Muhterem Aras
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Last Statements
Von der Teilnahmepflicht befreit sind Frau Abg. Boser, Herr Abg. Dr. Gedeon, Herr Abg. Halder, Herr Abg. Hockenber ger, Herr Abg. Klos, Herr Abg. Dr. Murschel, Frau Abg. Sae bel, Frau Abg. Seemann, Herr Abg. Stächele sowie Herr Abg. Voigtmann.
Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt ab 12:30 Uhr Herr Ministerpräsident Kretsch mann, ab 15:30 Uhr Frau Staatsministerin Schopper und ab 17:30 Uhr Frau Ministerin Dr. Eisenmann.
Außerdem sind entschuldigt Frau Staatssekretärin Dr. Splett, Frau Staatssekretärin Olschowski, Frau Staatssekretärin Mie lich sowie Frau Staatsrätin Erler.
Außerdem liegen Ihnen Wahlvorschläge der Fraktion GRÜ NE für die Nachwahl je eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums, des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung und des Medienrats der Landesanstalt für Kommunikation vor (Anlage 3). Wer diesen Wahlvorschlägen zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegen probe! – Enthaltungen? – Damit ist den Wahlvorschlägen ein stimmig zugestimmt. Vielen Dank.
Wir kommen nun zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter des Landtags in den Stiftungsrat der Klimastiftung BadenWürttemberg. Meine Damen und Herren, mit Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 7. Dezember 2020 hat Herr Minister Untersteller um die Be nennung von fünf Mitgliedern des Landtags für die Mitwir kung im Stiftungsrat der Klimastiftung Baden-Württemberg gebeten.
Auf Ihren Tischen liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen (Anlage 4). Ich lasse jetzt darüber abstimmen. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Wahlvor schlag ist damit einstimmig zugestimmt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unter Punkt 3 unserer Ta gesordnung ist die Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der SPD und der Fraktion der
FDP/DVP, Drucksache 16/9500, vorgesehen. Sind Sie mit der Fristverkürzung gemäß § 45 Absatz 1 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 50 Satz 1 der Geschäftsordnung einver standen? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Oh, meine eigentliche Lesebrille ist kaputt.
Aber vielen Dank für den Hinweis. Selbstverständlich ist die CDU auch dabei.
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung ein treten, möchte ich einen Kollegen aus unseren Reihen verab schieden. Für Alexander Maier ist es heute die letzte Sitzung als Abgeordneter – da hinten sitzt er. – Lieber Alex, auch an dieser Stelle nochmals ganz herzlichen Glückwunsch zu dei ner Wahl zum Oberbürgermeister von Göppingen.
Meine Damen und Herren, unser Kollege Maier
ich darf auch auf dieser Seite um Ruhe bitten! – war einer der jüngsten Abgeordneten unseres Hauses. Ihm war es des halb besonders wichtig, den Anliegen junger Menschen eine Stimme zu geben. Als gelernter Journalist hat er sich sehr in der Medienpolitik engagiert und dabei nachdrücklich für Me dienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geworben, die gezielt die Jugend ansprechen.
Alex Maier brennt für seine Themen.
Seine Fraktion hat ihn zum Sprecher für Strategien gegen Rechtsextremismus gemacht.
Als Mitglied des Ständigen Ausschusses und des Innenaus schusses sowie als Mitglied im Parlamentarischen Kontroll gremium hat er unermüdlich daran gearbeitet, unser Bewusst
sein dafür zu schärfen, dass der Kampf gegen Rechtsextre mismus elementar für unsere demokratische Gesellschaft ist.
Als Europapolitiker hat er nicht nur Vermerke zur Donau raumstrategie – –
Herr Abg. Dr. Fiechtner, es ist einfach unanständig, dass Sie sich hier nicht aufführen wie ein Erwachsener – sorry.
Als Europapolitiker hat er nicht nur Vermerke zur Donau raumstrategie Baden-Württembergs gewälzt; er hat sich ein eigenes Bild gemacht und ist selbst entlang der Donau gereist, um vor Ort Gespräche mit wichtigen Vertretern der Zivilge sellschaften unserer Partner zu führen.
Auf die Menschen zuzugehen, sie einzubeziehen in Entschei dungen, das hast du, lieber Alex, als Kernstück deines politi schen Programms definiert.
Dazu braucht es Mut zum Kompromiss, Verhandlungsge schick und die richtige Tonlage. Dass du die Töne triffst, konn te ich selbst bei einer Delegationsreise in Finnland erleben. Als Sänger hast du mit unserem FDP/DVP-Kollegen Andre as Glück am Piano so wunderbar gesungen und harmoniert, dass euch die anderen Hotelgäste für engagierte Profis hiel ten.
Lieber Alex, wenn du dein Amt im Januar antrittst, wirst du der jüngste Oberbürgermeister Deutschlands sein. Ich bin si cher: Du wirst dieser Herausforderung sowohl mit Respekt und Demut begegnen als auch mit dem Selbstbewusstsein ei nes gestandenen Politikers, der hier im Landtag viel Erfah rung gesammelt hat.
Lieber Alexander Maier, im Namen des ganzen Hauses wün sche ich dir alles Gute und eine glückliche Hand für die künf tigen Aufgaben in Göppingen. Alles Gute nochmals!
Wir treten nun in die Tagesordnung ein.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:
Aktuelle Debatte – Vor dem Brexit: Europa muss zusam menhalten – beantragt von der Fraktion der SPD
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuel le Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Wie immer darf ich auch die Regie rung darum bitten, sich an den Redezeitrahmen zu halten.
Ich erteile Herrn Abg. Hofelich für die SPD-Fraktion das Wort.
Vielen Dank.
Herr Abg. Dr. Fiechtner, wenn Sie jetzt nicht ruhig sind – –
Sie sind jetzt bitte ruhig. Es geht hier weiter.
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Frey.
Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Kößler das Wort.
Herr Abg. Kößler, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Fiechtner zu?
Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Sänze das Wort.
Herr Abg. Sänze, warten Sie bitte. – Meine Damen und Herren, Herr Abg. Sänze hat das Wort, weder Herr Abg. Dr. Fiechtner noch Herr Abg. Dr. FulstBlei. Wenn Sie meinen, eine Auseinandersetzung führen zu müssen, dann können Sie das gern außerhalb des Plenarsaals machen.
Jetzt hat Herr Abg. Sänze das Wort.
Für die FDP/DVP-Fraktion er teile ich Herrn Abg. Dr. Schweickert das Wort.
Nun erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Fiechtner.
Ich erteile Herrn Minister Wolf das Wort für die Landesregierung.
Warten Sie bitte, Herr Minis ter. – Herr Abg. Sänze, als Sie gesprochen haben, habe ich um Ruhe gebeten. Auch Ihnen war es wichtig, dass es ruhig ist. Jetzt bitte ich Sie, zuzuhören, damit der Minister mit seiner Rede fortfahren kann. Vielen Dank.
In der zweiten Runde gibt es noch eine Wortmeldung von Herrn Abg. Sänze von der AfD.
Meine Damen und Herren, mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor.
Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 der Ta gesordnung erledigt.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Aktuelle Debatte – Der Umweltminister und das Tempo limit – wie glaubwürdig ist diese Koalition? – beantragt von der Fraktion der FDP/DVP
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuel le Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung.
Das Wort für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich Herrn Frakti onsvorsitzenden Dr. Rülke.
Herr Minister!
Meine Damen und Herren aus der Fraktion GRÜNE – –
Herr Abg. Dr. Rülke, warten Sie bitte. – Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um mehr Ruhe. Danke.
Für die Fraktion GRÜNE er teile ich Herrn Abg. Walter das Wort.
Wir fangen jetzt einfach an, auch wenn die Reihen noch sehr leer sind.
Genau. Deshalb: Diejenigen, die pünktlich da sind, sollen nicht bestraft werden. Das sehe ich auch so.
Vielleicht springt ja Herr Grath für seinen Kollegen Lede Abal, der gleich als Redner an der Reihe ist, ein. Vielleicht warnst du ihn vor.
Nur zur Klarstellung: Die unter Tagesordnungspunkt 7 – Fra gestunde – zu behandelnden Mündlichen Anfragen werden schriftlich beantwortet. Dieser Punkt ist in einer halben Mi nute erledigt.
Ich rufe also Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Fragestunde – Drucksache 16/9285
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat beschlossen, dass die in dieser Drucksache aufgeführten Mündlichen An fragen unter den Ziffern 1 bis 12 schriftlich beantwortet wer den.
Damit ist Punkt 7 unserer Tagesordnung erledigt.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h o m a s D ö r f l i n g e r C D U – M o d e l l p r o j e k t z u m B i b e r m a n a g e m e n t n a c h b a y e r i s c h e m V o r b i l d
a) Wie stellt sich der aktuelle Sachstand des Modellprojekts
zum Bibermanagement nach bayerischem Vorbild dar?
b) Warum ist eine Umsetzung des Modellprojekts zum 1. No
vember 2020 noch nicht erfolgt, obwohl Ende 2018 ver einbart wurde, dies zeitnah umzusetzen?
Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft:
Sehr geehrte Damen und Herren, zu der Mündlichen Anfrage des Abg. Thomas Dörflinger CDU im Rahmen der 36. Frage stunde nehme ich wie folgt Stellung:
Zu Frage a: Das Modellprojekt ist kurz vor dem Start. Der Entwurf der Projektskizze ist zwischen den Häusern weitest gehend abgestimmt. Grundlegende Aspekte des inzwischen vorliegenden Entwurfs einer Allgemeinverfügung zur Entnah me von Bibern sind mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz abgestimmt. Die Ausschreibung der beiden Projektstellen ist vorbereitet und befindet sich ebenfalls in der abschließenden Abstimmung mit dem Minis terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Die for melle Anfrage der angedachten Kreise sowie der Stadt Ulm bezüglich der Bereitschaft zur Teilnahme am Projekt erfolgt voraussichtlich in dieser Woche.
Die praktische, nach außen erkennbare Umsetzung des Mo dellprojekts beginnt mit der Beauftragung des Projektmana gers und des externen Sachverständigen. Der praktische Start ist dann im ersten Quartal 2021 geplant.
Zu Frage b: Die beteiligten Ministerien – Ministerium für Um welt, Klima und Energiewirtschaft sowie Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – haben gemeinsam entschieden, dass vor dem Start des Modellprojekts noch ei ne Allgemeinverfügung zur möglichen Entnahme von Bibern auszuarbeiten ist. Die vermeintlich einfache und schnelle Vor gehensweise, das Modellprojekt nach bayerischem Vorbild umzusetzen, konnte hinsichtlich der Allgemeinverfügung lei der nicht realisiert werden, da die bayerische Allgemeinver fügung erfolgreich rechtlich angefochten wurde. Deshalb mussten wir eine eigene Allgemeinverfügung rechtssicher aus arbeiten, und das hat gedauert.
Unabhängig von der Ausarbeitung der Allgemeinverfügung gilt es zu beachten, dass durch die coronabedingten Einschrän kungen wichtige Bestandteile des Projekts ohnehin nicht hät ten umgesetzt werden können. Essenzielle Veranstaltungen wie Abstimmungstreffen und die praktischen Schulungen der projektbeteiligten Jägerschaft etwa hätten in diesem Jahr nicht in der nötigen Weise stattfinden können.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – Ö f f e n t l i c h e K r i t i k a n d e r a k t u e l l e n V o r g e h e n s w e i s e d e s R e g i e r u n g s p r ä s i d i u m s
K a r l s r u h e b e i m A u s b a u d e r A 8 E n z t a l q u e r u n g
a) Wie bewertet die Landesregierung das Verhalten des Re
gierungspräsidiums Karlsruhe, nach mehreren Wochen ei nes kooperativen Austauschs mit Bundes- und Landtags abgeordneten fünf Tage vor dem finalen Klärungsgespräch, inwieweit aufgrund der massiven Kostensteigerungen eine Verlängerung der Einhausung von 400 m auf 800 m nun doch zu geringen Mehrkosten im einstelligen Millionenbe reich zu realisieren ist, was massive Vorteile bei Lärm schutz, Landschaftsbild sowie Umwelt- und Naturschutz brächte, mit der Ausschreibung einer kurzen Einhausung von knapp 400 m Fakten zu schaffen und dadurch öffent liche Kritik hervorzurufen?
b) Wie bewertet sie unter dem Stichwort „Verlässlichkeit der
bisherigen Kostenberechnungen und der Zeithorizonte“ die Arbeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe beim Ausbau der Enztalquerung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bürgerinitiative „Leise A 8“ bisher noch nie die von ihr vorgelegten Zahlen revidieren musste?
Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr:
Zu Frage a: Maßgabe des Bundes vor dem Planfeststellungs verfahren war es, den Lärmschutz im Rahmen der Ausbau maßnahme nur über Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle und lärmarmen Asphalt umzusetzen. Eine Einhausung wurde durch den Bund gänzlich abgelehnt.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde die 380 m lange Einhausung gemeinsam (Land, Politik, Bürgerinitiati ven, Bürger) gegenüber dem Bund durchgesetzt. Heute von einer „kurzen Einhausung“ zu sprechen, schmälert den dama ligen Einsatz aller Beteiligten für das erreichte, vergleichs weise hohe Lärmschutzniveau sowie dafür, dass es überhaupt eine Einhausung gibt.
Die ausgeschriebene Planung erfüllt die Vorgaben des Lärm schutzes, ist seitens des Bundes abschließend genehmigt und unterliegt einem gültigen Planfeststellungsbeschluss.
Seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe wurde im Rah men der genannten Vorgespräche klar kommuniziert, dass ei ne 800 m lange Einhausung über den gesetzlichen Anspruch auf Lärmschutz hinausgeht (Gleichbehandlungsgrundsatz) und darüber hinaus hierfür bauliche Mehrkosten in Höhe von 20 bis 30 Millionen € anzusetzen wären. Von nur „geringen Mehrkosten im einstelligen Millionenbereich“ zu sprechen ist nicht korrekt.
Der Bund hat eine 800 m lange Einhausung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens aus wirtschaftlichen Gründen be reits abgelehnt. Jeder weitere Vorstoß in dieser Sache hat kei ne Aussicht auf Erfolg und würde die Realisierung des Pro jekts unnötig verzögern.
Dies wurde seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe ein deutig kommuniziert. Insbesondere wurde klargestellt, dass das geforderte weitere Gespräch zum Thema „Verlängerung der Einhausung“ kein anderes Ergebnis bringen wird. Es wur de zu keinem Zeitpunkt der Eindruck vermittelt, dass eine Ver längerung der Einhausung möglich wäre. Die Gesprächsbe reitschaft des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist an dieser Stelle nicht mit einem Zugeständnis zu verwechseln.
Mit der Ausschreibung wurden entgegen den vorgebrachten Vorwürfen keine Fakten geschaffen. Der Umfang der Aus schreibung (380 m Einhausung gemäß Planfeststellungsbe schluss) und der Zeitpunkt der Ausschreibung (sobald die Ge nehmigung des Bundes vorliegt) wurden seitens des Regie rungspräsidiums Karlsruhe klar kommuniziert und sind daher nicht zu beanstanden.
Eine Verlängerung der Einhausung ist nach den Vorgaben des Bundes nicht möglich. Hiernach hat sich die Auftragsverwal tung zu richten.
Zu Frage b: Im Rahmen der Ausführungsplanung und Vorbe reitung der Ausschreibung hat es Kostensteigerungen (ca. 190
Millionen €) und Zeitverzögerungen (ca. zwei Jahre) gege ben. Die Gründe hierfür wurden in den vergangenen Mona ten ausführlich erörtert, diskutiert und kritisiert. Bei der Maß nahme ist einiges nicht so gelaufen, wie wir alle uns dies ge wünscht hätten. Hierin besteht Einigkeit.
Aber diese Punkte wurden abgearbeitet. Die neuen Gesamt kosten wurden ermittelt, die Mehrkosten sind seitens des Bun des genehmigt. Auch der Zeitplan steht fest. Die Veröffentli chung der Ausschreibung ist planmäßig erfolgt. Das Regie rungspräsidium Karlsruhe hat den Zeitplan eingehalten, der Mitte des Jahres kommuniziert wurde. Die offenen Hausauf gaben sind erledigt.
Die Kritik bezüglich der nicht abgewarteten Besprechung zum Thema Lärmschutz ist nicht berechtigt. Diese Besprechung hätte am Umfang der Ausschreibung nichts mehr geändert. Dies wurde klar kommuniziert.
Ortskenntnisse und Sachverstand engagierter Bürgerinitiati ven können zu besseren Planungen beitragen. Daher ist das Engagement der Bürgerinitiative „Leise A 8“ zu begrüßen. Ei ne Verlängerung der Einhausung auf 800 m ist aber auch un ter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen nicht zu Mehr kosten in Höhe eines einstelligen Millionenbetrags zu reali sieren.
Die Art und Weise der im Rahmen dieses Vorgangs geäußer ten Kritik ist unangemessen. Man darf kritisieren, aber man darf dabei das Maß nicht verlieren. Vorwürfe wie „Ignoranz und Missachtung gegenüber den Bürgern“, „das entlarvt die wahre Geisteshaltung“, „Zuständigkeit entziehen, das RP Stuttgart solle weiterplanen“, „das Handtuch sei zerschnitten“ sind keine angemessene Art der Kritik gewählter Volksvertre ter gegenüber einem Regierungspräsidium und dessen Regie rungspräsidentin.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe und Frau Regierungsprä sidentin Felder genießen das volle Vertrauen der Landesregie rung von Baden-Württemberg.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. M a r t i n R i v o i r S P D – R e t t u n g s s c h i r m f ü r d e n Ö P N V
a) Wann beabsichtigt die Landesregierung, die angekündigte
Übertragbarkeit der noch nicht ausgegebenen Mittel des Rettungsschirms des Landes für den ÖPNV ins Jahr 2021 tatsächlich umzusetzen?
b) Beabsichtigt sie, auch für das Jahr 2021 einen Rettungs
schirm des Landes für den ÖPNV aufzuspannen?
Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr:
Vielen Dank, Kollege Rivoir, für diese Frage und auch für Ih ren Einsatz.
Zu Frage a: Wir arbeiten derzeit innerhalb der Landesregie rung mit Hochdruck daran, eine Lösung für die Übertragbar keit der Mittel im ÖPNV-Rettungsschirm zu finden. Ob wir diese noch in dieser oder erst in der kommenden Woche fin den werden, kann ich Ihnen heute noch nicht beantworten. Sie können aber beruhigt sein: Wir werden rechtzeitig die notwen digen Schritte für eine Übertragung einleiten.
Zu Frage b: Auch an der Fortsetzung des Rettungsschirms ar beiten wir mit Hochdruck. Hier ist es wie bei allem: Verhand lungen zwischen dem Bund und den Ländern sowie zwischen der Landesregierung und der kommunalen Seite dauern ihre Zeit.
Ich kann Ihnen aber versichern, verehrter Kollege, dass wir auch im kommenden Jahr die Unternehmen und die Aufga benträger nicht im Stich lassen werden. In diesem Jahr war es zu großen Teilen auf den Einsatz von Baden-Württemberg zu rückzuführen, dass der Rettungsschirm so schnell und in die sem Umfang gekommen ist. Für uns stand auch nie zur De batte, dass wir uns hier anders verhalten oder uns nicht mit dieser Vehemenz für die Unternehmer und Aufgabenträger in unserem Land einsetzen.
Wir wissen, wie wichtig ein guter und stabiler ÖPNV für un ser Land ist. Deswegen müssen wir den ÖPNV unterstützend und mit ausreichenden Mitteln durch die Pandemie begleiten, damit er auch nach der Pandemie noch fahren kann und, noch mehr als das, damit er danach weiter ausgebaut und gestärkt werden kann.
Aus Gesprächen mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ländern weiß ich, dass sich die Länder darüber einig sind, dass wir eine finanzielle Beteiligung des Bundes brauchen, um die Schäden auszugleichen. Dafür hat sich auch die VMK in der vergangenen Woche ausgesprochen, und die ersten Gespräche mit dem Bund laufen bereits.
Je nachdem, welche Gestalt der ÖPNV-Rettungsschirm an nehmen wird: Das Land beabsichtigt auch im kommenden Jahr, wieder einen Teil der entstehenden Einnahmeverluste auszugleichen. Über die Höhe des Ausgleichs und die Dauer eines solchen Mechanismus sind noch keine finalen Entschei dungen getroffen worden.
Wie bereits gesagt, dauern die Verhandlungen mit dem Bund, den anderen Ländern und der kommunalen Ebene an.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. M a r t i n R i v o i r S P D – S a n i e r u n g d e r L a n d e s s t r a ß e L 1 2 3 3
a) Wann beabsichtigt die Landesregierung, den Abschnitt der
Landesstraße L 1233 zwischen Temmenhausen und Scha renstetten zu sanieren?
b) Bis wann geht sie von der Fertigstellung dieser Maßnah
me aus?
Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr:
Zu Frage a: Scharenstetten und Temmenhausen sind Ortstei le der Gemeinde Dornstadt. Die dort verlaufende L 1233 ist eine in beiden Fahrtrichtungen verlaufende Bedarfsumleitung der A 8. Die L 1233 ist derzeit Bedarfsumleitung aufgrund des sechsstreifigen Ausbaus der A 8 zwischen Hohenstadt und
Ulm-Nord. Eine Umsetzung der Sanierung der L 1233 gestal tet sich somit komplex und bedarf einer intensiven Abstim mung im Hinblick auf die Umleitungssituation.
Zwischen dem Land und der Gemeinde Dornstadt wurde fol gendes Vorgehen abgestimmt:
Zunächst soll die Sanierung der L 1233 ab der Ortsdurchfahrt Dornstadt-Tomerdingen bis zur B 10 im Jahr 2021 unter Voll sperrung durchgeführt werden. Danach erfolgt die Sanierung der L 1233 zwischen Temmenhausen und Scharenstetten im Jahr 2022. Die Sanierung der Ortsdurchfahrt von Scharen stetten wird aus verkehrlichen Gründen im Nachgang als Ge meinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Dornstadt umge setzt.
Zur angefragten L 1233 zwischen Temmenhausen und Scha renstetten kann des Weiteren Folgendes mitgeteilt werden:
Im Streckenabschnitt der L 1233 zwischen Temmenhausen und Scharenstetten ist ein „erhaltungsbedürftiger Abschnitt gemäß Erhaltungsprogramm“ im aktuellen Erhaltungsma nagement Landesstraßen enthalten. Somit ist ein grundsätzli cher Erhaltungsbedarf gegeben.
Aufgrund des Straßenzustands erfolgen im Zuge der Sanie rung zusätzlich eine Gradientenverbesserung und eine Ertüch tigung der Entwässerung, um die Verkehrssicherheit auf der Strecke zu erhöhen. Hierfür sind noch eine Geländeaufnahme durchzuführen und eine Sanierungsplanung zu erstellen. Ei ne reine Fahrbahndeckensanierung ist aus fachtechnischer und wirtschaftlicher Sicht nicht zweckmäßig.
Zu Frage b: Der Abschluss der Arbeiten ist im Sommer 2022 vorgesehen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h o m a s B l e n k e C D U – E i n r i c h t u n g e i n e r B e d a r f s h a l t e s t e l l e i n E r n s t m ü h l / C a l w
a) Werden von den geplanten neuen Bahnhaltepunkten auch
Bahnstrecken profitieren, die den Landkreis Calw bedie nen?
b) Ist die Landesregierung bereit, den Wunsch zu realisieren,
auf der „Kulturbahn“ Pforzheim–Horb im Calwer Stadtteil Ernstmühl eine zusätzliche Bedarfshaltestelle einzurich ten?
Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr:
Zu Frage a, Haltepunkt Gündringen–Schietingen: Der Halte punkt liegt zwischen Nagold und Hochdorf. Der Bau erfolgt im Rahmen der Vorbereitung des Metropolexpresses zwischen Nagold und Stuttgart und ist damit Teil der Strategie zur at traktiven Anbindung der Gebiete außerhalb des S-Bahn-Net zes an die Landeshauptstadt Stuttgart.
Neue Haltepunkte zur Inbetriebnahme der Hermann-HesseBahn: Folgende Haltepunkte gehen zur Inbetriebnahme der Hermann-Hesse Bahn in Betrieb:
Calw ZOB
Calw Heumaden
Althengstett
Ostelsheim
Insgesamt bleibt anzumerken, dass die Reaktivierung ein ge meinsamer Kraftakt des Landes und der Partner in der Regi on ist.
Zu Frage b, neuer Haltepunkt im Calwer Stadtteil Ernstmühl: Das Verkehrsministerium ist auch in diesem Fall aufgeschlos sen. Jedoch gilt, dass die Entscheidung unter folgenden Vor aussetzungen getroffen werden muss:
Erstens müsste von der kommunalen Seite eine Potenzialana lyse über die Zahl der zu erwartenden Fahrgäste beauftragt werden. Zu bedenken ist, dass die Einwohnerzahl des Stadt teils Ernstmühl und damit das Nachfragepotenzial sehr be grenzt sind.
Die zweite Voraussetzung ist eine bauliche Machbarkeitsstu die.
Drittens bedarf es einer Betriebsprogrammstudie durch DB Netz. Hierbei muss die Frage geklärt werden, ob der Halte punkt in den Fahrplan integriert werden kann.
Die vierte Voraussetzung ist eine Nutzen-Kosten-Untersu chung. Hier muss der volkswirtschaftliche Nutzen der Maß nahme geprüft werden.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. S t e p h e n B r a u e r F D P / D V P – S i n n h a f t i g k e i t d e s Z u b a u s v o n W i n d r ä d e r n i n d e n L a n d k r e i s e n S c h w ä b i s c h H a l l , M a i n T a u b e r - K r e i s u n d O s t a l b k r e i s
a) Welches sind die Gründe, dass in den oben genannten drei
Landkreisen bei mittlerem Windangebot rund 340 Wind kraftanlagen gebaut wurden, obwohl auf Standorten mit großem Energiebedarf (Stuttgart, Tübingen, Esslingen, Böblingen, Rhein-Neckar, Mannheim, Heidelberg, Karls ruhe, Baden-Baden, Freiburg, Ulm) derzeit lediglich sechs Windkraftanlagen betrieben werden, obgleich dort wesent lich höhere Erträge erzielt werden können?
b) Ist die Landesregierung bereit, bei einem weiteren Ausbau
darauf hinzuwirken, dass zukünftig Standorte mit höherem Windangebot in der Planung priorisiert werden?
Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft:
Sehr geehrte Damen und Herren, zu der Mündlichen Anfrage des Abg. Stephen Brauer FDP/DVP im Rahmen der 36. Fra gestunde nehme ich wie folgt Stellung:
Die genannte Zahl von rund 340 betriebenen Windkraftanla gen in den genannten Landkreisen ist richtig. Wenn wir die Landkreise Heidenheim mit 31 WKAs, Göppingen mit 50 WKAs und den Neckar-Odenwald-Kreis mit 38 WKAs noch dazunehmen, dann ist festzustellen, dass mit rund 450 Windkraftanlagen mehr als die Hälfte der derzeit betriebenen Anlagen im Nordosten von Baden-Württemberg liegen.
Ein wesentlicher Grund dafür ist natürlich das hier vorliegen de größere Windpotenzial. Es ist nicht nachvollziehbar, dass an den genannten Standorten mit hohem Energiebedarf (also Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim usw.) höhere Energieerträge erzielt werden könnten. Vermutlich liegt hier ein Missver
ständnis vor und wird Windhöffigkeit mit Windpotenzialflä chen verwechselt. Windpotenzialflächen sind nicht mit Wind höffigkeit gleichzusetzen.
Windpotenzialflächen sind die Flächen, die in windhöffigen Gebieten übrig bleiben, wenn alle anderen Flächen, auf denen von vornherein keine Windkraftanlagen möglich sind (wie z. B. Siedlungen oder Schutzgebiete), abgezogen wurden.
Vergleicht man die Windpotenzialflächen der genannten Land kreise mit den genannten Gebieten in Bezug auf die gesamte windhöffige Fläche Baden-Württembergs, so ergibt sich, dass die Landkreise Schwäbisch Hall, Main-Tauber-Kreis und Ost albkreis zusammen einen Anteil von gut 20 % haben, wäh rend die genannten Bereiche mit großem Energiebedarf ledig lich auf einen Anteil von 1,7 % kommen.
Allein das erklärt schon die geografische Verteilung der Wind kraftanlagen in Baden-Württemberg.
Diese Windpotenzialflächen sind jedoch noch keine Garantie zur Realisierung von Windkraftanlagen. Es können im Geneh migungsverfahren noch Einschränkungen auftreten, die nicht durch Flächenrestriktionen berücksichtigt werden können, wie z. B. Belange des Artenschutzes. Nicht zuletzt ist auch die Fra ge der Wirtschaftlichkeit ein Grund für die Wahl des Stand orts einer Windkraftanlage. Denn Windkraftanlagen werden nicht vom Land, sondern von privatwirtschaftlich operieren den Unternehmen geplant, errichtet und betrieben. Für Pro jektierer entscheidet die Wirtschaftlichkeit über die Projekt umsetzung.
Die Frage der Wirtschaftlichkeit hängt neben der Windhöffig keit von einer Vielzahl weiterer Faktoren ab, wie z. B. der geo logischen und geografischen Beschaffenheit des Standorts, der Nähe zum Leitungsnetz sowie den Pachtkosten – um nur ei nige zu nennen. Außerdem sind Regionen und Standorte mit hohem Energiebedarf nicht automatisch gute Standorte für Windkraftanlagen. Im Gegenteil, gerade hier, in Ballungsge bieten, ist die Konkurrenz mit anderen Raumnutzungen in der Regel besonders hoch.
Was die Priorisierung von Standorten mit großem Windpoten zial in der Planung angeht, sei noch einmal darauf hingewie sen: Das Land plant keine Windkraftanlagen. Die Planungs hoheit liegt bei den Kommunen und den Regionalverbänden. Der Windenergieausbau kann nicht nur von Stuttgart aus an geschoben werden. Die Planungsebene muss dem Windener gieausbau endlich mehr Raum geben.
Gleichwohl setzt sich die Landesregierung im Rahmen der Energiewende überall dort für den Ausbau der Windenergie ein, wo dies möglich ist. Im EEG haben wir bereits das Inst rument der Bevorteilung von Gebieten mit höherem Windan gebot über das Referenzertragsmodell.
Mit dem Windatlas unterstützt das Umweltministerium Kom munen, Fachbehörden, Planer und Investoren bei dem wich tigen Kriterium Windpotenzial. Mit dem Windatlas 2019 wur de eine deutlich verbesserte Informations- und Planungs grundlage geschaffen. Der neue Atlas bestätigt die guten Windverhältnisse im Nordosten des Landes. Er zeigt aber auch, dass es im Südosten des Landes und im Rheingraben durchaus gute Standorte für Windkraftanlagen gibt.
Ich hoffe, dass Kommunen, Planer und Investoren davon Ge brauch machen und dass der Windenergieausbau in BadenWürttemberg wieder dahin kommt, wo er mit über 120 neu en Anlagen pro Jahr schon war.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. J o n a s W e b e r S P D – C o r o n a - V e r o r d n u n g i n B e z u g a u f j ü d i s c h e u n d o r t h o d o x e F e s t e i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g
a) Was waren die Gründe, weshalb für jüdische und orthodo
xe Feiertage wie das Chanukka-Fest (im Zeitraum vom 10. bis 18. Dezember) bzw. das Weihnachtsfest der orthodo xen Kirche (am 6. Januar) keine Ausnahmen in der Coro na-Verordnung des Landes in der ab 1. Dezember 2020 gül tigen Fassung vorgesehen wurden?
b) Wie lässt sich diese Entscheidung mit Artikel 3 Absatz 3
sowie Artikel 4 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes verein baren?
Schriftliche Antwort des Staatsministeriums:
Die Corona-Verordnung gestattet allen Kirchen sowie Religi ons- und Glaubensgemeinschaften – unter der Maßgabe eines Hygienekonzepts und der Einhaltung bestimmter Hygienebe stimmungen – Veranstaltungen zur Religionsausübung. Eine unterschiedliche Behandlung der christlichen Kirchen und der nicht christlichen Religionsgemeinschaften ist nicht gegeben und wäre verfassungsrechtlich auch nicht zulässig.
Die Ausnahme in der Corona-Verordnung, auf die die Münd liche Anfrage Bezug nimmt, bezieht sich jedoch nicht auf die religiösen Feiern, sondern auf private Treffen anlässlich der gesetzlichen Feiertage an Weihnachten. Für die Ministerprä sidentenkonferenz und die Bundeskanzlerin war bei der Ent scheidung, für den Zeitraum über die Weihnachtsfeiertage Lo ckerungen der Ausgangsbeschränkungen in Aussicht zu stel len, nicht das religiöse Fest „Weihnachten“ maßgeblich, son dern der Umstand, dass an diesen gesetzlichen Feiertagen ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger frei haben und deshalb diese Zeit für Treffen im Familienkreis nutzen.
Deshalb nimmt die Corona-Verordnung nicht auf das religiö se Fest „Weihnachten“ Bezug, sondern definiert in der aktu ellen Fassung den kalendarischen Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember 2020, an dem sich Angehörige des eigenen Haushalts und vier weitere Personen aus dem engsten Fami lienkreis treffen dürfen. Diese Lockerung der Ausgangsbe schränkung gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit und ihrer religiösen Praxis. Unter diesem Aspekt sind die Lockerungen als Angebot an die ganze Gesellschaft zu betrachten.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. S t e p h e n B r a u e r F D P / D V P – A b e r m a l i g e N i c h t b e r ü c k s i c h t i g u n g d e r O r t s u m f a h r u n g C r a i l s h e i m - R o ß f e l d i m G e n e r a l v e r k e h r s p l a n
a) Aus welchem Grund wurde die Ortsumfahrung Roßfeld im
Zuge der L 2218, welche bereits im Jahr 2009 seitens der Großen Kreisstadt Crailsheim angemeldet wurde, abermals nicht im Generalverkehrsplan berücksichtigt bzw. nicht in den vom Verkehrsministerium aktualisierten Maßnahmen plan Landesstraßen aufgenommen?
b) Inwiefern wurde bei der Entscheidung neben dem erhöh
ten Verkehrsaufkommen auch die aktuelle Regionalplanung berücksichtigt, welche eine weitere gewerbliche Entwick lung Crailsheims ausschließlich im Stadtteil Roßfeld zu lässt?
Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr:
Zu Frage a: Vor dem Hintergrund der zahlreichen noch zu pla nenden und umzusetzenden Maßnahmen und der zur Verfü gung stehenden Haushaltsmittel beschränkte sich die Neuauf nahme von Maßnahmen im Rahmen der Evaluierung auf we nige dringlichere Maßnahmen.
Die Verkehrsbelastung in Roßfeld ist zwar vergleichsweise hoch, hat sich aber seit der Aufstellung des Maßnahmenplans 2012/2013 nicht signifikant erhöht. Es liegen darüber hinaus auch keine weiteren Aspekte vor, die sich durchschlagend auf die Bewertung/Einstufung der Maßnahme auswirken.
Fraglich ist ferner, ob aufgrund der zahlreichen Ziel- und Quellverkehre im Stadtgebiet von Crailsheim mit einer Nordumfahrung von Roßfeld die erwartete deutliche Entlas tung vom Schwerverkehr erreicht werden kann, da zahlreiche Gewerbegebiete, insbesondere das regionale Logistikzentrum, auch im Fall einer Umgehung von Roßfeld angebunden wer den müssen. Die aktuellen Verkehrszahlen lassen darauf schließen, dass auch im Fall einer Verlegung der L 2218 ein nicht unerheblicher Anteil des Schwerverkehrs mit Start/Ziel in den südlich der L 2218 gelegenen Gewerbegebieten in der Ortsdurchfahrt von Roßfeld verbleibt.
Eine erneute Evaluation des Maßnahmenplans ist für 2025 vorgesehen. Hierbei wird die Maßnahme erneut betrachtet. Wir werden rechtzeitig im Vorfeld der Evaluation prüfen, wie eine Einbindung der Gebietskörperschaften bezüglich der An meldung von Projekten optimal erfolgen kann, und darüber informieren.
Zu Frage b: Die regionalplanerischen Ausweisungen sind bekannt. Die verkehrliche Erschließung der neuen, nördlich von Roßfeld vorgesehenen Gewerbeflächen ist jedoch Auf gabe der kommunalen Planungsträger und erfolgt vorrangig über das bestehende Kreis- und Gemeindestraßennetz. Im Zuge der für 2025 vorgesehenen Evaluierung des Maßnah menplans wird geprüft, inwieweit sich die Ausweisungen auch auf die Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt von Roßfeld auswirken.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. S a b i n e W ö l f l e S P D – A l t e n - u n d P f l e g e h e i m e k e i n e H o t s p o t s
a) Hält der Minister für Soziales und Integration angesichts
der täglichen Berichte des Landesgesundheitsamts noch an seiner Aussage vom 16. November 2020 fest, wonach im Vergleich zum Frühjahr die Alten- und Pflegeheime keine Hotspots mehr seien, sondern durch ihre klugen Konzepte dazu beigetragen hätten, die Infektionszahlen zu senken?
b) Mit welchen Regelungen reagiert die Landesregierung auf
den starken Anstieg der Infektions- und Todeszahlen in den baden-württembergischen Pflegeheimen?
Schriftliche Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration:
Zu Frage a: Das Covid-19-Infektionsgeschehen ist dynamisch. Die Zahl der Covid-19-Ausbrüche in Pflegeheimen ist mit steigenden Infektionszahlen ebenfalls angestiegen.
Aktuell ist das Infektionsgeschehen – anders als zu Beginn der Pandemie – nicht mehr regional begrenzt, sondern flächen haft über das Land verteilt. Die landesweite Sieben-Tage-In zidenz liegt aktuell bei ca. 190 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner. Trotz des empfohlenen hohen Hygienestandards in Altenpflegeeinrichtungen lassen sich Ausbrüche in Pflege heimen durch den Eintrag durch infizierte Pflegekräfte, Be wohnerinnen und Bewohner oder Angehörige nicht gänzlich vermeiden. Seit Beginn des starken Wiederanstiegs der Fall zahlen Mitte Oktober (Kalenderwoche 43) wurden bislang 204 Ausbrüche in Pflegeheimen mit insgesamt 3 618 Fällen, hierunter bislang 309 Todesfälle, übermittelt (Datenstand: 11. Dezember 2020, mit Nachmeldungen ist zu rechnen). Im Vergleichszeitraum der „ersten Welle“ von der elften bis zur 18. Kalenderwoche bis zum starken Abfall der Fallzahlen wa ren es insgesamt 170 Ausbrüche mit 3 198 Covid-19-Fällen, hierunter 598 Todesfälle.
Bei der Betrachtung der insgesamt übermittelten Covid19-Zahlen in den beschriebenen Zeiträumen ist festzustellen: Der Anteil der Fälle im Rahmen von Ausbrüchen in Pflege heimen beträgt im Zeitraum elfte bis 18. Kalenderwoche 9,9 % (n = 32 449) und im Zeitraum Kalenderwoche 43 bis 50 (Stand: 11. Dezember 2020) 2,7 % (n = 118 654). Hierbei ist zu beachten, dass die Zahl der an die Gesundheitsämter ge meldeten Fälle stark von der Testhäufigkeit abhängt. Diese hat in den letzten Monaten stark zugenommen.
Zusammenfassung: Kalenderwoche 11 bis 18: 170 Ausbrü che, 3 198 Fälle, 598 Todesfälle, Anteil an den Gesamtfällen 9,9 %. Kalenderwoche 43 bis 50: 204 Ausbrüche, 3 618 Fäl le, 309 Todesfälle, Anteil an den Gesamtfällen 2,7 %.
Zu Frage b: Es gelten Besuchsbeschränkungen gemäß der Co ronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vom 25. Ju ni 2020 in der ab 1. September 2020 gültigen Fassung. Eine generelle Schließung der Einrichtungen für Besucherinnen und Besucher ist jedoch nicht vorgesehen.
Die Teststrategie des Landes wurde an die Coronavirus-Test verordnung des Bundes angepasst: Diese ermöglicht präven tive Testungen asymptomatischer Personen (Bewohnerinnen und Bewohner, Beschäftigte, Besucherinnen und Besucher) mit PoC-Antigentests. Das Land stellt PoC-Antigentests über die Notreserve für Einrichtungen zur Verfügung, die Schwie rigkeiten auf dem regulären Beschaffungsweg haben.
Die Corona-Verordnung der Landesregierung vom 30. No vember 2020 in der ab 16. Dezember 2020 gültigen Fassung sieht folgende Anpassungen vor: Der Besuch in Pflegeheimen ist grundsätzlich nur nach vorherigem negativen Antigentest oder mit einer FFP2-Maske möglich. Das Personal von Pfle geheimen und ambulanten Pflegediensten ist zum Tragen ei ner FFP2-Maske verpflichtet. Des Weiteren ist das Personal zwei Mal pro Woche durch die Einrichtungen oder den am bulanten Pflegedienst mit einem Antigentest zu testen.
Ab Januar 2021 werden aufsuchende Impfungen in Pflegehei men durch mobile Impfteams durchgeführt.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. D r. C h r i s t i n a B a u m A f D – F e r t i g s t e l l u n g d e s I m p f s t o f f s i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g s I m p f z e n t r e n
a) Handelt es sich bei dem an die Impfzentren gelieferten Co
rona-Impfstoff um eine injektionsfertige Lösung?
b) Wenn nein, welche Schritte sind erforderlich, um eine Lö
sung zur Injektion herzustellen?
Schriftliche Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration:
Zu Frage a: Nein, es handelt sich nicht um eine injektionsfer tige Lösung.