Protocol of the Session on January 31, 2019

Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 64. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt der siebenten Wahlperiode und begrüße Sie dazu auf das Herzlichste.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Am heutigen Tage sind Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff und Herr Minister Robra aufgrund der Teilnahme an der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Besprechung mit der Bundeskanzlerin in Berlin verhindert. Herr Minister Robra ist weiterhin aufgrund der Teilnahme an der Konferenz der Chefin und der Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder in Berlin verhindert.

Herr Minister Schröder ist am morgigen Sitzungstag aufgrund der Teilnahme an der Besprechung der Finanzminister der Länder mit dem Bundesfinanzminister Olaf Scholz zum Thema Grundsteuer in Berlin verhindert.

Zur Tagesordnung. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tagesordnung für die 30. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen vor.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat fristgemäß zusätzlich ein Thema zur Aktuellen Debatte eingereicht, das unter Punkt 20 in die Tagesordnung aufgenommen wurde und nach einer Verständigung der parlamentarischen Geschäftsführer am morgigen Sitzungstag als drittes Thema unter Tagesordnungspunkt 4 - Aktuelle Debatte - behandelt wird.

Ich schaue in die Runde: Gibt es Ihrerseits Anträge oder Bemerkungen zur heutigen Tagesordnung? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir gemäß der Tagesordnung verfahren.

Zum zeitlichen Ablauf der 30. Sitzungsperiode. Die morgige 65. Sitzung des Landtages beginnt um 9 Uhr.

Wir kommen nunmehr zu

Tagesordnungspunkt 1

Zweite Beratung

Änderung der Geschäftsordnung des Landtages der siebenten Wahlperiode

Beschlussempfehlung Ältestenrat - Drs. 7/3877

Berichterstatter hierzu wird der Abg. Herr Kurze sein. Sie haben das Wort. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sicher fragen Sie sich, warum ich Ihnen heute schon wieder einen Vorschlag des Ältestenrates zur Änderung unserer Geschäftsordnung unterbreite.

Sie erinnern sich, die letzte Änderung ist erst ein gutes halbes Jahr her, sie erfolgte im Mai letzten Jahres.

Es ist allerdings so wie bei einem Schachspiel: Wenn die Figuren in verschiedene Richtungen laufen, dann gibt es immer wieder neue Situationen, die zu bewerten sind und aus denen am Ende Konsequenzen zu ziehen sind.

Während sonst die Runde der parlamentarischen Geschäftsführer und der Ältestenrat mit der Änderung der Geschäftsordnung in mehreren Sitzungen befasst waren, hatten wir in der vergangenen Sitzung des Ältestenrates vor einer Woche eine doch sehr weitreichende Entscheidung zu treffen, nämlich die zahlenmäßige Veränderung aller ständigen Ausschüsse, der Enquete-Kommissionen und nicht zuletzt des Ältestenrates selbst.

Diese ad hoc zu treffende Entscheidung des Ältestenrates ist dem Ereignis des Austritts eines weiteren Abgeordneten aus der Fraktion der AfD geschuldet.

Mit diesem parlamentarisch bedeutsamen Schritt wurde Frau Präsidentin Brakebusch erst zu Beginn der Sitzung des Ältestenrates konfrontiert, als ihr das entsprechende Schreiben mit der Mitteilung über den Austritt zuging.

Der Ältestenrat entschied sich, unmittelbar die Regelung aller damit im Zusammenhang stehenden parlamentsrechtlich relevanten Fragen - Sitzordnung, Statusfragen von fraktionslosen Abgeordneten, Redezeitstruktur und schließlich die Veränderung in den Ausschüssen - im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 1 - 30. Sitzungsperiode des Landtages - zu beraten.

Uns interessiert an dieser Stelle nur die Veränderung in den Ausschüssen als Grundlage der Ihnen in der Drs. 7/3877 vorliegenden Beschlussempfehlung zur Änderung der Geschäftsordnung in den §§ 9, 12 und 17.

Unsere Ausschüsse erbringen einen wesentlichen Teil der parlamentarischen Arbeit. Vor diesem Hintergrund hat auch das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung gesagt, Ausschüsse müssten ein Abbild des Plenums darstellen und dem Plenum spiegelbildlich entsprechen.

Im Plenum konnte bisher die Fraktion der AfD mit ihren 22 Abgeordneten - das entspricht einem Viertel der Mitglieder des Hohen Hauses - zum Beispiel Minderheitenrechte wie die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und EnqueteKommissionen wahrnehmen. Dieses Quorum erreicht sie nun nicht mehr.

In den Ausschüssen kann ein Viertel der Mitglieder nach Artikel 53 Abs. 3 der Landesverfassung Auskunftserteilung und Aktenvorlageverlangen durchsetzen.

Nach dem oben dargestellten Spiegelbildgrundsatz stehen wir jetzt vor der Frage, der veränderten Fraktionsstärke bei Parlamentsentscheidungen auch durch die Sitzverteilung in den Ausschüssen Rechnung zu tragen.

Nach mehreren Berechnungsmodellen ist der Ältestenrat zu dem Ergebnis gelangt, dass der neuen Sachlage, nach der die Fraktion der AfD im Plenum nicht mehr über die Minorität von einem Viertel der Abgeordneten verfügt, am ehesten in einer Ausschussbesetzung von 13 Abgeordneten entsprochen wird.

Die einzige Änderung wäre dann, dass die Fraktion der CDU jeweils in den genannten Gremien einen weiteren Ausschusssitz in Anspruch nehmen kann.

Für diese Regelung möchte ich im Namen des Ältestenrates werben. Es hat viel Kraft gekostet, für jeden Ausschuss eine weitere Besetzung und den dazugehörigen Stellvertreter zu benennen. Gleichwohl fiel es uns leichter als kleineren Fraktionen. Ich möchte an dieser Stelle für diese Entscheidung werben.

Sie liegt der Beschlussempfehlung in der Drs. 7/3877 zugrunde, die der Ältestenrat in Selbstbefassung nach § 93 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung einstimmig so beschlossen hat. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Abg. Kurze. - Es wurde vereinbart, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte durchzuführen.

Wir steigen nunmehr sofort in das Abstimmungsverfahren ein. Wir stimmen über die Drs. 7/3877 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die AfD-Fraktion und zwei fraktionslose Abgeordnete. Vielen Dank. Damit ist der Tagesordnungspunkt 1 erledigt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 2

Befragung der Landesregierung; Kleine Anfragen für die Fragestunde gemäß § 45 GO.LT - Erprobungsbeschluss

Unterrichtung Ältestenrat - Drs. 7/2896

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 30. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 7/3883

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ältestenrat hatte bekanntlich in der 26. Sitzung beschlossen, im Rahmen der Fragestunde eine Befragung der Landesregierung zu erproben, die der regulären Beantwortung von Kleinen Anfragen für die Fragestunde voranzustellen ist.

Ich möchte nochmals in Erinnerung rufen, dass die Mitglieder des Landtages ihre Fragen über die Saalmikrofone an das zuständige Mitglied der Landesregierung richten.

Für den Fall, dass nach Abschluss der ersten Befragungsrunde und gegebenenfalls weiteren Runden noch Zeit zur Verfügung steht, widmen wir uns in der verbleibenden Zeit den Kleinen Anfragen für die Fragestunde. - So weit meine Vorbemerkungen.

Ich eröffne den ersten Teil der Fragestunde, nämlich die Befragung der Landesregierung, und blicke in die Reihen der Fraktion der AfD.

Wenn die Befragung zum ersten Thema der Fraktion der AfD abgeschossen ist, wird die Befragung zu weiteren Themen durch die anderen Fraktionen in folgender Reihenfolge fortgesetzt: DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU.

Wenn damit die Befragung der Landesregierung abgeschlossen ist, kommen wir zum zweiten Teil unserer Fragestunde, der Beantwortung von Kleinen Anfragen. So weit sind wir aber noch nicht, sondern wir beginnen jetzt. Ich sehe die erste Wortmeldung aus der AfD-Fraktion. Der Abg. Herr Farle wird beginnen. - Bitte schön, Herr Farle.

(Das Saalmikrofon lässt sich nicht einschal- ten)

- Herr Farle, bitte betätigen Sie den Schalter des Mikrofons nur einmal.

Jetzt funktioniert es.

(Oh! bei der LINKEN)

- Wir haben eine Blinkeranlage installiert. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank für das Wort. Jetzt zu der Frage. Die Frage richtet sich an den Herrn Finanzminister André Schröder. Wie diversen Meldungen zu entnehmen ist, möchte die NordLB heute entscheiden, welcher Weg zu ihrer Rettung eingeschlagen werden soll.

Am Sonntag titelte die „Welt“: Nach dem Niedergang der HSH Nordbank sollen Steuerzahler und Sparkassen jetzt die schlingernde NordLB retten. Ob das gut geht?