Ina Leukefeld

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Last Statements

Danke schön, Frau Präsidentin.
Einrichtung einer Außenstelle des Aufnahmelagers Eisenberg in Suhl
In Suhl wurde kurzfristig eine Außenstelle des Aufnahmelagers Eisenberg eingerichtet. Seit dem 7. Juli 2014 sind auf dem Neuen Friedberg ca. 100 Asylbewerber untergebracht.
Wie die Tageszeitung „Freies Wort“ am 8. Juli 2014 vermeldete, stammen die Flüchtlinge aus den ostafrikanischen Staaten Eritrea und Somalia. Sie seien nur übergangsweise in Suhl untergebracht, bevor sie auf die regulären Unterkünfte in den Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten verteilt werden. Selbstverständlich ist die Stadt Suhl gern bereit, Asylbewerber und Flüchtlinge unterzubringen. Da es sich bei der Unterbringung um eine Landesaufgabe handelt, gab es jedoch Unverständnis über die Kurzfristigkeit der Entscheidung und ent
sprechende Benachrichtigung darüber, die keine gute Vorbereitung und Information an die Bürgerinnen und Bürger ermöglichte.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann und durch wen wurde kurzfristig entschieden, eine Außenstelle der Landesaufnahmestelle Eisenberg in Suhl einzurichten und zu eröffnen?
2. Wann, wie und durch wen wurde die Stadtverwaltung Suhl informiert und auf die Unterbringung der Flüchtlinge vorbereitet?
3. Welche Anforderungen und Aufgaben ergeben sich aus Sicht der Landesregierung für die Stadt Suhl in Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen, insbesondere hinsichtlich der sozialen, medizinischen und kulturellen Betreuung?
4. Welche Angebote sollte es mit Blick auf die Bedürfnisse der Flüchtlinge hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes, ihrer kulturellen Identität, einer sprachlichen Ausbildung und einer möglichen Integration/Inklusion geben?
Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank. Ich habe zwei Nachfragen. Die erste: Wenn Sie sagen, als Landeseinrichtung ergeben sich für die Stadt gar keine Aufgaben und gar keine Kosten, würden Sie das so bestätigen, weil Sie in dieser Stadt leben und ich ein bisschen bezweifle, dass sich gar keine Aufgaben daraus ergeben? Das wäre die eine Nachfrage und die zweite, vielleicht ein bisschen umfassendere: Herr Staatssekretär, Sie haben dargelegt, dass mehr Flüchtlinge nach Deutschland respektive dann auch nach Thüringen kommen. Das sehe ich auch so, wenn man so den Blick in die Welt richtet. Gibt es denn ein Konzept der Landesregierung, wie strategisch mit einer wachsenden Anzahl umzugehen ist, auch unter dem Gesichtspunkt, dass sie nur drei Monate maximal in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben und dann, sofern sie hier in Thüringen verbleiben, auf Landkreise und kreisfreie Städte verteilt werden? Es geht, glaube ich, um eine humanitäre Flüchtlingsaufnahme und eine gemeinsame Aufgabe, die da zu lösen ist. Also gibt es ein solches Konzept oder ist das in Arbeit?
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! Verehrter Herr Kemmerich, ich staune, wie Sie auf einmal Ihr Faible für Oberhof, für den Wintersport- und Tourismusstandort in Thüringen entdeckt haben.
Ich darf Sie daran erinnern, dass wir seit 2011, und zwar seit dem Frühjahr 2011, im Wirtschaftsausschuss, dem Sie auch angehören, regelmäßig das Handlungskonzept
und dessen Umsetzung in der Kontrolle hatten. Auf meinen Antrag hin hat sich sogar der Wirtschaftsausschuss in Oberhof sachkundig gemacht und viele Dinge angesehen. Wir haben in der letzten Woche noch einmal dazu Stellung genommen. Die Regierung hat dort noch einmal ihre Position dazu gesagt. Es ist deutlich gemacht worden, dass es nach aller Voraussicht nach der Prüfung der Schlussrechnung zu einer Klage kommen wird.
Ich denke, wir haben das zu akzeptieren. Klar ist, bei 30 Mio., die in Oberhof in den letzten Jahren geflossen sind, muss man schauen, dass sie effizient eingesetzt werden.
Aber mit Populismus kurz vor der Wahl, denke ich, funktioniert das nicht,
sondern da ist Kontinuität gefragt, vor Ort dabei zu sein und zu schauen, wie das ist.
Wenn es nach manch anderen Leuten gegangen wäre, das muss ich Ihnen auch sagen, dann wäre die Therme nämlich stillgelegt und an anderer Stelle neu erbaut worden. Das haben wir zum Glück verhindert. Jetzt muss aufgeklärt und gegebenenfalls auch geklagt werden.
Warum es Deyle wieder bekommen hat, das wissen Sie, auch das ist hinterfragt worden - weil es eben rechtlich nicht anders ging.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Thema ist gesagt: „Gute Löhne auch in Thüringen stärken - Schluss mit der Niedriglohnstrategie“. Ich erkläre Ihnen gleich, warum uns das wert war, dieses Thema für eine Aktuelle Stunde aufzurufen, denn aktuell im übertragenen Sinne ist das Thema eher weniger, weil wir uns hier pausenlos damit auseinandersetzen, auseinandersetzen müssen. Wenn es auch nicht den Durchreißer gab, aber doch sind wir auch einen Schritt nach vorn gekommen. Der Hintergrund, das kann ich Ihnen sagen, war die Wartburger Erklärung der wirtschaftspolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen von CDU und CSU vom 16. Juni in diesem Jahr, wo - ich darf das vielleicht zitieren - erneut Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn gefordert werden. Hier wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, „dass es dringend notwendig ist, im Gesetzgebungsverfahren durch Ausnahmen negative Beschäftigungswirkungen zu vermeiden“. Dort wird gefordert, hinsichtlich des Mindestalters von 21 Jahren Ausnahmen zu machen, bei nicht zeitabhängiger Entlohnung - zum Beispiel bei Zeitungsträgern oder Taxifahrern, bei Praktikanten im Studium, bei Saisonkräften usw. Ausnahmeregelungen zu sichern.
Meine Damen und Herren von der CDU, ich sage Ihnen, damit muss jetzt mal Schluss sein,
weil Sie von der CDU immer und immer wieder Ängste schüren. Das, was Sie hier fordern, ist arbeitnehmerinnenfeindlich, das ist rückwärts gewandt und es ist auch die Frage legitim, wie viel Ihnen eigentlich das in Thüringen entwickelte und hochgepriesene eigene Mindestlohnmodell in der Realität wert ist. Ich sage Ihnen, dieses Schüren von Ängsten, dieses bürokratische Herangehen, jetzt wieder mit Ausnahmeregelungen zu kommen, wo Sie doch sonst immer für Entbürokratisierung sind, das wollen wir nicht mittragen, das muss hier noch einmal angeprangert werden. Übrigens auch aus dem zweiten Grund, denn seit gestern hat unsere Aktuelle Stunde noch einmal an aktueller Bedeutung gewonnen, denn - Sie haben das sicherlich verfolgen können - das Statistische Bundesamt hat bundesweit bescheinigt, dass das Land Thürin
gen wieder die rote Laterne bei den Bruttoarbeitslöhnen hat. 15,02 € in Thüringen, während das Brutto im Durchschnitt bundesweit bei 19,65 € liegt. Deshalb: Jawohl, wir müssen weiter vorankommen bei einem Mindestlohn ohne Ausnahme. Jetzt ist er mit 8,50 € ein bisschen halbherzig festgelegt. Wir fordern diese 10 € als ersten Schritt, dabei bleibt es auch.
Genau. Das ist erst einmal der erste Schritt. Wir fordern natürlich auch - und das möchte ich an der Stelle auch sagen
- jetzt würde ich gern hier reden, Frau Präsidentin -, die Linke will, dass die Durchsetzung kontrolliert wird, meine Damen und Herren. Ansonsten wird das noch mit Tausend Ausnahmen untermauert und das bloß ein zahnloser Tiger bleiben. Deswegen möchten wir gern, dass auch die personelle Stärkung des Zolls - so, wie auch angekündigt durchgesetzt wird. Und wir wollen auch eine anonyme Hotline beim Zoll oder hier im Land Thüringen, um schwarzen Schafen hier das Handwerk zu legen. Wir wollen flächendeckend einen Mindestlohn, gesetzlich für alle ohne Wenn und Aber und ohne Ausnahme. Ich sage Ihnen auch noch, warum das so wichtig ist, auch auf diesem Weg jetzt wirklich weiterzugehen, weil selbst die 8,50 € nicht die Altersarmut verhindern. Wir wissen genau, was da auf uns zukommt. Ich sage Ihnen, die Bundesregierung plant schon die Aufstockung der Grundsicherung im Alter um 2 Mrd. €, weil die das schon genau wissen. Deswegen ist es besser, für gute Arbeit guten Lohn zu zahlen, mit dem Mindestlohn einen Riegel nach unten einzuziehen, den zügig in der vorgeschlagenen Art und Weise mit den Tarifpartnern aufzustocken und fortzuschreiben, um endlich auch im Land Thüringen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen deutlichen Schritt nach vorn zu kommen. Herzlichen Dank.
Danke, Herr Minister, dass Sie uns noch einmal Redezeit verschafft haben. Im Übrigen sollte man den politischen Kontrahenten immer ernst nehmen, schon allein deshalb, dass es uns nicht so geht, wie mit dem Stein von Sisyphos, als er nämlich oben war, krachte er wieder runter. Deswegen sollen auch Wählerinnen und Wähler, Bürgerinnen und Bürger in diesem Land wissen, wer welche Position wozu einnimmt. Das halte ich schon für wichtig.
Ansonsten, Herr Minister, könnten Sie uns jetzt sehr dankbar sein, dass Sie noch mal die „stolze Bilanz“ hier darlegen konnten.
Nein. Es ist eben mit der guten Arbeit in Thüringen - das haben Sie selbst gesagt - nicht ganz so, wie man manchmal glauben möge. Entlohnung ist immer konkret. 270.000 Menschen in Thüringen verdienen weniger als 8,50 € - haben Sie selber gesagt. Ich will nur mal sagen, nach der Böckler Stiftung kämpfen 54 Prozent im Bereich der Gastronomie, 42 Prozent in der Landwirtschaft, 29 Prozent im Dienstleistungsbereich und 28 Prozent im Handel - schönen Gruß auch an Undine Zachlot von ver.di, gut, dass du heute hier bist - darum, bessere Löhne zu bekommen, weil sie weniger als 8,50 € verdienen; nicht zu reden von den 35 Prozent Aufstockern. Das ist Demütigung, das ist würdelos auch das will ich hier noch einmal sagen.
Deswegen muss etwas getan werden. Herr Minister, Sie können sicher sein, dass wir uns immer, wenn es um gute Arbeit, um Stärkung der Gewerkschaften, um stärkere Arbeitnehmerrechte geht, an der Seite derjenigen befinden, die dafür eintreten. Da will ich gar nicht das „Hase und Igel“-Spiel mitmachen nach dem Motto: Wir waren schon da. Ich kann nur sagen, als wir vor 12 Jahren 7,50 € Mindestlohn auf irgendeinem Parteitag beschlossen haben, haben alle gelacht, sogar noch die Gewerkschaften und haben gesagt, das bekommen die nie hin. Ich denke, mit politischem Druck, mit Engagement und Kampf, vor allen Dingen auch mit denen, die es betrifft, kann man viel hinbekommen.
Zum Schluss vielleicht noch: Die Tarifbindung in Thüringen ist rückläufig trotz der konzertierten Aktion, deswegen, sage ich, brauchen wir starke Gewerkschaften auf diesem Weg. Ich sage auch, wir brauchen die Bereitschaft und Offenheit von
- einen Satz noch - Unternehmern. Ich habe mich gerade gestern mit einem unterhalten, der sagt, er wird Festeinstellungen zum Mindestlohn machen, die die
- ja - zusätzlich...
Er wird Festeinstellungen machen. Danke schön.
Herzlichen Dank.
Finanzielle Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Förderperiode 2007 bis 2013 in Thüringen
Aus dem ESF standen dem Freistaat Thüringen für die abgelaufene Förderperiode 2007 bis 2013 Einnahmen in Höhe von 629 Mio. € zur Verfügung.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche bei der EU eingereichten Förderanträge wurden zu welchem Zeitpunkt in welcher Höhe erstattet?
2. Bestehen zum Ende der Förderperiode, also per 31. Dezember 2013, gegenüber den Festlegungen in den Haushaltsplänen Defizite und wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Haushaltsjahren?
3. Welche Maßnahmen wurden seit 2011 ergriffen, um das gegebenenfalls bestehende Einnahmedefizit, auch unter Beachtung der „n+2“-Regel, auszugleichen?
4. Welche weiteren Zahlungsanträge die Förderperiode 2007 bis 2013 betreffend sollen zu welchem Zeitpunkt in welcher Höhe gestellt werden?
Herzlichen Dank.
Zwei Nachfragen hätte ich. Erst einmal schönen Dank für die umfangreiche Antwort. Es ist selbstverständlich, dass die Details nachgereicht werden können.
Meine erste Frage ist: In den acht Tranchen, was Sie gesagt haben, sind die 376 Mio. € real geflossen bis jetzt? Das ist auch das, was von Brüssel sozusagen bisher nach Thüringen geflossen ist, also das ist
erstattet - genau, das ist der korrekte Ausdruck. Also 376 Mio. € sind erstattet und sind hier in Thüringen angekommen.
Genau. Es ist das andere noch in Arbeit. Meine Frage ist noch mal: Die Abforderung soll nur für zwei Jahre rückwirkend sein. Wie sah das konkret für das Jahr 2011 aus? Meines Wissens sind dort keine Anträge gestellt worden. Ist das jetzt mit bearbeitet und beantragt oder ist das noch offen?
Da frage ich noch mal: Gibt es ein Rückwirkungsverbot, was länger als zwei Jahre gilt? Gibt es das oder gibt es das nicht?
Ja, herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Ich hätte zwei Nachfragen. Gerade, wenn es sich um ausländische Arbeitskräfte handelt, spielt die Sprachausbildung eine ganz besondere Rolle. Nun wurden auch diese Qualitätsstandards eingeführt, die Handlungsgrundlage für dieses Netzwerk sind. Können Sie noch einmal etwas dazu sagen, welche Konsequenzen es gibt, gerade für die Sprachausbildung. Ich sage mal, wenn junge ausländische Menschen hier eingesetzt werden, eine Ausbildung machen und die Sprache aber nicht gut beherrschen, weil einfach die Stundenzahl zu gering ist, dann gibt es die Tendenz, dass die Berufsausbildung auf Sand gebaut ist. Also deswegen: Welche Konsequenzen wird es da gegeben?
Ich hätte dann noch eine andere Frage oder soll ich die gleich stellen? Welche Rolle spielt die Mobilitätsförderung in diesem Prozess, weil dieses Handbuch, was es da gegeben hat, wohl außer Kraft ist und wie wird das jetzt in der neuen Förderperiode eingearbeitet?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist nicht das erste Mal, dass die Linke sich mit einem solchen Antrag an das Landesparlament wendet und die Situation von Langzeitarbeitslosen und Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -empfängern in Thüringen thematisiert. Parteiübergreifend gibt es, glaube ich, die Auffassung, dass langzeitarbeitslose Menschen besonders betroffen sind und von den allgemein durchaus nicht immer negativen, sondern auch positiven Entwicklungen des Arbeitsmarkts nicht partizipieren. Unsere Anhörung am vergangenen Freitag, am 14.03., „Fördern und Fordern“ hat das auch nachgewiesen, in dem dort noch einmal dargestellt wurde, dass vor allen Dingen ältere Arbeitnehmer, Alleinerziehende, vor allen Dingen auch Frauen, Menschen mit Behinderung und Langzeitarbeitslose besonders betroffen und benachteiligt sind. Menschen in Erwerbslosigkeit und ihre Angehörigen, das wissen auch viele, sind nicht nur besonders häufig von Armut bedroht oder erleiden sie, sondern sie erleben eben auch gesellschaftliche Ausgrenzung, leiden überdurchschnittlich unter gesundheitlichen Einschränkungen. Sie haben viele Nachteile, nicht nur, weil sie über wenig Geld verfügen, sondern weil ihnen eben Teilhabe in vielen Fällen verwehrt wird. Kinder und Jugendliche, die in diesen Familien groß werden, erleben oftmals eine hohe Wahrscheinlichkeit, sich auch in ihrem späteren Leben in einer ähnlichen
Biografie wiederzufinden. Trotz Bemühungen, die uns als Linke nicht ausreichen, ist es so, dass in Thüringen ein Drittel, also mehr als ein Drittel, nämlich 36 Prozent aller Erwerbslosen tatsächlich Langzeitarbeitslose sind. Mehr als 50 Prozent sind älter als 50 Jahre. Mit unserem Antrag haben wir uns auf der einen Seite mit einem Berichtsersuchen an die Landesregierung gewandt und ich nehme an, der Wirtschaftsminister wird dazu dann noch gleich Stellung nehmen.
Wir haben zweitens die Landesregierung gebeten, Positionen zu einigen Fragen, die in der politischen Diskussion sind, hier darzulegen. Zum Beispiel wollen wir wissen, wie sich die Landesregierung in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe angesichts der geplanten Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik und der „Rechtsvereinfachung“, ich sage das in Anführungsstrichen, des SGB II positioniert, weil wir dafür sorgen wollen, dass es dort keine Verschlechterungen für Betroffene gibt, die sind nämlich geplant. Beispielsweise gibt es Überlegungen, die Mehrbedarfe für Alleinerziehende abzuschaffen, Sanktionen zu verschärfen und die Überwachung von Leistungsbeziehern auszubauen.
Und der dritte Punkt, das sind konkrete Vorschläge, die die Fraktion DIE LINKE hier unterbreitet, auch nicht zum ersten Mal. Kern unseres Vorschlages ist, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren, indem man in der Tat einen sozialen Arbeitsmarkt im besten Sinne auch mit entsprechender Bezahlung, so dass man aus Hartz IV herauskommt, auf den Weg bringt. Wir sind der Auffassung, dass insbesondere nach dem Auslaufen der Bürgerarbeit - in diesem Jahr wird es stattfinden - ein Bundesprogramm bzw. die Weiterführung dringend notwendig ist, und zwar unter zwei Gesichtspunkten: Erstens im Interesse der Betroffenen, die gern Arbeit leisten und zweitens in besonderer Weise auch für Kommunen, Vereine und Verbände, wo sinnvolle wichtige Arbeit eben auch geleistet wird, die derzeit oder wenn man nicht solche Programme hat, gar nicht geleistet wird.
Deshalb wollen wir gern in die Debatte treten zu einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, insbesondere für langzeitarbeitslose Menschen, wie es sich beispielsweise eben auch in Ansätzen in Mecklenburg-Vorpommern oder seinerzeit in Berlin und zum Teil auch in Brandenburg bewährt hat. Wir halten das für besonders wichtig, weil der Bund sich aus diesen Prozessen herausgezogen hat, die Gelder kürzt und das Land zunehmend in der Pflicht ist. Das bezwecken wir mit unserem Antrag. Ich bin auf eine spannende Debatte gespannt. Herzlichen Dank.
Danke schön.
Aktueller Arbeitsstand in der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW)
In den vergangenen Wochen kam es vermehrt zu Nachfragen und kritischen Hinweisen von Maßnahmeträgern von ESF-Projekten an die Fraktion DIE LINKE, welche sich auf die Arbeitsweise der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung bei Beratungen, Begleitungen und Bewilligungen von ESF-Anträgen beziehen. Die GFAW bewirtschaftet im Auftrag der Landesregierung den Europäischen Sozialfonds, dessen Mittelverwendung im Operationellen Programm für die Förderperiode 2007 bis 2013 festgelegt ist.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Anträge sind in diesem Jahr insgesamt, speziell seit dem 1. Juli 2013 bei der GFAW eingegangen, bearbeitet, mit welchem finanziellen Umfang bewilligt oder (aus welchen Gründen) abgelehnt worden?
2. Welcher Stand der Abarbeitung von Verwendungsnachweisprüfungen bezüglich des vermeldeten Abarbeitungsstaus per 31. August 2013 von 7.781 ungeprüften Verwendungsnachweisprüfungen ist aktuell zu verzeichnen?
3. Wie hoch sind die Rückforderungen im Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfungen aus den Jahren 2007 bis 2013 und wie wird gesichert, dass diese noch in die Abfinanzierung der aktuellen Förderperiode einfließen?
4. Wie viele ESF-Ausgabemittel stehen derzeit aus der Förderperiode 2007 bis 2013 aktuell noch für Neubewilligungen zur Verfügung?
Herzlichen Dank erst einmal für die Informationen. Ich würde gern nachfragen, ab wann denn der Übergang zu Pauschalen und zu einem vereinfachten Prüfverfahren real erfolgen soll. Das wäre die eine Frage und die zweite Frage: Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, in welcher Höhe eine Erstattung von Mitteln durch das Land Thüringen in Brüssel jetzt Ende des Jahres beantragt ist und wann eine Refinanzierung erfolgt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, keine Angst, 12 Minuten rede ich nicht mehr. Aber da hier so trefflich über die Stadt Eisenach und meine Stadt Suhl geredet worden ist, möchte ich doch noch mal was dazu sagen, weil ich glaube, man muss Obacht geben, nicht über etwas schlechthin zu reden, sondern wirklich genau hinzusehen. Da will ich etwas geraderücken.
Erstens, ich denke, mit den letzten Diskussionen und Entscheidungen hier auch ist klar geworden, dass man für die Kommunen und insbesondere für diese beiden Städte mehr tun muss. Ich will noch mal daran erinnern, als wir den Weg gesucht haben mit der Verlängerung dieser Sonderregelung für ein Jahr, war ja der Joke mit den 136 Mio. hier noch nicht spruchreif.
Da wusste noch keiner, dass es andere Überlegungen gibt, wie man nach Gutsherrenart hier agieren will, um den Kommunen etwas zuzuschustern. Ich glaube, Herr Bergemann hat das gerade sehr deutlich gemacht, man muss an die Ursachen herankommen. Die sind aus meiner Sicht immer noch generell viel zu wenig in den Blick genommen. Denn wenn es um Strukturprobleme geht, sage ich Ihnen, ist das in vielen Fällen alleine aus kommunaler Verantwortung nicht zu lösen.
Lassen Sie mich das noch mal am Beispiel Suhl sagen. In 20 Jahren 20.000 Einwohner verloren, mehr als 20.000 Einwohner. Die sind nicht alle gegangen, weil Suhl ein kleines Nest ist, wo nichts los ist. Ich will Ihnen jetzt nicht durchdeklinieren, was die Gründe sind. Es gibt auch eine ganze Menge Leute, die ins Umland gezogen sind und dort ihr Häuschen gebaut haben. Aber viele sind dauerhaft weg und die zweite demografische Welle wird noch kommen. Suhl ist gemeinsam mit Zella-Mehlis das Zentrum der Region Südthüringen. Natürlich haben wir noch eine ganze Menge. Wir hatten eine Stadthalle, die dann CCS geworden ist, wir haben ein
Skisportzentrum, wir haben ein Waffenmuseum, wir haben einen Heimattierpark, ja, meine Güte, wollen wir denn ernsthaft, dass diese Dinge, die geschaffen wurden und die auch für eine Stadt, für ein Zentrum, für Tourismus, für Gäste, für Lebensqualität der Menschen wichtig sind, dass wir das alles runterfahren? Das glaube ich nicht.
Ich glaube wirklich nicht, dass das richtig ist. Deswegen muss ich Ihnen sagen, war zu dem damaligen Zeitpunkt diese Sonderregelung für ein Jahr eine richtige Sache. Ich finde es nach wie vor legitim zu sagen, vor allem, wenn man nicht wusste, dass es andere Varianten gibt, lasst uns für ein Jahr noch mal verlängern, weil etwas getan werden muss, auch im Sinne einer Funktional-, Verwaltungs- und möglicherweise auch Gebietsreform. Da sind bestimmte Sachen im Fluss, da wird diskutiert, wie wollen wir in der Region in Zukunft leben, welche Rolle werden die Städte, die Zentren spielen, was können und was wollen wir uns leisten. Aber ich sage Ihnen auch, da darf man Kommunen, auch eine Stadt wie Eisenach oder Suhl nicht alleinlassen. Da muss man miteinander reden. Aus eigener Kraft, meine Damen und Herren, weil das hier so herüber kam, wir haben es uns nicht leicht gemacht mit dem Verkauf der E.ON-Aktien. Ich sage Ihnen, ich bin - obwohl das ist Vermögensverlust, das ist ganz klar, wir haben ein Vermögen verkauft -, ich bin trotzdem der Auffassung, dass damit ein Weg in eigener Verantwortung gegangen wurde, Schulden massiv abzubauen und damit eine Voraussetzung zu schaffen, dass wir die Aufgaben in Zukunft lösen und dass wir auch als Stadt und als Zentrum zukunftsfähig werden. Das sollte man hier nicht kleinreden und auch nicht mit dem Finger auf uns zeigen, sondern sagen, gut, den ersten Schritt sind sie gegangen. Das ist richtig, wir haben das meiste in Schuldentilgung gesteckt und jetzt muss der Prozess weitergehen. Da hätte es uns geholfen, so einen Schritt zu gehen. Die 7,5 Mio. € weniger Schlüsselzuweisungen im Vergleich zu 2011 sind ein harter Brocken, die machen 221.000 € nicht wett und deswegen - das ist mein Abschlussplädoyer - sollten Sie nicht so - ich sage jetzt einmal - arrogant oder von oben herab das beurteilen, was diese Städte angeht, sondern wir sollten gemeinsam nach Lösungen suchen, damit sich Lebensqualität für die Menschen nicht noch weiter verringert. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, schön, dass wir mal darüber geredet haben. Nein, ich denke, wir haben unseren Antrag hier eingebracht, weil wir uns über einen längeren Zeitraum sehr intensiv mit dem Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz in Thüringen beschäftigt haben, dazu Fachgespräche durchgeführt haben und weil es für uns eine sehr grundsätzliche Debatte ist. Unser Ziel ist, so auch unser Antrag, was wir an Anregungen, an Gedanken aus diesen Gesprächen aufgenommen haben, zusammenzufassen und es dem Thüringer Landtag zu unterbreiten. Wenn Sie dem nicht folgen können, dann hat es zumindest den Sinn erfüllt, dass wir hier das thematisiert haben und darüber reden. Ich möchte mich auch bei der Ministerin ausdrücklich bedanken für diesen sehr umfangreichen Bericht.
Meine Damen und Herren, Arbeits- und Gesundheitsschutz ist für uns ein zentraler Baustein für eine gut funktionierende Arbeitswelt. Dass diese Arbeitswelt grundsätzlich in Veränderung ist, das haben, glaube ich, alle mitbekommen. Nur, wenn Arbeit nicht krank macht, wenn Arbeitsunfälle weitestgehend vermieden werden und Schutzmechanismen einwandfrei funktionieren, können alle Seiten eines Arbeitsverhältnisses profitieren. Insofern, Herr Koppe, wir wollen uns nicht gegen Unternehmerinnen und Unternehmer richten. Die brauchen das haben Sie selbst gesagt - eine gesunde Mitarbeiterschaft. Aber uns geht es natürlich auch in erster Linie um das Recht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, keinen unnötigen und vermeidbaren Gefahren ausgesetzt zu werden.
Deshalb sollte nach unserer Meinung schon geprüft werden, ob bei einigen Unternehmen nicht die Gefährdungslage für die Beschäftigten klarer eingeschätzt wird und gegebenenfalls auch eine stärkere Ausschöpfung des gesetzlichen Sanktionsrahmens nötig ist.
Aber auch die Unternehmen selbst profitieren von einer gesunden Belegschaft, die kontinuierlich Arbeit verrichtet und sich mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung in die Produktion einbringen kann. Im Übrigen hat die AOK die jährlichen wirtschaftlichen Verluste aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle al
lein für Thüringen im vergangenen Jahr auf 1,4 Mrd. € geschätzt. Es liegt also im Eigeninteresse von Unternehmen, hier entscheidende Schritte zu gehen. Dazu gehört auch, dass die Unternehmen gerade angesichts des fortwährend beklagten drohenden Fachkräftemangels sich endlich entschieden auf die Realität älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen und altersgerechte Arbeitsplätze und Arbeitsmodelle geschaffen werden. Das ist nämlich auch ein Grund, warum es manchmal problematisch ist. Das finden wir auf jeden Fall besser, als ältere Erwerbslose schon allein aufgrund ihres Alters und ihrer scheinbar oder tatsächlich verringerten Leistungsfähigkeit früher zu entlassen. Im Übrigen gibt es ganz aktuell eine Studie der Böckler-Stiftung, veröffentlicht im „BöcklerImpuls“, die diesbezüglich auch eine Untersuchung im öffentlichen Dienst durchgeführt hat und da auch zu interessanten Analysen kommt.
Ein dritter Gewinner eines funktionierenden Arbeitsund Gesundheitsschutzes sind selbstverständlich auch die Sozialversicherungssysteme, weil beispielsweise die Krankenkassen weniger Leistungen erbringen müssen oder auch die Zahl der Erwerbsunfähigkeitsrenten aufgrund von Krankheitsbildern sinkt. Darüber hat Herr Hartung auch gesprochen.
Fassen wir also zusammen: Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine klassische Win-win-Situation für alle Beteiligten und deshalb sehr wichtig. Wenn wir uns die Thüringer Arbeitsschutzberichte der vergangenen Jahre anschauen und wenn wir jetzt auch den Bericht gehört haben, wird deutlich, dass dies inzwischen allgemein verstanden wurde und dass sich die Arbeitsunfälle seit Mitte der 90er-Jahre deutlich verringert haben. Auch schwere Arbeitsunfälle und vor allem diejenigen mit tödlichem Ausgang sind zum Glück rapide gesunken. Hier gebührt auch einmal ein großer Dank an die aufklärerische und kontrollierende Tätigkeit des bisherigen Landesamts für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz, welches seit Anfang des Jahres in das neue Landesamt für Verbraucherschutz integriert wurde. Herzlichen Dank dem Präsidenten Herrn Wendt, der für diese Fragen sehr offen ist, und Frau Dr. Ziemer, der Leiterin des Bereichs Arbeitsschutz, und ihren Mitarbeitern selbstverständlich.
Wichtig ist, dass wir heute Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht nur als Unfallvermeidung betrachten, sondern auch und insbesondere - das war auch Ziel unseres Antrags, das zusammenzuführen - als Gesundheitsprävention. Dieser Bewusstseinswandel ist entscheidend, meine Damen und Herren, um weitere Verbesserungen zu erzielen. Darauf zielt unser Antrag. Das ist auch nötig, weil nach unserer Auffassung in gewissen Bereichen in fahrlässiger Weise der bereits gewonnene Standard
gefährdet wird. Das beginnt bereits bei den Fragen des Kontrollpersonals und wir haben hier darüber gesprochen: Schon heute ist es so, dass die zuständigen Beamtinnen und Beamten trotz intensiver Bemühungen jährlich nicht einmal ein Prozent aller Thüringer Unternehmen zu Kontrollzwecken besuchen können. Das ist nach unserer Auffassung ein sehr geringer Wert.
Im Übrigen ist die Linke nicht das Kontrollgremium, sondern das müssen professionelle, ausgebildete, qualifizierte Menschen machen. Insofern frage ich mich schon, Frau Ministerin Taubert, wie Sie eine angemessene Kontrolldichte wahren wollen, wenn bis 2021 der Personalbestand im Bereich Arbeitsschutz um ein weiteres Drittel abgeschmolzen werden soll. Das war das Ergebnis der Kleinen Anfrage von mir und meinem Kollegen Kubitzki. Sie haben selbst darauf reflektiert, am 8. November ist der Bericht zur geplanten Verwaltungsreform vorgelegt worden. Dort ist eine weitere Ausdünnung vorgesehen. Was mich allerdings freut, ist, dass Sie heute sehr klar gesagt haben, dass Sie eine Privatisierung ausschließen. Dort in dem Bericht steht das noch als Prüfauftrag. Ich hoffe, es bleibt dabei und da haben Sie auch unsere Unterstützung: keine Privatisierung des Arbeitsschutzes.
Mit einem anderen Bereich haben Sie durch eine veränderte Aufgabenstellung bereits vollendete Tatsachen geschaffen. Ich meine die Verordnung zu den Ausnahmen der Sonn- und Feiertagsarbeit. Da sind aus unserer Sicht bewusst Sozialstandards heruntergefahren worden und das sagt nicht nur die Linke. Sie wissen selbst, dass es doch auch viele Proteste und Fragen und Klagen von Gewerkschaften gegeben hat. Mit der Neufassung dieses Kriterienkatalogs im Oktober 2011 haben Sie veranlasst, dass Unternehmen nicht mehr vor der Antragstellung mit den Gewerkschaften die Frage der Sonnund Feiertagsarbeit erörtern müssen - das kann natürlich gemacht werden, aber muss nicht mehr sein. Wir sagen, das hat zur Folge, dass, wie alle Einzelgewerkschaften übereinstimmend berichten, die Sonn- und Feiertagsarbeit massiv zugenommen hat, gerade auch in Branchen, wo sich dies nicht unbedingt rechtfertigen lässt. Deshalb unsere Bitte, noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls diesen Passus im Kriterienkatalog zurückzunehmen, denn wir wissen, gerade Sonn- und Feiertagsarbeit ist eine enorme Belastung. Nicht zuletzt haben wir unter anderem wenigstens über die zwei freien Samstage im Einzelhandel hier umfassend diskutiert. Permanente Belastung macht auf Dauer krank. Die Ausklammerung von Gewerkschaften und Belegschaften und damit der Sichtweise von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist genau der falsche Weg, wenn man eine Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes will. Hier liegt das Wissen aus der alltäglichen Arbeit vor, was sinnvoll ist, was und
wie es verbessert werden kann. Deshalb fordern wir in unserem Antrag auch eine stärkere Berücksichtigung der Erfahrungen von Betriebsräten, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und der Beschäftigten selbst. Dass es anders geht, hat die Landesregierung übrigens mit dem Thüringer Vergabegesetz gezeigt. Es ist vollkommen richtig gewesen, dass dort in § 7 Abs. 3 festgehalten wurde, dass der Verstoß gegen eine arbeitnehmerschützende Vorschrift zum Ausschluss aus dem Verfahren führen kann. Und jetzt kommen wir zum „Internetpranger“, also dem Vorwurf der FDP an DIE LINKE. Was heißt denn hier „Internetpranger“? Wie soll denn eine Kommune zum Beispiel prüfen, ob ein Unternehmen durch die Arbeitsschutzbehörde wegen schwerwiegender Mängel abgemahnt wurde? Sofern etwa die Medien nicht Entsprechendes berichten, gibt es keinerlei offizielle Auskunft dazu. Insofern ist das zwar ein schöner Paragraf und eine schöne Regelung in einem Gesetz, aber praktisch gar nicht handhabbar, wenn man nicht den nächsten Schritt geht und sagt, wer die schwarzen Schafe im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind. Hier Mitarbeiter auch zu schützen, das wäre ein ernsthafter Anreiz für die dort aufgeführten Unternehmen, ihren Standard zügig zu verbessern, um dann auch wieder von der Liste gestrichen zu werden.
In dieselbe Richtung weist auch unsere Aufforderung an die Landesregierung, in Absprache mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit dafür zu werben, dass schwere Regelverstöße im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in einem Unternehmen als Unzumutbarkeitskriterium im Übrigen auch hier gesetzlich geregelt, § 10 des SGB II - gewertet werden. Aber hier ist es genau dasselbe. Woher sollen denn Arbeitnehmer wissen, dass dort ein Unternehmen, dem sie zugewiesen werden sollen, es mit Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht so genau nimmt, wenn ihnen das nicht gesagt wird? Deswegen denke ich, dass es schon sinnvoll ist, hier eine Regelung entsprechend zu schaffen, und deswegen steht es auch in unserem Antrag. Es müssen jedoch auch Maßnahmen entwickelt werden, die sich auf neue Gefährdungen einstellen. Und hier wurde über alte Berufskrankheiten und neue Krankheitsbilder gesprochen und es wurde insbesondere das neue Risikopotenzial der psychischen Erkrankungen, die das Ergebnis einer enormen Stresszunahme sind, genannt. Dafür gibt es unzählig viele Ursachen. Ich möchte hier verweisen auf eine „Gemeinsame Erklärung Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“, die vom Deutschen Gewerkschaftsbund, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dem Bundesministerium für Arbeit am 5. September in diesem Jahr unterzeichnet wurde. Angesichts der Zeit lasse ich jetzt das Zitat dazu weg, ich glaube, das hat Frau Schubert hier sehr umfangreich besprochen. Aber - das haben unsere Gespräche ge
zeigt - die ständige weitere Reduzierung im öffentlichen Dienst und der Trend der Arbeitsverdichtung und des Termin- und Leistungsdrucks sind eben auch Ausdruck dafür, dass es hier hohe Ausfallquoten gibt bei Lehrerinnen und Lehrern, bei Polizistinnen und Polizisten und in vielen anderen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes. Deswegen will ich hier wirklich noch mal sagen, das tangiert die Debatte, die wir gestern und auch heute Morgen hatten. Wenn es um Personalreduzierung geht, kann man nicht ausschließlich über Kosten reden, sondern da müssen Aufgabenkritik und auch eine Funktionalreform zugrunde gelegt werden, denn man kann das nicht zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, also auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern machen.
Das ist meine feste Überzeugung und das ist immer wieder auch von den Gewerkschaften betont worden. 5 Prozent der Thüringer Bevölkerung waren 2012 aufgrund einer solchen Diagnose - es geht hier um die psychischen Erkrankungen - krankgeschrieben. Psychische Erkrankungen ziehen die längsten Ausfallzeiten nach sich und sie haben zugleich die meisten Erwerbsunfähigkeiten in sehr jungen Jahren zu verantworten. Wer hier abwinkt, muss ich Ihnen sagen, das ist da wirklich fehl am Platze. Es liegt im Interesse von Beschäftigten und Unternehmen, hier nicht abzuwarten und die Zahlen weiter ansteigen zu lassen, sondern vielmehr mittels einer vernünftigen Gesundheitsprävention zu intervenieren. Wir haben alle die Frage der Einführung einer Anti-Stress-Verordnung reflektiert. Ja, meine Damen und Herren, der Bundesrat hat sie bei Enthaltung von Thüringen beschlossen. Das klang hier nicht so, also hier war alles klar. Aber es muss Gründe gegeben haben, ich vermute, dass die doch in der Differenz zwischen CDU und SPD begründet waren. Aber Fakt ist eins: Im Bundestag ist es nicht beschlossen worden. In seiner letzten Sitzung ist diese Einführung der Anti-Stress-Verordnung im Bundestag gecancelt worden. Da sage ich ganz klar, wenn wir es erkannt haben, dann muss es weitergehen und hier bedarf es eines neuen Vorstoßes. Ich würde schon ganz gern wollen, dass Thüringen hier, zumindest nach den Aussagen der Ministerin, auch mit vorn dran steht.
Einen Punkt habe ich noch, sehr generell, das ist die Frage der Arbeitszeitverkürzung. Sie wissen, dass die Linke grundsätzlich für Arbeitszeitverkürzung steht. Ich sage das öfter: Die einen werden krank vor Arbeit und die anderen werden krank, weil sie keine Arbeit haben. Ich glaube, dass es hier einfach notwendig ist, dass wir mittelfristig auf die 35-, längerfristig auf die 30-Stunden-Woche bei Lohnausgleich kommen. Das ist eine strategische Frage.
Ja, Herr Emde, da können Sie lachen, das wird sehr schwer, dass wir das durchsetzen können,
aber längerfristig, glaube ich, wird es Veränderungen geben müssen und die wird es auch geben können, weil der Produktivitätsfortschritt so weit ist, dass man das vom Kopf auf die Füße stellen kann.
Sie können darüber lachen, wir werden uns irgendwann da wieder sprechen, weil das den Menschen gut tut. Das ist familienfreundlich, das ist ein Beitrag zur Gesundheit.
Ich glaube, die Zeit ist reif, daran weiterzuarbeiten, und deswegen auch eine solche Forderung, denn man kann dabei mit dem Arbeitszeitgesetz anfangen, was zugegebenermaßen nicht im Thüringer Landtag beschlossen wird. Unser Vorschlag war die Verweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur weiteren Debatte und auch an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Ich vermute, das wird hier mehrheitlich abgelehnt. Bleiben Sie aber weiter dran bei dem Thema, weil es ein wichtiges Thema für Menschen in Thüringen ist. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ein Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in einem einzigen Punkt. Ich will kurz erklären, damit man es vielleicht auch draußen versteht, um was es geht. Es gab mit der Neuordnung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes eine Übergangsbestimmung in § 36, die zum 31. Dezember 2013, also Ende des Jahres, ausläuft. Dort ging es in der Regelung um eine veränderte finanzielle Ausstattung hinsichtlich der Verteilung der Schlüsselmasse für zwei Städte, und zwar für die zwei kreisfreien Städte Eisenach und Suhl. Warum war das so? Hintergrund und Ursache für diese Ausnahmeregelungen sind die strukturellen Defizite und die Einwohnerzahlen beider Städte, die deutlich unter 50.000 liegen. Ich darf daran erinnern, die Stadt Suhl hat in den letzten zwei Jahrzehnten 20.000 Einwohner verloren. Beide Städte haben ja als Zentren auch eine wichtige Umlandfunktion, wo es also viele Einrichtungen gibt, die nicht nur für die Städte mit einer geringeren Einwohnerzahl, sondern auch für das Umland bürgen. Diese strukturellen Nachteile sind also per 31. Dezember 2013 nicht beendet und es ist auch schwierig, die Umstellung und den Abbau dieser strukturellen Nachteile kurzfristig zu sichern. Deshalb unser Antrag, mit diesem Gesetzentwurf schlicht und ergreifend die Verlängerung dieser Regelung nach § 36 - Abweichender Hauptansatz - im Abschnitt „Übergangsbestimmungen“ für das Jahr 2014 fortzuschreiben. Ich darf dazu sagen, dass die angestrebten Veränderungen keine Auswirkungen auf das Volumen des Kommunalen Finanzausgleichs haben. Es erfolgt eine andere Verteilung innerhalb des Systems. Es hätte aber die Konsequenz, dass für beide Städte etwa anderthalb Millionen zusätzlich zur Verfügung stehen würden, um diese strukturellen Defizite und die damit entstehenden Kosten auszugleichen. Ich will sagen, allein für die Stadt Suhl bedeutet das Auslaufen dieser Regelung 2,16 Mio. € weniger. Und in der Debatte um den Haushalt kann man sagen, dass wir - ich komme ja aus Suhl - alleine seit 2011 7,5 Mio. € weniger Zuweisungen haben. Selbst wenn wir alles einsparen würden und alle freiwilligen Aufgaben nicht mehr finanzieren würden, könnte das Defizit nicht ausgeglichen werden. Deshalb haben wir diesen Gesetz
entwurf eingebracht und bitten um eine konstruktive Diskussion dazu, weil es, wie gesagt, nicht ans Eingemachte geht, sondern es durchaus eine Möglichkeit wäre, auch perspektivisch mit einer Neuordnung in Richtung Funktional-, Verwaltungs- und möglicherweise Gebietsreform in Zukunft Regelungen zu schaffen, die beide Städte auf eine sichere finanzielle Grundlage stellen, die Leistungsfähigkeit beider Städte erhalten, auch ihre Zentrumsund Umlandfunktion. Deshalb, meine Damen und Herren, liegt es eben auch im Interesse des Landes und der Städte und seiner Bürgerinnen und Bürger, dass es hier Regelungen gibt. Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich soll es kurz und schmerzvoll machen, wurde mir gesagt. Da fällt mir eigentlich nur der schöne Satz von Johann Wolfgang von Goethe ein: „Getretener Quark wird breit, nicht stark.“ Denn wir haben es tatsächlich immer wieder. Ich erkläre jetzt nicht mehr, worum es geht, das hat der Kollege Lemb so schön gemacht. Aber da Wiederholung die Mutti von Weisheit ist, möchte ich gern noch mal sagen:
Wir bleiben bei unserem Standpunkt, die FDP ignoriert die Arbeitsschutzfunktion des Gesetzes, die FDP schert sich nicht um Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
insbesondere der betroffenen Verkäuferinnen kurz, Sie sind dann selbst familien- und arbeitnehmerfeindlich. Was dieses Gerangel um diesen zusätzlichen Öffnungstag in der Weihnachtszeit angeht, ich glaube, es ist auch gut, wenn man in der Familie mal ein bisschen mit Ruhe und Besinnlichkeit und nicht in der Hatz nach Neuem unterwegs ist. Was die Menschen brauchen, ist nicht unbedingt mehr Zeit zum Einkaufen, sondern vor allem erst mal mehr Kaufkraft, um überhaupt kaufen zu können. Deswegen - die Wiederholung gestatte ich mir - fordern wir einen Mindestlohn von 10 € pro Stunde, aber daran ist ja offensichtlich auch nicht zu denken.
Abschließend will ich sagen, der Gesetzentwurf legt nahe, dass die FDP-Fraktion offensichtlich annimmt, dass ihre Klage vor dem Landesverfassungsgericht scheitern wird, auch was die zwei Samstage angeht. Da sind wir im Grunde genommen hier mit Ihnen einer Meinung, allerdings wollen wir im Interesse der Betroffenen tatsächlich einen Erfolg, dass es dabei bleibt, diese zwei Samstage zu erhalten.
Im Übrigen, wenn Sie eine weitere Diskussion mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus dem Bereich des Einzelhandels wünschen, dann sage ich mal: Morgen früh um acht, ehe hier das Plenum losgeht, kann man sie, glaube ich, sehen, so jedenfalls die Ankündigung von ver.di. „Alle Jahre wieder steht Weihnachten vor der Tür, wir auch!“ sagen die Kolleginnen und Kollegen. Die kämpfen nämlich seit Februar, als ihr Tarifvertrag ausgelaufen ist, um einen Euro mehr pro Stunde. Da lohnt es sich mitzudiskutieren, dabei zu sein und mitzuhelfen.
Diesen Gesetzentwurf lehnen wir ab und hoffen, dass es jetzt hier auch das letzte Mal ist, dass wir darüber reden müssen. Danke schön.
Einen recht schönen guten Morgen. Das Thema „Budget für Arbeit“ steht hier nicht das erste Mal zur Debatte. Vor einem Jahr haben wir in unserem Antrag „Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen“ darüber diskutiert. Nichtsdestotrotz greifen wir das Thema erneut auf, weil Teilhabe am Arbeitsleben eben ein Recht ist, das Menschen mit Behinderungen gleichermaßen zusteht. Wie wir wissen, ist es verankert im nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte für Menschen mit Behinderungen als auch im Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Aber von alleine und durch permanente Wiederholung des Niedergeschriebenen ändert sich natürlich nichts. Ich glaube, da braucht man entsprechende Maßnahmen, die das tatsächlich
forcieren und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine gleichberechtigte Teilhabe eben auch für Menschen mit Behinderungen ermöglicht wird. Mit unserem Antrag fordern wir von der Landesregierung, dass ein Landesprogramm erarbeitet wird, das Menschen mit Behinderungen den Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert und eine kontinuierliche und dauerhafte Lösung für diese Menschen aufzeigt. Nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kann das Landesprogramm „Budget für Arbeit“ eine Chance sein. Was verbirgt sich hinter „Budget für Arbeit“? Wir haben hier auch schon mehrfach dargelegt, dass es anderswo funktioniert. Wir favorisieren das Mainzer Modell - neben dem Arbeitgeberanteil, der dort finanziert wird, auch einen Lohnkostenzuschuss aus Leistungen der Eingliederungshilfe und der Ausgleichsabgabe und das dauerhaft und eben nicht nur befristet wie andere Lohnkostenzuschüsse. Denn die Behinderung bei Menschen mit Behinderungen bleibt eben auch nach Ablauf von bestimmten Befristungen. Bei der Gestaltung des Landesprogramms ist uns wichtig, dass bei einem Scheitern des Arbeitsverhältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch die Rückkehr in die Werkstatt für Menschen mit Behinderung jederzeit möglich ist. Damit wollen wir sowohl den betroffenen Menschen als auch den Unternehmen beziehungsweise Arbeitgebern in Thüringen entsprechende Sicherheit geben und Kenntnis vermitteln. Dazu dienen unser Antrag und die Debatte darüber, weil es letzten Endes auch breit genutzt werden soll und seitens der Landesregierung eben auch mit einer Öffentlichkeitskampagne begleitet werden muss. Deshalb auch dieser Punkt in unserem Antrag. Außerdem muss auch dafür gesorgt werden, dass die Menschen mit Behinderung, die das „Budget für Arbeit“ nutzen wollen, dies auch einfach und unbürokratisch beantragen können, und das, meine Damen und Herren, beginnt mit einem barrierefreien Zugang zum Sozialamt, geht mit einer umfangreichen Beratung und Erklärung gegenüber den betroffenen Menschen und den Arbeitgebern weiter und endet beim Antragsformular und Bewilligungs- und Ablehnungsbescheid in leichter Sprache. Alles Dinge, deren Forderung hier nicht zum ersten Mal steht.
Zum Schluss der Einbringung, meine sehr geehrten Damen und Herren, werbe ich genau wie vor einem Jahr damals in der Debatte, dass Sie diesen Antrag annehmen bzw. wenigstens bereit sind, diesen Antrag an den Sozialausschuss und an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen, dass wir darüber diskutieren können. Die einfache Formulierung „haben wir alles, machen wir alles schon“ reicht uns beim „Budget für Arbeit“ für Menschen mit Behinderung nicht aus. Herzlichen Dank.
Danke. Wusste ich es doch, Herr Grob, es ist auch nur eine ganz leichte Frage.
Wenn es von der Bundesgesetzgebung abhängt, können Sie mir sagen, warum das in RheinlandPfalz funktioniert und in Thüringen nicht funktionieren kann? Das verstehe ich wirklich nicht.
Herr Staatssekretär, ich habe zwei Nachfragen. Die eine: Wie erklären Sie sich, dass bis heute die DEHOGA auf ihrer Seite im Zusammenhang mit der Arbeitsvermittlungsfirma X-Job wirbt, Menschen aus Europa hier einzusetzen, ihnen die Einreise, den Umzug nach Deutschland und das Erlernen der deutschen Sprache zu finanzieren und sie bei der Wohnungssuche etc. zu unterstützen? Ich kann das jetzt nicht alles zitieren. Ist mit der DEHOGA gesprochen worden, inwieweit sie das, was sie bis heute vorlegt und womit sie wirbt, übrigens auch in Spanien, auch umsetzt und ob sie da jetzt in Verantwortung genommen wird? Denn es ist offensichtlich nicht Realität, das haben wir feststellen können. Das wäre die eine Frage.
Und die zweite Frage: Es gibt auch etliche mit einem Berufsabschluss, die hier arbeiten wollen, nicht als Koch und Kellner, sondern in anderen Berufen, denen das nicht ermöglicht wird. Was werden Sie da tun?
Danke schön. Sie haben das jetzt noch einmal mit den ABC-Wagen nachgeforscht und noch einmal richtiggestellt, dass die das generell nicht können. Deswegen würde ich gerne noch einmal die Frage stellen: Ist denn vorgesehen, dass es möglicherweise eine Nachrüstung gibt, dass wir wenigstens welche haben, die im gegebenen Fall in der Lage sind zu messen?
Danke schön.
Brand in der Müllverbrennungsanlage in Zella-Mehlis
Wie den Medien zu entnehmen war, brannte vom Freitag, dem 4. Oktober, bis zum Sonntag, dem 6. Oktober 2013, der Müll im Bunker der Müllverbrennungsanlage in Zella-Mehlis. Dicke Rauchwolken und Geruchsbelästigung sowie der unermüdliche Einsatz der Feuerwehr führten zu zahlreichen Fragen und Kritik.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu den Ursachen und zum Hergang des Brandgeschehens in der MVA sowie zur Umsetzung der Informationspflicht durch den Betreiber vor?
2. Kann die Landesregierung eine Aussage treffen, ob es durch den Bunkerbrand zu irgendeinem Zeitpunkt zur Gefährdung der Bevölkerung durch ausströmende Gase gekommen ist und welche Maß
nahmen zur Überprüfung dieser Aussagen eingeleitet wurden?
3. Wie wurde der Notfallplan umgesetzt und wieso hat die automatische Löscheinrichtung nicht funktioniert?
4. Was ist aus den Brandresten geworden, die als Sondermüll zu klassifizieren sind?
Herzlichen Dank.
Danke schön erst einmal für die Information. Meine Frage richtet sich noch einmal auf das Thema Wasser. Die Löscheinrichtung, das haben Sie jetzt noch einmal gesagt, es wurde erst in der Öffentlichkeit kolportiert, dass die Löscheinrichtung nicht funktioniert hätte.
Die Sprinkleranlage, das stimmt aber nicht. Das ist richtig. Es ist viel Wasser und dann auch Schaum zum Einsatz gekommen. Wie wird das entsorgt? Versickert das jetzt in irgendeiner Form? Können Sie dazu noch einmal eine Aussage treffen? Das wäre das eine.
Das andere noch einmal: Es scheint so, nach der Aktuellen Stunde gestern, auch nach der Berichterstattung des Zweckverbands gestern im Suhler Stadtrat, dass mit dem Krisenmanagement alles bestens gelaufen ist. Können Sie das so bestätigen oder sehen Sie aus Ihrer heutigen Sicht ggf. doch Schlussfolgerungen, um mögliche - ein Risiko kann man nicht vollständig beseitigen - künftige Brände, Vorkommnisse oder Havarien zu beeinflussen? Wird es solche Schlussfolgerungen geben?
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, Sie haben das alle mitverfolgt in den Medien, vom 4. bis zum 6. Oktober brannten im Bunker der Müllverbrennungsanlage in Zella-Mehlis ungefiltert ca. 5.000 Tonnen Müll. Das war nicht der erste Brand in der Müllverbrennungsanlage, aber er war besonders langwierig, 38 Stunden insgesamt, und er erregte enormes öffentliches Interesse bzw. Aufmerksamkeit, weil es über einen langen Zeitraum zu einer großen Beeinträchtigung der Bevölkerung durch die Rauchschwaden gekommen ist und weil die Menschen Angst hatten vor möglichen entweichenden giftigen Gasen und auch Angst haben und hatten vor Gesundheitsgefährdung, sowohl einer möglichen akuten wie auch gegebenenfalls einer längerfristigen. Wir wollen mit der Aktuellen Stunde heute dazu beitragen, dass aufgeklärt wird, dass gesprochen wird über Ursachen, Konsequenzen, auch Fehler möglicherweise benannt werden, und dass man aus solchen Vorkommnissen lernen muss. Das ist notwendig, weil ich meine, und das hat sich in den Medien widergespiegelt, dass es zu einer miserablen Informationspolitik unmittelbar nach dem Ausbruch des Brandes gekommen ist, und weil es aus unserer Sicht eine ungenügende und zeitlich sehr verzögerte Kommunikation mit der Bevölkerung gegeben hat. Also die Fragen waren einfach schneller da, die Forderungen, jetzt muss gehandelt werden, als überhaupt Informationen eine Rolle gespielt haben. Außerdem steht die Frage nach einer unzureichenden Koordinierung aller Akteure, der Wahrnehmung der Verantwortung natürlich zuallererst des Betreibers, des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft, aber eben auch das Zusammenspiel mit allen verantwortlichen Akteuren des Brand- und Katastrophenschutzes.
Mittlerweile gibt es eine Reihe von Debatten in den Medien, aber es gibt eben immer noch offene Fragen. Dass es ein Thema ist, zeigen zunächst auch mal die drei Mündlichen Anfragen, die von verschiedenen Fraktionen hier vorgelegt wurden.
Ich will noch mal drei offene Probleme ansprechen. Das ist zuallererst die Frage: Sind Schadstoffe in die Umwelt gelangt? Es wird gesagt nein, hartnäckig. Das mag sein, aber es wird angezweifelt und deswegen will ich es aussprechen, weil man sagt, die vorhandene Messtechnik, die an den Feuerwehrgeräten installiert ist, kann bestimmte Schadstoffe zwar messen, aber bestimmte eben auch nicht, und dort insbesondere Dioxine, Furane, andere krebserregende Stoffe oder auch Schwer
metalle, die, wenn sie einmal ausgetreten sind, in die Umwelt einsickern. Entschuldigen Sie, das kommt mir vor in der Debatte, als wenn man beim Arzt sagt, wir haben ein Blutbild gemacht, das ist in Ordnung, aber letztendlich hatte der Patient einen Herzinfarkt und das hat man nicht überprüft. Deswegen, glaube ich, brauchen die Bürger eine Antwort, das sind wir ihnen schuldig.
Es ist ja unverständlich, warum man Gartenabfälle nicht verbrennen darf, weil das Gesundheit und Umwelt gefährdet, aber hier über so einen langen Zeitraum den Austritt von Rauchgasen ohne irgendwelche Einschränkungen hinnehmen muss.
Zweitens bleibt die Frage nach der Handlungsfähigkeit und Koordinierung im Havariefall. Die Leute fragen, 500 Meter weiter ist das Gefahrenabwehrzentrum, die Freiwillige Feuerwehr in Zella-Mehlis, die hier super gearbeitet hat, auch mit Partnern. Denen muss gedankt werden. Aber wäre es nicht besser gewesen, hier in einem solchen Havariefall sehr schnell alle Kräfte zusammenzuführen, und sind hier nicht Kreisgrenzen auch hinderlich, müssen wir da nicht Schlussfolgerungen ziehen?
Zum Schluss, meine Damen und Herren, bleibt die Frage der Bürgerinitiative, die immer noch da ist, für ein besseres Müllkonzept, die auch ab und zu an die 30.000 Einwendungen erinnert, die seinerzeit eine Rolle gespielt haben: Ist es noch zeitgemäß, dass nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz unsortiert Müll verbrannt wird? Darum bitte ich um Auskunft und Diskussion. Herzlichen Dank.
9.04 Uhr, wir sind gestartet. Also nach den Startschwierigkeiten,
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, faires Praktikum für junge Leute hier in Thüringen, das ist unser Antrag, mit dem wir heute hier im Plenum beginnen. Dieser Antrag ist zwar neu, aber die Debatte dazu im Hohen Haus hat es schon öfter gegeben. Ich erinnere vor allem an 2011, als die FDP einen ähnlichen Antrag eingebracht hatte.
Ich will Ihnen sagen, unser Antrag orientiert sich ganz bewusst an dem europäischen Diskurs zu Qualitätskriterien und einem Qualitätsrahmen für Praktika, aber insbesondere auch an den Forderungen der DGB-Jugend, wie sie im Leitfaden für faires Praktikum festgehalten sind.
Damit, meine Damen und Herren, wollen wir sicherstellen, dass Praktika nicht zur Verdrängung regulärer Beschäftigungsverhältnisse genutzt werden, weshalb auch eine zeitliche Beschränkung auf drei Monate erfolgen muss und nach einem abgeschlossenen Studium Praktika höchstens in Ausnahmefällen erlaubt sein sollten. Wir wollen weiter dafür sorgen, dass vernünftige und qualitativ hochwertige Praktikumsbedingungen gelten, die vertraglich festgehalten werden und dann letztendlich auch mit einer Auswertung, mit einem Zeugnis dokumentiert werden.
Und drittens: Ja, wir wollen die Generation Praktikum beenden und sichern, dass eine Mindestvergütung von 300 € pro Monat gezahlt wird.
Dies muss gleichberechtigt im öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft gelten. Deshalb wollen wir zum einen eine Richtlinie, die dies für den Landesdienst regelt, hier geht es schließlich auch um eine Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Wir wollen aber auch, dass in die Förderrichtlinien des Landes die Vorschrift zu fairen Praktikumsbedingungen als ein weiteres Kriterium aufgenommen wird. Wir sagen ganz deutlich, wer öffentliche Gelder erhält, muss faire Bedingungen für alle Beschäftigten im Unternehmen schaffen.
Dazu gehören immer mehr auch Praktikantinnen und Praktikanten, das wissen wir, und es muss auch Schluss sein mit dem Gejammer, es gibt keine Fachkräfte in Thüringen, wie wir gerade in diesen Tagen wieder gehört haben. Nehmen Sie die gut ausgebildeten Leute hier in Thüringen, stellen Sie sie ein und zahlen Sie ihnen auch gute Löhne! Denn auf gute Ausbildung muss gute Arbeit folgen.
Dass eine solche Umsetzung nur in Thüringen nicht genügt, ist dabei kein Geheimnis. Das Problem ist ja viel größer. Deshalb fordern wir in einem weiteren Schritt die Landesregierung auf, sich mit einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, die Kriterien für faire Praktika auch bundesweit mit einheitlichen Standards festzulegen. Ganz kurz: Es liegen Alternativanträge vor, dazu wird man dann reden können, aber wir brauchen keine Missbrauchsdebatten, wir brauchen auch keine Willensbekundungen und wir brauchen auch keine Selbstverpflichtung. Wir brauchen endlich klare Regelungen, und die sind hier mit unserem Antrag vorgelegt. Die Fraktion DIE LINKE, das sage ich vorab, falls Sie in Diskussionen spekulieren, nimmt diese Grundsätze für faire Praktika seit einiger Zeit als Grundlage ihrer Arbeit. Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! Also Frau Holzapfel, Sie haben ja jetzt wirklich den Vogel abgeschossen. Sie erklären hier, es ist alles richtig und notwendig, das hat auch die Europäische Kommission schon festgelegt, und weil das alles so ist, wird das alles schon so kommen, wie das irgendwo beredet ist.
Ich sage Ihnen, die Jugendlichen, die Praktikantinnen und Praktikanten, die heute hier in Thüringen ein Praktikum machen wollen oder absolvieren, können nicht mehr warten, sie werden nämlich sonst weggehen. Die brauchen jetzt Lösungen,
die brauchen endlich einmal verbindliche Entscheidungen und nicht dieses Lavieren von „alles richtig“, „notwendig“, „müsste“, „hätte“, „wenn und aber“. Deswegen glaube ich, dass unser Antrag hier ganz klare Kante zeigt und der weitergehende ist und deswegen hier auch heute abgestimmt werden sollte. Natürlich - und, Herr Staatssekretär, da gebe ich Ihnen recht, da haben Sie ja ausführlich dazu gesprochen - umfasst Praktika heute eben sehr viel und hat viele Facetten. Das ist zum einen der Pflichtteil einer Ausbildung, auch freie Praktika zur Überbrückung von Zeiten der Arbeitslosigkeit, Praktika umfassen Schüler und Studierende, aber eben auch Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung. Es gibt Praktikumsstellen in Unternehmen, auch im öffentlichen Dienst. Einmal kommt es tatsächlich auf den Wissenserwerb des Praktikanten an und einmal, meine Damen und Herren, geht es ziemlich ungeschminkt um Ausnutzung der Arbeitsleistung. Frau Holzapfel hatte hier den Begriff „Ausbeutung“ genannt. Ich muss da gar nicht widersprechen.
Aber das Thema umfasst eben auch einen besonderen Problembereich und deswegen ist es richtig und notwendig, dass wir uns hier wiederholt mit der Problematik beschäftigen. 50 Prozent aller Praktika sind heute nach Erhebung weder mit einem Entgelt noch mit irgendeiner Form von Aufwandsentschädigung für die Praktikantinnen und Praktikanten verbunden. Praktika werden zum Teil mehrfach verlängert, so dass sie eben doch, das muss man hier sagen, gezielt Erwerbstätigkeit ersetzen und damit eben auch sozialversicherungspflichtige Arbeit verhindern. Das können und wollen wir nicht zulassen.
Deswegen, lassen Sie mich noch mal ganz kurz einen Exkurs in die Debatte vornehmen, die es ja hier im Landtag schon gegeben hat.
Angefangen hat es vor einigen Jahren mit einer Anfrage des Abgeordneten Kuschel - das war schon in der letzten Legislatur - nach den Praktikumsstellen und ihrer Ausstattung im Verantwortungsbereich der Landesregierung. In der jetzigen Legislatur wurde der Verantwortungsbereich der Landesregierung durch zwei Anfragen angesprochen, die eine von den Kollegen der FDP und eine durch meine Kollegin Hennig, die eigentlich hier stehen wollte und sollte, die leider krank ist (Susi, ich wünsche dir gu- te Besserung, wenn du den Live-Stream verfolgst.),
also von Susanne Hennig und mir. Da wurde gesagt, von 2009 bis 2011 gab es im Landesdienst 1.500 Praktikantinnen und Praktikanten, mit einer Entschädigung, meine Damen und Herren, waren es ganze 69. Nun haben wir ja gehört, es hat sich ein bisschen was bewegt. Das ist gut zu hören, aber es ist immer noch von Gutwill abhängig und hat keine klare Regelung. Zu einer grundsätzlichen Diskussion kam es dann hier im Haus im April 2011, was den Antrag der FDP-Fraktion betroffen hat. Wir haben das zum Beispiel bei uns wirklich zum Anlass genommen, ausführlich darüber zu diskutieren und auch in der Fraktion zu überlegen, was muss man tun, damit man diese Richtlinien einhält. Zugegebenermaßen ist das kein leichter Weg, aber „Wasch mich und mach mich nicht nass“, meine Damen und Herren, das kann eben nicht sein. Dann muss man so konsequent sein und sagen, kein Praktikum ohne entsprechende Bezahlung.
Frau Holzapfel, ich habe jetzt eben noch mal unseren Antrag gelesen. Von einem Mindestlohn war hier nicht die Rede.
Es geht um eine Mindestentschädigung nicht unter 300 € im Monat. Ich meine, Mindestlohn zu fordern - Sie unterstellen uns hier ohnehin, dass wir immer utopische Forderungen aufmachen -, das würde ja bedeuten, jede Arbeitsstunde auch für Praktikantinnen und Praktikanten mit 10 € pro Stunde zu nehmen. Das wäre zwar gut, ist aber unrealistisch und deswegen haben wir eine solche Forderung hier nicht aufgenommen. Das muss einmal klargestellt werden.
Warum überhaupt nur den öffentlichen Dienst mit diesen Problemen anfassen? Wir haben darüber nachgedacht, neben der Tatsache in den Landesministerien nachzuarbeiten und Regelungen zu treffen, auch mehr Initiativen, meine Damen und Herren, auszulösen, was die Tarifgemeinschaft der deutschen Länder angeht. Auch das war ja, glaube ich, nicht so konsequent, wie man das eigentlich erwarten sollte. Wir sind der Auffassung, der Vorbildfunktion öffentlicher Dienst gerecht zu werden und dann aber tatsächlich auch den Blick auf die Wirtschaft zu richten. Da ist es in der Tat so, dass zwar Praktikanten gern genommen, aber nicht eingestellt werden. Das führt ja letztendlich zur „Generation Praktikum“. Wenn hier gesagt wurde, Herr Sta
schewski, bei der Wirtschaft regelt sich das jetzt auch im Alleingang, weil wir ja gute Fachleute brauchen, möchte ich auf den Artikel - meines Erachtens war er vorgestern im „Freien Wort“ zu lesen – verweisen, „Jammern beenden“ oder so ähnlich, wo von der Ilmenauer Studie ausgegangen und gesagt wird: Wirtschaft - und das ist auch mein Appell heute von dieser Stelle aus -, hört auf mit diesem Jammern, stellt die jungen Leute ein, bezahlt sie ordentlich,
macht Personalwirtschaft. Das funktioniert sonst so nicht. Immer nur die Hand aufzuhalten und zu sagen, das geht hier nicht. Wir haben junge, gut ausgebildete Leute. Erfreulicherweise ist die Zahl der Abwanderungen rückläufig, aber es sind immer noch 33 pro Tag, wenn diese Rechnung so stimmt. Ich glaube, wir können hier auf gar keinen verzichteten, im Gegenteil, wir wollen durch ein attraktives Thüringen auch Studenten, die von auswärts hier in Thüringen studieren, halten und das kann man sicherlich mit einem guten, fairen Praktikum und einer Einstellung, die letztendlich hier auch erfolgt. Deswegen - noch einmal zum Schluss - halten wir die Anträge von SPD und CDU für nicht ausreichend. Der Antrag von der FDP ist etwas weitergehend, aber auch der zielt letztendlich auf die Selbstverpflichtung ab und da sage ich nur, wenn Sie einmal auf Ihre eigene Homepage schauen, da wird auch sehr stark mit Praktika geworben; beim Kollegen Kurth sieht man dann bei Entschädigung für das Praktikum den Verweis: „keine“. Also so viel zur Selbstverpflichtung und zu Aktivitäten.
Wir brauchen Regelungen, anders wird es nicht funktionieren. Sie haben heute die Chance, den jungen Leuten, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierenden ein deutliches Zeichen zu setzen: Wir wollen euch, wir wollen, dass ihr euch ausprobiert im öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft und wir wollen euch einstellen als gute zukünftige Fachleute. Ich bedanke mich.
Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Abgeordnete, durch den einstimmigen Beschluss des Landtags in seiner 114. Sitzung am 22. März 2013 wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Genossenschaften in Thüringen unterstützen“ an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zur weiteren Diskussion überwiesen. Dort wurde im Rahmen der 42. Sitzung am 16. April 2013 auf Antrag der GRÜNEN eine schriftliche Anhörung mit einer Antwortfrist von vier Wochen beschlossen.
In Reaktion darauf erreichten die Landtagsverwaltung 14 Zuschriften von Anzuhörenden, die zum Themenkomplex Stellung bezogen. Im Rahmen der 47. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit am 10. September dieses Jahres wurde in ausführlicher Diskussion das Ergebnis der Expertenanhörung beraten. Die Landtagsverwaltung hatte dazu zu Drucksache 5/5821 eine umfangreiche synoptische Darstellung der Ergebnisse der schriftlichen Anhörung vorgelegt. Dafür noch einmal herzlichen Dank.
Seitens der Fraktionen der CDU und SPD und durch den Wirtschaftsminister wurde in der Debatte deutlich gemacht, dass derzeit kein Handlungsbedarf gesehen werde. In der schriftlichen Anhörung stellten alle Befragten fest, dass das Genossenschaftsthema außerordentlich aktuell und in vielen Bereichen ein wichtiger Aspekt gemeinsamen Wirtschaftens ist.
Selbstverständlich fassen die Gründer grundsätzlich die Entscheidung über die geeignete Rechtsform selbst. Dabei kritisiert eine große Mehrheit der Anzuhörenden, dass Gruppengründungen aufgrund
der Fixierung von Förderprogrammen auf Einzelpersonen im Bereich der Existenzgründer nach wie vor strukturell benachteiligt werden, da beispielsweise Gründungszuschüsse und Gründungskredite für die gesamte Gründung nur an einen der Mitbegründer gezahlt werden.
Hier wurden von den Anzuhörenden unter anderem so wichtige Probleme wie der Zugang zu Fördermitteln und Coaching-Programmen aufgeführt als auch die Vernachlässigung der Genossenschaftsoptionen in vielen Fällen der Gründungsberatung. Es wurde festgestellt, dass genossenschaftliches Denken mehr zu verbreiten ist.
Auch aus diesen Erwägungen unterstützten 10 der 14 Anzuhörenden die unter Punkt 2 b im Antrag erhobene Forderung einer Förderrichtlinie für Genossenschaftsgründungen in Anlehnung an die Genossenschaftsinitiative in Baden-Württemberg. Die vier weiteren Anzuhörenden verwiesen auf ihre Unkenntnis der Genossenschaftsinitiative oder gaben dazu keine Meinung ab. Im Rahmen der Anhörung wurde jedoch deutlich, dass es den Anzuhörenden sinnvoller erscheint, bereits vorhandene Beratungsstrukturen zu optimieren, statt wie im Ursprungsantrag eine neue Anlaufstelle mittels eines Kompetenzzentrums zu schaffen. Daraufhin haben die Ausschussmitglieder der Fraktion DIE LINKE diesen Punkt im Antrag in der Ausschussberatung zurückgezogen.
Insgesamt wurde im Ausschuss mehrheitlich darauf abgestellt, die Ergebnisse bisheriger Maßnahmen wie etwa die Bündelung der Beratungskompetenzen im neuen Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum, ThEx genannt, abzuwarten. Die Forderung nach einer Förderrichtlinie, wie sie von über zwei Dritteln der Anzuhörenden unterstützt wurde, ist im Ausschuss abgelehnt worden.
Im Ergebnis der Beratung hat der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit mit 4 Jastimmen, 8 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen empfohlen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Genossenschaften in Thüringen unterstützen“ abzulehnen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das vorhin war der Bericht, jetzt kommt der Beitrag unserer Fraktion. Wir finden nach wie vor nicht alles schick und toll, denn Genossenschaften - das stimmt insoweit - haben zwar die gleichen Möglichkeiten wie andere Existenzgründer, auch andere Rechtsformen. Aber, Herr Heym, Genossenschaften haben es eben viel schwerer, sich zu gründen, das ist das Problem. Darauf würde ich gern noch mal zurückkommen.
Genossenschaften müssen sich, Herr Kemmerich, am Markt orientieren, das stimmt. Aber bei Ihnen steht eben das solidarische gemeinschaftliche Wirtschaften im Vordergrund und nicht die Gewinnorientierung, weil alles das, was erarbeitet und erwirtschaftet wird, wieder reinfließt in das Unternehmen, in die Genossenschaft, damit auch eine Existenzsicherung für die Mitglieder geschaffen wird.
Es ist ganz klar - und das ist ja auch unstrittig dass Genossenschaften ein wichtiger Bestandteil der Thüringer Wirtschaftslandschaft sind und dass sie sich durch eine hohe wirtschaftliche Stabilität auszeichnen und durch ein ausgesprochen soziales Unternehmertum. Dass sie nur eine Form des Wirtschaftens sind und wir mitnichten alles in Genossenschaften umwandeln wollen, das haben Sie, glaube ich, auch schon gemerkt.
Im Landtag war ja bei der ersten Debatte des Antrags hier Konsens und da bin ich auch sehr dankbar dafür, dass wir hier weiterdiskutieren. Das haben wir ausführlich im Wirtschaftsausschuss getan.
Lassen Sie mich vielleicht noch mal an einer Stelle das hervorheben, was der Paritätische Wohlfahrtsverband - der ja speziell ein Projekt „Gründen in Gruppen“ selbst praktiziert und den Prozess von Genossenschaftsgründungen begleitet - hier gesagt hat - ich zitiere: „Immer dann, wenn Menschen ihre eigene Situation wirtschaftlich, sozial oder kulturell verbessern wollen, den Gedanken der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung in einer wirtschaftlichen Tätigkeit umsetzen wollen, ist die Genossenschaft eine geeignete Rechtsform.“ Diesen Gedanken wollen wir sehr unterstützen. Wir haben ja aus den Darlegungen festgestellt, dass offensichtlich der Genossenschaftsgedanke und wie man dazu kommt, in Thüringen noch gar nicht so weit verbreitet ist, dass es da viele Fragen gibt. Wie gesagt, wir möchten gern die Materialien auch der Anhörung nutzen, um hier öffentlich weiter wirksam zu sein. Denn Minister Machnig hat zwar diese schicke Broschüre, die auch Frau Siegesmund angesprochen hat, im Wirtschaftsausschuss verteilt darüber haben wir uns alle gefreut. Ich will nur sagen, die ist schon ein Jahr alt, es hat keiner gemerkt, echt September 2012. Da würde ich schon mal die Frage stellen, ob die schicken, tollen Broschüren wirklich das bewirken, was Sie eigentlich bezwecken sollen. Konkret wird das an dem, was zum Beispiel die Genossenschaft BürgerEnergie Jena in der Anhörung geschrieben hat: „Das Wirtschaftsministerium begrüßt mit Worten die Genossenschaftsgründung. Konkret auf die Gründung zugeschnittene Materialien fehlen ebenso wie ein Ansprechpartner bei Fragen der Satzungsgestaltung.“ Da frage ich mich schon, ob da nicht eventuell doch noch einmal nachgeholfen werden kann, denn eine Broschüre allein macht das, glaube ich, nicht.
Wir haben auch festgestellt, dass gerade die Energiegenossenschaften in Thüringen im Aufwind sind. Auch bei uns in der Fraktion gibt es Genossenschaftsmitglieder und in Manfred Hellmann gibt es auch jemanden, der dort sehr vorangeht. Aber es gibt in Thüringen eben auch Elterngenossenschaften, Seniorengenossenschaften, es gibt Genossenschaften für Bürgerladen, überhaupt für Gemeinwesenarbeit. Ich denke, dass hier viele Möglichkeiten sind, um das noch zu verbreitern. Sie haben auch festgestellt, dass wir durchaus auch lernfähig sind, dass wir beispielsweise hinhören, wenn es entsprechende Argumente gibt. Zum Beispiel, den Punkt „Kompetenzzentrum für Genossenschaften“ zurückzuziehen, ist, glaube ich, nicht die Frage, wenn das an anderer Stelle funktionieren kann. Die Frage ist nur, ob die ThEx letztendlich das Instrument ist, um das auszugleichen, was hier tatsächlich erschwerend für Genossenschaftsgründungen wirkt. Sie ha
ben schon darauf hingewiesen, ich hatte es auch bei der Begründung gesagt, dass Gruppengründungen im Verhältnis zu Einzelgründungen sehr viel schwieriger sind und gerade der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften hat hier auch noch einmal Stellung genommen. Deshalb waren auch die meisten Anzuhörenden für eine eigenständige Förderrichtlinie zur Gründung von Genossenschaften, damit auch juristisch das ausgeglichen wird im Sinne eines Nachteilsausgleichs, was hier also viel schwieriger ist.
Es geht nicht um Doppelförderung und Übervorteilung von Genossenschaften, sondern es geht wirklich darum, dass Benachteiligungen ausgeschlossen werden. Da hat zum Beispiel auch der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband auf Benachteiligungen im Rahmen des KfW-Gründercoachings verwiesen. Das gleicht auch die ThEx nicht aus. Da muss man noch mal schauen. Ich fand es interessant und ich hatte das auch in der Debatte im Ausschuss schon gesagt, dass NRW im März dieses Jahres einen Antrag beraten und diskutiert hat, einen Antrag von Rot-Grün, der für uns auch hier im Thüringer Landtag durchaus ein gutes Beispiel sein kann. Die Überschrift dieses Antrags in NRW war „Stärkung der gemeinwohlorientierten und solidarischen Wirtschaft“. Er ging sogar noch weiter, indem dort eine Bundesratsinitiative gefordert wird. Ich will nur hoffen, dass sich Thüringen, wenn es denn auf den Weg kommt, dem auch anschließt.
In diesem Sinne glaube ich, dass Sie zwar heute mit Ihrer Mehrheit diesen Antrag beenden und versenken, aber das Thema wird weiter aktuell sein und bleiben. Deswegen werden wir da auch weiter dran bleiben, um das zu forcieren. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister, Danke schön für den Sofortbericht. Auf Einzelheiten werde ich auch noch zu sprechen kommen. Fakt ist eins, Zukunftsfragen sind ganz wichtige Fragen und wir haben ja hier in diesem Haus nicht zum ersten Mal über Chancen für junge Menschen gesprochen, hier in Thüringen eine gute Bildung, eine gute Ausbildung und letztendlich auch eine gute Arbeit zu finden. In diesem Kontext ist auch unser Antrag zu sehen als Alternativantrag. Sie werden ja feststellen, dass er sich gar nicht so grundlegend von dem Antrag von CDU und SPD unterscheidet, weil wir der Auffassung sind - das haben Sie ja auch gesagt -, dass sich zwar die Situation für Schulabgänger im Land Thüringen aufgrund der veränderten Wirtschaftssituation, Fachkräftebedarf usw. verbessert hat, aber trotzdem gibt es ja noch eine ganze Reihe von Problemen, die man schon auch sehen muss, wie jungen Menschen hier eine berufliche Entwicklung, eine berufliche Perspektive unter optimalen Bedingungen anzubieten ist.
Ich will hier vielleicht noch einmal zwei Problemkreise nennen: Das eine ist natürlich die hohe Zahl der Abbrüche bzw. der Vertragslösungen, die wir zu verzeichnen haben. Wenn man sich das einmal anschaut bei Ausbildungsverträgen, über 40 Prozent bei Frisören und Tischlern. Besonders betroffen ist auch der Hotel- und Gaststättenbereich. Aber Ursachen suchen ist, glaube ich, bei diesem Antrag jetzt nicht die entscheidende Seite. Wichtig ist, dass in diesem Kontext natürlich eine Berufsorientierung tatsächlich langfristig und strategisch angelegt sein muss. Da sind die Beispiele, die Sie benannt haben, insbesondere das seit zehn Jahren funktionierende „BERUFSSTART plus“ gute Ansatzpunkte, um in diesem Prozess weiter voranzukommen.
Deswegen sagen wir - und das ist eigentlich auch von Ihrem Ministerium betont worden in den letzten Jahren -, ja, wir wollen eine Standardförderung. Im Grunde genommen haben wir uns sogar einer Formulierungen von Ihnen angeschlossen, weil wir eigentlich - das wäre auch rückwirkend nachzulesen immer eine Regelförderung verlangt haben. Das will eigentlich nichts anderes sagen als: Wir unterstützen die Entwicklung einer Struktur der Berufsorientierung, die allen Schülerinnen und Schülern ab 7. Klasse im Land Thüringen zugutekommt. Dafür müssen wir die Mittel der Bundesagentur für Arbeit nutzen, dafür wird der Europäische Sozialfonds genutzt und dafür - so jedenfalls meinen wir - sollte in Zukunft Landesförderung fest implementiert werden. Sie haben gesagt, das ist zumindest - und so wissen wir das auch - bis 2013 gesichert. Deswegen sagen wir: Lasst uns doch bis 2014, bis zum Ende des Schuljahrs „BERUFSSTART plus“ fortsetzen und danach mit Landesförderung für alle eine Struktur schaffen.
Zweitens - und das ist der Unterschied zum vorliegenden Antrag von CDU und SPD - wollen wir einen klaren Auftrag zur Standardleistung der Berufsorientierung und zur Schaffung einer Struktur erteilen und wir wollen drittens Bildungsbegleiter in die Struktur implementieren.
Es hat diese Untersuchung gegeben, diese Evaluation vom IAB, die gemacht wurde. Da gibt es auch ein paar kritische Fragen, die dort gestellt wurden. Aus unserer Sicht ist das Projekt „BERUFSSTART plus“ insofern unverzichtbar, da es für Schüler, Lehrer, Eltern und Betriebe eine klare Struktur und Ansprechpartner stellt. Es hat den Anspruch, allen Schülern praktische Erfahrungen zu verschaffen, sie individuell zu beraten und - das ist uns auch sehr wichtig - sie bis zur Übernahme eines Ausbildungsplatzes zu begleiten. Das heißt, es wird hier eine sehr enge Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft von vornherein vorausgesetzt und bekräftigt, gefördert. Das ist uns sehr wichtig.
Wir haben vorgeschlagen, dass dieser Antrag weiterdiskutiert werden sollte. Die Wirtschaft, gerade die Südthüringer Wirtschaft, hat das auch noch einmal bekräftigt mit einem Schreiben auf ihrer Wirtschaftskonferenz an den Wirtschaftsminister, das im Juni übergeben wurde. Wir bitten Sie auch, insofern sehr sensibel mit den Anträgen umzugehen und würden auch vorschlagen, diese noch einmal in den Bildungsausschuss und auch in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen, weil wir die große Chance sehen, dass Thüringen hier über ein Alleinstellungsmerkmal verfügt, indem strukturell und auch finanziell im Landeshaushalt perspektivisch dieses Programm der Berufsorientierung verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler festgelegt werden kann. Unter diesem Gesichtspunkt ist es sicherlich sinnvoll, hier noch weiterzudiskutieren, die Erfahrungen, die auch in anderen Projekten gemacht wurden, zu beraten und zu überlegen, wie man alle guten Dinge zusammenfasst in einer verbindlichen Strategie, die nach 2014 weitergeht. Vielleicht als letzten Satz noch mal: Sie haben hier mehrfach über die Landesstrategie gesprochen, die ja durch die Arbeitsgruppe oder den Begleitausschuss auch erarbeitet wurde. Die kennt hier niemand. Das ist insofern bedauerlich, weil wir das natürlich gerne auch zur Kenntnis nehmen und mitdiskutieren würden und das ließe sich ja dann wahrscheinlich in einer fortgesetzten Diskussion in beiden Ausschüssen im Zusammenhang auch mit dem Entwurf der Landesstrategie tun. Ansonsten denke ich, dass das Berichtsersuchen hier aus unserer Sicht erfüllt ist. Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Döring. Ich habe auch nur eine kurze Frage. Da Sie sicherlich die Landesstrategie kennen, möchte ich gern fragen, sieht sie denn die Implementierung von Bildungsbegleitern vor oder nicht?
Also es wird eine Struktur von Bildungsbegleitern geben?
Meine Damen und Herren, wir behandeln das Ausführungsgesetz zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Das ist ein eigentlich sehr formales Gesetz, weil es sich mit strukturellen Fragen der weiteren Umsetzung aufgrund der Gesetzlichkeiten beschäftigt. So wird es auch behandelt und im Grunde genommen bräuchte es nicht viel mehr, was man dazu sagen muss. Allerdings steht die Frage, wie wird in der Tat das SGB II hier im Land Thüringen umgesetzt, auf der gesetzlichen Grundlage selbstverständlich, aber welche Möglichkeiten nutzt das Land, um einfach auch im Sinne von Betroffenen Verbesserungen zu erreichen. Da gestatten Sie mir bitte fünf Anmerkungen, die ich dazu machen möchte.
Erste Anmerkung: Es wird immer gesagt, Statistik ist so phänomenal, wir stehen so gut da, dass wir Hartz IV gar nicht mehr so sehr thematisieren müssen. Ich will Ihnen nur sagen, auch wenn die Zahlen rückläufig sind, geht es immerhin um insgesamt noch über 60.000 Arbeitslose, die im SGB II drin sind, das sind über 200.000 Personen in mehr als 100.000 Bedarfsgemeinschaften. Deswegen, denke ich, ist das keine zu vernachlässigende Größe. Wir haben ja auch die aktuelle Debatte, gerade was den Übergang von SGB III zu SGB II angeht. Und wir wissen auch, das hat eine Studie des IAB gezeigt, dass mehr als ein Drittel möglicher Betroffener gar nicht Leistungen aus dem SGB II beantragt.
Zweite Anmerkung: Hartz IV ist mittlerweile zum Mindesteinkommen mutiert, weil Sie sich ja verweigern, bisher bundesweit für einen flächendeckenden Mindestlohn einzutreten. Als Konsequenzen, die daraus bekannt sind, will ich hier nur noch mal ins Gedächtnis rufen, dass etwa 40 Prozent der Menschen trotz Arbeit im Bereich der Leistung des
SGB II drin sind, was Armut und viele soziale Probleme mit sich bringt. Dafür war das SGB II, also Hartz IV, das Einfallstor.
Dritter Gedanke: Das SGB II ist mehr als 50-mal novelliert und verändert worden. Da blickt keiner mehr so richtig durch. Demütigungen, Ängste, auch zunehmend Krankheiten hat das für Betroffene mit sich gebracht. Deshalb ist es wichtig, dass sie für ihre Rechte auch eintreten und darum kämpfen. Ich sage, Hartz IV ist eine Form von struktureller Gewalt, die hier ausgeübt wird,
der auch Betroffene im Land Thüringen einfach unterliegen. Ich sage das aus dem Grund, weil nämlich die herkömmlichen Instrumente schon lange nicht mehr für einen Teil von Menschen greifen. Die Trägerlandschaft, auch in Thüringen, ist erheblich ausgedünnt, Arbeitsgelegenheiten mit Qualifizierungsmaßnahmen gehen nach der Instrumentenreform gar nicht mehr und auch Bildungsmaßnahmen, die unter dem Blickwinkel eines erhöhten Fachkräftebedarfs unerlässlich sind, sind außerordentlich schwierig zu bewerkstelligen.
Gestatten Sie mir an der Stelle, ein konkretes Beispiel zu benennen, weil die Frauen, die das betrifft, heute auch hier im Thüringer Landtag sind. Sie haben aus Platzgründen keinen Platz mehr bekommen hier oben; ach doch, sie sitzen jetzt da. Das sind Frauen in der Erzieherinnenausbildung, übrigens bei der DEHOGA. Ich hätte mir vorstellen können, dass bei der DEHOGA gut Köche und Kellner ausgebildet werden, aber die Erzieherausbildung findet dort statt mit großen Problemen. 80 Prozent der Betroffenen haben die staatlichen Prüfungen nicht bewältigen können, weil insgesamt 266 Stunden Fehlstunden waren, die nicht ordentlich und fachgerecht gegeben wurden. Ich sage das deshalb, weil wir die Fragen zu beantworten haben auch unter der Überschrift „Thüringen braucht dich“: Was sagen wir denn den Frauen? Wie kommen sie denn zu diesem Erzieherabschluss, wo vor allen Dingen auch für die Mehrzahl der Frauen tatsächlich eine Stelle da ist? Ich will nur sagen, es ist verschenkte Lebenszeit, es ist verschenktes Geld, weil für ein Jahr eine solche Ausbildung laut Bildungsgutschein 16.636 € jährlich kostet. Ich frage hier: Wer trägt dafür die Verantwortung? Da können wir uns nicht auf diesen Verschiebebahnhof begeben, um den Schuldigen zu suchen. Ich glaube, da stehen wir alle in der Pflicht, diesen Frauen hier in Thüringen eine ordentliche Perspektive zu geben.
Ich habe die große Bitte, gemeinsam mit dem Kultusminister und dem Verantwortlichen im Wirtschaftsministerium, Staatssekretär Staschewski hilft da vielleicht auch mit, eine Lösung zu finden. Wir brauchen für diese Frauen einen Sonderweg.
Das heißt nicht, dass wir einen Sonderweg für alle finden können. Auf jeden Fall ist es so, dass heute bei den Qualifizierungsmaßnahmen alles über ein regionales Einkaufszentrum läuft, das sitzt in Halle. Da gibt es Ausschreibungen, da hat jemand vor Ort in den Jobcentern überhaupt keine Einflussmöglichkeit mehr, spezifische Maßnahmen für die Träger und gemeinsam mit ihnen entsprechend der konkreten Situation in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu entwickeln. Ich halte das für sehr fatal und deswegen haben wir unter anderem auch die zwei Punkte hier in unserem Entschließungsantrag mit aufgenommen, dass wir eine wirksame und zielorientierte Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel zur Sicherung von Qualitätsstandards, für Qualifizierungsund Weiterbildungsmaßnamen brauchen und dort auch der Willen und die Vorstellungen der Betroffenen, ihre Fähigkeiten, die sie mitbringen - und sie haben auch Fähigkeiten - stärker berücksichtigt werden.
Ein letzter Punkt, den ich hier noch sagen möchte: Wir haben stärker für einen Teil der Betroffenen im SGB II, der Leistungsempfänger, tatsächlich die soziale Seite zu betrachten. Es funktioniert nicht mehr nur ein Markt- und Integrationsanspruch, sondern es gibt einen Teil von Betroffenen, mit dem muss man sich einfach mehr Mühe geben. Da brauchen wir längerfristige Maßnahmen, da braucht es psychosoziale Begleitung und nicht zuletzt wurde das gerade in der letzten Woche sehr deutlich bei einer Konferenz, die das Sozialministerium hier im Thüringer Landtag durchgeführt hat. Wir brauchen also eine langfristige Strategie, wir brauchen Integrationsbegleiter, das wäre sehr schön, wenn man das auch gesetzlich geregelt hätte. Wir müssen beachten, dass eine neue Zielgruppe hier heranreift, auch das wird sehr deutlich - das sage ich auch als Gleichstellungs- und Frauenpolitikerin -, eine Zielgruppe, die alleinstehende Männer über 50 betrifft. Von denen sind viele in ganz großen, schwierigen Problemen. Hier muss man sich noch mal neu Gedanken machen, um letztendlich - und das wäre ein weiterer Punkt - auch Eingliederungsvereinbarungen auf Augenhöhe - und das ist ja gesetzlich geregelt - tatsächlich umzusetzen.
Wir hätten uns gewünscht, wenn es eine Anhörung entsprechend unserem Antrag im Wirtschaftsausschuss generell zur Umsetzung des SGB II gegeben hätte auch im Vorfeld dieses Gesetzes. Das ist nicht abgelehnt, das ist ein bisschen verschoben. Wir halten an unserem Antrag fest, wir möchten hier in Thüringen eine Anhörung zur Umsetzung des SGB II im Wirtschaftsausschuss, um mit Trägern, mit Verantwortlichen, mit sozialen Vereinen, die sich darum bemühen, mit Vertretern der Kommunalpolitik gemeinsam nach neuen Lösungen zu suchen. Wie gesagt, das ist der Punkt 3 unseres Entschließungsantrags. Setzen Sie sich im Bundesrat für die Überwindung dieses Hartz-IV-Systems
ein und versuchen Sie, an einer sanktionsfreien Grundsicherung zu arbeiten, die den Menschen, die ansonsten in diesem System keine Perspektive haben, auch hier im Land Thüringen eine Zukunft gibt. Das Ausführungsgesetz, so wie es heute zur Beschlussfassung vorliegt, ist dafür nicht geeignet. Das schadet nichts, Sie werden es beschließen. Es nützt nichts, es ändert nichts, es ist eine Umsetzung der Gesetzlichkeiten, deswegen werden wir uns der Stimme enthalten. Aber machen Sie weiter im Interesse der Betroffenen und lösen Sie die aktuellen Probleme! Das ist meine Aufforderung an die politisch Verantwortlichen hier im Land Thüringen. Danke schön.
Danke, Herr Präsident.
Fördermittelkürzung bei Thüringer Kliniken
Die Geschäftsführungen des SRH Zentralklinikums Suhl GmbH, des Elisabeth Klinikums Schmalkalden GmbH und des Sophien- und Hufeland-Klinikums Weimar haben mitgeteilt, dass der Freistaat Thüringen mit der Haushaltsplanung 2013/2014 die pauschale Förderung der Thüringer Krankenhäuser erheblich gekürzt hat.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist es zutreffend, dass die pauschale Förderung des Freistaats Thüringen für die Ersatzbeschaffung, insbesondere von Medizintechnik, für die o.g. Klini
ken in den Jahren 2013/2014 um fast 50 Prozent gekürzt wird, und wie wird dies begründet?
2. Wie viel Prozent des tatsächlichen Finanzbedarfs zum notwendigen regulären Ersatz/zur Wiederbeschaffung von Medizintechnik in den Thüringer Krankenhäusern wurden in den Jahren 2011 und 2012 durch die pauschalen Landesfördermittel gedeckt?
3. Wie sollen die o.g. Kliniken die Finanzmittel zum notwendigen Ersatz verschlissener Medizintechnik zur Aufrechterhaltung einer zeitgemäßen Patientenversorgung angesichts der Kürzung der pauschalen Förderung aufbringen?
4. Welche ressortinternen Haushaltsmittelumschichtungen sind möglich, um die Kürzung der pauschalen Fördermittel für Ersatzbeschaffungen in den o.g. Kliniken noch abwenden zu können?
Herzlichen Dank.
Zunächst erst einmal herzlichen Dank. Ich habe zwei kleine Nachfragen. Die erste Nachfrage: Wann ist denn in diesem Jahr mit den Bescheiden zu rechnen? Wir wissen ja, den Haushaltsplan haben wir Anfang des Jahres beschlossen. Es gibt derzeit keine Bescheide. Wann ist mit denen zu rechnen und dann also auch mit den Zuweisungen, wenn ich es richtig verstanden habe, ja mit Mitteln, die dann bis 2020 sozusagen auch angespart werden können? Das ist die eine Frage.
Die zweite Frage: Bei den Zuweisungen, Herr Staatssekretär, differenzieren Sie da auch zwischen privaten und kommunalen Trägern beispielsweise oder ist das einigermaßen gleich?
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, und auch Ihnen herzlichen Dank für die Information. Ich habe eine Frage, und zwar, wenn es an das zuständige Bundesministerium weitergeleitet wurde, dieser Verordnungsentwurf, gibt es dafür Fristen oder haben Sie Kenntnis, wann dann letztendlich mit einer solchen Verordnung zu rechnen ist? Kann man dazu was erfahren?
Danke, Herr Minister, dass Sie das zulassen. Wohnen muss aber bezahlbar bleiben auch für die Menschen, die - das deutet sich ja an, das wissen wir es auch in Zukunft sehr schwer haben werden, ihre Mieten zu bezahlen. Jetzt frage ich Sie, wie wollen Sie denn sichern, dass menschenwürdiges Wohnen auch für die garantiert wird, auch in vernünftigen, sanierten, energiegerechten Wohnungen, wenn man Mieten erhöht und die gar nicht bezahlbar sind? Irgendwoher muss es doch kommen. Wie ist da Ihre Ausweg? Ich glaube, da muss doch ein Staat auch Pflöcke einschlagen und planen. Sie sagen, das nennen Sie dirigistische Maßnahmen. Aber sagen Sie doch mal, wo Ihr Ausweg da wäre.