Jutta Lieske

Appearances

5/15 5/16 5/18 5/19 5/20 5/28 5/34 5/35 5/36 5/40 5/41 5/43 5/44 5/46 5/50 5/52 5/53 5/54 5/57 5/61 5/62 5/63 5/64 5/66 5/67 5/73 5/74 5/78 5/79 5/80 5/81 5/82 5/83 5/84 5/85 5/86 5/87 5/92 5/93

Last Statements

Der Landesfachbeirat für Kur- und Erholungsorte Brandenburg hat mit Schreiben vom 9. Oktober 2013 die Stadt Bad Freienwalde auf die noch zu erfüllenden Auflagen, die zur Beibehaltung des Kurort-Status nötig sind, hingewiesen. Mit Fristsetzung zum 31. März 2014 wurde der Stadt Gelegenheit eingeräumt, dem Landesfachbeirat nachweislich mitzuteilen, welche Schritte und Maßnahmen zur konstruktiven Erfüllung dieser Auflagen eingeleitet werden. Mit postalischem Eingang vom 31. März 2014 erreichte den Landesfachbeirat die Antwort der Stadt.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet der Landesfachbeirat die Vorhaben der Stadt Bad Freienwalde zum Erhalt des Titels „Staatlich anerkanntes Moorheilbad“?
Vielen Dank für die terminliche Ankündigung. Mehr können Sie ja heute leider nicht verkünden.
Meine Frage: Besteht die Möglichkeit, dass die Stadt Bad Freienwalde durch einen Vertreter an der Sitzung des Landesfachbeirates teilnimmt, oder wird sie nur anhand der Vorlage der abgelieferten Unterlagen beurteilt?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Gäste! Liebe Marie Luise von Halem, so viel gleich zum Anfang: Natürlich haben SPD und Linke das Thema Bildung nicht vergessen; es hat für uns oberste Priorität. Nichts, was damit in Verbindung steht, lässt uns kalt. Ich komme regelmäßig ins Schwitzen, wenn es darum geht, das Thema der frühkindlichen Bildung zu befördern und mich mit den entsprechenden Akteuren darüber auszutauschen. Fast alle Fraktionen waren auf dem Bildungstag der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege vertreten, der am 12. März stattfand. Wir hatten Gelegenheit, eine fachkundige Einführung in dieses Thema zu erfahren und uns begleitet zu fühlen. Dabei konnten wir spüren, mit welch großer Themenvielfalt sich die Träger frühkindlicher Bildung auseinanderzusetzen haben.
Ich hatte schon Angst, dass ich jetzt quasi die Begründung für diesen Antrag, den ursprünglich die Grünen-Fraktion einbrachte, liefern müsse; denn in den ersten Minuten ging es um nahezu alle Aspekte der frühkindlichen Bildung, sodass die Gefahr bestand, den Qualitätsaspekt nicht ausreichend beleuchten zu können. Das ist aber noch geglückt. Insofern kann ich nahtlos anschließen.
Die Themen, die auf dem Bildungstag erörtert wurden und mit denen sich die Bertelsmann Stiftung im Rahmen des Projektes „KiTa ZOOM“ beschäftigt, sind Ausdruck der bunten Vielfalt, wenn es um das Thema Kita geht. Zahlreiche Akteure sind beteiligt. Insofern kann man sicherlich nicht sagen, wir hätten auf Landesebene ein Instrument zum Monitoring der Qualitätsentwicklung zur Hand, das diese bunte Vielfalt aufnimmt und alle Akteure einbezieht.
Ich bin sicherlich nicht die Einzige, die jetzt oft in Kitas eingeladen wird; die LIGA ist insoweit sehr aktiv. Eine gute Personalausstattung ist natürlich eines der wichtigsten Qualitätsmerkmale. Aber nicht nur dieser Aspekt spielt eine Rolle. Prof. Tietze hat es auf dem Bildungstag klar zum Ausdruck gebracht: 25 % kann die Struktur schaffen, 75 % müssen woanders herkommen. - Insofern besagen die Zahlen des auf ganz Deutschland bezogenen Monitorings, die zudem ein Stück weit die unterschiedliche Ausstattung mit Personal in den Ländern berücksichtigen, durchaus nicht, mehr Personal reiche aus, um die Qualität in den Einrichtungen zu verbessern. Dem ist nicht so.
Auch für Brandenburg - Marie Luise von Halem hat es angesprochen - gibt es entsprechende Untersuchungen, schon seit zehn Jahren. Ich war als Bürgermeisterin über PädQUIS an einer Studie mit Prof. Tietze beteiligt und habe dadurch ein sehr gutes Bild meiner Kita vor Ort gewonnen. Ich wusste auch genau, wo ich als Träger ansetzen konnte.
Der Nächste, der sich auf diesem Spielfeld bewegt, ist Prof. Sturzbecher, der im Kremmener Raum eine große Gruppe von Trägern und Kommunen versammelt hat, die sich mit der Qualitätsentwicklung auseinandersetzen. Von der LIGA höre ich, dass noch wesentlich mehr Dinge eine Rolle spielen: Betreuungszeiten, die Finanzausstattung der Einrichtung, die Ausund Fortbildung, die Wertschätzung des Erzieherberufs, das Für und das Wider der Akademisierung des Erzieherberufs. Die möglichen Instrumente sind hier schon angesprochen worden. Wenn jetzt Frau Bock-Famulla mit dem Projekt „KiTa ZOOM“ in Potsdam unterwegs ist, spüren wir die Beteiligung aller an diesem Prozess; diese ist wichtig. Städte, Landkreise, Kommunen, Träger - alle müssen sich in diesen Prozess einbinden lassen.
Als ich den Antrag zum ersten Mal gelesen und das Datum gesehen habe, bis zu dem die Landesregierung das Konzept vorlegen soll - Juni 2014! -, dachte ich: Das kann nicht wahr sein! Wie ernst nehmen wir tatsächlich die Bewegung, die sich gerade in der Fläche abspielt? Es findet eine breite Diskussion zur Qualitätsentwicklung in den Kitas statt. Wie ernst nehmen wir das Thema, wenn wir bis Juni 2014 von der Landesregierung ein Konzept erwarten, das all die in dem Antrag genannten Aspekte umfänglich beleuchtet?
Dann frage ich: Warum sind die Akteure unterwegs? Wir haben von ihnen doch sehr viel Input erfahren und sind immer noch
mitten in der Diskussion. Daraus abgeleitet muss sich in der nächsten Legislaturperiode genau das abbilden, was heute von den drei Oppositionsfraktionen gefordert wird. Das wird sich auch abbilden, aber doch nicht fünf Minuten vor 12 bzw. fünf Minuten vor Ende der Legislaturperiode. Das ist der falsche Zeitpunkt.
Wir sind uns über den Inhalt einig. Über die Schrittfolge, über die Art, wie wir damit umgehen, sind wir uns wahrscheinlich uneinig. Das führt dazu, dass meine Fraktion dem Antrag heute nicht zustimmt. Das Ziel sollten wir aber gemeinsam verfolgen. Wir alle haben sicherlich den Wunsch, auch in der neuen Legislaturperiode, ab Herbst 2014, daran mitwirken zu dürfen. Vielen Dank.
Die Krankenhaus GmbH Märkisch-Oderland ist außerordentlich bemüht, die ambulante medizinische Versorgung in der Region sicherzustellen. Mit dem Medizinischen Versorgungszentrum im Raum Bad Freienwalde bietet sich eine Möglichkeit, junge Hausärzte als Nachfolger für Ärzte, die ihre Tätigkeit bereits eingestellt haben oder in absehbarer Zeit einstellen werden, zu etablieren. Seit Januar 2014 ist eine Allgemeinmedizinerin in der Krankenhaus GmbH MOL genau für diesen Zweck eingestellt worden, im benachbarten Ort Wriezen eine Zweigpraxis mit hausärztlicher Versorgung zu führen. Die Genehmigung dazu erteilt bekanntermaßen die Kassenärztliche Vereinigung Berlin-Brandenburg. Aber in ihrer Sitzung am 19.03.2014 ist der Antrag der Krankenhaus GmbH MOL nicht behandelt worden. Die nächste Sitzung des Zulassungsausschusses der KVBB findet erst am 30.04.2014 statt.
Ich frage die Landesregierung: Welche Voraussetzungen müssen seitens der KVBB gegeben sein, um einer hausärztlichen Tätigkeit in einer Zweigpraxis zuzustimmen?
Mich hat die Geschäftsführerin der Krankenhaus GmbH in der letzten Woche noch einmal über den aktuellen Stand der Dinge informiert. Sie hat darüber berichtet, dass die KVBB natürlich eine Umfrage unter den entsprechenden Hausärzten der Region vornimmt, die wohl alle darstellen, dass sie Konkurrenz befürchten und aus ihrer Sicht die Zulassung der Stelle eher unerwünscht ist. Mir ist allerdings bekannt, dass auch in der weiteren Region um Bad Freienwalde und Wriezen in nächster Zeit tatsächlich Hausarztpraxen wegen Überalterung der Hausärzte geschlossen werden. Insofern befindet sich die KVBB hier sicherlich im Spannungsbogen zwischen der Interessenvertretung ihrer Mitglieder und der Versorgungssicherheit.
Ich bin gespannt, wie die Entscheidung der KVBB in diesem konkreten Fall ausfällt. Schließlich gibt es bereits Stellen im Bereich Alt Zeschdorf - das liegt allerdings einige Kilometer von Bad Freienwalde entfernt -, bei denen es bisher nicht gelungen ist, eine Ärztin oder einen Arzt anzusiedeln, um die Versorgung zu sichern.
Ja, die Beschreibung mündet in folgende Frage: In wie vielen Fällen hat die KVBB diesen maximalen Versorgungsgrad bereits genehmigt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen - zumindest diejenigen, die die Wertschätzung für diesen Tagesordnungspunkt haben. Jedoch ist mir auch bekannt, dass viele dienstlich immer sehr stark eingebunden sind. Insofern beginnen wir einfach mit dem Thema Kindertagesstättenanpassungsgesetz.
Ich glaube, für alle, die am Prozess des Werdens dieses Gesetzes beteiligt waren, kann sich das Ergebnis, das wir heute zur Beschlussfassung hier im Plenum vorlegen, durchaus sehen lassen; denn wir hatten einen klaren Auftrag vom Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, das Kindertagesstättenanpassungsgesetz aus dem Jahr 2010 verfassungskonform zu gestalten.
Mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf ist das - auch im Ergebnis der Anhörung, die im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport stattfand - aus der Sicht der Fraktionen DIE LINKE und SPD geglückt. Wir haben dort eine sehr umfängliche Anhörungsprozedur vollzogen, die sowohl von Trägerbeteiligung, von Vertretern der karitativen Verbände als auch von rechtlicher Kompetenz gekennzeichnet war. Insofern haben wir von allen Seiten hilfreiche Dinge dazu erfahren.
Bereits im Prozess des Werdens des Gesetzentwurfs ist über den Anspruch hinaus, den das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg an das Kita-Gesetz formuliert hat, eine Regelung aufgenommen worden, die den inklusiven Teil der Kindertagesstätten betrifft, also Gebärdensprachdolmetscher, die nach dem Kita-Gesetz zum Einsatz kommen. Wir haben es im Laufe des Verfahrens aus meiner Sicht ein Stück weit zu wenig gewürdigt, dass diese zusätzliche Regelung aufgenommen wurde.
Im Verlaufe und in Vorbereitung der Anhörung konnte auch geregelt werden, dass sich das uns seit langem begleitende Thema der Hortbetreuung für behinderte Kinder, die eine Regelschule besuchen, nun nach einem normierten Verfahren im Kindertagesstättenanpassungsgesetz wiederfindet, das die Zustimmung aller Anzuhörenden gefunden hat. Solch eine Einmütigkeit ist nicht selbstverständlich.
Im weiteren Verlauf sind auch Änderungen zur Harmonisierung der bundes- und landesrechtlichen Ansprüche der Kinder in einem Alter von ein bis zwei Jahren durch Änderungsanträge sowohl von der CDU-Fraktion als auch von den Fraktionen DIE LINKE und der SPD in diesen Gesetzentwurf eingeflossen. Insofern sind wir mit dem jetzigen Gesetzentwurf weit über den verfassungsmäßigen Auftrag hinausgegangen.
Wir bilden mit dem Gesetzentwurf natürlich nicht alle Dinge ab, die von den Trägern, von den Kommunen und von anderen Beteiligten vorgetragen worden sind. Die haben wir in diesem Plenum schon oft zur Kenntnis genommen und werden wir auch weiterhin hören; dessen bin ich mir ganz sicher. Es war auch nicht Auftrag des Gesetzentwurfes, damit alles zu regeln, sondern wir hatten ganz klar das Konnexitätsproblem zu lösen, das uns mit auf den Weg gegeben worden ist. Das scheint gelöst zu sein. Wir gehen davon aus, dass das so ist. Das kostet das Land Brandenburg zusätzliche Mittel in Höhe von 9 Millionen Euro. Das ist der Anspruch, der von den Trägern der Einrichtungen mit Verweis auf die Verfassung geltend gemacht worden ist. Diesem tragen wir Rechnung und dagegen wollen wir uns überhaupt nicht wehren.
Es lohnt sich, noch einiges zu den Summen in den Raum zu stellen, was dem Land Brandenburg die Kindertagesbetreuung wert ist. Das möchte ich am Ende meines Beitrags tun. Ich glaube, wir hören dazu im Speziellen und im Einzelfall noch etwas von den anderen Rednerinnen und Rednern.
Im Jahr 2008 hat das Land 137 Millionen Euro ausgegeben und im Jahr 2013 - nach dem Jahresabschluss; wir können immer nur über vergangene Jahre reden - haben wir eine Summe von 218 Millionen Euro erreicht. Wir wissen, dass die letzte Änderung, die wir im Bereich der Verbesserung des Personalschlüssels vorgenommen haben, ausschließlich auf dem Kostensektor des Landes Brandenburg zu verzeichnen ist. Insofern, glaube ich, war das eine Anstrengung in der letzten Legislaturperiode,
die sich durchaus sehen lassen kann, auch wenn wir wissen, dass der Aufgabenkatalog zur Verbesserung der Qualität in den Einrichtungen noch groß ist.
Ich werbe um Ihre Zustimmung. Ich möchte noch zur Kenntnis geben, dass die Zustimmung zu diesem Kita-Anpassungsgesetz im Ausschuss mit 7:1:1 Stimmen relativ einmütig gewesen ist. Das ist ein klares Votum für das Gesetz gewesen. Ich würde mich freuen, wenn auch heute ganz viele in der Lage wären, bei der Schlussabstimmung ihre Hand für das Gesetz zu heben.
Bei der Schlussabstimmung betrug das Abstimmungsergebnis 7:2:0 Stimmen. Ich korrigiere mich sofort und gebe Herrn Büttner Recht.
Mir ist das noch ziemlich gegenwärtig. Andreas, du hast noch die Chance, etwas dazu zu sagen. - Vielen Dank. Ich werbe um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Gordon Hoffmann, vielen Dank, dass du das Plenum hier noch einmal dafür begeistern konntest, dass es dem Thema aufmerksam gefolgt ist und der eine an der einen oder anderen Stelle auch erkannt hat, wo du heute bestimmte Dinge auch ein bisschen ausgeblendet, nicht ganz die Wahrheit gesagt hast.
- Ja, manchmal hilft es ja auch, wenn man es nur verschweigt; das ist einfach so.
Vielleicht noch einmal zur Genese: Ich glaube, uns war in Brandenburg, solange das mit dem Bundes-Rechtsanspruch geht und wir das Jahr 2013 auf Bundesebene - nicht auf Landesebene - so ein bisschen vor uns hergetragen haben, klar, dass das, was wir auf Bundesebene erreichen wollen, in Brandenburg schon lange Realität ist.
Ich glaube, da sind wir uns alle einig, und das ist durchaus einen Applaus wert. Brandenburg war eines der Bundesländer, die auf der Bundesebene die Diskussion überhaupt erst einmal ins Laufen gebracht haben - damals noch mit unserem Bildungsminister Holger Rupprecht, der Vorsitzender der entsprechenden Kommission war und auch dafür gesorgt hat, dass das Thema der Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen in der Diskussion von Anfang an eine Rolle spielte.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie Klara Geywitz, als Holger Rupprecht vom 1. Krippengipfel zurückkam, das Ergebnis des Krippengipfels als „Hügelchen“ bezeichnete. So ging es auch los: Da haben wir nämlich erst einmal mit dem Ausbau der U3-Plätze im investiven Bereich angefangen.
Du hast dich auch so schön auf die Fragestellung deiner Kollegin Anja Heinrich bezogen. Ich finde, die ist auch sehr aussagekräftig, wenn es um das Thema der U3-Mittel und um die Bundesbeteiligung, aber auch um die Landesbeteiligung geht.
- Aber natürlich! Wir kommen gleich dazu.
- Ingo Senftleben, ich bin noch nicht am Ende meiner Redezeit angelangt. Nein, dass ich das jetzt sage, kannst auch du nicht verhindern.
Um es noch einmal zu sagen, Herr Hoffmann, da Sie sagten, dass wir uns jetzt auf Wahlprogramme für die Zukunft verständigt haben: Wir haben schon Wahlprogramme, wir schauen schon in die Zukunft, wir wissen, was wir da machen wollen. Und du hast uns in der jetzt auslaufenden Legislaturperiode sogar dafür gelobt, uns als regierungstragende Fraktion,
dass wir euer Wahlprogramm mit umgesetzt haben. Insofern müssen wir uns doch gar nicht gegenseitig agitieren.
Er möchte eine Zwischenfrage stellen. Auch ich lasse sie zu.
Wissen Sie, wir befinden uns heute hier nicht in der Haushaltsdebatte. Da war es angemessen, über dieses Thema zu reden. Da gab es auch entsprechende Anträge und dazu haben wir uns auch als Fraktion erklärt. Jetzt geht die Legislaturperiode dem Ende entgegen. Insofern finde ich auch den Antrag, der aussagt, bis zum Juni 2014 solle ein Konzept vorgelegt werden, wie wir den Bundesdurchschnitt erreichen, fragwürdig. Ist das wirklich realistisch?, frage ich jetzt die CDU-Fraktion.
Glauben Sie wirklich daran, dass man diesem Antrag folgen kann?
Auch die anderen frage ich jetzt. Das ist eigentlich nicht möglich.
Ich möchte noch einmal darauf eingehen: Wir waren zu dritt zum Schluss zu viert - bei dem Bildungstag, den die Kitainitia
tive eingerichtet hatte, und ich glaube, diejenigen, die vom Beginn bis zum Schluss dort waren, waren auch sehr angenehm davon berührt, wie die Kitainitiative aufgestellt ist und wie breit sie auch die Verantwortung der Kitafinanzierung dargestellt hat.
Das Land hat ganze 20 % am gesamten System Kita. 80 % kommen aus dem kommunalen Bereich. Das sollten wir nicht verschweigen. Insofern sind wir nicht die alleinigen Heilsbringer - und schon gar nicht mit unserem Haushalt, der sich in Zukunft für alle Fachbereiche etwas verschlanken wird. Insofern brauchen wir die kommunale Ebene.
Hier wurde noch einmal der Antrag gestellt, alle Betriebskostenzuschüsse in die kommunale Ebene zu geben. Es war Verhandlungsgegenstand auf Bundesebene, dass mit dem Geld auch Qualitätsverbesserung erreicht werden kann und nicht nur Platzkapazitäten erweitert werden können. Die Ministerin hat in ihrem Redebeitrag zum Kitagesetz die Prozentsätze der Betreuung genannt. Von diesen Prozentsätzen träumen alte Bundesländer. Was da noch für Anstrengungen erforderlich sind, um die zu erreichen, ist unglaublich; das fordert alles ab.
Insofern finde ich den Zeitplan, der hier eingefordert wird, schon mehr als illusorisch.
Jetzt bin ich fast bei der letzten Minute meiner Redezeit angekommen. Ich möchte nur noch einmal sagen, dass das Land Brandenburg zusätzlich zu den Bundesmitteln Geld in die Hand genommen hat, um genau die Qualitätsverbesserung, die hier eingefordert wird, auch ein Stück voranzubringen. Wir waren uns in dieser Runde der Fachpolitiker und auch mit allen anderen immer einig, dass das nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Wir brauchen weitere Schritte zur Qualitätsverbesserung in den Kitas.
Gordon Hoffmann, du hast auch Punkte wie die Betreuungszeiten und andere Dinge angesprochen. Das sind Dinge, mit denen wir uns stets und ständig auseinandersetzen werden. Wir versprechen: In der nächsten Legislaturperiode ganz sicher. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
Sie haben mich gerade animiert, diese Frage zu stellen. Sie geben mir doch hoffentlich Recht, dass wir mit dem gestern beschlossenen Kita-Gesetz den Konnexitätsanspruch der Kommunen mit der Übernahme des bundesrechtlichen Anspruchs in das Landesrecht - nicht gleich in Zahlen ausgedrückt, aber durch die Ermächtigung, eine Verordnung zu erlassen - geregelt haben. Daraus werden sicherlich finanzielle Ansprüche der Kommunen entstehen, die wir aufgrund der Komplexität des Themas aber noch nicht genau benennen können. Es gibt Hausnummern. Ich will aber keine in den Raum stellen, sondern nur die von Frau Petereit wiederholen, wobei ich nicht hoffe, dass es so eintreten wird. Sie hat die Größenordnung des konnexen Anspruchs nach dem Bundesrecht mit einem Betrag in Höhe von 220 Millionen Euro angegeben.
- Ich will nur die Frage stellen, ob sie mir Recht gibt, dass wir das mit dem Kita-Gesetz geregelt haben und dass damit weitere Kosten durch das Land Brandenburg zu erstatten sind.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr wertgeschätzte Marie Luise von Halem, ich wollte noch einmal auf den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu sprechen kommen und auf die Modalitäten der Kostenerstattung. Die Anzuhörenden haben das explizit vorgetragen. Dabei ging es um die Kostenerstattung für das zusätzliche Personal und um die Frage, wie das berechnet wird. Das war der Schwerpunkt in der Anhörung. Es ging nicht um den konnexen Anspruch beim Übergang von Bundesrecht auf Landesrecht. Das möchte ich klarstellen.
Insofern hatten wir mit dem Entschließungsantrag - jedenfalls ich - aufgrund der Vielfalt, die in Brandenburg herrscht, gerade bei der Kostenerstattung zwischen den örtlichen Trägern der Jugendhilfe und den Kommunen, ziemliche Bauchschmerzen, ob wir mit einer solchen Handreichung tatsächlich Klarheit schaffen können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Familienhebammen haben einen frühen und engen Kontakt zu Familien und sind in der Lage, Fehlentwicklungen von Kindern rechtzeitig zu erkennen. Das ist eine absolute Wahrheit, der man nichts entgegensetzen kann, das ist überhaupt keine Frage. Auch bei der Situation der Hebammen, die hier geschildert wurde, sowohl, was den versicherungstechnischen Teil, als auch, was den vergütungsrechtlichen Teil betrifft, gibt es Handlungsbedarf. Aber dort ist nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Landesebene etwas in Bewegung gekommen.
Sie haben vom Netzwerk Frühe Hilfen gesprochen. Auch dieses ist in Brandenburg gut angesiedelt; das gibt es hier. Was sich in Brandenburg ebenfalls sehr gut etabliert hat, ist das Netzwerk Gesunde Kinder, das flächendeckend im Land Brandenburg vorhanden ist. Die Bundesmittel, die Sie ansprachen, Frau Schier, werden vom Land Brandenburg ein Stück weit an die örtlichen Träger durchgereicht, die in allererster Linie auch diejenigen sind, in deren Kompetenz und Verantwortung die ganze Angelegenheit gehört und die den allerbesten regionalen Überblick über die Bedürfnisse und die entsprechenden Erfordernisse der jungen Mütter haben.
Aber natürlich.
Ich glaube, das wissen wir alle, und es ist auch nicht nur ausschließlich das Netzwerk Gesunde Kinder, das als Ansprech
partner gilt. Wir wissen, dass die Familien - davon machen sie regen Gebrauch - ein freies Wahlrecht haben. Das ist ein Angebot, das an die Familien gerichtet wird, und diese können selbst entscheiden, welchen Hilfeanspruch sie gern anmelden möchten. Ich denke, es gehört zu einer Gesellschaft, die freiheitlich und grundordentlich strukturiert ist, dazu, dass es dieses gibt. Dass man derzeit im Land Brandenburg wahrscheinlich Familienhebammen nicht flächendeckend vorweisen kann, wissen wir. Aber es gibt eine enge Verbindung zwischen dem Land Brandenburg, dem Familienhebammenverband Berlin-Brandenburg sowie dem Kompetenzzentrum Frühe Hilfen, die daran arbeiten, die Familienhebammen erstens besser auszubilden, sie nach einem gemeinsamen Curriculum zu beschulen und zweitens die Attraktivität des Berufes zu stärken.
Da wir auch von kommunaler Verantwortung sprechen und von dem Blickwinkel, der auf die regionale Identität zu richten ist, wissen wir, dass wir als Land mit entsprechenden Anweisungen, die von Landesebene kommen, nicht unbedingt den einzelnen Einsatz der Familienhebamme befördern können, sondern das muss eine Entwicklungsstruktur sein, die vor Ort das Zusammenspiel der einzelnen Akteure sichert.
Die Grundsätze, die Sie ansprachen, die auf Bundesebene gelten, sind ein gutes Hilfsinstrument, um die Zusammenarbeit zu strukturieren. Das Land Brandenburg hat mit seiner Förderrichtlinie klare Handlungsansätze für die Familienhebammen vorgegeben. Ich denke, dass wir auch bei diesem Thema noch eine ganze Menge zu tun haben und Handlungsbedarfe im Bereich der Ausbildung sowie bei der weiteren Integration in die Netzwerke Frühe Hilfen vorhanden sind.
Wir halten allerdings wenig davon, dass wir mit Landesempfehlungen arbeiten und die regionalen Körperschaften bzw. die Landkreise oder kreisfreien Städte anweisen, wie ihr ganz konkretes Hilfsangebot für Familien und Kinder aussehen soll. Ich denke, das wäre etwas zu sehr der Landesblick. Diesen muss man natürlich insgesamt beibehalten, und das haben wir auch getan, denn in diesem engen Netzwerk hat sich in den Jahren Sie sprachen von Redebeiträgen, die bereits einige Jahre zurückliegen - eine ganze Menge getan, und auch der Hebammenverband fühlt sich in der Beratung ganz wohl, aber lange noch nicht befriedigt; das ist überhaupt keine Frage. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Wenn Sie mit der DB Netz AG so intensiv im Gespräch sind, dann sicherlich nicht nur, was die Streckenführung der S 7 betrifft. Vielleicht ist für die S 5-Linie, gerade hinsichtlich der Anbindung von Strausberg-Nord, die Verhandlung etwas erfolgreicher als bisher gewesen. Darf ich Sie um den aktuellen Sachstand diesbezüglich bitten?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Gordon Hoffmann, wir stehen heute hier wegen des letzten Kita-Gesetzes - mit den Möglichkeiten der Personalverbesserung, die wir als Regierungskoalition für die Legislaturperiode gesehen haben -, das mit Wirkung zum 01.10.2010 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz wirkt nun schon vier Jahre.
Diesbezüglich gingen die vier kreisfreien Städte - dies wurde in der Runde schon mehrfach betont - und nicht die 14 Landkreise rechtmäßig vor das Verfassungsgericht, haben dort angerufen, ihre Rechte beansprucht und diese auch durchgesetzt.
Eine solche Urteilsverkündung ist durchaus eine Veranstaltung, die man sich auch als Abgeordneter einmal gönnen kann. Ich war persönlich anwesend und fand es sehr interessant, wie dezidiert unser Verfassungsrichter dort alles vorgestellt und die Gründe für das Urteil vorgetragen hat. Er hat gesagt - natürlich im Namen des gesamten Gerichts, das die Entscheidung gemeinsam getroffen hat -: Das, was an Finanzvolumen zur Verfügung steht, um die Verbesserung des Personalschlüssels zu tätigen, ist ausreichend. Die Art, wie wir es verteilt haben Pauschalen, unbesehen nach tatsächlich entstandenen Kosten -, gilt es zu beanstanden. Dafür ist ein neuer Schlüssel zu finden.
Der Schlüssel wird mit dem Gesetzentwurf entsprechend vorgelegt. Das Urteil wurde - um das in Erinnerung zu rufen - am
30. April 2013 verkündet, und spätestens zum 01.01.2014 sollte eine Neuregelung wirksam werden. Insofern haben die Kommunen - auch wenn wir erst jetzt in die Beratung einsteigen den Rechtsanspruch, bereits ab 01.01.2014 den finanziellen Ausgleich aufgrund der neuen Gesetzessituation zu bekommen.
- Sie bekommen das Geld auch entsprechend zur Verfügung gestellt.
Ich glaube, der Gesetzentwurf enthält eine kluge Regelung. Auch wenn wir pauschalieren, hat dennoch jeder, der meint, mit der Pauschalierung nicht klarzukommen, die Möglichkeit, beim Land den Nachweis zu erbringen, dass er mehr Geld benötigt, als ihm über die Pauschale zur Verfügung gestellt wird.
Das unterliegt der Voraussetzung, dass man mehr Plätze anbietet oder das Personal vom Alter her schon etwas länger in der Einrichtung ist und damit auch höheren Vergütungsansprüchen unterliegt. Das werden wir sicherlich gut ausprobieren.
Heute Morgen waren wir alle bei der Kita-Initiative „Gute Bildung von Anfang an“, die sich nun schon zum zweiten Mal an die Parlamentarier wendet.
Sie fordert erneut eine Verbesserung des Personalschlüssels. Dazu gibt es bereits erste Aussagen von Fraktionen, wie sie dem begegnen wollen. Insofern werden wir die Wirksamkeit des Gesetzes sicherlich miteinander besprechen. Ich freue mich schon auf die Anhörung und werde auch die kommunalen Spitzenverbände nach ihrer Meinung befragen; denn die 14 Landkreise - auch mein eigener Landkreis - waren mit dem System der Finanzierung sehr zufrieden.
Zwei Krankenschwestern aus Petershagen/Eggersdorf haben gemeinsam mit der AOK Nordost, dem Landesjugendamt Brandenburg und dem Sozialhilfeträger Märkisch-Oderland das Projekt Kristallkinder Intensivpflege initiiert. Das Projekt sollte eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe sein mit zusätzlichen Krankenkassenverträgen nach SGB V und IX. Alle Voraussetzungen wurden nach konkreter Zusage der AOK Nordost in Petershagen geschaffen. Die beiden Initiatorinnen haben sich finanziell an erforderlichen Umbaumaßnahmen beteiligt. Aufgrund der konkreten Zusage der AOK Nordost steht auch
eine bereits genehmigte Kreditsumme zur Verfügung, die jedoch erst nach kompletter Unterzeichnung der Versorgungsverträge durch die AOK Nordost ausgezahlt wird. Beide Initiatorinnen haben per 31.10.2013 ihre sicheren Arbeitsplätze gekündigt und schlossen vor Beginn der Umbaumaßnahmen einen Mietvertrag für die Einrichtung ab. Alle nötigen Unterlagen zur Gründung des Pflegedienstes wurden im September 2013 bei der AOK Nordost eingereicht, inklusive der erforderlichen Angaben zu den bereits eingestellten qualifizierten Pflegekräften. Leider ist es bislang nicht gelungen, dass die AOK Nordost die Versorgungsverträge unterzeichnet.
Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten bestehen, das Projekt Kristallkinder Intensivpflege einer Genehmigung zuzuführen?
Vielen Dank für die Antwort, Frau Ministerin. Sie haben davon gesprochen, dass am 20. Januar ein gemeinsames Gespräch stattgefunden habe; das ist ja in allerjüngster Vergangenheit gewesen. Ist Ihnen bekannt, dass weitere Termine in der Abstim
mung sind? Denn ich denke, September 2013 und jetzt, Januar 2014, und gekündigte Arbeitsverträge der beiden Krankenschwestern mahnen zum schnellen Vollzug und zum Erfolg der Verhandlungsabschlüsse.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kollegen! Lieber und wertgeschätzter Kollege Andreas Büttner, die anderen Punkte in eurem Antrag hast du einfach einmal leicht unter den Tisch fallen lassen. Die kann ich alle relativ gut mittragen, da gibt es gar keine Frage, wenn es zum Beispiel darum geht, einmal die Situation in der Bundesrepublik zu analysieren. Was das Thema der Kitaplätze betrifft, gehört Brandenburg zu den drei Ersten; wir haben die höchste Quote. Die Länder, die das Betreuungsgeld umgesetzt und schon eingeführt haben - wie Bayern,
Baden-Württemberg, leider auch Nordrhein-Westfalen - sind diejenigen mit den höchsten Fallzahlen beim Betreuungsgeld bis 25 000 Anträge. Bayern hat mittels einer großen Medieninitiative noch einmal alle im Lande wachgerüttelt, dass sie den entsprechenden Antrag stellen.
Wir müssen einmal in die Geschichte des Betreuungsgeldes zurückgehen. Ich gehe erst einmal nur bis 2009 zurück, und da möchte ich aus dem Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb zitieren:
„Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden.“
Im April 2012 gab es die heiße Debatte, die du auch angesprochen hast, im Zuge derer auch wir uns im Landtag Brandenburg - andernorts - zu diesem Thema verständigt haben. All deine Argumente, die du gegen das Betreuungsgeld hier angeführt hast, trage ich weiterhin voll mit. Ich bin immer noch keine Freundin des Betreuungsgeldes, sondern sage: Das Geld wäre sicherlich besser für den Ausbau von Plätzen für die Betreuung von Kindern von null bis sechs Jahren genutzt, keine Frage.
Aber Herr Kubicki - er ist auch heute noch, glaube ich, ein sehr anerkanntes Mitglied eurer Partei - hat noch einmal darum geworben, diese Verpflichtung, die man im Koalitionsvertrag eingegangen ist, auch zu erfüllen. Und man darf dann auch nicht das Thema der Verfassungsmäßigkeit noch einmal infrage stellen. So etwas muss einem früher einfallen, so O-Ton von Herrn Kubicki.
Am 6. Juni 2012, lieber Andreas, haben wir uns dann auf dem Brauhausberg dazu verständigt. Ich möchte dich auch noch einmal zitieren, weil du dir ja treu geblieben bist.
„Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Überzeugung meiner Fraktion ist das Betreuungsgeld verzichtbar, und wenn man es einführen will, dann soll man es bitte im Freistaat Bayern einführen. Millionen Familien und Steuerzahler für eine krude Familienpolitik der CSU in Haftung zu nehmen ist das Letzte, was unser gesamtes Land und was auch Brandenburg benötigt.“
Am 09.11.2013 war die Überschrift zu lesen: „Schwarz-Gelb drückt Betreuungsgeld durch“. Die Entscheidung im Bundestag wurde getroffen mit 91,4 % der Stimmen aller FDPBundestagsabgeordneten und mit 100 % Stimmenanteil der Brandenburger Abgeordneten der FDP.
CDU/CSU und FDP führten das Betreuungsgeld ein. Mittlerweile liegen 100 000 Anträge vor. Nun kommt die FDP mal
schnell von hinten durch die Brust ins Auge und sagt: Jetzt seid ihr gefordert! Schafft es jetzt ab!
- Das weiß ich.
Wir können ja in den Koalitionsvertrag schauen. Du hast sicherlich jede Seite gelesen und - genauso wie ich - nicht ganz so viel zu dem Thema gefunden, außer im Vorwort. Aber im Vorwort steht genau das Entscheidende: Wir wollen 6 Milliarden Euro mehr ausgeben, um die Kommunen zu entlasten und um Wissenschaft, Kita und Ganztag in der Schule zu fördern. Das sind genau die Dinge, die du sonst einforderst, aber hier gar nicht mehr erwähnt hast. Du hast nur noch über das Betreuungsgeld gewettert, das ihr mit eingeführt habt. Ganz traurig!
Wenn wir uns die Bilanz der Kita-Entwicklung in Brandenburg ansehen, stellen wir fest: Qualitäts- und Quantitätsentwicklung können sich sehen lassen. Was das Thema Qualitätsverbesserung angeht, so ist das noch nicht der Weisheit letzter Schluss gar keine Frage. Aber dieser Antrag, der uns hier zu später Stunde am heutigen Tag vorliegt, ist so etwas von durchsichtig und scheinheilig, wenn es um die Beteiligung Ihrer eigenen Partei, der FDP, auf Bundesebene geht.
Es tut mir leid, aber wir können dem Antrag damit nicht zustimmen, obwohl wir alle anderen Punkte, die du beschrieben hast, natürlich genauso sehen. Wir wollen eine moderne Familienpolitik, und wir wollen die Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Beruf. Daran arbeiten wir weiterhin. Auch mit dem Programm, das jetzt vereinbart worden ist, ist das möglich.
Es wird voraussichtlich ein drittes Ausbauprogramm geben. Wir werden entsprechend Geld in die Hand nehmen, um die frühkindliche Bildung genau dort zu stärken, wo wir es für besonders wichtig halten: in den Kitas.
Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Information zum Sachstand. Dem Landtag wurde heute eine Petition der Bürgerinitiative übergeben, sodass sich auch der Petitionsausschuss des Landtags mit dem Thema beschäftigen wird.
Sie haben zu den drei Arten der möglichen objektiven Ermittlung der Messwerte gesprochen und auch gesagt, dass der Abwägungsprozess, welche davon zum Einsatz kommt, noch nicht feststeht. Ich würde gerne wissen: In welchem zeitlichen Rahmen werden Sie diese abschließende Entscheidung treffen? Für Vertreter der Bürgerinitiative ist es auch immer wichtig, zu wissen, wann mit der Errichtung dieser Messstation oder anderen Arten der Messwertermittlung zu rechnen ist.
Für Bad Freienwalde liegt seit 2003 die staatliche Anerkennung als Moorheilbad vor. Die unbefristete Anerkennung war mit Auflagen versehen. Eine dieser Auflagen lautet:
„Die B 158 durchquert unter anderem mittels einer Brücke das Stadtgebiet. Die staatliche Anerkennung ist deshalb mit folgender Auflage versehen: Zum Zeitpunkt der Anerkennung sind die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Brandenburgischen Kurortegesetzes noch nicht vollständig erfüllt. Diese können erst erfüllt werden, wenn die Ortsumfahrung bzw. Umverlegung der B 158 mit Rückbau der das Stadtbild störenden Brücke erfolgt ist. Die staatliche Anerkennung ist deshalb mit der Auflage verbunden, dass die Stadt Bad Freienwalde alle in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich liegenden Aktivitäten unternimmt, damit eine Realisierung der Maßnahme nicht aus Gründen, die die Stadt Bad Freienwalde zu vertreten hat, verzögert wird.“
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Ortsumfahrung B 158 in Bad Freienwalde?
Vielen Dank, Herr Minister.
- Es klingt auch nicht ganz schlecht.
Jetzt geht es mir eigentlich um etwas, das nicht ganz konkret Ihr Ministerium betrifft. Die Stadt Bad Freienwalde hat nämlich bis zum 31. März dem Landesfachbeirat gegenüber eine Stellungnahme über ihr Tätigwerden in Bezug auf die vom Landesfachbeirat kritisch angemerkten Dinge abzugeben. Dazu zählt auch das Thema Ortsumgehung Bad Freienwalde. Ich habe den entsprechenden Satz vorhin nicht umsonst zitiert, weil es darum ging, dass Dinge, die die Stadt Bad Freienwalde zu verantworten hat, dort stärker in den Fokus gerückt werden sollen.
Ich denke, dass das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, vertreten durch den Minister und die entsprechenden Fachabteilungen, durchaus bereits ist, der Stadt Bad Freienwalde diese zeitlichen Abfolgen zu schildern und dem Bürgermeister zur Verfügung zu stellen, um seine Stellungnahme gegenüber dem Fachbeirat, gerade was dieses Thema betrifft, fachlich noch einmal zu untermauern.
„Verwirrspiel und Lebuser Landeslehrstätte“ - unter gleichnamiger Überschrift wurde in einem Artikel der „Märkischen Oderzeitung“ vom 5. November 2013 über die durch das Umweltministerium Brandenburgs geplante Übergabe der Lebuser Landeslehrstätte an den Landesbaubetrieb berichtet. Dieser empfiehlt, das an der Oder gelegene Ensemble aus sieben Häusern abzureißen. Grund ist laut Ministerium die Kritik des Landesrechnungshofes an der fehlenden Wirtschaftlichkeit der Lehrstätte. Alle Versuche, einen Käufer zu finden, oder die Übertragung an eine Stiftung sind gescheitert - so der Inhalt des Artikels. Am 6. November 2013 wird dazu die Aussage in der gleichnamigen Zeitung widerrufen.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Sach- und Planungsstand zur Zukunft der Landeslehrstätte in Lebus?
Eine Nachfrage haben Sie mir schon fast beantwortet, es ging um den Informationsfluss zwischen dem Ministerium und der Örtlichkeit. Sie haben vom Amtsdirektor und vom Bürgermeister gesprochen.
Ich denke, dann sollten die Stadtverordneten in der Region informiert sein.
Sie haben gesagt, bis Ende des Monats laufe noch das Ausschreibungsverfahren. Ich verstehe das so, dass der Abriss des Gebäudeensembles damit erst einmal nicht geplant ist. Ist meine Annahme richtig, oder liege ich damit neben den Tatsachen?
Die bauliche Einschätzung von Neuenhagen kann ich durch meinen persönlichen Eindruck von letzter Woche Freitag bekräftigen. Das ist so.
Herr Minister, Sie haben die Zeitschiene genannt, 2016/17. Im Artikel stand, glaube ich, 2016. Vorher war schon einmal von 2015 die Rede. Meine Frage ist: Gibt es die grundsätzliche Zustimmung der Landesregierung zu diesem Projekt mit der Wohnungsbaugesellschaft Strausberg, diese Vorhaben, die Sie angekündigt haben, umzusetzen? Gibt es da schon so etwas wie eine vertragliche Basis?
Die Stadt Bad Freienwalde hat im Jahr 2003 die staatliche Anerkennung als „Moorheilbad“ nach dem Brandenburgischen Kurortegesetz erhalten. Die Anerkennung war mit Auflagen verbunden und wurde unbefristet erteilt.
Ich frage die Landesregierung: Wie hat die Stadt Bad Freienwalde die mit der staatlichen Anerkennung verbundenen Auflagen aus dem Jahr 2003 bis zum heutigen Tag erfüllt?
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Antwort. Ich habe noch einige Nachfragen. Ich würde die B 158 tatsächlich heute ausklammern, weil es dazu eine gesonderte Anfrage gibt. Sie haben den Lärmaktionsplan und den FNP angesprochen, und es waren noch weitere Auflagen, die im Jahr 2003 erteilt worden sind. Sie haben jetzt in Ihrer Antwort etwas priorisiert, welche Auflagen voraussichtlich erforderlich sind - so vermute ich -, um den Status Moorheilbad weiterhin behalten zu können. Das ist eine Frage, die ich stellen möchte.
Zweitens ist im Jahr 2013 durch den Landesfachbeirat im Rahmen seiner Visitation in der Stellungnahme noch einmal auf all die Dinge hingewiesen worden, die von der Stadt Bad Freienwalde noch zu erbringen sind. Ich frage jetzt: In welchem zeitlichen Rhythmus tagt der Landesfachbeirat? Schlägt er immer mal wieder auf? Wie gesagt, die Auflagen stammen aus dem Jahr 2003, wir haben jetzt 2013. Zehn Jahre sind auch im Rahmen einer kommunalpolitischen Stellungnahme und Handlungsfähigkeit ein angemessener Zeitraum, um auf bestimmte Dinge einzuwirken. Ich denke da auf jeden Fall an den FNP.
Meine letzte Frage ist: Hat sich nach der Stellungnahme des Landesfachbeirates eine Vertretung von Bad Freienwalde direkt an das Ministerium oder an den Landesfachbeirat gewandt, um so etwas Ähnliches wie einen Maßnahmenkatalog miteinander abzusprechen, welche Auflagen eventuell von der Stadt erteilt werden und in welchem zeitlichen Rahmen?
Herr Minister, Sie haben den Kassenstand für die Planung vorgetragen. Meine Frage ist: Stehen der Investitionstätigkeit für die Bundesstraßen im entsprechenden Zeitraum adäquate Mittel zur Verfügung, um dieses Geld dann tatsächlich in konkrete Vorhaben umzusetzen, um über die Bundesstraßen ins Land Brandenburg fahren zu können und darüber hinaus auch in andere Bundesländer? Wir halten es ja in Brandenburg mit den Planungsmitteln so, dass, wenn geplant wurde, auch möglichst in naher Zukunft gebaut wird. So lautet auch die letzte Variante. Meine Frage ist jetzt: Gilt das für die Bundesstraßen gleichfalls?
Das ist ein Thema, das wir schon mehrfach auch im Plenum besprochen haben, und es scheint trotzdem - auch wenn es dem Grunde nach im Kita-Gesetz geregelt ist - immer noch nicht
ganz klar in den Köpfen der Verantwortungsträger, der Träger von Einrichtungen, angekommen zu sein.
Ich frage Sie: Sehen Sie - aufgrund der Praxis, die wir hier haben; die Bundesjugendhilfestatistik hat auch ein wenig Klarheit in die ganze Angelegenheit gebracht, wenn auch nicht die ganze Klarheit, weil Statistik immer ihre Tücken hat - die Verantwortung des Landes Brandenburg, im Kita-Gesetz genau diese organisatorische Verantwortung der Träger mit einer eventuellen Änderung des Kita-Gesetzes in der Zukunft näher zu definieren?
Brandenburg wird im bundesdeutschen Vergleich für die positive Entwicklung der Existenzgründungen gelobt und mit Prei
sen geehrt. Und doch beklagen vereinzelt - so auch in MärkischOderland - Gründer, dass der langwierige und manchmal sehr bürokratische Prozess, die Aufbauförderung im Land Brandenburg zu erhalten, den Schritt in die Selbstständigkeit erschwere.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie werden die Erfahrungen aus der Umsetzung der derzeitigen Existenzgründerrichtlinie bei der Erarbeitung einer neuen Richtlinie berücksichtigt, und wie wird dabei auch das Thema Bürokratieabbau - Sie merken, ich kann es schon schlecht aussprechen - beleuchtet?
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird auch zukünftig über die Lotsendienste ein konkreter Ansprechpartner für Existenz
gründer zur Verfügung stehen - auch über das Jahr 2014 hinaus?
Nach umfangreichen Diskussionen sowohl der Stadtverordneten als auch fast der gesamten Stadtbevölkerung in Bad Freienwalde zum Pro und Kontra des Abrisses oder der Sanierung der Brücke hat es im Juli dieses Jahres eine Entscheidung der Stadtverordneten dazu gegeben, die sich für den Erhalt und die Sanierung der Brücke und gegen den Kreisel ausgesprochen haben.
Meine Frage an die Landesregierung lautet: Wie sehen die weiteren Abläufe - sowohl zeitlich als auch finanziell - der Brückensanierung unter Berücksichtigung der städtischen Entscheidung aus?
In der „Märkischen Oderzeitung“ vom 22. August 2013 wurde über die Nachsorgeklinik Berlin-Brandenburg in der Bernauer Waldsiedlung berichtet. In der Klinik wurden - ich wäre meinen Kollegen dankbar, wenn ich meine Frage stellen könnte; vielen Dank - seit der Eröffnung im Jahr 2009 über 2 500 Personen - das sind etwa 900 Familien - onkologisch und kardiologisch betreut. Die Einrichtung ist die einzige familienbezogene Nachsorgeklinik für herz- und krebskranke Kinder in den neuen Bundesländern. Da der Standort in der Bernauer Waldsiedlung befristet ist, wird gegenwärtig eine Neuansiedlung in der Stadt Strausberg geprüft.
Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, die Neuansiedlung einer Kindernachsorgeklinik in Strausberg zu unterstützen und zu begleiten?
Vielen Dank erst einmal für das Engagement, auch wenn es sich jetzt monetär nicht sofort widerspiegeln kann. Dafür habe ich auch Verständnis. Aber das MUGV ist ja nicht das einzige Ministerium der Landesregierung, dass hier vielleicht tätig werden könnte. Deswegen möchte ich die Chance nutzen, zu fragen, ob eventuell aus anderen Ressorts Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Ich möchte Sie aber auch bitten, Ihr Engagement gegenüber dem Träger aufrechtzuerhalten und nach weiteren Partnern zu suchen, um die Kindernachsorgeklinik entsprechend zu unterstützen.
Im Wintersemester 2013/2014 starten an der Universität Potsdam die neuen lehramtsbezogenen Studiengänge, in denen ganz besonderes Augenmerk auf die Inklusionspädagogik gelegt wird. Das Modul wird mit 18 Leistungspunkten bewertet und hat im Verhältnis zu den vorhergehenden Studiengängen eine erhebliche Aufwertung erhalten. Die Studierenden, die sich momentan auf das Lehramt vorbereiten, haben diese Möglichkeit noch nicht.
Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten bestehen für gegenwärtige Lehramtsstudenten, sich trotzdem auf den wichtigen inklusionspädagogischen Aspekt ihrer zukünftigen Tätigkeit vorzubereiten?
Frau Ministerin, vielen Dank dafür, dass Sie so umfangreich geantwortet und auch das umfangreiche Maßnahmenpaket in den Raum gestellt haben. Mich haben jedoch Studenten, die sich im Lehramtsstudiengang befinden, genau auf diesen Punkt angesprochen: Wie erfolgt die Beratung zu all diesen Angeboten, wenn man nicht diese Gelüste verfolgt, sich ins Internet zu begeben?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau von Halem, vielen Dank dafür, dass wir heute Gelegenheit haben, uns neben der inneren Sicherheit, der Hochschulpolitik und anderen wichtigen Themen noch einmal mit dem äußerst wichtigen und von Ihnen sehr gut dargelegten Thema der frühkindlichen Bildung und damit der Chancengerechtigkeit von Anfang an auseinanderzusetzen.
Mit den letzten Worten ihres Redebeitrags, Frau von Halem, waren Sie, glaube ich, nicht mehr ganz zeitgemäß. Bei allen anderen Dingen möchte ich Ihnen nicht widersprechen: was die Bedarfe an frühkindlicher Bildung und die Qualitätsanforderungen an unsere Einrichtungen der frühkindlichen Bildung betrifft. Aber ich möchte auch nicht die Entwicklung, die stattgefunden hat, verkennen.
Ich kann mich noch gut an den Redebeitrag von Sylvia Lehmann erinnern, als wir hier das erste Mal über Qualitätsentwicklung in Brandenburger Kindertagesstätten gesprochen haben. Danach wurden die Meilensteine der Entwicklung gesetzt: Wir haben verbindliche Bildungsprogramme in den Kindertagesstätten eingeführt, den Rechtsanspruch wieder dahin gerückt, wo er hingehört, und auch vieles andere getan, worauf ich mich jetzt gern noch einmal beziehen möchte.
Ich gebe Ihnen natürlich Recht, Marie Luise von Halem, wenn es um das Thema „Sysiphos-Arbeit“, um die Anstrengungen, die wir zu leisten haben, geht. Denn wir haben hier wirklich eine Herkulesaufgabe zu erfüllen, wenn es darum geht, bundesrepublikanischen Standard bei der Betreuungsrelation, dem Zahlenverhältnis von Kindern zu Erziehern hinzubekommen; das ist eine Riesenherausforderung. Aber an anderer Stelle, bei der Relation des Prozentsatzes, stehen wir an der Spitze der Bundesländer. Das macht etwas die Dimension deutlich,
welche Anstrengung wir als Land Brandenburg leisten müssen, um in Bezug auf den Betreuungsschlüssel vorwärtszukommen.
Ich möchte hier noch einmal in den Fokus stellen, dass seit dem 01.10.2010 die Verbesserung des Personalschlüssels in Brandenburg wirkt: im Alter von 0 bis 3 Jahren eine Verbesserung um 18 %, im Alter von 3 bis 6 Jahren eine Verbesserung von 8 %. Ich gebe gern zu: In dem Jahr, in dem es wirksam wird, spürt man es noch, aber in den Folgejahren nicht mehr. Das ist logisch, da treten wieder die Bedarfe, die wir noch aufzuholen haben, in den Vordergrund. Trotzdem gehört es für Brandenburg zur anstrengenden Wahrheit, dass wir zum Ende der Legislaturperiode 160 Millionen Euro in die Verbesserung des Personalschlüssels investiert haben werden.
Ich möchte auf die Qualitätsansprüche an die Leitung zurückkommen, weil das das Herzstück Ihres Antrags ist. Er resultiert ja ein Stück weit auch aus der Forderung der Liga der Wohlfahrtsverbände, wo dieser Verbesserungsanspruch ganz oben rangiert. Sie haben dazu eine wunderbare mündliche Anfrage gestellt, zu der die Antwort der Landesregierung sehr umfänglich war. Diese basiert auf einer Statistik - ich will nicht sagen, dass Statistiken hinken, aber es ist eine sehr junge Statistik, und das Ergebnis hat mich etwas ernüchtert. Aber mit meinen Erfahrungen aus der Praxis in Übereinstimmung gebracht: Es ist so, dass Träger von Einrichtungen nicht immer ihren organisatorischen Anteil zur Verfügung stellen, wenn es um die Leitungsfreistellung geht. Oft wird nur auf die pädagogische Freistellung projiziert, die wir in der Kitapersonalverordnung festgelegt haben - auch hier ist es richtig -, 1993 erstmalig und letztmalig, und wir haben hier entsprechenden Bedarf.
Wir haben heute von der inneren Sicherheit und der Hochschulpolitik gehört, überall werden neue Bedarfe ausgemacht allein für den Bereich, den ich von Herzen vertrete, 8,8 Millionen Euro, aber auch die müssen wir haben. Es sind immer wieder Eingriffe im Sinne struktureller Veränderungen. Die muss der Landeshaushalt tatsächlich leisten können. Ich werbe dafür, dass wir uns diesem Thema weiterhin sehr engagiert stellen.
Unser aktueller Landeshaushalt gilt bis zum Jahr 2014. Wir haben Veränderungen vorgenommen, uns dem Bedarf an der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern gestellt, Quereinsteiger qualifiziert und auch Geld zur Verfügung gestellt, um die Betreuung sicherzustellen. Ich möchte daran erinnern, dass ein entsprechender Studiengang an der Fachhochschule Potsdam eingerichtet worden ist. Derzeit sind 155 Absolventinnen und Absolventen dabei, die dreijährige Ausbildung zu absolvieren. Sie sind damit wesentlich besser auf Qualitätsanforderungen in der Kita vorbereitet.
Wir haben noch viel zu tun, Frau von Halem, und ich wünsche mir, dass wir weiterhin gemeinsam dieses Ziel verfolgen und in der Haushaltssystematik wieder einzelne Schritte abfangen und Verbesserungen für unsere Kitas in Brandenburg erreichen können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Büttner und sehr geehrte Frau von Halem, noch einmal recht herzlichen Dank. Das ist ein zweites Thema der frühkindlichen Bildung, das unmittelbar im Zusammenhang mit dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt steht, sodass wir uns jetzt noch einmal explizit mit der Kindertagesbetreuung beschäftigen können.
Ich gebe Ihnen Recht, dass wir eine lebhafte und lebendige Debatte dazu geführt haben und uns die Große Anfrage, damals gestellt von der FDP-Fraktion, sehr viele detaillierte Informationen zu diesem Tagesthema geliefert hat, die uns bisher nur sporadisch aus einzelnen Kreisen oder Fachgesprächen, die die Fraktionen geführt haben, zur Verfügung gestellt wurden. Sie haben all die Befunde ein Stück weit belegt, die uns so nur stückweise zur Verfügung gestanden haben.
Herr Büttner, Sie haben allerdings heute versäumt, darauf hinzuweisen, welch gute Entwicklung die Kindertagespflege in Brandenburg genommen hat. Wir müssen auch sagen, woher die Tagespflege kommt. Sie hat sich traditionell aus einer Nachbarschaftshilfe heraus entwickelt. In Brandenburg besteht sie seit 2002. Sie hat sich praktisch von null auf den Bundesdurchschnitt von 14,1 oder 14,4 % - ich habe es jetzt nicht genau im Kopf - entwickelt. Ich glaube, das ist auf jeden Fall als
ein den Kindergärten oder Kindertageseinrichtungen gleichgestelltes Angebot zu deuten, aber eigentlich nicht nur zu deuten, sondern der Beleg dafür ist erbracht.
Trotzdem ist Kindertagespflege eine besondere Form der Kindertageseinrichtung. Sie hat nämlich den familienähnlichen Anspruch zu erfüllen. Ich glaube, das ist genau das, was sich diejenigen aussuchen, wenn sie auf Kindertagespflege reflektieren. Es gibt aber manchmal auch den - nicht gewollten - Fall, dass Träger, die den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung zu erfüllen haben, auf Kindertagespflege ausgewichen sind, etwa wenn sie in Kindereinrichtungen nicht genügend Plätze für Kinder von 0 bis 3 Jahren vorweisen konnten. Damit, dass Brandenburg mit dem U3-Ausbauprogramm sehr gut vorangekommen ist und es auch zukünftig vorantreiben und nutzen wird, ist vielleicht auch zu erklären, dass die Tendenz, dass sich hauptsächlich 0- bis 3-Jährige in Kindertagespflege befinden, wieder leicht rückläufig ist. Zukünftig wird es in so manchem berlinnahen Bereich vielleicht weniger Kindertagespflege geben. Ich denke gerade daran, dass im Herbst in Fredersdorf-Vogelsdorf eine neue Kita in Betrieb gehen wird. Vielleicht ist Kindertagespflege dann in gewissem Umfang nicht mehr erforderlich. Das ist eine Tendenz, die wir nicht unbedingt zu beurteilen haben, sondern das müssen die Landkreise und kreisfreien Städte mit sich selbst ausmachen. Sie kennen den Bedarf am allerbesten, und sie wissen auch ganz genau, wo sie den entsprechenden Ausgleich erbringen müssen. Frau von Halem wird sicherlich auch noch einmal darauf eingehen, dass es wichtig ist, hier einen landesweiten Rahmen zu schaffen. Grundsätzlich bin ich an Ihrer Seite. Aber, Herr Büttner, Sie haben nicht verraten, wie Sie das Thema Konnexitätsprinzip tatsächlich ausschließen wollen.
Die Antwort sind Sie ein Stück weit schuldig geblieben.
Nach der Verkündung des Landesverfassungsgerichts zum Thema Kita-Finanzierung, die ich mir persönlich angehört habe, glaube ich nicht, dass es so einfach sein wird und die Träger - wenn wir einen landesrechtlichen Rahmen vorgeben, der eine Erhöhung von Sätzen vorschreibt - darauf verzichten werden, sich von uns den finanziellen Ausgleich für die Erledigung dieser Angelegenheit zu holen. Da bin ich nicht ganz so blauäugig wie Sie. Ich denke, dass wir die erfolgreiche Praxis zum Beispiel in der Ausbildung fortsetzen sollten. Die hat Brandenburg - das darf man nicht vergessen - sehr gut gemeistert. Wir waren auch für andere Vorreiter, zum Beispiel, als es um das 160-Stunden-Programm gegangen ist, da haben wir nie nachgelassen. Wenn es um die Themen der Zusammenarbeit und Beratungsangebote geht, würde ich Ihnen empfehlen, auf die Internetseite des MBJS zu gehen. Dort sind Fachforen geschaltet, und es werden zu vielen Fragen, die Sie angesprochen haben und die auch ich noch als offene Baustellen betrachte Vergütung, Urlaubsansprüche, Fortbildung und natürlich auch Kooperation von Kindertageseinrichtungen - Auskünfte gegeben. Dazu haben wir weiterhin Handlungsbedarf, und wir alle sind gefordert, uns auf kommunalpolitischer Ebene und bei den Landkreisen einzubringen, dass die Interessen der Kindertagespflege entsprechend berücksichtigt werden. Trotzdem verweigert sich das Land Brandenburg überhaupt nicht, als Moderator in diesen Prozess einzugreifen und mit all seinen Kennt
nissen, die in Bezug auf die Kindertagespflege angesammelt worden sind, die Entwicklung weiterhin positiv voranzutreiben. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, Sie haben zu den Mitteln für die zusätzlichen Betriebskosten, die vom Bund an die Länder gezahlt werden, ausgeführt, dass 20 % - wie eben schon von Herrn Günther nachgefragt - über die Verbundquote gehen und ab dem Jahr 2014 2 Millionen Euro für diese Betriebskosten an das Land Brandenburg gezahlt werden. Sie haben zu Recht auch erwähnt, dass der qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung damit unterstützt werden soll. Welche über den Personalschlüssel hinausgehenden Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zur Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung damit zu unterstützen?
Seit 2008 werden Investitionsmaßnahmen gefördert, mit denen Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in Brandenburg geschaffen und gesichert werden. Ab 1. August dieses Jahres wie uns allen bekannt - gilt in Brandenburg der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr.
Ich frage die Landesregierung: Wie viele der in Brandenburg zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Bundesausbauprogramm U 3 wurden bisher zur Sicherung des Rechtsanspruches ausgereicht, um die Betreuungsplätze in Brandenburger Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zur Sicherung des Rechtsanspruches ab dem 1. Lebensjahr zu schaffen?
Wenn sich auch einiges schon aus der Antwort der Ministerin ergeben hat, habe ich trotzdem Nachfragen: 68 % der Mittel sind ausgereicht und verwendet, 32 % sind noch offen - das ist
aus meiner Sicht ein relativ hoher Anteil der Mittel. Auch wenn Sie gesagt haben, dass dafür gemeinsam mit den Jugendämtern Nachrückerlisten erstellt worden sind, interessiert mich Folgendes: Wann ist letztendlicher Abrechnungstermin mit dem Bund? Ist die Chance, das durch Nachrückervorhaben auszugleichen, dann auch förderunschädlich, wenn die noch nicht mit Fördermittelbescheiden versehen worden sind? Wir kennen das aus anderen Förderprogrammen: Wenn die Maßnahme als begonnen gilt und man schon angefangen hat, wirkt sich das meist förderschädlich aus. Das scheint hier im konkreten Fall jedoch nicht so zu sein.
Meine zweite Nachfrage betrifft das neue Investitionsförderprogramm. Sie haben eine sehr vorsichtige Aussicht auf die neue Periode genommen. Mich interessiert - daran hängen auch etwas veränderte Förderbedingungen -: Wie nehmen die Kommunen und kreisfreien Städte dieses neue Förderprogramm an? Welche Reaktionen gibt es darauf? Besteht die Aussicht, dass wir dieses Geld vielleicht sogar im Rahmen der neuen Förderperiode zeitgemäß verwenden können? Denn jetzt müssten eigentlich alle darauf vorbereitet sein, dass es so etwas gibt. Wer sein Ohr zur richtigen Zeit an der richtigen Stelle bzw. am richtigen Ort hat, weiß, wer sich auf den Rechtsanspruch ab 1. August 2013 entsprechend vorbereiten kann.
Meine Frage bezieht sich auf das Begehren der anderen Bundesländer, die gut ausgebildeten Fachkräfte aus Brandenburg an sich zu binden, um ihren Rechtsanspruch ab 01.08.2013 mit entsprechendem Fachkräftepersonal abzusichern. Dem heutigen „Pressespiegel“ ist zu entnehmen, dass neben Bayern, Frau Große, auch Rheinland-Pfalz ein richtiges Programm entwickelt hat.
Meine Frage geht dahin: Ist dem Land bzw. der Landesregierung bekannt, dass es tatsächlich relevante Wanderungsbewegungen dieser brandenburgischen Fachkräfte in die anderen Bundesländer gibt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat mir aufgegeben, ich solle mich möglichst kurz und knackig auf das Wesentliche konzentrieren. Aber ich glaube, nach den Redebeiträgen der Opposition ist es wichtig, noch einmal ein paar Essentials der Bildungspolitik von Brandenburg in dieser Legislaturperiode deutlich werden zu lassen. Ich danke Herrn Krause dafür, dass er das jetzt für den Bereich der Jugendpolitik, wie ich glaube, sehr eindrücklich getan hat.
Ich möchte das für die frühkindliche Bildung tun und deutlich werden lassen, auch anhand von Zahlen, dass sich diese rot-rote Landesregierung in dieser Legislaturperiode sowohl haushaltsrechtlich für die Bildung eingesetzt als auch qualitativ etwas erreicht hat. Viele von denen, die heute schon an diesem Rednerpult standen, haben gesagt, dass sie sehr gern und oft in den Kindereinrichtungen sind. Dazu zähle ich auch, nicht nur weil ich aus dieser Berufsgruppe hervorgegangen bin, sondern weil es mir auch Spaß und Freude bereitet, die Qualitätssteigerung in den Kitas zu erleben, nicht nur die Qualitätssteigerungen bei den Erzieherinnen und Erziehern, sondern auch bei dem, was Kinder tatsächlich in ihrem Lebensalltag vollziehen und vollbringen können. Das ist auch ein Stück weit Haushaltspolitik dieser Landesregierung. Ich glaube, das sollte man noch einmal zum Ausdruck bringen.
Wir haben mit unserem Regierungsprogramm gleich zu Beginn der Legislaturperiode - das sage ich jetzt noch einmal deutlich eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels nur zulasten des Landes Brandenburg erreicht: 17 % Verbesserung der Betreuungsquote im Bereich der Null- bis Dreijährigen und 8 % im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen. Wir alle wissen - und wir sind nicht selbstgefällig -, dass das nicht reicht, schon gar nicht im Bundesländervergleich. Trotzdem müssen wir uns alle der Realität stellen und sagen: Dafür hat Brandenburg eine hohe Betreuungsquote. Wir in Brandenburg werden am 01.08.2013 ganz sicherlich kein Problem haben, dem Rechtsanspruch gerecht zu werden, Kindern ab einem Jahr tatsächlich die Möglichkeit zu geben, in einer Kindertagesstätte betreut zu werden.
Die Sprachförderung stand heute schon mehrfach im Raum, einmal im Bereich der kompensatorischen Sprachförderung, aber auch im Bereich der Alltagskompetenz der Sprachförderung. Auch da hat sich Brandenburg auf den Weg gemacht, sein eigenes Programm zu evaluieren, mit den Ergebnissen umzugehen und umzusteuern. Ich glaube, da sind wir anderen Bundesländern weit voraus, und da wird auf Brandenburg geschaut, auch auf die Erfolge, die Brandenburg hat. Gerade im Bereich der Sprachförderung sind viele Kindertagesstätten schon lange dabei, dieses Programm umzusetzen. Eine weitere Unterstützung dabei ist auch das Programm der Quereinsteiger.
Aber natürlich, gerne.
Frau Blechinger, ich glaube, wir brauchen uns darüber jetzt nicht zu unterhalten. Wir sitzen im Ausschuss und sind mit den
Befunden, glaube ich, bestens vertraut. Was glauben Sie denn, warum wir diese Programme entsprechend in Brandenburg zur Anwendung bringen und warum wir in die Alltagsspezifik umsteuern?
Ich glaube, das wissen auch die Erzieherinnen. Sie können das jedes Mal erleben, wenn Sie dort Ihre Besuche abstatten. Es hat sich in den letzten Jahren eine ganze Menge im Bereich der Sprachkompetenz getan. Es wäre traurig, wenn wir nicht die Erkenntnisse, die uns aus Evaluationen auf den Tisch gelegt werden, tatsächlich umsetzen würden. Das machen unsere Erzieher - dafür möchte ich ihnen an dieser Stelle meinen ganz großen Dank aussprechen - jeden Tag, mit voller Inbrunst und Liebe zu ihrem Beruf und im Interesse der Entwicklung der Kinder.
Liebe Frau Blechinger, ich spiele gern den Ball zurück und verweise auf das unsägliche Betreuungsgeld, das auf Bundesebene immer noch so stark vor sich hergetragen wird. Die FDP hat zwar mit aller Kraft versucht - ich danke auch dem Abgeordneten im Bildungsausschuss Herrn Büttner, der sich sehr deutlich dagegen ausgesprochen hat -, noch ein bisschen was zu retten. Aber so richtig toll ist es am Ende doch nicht geworden. Ich glaube, es ist genau die falsche Zielrichtung, die hier verfolgt wird. Denn die Kinder aus der frühkindlichen Förderung fernzuhalten und gerade den Familien, die eine Verbesserung der Chancen erfahren sollten, die Möglichkeiten der frühkindlichen Bildung zu entziehen, das ist schon schwierig. Ich würde dieses Geld lieber für 250 000 neue Kitaplätze in Anspruch nehmen. Es ist eine falsche Klientel, die damit erreicht wird, und das wissen wir auch.
Sonst ist Frau Blechinger immer so auf wissenschaftliche Erkenntnisse fixiert und darauf bedacht, sie umzusetzen, aber an dieser Stelle ist sie einfach blind. Das finde ich schade. Ich glaube, es kommt auf den Anfang an, so wie es unsere Ministerin deutlich gesagt hat. Da stehen wir in Brandenburg nicht schlecht da. Wir werden zum Ende der Legislaturperiode 200 Millionen Euro mehr in die frühkindliche Bildung stecken als am Anfang. Das ist eine Zahl, die man durchaus nach außen transportieren kann.
Die kann sich sehen lassen, und darauf können wir auch ein bisschen stolz sein. - Vielen Dank.
Demokratische Beteiligung jenseits von Wahlen ist auch auf kommunaler Ebene ein Thema, das viele Bürgerinnen und Bürger bewegt. Dies gilt auch für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen - ein Thema, das im Land Brandenburg richtigerweise an Bedeutung und Aufmerksamkeit gewonnen hat.
Daher frage ich die Landesregierung: Auf welche Weise werden Verwaltungsmitarbeiter im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildung geschult, um Beteiligungsprozesse in den Gemeinden moderieren und begleiten zu können?
In den Kindertagesstätten werden ein Jahr vor der Einschulung der Kinder pflichtige Sprachstandsfeststellungen vorgenommen. Auch für die sogenannten Hauskinder - Kinder, die nicht in die Kitas gehen, sondern von Tagesmüttern oder ihren Eltern betreut werden - ist der Sprachtest Pflicht. Die Bescheinigung über diesen Test ist eine Voraussetzung für die Einschulung.
Ich frage die Landesregierung: Wie viele Kinder in Tagespflege und Hauskinder nehmen jährlich an den Sprachstandsfeststellungen vor den Einschulungen teil? Kann man da eine Tendenz sinkend, steigend oder gleichbleibend - ablesen?
Ich habe nur wenig Nachfragebedarf, weil Frau Ministerin darauf hingewiesen hat, dass wir eine Erfüllungsquote von nahezu 100 % haben. Also klafft die Lücke - diejenigen, die nicht daran teilnehmen - nicht so tief. Trotzdem werfen die von Ihnen gemachten Ausführungen zur statistischen Zuordnung der Kindertagespflege bzw. zur Nichterfassung in mir eine Fragestellung auf, denn Kindertagespflege in Brandenburg bedeutet auch ein Stück weit Erfüllung des Rechtsanspruchs der Kinder. Welchem Bereich werden diese Kinder jetzt zugeordnet, wenn sie nicht extra erfasst werden? Wir haben einerseits die Hauskinder, andererseits die Kinder, die in Einrichtungen betreut werden. Da scheint es ja so, dass sie bei der Kita dazugerechnet werden.
Herr Minister, Sie haben jetzt über die eine Strecke in das europäische Nachbarland Polen gesprochen. Ich möchte gerne eine andere Strecke, die sogenannte Ostbahn, ansprechen, die über
steigende Fahrgastzahlen nicht klagen kann, und würde gerne von Ihnen den Sachstand in dieser Angelegenheit erfragen. Denn auch hier sprechen steigende Fahrgastzahlen dafür, dass diese Streckenverbindung zwischen Deutschland und Polen sehr stark in Anspruch genommen wird. Es geht um das Thema Zweigleisigkeit und all das, was auch für die vorgenannte Strecke gilt. Wir wissen ja, dass durch den Ausbau des Ostkreuzes eine entscheidende Komponente zur Beflügelung der Strecken und deren Inanspruchnahme dazugekommen ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Büttner, für die Große Anfrage und vielen Dank an die Adresse des Ministeriums für die ausführliche Bearbeitung und Beantwortung der Großen Anfrage. Ich glaube, wir haben damit eine gesicherte Datenlage im Land Brandenburg, um die Zukunftsfähigkeit der Kindertagespflege weiterhin mitzugestalten und uns auch politisch zu verwirklichen, Herr Büttner. Ich glaube, dazu haben wir heute eine Menge Möglichkeiten aufgezeigt bekommen.
Sie werden nicht erstaunt sein, dass wir hier nicht sehr weit auseinander sind, was die Betrachtung der Ergebnisse der Großen Anfrage betrifft. Vielleicht ziehen wir vereinzelt andere Schlüsse. Aber wir haben im Ausschuss eine sehr gute Gelegenheit, darüber zu sprechen.
Dadurch, dass die Antwort auf diese Große Anfrage schon ein paar Tage das Licht der Öffentlichkeit erblickt hat, haben Tageszeitungen viele Inhalte aus dieser Antwort veröffentlicht. Herr Büttner, Sie haben das eben auch getan. Der prozentuale Anteil der Kindertagespflege in Brandenburg ist erfreulicherweise auf 14 % angewachsen. Ich sage, durchaus erfreulich, weil die Kindertagespflege den Anspruch hat, überwiegend bei Kindern zwischen 0 bis 3 Jahren zum Einsatz zu kommen, um den individuellen Betreuungsansprüchen der Kinder und ihrer Eltern gerecht zu werden. Es geht auch darum, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unter einen breiteren Hut zu bringen.
Alles das erfüllt die Kindertagespflege in Brandenburg derzeit. Sie hat sich gut entwickelt. Sie haben aus der Uckermark und
Potsdam berichtet. Ich möchte meinen Blick nach MärkischOderland schweifen lassen. Dort gibt es einen Verein, der vor kurzem sein fünfjähriges Bestehen gefeiert hat. Unser Sozialminister war dankenswerterweise da und hat die Glückwünsche der Landesregierung übermittelt und die Wertschätzung für die Arbeit der Personen in der Kindertagespflege zum Ausdruck gebracht. Das möchte ich von dieser Stelle aus auch tun. Denn sie haben deutlich zum Ausdruck gebracht, und das sehen wir auch in der Antwort auf die Große Anfrage, dass es für die Personen in der Kindertagespflege - ob Mütter oder Väter, das spielt gar keine Rolle - ein großer Spagat ist, für sich selbst die Vereinbarkeit von Familie und Beruf abzusichern.
Die unterschiedlichen Vergütungsregelungen wurden angesprochen.
Die Kindertagespflege stellt aus Sicht unserer Fraktion eine wunderbare Ergänzung zum Regelangebot der Kinderbetreuung dar, die Zeiten abzusichern, die durch Kindertagesstätten vielleicht nicht abgesichert werden können - aber nicht nur. Auch die Antwort auf die Große Anfrage belegt, dass das nicht Sinn und Zweck der Kindertagespflege ist, sondern dass Sinn und Zweck der Kindertagespflege in allererster Linie ist, den individuellen Betreuungsanspruch abzusichern.
Die gute Datenlage zur Beantwortung der Großen Anfrage hat etwas damit zu tun, dass sich unsere Fraktion schon seit mehr als zwei Jahren sehr intensiv mit diesem Thema auseinandersetzt und wir von der Prignitz über Elbe-Elster bis in den Landkreis Oberspreewald-Lausitz hinein die Tagesmütter immer wieder einmal nach Potsdam einladen, um mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Wir wissen ganz genau, was Brennpunkt bei ihnen ist. Da widersprechen sich unsere Auffassungen in keiner Weise. Es geht um Urlaub. Es geht um Krankheit. Es geht um Vertretung. Es geht um die Größe der Gruppen. Da gibt es gesetzliche Vorbehalte, die den Wünschen entgegenstehen. Es geht aber in allererster Linie um das Vernetzen, um Kooperation und auch aus meiner Sicht um die Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege. Das sehen die handelnden Personen, die diesen schwierigen Auftrag erfüllen, ganz genauso. Natürlich geht es auch um die Vergütung.
Wir haben ein sehr differenziertes Bild im Land Brandenburg. Ich komme aus der kommunalen Familie. Ich wertschätze die kommunale Selbstverwaltung, sowohl, was das Thema der Bereitstellung von Kindertagespflege an sich betrifft, als auch, was das Thema der finanziellen Ausgestaltung angeht. Trotzdem sage ich als Landespolitikerin: Eine Vereinheitlichung in einer gewissen Art und Weise würde ich sehr stark unterstützen und befürworten. Wir müssen nur gemeinsam mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe herausfinden, wie wir das gut gestalten können.
Es gibt Beispiele aus Potsdam-Mittelmark und aus der Landeshauptstadt Potsdam, wo das wunderbar funktioniert. Das ist der Trägereinrichtung Kinderwelt zu verdanken, die einen Dachverband für Personen in der Kindertagespflege anbietet. Diese Dinge sollten wir uns zukünftig noch genauer ansehen.
Ich möchte trotzdem nicht versäumen zu sagen, dass für mich an allererster Stelle die Kita steht und ergänzend die Kindertagespflege. Lieber Herr Büttner, das ist die einzige Sache, die ich gern an die FDP-Fraktion zurückgeben will: Es mangelt in Deutschland insgesamt immer noch an Betriebskindertages
stätten. Hier sind die Unternehmen gefragt, sich zu engagieren, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wesentlich besser zu organisieren.
Insofern kann ich mir nicht verkneifen, als Letztes die Einführung des Betreuungsgeldes zu bedauern. Es ist einfach ein grober Fehler. Mit diesem Geld könnten wir wesentlich besser den U3-Ausbau und damit auch die Kindertagespflege vorantreiben. - Vielen Dank.
Bund, Länder und Kommunen haben sich im Jahr 2007 über den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter unter drei Jahren geeinigt. Hierzu stehen auch den Brandenburger Trägern insgesamt 57 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesen Investitionsmitteln sollen U3-Betreuungsplätze, die gemäß der Kita-Bedarfsplanung benötigt werden, in ihrem Bestand in zeitgemäßer Gestaltung gesichert und dort, wo es erforderlich ist, neue Plätze geschaffen werden.
Ich frage die Landesregierung: Wie viele der in Brandenburg zur Verfügung stehenden Mittel sind in Summe bisher abgeflossen?
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Ausführungen unter anderem zum Ausblick 31.12.2013. Dennoch sind einige Fragen offengeblieben. Unter anderem haben Sie die Antragslage beschrieben. Gibt es nach dem Wissen des Ministeriums über diese Antragslage hinaus weiteren Bedarf für den Kita-Ausbau im Bereich der U3 - insbesondere in Bezug auf den Termin 01.08.2013, ab dem es einen Rechtsanspruch für die Betreuung Einjähriger gibt? Gibt es diesbezüglich den Blick nach vorn? Kann das Ministerium sagen, ob mit den zur Verfügung stehenden Mitteln tatsächlich der Bedarf ausreichend gedeckt werden kann oder ob darüber hinaus noch Bedarf besteht?
Am 19. September 2012 hat der Bundesfinanzhof ein Urteil veröffentlicht, nach dem kommunale Kindertagesstätten Körperschaftssteuer zahlen müssen. Da Kindertagesstätten miteinander im Wettbewerb stehen, seien sie als „Betriebe gewerblicher Art“ anzusehen. Von den 1 768 Kindertagesstätten in Brandenburg sind 965 in kommunaler Hand.
Ich frage deshalb die Landesregierung, welche Auswirkungen durch das Urteil auf den politisch gewollten und mit staatlichen Zuschüssen forcierten Ausbau der Kita-Betreuung zu befürchten sind.
Um diesen Weg zu gehen, Herr Finanzminister Dr. Markov, ist es wichtig, Verbündete an seiner Seite zu wissen. Haben Sie nach dem Bekanntwerden des Urteils vom Bundesfinanzhof versucht, sich solidarisch mit anderen zu verbünden, die eine ähnliche Zielrichtung verfolgen?
Verschiedentlich wird behauptet, zuletzt in der Anhörung des Bildungsausschusses zum Demografiebericht am 6. September 2012, dass das Qualifikationsniveau des in Brandenburg beschäftigten pädagogischen Kita-Personals im Vergleich zu anderen Bundesländern eher niedriger sei.