Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 61. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt der siebenten Wahlperiode und begrüße Sie auf das Herzlichste.
Ich habe die große Bitte - das gilt auch für die Regierungsbank -, dass wir heute unseren Geräuschpegel drastisch senken und nicht so laut wie gestern sind; denn umso länger dauert es. Ich habe mir gestern Abend vorgenommen: Sollte sich eine solche Situation wiederholen, werde ich den Plenarsaal für eine halbe Stunde verlassen. Dann können Sie sich aussprechen und danach setzen wir die Sitzung fort.
Ich appelliere an die Vernunft jedes Abgeordneten, damit wir unsere Tagesordnungspunkte zügig beraten können.
- Ich merke, dass Sie noch besprechen müssen, wie das funktionieren soll. Ich denke aber, wir bekommen das hin. Wir sind alle über 18 Jahre alt und wissen, was wir tun.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir setzen nunmehr die 28. Sitzungsperiode fort und beginnen die heutige Beratung mit dem sogenannten Prioritätenblock in den Tagesordnungspunkten 3 bis 7.
Ich erinnere daran, dass Herr Ministerpräsident Haseloff, Herr Minister Robra, Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert und Herr Minister Prof. Dr. Willingmann für heute entschuldigt sind.
rung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt
Die Berichterstatterin des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration ist die Abg. Frau Dr. Späthe. Frau Dr. Späthe, ich denke, die Abgeordneten lauschen Ihnen ganz ruhig. Sie haben das Wort, bitte.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1435 wurde in der 28. Sitzung des Landtages am 20. Juni 2017 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Finanzen sowie für Inneres und Sport überwiesen.
Mit der Vierten Änderung des Kinderförderungsgesetzes verfolgt die Fraktion DIE LINKE das Ziel, das Finanzierungssystem der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt neu zu organisieren. Die Finanzierungssystematik des Gesetzes soll auf die tatsächlichen Kosten des pädagogischen Personals umgestellt, die Qualität in den Einrichtungen verbessert und die Eltern hinsichtlich der Gebühren entlastet werden.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/3381 wurde in der 55. Sitzung des Landtages am 27. September 2018 ebenfalls zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Finanzen sowie für Inneres und Sport überwiesen.
Wesentliche Eckpunkte des Gesetzentwurfes der Landesregierung sind unter anderem die transparentere Gestaltung der Finanzierung durch Systemwechsel, die Entlastung der Eltern hinsichtlich
ihrer Beiträge durch die Beitragsfreiheit ab dem zweiten Kind, die Entlastung des pädagogischen Personals durch Veränderung des Personalschlüssels, die stärkere Rolle der Kommunen, ein gleicher Bildungsanspruch für alle Kinder und die Förderung von Kitas mit besonderem Bedarf.
Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich in der 16. Sitzung am 18. Oktober 2017 übereinstimmend darauf verständigt, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE erst bei der sogenannten großen Novellierung des Kinderförderungsgesetzes, welche für 2018 angedacht war, in die Beratung einzubeziehen. Diese Verständigung erfolgte im Oktober 2017.
Somit hat der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration beide Gesetzentwürfe erstmals in der 28. Sitzung am 28. September 2018, einer Sondersitzung, aufgerufen, um sich über das weitere Verfahren zu verständigen.
Der Ausschuss vereinbarte eine Anhörung und legte dafür auch den Kreis der Anzuhörenden fest. Dazu gehörten die kommunalen Spitzenverbände, die Landeselternvertretung, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Landesjugendhilfeausschuss, der Landesrechnungshof, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege und der Landesverband der Kindertagespflege.
Es wurde vereinbart, dass die Fraktionen dem Ausschusssekretariat darüber hinaus zeitnah noch weitere Vorschläge übermitteln können. Der federführende Ausschuss verständigte sich in der Sondersitzung auch auf die Terminkette für die Beratung beider Gesetzentwürfe.
Die Anhörung fand in der 29. Sitzung am 17. Oktober 2018 unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse statt. Insgesamt wurden dazu 16 Verbände, Institutionen und Einrichtungen eingeladen.
Die Gäste äußerten sich ausführlich und überwiegend kritisch zum Gesetzentwurf. So wurde von einigen die Zeitschiene für die Novellierung als zu eng angesehen, da einerseits der Beteiligungsprozess als zu kurz eingeschätzt wurde und andererseits für die Umsetzung des Gesetzes ein längerer Übergang erforderlich wäre.
Ein Kritikpunkt an dem Gesetzentwurf war unter anderem die Herabsetzung des Ganztagsbetreuungsanspruchs von zehn auf acht Stunden täglich und die Neubemessung des Mindestpersonalschlüssels. Hierzu schätzten viele die Einkalkulierung von zehn Tagen zusätzlich für die Bemessung als nicht ausreichend ein.
Weitere Aspekte, die in der Anhörung aufgegriffen wurden, betrafen die Regelungen für die Hortbetreuung, die Stundenstaffelung der Betreuungs
Der Landesverband Kindertagespflege begrüßte zwar die Novellierung des Gesetzes, kritisierte aber, dass die Regelungen für die Tagespflege nicht umfassend überarbeitet wurden. Überwiegend positiv wurden die Neuregelungen zur Finanzierung der Kinderbetreuung gesehen sowie die finanzielle Entlastung der Eltern durch die Geschwisterregelung.
In einem später behandelten Tagesordnungspunkt dieser 29. Sitzung hat der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration die vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet. Ihm lag dazu eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Diese enthielt die mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration überwiegend einvernehmlich abgestimmten Änderungsempfehlungen. Der Gesetzentwurf wurde unter Berücksichtigung der in der Synopse vorgesehenen Änderungsempfehlungen vom Ausschuss mit 6 : 3 : 0 Stimmen zur Beratungsgrundlage erhoben.
Der GBD wies darauf hin, dass zur Aufnahme der prozentualen Angaben zur Beteiligung des Landes an den Personalkosten in § 12 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzentwurfes mit dem zuständigen Ministerium noch kein Einvernehmen erzielt werden konnte. Zur Vermeidung von Missverständnissen bei der Auslegung empfahl der GBD, diese Angaben nicht in das Gesetz aufzunehmen. Im Zuge der Beratung haben die Koalitionsfraktionen mündlich beantragt, an dieser Stelle des Gesetzentwurfes die Fassung des Regierungsentwurfs dennoch beizubehalten.
Der Ausschuss hat dieser Änderung der Synopse mit 6 : 0 : 4 Stimmen zugestimmt. Es wurde jedoch in Aussicht gestellt, dass das zuständige Ministerium gemeinsam mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eine passendere Formulierung zu § 12 Abs. 1 Satz 1 suchen wird.
Ein weiterer mündlicher Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bezog sich auf § 10 - Sicherstellungsaufgabe und Bedarfsplanung. Hierzu wurde beantragt, in Absatz 1 die Fassung des geltenden Gesetzes beizubehalten. Dieser Änderungsantrag wurde mit 7 : 0 : 2 Stimmen angenommen.
bungs- und Beratungsdienstes wurden sodann unter Berücksichtigung dieser beiden Änderungen mit 6 : 2 : 2 Stimmen beschlossen und als vorläufige Beschlussempfehlung verabschiedet.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 43. Sitzung am 9. November 2018 mit den Gesetzentwürfen und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Im Ergebnis seiner
Beratung hat er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung mit 7 : 2 : 3 Stimmen angeschlossen.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport hat sich in der 29. Sitzung am 8. November 2018 mit den Gesetzentwürfen und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Auch er hat sich der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung mit 7 : 2 : 3 Stimmen angeschlossen. Des Weiteren fand im genannten Ausschuss eine Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1435 statt. Der Gesetzentwurf wurde bei 2 : 10 : 0 Stimmen abgelehnt.
Die abschließende Beratung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration fand in der 31. Sitzung am 13. November 2018 statt. Hierzu lag dem Ausschuss neben den Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse eine Tischvorlage der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit insgesamt zwölf Änderungsanträgen in Bezug auf die vorläufige Beschlussempfehlung vor. Diese Änderungsanträge haben großteils die in der Anhörung geäußerten Empfehlungen und Wünsche der Beteiligten aufgegriffen.