Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 130. Sitzung des 16. Landtags von Baden-Würt temberg. Ich danke Ihnen, dass wir so kurzfristig zusammen kommen können.
Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, dass der Streit der Meinungen hier im Parlament, in Parlamenten in Deutsch land geführt wird.
Es war mir daher außerordentlich wichtig, dass der Landtag so schnell wie möglich aus erster Hand über die Beschlüsse aus der Besprechung der Ministerpräsidentinnen und Minis terpräsidenten mit der Bundeskanzlerin und über das weitere Vorgehen seitens der Regierung im Land informiert wird. Auch dem Ministerpräsidenten war das sehr wichtig. Dafür danke ich Ihnen, Herr Ministerpräsident Kretschmann, sehr herzlich.
Nur wenn das Parlament zeitnah informiert wird, kann es sei ne Aufgabe – in diesem Fall die Kontrolle der Regierung – ef fektiv wahrnehmen. Die heutige Sitzung findet zum organisa torisch frühestmöglichen Zeitpunkt statt.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einige wenige Sätze zu den terroristischen Angriffen in Frankreich sagen. Wir trauern mit unseren Nachbarn um die Opfer. Wir stehen solidarisch an ihrer Seite bei der Bekämpfung der Feinde von Liberté, Egalité, Fraternité.
Die islamistischen Morde von Paris und Nizza zeigen uns: Dies ist eine Auseinandersetzung von Demokraten und Nicht demokraten, unabhängig von Herkunft oder Religion.
Lassen wir nicht zu, dass Extremisten unser eigenes Denken vergiften. Engagieren wir uns für eine offene Gesellschaft, die Hass und Gewalt keinen Platz lässt.
Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Deuschle, Herr Abg. Dr. Goll, Herr Abg. Maier, Herr Abg. Renkonen so wie Herr Abg. Walter.
Auf Ihren Tischen finden Sie einen Vorschlag der Fraktion der CDU für Umbesetzungen im Untersuchungsausschuss „Ba den-Württemberg-Haus“ (Anlage). Ich stelle fest, dass Sie den vorgeschlagenen Umbesetzungen zustimmen.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Sie noch mals auf die Pflicht zum Tragen einer Maske – nicht nur hier im Plenarsaal, sondern im ganzen Haus – hinweisen. Das Tra gen der Maske ist nur dann nicht erforderlich, wenn Sie auf Ihrem Platz sitzen.
Ich werde es so halten wie in den beiden letzten Sitzungen: Bei Verstößen im Plenarsaal werde ich Sie zunächst an das Tragen der Maske erinnern. Bei weiteren Verstößen werde ich allerdings auch Ordnungsmaßnahmen ergreifen. Ich setze aber weiter auf Ihre Einsicht und auf Ihr Verantwortungsbewusst sein und bei denen, die das Maskentragen grundsätzlich ab lehnen, auf ihre Rücksichtnahme.
Einige wenige Abgeordnete haben inzwischen ein Attest vor gelegt, das sie von der Maskenpflicht befreit. Nach meiner Allgemeinverfügung haben diese Abgeordneten verpflichtend den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhal ten. Bei Verstößen dagegen werde ich Ordnungsrufe erteilen, eventuell bis hin zu einem Sitzungsausschluss.
(Abg. Dr. Wolfgang Gedeon [fraktionslos]: Hören Sie mit den Strafandrohungen auf! Das ist ja schrecklich! – Weitere Zurufe, u. a. des Abg. Dr. Heinrich Fiecht ner [fraktionslos])
Nun treten wir in die Tagesordnung ein. – Es gibt einen Ge schäftsordnungsantrag von Herrn Abg. Sänze. Bitte.
(Abg. Emil Sänze AfD begibt sich ohne Mund-Na sen-Schutz zum Redepult. – Zurufe von den Grünen: Maske! – Virenschleuderer!)
Herr Abg. Dr. Fiechtner, wenn Sie weiterhin mit diesen Zwi schenrufen kommen – die keine Zwischenrufe mehr sind, son dern Dauerrufe –, dann müssen Sie mit Ordnungsrufen rech nen. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, wir haben eine Liste, welche Ab geordneten von der Maskenpflicht befreit sind. Daher bitte ich Sie um Ruhe. Ich weiß genau, wer befreit ist. Herr Abg. Sän ze gehört dazu. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gemäß § 84 der Geschäftsordnung stelle ich folgen den Antrag: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregie rung zu ersuchen, die von der Regierung beabsichtigten Co rona-Verordnungen dem Plenum zur anschließenden Beratung vorzulegen und sich dann dem Parlament zu erklären – hilfs weise sie als zusätzlichen Tagesordnungspunkt für den 4. No vember aufzunehmen.
Ich begründe wie folgt: Die meisten Coronamaßnahmen be ruhen auf Verordnungen statt Gesetzen. Die Parlamente blei ben außen vor – selbst bei Grundrechtseinschränkungen. Das wirft verfassungsrechtlich nicht nur die Frage auf, ob das al leinige Regieren über Rechtsverordnungen angemessen ist, sondern auch, ob dies einen angemessenen Umgang mit der Legislative bzw. der Demokratie darstellt.
Beim Regierungshandeln handelt es sich um Rechtsverord nungen, also um untergesetzliche Normen, über die ein Par lament nach Meinung der Regierung grundsätzlich nicht ab stimmen muss – so jedenfalls die Meinung der Landesregie
rung. Das heißt, die Landesregierung kann diese Verordnun gen im Alleingang veranlassen. Das bedeutet: keine Anhörung von Experten, keine öffentliche Diskussion der Ergebnisse, keine Beratung mit allen gewählten Abgeordneten im Parla ment – und zwar bevor eine solche Regel erlassen wird. So auch heute. Das Parlament wird zur Staffage der Exekutive herabqualifiziert.
Das Parlament soll heute gnädigerweise vom Ministerpräsi denten per Regierungserklärung informiert werden und wird somit zum Statisten degradiert.
Vergessen wir nicht: Wir, die Parlamentarier, sind Vertreter der Bürger, und wir haben ihre Interessen zu wahren.