Protocol of the Session on September 9, 2020

Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 107. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt der siebenten Wahlperiode und begrüße Sie alle auf das Herzlichste.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Ich möchte in Erinnerung rufen, dass wir uns im Ältestenrat darauf verständigt haben, die veränderte Sitzordnung im Hohen Hause und die Hygienemaßnahmen der aktuellen Lage entsprechend auch in dieser Sitzungsperiode einzuhalten. Ich verweise auf die Unterrichtung in der Drs. 7/6563. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darum bitten, dass Sie die hinlänglich bekannten Regelungen unbedingt beachten.

Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung liegen mir wie folgt vor: Herr Staatsminister Robra bittet, ihn am morgigen Tag ganztägig wegen der Teilnahme an der Europakonferenz in Perl zu entschuldigen. Zusätzlich bittet Herr Staatsminister Robra, ihn auch am heutigen Tage wegen der Teilnahme an der genannten Konferenz zu entschuldigen.

Der Herr Ministerpräsident teilte mit, aufgrund eines wichtigen und lange geplanten Termins zur Grundsteinlegung im Zusammenhang mit dem Strukturwandel könne er am heutigen Tage erst ab ca. 14:30 Uhr an der Sitzung des Landtages teilnehmen.

Weiterhin möchte ich den Minister der Finanzen entschuldigen. Er ist aus gesundheitlichen Gründen leider nicht in der Lage, an dieser Sitzungsperiode teilzunehmen. Ich denke, an dieser Stelle wünschen wir ihm alles Gute und dass er bald wieder genesen wird.

(Beifall)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tagesordnung für die 52. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen vor. Mir wurde bereits in der Sitzung des Ältestenrates signalisiert, dass sich alle Fraktionen darauf verständigt haben, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien, vorliegend in der Drs. 7/6564, in die Tagesordnung aufzunehmen. Die Beratung soll nach dem Tagesordnungspunkt 3 erfolgen, wobei eine Debatte nicht vorgesehen ist. - Ich sehe, dass der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion dazu etwas sagen möchte. Bitte.

Frau Präsidentin, Sie haben es ja schon zusammengefasst. Wir haben uns im Ältestenrat darauf verständigt, den Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland mit auf die heutige Tagesordnung zu setzen. Ich schlage vor, ihn im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 3 - Gesetzentwurf zum Ersten Medienrechtsänderungsstaatsvertrag - zu beraten. Man könnte den Tagesordnungspunkt 3 in 3 a und 3 b unterteilen. Punkt 3 a soll, wie es in der Tagesordnung steht, mit Debatte und Punkt 3 b ohne Debatte stattfinden.

Weiterhin möchte ich Ihnen vorschlagen, dass die Befragung der Landesregierung nach diesem Tagesordnungspunkt durchgeführt wird; denn der Ministerpräsident wird erst um 14:30 Uhr wieder im Landtag sein, und es ist schon wichtig, dass er an der Befragung der Landesregierung teilnimmt. Daher glaube ich, es wäre sicherlich möglich, dass wir die Befragung nach TOP 3 durchführen.

Vielen Dank. - Gibt es weitere Änderungswünsche? - Herr Gebhardt, bitte.

Frau Präsidentin, ich habe keinen weiteren Änderungswunsch. Ich wollte nur auf den Wunsch der Koalition kurz eingehen. Dass die Befragung der Landesregierung nun um 14:30 Uhr stattfindet, weil der Ministerpräsident erst ab diesem Zeitpunkt anwesend ist, nehmen wir jetzt mal so hin. Ich will aber trotzdem sagen, dass ich dieses Verhalten nicht in Ordnung finde.

(Beifall)

Wir wussten, dass der Ministerpräsident für heute entschuldigt ist; das wurde im Ältestenrat angekündigt. Jedoch gab es grundsätzlich auch einmal die Aussage, dass wir uns alle immer den Mittwoch prophylaktisch freihalten sollen. Ich bin - wie meine Kollegen auch - im Ältestenrat davon ausgegangen, dass es sich um eine Ministerpräsidentenkonferenz oder Ähnliches handelt. Grundsteinlegungen, Bändchen durchschneiden, das sind alles Dinge, zu denen auch wir als Abgeordnete hin und wieder eingeladen werden. Aber wenn Plenarsitzung ist, haben wir dem Plenum Respekt zu zollen, und das erwarten wir auch vom Ministerpräsidenten.

(Beifall)

Herr Borgwardt, bitte.

Ich habe gewisses Verständnis für die Einlassung des Kollegen Gebhardt. Aber ich will sagen, dass wir als Koalition auch aus Achtung vor der Opposition genau zu diesem Antrag heute früh gekommen sind; denn wir wollten gerade nicht, dass jemand sagt, der Ministerpräsident ist das zweite Mal zur Befragung der Landesregierung nicht da. Genau aus dem Grund haben wir das getan. Ich glaube, das ist nachvollziehbar.

Zu dem anderen Punkt will ich nur sagen: Wir haben es versucht, aber es gab eben die Problematik bezüglich dieser Entscheidung, und deswegen hielten wir es für opportun, Ihnen diesen Vorschlag zu machen. Das war ein Grund für meine Meldung.

Der weitere ist folgender: Die Befragung ist logischerweise eine Befragung. Der Zeitplan sah deren Beginn für kurz vor 14 Uhr vor. Ausgehend davon, dass wir den Rundfunkmedienstaatsvertrag ungefähr eine knappe Stunde diskutieren und den zweiten Staatsvertrag - zumindest nach dem derzeitigen Zeitplan - ohne Debatte behandeln, bitte ich um Verständnis für Folgendes: Damit der Antrag überhaupt zielführend ist, liebe Kollegen, würde ich für den Fall, dass der Ministerpräsident nach Beendigung dieser Punkte noch nicht da ist, darum bitten, einen weiteren Punkt vorzuziehen; ansonsten ginge der Antrag ins Leere. Ich bitte da einfach um Verständnis, dass wir uns untereinander so einigen.

Vielen Dank, Herr Borgwardt. - Ich habe Kopfnicken gesehen. Ich denke, das würde auch dem ersten Antrag zugutekommen. Ansonsten würde sich das Anliegen eigentlich wieder aufheben.

Gibt es weitere Änderungswünsche? - Das sehe ich nicht. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, will ich noch darauf hinweisen: Da wir durch den Ältestenrat schon das Signal erhalten haben, dass dieser Punkt neu eingefügt werden soll, hatten wir diesen eigentlich als TOP 36 deklariert. So werden wir das auch machen. Das heißt, wir beginnen jetzt mit TOP 3 und behandeln anschließend TOP 36. Dann folgt, wenn möglich, TOP 2. Ansonsten würden wir TOP 4 auch noch vorziehen und dann die Befragung durchführen. Ja? - Auch dagegen sehe ich keinen Widerspruch. - Vielen Dank.

Zur unter dem Tagesordnungspunkt 1 ausgewiesenen Wahl eines Mitglieds im Beirat nach § 39 Abs. 1 des Stasi-Unterlagengesetzes ist anzumerken, dass der Wahlvorschlag von den Initianten am gestrigen Tage zurückgezogen wurde. Hierzu habe ich zu Ihrer Information eine Unterrichtung in der Drs. 7/6568 herausgegeben; der

TOP 1 hat sich damit natürlich erledigt. Das war jetzt nur noch einmal ein Hinweis an die Abgeordneten, damit die letzten Fragen hierzu jetzt ausgeräumt sind.

Zur Tagesordnung an sich gab es keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist festzustellen, dass die Tagesordnung so, wie wir es eben besprochen haben, beschlossen ist.

Zum zeitlichen Ablauf der 52. Sitzungsperiode. Die morgige 108. Sitzung des Landtages beginnt ebenso wie die darauffolgende, 109., Sitzung um 9 Uhr.

Jetzt sind wir so weit, dass wir in den Tagesordnungspunkt 3 einsteigen können.

Ich rufe also auf

Tagesordnungspunkt 3

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Medienrechtsänderungsstaatsvertrag

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/6252

Einbringer wird der schon hier vorne stehende Minister Herr Tullner in Vertretung für Staatsminister Herrn Robra sein. Sie haben jetzt das Wort, Herr Minister.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat mit der Ihnen vorliegenden Drucksache den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Ersten Medienrechtsänderungsstaatsvertrag in den Landtag eingebracht. Der Staatsvertrag ändert den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag und sieht auf der Grundlage der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten - im Weiteren KEF genannt - im 22. Bericht für die kommende Beitragsperiode 2021 bis 2024 eine Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrages von derzeit 17,50 € auf 18,36 € sowie eine Änderung des ARD-internen Finanzausgleichs vor, auf den sich die in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten verständigt haben. Der Staatsvertrag soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Die Empfehlung der besagten KEF und der damit verbundene Abschluss eines Staatsvertrages zur Anpassung des Rundfunkbeitrages waren in den vergangenen Wochen und Monaten bereits Gegenstand einer intensiven Auseinandersetzung auch hier im Hohen Hause. Erst letzten Freitag hat sich der für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien zuständige Ausschuss des

Landtages erneut mit dem 22. KEF-Bericht auseinandergesetzt und diesen im Rahmen eines Fachgesprächs mit der Intendantin des MDR, dem Intendanten des WDR als Vorsitzendem der ARD sowie den Intendanten des ZDF und des Deutschlandradios erörtert. Zuvor wurde in der 103. Sitzung des Landtages am 12. Juni 2020 sehr ausführlich über die Rundfunkbeitragsanpassungen und eine Stellungnahme des Hohen Hauses zum Staatsvertrag debattiert.

Als Landesregierung haben wir in dieser Sitzung den Wunsch wahrgenommen, dass das Thema abschließend im Parlament behandelt werden soll. Diesem Wunsch entsprechend hat der - noch abwesende, aber gleich hier erscheinende - Ministerpräsident mit seiner Unterzeichnung des Staatsvertrages am 16. Juli 2020 den Weg freigemacht. Er hat bei der Unterzeichnung des Staatsvertrages ausdrücklich erklärt - Zitat -:

„Sachsen-Anhalt hat sich am 12. März 2020 im Rahmen der MPK-Beschlussfassung“

- Frau Lüddemann -

„enthalten. Diese Unterschrift dient dazu, die den 16 Länderparlamenten obliegende Entscheidung zu ermöglichen.“

Unter dem Eindruck der vorausgegangenen Debatte des Landtages in der 103. Sitzung hat er zugleich in der Ministerpräsidentenkonferenz die Regierungschefinnen und Regierungschefs darauf hingewiesen - jetzt kommt der entscheidende Satz -, dass der Staatsvertrag zurzeit im Landtag von Sachsen-Anhalt keine Mehrheit habe.

Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages und der Einbringung des heute in erster Beratung vorliegenden Gesetzentwurfs hat die Landesregierung die notwendigen Schritte veranlasst, damit die Debatte über die Rundfunkbeitragsanpassung nunmehr im demokratisch legitimierten Landtag fortgesetzt werden kann. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe eine Wortmeldung. - Herr Abg. Gebhardt, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Keine Sorge, Herr Minister Tullner, ich will keine Frage zum Inhalt des Staatsvertrags stellen, sondern habe eine Frage, die Sie aus meiner Sicht durchaus beantworten können.

Sie haben in Ihrem Redebeitrag nichts dazu gesagt, welche Position die Landesregierung von Sachsen-Anhalt zum Gesetzentwurf hat. Was

empfiehlt denn die Landesregierung, wenn sie hier einen Staatsvertrag einbringt, welcher die Unterschrift des Ministerpräsidenten trägt? Ist das so interpretierbar, dass die Landesregierung für diesen Medienstaatsvertrag ist? - Sie haben jetzt keine Position der Regierung geäußert. Es wäre spannend, diese einmal zu erfahren.

Herr Minister.

Frau Präsidentin! - Ich bedanke mich außerordentlich für diese Frage. Ich beantworte sie dahin gehend, dass wir uns in der Landesregierung - soweit ich mich entsinne - noch nicht tiefgründig und meinungsbildend darüber unterhalten haben. Vielmehr waren wir uns immer darin einig, dass wir uns in Kenntnis der durchaus schwierigen Debatte in diesem Hohen Hause auf eine breite parlamentarische Zustimmung verlassen möchten. Diese herzustellen, wird in den kommenden Monaten Aufgabe sein.

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine weiteren Fragen. - Wir steigen nunmehr in die Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion ein. Wir beginnen mit der AfD-Fraktion und dem Abg. Herrn Tobias Rausch.

Einen kurzen Moment, nicht ganz so schnell; Sie kennen das Prozedere. Herr Rausch, Sie dürfen jetzt beginnen. Sie haben das Wort, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Heute diskutieren wir über den Gesetzentwurf zum ersten Medienrechtsänderungsstaatsvertrag in der Drs. 7/6252.