es geht, nämlich um Bildung, Infrastruktur, Nachhaltigkeit, gerechte Verteilung und die Organisation des Zusammenlebens.
Bildung ist die wichtigste Investition in die Zukunft. Das sagen wir alle. Aber sie ist vor allen Dingen der größte Schatz, den wir unseren Kindern mitgeben können.Wenn die Generation, die heute heranwächst, in der Lage sein soll, die Probleme, die wir bereiten, falsch: das Problem, das wir – mit „wir“ meine ich insbesondere die geburtenstarken Jahrgänge – bedeuten werden, zu lösen, geht das nur über optimale Bildung.
Sie müssen das Handwerkszeug in der Hand haben, mit dem man das bestreiten kann. Das heißt, wir müssen die Kinder ins Zentrum der Betrachtung stellen. Wir müssen vor allem höllisch aufpassen, keines unterwegs zu verlieren. Wir müssen uns an den Kindern orientieren. Wir brauchen eine hohe Durchlässigkeit. Wir brauchen viel mehr Weiterbildung, um Kompetenzen im Lebenslauf zu erhalten.
An dieser Stelle kommt dann auch die Tagespolitik ins Spiel. Wenn wir von der nächsten Generation verlangen, dass sie die Qualifikationen, die sie braucht, durch Studiengebühren selbst bezahlt, kann man an dieser Stelle durchaus auch eine pekuniäre Kategorie von Generationengerechtigkeit ins Spiel bringen.
Meine Damen und Herren, die zweite Ebene betrifft die Frage der Infrastruktur. Das ist etwas, was wir hinterlassen werden. Die Infrastruktur, die wir heute in Ordnung bringen, ist die, die in den nächsten 30, 40 Jahren zur Verfügung stehen wird und die man wird benutzen können. Im Jahr der Oderflut gab es einen breiten Konsens, auf Steuererleichterungen zu verzichten, um eine Aufgabe, die jetzt bestand, auch jetzt gemeinsam zu lösen. Da ging es um Strukturen, die repariert werden mussten.
Genau diese Verpflichtung haben auch wir:heute dafür zu sorgen,dass die Infrastruktur,die den Herausforderungen des demografischen Wandels gewachsen ist, heute bereitgestellt und finanziert wird. Da geht es um eine Menge Veränderungen. Stellen wir uns ausgedünnte Landstriche vor, neue notwendige Wasserrohre und Stromleitungen usw.
Wir sollten im Umgang mit dem Verkauf öffentlichen Eigentums gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel und auf die Frage, dass die nächste Generation Steuerungsfähigkeit und Entscheidungsspielräume erhält, außerordentlich zurückhaltend sein. Denn was dem Staat nicht mehr gehört, kann auch nicht mehr von allen gemeinsam organisiert werden.Was in Privateigentum ist, kann auch nicht über 30 Jahre in die Zukunft gedacht werden. So lange hält kein Kredit.
Meine Damen und Herren, die dritte Kategorie, das „N“, ist die Nachhaltigkeit.An dieser Stelle sind wir gefordert, in Fragen des Umgangs mit der Umwelt, mit den natürlichen Ressourcen und – das Thema ist in aller Munde – mit der Energiewirtschaft außerordentlich zurückhaltend zu sein. Es gibt keine Entschuldigung dafür, der nächsten Generation einen kochenden oder strahlenden Planeten zu hinterlassen. Es ist an der Zeit, weil wir in Kategorien des gerechten Umgangs mit nachfolgenden Generationen adäquat agieren müssen, dass wir heute und nicht erst morgen oder übermorgen den konsequenten Umstieg auf
erneuerbare Energien, auf nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen schaffen.
Ein vierter Aspekt, der vielleicht ein bisschen schwieriger zu fassen ist, ist die Frage nach demografischer Entwicklung und gerechter Verteilung. Ich will einen Punkt ansprechen, den wir als selbstverständlich annehmen und der keineswegs selbstverständlich ist.Das ist die steigende Lebenserwartung. Wir rechnen in all den Betrachtungen mit einer kontinuierlichen Steigerung der Lebenserwartung und verkennen völlig, dass wir schon heute zwischen Arm und Reich einen Unterschied von acht Jahren Lebenserwartung haben und dass diese Diskrepanz eher wachsen denn sinken wird.
Das lässt sich erkennen, wenn man sich anschaut, wie gerade Jüngere heute aufwachsen.Die Forderung,dass „länger leben“ für alle nicht nur „länger leben“, sondern auch „gut länger leben“ bedeuten muss,sollte Konsens sein und bedarf intensivster Bemühungen, um die Nachteile, die sich aus sozialen Unterschieden ergeben, auszugleichen.
Auch das ist etwas, wofür man in Generationen denkt. Denn die Fehler, die wir heute im Umgang mit der nachwachsenden Generation machen, werden wir noch generationenlang erleben.Dazu gehört aber genauso die Frage des gerechten Lastenausgleichs, und zwar zwischen den Menschen, zwischen den Regionen und innerhalb Hessens. Wir werden ganz neue Kategorien finden müssen, wie wir sicherstellen, dass an allen Orten in Hessen vergleichbare Lebensbedingungen bestehen bleiben – auch unter den Bedingungen des demografischen Wandels.
Gerade auch unter den Herausforderungen, die in den Investitionen und in der Bereitstellung von Strukturen liegen, haben wir noch viel zu tun.
Zur Frage der Gerechtigkeit gehört, wenn wir über demografischen Wandel, über Geburtenentwicklung und über Kinderzahlen reden, auch die Geschlechtergerechtigkeit. Lassen Sie mich das an dieser Stelle noch einmal sagen. Wir rechnen immer in „Kinder pro Frau“. Unser Problem sind aber die Kinder pro Mann.
Das hat etwas mit Geschlechtergerechtigkeit zu tun.
Lassen Sie mich als Letztes die Organisation des Zusammenlebens ansprechen.Dazu gehört das Stichwort Integration. Dazu gehören aber vor allen Dingen lebende, lebendige, stabile und gepflegte soziale Strukturen.
Der demografische Wandel verlangt den vorsorgenden und die Zukunft im Blick habenden Staat. Dieser Staat ist vor allen Dingen ein vorsorgender Sozialstaat, der dafür sorgt, dass wir alle unterwegs an Bord behalten. Er schafft stabile Strukturen, damit sich niemand ausgeschlossen fühlt.
Auch das ist eine Frage der Organisation des Zusammenlebens: Der Staat betrachtet das bürgerschaftliche Engagement nicht als Lückenbüßer für all das, für das wir kein Geld mehr ausgeben wollen.Vielmehr begreift er das bürgerschaftliche Engagement als eine Form der Teilhabe und der Beteiligung.
Das gilt ganz besonders für die Generation, die neu entsteht, nämlich die des dritten Lebensalters. Das sind diejenigen Menschen, die nicht mehr arbeiten müssen und noch nicht alt sind. Wie bereits gesagt: Es geht nicht nur darum, länger zu leben. Es geht darum, gut länger zu leben.
Ein solcher Ansatz lässt sich in einem optimistischen Satz zusammenfassen – er stellt auch die Antwort auf die Behauptung all derjenigen dar,die uns das Methusalemkomplott oder den Krieg der Generationen einreden wollen –: Lassen wir uns nicht kirre machen. – Die Politik schafft und organisiert das gute und friedliche Zusammenleben. Der demografische Wandel macht uns klar, dass wir heute in Kategorien von Jahrzehnten denken müssen, damit wir die Zukunft angemessen organisieren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit Ihrer freundlichen Erlaubnis zitiere ich die Landesregierung. Frau Lautenschläger schreibt am 5. Juni, und sie hat völlig Recht: „Die Abgabe von Alkohol an Kinder unter 16 bzw. 18 Jahren ist kein Kavaliersdelikt.“ Ich muss sagen, sie hat nicht nur Recht. Die Abgabe von Alkohol an Minderjährige ist kein Kavaliersdelikt; das ist ein Verbrechen.
Was Herr Bocklet uns eben dargestellt hat über die Zahl von Kindern und Jugendlichen, die wegen Alkoholvergiftung auf hessische Intensivstationen kommen mussten, steht in krassem Gegensatz, und zwar um den Faktor 100, zur Zahl der Strafverfahren, die in Hessen im gleichen Zeitraum wegen Verstoßes gegen § 27 des Jugendschutzgesetzes durchgeführt wurden. Denn während über 1.000 Kinder auf Intensivstationen kommen, gibt es laut polizeilicher Kriminalstatistik nur 13 Strafverfahren. Da wissen wir noch nicht einmal, ob es in allen Fällen um Alkohol ging und wie das Verfahren ausgegangen ist. Das, meine Damen und Herren, beschreibt das Problem.
Ich würde mir wünschen, dass gerade die Law-and-OrderPartei an dieser Stelle dafür sorgt, dass Recht und Gesetz in Hessen Recht und Gesetz bleiben und Wirkung entfalten.Denn wir sehen doch an den Problemen,dass die richtigen, zutreffenden und korrekten Regelungen des Jugendschutzgesetzes ganz offensichtlich keine hinreichende und nachhaltige Durchsetzung erfahren. Ich glaube, es ist angezeigt, dafür zu sorgen, dass Kindern und Jugendlichen der Zugang zu Alkohol unterbunden wird.
Präventionsstrategien sind richtig. Erziehung zum verantwortlichen Umgang ist richtig. Aber, meine Damen und Herren, noch viel richtiger ist es, zunächst einmal dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche sich nicht besaufen können, weil sie an das Zeug nicht herankommen. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung unseres Antrags. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Staatsvertrag zur ZVS ist sicherlich
kein phänomenaler Durchbruch. Die SPD-Fraktion könnte mit ihm als Zwischenstand durchaus leben, wären nicht die Details des Begleitgesetzes, die allerdings meines Erachtens hinreichend problematisch sind, um am Ende diesen Gesetzentwurf insgesamt abzulehnen.
Ich will das an drei Punkten deutlich machen:
Erstens. Es war das Land Hessen, es war Ihr Haus, Herr Minister – da war es allerdings noch nicht Ihres, das will ich gern zugeben –, das für die Frage der kapazitätsbeschränkten Studiengänge in den Neunzigerjahren unter einer rot-grünen Regierung wegweisende Konzepte für eine budgetorientierte, am Kostennormwert, einem aus dem objektiv ermittelten Bedarf her errechnetem Wert, orientierte Studienplatzbemessung und daraus resultierende Studienplatzvergabe entwickelt hat. Davon ist ein Richtwert übrig geblieben, der etwas völlig anderes zur Konsequenz hat, nämlich dass Sie das, was Sie den Hochschulen heute zu wenig bezahlen,in Zukunft zur Norm erklären.
Meine Damen und Herren, ich will auch ganz deutlich machen, warum das ein Problem ist. Denn die Umsetzung des Bologna-Prozesses in Hessen, die Umsetzung der Bachelor- und Masterstudiengänge in kapazitätsbeschränkten Studiengängen, führt ins krasse Gegenteil dessen, was dabei vorgesehen war. Die Idee des Bologna-Prozesses ist, durch die Modularisierung eine deutlich erhöhte Freiheit der Studierenden zu erzeugen, die nur noch gleichwertige Blöcke studieren müssen und genau nicht mehr in verschulten Studiengängen ein Programm durchziehen müssen. In den kapazitätsbeschränkten Studiengängen, in denen die Kapazität weiter berechnet wird wie bisher,tritt das genaue Gegenteil ein. Die Freiheit der Studierenden wird reduziert, ihre Chance, den Studienort zu wechseln, nimmt ab statt zu. Das Ganze verkehrt sich ins Gegenteil, weil die Hochschulen Studiengänge nur so organisieren können, dass sie die Kapazität vollständig ausschöpfen, und zwar so, wie es gerade zugewiesen ist.
An dieser Stelle führt die Kollision von Kapazitätsrecht und Bologna-Prozess zu einem völlig grotesken Ergebnis. Das lösen Sie weder mit dem Staatsvertrag noch mit dem Begleitgesetz in irgendeiner Art und Weise. Deshalb ist dieses Gesetz ganz sicherlich nicht zustimmungsfähig. Es hält einen Zustand aufrecht, in dem der von uns allen gewollte Bologna-Prozess, der mehr Freiheit in der Auswahl durch die Studierenden bedeuten sollte, der mehr Studienortwechsel ermöglichen sollte, der mehr Internationalität in unsere Hochschulen hineinbringen sollte, ins abstruse Gegenteil verkehrt wird.
Meine Damen und Herren, ein letzter Punkt. Wenn Sie denn eine hochschuleigene Auswahl von Studierenden wollen – das kann man durchaus diskutieren –, dann allerdings gehören dazu zwei Punkte, die in diesem Gesetzentwurf vollständig fehlen. Auch das muss man vorher klären, bevor man es beschließt. Die erste Frage ist, welche Kriterien denn eine solche Auswahl auf einem den hessischen Hochschulen angemessenem Niveau sicherstellen würden; die zweite, wer den damit verbundenen Aufwand und die Kosten bezahlt. Solange das Land nicht die Mittel zur Verfügung stellt, die nötig sind, um eine hochwertige, den Namen verdienende Auswahl durch die Hochschulen auch nur denkbar erscheinen zu lassen, so lange ist dieses Gesetz auch an der Stelle unzureichend. Deshalb wird die SPD-Fraktion es ablehnen. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Wie viele Dienstfahrräder stehen der Polizeidirektion Marburg für die Durchführung von Fahrradstreifen zur Verfügung?
Herr Minister, wie oft waren diese Dienstfahrräder in den letzten zwölf Monaten gleichzeitig im Einsatz, sodass ein zusätzlicher Bedarf für die Polizeidirektion Marburg entstanden ist?
Sehr verehrte Frau Kollegin Oppermann, Sie haben soeben darauf verwiesen, dass die Richtlinie des RKI in Hessen automatisch zum geltenden Recht wird. Ich frage Sie daher: Haben Sie eine Erklärung dafür, weshalb die Einrichtung eines hauptamtlichen Krankenhaushygienikers, die vom RKI für Krankenhäuser ab einer Größe von 450 Betten empfohlen wird, in einem Krankenhaus mit 930 Betten dennoch nicht umgesetzt worden ist? Können Sie mir erklären, warum weder das örtliche Gesundheitsamt noch die Landesregierung gegen diesen offenkundigen Gesetzesbruch eingeschritten ist?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Oppermann, sicherlich ist es richtig, dass Salmonellen nur in Ausnahmefällen Hygieneverordnungen lesen und dann weglaufen. Es ist aber genauso richtig, dass die Groteske, binnen weniger Wochen gleich zwei Salmonelleninfektionswellen in ein und demselben Krankenhaus zu haben, ganz sicherlich hätte vermieden werden können,wenn man dort gewusst hätte,wie das Problem zu managen ist.Auch das gehört zur Wahrheit. Da hätte eine Hygieneverordnung für Hessen allerdings eine ganze Menge genutzt.
Heute Morgen hat der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen sein aktuelles Gutachten vorgelegt und sich dabei auch mit Fragen der Qualität im Gesundheitswesen und insbesondere in den Krankenhäusern befasst. Der Sachverständigenrat kommt zu dem Ergebnis, dass durch vermeidbare und unerwünschte Ereignisse – so nennt er das – jährlich 17.000 Menschen im deutschen Gesundheitswesen zu Tode kommen. Außerdem kommt er zu dem Ergebnis, dass durch vermeidbare und unerwünschte Ereignisse jährlich 500.000 Menschen in deutschen Krankenhäusern einen Schaden erleiden.
Meine Damen und Herren, das sind Dimensionen, die vielleicht den Ernst der Angelegenheit, um die es bei Fragen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern geht, ein bisschen deutlicher machen. Ich komme darauf zurück.
Werfen wir noch einen kleinen Blick auf die Vorgänge,die diesen Gesetzentwurf der GRÜNEN ausgelöst haben. Denn, liebe Frau Oppermann, dass dort Versäumnisse stattgefunden haben, dürfte inzwischen völlig unstreitig sein. Dass es überhaupt keine vernünftige Erklärung außer mangelhaftem Management für das Auftreten einer zweiten Welle gibt, das dürfte nun völlig unbestreitbar sein. Dass es auch eine Frage von Kostenüberlegungen war, entgegen dem eben von Ihnen zitierten geltenden Recht, nämlich der unmittelbaren Wirkung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, keinen Krankenhaushygieniker vor Ort zu beschäftigen, dürfte inzwischen unstreitig sein. Auch weitere Punkte waren zumindest keineswegs strittig.
Wenn uns die liebe Frau Oppermann erklärt, dass die Landesregierung sofort gehandelt habe, dann stellen wir fest, „sofort“ ist ein dehnbarer Begriff. Ich persönlich
würde den Ablauf von Tagen und Wochen bei einer Infektionskrankheit, deren Ausbrüche man binnen drei Tagen unter Kontrolle bekommen kann, nicht unter die Kategorie „sofort“ fassen.
Meine Damen und Herren, das Thema Krankenhausinfektionen ist ein ernstes, und deshalb ist der Ansatz der GRÜNEN gar nicht falsch. Genauso wenig falsch ist der Vorschlag der GRÜNEN, auch die Patientenvertreter im Landeskrankenhausausschuss vorkommen zu lassen. Allerdings – das gilt für beide Teile dieses Gesetzentwurfs – greift er viel zu kurz. Damit, dass man nun einen Patientenvertreter mit in den Landeskrankenhausausschuss setzt, ist das Krankenhausgesetz sicherlich nicht auf dem Niveau, auf dem es sein sollte, was die Beteiligung der Patienten und die Stärkung der Patientenrechte und was die Entwicklung einer zukunftsfähigen Struktur des Gesundheitswesens in Hessen unter Einbeziehung der Patientenvertreter angeht. Genauso sind die erforderlichen Verbesserungen zur Qualitätssicherung im Hessischen Krankenhausgesetz sicherlich nicht mit der Einführung einer Hygieneverordnung gelöst.
Tatsächlich stellen wir doch fest, dass die Krankenhäuser unter zunehmendem ökonomischem Druck, weil die Mittel nicht immer mehr werden, und erst recht im Prozess von Privatisierungen, die den ökonomischen Druck noch einmal verstärken, erheblichen Qualitätsherausforderungen gegenüberstehen.
Der Sachverständigenrat hat auch das heute gerade im Zusammenhang mit finanziellen Notwendigkeiten der Krankenhäuser in seinem Gutachten sehr deutlich erwähnt und eine Reihe von Untersuchungen zitiert, die auf die Risiken gerade dieser Prozesse für die Qualitätsbeurteilung eingehen.
Meine Damen und Herren, deshalb ist ohne Zweifel eine Qualitätsverbesserung insgesamt notwendig.Wie wir feststellen konnten und wie insbesondere der Club of Rome in seinem Bericht aus dem Dezember letzten Jahres festgestellt hat, führen alle diese Maßnahmen der Ökonomisierung und des erhöhten wirtschaftlichen Drucks dazu, dass man mehr Regelungen braucht, um in der Sicherstellung der öffentlichen Bedarfe die notwendige Qualität herzustellen und zu sichern.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf der GRÜNEN ist hübsch, aber eben auch nicht mehr, weil er – deshalb werden wir uns ihm anschließen – zwar einen kleinen Schritt in die richtige Richtung macht, allerdings der eigentlichen Herausforderung, nämlich umfassende präventive Qualitätsregelungen in das Hessische Krankenhausgesetz aufzunehmen, in keiner Weise gerecht wird. Die §§ 137 ff. des Sozialgesetzbuchs V, die auf Bundesebene die Regelungen zur Qualitätssicherung vorgeben, erlauben selbstverständlich ergänzende sinnvolle, wirksame Regelungen gerade für die Krankenhäuser, gerade auch auf Landesebene. Dazu kommt es vor allem auf präventive Qualitätssicherung an.
Natürlich gehören dazu Fragen der Hygieneregeln, weil die Krankenhausinfektionen bei der zitierten und, wie ich finde, dramatischen Zahl, die der Sachverständigenrat heute noch einmal dargestellt hat, eine zentrale Rolle spielen. Aber zu Qualitätsstandards gehört mehr. Dazu gehören Qualifikationsstandards.Wir kennen das alle unter dem Begriff des Facharztstandards,dass ein Patient ein Recht darauf hat,auf einem bestimmten Qualifikationsni
veau des Arztes behandelt zu werden.Aber das muss auch für andere Berufsgruppen im Krankenhaus sehr viel klarer geregelt werden.
Dazu gehört die Frage der Personalstärken. Wir alle wissen, dass übermäßiger Personalabbau ein erhebliches Risiko für Patienten bedeutet.Das ist nun in internationalen Untersuchungen mehrfach hinreichend belegt.Also brauchen wir auch Standards, was nicht nur die Frage der Qualifikation, sondern auch die zahlenmäßige Stärke des Personals angeht. Wir brauchen Standards, die die Sachausstattung beschreiben. Wir brauchen Standards der Erreichbarkeit und Verfügbarkeit unserer Krankenhäuser, und wir brauchen Standards in den inneren Strukturen. Das gilt für Fragen der Organisation, der Kooperation und der Kommunikation im Krankenhaus.
Meine Damen und Herren, das alles lässt sich nicht durch nachgelagerte Qualitätskontrolle ersetzen,die man natürlich auch braucht, sondern das muss aus Gründen der Sicherheit und der Sicherung der Qualität bereits vorab vorgegeben sein. Das ist im Gesundheitswesen überhaupt nichts Neues, sondern ein elementarer Bestandteil der umfangreichen Gesetzgebung im Arzneimittelrecht, im Medizingeräterecht usw. Was für Arzneimittel und Medizingeräte gilt, muss es, wenn auch komplizierter und schwieriger – da können wir verstehen, dass es das in Hessen nicht gibt und die Regierung damit überfordert ist – auch auf der Ebene der Krankenhausstrukturen und -organisation geben, um sicherzustellen, dass Menschen, die ins Krankenhaus gehen, zu Recht darauf vertrauen, dass die Leistung auf einem Qualitätsniveau stattfindet, wie es angemessen ist.
Dann gehörten dazu natürlich auch Fragen der nachgelagerten, also kontrollierenden, Qualitätssicherung. Die Initiative des Gemeinsamen Bundesausschusses, zu einer Standardisierung der Berichterstattung zu kommen, ist da außerordentlich hilfreich.
Meine Damen und Herren, deshalb ist der an einem sehr ernsten, sehr kritischen und sehr schwierigen Einzelfall orientierte Gesetzentwurf der GRÜNEN sicherlich nicht falsch. Aber er ist auch nur ein ganz kleiner Schritt in einer ganz speziellen Frage,wenn wir zu einer Verbesserung der Qualität an den hessischen Krankenhäusern wirklich substanziell etwas beitragen wollen. Tatsächlich müssen wir sehr viel umfassender in die Strukturen der Krankenhäuser hineinschauen und schauen, welche Regelungen auf Landesseite dazu erforderlich sind. Die SPD wird noch im Laufe dieses Jahres sehr klare Eckpunkte dazu vorlegen, wie man das machen kann und wie wir das nächstes Jahr in Hessen tun werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ganz sicher werde ich die zur Verfügung stehende Redezeit heute nicht ausschöpfen; denn die Frau Ministerin war so freundlich, den umfangreichen Änderungsantrag der SPD-Fraktion, den wir zu unserem Gesetzentwurf heute eingebracht haben, bereits im Detail und, wie ich finde, durchaus nachvollziehbar begründet vorzutragen. Denn in der Frage des Nichtraucherschutzes und seiner zukünftigen Gestaltung gibt es, mit Ausnahme der FDP-Fraktion, in diesem Haus eine große Übereinstimmung.
Die FDP meint allerdings, dass auch zukünftig Leute, die keinen Rauch einatmen möchten, ihn trotzdem einatmen sollen.
Alle anderen sind sich in dieser Frage einig, und die Effekte, die mit einem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in diesem Landtag begonnen haben, schlagen wilde Wellen. Wie wir heute dem Presseticker entnehmen konnten, geht es so weit, dass sich sogar die Tabaklobby in Wohlgefallen auflöst. Die hat vor vier Tagen beschlossen, den Verband der Zigarettenindustrie aufzulösen. Deshalb werden nächstes Jahr ganz sicherlich auf dem Hessenfest keine Zigaretten mehr von ihm verteilt werden;denn der größte Unterstützer, Philip Morris, ist ausgetreten.
Meine Damen und Herren,rekapitulieren wir die aktuelle Debatte, zu der wir heute über zwei Gesetzentwürfe diskutieren können. Sie hat ihren hoch dynamischen Ursprung vor über einem Jahr genommen, als im Frühjahr 2006 eine Initiative – die insgesamt dritte Initiative für eine bundesgesetzliche Regelung – in Angriff genommen wurde. Dann allerdings wurden im Hessischen Landtag mehrere Anträge eingebracht.Wir wollen nicht im Detail darauf herumreiten, aber es gab ein interessantes Spektrum an Vorschlägen von denen, die mehr Nichtraucherschutz wollten, und denen, die eine gesetzliche Regelung nicht wollten. Aber wir alle wissen, die Vernunft siegt am Ende doch.
So sehen wir uns einer Mehrheit gegenüber, die am Ende den Nichtraucherschutz in geeigneter Weise beschließen wird.
Die SPD-Fraktion hat dann als Erste einen Gesetzentwurf eingebracht. Die GRÜNEN haben ebenfalls einen Gesetzentwurf eingebracht, und auch die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der allerdings in eine andere Richtung geht.
Im März hatten wir eine umfangreiche, sehr detaillierte und fachkompetente Anhörung. Etwas später im März haben die Ministerpräsidenten – jedenfalls der hessische war durch die Anhörung in seiner Erkenntnis bereichert – diskutiert und einen Kompromiss gefunden. Seit Mai kennen wir den freundlicherweise von der Regierung zur Verfügung gestellten Gesetzentwurf der Landesregierung, zu dem eine zweite Anhörung stattgefunden hat, die ohne jeden Zweifel kompetente Anmerkungen zusammengebracht hat.
Jetzt gibt es einen Konsensvorschlag; denn nur so kann man den Gesetzentwurf der Landesregierung verstehen: als einen Vorschlag dafür, wie ein hessisches Nichtrauchergesetz aussehen könnte.So könnte es in 14 Tagen aussehen, wenn dieses Haus es will. Meine Damen und Herren, auch das steht außer Frage: Über ein Jahr des Disputes über ein zwar emotional aufregendes, aber vielleicht nicht ganz so zentrales Thema der Landespolitik sollte genügen, um nunmehr zu einer Lösung zu kommen und sie kurzfristig und entschlossen zu beschließen. Oder haben die Hessische Landesregierung und die CDU so viel Angst davor, dass auf dem Kopf eines Gesetzentwurfs jemand anders als sie selbst gestanden haben könnte, dass sie ihre eigenen Inhalte, ihren eigenen Entwurf heute tatsächlich nicht beschließen wollen?
Meine Damen und Herren, geben Sie sich einen Ruck. Lassen Sie uns entschlossen zu einem Ergebnis, zu einem Ende kommen. Lassen Sie uns gemeinsam den vorge
schlagenen Änderungsantrag von SPD und GRÜNEN zum Gesetzentwurf der SPD beschließen. Inhaltlich kann es keine große Diskrepanz mehr geben. Lassen Sie uns heute den so geänderten Gesetzentwurf beschließen, den die Ministerin eben so entschlossen vorgetragen hat. Sie hat uns überzeugend dargelegt, warum wir genau diese Lösung heute beschließen sollten. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass noch im Juli der Nichtraucherschutz in Hessen die Wirkung entfalten kann, die wir alle wollen. Wir müssen nicht noch drei Monate oder sechs Monate warten.Wir müssen nicht das Risiko eingehen,dass dieser Gesetzentwurf der Diskontinuität anheimfällt. Nein, meine Damen und Herren, heute können wir es klären.Also klären Sie es. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank.
Für den Fall, dass diese Zustimmung nicht erreicht wird, beantrage ich seitens der SPD-Fraktion die dritte Lesung.