Protocol of the Session on December 19, 2018

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 79. Sitzung des 16. Landtags von Baden-Württemberg.

Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Deuschle, Frau Abg. Erikli, Herr Abg. Hahn, Herr Abg. Dr. Lasotta, Herr Abg. Mack, Herr Abg. Dr. Merz, Frau Abg. Philippi sowie Frau Abg. Saebel.

Entschuldigt sind Frau Staatsrätin Erler und Frau Staatssekre tärin Mielich.

Auf Ihren Tischen finden Sie einen Vorschlag der Fraktion der SPD für Umbesetzungen im Untersuchungsausschuss „Zula gen Ludwigsburg“ (Anlage). – Ich stelle fest, dass Sie den vor geschlagenen Umbesetzungen zustimmen.

Eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen ebenfalls vor. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu.

Im Eingang befinden sich:

1. Mitteilung der Landesregierung vom 11. Dezember 2018 – Bericht

der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Beschäf tigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung BadenWürttemberg im Jahr 2017 – Drucksache 16/5378

Überweisung vorberatend an den Ausschuss für Finanzen und feder führend an den Ausschuss für Soziales und Integration

2. Mitteilung der Landesregierung vom 7. Dezember 2018 – Gesetz über

Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psy chisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG); hier: Bericht der Om budsstelle nach § 10 Absatz 4 PsychKHG – Drucksache 16/5400

Überweisung an den Ausschuss für Soziales und Integration

3. Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirt

schaft vom 12. Dezember 2018 – Bericht des Ministeriums für Um welt, Klima und Energiewirtschaft nach § 25 Absatz 2 Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) – Drucksache 16/5403

Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirt schaft

Wir müssen nun noch festlegen, an welcher Stelle wir den am vergangenen Mittwoch abgesetzten und auf heute vertagten Tagesordnungspunkt 6 der 78. Plenarsitzung – Zweite Bera

tung des Gesetzentwurfs der Landesregierung; Gesetz zu dem Vertrag des Landes Baden-Württemberg mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württem berg e. V., Drucksache 16/5205, mit der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ständigen Ausschusses, Drucksache 16/5281 – auf die heutige Tagesordnung nehmen.

Hierzu gibt es eine Wortmeldung von Herrn Abg. Sckerl zur Geschäftsordnung. – Bitte, Herr Abg. Sckerl.

Sehr verehrte Frau Prä sidentin! Ich stelle den Antrag nach der Geschäftsordnung, die Zweite Beratung des Gesetzentwurfs zum Staatsvertrag mit dem Landesverband der Sinti und Roma auf Tagesordnungs punkt 3 der heutigen Sitzung zu setzen. Das würde bedeuten, dass der bisherige Tagesordnungspunkt 3 auf Platz 5 rückt und sich alle Tagesordnungspunkte ab Platz 5 jeweils um einen Platz nach hinten verschieben.

Weiter beantrage ich bzw. schlage ich vor, den bisherigen Ta gesordnungspunkt 8 – Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung; Gesetz zur Änderung des Straßengesetzes für Baden-Württemberg – ohne mündliche Erläuterung der Regierung und ohne Aussprache zu behandeln. Dieser Vor schlag dient dem Ziel, hier die zusätzliche Beratungszeit für den neuen TOP 3 wieder ein bisschen hereinzuholen.

Ich bitte, über den Antrag abzustimmen.

Vielen Dank.

Vielen Dank. – Sie haben die beiden Geschäftsordnungsanträge gehört. Ich lasse nun darü ber abstimmen.

(Zuruf: Gegenrede!)

Es hat sich niemand gemeldet. Deshalb lasse ich jetzt über die beiden Geschäftsordnungsanträge abstimmen.

Der erste Antrag, den Herr Abg. Sckerl gestellt hat, war, über die Platzierung der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Vertrag des Landes BadenWürttemberg mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e. V. – als Tagesord nungspunkt 3 (neu) abzustimmen. Wer diesem Geschäftsord nungsantrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Ge schäftsordnungsantrag einstimmig zugestimmt. Vielen Dank.

Dann müssen wir noch über die Redezeiten abstimmen. Hier schlage ich vor: fünf Minuten je Fraktion zu diesem neuen Punkt 3. Wer diesem Vorschlag zustimmt, den bitte ich jetzt

(Präsidentin Muhterem Aras)

um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch diesem Vorschlag einstimmig zugestimmt. Vie len Dank.

Nun lasse ich über den zweiten Geschäftsordnungsantrag ab stimmen, der fordert, bei Tagesordnungspunkt 9 (neu) – Ers te Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung; Gesetz zur Änderung des Straßengesetzes für Baden-Württemberg – auf die Aussprache zu verzichten. Wer diesem Geschäftsord nungsantrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Geschäftsord nungsantrag ist damit mehrheitlich zugestimmt. Vielen Dank.

Bevor wir nun in die Tagesordnung eintreten, haben wir über zwei Einsprüche gegen Sitzungsausschlüsse abzustimmen. Die Einsprüche liegen Ihnen vor. – Haben Sie etwas zur Ge schäftsordnung vorzutragen?

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos]: Zur Art der Abstimmung!)

Moment! – Ich beginne mit dem am 13. Dezember 2018 schriftlich eingelegten Einspruch des Herrn Abg. Dr. Gedeon gegen den ihm am 12. Dezember 2018 mitgeteilten Sitzungs ausschluss für diese und die nächsten beiden Plenarsitzungen und die bis zum 23. Januar 2019 stattfindenden Ausschusssit zungen. Seinen Einspruch nach § 93 Absatz 1 Satz 1 der Ge schäftsordnung hat Herr Abg. Dr. Gedeon noch durch einen offenen Brief vom 13. Dezember 2018 ergänzt. Die beiden Schreiben von Herrn Abg. Dr. Gedeon sind verteilt. Über die sen Einspruch entscheidet der Landtag nach § 93 Absatz 1 Satz 2 ohne Beratung.

Bevor ich jetzt zur Abstimmung komme: Herr Abg. Dr. Fiecht ner, Sie haben sich zur Geschäftsordnung gemeldet. Bitte.

Guten Morgen, Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Da es sich hier um einen eminent wichtigen Punkt des Parla mentarismus handelt und um die Frage, wie wir mit Recht und Gesetz und Geradlinigkeit und aufrechtem Gang in diesem Parlament umgehen, fordere ich namentliche Abstimmung über diesen Vorgang.

Vielen Dank, Herr Abg. Dr. Fiechtner. Ich kann Sie hierzu auf § 99 Absatz 3 Buchstabe e der Geschäftsordnung hinweisen. Dort heißt es:

Eine namentliche Abstimmung ist nicht zulässig... bei der Entscheidung über Einsprüche gegen Ordnungsmaßnah men.

Damit ist der Antrag nicht zulässig.

(Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)

Wir kommen daher direkt zur Abstimmung über den Ein spruch. Wer den Einspruch des Herrn Abg. Dr. Gedeon für be gründet hält und die Aufhebung des Sitzungsausschlusses for dert, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Ent haltungen? – Vielen Dank. Die Mehrheit des Landtags hält den Einspruch des Herrn Abg. Dr. Gedeon für nicht begrün det und lehnt daher die Aufhebung des Sitzungsausschlusses ab. Der Sitzungsausschluss bleibt somit bis zum Ablauf des Sitzungstags am 23. Januar 2019 weiterhin bestehen.

Ich komme nun zu dem am 18. Dezember 2018 per E-Mail eingelegten Einspruch des Herrn Abg. Räpple gegen den ihm am 12. Dezember 2018 mitgeteilten Sitzungsausschluss für diese und die nächsten beiden Plenarsitzungen sowie die bis zum 23. Januar 2019 stattfindenden Ausschusssitzungen. Der Einspruch des Herrn Abg. Räpple ist ebenfalls verteilt und liegt Ihnen vor. Auch über diesen Einspruch entscheidet der Landtag nach § 93 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung oh ne Beratung.

Wir kommen daher direkt zur Abstimmung über diesen Ein spruch. Wer den Einspruch des Herrn Abg. Räpple für begrün det hält und die Aufhebung des Sitzungsausschlusses fordert, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Ent haltungen? – Die Mehrheit des Landtags hält den Einspruch des Herrn Abg. Räpple für nicht begründet und lehnt daher die Aufhebung des Sitzungsausschlusses ab. Der Sitzungsaus schluss bleibt somit bis zum Ablauf des Sitzungstags am 23. Januar 2019 weiterhin bestehen.

Wir treten nun in die Tagesordnung ein.

Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:

Aktuelle Debatte – Auf den Anfang kommt es an – Chan cen des „Gute Kita“-Gesetzes für Baden-Württemberg nutzen – beantragt von der Fraktion der SPD

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuel le Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Ich darf die Landesregierung an die ser Stelle bitten, sich ebenfalls an den vorgegebenen Rede zeitrahmen zu halten.

In der Aussprache erteile ich das Wort für die SPD-Fraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Stoch.

Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen, liebe Kollegen! Wir diskutieren, wir streiten in diesem Landtag von Baden-Württemberg sehr häufig über die Frage, was gute Bildung ist. Dass die Frage, wie wir unsere Kinder auf den Weg in ihr Leben schicken, eine der zentralen Zu kunftsfragen in unserem Land ist, dürfte ohne jeglichen Zwei fel sein.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines sollte auch klar sein: Alle Bausteine in der Bildungskarriere eines Kindes und gerade die Bausteine, die am Beginn einer Bildungskarriere stehen, nämlich die Kindergärten, die Kindertagesstätten, sind Bildungseinrichtungen. Diese Überzeugung brauchen wir in jedem politischen Parlament dieses Landes.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD)