Marco Büchel

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Last Statements

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In einem Punkt, Herr Büttner, sind wir uns einig, nämlich dass die geplante Rentenreform der Bundesregierung ein falsches Signal ist. Aber in der Begründung unterscheiden wir uns gravierend.
Ich gehe auch gern darauf ein. Sie schreiben in Ihrem Antrag selbst, dass Sie Bedenken haben, dass der bisher erfolgreich beschrittene Weg der sozialpolitischen Erneuerung und der wirtschaftlichen Gesundung unseres Landes bezogen auf die Rente in Gefahr ist. Wenn ich mir jetzt aber die Situation von Rentnerinnen und Rentnern angucke, habe ich eher die steigende Altersarmut im Blick - Sie schreiben aber über wirtschaftliche Gesundung. Ich sehe die steigende Armut im Alter als Problem an, die auch weiter steigt. Selbst Sieglinde Heppener als Vorsitzende des Landesseniorenbeirats hat auch immer wieder deutlich gemacht, dass es nicht nur ein Zukunftsszenario ist, sondern aktuell, weil das Problem schon da ist und im Jahr 2012 bereits über 7 300 Brandenburgerinnen und Brandenburger auf staatliche Grundsicherung im Alter angewiesen waren.
Jetzt müssen wir dahinter schauen, was die Ursachen dafür sind. Ich habe soeben zur Kenntnis genommen, dass Frau Kollegin Schier gesagt hat, dass die CDU für die Angleichung der Renten in Ost und West ist. Ich kann mich noch sehr gut an die letzte Debatte im Plenum erinnern, in der Frau Blechinger mir sehr deutlich zu verstehen gegeben hat, was das für die CDU bedeuten würde. Sie sagen nämlich, der Rentenpunkt Ost würde auf den Rentenpunkt West heruntergeschraubt werden. Das würden Sie unter Angleichung der Ost- an die Westrenten verstehen.
Das haben Sie mir neulich sehr deutlich erklärt. Dazu sage ich ganz klar: Das ist, was wir nicht wollen!
Denn Folgendes haben Sie mir auch deutlich gemacht: dass es ein Nachteil für die Rentnerinnen und Rentner im Osten wäre.
Das Problem ist doch ein ganz anderes. Das Problem ist, dass der Rentenwert Ost, den Sie selbst beschrieben haben, der eine Ausgleichsfunktion zum Rentenwert West geben soll, anscheinend nicht ausreichend ist, weil wir tatsächlich keine Rente auf gleichem Niveau von West und Ost haben. Von daher muss man doch eher darüber nachdenken, inwieweit der Rentenwert Ost angepasst wird, sodass es auch wirklich eine Angleichung an die Rente der alten Bundesländer darstellt.
Ich lasse jetzt keine Zwischenfrage von Frau Blechinger zu, denn das hatten wir bei der letzten Diskussion; ich habe das jetzt bloß noch einmal aufgenommen, was Sie mir letztens erzählt haben.
Aber was ist nun die Ursache dafür, dass Menschen in den neuen Bundesländern eine niedrigere Rente haben und den Rentenwert Ost brauchen? Da sind wir natürlich beim Thema Lohnniveau. Dann schaue ich auf die Situation, in der wir uns heute befinden. Da habe ich Angst, dass die jungen Menschen
von heute, die irgendwann ins Rentenalter kommen, in die gleiche Situation, Grundsicherung in Anspruch nehmen zu müssen, geraten könnten, weil wir nämlich heute immer noch unterschiedliche Lohnniveaus für die gleiche Arbeit in den alten und neuen Bundesländern haben. Das ist doch der Knackpunkt. Von daher ist es dringend notwendig, dass für die gleiche Arbeit sowohl in Ost als auch West endlich der gleiche Lohn gezahlt wird. Dann brauchen wir auch die Debatte über unterschiedliche Rentenniveaus nicht zu führen.
Die Rente ab 63 wurde auch thematisiert, und ja, sie ist ein richtiger Ansatz, aber zur Ehrlichkeit gehört auch, dass die Rente ab 63 de facto nur für die Jahrgänge von 1951 bis 1953 gilt und dann vorgesehen ist, das, beginnend im Jahr 2016, bereits ab dem Jahrgang 1953 in Zweimonatsschritten wieder auf 65 anzuheben.
Die andere Problematik ist die Nichtanerkennung von Arbeitslosenzeiten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat dazu erst heute in einer Mitteilung kommentiert:
„Wir erwarten, dass die Rente ab 63 1:1 umgesetzt wird. Zeiten der Arbeitslosigkeit müssen heute und in Zukunft berücksichtigt werden, denn sie gehören leider auch zu einer lebenslangen Erwerbsbiografie dazu. Dabei darf es kein Verfallsdatum geben, denn Zeiten der Arbeitslosigkeit sucht sich niemand freiwillig aus.“
Kurz noch einmal zur Mütterrente: Das ist, was wir einfach nicht verstehen, und Sie haben angesprochen, dass es unterschiedliche Werte gibt zwischen West und Ost, im Westen 28 Euro …
Nein, danke.
Es gibt unterschiedliche Punkte zwischen West und Ost, Sie haben es selbst ausgeführt, im Westen etwa 28 Euro, im Osten sind es 26 Euro, und wir verstehen natürlich nicht, dass die Erziehung von Kindern in den alten Bundesländern anders bewertet wird als die Erziehung von Kindern in den neuen Bundesländern. Das macht einfach keinen Sinn!
- Okay. Ja, ja. Jetzt verstehe ich einiges bei der CDU.
Sie haben an sich richtig erkannt, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Dann bitte schön! Dann muss sie auch wirklich gesamtgesellschaftlich finanziert werden. Da sehe ich schon die Verantwortung bei der jetzigen Bundesregierung, auch tatsächlich eine gesamtgesellschaftliche Finanzierung auf den Weg zu bringen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als vor gut dreieinhalb Jahren anlässlich eines Artikels im „Stern“ der Vorwurf aufkam, dem Land Brandenburg sei durch den Verkauf des Kasernengeländes Krampnitz ein Schaden in Millionenhöhe entstanden, war dies der Beginn einer medialen Welle, und die Opposition schwang sich lautstark zum Wellenreiter auf wie auch heute wieder. Es folgte eine scharfe Debatte über die Praktiken der Veräußerung von landeseigenen Liegenschaften und insbesondere über die Kontrolle durch das Ministerium der Finanzen. Es begann auch eine Debatte um die Verquickung von Ämtern, von Sportvereinen und sogenannte „Männerfreundschaften“. Die Ausschüsse für Haushaltskontrolle sowie Haushalt und Finanzen mussten sich in Sondersitzungen mit dieser Thematik beschäftigen, bis im Oktober 2010 letztlich dieser Untersuchungsausschuss eingesetzt wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in den letzten Wochen und Monaten sehr intensiv und ernsthaft in diesem Ausschuss gearbeitet, um all diese Vorwürfe aufzuarbeiten - und nicht gegen diesen Ausschuss und mitnichten gegen die Rechte der Opposition gearbeitet.
Als sogenannter Neuling in einem solchen Ausschuss, und das auch erst zu einem späteren Zeitpunkt, gestatten Sie mir, werter
Kollege Homeyer, auch noch auf einen anderen Punkt zu sprechen zu kommen. Ich konnte mich oft nicht des Gefühls erwehren, dass Sie offenbar vergaßen, dass wir Zeugen und Sachverständige im Ausschuss gehört haben. Oftmals wurden diese durch Sie eher wie Beschuldigte behandelt, sodass ich eher den Eindruck hatte, dass nicht die sachliche Aufklärung, sondern eher Ihre Präsenz in Pressemeldungen mit wahlkampftechnischen Großbildblättern im Fokus stand.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal daran erinnern ich glaube, werter Kollege Homeyer, das haben Sie während der Zeit im Untersuchungsausschuss wie auch heute ein wenig verdrängt -, dass der Untersuchungszeitraum in einer Epoche lag, wo auch die CDU Regierungsverantwortung im Land Brandenburg hatte. Insoweit vermisse ich ein Stück Selbstkritik bezüglich Ihrer Verantwortung während dieser Zeit.
Sehr geehrte Kollegen von CDU und den Grünen: Ihrer gemeinsamen Pressemitteilung zum Abschlussbericht letzte Woche konnte ich nun entnehmen - ich zitiere -, dass der Untersuchungsausschuss aufgezeigt hat …
Herr Kollege Homeyer, ich zitiere Sie gerade aus der Pressemitteilung. Ich denke, das ist auch ganz interessant, weil es dem widerspricht, was Sie gerade von sich gegeben haben. Sie schreiben dort gemeinsam mit dem Kollegen Vogel - ich zitiere -:
„… dass der Untersuchungsausschuss aufgezeigt hat, dass bei diesen Verkäufen“
- Sie beziehen sich dort auf Krampnitz, Bad Saarow und Oranienburg
„ein Schaden für das Land Brandenburg entstanden sein könnte“.
Nur „könnte“ oder ist er wirklich entstanden - wie Sie zu Anfang immer wieder betont haben?
Lassen Sie mich noch auf den einen oder anderen Aspekt zu sprechen kommen. Zunächst zur BBG: Sie hatte und hat die Aufgabe, die vielen, im Jahr 1994 - und ich glaube, 1994 gab es noch keinen Finanzminister in Brandenburg, der der Linken angehörte - vom Bund übertragenen, ehemaligen Militärflächen zu veräußern oder aber einer Nutzungsänderung zuzuführen. Dass die Veräußerung solcher Flächen sehr schwierig, zeit- und personalintensiv ist, ist - so glaube ich - unumstritten.
Der Untersuchungsausschuss hat sich alle 199 Verkaufsvorgänge aus dem Zeitraum von 2006 bis 2010 auflisten lassen und hatte die Möglichkeit, in all diese Verkaufsvorgänge Einsicht zu nehmen - diese Möglichkeit hatten auch Sie, werte Kollegen der Opposition. Beschäftigt hat er sich aber nur mit drei dieser Verkaufsvorgänge, das sind ganze 1,5 %. Mit diesen drei Ver
kaufsvorgängen von insgesamt 199 haben wir uns intensiv befasst. Dass diese drei Objekte einen repräsentativen Querschnitt darstellen, um die gesamte Arbeit seit der Beauftragung und vor allem fair - beurteilen zu können, halte ich für relativ ausgeschlossen.
Umso mehr verwundern mich Ihre diesbezüglichen Feststellungen. Doch lassen Sie mich kurz etwas zu den Liegenschaften sagen, die den Ausschuss maßgeblich beschäftigt haben.
Zu Krampnitz: Wie uns mehrfach im Ausschuss ausführlich dargelegt wurde, kann bei der Veräußerung von BBG-Grundstücken der Verkehrswert entweder durch Verkehrsgutachten oder auf der Basis einer Angebotseinholung ermittelt werden. Der Wert wird somit durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen ist.
Somit war der bei der Ausschreibung der Kaserne Krampnitz erzielte Höchstwert zugleich auch der Verkehrswert. Einer gesonderten Wertermittlung hat es nicht bedurft, auch wenn Sie, werte Kollegen der Opposition, in Ihrem Votum diese Tatsache wieder einmal ignorieren bzw. negieren. Vergessen sollte man auch nicht, dass es zuvor über Jahre gar keinen Markt für dieses Grundstück gab.
Auch mit der Rolle von Gutachten hat sich der Ausschuss in mehr als nur einer Sitzung beschäftigt. Mehrere Gutachter haben wir als Zeugen bzw. Sachverständige vernommen. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass Wertgutachten immer lediglich eine Schätzung für verschiedene Nutzungskonzepte darstellen und ein Grundstück oftmals auch nach Maßgabe der vom Kaufinteressenten vorgegebenen Kriterien bewertet wird. Dabei werden teilweise weder die Altlasten noch das nicht vorhandene Baurecht berücksichtigt. Es ist auch deutlich geworden - werter Kollege Homeyer, es wäre gut, wenn Sie das vielleicht wenigstens heute zur Kenntnis nehmen, wenn Sie es schon nicht während der Ausschusssitzungen zur Kenntnis genommen haben -, dass bereits die kleinsten Änderungen des Nutzungskonzeptes zur Änderung des Verkehrswertes führen können. Im Fall von Krampnitz ergibt sich aufgrund der großen Fläche bei einer Abweichung von wenigen Euro pro Quadratmeter eine enorm hohe Gesamtsumme.
Ich komme zu einem Fazit zu Krampnitz. Ihre Erkenntnis haben Sie uns zumindest medial mitgeteilt - ich zitiere Sie -:
„Ein konkreter quantifizierbarer Schaden ist durch den Untersuchungsausschuss nicht festzustellen“.
- So Ihre Wortmeldung in der letzten Woche. Des Weiteren: Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlung trotz mehrerer Sachverständigengutachten ein. Was Krampnitz angeht, so wissen Sie selbst, dass Vertreter der ausländischen Investorengruppe, der Thylander-Gruppe, in Potsdam waren und Gespräche geführt haben, sodass der Eindruck im Finanzministerium entstehen musste, dass von deren Seite tatsächlich Interesse am Grundstück besteht.
Zu Bad Saarow und Oranienburg hat sich der Kollege Bischoff schon ausführlich geäußert. Ich will zu Oranienburg sagen
das ist im Ausschuss, sehr verehrte Kollegen Homeyer und Vogel, auch sehr deutlich geworden -: Die REWE-Gruppe als Interessent wollte ein vollerschlossenes Teilgrundstück erwerben. Dies war nicht verfügbar, und man war froh und dankbar, dass es einen anderen Weg gegeben hat. Ansonsten wäre REWE mit seiner Investition nicht in Brandenburg gelandet und wir hätten in Brandenburg einige hundert Arbeitsplätze weniger.
Aus meiner bzw. aus Sicht der Linken möchte ich an dieser Stelle noch an die Adresse von Herrn Homeyer bemerken: Ihr Vorwurf - auch heute wieder - an das Finanzministerium, man hätte dort durch massives Fehlverhalten und kollektives Versagen das undurchsichtige Geschäftsgebaren der BBG begünstigt oder einen Schaden für das Land nicht abgewendet, ist durch nichts belegt. Es ist unbestritten, dass die Liegenschaftsverkäufe grundsätzlich einer besonderen Kontrolle unterliegen müssen, doch Sie wissen sehr wohl - das habe ich auch heute vermisst -, dass der linke Finanzminister nach Bekanntwerden der Vorwürfe umfassend und schnell reagiert hat. Es wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die bewirken, dass Verkaufsvorgänge transparenter und umfassender vorzulegen sind. Dazu findet sich kein einziges Wort in Ihrem Votum.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Mitglieder des Deutschen Ethikrates haben über die Themen „An
onyme Geburt“ und „Babyklappe“ bereits 2009 beraten und entsprechende Empfehlungen an die Bundesregierung ausgesprochen. Dabei haben sie deutlich gemacht, dass diese Möglichkeiten ethisch und rechtlich sehr problematisch sind, insbesondere deshalb, weil sie das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf Beziehung zu seinen Eltern verletzen. Des Weiteren führte der Deutsche Ethikrat aus, dass diese beiden Angebote wahrscheinlich überhaupt nicht die Personen erreichen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie ihre Neugeborenen töten. Wir sind uns einig - das ist unstrittig -: Es ist das Schlimmste, was man sich vorstellen kann, dass ein Neugeborenes - möglicherweise direkt durch die Eltern - getötet wird.
Aber wie erreicht man genau diese Personen, diese Familien? Der Ethikrat hat der Bundesregierung empfohlen, sowohl die vorhandenen Babyklappen als auch das Angebot der anonymen Geburten aufzugeben und allein zur vertraulichen Geburt überzugehen.
Die Bundesregierung hat zum 1. Mai eine gesetzliche Regelung für die vertrauliche Geburt geschaffen; diese bildet auch die Grundlage für die heutige Debatte. Aber entgegen der Empfehlung des Ethikrates hat sie auch die anderen Möglichkeiten aufrechterhalten.
Weder für Deutschland noch für andere Länder ist nachgewiesen, inwiefern diese Angebote tatsächlich Kindstötungen vermeiden können. Die vertrauliche Geburt ist ein richtiger, aber leider auch ein notwendiger Ansatz. Viel wichtiger müsste es aber sein, dass Frauen erst gar nicht in die Situation kommen, eine dieser Möglichkeiten in Anspruch nehmen zu müssen, sondern dass sie individuell während und nach der Schwangerschaft begleitet werden.
Wichtig ist auch, dass rechtzeitig im Vorfeld in den Schulen das ist in den Redebeiträgen schon deutlich geworden -, den Schwangerenberatungsstellen oder anderswo entsprechend aufgeklärt wird. Wir dürfen bei dieser Problematik zudem die Familien nicht aus den Augen lassen, die bei der Bewältigung kritischer Situationen, in denen sich Schwangere oder junge Mütter möglicherweise befinden, eine bedeutende Rolle spielen.
Brandenburg hat ein gutes Netz von Schwangerenberatungsstellen. Dort sitzen die kompetenten Beraterinnen. Auch unsere Hebammen leisten gute Arbeit.
Auch unsere „Netzwerke Gesunde Kinder“ sowie die Angebote im Rahmen der Frühen Hilfen sind wichtige Bausteine für die Betreuung von Familien, nachdem das Kind auf die Welt gekommen ist.
In letzter Zeit fällt mir an den Anträgen der CDU eines auf: Sie fordern vermehrt die Landesregierung auf, gemeinsam mit Landkreisen und Kommunen Empfehlungen zur Umsetzung auf kommunaler Ebene zu erarbeiten, betonen aber auf der anderen Seite in Debatten immer wieder, wie wichtig ihnen die Selbstständigkeit der kommunalen Familie sei. Die Bundesregierung - die Bundesregierung! - hat das von Ihnen angesprochene Gesetz auf den Weg gebracht.
Ich denke, es ist nicht notwendig, dass wir mit einem Antrag, wie Sie ihn fordern, unsere Landesregierung erst auffordern,
entsprechend der gesetzlichen Sachlage die für das Land vorgesehenen Umsetzungsaufgaben zu erfüllen. Ich habe - insoweit bin ich ganz bei dem Kollegen Tomczak - vollstes Vertrauen in unsere rot-rote Landesregierung,
dass sie damit sehr sorgfältig umgehen kann. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Titel des Berichtes verdeutlicht schon, wo der Schwerpunkt liegt: „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg - die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung steht im Mittelpunkt“. Das ist gut und richtig so.
Die Basis - das haben Ministerin Tack und Kollegin Lehmann ausgeführt - ist die Fortschreibung des Masterplans „Gesundheitswirtschaft - Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“. Die Akteure im Clusterbeirat haben in ihrer letzten Konferenz erneut verdeutlicht, dass sie das, was in diesem Masterplan gemeinsam entwickelt wurde, begrüßen und aktiv unterstützen mit dem Ziel, eine optimale gesundheitliche Versorgung in Berlin und Brandenburg zu sichern.
Brandenburg ist mit seiner Verantwortung im Bereich der gesundheitlichen Versorgung sehr bewusst umgegangen. Ich möch
te beispielhaft auf die Krankenhäuser eingehen. Sie wissen: Die rot-rote Landesregierung hat den Krankenhausplan beschlossen und damit auch den Erhalt aller 53 Krankenhäuser an den 62 Standorten bestätigt. Das ist gut und richtig so; denn diese Krankenhäuser sind der Anker für eine flächendeckende gesundheitliche Versorgung im Land Brandenburg.
Mit der Bestätigung dieses Krankenhausplanes ist nicht nur das Ziel der flächendeckenden gesundheitlichen Versorgung noch einmal klar definiert worden; nein, damit ist im Hinblick auf die Arbeitsplätze dies bestätigt worden. Kollegin Lehmann ist schon darauf eingegangen: In den Krankenhäusern des Landes Brandenburg sind 27 000 Menschen beschäftigt. Mit der Bestätigung dieses Krankenhausplanes sind diese Arbeitsplätze auch in Zukunft gesichert.
Was oft untergeht: Von diesen 53 Krankenhäusern, die wir im Land Brandenburg haben, werden 20 durch kommunale Träger verantwortlich getragen. Gerade bei den Debatten innerhalb der CDU zur Frage, wie viel an wirtschaftlicher Verantwortung Kommunen überhaupt übernehmen dürfen, wird anhand dieser 20 Krankenhäuser in kommunaler Verantwortung, zu denen die größten im Land Brandenburg zählen, deutlich, wie gut es ist, dass diese Krankenhäuser in kommunaler Verantwortung sind und wie gut die Kommunen damit umgehen und wirtschaftlich agieren können. Darum ist es auch gut und richtig, dass Kommunen wirtschaftlich aktiv sein können, zum Beispiel eben im Krankenhausbereich.
Ich habe schon erwähnt: Die Krankenhäuser sind für uns der Anker bei der flächendeckenden gesundheitlichen Versorgung. Das ist eine Chance für die sektorenübergreifende Versorgung. Wir sind im Land Brandenburg in der Hinsicht auch schon gut unterwegs, Herr Schierack, das wissen Sie genauso gut. Das steht auch im Bericht - wenn Sie ihn gelesen hätten, wäre es Ihnen aufgefallen. Ich will zwei Beispiele nennen: Das eine ist die Kooperation von Krankenhäusern mit der Kassenärztlichen Vereinigung, was die Bereitschaftspraxen in den Krankenhäusern Eberswalde, Cottbus und Potsdam betrifft - ein sehr gutes Modell. Ich gehe davon aus und hoffe, dass es auf weitere Krankenhäuser entsprechend übertragen werden kann.
Der andere Punkt in Bezug auf die sektorenübergreifende Versorgung ist der Bereich der Medizinischen Versorgungszentren, wo Krankenhäuser Verantwortung für Versorgung insbesondere im ländlichen Raum übernehmen. Wie schwierig das ist, ist heute früh in der Fragestunde deutlich geworden. Auch den niedergelassenen Ärzten muss bewusst sein, dass das keine Konkurrenz bedeutet, sondern eine Chance für die gesamte gesundheitliche Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg bedeutet auch - auch das ist deutlich geworden - eine abgestimmte Reha-Landschaft. Werter Kollege Schierack, das ist nicht nur ein Satz, das ist eine ganze Seite unter dem Punkt „Brandenburg als Reha-Land weiter stärken“. Das ist gut und richtig so, denn die Einrichtungen in Brandenburg versorgen die Brandenburgerinnen und Brandenburger, aber auch die Berliner mit guten Reha-Einrichtungen. Das muss auch in Zukunft sichergestellt werden, weil es ein wichtiger Punkt für die gesundheitliche Versorgung ist.
Ich will kurz etwas zur ältesten Kurstadt der Mark Brandenburg, Bad Freienwalde, mit der Einrichtung „Fachklinik und
Moorbad für Rheumatologie und Orthopädie“ sagen. Gut 40 % der Patienten dort kommen aus Berlin. Das ist gut so, Sie wissen selber, was es bedeutete, wenn das wegbrechen würde.
Zum Schluss will ich noch ganz kurz auf die Chance und Herausforderung in der Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg beim Thema Fachkräftesicherung eingehen: Die Chance ist und die nutzt Brandenburg, ich bin Ministerin Tack dafür sehr dankbar -, dass die Kooperation mit der Charité erneut gelungen ist und in Brandenburg derzeit 100 Studierende an elf Lehrkrankenhäusern unterwegs sind und somit auch vor Ort eine gesundheitliche Versorgung sicherstellen.
Eine Herausforderung in der Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg gibt es im Pflegebereich - das ist deutlich geworden. Hier müssen wir aktiver werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass es in Berlin eine andere Vergütung als in Brandenburg gibt und dadurch die guten Fachkräfte von Brandenburg nach Berlin wechseln. Hier sind die Pflegekassen in der Verantwortung, dass endlich eine Einheit zwischen Berlin und Brandenburg hergestellt wird. - Danke.
Okay, jetzt kann ich die Kurzintervention des Kollegen natürlich ganz anders bewerten. - Herr Kollege, Sie geben mir doch aber Recht, dass es gut ist, dass Kommunen in der Verantwortung sind, Krankenhäuser zu betreiben, und so Verantwortung für eine Sicherstellung in der gesundheitlichen Versorgung tragen. Und Sie geben mir doch Recht, dass ich deutlich gemacht habe, dass nicht alles rosig ist, aber dass die Krankenhäuser ein wichtiger Anker für die gesundheitliche Versorgung und eine Chance sind, um die zukünftige Gestaltung in der gesundheitlichen Versorgung sicherzustellen, bei allen Schwierigkeiten, die es regional noch gibt. Aber Sie wissen möglicherweise selber - gerade was die Finanzierung, was die Investitionen angeht -, dass wir da eine Veränderung vorgenommen haben. Soweit ich weiß, sind die Krankenhäuser mit dieser Veränderung sehr gut unterwegs und haben sich sehr positiv dazu geäußert, dass genau diese Umstellung der Investitionspauschale vorgenommen wurde.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Kollege Tomczak, für den Einstieg. Als junger Vater, der sowohl in Vorbereitungskursen als auch bei der Geburt selbst und dann auch in der Nachbetreuung die gute Arbeit der Hebamme praktisch erleben konnte, kann ich nur noch einmal unterstreichen, dass es wirklich eine sehr wichtige und gute Arbeit ist, die die Hebammen leisten,
und es wäre schrecklich, wenn dieser Berufsstand wegbrechen würde.
Damit sind wir beim Thema Haftpflichtversicherung. Werte Kollegin Schier, Sie müssten es ja besser wissen: Wenn wir über die Hebammen im Zusammenhang mit der Geburt sprechen, dann ist das SGB V zuständig, auch was die Finanzierung und die Vergütung betrifft.
Wenn wir über die Familienhebammen sprechen,
wo ich noch etwas tiefer einsteigen möchte, ist das KKG zuständig.
Das sind zwei unterschiedliche Sachen. Aber ohne Frage ist ein Teil der Hebammen, die auch im Land Brandenburg tätig sind, sogenannte Familienhebammen.
Ich möchte kurz auf das Problem der Haftpflichtversicherung zurückkommen, weil es von Ihnen angesprochen wurde. Das ist ein großes Problem. Es ist skandalös, dass die Versicherungen, die die Hebammen bisher versicherungstechnisch ausgestattet haben, gesagt haben, dass sie aussteigen wollen, und den Hebammen somit ab dem nächsten Jahr kein Versicherungsschutz mehr zur Verfügung steht. Die Hebamme aus meiner Region hat ganz klar gesagt: Das bedeute nicht, dass sie erst im nächsten Jahr nicht mehr tätig sein werde, sondern bereits ab Sommer dieses Jahres, in dem die Vorbereitung und Betreuung der werdenden Mütter beginnt, nicht mehr die Verantwortung übernehmen könnte.
Frau Ministerin Tack war für die rot-rote Landesregierung aktiv, indem im Bundesrat länderübergreifend - auch mit CDUgeführten Ländern - eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht worden ist. Frau Schier hat es im Ausschuss deutlich gesagt: Der Bund ist hier in der Verantwortung. Der Bund muss auch handeln. Der Bundesgesundheitsminister hat mehrmals angekündigt, eine Lösung vorzustellen. Ich hoffe, dass er es nun wirklich zeitnah tut, denn die Zeit rennt uns davon und das ist nicht gut.
Kommen wir zu den Familienhebammen, zu dem, was Ihren Antrag ausmacht. Ich habe gerade deutlich gemacht: Ja, ein Teil der niedergelassenen oder der freiberuflichen Hebammen sind auch sogenannte Familienhebammen, aber eben nicht nur. Es gibt auch Familienhebammen, die zum Beispiel in Landkreisen angestellt sind. Das ist arbeitsrechtlich ganz anders geregelt.
Sie selbst wissen: Die Ausgestaltung dieser Idee, dieses Projektes der Familienhebammen, liegt in der Verantwortung der Landkreise und der kreisfreien Städte und damit in kommunaler Verantwortung. Genau da ist das Problem. Da bin ich ganz bei Ihnen. Es ist natürlich schwierig, wenn jeder Landkreis sein eigenes Konzept und seine eigene finanzielle Ausstattung hat und personell damit unterschiedlich umgeht. Sie wissen aber auch, Frau Kollegin Schier - die Debatte führen wir im Ausschuss am Beispiel der Frühförderung - , wie schwierig es ist, wenn wir als Land die Landkreise, die Gelder und Verantwortung haben, gern dabei unterstützen wollen, Empfehlungen und Rahmenbedingungen umzusetzen, wie sie sich aktiv daran beteiligen. Daher ist es schwierig, wenn wir als Land sagen: Wir wollen. Wir müssen - was ohne Frage ein Thema ist. Wir wissen aber eben auch, wie die Landkreise unterwegs sind.
Auf welcher Grundlage arbeiten die Familienhebammen? Sie selbst haben es angesprochen. Es gibt eine Bundesinitiative eine Initiative des Bundes - für den Zeitraum 2012 bis 2015. In dieser Verwaltungsvereinbarung, die mit allen Bundesländern abgeschlossen ist, ist ganz klar definiert, was das Ziel dieser Bundesinitiative ist. Darin wird erstens nicht nur von den Familienhebammen gesprochen. Das ist ohne Frage ein wichtiger Baustein, eine wichtige Aufgabe. Es gibt auch den Punkt der sogenannten strukturellen Voraussetzungen: Rahmenbedingungen und Ausstattung von Netzwerken mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen.
Der zweite Punkt sind die Familienhebammen. Der dritte Punkt betrifft die Möglichkeit und die Grenzen des Einbezuges ehrenamtlichen Engagements im Kontext der Frühen Hilfen. Das ist insgesamt diese Bundesinitiative.
Es ist schwierig, nur den Bereich der Familienhebammen herauszunehmen, weil die Aufgabe dieser Bundesinitiative ist, insgesamt genau zu prüfen. Es steht auch in Artikel 1, dass die Ergebnisse dieser Untersuchung „mit Blick auf die Notwendigkeit der weiteren Ausgestaltung gesetzgeberischer Regelungen und die Überprüfung von bestehenden Gesetzen unter besonderer Berücksichtigung der Verschränkung von Kinder- und Jugendhilfe ausgewertet“ werden.
Ja, das muss gemacht werden, auch sehr kritisch gemacht werden, indem wir uns sehr kritisch mit den Landkreisen verständigen. Aber bitte, es ist in Verwaltungsvereinbarungen klar geregelt. Landkreise haben Verantwortung. Es ist für 2015 eine Auswertung verabredet. Da müssen wir natürlich auch diese
kritischen Punkte ansprechen. Es bringt doch nichts, wenn wir als Land vorpreschen, eigene Ideen haben, die möglicherweise die richtigen sind, wir aber erstens nicht weiterkommen, weil der Bund eine andere Idee hat, und wir zweitens nicht weiterkommen, weil die Landkreise nicht mitmachen. - Danke.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die medizinische Versorgung der zu uns kommenden Flüchtlinge ist angesichts der in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Anzahl dieser Flüchtlinge eine durchaus große Herausforderung geworden - Kollege Tomczak ist auf die konkreten Zahlen eingegangen -, insbesondere, was die Erstuntersuchung angeht. Frau Kollegin Lehmann ist darauf eingegangen: Hier liegt die Verantwortung beim Gesundheitsamt des Landkreises Oder-Spree.
Ohne Frage war es schwierig, weil zu Anfang die Ärzte nicht in der Zahl zur Verfügung gestanden haben, in der man sie benötigt hat. Aber wenn vorher nicht so klar erkennbar ist, wohin sich die Flüchtlingszahlen entwickeln, ist es schwierig. Frau Kollegin Lehmann hat auch deutlich gemacht, dass es dem Landkreis inzwischen gelungen ist, weitere Honorarärzte für die Tätigkeit der Erstuntersuchung in der Erstaufnahmeeinrichtung zu gewinnen, und somit entsprechend reagiert wurde.
Meine Kolleginnen Bettina Fortunato und Helga Böhnisch sind auch regelmäßig vor Ort, und so wissen wir, dass sich a) die ärztliche Versorgung verbessert hat, da inzwischen diese Honorarärzte dazugekommen sind, und b) auch das Problem, das Sie in Ihrem Antrag angesprochen haben, inzwischen auf dem Weg ist, behoben zu werden, nämlich was die Verbindung zum IT-Netz der Kreisverwaltung angeht. Hier gibt es inzwischen eine Verbindung - um es einmal ganz praktisch und plastisch darzustellen. Ohne Frage war das am Anfang ein Problem. Aber wie Sie erkennen, ist in der Zeit der Erarbeitung Ihres Antrags bis zum heutigen Zeitpunkt doch schon viel passiert, sodass dieser Punkt - das können wir auch schon machen - abzuhaken ist.
Auch das Städtische Krankenhaus Eisenhüttenstadt ist seit Jahren ein wichtiger, verlässlicher, guter Partner und übernimmt die notwendige stationäre Behandlung, und zwar ganz unkompliziert. Natürlich ist es für den Landkreis Oder-Spree - das habe ich schon betont - eine große Herausforderung und auch eine Belastung, nicht nur wegen der reinen Anzahl, sondern auch aufgrund der möglichen Erkrankungen - einige Beispiele hat Frau Kollegin Lehmann schon erläutert -, die natürlich entsprechend zu behandeln sind.
Die von Ihnen in Ihrem Antrag geschilderte Problematik der interkulturellen Kommunikation ist ohne Frage eine Schwierigkeit, eine Herausforderung. Aber wir haben ja heute - das ist schon angesprochen worden - hier in diesem Raum das Integrationskonzept der Landesregierung besprochen und zur Kenntnis genommen - Frau Schier ist ebenfalls darauf eingegangen -, dass hier explizit entsprechende Handlungsfelder aufgezeigt worden sind, um auf dem Gebiet der Sprachmittlung auch entsprechend agieren zu können. Dabei liegt es auch im Interesse der Ärzte und vor allem der Krankenhäuser, sich frühzeitig auf solche Patientengruppen einzustellen. Nicht zuletzt können auch die in den Krankenhäusern tätigen ausländischen Ärztinnen und Ärzte eine ganz wichtige Rolle als Akteure der Kommunikation übernehmen. Aber wir wissen, wie vielfältig das ist, was dort an kulturellen Besonderheiten berücksichtigt werden muss, und dass es ohne Frage eine Herausforderung ist.
Wenn wir über den Antrag „Medizinische Versorgung für Asylbewerber verbessern!“ reden, will ich auch deutlich machen,
dass Frau Ministerin Tack gemeinsam mit der AOK Nordost darüber beraten hat, inwieweit das sogenannte Bremer Modell, ein Modell aus einem Stadtstaat, in einem Flächenland wie Brandenburg umsetzbar ist. Es gab vorher schon einmal diese Überlegung. Die AOK Nordost ist bereit und beabsichtigt - das ist im letzten Ausschuss auch deutlich geworden, Kollege Tomczak -, hier in Verantwortung zu treten und mit den einzelnen Landkreisen entsprechende Verabredungen zu treffen bzw. Verträge auf den Weg zu bringen. Dies geschieht unter der Moderation des Gesundheitsministeriums. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung für Asylbewerber. Dafür hat das Gesundheitsministerium gemeinsam mit dem Sozialministerium einen guten und wichtigen Beitrag geleistet. - Vielen Dank.
Im Sinne des § 90a SGB V wurde auch im Land Brandenburg das Gemeinsame Landesgremium eingerichtet. Mitglieder dieses Gremiums sind die diversen Institutionen aus der gesundheitlichen Versorgung. Die Konstituierung dieses Gremiums fand meiner Kenntnis nach am 12. März dieses Jahres statt.
Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Verabredungen wurden auf der konstituierenden Sitzung für dieses wichtige Gremium getroffen?
Frau Kollegin Lehmann hat den Sachverhalt schon geschildert. In diesem Kontext möchte ich deutlich machen, dass im Koalitionsvertrag der Bundesregierung die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe sowie eine angemessene Vergütung der Hebammen benannt sind.
Daher frage ich die Landesregierung, wie sie sich - unter Berücksichtigung der beiden Problematiken - dazu positioniert.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich: Weil die FDP nun nicht mehr im Deutschen Bundestag vertreten ist, bekommt sie die aktuelle Debatte, die derzeit zum Thema Rente stattfindet, nicht mehr so recht mit und kann sich in die bundespolitische Debatte natürlich auch nicht mehr aktiv einbringen. Darum müssen wir uns heute hier im Brandenburger Landtag damit auseinandersetzen.
Vor Weihnachten ist im Deutschen Bundestag eine Debatte zur Rente, zum Rentenkonzept, zu den Ideen der neuen Bundesregierung und auch zur möglichen Finanzierung geführt worden. Im November hatte die Fraktion DIE LINKE einen entsprechenden Antrag eingereicht, und wie es im Deutschen Bundestag des Öfteren der Fall ist, ist die Bundesregierung einen guten Monat später auch auf die Idee gekommen, die Rücklage der Rentenversicherung zur Finanzierung der Projekte zu nutzen.
Kommen wir zum Kern des Problems. Es ist dieser Tage deutlich geworden: Rente ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wenn es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, müsste es auch eine gesamtgesellschaftliche Finanzierung geben.
Das ist der Haken bzw. der Knackpunkt. Es ist eine unserer Forderungen gewesen, dass man eine gesamtgesellschaftliche Finanzierung vornimmt, zum Beispiel über Steuern, sodass das vermisse ich -, ähnlich wie für die Krankenversicherung, jeder, wirklich jeder Bürger der Bundesrepublik die Chance hat, in das Rentensystem einzuzahlen, auch Abgeordnete, und
der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe und Verantwortung gerecht werden kann. Wir als Linke würden diese Chance gern nutzen, wenn es gesetzlich möglich wäre. Sie wissen selbst, welche Debatte es dazu im Rahmen des Brandenburger Abgeordnetengesetzes gab. Ein entsprechender Vorschlag der Linken wurde nicht aufgenommen.
Wenn wir über die gesamtgesellschaftliche Aufgabe reden, geht es immer wieder auch um Dinge wie die Mütterrente. Schaut man sich etwas genauer an, was dort vorgesehen ist, stellt sich für mich schon die Frage, warum die neue Bundesregierung nicht die Chance nutzt, sowohl bei der Mütterente als auch bei anderen Rentenzahlungen endlich eine Angleichung von Ost und West vorzunehmen.
Das ist nicht vorgesehen, auch nicht bei der Mütterrente; Frau Kollegin Heppener ist darauf eingegangen. Ich verstehe es wirklich nicht. Vielleicht können Sie mir ja erklären, warum die Erziehung eines Kindes in Ostdeutschland weniger wert ist als die eines Kindes in den westdeutschen Ländern. Ich verstehe es nicht.
Nein, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass Kollegin Blechinger mir das erklären kann.
Ich bin ein bisschen enttäuscht, dass im Koalitionsvertrags steht, dass die Bundesregierung im Jahr 2016 prüft, ob es im Jahr 2017 möglich ist, eine Angleichung der Ost- und Westrenten vorzunehmen. Sie will prüfen, sie nimmt es nicht vor. Jetzt kommt der Vorschlag der FDP, der Rentenkasse weniger Geld zuzuführen, sodass keine Chance besteht, dass es zu dieser Angleichung kommt. Ich hatte doch immerhin die Hoffnung, dass die Bundesregierung zu dem Prüfergebnis kommt, dass eine Angleichung vorgenommen wird, und dann müssen natürlich auch die finanziellen Mittel vorhanden sein.
Herr Kollege Büttner, Sie haben von einer auskömmlichen Rente gesprochen. Ja, eine auskömmliche Rente muss finanziert werden. Wir brauchen Impulse gegen Altersarmut, wir brauchen Impulse, dass Rentnerinnen und Rentner von dem, was sie im Alter bekommen, leben können. Dazu brauchen wir entsprechende Finanzierungskonzepte und Lösungsansätze, nicht das, was Sie vorschlagen.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Ein gesundes neues Jahr wünsche ich Ihnen und - wenn man den Blick nach draußen richtet - ganz besonders in diesen sehr „rutschigen“ Tagen.
So, wie ich Ihnen jetzt noch einmal Gesundheit für dieses Jahr gewünscht habe, habe ich und haben sicherlich auch Sie in den letzten Wochen Ihren Verwandten, Bekannten, Nachbarn, Freunden die entsprechenden Wünsche ausgesprochen. Ja, das macht deutlich: Gesundheit hat einen ganz besonderen Stellenwert in unserem Leben, egal, wie alt man ist. Gesundheit - unsere eige
ne und die anderer Menschen - ist uns gemeinsam wichtig. Aber kann sich jeder eine gesundheitliche Versorgung leisten, sie wirklich wahrnehmen, und zwar auch die für ihn speziell notwendige?
Das führt zu der Frage: Wie weiter mit der gesundheitlichen Versorgung im Land Brandenburg unter den neuen bundespolitischen Rahmenbedingungen? Die ersten Äußerungen des neuen Bundesgesundheitsministers der CDU, Herrn Gröhe, lassen da nichts Gutes ahnen, habe ich den Eindruck.
Offenbar ein medialer Schnellschuss, ohne die tatsächliche Situation vor Ort zu kennen und zu berücksichtigen.
Kürzlich war im „Handelsblatt“ zu lesen:
„Und täglich grüßt das Murmeltier. Der Gesundheitsminister ist neu, doch seine Rezepte sind die alten …“
„… und die haben schon unter Philipp Rösler nicht wirklich funktioniert.“
- So das „Handelsblatt“.
Aber schauen wir uns doch diese Rezepte des Bundesgesundheitsministers genauer an! Krankenhäuser sollen in unterversorgten Regionen die Zulassung zur ambulanten Versorgung bekommen. Ja, das ist bereits in § 116a SGB V geregelt - bisher als sogenannte Kann-Bestimmung, zukünftig dann als „Muss-Bestimmung“ für den Zulassungsausschuss -, aber nur für die unterversorgten Regionen.
Grundvoraussetzung ist natürlich, dass überhaupt Krankenhäuser in der Fläche vorhanden sind, und das wiederum ist eine Aufgabe der Landespolitik. Für uns Linke sind unsere Krankenhäuser ein wichtiger Anker einer flächendeckenden gesundheitlichen Versorgung im Land.
Unter genau diesem Aspekt hat diese rot-rote Landesregierung den Krankenhausplan im letzten Jahr verabschiedet - mit dem Ergebnis, das Sie kennen: Alle 52 Krankenhäuser an den 62 Standorten bleiben bestehen. Wir brauchen genau diese Krankenhäuser für eine zukunftsfähige gesundheitliche Versorgung der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Aber genau jetzt ist auch der Bund dringend aufgefordert, seine Hausaufgaben zu erledigen und es auch zu ermöglichen, dass Krankenhäuser flächendeckend - in allen Regionen - die Möglichkeit erhalten, ambulant zu versorgen.
Schauen wir es uns einmal ganz praktisch an. Die Mitglieder des Gesundheitsausschusses dieses Hauses haben erst kürzlich einen die orthopädische Versorgung in Zossen - im Landkreis Teltow-Fläming - betreffenden Brief erhalten und damit verbunden - selbstverständlich nachvollziehbar - den Frust der Bürgerinnen und Bürger erfahren. Warum? Weil die Praxis des
örtlichen niedergelassenen Orthopäden geschlossen worden ist und Patienten jetzt längere Wege und Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, zum Beispiel bei einem schmerzenden Knie. Da hilft auch die von Minister Gröhe vorgeschlagene zentrale Terminservicestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung wenig.
Wie Sie wissen, umfasst der Planungsbereich für Orthopäden den gesamten Landkreis, hier expliziert also den Landkreis Teltow-Fläming. Insgesamt haben wir in diesem Landkreis bei den niedergelassenen Orthopäden bereits einen Versorgungsgrad von 131 %. Das bedeutet - wie man feststellt, wenn man sich den Bedarfsplan anschaut -: zu viele Orthopäden im Landkreis Teltow-Fläming, womit es unwahrscheinlich ist, dass es eine neue orthopädische Praxis in Zossen geben könnte. Nun können sich die Bürgerinnen und Bürger aus diesem Mittelbereich, aus der Region Zossen überlegen, ob sie nach Ludwigfelde, Blankenfelde-Mahlow, Luckenwalde oder Jüterbog fahren - wenn sie dort überhaupt einen Termin bekommen.
Im Ergebnis wird deutlich: In diesem Mittelbereich Zossen gibt es jetzt keine orthopädische medizinische Versorgung mehr. Hier sehe ich einen Widerspruch zwischen den aus meiner Sicht notwendigen Strukturen in einem Mittelbereich wie Zossen mit fast 39 000 Einwohnern und den Planungsregionen für Fachärzte. Gleichzeitig wird eine verhängnisvolle Kette deutlich. Angesichts der geschilderten Situation im Landkreis Teltow-Fläming für den Fachbereich Orthopädie ist dieser Landkreis eben keine unterversorgte Region, womit für ein Krankenhaus auch nicht die Möglichkeit besteht - wie es vom Bundgesundheitsminister vorgesehen ist -, eine Zulassung für eine ambulante Versorgung zu erhalten, was möglicherweise ein guter Lösungsansatz wäre, um im Landkreis insgesamt eine regional ausgeglichene Lösung für diese Versorgung zu organisieren.
Schauen wir uns ein anderes Beispiel an, in der ländlichen Region, schauen wir gemeinsam ins Oderbruch, Richtung Seelow. In der Kreisstadt sind, wie Sie wissen, einige Arztsitze nicht besetzt. Es ist auch schwierig, diese mit Fachärzten und Hausärzten zu besetzen. Es gibt vor Ort ein Krankenhaus, das gut verankert ist und die entsprechende Versorgung sicherstellt. Diese Region ist keine unterversorgte Region. Sie ist zwar eine, wie es so schön heißt, von der Unterversorgung bedrohte Region, aber keine nach der Bedarfsrichtlinie unterversorgte Region. Obwohl es dringend notwendig ist, hier Ärzte anzusiedeln, dürfte dieses Krankenhaus keine ambulante Versorgung in dem Sinne vornehmen.
Ich will mit diesen Beispielen deutlich machen, dass die ambulante Versorgung durch Krankenhäuser keine Bedrohung für niedergelassene Ärzte wäre. Wichtig ist vielmehr eine regional ausgeglichene Verteilung der ambulanten Behandlung. Die strenge Trennung der Sektoren - ambulant und stationär - ist nicht mehr zielführend und auch nicht zukunftsweisend, um dem flächendeckenden gesundheitlichen Versorgungsmaßstab einerseits und dem Ärztebedarf andererseits gerecht zu werden.
Werte Kollegen! Ich möchte an zwei Beispielen aber auch deutlich machen, dass Brandenburg, dass diese rot-rote Landesregierung den neuen bundespolitischen Vorstellungen längst vor
aus ist. Wenn ich mich am Wochenende verletze - das kann schon einmal vorkommen -
oder mein Kind wieder einmal ausgerechnet am Samstagabend krank wird und die medizinische Behandlung nicht bis Montag warten kann, was tut man? Man fährt in die Notaufnahme eines Krankenhauses und wird dort glücklicherweise behandelt, und mit Glück - zumindest war es bei uns bisher so - darf man anschließend, nach der Behandlung in der Notaufnahme wieder nach Hause fahren.
Auf Bundesebene ist jetzt für diesen Fall vorgesehen - ich zitiere -, „eine regelhafte Kooperation der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenhäuser zur Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung anzustreben.“ - Aha, anzustreben!
Da lohnt sich doch der Blick nach Brandenburg, denn wir sind hier schon ein Stück weiter. Hier hat sich die Landesebene mit den Verantwortlichen abgestimmt. Im Dezember 2013 - also vor nicht allzu langer Zeit - öffnete bereits die dritte Bereitschaftsarztpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung an einem Krankenhaus. Nach Potsdam und Cottbus kann man sich nun auch im Werner-Forßmann-Krankenhaus in Eberswalde vom Bereitschaftsarzt der Kassenärztlichen Vereinigung ambulant versorgen lassen.
Ich habe mehrmals die wirklich gute Erfahrung mit meinem Sohn machen dürfen, was den kinderärztlichen Bereitschaftsdienst am Carl-Thiem-Klinikum in Cottbus angeht. Sie können mir glauben, dass ich weiß, wovon die Rede ist, wenn man mit einem zweijährigen Sohn, der vierzig Grad Fieber hat, am Wochenende einen Arzt aufsuchen muss - aber dann auch die notwendige Hilfe bekommt.
An diesem Beispiel wird auch deutlich, wie sinnvoll diese Kooperation ist, weil einerseits die Notaufnahmen entlastet werden und andererseits eine ambulante Versorgung am Krankenhausstandort möglich ist. Das heißt, selbst in den Fällen, wo dann der Bereitschaftsdienst sagt: „Es ist doch schwieriger, als ich denke!“, kann man das Know-how und die Fachkompetenz des Krankenhauses nutzen. Das ist beispielhaft und wichtig und aus meiner Sicht auch für das Land ausbaufähig, um sowohl die derzeitige wie auch die zukünftige gesundheitliche Versorgung in Brandenburg sicherzustellen. Warum sollte dies nicht auch bundesweit Schule machen? Gern ist Brandenburg hier auch für den Bundesgesundheitsminister Ratgeber.
Ein anderes Beispiel ist das Modell AGnES II, die arztentlastende Fachkraft. Dieses Modell läuft in Brandenburg, wie Sie wissen, bereits seit Jahren - nicht nur in den unterversorgten Regionen, sondern überall - erfolgreich. Diese Unterstützung und Entlastung des Arztes bei besonders betreuungsintensiven und immobilen Patienten gerade im ländlichen Raum ist ein wichtiger Ansatzpunkt für die Sicherstellung der flächendeckenden gesundheitlichen Versorgung. Klar, es ist kein Ersatz für den Arzt, sondern eine Unterstützung, eine sinnvolle und kluge Delegierung von Aufgaben.
Nun kann ich im Koalitionsvertrag der CDU-geführten Bundesregierung nachlesen, dass - ich zitiere - „der Einsatz von quali
fizierten nichtärztlichen Gesundheitsberufen, die delegierte ärztliche Leistungen erbringen, flächendeckend ermöglicht und leistungsgerecht vergütet werden soll.“ Ja, das ist ein richtiger Ansatz trotz der auch mir bekannten Skepsis unter der Ärzteschaft, die immer wieder fragt: Können sie es überhaupt? Ja, sie können es, und es funktioniert gut. Das beweist Brandenburg gemeinsam mit seiner Kassenärztlichen Vereinigung. Die Fachkräfte sind qualitativ sehr gut ausgebildet und kommen in der Fläche des Landes entsprechend gut an. AGnES kann es, AGnES muss vom Modell zum Standard werden.
Überraschenderweise - die Kunde hör‘ ich wohl - geht der Koalitionsvertrag sogar ein Stück weiter, möchte nämlich in Modellvorhaben neue Formen der Substitution ärztlicher Leistungen testen. Diese neuen Formen könnten auch in Brandenburg eine weitere Chance für die zukünftige gesundheitliche Versorgung in der Fläche sein. Beraten wir also gemeinsam mit den Partnern neue Modellansätze. Ich denke, das gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V ist genau der richtige Ansprechpartner für diese sektorenübergreifenden Versorgungsfragen.
Meine Damen und Herren, jeder, wirklich jeder muss Zugang zur gesundheitlichen Versorgung erhalten.
Das ist eine große Herausforderung und eine wichtige politische Aufgabe. Aber aktuelle Brandenburger Sozialindikatoren und entsprechende Studien machen deutlich, dass Menschen aus sozial benachteiligten Lebenslagen nur schwer Zugang zur Gesundheitsversorgung haben - angefangen von der finanziellen Möglichkeit für die Nutzung präventiver Angebote bis hin zum Besuch beim Arzt.
Ein Beispiel: Ein 60-jähriger Rentner, der zusätzlich - obwohl er ein Leben lang gearbeitet hat - Leistungen vom Sozialamt erhält, ist stark an Parkinson erkrankt und muss dringend zur ambulanten Behandlung. Diese befindet sich jedoch in einem anderen Ort. Was ist jetzt zu tun? Selbst fahren ist aufgrund der Erkrankung unmöglich; auch die Nutzung des ÖPNV ist aufgrund der Erkrankung einschränkt. Er ist allein, hat keine Verwandten vor Ort. Und nun? Da sein Schwerbehindertenausweis „nur“ das Merkzeichen „G“ trägt, wird ihm aufgrund der bundesweit gültigen Bundeskrankentransportrichtlinie auch noch der Krankentransport bzw. die Übernahme der Fahrtkosten verweigert. Der kranke Mann muss regelmäßig zum Arzt; ihm bleibt nur, auf eigene Kosten selbst zu fahren bzw. gefahren zu werden, was er sich aber nicht leisten kann. Und nun? Wie weiter? Genau auf diese Fragen fehlen mir die Antworten vom Bundesgesundheitsminister - die vermisse ich. Ich gehe davon aus und habe die große Erwartung, dass er sich auch genau um diese Menschen mit kümmert.
Im Zentrum unserer Gesundheitspolitik stehen die Patientinnen und Patienten und die Qualität ihrer medizinischen, gesundheitlichen Versorgung; ich denke, darüber sind wir uns alle hier einig. Dies muss auf Landes- wie auf Bundesebene Anspruch der Gesundheitspolitik sein.
Dafür benötigen wir die richtigen Rezepte und Lösungen, nicht
aber leere Worthülsen, wie sie bisher der Bundesgesundheitsminister verwendet hat.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In der „Lausitzer Rundschau“ war zu lesen, dass sich der Kollege Schierack heute zur Gesundheitspolitik äußern und politische Leitlinien setzen wolle.
Ich habe Sie reden hören, aber politische Leitsätze habe ich nicht von Ihnen gehört.
Eher habe ich den Eindruck, dass Sie nicht immer ganz konkret wissen, was im Land passiert, und gerade, was die Stipendien angeht, mit geschlossenen Augen durch das Land gehen. Denn gerade, was die Stipendien angeht, schaue ich einmal in den Barnim, schaue ich einmal in die Prignitz, wo die Krankenhäuser Stipendien ausgegeben haben, sehr erfolgreich bei der GLG, und heute - auch nachzulesen - am Krankenhaus Prignitz eine Medizinstudentin dank eines Stipendiums in der Region gehalten werden kann.
Sie werfen uns immer vor, wir würden nur auf den Bund zeigen. Ich glaube, Sie vergessen, welche Verantwortung die Bundesregierung hat. Ich merke immer wieder, dass sich die CDU vor ihrer Verantwortung auf Bundesebene drückt.
Ich habe in meinem Redebeitrag sehr deutlich gemacht, wo das Land Brandenburg bereits gute Modelle eingesetzt hat: AGnES II, KV-Bereitschaftspraxis - das sind ganz explizit Landesmodelle. Die Ministerin hat es noch einmal ausgeführt: Wir müssen endlich dazu kommen, auch hier bundesweite Regelfinanzierungen zu erhalten.
Nein.
Ich bin dem Kollegen Tomczak sehr dankbar, dass er den Hinweis auf das Sozialgesetzbuch gegeben hat, weil - Herr Kollege Schierack, Sie geben mir doch Recht - das Sozialgesetzbuch, explizit SGB V, in dem unter anderem die ambulante Behandlung an einem Krankenhaus geregelt ist, ein Bundesgesetz ist. Bundesgesetze werden im Deutschen Bundestag verabschiedet und geändert und nicht im Landesparlament.
Sie sagen, Brandenburg wolle keine Verantwortung auf Landesebene übernehmen. Die Ministerin hat es am Thema Präventionsgesetz deutlich gemacht. Wenn Sie in der Begründung nachlesen, warum der Gesetzesentwurf der ehemaligen Bundesregierung von allen Bundesländern im Bundesrat abgelehnt wurde, so stellen Sie fest, dass dies unter anderem deswegen geschah, weil die Landesebene nicht entsprechend ihrer Verantwortung, die sie wahrnehmen möchte, berücksichtigt wurde. Hier wird ganz klar erkennbar: Das Land Brandenburg und die anderen Bundesländer möchten Verantwortung übernehmen. Daher habe ich die große Hoffnung, dass, wenn ein neues Präventionsgesetz vorgelegt wird, es entsprechend Berücksichtigung findet.
Meine Damen und Herren, wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, und wir - die rot-rote Landesregierung, die Gesundheitsministerin der Linken - agieren, um eine flächendeckende gesundheitliche Versorgung im Land sicherzustellen.
Herr Minister, Sie haben es eben richtig formuliert: Die Stadt Bad Freienwalde hat sich nicht negativ geäußert, weil die Position innerhalb der Stadt klar ist und mit großer Anspannung erwartet wird, dass gerade im Zusammenhang mit diesem Kurort-Status diese Ortsumfahrung möglich gemacht wird.
Sie haben das Zeitfenster 2015 erwähnt, in dem der Bundestag über den Bundesverkehrswegeplan entscheiden soll.
Meine Frage ist: Was konkret können sowohl die Landesregierung als auch die Kommune unternehmen, damit auch gegenüber dem Bund noch einmal deutlich wird, welche hohe Priorität diese Maßnahme für die Stadt, für die Region und auch für das Land Brandenburg hat?
Nach Medienberichten und auch ziemlich starken Äußerungen des Bürgermeisters von Neuenhagen soll die Polizeiwache Neuenhagen im Landkreis Märkisch-Oderland alternativlos geschlossen werden.
Ich frage die Landesregierung: Wie soll eine mögliche Schließung der Polizeiwache Neuenhagen kompensiert werden?
Gemäß § 145 SGB IX in Verbindung mit § 3 a der Schwerbehindertenausweis-Verordnung sind Personen berechtigt, den Nahverkehr in der 2. Wagenklasse kostenfrei zu nutzen. Nach Berichten von Menschen mit Schwerbehindertenausweis und zugehöriger Wertmarke sind diese bei einer Fahrt innerhalb des VBB entgegen Verlautbarungen des Landesamtes für Versorgung und Soziales aufgefordert worden, für den Übergang zur 1. Wagenklasse nicht nur den dafür notwendigen Zuschlag zu zahlen, was berechtigt und in Ordnung gewesen wäre, sondern zusätzlich auch noch den kompletten Fahrpreis wie in der 2. Klasse zu entrichten.
Ich frage die Landesregierung: Ist in diesem Sachverhalt nur der Zuschlag für die Nutzung der 1. Klasse zu zahlen oder der gesamte Fahrpreis zuzüglich des Zuschlags?
Frau Ministerin, Sie sind gerade darauf eingegangen, dass der Landesfachbeirat einen Brief mit Auflagen an die Stadt Bad Freienwalde geschickt hat. Ist diesbezüglich eine der Stadt Bad Freienwalde noch einmal entgegenkommende Frist gesetzt worden, damit die Stadt die Chance hat - jetzt nicht in kurzer Zeit, sondern eher auch für das Ministerium und für den Landesfachbeirat nachweisbar -, deutlich zu machen, dass sie diese Problematik ernst nimmt und die Auflagen und Wünsche entsprechend angehen kann?
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In den Redebeiträgen ist deutlich geworden, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einerseits die Staatsverträge aktualisiert und insbesondere an die rechtlichen Entwicklungen angepasst werden sollen, andererseits Brandenburg sich in bestimmten Punkten verstärkt verankern konnte. Jedoch will ich an dieser Stelle zwei Themen ansprechen, die aus unserer Sicht schon erkennbarer im Vertrag hätten verankert werden müssen. Das eine ist das Thema Transparenz und Vergütung des Direktoriums. Das andere ist das Thema, das die ganze Zeit schon eine Rolle gespielt hat, nämlich die Stärkung der Rechte der freien Mitarbeiter beim rbb.
Sehr geehrter Kollege Senftleben, ich bin sehr verwundert über Ihren Redebeitrag, auch wenn Sie nur den der Kollegin Richstein vorgelesen haben.
- Das haben Sie zumindest in der Einleitung gesagt.
Es wäre vielleicht hilfreich gewesen, einfach noch einmal mit den Kollegen der CDU im Abgeordnetenhaus zu sprechen. Aber es wird eine Anhörung im Hauptausschuss geben. Vielleicht ist es ja eine Variante, die Kollegen der CDU aus dem Berliner Abgeordnetenhaus dann einmal zu befragen, warum es nicht möglich ist, das Berliner Personalvertretungsgesetz genau hier entsprechend zu ändern. Denn es ist deutlich geworden: Wenn wir eine Stärkung der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben möchten - so habe ich es herausgehört, bei allen bisher -, muss das Berliner Personalvertretungsgesetz geändert werden. Selbst der Kollege der CDU aus dem Berliner Abgeordnetenhaus hat in der Plenardebatte gesagt:
„Wir finden es außerdem auch richtig, dass man die festen Freien, die man im RBB hat, auch bei der Wahrnehmung ihrer Rechte als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärker berücksichtigt.“
Genau richtig, das wollen wir. Ich bitte die CDU hier in Brandenburg darum, auf die CDU in Berlin einzuwirken, damit sie endlich ihre Blockadehaltung bei der Veränderung des Berliner Personalvertretungsgesetzes aufgibt und genau dort die entsprechenden Veränderungen vorgenommen werden können, um die Rechte der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken. - Danke.
Ich möchte zwei Sachen zur Kenntnis geben: Erstens sind uns natürlich diese Schreiben bekannt und natürlich sind wir auch mit den Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaft im Gespräch. Zweitens nehme ich zur Kenntnis, dass die CDU selbst dort, wo sie in Regierungsverantwortung ist, nicht einmal dies wahrhaben will und nicht zu ihrer Verantwortung steht. - Danke schön.
Wie eben schon deutlich geworden ist, ist Brandenburg in puncto Unternehmensgründungen in einer Führungsrolle. Dies unterstrich auch Minister Baaske bei einem Besuch im Landkreis Märkisch-Oderland. Damit es so bleibt und weiterhin befördert wird, kündigte er für die neue EU-Förderperiode ab 2014 auch eine Förderung von Existenzgründungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds an.
Ich frage die Landesregierung: Welche weiteren konkreten Pläne gibt es abgesehen von dem in diesem Zusammenhang genannten Zuschuss zum Lebensunterhalt für die Förderung von Existenzgründern ab 2014?
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, in der Debatte in der Stadt Bad Freienwalde haben zwei Themen immer wieder eine Rolle gespielt, zum einen, dass diese Brücke ein baulicher Schandfleck für die Stadt ist, insbesondere was den äußerlichen Eindruck dieses Grauens anging, zum anderen hat auch immer wieder eine mögliche Ortsumfahrung der Stadt Bad Freienwalde eine Rolle in dieser Debatte gespielt, die für den Abwägungsprozess entscheidend war.
Von daher habe ich zwei Nachfragen. Erstens: Wie konkret findet jetzt eine Abstimmung mit der Kommune, mit der Stadt Bad Freienwalde bezüglich der zeitlichen Achse, die Sie gerade beschrieben haben, statt, vor allem auch bezüglich der Möglichkeiten der Gestaltung der Brücke?
Zweitens: Welchen Verfahrensstand gibt es zu einer möglichen Ortsumfahrung für dieses Gebiet?
Es ist aus meiner Sicht sehr deutlich geworden, dass dank Ihres moderierenden, sehr konstruktiven Engagements, Frau Ministerin, mit allen Akteuren vor Ort gemeinsam nach Lösungsansätzen gesucht wurde bzw. diese entsprechenden Lösungen vorbereitet worden sind.
Ich habe zwei Nachfragen, eine explizit zu Stöbber-Erpe: In der öffentlichen Debatte wird immer wieder die Frage nach einem Beauftragten aufgeworfen. Wer kann unter welchen Voraussetzungen einen solchen Beauftragten - möglicherweise - für diesen Wasserverband berufen?
Die zweite, allgemeine Nachfrage: Eine Forderung war, um die Satzung entsprechend anpassen zu können, aufgrund von Kartenmaterial die Verbandsgrößengrenzen zu korrigieren. Habe ich Sie richtig verstanden, dass das Ihrem Ministerium angehörende Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz diese Karten auch den Wasserverbänden zur Verfügung stellt?
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Vogdt, ich habe ernsthaft überlegt, ob es sich lohnt, vom Platz aufzustehen und nach vorn zu kommen, um auf Ihre
so etwas von tiefideologische Rede überhaupt im Ansatz zu reagieren; eigentlich ist es schade um die Zeit.
Ich kann dazu nur sagen: Nur gut, dass die Brandenburgerinnen und Brandenburger Ihnen nicht auf den Leim gehen. Mit Ihren Umfragewerten im Land von derzeit 2 % bis 3 % sind Sie mit Ihrer Vorstellung von einer Regierungsbeteiligung noch weiter weg von der Realität als die CDU im Bund mit der von ihr geplanten Frauenquote von 30 % in Aufsichtsräten.
Ich kann Ihnen nur sagen: Die von Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, jetzt, im April aufgemachte Forderung an die Landesregierung - die Haushaltsberatungen liegen schon einige Monate zurück -, ihre derzeitige Ausgabenpolitik sowie ihre Priorisierung umfassend zu überprüfen und entsprechend anzupassen, ist einfach nur ein Stück aus dem Tollhaus. Ich kann nur sagen: Guten Morgen! Etwas spät! Sie hätten sich vielleicht etwas früher in die Haushaltsberatungen einbringen sollen.
Eines ist aber - wie schon in den Haushaltsberatungen - wieder deutlich geworden: Wer seine Hausaufgaben nicht macht, das sind Sie, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion. Auch hier in diesem Antrag vermisse ich wieder entsprechende Deckungsquellen - wie Sie sie in den gesamten bisherigen Haushaltsberatungen nicht vorgesehen haben.
Die Landesregierung und die Regierungskoalition haben sich in den Haushaltsberatungen verantwortungsvoll und mit sozialem Augenmaß ganz klar auf die Prioritäten Bildung, Arbeit und Wissenschaft festgelegt. Ich kann daran überhaupt nichts Ideologisches feststellen, sondern vielmehr, dass dies wichtige Prioritäten für Wohlstand und wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land sind.
Kommen wir aber auf ein paar Fakten zu sprechen: Erstens. Rot-Rot nimmt weder die brandenburgische Wirtschaft in Haftung, noch erschwert sie die wirtschaftliche Entwicklung im Land. Wir investieren unter anderem in Bildung und somit in Köpfe. Sie selbst kennen die Debatten, die in der Wirtschaft vorherrschen, wenn es um das Thema Fachkräftesicherung geht. Genau deswegen ist eine Investition in die Bildung auch eine Investition in die Wirtschaft.
Dass die Einnahmesituation des Landes so ist, wie sie ist, ist vor allem der falschen Rahmensetzung der schwarz-gelben Bundesregierung in Sachen Steuerpolitik zuzuschreiben.
- Das ist die Realität! Realität ist auch, dass das Bruttoinlandsprodukt von Brandenburg im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 % gestiegen ist. In Sachsen - zu Ihrer Erinnerung: der Wirtschaftsminister dort ist von der FDP - ist im gleichen Zeitraum das Bruttoinlandsprodukt um 0,3 % geschrumpft.
So viel zu dem Vergleich, welcher Wirtschaftsminister in welchem Land zu welchen Erfolgen führen kann.
Zweitens. Trotz des Konsolidierungsbeitrags des Wirtschaftsministeriums - der Kollege Kosanke ist schon darauf eingegangen - wird der linke Wirtschaftsminister natürlich alles versuchen, um im Haushaltsvollzug weitere GRW-Mittel vom Bund kozufinanzieren - so, wie es schon im Jahr 2012 der Fall war. 69,5 Millionen Euro waren als Zuweisung des Bundes geplant, laut Jahresabschluss 2012 sind tatsächlich Bundesmittel in Höhe von 74 Millionen Euro geflossen - 4,5 Millionen Euro mehr als geplant.
Drittens. Wie schwer prognostizierbar der tatsächliche Mittelabfluss auch im Bereich der GRW-Förderung ist, zeigt schon der erwähnte Jahresabschluss 2012. Der Mittelabfluss bei den Investitionen lag 2012 bei 91,9 % des Ansatzes und damit leicht über dem bereits hohen Vorjahresniveau von 91,7 %. Bei den sonstigen Investitions- und Investitionsförderausgaben lagen die Minderausgaben insgesamt bei 83,7 Millionen Euro.
Das sind 6 % der veranschlagten Summe von 1,38 Milliarden Euro. Dabei traten ohne Frage auch signifikante Minderausgaben bei den EU-finanzierten investiven Zuschüssen in der laufenden Förderperiode im Rahmen des EFRE mit 36 Millionen Euro auf.
Kurz gesagt: Jahr für Jahr weisen die Jahresabschlüsse Minderausgaben bei den veranschlagten Investitionsausgaben im Haushalt auf. Die Linke geht anhand dieser Faktenlage davon aus, dass der anfallende Investitionsbedarf in der Wirtschaftsförderung, insbesondere im Bereich der KMU, auch mit den konsolidierten Ansätzen in den Jahren 2013 und 2014 gedeckt werden kann und wird. Wenn es im Haushaltsvollzug tatsächlich die Chance gibt, zusätzliche Mittel vom Bund abzurufen, werden diese natürlich genutzt. Ich kann nur sagen: Der FDPAntrag ist abzulehnen.
Auch die Bibliotheken im Land Brandenburg müssen sich zunehmend auf den demografischen Wandel einstellen. In einigen Städten und Landkreisen hat sich daher die Online-Bibliothek etabliert, meist ein Verbund von Bibliotheken, die über ein Internet-Portal digitale Medien zum Verleih anbieten. Diese innovativen Projekte stehen allerdings vor dem Problem, dass häufig kein umfangreicher Katalog von digitalen Medien zur Verfügung steht, das Angebot damit also nur klein ist. Digitale Medien sind häufig auch sehr preisintensiv.
Ich frage daher die Landesregierung: Inwiefern sieht sie Möglichkeiten, diese digitalen Bibliotheken insbesondere bei der Anschaffung einer Erstausstattung zu unterstützen?
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Alle Vorredner haben es schon deutlich gemacht: Uns liegt heute der Zwölfte Bericht der IMAG vor. Es wird deutlich, dass der RWK-Prozess in den Regionen positive Impulse setzt und selbstverständlich zu einer integrierten Standortentwicklung beiträgt. Jedoch wird in dem Bericht auch deutlich, dass die Akteure sehr differenziert unterwegs und aktiv sind. Daher ist es wichtig, dass auch aus der IMAG heraus weiterhin wichtige Impulse gesetzt werden.
Wie in dem Bericht nachzulesen ist, waren gerade diese Impulse zum Beispiel für den RWK Cottbus wichtig, um im letzten Zeitraum bemerkenswerte Fortschritte herbeiführen zu können. Es ist notwendig, eine klare Zielausrichtung zu haben und entsprechende Steuerungsmöglichkeiten zu etablieren.
Ich begrüße es sehr, dass sich nach dem Bericht nahezu alle ich hoffe, zukünftig tatsächlich alle - RWKs intensiv mit der Clusterstrategie und ihren Profilen auseinandersetzen und unter dem Motto: „Stark für die Zukunft - Kräfte bündeln!“ die Weiterentwicklung der bisherigen Branchenkompetenzfelder zu Clustern im Rahmen der Clusterstrategie, die ja auch von der gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg umfasst ist, vorantreiben. Die RWKs müssen intensiv prüfen, inwiefern sie sich in die Cluster aktiv einbringen können, sie müssen ihr Clusterprofil finden und weiterentwickeln. Wir sind uns einig: Es ist nicht hilfreich, wenn alle Cluster-Bereiche gleichermaßen vor Ort entwickelt werden.
Daher halte ich es für richtig und lobenswert, dass sich die IMAG genau dieses Thema als Schwerpunkt für den laufenden Prozess gesetzt hat. Denn auch das ist deutlich: Die Zusammenführung der regionalen und der sektoralen Förderung sowie die verstärkte Einbeziehung ökologischer Kriterien sind der richtige Weg im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaftsförderung im Land.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Fast alle Regionalen Wachstumskerne haben deutlich gemacht, welche wichtigen Initiativen in den Bereichen Fachkräftesicherung, Wissens- und Technologietransfer sowie Umlandkooperation sie auf den Weg gebracht haben, wie sie weiterentwickelt und auch gestärkt worden sind.
Wir halten die Umlandfunktion und die Umlandkooperation weiterhin für wichtige, notwendige Anker; denn alle RWKs haben Verantwortung für die Umlandgemeinden. Durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit den Städten und den Gemeinden im Umland nehmen die Wachstumskerne genau diese Motorfunktion wahr, und sie können Potenziale entsprechend ausbauen.
Es ist schon deutlich geworden: Die Zusammenarbeit des RWK Spremberg mit den Umlandgemeinden - so geht es aus dem Bericht, aus den Redebeiträgen und auch aus persönlichen Erfahrungen vor Ort hervor - ist beispielgebend für den Strukturwandel in der Lausitz.
Werter Kollege Homeyer, ich denke, das ist nicht nur das Verdienst des CDU-Bürgermeisters, der für den Bundestag kandidiert. Ich sage ganz klar: Auch unsere Bundestagskandidatin Birgit Wöllert, die mittlerweile seit 23 Jahren kommunalpolitisch in Spremberg aktiv ist - länger als der Bürgermeister -, hat ihren Anteil daran.
Werte Kollegen von der CDU, sie sollten die Erfolge nicht nur dem Bürgermeister von Spremberg zuschreiben.
Genau an dieser Umlandkooperation muss weiter angesetzt werden. Wir vonseiten des Parlaments werden diesen Prozess weiter aktiv begleiten. Uns ist es aber genauso wichtig, dass
auch die IMAG weiterhin für Gespräche offen ist, vor allem für Gespräche mit Standorten außerhalb der RWKs.
Ich muss - durchaus nachdenklich - zur Kenntnis nehmen, dass sich bestimmte Regionen - im Gegensatz zu Äußerungen in vorherigen Gesprächen - inzwischen zurückgezogen haben. Leider konnten auch die Gespräche mit dem „Zukunftsraum Östliches Berliner Umland“ im vergangenen Jahr nicht mehr so effektiv wie in den Jahren davor geführt werden. Das werden wir aktiv hinterfragen.
In den Anhängen zum Bericht werden erstmals statistische Angaben wie Arbeitsplatzdichte und Pendlersalden dargestellt; das war auch gefordert worden. Es ist wichtig und richtig, dass dieser Prozess weiter verfolgt wird, nicht nur quantitativ, sondern insbesondere hinsichtlich der Qualität. Wir müssen angesichts der Zahlen aufpassen, dass es nicht zu Verwerfungen mit falschen Resultaten kommt.
Wir als Linke werden den RWK-Prozess auch in Zukunft aktiv und konstruktiv begleiten. - Danke schön.