Protocol of the Session on November 23, 2017

Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 38. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt der siebenten Wahlperiode.

Dazu begrüße ich Sie, meine Damen und Herren, recht herzlich. Ich freue mich, dass unsere Sitzung heute viel besser begonnen hat. Ich hoffe, dass es so bleibt; denn wir sind alle selbst für uns verantwortlich. Deshalb ist es ein Kleines, uns wieder darauf zu besinnen, was Anstand und Recht ist.

(Beifall bei der AfD)

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der Wahl in den Bundestag und dem Verzicht auf das Mandat im Landtag durch die nunmehr ehemaligen Abg. Katrin Budde, SPD, Birke BullBischoff, DIE LINKE, und Matthias Höhn, DIE LINKE, hat mir die Landeswahlleiterin mit ihren Schreiben vom 3. und 6. November 2017 mitgeteilt, dass der Sitz von Frau Budde auf Herrn Ronald Mormann, von Frau Bull-Bischoff auf Herrn Guido Henke und von Herrn Höhn auf Frau Katja Bahlmann übergegangen ist. Ich darf auf die hierzu herausgegebenen Unterrichtungen in den Drs. 7/2069 bis 7/2071 verweisen.

Sehr geehrte Frau Bahlmann! Ich begrüße Sie recht herzlich bei uns im Hohen Hause. Sie haben diese Funktion neu inne, deshalb herzlich willkommen im Plenum!

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Zudem begrüße ich Herrn Henke und Herrn Mormann. Für Sie ist es nicht neu; denn Sie waren bereits Mitglied in diesem Parlament. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Im Namen des Hohen Hauses wünsche ich Ihnen gutes Gelingen bei der Ausübung Ihres Mandats.

Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung. Mit Schreiben vom 15. November bat die Landesregierung, für die 18. Sitzungsperiode folgende Mitglieder zu entschuldigen:

Herr Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff, Ministerin Frau Prof. Dr. Dalbert und Minister Herr Prof. Dr. Willingmann werden am zweiten Sitzungstag wegen der Teilnahme an der 962. Sitzung des Bundesrates in Berlin nicht anwesend sein.

Herr Minister Thomas Webel wird an beiden Sitzungstagen an der 130. Bauministerkonferenz in der Lutherstadt Wittenberg teilnehmen.

Zur Tagesordnung. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tagesordnung für die 18. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen vor. Gibt es Bemerkungen oder Änderungsanträge zur Tagesordnung? - Das sehe ich nicht. Dann können wir entsprechend der vorliegenden Tagesordnung verfahren.

Zum zeitlichen Ablauf der 18. Sitzungsperiode. Am heutigen Abend findet um 20 Uhr im Erdgeschoss des Ostflügels die parlamentarische Begegnung des Landesverbandes der Freien Berufe Sachsen-Anhalt e. V. statt.

Die morgige 39. Sitzung beginnt um 9 Uhr.

Wir steigen somit in die Tagesordnung ein, und zwar kommen wir als Erstes zu

Tagesordnungspunkt 3

Beratung

Stärkung der Wissenschaftsfreiheit der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt

Antrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drs. 7/2099

Einbringerin wird an dieser Stelle die Abg. Frau Dr. Pähle sein. Sie haben das Wort. Bitte, Frau Dr. Pähle.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst im September dieses Jahres feierte die Fachhochschule Polizei in Aschersleben ihr 20-jähriges Jubiläum. Viele Kolleginnen und Kollegen waren bei diesem Festakt dabei. Bei der Veranstaltung wurde deutlich, auf welche Erfolge die Fachhochschule in diesen zwei Jahrzehnten zurückblicken kann, und auch auf das, was dort geleistet wurde, was, glaube ich, alle, die daran beteiligt waren, mit Stolz erfüllt und was uns allen Respekt für die geleistete Arbeit abverlangt.

(Zustimmung von Minister Holger Stahl- knecht und von Rüdiger Erben, SPD)

Klar war in diesem Moment aber auch, dass neue Herausforderungen nicht lange auf sich warten lassen. Einen Monat später wurden 700 neue Anwärterinnen und Anwärter vereidigt - die größte Vereidigungsfeier seit 1990.

Während ein Teil die Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 1, also eine Ausbildung, die auf zweieinhalb Jahre ausgelegt ist, aufnahm, hat ein anderer Teil die Laufbahnausbildung für die Lauf

bahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, in Form eines Hochschulstudiums für die Dauer von sechs Semestern aufgenommen.

Diese Studierenden werden, bevor sie nach ihrer Ausbildung als Polizistinnen und Polizisten eine wichtige Stütze unseres Staates werden, akademisch ausgebildet. Dabei erwerben sie zum einen berufspraktische Fähigkeiten und Kenntnisse. Zum anderen werden ihnen aber auch wissenschaftliche Grundlagen über Theorien und Methoden vermittelt. Diese umfassen insbesondere juristische, aber auch sozialwissenschaftliche Inhalte, die insbesondere für kriminalistische Tätigkeiten notwendig sind.

Der entsprechende Studiengang Polizeivollzugsdienst B.A. besteht seit dem Jahr 2010. Neben diesem Bachelorstudiengang beteiligt sich die Fachhochschule auch am Masterprogramm „Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement“ der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Dieser Studiengang befindet sich aktuell im ersten Studienjahr.

Ausbildung und Studium ist die Aufgabe der FH Polizei in Aschersleben. Dies legt das Gesetz über die Fachhochschule der Polizei so fest. In § 2 des maßgeblichen Gesetzes ist allerdings festgeschrieben, dass sie an der Weiterentwicklung der anwendungsorientierten Forschung und Lehre und des Studiums mitzuwirken hat sowie die Praxis unterstützen soll. Genau auf diesen Punkt richtet sich das Augenmerk des vorliegenden Antrags.

Meine Damen und Herren! Uns ist bewusst, dass die Fachhochschule der Polizei mit Blick auf ihre besondere Stellung in Ausbildung und Studium für den Landesdienst der Polizei eine Hochschule eigener Art ist. Das ist gut so; das soll sie auch bleiben. Daran will niemand rütteln.

Aus unserer Sicht darf es aber gerade vor dem Hintergrund der Herausforderung der hohen Bewerberzahlen und der besonderen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotz alledem keine Abstriche an der Forschungsaufgabe und an der akademischen Ausrichtung der Fachhochschule geben.

(Zustimmung von Silke Schindler, SPD)

Vielmehr ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um gerade darüber zu diskutieren, wie diese Aufgabe adäquat erfüllt werden kann, welche Regelungen wir vielleicht im nächsten Landeshaushalt zur Ausstattung der FH Polizei ergreifen müssen, um diese Aufgabe weiterhin erfüllbar zu gestalten.

Eine entsprechend aufgestellte Forschungstätigkeit macht die landeseigene Ausbildung nicht nur fit für die Zukunft, sie steigert zudem die Attraktivi

tät für das wissenschaftliche Personal und die Studierenden. Auch beim Werben um Polizistinnen und Polizisten stehen wir im Wettbewerb mit anderen Bundesländern. So kommt von den eben erwähnten 700 neuen Anwärtern jeder Vierte nicht aus Sachsen-Anhalt.

Der vorliegende Antrag, der gemeinsame Ziele des Koalitionsvertrages aufgreift, fordert daher die Landesregierung auf, gemeinsam mit der Fachhochschule ein Konzept zur Stärkung der Wissenschaftsfreiheit der FH Polizei zu erarbeiten und vorzulegen.

Wissenschaftsfreiheit bedeutet für uns vor dem Hintergrund des vorliegenden Antrags vor allem die Freiheit der Forschung und die Stärkung derselben. Im Sinne des gesetzlich geregelten Auftrags der Fachhochschule sollen von dieser vor allem Lehre, Studium und Praxis profitieren.

Auch wenn die Ausbildung der Beamtinnen und Beamten immer im Vordergrund stehen wird, forscht die Fachhochschule schon jetzt im Auftrage des Landes, aber auch im Rahmen eigenständiger Projekte und Kooperationen. Die Fachhochschule hat dabei jüngst erstmals gezeigt, dass sie erfolgreich Drittmittel einwerben kann.

Bei dem Projekt „Riskant“ - das ist die Abkürzung für Risikoanalyse bei islamistisch motivierten Tatgeeigneten - arbeitet sie während einer dreijährigen Projektdauer mit an der Entwicklung eines Analysesystems, das später bundesweit Anwendung finden soll. Das Projekt ist insgesamt mit 280 000 € ausgestattet.

Dieser erstmalige Erfolg der Drittmitteleinwerbung soll aber nicht der letzte sein. Aus unserer Sicht ist es daher wichtig, die Ausstattung mit wissenschaftlichem Personal so anzupassen, dass die Fachhochschule auch ihrer Aufgabe als Wissenschaftsstandort nachgehen kann.

Für die Einwerbung von Drittmitteln, die wiederum helfen, weiteres qualifiziertes Personal zu finanzieren, soll es zusätzliche Unterstützung geben. Dass seitens der Beschäftigten der FH Polizei das Interesse groß ist, die Forschungsarbeit zu stützen und zu erweitern, zeigt sich nicht zuletzt in der Etablierung einer hochschuleigenen AG Forschung. Diese ist inzwischen auch Teil des Organigramms der FH.

Das erwähnte Projekt „Riskant“ ist zudem ein typisches Beispiel für den zunehmenden Stellenwert polizeilicher und ziviler Sicherheitsforschung. So bestehen zwischen der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster und den Einrichtungen der Länder eine Koordinierungsstelle Sicherheitsforschung und zunehmend engere Netzwerkverbindungen. Um diesem Bereich entsprechende Aufmerksamkeit widmen zu können und einen Bei

trag für den bundesweiten Austausch zu leisten, muss das Thema in Aschersleben fest verankert werden und personell wie strukturell aufgewertet sein.

Für uns ist die Einrichtung eines eigenen Institutes dafür ein sinnvoller Weg. Nur so kann Erwartung, Sicherheit und Verlässlichkeit für alle Beteiligten in Verbundprojekten und der polizeilichen Praxis gewährleistet sein.

Ein dritter Punkt unseres Antrages betrifft die Potenziale, die aus der Kooperation der Fachhochschule mit anderen Hochschulen des Landes erwachsen können. Gerade mit Blick auf verwaltungsbezogene und juristische Inhalte des Studiums bieten sich hier Verbindungen zur Hochschule Harz ebenso an wie zur Martin-LutherUniversität in Halle. Inwieweit dies praktisch realisiert werden kann oder was aus dienstlichen Gründen dagegen steht, wollen wir prüfen lassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Lehrtätigkeit der Fachhochschule geht nicht zuletzt auch die Verpflichtung einer im Einklang mit dem Hochschulgesetz des Landes stehenden Aufgabe einher, nämlich die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Lehre zu ergreifen und den eigenen Studiengang zu akkreditieren. Die erneute Akkreditierung steht für den Bachelorstudiengang allerdings noch aus. Aus unserer Sicht ist eine Stärkung der Fachhochschule durch den Antrag, insbesondere im Personalbestand wie auch allgemein in ihrer Bedeutung als Hochschule, ein wichtiges Signal für die erfolgreiche erneute Akkreditierung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Eine effektive Ausbildung von Polizeibeamten und eine anwendungsorientierte Forschung sind aus unserer Sicht kein Widerspruch. Ganz im Gegenteil: Nur wer sich mit Blick auf den Stand der Forschung auf der Höhe der Zeit bewegt, kann die beste Hochschulausbildung gewährleisten und damit die besten Polizistinnen und Polizisten ausbilden.

Ich bitte Sie daher, mit Ihrer Zustimmung zu unserem Antrag die Rolle der Fachhochschule der Polizei als Ausbildungsstätte, aber auch als Forschungseinrichtung des Landes zu stärken, und freue mich auf das vorzulegende Konzept im nächsten Jahr. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und von Siegfried Borgwardt, CDU)

Vielen Dank, Frau Abg. Dr. Pähle. - Bevor wir in die Fünfminutendebatte der Fraktionen eintreten, wird der Minister Herr Stahlknecht für die Landesregierung sprechen. Sie haben das Wort, Herr Minister.