Protocol of the Session on October 14, 2020

Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 110. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt der siebenten Wahlperiode und begrüße Sie dazu auf das Herzlichste.

Ich stelle nunmehr die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung liegen mir wie folgt vor. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2020 und ergänzend mit Schreiben vom 13. Oktober 2020 bat die Landesregierung, für die 53. Sitzungsperiode folgende Mitglieder zu entschuldigen:

Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff entschuldigt sich heute ganztägig wegen der Teilnahme an der kurzfristig anberaumten Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin, die in einer Präsenzsitzung in Berlin stattfinden wird.

Herr Staatsminister Robra wird heute ab 16 Uhr in Vertretung des Herrn Ministerpräsidenten an der Verleihung des Kaiser-Otto-Preises der Stadt Magdeburg teilnehmen.

Herr Minister Tullner hat nachträglich mitgeteilt, die Teilnahme an der Kultusministerkonferenz erfolge nunmehr entgegen der ursprünglichen Planung im Rahmen einer Videokonferenz. Er werde daher mit dieser Einschränkung an der Sitzung des Landtages teilnehmen können.

Herr Minister Prof. Dr. Willingmann entschuldigt sich ebenfalls, dass er gleichzeitig wegen der Teilnahme an der Videokonferenz der Kultusminister am morgigen Tag und am Freitag eingebunden ist.

Herr Minister Richter wird krankheitsbedingt während der gesamten Sitzungsperiode abwesend sein.

Hierzu noch ein Hinweis: Da Herr Minister Richter krankheitsbedingt ausfällt, lasse ich zu, dass der Staatssekretär in der zweiten Reihe Platz nimmt und an unseren Sitzungen teilnimmt. Das geschieht aus folgendem Grund: Wenn Anfragen an die vertretenden Minister kommen sollten, wird dieser aussagekräftig für die betreffenden Minister sein. Er hat kein Rederecht, aber ein Auskunftsrecht, wenn es um finanzielle Aspekte geht, und könnte unterstützend Hinweise geben.

Zur Tagesordnung. - Ich sehe Herrn Gebhardt am Mikrofon. Ich möchte aber erst einmal alles verlesen und danach können Sie zu Wort kommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Tagesordnung für die 53. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen vor. Mir wurde signalisiert, dass mit Rücksicht auf die am heutigen Tage stattfindende Sonderkonferenz der Ministerpräsidenten unsere Tagesordnung angepasst werden soll. Es sei demnach geplant, die Regierungsbefragung und die Regierungserklärung von heute auf Freitag zu verlegen. Im Gegenzug soll der sogenannte Prioritätenblock - das sind die Tagesordnungspunkte 7 bis 9 - am heutigen Tage behandelt werden.

Die CDU-Fraktion hat fristgemäß ein Thema zur Aktuellen Debatte eingereicht, das als Tagesordnungspunkt 32, Drs. 7/6706, in die Tagesordnung aufgenommen worden ist. Wie wir im Ältestenrat vereinbart haben, werden wir das Thema am morgigen Tage an dritter Stelle beraten.

Die Fraktion der AfD hat fristgemäß ein Thema zur Aktuellen Debatte eingereicht, das als Tagesordnungspunkt 33, Drs. 7/6716, in die Tagesordnung aufgenommen worden ist. Wie wir im Ältestenrat vereinbart haben, werden wir das Thema am morgigen Tage an vierter Stelle beraten. Die Rednerreihenfolge könnte sich wie folgt ergeben: AfD, CDU, DIE LINKE, SPD und GRÜNE.

Ihnen liegt weiterhin in Drs. 7/6712 ein Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Beherbergungsverbot vor. Die Fraktion DIE LINKE hat mitgeteilt, dass sie die Initiative auf die Tagesordnung gesetzt wissen möchte. Bevor ich frage, ob es hierzu Widerspruch gibt, würde ich Herrn Gebhardt das Wort erteilen. - Bitte, Herr Gebhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. - Ich möchte um Verständnis werben, dass wir gestern diesen Antrag kurzfristig zur Tagesordnung angemeldet haben. Als wir am letzten Donnerstag im Ältestenrat die Tagesordnung beschlossen haben, war das Beherbergungsverbot noch nicht als innerdeutsches Problem erkennbar. Die Situation hat sich erst in den letzten Tagen zugespitzt. Ich werbe noch einmal eindrücklich darum, dass wir uns diesem Antrag in dieser Sitzungsperiode widmen. Es geht letztendlich darum, inwiefern die Coronamaßnahmen noch eine Akzeptanz in der Bevölkerung finden. Hinzu kommt, dass der Ministerpräsident heute darüber berät.

Meine Fraktion ist der Auffassung, dass der Landtag hierzu ein Signal setzen und es nicht allein der Landesregierung überlassen sollte, wenn es um weitere Coronamaßnahmen an dieser Stelle geht. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Gebhardt. Das ist die Begründung für den Antrag gewesen. - Mir liegt eine zweite Wortmeldung vor. Herr Erben, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich darf im Namen der Koalitionsfraktionen dem widersprechen.

Vielen Dank. - Gibt es weitere Fragen zur Tagesordnung? - Das sehe ich nicht.

Es wurde Widerspruch gegen den Antrag der Fraktion DIE LINKE eingelegt. Nach der Geschäftsordnung ist es so, dass ein Beratungsgegenstand, wenn eine Fraktion oder mehrere Abgeordnete einem Antrag auf Aufnahme widersprechen, nicht auf die Tagesordnung aufgenommen wird.

Ich möchte ferner ankündigen, dass ich am morgigen Tag zum Sitzungsende eine Erklärung des Mitglieds des Deutschen Bundestages Herrn Stefan Gelbhaar zur Richtigstellung eines in der 109. Sitzung vorgetragenen Sachverhaltes verlesen werde.

Generell habe ich jetzt zur Tagesordnung nichts mehr vernommen. Es wurden weder Änderungen beantragt noch weitere Anträge gestellt. Dann lasse ich jetzt über die Tagesordnung, wie eben beraten, abstimmen und bitte, wenn wir so verfahren sollen, um Ihr Handzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und ein Mitglied der AfDFraktion. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. Enthaltungen? - Das sind die übrigen Mitglieder der AfD-Fraktion. Dann können wir so verfahren.

Jetzt gibt es bezüglich der Umsetzung in der Praxis doch einige Schwierigkeiten. Deshalb möchte ich die PGF bitten, dass sie sich kurzfristig zusammensetzen und darüber beraten, wie der zeitliche Ablauf für die drei Sitzungstage sein soll. Es sind zwei Aktuelle Debatten hinzugekommen. Ferner gibt es Absprachen zum heutigen Zeitplan und zum Zeitplan am Freitag. Deshalb bitte ich darum, dass sich die PGF zusammensetzen und beraten, wie wir das am besten gestalten können. - Ich sehe Kopfnicken; dann wird es so sein.

Zum zeitlichen Ablauf der 53. Sitzungsperiode. Die morgige, 111., Sitzung und die übermorgige, 112., Sitzung des Landtages beginnen jeweils um 9 Uhr.

Wir steigen nunmehr in die Tagesordnung ein und kommen zu

Tagesordnungspunkt 7

a) Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/6269

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/6293

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/6681

Änderungsantrag Fraktion der AfD - Drs. 7/6726

(Erste Beratung in der 106. Sitzung des Land- tages am 09.07.2020)

b) Beratung

Reine Briefwahl abwenden und grundgesetzkonforme Urnenwahl garantieren - Aushebelung der Verfassung verhindern

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/6677

Berichterstatter des Ausschusses ist der Abg. Herr Kohl. Sie haben jetzt das Wort, Herr Abg. Kohl.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/6293 hat der Landtag in der 106. Sitzung am 9. Juli 2020 zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der rechtliche Rahmen geschaffen werden, um Kommunen und deren Gremien in Notlagen wie etwa einer Pandemie handlungsfähig zu halten. So soll die Möglichkeit von Beratungen und Abstimmungen im Rahmen von Videokonferenzen sowie von elektronischen Abstimmungen normiert werden. Ferner sollen haushaltsrechtliche Ausnahmen für derartige Notlagen geschaffen werden.

Mit dem Änderungsantrag beabsichtigt die Fraktion DIE LINKE, kommunale Mandatsträger durch eine angemessene sachliche und finanzielle Ausstattung der Fraktionen zu stärken. Außerdem sollen eine Erweiterung der Möglichkeiten kommunaler wirtschaftlicher Betätigung auf soziale Bereiche und erneuerbare Energien geregelt und dem Landesrechnungshof ein weiteres Prüfrecht eingeräumt werden.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 50. Sitzung am 27. August 2020 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich darauf, ein schriftliches Anhörungsverfahren

durchzuführen sowie die kommunalen Spitzenverbände zur nächsten Ausschussberatung einzuladen.

Entsprechend der Festlegung der innenpolitischen Sprecher wurde der Gesetzentwurf in der 51. Sitzung am 1. Oktober 2020 erneut aufgerufen. Bis zu dieser Beratung gingen dem Ausschuss sechs Stellungnahmen aus dem schriftlichen Anhörungsverfahren zu. Darüber hinaus lagen die einvernehmlich mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmten Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE als Vorlage 8 vor.

Mit diesem Änderungsantrag wollte die Fraktion DIE LINKE Hinweise aus den Stellungnahmen des Landesrechnungshofes sowie des Verbandes kommunaler Unternehmen aufgreifen und die bereits durch den Änderungsantrag in der Drs. 7/6293 vorgeschlagenen Anpassungen modifizieren.

Zusätzlich wurde als Tischvorlage ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen zu Artikel 1 Nr. 5 - hier § 56a des Kommunalverfassungsgesetzes - eingebracht. Hiermit sollte insbesondere klargestellt werden, dass es entweder Präsenzsitzungen oder Sitzungen mittels audiovisueller Übertragungen und keine Vermischung beider Formen geben soll. Ferner sollte eine Klarstellung im Hinblick auf die Möglichkeiten der Aufhebung von schriftlich oder elektronisch gefassten Beschlüssen durch die Vertretungsversammlung erfolgen.

Der Einladung des Ausschusses folgend, nahmen die kommunalen Spitzenverbände an der Sitzung teil und erhielten Gelegenheit, neben der schriftlichen Stellungnahme ihre Anregungen noch einmal mündlich vorzutragen und sich an der ausführlichen Diskussion zu diesem Gesetzentwurf zu beteiligen.

Nachdem alle Fragen beantwortet und Meinungen ausgetauscht worden waren, stieg der Ausschuss für Inneres und Sport in das Abstimmungsverfahren ein. Hierfür machte sich der Ausschuss die in der Synopse enthaltenen Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu eigen.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Vorlage 8 fand ebenso wie deren Änderungsantrag in der Drs. 7/6293 bei 2 : 11 : 0 Stimmen keine Mehrheit und wurde abgelehnt.

Der als Tischvorlage verteilte Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mit 8 : 3 : 2 Stimmen angenommen.

Abschließend wurde der so geänderte Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt und ebenfalls mit 8 : 3 : 2 Stimmen zur Annahme empfohlen.

Aufgrund der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlenen und vom Ausschuss übernommenen Änderungen in § 161 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes soll der Begriff der „außergewöhnlichen Notlage“ durch die Terminologie „einer landesweiten epidemischen oder pandemischen Lage“ ersetzt werden.