Willi Mittelstädt
Appearances
7/11
7/12
7/14
7/15
7/17
7/19
7/20
7/21
7/22
7/24
7/25
7/26
7/27
7/28
7/29
7/30
7/31
7/32
7/33
7/34
7/35
7/36
7/37
7/38
7/39
7/40
7/41
7/42
7/43
7/44
7/45
7/46
7/47
7/48
7/49
7/50
7/51
7/53
7/54
7/55
7/56
7/57
7/58
7/59
7/60
7/61
7/62
7/63
7/64
7/65
7/66
7/67
7/69
7/70
7/71
7/72
7/73
7/74
7/75
7/77
7/78
7/79
7/80
7/81
7/83
7/84
7/86
7/87
7/89
7/90
7/91
7/92
7/93
7/95
7/96
7/100
7/101
7/102
7/103
7/105
7/106
7/107
7/108
7/109
7/110
7/111
7/112
7/113
7/114
7/115
7/116
Last Statements
Wehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich unterbreche die Sitzung kurzfristig für zehn Minuten, weil die beiden Vertreter der Bürgerinitiative im Moment nicht auffindbar sind. Sie sind bereits im Haus, aber wir können sie gegenwärtig nicht erreichen. Deshalb unterbreche ich die Sitzung für zehn Minuten. - Danke.
Unterbrechung: 15:18 Uhr.
Wiederbeginn: 15:31 Uhr.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Ich rufe auf
Tagesordnungspunkt 4
Zweite Beratung
a) Volksinitiative „Faire Straße - gemeinsam
gegen Straßenausbaubeiträge in SachsenAnhalt“ (IV) - Abschließendes Prüfergebnis
Unterrichtung Landtagspräsidentin - Drs. 7/6474
Beschlussempfehlung Ausschuss für Petitionen - Drs. 7/6939
Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/7016
b) Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung
der Straßenausbaubeiträge
Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/6552
Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/6982
Entschließungsantrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/7027
c) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Kommunalabgabengesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes
Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3578
Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/6983
d) Gemeindlichen Straßenbau besser unter
stützen - Bürger entlasten
Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/2863
Straßenausbaubeiträge abschaffen, Bei
tragsmoratorium vorlegen
Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3867
Beitragsmoratorium zu Straßenausbaubeiträgen sofort umsetzen
Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/6022
Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/6984
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüße ich die Vertrauenspersonen der Volksinitiative Frau Birkner und Herrn Kühn, die links von mir im Plenarsaal Platz genommen haben.
Über die vier Beschlussempfehlungen wird aufgrund des Sachzusammenhangs in verbundener Debatte beraten. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Die Landesregierung hat ebenfalls eine Redezeit von fünf Minuten.
Zunächst erhält als Berichterstatterin des Ausschusses für Petitionen die Vorsitzende Frau Buchheim das Wort. Im Anschluss daran besteht für eine der Vertrauenspersonen die Gelegenheit, in einer zehnminütigen Redezeit den Standpunkt der Volksinitiative darzulegen. Danach erfolgt der Berichterstattung zu den Beratungsgegenständen unter b), c) und d). Für die Debatte wurde folgende Reihenfolge vereinbart: SPD, AfD, GRÜNE, CDU, LINKE. - So weit meine Vorbemerkungen.
Nun bitte ich die Abg. Frau Buchheim um die Berichterstattung zu a).
Fragen sehe ich keine. Dann danke ich Frau Buchheim für die Berichterstattung. - Für die
Volksinitiative hat jetzt das Wort Frau Birkner. Frau Birkner, bitte.
Cornelia Birkner (Vertrauensperson der Volks- initiative „Faire Straße - gemeinsam gegen Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt“):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Guten Tag, liebe Damen und Herren! Im Auftrag der Volksinitiative bedanke ich mich dafür, dass uns für unsere Volksinitiative „Faire Straße - gemeinsam gegen Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt“ heute abschließend noch einmal das Wort erteilt wird. Ich durfte schon einmal vor Ihnen sprechen. Ich habe auch schon dem Petitionsausschuss beigewohnt. Ich bin Ihnen sehr dankbar für die rege Diskussion, die Sie hier geführt haben, und auch für all das, was uns dabei im Großen und Ganzen mit auf den Weg gegeben wurde.
Der letzte Monat ist auch an mir nicht spurlos vorbeigegangen. Ich habe wieder viele Anfragen bekommen: Wie sieht es aus? Wie geht es weiter?
Ich weiß auch, dass einige Bürgermeister noch immer die ausstehenden Beiträge erheben werden. Ich kann mich sehr gut an unsere erste Diskussion hier erinnern, als von links gesagt wurde: Ja, das wird erhoben werden. - Die CDU sagte: Nein, das wird nicht erhoben. Wer wird denn das tun? - Doch, es wird erhoben. Ich möchte das einfach so sagen. Der Druck auf die Kommunen ist doch extrem hoch, sodass die Bürgermeister sich verpflichtet sehen, diese Beiträge von den Bürgern doch noch einzufordern. - Das als Erstes.
Als Nächstes möchte ich sagen: Von vielen Bürgern kommt jetzt auch die Frage nach den Erschließungsbeiträgen. Wir haben festgestellt, dass in den Orten auf einmal die Straßenlichter erneuert werden. Die Straßenlaternen werden zusammengeführt. Man hat gesagt, dass der Kegel mit den neuen Leuchtmitteln nicht mehr ausreichend sei. - Das mag alles sein, aber ich denke mir, das ist doch für unsere Wohlstandsgesellschaft. Das hat nichts mehr damit zu tun, ob die Straße funktionsfähig ist, sondern das ist etwas, wo wir sagen: Das ist schön; wir können uns das leisten, der Bürger bezahlt es. Das ist etwas, wo im Moment ein bisschen Stimmung aufkommt, wo die Bürger sagen: Nein, das haben wir so nicht gewollt.
Warum sage ich das? - Ich möchte Ihnen das mit auf den Weg geben. Ich freue mich, wenn dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge stattgegeben wird. Aber ich möchte Ihnen eben auch sagen: Es geht nicht darum, dann zu gucken, woher wir eben wieder neues Geld bekommen. - Ein schöner Satz. Ich weiß, dass wir Geld brauchen, gar keine Frage. Aber dann sollten wir es dem Bürger auch ordentlich erklären.
Wie gesagt, ich stehe dazu. Und ich bin damit auch von den vielen Bürgerinitiativen, die wir als Volksinitiative inklusive hier vertreten, beauftragt worden, noch einmal zu sagen: Wir brauchen keine goldenen Bürgersteige. Wir brauchen etwas, auf dem wir ordentlich fahren können, auf dem wir sicher laufen können - und das reicht. Ich bitte all unsere Volksvertreter darum, ein Auge darauf zu werfen: Was ist wichtig und was ist weniger wichtig? Wo ist weniger vielleicht mehr? Das ist ein Punkt, der sich im letzten Monat aus den gesamten Gesprächen, die wir hier geführt haben, ergeben hat. Ich möchte mich für diese offene Diskussion, die ich hier nachvollziehen durfte, der ich beiwohnen durfte, ganz ehrlich bedanken. Es hat mir sehr viel Spaß gemacht.
Ein kleines bisschen - wir haben eben draußen gewartet - noch zu der Geschichte mit den Rundfunkgebühren. Ich sage einmal, wir sind in der Presse nicht groß vorgekommen; die Volksinitiative hat in der Presse keine Rolle gespielt. Sie haben eben gesagt: Wir wollen die Rundfunkgebühren nicht erhöhen, wir bleiben erst einmal dabei und warten ab. Das ist Ihr Thema. Als Volksinitiative fand ich das gut. Als Bürger sage ich: Ich mag den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das ist einfach so.
Das muss man einmal so sagen. Aber, wie gesagt, ich weiß, dass wir da einen schweren Stand haben und dass wir uns tatsächlich auch den öffentlichen Rundfunk erziehen müssen. Das ist eine ganz wichtige Geschichte. - Das aber nur am Rande.
Ich drücke uns die Daumen, dass die Gesetzentwürfe, die jetzt auf der Tagesordnung stehen, gut durchkommen, dass all das, was Sie beschließen, auch gut beim Bürger ankommt, sodass wir wirklich sagen können: Ja, wir haben das Richtige getan. Mehr möchte ich gar nicht sagen; denn ich denke, wir haben schon ganz, ganz viel Zeit vertrödelt und wir brauchen einfach noch ein bisschen Zeit. Außerdem möchten Sie auch irgendwann einmal nach Hause. - Ich bedanke mich und freue mich auf die Abstimmung. Danke.
Ich danke Frau Birkner für ihren Redebeitrag. - Berichterstatter des Ausschusses für Inneres und Sport zu den Punkten b), c) und d) ist der Abg. Herr Kohl.
Ich danke Herrn Kohl für die Berichterstattung. Es gibt keine Fragen, Herr Kohl. - Für die Landesregierung spricht der Minister Herr Richter. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Michael Richter (Minister der Finanzen und für Inneres und Sport)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Abschaffung der Straßenausbaubeiträge hatten wir unter den verschiedensten Aspekten schon mehrfach auf der Tagesordnung. Wir haben bei der Berichterstattung gerade mitbekommen, wie ausführlich es schon im Einzelnen behandelt worden ist.
Soweit es um das Anliegen der Volksinitiative „Faire Straße - gemeinsam gegen Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt“ geht, liegt dem Landtag, wie wir gerade im Einzelnen gehört haben, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen vom 1. Dezember 2020 vor. Darin
werden die Eckpunkte des heute in zweiter Lesung anstehenden Gesetzentwurfes der Regierungsfraktionen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge umrissen und insoweit zum Ausdruck gebracht, dass sich damit die Kernforderung der Volksinitiative erledigt hat.
Ich komme daher sogleich auf diesen Gesetzentwurf zu sprechen, der am 10. September 2020 von den Koalitionsfraktionen in den Landtag eingebracht worden ist. Mit ihm soll in unserem Land ebenso wie bereits in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen die Beitragserhebung gegenüber Grundstückseigentümern und ihnen gleichgestellten Personen für erforderliche Straßenausbaumaßnahmen abgeschafft werden, und zwar rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres. Dies gilt auch für die wiederkehrenden Beiträge.
Neben diesem zentralen zeitlichen Eckpfeiler knüpft der Gesetzentwurf inhaltlich an das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht an. Das bedeutet, dass die Gemeinden keine Möglichkeit zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mehr haben, wenn die sachliche Beitragspflicht erst nach dem 31. Dezember 2019 entstanden ist. Wesentlich für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht ist die Beendigung der Baumaßnahme. Anders als in Bayern, wo als zentraler Anknüpfungspunkt die Beitragsfestsetzung angeordnet worden ist, gestaltet sich die Abschaffung der Beitragserhebung also nicht abrupt.
Die skizzierten Prämissen haben Änderungen des Kommunalabgabengesetzes zur Folge, die in Artikel 1 des Gesetzentwurfes enthalten sind. Bestimmte Regelungen und Abläufe, die bislang im Kommunalabgabengesetz für das ordnungsgemäße Verfahren bis zur Beitragserhebung vorgesehen sind, werden nun obsolet, weil es unter den genannten Bedingungen nicht mehr zur Beitragserhebung kommt. Davon umfasst sind insbesondere die Vorgaben zur Bürgerbeteiligung vor einer Straßenausbaumaßnahme.
Hat nun eine Gemeinde in dem Fall, dass die sachliche Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2019 entstanden ist, bereits Beiträge im Laufe dieses Jahres festgesetzt, so wird sie nach dem Gesetzentwurf dazu verpflichtet, diese Beiträge an die Betroffenen zurückzuerstatten.
Für eine Übergangszeit, in der die sachliche Beitragspflicht vor dem 1. Januar 2020 zwar entstanden ist, die Gemeinden aber noch keine Beiträge festgesetzt haben, soll ihnen durch eine Änderung im Kommunalabgabengesetz wie durch eine Ausnahmeregelung im Bereich der im Kommunalverfassungsgesetz verankerten Einnahmebeschaffungsgrundsätze ein breites Ermessen hinsichtlich einer noch möglichen Beitragserhebung eingeräumt werden.
Die Einnahmeausfälle, die die Gemeinden infolge der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für begonnene sowie in diesem Jahr beendete Baumaßnahmen, bei denen die sachliche Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2019 entstanden ist, zu verzeichnen haben werden, sollen im Wege der Spitzabrechnung vom Land ausgeglichen werden. Insofern tritt also das Land an die Stelle der Beitragszahler.
Für Baumaßnahmen, für die erst ab dem 10. September dieses Jahres das Vergabeverfahren für die Bauleistung eingeleitet wurde bzw. für die das Vergabeverfahren eingeleitet wird, sieht der Gesetzentwurf die Einführung eines neuen Fachgesetzes, nämlich des sogenannten Mehrbelastungsausgleichsgesetzes, vor. Danach sollen die Gemeinden ab dem Jahr 2022 jährlich einen Mehrbelastungsausgleich in Höhe von 15 Millionen € als Ausgleich dafür erhalten, dass sie keine Straßenausbaubeiträge mehr erheben dürfen. Dieser Mehrbelastungsausgleich soll in Form einer Pauschale vom Land an die Gemeinden gezahlt werden. Die Verteilung der Mittel soll nach dem Verhältnis der Siedlungsflächen der Gemeinden erfolgen. Maßgebend für die Berechnung ist daher die Größe der jeweiligen Siedlungsfläche am 31. Dezember 2019.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Nähere sowohl für die Durchführung der in Form der Spitzabrechnung vorgesehenen Erstattung als auch zum Mehrbelastungsausgleich zugunsten der Gemeinden durch zwei Verordnungen geregelt werden soll. Zudem ordnet das Mehrbelastungsausgleichsgesetz eine Evaluierung an, wonach die Landesregierung die Regelung des Mehrbelastungsausgleichsgesetzes im Hinblick auf die Ausgabenblöcke der Ausgleichszahlungen bis zum 1. Januar 2024 evaluiert und dem Landtag darüber spätestens bis zum 30. Juni 2025 berichtet.
Angesichts der von mir soeben dargelegten Leitplanken des Gesetzentwurfes wird man nicht ohne Weiteres geneigt sein, sofort in allzu große Euphorie zu verfallen. Sicherlich dürfte das Gesetz bei der betroffenen Personengruppe für große Erleichterung sorgen. Aber machen wir uns nichts vor, so zufrieden die einen sein werden, so werden wir sicherlich mit dem Ärger derjenigen zu rechnen haben, die auch nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mit Beitragsbescheiden konfrontiert werden.
Gesetzliche Regelungen mit Stichtagen rufen immer das Unverständnis derjenigen hervor, die gerade nicht von der mit dem Stichtag verbundenen Begünstigung betroffen sind.
Auch die Gemeinden werden die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nicht einheitlich bewerten. Einige Gemeinden werden das Gesetz begrüßen,
weil sie vor Ort den Ärger und Protest von Grundstückseigentümern leid sind und sich durch die bisherige Erhebungspflicht in ihrer Eigenständigkeit zu sehr eingeschränkt gesehen haben. Andere Gemeinden wiederum dürften die Abschaffung kritisch sehen, weil sie unsicher sind, ob die über Jahrzehnte praktizierten Beitragserhebungen in finanziell auskömmlicher Weise durch die Ausgleichszahlungen des Landes ersetzt werden.
Wir können nicht in die Glaskugel schauen. Ob die Verteilung nach Maßgabe des neuen Mehrbelastungsausgleichsgesetzes gerecht vorgenommen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand klar und eindeutig beantworten. Dies wurde schon in der Landtagssitzung am 10. September nüchtern festgestellt. Daher kommt der Evaluierung eine ganz besondere Bedeutung zu.
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE sowie zu deren Anträgen verweise ich auf die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse für Inneres und Sport und für Finanzen vom 9. Dezember dieses Jahres. Hierzu ist die Haltung der Regierungsfraktionen eindeutig, sodass ich an dieser Stelle eigentlich keine weiteren Ausführungen dazu machen wollte.
Lassen Sie mich abschließend aber noch einige Worte zu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE bezüglich des sogenannten Beitragsmoratoriums sagen. Die Fraktion DIE LINKE hat offenbar ein normales Vorgehen im parlamentarischen Prozess nicht abwarten wollen. Mit den Anträgen sollte erreicht werden, dass die Landesregierung durch ein Beitragsmoratorium kurzfristig die Aussetzung der Erhebung der Straßenausbaubeiträge ermöglicht. Eine solche Aussetzung würde aber im klaren Gegensatz zur derzeit geltenden Rechtslage stehen, die wir nun einmal alle zu beachten haben, bis sie geändert wird. Wie ich bereits erwähnt habe, wird mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes und ungeachtet der darin angeordneten Rückwirkung die Beitragserhebung nicht zwingend von heute auf morgen beendet sein.
Das Recht und der Rechtsstaat sind nicht beliebig. Die Durchführung des Rechts und der Gesetze erfolgt im Rechtsstaat nicht unverbindlich oder nach politischer Stimmungslage. Die Rechtsunterworfenen müssen und dürfen sich im Rechtsstaat darauf verlassen, dass geltendes Recht gilt und nicht zur spontanen Disposition gestellt wird. Die Exekutive ist verfassungsrechtlich an Recht und Gesetz gebunden und darf nicht willkürlich handeln.
Will man eine andere Rechtslage schaffen, dann müssen dafür im parlamentarischen Prozess Mehrheiten gewonnen werden, die dann eine entsprechende Änderung der Gesetze beschließen. Solche Prozesse dauern manchmal etwas länger. Das haben wir bei dem hier vorliegenden Gesetz
entwurf der Regierungsfraktionen erlebt. Nun ist man aber auf der Zielgeraden. Blicken wir zuversichtlich in die Zukunft.
Lassen Sie mich noch ganz kurz etwas zum Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen sagen. Mit dem Entschließungsantrag wird die Erwartung verbunden, dass die Pauschalen von den Gemeinden auch überjährig verwandt werden können und dass die Finanzierung zum Beispiel auch durch Kreditaufnahmen möglich ist. Die Landesregierung soll dafür Sorge tragen, dass diesem Anliegen entsprochen werden kann, auch wenn sich die Gemeinden in der Haushaltskonsolidierung befinden.
Ich gehe davon aus, dass dieses Anliegen auf der Grundlage der bestehenden Vorschriften im Wege der Verwaltungspraxis erreicht werden kann. Dennoch wird die Landesregierung diese Fragen noch einmal genau prüfen. Sollte danach eine Gesetzesänderung erforderlich sein, wird die Landesregierung einen entsprechenden Regelungsvorschlag unterbreiten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Fragen.
- Ach so. - Moment, Herr Minister, es gibt doch noch eine Frage.
Gut.
Es gibt keine weiteren Fragen. Ich danke Herrn Minister Richter für die Stellungnahme der Landesregierung. - In der Debatte der Fraktionen spricht jetzt für die SPD-Fraktion die Abg. Frau Schindler. Frau Schindler, Sie haben das Wort.
Fragen sehe ich keine. Ich danke Frau Schindler für den Redebeitrag. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Büttner. Herr Büttner, Sie haben das Wort.
Herr Büttner, es gibt noch zwei Wortmeldungen.
Herr Erben, Herr Büttner steht für Fragen nicht zur Verfügung. Ich gebe Ihnen aber dennoch die Möglichkeit, eine Kurzintervention zu tätigen.
Herr Erben, kommen Sie zum Schluss.
Herr Knöchel, jetzt haben Sie das Wort für eine Kurzintervention.
Wir fahren in der Debatte fort. Für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN spricht Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.
Fragen sehe ich keine. Dann danke ich Herrn Meister für den Redebeitrag. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Krull. Herr Krull, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. Ich sehe keine Frage. Dann danke ich Herrn Krull für den Redebeitrag. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Eisenreich. Frau Eisenreich, Sie haben das Wort.
Frau Eisenreich, Herr Erben hat sich zu Wort gemeldet. - Herr Erben, Sie haben jetzt das Wort.
Frau Eisenreich.
Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Frau Eisenreich für den Redebeitrag.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren, und zwar stimmen wir als Erstes über den Punkt 4 a - Volksinitiative „Faire Straße“ - ab. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/ 7016 vor. Wir stimmen als Erstes über den Änderungsantrag ab. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. Das sind die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Regierungskoalition. Damit stelle ich fest, dass dieser Änderungsantrag abgelehnt wurde.
Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6939 mit der von Frau Buchheim vorgetragenen Änderung ab, die Worte „abschließendes Prüfergebnis“ entfallen zu lassen. Wer für die Beschlussempfehlung in der geänderten Form stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. Das ist die Regierungskoalition. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Damit hat die Beschlussempfehlung die Zustimmung des Hauses erhalten.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 4 b. Dieser betrifft den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir stimmen zuerst über die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6982 ab. Wer für die Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Regierungskoalition und die AfDFraktion. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit hat die Beschlussempfehlung die Mehrheit des Hauses erhalten.
Dann stimmen wir über das vorliegende Gesetz unter Einbeziehung der Beschlussempfehlung ab. Ich schlage vor, über das Gesetz in Gänze abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, dann verfahren wir so. Wer dem Gesetz in Gänze zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 4 ist erledigt.
Ich möchte mich in dem Zusammenhang noch bei den beiden Vertretern - -
- Danke. Es liegt ein Fehler vor; wir müssen noch über den Entschließungsantrag in der Drs. 7/7027 abzustimmen. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Regierungskoalition. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? - Das sind die AfD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Damit hat der Entschließungsantrag die Zustimmung des Hauses erhalten.
Wir kommen nun zu dem Abstimmungsverfahren zu Tagesordnungspunkt 4 c, also über die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6983, die vorsieht, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. Wir stimmen daher über diese Empfehlung in Gänze ab. Wer für die Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Regierungskoalition. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Damit hat die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6983 die Mehrheit des Hauses erhalten.
Wir stimmen nun noch über den Tagesordnungspunkt 4 d ab, und zwar über die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6984, die uns empfiehlt, mit der Annahme eines Gesetzentwurfs in diesem Tagesordnungspunkt die drei von der Beschlussempfehlung erfassten Anträge für erledigt zu erklären. Nachdem wir soeben das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen haben, ist nun der Weg frei, die hierauf bezogenen Anträge für erledigt zu erklären. Das betrifft die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6984. Wer für die Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Wer stimmt dagegen? Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch keine. Somit ist der Tagesordnungspunkt 4 nun wirklich erledigt.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 5 aufrufe, erteile ich Herrn Szarata das Wort. Herr Szarata hat darum gebeten, nach § 68 der Geschäftsordnung heute im Landtag eine persönliche Bemerkung abzugeben. Herr Szarata, Sie haben das Wort.
Damit ist die persönliche Bemerkung abgeschlossen.
Ich rufe auf
Tagesordnungspunkt 5
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Abmilderung der Folgen der Covid-19Pandemie (Hochschulgesetzänderungsgesetz - HSG-ÄG)
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/6675
Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/6719
Beschlussempfehlung Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung - Drs. 7/6967
Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/7014
Entschließungsantrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/7028
Berichterstatter ist der Abg. Herr Zimmer. Herr Zimmer, Sie haben das Wort.
Ich danke Herrn Zimmer für die Berichterstattung. - Herr Lange, Sie haben noch Redebedarf angemeldet. Möchten Sie eine Intervention tätigen oder hat sich das erledigt?
Dann nehmen wir das so hin. - Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/6967.
Ich schlage vor, als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/7014 abzustimmen. Wer für diesen Änderungsantrag stimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die regierungstragenden Fraktionen und die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? - Sehe ich keine. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf ab. Ich schlage vor, über das Gesetz in der vorliegenden Fassung in Gänze abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch dagegen gibt, dann verfahren wir so. - Wer für den Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die regierungstragenden Fraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist das Gesetz beschlossen worden.
Wir stimmen jetzt über den Entschließungsantrag in der Drs. 7/7028 ab. Wer für diesen Entschließungsantrag stimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die regierungstragenden Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? - Das sind die AfD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dem Entschließungsantrag zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt 5 ist somit erledigt.
Wir kommen jetzt zu
Tagesordnungspunkt 6
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt (Erwachsenenbil- dungsgesetz Sachsen-Anhalt - EBG LSA)
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/6963
Einbringer ist der Minister Herr Tullner. Herr Tullner, Sie haben das Wort.
Herr Minister, es gibt eine Frage.
Herr Minister, Sie können darauf reagieren.
Wir befinden uns in der ersten Beratung. Ich gehe davon aus, dass wir den Gesetzentwurf in die Ausschüsse überweisen. Ich schlage den Bildungsausschuss vor. Gibt es andere Vorschläge? Der Finanzausschuss wird automatisch beteiligt. Gibt es Ergänzungen? - Nein.
Dann stimmen wir darüber ab, den Gesetzentwurf in die Ausschüsse für Bildung und Kultur sowie für Finanzen zu überweisen. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf in die genannten Ausschüsse überwiesen worden.
Wir führen einen kleinen Wechsel durch.
Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf - „Hilfe für die Fährverbindung Ferchland - Grieben“.
- Ich muss mich entschuldigen. Ich habe gerade erfahren, dass zuerst der Tagesordnungspunkt 23 aufgerufen wird.
Ich rufe auf den
Tagesordnungspunkt 23
Beratung
Maßnahmen zur Bekämpfung der Messerkriminalität
Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/6829
Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/6898
Einbringer ist der Abg. Herr Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Kohl für die Einbringung des Antrags. - In der Debatte sind drei Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht Ministerin Frau Keding. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Frau Ministerin, es gibt eine Nachfrage, und zwar von Frau Quade. - Frau Quade, Sie haben das Wort.
Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Frau Ministerin, es gibt noch eine Frage von Herrn Kohl. - Herr Kohl, Sie haben das Wort.
Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich der Frau Ministerin für die Stellungnahme der Landesregierung. - Für die Koalition spricht jetzt der Abg. Herr Erben. Herr Erben, Sie haben das Wort.
Herr Erben, Sie haben sicherlich gesehen, dass sich Herr Kohl zu Wort gemeldet hat. - Herr Kohl, Sie haben das Wort.
Herr Erben, Sie haben das Wort, wenn Sie darauf antworten wollen.
Es gibt keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Erben für die Stellungnahme der Koalition. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt die Abg. Frau Quade. Frau Quade, Sie haben das Wort.
Fragen sehe bin keine. Dann danke ich Frau Quade für den Redebeitrag. - Für die AfD hat jetzt der Abg. Herr Höse das Wort. Herr Höse, bitte.
Herr Höse, kommen Sie zum Schluss oder sind Sie fertig?
Herr Höse, Ihre Redezeit ist überschritten.
Herr Höse,
kommen Sie zum Schluss.
Es gibt keine Fragen. Dann danke ich Herrn Höse für den Redebeitrag. - Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Einen Antrag auf Überweisung in einen Ausschuss konnte ich nicht wahrnehmen.
- Nein. - Dann stimmen wir jetzt zunächst über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/6829 ab. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfDFraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden.
Dann stimmen wir jetzt über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 7/6898 ab. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist dieser Alternativantrag mehrheitlich betätigt worden und der Tagesordnungspunkt 23 ist erledigt.
Wir kommen zum
Tagesordnungspunkt 21
Beratung
Sozialen Frieden in Siersleben wiederherstellen - Ausnahmegenehmigung für Grundschule erteilen!
Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/6822
Der Einbringer ist der Abg. Herr Dr. Tillschneider. Herr Dr. Tillschneider, Sie haben das Wort.
Herr Dr. Tillschneider, Herr Tullner ist mittlerweile im Hause.
Fragen sehe ich keine. Dann danke ich Herrn Dr. Tillschneider für die Einbringung des Antrages. - In der Debatte ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen worden. Für die Landesregierung spricht Herr Minister Tullner. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Fragen sehe ich keine. Dann danke ich dem Herrn Minister für die Stellungnahme der Landesregierung. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Abg. Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen. Sie haben jetzt das Wort.
Fragen sehe ich keine. Dann danke ich Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen für ihren Redebeitrag. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt der Abg. Herr Lippmann. Herr Lippmann, Sie haben das Wort.
Herr Lippmann, einen Moment bitte, es gibt eine Frage von der CDU. Herr Jantos möchte eine Frage stellen. - Herr Bommersbach, wir befinden uns in einer Dreiminutendebatte. - Herr Jantos, Sie haben jetzt das Wort.
Herr Lippmann, jetzt können Sie darauf antworten.
Herr Jantos, aber nur eine kurze Nachfrage.
Herr Lippmann, Sie können dann noch einmal antworten.
Dann gibt es keine weiteren Fragen und ich danke Herrn Lippmann für den Redebeitrag. - Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt der Abg. Herr Aldag. Herr Aldag, Sie haben das Wort.
Fragen sehe ich keine. Dann danke ich Herrn Aldag für den Redebeitrag. - Für die CDU spricht die Abg. Frau Gorr. Frau Gorr, Sie haben das Wort.
Frau Gorr, Herr Gehlmann hat sich mit einer Frage zu Wort gemeldet. Wenn Sie diese eventuell beantworten?
Herr Gehlmann, AfD-Fraktion.
Herr Gehlmann, Sie haben das Wort.
Frau Gorr, Sie haben das Wort.
Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Gorr für den Redebeitrag.
Ich möchte noch einmal darauf verweisen, etwas ruhiger zu sein. Es ist doch eine ganz schöne Lautstärke hier. Wenn man hier vorn geredet wird, ist kaum etwas zu verstehen.
Für die AfD-Fraktion hat jetzt noch einmal Herr Dr. Tillschneider das Wort. Herr Dr. Tillschneider, Sie haben das Wort.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Dr. Tillschneider für die Schlussbetrachtungen.
Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Einen Wunsch auf Überweisung in den Ausschuss konnte ich nicht wahrnehmen. Dann stimmen wir jetzt direkt über den Antrag ab, und zwar über den Antrag der AfD in der Drs. 7/6822. Wer für den Antrag stimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Regierungskoaltionen und die Fraktion DIE LINKE. Stimmenthaltungen? - Sehe ich keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 21 ist erledigt.
Wir kommen zum
Tagesordnungspunkt 22
Erste Beratung
Lungenklinik Ballenstedt sowie Geburtshilfe und Kinderklinik Quedlinburg erhalten
Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/6823
Alternativantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/6884
Einbringer ist der Abg. Herr Siegmund. - Ach, da steht er schon. Herr Siegmund, Sie haben das Wort.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Siegmund für die Einbringung des Antrags. In der Debatte ist eine Redezeit von drei Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht die Ministerin Frau Grimm-Benne. - Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Ministerin für die Stellungnahme der Landesregierung. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abg. Herr Thomas. - Herr Thomas, Sie haben das Wort.
Fragen sehe ich keine. Dann danke ich Herrn Thomas für den Redebeitrag. Ich konnte wahrnehmen, dass Sie den Vorschlag unterbreitet haben, den Antrag an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zu überweisen. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt die Abg. Frau Zoschke. - Frau Zoschke, Sie haben das Wort.
Ich danke Frau Zoschke für den Redebeitrag. Fragen dazu gibt es nicht. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abg. Frau Lüddemann. Bitte, Sie haben das Wort.
Fragen dazu sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Lüddemann für den Redebeitrag. - Für die SPDFraktion spricht der Abg. Herr Steppuhn. Bitte, Sie haben das Wort.
Fragen sehe ich hierzu nicht. Dann danke ich Herrn Steppuhn für den Redebeitrag. - Für die AfD-Fraktion hat noch einmal der Abg. Herr Siegmund das Wort. Bitte, Sie haben das Wort.
Herr Siegmund, Herr Harms hat sich zu Wort gemeldet. - Herr Harms, dann haben Sie jetzt das Wort.
Herr Siegmund, Sie haben jetzt das Wort.
Es gibt keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Siegmund für den Redebeitrag.
Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Es wurde vorgeschlagen, den Antrag der AfD-Fraktion in der Drs. 7/6823 in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zu überweisen. Wer für die Überweisung des Antrages stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Regierungskoalition und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich nicht. Stimmenenthaltungen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Antrag in den genannten Ausschuss überwiesen worden. Der Alternativantrag wurde natürlich automatisch mit überwiesen. Der Tagesordnungspunkt 22 ist erledigt.
Wir kommen jetzt rückwärtsgewandt zu dem
Tagesordnungspunkt 20
Beratung
Hilfe für die Fährverbindung Ferchland - Grieben
Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/6821
Einbringer ist der Abg. Herr Siegmund.
Herr Siegmund, Sie haben das Wort.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Siegmund für die Einbringung des Antrages. - In der Debatte ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht Minister Herr Webel. Herr Minister, Sie haben das Wort.