Ich bitte Sie, Ihre Gespräche jetzt einzustellen, damit wir offiziell mit der Sitzung beginnen können. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren! Uns hat die traurige Nachricht erreicht, dass am 14. August 2017 der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der ersten Wahlperiode Herr Otto Mintus im Alter von 84 Jahren verstorben ist.
Herr Mintus war in der ersten Wahlperiode in den Jahren von 1990 bis 1991 als Mitglied der Landesregierung tätig und hat sich somit in den Jahren nach der friedlichen Revolution um den Aufbau unseres Landes verdient gemacht.
Im Gedenken an den Verstorbenen darf ich Sie bitten, sich zu einer Schweigeminute zu erheben. - Vielen Dank.
Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung: Mit Schreiben vom 16. August 2017 bat die Landesregierung, die Abwesenheit des Ministerpräsidenten Herrn Dr. Haseloff am heutigen Tage ab 16 Uhr aufgrund des Empfangs der ungarischen Regierungsdelegation sowie des anschließenden Gesprächs mit dem Minister für Gesellschaftliche Ressourcen zu entschuldigen. - Weitere Entschuldigungen liegen mir nicht vor.
Zur Tagesordnung. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tagesordnung für die 15. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen allen vor.
Die Landesregierung hat am gestrigen Tag mitgeteilt, sie ziehe den Wahlvorschlag in der Drs. 7/1748 zurück. Damit entfällt die Beratung des Tagesordnungspunktes 17 am heutigen Tag.
Zum zeitlichen Ablauf der 15. Sitzungsperiode. Am heutigen Tag findet um 20 Uhr eine parlamentarische Begegnung im Garten am Haus des Handwerks statt.
Regierungserklärung der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Frau Prof. Dr. Claudia Dalbert zum Thema: „Die Schöpfung bewahren: ökologische Verantwortung zum Wohle der Menschen in unserem Land“
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erteile das Wort der Ministerin Frau Prof. Dr. Dalbert. Sie haben das Wort, Frau Ministerin.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Umwelt-, Landwirtschafts- und Energieministerin bearbeite ich eine breite Palette an Themen und komme daher sehr viel im Land herum. Es gibt unter den vielen interessanten und spannenden Terminen auch ganz besondere Termine. Einer davon war im vergangenen Jahr mein Besuch bei dem Förderverein Großtrappenschutz beim Auswildern der Großtrappen im Finer Bruch. Das ist etwas ganz Besonderes und es ist vor allem eines: beeindruckend.
Für diese großen Vögel tragen wir in SachsenAnhalt eine ganz besondere Verantwortung; denn sie sind massiv vom Aussterben bedroht. Umso mehr erfreut es mich, dass der Förderverein Erfolge bei der Auswilderung hat und die Population ansteigt.
Doch ich weiß auch: Das alles wäre nicht möglich ohne das persönliche Engagement vor Ort und ohne die finanzielle Unterstützung des Landes.
Natur- und Umweltschutz ist Lebensschutz. Wir Menschen leben von der Natur und deswegen müssen wir sie erhalten. Für mich persönlich ist dies auch eine Frage der Gerechtigkeit, nämlich der Generationengerechtigkeit.
Wir alle tragen die Verantwortung dafür, dass wir unseren Enkelkindern eine lebenswerte und intakte Umwelt hinterlassen, dass wir hier und jetzt in Sachsen-Anhalt für eine intakte Natur, für eine lebenswerte Umwelt und für den Klimaschutz sorgen.
Die Klimakrise und das massive Artensterben sind die beiden großen Herausforderungen unserer Zeit. Das Artensterben zeigt uns an, dass wir systematisch unsere Lebensgrundlagen vernichten. Deswegen müssen wir das Artensterben stoppen.
Wissenschaftler schätzen ein, dass täglich - täglich! - bis zu 150 Pflanzen- und Tierarten aussterben. Mindestens 1 293 Arten gelten für das Bundesland Sachsen-Anhalt als ausgestorben oder verschollen.
Die Rote Liste der in Sachsen-Anhalt gefährdeten und ausgestorbenen Arten wird derzeit durch zahlreiche, zumeist ehrenamtlich tätige Artenspezialisten unter Koordinierung des Landesamtes für Umweltschutz aktualisiert. Danach werden uns weitere, konkrete Informationen zur Verfügung stehen.
Sie sehen, die Problemlagen sind vielfältig und die Landesregierung geht diese vielfältigen Problemlagen Schritt für Schritt an.
Im Koalitionsvertrag wurde festgeschrieben, dass sich das Regierungshandeln an Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit ausrichtet. Ich zitiere:
„Wir wollen die Schöpfung bewahren. […] Unser wertvolles Naturerbe wollen wir bewahren und weiterentwickeln und die biologische Vielfalt schützen.“
In den mehr als 25 Jahren seit der friedlichen Revolution hat sich in Sachsen-Anhalt in Sachen Umwelt- und Naturschutz schon viel getan. In Saale und Elbe kann man wieder baden. Luchs und Wildkatze fühlen sich bei uns wieder wohl. Der Waldumbau hat begonnen, damit die Wälder fit sind für die Klimaveränderungen.
Seit April 2016 gibt es erste Erfolge: Die Leitlinie Artenschutz an Windkraftanlagen, die Leitlinie Wolf und 90 Projekte zur Umsetzung des Umweltsofortprogramms sind auf den Weg gebracht worden. Der Drömling ist auf dem besten Weg zum UNESCO-Biosphärenreservat. Wir geben der Elbe bei Lödderitz mehr Raum und binden sie wieder an die Flussauen an.
Vieles ist also schon auf den Weg gebracht worden. Ich möchte im Folgenden die einzelnen Maßnahmen beschreiben, an denen die Landesregierung zurzeit arbeitet. Beginnen möchte ich mit dem Umweltsofortprogramm.
Mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Umweltsofortprogramm hat die Landesregierung einen in Deutschland einzigartigen Weg beschritten. Durch eine netzartige Streuung einer Vielfalt von sofort umsetzbaren Umweltvorhaben in der Fläche wird ein größtmöglicher Nutzen für Natur und Umwelt in unserem Land erreicht. Insgesamt sind derzeit 90 Projekte in Bearbeitung.
Das Umweltsofortprogramm, das mit 10 Millionen € ausgestattet ist, besteht aus zwei Teilen: Gewässerrenaturierung und -entwicklung mit 6,5 Millio
Mit der Umsetzung der Projekte an den Gewässern sind der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, kurz: LHW, sowie der Talsperrenbetrieb betraut. Beispielsweise werden durch den LHW invasive Neophyten wie der Riesenbärenklau an der Thyra und der Holtemme bekämpft.
Auch konnten insgesamt 16 Gewässerunterhaltungsverbände gewonnen werden, um Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an Gewässern zweiter Ordnung umzusetzen.
Im Mittelpunkt steht dabei der Rückbau von alten Stauanlagen und Wehren. Hinzu kommen Maßnahmen wie beispielsweise die Errichtung von Eisvogelbrutstellen, die Anlage eines Feuchtbiotops mit Kranichbrutplatz oder die Pflanzung von Bäumen, um die Gewässer als Lebensräume für Vögel zu verbessern.
Um die Artenvielfalt zu verbessern und um Lebensräume aufzuwerten oder wiederherzustellen, werden Entwicklungsmaßnahmen in unseren Großschutzgebieten und Naturparken umgesetzt. Auch der Landesverband für Landschaftspflege wird Projekte umsetzen. Beispielhaft nenne ich hier die Aufwertung von Streuobstwiesen mit insgesamt 250 000 €.
Streuobstwiesen sind ein Refugium für verschiedene Arten, wie zum Beispiel die Rote-Liste-Arten Steinkauz, Wendehals oder Siebenschläfer. Es werden an insgesamt zehn Orten Streuobstwiesen gepflegt, instand gesetzt und Nachpflanzungen vorgenommen. Bis zum Jahresende werden die 90 Projekte des Umweltsofortprogrammes abgeschlossen sein.
Die vielen einzelnen Maßnahmen werden gemeinsam eine breite und nachhaltige Wirkung für den Naturhaushalt in Sachsen-Anhalt haben. Doch klar ist auch, das Umweltsofortprogramm kann in der Fläche nicht überall Abhilfe schaffen. Das gilt insbesondere für die in der Regel vergleichsweise kleinen Splitterflächen, die aber über einen hohen Artenreichtum verfügen.
Die Bedeutung dieser Splitterflächen kann gar nicht hoch genug eingestuft werden. Diese Flächen haben uns davor bewahrt, dass einige Arten in Sachsen-Anhalt völlig ausgestorben sind. Viele dieser wertvollen Flächen weisen nämlich letzte Vorkommen stark gefährdeter Arten auf. Ich nenne nur den Stängellosen Tragant oder das Rebhuhn.
bedürfen. Jedoch liegt die Pflege dieser Flächen zum Teil seit Jahren brach, weil es hierfür nur unzureichend Fördermittel gibt und weil die landwirtschaftliche Förderung für diese Flächen nicht greift. Ich sage es noch einmal: Die Splitterflächen sind Arche Noahs der Artenvielfalt. Wenn wir sie nicht pflegen, werden sie einfach verschwinden samt ihrer vielfältigen Pflanzen- und Tierwelt.
Die Lösung dieser Aufgabe steht uns also noch bevor, nämlich die Finanzierung von dauerhaften Pflegemaßnahmen wie beispielsweise die regelmäßige Mahd in einer Heidelandschaft oder eben die Pflege von Splitterflächen.
Das alles, liebe Kolleginnen und Kollegen, dient natürlich dem Erhalt der Artenvielfalt. Dafür haben wir die Biodiversitätsstrategie. Wir werden hier im Lande unsere Anstrengungen zum Erhalt des Artenschutzes auch zukünftig verstärken. Genau darum überarbeiten wir gerade die Biodiversitätsstrategie, damit klar wird, mit welchen Maßnahmen und in welchen Zeiträumen wir das Artensterben stoppen wollen.