Elfi Jantzen

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Last Statements

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Böger, ich möchte noch einmal auf die Schulanfangsphase zurückkommen. Es ist sehr erfreulich, wenn 100 Schulen von 405 das ohne Probleme umsetzen. Sie wissen aber sicher auch, dass es eine große Zahl von Schulen gibt, an denen die räumlichen Voraussetzungen nicht stimmen, Kinder teilweise im Keller betreut oder in Teilungsstunden unterrichtet werden. Können Sie das weiterhin verantworten? Wie werden Sie vernünftige Bedingungen sicherstellen? An wie vielen Schulen ist die Doppelsteckung realisiert?
In der Tendenz ist die Vertretung vor Ort zu regeln. Hier stimme ich Ihnen zu. Das tun wir auch.
Selbstverständlich wird das vor Ort geregelt. Wo sollte es sonst geschehen? Wir werden auch in Zukunft den Prozess der weiteren Dezentralisierung fortführen.
Nun haben Sie eine Schule erwähnt, die Ulrich-vonHutten-Oberschule. Bei dieser Schule in TempelhofSchöneberg ist das eingetreten, was ich vorhin geschildert habe. Dort ist jemand überraschend dauerkrank geworden und hat zudem ein Fach unterrichtet, das ein ernstes Mangelfach ist. Dieses Problem werden wir aber lösen. Das wird dezentral und nicht zentral geschehen.
Die Schulen arbeiten sehr vertrauensvoll mit uns zusammen. Niemand im Land Berlin muss etwas zurückhalten. Ich wäre schon dankbar, wenn ein Problem zuerst bei uns ankäme und nicht von mir über die Lektüre der Tageszeitung aufgedeckt werden müsste. Das ist meine Bitte. Wir haben nichts zu verheimlichen und regeln die Dinge dezentral.
Ich freue mich, dass die Beschlussempfehlung zu einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen von der Linkspartei.PDS zur Priorität erhoben wird und wir erste Schritte zu einem besseren Nichtraucherschutz in Berlin gehen. Noch besser wäre es gewesen, wenn der Nichtraucherschutz bereits in der Vergangenheit Priorität bei der Gesundheitsverwaltung und bei der Frau Senatorin gehabt hätte. Dann hätten wir das heute nicht noch einmal hier verhandeln müssen. Aber nichtsdestotrotz ist es ein gutes Zeichen, dass es auch in diesem Parlament eine Mehrheit für einen verbesserten Nichtraucherschutz in öffentlichen Einrichtungen und in Krankenhäusern gibt. Was in anderen Ländern wie Irland, Italien, Schweden oder den USA längst Standard und üblich ist, wird nach langen Diskussionen endlich auch hier positiv diskutiert und findet politische und gesellschaftliche Mehrheiten.
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Bündnis 90/Die Grünen setzen auch beim Rauchen auf den Dreiklang von Prävention, Hilfe und Repression. Wir wollen Nichtraucher und Nichtraucherinnen vor den Folgen des Passivrauchens schützen. Wir wollen insbesondere Kinder und Jugendliche vor dem Einstieg in die Nikotinsucht bewahren. Es ist erschreckend, dass immer jüngere Kinder anfangen zu rauchen. Wir wollen zudem Raucherinnen und Rauchern helfen, von der Zigarette wegzukommen, und sie durch rauchfreie Räume dabei unterstützen, beim Nichtrauchen zu bleiben.
Neben individuellen Ausstiegshilfen und Aufklärung muss ein wirksamer Nichtraucherschutz auch ein umfassendes Tabakwerbeverbot und Regelungen zur Rauchfreiheit in öffentlichen Einrichtungen, Krankenhäusern und Gaststätten beinhalten. In Abwandlung des Spruchs von Herrn Liebich in der Aktuellen Stunde sage ich: Ein Anfang im Nichtraucherschutz ist gemacht. Wer eine Fortsetzung will, muss allerdings am 17. September die Grünen wählen. – Danke!
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Ingeborg Simon! Von mir auch noch einmal den Dank für die jahrelange Zusammenarbeit, auch wenn es manchmal knirsch und hart war. Aber ich glaube, mit dieser großen Anfrage hier und heute im Plenum zu dieser Zeit und nicht im Ausschuss, wo man ausführlich und intensiv über bestimme Probleme sprechen kann, hast du und hat die Kollegin Hertlein uns und dem Verbraucherschutz in Berlin leider keinen Gefallen getan.
Mit der Anfrage sollte offensichtlich vor der Wahl, nicht ganz so knapp wie jetzt, aber noch kurz vor der Sommerpause noch einmal gezeigt werden, was Rot-Rot im Verbraucherschutz geleistet hat. Da sollte ganz offensichtlich eher betrachtet werden, wo es durchaus – das erkennen wir auch an – einige Erfolge oder ein SichDurchsetzen gegenüber dem Finanzsenator gegeben hat, zum Beispiel bei der Schuldnerberatung. Hier konnte noch einmal etwas draufgelegt werden, wogegen wir nichts einzuwenden hatten. Das sollte offensichtlich gezeigt werden.
Wo der Senat die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ordentlich vertreten hat, soll jedoch nicht aufgezeigt werden. Dies wird an den Fragen deutlich. Der wirtschaftliche Verbraucherschutz wird nur bei der Verbraucherzentrale und der Schuldnerberatung angerissen. Wesentliche Bereiche wie der Schutz vor überhöhten Preisen zum Beispiel bei Strom und Gas oder bei der BVG oder auch der Mieterschutz beim Verkauf städtischer Wohnungsbaugesellschaften wird hier ausgeklammert. Da hat der Senat aus unsere Sicht jedoch versagt.
Zum anderen muss für ein wirksames Verbraucherinformationsgesetz die Öffentlichkeit auch über festgestellte Mängel informiert werden, und zwar bevor verdorbene
Lebensmittel zu Hause verbraucht sind oder gefährliche und giftige Produkte in die Hände von Kinder und Erwachsene gelangen. Hier brauchen wir ein umfassendes Verbraucherinformationsgesetz auf Bundesebene, das von Rot-Grün in der letzten Legislaturperiode zwar im Bundesrat vorgelegt, von der CDU dann aber gestoppt wurde.
Da hilft es auch nicht, Herr Brinsa, wenn sich die CDU in Berlin immer wieder mit diversen Vorschlägen wie etwa dem Infomobil als oberste Verbraucherschützerin hinstellt. Ohne klare Informationsrechte gegenüber den Behörden und vor allem den Unternehmen bleibt auch das von Minister Seehofer vorgelegte und im Bundestag jetzt verabschiedete Verbraucherinformationsgesetz weit hinter den Notwendigkeiten zurück. Ich wünschte mir, dass Sie dort noch einmal Druck auf Ihre Partei machen. Das Gleiche gilt für die SPD. Auch der zukünftige Senat sollte im Bundesrat dafür sorgen, dass die Verbraucherschutzinteressen gestärkt werden.
Deregulierte Märkte, Lebensmittelskandale, Verstöße gegen den Arbeitsschutz und veränderte Bedingungen im Gesundheitswesen wie auch die Vogelgrippe, das alles sind Themen des Verbraucherschutzes. Verbraucherschutz greift immer dort, wo Verbraucherinnen und Verbraucher informiert und vor Fehlentscheidungen bewahrt werden sollen. Auch das ist bei der PDS und ähnlich in dem Bericht der Senatorin zu lesen und hier dargestellt. Das ist richtig, aber, Frau Senatorin, wo waren Sie denn, als Herr Wolf die Erhöhung der Energiepreise oder der Fahrpreise der BVG genehmigt hat? Wo blieb damals die sachgerechte und schnelle Information der Berlinerinnen und Berliner über die Vogelgrippe? Warum haben SPD und PDS in der Vergangenheit viele Anträge der Oppositionsfraktionen – ich nenne hier nur unseren Antrag zum Berliner Hilfelotsen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, damit das Angebot besser genutzt und transparenter wird, oder auch die Stärkung unabhängiger Beratungsangebote in diesem Bereich – abgelehnt?
Es ist schon verwunderlich, dass der Wirtschaftssenator Wolf vor der Wahl nun versucht, mit seinem Vorschlag zur Verlängerung der staatlichen Preisgenehmigung für Strom zu punkten. Was nützt das den Berlinerinnen und Berlinern, wenn er in der Vergangenheit jeder Energiepreiserhöhung zugestimmt hat? Jahrelang hatte er die Möglichkeit zur Preiskontrolle und Missbrauchsaufsicht. Diese hätte er nutzen sollen, statt den Verbraucherinnen und Verbrauchern höhere Energiepreise zu bescheren.
Im Gegensatz zu den jetzt von ihm genehmigten Preiserhöhungen fällt die Absenkung der Strompreise auf Grund seiner Genehmigungsauflage marginal aus, und das nennen wir Augenwischerei.
Die Linkspartei.PDS schmückt sich im Internet unter „Politik von A bis Z“ damit, dass sie dem Verbraucherschutz erstmals den Rang eines Ressorts gegeben, Konzepte entwickelt und viele Initiativen gestartet hat. Das wurde auch heute in der Beantwortung der Großen Anfrage deutlich. Genannt werden dort besonders das Verbraucherinformationsgesetz, die Berufung einer Patientenbeauftragten, die Reform der Verbraucherzentrale und die Bildung des Netzwerkes Verbraucherschutz – durchaus gute und richtige Ansätze. Interessanterweise landet dann aber Berlin beim Verbraucherschutzindex – bei aller Kritik, die Frau Simon an diesem Index genannt hat, ist er doch ein Anhaltspunkt, wo man sich befindet – lediglich auf Platz 7.
Die Gründe hierfür gelten, denke ich, in weiten Teilen auch heute noch: keine Projekte, die alle Kriterien eines Modellprojekts erfüllen, kein Jahresbericht der Lebensmittelüberwachung – diesen gibt es tatsächlich immer noch nicht –, die Zulässigkeit von Produktwerbung an Schulen – Frau Knake-Werner, ich habe es gern vernommen, dass dies in Berlin wie in Brandenburg geregelt werden soll, hätte aber ein klares Wort des Bildungssenators hierzu erwartet – und die schlechte Förderung der Verbraucherzentrale.
Das Berliner Verbraucherschutzgesetz wird zwar in dem Bericht positiv hervorgehoben, es ist aber tatsächlich ein zahnloser Tiger. Zum einen, weil in Berlin die Voraussetzungen für den Vollzug fehlen. Die Lebensmittelaufsichtsämter und andere Kontrollbehörden müssen dem gestiegenen Bedarf gemäß ausgerüstet werden, damit sie die notwendigen Kontrollen durchführen können. Wie die Skandale in der Vergangenheit zeigen, ist ein Lebensmittelmonitoring dringend notwendig. Hier liegt in Berlin einiges im Argen, was sich an dem Platz 12 für die Kontrollbehörden insgesamt und Platz 14 bei der Lebensmittelkontrolle im Verbraucherschutzindex deutlich zeigt. Eine Umkehr und bessere Organisation wurde von RotRot aber zuletzt bei der ÖGD-Reform verpasst.
Man hat den Eindruck, Sie glaubten, den Verbraucherschutz gepachtet zu haben, und wüssten allein, was gut und richtig ist. Dies ist aber mitnichten der Fall. Es waren die Grünen, allen voran Renate Künast, die den Verbraucherschutz unter Rot-Grün im Bund in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht, als Querschnittsaufgabe verankert und ein umfassendes Konzept damals vorgelegt haben.
Das steht in Berlin nach 5 Jahren Ressort Verbraucherschutz, ausgewiesen bei der Senatorin Knake-Werner, immer noch aus. So rosig, wie Sie es darstellen wollen, sieht die Verbraucherpolitik in Berlin nicht aus. Seit 5 Jahren ist das Ressort bei Ihnen angesiedelt, ein Konzept ist nicht vorhanden – Herr Brinsa hat mir das vorweggenommen. Im Internet findet man unter „verbraucherpolitisches Konzept“ eine Rede von Ihnen aus dem Jahr 2003, wo durchaus gute Vorhaben vorgestellt wurden, die auch zum Teil verwirklicht sind, aber als Konzept kann man das nicht betrachten. Auch in dem heute
vorgelegten Bericht, den wir schnell noch durchblättern konnten, ist kein Konzept im eigentlichen Sinn zu finden. Es gibt einen Ausblick. Dies ist uns aber ehrlich gesagt nicht genug.
Der geringe Wert des Verbraucherschutzes unter der rot-roten Regierung zeigt sich auch daran, dass die Zuwendungen für die Verbraucherzentrale im letzten Jahr um 33 % gekürzt worden sind. Viele Beratungsangebote mussten vorher und müssen jetzt verstärkt von Verbrauchern und Verbraucherinnen selbst bezahlt werden. Das können sich in dieser Stadt mit den vielen einkommensschwachen Menschen viele nicht leisten. Sozial, meine Damen und Herren von der rot-roten Regierung, finde ich es nicht, wenn Menschen davon ausgeschlossen sind, sich zu informieren, wie dies Frau Hertlein hier zu Recht angemahnt hat.
Bereits vor der Kürzung stand Berlin bei der Bewertung der Finanzierung der Verbraucherzentrale im Verbraucherindex an zehnter Stelle, und mit 18 Cent pro Einwohner liegen wir tatsächlich unter dem Bundesdurchschnitt. Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung der Verbraucherzentralen nicht geklappt hat. Wir sehen es aber positiv, dass eine gute Zusammenarbeit in Gang gesetzt worden ist. Hier muss aber auch aus unserer Sicht deutlich nachgebessert werden.
Es war im Übrigen nicht etwa die Verbraucherschutzsenatorin, die gegen die Gaspreiserhöhung vorgegangen ist, sondern die Verbraucherzentrale mit ihrer Sammelklage. Dafür möchten wir ihr recht herzlich danken.
Sie haben das Netzwerk Verbraucherschutz positiv hervorgehoben. Es ist gut, dass sich die Institutionen zusammengetan haben, ihre Angebote bündeln und sich spezialisieren, um sie vielen Menschen nutzbar zu machen. Das ist aber nicht unbedingt dem Senat zu verdanken, sondern den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Einrichtungen, die diese Netzwerkarbeit leisten. Dafür möchte ich Ihnen von hier aus herzlich danken.
Es waren im Übrigen auch nicht unbedingt der rot-rote Senat bzw. der Bildungssenator, die sich in den Schulen für die Aufklärung stark gemacht haben. Es sind hauptsächlich die Schuldnerberatungsstellen, die mit ihren Angeboten aufklären. In dem Bereich muss noch das Parlament, aber auch die Senatsverwaltung für Bildung Hausaufgaben machen. Ökonomische Bildung muss einen höheren Stellenwert erhalten.
Bevor ich hier gemahnt werde, beende ich meine Rede. Ich denke, es ist einiges in Gang gesetzt worden. Es ist aber noch vieles zu tun. Bündnis 90/Die Grünen stehen für Verbraucherschutz, und wir werden dann auch ein Konzept vorlegen.
Na ja, wir haben es auch erfunden. Das würde ich schon sagen. Da haben Sie ganz Recht, Frau Knake-Werner! – Damit kann ich jetzt auch für Ihre Aufmerksamkeit danken.
Ich frage den Senat:
1. An welchen Schulen liegt die Lehrer/-innenausstattung unter 100 %, an welchen unter 95 %, und warum werden die Schulen zum nächsten Schuljahr nicht wie zugesagt das ihnen zustehende Personal an Bord haben?
2. Was tut der Senat, um die versprochene und für die Förderung der Schüler/-innen sowie das Gelingen der eingeleiteten Schulreformen notwendige Personalausstattung von 105 % – Lehrer- und Erzieher/-innen – insbesondere an den Grundschulen im nächsten Schuljahr sicher zu stellen?
Herr Böger! Sie haben uns lang und breit das Verfahren erklärt. Wir sind momentan in der Nachsteuerung. Mir ist bekannt, dass an etlichen Schulen – insbesondere in den so genannten sozialen Brennpunkten Friedrichshain-Kreuzberg, Nord-Neukölln, Wedding, aber auch in anderen Bezirken wie SteglitzZehlendorf – an den Grundschulen Lehrerinnen und Lehrer fehlen, weil sie dort nicht ankommen. Es ist in diesen Fällen auch offensichtlich, dass die Stellen nicht im Rahmen von Umsetzungen zu besetzen sind. Ich frage Sie deswegen das, was die Eltern, die Lehrerinnen und Lehrer und uns am meisten interessiert: Werden Sie eine Möglichkeit finden, dass an diesen Schulen zum Schuljahresbeginn ausreichend Kolleginnen und Kollegen vor Ort sind?
welchen Kriterien diese Auswahl stattfindet, aber da würde Frau Klotz platzen, und das möchte ich nicht. Je mehr Punkte jemand hat, desto größer ist seine Chance, nicht versetzt zu werden. Es geht nach Alter, Kindern im Haushalt usw. Diese Punktebewertung findet unter Teilnahme der Personalvertretungen statt. Davon kann allerdings noch abgewichen werden, wenn ein Schulleiter eine ausgewählte Person dringend für sein Schulprofil braucht.
Die Flexibilität, die das fordert, wurde im letzten Jahrzehnt von den Berliner Lehrerinnen und Lehrern sehr gut ausgefüllt. Meiner Erinnerung nach wurden in den letzten Jahren mehr als 10 000 der insgesamt über 30 000 Lehrerinnen und Lehrer versetzt. In der Regel kommen sie an der richtigen Stelle an.
Dieser Prozess läuft nicht mit Verspätung. Ich bestreite nicht, dass im vergangenen Schuljahr Kolleginnen und Kollegen, die innerhalb eines Bezirks versetzt wurden, krank wurden. Ich finde das nicht gut, kann solche Dinge aber auch nicht mit einem Federstrich beseitigen. Das ist aber nicht der Regelfall.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Böger, ich habe die Frage an Sie, wie Sie es erklären, dass trotz der von Ihnen genannten vielen Angebote und Maßnahmen für Eltern und Schulen die Zahl aggressiver, verhaltensgestörter und gewalttätiger Kinder auch in den Grundschulen wächst, und wie es kommt, dass in vielen Schulen und bei vielen Lehrerinnen und Lehrern immer noch nicht angekommen ist, dass es Konfliktlotsen- und Mediationstrainings gibt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Frau Harant mit dem Antrag zur er
Es gibt erhebliche Mängel mindestens an etwa der Hälfte der Schulen; das sind die Räume. Kleine Kinder brauchen Platz für Bewegung. Sie brauchen Platz für Ruhe. Sie brauchen auch Raum zum eigenständigen Lernen. Das hat ein Großteil der Schulen nicht. Das Mindestausstattungsprogramm entspricht den Anforderungen nicht. Herr Böger, ich finde die Hinweise, die Sie immer an die Bezirke geben, mehr als zynisch, dass die doch über diese Ausstattungsvorgaben hinausgehen können. Sie wissen selbst sehr genau, dass sie das aufgrund der finanziellen Bedingungen nicht können.
gänzenden Betreuung der Schüler/-innen mit Behinderungen geschlossen hat, dann mache ich dazu meinen ersten Satz. Wir haben heute einen Berichtsauftrag an den Senat beschlossen, der darlegen soll, welche Betreuungs- und Freizeitangebote es für die Kinder mit Behinderungen gibt. Das war auf unseren Antrag hin. Uns ist der Antrag von der CDU durchaus sympathisch. Er sollte aber erst dann behandelt werden, wenn der Bericht zum 30. Juni da ist. Ich hoffe, der kommt auch. So viel dazu.
Ansonsten hat Herr Böger heute das getan, was er die ganze Zeit macht, dass er nämlich die Probleme, die in einem Großteil der Grundschulen, die Ganztagsangebote aufgebaut haben, noch weiterhin existieren, klein redet. Das haben Sie auch auf meine Kleinen Anfragen hin gemacht. Das wird der Situation an etwa der Hälfte der Grundschulen nicht gerecht. Ich finde das sehr bedauerlich, weil Sie nämlich die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen, die Erzieherinnen und Erzieher und die Lehrerinnen und Lehrer und auch Eltern, die sich bemühen, aus den Rahmenbedingungen, wie sie sind, das Beste zu machen, demotivieren und im Regen stehen lassen. Sie können hier mit uns vielleicht so umgehen, das alles so darzustellen und etwas arrogant über die Probleme hinwegzugehen. Mit den Eltern, den Erzieherinnen und Erziehern und auch den Kindern sollten Sie das nicht tun.
Ich habe aber auch eine Kritik an der CDU. Ich finde es schon problematisch, dass Sie sich in der Großen Anfrage einzig und allein auf die Hortverlagerung und die ergänzende Förderung und Betreuung bezogen haben. Denn wir können die Reformen in der Grundschule nicht auseinander dividieren. Man muss das in der Gesamtheit sehen. Wir haben Kinder, die mit fünfeinhalb Jahren eingeschult werden. Wir haben die flexible Schulanfangsphase mit jahrgangsübergreifendem Unterricht. Wir haben die VHG, also die verlässliche Halbtagsgrundschule. Und wir haben die ergänzenden Angebote der Förderung und Betreuung und da eine neue zweigeteilte Stadt, nämlich in den einen Schulen den offenen Ganztagsbetrieb und in 45 Schulen den gebundenen Ganztagsbetrieb. Ich kann für uns klar und deutlich sagen: Unser Ziel ist eine Ganztagsschule, die den Namen verdient, die dann nämlich wirklich an 3 bis 4 Tagen verbindlich ist, damit Unterricht und Freizeit und das, was man Rhythmisierung nennt, tatsächlich stattfinden kann und dass auch die Elternbeiträge dann in beiden bis 16 Uhr nicht existieren, dass diese Trennung in der Stadt dann ein Ende hat.
Ich kann das noch einmal deutlich sagen, was ich im letzten Jahr gesagt habe. Wir haben diese Reform unterstützt, wir finden sie richtig. Wir wollen diese Ganztagsschulen. Wir wollten aber auch, das wollten wir von Anfang an, eine zeitliche Streckung der Reform. Uns ist das zu schnell gegangen, zu einem Stichtag die Horte an die Schulen zu verlagern. Herr Steuer hat schon darauf hingewiesen: Sie haben sehr spät den Schlenker bekommen, zu sagen: Wir wollen Kooperation mit freien Trägern, um überhaupt zu ermöglichen, dass Hortbetreuung am Nach
mittag stattfinden kann, weil die Schulen über die Räume nicht verfügen. Ich halte es nach wie vor für eine Kata- strophe, dass Schulen in dieser Stadt geschlossen wurden in dem Wissen, dass man ein oder zwei Jahre später die Räume eigentlich braucht, um Kindern nachmittags ordentliche Bedingungen zu bieten.
Das Zweite ist das Personal. Da müssen wir die Schule und die Reformen insgesamt sehen und bedenken, dass der Schlüssel für die Hortbetreuung von 1:18 Kindern auf 1:22 verschlechtert worden ist, dass das zusätzliche Personal für Kinder mit Behinderungen, die so genannten AKinder mit leichteren Behinderungen, auch um die Hälfte reduziert wurde. In der verlässlichen Halbtagsgrundschule gibt es überhaupt keinen Zuschlag für Kinder mit Behinderungen, obwohl die dort integrativ beschult werden. Das heißt dann auch, dass wir in der VHG teilweise auf 150 Kinder nur eine Erzieherin am Vormittag haben. Die Kinder sind nicht die ganze Zeit da, weil sie auch Unterricht haben. Aber das ist trotzdem ein Schlüssel, der nicht geht. Die gewünschte Doppelsteckung, Herr Böger, die Sie vorhin in Ihrer Rede zur Aktuellen Stunde hervorgehoben haben, die notwendig ist für die kleinen Kinder, dass Erzieher und Lehrerinnen gemeinsam da sind, die ist eben nicht so möglich, wie das in Ihrem Mustereinsatzplan vorgesehen ist. Das funktioniert nur in idealen Schulen und unter idealen Bedingungen, die wir nicht überall haben.
Zur neuen Zumessung für die Erzieherinnen: Es ist übrigens interessant, es gibt 20 Seiten Tabellen, wie an den unterschiedlichen Schulen für die verschiedenen Betreuungsmodelle Erzieherinnen mit 0,0x-Schlüsseln verteilt werden. Das ist Bürokratie, Berechnung und Verwaltung sonder gleichen. Es wäre einfacher, wir hätten Ganztagsschulen bis 16 Uhr für alle und eine klare pauschale Erzieherinnenzumessung an den Kindern orientiert. Da braucht man nicht so viel zu rechnen. Da wüssten alle, was los ist, und wir könnten das, was Sie uns als Ziel sagen, in den Schulen erfüllen.
Durch die Hintertür wird in einigen Schulen jetzt auch noch einmal die Personalbemessung verschlechtert. Die Europaschulen sollen in Zukunft den Zuschlag für Kinder nichtdeutscher Herkunft nicht mehr haben und auch nicht den Zuschlag für Kinder aus sozial benachteiligten Bedingungen. Herr Böger, das ist nicht nachvollziehbar, die
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Zum Ziel der Reformen – ich habe vorhin schon gesagt, wir haben das mitgetragen – kann man eigentlich „sehr gut“ sagen. Zur Konzeption – wenn ich mir das Leitbild für die offene Ganztagsschule angucke – sage ich auch „gut“. Die Planung – die dreieinhalb Jahre, die Sie gebraucht haben, um die Rahmenbedingungen zu setzen – ist mehr als „mangelhaft“. Und die Umsetzung durch den Senat ist „ungenügend“. Ich hoffe, dass die Schulen weiterhin so engagiert daran arbeiten, die Umsetzung vor Ort gut hinzukriegen, damit die Kinder eine gute Förderung haben und wir nicht ein paar Jahrgänge verlieren, die dann bei PISA noch schlechtere Noten haben als die letzten Jahrgänge. – Danke!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Liebe Frau Simon! Als Vertreterin einer Partei, die das Gesundheitswesen an sich verstaatlichen möchte und nicht müde wird, das in diversen Veranstaltungen mit Verdi zu betonen, haben Sie in diesem Prozess um das GDG eine unrühmliche Rolle gespielt und sich mit sehr wenig zufrieden gegeben. Ich finde es traurig, wie Sie hier Sachen verteidigen, die Sie in der Öffentlichkeit selbst nicht für richtig halten.
Es war klar: Wer dieses Thema zur Priorität erhebt, will sich selbst loben. Ich sehe nicht, dass das gut gelungen ist. Nichtsdestotrotz können wir froh sein, dass an dem Senatsentwurf, der noch schlechter war als die Fassung, die jetzt verabschiedet wird,
noch Änderungen vorgenommen wurden, die den von uns eingebrachten Änderungen im Wesentlichen entsprechen. Ganz wichtig sind der Kinderschutz, also die Wiederaufnahme der Kleinkinder und Säuglinge, die einmal weggefallen waren, als Zielgruppe, sowie die therapeutische Versorgung der behinderten Kinder in den sonderpädagogischen Förderzentren. Ich erinnere daran, dass das durch unsere Aktivitäten und die Anhörung, die wir im Ausschuss durchgeführt haben, überhaupt erst zum Thema wurde. Wir sind durchaus froh, dass die Koalition hier nachgebessert hat.
Leider bleibt aber alles in dem Gesetz in seiner Aufgabenbeschreibung sehr vage. Wir können den Menschen draußen nicht vormachen, dass diese Aufgaben damit auch gesichert werden. Das sind sie nicht. Wir brauchten dafür die entsprechende Personal- oder Finanzausstattung. Außerdem steht alles, selbst die Lebensmittelaufsicht, unter Haushaltsvorbehalt, und zwar ausdrücklich. Das heißt, die eigentliche Arbeit steht jetzt noch aus. Es steht noch an, für die Aufgaben der öffentlichen Gesundheitsdienste
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Böger! Wenn Sie selbst sagen, dass es auch bei dem offenen Ganztagsbetrieb um mehr gehen soll als eine Addition von Vormittag und Nachmittag, es also eine systematische Verzahnung geben soll, würde ich gern von Ihnen wissen, wie sich das Bildungsprogramm für die ergänzende Betreuung und Förderung zu den Rahmenplänen am Vormittag, die Schulprogrammentwicklung und die Evaluation verhält.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ganz sicher hat der Antrag der CDU einige Mängel, wie einige Anträge der CDU. Der exakte Titel wäre wahrscheinlich gewesen: „Fallmanagement qualifizieren und Betroffene beteiligen“. Nichtsdestotrotz, Frau Sarantis-Aridas, hat der Antrag ein Problem aufgeworfen, mit dem wir uns lange beschäftigt haben und das die behinderten Menschen in dieser Stadt stark beschäftigt.
Das im Rahmen des Reformprojektes Modellsozialamt 2005 eingeführte Fallmanagement in der Eingliederungshilfe soll laut Aussagen der Senatsverwaltung die Dienstleistungsqualität in der Behindertenhilfe verbessern und eine bessere fachliche Steuerung der Hilfen ermöglichen. Dieses Ziel unterstützen wir nachdrücklich. Eine individuelle Hilfeplanung, die sich am Assistenzbedarf der Menschen mit Behinderungen orientiert und auch mit den Betroffenen abgestimmt wird, ist für uns selbstverständlich. Ich habe mich bei den ganzen Diskussionen gewundert, warum das, was jetzt im SGB XII steht und im BSHG auch schon vorgeschrieben war, nämlich eine Hilfeplanung zu machen, offensichtlich nicht Praxis in den Sozialämtern ist. Wenn das nun eingeführte Fallmanagement dazu führt, dass Menschen mit Behinderungen passgenaue Hilfen bekommen, so können wir das nur be
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ist. – Danke!
weiter.
Aus unserer Sicht wäre es besser gewesen, das Jahr 2005 erst einmal zur Qualifizierung der Fallmanager, der Leitfäden und des Gesamtplans zu nutzen und das Fallmanagement nicht gleich einzuführen. Wir sehen auch das Problem, dass die Betroffenen in die Planungsprozesse schlecht einbezogen waren. Es war ein intransparenter Prozess. Das betrifft sowohl die Menschen mit Behinderungen als auch die Leistungserbringer und die Verbände der Wohlfahrtspflege. Es gibt auch das Problem, dass bewährte Steuerungsinstrumente – Herr Hoffmann hat darauf hingewiesen – wie der Rehabilitations- und Behandlungsplan in der Psychiatrie und die Fallkonferenzen und auch die Orientierung an den Sozialräumen hierbei nicht berücksichtigt wurden und das nicht aufeinander abge
stimmt ist. Diese Instrumente dürfen bei der weiteren Umsetzung und der Einbeziehung der Menschen mit seelischer Behinderung auf keinen Fall unter den Tisch fallen.
Der Antrag der CDU-Fraktion greift wesentliche Probleme auf, wenn auch manchmal etwas „verschrubbelt“.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anders als Sie, Herr Matz, und ohne den Bezirk Neukölln in Schutz nehmen zu wollen, sehe ich eine Verantwortung hier im Haus dafür, dass die Bezirke in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben zu erfüllen. Sie haben es hier so dargestellt, als diene das neue Gesetz dazu, dass das in Zukunft anders wird und keine Aufgaben willkürlich wegfallen. Dem ist nicht so, Herr Matz. Das wissen Sie ganz genau.
Wenn Sie sich das Gesetz anschauen, wird Ihnen das völlig klar.
Das Ziel, das wir alle geteilt haben – ich war auch an diesem Reformprozess beteiligt, und ich bin nicht ausgestiegen wie die CDU, habe mich aber eines Tages innerlich davon verabschiedet –, war, den öffentlichen Gesundheitsdienst in den Bezirken für die neuen Aufgaben und Herausforderungen aufzustellen und klar zu sagen, was in Zukunft seine Aufgaben sind und mit welchen finanziellen Ressourcen das zu erfüllen ist. Dieses Ziel wurde nic
Es trifft nicht zu, dass alle an dem, was jetzt vorliegt, beteiligt wurden. Dennoch werden alle vereinnahmt, und es wird so getan, als hätten alle zugestimmt und seien auf der Basis, auf der sie gestartet sind, mitgenommen worden. Es wurde von einer Einsparung in Höhe von 8,4 Millionen € oder 10 % der Produktsummen der Bezirke ausgegangen. Daraufhin haben wir zwei Jahre lang gearbeitet, und dann kommt heraus, dass 30 oder gar 60 %
der Produktsummen eingespart werden sollen. Das ist eine andere Voraussetzung und Basis. Ich finde es unredlich, jetzt alle mit in ein Boot zu holen, in dem sie nicht saßen.
Operation gelungen, Patient tot! Das wird das Ergebnis dieses Gesundheitsreformprozesses sein, wenn sich der Finanzsenator durchsetzt. Es bleiben einzig bundes- und europarechtlich vorgeschriebene Pflichtaufgaben übrig. Prävention, Gesundheitsförderung und sozialkompensatorische Gesundheitshilfen werden aber wegfallen. Die Linkspartei.PDS und die SPD stellen damit die Beratung und Unterstützung für chronisch kranke und behinderte Menschen in Frage. Das betrifft auch die Früherkennung von Entwicklungsverzögerungen, Vernachlässigungen und Misshandlungen von Kindern, Hilfen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder sowie den gesundheitlichen Verbraucherschutz.
Wir erwarten von einem Gesetz eine eindeutige Aufgabenbeschreibung und eine klare Aufgabenteilung zwischen Senat und Bezirken, damit alle Beteiligten – vor allem die Bürgerinnen und Bürger – wissen, welche Leistungen sie vom öffentlichen Gesundheitsdienst erwarten können. Wir erwarten auch Vorgaben für Mindeststandards und die Bereitstellung verlässlicher finanzieller und personeller Rahmenbedingungen, damit die öffentlichen
Einsparungen in Höhe von 8,4 Millionen €, ist
Wahrscheinlich kam Ihnen dessen Vorgehen entgegen, Sie hatten sowieso keine Lust, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Das richtigzustellen, halte ich für geboten, um nicht völlig falsche Bilder in die Öffentlichkeit hinein zu vermitteln.
Ich möchte heute nicht auf irgendwelche Einschätzungen und Einzelheiten des vorliegenden Gesetzentwurfs eingehen, das würde ich gern bei der II. Lesung Ende April im Rahmen einer allgemeinen Würdigung tun. Und das auch in einer durchaus kritischen Weise, denn ich denke in der Tat, dass dieses neue Gesundheitsdienstgesetz keines ist, das man nur mit reinem Jubel betrachten kann, weil dafür die Rahmenbedingungen, unter denen wir das Gesetz zu gestalten haben, nicht so gestrickt sind.
Gesundheitsdienste in den Bezirken ihre Aufgaben leisten können.
Dieses Gesetz ist in seinen Aussagen viel zu allgemein. Es ist ein Leitbild, aber kein Gesetz. Das alte aus dem Jahr 1994 war wesentlich besser. Hier wird zu Lasten der Bezirke und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger gespart. Das werden wir nicht mittragen. Vogelgrippe, Fleischskandale, gesundheitliche Probleme bei Kindern und Jugendlichen, der Anstieg von HIV- und anderen Infektionen machen deutlich, dass der öffentliche Gesundheitsdienst anders aufgestellt werden muss. Eine gute Gesundheitspolitik beginnt, bevor Krankheiten entstehen. Deswegen haben für uns Gesundheitsförderung, Prävention und gesundheitliche Hilfen für sozial Benachteiligte weiterhin eine große Bedeutung.
Wir verschließen uns sinnvollen Einsparungen und Strukturveränderungen ganz und gar nicht. Das dürfte Ihnen bekannt sein. Wir machen aber keinen Ausverkauf des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit. Den müssen Sie von der Linkspartei.PDS und der SPD allein verantworten.
Mit der beantragten Streichung des § 35 Abs. 3 im
Berliner Kammergesetz soll der Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Möglichkeit eröffnet werden, eine Fürsorge- und Versorgungseinrichtung zu schaffen oder sich einer anderen Versorgungseinrichtung anzuschließen. Sie ist die einzige Berliner Heilberufskammer, die diese Möglichkeit nicht hat, da sie nach dem 22. September 1999 gegründet wurde.
Es ist schwer nachvollziehbar, warum die Koalition
den Antrag der FDP ablehnt und damit der Psychotherapeutenkammer verweigert, für die freiberuflichen Psychotherapeuten eine adäquate Altersvorsorgemöglichkeit zu schaffen. Dafür gibt es, wie die Anhörung im Ausschuss gezeigt hat, keine triftigen Argumente.
Die Begründung der SPD, eine eigene Altersvorsorge
führe zu einer Abkopplung aus der Solidargemeinschaft in der gesetzlichen Alterssicherung, zieht nicht. Ein Ausschluss aus der Pflichtversicherung der Rente ist nach Bundesrecht für alle Berufsstände nicht möglich, die erst nach 1995 Pflichtmitgliedschaften bekommen haben. Die Regelung im Berliner Kammergesetz geht deutlich über das hinaus, was auf Bundesebene geregelt ist. Sie schließt auch für die Freiberufler jede Art der Versorgung aus.
Bei den beantragten Änderungen geht es also einzig
und allein darum, die Schaffung eines Versorgungswerks und damit eine adäquate Altersvorsorge für freiberuflich tätige Psychotherapeuten zu ermöglichen. Angestellte Psychotherapeuten können sich nicht von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Wir wissen, dass es gerade für Freiberufler zunehmend schwierig ist, im Alter eine angemessene Versorgung zu erlangen. Insofern ist die Initiative der Psychotherapeutenkammer auf dem geltenden bundesgesetzlichen Hintergrund grundsätzlich zu begrüßen und zu unterstützen.
Ich muss hier nicht betonen, dass auch Bündnis
90/Die Grünen eine Bürgerversicherung auch in der Altersversorgung anstreben, die allen Bürgerinnen und Bürgern ein angemessenes Einkommen im Alter sichert. Wer die Diskussionen zur Alterssicherung und ein neues Finanzierungssystem in der Krankenversicherung auf Bundesebene verfolgt, der weiß aber, dass dieses Ziel so schnell nicht realisierbar ist. Dass sich die SPD da tatsächlich gegen die CDU durchsetzen wird, ist kaum zu erwarten. Noch haben wir keine Bürgerversicherung und keine Verpflichtungen, die die Freiberufler in eine Versicherung einbeziehen. Es macht aus unserer Sicht keinen Sinn, die Psychotherapeutenkammer bei den Altersvorsorgewerken im Hinblick auf eine derzeit nicht absehbare mögliche bundesweite Neuregelung gegenüber den anderen Kammern ungleich zu behandeln. So sehen das ja auch die Senatsgesundheitsverwaltung und die Linkspartei.PDS. Dass Sie in dieser Frage gegenüber dem Koalitionspartner einknicken, ist schon ein Witz.
Wir sollten also das Hemmnis für die Psychotherapeu
tenkammer, das im Moment nur die private Versicherungswirtschaft schützt, beseitigen und ihr die Möglichkeit der Altersvorsorge für die freiberuflich tätigen Psychotherapeuten eröffnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie schätzt der Senat in Anbetracht der Todes- und Krankheitsfälle in der Türkei die Gefahrensituation durch die Vogelgrippe in Berlin ein? Teilt er die Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation – WHO –, dass weiterhin nicht von einer wachsenden Bedrohung durch die Tierseuche für den Menschen auszugehen ist?
2. Welche Maßnahmen wurden vom Senat angesichts des Rückreiseverkehrs nach den Ferien ergriffen, um Reisende über evtl. Risiken aufzuklären und die illegale Einfuhr von Geflügelprodukten durch verstärkte Kontrollen zu verhindern?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Knake-Werner! Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die größte Gefahr von illegalen Importen teilweise auch im Reiseverkehr ausgeht. Ohne jetzt den Teufel an die Wand zu malen interessiert mich zu wissen, ob Berlin auf verstärkte Kontrollen im Sommer bei dem Großereignis der Fußballweltmeisterschaft oder anderen Ereignissen vorbereitet ist. Gibt es schon Vorabsprachen auch mit anderen, wie man die Kontrollen und Maßnahmen verstärken kann?
Danke schön, Herr Präsident! – Meine Frage geht an Herrn Senator Böger. Anlass ist ein Schreiben der Elternvertretung der Klasse 3.2 aus der Borsigwalder Grundschule. Dort fällt seit geraumer Zeit der Integrationsunterricht für Kinder mit emotional sozialen Problemen aus und auch Deutsch als Zweitspra
che, weil die entsprechenden Kolleginnen für Vertretungsunterricht eingesetzt werden. Meine Frage an Sie lautet: Wird die zugesagte Entlastung oder Verstärkung dort in absehbarer Zeit stattfinden? Können Sie ausschließen, dass ähnliche Ausfälle durch Vertretungsunterricht bei der Förderung behinderter Kinder und Kinder mit Sprachdefiziten vorkommen, weil die Kolleginnen in Vertretungsunterricht eingesetzt werden?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Böger! Es handelt sich hierbei um einen längerfristigen Ausfall und eine längerfristige Vertretung. Die Mail müssten Sie gestern bekommen haben, ich erwarte aber nicht, dass Sie die jetzt schon gelesen haben. In dem Zusammenhang stellt sich aber die Frage, ob es seitens der Schulaufsicht zulässig ist, die Schule anzuweisen, die DaZ-Lehrer und die Integrationslehrer in diesen Vertretungsunterricht zu schicken.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Böger! Haben Sie eine Erklärung, warum die Bezirke bisher die Daten der Kinder, für die sie Bedarfsbescheide ausgegeben haben, nicht informationstechnisch erfasst haben und weshalb diese Probleme nun aufgetreten sind? – Die Kitakostenbeteiligung wird auch in das Verfahren integriert. Ist sichergestellt, dass dies funktioniert, weil sie zukünftig von den Bezirken zentral gemacht werden soll?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht angebracht, angesichts der Ergebnisse von PISA in die Gewohnheit zu verfallen, entweder alles schwarz oder alles weiß zu malen. Ich finde es etwas bedauerlich, wie das hier teilweise geschehen ist. Auch wenn man etwas kritisiert, bedeutet das nicht, dass alles schlecht ist, was läuft.
Die Probleme, die wir in den Schulen haben, kennen wir nicht erst seit der ersten PISA-Studie. Die PISAStudie vergleicht uns mit anderen Ländern, und wir haben darin schlecht abgeschnitten. Aber die Zahl der „Schulschwänzer“, der Unterrichtsausfall, der Anteil von 20 % an Kindern ohne Schulabschluss – bei Migrantenkindern sogar ein Anteil von 38 % –, diese Tatsachen sind nicht erst seit PISA bekannt. Deswegen waren Schulreformen schon vor PISA nötig, sie waren nach PISA nötig, und sie sind eingeleitet worden. Darin sind wir uns einig, und viele der Reformen haben wir auch unterstützt. Sie sind richtige Schritte, um die Kinder besser zu fördern und die Qualität des Unterrichts in den Schulen zu verbessern.
Das Bildungsprogramm in Kitas – das ist richtig und gut. Aber, Herr Böger, wir wissen auch, dass die Bedingungen in den Kindertageseinrichtungen noch nicht so optimal sind, dass man das dort tatsächlich umsetzen kann. Die Multiplikatoren für die Umsetzung des Bildungsprogramms sind die Leiter und Leiterinnen in den Kitas. Sie werden fortgebildet, um das zu machen. Ich erinnere daran, dass die Freistellung für diese Aufgaben gekürzt wurde. Insofern besteht noch eine große Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit – auch in Bezug auf die Unterstützung, die der Senat dort leistet.
Die Reformschritte sind aufgeführt worden. Nehmen wir als Beispiel die flexible Anfangsphase und den Aus
bau der Ganztagsangebote an den Grundschulen! Wir haben ein Leitbild vorliegen, wie diese offene Ganztagsgrundschule aussehen soll, und da stehen wunderbare Sachen drin: Die Schule soll sich zum Stadtteil hin öffnen. Sie soll mit anderen kooperieren. Es sollen andere Professionen in die Schule kommen – Künstler, Vertreter aus den Musikschulen. Es soll alles in dieser Schule angeboten werden. Aber, Herr Böger, wir stellen dann fest, dass diese Kooperationen nicht so einfach möglich sind. Zum einen wird in der Kinder- und Jugendhilfe gekürzt, d. h. einige der Partner sind nicht ausreichend finanziert. Zum anderen fehlen die entsprechenden Vereinbarungen, und es gibt offensichtlich ziemlich viel Verwaltungsaufwand, um solche Kooperationen überhaupt zu ermöglichen. Da wird viel Zeit in Kooperationsvereinbarungen, in Bürokratie und die Beschaffung von Geld investiert, und diese Zeit geht den Kindern vor Ort in den Schulen verloren, weil die betreffenden Personen keine Zeit haben, mit den Kindern etwas in der Schule zu machen, und das ist bedauerlich.
Wir hatten am Dienstag eine Veranstaltung zum Thema „Kreativität und Körper“, und dort ist das Projekt „Tanzzeit“ vorgestellt worden. Grundschüler haben dann auch mit uns Abgeordneten eine kleine Übung gemacht, und von „Cabuwazi“ waren Jugendliche da, die etwas vorgeführt haben. Ich kann Ihnen nur sagen: Ich war zutiefst davon beeindruckt, mit welcher Selbstverständlichkeit sich diese jungen Menschen und auch schon diese Kinder – die Jungs wie die Mädchen – im Raum bewegen, wie selbstbewusst sie sind und welche Auswirkung mehr Bewegung, mehr Tanz, mehr Kunst und Kultur letztendlich auf die Kompetenzen dieser Kinder haben. Eins ist doch klar: Kinder, die nicht ganzheitlich – auch ganzkörperlich – gefördert werden und diese Angebote nicht haben, können nicht so gut lernen und auch andere Kompetenzen nicht so gut entwickeln. Bewegung ist die Grundvoraussetzung dafür, auch kognitive Leistungen zu bringen.
Ich sehe einen riesengroßen Handlungsbedarf, diese Angebote von Anfang an in die Schule zu bringen und damit eine andere Kultur der Schule zu schaffen.
Das ist nämlich aus meiner Sicht das Allerwichtigste. Wir brauchen eine andere Lern- und Lehrkultur. Wir brauchen ein anderes Klima in den Schulen. Wir brauchen andere Professionen und nicht nur Pädagogen in den Schulen.
Wir brauchen ganz dringend eine andere Form der Kooperation von Eltern und Schule. Das Verhältnis von Eltern und Schule ist in vielen Fällen zutiefst belastet. Sie brauchen nur „Zeit“-Artikel zu lesen oder mal auf der „Eltern“-Liste zu schauen, wie oft man sich da missverstanden fühlt. Wir haben unsere Anträge gestellt, um Erziehungs- und Bildungspartnerschaft von Eltern und Schule aktiv zu unterstützen. Das setzt voraus, dass Eltern wissen, welche Rechte, aber auch, welche Pflichten sie haben. Das Gleiche gilt für die Schule. Das setzt auch
voraus, dass man die Zusammenarbeit von Eltern und Schule moderiert und gemeinsame Fortbildungen anbietet, um die Grundlage dafür zu schaffen, die gemeinsame Erziehung und Bildung der Kinder auf gleicher Augenhöhe zu gestalten.
Den zweiten Antrag möchte ich auch noch kurz erwähnen, nämlich: „Kitas zu Kinder- und Familienzentren entwickeln“.
Ja! – Es ist doch völlig klar, dass der Schulerfolg der Kinder letztlich – das hat auch PISA bewiesen – über die Eltern und die Erziehung in der Familie führt. Wir können uns noch so anstrengen: Wenn wir nicht auch die Familie mitnehmen, dann wird es nicht gelingen. Ich hoffe, dass wir es alle gemeinsam schaffen, den Schulen und den Kitas nicht immer noch eins drauf zu setzen, sondern die Reformen, die angestoßen worden sind und in die richtige Richtung gehen, so umzusetzen und die Schulen, Kitas und alle, die daran beteiligt sind, so zu unterstützen, dass für die Kinder eine gute Bildung herauskommt und alle bessere Bildungschancen haben.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Wie stellt der Senat sicher, dass es durch die den Bezirken von Rot-Rot auferlegten Einsparungen bei den Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen durch das geplante Fallmanagement und die Budgetierung nicht zu Einschränkungen der notwendigen Hilfen und einer verstärkten Unterbringung behinderter Menschen in Heimen kommt?
2. Was wird der Senat unternehmen, um den von der Firma con_sens in der „Bestands- und Bedarfsanalyse Wohnen für Menschen mit einer Behinderung aus Berlin“ prognostizierten Bedarf von jährlich rund 180 bis 200 zusätzlichen Wohnplätzen in den kommenden Jahren in den ambulanten Wohnformen zu decken?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Es ist sicher richtig, dass eine bessere Steuerung der Hilfen nicht unbedingt zu Einschränkungen führen muss, aber wir kennen die Situation der Bezirke. Sie haben das selbst anklingen lassen. Was werden Sie unternehmen, damit das – wie jetzt in Spandau – nicht doch passiert? – Dort steht in einer Art Maßnahmenplan z. B. deutlich, dass Hilfen für Personen, die das 65. Lebensjahr erreicht haben, mit dem Ziel der Einstellung überprüft werden, dass Freizeitaktivitäten besonders streng geprüft werden und Intensivpflege, die bisher im ambulanten Bereich genehmigt und finanziert ist, künftig stationär erfolgen soll.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, dass es keine gute Idee gewesen ist, dieses Thema zum Gegenstand der Aktuellen Stunde zu machen, auch wenn es viele Menschen in der Stadt bewegt.
Die potentiell für den Menschen gefährliche Vogelgrippe weitet sich im Moment nach Europa aus. Die Presseberichterstattung ist verwirrend und widersprüchlich. Viele Menschen sind in der Tat verunsichert und haben Angst. Das Thema der Stunde „Aufklärung statt Panikmache“ ist deshalb zwar aktuell, auch die Vorbereitung auf das eventuelle Auftreten von Vogelgrippe in Berlin ist nötig. Dass Sie, meine Damen und Herren von SPD und PDS, aber die Aktuelle Stunde dafür benötigen, um die Bevölkerung sachlich aufzuklären, ist ein Armutszeugnis für den rot-roten Senat.
Drängender und aktueller wäre das Thema gewesen, das wir für die Aktuelle Stunde beantragt haben: „Berliner Senat lässt Jugendliche allein! – Mangel an Ausbildungsplätzen, holprige Schulreform und Jugendliche auf dem Abstellgleis“. Hier haben wir aktuellen Handlungsbedarf,
gerade in den Haushaltsberatungen, und deshalb wäre dies das Thema der Stunde gewesen.
Die sachliche Aufklärung über die Risiken der Vogelgrippe und mögliche Vorbeugemaßnahmen, und zwar sowohl diejenigen, die der Senat selbst ergreift, als auch diejenigen, die individuell möglich sind, ist aus unserer Sicht eine originäre Aufgabe des Senats und der nachgeordneten und sonstigen Behörden. Das aber, Frau KnakeWerner, tut der Senat nicht ausreichend, wie ich bei meiner Recherche in Vorbereitung dieses Redebeitrages festgestellt habe. Sie scheinen es offensichtlich lieber der Presse zu überlassen, dass jeden Tag eine Gefahrenmeldung kommt, anstatt selbst die Bevölkerung sachlich zu informieren und zu sagen – worauf Herr Pape richtig hinwiesen hat –, was in der aktuellen Situation nötig ist, wie die Gefahrenlage jetzt aussieht und wie wir uns auf eine mögliche Pandemie vorbereiten, die aber aktuell nicht ansteht. So entstehen merkwürdige Pressemitteilungen wie die, dass Kinder nicht mehr in Parks gehen sollen. Das aber darf nicht passieren.
Die Experten der Weltgesundheitsorganisation warnen seit Jahren vor einer weltweiten Epidemie der Vogelgrippe. Auf Bundes- und EU-Ebene sind bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden. Es wurde rechtzeitig ein Auftrag an das Robert-Koch-Institut gegeben, einen Influenza-Pandemieplan zu erstellen. Dieser ist im Januar vorgestellt worden. Wenn man sich Pressemitteilungen der Senatsverwaltung ansieht, muss man feststellen, dass in der Zeit eine Information der Bevölkerung nicht stattgefunden hat. Die erste Pressemitteilung des Senats zu dem Themenkomplex trägt die Überschrift „Senat beschloss Beschaffung antiviraler Medikamente zum Schutz der Bevölkerung bei einer Influenza-Pandemie“ und stammt von Ende Juni. Damit haben Sie zwar gezeigt, dass Sie etwas tun, was auch wichtig ist, ein hilfreicher Beitrag zur Aufklärung der Bevölkerung über die Vogelgrippe und die tatsächlichen Risiken jetzt oder später ist dies aber nicht. Auch die folgenden Pressemitteilungen, in denen zum einen die Halter von Ziervögeln und Geflügel und zum anderen die Reisenden und Vogelhalter zu besonderer Aufmerksamkeit aufgefordert worden sind – wir haben gehört, dass ein direkte Übertragungsmöglichkeit bei sehr engem Kontakt besteht –, dienten kaum der Aufklärung. Auf der Homepage der Senatsgesundheitsverwaltung ist zwar das Thema eingestellt, dort finden Sie aber nur Links zum Bundesministerium für Verbraucherschutz und zum Robert-Koch-Institut. Wer außer uns, die sich auf die Aktuelle Stunde vorbereitet haben, Gesundheitsexperten und einigen hoch Interessierten klickt sich wirklich durch die Links und die vielen Texte? – Ich denke, das sind die wenigsten. Auch die Beiträge, die wir hier leisten, werden sich die Menschen in dieser Stadt nicht nachträglich durchlesen, um dann aufgeklärt zu sein.
Besser wäre es, wenn die Berlinerinnen und Berliner auf der Homepage der Senatsverwaltung, aber auch in Informationsschriften direkt darüber aufgeklärt würden,
sachlich und abgestuft, was jetzt und später zu tun ist. Insofern geht der FDP-Antrag aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Im Einzelnen muss man über die Inhalte noch einmal genauer reden. Es ist wichtig, dass die Bevölkerung insgesamt adäquat über die Risikosituation informiert wird. Das kann man über Bürgerämter, Volkshochschulen und andere Einrichtungen tun. Besonders wichtig ist es auch, die besonderen Risikogruppen – über Kindertagesstätten, Schulen oder Senioreneinrichtungen – zu informieren. So könnten sie nämlich die durch die Medien zum Teil schon verbreitete Panikmache wieder eindämmen.
Es ist zwar wiederholt darauf hingewiesen worden, aber ich werde es auch noch einmal tun: Fakt ist, dass sich das gefährliche Vogelgrippevirus H5N1 in Europa ausbreitet und auch Berlin davon betroffen sein kann. Fakt ist aber auch, dass diese Infektionsgefahr zunächst nur für alle Vögel gilt oder, wie in der Presse zu lesen ist, für jegliches Federvieh. Eine Übertragung auf den Menschen ist nur bei direktem Kontakt mit den Vögeln möglich. Eine Infektion von Mensch zu Mensch ist bisher nicht nachgewiesen. Das heißt, eine akute Gefahr für Menschen besteht hier nach wie vor nicht.
Nach den Daten der Weltgesundheitsorganisation wurden bislang in vier südostasiatischen Ländern etwa 120 Infektionen bei Menschen nachgewiesen, 62 dieser Patienten sind gestorben. Das ist ein Grund zur Vorsicht, Ängste sollten aber nicht geschürt werden. Ich weise auch darauf hin – das ist bei Frau Simon schon angeklungen –, 60 oder 600 Tote haben nicht die Dimension einer Seuche. Wir dürfen zwar nicht alle Vorsicht von Bord werfen, Vorsicht ist geboten, wir dürfen aber nicht übersehen, dass andere Krankheiten die Menschen, und zwar weltweit, weitaus mehr bedrohen als die Vogelgrippe. Es gibt weltweit jeden Tag Zehntausende Tote durch Hunger, Durchfall, Tuberkulose, Malaria und Aids. Auch in Berlin steigen hier die Zahlen. Allein in Deutschland sterben 15 000 bis 20 000 Menschen in Folge einer schweren Grippe. Selbst eine Krankheit wie Masern ist wieder auf dem Vormarsch. Wir alle tragen die Verantwortung dafür, auch diese Krankheiten einzudämmen, und zwar nicht nur hier, sondern auch in anderen Kontinenten und Ländern, sei es in Afrika, Asien oder Südamerika.
Für die Geflügelhalter birgt die Vogelgrippe in der Tat ein großes wirtschaftliches Risiko. Dass sich die Vogelviren mit Menschenviren eventuell zu einem wirklich für die Menschen gefährlichen Erreger kreuzen können, der dann auch von Mensch zu Mensch übertragen werden könnte, ist Grund genug, alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Wir stecken allerdings in dem Dilemma – das ist angeklungen –, dass wir nicht wissen, ob und wann das Virus mutiert und wie schnell dann ein Impfstoff entwickelt werden kann. Wir wissen auch nicht sicher, ob die antiviralen Medikamente, die viele jetzt haben wollen und vom Senat geordert sind, tatsächlich geeignet sind, den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen.
Deshalb ist es wichtig, dass Vorsorgemaßnahmen für Mensch und Tier getroffen und der sich verändernden Gefahrensituation angepasst werden. Dabei sind dann im Einzelfall die Risiken und Nebenwirkungen abzuwägen und das zu tun, was notwendig und verhältnismäßig ist. In erster Linie müssen die Maßnahmen zur Eindämmung des grassierenden Vogelgrippevirus getroffen, also die weitere Ausbreitung durch Verbote, Kontrolle von Importen und Vögeln aller Art, Kontaktvermeidung, Aufklärung und Prävention verhindert werden. Dabei ist ein bundes- und europaweites, sogar weltweites koordiniertes Vorgehen notwendig. Insellösungen machen keinen Sinn.
Es wurden wichtige Maßnahmen beschlossen und getroffen. Das gemeinsame Vorgehen der Länder wird vom Bundesverbraucherschutzministerium und einem Krisenstab koordiniert. Bereits Ende August ist ein Wildvogelmonitoring beschlossen worden. Damit soll das Risiko einer Verschleppung der Viren durch Zugvögel so gering wie möglich gehalten werden. Es gibt ein Importverbot für Eier, Geflügel und Geflügelfleisch, andere Vögel sowie unbehandelte Federteile aus betroffenen Ländern in Asien. Die Reisenden werden informiert, dass sie den Kontakt zu Geflügel vermeiden, Vogel- und Geflügelmärkte nicht besuchen sollen und einiges andere mehr. Ab Samstag gilt auch hier ein – so ein schönes Fachwort, das ich vergessen habe – –
Jedenfalls muss auch hier ab Samstag das Federvieh in den Ställen untergebracht sein.
Auf Drängen des Verbraucherschutzministers Trittin – wir haben auf Bundesebene doch noch einen gewissen Einfluss – wurde nach dem Tod eines aus Surinam importierten Papageis in Großbritannien ein europaweites Importverbot für Ziervögel erlassen, allerdings vorerst nur bis Ende November. Deswegen ist der Antrag, den wir gestellt haben, dass sich der Senat für ein Importverbot für Wildvögel aller Art einsetzen soll, nach wie vor wichtig und richtig. Wildvögel sind häufig mit krankmachenden Vogelgrippeviren infiziert. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis einer der jährlich 1,76 Millionen in die EU importierten Wildvögel das befürchtete Vogelgrippevirus nach Europa bringt. Die Experten meinen, dass der illegale Schmuggel von Wildvögeln eines der größten Risiken ist, dass die Vogelgrippe hierher importiert wird. Deswegen müssen auch Maßnahmen gegen Schmuggel von Wildvögeln ergriffen werden.
Bleibt als Fazit der Aktuellen Stunde für uns und hoffentlich auch für Sie: Bund und Länder sind aufgefordert, die Verbreitung der Vogelgrippe einzudämmen, die Gefährdungslage jeweils zu verfolgen und daran angepasste notwendige Maßnahmen zu treffen. Der Senat muss in Berlin aktiv und sachlich über mögliche Risiken und individuelle Vorsorgemaßnahmen informieren, statt wie bisher mehr oder weniger auf Panikmeldungen oder Anfragen der Presse zu reagieren. Es muss Schluss sein mit solchen absurden Meldungen, als stünden Park- und Spiel
platzverbote direkt vor der Tür. Leisten Sie alle einen regelmäßigen Beitrag zur Versachlichung der Debatte und zur Aufklärung! Lassen wir die Hühner im Stall und die Kinder weiter auf den Spielplatz!
Das ist sehr schön. Ich habe fast nicht mehr damit gerechnet. – Eine kleine Bemerkung, Herr Böger: Wenn alles so in Ordnung ist, frage ich mich, warum die Dokumentation zur Lehrerversorgung im Internet nicht mehr zu finden ist. – So viel dazu!
Meine Frage geht aber in eine andere Richtung: Ich wundere mich, dass bei der Personalausstattung an
Grundschulen keine Rede von den Erzieherinnen und Erziehern ist. Wir haben an allen Grundschulen eine neue Situation: Sie sind nämlich verlässliche Halbtagsgrundschulen und haben ein offenes Ganztagsangebot. Wie sieht die Ausstattung mit Erzieherinnen und Erziehern an den Grundschulen aus? Gibt es eine Vorsorge für Dauerkranke? Ich kenne eine verlässliche Halbtagsgrundschule, wo zwei Personen dauerkrank sind, die nicht ausgeglichen werden. Was machen Sie, damit es dort besser wird?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage geht an Frau Knake-Werner: Sie haben darauf hingewiesen, dass es äußerst schwierig ist, einzuschätzen, wie weit die dort ausgetretenen Schadstoffe in ihrer Zusammensetzung, auch wenn sie unterhalb der Grenzwerte liegen, gesundheitsschädigend sind. Ich frage im Sinne eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes: Wie weit sind die Gesundheitsbehörden bei den Genehmigungsverfahren sowie den laufenden Überprüfungen solcher Deponien beteiligt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass die Abstimmung über den Antrag, den wir jetzt beraten, mit weniger Hindernissen vonstatten geht als die letzte.
Es ist selten genug, dass Anträge von uns bei SPD und PDS so viel Entscheidungsfreudigkeit auslösen, wie dies bei unserem erneuten Antrag zum Thema „Letztes Kindergartenjahr für Eltern kostenfrei“ der Fall ist. Es freut uns für die Kinder und Familien dieser Stadt, dass die PDS ihre Wahlaussage von 2001 und die SPD ihren Parteitagsbeschluss vom April diesen Jahres endlich umsetzen wollen, auch wenn uns das, ehrlich gesagt, etwas zu lange gedauert hat. Ich hoffe aber auch, dass dieser Entschluss wirklich einem Umdenken zu Gunsten der Bildung in der Koalition und nicht nur der Wahl am Sonntag zu verdanken ist.
Kinder sind unsere Zukunft. Sie haben ein Recht auf Bildung, individuelle Unterstützung und Förderung in und außerhalb der Familie. Um in Zukunft im internationalen Vergleich mithalten zu können, müssen wir die Bildung und Erziehung insbesondere in der frühen Kindheit entscheidend verbessern. Von großer Bedeutung ist dabei – das zeigen alle internationalen Vergleichsstudien der letzten Jahre –, dass wir die Qualität und den Zugang zur Elementarbildung in den Kindertagesstätten verbessern. Die Förderung im Vorschulalter legt bisher noch nicht für alle Kinder, insbesondere nicht für die aus weniger privilegierten Elternhäusern, eine ausreichende Grundlage für eine erfolgreiche schulische Laufbahn. Das müssen und das wollen wir ändern.
Bündnis 90/Die Grünen meinen nicht erst seit heute: Kindergärten sind Bildungsgärten. Kitas sind die erste Stufe des Bildungssystems. Alle Kinder sollen diese möglichst früh, zumindest aber im letzten Jahr vor Schulbeginn besuchen, damit sie eine optimale Vorbereitung auf die Schule erhalten. Der gerade vorgelegte Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung bestätigt noch einmal, dass frühe Förderung in öffentlichen Einrichtungen Nachteile im familiären Umfeld ausgleichen kann. Dies gilt insbesondere für die Sprachförderung. Deshalb müssen aus unserer Sicht Kindertagesstätten die gleiche Bedeutung erhalten wie die Schule. Dazu brauchen sie zum einen verlässliche Rahmenbedingungen und zum anderen die Kostenfreiheit, um allen Kindern den Zugang zu Bildung zu ermöglichen – langfristig von null bis zum Schuleintritt. Dieses Ziel können wir jedoch nicht von heute auf morgen erreichen, vor allem in Anbetracht der Haushaltslage des Landes Berlin.
Wir gehen mit dem Antrag, dem SPD und PDS, soweit ich es der Presse entnommen habe, offensichtlich zustimmen werden, einen ersten Schritt zur Kostenfreiheit im letzten Kindergartenjahr vor der Schule. Wir denken, dass dies ein Beitrag ist, um die Bildungs- und sozialen Chancen aus weniger privilegierten Bevölkerungsschichten entscheidend zu verbessern und gleichzeitig auch junge Familien finanziell zu entlasten.
Wir alle wissen, dass das gerade in Berlin mit seiner Sozialstruktur und dem hohen Anteil von Kindern sowohl deutscher als auch nichtdeutscher Herkunft mit Sprachschwierigkeiten besonders wichtig ist.
In der Mehrzahl unserer Kindertagesstätten sind in den vergangenen Jahren trotz Verschlechterung der Personalausstattung erhebliche Anstrengungen unternommen worden, um die Qualität der Förderung, Bildung und Erziehung zu verbessern. Damit alle Kinder gute Startchancen für ihren Bildungs- und Lebensweg erhalten, sind aber noch erhebliche Anstrengungen seitens der Politik nötig. Mit dem Bildungsprogramm, den Anforderungen an Qualitätsentwicklung im neuen Kitafördergesetz und besseren Möglichkeiten für individuelle Förderung unter anderem auch durch das Sprach- und Lerntagebuch sind wichtige Grundlagen dafür geschaffen worden. Die Koalition hat aber bis heute noch nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen, wie beispielsweise die Rücknahme der Reduzierung bei der Freistellung für Leitungsaufgaben, die wir für die Umsetzung des Bildungsprogramms für unabdingbar erachten.
Unsere zahlreichen Initiativen in den vergangenen Jahren auf Landes- wie auch Bundesebene – ich erinnere an das Tagesbetreuungsausbaugesetz – beweisen: Bei Bündnis 90/Die Grünen hat Bildung Priorität – und zwar nicht nur in Wahlkampfzeiten, sondern über die ganze Legislaturperiode.
Die Berliner Wahlen im kommenden Jahr stimmen uns optimistisch, dass auch unsere künftigen Anträge zur Verbesserung der Qualität der Bildung mit „offenen Armen“ – wie heute in der Presse zu lesen gewesen ist – empfangen werden, und dass im Interesse der Zukunftsfähigkeit unserer Stadt und unserer Kinder.
Herr Präsident! Es ist mir wichtig, ein paar Dinge richtig zu stellen, damit es nicht nachher im Protokoll so steht und nach außen so ankommt.
Die Fraktion der Grünen hat die Verschlechterungen, zu denen es in den letzten Jahren unter Rot-Rot gekommen ist, wie die Reduzierung der Freistellung für die Leitungsaufgaben, die Verschlechterung des Hortschlüssels und die Kitakostenerhöhung, nicht mitgemacht.
Ich nehme Bezug auf die Vorrednerin. Frau Senftleben hat das alles in einen Topf geworfen. – Wir haben mitgemacht – das stelle ich klar, und dazu stehe ich auch –, dass die Vorklassen in den Schulen abgeschafft wurden, weil wir eine klare Trennung zwischen der vorschulischen Bildung bzw. aus unserer Sicht frühen Elementarbildung und der Schule haben wollten, eine klare Verantwortlichkeit, wer für was zuständig ist.
Wir haben in den vergangenen Jahren auch mehrere Anträge gestellt, bei denen es um Qualitätsentwicklungen in den Kindertagesstätten gegangen ist. Dies soll hier noch einmal deutlich gesagt werden. Wir halten nichts davon, Kinder immer früher auf die Schule zu trimmen. Kindertagesstätten haben einen eigenständigen Bildungsauftrag, und den nimmt eine Mehrheit der Tagesstätten in Berlin auch wahr. Das ist wichtig. Wir wollen nicht noch ein weiteres Vorziehen der Schule.
Ich darf mich eigentlich nur auf Frau Senftleben beziehen, aber, Herr Nolte, von dem Pflichtjahr halte ich persönlich nichts. Da gibt es bei uns unterschiedliche Meinungen, und zu den Finanzen hat Herr Schruoffeneger bereits etwas gesagt.
Es ist nicht so utopisch. In diesem Haushalt gibt es allein im IT-Bereich bei den Ersatz- und Neubeschaffungen „Luft“, wovon man dies finanzieren könnte. Ich meine, es ist wichtiger, in die Bildung, die frühe Bildung der Kinder zu investieren als in Technik für die Verwaltung.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich glaube, dass wir den Schulleiterinnen und -leitern, Erzieherinnen und Erziehern sowie allen anderen Beteiligten, auch den Eltern, nicht genug dafür danken können, dass es so relativ gut geklappt hat. Ich bin sehr froh, dass
Sen Böger
Sie das erwähnt haben, Herr Böger. Ich habe folgende Nachfrage: Sie haben ausgeführt, dass die Kinder in der verlässlichen Halbtagsgrundschule von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr wohlbehütet aufgehoben und pädagogisch betreut seien. Wie konnte es dann aber geschehen, dass einige Schulen die Kinder dennoch innerhalb dieser Zeitspanne nach Unterrichtsschluss auf die Straße geschickt haben?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Wird es das Sozialticket auch nach Ablauf der derzeitigen Vereinbarung zwischen Senat und Verkehrsbetrieben Ende Dezember geben, wie ist der Stand der Verhandlungen?
2. Welche Forderungen werden von Seiten der Verkehrsbetriebe an den Senat hinsichtlich des vereinbarten Ausgleichs eines durch das Sozialticket entstehenden Defizits für 2005 und der Fortführung des Sozialtickets in 2006 gestellt, welche Vorsorge im Haushalt ist dafür getroffen?
Das ist eine etwas vage Antwort, was die möglichen Ausgleichszahlungen angeht. Ich frage deshalb noch einmal nach: Werden wir es spätestens bis zur II. Lesung des Haushalts wissen, ob im nächsten Jahr Ausgleichszahlungen auf uns zukommen? Können Sie versichern, dass die Fortführung des Sozialtickets nicht zu Lasten der Preise für die Schülertickets geht, wie es eine Zeitung angekündigt hat?
Eine kleine Vorbemerkung: Ich habe Herrn Sarrazin ein Zeugnis überreicht, das ihm
)
(D
Woraus könnten jetzt Probleme in der Umstellung entstehen? – Meiner Ansicht nach müssen überhaupt keine entstehen. Das Erste ist die Finanzierung. Das ist ein sehr spezielles Gebiet, und ich möchte Sie hier nicht belasten, aber es ganz einfach darstellen: Bislang, das wissen Sie, Frau Jantzen und Herr Dr. Augstin, sind die freien Träger im Rahmen der Hortbetreuung aus meinem Etat und Budget finanziert worden. Jetzt sollen die freien Träger, wenn sie mit den Schulen zusammenarbeiten, weiter von mir finanziert werden, aber durch ein Unterkonto bei den Bezirken. Die Bezirke haben eine Finanzierungszusage, das heißt, sie haben keine Probleme, Ängste und Sorgen sind überflüssig, weil sie eine Finanzierungszusage haben. Sie bekommen die Beträge, die abgerechnet werden, auf das Unterkonto überwiesen. Das ist also der Vorgang.
Eltern überreichen wollten, ihn aber offensichtlich nicht getroffen haben. Das war auch für Herrn Böger gedacht.
Jetzt komme ich zu meiner Frage.
Ich frage den Senat:
1. Wann werden die Schulen wissen, wie viele und welche Erzieherinnen und Erzieher ihnen für die verlässliche Halbtagsgrundschule und die ergänzende Betreuung zur Verfügung stehen, und wann gibt der Senat den Bezirken grünes Licht für den Abschluss der Trägerverträge für die von freien Trägern in Kooperation mit Schulen angebotene Betreuung am Nachmittag und in der verlässlichen Halbtagsgrundschule?
2. Wie wird in Anbetracht des Antrags- und Bescheiderteilungswirrwarrs für die ergänzende Betreuung an Schulen durch die Verlagerung der Horte sichergestellt, dass die Grundschulkinder – insbesondere in Klasse 5 und 6 –, die einen Hortplatz brauchen, diesen zum neuen Schuljahr auch tatsächlich erhalten?
Ich stelle erst einmal fest: Wenn an 200 von 395 Schulen alles in Ordnung ist, gibt es an nahezu der Hälfte der Schulen immer noch große Unsicherheiten. Wie beurteilen Sie, dass in einzelnen Bezirken bei der Umsetzung der Erzieherinnen und Erzieher, die zum Hort gehen, oder bei Übertragungen im gesamten Bezirk eine Sozialauswahl getroffen wird? Wie geht man mit dem Personalkarussell um, das dabei in Gang gesetzt wird? Welche Auswirkungen hat das auf die pädagogische Qualität und Kontinuität der Betreuung?
Ich werde noch einmal versuchen, Ihnen unsere Frage näher zu bringen. Ich glaube, wir sind einer Meinung, dass die Stellen der Erzieherinnen und Erzieher den Kindern folgen müssen. In Tempelhof-Schöneberg wird aber nicht für einzelne Einrichtungen geschaut, wer im Hortbereich tätig ist und dem Kind folgt. Vielmehr wird für den ganzen Bezirk eine Sozialauswahl vorgenommen. Dadurch kommt es zu einem Personalkarussell, das alle Einrichtungen betrifft. Halten Sie das für nötig und richtig?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich finde, wir sollten auf dem Teppich bleiben, das geht insbesondere in Richtung von Herrn Böger sowie an die Koalition von SPD und PDS. Mit dem Kitagesetz verstärken Sie zwar tatsächlich den Bildungsanspruch und -auftrag der Kindertagesstätten, doch das ist keine neue Erfindung der Koalition.
Ich bitte Sie eindringlich, sich anzusehen und anzuhören, wie es zwar nicht in allen – das gestehe ich Ihnen zu –, aber in vielen Kitas und Schulen in dieser Stadt aussieht, welche Sorgen die Eltern haben und worüber sie sich Gedanken machen. Viele Schulen wissen nicht, welche Erzieherinnen da sein werden. Es gibt Eltern, die haben jetzt noch keinen Bescheid darüber, dass ihre Kinder in der 5. und 6. Klasse einen Platz bekommen – obwohl ihre Kinder einen Platz brauchen –, weil die Anträge nicht da sind. Herr Böger, ich möchte das gar nicht alles Ihnen in die Schuhe schieben, sondern das ist die Verwaltung – dieses Konglomerat, wo der eine nicht weiß, was der andere macht, und jeder irgendwie sein eigenes Süppchen kocht. Damit muss aber Schluss sein. Die Kinder mit ihren Bedürfnissen – das, was sie an Bildung und Erziehung brauchen – müssen im Vordergrund stehen, und die Verwaltungen müssen sich dann absprechen.
Es ist gut und richtig, und wir haben nie etwas dagegen gehabt. Das Bildungsprogramm ist aber bereits vor einem Jahr und auch das Sprachlerntagebuch ist eingeführt worden.
Das finden wir auch richtig. Sie dürfen aber nicht vergessen, dass die Qualitätsverbesserungen, die Sie in der Kita eingeführt haben, darauf fußen, dass die Kitaleiterinnen diese umsetzen und implementieren. Das ist eindeutig so gedacht, sie sind die Multiplikatorinnen für die Kitas. Wir erinnern uns noch sehr gut, dass die Freistellung für die Aufgaben der Kitaleitung von dieser Koalition 2001 verschlechtert wurde. Wenn Sie konsequent sind und nicht nur die Quantität, sondern die Qualität der Kitabildung meinen, dann müssen Sie auch dafür sorgen, dass das Personal und die Personen, die für diese Qualität der Bildung sorgen sollen, dazu in der Lage sind.
Es ist richtig – und das bestreitet auch niemand –, dass wir ein gut ausgebildetes System an Kindertagesstätten haben. Wir haben einen hohen Versorgungsgrad und sollten es als Pfund ansehen und als Standortvorteil für Berlin nehmen, dass junge Menschen, die in diese Stadt zum Arbeiten kommen, und Wirtschaftsbetriebe, die nach Berlin kommen, sicher sein können, dass Frauen und Männer hier arbeiten können und die Kinder währenddessen gut aufgehoben sind. Die Kinder werden in den Kindertagesstätten gut gefördert, gebildet und erzogen. Aber Sie schaffen es, innerhalb der letzten drei Jahre – der Zeit der rot-roten Koalition – immer wieder an diesem Pfund anzusetzen. Ich kann mich nicht erinnern, dass ein Bereich so schnell und so früh mit Kürzungen überzogen wurde wie der Kitabereich, obwohl die SPD und insbesondere die PDS vor der Wahl mit der Forderung durch die Stadt gezogen sind, bei der Bildung dürfe nicht gespart, sondern dort müsse mehr getan werden. Das nenne ich unehrlich, und mit dieser Unehrlichkeit sollte endlich Schluss sein.
Sie haben die Chance verpasst, mit diesem Gesetz der Förderung und Bildung in den Kindertagesstätten einen höheren Stellenwert einzuräumen und die Qualität wirklich zu verbessern.
Frau Müller – ich kann Sie jetzt nicht sehen –, ich bin immer wieder sehr erschrocken darüber, dass Sie so wenig die Wörter „Bildung“, „Förderung“ und „Erziehung“ in den Mund nehmen und immer wieder von der Betreuung in den Kindertagesstätten sprechen. Das hat für Sie einfach den höheren Stellenwert, während Bildung, Erziehung und Förderung der Kinder offenbar zweitrangig sind.
Sie brauchen gar nicht dazwischen zu quatschen. Jetzt habe ich das Wort, und dann lassen Sie es mir auch einmal!
Wenn ich eine Mail bekomme, wo eine Mutter bei einer Schulaußenstelle anfragt, wie es z. B. mit dem Integrationszuschlag für die Kinder ist, und auch den weiteren Mail-Wechsel mitbekomme, wie das von der Schulaußenstelle zu Frau Pape und zu dieser und jener Stelle geht, bis am Ende die Entscheidung steht, dass doch die Schulaußenstelle diese Frage beantworten muss, dann muss ich Ihnen sagen, Herr Böger: Räumen Sie in Ihrer Verwaltung auf, denn das hat allein mit der Senatsschulverwaltung zu tun! – Ich kann Ihnen diese Mail schicken, dann wissen Sie Bescheid.
Herr Böger! Die Mehrzahl sieht diese Reformen nicht so rosig, und wir tun das auch nicht. Sie sollten etwas mehr Realitätssinn zeigen. Ich muss Ihnen sagen: Meine Kinder waren in einer Kindertagesstätte und in einer Grundschule. Dort hatten wir einiges zu meckern, aber es gab Kontinuität, und wir wussten immer ziemlich sicher, wo es lang geht. Und ich bin froh, dass meine Kinder jetzt nicht in der Kita sind und nicht in die Schulanfangsphase kommen.
Man kann nicht ernsthaft Kinder, die ein halbes Jahr jünger sind, in eine erste Klasse packen und dazu auch noch die Kinder mit emotionalen und sozialen Problemen und Schwierigkeiten, wobei das auch noch mit dem gleichen Personalschlüssel geschehen soll, mit dem man vorher zurechtgekommen ist.
Das ist Realitätsverweigerung, Frau Barth! Diese Kinder brauchen einfach mehr Förderung und Unterstützung. Sie können nicht die Schulen und die Lehrer damit allein lassen, dass sie sich um diese Kinder kümmern sollen, und gleichzeitig verkünden: Wir verbessern die Qualität in den Einrichtungen. – Die Eltern, die Erzieherinnen, die Lehrer und die Kinder erleben vor Ort etwas anderes. Diese Realität sollten Sie endlich zur Kenntnis nehmen.
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Der Bildungssenator erhoffte sich vor allem einen Spareffekt. Der Platz bei den Tagesmüttern ist im Wesentlichen kostengünstiger als in der Krippe. Stattdessen stagniert die Zahl der bei Tagesmüttern betreuten Kinder, während – wie wir gerade von Frau Barth gehört haben – die Zahl der Krippenplätze auch noch um 700 ausgeweitet wurde.
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Was können wir Berliner zum neuen Schuljahr erwarten? – Den Abbau bei den räumlichen und personellen Standards! Gestiegene Ansprüche an weitgehend unvorbereitete Lehrer und Erzieher! Eine Vielzahl neuer Vorgaben wie z. B. den Abbau von Vorschule und Schülerläden! Eigenbetriebe statt bezirkliche Kitas! Eine um ein halbes Jahr frühere Einschulung! Die Verlagerung der Horte an die Schule zur Umsetzung des Konzepts der verlässlichen Ganztagsschule! Die Profilierung der Schulen verbunden mit vielen organisatorischen Neuerungen!
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„Start des neuen Berliner Sonderfahrdienstes ,mobil
cab’ am 1. Juli“ – so lautet die Überschrift der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz von heute. Im Interesse der Menschen mit Behinderungen, die auf den Sonderfahrdienst angewiesen sind, um zum Arzt, ins Kino ins Theater oder ins Olympia-Stadion fahren zu können, würde ich hier und heute gerne sagen können: „Ende gut, alles gut!“ Nach mehr als zwei Jahren der Ankündigung und Planung der Umstrukturierung des Fahrdienstes, den langen Verhandlungen mit der BVG, von denen die meisten von uns wussten, dass sie nicht zum erwünschten Erfolg führen würden, ist es höchste Zeit, dass die Unsicherheit und ständig neue Verunsicherung der Telebusnutzerinnen und -nutzer über die Zukunft des Sonderfahrdienstes aufhört.
hat –, die Planung der Zusammenarbeit mit den Fuhrunternehmen und der Einsatz des GPS-Systems, die Zusammenarbeit mit der BVG, die ja weiterhin Vertragspartner ist – z. B. für die Notfallhilfe oder das barrierefreie Fahrtinfo –, die Sicherstellung einer Fahrtwunschannahme fast rund um die Uhr – durch Telefon, Fax oder E-Mail – und die Herstellung der Chipkarten, über die künftig die Abrechnung beim LAGeSo erfolgen wird. Dies kann nicht wirklich Ihr Ernst sein!
Wir appellieren deshalb auch an Sie: ziehen Sie ihren
Antrag zurück und machen Sie den Weg frei für einen Sonderfahrdienst, der die Mobilität der Nutzungsberechtigten verbessert und zugleich bei besserem Service wesentlich kostengünstiger sein wird, d. h. auch die beschlossenen Absenkungen der Finanzmittel im Doppelhaushalt 2006/2007 erbringen kann. Lassen Sie uns im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer nach vorne schauen, damit ab 2006 die gewonnenen Erfahrungen aller Vertragspartner und vor allem auch die der Menschen mit Handicap in ein System des Sonderfahrdienstes einfließen können, das dann von Dauer ist.
Ziehen Sie die Anträge zurück. Geschieht das nicht,
dann bleibt nur die Ablage Papierkorb.
Die Kindertagesstätten und auch die ergänzende
Betreuung an den Schulen hat nicht nur die Aufgabe, Eltern die Vereinbarkeit von Erziehung und Beruf zu ermöglichen. Sie hat ganz wesentlich auch die Förderung des Kindes zum Ziel. PISA und andere Bildungsstudien haben gezeigt, dass dieser Aspekt – bei allen Bemühungen die in den Berliner Kitas hier schon geleistet wurden und werden – auch vom rot-roten Senat noch sträflich vernachlässigt wird.
Kinder sind relativ flexibel und anpassungsfähig. Was
man ihnen zumuten kann, hat aber auch seine Grenzen. Sie brauchen Regeln und Rituale, sie brauchen Tagesstrukturen, in denen sie sich zurechtfinden und aufgehoben fühlen. Sie brauchen Kontinuität in den Bezugspersonen. Und: Sie brauchen Zeit in der Gruppe mit anderen Kindern für soziale Erfahrungen und zum Lernen.
Der Anspruch der Bildung und Förderung der Kinder
geht verloren, wenn Anwesenheits- und Betreuungszeiten der Kinder einseitig an den Arbeitszeiten der Eltern orientiert werden. Diese Gefahr sehen wir übrigens auch ganz deutlich in dem Kitareformgesetz, das wir hier demnächst zu beraten haben.
Präsident Momper
Die weit reichenden Forderungen der CDU-Fraktion