Protocol of the Session on September 28, 2017

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen mit unserer Sitzung beginnen. Nehmen Sie bitte Ihre Plätze ein.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, das ist die erste Sitzung, in der wir nicht unbedingt gleich die Glocke einsetzen mussten. Sehen Sie, es geht auch ohne. Vielen Dank dafür.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE, und von André Poggenburg, AfD)

Hiermit eröffne ich die 34. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der siebenten Wahlperiode. Ich begrüße alle Anwesenden recht herzlich.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir setzen nunmehr die 16. Sitzungsperiode fort. Wir beginnen die heutige Beratung mit dem Tagesordnungspunkt 6: Wahlen zum Landesverfassungsgericht.

Für heute sind ganztägig Staats- und Kulturminister Herr Robra sowie Ministerin Frau Prof. Dr. Dalbert entschuldigt.

Ich möchte daran erinnern, dass gegen 12:45 Uhr für geladene Gäste ein Empfang aus Anlass der Wahl zum Landesverfassungsgericht im Kloster „Unser Lieben Frauen“ stattfinden wird.

Gleich nach der Mittagspause ist dann die Vereidigung der gewählten Kandidaten vorgesehen.

Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, möchte ich zu diesem Tagesordnungspunkt noch Damen und Herren Richter des Landesverfassungsgerichts sowie die Kandidaten für den heute zu wählenden Präsidenten des Landesverfassungsgerichts, Herrn Franzkowiak, bzw. für das zu wählende Mitglied des Landesverfassungsgerichts Frau Dr. Afra Waterkamp recht herzlich begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Den ehemaligen Präsidenten des Landesverfassungsgerichts können wir heute leider nicht begrüßen. Er hatte seine Anwesenheit angekündigt, musste aber aus gesundheitlichen Gründen gestern kurzfristig absagen. Sie haben schon Beifall gespendet und gemerkt, dass die Damen und Herren dort oben auf der Nordtribüne Platz genommen haben.

Wir kommen somit zum

Tagesordnungspunkt 6

Beratung

Wahlen zum Landesverfassungsgericht nach dem Landesverfassungsgerichtsgesetz

I. Wahl eines Mitglieds des Landesverfassungsgerichts

II. Wahl des Präsidenten des Landesverfassungsgerichts

III. Wahl der Vizepräsidentin des Landesver

fassungsgerichts

Wahlvorschlag Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 7/1835

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Ausscheiden des Präsidenten des Landesverfassungsgerichts Herrn Winfried Schubert stehen wir heute vor der Aufgabe, in einer ersten Wahlhandlung zunächst ein neues Mitglied des Landesverfassungsgerichts zu wählen. Hierzu verweise ich auf Punkt I des Wahlvorschlags in Drs. 7/1835.

Sodann haben wir aus dem Kreis der nach § 4 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes gewählten Mitglieder dieses Verfassungsorgans die Nachbesetzung seines Präsidenten vorzunehmen. Hierzu besteht der Vorschlag, den derzeitigen Vizepräsidenten Herrn Lothar Franzkowiak zu wählen.

Für den Fall, dass das Hohe Haus dem Vorschlag folgt, wäre die Aufgabe des Vizepräsidenten vakant, sodass wir dann als dritte und letzte Wahlhandlung vor der Aufgabe stehen, diese Position nachzubesetzen.

Gemäß Artikel 74 Abs. 3 der Landesverfassung werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages gewählt.

Des Weiteren sind durch den Landtag gemäß § 4 Abs. 2 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes aus den gewählten Mitgliedern aus der Gruppe der Präsidenten der Gerichte des Landes und der Vorsitzenden Richter an den obersten Landesgerichten mit der gleichen qualifizierten Mehrheit der Präsident und der Vizepräsident/die Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts zu wählen.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes obliegt dem für Recht und Verfassung zuständigen Ausschuss die Aufgabe, diesbezügliche Wahlvorschläge dem Plenum zu unterbreiten.

Es liegen Ihnen die Vorschläge des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung mit den entsprechenden Wahlvorschlägen in Drs. 7/1835 vor.

Zur Begründung des Wahlvorschlags des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung übergebe ich dem Vorsitzenden des Fachausschusses Herrn Abg. Gürth das Wort. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen nun den Wahlvorschlag des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung für die Wahl eines Mitglieds des Landesverfassungsgerichts, für die Wahl des Präsidenten des Landesverfassungsgerichts sowie für die Wahl der Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts vortragen und zugleich um Zustimmung bitten.

Zuvor sei noch eine Anmerkung gestattet. In der Parlamentsroutine ist dies eine herausragende Angelegenheit, etwas ganz Besonderes. In diesem Teil Deutschlands hatten wir in der DDR gar nicht die Möglichkeit, über ein Verfassungsgericht Verwaltungs- und Regierungshandeln zu hinterfragen.

Ein Verfassungsgericht lebt auch vom Ansehen. Ein Verfassungsgericht ist auch Garant von Rechten, die in der Verfassung dieses Landes für die Bürger festgeschrieben sind. Auch das Parlamentshandeln in der Gesetzgebung können Sie vor einem Verfassungsgericht hinterfragen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Rechte verletzt sind, welche Ihnen in der Verfassung gewährt werden. Dies ist und bleibt etwas Besonderes. Insofern darf ich ganz besonders für die Kandidatin und den Kandidaten für die Wahl eines Mitglieds des Landsverfassungsgerichts und der Ämter Präsident und Vizepräsident noch einmal werben und sie Ihnen ans Herz legen.

Der Landtag der sechsten Wahlperiode hat in der 78. Sitzung am 14. November 2014 die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und deren Vertreter sowie den Präsidenten und den Vizepräsidenten dieses Gerichts für eine siebenjährige Amtszeit gewählt. Mit Schreiben vom 16. August 2017 teilte die Ministerin für Justiz und Gleichstellung unserer Landtagspräsidentin mit, dass Herr Schubert, Präsident des Verfassungsgerichts, am 8. August 2017 als Mitglied des Landesverfassungsgerichts und damit zugleich aus dem Amt des Präsidenten des Landesverfassungsgerichts vor Ablauf seiner regulären Amtszeit entlassen wurde.

Herr Schubert war bereits in zweiter Amtszeit Mitglied und Präsident dieses höchsten Gerichts in

Sachsen-Anhalt. Er wurde auf seinen eigenen Antrag hin entsprechend § 10 Satz 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes aus diesem Ehrenamt entlassen.

Ich glaube, ich kann im Namen aller hier im Plenarsaal sprechen, wenn ich Herrn Schubert von dieser Stelle aus für seine geleisteten Dienste meinen bzw. unser aller besonderen Dank ausspreche.

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Schubert war ein ausgezeichneter Verfassungsgerichtspräsident, der mit seiner Berufs- und Lebenserfahrung, mit seinem fachlichen Können, aber auch mit Fingerspitzengefühl und Bestimmtheit seine Entscheidungen und die des Spruchkörpers getroffen hat. Er hat dem Land und dem Ansehen des Verfassungsgerichts gute Dienste geleistet. Vielen Dank, Herr Schubert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie auch bei einer regulären Wahl zum Landesverfassungsgericht lag die Vorbereitung in den Händen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung. Nach § 3 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes in Verbindung mit § 78 der Geschäftsordnung des Landtags unterbreitet dieser dem Landtag einen Wahlvorschlag.

Aufgrund besonderer Fristen für die Nachwahl eines vorzeitig ausgeschiedenen Mitgliedes und Präsidenten des Landesverfassungsgerichts hatten die Beratungen hierzu kurzfristig zu erfolgen. Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung nahm sich dennoch die Zeit, um der Tradition folgend die Kandidatin und den Kandidaten im Rahmen einer Ausschusssitzung kennenzulernen. So wurden diese in der 13. Sitzung am 8. September 2017 in einem vertraulichen Sitzungsteil angehört.

Soweit erforderlich, wurde die Erklärung, dass keine Ausschließungsgründe für die Wahl gemäß § 6 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes vorliegen, beigebracht.

Im Ergebnis der Anhörung im Ausschuss wurde der Ihnen in der Drs. 7/1835 vorliegende Wahlvorschlag erarbeitet. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Wahl von Frau Dr. Afra Waterkamp zum neuen Mitglied des Landesverfassungsgerichts.

Gestatten Sie mir einige Worte zu Frau Dr. Waterkamp als Kandidatin und als Richterin. Vielen von Ihnen wird Frau Dr. Waterkamp bereits bekannt sein. Ich möchte dennoch ein paar Worte verlieren.

Frau Dr. Waterkamp wurde in Münster geboren und hat dort auch ihr Jurastudium absolviert. Nach ihrer Promotion und ihrem Rechtsreferen

dariat ist sie bereits seit dem Jahr 1994 als Richterin im Dienste unseres Landes.

Im Jahr 1998 wurde sie zur Richterin am Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt ernannt. Ab 2012 war sie dort Vorsitzende Richterin und ist nunmehr seit eineinhalb Jahren Präsidentin dieses Gerichts.

Während ihrer Laufbahn hat sie Stationen in den obersten Landesbehörden absolviert und war so im Ministerium für Justiz und in der Staatskanzlei tätig. Neben ihren dienstlichen Verpflichtungen setzt sich Frau Dr. Waterkamp auch sehr engagiert für die Ausbildung des juristischen Nachwuchses ein.

Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung empfiehlt des Weiteren die Wahl von Herrn Lothar Franzkowiak zum neuen Präsidenten des Landesverfassungsgerichts. Erlauben Sie mir auch zu ihm einige wenige Worte, auch wenn Ihnen Herr Franzkowiak als Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts in zweiter Amtszeit bereits bestens bekannt sein dürfte.

Herr Franzkowiak wurde in Helmstedt geboren und hat Jura in Göttingen studiert. Nachdem er Richter in Braunschweig gewesen ist, kam er bereits 1991 nach Magdeburg und war seit 1992 Richter am Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt. Vom Jahr 2006 bis zu seiner Pensionierung war er an ebendiesem Gericht Vorsitzender Richter.

Mit dem Landesverfassungsgericht ist er bereits seit längerer Zeit verbunden. Bevor er im Jahr 2007 erstmals und im Jahr 2014 ein weiteres Mal zum Mitglied und zum Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichts gewählt wurde, war er seit 1998 wissenschaftlicher Mitarbeiter und Pressesprecher des Landesverfassungsgerichts.

Für den Fall der Wahl von Herrn Franzkowiak zum Präsidenten des Landesverfassungsgerichts ergibt sich die Notwendigkeit, das freiwerdende Amt des Vizepräsidenten neu zu besetzen. Hierfür schlägt der Ausschuss die Wahl von Frau Dr. Afra Waterkamp zur Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts vor.