Protocol of the Session on November 12, 2020

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 133. Sitzung des 16. Landtags von Baden-Württemberg.

Von der Teilnahmepflicht befreit sind Frau Abg. Bay, Herr Abg. Deuschle, Herr Abg. von Eyb, Herr Abg. Halder, Herr Abg. Lede Abal sowie Herr Abg. Walter.

Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Herr Minister Untersteller, ab 13 Uhr Herr Mi nisterpräsident Kretschmann, ab 14:30 Uhr Frau Ministerin Bauer und ab 17:30 Uhr Frau Ministerin Dr. HoffmeisterKraut. Außerdem haben sich Frau Staatssekretärin Mielich und Frau Ministerin Sitzmann entschuldigt.

Meine Damen und Herren, auf Ihren Tischen finden Sie je ei nen Vorschlag der Fraktion der CDU für Umbesetzungen im Präsidium und in verschiedenen Ausschüssen sowie bei den Schriftführern (Anlagen 1 und 2). – Ich stelle fest, dass Sie den vorgeschlagenen Umbesetzungen zustimmen. Vielen Dank.

Unter Punkt 5 der Tagesordnung ist – wie unter allen Frakti onen vereinbart – die Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – vorgesehen. Der Ständige Aus schuss wird heute in der Mittagspause über diesen Gesetzent wurf beraten und noch eine Beschlussempfehlung abgeben, die nach der Mittagspause im Plenum aufgelegt wird. Sie sind gemäß § 45 in Verbindung mit § 50 Satz 1 der Geschäftsord nung mit dieser Fristverkürzung zwischen Erster und Zweiter Beratung des Gesetzentwurfs einverstanden. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, wir haben noch über den Einspruch von Herrn Abg. Dr. Fiechtner gegen die ihm in der 132. Ple narsitzung am 11. November 2020 erteilten Ordnungsrufe ab zustimmen. Das Schreiben von Herrn Abg. Dr. Fiechtner vom 11. November 2020 liegt Ihnen als Tischvorlage vor.

Nach § 93 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung entscheidet der Landtag über diesen Einspruch ohne Beratung. Wir kom men daher gleich zur Abstimmung über den Einspruch. Wer den Einspruch des Herrn Abg. Dr. Fiechtner für begründet hält und die Aufhebung der beiden Ordnungsrufe fordert, den bit te ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Mehrheit des Landtags hält den Einspruch des Herrn Abg. Dr. Fiechtner für unbegründet und lehnt daher die Auf hebung der Ordnungsrufe ab.

Herr Abg. Dr. Fiechtner, zur Geschäftsordnung? – Bitte.

(Unruhe)

Herr Abg. Dr. Fiechtner, nur einen Hinweis: Wenn Sie zur Ge schäftsordnung sprechen, dann geht es wirklich um die Be handlung der geschäftsordnungsmäßigen Tagesordnung, das heißt um eine Erweiterung. Ob der Antrag zulässig ist, ist dann eine andere Frage. Aber bitte sprechen Sie nicht zur Sache, und stellen Sie keine Sachanträge. Danke.

Sie haben das Wort.

Frau Präsident, sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Nach § 84 der Ge schäftsordnung – Anmerkungen zur Geschäftsordnung – stel le ich einen dringlichen Antrag nach § 57 Satz 3 der Ge schäftsordnung in Verbindung mit § 105 – Abweichungen von der Geschäftsordnung. Dieser Geschäftsordnungsantrag sieht vor, dass der Landtag beschließen kann, dass ein Antrag dring lich und eilig sei.

Dringlich ist mein Antrag, dass wir eine Diskussion über die Coronaverordnungen und deren sofortige Aufhebung führen müssen und sollen. Diese Frage müsste der Landtag eigent lich in jeder Sitzung stellen, da die massiven Eingriffe im Rah men der Coronaverordnungen sehr zulasten der Bürger gehen, das Leben der Bürger maßgeblich beeinträchtigen und Exis tenzen, im wörtlichen Sinn sogar Lebensläufe vernichten. Deswegen müsste dieses Thema eigentlich stetiges Thema bei Plenarsitzungen des Landtags von Baden-Württemberg sein.

(Vereinzelt Beifall)

Leider hat dieser Landtag bereits am 1. und 2. April zwei Ple narsitzungen ausfallen lassen. Damals habe ich eingefordert, dass der Landtag am Ball bleibt. Aber die Mehrheit dieses Landtags hat das offensichtlich als nicht gerechtfertigt ange sehen.

Zur Begründung, warum jetzt darüber diskutiert werden muss: Die neuesten Coronaverordnungen sehen weitere Einschnitte in das Leben der Menschen dieses Landes vor. Das sind mas sive Einschränkungen, Quarantänemaßnahmen, die man durchaus mit einer Haft vergleichen kann. Der Innenminister sieht sogar vor, Menschen, die nicht in der Weise agieren, die er für angemessen hält, inhaftieren zu können, in neuartigen, Gulag-ähnlichen Institutionen wegsperren zu können. Ironi scherweise hat er St. Blasien dafür ausgewählt. Das alles läuft unter der Überschrift einer mutmaßlich tödlichen Pandemie.

Dieser Eindruck einer tödlichen Pandemie wird im Volk lei der gefördert und durch eine praktisch pausenlose Propagan da der Staatsmedien ununterbrochen aufrechterhalten, allen

voran SWR, ZDF, ARD, aber auch die anderen Sender wie RTL und n-tv. Aber auch alle Zeitungen berichten ununterbro chen von einem mutmaßlich extrem tödlichen und extrem an steckenden Virus. Sie berichten von steigenden Zahlen, von Inzidenzen, die angeblich rechtfertigen sollen, so in das Le ben einzugreifen, wie es derzeit geschieht.

Unterschlagen werden dabei aber andere Informationen. Un terschlagen wird z. B. die Studie von John Ioannidis – ich ha be sie schon zweimal erwähnt. „Euch immer wieder dasselbe zu sagen verdrießt mich nicht und macht euch desto gewis ser“, hat Paulus geschrieben. Sie müssen einfach hören: Die Gefährlichkeit dieser Pandemie entspricht der einer mittelgra digen Grippe. Es ist traurig und tragisch, wenn Menschen ster ben. Es ist auch traurig und tragisch,

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Dass ein Arzt so etwas sagt!)

wenn die Folgen einer Erkrankung unangenehm sind. – Herr Sckerl, ja, sehr wohl, das sagt ein Arzt. Ich habe nämlich im Gegensatz zu Ihnen Erfahrungen mit sehr schweren Erkran kungen. Sie benutzen Krankheiten nur für Ihre politische Agenda, einseitig, um die Menschen aufzuhetzen.

(Beifall – Abg. Dr. Christina Baum AfD: Bravo!)

Man muss damit rechnen, und es ist traurig, aber es gehört zum menschlichen Schicksal, dass man an einer Krankheit stirbt.

Das andere ist die Belegung der Intensivstationen. Wenn Sie das DIVI-Register anschauen, werden Sie feststellen: Die Zahl der Intensivbetten sinkt. Warum sinkt die Zahl der Intensiv betten, obwohl wir angeblich doch eine so dramatische Situ ation haben? Die Belegung der Intensivbetten bleibt interes santerweise seit Monaten stabil – wenn man dieser Statistik überhaupt Glauben schenken kann.

Die Belegung durch Coronapatienten liegt bei etwa 15 % – Stand jetzt –, von denen etwa 10 % beatmet sind – also 200 von 2 000 Intensivbetten im Land Baden-Württemberg.

(Zuruf: Hört, hört!)

Wir haben eindeutige Hinweise, dass Quarantänemaßnahmen sinnlos sind. Sie sind ohnehin sinnlos angesichts der Feststel lung, dass wir es nur mit einer mittelschweren Grippe zu tun haben.

Wenn wir aber weiter so agieren, haben wir die Nebenwirkun gen, insbesondere die Nebenwirkung einer sinnlosen Maske, die keinerlei Viren aufhalten kann. Wenn ein Herr Hagel mit irgendwelchen waghalsigen Studien aus Tokio daherkommt, dann müsste er wissen, dass dies eine rein experimentelle Si tuation ist, die mit der Lebenswirklichkeit überhaupt nichts zu tun hat. Masken schützen nicht, Masken schaden. Masken richten unheilvollen Schaden in den Herzen und Köpfen der Menschen an.

Ich fordere die Landesregierung auf, der zunehmenden Feind schaft endlich ein Ende zu setzen, die in die Herzen und Sin ne der Menschen gesetzt wird, damit wir endlich wieder ein normales Leben...

Herr Abg. Dr. Fiechtner, Ihre Redezeit ist zu Ende.

... in unserem Land führen können.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Herr Abg. Dr. Fiechtner, Ih nen ist sicher bekannt, dass der Antrag hätte schriftlich einge reicht werden müssen. Ein solcher Antrag braucht die Unter stützung von fünf Abgeordneten.

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos]: Nein! Nein! Eilig! Sofort! Das ist ein dringlicher Antrag! Lesen Sie den Paragrafen! – Gegenruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Auch ein dringlicher Antrag muss schriftlich vorgelegt wer den. Dieser liegt nicht schriftlich vor. Deshalb lasse ich darü ber nicht abstimmen.

Wir treten jetzt in die Tagesordnung ein.

Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:

Aktuelle Debatte – Zwangseinweisungen, DenunziantenBürgerwehr und Ermächtigungsverordnungen – das En de der Grundrechte in Baden-Württemberg? – beantragt von der Fraktion der AfD

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuel le Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung.

Für die Fraktion der AfD erteile ich das Wort Herrn Frakti onsvorsitzenden Gögel.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Vorredner hat sich beschwert, dass hier im Par lament nicht ausreichend über das Thema Corona debattiert werde. Heute drehen sich die beiden Aktuellen Debatten am Anfang der Tagesordnung um dieses Thema. Er hätte inner halb der Fraktion der AfD sicher mehr Möglichkeiten gehabt, an den entsprechenden Debatten teilzunehmen.

(Zurufe)

Meine Damen und Herren, am 18. November wird das neue Infektionsschutzgesetz im Bundestag verabschiedet. Wenn Sie sich, so wie wir, die Mühe gemacht haben, dieses Gesetz zu lesen, dann stellen Sie fest, dass die darin enthaltenen Grund gesetzverletzungen enorm sind. Man kann mit Recht von ei nem Ermächtigungsgesetz sprechen.

Wir, die AfD, wollen hier nicht mehr tatenlos zusehen, wie Freiheitseinschränkungen bis hin zu Zwangseinweisungen in Kliniken für Quarantäneverweigerer von Ihnen verordnet wer den, meine Damen und Herren.

(Beifall)

Die Freiheit jedes Einzelnen kann nicht dort enden,

(Zurufe)

wo das Infektionsschutzgesetz eingreift. Die von Ihnen ver breitete irrationale Angst vor dem Virus und vor einer Anste ckungsgefahr hat inzwischen dazu geführt, dass sich in unse rem Land Bürger von Bürgern bedroht fühlen.

(Vereinzelt Beifall)

Der erkältete Nachbar wird zum Feind, und der Jugendliche, der sich mit Freunden trifft, zum Verbrecher.