Saskia Ludwig
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Last Statements
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nicht so viel Vorfreude in den Reihen der CDU - Sie kommen schon noch dran!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Antragsteller der Grünen und der halben FDP-Fraktion!
Das ist wirklich ein klasse Vorschlag. Die Sympathien unserer Fraktion liegen eindeutig bei Ihnen. Obwohl Sie uns bis jetzt immer gesagt haben, so ein einfacher Landtagsbeschluss bewege in der Sache gar nichts, sagen Sie uns jetzt, ein einfacher Landtagsbeschluss bewege in der Sache alles. So einfach kann das sein, wenn die Legislatur zu Ende geht.
Oder haben Sie mit dem Antrag möglicherweise doch noch etwas anderes vor?
Warum legen Sie ihn uns also vor? Das habe ich natürlich geprüft
und stieß dabei darauf, dass wir schon in der mitternächtlichen Ausschusssitzung, bei der die CDU die Besetzung gewechselt
hatte - deswegen wissen Sie möglicherweise nicht, was da alles stattgefunden hat, liebe Lachenden in den Reihen der CDU -, am letzten regulären Sitzungstag unseres Sonderausschusses mittlerweile haben wir ja verlängert -, einen entsprechenden Antrag diskutiert und abgestimmt haben. Es endete mit einer deutlichen Ablehnung. An der Entscheidungsgrundlage hat sich seitdem nichts, aber auch wirklich gar nichts geändert. Brandenburgs Aufsichtsratsmitglieder haben uns mehrfach - so am Montag wieder und vergangene Woche Donnerstag im Haushaltsausschuss - informiert, dass die Liquidität des Unternehmens für dieses Jahr gewährleistet ist.
Es ist also nicht zu erwarten, dass in dieser Legislatur, die im Oktober dieses Jahres endet, unsere Landesregierung mit einem Antrag in den Landtag kommt, der Mehrbedarf für den Flughafen BER absichern muss.
Also wofür dann ein solcher Beschluss, den Sie heute herbeiführen wollen? Wir alle hier wissen - Sie haben es auch schon mehrfach erwähnt, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen -, dass nach dem Ende der Legislatur unsere Beschlüsse, sofern sie nicht in Gesetzen münden, hinfällig sind - das berühmte Diskontinuitätsprinzip. Wir können also mit einem Beschluss hier nichts bewirken.
Wollen Sie also, weil eine haushaltsrechtliche Wirkung nicht eintreten kann, auf ein bisher verborgen gebliebenes Problem aufmerksam machen? Das ist sicherlich nicht der Fall. Kaum ein Thema ist zurzeit im Land so breit vermittelt worden wie dieses. Alle haben erfahren, dass das Berliner „Njet“ und das Desinteresse des Bundes, der ja bekanntlich nachts nur mit flüsternden Flugzeugen fliegen will, die noch so gut begründete Verlängerung der Nachtruhe scheitern ließen. Das wissen alle, dafür brauchen wir den Antrag auch nicht. Also lehnen wir diesen Antrag wie im Ausschuss ab.
Im Übrigen einmal aus taktischer Sicht: Wenn wir wirklich beide Gesellschafter, die nicht Brandenburg sind, für ein konsequentes Nachflugverbot gewinnen wollen, was - wenn auch mit Ausnahmen - erklärter Wille der Landesregierung und dieses Hauses ist, wird man wohl keine Übereinstimmung durch öffentliches Vorführen erreichen. Ein solcher Parlamentsbeschluss würde aber so ankommen, mindestens so interpretiert werden. Das bringt uns also nicht näher zum Ziel. Um es klar zu sagen: So etwas laut zu diskutieren ist völlig legitim - um nicht missverstanden zu werden. An das Ziel, mehr Nachtruhe und eine zügige Inbetriebnahme des BER zu erreichen, gelangen wir nur, wenn Gespräche geführt und die Gesellschafter dazu gebracht werden, an einem Strang zu ziehen; Kollegin GregorNess wies darauf hin. Ich würde mir dazu mehr Druck auf der Straße und im Parlament von Berliner Seite wünschen. Wie steht es denn um die Aktivitäten Ihrer Partnerlandesverbände, liebe einreichende Fraktion? Wir haben die - auch die vergangene - Volksinitiative in Berlin unterstützt. Dass diese keine Mehrheit im Abgeordnetenhaus fand, lag nicht an unseren Parteifreunden.
Für einen gemeinsamen Wirtschafts- und Sozialraum BerlinBrandenburg ist die Haltung Berlins in der Lärmschutzfrage ein Skandal. Am Ende geht es ebenso um die Interessen Berlins, aber der Erkenntnisweg von Herrn Wowereit scheint noch lang und steinig zu sein.
Wir legen die Forderung für ein konsequentes Nachtflugverbot derweil nicht ad acta, die Linke bleibt bei ihrer Forderung. In der Politik ist es bisweilen so, dass sich bei Veränderungen von Kräfteverhältnissen Türen öffnen. Da wir es, wie am Montag gehört und hier schon richtig dargestellt, mit Sicherheit nicht mit einer urplötzlichen Inbetriebnahme des BER zu tun haben werden, haben wir noch berechtigte Hoffnung, dass wir die bis dahin verbleibende Zeit für einen solchen Erfolg nutzen können. Was Brandenburg allerdings mit aller Kraft tun wird, ist zu schauen, wofür Brandenburger Geld ausgegeben worden ist. Klar ist auch, dass wir hier weiterhin über Geld reden werden. Es kann aber nur zu der Lösung führen, dass weiter dicke Bretter gebohrt werden und die Landesregierung nicht nachlassen wird, für mehr Nachtruhe zu kämpfen. Wir werden sie in diesem Kampf unterstützen. - Vielen Dank.
Herr Vogel, wären Sie bereit, noch einmal zu prüfen, ob es vielleicht bei dem Schreiben des Chefs der Staatskanzlei nicht doch so war - ich habe es doch auch bekommen -, dass da ein Rechtsgutachten anhing, mit dem zu besorgen ist, dass die jetzt neu eingeleitete Volksinitiative rechtlich nicht zulässig ist? Das bezog sich nicht auf die bereits durchgeführte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Logik der FDP-Fraktion, die ich gerade gehört habe, erinnert mich an einen Ärztewitz, den wir - ich bin mit einer Ärztin verheiratet - schon während des Studiums ganz gut fanden. Wir tauschen uns immer über die aktuellen Zustandsanalysen des jeweiligen Berufsstandes aus. Da hieß es schon: Wichtig ist nicht, dass der Arzt nützt, sondern wichtig ist vor allem, dass er nicht schadet.
Das heißt, der Logik, in diesem Antrag steht zwar alles, was man sich wünschen kann, er ist nicht so wirklich wichtig, aber man könnte ihm zustimmen, weil er ja auch nicht schadet, schließen wir uns nicht an.
Sehr geehrter Kollege Wichmann, so klein ist Lychen nun auch wieder nicht. Vor allen Dingen haben Sie einen ganz tüchtigen Bürgermeister,
der vieles von dem erkannt und auch innerhalb des Landesverbandes der Linken thematisiert hat, was Sie nach viereinhalb Jahren Landtagswahlperiode heute hier vorlegen. Vielleicht liegt Lychen - glaube ich aber nicht - so weit weg, dass Sie gar nicht mitbekommen haben, was hier in diesem Landtag seit viereinhalb Jahren tägliche Politik ist. Wir haben uns nicht nur in der letzten Landtagsplenarsitzung gerade erst über die Verbesserung der kommunalen Zusammenarbeit unterhalten, sondern in der nächsten Runde werden wir sie beschließen. Es hat schon einiges stattgefunden, was Sie mit Ihrem Antrag komplett auszublenden drohen. Deswegen muss ich es hier jetzt für Sie erwähnen.
Sie haben offensichtlich völlig ignoriert, dass Rot-Rot quasi als Credo seiner Tätigkeit auf diesem Gebiet während der gesamten fünf Jahre die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung betrieben hat. Somit haben wir am Ende dieser Legislaturperiode stärkere Kommunen als zu Beginn.
Kollege Richter sprach es schon an, im Jahr 2011 haben wir die wirtschaftliche Tätigkeit der Kommunen erleichtert und damit den ersten Punkt in Ihrem Antrag schon komplett umgesetzt. Das basierte auf einem Antrag aus dem Januar 2010. Also schon zu Beginn unserer gemeinsamen Tätigkeit hat Rot-Rot damit losgelegt. Offensichtlich haben Sie das komplett ausgeblendet.
Gott sei Dank wurde die Tätigkeit der Enquetekommission zweieinhalb Jahre haben wir immerhin gemeinsam miteinander intensiv gearbeitet - jetzt noch angesprochen. Ich hatte schon Sorge, dass Sie auch das komplett ausblenden. Und - da stimme ich den Vorrednern zu - in unserem Abschlussbericht finden wir eine Menge an Vorschlägen, die es in der nächsten Legislatur umzusetzen lohnt. Leider kann ich aus der Tätigkeit in der Enquete nicht so viele Anträge der CDU auf Verbesserung unserer Arbeit in Erinnerung bringen. Irgendwie haben Sie jetzt den Nutzen selbst ein bisschen karikiert. Sie hätten es dort besser machen können.
Sie erinnern sich sicherlich auch an die jährliche Verbesserung der Schlüsselmasse für die Kommunen. Sie bekommen, direkt von uns verteilt, aufgabenunabhängig ihre Schlüsselmasse, und jedes Jahr haben wir da etwas draufgepackt. Es ist der Tätigkeit dieser Koalition zu verdanken, dass das, was unter Ihrer Koalitionsregierung eingeführt wurde, nämlich der Vorwegabzug von 50 Millionen Euro, sukzessive abgeschafft wird. Das stärkt Kommunen!
Sie können sich bestimmt auch daran erinnern, dass wir die Umverteilung von Überschüssen sogenannter abundanter Gemeinden eingeführt haben. Wir haben den Soziallastenausgleich, fußend auf dem Gutachten, das angesprochen wurde, eingeführt, und wir haben gleichzeitig dafür gesorgt, dass notleidende Kommunen weiterhin Hilfe bekommen, dass sie erstmalig sogar Investitionszuschüsse trotz nicht genehmigungsfähiger Haushalte erlangen können und dass wir weiterhin Stützpunktfeuerwehren effektiv fördern. Das schafft Vertrauen von Feuerwehrleuten, von Männern und Frauen vor Ort, wenn sie sehen, dass sie sich auf die Unterstützung des Landes verlassen können.
Mit vielen Dingen haben wir jedes Mal die kommunale Selbstverwaltung gestärkt. Deswegen habe ich den Eindruck, dass Sie einiges komplett ausblenden. Vielleicht haben Sie aber auch aus dem Handbuch für junge Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker ein paar Sätze abgeschrieben, um jetzt vor der Kommunalwahl noch einmal schriftlich nachvollziehen zu können: Die CDU setzt sich für die Stärkung der Kommunen ein. Das ist aber eine ein bisschen simple Strategie. Der Wähler merkt das, und er ist verstimmt, um einmal einen Dichter zu zitieren.
Es ist wohl nicht nur im Märchen von Hase und Igel so, dass der Igel sagt: Ich bin schon da. - Sie von der CDU laufen noch, und wir von Rot-Rot sagen an jeder Stelle: Wir sind schon lange da.
Nur an den Stellen im Text, wo Sie über Ihre eigene Verantwortung reden, als es zum Beispiel um den Schülerverkehr ging,
blenden Sie Ihre Handlungsmöglichkeiten komplett aus. Sie sagen nichts über die Ungerechtigkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets, von dem riesigen bürokratischen Aufwand für unsere Kommunen, und Sie sagen auch nichts zur Verantwortung des Bundes für eine stabile Versorgung mit Ärzten überall in der Fläche des Landes.
Sie tun so, als sei es eine Landesgesundheitsministerin, die das zu regeln habe.
Wir können jetzt jeden Punkt einzeln durchdeklinieren, wir werden dann immer sehen, dass Rot-Rot in den letzten Jahren bereits alles umgesetzt hat.
Interessant finde ich den Punkt Schulschließungen. Sie wissen ganz genau, dass das in den letzten Jahren nicht stattgefunden hat. Deswegen bin ich an der Stelle geneigt zu sagen: Wer ohne CDU regiert, verzichtet auch auf Schulschließungen.
Aber ich weiß, dass das ein bisschen komplizierter ist.
Ihr Antrag klingt wie die Aufzählung der Erfolge rot-roter Kommunalpolitik. Wir sind Ihnen insofern dankbar, als Sie das alles noch einmal zusammengetragen haben. Wir können Ihnen aber sagen: Das ist bereits alles umgesetzt oder ist in Umsetzung, und in der kommenden Landtagssitzung werden wir die Verbesserung der kommunalen Zusammenarbeit ebenso auf den Weg bringen. Deshalb bedarf es Ihres Antrages nicht, und wir werden ihm nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Herr Kollege, ich bin ja hocherfreut, dass wir jetzt also gemeinsam mit Ihnen um Verbesserungen beim Kitabetreuungsschlüssel kämpfen werden.
Aber mich würde interessieren, warum Sie mit Ihren Initiativen bis 2009 gewartet haben. Sie hatten zehn Jahre in Regierungsverantwortung Zeit, den Kitabetreuungsschlüssel zu verbessern. Wieso haben Sie das da nicht erkannt?
Vielleicht sollten wir hier einmal einen Tropfen Öl träufeln; es ist eine interessante Geräuschkulisse.
Aber jetzt steht’s im Protokoll. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hängen ein bisschen im Zeitplan; daher will ich mich kurzfassen.
Herr Kollege Wichmann, Herr Richter hat eine Begründung vorgetragen, die die Linke-Fraktion teilt; wir sind uns da einig. Das Thema, das die Grüne-Fraktion heute dankenswerterweise zur Diskussion stellt, drängt sich förmlich auf: Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit - an dieser Diskussion beteiligt sich die Linke gern - und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg; auch das ist für unsere Fraktion sehr wichtig. Das Instrument, das Sie vorschlagen, ist von der Landesregierung in dieser Legislaturperiode bereits geprüft worden. Wir haben uns - unabhängig von der Enquetekommission 5/2 - in der Koalition auch für andere Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung, die wir noch in dieser Legislaturperiode umsetzen wollten und umgesetzt ha
ben, ausreichend Zeit genommen. Deswegen ist dieses Instrument vonseiten der Landesregierung bereits geprüft, aber verworfen worden. Eine Reihe von Gründen hat Kollege Richter gerade vorgetragen.
Ich möchte ergänzen, Herr Kollege Wichmann, dass das Grundproblem darin besteht, dass es in Berlin keine echte kommunale Ebene gibt. Das Land Berlin behält sich solche Vertragsschlüsse ausdrücklich selbst vor. Die Bezirke können keine solchen Verträge schließen.
Gerade bei den Themen, die Sie ansprachen - Sie sind gerade verhindert und hören nicht zu; vielleicht können Sie es im Protokoll nachlesen -, hat Berlin nicht die Absicht, mit Brandenburger Umlandkommunen, die nicht annähernd 3,5 Millionen Einwohner haben, solche Verträge einzugehen. In der Regel verweisen sie auf die Berliner Aufgabenträger. Frau Kollegin Nonnemacher sprach es an: Die Berliner Wasserbetriebe sollen zwar rekommunalisiert werden. Aber sie stehen dann nur in öffentlichem Eigentum und sind immer noch in privater Rechtsform organisiert. Das führt dann eben zu den Problemen, die Kollege Richter hier völlig zu Recht ansprach.
Eine gute Nachricht ist, denke ich, dass zu einem Problem, das uns heute hier auch schon sehr wichtig war, nämlich dem KitaBereich, eine staatsvertragliche Regelung getroffen werden konnte, sodass ein problemloser - so hoffe ich jedenfalls - gemeinsamer Kitabesuch von Berliner Kindern in Brandenburg und von Brandenburger Kindern in Berlin möglich sein sollte. Das ist jedenfalls staatsvertraglich geregelt, und für vieles andere müssen wir schwerere Wege gehen, als die GRÜNE-Fraktion es heute vorschlägt. Wir haben es in der Koalition geprüft und können Ihnen leider nur sagen: Es wird nicht funktionieren, und deswegen werden auch wir den Antrag nicht in den Ausschuss überweisen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu später Stunde hat Kollege Burkardt völlig zu Recht Ernsthaftigkeit eingefordert.
Ich bin heute im Laufe des Tages schon etwas verwundert gerade über die märkische Union als auch über die Liberalen, die hier im Landtag einen Antrag einbringen, in dem so getan wird, als könne man die Probleme der Flughafenbaustelle lösen, indem man jetzt wirtschaftliche Vertreter für eine Menge Geld in diesen Aufsichtsrat beruft. Sie ziehen eine Nebelwand hoch, hinter der Sie sich alle schön verstecken und Politik möglicherweise auch zu eigenen Lasten kritisieren. Denn liebe Kollegen von der Brandenburger CDU, alle - ich sage noch einmal: alle Fehlentscheidungen, die zum heutigen Desaster führen, die wir kennen, sind in der Zeit gefällt worden, als unter anderem Ulrich Junghanns für Sie in diesem Aufsichtsrat saß.
Mit welcher Nonchalance Sie darüber hinweggehen, ist nicht nur für mich als Einwohner der Flughafenregion etwas überraschend,
sondern hat schon ein wenig mit Sadomaso zu tun.
Der Finanzminister des Landes Brandenburg soll kein privates Unternehmen gründen, er soll nicht Vorstandsvorsitzender eines börsennotierten Unternehmens werden. Er soll Mitglied des Aufsichtsrates der Flughafengesellschaft werden, die zu 37 % dem Land Brandenburg gehört. Das heißt, er soll kontrollieren, wie der Unternehmenszweck verfolgt und umgesetzt wird - und ja, er soll die Unternehmensführung dabei auch beraten. Das ist die gesetzliche Aufgabe eines Aufsichtsrates.
Was wird dem von Ihnen, liebe FDP, mit Ihrem Entschließungsantrag entgegengesetzt? Es heißt, Politiker seien für solche Aufgaben nicht kompetent. Sie seien weder Manager noch Ingenieure. Schauen wir doch einmal in andere Bundesländer: So hat man am Flughafen Frankfurt am Main unter einem komplett ohne Bausachverständige und Ingenieure besetzten Aufsichtsrat eine ganze Landebahn und ein Terminal errichtet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Aufsichtsrat hat doch gar nicht die Aufgabe, das Management zu übernehmen oder gar in die technischen Belange eines Bauablaufs einzugreifen. Es ist ihm nach deutschem Aktienrecht sogar verboten - und das wissen Sie. Die fahren doch da nicht sonnabends zu einem Subbotnik und bauen einen Flughafen!
Nein, das sind schon deutsche Firmen, die dort bisher komplett ausgefallen sind, obwohl sie in einem komplizierten Ausschreibungsverfahren etwas anderes behauptet haben. Der Aufsichtsrat hat eine entscheidende gesetzliche Aufgabe, nämlich die Kontrolle und Beratung der Geschäftsführung. Der Finanzminister hat ausdrücklich diese Kompetenz.
Zweitens: Es heißt, Politiker seien mit solchen Aufgaben zeitlich überfordert. Es geht hier um einen Tag, meines Wissens maximal zwei Tage im Monat, so die Erfahrung von langjährigen Aufsichtsratsmitgliedern und -vorsitzenden.
Ich denke, dass Politikerinnen und Politiker, die ohnehin keine 40-Stunden-Woche kennen, sowohl die Kraft als auch das Engagement für eine solche Arbeit aufbringen können. Da werden Sie uns doch wohl als Abgeordnete der Opposition nicht widersprechen wollen!
Als Drittes wird ins Feld geführt, dass der Finanzminister so etwas nicht könne; andere Politiker ebenfalls nicht. Seien Sie versichert, sehr geehrter Damen und Herren, dafür hat er viele Expertinnen und Experten an seiner Seite.
Es ist nach deutschem Aktienrecht auch ausdrücklich gestattet, dass man solchen Sachverstand hinzuzieht.
Schauen wir auf den vierten Punkt: Es heißt, es entstünden bedenkliche Interessenkonflikte, wenn Politikerinnen und Politiker in Aufsichtsräten von Unternehmen sitzen. So sieht das beispielsweise der Wirtschaftswissenschaftler Joachim Schwalbach der Berliner Humboldt-Universität. Er sagt, Politiker führten zwar nicht selbst, aber sie geben Ratschläge. Sehr geehrte Damen und Herren, für die Entscheidungen ist immer noch derjenige verantwortlich, der entscheidet. Da sind die Geschäftsführer Schwarz und Körtgen unter der Aufsicht von Ulrich Junghanns berufen worden. Sie entscheiden - der Aufsichtsrat berät.
Aber davon einmal abgesehen - welchen Rat wird denn der Finanzminister des Landes Brandenburg dem Unternehmen Flughafen geben? Er wird dringend dazu raten, mit dem bereitgestellten öffentlichen Geld auch auszukommen, sich beim Schallschutz an Recht und Gesetz zu halten und für eine Verlängerung der Nachtruhe am Flughafen offen zu sein, weil dies auch die Akzeptanz des Unternehmens insgesamt und damit seine wirtschaftliche Stabilität in der Region erhöht.
Fünftens beleuchten wir einmal die Interessen und fragen wir einmal nach, ob es nicht sogar im öffentlichen Interesse liegt, dass Minister in Aufsichtsräten tätig werden. Von DGB-Seite ist zu hören, Politiker erfüllten einen gesellschaftlichen Auftrag, wenn sie in Aufsichtsräten sind. Auch von der Organisation Abgeordnetenwatch ist zu hören, dass diese Tätigkeit grundsätzlich in Ordnung sei, denn sie wahren ja damit die Interessen an dem sicheren Verfahren mit Steuergeldern und damit mit öffentlichen Geldern; sie erhalten dafür nicht einmal mehr zusätzliche öffentliche Bezüge.
Schauen wir dagegen, liebe Kollegen, noch einmal nach München: München II wird ebenso betrieben wie die Flughafengesellschaft bei uns.
Dort beliefen sich im Jahre 2012 die Gesamtvergütungen auf 17 000 Euro für alle Aufsichtsräte. Das, was die FDP vor
schlägt, kostet jedes Jahr am Frankfurter Flughafen 890 000 Euro. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist wirklich ein wunderbares Thema, das heute für die Aktuelle Stunde gewählt wurde. Es gibt mir vor der Kommunalwahl hervorragend Gelegenheit zu zeigen, wie sich die Linke-Fraktion im Landtag Brandenburg seit Beginn der Legislaturperiode für die Stärkung unserer Kommunen eingesetzt hat.
Interessant war eben aber auch, zu erfahren, dass nach 10 Jahren Schönbohm‘scher Reform die CDU nunmehr das Prinzip der Freiwilligkeit entdeckt hat
und hier vehement verteidigt. Ich als ehemaliger Bürgermeister einer Stadt, die ein ganzes Kragenamt gegen den erklärten Willen der dortigen Einwohner eingemeinden durfte, kann Ihnen sagen, dass die Einwohnerinnen und Einwohner das vor 10 Jahren anders wahrgenommen und auch beim Verfassungsgericht Rechtsschutz gesucht haben. Aber es freut mich ja, wenn wir heute gemeinsam einen anderen Weg gehen wollen.
Trotz mancher Problemlage, die auch FDP-Vorgänger in der Landesregierung zu verantworten haben, konnten wir gerade für die Kommunen in den bisherigen viereinhalb Jahren viel tun und manches geraderücken. Manches ist heute schon selbstverständlich und gerät vereinzelt in Vergessenheit.
Ich denke als Erstes an das Finanzausgleichsgesetz. Es ist eine große Erleichterung für die Kommunen, vom sogenannten Vorwegabzug wegzukommen. Darum haben wir uns gemeinsam in
der Koalition entschieden, ihn stufenweise abzuschaffen. In den nächsten Jahren wird dies in jährlichen Schritten von 10 Millionen Euro fortgeführt, sodass er ab 2016 auf null gestellt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, 50 Millionen Euro mehr in der kommunalen Schlüsselmasse, das ist kein Pappenstiel.
Uns ist ebenso wichtig, einen Finanzausgleich in der kommunalen Familie zu haben. Das gibt es nicht überall. Wer viel mehr Einnahmen als andere hat und dies nicht vor allem durch eigenes herausragendes Handeln erreicht, kann gut abgeben. Davon profitieren Kommunen, die nicht in der Lage sind, Einnahmen in Größenordnungen zu erzielen. Das verstehe ich auch unter starken Kommunen. Diesen Weg wollen wir weitergehen.
10 Millionen Euro im Jahr 2014 und 20 Millionen Euro im Jahr 2015 werden über das Finanzausgleichsgesetz in einem weiteren Soziallastenausgleich unter den Landkreisen und kreisfreien Städten bedarfsorientiert verteilt. Das gab es bislang auch nicht. Hinzu kommt: Die positive Entwicklung bei den eigenen Steuereinnahmen der Kommunen führt in Brandenburg nicht zu einer Verringerung der Finanzzuweisung. Per saldo haben wir heute im Finanzausgleichsgesetz mehr zur Verteilung an die Kommunen. Schauen wir nach Thüringen, sehen wir, dass es dort genau andersherum gemacht wird: Thüringen orientiert sich an einem Mindestansatz für den Finanzausgleich und zieht den Kommunen bei eigener verbesserter Steuerkraft Geld ab. Brandenburg bleibt verlässlicher Partner seiner Kommunen.
Noch nie wurden Kommunen von Landesseite so unterstützt. Gerade dies ist aber der richtige Weg.
Das belegt auch, liebe Kollegen von der CDU, eine Untersuchung des Bundesministeriums der Finanzen. Kein Bundesland - das ist im Internet alles abrufbar - überweist an seine Kommunen so hohe Mittel wie Brandenburg.
Das gehörte und gehört zu den Schwerpunkten der Arbeit der Koalition, die wir in Brandenburg haben.
Ich will als Zweites hervorheben, dass das Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Tätigkeit bei den Kommunen sehr gut angekommen ist und wir dadurch kommunale Selbstverwaltung gefördert haben. Hier sind Rahmenbedingungen verbessert worden, um kommunale Potenziale besser zu nutzen. Die kommunalen Entscheider können nun selbst die Dinge in die Hand nehmen oder private Dritte beauftragen. Wir haben Gleichberechtigung hergestellt. Sehr geehrter Herr Goetz von der FDP, das ist eben der Zug der Zeit: dass man entscheiden kann, ob man private Dritte herbeizieht oder ob man nur die beauftragen kann. Das ist der Zug der Zeit, und das hat diese Koalition ins Gesetz geschrieben.
Daseinsvorsorge überall im Land zu gewährleisten - und dies in sicherer kommunaler Hand - ist für uns ein wichtiges Gut. Der neoliberale Zug mit Privatisierung kommunaler Leistungen ist längst abgefahren. Der Trend geht in Richtung Rekommunalisierung, und das ist auch gut so.
Diese Koalition hat zur Verstetigung dieses Trends durch gesetzliche Veränderung der Kommunalverfassung die Rahmenbedingungen verbessert, und das geschah gegen den Willen der FDP, wenn ich es richtig im Protokoll gelesen habe.
Gestern haben wir uns, um einen dritten Punkt zu nennen, mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit befasst. Das ist Zukunftssicherung für die Brandenburger Kommunen und schafft Voraussetzungen für die nachhaltige Entwicklung auf kommunaler Ebene überall im Land - im berlinnahen Raum und in den berlinfernen Räumen. In dieser Hinsicht Kommunen weitsichtig und nachhaltig zu gestalten bedeutet reale Stärkung der Kommunen. Damit setzen wir ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Diese Koalition arbeitet. Während andere die neue MMM-Bewegung der Neuzeit betreiben - also dieses „Man müsste mal“ formulieren -, bringen wir das Land weiter voran.
In den Kommunen selbst wird viel geleistet, um große Aufgaben zu lösen. Hier arbeiten nicht nur unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister und die Landrätinnen und Landräte mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das Leben in den Kommunen und vor allem das in starken Kommunen - ist durch ehrenamtliche Arbeit geprägt. Ohne das Ehrenamt wäre ein starkes Gemeinwesen nicht denkbar. Deshalb gilt unser Dank vor allem den Tausenden ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen und -trägern, die in den Gemeinden, Städten und Landkreisen arbeiten. Hier wird Arbeit geleistet, die sehr von Heimatverbundenheit, Bodenständigkeit und dem Willen, etwas für das Gemeinwesen zu tun, getragen ist. Dafür herzlichen Dank.
Wir wissen aber auch, dass die jetzt zu Ende gehende Wahlperiode sehr lang war und so manchem vieles abverlangt hat. Zugleich gilt Dank den vielen Ehrenamtlichen in Vereinen und Verbänden, beim Sport, in der Kultur und im sozialen Bereich. Es gibt meines Erachtens noch zu wenig Gelegenheit, dieses Ehrenamt angemessen zu würdigen. Wir sollten überlegen, ob der jetzt angebotene Ehrenamtspass ausreichend ausgestaltet ist, da wir künftig in verstärktem Maße auf die Ehrenamtler angewiesen sein werden. Wir wollen das Ehrenamt - auch das ist eine Feststellung aus der Enquetekommission, die wir gemeinsam getroffen haben.
Wenn sich so hauptamtliche und ehrenamtliche Arbeit vor Ort finden, kann man vieles erreichen, auch Preiswürdiges. So hat Wiesenburg/Mark mit Bürgermeisterin Barbara Klembt an der Spitze mehrere - auch europäische - Preise errungen.
Lychen mit Bürgermeister Sven Klemckow wurde als familienund kinderfreundliche Gemeinde geehrt. Eisenhüttenstadt hat nach 23 Jahren - nun mit Bürgermeisterin Dagmar Püschel
den Einwohnerverlust aufgehalten. Nicht zuletzt hat der Kreistag Teltow-Fläming - mit der landesweit einzigen Landrätin, Kornelia Wehlan - einstimmig ein Haushaltssicherungskonzept und den Kreishaushalt beschlossen und sich damit wieder zukunftsfähig gemacht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Starke Kommunen - das erfordert auch, die wirtschaftliche Entwicklung in den Kommunen zielgerichtet und weitsichtig zu gestalten. Ich sprach schon von der kommunalen Daseinsvorsorge, die mit ihren Einrichtungen gleichzeitig für Standortentscheidungen und damit für wirtschaftliche Entwicklungen maßgeblich ist. Harte und weiche Standortfaktoren kommen da ins Blickfeld. Diese werden für Unternehmen immer relevanter. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leben eben nicht abstrakt irgendwo, sondern immer in einer bestimmten Gemeinde. Dort muss alles klappen. Dort geht es um die Kita, den ÖPNV, die Schule und vieles mehr.
Schon zu Beginn der Legislatur haben wir den Betreuungsschlüssel in den Kitas verbessert und die Finanzierung gesichert. Im Bereich Schulen wurden kleine Grundschulstandorte erhalten und weitere Schulschließungen nicht erzwungen. Es gilt für uns weiterhin: „Kurze Beine - kurze Wege!“
Im Schienenpersonennahverkehr werden keine Strecken stillgelegt - trotz komplizierter Rahmenbedingungen. Wir freuen uns darüber, dass wir vor einigen Tagen vom Verkehrs- und vom Finanzminister die Vereinbarung mit dem Landkreis zum Erhalt der Bahnlinien in der Prignitz vorgestellt bekommen haben. Diese Lösungen fallen nicht vom Himmel und können nur erreicht werden, wenn Land und Kommunen an einem Strang ziehen.
Wenn Mobilität gesichert ist, können Arbeitsplätze, Einkommen und damit Steuereinnahmen generiert werden. Insofern ist es genau richtig, sowohl für das Berliner Umland die Takte zu verbessern als auch für die berlinferneren Regionen entsprechende Lösungen zu finden. Gestern haben wir das ÖPNV-Gesetz verabschiedet, das für die Kommunen eine Existenzsicherung darstellt. Es hat einen Aufschlag um 2 Millionen Euro auf 85 Millionen Euro - gegeben. Wir haben zugelegt, nicht reduziert. Da Sie aus der Opposition das so sehr als mangelhaft kritisiert haben, lassen Sie uns doch einmal gemeinsam in andere Bundesländer im Osten schauen: Eine CDU-FDP-Landtagsmehrheit in Sachsen hat das ÖPNV-Gesetz hinsichtlich der Ausstattung gekürzt. Mecklenburg-Vorpommern andererseits bestellt Bahnlinien nicht mehr und sorgt so für zusätzliche Kosten bei seinen Landkreisen.
Sehr geehrte Damen und Herren, dass wir die Ergebnisse der Enquetekommission ernst nehmen, dessen können Sie sich sicher sein. Einige Handlungsbedarfe, die wir schon bearbeiten, habe ich soeben dargestellt. Sie von der Opposition haben durchaus einiges vorgetragen; aber das, was die rot-rote Koalition tut, ist real und konkret.
Wichtig für die Kommunen ist auch, wie es mit der Verwaltungsstruktur weitergehen soll. Damit hat sich die Enquetekommission 5/2 über Jahre hinweg ausführlich beschäftigt. Ich rate Ihnen allen, sich mit diesen Ergebnissen und den Materialien der Kommission ebenfalls ausführlich zu befassen.
Wenn wir es mit der Stärkung der Kommunen wirklich ernst meinen, sollten wir bei allen anstehenden Veränderungen auf Transparenz und Kommunikation setzen. Wir wollen das Prinzip der Freiwilligkeit hochhalten. Liebe FDP, von Ihnen habe ich dazu heute eine klare Position noch nicht gehört. Das Prinzip der Freiwilligkeit ist aber auch eine Feststellung aus der Arbeit der Enquetekommission.
Immer wieder werden im Kommissionsbericht Veränderungsbedarf und notwendige Konsequenzen festgestellt. Vorschläge liegen auf dem Tisch. Es soll eine Funktionalreform geben. Darauf warten auch die Kommunen; das haben die Spitzenverbände wiederholt bestätigt.
Auf eine Gemeindegebietsreform wird verzichtet, sehr geehrter Herr Kollege Schierack. Die politischen Gemeinden - alle 419 sollen existent bleiben. Das steht ausdrücklich im Abschlussbericht. Es sollen die Verwaltungen für 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner zuständig sein. Wir wollen eine Verwaltungsreform, keine Gebietsreform!
Wir wollen das Brandenburger Amtsmodell zur Brandenburgischen Amtsgemeinde weiterentwickeln. Kreiszuschnitte sollen geprüft werden, aus den gegenwärtigen Landkreisen können sieben bis zehn neue Landkreise werden.
Darüber und über das gesamte Paket, das ich heute nicht referieren will, wird der neue Landtag befinden; er wird dazu Entscheidungen treffen. Insofern verstehe ich einige Aufregung, die wir in den letzten Tagen und auch heute hier am Pult erleben mussten, nicht. Ich betone: Der neue Landtag wird das abwägen müssen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind in der Faschingszeit. Lassen Sie mich daher zum Schluss sagen: Wir in diesem Landtag nehmen das alles, auch das Umzugsmanagement, sehr ernst. Ich sitze sogar im Zimmer 2.020 dieses Hauses. Sie sehen: Wir bleiben dran!
Ich bin überzeugt davon, dass bei Umsetzung der Empfehlungen der Enquetekommission die weitere Stärkung der Kommunen in unserem Bundesland vorankommt. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Linke im Landtag Brandenburg begrüßt die Vorlage dieses Gesetzentwurfs, hat sich doch die rot-rote Koalition seit Beginn dieser Legislatur sehr oft der Thematik „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ gestellt. Bereits in den vergangenen Jahren haben wir eine Reihe von konkreten Projekten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das kommunale Handeln diskutiert und verabschiedet. Nun wollen wir die kommunale Zusammenarbeit auf eine breitere rechtliche Basis stellen und damit den Kommunen mehr Möglichkeiten, bessere Instrumente bieten.
Aus der erst wenige Monate zurückliegenden Arbeit der Enquetekommission 5/2 kann ich Ihnen belegen, dass in verschiedensten Zusammenhängen immer wieder darauf aufmerksam gemacht wurde, dass für schon praktizierte, aber auch für zukünftig gewollte kommunale Zusammenarbeit bessere rechtliche Grundlagen zu schaffen sind. Es waren vor allen Dingen angehörte Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landräte und Bürgermeister, die schon längst erkannt haben, welche Potenziale in den verschiedenen Formen interkommunaler Zusammenarbeit stecken und vor welchen Herausforderungen sich Kommunen bei der Entwicklung in den nächsten Jahren nicht zuletzt wegen des demografischen Wandels sehen.
Da ist zum einen eben die demografische Entwicklung in großen Teilen des Landes, die simpel die Frage aufwirft: Wie kann man in Zeiten von Bevölkerungsrückgang, immer älter werdenden Einwohnerinnen und Einwohnern, immer komplexer werdenden Verwaltungsverläufen kommunale Dienstleistungen in hoher Qualität anbieten? Dazu soll dieses Gesetz eine wichtige Antwort geben.
Ein weiterer nicht zu unterschätzender Aspekt ist die finanzielle Situation, von der wir wissen: Es wird weniger Bundes- und EU-Mittel zur Umsetzung kommunaler Zielstellungen geben, und das müssen wir in vielerlei Hinsicht berücksichtigen. Die Mittel dieses Gesetzes können dazu eine große Hilfestellung bieten.
Für eine Reihe von Aufgaben kann der Schlüssel in der interkommunalen gemeinsamen Aufgabenerledigung liegen. Ich möchte hierbei besonders herausheben - auch wenn Kollege Richter das noch für etwas unscharf formuliert hält, aber der Gedanke ist doch völlig richtig -, dass eine solche Zusammenarbeitsrendite bei den Kommunen verbleiben soll. Wir werden dann sicherlich eine bessere Formulierung finden, als das offensichtlich im Geschäftsgang des Innenministeriums möglich war. Aber dass wir die Kommunen motivieren - ausdrücklich eben auch zum soliden Eigennutz -, diese Form statt des eigenen Aufgabenerfüllens zu gehen, das möchte ich an dieser Stelle ganz bewusst herausheben.
Kommunen haben zukünftig auch generell einen Anspruch darauf, dass diese Zusammenarbeit, wie vom Innenminister angesprochen, als genehmigt gilt. Es wird nur noch wenige Ausnahmegenehmigungen brauchen. Das heißt, es ist völlig klar - und damit will ich die Frage beantworten, in welche Richtung es geht -, das Land sagt mit diesem Gesetzentwurf wenn wir ihn so oder verbessert annehmen -, dass wir diese kommunale Zusammenarbeit wollen, dass wir eine solche Auf
gabenerledigung wollen und wir damit den Weg in die Zukunft auf kommunaler Ebene erleichtern wollen.
Ich freue mich auf die Debatte und die Anhörung im Innenausschuss und empfehle die Überweisung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Vogel, Sie haben bestimmt gleich das Wort.
In der 1. Lesung tauscht man klassischerweise die grundsätzlichen Positionen zu vorliegenden Gesetzentwürfen aus. Herr Kollege Goetz, ich möchte nahtlos an Ihre Ausführungen anschließen; denn sie fordern es geradezu heraus, etwas Grundsätzliches zu sagen. Sie wissen, dass in zahlreichen Volksabstimmungen, die in mehreren Bundesländern stattgefunden haben, deutlich geworden ist, was der Zug unserer Zeit ist - jedenfalls nicht mehr die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Im Gegenteil, Rekommunalisierung ist die Tendenz. Dazu werden wir uns sicherlich noch morgen früh in der Aktuellen Stunde verständigen.
Wir sind auf der Höhe der Zeit, wenn in einem solchen Gesetzestext an mehreren kleinen Stellen korrigierend klargestellt wird, dass das Land selbst entscheidet, ob es Aufgaben selbst erledigen oder an private Dritte zur Erbringung vergeben will. Herr Goetz, ich bedauere es sehr, dass Sie sich aus diesem Konsens herausnehmen. Wir freuen uns, dass die Landesregierung den Entwurf genauso vorgelegt hat.
Mit diesem Gesetzentwurf werden uns verschiedene - zum Teil kleinteilige - Maßnahmen zur Anpassung geltenden Rechts zum Beschluss vorgeschlagen. So ist zum Beispiel nachzusteuern, da es heute kein Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mehr gibt. Das ist schon eine Weile so. Es ist vielleicht an der Zeit, eine solche Entwicklung auch in geltendes Recht umzusetzen.
Es bleibt aber festzuhalten, dass eine Verwaltungsreform, wie wir sie unter anderem in der Enquetekommission 5/2 im Auftrag des Parlaments für Landes- und Kommunalverwaltungen zu prüfen und vorzuschlagen hatten, vor uns steht. Darüber werden wir ab Herbst dieses Jahres in diesem Haus in neuer Besetzung entschieden streiten.
Schon morgen werden wir uns sicherlich zu einigen Punkten in der Aktuellen Stunde austauschen. Aber es bleibt festzuhalten, dass mit diesem Gesetz möglicherweise schon einige kleine Dinge angefasst werden, die wir im Zuge einer Verwaltungsreform diskutieren müssen; die Reform selbst kommt jedoch erst in der kommenden Legislaturperiode.
Das hat mir heute schon ein wenig Sorge bereitet, weil ich in der Diskussion zur Schulamtsstruktur in Brandenburg das Gefühl hatte, dass nicht alle in diesem Rund die Größe des Reformbedarfs erfasst haben. Das war ein ganz kleines Reformvorhaben, das hier heftig und zum Teil auch sehr laut ausgestritten wurde bzw. versucht wurde auszustreiten, niederzubrüllen und nach vierjähriger Diskussion möglicherweise auch kaputtzumachen. Wir fangen mit solchen Vorhaben nach meiner Erkenntnis aus der Enquetekommission gerade erst an. Das war heute der Beginn und nicht der Höhepunkt der Verwaltungsreform im Land Brandenburg, was Strukturen betrifft.
Letztlich bleibt es dabei, dass wir dank des Hinweises des neuen Vorsitzenden des Rechtsausschusses - Herr Kollege Wichmann, das war ein Einstand nach Maß, denke ich - einen Punkt gefunden haben, den wir im Parlament alle noch sehr intensiv diskutieren müssen. Es ist unsere Aufgabe, solche Fragen, auch solche des geltenden Verfassungsrechts, in die Diskussion einzubeziehen. Ich habe nach Ihrer heutigen Einstandsrede als Rechtsausschussvorsitzender hier ein gutes Gefühl. Das wird eine tolle Zusammenarbeit im Rechtsausschuss, und wir freuen uns auf die Diskussionen zum vorliegenden Gesetzentwurf. Daher stimmen wir der Überweisung zu.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße sowohl auf den Parlamentarierbänken als auch in den Reihen der Gäste sehr viele interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer. Leider sind offenbar nur jene gekommen, die direkt an diesem Thema Interesse haben. Aber vielen Dank, dass wenigstens die Gästesitze mit interessierten Zuhörern besetzt sind.
Sehr geehrte Damen und Herren! Da ist er nun. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie werden heute noch in Ihren Postfächern eine im Rahmen der Schriftenreihe des Landtages ausgedruckte Version erhalten. Per Post ist er auch schon auf dem Weg zu den Hauptverwaltungsbeamten in der kommunalen Familie. Am Montag geht es dann weiter. Ich darf deshalb feststellen, dass wir Ihren/unseren Auftrag fristgerecht umsetzen konnten. Wenn Sie schon Zeit hatten, intensiver in der Drucksache 5/8000 zu lesen, werden Sie festgestellt haben, dass wir Ihren Auftrag auch so umgesetzt haben, dass wir konkrete Vorschläge für die Umgestaltung der Verwaltungstätigkeit im Land Brandenburg gemacht haben.
Wir haben zweieinhalb Jahre sehr intensiver Arbeit hinter uns, und es hat sich herausgestellt, dass wir mit einem Auftrag für diese Kommission quasi zwei Kommissionen beauftragt hatten; denn bevor wir an das Finden konkreter Lösungsvorschläge für die Herausforderungen der Zukunft gehen konnten, mussten wir uns mit den Reformbedarfen beschäftigen. Wir waren deshalb die erste Parlamentskommission dieses Landtages, die sich direkt mit den Effekten des demografischen Wandels und der Binnenmigration in Brandenburg befasst hat. Zusätzlich zu dem, was wir an verwaltungsfachlichen und anderen Fragen zu diskutieren hatten, stand die Beurteilung dieser Effekte in unserem Fokus.
Unser Fokus - wer ist das Wir eigentlich? Ich darf Ihnen gleich zu Beginn - sonst bleibt vielleicht am Schluss zu wenig Zeit für den Dank, der aber heute ausdrücklich ausgesprochen werden soll - vorstellen, wer die 14, die 13 an meiner Seite waren. Ich hatte die Kommission nur zu leiten, die fachlichen Impulse kamen - jetzt ohne Rang und Reihenfolge - von 13 hervorragend in der Arbeit stehenden Personen. Als Erstes nenne ich die nichtparlamentarischen Mitglieder. Dort seien Frau Prof. Dr. Färber, Herr Prof. Dr. Gebhardt und Herr Prof. Dr. Hönnige genannt.
Aus der kommunalen Familie waren das Frau Bürgermeisterin Dr. Barkusky und Herr Bürgermeister Große.
Da wir aus meiner Sicht sehr zielführend entschieden hatten, den kommunalen Spitzenverbänden Sitz und Stimme am Tisch zu geben, waren es deren Geschäftsführer: der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Herr Böttcher, und Herr Dr. Humpert für den Landkreistag Brandenburg.
Wenn man die Arbeit einer Enquetekommission eines Parlaments als die höchste Stufe der parlamentarischen Arbeit betrachtet, und zwar durch die direkte Einbeziehung des nichtparlamentarischen Sachverstandes, so darf man sagen, dass die Auswahl der nichtparlamentarischen Mitglieder der Kommission, die auch auf Gespräche zwischen den Fraktionen zurückgeht, sehr gut geeignet war, unsere Arbeit in den Stand zu setzen, den Sie in der Drucksache 5/8000 vorgelegt bekommen haben und jetzt lesen können.
Ich darf mich aber auch ganz ausdrücklich bei meinen Parlamentskollegen aus der Enquetekommission bedanken. Das waren Frau Nonnemacher, Herr Büttner, Herr Petke, Herr Schippel, Herr Richter und Herr Dr. Scharfenberg. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Aber, sehr geehrte Damen und Herren, die Arbeit hätte nicht so zielführend gestaltet werden können, wenn wir uns nicht immer auf die Landesregierung an unserer Seite hätten verlassen können. Wir hatten viele Fragen, und wir hatten auch einige Bitten, was geprüft und aufgeliefert werden sollte; und bis auf ganz wenige Ausnahmen ist das sehr zeitnah geschehen. Dafür sei dem mit Beschluss des Kabinetts an unsere Seite entsandten
Vertreter der Landesregierung ausdrücklich gedankt. Herr Keseberg aus dem Innenministerium hat uns immer sehr diszipliniert unterstützt.
Sein Stellvertreter - das sei hier gesagt - war sehr oft da, manchmal auch als Vertreter der Landesregierung agierend, wenn Herr Keseberg verhindert war: Herr Westphal, ebenfalls aus dem Innenministerium, sei hier ausdrücklich gewürdigt. Natürlich steht an der Spitze eines Innenministeriums ein Minister, deshalb für die Zusammenarbeit dem damaligen Innenminister Herrn Dr. Woidke, heute Ministerpräsident, ganz herzlichen Dank, dass er sein Haus immer in den Stand gesetzt hat, uns so zu unterstützen.
Für die kurze Zeit der Zusammenarbeit gilt dieser Dank natürlich auch dem jetzigen Innenminister. Herr Holzschuher, vielen Dank, dass das immer so geklappt hat! Sein Staatssekretär, Herr Zeeb, war mit Ideen und Unterstützung ebenso immer an unserer Seite. Unter anderem hat er in zwei Arbeitsberatungen, die wir durchgeführt haben, wesentlich dazu beitragen können, dass wir dieses Ergebnis erreicht haben.
Natürlich danke ich ausdrücklich - einige davon sind heute auch hier - Vertreterinnen und Vertretern aus den übrigen Ressorts der Landesregierung. Ihre konstruktive Diskussion mit uns, vor allem im Rahmen einer Arbeitsgruppe „Aufgabenerfassung“, hat wesentlich dazu beigetragen, unseren Blick zu schärfen und fachgerecht an die Arbeit gehen zu können, auch wenn ich natürlich heute sagen muss: Nicht alle Ihre Sichtweisen sind unsere geworden. Im Bericht geben wir einiges als Empfehlung ab, was Sie ausdrücklich anders gesehen haben. Aber so ist das: Wir haben unseren Auftrag vom Parlament, Sie Ihren von der Landesregierung, und wir müssen sehen, wie wir das in Zukunft fruchtbringend zusammenführen. Aber herzlichen Dank für die offenen Diskussionen! Das hat uns sehr weit geführt.
Ich danke aus dem Landtag natürlich dem Präsidenten und dem Präsidium für die Unterstützung unserer Arbeit, unter anderem, indem Sie uns ermöglicht haben, uns vor Ort, auch im Ausland, über aktuelle Reformprozesse in Europa zu informieren und auch Erfahrungen aus anderen Ländern Europas in unsere Arbeit einfließen zu lassen.
Wir hatten Gutachter und Anzuhörende, die seien hier nicht verschwiegen; Sie finden viele im Quellenverzeichnis unseres Abschlussberichts. Herr Prof. Dr. Bogumil und Herr Ebinger seien hier als Gutachter genannt, Frau Prof. Dr. Proeller und Herr Prof. Siegel für Gutachten sowie weitere zahlreiche Anzuhörende aus Städten, Gemeinden, Ortsteilen, Landkreisen und den kreisfreien Städten des Landes Brandenburg und natürlich auch weitere Anzuhörende aus der Landesregierung. Wir hatten Kabinettsmitglieder und Staatssekretäre bei uns, auch zu Projektionen und anderen Fachfragen für die weitere Entwicklung des Landes Brandenburg. Wir hatten Anzuhörende aus der Wissenschaft und von den kommunalen Spitzenverbänden. Unsere Gastgeberinnen und Gastgeber auf den Informationsreisen und bei den beiden auswärtigen Sitzungen in Cottbus und Heiligengrabe seien hier ausdrücklich genannt.
Aus der Landtagsverwaltung hat uns selbstverständlich der Stenografische Dienst hervorragend unterstützt. Herzlichen Dank Ihnen. Ich weiß, dass es zeitlich nicht immer ganz einfach war, vor allen Dingen wenn sich unsere Beratung mit der Plenartagung hier im Haus überschnitt.
Frau Rautenberg sei für die Pressearbeit gedankt, Frau Hebold für die Homepage, Herrn Rabe für die Erstellung unserer Broschüre. Aus dem Kommissionssekretariat möchte ich mich ganz herzlich für die große Unterstützung bedanken bei Frau Lehnigk, Frau Jecker, Frau Lehmann, Herrn Dunkel und Herrn Mieth. Vielen Dank für Ihre Arbeit. Ohne Sie hätte ich das nicht leisten können. Das Parlament hätte jetzt nicht diese Fülle von Vorschlägen abzuwägen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben unseren Einsetzungsauftrag, den dieses Haus einstimmig gefasst hat, immer als kommunalfreundlich aufgefasst. Unsere Arbeit war deshalb immer davon geleitet, Dinge herauszufinden, die möglich gemacht werden sollen. All die Dinge, die nicht gehen, haben wir Ihnen deshalb auch nicht in den Bericht geschrieben, sondern wir haben ausdrücklich immer aufgeschrieben, was Sie bitte prüfen mögen, was aus unserer Sicht sinnvollerweise getan werden sollte. Darin haben wir einbezogen - mitunter trotz ausdrücklichem Abraten vonseiten der Ministerien -, dass wir Dinge, die schon immer so in diesem Land gemacht wurden, kritisch geprüft haben. Dinge, die noch nie in diesem Land gemacht wurden, haben wir ebenso kritisch daraufhin geprüft, ob sie nicht besser zu uns passen würden. Wenn jemand gesagt hatte, das geht gar nicht, war das oftmals Anlass für eine vertiefte Prüfung, ob es nicht doch geht.
In dieser Diktion dürfen Sie bitte den Abschlussbericht lesen. Wir haben an einigen Stellen gesagt, was auf ganz unterschiedliche Art und Weise anders gemacht werden soll. Wir schlagen vor, Aufgaben nicht mehr auf Landesebene, sondern auf kommunaler Ebene ausführen zu lassen. Wir schlagen vor, die Aufgabenausführung auf Landesebene zum Teil zu verändern. Wir schlagen aber auch vor, Dinge weiterzuentwickeln.
Deswegen war ein wichtiger Ausgangspunkt unserer Arbeit erstens die Frage: Welche Aufgaben nimmt öffentliche Verwaltung im Land Brandenburg wahr? Auf welcher Ebene? Wie soll das in Zukunft gestaltet werden? Sollen alle diese Aufgaben wahrgenommen werden? Schlussendlich haben wir festzustellen: Alle Aufgaben sollen auch in Zukunft ausgeführt werden. Wir haben keine Aufgaben lokalisiert, die es nicht mehr wert wären, in Zukunft erledigt zu werden. Wir haben durch Zuarbeiten der Landesregierung, des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes meiner Ansicht nach alle Aufgaben erfasst, die es im Land Brandenburg zu erledigen gibt.
Wir haben uns zweitens die Frage vorgelegt: Gibt es Bedarf für eine landesweite Kreisgebietsreform? Wir haben festgestellt: Ja, aufgrund einiger Entwicklungen muss es eine geben. Wir schlagen Ihnen vor, zukünftig sieben bis zehn Landkreise im Land Brandenburg zu bilden.
Wir haben drittens festgestellt, dass es keinen Bedarf für eine weitere Gemeindegebietsreform gibt, sondern für eine Verwaltungsreform auf Gemeindeebene. Verwaltungen sollen für mindestens 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner zusammenge
führt werden. Die Gemeindegebiete sollen aber Bestand haben. Sie sind Heimat für unsere Einwohnerinnen und Einwohner. Wir sollten diese Gebiete nicht antasten.
- Frau Präsidentin, letzter Satz. Ich sehe das rote Licht leuchten, farblich passend zum Abschlussbericht.
Vielen Dank, dass Sie zugehört haben. Wir schlagen vor, dass einige Landesverwaltungen gebündelt werden sollten. Das aber sind Verwaltungsfachfragen. Das hat nichts mit Kritik an der Arbeit von Landesbehörden zu tun, sondern mit Aufgabenkritik und mit Verbesserungsvorschlägen. - Vielen Dank.
Herr Kollege, würden Sie mir zustimmen, dass man in dem Entschließungsantrag der Koalition nichts von einer Privatisierung der Schleusen liest und wir sie deshalb mit diesem Antrag möglicherweise nicht unterstützen würden?
Ist Ihnen ferner bekannt, dass in Kleinmachnow bei einem 130Meter-Schleusenausbau kein einziger Baum betroffen wäre, weil der Baumbestand erst in 150 Metern Abstand zur jetzigen Schleuse beginnt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eingangs möchte ich auf die geradezu groteske Situation eingehen: Sehr geehrte Frau Vogdt, sehr geehrter Herr Burkardt, das Szenario, das Sie bezüglich der Verbindlichkeiten des Flughafenprojektes aufmachen, ist deutlich irreführend. Besonders wenn Sie, Frau Vogdt, sagen, dass dafür diese Landesregierung allein die Verantwortung trage, haben Sie offensichtlich das dramatische Urteil von Wählerinnen und Wählern dazu benutzt, zu vergessen, dass Sie eine schwarz-gelbe Bundesregierung gestützt haben, welche Gesellschafterin dieses Unternehmens ist. Jetzt soll das alles nicht wahr sein, sondern plötzlich sind die, die 2009 dazugekommen sind - „diese Linken“ auch noch -, verantwortlich für all die Fehlentscheidungen, die bis 2009 gefällt wurden, für all die Änderungen des Bauvorhabens, die unter Ihren Augen offensichtlich gar nicht stattgefunden haben und die jetzt dazu führen, dass es nicht einmal eine genehmigungsfähige Brandschutzanlage gibt. Von all dem haben Sie natürlich nie gehört, und deshalb ist angeblich diese Landesregierung allein dafür verantwortlich - herz
lichen Glückwunsch zu diesem Salto. Wir werden Ihnen das so nicht durchgehen lassen.
Ich möchte an dieser Stelle nahtlos beim Kollegen Richter anknüpfen und noch einige Schwerpunkte nennen, wie sie die Koalition in diesem Nachtragshaushalt gemeinsam mit der Landesregierung gesetzt hat.
Insgesamt haben wir für 2013/14 noch einmal 12,2 Millionen Euro zur Verbesserung der Lebenssituation von Asylsuchenden in Brandenburg in die Hand genommen. Davon werden allein 7,2 Millionen Euro bereitgestellt, um die Bedingungen in der Zentralen Aufnahmestelle in Eisenhüttenstadt zu verbessern. Mit weiteren 5 Millionen Euro wollen wir schon jetzt den Kommunen Anreize geben, damit auch diese die Unterbringung der ausländischen Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen verbessern können. Denn um die höhere Zahl der bei uns Schutz suchenden Flüchtlinge zu berücksichtigen, sind im Nachtragshaushalt schon vonseiten der Landesregierung 36,38 Millionen Euro zusätzlich für die Erstattung von Kosten für die Unterbringung, Sozialleistungen und Gesundheitsuntersuchungen für Flüchtlinge und Aussiedler eingestellt worden. Mit dem, was wir als Koalition noch nachgesteuert haben, geht es uns also um reale Verbesserungen der Situation. Für Rot-Rot ist es selbstverständlich: Der Umgang mit Flüchtlingen ist kein Sparmodell. Wir wollen menschenwürdige Lebensbedingungen für alle in Brandenburg schaffen.
Eine solidarische Gesellschaft misst sich immer daran, wie gut sie mit ihren Schwächsten umgeht. Ich erinnere an der Stelle noch einmal daran: Diese betroffenen Personen haben kein Wahlrecht, können sich also nicht bei Wahlen äußern.
Auch die solide Finanzausstattung der Kommunen ist eine Herzensangelegenheit der rot-roten Koalition. Neben der erfreulichen Prognose hinsichtlich der eigenen Einnahmeentwicklung, also der Steuereinnahmen der brandenburgischen Gemeinden, aus der November-Steuerschätzung werden wir die kommunale Schlüsselmasse im Jahr 2014 weiter stärken. Für 2013 werden 1,641 Milliarden Euro aus Steuereinnahmen für unsere Kommunen prognostiziert. Das sind 114 Millionen Euro mehr als im Rekordjahr 2012. Dieser positive Trend hält weiter an, sodass 2016 die 1,8-Milliarden-Grenze und 2017 sogar die 1,9-Milliarden-Euro-Grenze geknackt werden kann.
Diese Entwicklung bei den brandenburgischen Kommunen zeigt: Rot-Rot ist verlässlicher Partner der Kommunen; zusammen sind wir ein Erfolgsmodell für Brandenburg. Im Jahr 2014 werden wir mit dem Nachtragshaushalt den Kommunen ihren 20%igen Anteil der prognostizierten Steuermehreinnahmen des Landes - und das sind nur, Frau Kollegin Vogdt, 3,8 Millionen Euro - voll durchreichen, damit zwei Jahre früher, als wir gesetzlich verpflichtet sind. Für 2013 erhalten die Kommunen rund 4,9 Millionen Euro nachgesteuert. Damit bleiben die Schlüsselzuweisungen auf konstant hohem Niveau wie im Jahre 2013. Dazu kommen 2014 noch 10 Millionen Euro über den von uns eingeführten zusätzlichen Sozial- und Jugendhilfelastenausgleich. Sehr geehrter Herr Burkardt, auch wenn Sie es noch so sehr bestreiten: Um das alles wirksam zu machen, brauchen wir einen Nachtragshaushalt. Da reicht die Änderung im FAG eben nicht aus.
Insgesamt werden die Kommunen mit dem von uns auf den Weg gebrachten kommunalen Investitionsprogramm von 5 Millionen Euro zur Unterbringung von Flüchtlingen und dem Sozial- und Jugendhilfelastenausgleich also fast 15 Millionen Euro mehr erhalten als noch in diesem Jahr.
Sehr geehrte Damen und Herren, noch nie war die kommunale Schlüsselmasse größer als im kommenden Jahr im Land Brandenburg.
Dass es mit der Bereitstellung für kommunale Zwecke manchmal auch ganz schnell gehen kann, zeigen die 500 000 Euro zur Unterstützung der Regionalen Planungsgemeinschaften. Mit dem Ziel der Umsetzung der Energiestrategie 2030 und der damit verbundenen Aufstellung der Windenergieteilpläne werden sie von uns weiter unterstützt. Das hatten wir in der Koalition schon länger im Blick. Wir haben nunmehr gemeinsam mit den Grünen und mit Zustimmung der anderen Oppositionsfraktionen im Haushaltsausschuss eine Lösung gefunden.
Wir haben es also geschafft, uns gemeinsam dieser Aufgabe zu stellen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Kollege Burkardt, ich kann mich selbstverständlich daran erinnern. Wir brauchten nur zehn Minuten, weil wir schon längere Zeit an einer Lösung gearbeitet hatten. Deswegen konnten wir diesen Antrag dann mittragen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Teuteberg, ich bin versucht, jetzt gleich in den mir noch gut vertrauten Wahlkampfmodus zurückzuschalten. Sie haben beispielhaft genau das aufgezählt, was diese Koalition mit einem FAG niemals erreichen will: Wettbewerb in der kommunalen Familie, damit sich irgendetwas besser rechnet und damit irgendein Problem, das die Kommunen gar nicht verursacht haben, dann ausgeglichen wird. Das wird diese Koalition nicht vorschlagen, da können Sie ganz sicher sein.
Und da können Sie Ihre Rede auch gleich noch für das nächste Mal aufheben.
Wenn Sie auf eine bedarfsgerechte Ausstattung der Kommunen abzielen, so geht es, wenn wir das gemeinsam in diesem Haus ernst meinen, darum, dass wir, beginnend in der neuen Legislatur des Bundes, endlich dazu kommen, dass den Kommunen bestimmte Soziallasten genommen werden, die seit Jahren vom Bund bei ihnen abgelagert werden, ohne dass die Länder in die Lage versetzt werden, diese den Kommunen auszugleichen. Wenn wir wirklich diesen grundsätzlichen Schritt gehen wollen, dann können wir uns gerne dazu verständigen - sicherlich im Bund jetzt in der außerparlamentarischen Opposition. Aber sowas führt dann manchmal zu sowas.
Diese Koalition möchte im Ergebnis der Anhörung einen ganz anderen Vorschlag unterbreiten. Es hat sich herausgestellt, dass eine Kennzahl, nämlich wie viele Kinder unter 18 Jahren in einer Kommune leben, nicht geeignet ist, um einen von uns gewollten Sozial- und Jugendhilfelastenausgleich nach dem Bedarf in der Fläche des Landes auszurichten. Der von uns im Jahr 2015 vorgesehene Gesamtbetrag von 20 Millionen Euro soll stattdessen „nur“ verteilt werden nach der Anzahl der Kinder unter 18 in Bedarfsgemeinschaften pro 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt und nach der Fallzahl der Hilfen und Beratungen für junge Menschen in Familien pro 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt. Ein Sozial- und Jugendhilfelastenausgleich mit diesen veränderten Kriterien kompensiert die einwohnerbezogene Belastung noch stärker, als von uns bisher im Gesetzentwurf vorgesehen. Überdurchschnittlich von Soziallasten belastete Kommunen profitieren von diesem Wechsel. Dies ist von uns ausdrücklich so gewünscht.
Dass sich der Landkreistag mit Schreiben vom 10. September gegen diese Änderung positioniert hat, finde ich persönlich schade, weil sein Blick wieder verkürzt auf die berlinnahen Landkreise gerichtet ist. Die peripheren Landkreise bleiben aus meiner Sicht wieder einmal - in seiner Stellungnahme unberücksichtigt. Dem hingegen sagt der 1. Beigeordnete des Landkreises Prignitz ausdrücklich, dass er die von uns vorgenommenen Änderungen begrüßt.
Er bewertet diese als einen Einstieg in eine bedarfsgerechte Finanzierung der Sozialleistungskosten. Die vom Landkreistag dagegen geführte Debatte, in diesem Fall interessanterweise ge
gen die kreisfreien Städte, hilft der Sache nicht weiter. Darüber hinaus wird vollkommen ausgeblendet, dass der Sonderlastenausgleich bei allen Aufgabenträgern für eine bessere Finanzierung der übertragenen Sozial- und Jugendhilfelasten sorgen wird, also auch bei den berlinnahen Landkreisen und kreisfreien Städten. Das ist auch eine elementare Forderung des Landkreistages in der Vergangenheit gewesen.
Im Übrigen erfüllt unser Soziallastenausgleich alle vier Forderungen aus der diesbezüglich gebildeten Arbeitsgruppe des FAG-Beirates. Diese vier Forderungen waren: Ein zusätzlicher Soziallastenausgleich soll den Landkreisen und kreisfreien Städten zugutekommen, die Finanzierung soll durch eine Vorwegentnahme aus der Finanzausgleichsmasse erfolgen - Frau Teuteberg, ausdrücklich durch eine Vorwegentnahme aus der Finanzausgleichsmasse -, die Aufteilung soll unter den Kommunen im Verhältnis ihrer Soziallasten finanzkraftunabhängig erfolgen, also nicht pauschal, und die Abbildung der Soziallasten soll anhand geeigneter Kriterien erfolgen. Diesen vier Ergebnissen aus der Arbeitsgruppe des FAG-Beirats wird unser Gesetzentwurf vollauf gerecht, auch wenn man sich dort nicht auf konkrete Vorschläge hat einvernehmlich einigen können. Wir haben das aus unserer Sicht in dem Sinne nachgeholt. Insbesondere wird jetzt das Verhältnis der tatsächlich vor Ort anfallenden Soziallasten besser berücksichtigt. Zwischen den Landkreisen kommt es mit unserer vorgenommenen Änderung zu einer Umverteilung von den berlinnahen Landkreisen zu den äußeren Landkreisen im Land Brandenburg. Darüber hinaus erhöhen sich die Anteile der kreisfreien Städte Cottbus, Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder). Dieses halten wir aufgrund der messbaren stärkeren Belastungen in diesen drei kreisfreien Städten - das kann ich aus Zeitgründen jetzt nicht mehr ausführen - für vertretbar und sogar für geboten.
Unser Ziel war und ist es, den kommunalen Finanzausgleich solidarischer zu gestalten. Mit diesem Wechsel der Kriterien leisten wir einen weiteren Beitrag, einen bedarfsgerechteren, an den real zu tragenden Lasten orientierten Ausgleich vorzunehmen. Gleichzeitig steuern wir den großen regionalen Unterschieden zwischen berlinnahem und berlinfernem Raum entgegen und kommen den Verfassungsansprüchen nach gleichwertigen Lebensbedingungen auch ein Stück nach. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zum vorliegenden Gesetz. - Danke.
Leistungen der öffentlichen Hand unterliegen unter bestimmten Bedingungen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes der Mehrwertsteuerpflicht. Das betrifft Leistungen sowohl des Bundes, der Länder als auch der Städte, Gemeinden und Landkreise. Es betrifft auch Leistungen, die sie untereinander erbringen, zum Teil auch Leistungen sogenannter Amts
hilfe, die sie also im öffentlichen Interesse für eine andere Körperschaft erbringen.
Die interkommunale Zusammenarbeit ist nicht nur im Land Brandenburg ein bewährtes Instrument der Effizienzsteigerung und der Kostenminimierung. Wenn die Umsatzsteuerpflicht jetzt zu Kostenaufwüchsen und mehr Verwaltungsaufwand führt, wird dieses Instrument entwertet und steht für die zukünftige Arbeit weniger zur Verfügung. Wir wissen, dass es dazu eine Arbeitsgruppe gibt.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie ist der Arbeitsstand in der Arbeitsgruppe, um Kommunen dieses Instrument der Zusammenarbeit besser zur Verfügung zu stellen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das brandenburgische Finanzausgleichssystem hat die primäre Aufgabe, einen Ausgleich zwischen Kommunen unterschiedlicher wirtschaftlicher und damit fiskalischer Leistungsfähigkeit herbeizuführen. Für uns stehen dabei Solidarität und Subsidiarität im Vordergrund.
Mit dem nun von Rot-Rot erarbeiteten Gesetzentwurf gehen wir weiter unseren konsequenten Weg: Ausbau der solidarischen Kommunalfinanzierung. Diejenigen Kommunen, die weniger als andere am wirtschaftlichen Erfolg von Brandenburg teilhaben und/oder am stärksten von der demografischen Entwicklung betroffen sind, müssen aus unserer Sicht stärkere Unterstützung genießen als andere.
Einiges ist dabei schon in den letzten Jahren in die Wege geleitet worden. An dieser Stelle möchte ich beispielhaft benennen: die Anhebung des Satzes in der Hauptansatzstaffel für die Finanzbedarfsbemessung der kreisfreien Städte von 145 auf 150 %, die Einführung des Demografiefaktors und die Einführung einer Finanzausgleichsumlage für überproportional finanzkräftige Kommunen zugunsten aller anderen.
Mit dem Gesetzentwurf streben wir die Ausweitung des Demografiefaktors von jetzt drei auf zukünftig fünf Jahre an. Eine Erweiterung von drei auf fünf Jahre würde nicht nur im Jahr 2014, sondern in den Jahren 2014 bis 2016 - in abnehmendem Umfang - eine Abfederung der Auswirkungen von tatsächlichen und nun auch statistischen Einwohnerverlusten bewirken. Die Ergebnisse des Mikrozensus, denke ich, haben wir alle zur Kenntnis genommen.
Durch die Ausweitung des Demografiefaktors auf fünf Jahre haben die betroffenen Kommunen mehr Zeit, sich auf den statistischen und auch tatsächlich eingetretenen Einwohnerverlust einzurichten. Somit wollen wir die fiskalischen Folgen des demografischen Wandels auf der Einnahmenseite abmildern, um so hinreichend Mittel zur Anpassung der Aufgabenerfüllung bereitstellen zu können. Kosten bei der Einwohnerschrumpfung werden so aufgefangen.
Dies geht mit der Gewährleistung der Daseinsvorsorgeleistungen sowie des sozialen und technischen Infrastrukturnetzes einher. Darüber hinaus zeichnen sich schon jetzt - insbesondere in unseren ländlichen Räumen - Nachfrageveränderungen ab. Mit zunehmendem Alter ändern sich die Anforderungen an die Infrastruktur. Gesundheits- und Pflegeinrichtungen werden stärker in Anspruch genommen, während Sportstätten sowie Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen weniger nachgefragt werden. Auch hier lässt sich ein deutliches Gefälle zwischen dem Verflechtungsraum mit Berlin und dem äußeren Entwicklungsraum identifizieren. Dieses Gefälle ist so stark, dass es pauschale Lösungen aus meiner Sicht nicht geben kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch in Brandenburg sind in den letzten Jahren die von den Kommunen zu tragenden Sozial- und Jugendhilfelasten extrem angestiegen. Zunehmend verdrängen sie andere kommunale Ausgaben und schränken die kommunale Selbstverwaltung ein.
Richtigerweise verweist Prof. Junkernheinrich in seinem Gutachten darauf, dass der Bund in den meisten Fällen Urheber der einschlägigen Leistungsgesetze ist und damit sowohl den Zugang zur als auch den Umfang der zu leistenden Hilfe detailliert vorgibt. So, sehr geehrter Herr Kollege Burkardt, ist es nur folgerichtig, dass sich nach dem starken Einsatz von Brandenburg der Bund entschlossen hat, die Grundsicherung im Alter zu übernehmen. Dieses Geld steht den Brandenburger Kommunen zu. Weiter führt Herr Prof. Junkernheinrich aus, dass das Land trotzdem seiner grundsätzlichen allgemeinen Verantwortung für die Finanzsituation seiner Kommunen nachkommen muss. Dem wollen wir, dem will Rot-Rot mit dem Gesetzentwurf weiterhin entsprechen.
Erstmals soll zusätzlich zu dem bestehenden Soziallastenausgleich ein interkommunaler Jugendhilfekostenausgleich eingerichtet werden. Dabei stützen wir uns auf entsprechende Vorarbeiten aus dem FAG-Beirat. In diesem hatte man sich darauf verständigt, dass ein zusätzlicher Sonderlastenausgleich zugunsten der Landkreise und kreisfreien Städte eingeführt werden soll. Das ist nicht eine Idee dieser Koalition, sondern wir setzen auf die Vorarbeit der Ministerien und der kommunalen Spitzenverbände, liebe Kollegen der CDU.
Die Aufteilung soll finanzkraftunabhängig erfolgen. Damit keine kommunale Gebietskörperschaft schlechter gestellt wird als heute, haben wir uns nun entschlossen, die geplante schrittweise Rückführung des sogenannten Vorwegabzugs für 2014 und 2015 in Höhe von jeweils 10 Millionen Euro für einen Jugendhilfekostenausgleich einzusetzen. Damit wird keiner kommunalen Gebietskörperschaft eine ihr heute zustehende Geldleistung entzogen.
Deshalb freue ich mich auf die Anhörung zum FAG und hoffe, dass wir uns mit den Vertretern der kommunalen Gebietskör
perschaften zu unserem vorgeschlagenen und vom FAG-Beirat geforderten zusätzlichen Sonderlastenausgleich verständigen können, um diesen solidarisch und gerecht zu modifizieren und auszugestalten.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Koalition bleibt verlässlicher Partner der Kommunen. Lassen Sie uns ein weiteres Stück Verteilungsgerechtigkeit für die kommunale Familie in das Gesetz hineinschreiben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Linke in Brandenburg - wie ihre Quellpartei PDS Brandenburg - möchte die Elemente der direkten Demokratie stärken.
Daran hat die PDS Brandenburg langjährig in diesem Haus gearbeitet. Sie hat damit nicht nur zum Beispiel durch ihre geachteten Vertreterinnen und Vertreter im Verfassungsausschuss des Landes unsere Verfassung mit geprägt. Sie war verfassunggebende Partei. Unter anderem hängen wir sehr stark, wie Sie aus den Diskussionen in dieser Legislatur wissen, den Elementen der direkten Demokratie an, die ergänzend zu den Verfahren der repräsentativen Demokratie in unserer Landesverfassung sehr stark ausgeprägt waren.
Deshalb möchten wir - um hier einen Faden aufzunehmen Lust auf die Ausübung dieser Rechte machen. Wir möchten Lust machen auf die Teilnahme an Wahlen, an Abstimmungen, an Befragungen. Deswegen schauen wir uns natürlich auch die Bedingungen an. Wir wollen die Bedingungen verbessern. Ein Beispiel war, dass wir uns in der Koalition entschlossen haben und auch viel Zustimmung von der Opposition dazu bekamen -, jungen Wählerinnen und Wählern, jungen Abstimmenden das Recht zu wählen einzuräumen. Es gibt jetzt die Möglichkeit, dass 16- und 17-Jährige an solchen Wahlen, solchen Abstimmungen in Brandenburg teilnehmen. Deshalb ist es eine Aufgabe für uns, dies auch an die jungen Menschen heranzutragen. Ein ganz prima Mittel ist, dass sehr viele junge Menschen heute die Chance nutzen, bei uns zu sein. An der Stelle will ich noch betonen: Wir sind nicht damit zufrieden, wie wenige 16- und 17-Jährige sich bei der Landrätewahl in Teltow-Fläming angesprochen fühlten.
Das gilt für uns ausgebaut zu werden. Wir müssen informieren, wir müssen popularisieren. Wenn wir gemeinsam feststellen, dass weniger Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes verinnerlicht haben, was ein Landrat eigentlich macht, dann ist es unsere Aufgabe, darüber zu informieren und vor allen Dingen vor Wahlen darauf hinzuweisen, dass es sich um eine wichtige Entscheidung der örtlichen Entwicklung handelt.
In diesem Zusammenhang diskutieren wir auch nur die Frage, ob ein Quorum gesenkt oder abgeschafft werden sollte. Kollege Goetz, 20 000 Wählerinnen und Wähler in Teltow-Fläming haben die Frage anders beantwortet als Sie. Sie haben Frau Wehlan nicht nur als kompetente Politikerin erlebt, sie wollten eine kompetente Landrätin.
Fahren Sie mal nach Teltow-Fläming und sprechen Sie mit denjenigen. Es ist ja eine geheime Wahl, aber manche haben sich mit mir darüber unterhalten. Sie sagten mir: Ich habe Frau Wehlan gewählt, und nun? Warum ist das jetzt nichts wert? Das ist ein Spannungsfeld, das auch wir gehalten sind, in der Landespolitik auszuleuchten. Nur in diesem Zusammenhang bitte ich das zu verstehen.
Uns geht es darum, adäquate Bedingungen zu diskutieren und dann möglicherweise auch zu schaffen, damit dieses Instrument angenommen wird. Das tun wir in dem Wissen, liebe Kollegen der CDU, dass das eine CDU-Hinterlassenschaft ist, dass wir dieses Recht in Brandenburg haben.
Sie haben ja öfter mal den Verdacht geäußert, wir würden das, was Sie so alles geleistet haben, nicht anerkennen. An der Stelle will ich deutlich sagen: Das fällt uns gar nicht schwer; es war nicht alles schlecht, nein. Dass Sie sich damals durchgesetzt haben, gibt uns heute die Chance, es einmal durchlaufen zu lassen. Da stimme ich unserem Innenminister ausdrücklich zu: Lassen Sie uns gemeinsam die Erfahrungen gewinnen! Lassen Sie uns einmal in allen Landkreisen im Land Brandenburg den Wählerinnen und Wählern die Chance einräumen, sich daran zu beteiligen, möglicherweise unter erleichterten Informationsbedingungen zu erkennen, was an einer solchen Landratswahl dranhängt.
Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ist es für Ihren Antrag, den Sie heute vorgelegt haben, aus meiner Sicht zu früh. Wir wollen das Recht auf direkte Wahl überall mindestens einmal durchgesetzt haben, bevor wir zu Schlussfolgerungen kommen. Vielleicht kommen wir dann zu der Schlussfolgerung, die Sie heute vorschlagen. Aber wir haben in diesem Jahr zum Beispiel noch eine Landratswahl in Märkisch-Oderland, und wir haben danach erst nach Ablauf der Amtszeit in anderen Landkreisen die Chance, solche Erfahrungen zu sammeln. Ziehen wir bitte deshalb noch nicht so früh diese Schlussfolgerung!
Der Punkt 1 Ihres Antrags steht im Gesetz. Wir wollen, dass die Direktwahl durchgeführt wird. Die Bekräftigung Ihrerseits nehmen wir zur Kenntnis, aber entscheiden muss es der Landtag nicht. Das Gesetz gilt.
Übrigens, auch in anderen Bundesländern, wo der Landrat sogar noch andere Rechtsstellungen hat als in Brandenburg, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen - dort ist die Stadtverordnetenversammlung gar nicht Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters, dort ist es der Landrat -, geht man andere Wege. Dort gibt es kein Quorum, sondern man sagt ganz bewusst: Wer im ersten Wahlgang die Mehrheit gewinnt, sei es auch nur die relative, der ist gewählt. Diese, denke ich, gefestigte Demokratie in Nordrhein-Westfalen hat es ausgehalten. Die Stadtverordnetenversammlung und die Bürgermeister haben es ausgehalten. Vielleicht lassen Sie uns auch darüber diskutieren.
Wir als Linke wollen Lust machen, an Wahlen teilzunehmen. Lassen Sie uns deshalb über die Bedingungen sprechen und lassen Sie uns mit der Nachbarin und dem Nachbarn darüber reden, dass er beim nächsten Mal das Recht vielleicht auch wahrnimmt! - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Zuständigkeiten hauptsächlich für Einbürgerungsverfahren auf die Landkreise und kreisfreien Städte in unserem Land übertragen werden. Dieses Verfahren führt bisher das Innenministerium, wobei die Landkreise und kreisfreien Städte dabei umfangreich mitwirken. So beraten sie beim Einbürgerungsverfahren, nehmen die Anträge entgegen, leiten sie weiter und händigen zum Schluss auch die Einbürgerungsurkunde aus. Genau darum geht es bei der Einbürgerung. Wir wollen frühzeitig - deswegen unterstützen wir dieses Gesetzgebungsvorhaben - alles aus einer Hand so nah wie möglich am neuen Lebensmittelpunkt der Antragstellerin bzw. des Antragstellers erledigen lassen, auch unter dem Blickwinkel Integration - der ist angesprochen worden -, denn aus der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller wird demnächst jemand, der die staatsbürgerlichen Rechte ausüben will, und wie sie auszuüben sind und wie sie in einem Rechtsstaat gehandhabt werden, sollte sie bzw. er von Anfang an so dicht wie möglich an ihrem bzw. seinem neuen Lebensmittelpunkt erfahren dürfen. Deshalb ist es der richtige Weg der Landesregierung, diese Zuständigkeiten auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen, und wir wollen diesen Weg gern mitgehen.
Richtig finde ich auch, dass man sich im Text von dem Begriff der „rassischen Gründe“, wie er im Grundgesetz zum Beispiel noch in Artikel 116 verwendet wird, trennt und von dem heute viel klareren Begriff der „rassistischen Gründe“ ausgeht.
Ich möchte aber zu einem möglicherweise missverständlichen Satz deutlich etwas sagen. Im Text bin ich an einer Stelle gestolpert, an der man, wenn man es nicht klar benennt - und deswegen will ich es hier klarstellen -, möglicherweise Ursache und Wirkung drehen könnte. Nicht gut gelungen fand ich
folgende Formulierung: Die Landesregierung schätzt dort ein, dass die „Vielzahl der Landkreise und kreisfreien Städte zu derart niedrigen Fallzahlen“ führt. Gemeint sind die hier durchzuführenden Verfahren.
Ich gehe eher davon aus, dass die restriktiven Anforderungen, um einen solchen Antrag erfolgreich stellen zu können, in unserem deutschen Bundesrecht dazu führen, dass so wenige Anträge gestellt werden, auch wenn Kollege Lakenmacher davon ausgeht - wie eben im Text -, dass die Zahl zunehmen wird. Wenn nur 500 unserer Nachbarinnen und Nachbarn in Brandenburg jährlich ein solches Verfahren anstreben, so liegt das, denke ich, nicht daran, dass nicht mehr Menschen das wollen, sondern daran, dass die Anforderungen in unserem Bundesrecht so hoch gehängt sind. Andere Fragen, die der dauerhaften Duldung, des Verbots der doppelten Staatsangehörigkeit, das der Innenminister bereits ansprach, und auch überzogene Sprachanforderungen führen nicht dazu, dass sich alle, die einen Antrag stellen könnten, auch zu diesem Akt eingeladen fühlen. Das will ich an der Stelle deutlich sagen.
Als Vorsitzender der Enquetekommission, die Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen eingesetzt haben, damit sie Ihnen Vorschläge zur Behebung des Reformbedarfs in Landes- und Kommunalverwaltungen unterbreitet, sage ich deutlich: Wir befinden uns in der Enquetekommission derzeit mitten in der Prüfung, welche Landesaufgaben zukünftig kommunal erledigt werden sollten. Wir haben auch noch keine Vorschläge gemacht, ob es denn Veränderungsbedarfe beim Zuschnitt von Landkreisen und/oder kreisfreien Städten gibt, und wir haben uns bei dem Prozess der Funktionalreform bisher auch schwerpunktmäßig auf einen anderen Weg als den, den die Landesregierung hier geht, verständigt; hier wird es ja im Wege der Auftragsverwaltung übertragen. Wir haben eher im Blick, zukünftig Landesaufgaben in den pflichtigen Aufgabenbereich der Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen zu übertragen. Das ist unser bisheriger Diskussionsstand, aber auch da sind wir noch nicht am Ende. Sie werden, wie beschlossen, im Oktober unseren Abschlussbericht bekommen. Insofern könnte es sein, dass dieses Gesetzgebungsvorhaben etwas Besonderes bleibt, es nämlich als Auftragsverwaltung zu übertragen. Wir haben etwas anderes im Blick.
Vor diesem Hintergrund setze auch ich auf spannende Ausschussberatungen, und wir stimmen der Überweisung in den Ausschuss zu. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Land zukunftsfest zu gestalten ist immer ein gutes Anliegen, darum dreht sich bekanntermaßen die gesamte Landespolitik. Wir sehen das als eine permanente Aufgabe an. In Zeiten starker Turbulenzen im gesamten europäischen Raum stellen viele Einwohnerinnen und Einwohner die Frage: Wird es möglich sein, meine Lebenssituation kontinuierlich zu gestalten und sie sogar zu verbessern?
Die dabei gesetzten bundespolitischen Rahmenbedingungen sind ausschlaggebend dafür, wie sich das Leben in der gesamten Bundesrepublik gestaltet. In der gesamten Bundesrepublik vollzieht sich ein demografischer Wandel: Unsere Gesellschaft wird immer älter. Dieser Trend geht darauf zurück, dass die Geburtenrate in ganz Deutschland sinkt, während die Lebenserwartung in ganz Deutschland beständig steigt.
Dennoch stellt sich die nächste Frage: Wie kam es zu diesem signifikanten, vielleicht auch dramatischen demografischen Wandel in Brandenburg und in ganz Ostdeutschland? Ein Grund liegt wohl in der nach 1990 gefahrenen Treuhandpolitik, die Entscheidendes zur fast vollständigen Deindustrialisierung beigetragen hat. Die Politik des Bundes, die tiefgreifende Verunsicherungen hervorbrachte, führte dazu, dass nach 1990 schlagartig …
- da können Sie sich belustigen, aber schauen Sie sich doch die Diagramme an, liebe CDU!
... weniger Kinder geboren wurden und ein bis dato nicht gekannter Geburtenknick eintrat. Davon haben wir uns übrigens bis heute nicht erholt.
Wir haben uns bis heute nicht davon erholt, weil nunmehr das demografische Echo folgt.
Die Kinder, die aufgrund dieser Verunsicherung nach 1990 nicht geboren wurden, können heute keinen Nachwuchs haben.
Sie können in Brandenburg und in ganz Ostdeutschland keinen Nachwuchs haben.