Protocol of the Session on December 17, 2019

Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 89. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt.

(Unruhe)

- Ich bitte Sie, den Geräuschpegel zu senken, damit wir in die heutige Sitzung einsteigen können.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir setzen nunmehr die 42. Sitzungsperiode fort und beginnen die heutige Beratung mit dem Tagesordnungspunkt 2, mit dem wir in die Haushaltsberatungen einsteigen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 2

Erste Beratung

a) Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes

2020/2021

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/5349

b) Entwurf des Gesetzes über die Feststellung

des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2020/2021 (Haushaltsgesetz 2020/2021 - HG 2020/2021)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/5350

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gesetzentwürfe werden von dem Minister der Finanzen eingebracht.

Im Ältestenrat wurde eine Debattendauer von 300 Minuten gemäß der Redezeitstruktur „I“ vereinbart. Zur Reihenfolge der Fraktionen und zu den einzelnen Redezeiten werde ich mich vor der Eröffnung der Debatte äußern.

Bevor ich Herrn Minister Richter das Wort erteile, darf ich Schülerinnen und Schüler des Berufsschulzentrums „Hugo Junkers“ in Dessau-Roßlau recht herzlich hier im Hohen Hause begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Minister Richter, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Haushalt für die Jahre 2020 und 2021 bringen wir unser Bundesland auf der Grundlage des Koalitionsvertrages weiter voran. Die prioritären Projekte der Kenia-Koalition werden weiter ausfinanziert.

Zu Beginn einige wichtige Zahlen, die dieses Voranbringen illustrieren: Die Investitionsquote

wächst mit 17 % im Jahr 2020 und 16 % im Jahr 2021 gegenüber 15,6 % im Haushaltsplan für das Jahr 2019 noch einmal kräftig an. Sie steigt trotz eines Aufwuchses des Gesamtvolumens des Haushaltes von 11,5 Milliarden € im Jahr 2019 auf 11,9 Milliarden € im Jahr 2020 und 12,4 Milliarden € im Jahr 2021.

Der Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021 beachtet dabei die Vorgaben der Konsolidierungshilfevereinbarung und übererfüllt sogar die Schuldenbremse im Grundgesetz; denn wir nehmen nicht nur keine neuen Schulden auf, sondern wir tilgen in den Jahren 2020 und 2021 jeweils 100 Millionen € im Schuldendienst. Damit verringern wir unsere Schuldenlast.

Die mit der Rettung der NordLB verbundene Aussetzung der Tilgung und die Schuldenaufnahme im Jahr 2019 wird dadurch in dem Zeitraum des Doppelhaushaltes wieder ausgeglichen.

Meine Damen und Herren! Es hat zugegebenermaßen lange gedauert, dem Landtag den Entwurf eines Doppelhaushalts für die Jahre 2020 und 2021 vorzulegen. Das war nicht nur nach Ihrer, sondern auch nach meiner Einschätzung zu lange. Vor dem Hintergrund der anspruchsvollen finanzpolitischen Rahmenbedingungen nehme ich für die Landesregierung aber in Anspruch, dass wir heute einen Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt einbringen, mit dem die Herausforderungen für die Jahre 2020 und 2021 bestmöglich bewältigt werden.

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz legt die Landesregierung einen Vorschlag zur Umsetzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Schuldenbremse vor. Wir schlagen eine Regelung für unsere Landeshaushaltsordnung vor, die die Möglichkeit eröffnet, im Abschwung Schulden aufzunehmen, die aber entsprechend den Bedingungen des Grundgesetzes auch die Pflicht begründet, im Aufschwung Vorsorge zu leisten. Die Entscheidung des Landtages zur Schuldenbremse, sei es eine Regelung auf der Ebene der Verfassung oder eine Regelung auf der Ebene der Landeshaushaltsordnung, stellt eine der wichtigsten Weichenstellungen für die Finanzpolitik des Landes für die kommenden Jahre dar.

An dieser Stelle sage ich auch, dass auf eine Regelung zur Schuldenbremse im Landesrecht durchaus verzichtet werden könnte. Konsequenz einer solchen Entscheidung wäre es aber, dass jegliche Schuldenaufnahme für die Zukunft verboten wäre, selbst bei einer gravierenden Konjunkturkrise.

Mein Appell an Sie lautet deshalb: Widmen Sie Ihre Aufmerksamkeit in den jetzt anstehenden Haushaltsberatungen nicht nur den Sie persönlich besonders interessierenden Einzelplänen, sondern auch den mit dem Haushaltsbegleitgesetz vorgeschlagenen Regelungen zur Schuldenbremse. Die hierzu zu treffende Entscheidung wirkt weit über den Zeitraum des anstehenden Doppelhaushaltes hinaus.

Meine Damen und Herren, jetzt möchte ich Ihnen den Vorschlag der Landesregierung dafür vorstellen, wie die Landesmittel in den kommen zwei Jahren verteilt werden sollen.

Zu den Kommunalfinanzen. Mit dem vorliegenden Entwurf des Doppelhaushalts wird der Koalitionsvertrag umgesetzt und die Finanzausstattung der Kommunen wird weiter verbessert. Die Verbesserung liegt zunächst in der Fortführung des Festbetrags-Finanzausgleichsgesetzes. Die Kommunen werden in den Jahren 2020 und 2021 jährliche Zuweisungen in Höhe von 1,628 Milliarden € erhalten.

Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass sich die Koalition zu Beginn der Legislaturperiode darauf verständigt hat, die Finanzausstattung der Kommunen deutlich zu verbessern. In Umsetzung des Koalitionsvertrages ist mit dem seit dem Jahr 2017 geltenden Finanzausgleichsgesetz die Finanzausgleichsmasse auf 6,28 Milliarden € erhöht und für die Jahre 2017 bis 2021 festgeschrieben worden.

Das war ein ausdrücklicher Wunsch der kommunalen Spitzenverbände und ist auch ein wichtiger Beitrag zur Planungssicherheit in den Kommunen. Diese Festschreibung führt nämlich dazu, dass die weiter steigenden kommunalen Steuereinnahmen in diesem Zeitraum die Finanzausgleichsmasse nicht schmälern. Das wiederum führt dazu, dass die Kommunen seit dem Jahr 2016 deutlich mehr Geld in ihren Kassen hatten und haben als jemals zuvor.

So hatten die Kommunen bereits im Jahr 2018 um ca. 350 Millionen € höhere Steuereinnahmen, als bei der Berechnung der Finanzausgleichsmasse zugrunde gelegt wurde. Dieses Mehr an Einnahmen können sie, anders als bei den bis zum Jahr 2016 geltenden Finanzausgleichsgesetzen, zur freien Gestaltung nutzen.

Meine Damen und Herren! Ich als Finanzminister wäre froh, würde der Bund uns als Land auch so

finanzfreundlich behandeln, wie wir es mit den Kommunen tun.

(Zustimmung bei der CDU und von Olaf Meister, GRÜNE)

Bei weiterhin steigenden kommunalen Steuereinnahmen verbessert sich die Finanzausstattung der Kommunen im Festschreibungszeitraum also automatisch weiter.

Die Einführung des Festbetrags-FAG beinhaltete für die Kommunen Risiken und Chancen. Ich glaube, wir können das Fazit ziehen, dass es sich für die Kommunen gelohnt hat. Denn im Ergebnis ihrer deutlich verbesserten Finanzausstattung konnten die Kommunen in Sachsen-Anhalt in den Jahren von 2016 bis 2018 die Schulden in ihren Kernhaushalten um rund 288 Millionen € reduzieren. So konnten die investiven Kredite der Kommunen um rund 196 Millionen € abgebaut werden. Zusätzlich gelang es den Kommunen erstmals seit 2010, einen Rückgang bei den Liquiditätskrediten zu erzielen, und zwar um rund 92 Millionen €.

Gleichzeitig hat sich das kommunale Vermögen in den Jahren von 2016 bis 2018 positiv entwickelt. Trotz des Schuldenabbaus und der aktuellen Niedrigzinsphase gelang es den Kommunen, ihr Gesamtvermögen um rund 320 Millionen € zu erhöhen. Diese Entwicklungen sprechen insgesamt für eine auskömmlich gestaltete Finanzausgleichsmasse für die Kommunen in Sachsen-Anhalt.

Ich kann übrigens feststellen: Ich höre insgesamt nicht viel Kritik an der Finanzausgleichsmasse, die das Land den Kommunen überweist, an sich, sondern eher Kritik an der Art und Weise des Verteilungsmechanismus über das FAG.

(Zustimmung von Ulrich Thomas, CDU, und von Guido Heuer, CDU)

Neben der verbesserten Finanzausstattung der Kommunen mit dem Festbetrags-Finanzaus

gleichsgesetz sollen den Kommunen mit dem Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021 jeweils Mittel in Höhe von 80 Millionen € zur Finanzierung kommunaler Investitionen als Kommunalpauschale zur Verfügung gestellt werden, und zwar zusätzlich zu der Investitionspauschale nach dem Finanzausgleichsgesetz. Die Kommunen können selbst entscheiden, für welche Investitionen sie das Geld ausgeben, ohne Antragstellung und ohne Verwendungsnachweisprüfung. Die Mittel unterliegen keiner durch Förderrichtlinien oder andere Vorgaben weiter eingegrenzten inhaltlichen Zweckbindung. Damit wird, was mich persönlich sehr freut, die kommunale Selbstverwaltung gestärkt.

(Zustimmung von Ulrich Thomas, CDU)

Die Kommunen erhalten in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt Mittel in Höhe von jeweils 205 Millionen € statt wie im Jahr 2019 Mittel in Höhe von 145 Millionen € pauschal für Investitionen zur Verbesserung ihrer kommunalen Infrastruktur aus Landesmitteln. Sie erhalten also über die kommenden beiden Jahre hinweg 120 Millionen € mehr.

Ich möchte in diesem Zusammenhang allerdings darauf hinweisen, dass das Ende 2019 auslaufende Gesetz zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus keine Nachfolgeregelung erhalten wird. Die Fortführung der auslaufenden zweckgebundenen Förderung des kommunalen Straßenbaus in Höhe von bis zu 35,6 Millionen € entfällt im Zuge der Einführung der Kommunalpauschale.

Wie Sie wissen, stellt der Bund für diesen Zweck keine Mittel mehr zur Verfügung. Mit der neuen Kommunalpauschale erhalten die Landkreise und ihre Gemeinden zusammen - ich betone: die Landkreise und ihre Gemeinden zusammen - aber in jedem Fall höhere Zuwendungen als durch die zweckgebundenen Straßenbaumittel. Das gilt im Übrigen auch für die kreisfreien Städte.

Lassen Sie mich dies anhand zweier Beispiele auf Heller und Pfennig erläutern. Beispiel 1: Nach dem Gesetz zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus hätte zum Beispiel der Landkreis Jerichower Land Mittel in Höhe von 1 205 342 € erhalten, also rund 1,205 Millionen €. Diese Mittel hätten durch den Landkreis selbst verwendet oder durch den Landkreis an seine Gemeinden weitergereicht werden können und für den Straßenbau verwendet werden müssen.

Nach der neuen Kommunalpauschale erhalten der Landkreis Jerichower Land und seine kreisangehörigen Gemeinden zusammen Mittel in Höhe von 3,644 Millionen €, also das Dreifache, zur freien Verfügung für investive Vorhaben. Die direkte Zuweisung an den Landkreis beträgt 971 762 €.

Die kreisangehörigen Gemeinden erhalten insgesamt 2,672 Millionen €.

Beispiel 2. Die Stadt Halle erhält mit der Kommunalpauschale 7,58 Millionen €. Nach dem Gesetz zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus 2019 würde Halle nur 3,45 Millionen € erhalten. Unter dem Strich sind es für Halle also 4,1 Millionen € mehr.